Gute Nachrichten für Verbraucher: Für Handy- oder Internetverträge gelten ab sofort bessere Kündigungsfristen. Genauer: Hast du die 24 Monaten Mindestlaufzeit hinter Dir, kannst Du jetzt monatlich aus dem Vertrag. Dafür wurde das Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Die Neuerungen gelten für neue und alte Verträge gleichermaßen.
Auch in anderen Bereichen gelten ab Januar 2022 bessere Kündigungsregeln, unter anderem:
- Langzeitverträge, etwa beim Strom oder Fitnessstudio, dürfen sich nicht mehr stillschweigend um weitere Jahre verlängern. Der Anbieter kann auf unbestimmte Zeit verlängern, muss Dir dann aber ein monatliches Kündigungsrecht einräumen. Dazu wird der §309 Nr. 9 b) und c) BGB entsprechend abgeändert.
- Schließt Du im Internet ab Juli 2022 einen Vertrag per Klick ab, sollst Du diesen auch mit einem Klick kündigen können.
Grundlage dieser Neuerungen ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das die Bundesregierung Ende Juni 2021 verabschiedet hat.
Im Artikel erklären wir alles, was Du brauchst, um ein richtiger Kündigungsprofi zu werden.
Kündigungsform: Finde heraus, wie Du kündigen musst
Wie Du kündigen kannst, hängt künftig davon ab, wie Du den Vertrag geschlossen hast.
Schriftlicher Vertrag
Da die Anbieter in der Regel nicht möchten, dass Du kündigst, sind die Informationen wie Kündigungsform und Kündigungsadresse oft etwas versteckt. In der Regel findest Du sie aber in den FAQs oder in den AGB. Dort findest Du auch, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss.
- Textform bedeutet, dass Du Deine Kündigung ohne bestimmte Vorgaben verfassen und per E-Mail, Fax, Brief oder sogar als SMS verschicken kannst. Eine telefonische Kündigung oder Kündigung per Knopfdruck ist aber nicht möglich. Insbesondere musst Du eine solche „formlose“ Kündigung nicht unterschreiben.
- In Schriftform kündigen bedeutet, dass Du einen Brief verfassen, unterschreiben und im Original per Post verschicken musst.
Viele Verträge, die Du nach Oktober 2016 abgeschlossen hast, darfst Du per Textform kündigen, also zum Beispiel per E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB). Ausnahmen sind Arbeits- und Mietverträge. Diese musst Du nach wie vor in Schriftform kündigen, also per Brief. Bei Verträgen, die vor Oktober 2016 abgeschlossen wurden, kann der Anbieter ebenfalls eine Kündigung in Schriftform verlangen.
Online-Vertrag
Ab Juli 2022 hast Du es bei online abgeschlossenen (neuen) Verträgen leichter. Schließt Du den Vertrag mit einem einmaligen Klick (zum Beispiel „Jetzt kaufen“), musst Du diesen Vertrag dann auf dem gleichen einfachen Wege wieder kündigen können. Das neue Gesetz schreibt einen sogenannten „Kündigungsschaltfläche“ vor, man könnte auch sagen: Kündigungsbutton (zum Beispiel „Vertrag hier kündigen“). Dafür wird ein neuer §312k BGB geschaffen.
Für bestehende Online-Verträge, etwa Deinen Handyvertrag, gilt hingegen: Du musst sie noch in Text- oder Schriftform kündigen.
Auf diese weiteren Punkte solltest Du achten
Damit der Anbieter Deine Kündigung auch akzeptiert, solltest Du auf einige Punkte achten:
Kündigungsfrist
Kündige rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist. Deine Kündigung sollte spätestens am Tag, an dem die Frist abläuft, bei deinem Anbieter angekommen sein.
Kündigungsschreiben Vorlage / Muster Kündigung
Folgende Angaben solltest Du in deiner Kündigung machen, damit Dein Anbieter die Kündigung sicher Dir und deinem Vertrag zuordnen kann.
- Vollständiger Name
- Adresse
- Ggf. Kundennummer oder Vertragsnummer
- Aktuelles Datum
- Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum, alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Bei Schriftform: Unterschrift
Eine Kündigung könnte zum Beispiel so aussehen:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Betreff: Kündigung meines Vertrages zum Laufzeitende
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag mit der Vertragsnummer 1234567890 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Versandart
Per E-Mail zu kündigen ist auf den ersten Blick bequem und einfach. Allerdings kannst Du im Zweifel nicht beweisen, dass der Anbieter die Kündigung auch erhalten hat. Was für uns gegen mögliche Versandarten spricht, haben wir in einer Tabelle zusammengestellt.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Versandarten
Kündigungen in Schriftform müssen im Original beim Anbieter eingehen. Empfehlenswert ist, diese als Einschreiben versenden. Beim Einwurf-Einschreiben protokolliert der Postbote, dass er den Brief in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Bei einem Standard-Einschreiben muss der Empfänger sogar unterschreiben. Das Protokoll bzw. die Unterschrift kannst Du online in der Sendungsverfolgung einsehen.
Kündigungen in Textform kannst Du digital, z.B. per E-Mail, versenden. Die meisten Anbieter verschicken eine automatische Bestätigungsmail, dass die E-Mail angekommen und bearbeitet wird. Behalte die Bestätigung in deinem Postfach und drucke sie vielleicht sogar aus. Achte dabei darauf, dass die E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Mail zu sehen sind. Falls der Anbieter behauptet, die Kündigung sei nicht zugegangen, hast Du etwas in der Hand.
Solltest Du zwei Wochen nach einer Kündigung per Mail noch keine Bestätigung erhalten haben oder wird im Kundenkonto nichts dergleichen angezeigt, frag vorsichtshalber telefonisch nach. Kündigst Du kurz vor Ende der Kündigungsfrist, empfehlen wir Dir das Einschreiben. So kannst Du Dir durch die Sendungsverfolgung sicher sein, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Alternative: Kündigungsdienstleister
Anbieter machen es Dir schon mal schwer zu kündigen. Informationen wie Kündigungsform oder die Adresse, zu der die Kündigung versendet werden muss, sind zum Teil intransparent. Wenn Du mehrere Kündigungen schreiben musst, kann der Zeitaufwand für die Adressenrecherche und das Schreiben sehr hoch sein.
Dienstleister wie Aboalarm oder Volders können dich bei deinen Kündigungen unterstützen. Sie stellen zum einen mehrere tausend Kündigungsvorlagen mit aktuellen Adressen der Anbieter zur Verfügung, die Du nur mit deinen Daten befüllen musst. Anschließend kannst Du die Vorlage als PDF speichern und per E-Mail oder ausgedruckt an den Anbieter senden. Dieser Service ist kostenlos.
Darüber hinaus kannst Du manche Dienstleister aber auch beauftragen, die Kündigung in Deinem Namen zu verschicken. Dafür stehen Dir verschiedene Versandarten wie E-Mail oder Einschreiben zur Verfügung. Dieser Service kostet dich je nach Versandart zwischen 2 Euro (E-Mail, Fax) und 9,99 Euro (Einschreiben).
Neben der Zeitersparnis bietet sich die Kündigung durch einen Dienstleister auch deshalb an, weil dieser Dir einen Versandnachweis sowie sich selbst als Zeugen zur Verfügung stellt. Manche Kündigungdienstleister werben sogar mit einer Kündigungsgarantie: Wenn sich der Anbieter quer stellt, bekommst Du kostenlose anwaltliche Hilfe.
Darüber hinaus haben einige Kündigungsdienstleister Apps, in denen du Deine Verträge verwalten und dich an die Kündigungsfristen erinnern lassen kannst.
Wenn ab dem 1. Juli 2022 der Kündigungsbutton kommt, wirst Du vermutlich nicht mehr auf Kündigungsdienstleister zurückgreifen müssen. Kündigungen in Schriftform sind dann nur noch für wenige Verträge wie Arbeits- oder Mietverträge notwendig. Zudem stellt das Gesetz sicher, dass Dir Dein Anbieter unmittelbar nach Deiner Kündigung über den Kündigungsbutton eine Bestätigung schicken muss. Dadurch ist Deine Kündigung dann auch rechtssicher.
Alternative: Vertragswechsel
Kündigen ist eine gute Lösung, wenn Du Verträge nicht (mehr) nutzt. Es gibt aber Dienstleistungen und Güter, die zur Basisausstattung gehören: etwa ein Handyvertrag, ein Girokonto, der Stromliefervertrag oder die Kfz-Versicherung (falls Du ein Auto hast). In dem Fall mag der Vertrag schlecht oder zu teuer sein, einfach kündigen geht aber nicht. Du musst gleichzeitig für Ersatz sorgen.
Nicht selten gibt es bei den genannten Verträgen daher oft einen Wechselservice: Das heißt, Du wählst den neuen (besseren, günstigeren) Anbieter aus und dieser kümmert sich dann um eine fristgerechte, wirksame Kündigung. Wie das beim Strom funktioniert, haben wir in einem eigenen Artikel aufgeschrieben. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag ruhig mal beim neuen Anbieter nach.
FAQs
Wie lange darf ein Vertrag laufen?
Laut dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen neu abgeschlossene Langzeitverträge zwar weiterhin bis zu zwei Jahre laufen. Auf eine Verkürzung dieser Dauer konnte man sich im Gesetzgebungsprozess nicht einigen.
Allerdings kann sich der Vertrag dann nicht automatisch um weitere zwei Jahre verlängern. Der Anbieter kann den Vertrag künftig „unbegrenzt“ verlängern und Du als Kunde kannst monatlich aussteigen.