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Die
Erfindung betrifft eine Tischlampe, insbesondere eine Tischlampe,
deren Lampenschirm so demontierbar ist, dass sich eine tragbare
Beleuchtungsvorrichtung ergibt.
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Es
ist üblich,
eine Beleuchtungsvorrichtung wie eine Tischlampe zur Verbesserung
des schwachen Lichtes an einer Ecke oder Stelle einzusetzen, wo
Licht blockiert wird. Durch ausreichendes Licht wird vermieden,
dass Sehstörungen,
Kurzsichtigkeit usw. durch langfristigen Mangel an Licht auftreten.
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Wie
in 6 gezeigt, umfasst eine herkömmliche Tischlampe 400 einen
Lampensockel 410, ein Verlängerungsrohr 420 und
einen Lampenschirm 430. Der Lampensockel 410 ist
mit einem Ende des Verlängerungsrohrs 420 verbunden,
während
der Lampenschirm 430 an einem anderen Ende des Verlängerungsrohrs 420 angeordnet
ist. Wird die Tischlampe 400 auf einen Tisch gestellt,
kann der Lampenschirm 430 durch das Verlängerungsrohr 420 je
nach Bedarf auf einen erwünschten
Winkel eingestellt werden. Beim Gebrauch kann die Tischlampe 400 jedoch
nur auf den Tisch gestellt werden. Es ist einfach, diese mitzunehmen.
Daher wird ihre Anwendbarkeit in erheblichem Maße verringert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tischlampe zu schaffen,
die ein einfaches Mitführen
sowie eine erhöhte
Anwendbarkeit gestattet, wobei ihre Herstellungskosten verringert
werden und ihr Herstellungsnutzen erhöht wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Tischlampe, die die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen
hervor.
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Gemäß der Erfindung
wird eine Tischlampe geschaffen, deren Lampenschirm aus einer ersten Verschlusskappe
und einer zweiten Verschlusskappe besteht, wobei die erste Verschlusskappe
und die zweite Verschlusskappe beliebig auf- und abgebaut werden
können,
derart, dass die zweite Verschlusskappe als tragbare Beleuchtungsvorrichtung
eingesetzt wird. Damit sind eine praktische Bedienung und eine hohe
Anwendbarkeit gewährleistet.
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Erfindungsgemäß weist
die Tischlampe einen Lampensockel, ein mit dem Lampensockel verbundenes
Stützrohr
und einen am Stützrohr
angebrachten Lampenschirm auf, wobei der Lampenschirm umfasst:
einen
Schirmsockel, der einen ersten Sockelabschnitt und einen zweiten
Sockelabschnitt besitzt, wobei der erste Sockelabschnitt mit einer
Mehrzahl von ersten Verbindungsabschnitten versehen ist, während der
zweite Sockelabschnitt mit einer Mehrzahl von an die ersten Verbindungsabschnitte
angepassten, zweiten Verbindungsabschnitten versehen ist;
einen
Schirmdeckel, der eine an den ersten Sockelabschnitt angepasste,
erste Abdeckung und eine an den zweiten Sockelabschnitt angepasste,
zweite Abdeckung umfasst, wobei die erste Abdeckung einen ersten
Positionierabschnitt besitzt, während
die zweite Abdeckung eine Öffnung
aufweist, und wobei sich eine erste Verschlusskappe durch die Verbindung des
ersten Sockelabschnitts und der ersten Abdeckung ergibt, während der
zweite Sockelabschnitt und die zweite Abdeckung zu einer zweiten
Verschlusskappe zusammenfügbar
sind, und wobei die erste Verschlusskappe und die zweite Verschlusskappe
zur Begrenzung eines Aufnahmeraums miteinander verbindbar sind,
indem die ersten Verbindungsabschnitte und die zweiten Verbindungsabschnitte
aneinander befestigt sind; und
eine Lichtquellenbaugruppe,
die im Aufnahmeraum vorgesehen ist, wobei die Lichtquellenbaugruppe über ein
Stromversorgungselement und einen mit dem Anschlusskabel verbundenen
Stromanschluss verfügt,
wobei eine lösbare
Verbindung zwischen der ersten Verschlusskappe und der zweiten Verschlusskappe
stattfindet, indem die ersten Verbindungsabschnitte und die zweiten
Verbindungsabschnitte durch Montage oder Demontage beweglich miteinander
verbunden sind, und wobei der Stromanschluss eine gegenseitige,
bewegliche Verbindung so bewirkt, dass das von der Lichtquellenbaugruppe
gelieferte Licht aus der Öffnung
ausstrahlbar ist. Auf diese Weise sind eine praktische Bedienung
und eine hohe Anwendbarkeit erzielbar.
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Im
Folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen anhand
der Zeichnung näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Tischlampe;
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2 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Tischlampe;
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3 und 4 in
perspektivischer Explosionsdarstellung verschiedene Varianten des
Schirmsockels und des Schirmdeckels einer erfindungsgemäßen Tischlampe;
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5 ein
Anwendungsbeispiel des Schirmsockels und des Schirmdeckels einer
erfindungsgemäßen Tischlampe;
und
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6 eine
perspektivische Darstellung einer herkömmlichen Tischlampe.
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Wie
aus den 1 bis 5 ersichtlich, weist
eine erfindungsgemäße Tischlampe
einen Lampensockel 100, ein mit dem Lampensockel 100 verbundenes
Stützrohr 200 und
einen am Stützrohr 200 angebrachten
Lampenschirm 300 auf. Ausgehend vom Lampensockel 100 erstreckt
sich ein Anschlusskabel 110, über das die elektrische Energie geliefert
wird. Der Lampenschirm 300 umfasst einen Schirmsockel 310,
einen Schirmdeckel 320 und eine Lichtquellenbaugruppe 340.
Der Schirmsockel 310 und der Schirmdeckel 320 sind
durch Befestigungselemente 301 so miteinander verbunden,
dass sich ein Aufnahmeraum 330 ergibt, in dem sich die
Lichtquellenbaugruppe 340 befindet.
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Der
Schirmsockel 310 umfasst einen ersten Sockelabschnitt 311 und
einen zweiten Sockelabschnitt 312. Der erste Sockelabschnitt 311 ist
mit einer Mehrzahl von ersten Verbindungsabschnitten 3111 wie
elastischen Elementen versehen, während der zweite Sockelabschnitt 312 mit
einer Mehrzahl von an die ersten Verbindungsabschnitte 3111 angepassten,
zweiten Verbindungsabschnitten 3121 wie Verbindungsnuten
versehen ist.
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Der
Schirmdeckel 320 umfasst eine an den ersten Sockelabschnitt 311 angepasste,
erste Abdeckung 321 und eine an den zweiten Sockelabschnitt 312 angepasste,
zweite Abdeckung 322. Die erste Abdeckung 321 besitzt
einen ersten Positionierabschnitt 3211, während die
zweite Abdeckung 322 einen an den ersten Positionierabschnitt 3211 angepassten,
zweiten Positionierabschnitt 3221, eine Öffnung 3222 und
eine in der Öffnung 3222 befindliche Transparentscheibe 3223 aufweist.
Der erste Sockelabschnitt 311 und die erste Abdeckung 321 sind durch
die Befestigungselemente 301 zu einer ersten Verschlusskappe 302 zusammengefügt, während der
zweite Sockelabschnitt 312 und die zweite Abdeckung 322 durch
die Befestigungselemente 301 zu einer zweiten Verschlusskappe 303 zusammengefügt sind.
Gleichzeitig werden die ersten Verbindungsabschnitte 3111 und
die zweiten Verbindungsabschnitte 3121 in der Lage gehalten.
Außerdem werden
der erste Positionierabschnitt 3211 und der zweite Positionierabschnitt 3221 so
befestigt, dass die erste Verschlusskappe 302 und die zweite
Verschlusskappe 303 miteinander verbunden sind. Hierdurch
ergibt sich der Aufnahmeraum 330.
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Die
Lichtquellenbaugruppe 340 ist als Leiterplatte, auf der
eine Leuchtdiode LED angeordnet ist, oder als Lampenrohr, das mit
einer Steuerleiterplatte in Verbindung steht, ausgeführt. Außerdem ist
die Lichtquellenbaugruppe 340 in einem von dem Schirmsockel 310 und
dem Schirmdeckel 320 begrenzten Aufnahmeraum 330 vorgesehen.
Das von der Lichtquellenbaugruppe 340 gelieferte Licht
wird aus der Öffnung 3222 des
Schirmdeckels 320 ausgestrahlt. Die Lichtquellenbaugruppe 340 verfügt über ein
Stromversorgungselement 341 wie Akku und einen Stromanschluss 342,
wobei der Stromanschluss 342 als Feder-Nut-Verbinder oder leitfähiges Federblatt
ausgeführt
ist. Die Stromversorgung erfolgt also durch die Verbindung des Stromanschlusses 342 mit dem
Anschlusskabel 110 des Lampensockels 100. Gleichzeitig
findet die Stromspeicherung durch das Stromversorgungselement 341 statt.
Auf diese Weise stellt das Stromversorgungselement 341 die
elektrische Energie zur Verfügung,
die dann an die Lichtquellenbaugruppe 340 gelangt, wenn
die ersten Verbindungsabschnitte 3111 und die zweiten Verbindungsabschnitte 3121 so
voneinander getrennt werden, dass sich die erste Verschlusskappe 302 von der
zweiten Verschlusskappe 303 löst und wenn der Stromanschluss 342 nicht
mit dem Anschlusskabel 110 verbunden ist. Hierdurch ergibt
sich die Abstrahlung des von der Lichtquellenbaugruppe 340 gelieferten
Lichtes aus der Öffnung 3222.
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Es
wird dann auf 4 und 5 Bezug
genommen. Zunächst
wird die Lichtquellenbaugruppe 340 in der Öffnung 3222 des
Schirmdeckels 320 montiert, wobei der erste Sockelabschnitt 311 des Schirmsockels 310 und
die erste Abdeckung 321 des Schirmdeckels 320 nacheinander
ausgerichtet und dann durch die Befestigungselemente 301 zu
einer ersten Verschlusskappe 302 zusammengefügt werden.
Gleichzeitig werden der zweite Sockelabschnitt 312 des
Schirmsockels 310 und die zweite Abdeckung 322 des
Schirmdeckels 320 nacheinander ausgerichtet und dann durch
die Befestigungselemente 301 zu einer zweiten Verschlusskappe 303 zusammengefügt. Danach
werden die ersten Verbindungsabschnitte 3111 und die zweiten
Verbindungsabschnitte 3121 nacheinander ausgerichtet und
dann aneinander befestigt. Ebenfalls werden der erste Positionierabschnitt 3211 und
der zweite Positionierabschnitt 3221 nacheinander ausgerichtet
und dann so zueinander zusammengefügt, dass die erste Verschlusskappe 302 und
die zweite Verschlusskappe 303 miteinander verbunden sind.
Daher ist die Lichtquellenbaugruppe 340 in dem von dem
Schirmsockel 310 und dem Schirmdeckel 320 begrenzten
Aufnahmeraum 330 vorsehbar, wobei das von der Lichtquellenbaugruppe 340 gelieferte
Licht aus der Öffnung 3222 des
Schirmdeckels 320 ausgestrahlt wird. Hierdurch ergibt sich
eine Beleuchtungsvorrichtung.
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Darüber hinaus
sind die ersten Verbindungsabschnitte 3111 als elastisches
Element ausgeführt. Die
ersten Verbindungsabschnitte 3111 sind so drückbar, dass
sich diese von den zweiten Verbindungsabschnitten 3121 lösen. Auf
diese Weise können
der erste Positionierabschnitt 3211 und der zweite Positionierabschnitt 3221 voneinander
getrennt werden, sodass sich die erste Verschlusskappe 302 von
der zweiten Verschlusskappe 303 löst. Außerdem ist der Stromanschluss 342 der
Lichtquellenbaugruppe 340 als Feder- Nut-Verbinder oder leitfähiges Federblatt
ausgeführt.
Damit ist eine einfache Trennung des Stromversorgungselements 341 von
dem Anschlusskabel 110 gewährleistet, wenn sich die erste
Verschlusskappe 302 und die zweite Verschlusskappe 303 voneinander
lösen.
Das heißt,
dass eine leichte Bedienung bei einer gegenseitigen Bewegung wie
z. B. beim Auf- und Abbau erzielbar ist. Ferner ist die Lichtquellenbaugruppe 340 mit
einem Stromversorgungselement 341 zur Speicherung elektrischer Energie
versehen. Damit kann die elektrische Energie über den Stromanschluss 342 an
die Lichtquellenbaugruppe 340 gelangen, wenn sich die erste
Verschlusskappe 302 und die zweite Verschlusskappe 303 voneinander
lösen.
Das von der Lichtquellenbaugruppe 340 gelieferte Licht
wird aus der Öffnung 3222 der
zweiten Abdeckung 322 ausgestrahlt. Auf diese Weise kann
die erste Verschlusskappe 302 des Lampenschirms 300 als
tragbare Beleuchtungsvorrichtung eingesetzt werden. So kann der
Benutzer je nach Anwendungsfällen
diese mitnehmen, um eine praktische Anwendung zu ermöglichen.
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Insgesamt
betrifft die Erfindung eine Tischlampe, die ein Stützrohr 200 zur
Verbindung mit einem Lampensockel 100 und einem Lampenschirm 300 aufweist.
Ein Schirmsockel 310 umfasst eine erste Verschlusskappe 302 und
eine zweite Verschlusskappe 303. Die erste Verschlusskappe 302 verfügt über eine
Mehrzahl von ersten Verbindungsabschnitten 3111 und einen
ersten Positionierabschnitt 3211, während die zweite Verschlusskappe 303 eine
Mehrzahl von zweiten Verbindungsabschnitten 3121 und einen
zweiten Positionierabschnitt 3221. Durch die gegenseitige
Befestigung zwischen den ersten Verbindungsabschnitten 3111 und
den zweiten Verbindungsabschnitten 3121 ergibt sich die
Verbindung der ersten Verschlusskappe 302 und der zweiten
Verschlusskappe 303. Gleichzeitig sind die ersten Verbindungsabschnitte 3111 so
drückbar,
dass sich diese von den zweiten Verbindungsabschnitten 3121 lösen. Auf
diese Weise können
der erste Positionierabschnitt 3211 und der zweite Positionierabschnitt 3221 voneinander
getrennt werden, sodass sich die erste Verschlusskappe 302 von
der zweiten Verschlusskappe 303 löst. Ferner ist die Lichtquellenbaugruppe 340 mit
einem Stromversorgungselement 341 zur Speicherung elektrischer
Energie versehen. Damit kann die elektrische Energie über den
Stromanschluss 342 an die Lichtquellenbaugruppe 340 gelangen,
wenn sich die erste Verschlusskappe 302 und die zweite
Verschlusskappe 303 voneinander lösen. Das von der Lichtquellenbaugruppe 340 gelieferte
Licht wird aus der Öffnung 3222 der
zweiten Abdeckung 322 ausgestrahlt. Auf diese Weise kann
die erste Verschlusskappe 302 des Lampenschirms 300 als
tragbare Beleuchtungsvorrichtung eingesetzt werden. Hierdurch ergibt
eine leichte Bedienung bei einer gegenseitigen Bewegung wie z. B.
beim Auf- und Abbau, wobei eine sehr praktische Anwendung gewährleistet
ist.
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Obwohl
die Erfindung in Bezug auf ein Beispiel beschrieben wurde, welches
derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsform betrachtet wird,
versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf das offenbarte Ausführungsbeispiel
beschränkt
ist. Im Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche
Anordnungen abgedeckt werden, deren Merkmale im Schutzbereich der
beigefügten
Ansprüche
liegen.
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- 100
- Lampensockel
- 110
- Anschlusskabel
- 200
- Stützrohr
- 300
- Lampenschirm
- 301
- Befestigungselement
- 302
- erste
Verschlusskappe
- 303
- zweite
Verschlusskappe
- 310
- Schirmsockel
- 311
- erster
Sockelabschnitt
- 3111
- erster
Verbindungsabschnitt
- 312
- zweiter
Sockelabschnitt
- 3121
- zweiter
Verbindungsabschnitt
- 320
- Schirmdeckel
- 321
- erste
Abdeckung
- 3211
- erster
Positionierabschnitt
- 322
- zweite
Abdeckung
- 3221
- zweiter
Positionierabschnitt
- 3222
- Öffnung
- 3223
- Transparentscheibe
- 330
- Aufnahmeraum
- 340
- Lichtquellenbaugruppe
- 341
- Stromversorgungselement
- 342
- Stromanschluss
- 400
- Tischlampe
- 410
- Lampensockel
- 420
- Verlängerungsrohr
- 430
- Lampenschirm