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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Leuchtmauspad und einen Leuchtmauspadhalter, insbesondere auf ein Leuchtmauspad, das am Umfang des Mauspads einen Leuchteffekt schaffen kann, und einen Leuchtmauspadhalter, der durch den Benutzer bedarfsgerecht selbsttätig mit verschiedenen Padkörpern ausgestattet werden kann.
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Zurzeit sind auf dem Markt Mauspads erhältlich, bei denen eine Leuchtdiode in Verbindung mit einer Lichtleitplatte oder eine andere Lichtquelle verwendet wird, um einen Leuchteffekt zu schaffen. Diese Lösung bietet jedoch nur eine beschränkte dekorative Wirkung und ist insgesamt mit relativ hohen Kosten verbunden. Da zudem der Padkörper nicht separat auswechselbar ist, muss nach längerem Gebrauch das ganze Leuchtmauspad samt dem bereits schmutzigen Padkörper ausgewechselt werden, was den Umweltschutzanforderungen nicht gerecht wird.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Leuchtmauspad anzubieten, das am Umfang des Mauspads einen Leuchteffekt schaffen kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Leuchtmauspad vor, das einen Grundträger, ein Lichtquellenmodul und einen lichtleitenden Rohrkörper umfasst. Am Umfang des Grundträgers ist ein Befestigungsstück angeordnet. An der Oberseite des Grundträgers ist eine Mausschiebeschicht ausgebildet. Das Lichtquellenmodul befindet sich innerhalb des Befestigungsstückes. Der lichtleitende Rohrkörper ist am Umfang des Grundträgers befestigt und mit zumindest einem Endabschnitt in der Nähe des Lichtquellenmoduls so angeordnet, dass das Licht des Lichtquellenmoduls in den lichtleitenden Rohrkörper geleitet wird. Des Weiteren liegt der lichtleitende Rohrkörper teilweise am Umfang des Grundträgers frei und erlaubt einen Austritt des Lichts des Lichtquellenmoduls an der Oberfläche des lichtleitenden Rohrkörpers.
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Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, einen Leuchtmauspadhalter anzubieten, der sich durch den Benutzer mit verschiedenen Padkörpern ausstatten lässt und am Umfang des jeweiligen Padkörpers einen Leuchteffekt schaffen kann.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch einen Leuchtmauspadhalter zur Aufnahme eines Padkörpers, auf dem sich eine Maus verschieben kann. Der Leuchtmauspadhalter umfasst einen Grundträger, ein Lichtquellenmodul und einen lichtleitenden Rohrkörper. Am Umfang des Grundträgers ist ein Befestigungsstück angeordnet, innerhalb dessen sich das Lichtquellenmodul befindet. Der lichtleitende Rohrkörper ist am Umfang des Grundträgers befestigt und mit zumindest einem Endabschnitt in der Nähe des Lichtquellenmoduls so angeordnet, dass das Licht des Lichtquellenmoduls in den lichtleitenden Rohrkörper geleitet wird.
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Die vorliegende Erfindung kann folgende Vorteile bieten: Bei dem erfindungsgemäß ausgeführten Leuchtmauspad liegt der lichtleitende Rohrkörper teilweise am Umfang des Grundträgers frei und erlaubt einen Austritt des Lichts des Lichtquellenmoduls an der Oberfläche des lichtleitenden Rohrkörpers, um am ganzen Umfang des Padkörpers einen Leuchteffekt zu schaffen. Überdies kann der erfindungsgemäße Leuchtmauspadhalter je nach Bedarf mit verschiedenen Padkörpern ausgestattet werden.
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Zum besseren Verständnis der Merkmale und technischen Ausgestaltungen der Erfindung wird diese nachfolgend anhand der beiliegenden Abbildungen näher beschrieben. Die beigefügten Zeichnungen stellen keine Einschränkung der Erfindung dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung.
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Es zeigen
- 1 eine räumliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Leuchtmauspads,
- 2 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Leuchtmauspad,
- 3 eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Leuchtmauspads,
- 4 eine geschnittene Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Leuchtmauspads,
- 5 eine Ausschnittsvergrößerung des erfindungsgemäßen Leuchtmauspads aus 3,
- 5A eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Leuchtmauspad mit einem anderen Befestigungsstück,
- 6 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmauspads und
- 7 eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Leuchtmauspads.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Es wird auf die 1 und 2 Bezug genommen. Die vorliegende Erfindung stellt ein Leuchtmauspad 1 bereit, das einen Grundträger 10, einen Padkörper 20, ein Lichtquellenmodul 30, einen lichtleitenden Rohrkörper 40 und einen unteren Padkörper 50 umfasst.
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An der Oberseite des Grundträgers 10 ist ein vertieft angeordneter Aufnahmebereich 11 zur Aufnahme des Padkörpers 20 ausgebildet. Am Umfang des Grundträgers 10 befindet sich eine Rastnut 13, die sich über einen Großteil des Umfangs des Grundträgers 10 erstreckt, um den lichtleitenden Rohrkörper 40 aufzunehmen. Am Umfang des Grundträgers 10 ist ein Befestigungsstück 12 angeordnet, wobei sich die Rastnut 13 in das Befestigungsstück 12 erstreckt. Das Befestigungsstück 12 dient zur Befestigung des Lichtquellenmoduls 30 und eines Kabels C.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden als „Umfang“ des Grundträgers 10 die Seitenränder des Grundträgers 10 bezeichnet, welche insgesamt C-förmig ausgebildet sind. Darauf beschränkt sich die Erfindung aber nicht. Vielmehr ist es z.B. auch denkbar, dass an der Oberseite des Grundträgers 10 in der Nähe eines Seitenrands eine nach oben offene Rastnut vorgesehen ist. Darüber hinaus kann die Rastnut nicht nur gerade sondern auch in gebogener bzw. spezieller Form hergestellt werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Grundträger 10 quadratförmig ausgebildet. Alternativ dazu kann er aber auch die Kreisform oder eine andere besondere Form haben.
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Der Padkörper 20 befindet sich in dem Aufnahmebereich 11 des Grundträgers 10. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel entspricht die Form des Padkörpers 20 der Form des Aufnahmebereiches 11. An der Oberseite des Padkörpers 20 ist eine Mausschiebeschicht angeordnet, auf der sich die Maus verschieben kann. Der Padkörper 20 kann aus Mylar (mylar) oder Gewebe oder Metall usw. bestehen, was jedoch nicht als Einschränkung der Erfindung zu verstehen ist. Erfindungsgemäß kann der Padkörper 20 auch von dem Grundträger 10 trennbar ausgebildet sein, was dem Benutzer ermöglicht, verschiedene Padkörper 20 auf den Grundträger 10 zu setzen. Mit anderen Worten dient die Erfindung bei entferntem Padkörper 20 als Leuchtmauspadhalter, der durch den Benutzer bedarfsgerecht selbsttätig mit verschiedenen Padkörpern ausgestattet werden kann.
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Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäße Grundträger 10 vorzugsweise durch eine harte Unterlage z.B. aus einem harten Kunststoff oder einem Metallblech gebildet ist, um die Herstellung der Rastnut 13 zu erleichtern. Des Weiteren ist unmittelbar an der Oberseite des Grundträgers 10 eine Mausschiebeschicht vorgesehen, damit sich die Maus auf der Oberseite des Grundträgers 10 verschieben kann. In dieser Ausführung kann auf den Aufnahmebereich 11 und den Padkörper 20 des Grundträgers verzichtet werden.
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Es wird auf die 3 bis 5 Bezug genommen. Wie dargestellt ist, befindet sich das Lichtquellenmodul 30 innerhalb des Befestigungsstückes 12 des Grundträgers 10. Hierbei umfasst das Lichtquellenmodul 30 einen Schaltungsträger 31 und zumindest eine Punktlichtquelle 32, wie etwa eine Leuchtdiode (LED). In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellt das Lichtquellenmodul 30 zwei Punktlichtquellen 32 bereit, die den beiden Enden des lichtleitenden Rohrkörpers 40 zugeordnet sind.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Befestigungsstück 12 einen ersten Befestigungsabschnitt 121 und einen zweiten Befestigungsabschnitt 122 auf, wobei das Lichtquellenmodul 30 zwischen dem ersten Befestigungsabschnitt 121 und dem zweiten Befestigungsabschnitt 122 festgeklemmt ist. Der erste Befestigungsabschnitt 121 und der zweite Befestigungsabschnitt 122 können mittels einer Schraube miteinander fixiert sein oder durch Kunststoffspritzgießen miteinander verbunden werden. So können beispielsweise das Lichtquellenmodul 30 und das Kabel C in eine Form eingelegt und umspritzt werden (inserted molding), um den ersten Befestigungsabschnitt 121 und den zweiten Befestigungsabschnitt 122, welche das Lichtquellenmodul 30 und das Kabel C umhüllen, zu erzeugen. Allerdings ist die Struktur des erfindungsgemäßen Befestigungsstückes nicht auf diese Ausführungsform beschränkt. Vielmehr kann die Einklemmung bzw. Befestigung des Lichtquellenmoduls 30 und des lichtleitenden Rohrkörpers 40 auf verschiedene Weise erfolgen.
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Wie 5 zu entnehmen ist, kann der obere Teil des Befestigungsstückes 12 als zwei erste Befestigungsabschnitte 121' ausgeführt sein, welche mittels einer Schraube S fixiert sein können. Zusätzlich hierzu kann ein Schalterknopf 14 zum Ein- und Ausschalten des Lichtquellenmoduls 30 vorgesehen sein. Es ist hinzuzufügen, dass im vorliegenden Ausführungsbeispiel das Lichtquellenmodul 30 nicht unbedingt an dem Grundträger 10 befestigt sein muss, sondern von dem Grundträger 10 trennbar ausgebildet sein kann, wobei z.B. die Verbindung zwischen dem Lichtquellenmodul 30 und dem lichtleitenden Rohrkörper 40 mit Hilfe eines weiteren Lichtleitelements hergestellt wird.
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Der lichtleitende Rohrkörper 40 greift in die Rastnut 13 des Grundträgers 10 ein und ist darin befestigt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann der lichtleitende Rohrkörper 40 aus einem Lichtleiterfaser-Rundrohr oder einem lichtleitenden Material, wie z.B. Acryl, Polycarbonat oder ähnlichen Polymeren, angefertigt sein. Im Rahmen der Erfindung kann der lichtleitende Rohrkörper jedoch auch aus anderen Werkstoffen bestehen, sofern mit dem lichtleitenden Rohrkörper erreicht werden kann, dass das Licht aus dem Lichtquellenmodul 30 nach außen geführt wird und über den lichtleitenden Rohrkörper 40 in die Umgebung austritt. Überdies ist der lichtleitende Rohrkörper 40 auch im Querschnitt nicht auf Rundrohr beschränkt. Vielmehr kann er im Querschnitt beispielsweise als quadratischer Zylinder oder dünne Platte ausgebildet sein. Der lichtleitende Rohrkörper 40 ist mit zumindest einem Endabschnitt in der Nähe des Lichtquellenmoduls 30 so angeordnet, dass das Licht des Lichtquellenmoduls 30 in den lichtleitenden Rohrkörper 40 geleitet wird. Weiterhin liegt der lichtleitende Rohrkörper 40 teilweise an der Rastnut 13 frei. Im Bedarfsfall kann an der Außenseite des lichtleitenden Rohrkörpers 40 eine leicht lichtdurchlässige Struktur, wie etwa eine mattierte Fläche, vorgesehen sein, um die diffuse Reflexion zu verstärken.
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Der Vorteil des vorliegenden Ausführungsbeispiels besteht darin, dass der erfindungsgemäße lichtleitende Rohrkörper 40 teilweise am Umfang des Grundträgers 10 freiliegt und einen Austritt des Lichts des Lichtquellenmoduls 30 an der Oberfläche des lichtleitenden Rohrkörpers 40 erlaubt, um am ganzen Umfang des Padkörpers 20 einen Leuchteffekt zu schaffen. Dabei kann der Grundträger 10 aus einem transparenten oder intransparenten Material angefertigt sein, ohne dass die Lichtverhältnisse der Maus dadurch beeinträchtigt werden.
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Aus 4 wird ersichtlich, dass der erste Befestigungsabschnitt 121 eine erste Rastnuthälfte 1210 und der zweite Befestigungsabschnitt 122 eine zweite Rastnuthälfte 1220 ausbildet. Mit anderen Worten erstreckt sich die am Umfang angeordnete Rastnut 13 derart in das Befestigungsstück 12, dass die beiden Enden des lichtleitenden Rohrkörpers 40 in die Nähe des innerhalb des Befestigungsstückes 12 befindlichen Lichtquellenmoduls 30 gelangen können, damit sich das Licht in die Endabschnitte des lichtleitenden Rohrkörpers 40 leiten lässt.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst das Leuchtmauspad 1 ferner einen unteren Padkörper 50, der an der Unterseite des Grundträgers 10 anhaftet. Der untere Padkörper 50 kann ein- oder mehrteilig ausgeführt sein und eine Anti-Rutsch-Funktion bieten. Im Rahmen der Erfindung kann aber auch auf den unteren Padkörper 50 verzichtet werden. Stattdessen können z.B. direkt an der Unterseite des Grundträgers 10 mehrere Anti-Rutsch-Beulen oder dergleichen vorgesehen sein.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Befestigungsstück 12, wie in 1 und 2 erkennbar, in der Mitte eines Seitenrands des Grundträgers 10 angeordnet. Der lichtleitende Rohrkörper 40 wird in einer Anzahl von Eins bereitgestellt und besitzt eine Länge, die etwas geringer als die gesamte Umfangslänge des Grundträgers 10 ist, wobei die beiden Enden des lichtleitenden Rohrkörpers 40 innerhalb des Befestigungsstückes 12 befestigt sind und in der Nähe der Punktlichtquelle 32 liegen.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Aus 6 wird ersichtlich, wie dargestellt ist, unterscheidet sich das Leuchtmauspad 1' des vorliegenden Ausführungsbeispiels dadurch vom vorigen Ausführungsbeispiel, dass sich das Befestigungsstück 12' in einer Ecke des Grundträgers 10' befindet. Darüber hinaus wird das Lichtquellenmodul in einer Anzahl von vier bereitgestellt, wobei die vier Lichtquellenmodule 30a, 30b, 30c, 30d jeweils in einer der vier Ecken des Grundträgers 10' angeordnet sind. Am Umfang des Grundträgers 10' sind vier lichtleitende Rohrkörper 40a, 40b vorgesehen, die so angeordnet sind, dass jedes der vier Lichtquellenmodule 30a, 30b, 30c, 30d auf beiden Seiten jeweils mit einem lichtleitenden Rohrkörper verbunden ist. Hinzu kommt, dass die Lichtquellenmodule 30a, 30b, 30c, 30d jeweils über zwei Punktlichtquellen verfügen. So weist z.B. das Lichtquellenmodul 30a zwei Punktlichtquellen 32a auf, welche sich jeweils in der Nähe eines Endes des am oberen Rand angeordneten lichtleitenden Rohrkörpers 40a bzw. in der Nähe eines Endes des am rechten Rand angeordneten lichtleitenden Rohrkörpers 40b befinden.
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Der Vorteil des vorliegenden Ausführungsbeispiels besteht darin, dass die in den vier Ecken angeordneten Lichtquellenmodule 30a, 30b, 30c, 30d jeweils über zwei Punktlichtquellen verfügen, woraus sich insgesamt eine Lichtabstrahlung in acht Richtungen ergibt. Somit können verschiedene überlappende Leuchtwirkungen erzielt werden, um die visuelle Wahrnehmung für den Benutzer zu verbessern.
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Darauf beschränkt sich die Erfindung aber nicht. Vielmehr ist es z.B. denkbar, dass zwei Lichtquellenmodule vorhanden sind, die sich in zwei gegenüberliengeden Ecken des Grundträgers 10', wie beispielsweise der oberen rechten Ecke und der unteren linken Ecke in 6, befinden. Am Umfang des Grundträgers 10' sind zwei im Wesentlichen L-förmige lichtleitende Rohrkörper angeordnet, die jeweils auf beiden Seiten jedes der beiden Lichtquellenmodule daran angeschlossen sind.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform sind mehr als zwei Lichtquellenmodule in den Ecken eines quadratförmigen Grundträgers 10' vorgesehen. Allerdings eignet sich das vorliegende Ausführungsbeispiel auch für anders geformte, z.B. kreisförmige oder quadratische, Grundträger. Dabei ist es auch denkbar, mehr als zwei Lichtquellenmodule an mehr als zwei Stellen am Umfang des Grundträgers anzuordnen.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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Wie aus 7 zu ersehen ist, kann das erfindungsgemäße Leuchtmauspad 1" auf dem Grundträger 10" eine Netzgewebeschicht 15 umfassen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann der Grundträger 10" eine ebene Oberseite ohne Aufnahmebereich und Padkörper aufweisen, an der sich die Netzgewebeschicht 15 befindet. Im Gegensatz zu den vorstehenden Ausführungsbeispielen kann es sich bei dem Grundträger 10" des vorliegenden Ausführungsbeispiels um eine weiche Unterlage handeln, die leicht zusammenzufalten und mitzubringen ist, wobei der lichtleitende Rohrkörper 40 mit Hilfe eines Textilfadens 151 unmittelbar an dem Grundträger 10" fest angenäht sein kann. In diesem Ausführungsbeispiel umgibt der Textilfaden 151 den lichtleitenden Rohrkörper 40 und bildet so einen Aufnahmeraum, so dass am Umfang des Grundträgers 10" keine Rastnut mehr vorgesehen sein muss.
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Der lichtleitende Rohrkörper 40 muss nicht unbedingt auf die in 7 gezeigte Art und Weise festgenäht werden. Vielmehr kann der lichtleitende Rohrkörper 40 mit Hilfe einer bekannten Umstechmaschine (serger) umstochen (coverstitch) und am Umfang der Netzgewebeschicht 15 befestigt werden. Nach dem Umstechen (coverstitch) bleiben in der Regel zwei oder drei Heftfäden (stitching threads) auf der Oberseite und ein Greiferheftfaden (a looper stitching thread) auf der Unterseite zurück, um den oben erwähnten Aufnahmeraum zur Halterung des lichtleitenden Rohrkörpers 40 zu erzeugen.
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Zu ergänzen ist noch, dass im vorliegenden Ausführungsbeispiel zunächst der lichtleitende Rohrkörper 40 in eine längliche Aufnahmetasche eingelegt und dann die Aufnahmetasche mit Hilfe des Textilfadens 151 an dem Grundträger 10" festgenäht werden kann.
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Zusammenfassend kann das erfindungsgemäße Leuchtmauspad folgende Vorteile bieten: der lichtleitende Rohrkörper 40 teilweise am Umfang des Grundträgers 10 frei und erlaubt einen Austritt des Lichts des Lichtquellenmoduls 30 an der Oberfläche des lichtleitenden Rohrkörpers 40, um am ganzen Umfang des Padkörpers 20 einen Leuchteffekt zu schaffen. Zudem kann durch das Vorsehen von mehreren Lichtquellenmodulen eine Lichtabstrahlung in mehrere Richtungen erreicht werden, um verschiedene überlappende Leuchtwirkungen zu erzielen.
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Das oben Beschriebene stellt keine Einschränkung der Schutzansprüche der Erfindung dar, sondern dient lediglich der Darstellung möglicher bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Jede gleichwertige Abänderung, die aus der Beschreibung bzw. den Zeichnungen der Erfindung ableitbar ist, fällt daher in den Schutzumfang der Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1', 1"
- Leuchtmauspad
- 10, 10', 10"
- Grundträger
- 11
- Aufnahmebereich
- 12, 12'
- Befestigungsstück
- 121, 121'
- Erster Befestigungsabschnitt
- 1210
- Erste Rastnuthälfte
- 122
- Zweiter Befestigungsabschnitt
- 1220
- Zweite Rastnuthälfte
- 13
- Rastnut
- 14
- Schalterknopf
- 15
- Netzgewebeschicht
- 151
- Textilfaden
- 20
- Padkörper
- 30, 30a, 30b, 30c, 30d
- Lichtquellenmodul
- 31
- Schaltungsträger
- 32, 32a
- Punktlichtquelle
- 40, 40a, 40b
- Lichtleitender Rohrkörper
- 50
- Unterer Padkörper
- C
- Kabel
- S
- Schraube