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Die Erfindung betrifft eine universelle Befestigungsvorrichtung für Beleuchtungseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen, bestehend aus einem Montageteil mit Durchbrüchen und Öffnungen für eine elektrische Anschlussarmatur sowie zum Fixieren an einer Befestigungsfläche, insbesondere an einer Wand oder einer Decke, einem als Profil ausgebildeten Leuchtenkörper mit Leuchtmitteln, welcher mit dem Montageteil verbindbar ist, und Verbindungsteilen, welche einerseits am Leuchtenkörper sowie andererseits am Montageteil befestigbar sind, wobei mittels der Verbindungsteile unterschiedliche Winkellagen zwischen Montageteil und Leuchtenkörper wählbar sind, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Rettungszeichen-Scheibenleuchten mit LED-Leuchtmitteln und einem Montageadapter, angeboten von der RZB Rudolf Zimmermann, Bamberg GmbH, Rheinstraße 16, DE 96052 Bamberg, gehören seit längerem zum Stand der Technik.
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Bei derartigen Display- oder Sicherheitsleuchten ist ein Leuchtenkörper vorhanden, der bei einer bevorzugten Ausführungsform aus einem Strangpressprofil besteht.
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Dieses Strangpressprofil zeigt eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Scheibe auf, welche mit den entsprechenden Sicherheitspiktogrammen ausgerüstet werden kann.
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Im Inneren des als Profil ausgebildeten Leuchtenkörpers befinden sich elektronische Komponenten, insbesondere zur Ansteuerung der bevorzugt als Leuchtmittel eingesetzten lichtemittierenden Dioden. Weiterhin nimmt das Profil des Leuchtenkörpers einen Akkumulator auf, um die gewünschte Sicherheitsleuchtenfunktion auch bei einem Netzausfall zu gewährleisten.
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Zur Montage der vorbekannten Displayleuchte kommt eine Wand- oder Deckenhalterung zum Einsatz, welche aus einem armaturähnlichen Montageteil besteht.
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Das Montageteil weist Durchbrüche zum elektrischen Anschluss sowie weitere Durchbrüche zum Befestigen vor Ort auf. Üblicherweise erfolgt die Befestigung des Montageteils durch Verschrauben an einer Wand oder einer Decke im jeweiligen Raum.
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Bei der bekannten Displayleuchte werden die Stirnseiten des als Profil ausgebildeten Leuchtenkörpers mit Kunststoffkappen verschlossen.
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Diese Kunststoffkappen besitzen eine Oberflächenstrukturierung, die geeignet ist, eine sich vom Montageteil erstreckende Befestigungsfläche aufzunehmen.
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Wenn beispielsweise von einer Decken- zu einer Wandmontage gewechselt werden muss, ist es erforderlich, die Kunststoffkappe vom Leuchtenkörper abzuheben und um 90° versetzt wieder am Leuchtenkörper zu fixieren.
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Es gestaltet sich also der Aufwand bei der Montage derartiger bekannter Leuchten aufwendig und kompliziert. Ein werkseitiges Fixieren der Abschlusskappen schließt sich aus, da nicht abzusehen ist, welcher Montagefall zu bedienen ist.
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Aus der
DE 20 2012 101 318 U1 ist eine Rettungszeichenleuchte bekannt, welche zur Aufnahme eines Betriebsgerätes ein Gehäuse aufweist. Das Betriebsgerät dient dem Betreiben einer oder mehrerer Lichtquellen, insbesondere zum Betreiben lichtemittierender Dioden. Das Gehäuse dient dort auch der Halterung einer Anordnung zur Lichtabgabe mit einem plattenförmigen Lichtleitelement. Mittels Befestigungsblechen ist es bei dieser Lösung des Standes der Technik möglich, das Betriebsgerät im Gehäuse sicher zu fixieren.
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Die
DE 20 2010 009 487 U1 offenbart eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines elektrischen Verbrauchers an einem Geräteträger eines Lichtbandelementes. Dabei geht es darum, die Befestigungsvorrichtung so auszugestalten, dass der jeweilige elektrische Verbraucher hinsichtlich seiner Drehlage bezüglich des Geräteträgers einstellbar ist. So können beleuchtete Hinweisschilder derart am Geräteträger angebracht werden, dass sie unabhängig von der Ausrichtung des Geräteträgers in eine gewünschte Richtung weisen. Hier kann es sich um Hinweisschilder für einen Fluchtweg handeln. Zur Befestigung ist ein fest am Verbraucher angeordneter Zylinder vorhanden, der eine außen umlaufende Nut besitzt. Am Geräteträger befindet sich eine Durchgangsöffnung, in welche der Zylinder relativ zum Geräteträger um eine Längsmittelachse des Zylinders drehbar angeordnet ist und in welche der Zylinder eingeführt werden kann, bis sich die Umfangsnut an einer Innenseite des Geräteträgers befindet. Ein Schieber, der in die Umfangsnut eingreift, sichert den Zylinder bezüglich seiner Längsmittelachse axial am Geräteträger.
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Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte, insbesondere universelle Befestigungsvorrichtung für Beleuchtungseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen anzugeben, welche den Montagevorgang erheblich vereinfacht und wobei ein werkseitiges Vorfertigen der Leuchtenkörper einschließlich endseitigem Verschluss erfolgen kann.
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Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer universellen Befestigungsvorrichtung gemäß der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen umfassen.
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Die erfindungsgemäße universelle Befestigungsvorrichtung für Beleuchtungseinrichtungen dient insbesondere dem Einsatz zum Fixieren von Sicherheits- oder Displayleuchten an unterschiedlichen Orten sowohl zur Wand- als auch Deckenmontage.
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Die Befestigungsvorrichtung besitzt ein Montageteil mit Durchbrüchen und Öffnungen für eine elektrische Anschlussarmatur. Das Montageteil selbst dient dem Fixieren an der jeweiligen Befestigungsfläche, insbesondere, wie bereits dargelegt, an einer Wand oder einer Decke oder sonstigen Fläche.
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Der Leuchtenkörper ist bevorzugt als Strangpressprofil ausgebildet und weist die notwendige Anzahl von Leuchtmitteln auf. Der Leuchtenkörper ist mit dem Montageteil verbindbar. Diesbezüglich kommen erfindungsgemäß weitergebildete Teile zum Einsatz, welche einerseits am Leuchtenkörper sowie andererseits am Montageteil befestigbar sind.
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Mittels der Verbindungsteile sind unterschiedliche Winkellagen zwischen Montageteil und Leuchtenkörper je nach Wand- oder Deckenmontage und der notwendigen Ausrichtung des Leuchtenkörpers wählbar.
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Erfindungsgemäß bestehen die Verbindungsteile aus mehreren Elementen.
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Die Verbindungsteile besitzen jeweils eine Grundplatte, welche stirnseitig, das Profil des Leuchtenkörpers verschließend, in den Leuchtenkörper einsetzbar und mit dem Leuchtenkörper bereits werkseitig verbindbar, insbesondere verschraubbar ist.
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Auf der jeweiligen Grundplatte, mit dieser verdrehbar in Wirkverbindung stehend, ist jeweils Verbindungsplatte vorgesehen, welche einen Fortsatz aufweist, der in das Montageteil eingreift und mit diesem in Formschluss bringbar ist.
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Die jeweilige Verbindungsplatte besitzt an ihrer dem Fortsatz gegenüberliegenden Flächenseite einen Rundungsabschnitt mit Anschlagkanten. Der Rundungsabschnitt ist bevorzugt halbkreisförmig realisiert.
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Weiterhin ist ein Arretiereinsatz vorgesehen, welcher nach gewählter Winkellage zwischen Grundplatte und Verbindungsplatte auf der Grundplatte angeordnet wird, wobei der jeweilige Arretiereinsatz eine dem Rundungsabschnitt und den Anschlagkanten komplementäre Flächenform aufweist.
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Beim Fixieren des Arretiereinsatzes auf der Grundplatte ergibt sich eine geschlossen wirkende Form und Oberfläche bezogen auf die sichtbare Fläche der Verbindungsplatte nebst Arretiereinsatz.
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Zur Begrenzung der Verdrehbewegung ist in der Grundplatte eine kurvenförmige Ausformung oder ein Durchbruch vorgesehen, in welche ein Nocken eintaucht, der Bestandteil der Verbindungsplatte ist.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung sind Grundplatte und Verbindungsplatte verschraubbar ausgeführt, wobei die Schraubachse der Drehachse entspricht.
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In der Grundplatte sind um jeweils 90° versetzt oder in einer 90°-Position zueinander stehende Ausnehmungen vorgesehen, welche der Aufnahme von komplementären Befestigungszapfen des Arretiereinsatzes dienen.
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Je nach Verdrehposition zwischen Grundplatte und Verbindungsplatte wird bevorzugt ein Paar von Ausnehmungen freigegeben, in die dann der Arretiereinsatz fixierbar ist.
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Der jeweilige Fortsatz der jeweiligen Verbindungsplatte weist einen zungenartigen, elastischen Abschnitt auf, welcher eine Rastnase aufweist, die in eine komplementäre Rastausnehmung im Montageteil eingreift. Hierdurch ist ohne Schraubverbindung ein Fixieren des Leuchtenkörpers am bzw. im Montageteil realisierbar.
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Die Verbindungsteile mit Grundplatte, Verbindungsplatte und Arretiereinsatz sind werkseitig, das Profil des Leuchtenkörpers kappenartig verschließend, bereits montiert, wobei nach Entfernen der Arretiereinsätze die gewünschte Winkellage zwischen Montageteil und Leuchtenkörper einstellbar und mit Wiedereinsetzen des Arretiereinsatzes festlegbar ist.
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Bevorzugt sind die Verbindungsteile als Kunststoff-Spritzgussteile ausgeführt.
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Im Bereich der kurvenförmigen Ausnehmung kann in Weiterbildung der Erfindung ein erweiterter Durchbruch als Zugang zu einem elektrischen Steckplatz vorgesehen sein, welcher nach Entfernen der Verbindungsplatte zugänglich ist.
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Beispielsweise kann über den dann zugänglichen Steckplatz ein sogenannter Jumper gezogen oder gesteckt werden, um bestimmte Zustände bezogen auf das Betriebsverhalten der Leuchte zu wählen.
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Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
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Hierbei zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung auf die im Montagezustand äußere Seite der Verbindungsplatte;
- 2 eine Darstellung der Rückseite der Verbindungsplatte;
- 3 eine perspektivische Darstellung der äußeren Seite der Grundplatte;
- 4 die Rückseite der Grundplatte, d.h. diejenige Grundplattenseite, welche in das Profil des in den Figuren nicht dargestellten Leuchtenkörpers eingreift;
- 5 eine perspektivische Darstellung des Arretiereinsatzes;
- 6 die Rückseite des Arretiereinsatzes;
- 7 eine Darstellung der Anordnung der Verbindungsplatte, die sich bereits auf der Grundplatte befindet, mit über die Pfeildarstellungen symbolisierter Verdrehbewegung und abgenommenem Arretiereinsatz, um die Vedrehbewegung freizugeben;
- 8 eine Darstellung ähnlich derjenigen nach 7, jedoch von der Rückseite her betrachtet;
- 9 und 10 jeweils Darstellungen mit unterschiedlicher Winkellage zwischen Grundplatte und Verbindungsplatte sowie geänderter Position des Arretiereinsatzes bei Deckenanbau (9) und bei beispielhaftem Wandanbau (10).
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Die universelle Befestigungsvorrichtung gemäß Ausführungsbeispiel und den 1 bis 10 dient insbesondere für das Fixieren von Beleuchtungseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen, die in definierter Position z.B. an einer Gebäudewand oder einer Gebäudedecke zu montieren sind.
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Die gezeigten Verbindungsteile bestehen aus mehreren Elementen.
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Zunächst ist eine Grundplatte 1 vorhanden, welche stirnseitig, das Profil des nicht gezeigten Leuchtenkörpers verschließend, in den Leuchtenkörper eingesetzt und z.B. durch Verschrauben am Leuchtenkörper fixierbar ist. Diesbezüglich besitzt die Grundplatte 1 Durchbrüche 2 zur Aufnahme von nicht gezeigten Schrauben.
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Auf der jeweiligen Grundplatte 1, mit dieser verdrehbar in Wirkverbindung stehend, ist eine Verbindungsplatte 3 vorgesehen (siehe 1 und 2).
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Die Verbindungsplatte 3 weist einen Fortsatz 4 auf, welcher in das nicht gezeigte Montageteil eingreift und mit diesem in Formschluss bringbar ist.
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Die Verbindungsplatte 3 besitzt an ihrer dem Fortsatz 4 gegenüberliegenden Flächenseite einen Rundungsabschnitt 5 mit Anschlagkanten 6.
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Weiterhin ist, wie in den 5 und 6 gezeigt, ein Arretiereinsatz 7 vorgesehen, welcher je nach gewählter Winkellage (siehe 9 und 10) zwischen Grundplatte 1 und Verbindungsplatte 3 auf der Grundplatte 1 angeordnet wird, wobei der jeweilige Arretiereinsatz 7 eine dem Rundungsabschnitt und den Anschlagkanten komplementäre Flächenform 50; 60 besitzt.
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Zur Begrenzung der Verdrehbewegung weist die Grundplatte 1 eine kurvenförmige Ausformung 10 auf, in welche ein Nocken 11 eintaucht, der Bestandteil der Verbindungsplatte 3 ist (siehe 8).
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In der Grundplatte 1 sind um jeweils 90° versetzte Ausnehmungen 12 ausgebildet, welche der Aufnahme von komplementären Befestigungszapfen 13 des Arretiereinsatzes 7 dienen.
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Der Fortsatz 4 der Verbindungsplatte 3 besitzt einen zungenartigen, elastischen Abschnitt 14, welcher eine Rastnase 15, z.B. ausgebildet als Rastknopf, aufweist, die in eine komplementäre Rastausnehmung im Montageteil (nicht gezeigt) eingreift.
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Aus den Darstellungen nach den 9 und 10 ist ersichtlich, dass im Montagezustand die Außenoberflächen der Verbindungsplatte 3 und des jeweiligen Arretiereinsatzes 7 bündig abschließen, so dass sich eine in sich geschlossene, optisch ansprechende Oberflächenform ergibt.
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Die Verbindungsteile mit Grundplatte, Verbindungsplatte und Arretiereinsatz sind werkseitig, das Profil des nicht gezeigten Leuchtenkörpers kappenartig verschließend montiert, wobei nach Entfernen des jeweiligen Arretiereinsatzes 7 die jeweilige gewünschte Winkellage zwischen Montageteil und Leuchtenkörper einstellbar und mit Wiedereinsetzen des Arretiereinsatzes 7 festlegbar ist, wie dies aus den 9 und 10 sich für den Fachmann eschließt.
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Im Bereich der kurvenförmigen Ausnehmung 10 kann die Grundplatte 1 einen erweiterten Durchbruch 16 besitzen, der als Zugang zu einem elektrischen Steckplatz dient. Nach Entfernen der Verbindungsplatte 3 wird der erweiterte Durchbruch 16 zugänglich.
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Die Grundplatte 1 bildet mit einem zylindrischen Vorsprung 17 in Verbindung mit einer komplementären Ausnehmung 18 in der Verbindungsplatte 3 eine Drehachse.
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Unter Verwendung der universellen Befestigungsvorrichtung kann bei jeder Montageart, Wand oder Decke, die entsprechende Leuchte in ihrer Position bezüglich der in den Figuren nicht gezeigten Displayscheibe vertikal ausgerichtet werden. Diese Ausrichtung erfolgt werkzeuglos, was durch die mehrteiligen Verbindungsteile realisierbar ist.
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Nach jeweiliger Entnahme der Arretiereinsätze bzw. dem Wiedereinstecken dieser ist dann die gewünschte Position festlegbar, so dass eine dauerhafte Arretierung der Position der Displayscheibe gegeben ist.