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Die Erfindung geht aus von einer Schaltschrankleuchte für die Ausleuchtung eines Schaltschrankinnenraums, mit einer Leuchtmittelplatine, die zur Variation der Abstrahlrichtung der Schaltschrankleuchte zumindest eine erste und eine zweite Ausrichtung in Bezug auf eine lichtdurchlässige Leuchtmittelabdeckung der Schaltschrankleuchte aufweist, wobei eine Licht abstrahlende Seite der Leuchtmittelplatine in der ersten Ausrichtung der Leuchtmittelplatine einem ersten Wandabschnitt der lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung und in der zweiten Ausrichtung der Leuchtmittelplatine einem zweiten Wandabschnitt der lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung zugewandt ist, wobei die Leuchtmittelplatine eine im Wesentlichen rechteckige Leiterkarte mit einer Mehrzahl einseitig darauf angeordneter Leuchtmittel ist. Eine derartige Schaltschrankleuchte ist aus der
US 2009/0296381 A1 bekannt. Weitere Leuchten oder Leuchtenanordnungen sind in der
US 2009/0310362 A1 , der
US 8,232,724 B2 , der
DE 10 2011 051 034 A1 , der
US 2011/0141723 A1 sowie der
KR 101111531 B1 offenbart
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Die
DE 20 2012 009 313 U1 beschreibt eine Schaltschrankleuchte mit einem länglichen, zylinderförmigen Leuchtmittel, das zwischen endseitigen Befestigungssockeln mit jeweils einer Aufnahme für das Leuchtmittel geführt ist. Das Leuchtmittel ist in den Befestigungssockeln um seine Längsachse schwenkbar gelagert, wozu in den Befestigungssockeln jeweils eine zylindrische Aufnahme vorgesehen ist, deren Durchmesser auf die Breite des Leuchtmittels abgestimmt ist.
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Schaltschrankleuchten mit verstellbarem Leuchtmittel haben den Vorteil, dass sie je nach Anwendungsfall und erforderlicher Montageposition im Innenraum eines Schaltschranks an die vorgefundenen Bedingungen zur optimalen Ausleuchtung des Schaltschrankinnenraums angepasst werden können. Die Schaltschrankleuchten sollen auch darauf vorbereitet sein, nach Möglichkeit nicht aus dem Schaltschrankinnenraum nach außen zu strahlen, um so die Blendneigung der Schaltschrankleuchte zu minimieren. Dazu sind aus dem Stand der Technik neben Schaltschrankleuchten, bei denen das Leuchtmittel verstellbar ist, auch Schaltschrankleuchten mit verstellbarem Reflektor bekannt.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Schaltschrankleuchten haben den Nachteil, dass die Verstellbarkeit nur unter Verwendung vergleichsweise aufwendiger technischer Verstellmechanismen erreicht wird. Dementsprechend sind die aus dem Stand der Technik bekannten Schaltschrankleuchten aufwendig und damit kostenintensiv in der Herstellung.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Schaltschrankleuchte der eingangs beschriebenen Art vorzuschlagen, bei der die Verstellbarkeit der Abstrahlrichtung des Leuchtmittels mit Hilfe einfacher technischer Mittel erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schaltschrankleuchte mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche betreffen jeweils vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
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Demgemäß ist vorgesehen, dass die die Leiterkarte über eine erste ihrer beiden Längskanten in der Steckaufnahme des Lampengrundkörpers und, bei mit dem Lampengrundkörper verbundener Leuchtmittelabdeckung, mit einer zweiten ihrer beiden Längskanten in der nutförmigen Aufnahme der Leuchtmittelabdeckung aufgenommen ist.
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Die Leuchtmittelplatine kann beispielsweise dazu eingerichtet sein, manuell zwischen der ersten und der zweiten Ausrichtung hin und her verstellt werden zu können. Beispielsweise kann die Leuchtmittelplatine nach Art einer steckbaren Leiterplatine mit elektrisch leitenden Steckkontakten ausgebildet sein, die in der Steckaufnahme, beispielsweise einer Nut, der Schaltschrankleuchte wahlweise in zwei unter einem Winkel zueinander verdrehten Positionen, insbesondere in zwei um 180° zueinander verdrehten Positionen, in der Steckaufnahme aufgenommen werden kann. Die Leuchtmittelabdeckung kann eine U-förmige Leuchtmittelabdeckung mit zwei parallel beabstandeten transparenten Seitenwänden sein, zu denen sich die Leuchtmittelplatine in ihren beiden um 180° zueinander verdrehten Positionen jeweils parallel erstreckt und somit in den beiden um 180° verdrehten Positionen einmal einer ersten der beiden Seitenwände und einmal einer zweiten der beiden Seitenwände ihre Leuchtmittel, etwa LEDs oder OLEDs, zuwendet. Dementsprechend weist die Schaltschrankleuchte in den beiden Ausrichtungen der Leuchtmittelplatine um 180° zueinander versetzte Abstrahlrichtungen auf. Der Umsteckvorgang der Leuchtmittelplatine kann vollständig werkzeuglos erfolgen.
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Die Leuchtmittelabdeckung kann für das einfache Umstecken der Leuchtmittelplatine werkzeuglos lösbar mit einem Lampengrundkörper der Schaltschrankleuchte verbunden sein, wobei die Leuchtmittelplatine bei mit dem Lampengrundkörper verbundener Leuchtmittelabdeckung von der Leuchtmittelabdeckung in der Steckaufnahme des Lampengrundkörpers, in der die Leuchtmittelplatine ausgerichtet ist, gehalten wird.
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Die lichtdurchlässige Leuchtmittelabdeckung kann weiterhin an einer sich in ihrer Längsrichtung erstreckenden Stirnseite bzw. Oberseite innenseitig eine der Leuchtmittelplatine zugewandte Stützstruktur mit der nutförmigen Aufnahme für die zweite Längskante der Leuchtmittelplatine aufweisen, in der die Leuchtmittelplatine abgestützt ist, wenn die Leuchtmittelabdeckung auf dem Lampengrundkörper aufgesetzt ist.
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Die Steckaufnahme des Lampengrundkörpers und die nutförmige Aufnahme der Leuchtmittelabdeckung können einander zugewandt ausgerichtet sein und jeweils eine Anlaufschräge aufweisen, um die präzise Ausrichtung der Leuchtmittelplatine durch das Aufsetzen der Leuchtmittelabdeckung auf den Lampengrundkörper zu fördern.
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Wenn die Leuchtmittelplatine nach Art einer Leiterkarte ausgebildet ist, so kann vorgesehen sein, dass an einer der gegenüberliegenden Seiten der Leiterkarte die Leuchtmittel angeordnet sind, während auf der anderen, gegenüberliegenden Leiterkartenseite, keine Leuchtmittel angeordnet sind. Alternativ können die gegenüberliegenden Seiten unterschiedliche Leuchtmittel aufweisen, beispielsweise im Hinblick auf ihre Farbcharakteristik oder Strahlungsintensität, wobei die unterschiedlichen Leuchtmittel auf den gegenüberliegenden Leiterkartenseiten separat ansteuerbar sind, um so abhängig von der Ausrichtung der Leuchtmittelplatine und der angesteuerten Leuchtmittel eine gewünschte Lichtabstrahlrichtung und Lichtqualität zu erreichen.
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Wenn die Leuchtmittelplatine eine Leiterkarte mit Leuchtmitteln an einer ihrer beiden gegenüberliegenden Seiten ist, so kann vorgesehen sein, dass die Leuchtmittel in der ersten Ausrichtung der Leiterkarte dem ersten Wandabschnitt der lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung und in der zweiten Ausrichtung der Leiterkarte dem zweiten Wandabschnitt der lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung zugewandt sind. Beispielsweise kann die Leuchtmittelabdeckung im Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung eine U-Form aufweisen, mit zwei parallelen Seiten, die von einer dazu senkrecht stehenden Seite verbunden werden, so dass das Leuchtmittel in den beiden Ausrichtungen jeweils einmal der einen und einmal der anderen der zwei parallelen Seiten der U-förmigen Leuchtmittelabdeckung zugewandt ist.
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Auch bei jeder anderen Gestaltung der Leuchtmittelabdeckung, bei der die Leuchtmittelabdeckung zwei parallel beabstandete lichtdurchlässige Wandabschnitte aufweist, kann die Leiterkarte in ihren beiden Ausrichtungen jeweils parallel zu den Wandabschnitten ausgerichtet sein, wobei in der ersten Ausrichtung der Leiterkarte die Leuchtmittel einer ersten der beiden lichtdurchlässigen Wandabschnitte zugewandt sind, und wobei in der zweiten Ausrichtung der Leiterkarte die Leuchtmittel einer zweiten der beiden lichtdurchlässigen Wandabschnitte zugewandt sind.
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Die Schaltschrankleuchte kann weiterhin eine Ansteuerelektronik für die Leuchtmittelplatine aufweisen, die über eine lösbare mehrpolige, insbesondere bipolare Kontaktierung mit der Leuchtmittelplatine in den beiden Ausrichtungen der Leuchtmittelplatine kontaktiert ist. Diese Ausführungsform der Kontaktierung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die Leuchtmittelplatine nach Art einer Steckplatine ausgebildet ist, welche in einer lampengrundkörperseitigen Steckaufnahme aufgenommen ist.
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Die lösbare bipolare Kontaktierung kann beispielsweise ein Paar ansteuerelektronikseitige Federkontaktstifte sowie drei leuchtmittelplatinenseitige Federkontaktlaschen aufweisen, wobei in der ersten Ausrichtung der Leuchtmittelplatine die Federkontaktstifte ein erstes Paar der Federkontaktlaschen kontaktieren, und wobei in der zweiten Ausrichtung der Leuchtmittelplatine die Federkontaktstifte ein zweites Paar der Federkontaktlaschen kontaktieren. Dabei weisen die beiden Federkontaktlaschenpaare eine gemeinsame Federkontaktlasche und eine unterschiedliche Federkontaktlasche auf. Wenn die Leuchtmittelplatine als eine im Wesentlichen rechteckige Leiterkarte ausgebildet ist, die über ihre gegenüberliegenden Längskanten in zwei um 180° zueinander verdrehten Positionen in der lampengrundkörperseitigen Steckaufnahme aufgenommen werden kann, so sollte bei der oben genannten Federkontaktierung mit zwei Federkontaktstiften und zwei Federkontaktlaschenpaaren die gemeinsame Federkontaktlasche in Verbindungsrichtung zwischen den Längskanten der Leiterkarte mittig angeordnet sein, während die beiden verbleibenden Federkontaktlaschen unter dem Abstand der Federkontaktstifte zueinander beabstandet zu der mittigen Federkontaktlasche symmetrisch oberhalb und unterhalb dieser angeordnet sein sollten.
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Insbesondere dann, wenn die Platine an ihren beiden gegenüberliegenden Stirnseiten jeweils Federkontaktlaschen für die Kontaktierung der Ansteuerelektronik aufweist, kann die Platine auch in zwei um eine Rotationsachse, die sich senkrecht durch die beiden Längskanten der Leuchtmittelplatine erstreckt, um 180° verdrehten Positionen auf dem Leuchtengrundkörper festgelegt werden.
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Um eine ausreichende Kühlung der Leuchtmittelplatine zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass die Steckaufnahme in dem Lampengrundkörper als eine Nut ausgebildet ist, die sich entlang der Längsrichtung des Lampengrundkörpers erstreckt, wobei der Lampengrundkörper einen einteilig an die Nut angeformten Kühlkörper aufweist, so dass dieser mit der Nut thermisch gekoppelt ist. Ein Leuchtmittel auf der Leuchtmittelplatine kann über einen thermischen Leiter mit einer Längskante der Leuchtmittelplatine, über die die Leuchtmittelplatine in die Steckaufnahme bzw. Nut des Lampengrundkörpers eingesetzt ist, thermisch gekoppelt sein.
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Es ist aber auch denkbar, jedoch nicht von der Erfindung umfasst, dass die Leuchtmittelplatine und die Leuchtmittelabdeckung eine Einheit bilden, beispielsweise indem sie (ggf. lösbar) miteinander verbunden sind. In diesem Fall kann zur Verstellung der Lichtabstrahlrichtung der Leuchte die Einheit aus Leuchtmittelplatine und Leuchtmittelabdeckung in einem Arbeitsschritt von dem Lampengrundkörper gelöst und um 180° verdreht wieder auf dem Lampengrundkörper 7 aufgesetzt werden. Dabei wird die Einheit um eine Rotationsachse gedreht, die sich senkrecht zu den beiden Längskanten der Platine durch die Längskanten erstreckt.
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Gemäß einem anderen Aspekt, der nicht von der Erfindung umfasst ist, weist eine Schaltschrankleuchte ein Leuchtengehäuse auf, in dem eine Ansteuerelektronik für eine Leuchtmittelplatine der Leuchte aufgenommen ist und an dem einseitig ein Lampengrundkörper, der die Leuchtmittelplatine hält, wahlweise über eines seiner beiden Längsenden lösbar befestigt ist, wobei die Leuchtmittelplatine, der Lampengrundkörper und eine die Leuchtmittelplatine bedeckende, transparente Leuchtmittelabdeckung, die auf dem Lampengrundkörper montiert ist, eine Einheit bilden oder einteilig ausgebildet sind, so dass die gesamte Einheit aus Leuchtmittelplatine, Lampengrundkörper und Leuchtmittelabdeckung in zwei um 180° um eine Rotationsachse verdrehten Positionen an dem Leuchtengehäuse festgelegt werden kann, wobei sich die Rotationsachse senkrecht zu den beiden Längskanten der Platine durch die Längskanten erstreckt, und wobei in beiden um 180° zueinander verdrehten Positionen die Ansteuerelektronik die Platine kontaktiert.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der nachstehenden Figuren erläutert. Dabei zeigt:
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1 eine Ausführungsform der Schaltschrankleuchte im Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung;
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2 eine weitere Ausführungsform der Schaltschrankleuchte mit angeschnittenem Lampengehäuse und abgenommener Leuchtmittelabdeckung; und
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3 eine weitere Ausführungsform der Schaltschrankleuchte im Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung.
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Die 1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schaltschrankleuchte 1, die senkrecht zur Längsrichtung durch die Lampenabdeckung 3, die Leuchtmittelplatine 2 und den Lampengrundkörper 7 angeschnitten ist. Endseitig weist die Schaltschrankleuchte 1 ein Lampengehäuse 21 auf, in dem die Ansteuerelektronik 15 der Leuchtmittelplatine 2 aufgenommen sein kann (vgl. 2).
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Neben dem Lampengehäuse 21 mit der darin aufgenommenen Ansteuerelektronik besteht die Schaltschrankleuchte 1 im Wesentlichen somit aus dem Lampengrundkörper 7, der auf den Lampengrundkörper 7 aufgesteckten Leuchtmittelplatine 2 und der die Leuchtmittelplatine 2 umgebenden lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung 3. Es ist zu erkennen, dass der Lampengrundkörper 7, die Leuchtmittelplatine 2 und die Leuchtmittelabdeckung 3 gerade so zusammenwirken, dass sich in der in 1 dargestellten Position der Leuchtmittelabdeckung 3, wo diese über zwei Nut-Feder-Verbindungen 20 an dem Lampengrundkörper 7 befestigt ist, die Leuchtmittelplatine 2 gerade zwischen einer Steckaufnahme 8 des Lampenkörpers 7 und einer gegenüberliegenden Stützstruktur 10 an der Innenseite der Stirnseite 9 der Leuchtmittelabdeckung 3 erstreckt. Die Stirnseite 9 verbindet gerade die gegenüberliegenden und sich parallel zueinander erstreckenden Wandabschnitte 4, so dass die Leuchtmittelabdeckung 3 in dem gezeigten Querschnitt im Wesentlichen eine U-Form aufweist.
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Zur Ausbildung der Nut-Feder-Verbindung 20 weist der Lampengrundkörper 7 an seinen gegenüberliegenden Längsseiten eine Nut auf, in die entsprechende Vorsprünge an den einander zugewandten Innenseiten der Wandabschnitte 4, 6 eingreifen. Die an der Stirnseite 9 innenseitig ausgebildete Stützstruktur 10 bildet eine nutförmige Aufnahme 11 für eine Längskante 12 der Leuchtmittelplatine 2. Über eine gegenüberliegende Längskante 12 ist die Leiterkarte 2 in die Steckaufnahme 8 des Lampengrundkörpers 7 eingesetzt. Um bei abgenommener Leuchtmittelabdeckung 3 und bereits in der Steckaufnahme 8 vorpositionierter Leuchtmittelplatine 2 das Aufsetzen der Leuchtmittelabdeckung 3 auf dem Lampengrundkörper 7 und damit das Ausrichten der Leuchtmittelplatine 2 in Bezug auf die Steckaufnahme 8 und die nutförmige Aufnahme 11 zu erleichtern, weisen die nutförmige Aufnahme 11 und/oder die Steckaufnahme 8 jeweils eine Anlaufschräge 13 auf.
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Es ist weiterhin zu erkennen, dass zumindest einer der beiden parallelen Wandabschnitte 4, 6 an seiner dem Leuchtmittel 14 auf der Licht abstrahlenden Seite 5 der Leuchtmittelplatine 2 zugewandten Innenseite eine Strukturierung aufweist. Diese ist nach Art einer Fresnel-Linse ausgebildet, wodurch eine verbesserte Lichtabstrahlcharakteristik der Schaltschrankleuchte 1 erreicht wird. Die Wandabschnitte 4, 6 können gleiche oder sich unterscheidende Fresnel-Strukturen aufweisen, so dass über die Auswahl des den Leuchtmitteln 14 zugewandten Wandabschnitts 4, 6 die Abstrahlcharakteristik der Leuchte variiert werden kann.
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Die 2 zeigt, dass die Leiterplatine 2 eine Vielzahl in der Längsrichtung L der Schaltschrankleuchte 1 und der Leuchtmittelplatine 2 verteilte Leuchtmittel 14 aufweisen kann. Diese können LEDs oder OLEDs sein. Grundsätzlich sind jedoch auch sämtliche anderen, Licht erzeugenden Mittel geeignet, die sich in der dargestellten Weise auf einer Leiterkarte bzw. Platine 2 anordnen und ansteuern lassen. Die Leuchtmittelplatine 2 weist an ihrem dem Lampengehäuse 21 zugewandten Ende drei Federkontaktlaschen 18 auf, von denen die in der Darstellung obere und die in der Darstellung mittlere von jeweils einem Federkontaktstift 17 der Ansteuerelektronik 15 kontaktiert werden. Die Federkontaktstifte 17 und die Federkontaktlaschen 18 bilden somit eine Kontaktierung zwischen der Leuchtmittelplatine 2 und der Ansteuerelektronik 15.
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Die Zusammenschau der 1 und 2 veranschaulicht, dass die Leuchtmittelplatine 2 in den beiden in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen in zwei um 180° zueinander verdrehten Positionen über ihre gegenüberliegenden Längskanten 12 in die Steckaufnahme 8 des Lampengrundkörpers 7 unter Kontaktierung der Ansteuerelektronik 15 eingesteckt werden kann. Wie zu erkennen ist, würden in dem Fall, dass die in 2 gezeigte Leuchtmittelplatine 2 um 180° verdreht wird, derart, dass die beiden Längskanten 12 der Leuchtmittelplatine 2 ihre Position tauschen, die beiden Federkontaktstifte 17 statt der beiden in der Darstellung oberen Federkontaktlaschen 18 die beiden in der Darstellung unteren Federkontaktlaschen 18 kontaktieren, welche verständlicherweise nach dem Verdrehen der Leuchtmittelplatine 2 um 180° die Position der beiden in der Darstellung oberen Federkontaktlaschen 18 einnehmen würden und damit für die Kontaktierung mit den Federkontaktstiften 17 exakt vorpositioniert sind. Dazu sollten die Federkontaktlaschen 18 in senkrechter Verbindungsrichtung zwischen den Längskanten 12 äquidistant angeordnet sein, während darüber hinaus die mittlere Kontaktlasche 18 mittig zwischen den beiden Längskanten bzw. auf einer Rotationsachse x der Leuchtmittelplatine 2 angeordnet sein sollte.
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Insbesondere dann, wenn die Platine 2 an ihren beiden gegenüberliegenden Stirnseiten jeweils Federkontaktlaschen 18 für die Kontaktierung der Ansteuerelektronik 15 aufweist, kann die Platine 2 auch in zwei um eine weitere Rotationsachse (y), die sich senkrecht durch die beiden Längskanten 12 der Leuchtmittelplatine 2 erstreckt, um 180° verdrehten Positionen auf dem Leuchtengrundkörper festgelegt werden.
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Das Zusammenwirken von Leuchtmittelplatine 2, Leuchtmittelabdeckung 3 und Lampengrundkörper 7 ist im Detail noch einmal in der 3 gezeigt. Wie bereits mit Bezug auf die 1 beschrieben worden ist, kann sowohl die Steckaufnahme 8 als auch die nutförmige Aufnahme 11 der Stützstruktur 10 eine Anlaufschräge 13 aufweisen, um das Einsetzen der Leuchtmittelplatine 2 in die Steckaufnahme 8 und die nutförmige Aufnahme 11 beim Aufsetzen der Leuchtmittelabdeckung 3 auf den Lampengrundkörper 7 zu erleichtern. Ebenso kann die Nut-Feder-Verbindung 20 an den gegenüberliegenden Längsseiten des Lampengrundkörpers 7 bzw. an den einander zugewandten Innenseiten der parallelen Wandabschnitte 4, 6 der Leuchtmittelabdeckung 3 eine Anlaufschräge 13 aufweisen, um einerseits das Aufsetzen der Abdeckung 3 auf dem Lampengrundkörper 7 zu erleichtern und andererseits eine Vorspannung bereitzustellen, mit welcher die Leuchtmittelplatine 2 bei auf dem Lampengrundkörper 7 aufgesetzter Leuchtmittelabdeckung 3 in der Steckaufnahme 8 und der nutförmigen Aufnahme 11 gehalten ist.
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Der Lampengrundkörper 7 bildet gleichzeitig einen Kühlkörper für die auf der Leuchtmittelplatine 2 angeordneten Leuchtmittel 14, beispielsweise LEDs oder OLEDs. Dazu sind die Leuchtmittel 14 über thermische Leiter, beispielsweise Metallstreifen, mit der Steckaufnahme 8 thermisch gekoppelt, so dass an den Leuchtmitteln 14 anfallende Abwärme über die thermischen Leiter und die Steckaufnahme 8 an den Lampengrundkörper 7 abgegeben werden kann. Der Lampengrundkörper 7 weist dazu eine möglichst hohe Wärmekapazität auf. Der Lampengrundkörper 7 ist vorzugsweise aus einem wärmeleitenden Material, wie Metall oder einem geeigneten technischen Kunststoff gefertigt.
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Es ist schließlich zu erkennen, dass die Leuchtmittelplatine 2 nur an einer ihrer beiden gegenüberliegenden Seiten Leuchtmittel 14 aufweist, so dass die Leuchtmittelplatine 2 eine Licht abstrahlende Seite 5 aufweist, während von der gegenüberliegenden Seite keine Lichtemission ausgeht. Indem die Leuchtmittelplatine 2 um 180° versetzt mit ihrer jeweils gegenüberliegenden Längskante 12 in die Steckaufnahme 8 eingesetzt wird, ändert sich somit auch die Ausrichtung der Licht abstrahlenden Seite 5 der Leuchtmittelplatine 2, so dass diese einmal dem ersten Wandabschnitt 4 und einmal dem zweiten Wandabschnitt 6 zugewandt ist.
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Um das Lichtabstrahlverhalten der Schaltschrankleuchte 1 noch weiter zu verbessern, kann vorgesehen sein, dass an demjenigen der beiden Wandabschnitte 4, 6, welcher der Licht abstrahlenden Seite 5 der Leuchtmittelplatine 2 abgewandt ist, ein Reflektor 22 angeordnet ist. Aufgrund der symmetrischen Nut-Feder-Verbindungen 20 an den gegenüberliegenden Längsseiten des Lampengrundkörpers 7 kann bei einem Verdrehen der Leuchtmittelplatine 2 um 180° entsprechend die Leuchtmittelabdeckung 3 in einer um 180° verdrehten Position auf dem Lampengrundkörper 7 befestigt werden. Damit wechselt dann entsprechend den Leuchtmitteln 14 auch der Reflektor 22 an der Innenseite des ersten Wandabschnitts 4 seine Position, so dass er wieder der der Licht abstrahlenden Seite 5 der Leuchtmittelplatine 2 abgewandten Seite der Leuchtmittelplatine 2 zugewandt ist.
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Es ist aber auch denkbar, jedoch nicht von der Erfindung umfasst, dass die Leuchtmittelplatine 2 und die die Leuchtmittelabdeckung 3 eine Einheit bilden, beispielsweise indem sie (ggf. lösbar) miteinander verbunden sind. In diesem Fall kann dann zur Verstellung der Lichtabstrahlrichtung der Leuchte die Einheit aus Leuchtmittelplatine 2 und Leuchtmittelabdeckung 3 in einem Schritt von dem Lampengrundkörper 7 gelöst und um 180° verdreht wieder auf dem Lampengrundkörper 7 aufgesetzt werden. Dabei wird die Einheit aus Leuchtmittelplatine 2 und Leuchtmittelabdeckung 3 um eine weitere Rotationsachse (y) gedreht, die sich senkrecht zu den beiden Längskanten 12 der Platine 2 durch die Längskanten 12 erstreckt (vergleiche 2).
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Durch die über das Zusammenwirken von Steckaufnahme 8 und Stützstruktur 10 auf die Leuchtmittelplatine 2 ausgeübte Vorspannkraft, mit der die Leuchtmittelplatine 2 in die Steckaufnahme 8 gedrückt wird, wird weiterhin die thermische Kontaktierung zwischen der Leuchtmittelplatine 2 und der Steckaufnahme 8 und dementsprechend mit dem Lampengrundkörper 7 verbessert, so dass die Ableitung der von den Leuchtmitteln 14 erzeugten Abwärme gefördert bzw. begünstigt wird.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schaltschrankleuchte
- 2
- Leuchtmittelplatine
- 3
- Leuchtmittelabdeckung
- 4
- erster Wandabschnitt
- 5
- Licht abstrahlende Seite
- 6
- zweiter Wandabschnitt
- 7
- Lampengrundkörper
- 8
- Steckaufnahme
- 9
- Stirnseite
- 10
- Stützstruktur
- 11
- nutförmige Aufnahme
- 12
- Längskante
- 13
- Anlaufschräge
- 14
- Leuchtmittel
- 15
- Ansteuerelektronik
- 16
- Kontaktierung
- 17
- Federkontaktstift
- 18
- Federkontaktlasche
- 19
- Kühlkörper
- 20
- Nut-Feder-Verbindung
- 21
- Lampengehäuse
- 22
- Reflektor
- L
- Längsrichtung
- x
- Rotationsachse/Schwenkachse der Leuchtmittelplatine
- y
- weitere Rotationsachse/Schwenkachse der Leuchtmittelplatine