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DE3844136A1 - Verfahren zur ausfuetterung von zweigleitungsabschnitten von unterirdisch verlegten hauptleitungen - Google Patents

Verfahren zur ausfuetterung von zweigleitungsabschnitten von unterirdisch verlegten hauptleitungen

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DE3844136A1
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DE
Germany
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rigid plastic
branch line
line section
tube
plastic tube
Prior art date
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Granted
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DE3844136A
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English (en)
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DE3844136C2 (de
Inventor
Yasuo Miyazaki
Akira Kamide
Shigeki Watari
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Osaka Bousui Construction Co Ltd
Original Assignee
Osaka Bousui Construction Co Ltd
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ausfütterung von Zweigleitungsabschnitten gegebener, unterirdisch verlegter Hauptleitungssysteme. Die Ausfütterung erfolgt mittels einer starren Kunststoffverkleidung der Innenfläche eines gegebenen, mit einem Ende mit der unterirdischen Hauptleitung verbundenen Zweigleitungsabschnitt, und zwar durch dessen anderes Ende von der Erdoberfläche her.
Ein bereits bekanntes Verfahren besteht darin, daß starre, in die Rohrleitung eingeführte Kunststoffrohre, deren Durchmesser kleiner ist als der Rohrleitungsdurchmesser, durch im Rohrinneren zugeführte Wärme und Druck radial zur Leitung ausgedehnt werden. Dadurch wird die Leitung mit dem starren Kunststoffrohr ausgekleidet; siehe z.B. JP-A-88 281/1983.
Die Ausfütterung mittels starrer Kunststoffrohre ist hart und behält dadurch Form und Qualität, im Gegensatz zu der Ausfütterung mittels Schlauch, die mit Hilfe von Klebstoffen an der Leitung angebracht ist.
Die Ausfütterung von unterirdischen Hauptleitungen mit Hilfe von starren Kunststoffrohren bereitet im Zusammenhang mit Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen keinerlei Schwierigkeiten. Problematisch wird die Situation jedoch, wenn es sich um Zweigleitungsabschnitte handelt, die von der Hauptleitung aus an die Erdoberfläche führen. Ein Ende einer solchen Zweigleitung ist mit der Hauptleitung verbunden, und dadurch gestaltet sich die Ausfütterung durch die Öffnung auf der anderen Seite, die ja dann die einzige Arbeitsöffnung ist als schwieriges Unterfangen. Dieses Problem kann in der Folge dadurch gelöst werden, daß Erdaushebungen vorgenommen werden und der Zweigleitungsabschnitt von der Hauptleitung abgetrennt wird, um so eine zweite Arbeitsöffnung zu schaffen. Dies erfordert jedoch einen relativ großen Aufwand an Zeit und Arbeit; die Erde muß ausgehoben, der Zweigleitungsabschnitt abgetrennt und anschließend der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden, d.h. diese Lösung ist unvorteilhaft.
Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens, mit dessen Hilfe Zweigleitungsabschnitte einfach und problemlos mit starren Kunststoffrohren ausgefüttert werden können, und zwar durch die an der Erdoberfläche befindliche Öffnung der Zweigleitung.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren, im Rahmen dessen die Innenfläche eines Zweigleitungsabschnitts mit einem starren oder halbstarren Kunststoffrohr ausgefüttert wird. Dabei ist der Zweigleitungsabschnitt an einem Ende mit dem unterirdischen Hauptleitungssystem verbunden, das andere Ende öffnet sich jedoch an der Erdoberfläche und dient als Arbeitsöffnung. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß ein starres oder halbstarres Kunststoffrohr, dessen vorderes Ende geschlossen ist, in den Zweigleitungsabschnitt soweit eingeführt wird, und zwar von der Arbeitsöffnung aus, bis das geschlossene Ende in die Hauptleitung eingeführt ist. Anschließend wird ein Fluid in das Rohr geleitet, um dieses unter Wärme- und Druckzufuhr radial zum Zweigleitungsabschnitt auszudehnen. Dadurch wird der Zweigleitungsabschnitt mit einem starren Kunststoffrohr ausgefüttert. Eventuell vorhandene Endbereiche der Ausfütterung innerhalb der Hauptleitung werden durch eine in derselben einsetzbare, ferngesteuerte Schneidvorrichtung abgetrennt und entfernt (in der Folge als "Verfahren I" bezeichnet).
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren, im Rahmen dessen die Innenfläche eines Zweigleitungs­ abschnitts mit einem starren oder halbstarren Kunststoffrohr ausgefüttert wird. Dabei ist der Zweigleitungsabschnitt an einem Ende mit dem unterirdischen Hauptleitungssystem verbunden, das andere Ende öffnet sich jedoch an der Erdoberfläche und dient als Arbeitsöffnung. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß ein starres oder halbstarres Kunststoffrohr, dessen vorderes Ende offen ist, soweit in den Zweigleitungs­ abschnitt eingeführt wird, und zwar von der Arbeitsöffnung aus, bis es eine Öffnung an dem einen Ende des Zweigleitungsabschnitts erreicht. Dann wird mittels eines Fluids Wärme und Druck auf das starre Kunststoffrohr ausgeübt, und zwar mit Hilfe eines zusammenlegbaren, aufblasbaren, weichen Schlauches, der über die gesamte Länge des starren Kunststoffrohres frei eingeführt ist, um so das starre Kunststoffrohr radial zum Zweigleitungsabschnitt auszudehnen und damit die Ausfütterung durchzuführen. Danach wir der Schlauch aus der Ausfütterung entfernt (in der Folge als "Verfahren II" bezeichnet).
Die hier dargestellten Verfahren finden ihren Einsatz bei der Ausfütterung von Zweigleitungen, die zur Erdoberfläche führen; dazu gehören u.a. Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen.
Das Verfahren findet seinen Einsatz in Fällen, in denen der Zweigleitungsabschnitt mit einem Ende an der Hauptleitung angeschlossen ist und mit dem anderen die Erdoberfläche erreicht, wobei diese Öffnung als Arbeitsöffnung dient.
Handelt es sich bei der Hauptleitung um eine Wasser- oder Gasleitung, so wird der zur Erdoberfläche führende Zweigleitungsabschnitt an dem Teilabschnitt geöffnet, an dem sich der Zähler befindet. Im Falle einer Abwasserleitung ist das nicht an die Hauptleitung angeschlossene Ende der Zweigleitung mit einem Gully verbunden; dieser wiederum befindet sich in einem in der Erdoberfläche gebildeten Graben. Die Öffnung befindet sich an der Verbindungsstelle und wird als Arbeitsöffnung benutzt.
Die zum Einsatz kommenden Kunststoffrohre müssen thermoplastisch sein, so daß sie durch die auf sie mittels Fluid einwirkende Wärme oder Drücke von innen ausgedehnt werden können. In der Regel besteht das starre Kunststoffrohr aus PVC, PET, Polypropylen, o.a., d.h. aus Material, dessen Erweichungspunkt etwa 60 bis 100°C, vorzugsweise 70 bis 95°C beträgt.
Im Querschnitt sind die aus vorstehend beschriebenem Material gefertigten Rohre rund; ihr Außendurchmesser ist kleiner als der Innendurchmesser des Zweigleitungsabschnitts. Der Außendurchmesser kann z.B. 50 bis 90% des Innendurchmessers ausmachen.
Die Wandstärke der starren Kunststoffrohre ist dergestalt, daß die dadurch gewährleistete Ausfütterung ohne Anwendung eines Klebstoffes Form und Stärke beibehält. In der Regel bewegt sich die Wandstärke in einem Abmessungsbereich von etwa 1 bis 10 mm. Sie richtet sich nach dem Ausdehnverhältnis, dem Außendurchmesser, dem Material etc.
Das starre oder halbstarre Kunstoffrohr kommt entweder in runder Form zum Einsatz oder radial zusammengeklappt in flacher Form. Die radial zusammengeklappte Form wird vorzugsweise durch Erweichen in der Wärme hergestellt. Das dergestalt verformte starre Kunststoffrohr erhält durch diese flache Form und die ihm inhärente Elastizität eine gewisse Flexibilität, die ein problemloses Einführen auch in gebogene Zweigleitungsabschnitte ermöglicht. Besteht die Gefahr, daß das Rohr beim Einführen durch einen Rohrbogen einknickt, so kann dies durch eine Verstärkung durch ein lineares Federelement vermieden werden, das vorher eingeführt worden ist.
Zur Wärme- und Druckbehandlung kann im Prinzip jedes beliebige Fluid verwendet werden, vorzugsweise jedoch Dampf, da dieses Medium eine größere Wärmekapazität hat, zu Wasser kondensiert und ohne umweltverschmutzende Konsequenzen entsorgt werden kann. Die Temperatur des Fluids liegt über dem Erweichungspunkt des starren Kunststoffrohres; sein Druck ist stärker als die Zugfestigkeit des durch Wärmebehandlung erweichten Rohres.
Im Rahmen von Verfahren I wird das starre Kunststoffrohr mit verstöpseltem vorderen Ende durch die Arbeitsöffnung in den Zweigleitungsabschnitt eingeführt. Bei gleichbleibendem Einführungsvorgang bewegt sich das vordere Ende des Kunststoffrohres durch das Verbindungsende zur Hauptleitung hindurch und stößt dort auf die Hauptleitungswand, was zur Folge hat, daß der Einführungsvorgang gestoppt wird. Dies bedeutet, daß das Kunststoffrohr über die gesamte Länge des Zweigleitungsabschnittes eingeführt werden kann, ohne daß die Notwendigkeit besteht, die Länge desselben abmessen zu müssen. Das starre Kunststoffrohr kann eingeführt werden, während es gleichzeitig mit Dampf oder einem ähnlichen Fluid von innen erhitzt wird.
Nach der Einführung des Rohres durch den Zweigleitungsabschnitt wird das Wärme- und Druckfluid in das Rohr geleitet, um so die radiale Erweiterung desselben zu gewährleisten, die ihrerseits zur Ausfütterung es Zweigleitungsabschnitts mit Hilfe des starren Kunststoffrohres dient.
Nach dem Ausfütterungsvorgang bleibt das vordere Ende in der Hauptleitung. Das überflüssige Endstück der Ausfütterung wird durch eine Schneidvorrichtung abgetrennt und entfernt. Diese Schneidvorrichtung läßt sich per Fernsteuerung durch die Hauptleitung bewegen. Eine solche Schneidvorrichtung kann z.B. dadurch hergestellt werden, daß auf eine ferngesteuerte, durch die Hauptleitung bewegbare Maschine ein Abschneider in Hohlzylinderform gesetzt wird. Dieser Abschneider ist am vorderen Ende mit Sägezähnen ausgestattet und verfügt über einen entsprechenden Antrieb, mit dessen Hilfe er um die Mittelachse rotieren kann.
Nach Verfahren I kann ein Zweigleitungsabschnitt mit einem starren Kunststoffrohr ausgefüttert werden, und zwar durch die auf der Erdoberfläche gelegene Arbeitsöffnung. Dies bedeutet, daß nach vollendeter Ausfütterungsarbeit keinerlei oder nur sehr wenige Wiederherrichtungsarbeiten zu erbringen sind, was seinerseits zu einer Reduzierung von Arbeitszeit und -kosten führt.
Verfahren II der Erfindung ist im wesentlichen gleich wie Verfahren I, unterscheidet sich jedoch in den nachfolgend ausgeführten Punkten.
  • a) Das starre Kunststoffrohr wird in den Zweigleitungsabschnitt eingeführt, um das vordere Ende des Rohres an die Hauptleitung zu führen, ohne jedoch das Rohrende in dieselbe hineinragen zu lassen.
  • b) Wärme und Druck werden dem in den Zweigleitungsabschnitt eingeführten starren Kunststoffrohr indirekt über einen weichen Schlauch, der in das starre Kunststoffrohr eingeführt ist, zugeführt, um das starre Kunststoffrohr auszudehnen und den Zweigleitungsabschnitt mit demselben auszufüttern.
Bei diesem Verfahren II ragt das starre Kunststoffrohr nicht in die Hauptleitung, so daß keine überflüssigen Ausfütterungsteile in derselben verbleiben. Demzufolge ist Verfahren II vorteilhafter als Verfahren I, da keine überflüssigen Endbereiche in der Hauptleitung abgetrennt und entfernt werden müssen.
Bei Verfahren II kann der zur Ausdehnung des starren Kunststoffrohres benötigte Schlauch z.B. aus wärme- und druckbeständigem Gummi bestehen, d.h. er läßt sich leicht aufblasen und wieder zusammenlegen, um dann nach vollendetem Arbeitsgang ganz einfach aus der Ausfütterung gezogen zu werden.
Vor der Anwendung von Verfahren II muß jedoch die Länge des Zweigleitungsabschnitts gemessen werden, so daß das vordere Ende des Kunststoffrohress an das vorstehend benannte Ende des Zweigleitungsabschnitts stoßen kann. Die Längenmessung kann z.B. mit einem Klavierdraht durchgeführt werden und ergibt sich aus der Gesamtlänge des Zweigleitungsabschnitts und dem Durchmesser der Hauptleitung. Dabei wird der Draht durch das obere Ende des Zweigleitungsabschnitts geführt und der Durchmesser der Hauptleitung vom Meßwert abgezogen.
In der Folge werden spezielle Ausführungsformen der Erfindung beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Einführung eines starren Kunststoffrohres in einen Zweigleitungsabschnitt nach Verfahren I;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie I-I in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung des komplett eingeführten Rohres;
Fig. 4 eine schematische Darstellung des Ausdehnungsvorganges;
Fig. 5 einen Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 4;
Fig. 6 eine vergrößerte Teilansicht (im Querschnitt) des Schneidvorganges eines überflüssigen Endbereiches in der Hauptleitung;
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer Modifizierung von Verfahren I.
Fig. 8 eine Teilansicht (im Querschnitt) nach vollendetem Ausfütterungsvorgang im Rahmen des modifizierten Verfahrens von Fig. 7;
Fig. 9 eine schematische Darstellung der Einführung eines starren Kunststoffrohres in den Zweigleitungsabschnitt nach Verfahren II;
Fig. 10 einen Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 9;
Fig. 11 eine schematische Darstellung des Ausdehnungsvorganges des Rohres;
Fig. 12 eine schematische Darstellung der mit Hilfe des starren Kunststoffrohres hergestellten Ausfütterung;
Fig. 13 einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 12.
Die Fig. 1 bis 8 zeigen ein Verfahren zur Ausfütterung eines Zweigleitungsabschnitts (c), der Abwasserleitung (a) mit Hilfe eines starren Kunststoffrohres (1) nach Verfahren I. Ein Ende des Zweigleitungsabschnittes (c) ist mit der Abwasserleitung (a) verbunden und das andere Ende mit einem Gully (b), der sich in einem aus der Erdoberfläche ausgehobenen Graben befindet.
Das starre Kunststoffrohr (1) diese Fallbeispiels ist rund und besteht aus PVC-Harz. Auch nach dem Ausdehnungsprozeß kann diese runde Querschnittsform stabil gehalten werden.
Das starre Kunststoffrohr (1) hat einen Außendurchmesser, der ungefähr dem Innendurchmesser des Zweigleitungsabschnittes (c) entspricht oder kleiner ist als jener. Er darf jedoch höchstens bis zu 50% kleiner sein als der Innendurchmesser. Um den Einführungsvorgang in den Zweigleitungsabschnitt (c) zu erleichtern, wird das Rohr (1) in der Regel radial bis zum Erreichen einer U-Form gebogen (siehe Fig. 2). Dadurch verringert sich der Außendurchmesser des Rohres (1) und es ist leichter in den Zweigleitungsabschnitt (c) einzuführen. Außerdem ist es flexibel aufgrund der dem PVC-Harz innewohnenden Elastizität. Daher kann das Rohr problemlos in den Zweigleitungsabschnitt (c) eingeführt werden, gleichgültig, ob dieser nun gerade oder gebogen ist. In der Regel wird das Rohr (1) durch Erwärmen erweicht und dann durch Pressen verformt.
Vor der Einführung in den Zweigleitungsabschnitt (c) wird ein Stopfen (2) mit geringerem Außendurchmesser am vorderen Ende des Rohres (1) angebracht. Der Stopfen (2) hat Öffnungen (2 a), die sich in Längsrichtung des Rohres (1) erstrecken. Ein lineares Federelement (3) wird über die gesamte Länge in das Rohr eingeführt. Diese Feder (3) verstärkt das Rohr (1) von innen und verhindert ein Einknicken desselben. Außerdem gewährleistet sie die erforderliche Stoßkraft zum vorderen Ende des Rohres. Die Feder (3) ist nicht erforderlich im Falle eines geraden Zweigleitungsabschnitts (c). Fig. 2 zeigt ein Stahlband, das bei einer großen Rohrbreite besonders vorteilhaft als lineares Federelement (3) ist.
Fig. 1 zeigt das Einführen des starren Kunststoffrohres (1) in den Zweigleitungsabschnitt (c). Das Rohr (1) wird von der Erdoberfläche aus durch die dort befindliche Öffnung (c 1) des Zweigleitungsabschnitts (c) manuell oder mit Hilfe einer geeigneten mechanischen Vorrichtung eingeführt.
In Fig. 3 bewegt sich das in den Zweigleitungsabschnitt (c) eingeführte starre Kunststoffrohr (1) durch die auf der anderen Rohrseite gelegene Öffnung (c 2) und erreicht die Wand (a 1) der Hauptleitung (a), gegenüber der Öffnung (c 2). In der Folge wird die Feder (3) aus dem Rohr (1) entfernt und der Einführungsvorgang ist beendet.
Nach der vollständigen Einführung des starren Kunststoffrohres (1) in den Zweigleitungsabschnitt (c) wird ein Endstopfen (4) auf das hintere Ende des Rohres (1) gesetzt (siehe Fig. 4) und das Wärmemedium, z.B. Dampf, wird durch eine Zuführöffnung (4 a) in das Innere des Rohres (1) geleitet. Der durch das hintere Rohrende eingeführte Dampf strömt in der Folge durch das Rohr zu dessen vorderem Ende und wird durch die Öffnungen (2 a) des Stopfens (2) ausgeführt; dabei wird das Innere des Rohres (1) unter Wärmezufuhr und Druck gesetzt, was eine Ausdehnung des Rohres (1) bewirkt, und zwar radial zum Zweigleitungsabschnitt. Dies bewirkt die Ausfütterung des Zweigleitungsabschnitts (c) mit dem starren Kunststoffrohr. Wenn das Rohr (1) so weit ausgedehnt ist, daß es die Innenfläche des Zweigleitungsabschnitts (c) vollständig abdeckt, wird der Dampf im Rohr (1) durch Frischluft ersetzt, um so die ausgedehnte Form durch einen Abkühlungsvorgang zu stabilisieren. Danach wird der durch die Frischluftzufzuhr entstandene Druck aus dem Rohr (1) entlassen.
Wie aus Fig. 6 hervorgeht, ragt das vordere Ende (1 a) der Ausfütterung in die Hauptleitung (a); dieser überflüssige Teil (1 a) wird mit Hilfe einer Schneidvorrichtung (5) abgetrennt und entfernt. Die Schneidvorrichtung (5) kann mittels Fernsteuerung durch die Hauptleitung (a) bewegt werden. Dieser Vorgang erfolgt durch Mannlöcher (nicht abgebildet), die in entsprechenden Abständen entlang der Hauptleitung zu finden sind.
Die Schneidvorrichtung ist so ausgelegt, daß sie den Abtrenn- und Entfernungsvorgang des in die Hauptleitung (a) reichenden Materials (1 a) via Fernsteuerung vornehmen kann. Sie ist z.B. mit einem zylindrischen Rotationsschneidwerkzeug (5 a) am vorderen Ende ausgestattet.
Die dergestalt durchgeführte Ausfütterung erfolgt mit Hilfe von starren Kunststoffrohren (1) und ist deshalb dem durch das Eindringen von Grundwasser entstehenden Druck voll gewachsen. Das Grundwasser dringt durch die nicht auf der Abbildung aufgezeigten Verbindungsstellen o.a. des Zweigleitungsabschnitts von außen ein.
Wenn die Hauptleitung (a) wie in Fig. 7 und 8 gezeigt, eine Ausfütterung (d) aufweist, so ist es angebracht, die Abzweigstelle (6) zwischen dem Öffnungsabschnitt (d 1) und der in diesem Öffnungsabschnitt befindlichen Ausfütterung (1′) abzudichten. Diese Abzweigstelle (6) kann mit Hilfe eines elastischen, rohrförmigen Elements aus gummiähnlichem Material abgedichtet werden, dessen Außenumfang gegebenenfalls mit einem Klebstoff beschichtet ist (nicht abgebildet) und das um den entsprechenden Abschnitt des starren Kunststoffrohres (1), das die Ausfütterung (1′) des Zweigleitungsabschnitts (c) ergeben soll, angepaßt ist. Das rohrförmige Element (7) wird beim Ausdehnungsprozeß des Kunststoffrohres (1) gegen den Öffnungsabschnitt (d 1) der Ausfütterung (d) an der Abzweigstelle (6) der Hauptleitung (a) gepreßt. Das Element (7) kann auch vom Hot-melt-Typ sein. Wird der dem Rohr (1) zugeführte Dampf durch die im vorderen Stopfen (2) befindliche Öffnung (2 a) in die Hauptleitung (a) geleitet, so kann, wie auch bereits im vorgenannten Fallbeispiel, die Ausfütterung (d) an der Hauptleitung ungleich werden, da sie stellenweise durch Wärmezufuhr erweicht wurde. Es ist daher wünschenswert, den dem Rohr zugeführten Dampf über eine Öffnung (2 a 1) im vorderen Stopfen (2) und über ein Ableitungsrohr (8), das mit der Öffnung verbunden ist, über der Erdoberfläche abzudichten.
Im erfindungsgemäßen Verfahren wird das mit dem im Graben befindlichen Gully (b) verbundene äußere Ende des Zweigleitungsabschnitts (c) als Arbeitsöffnung verwendet. Der Ausfütterungsvorgang kann infolgedessen mit erhöhter Effizienz durchgeführt werden, ohne daß dabei lästige Arbeitsgänge wie Erdaushub etc. erforderlich werden.
Des weiteren widersteht die aus einem starren Kunststoffrohr bestehende Ausfütterung dem Grundwasserdruck, ohne daß ein zusätzlicher Klebstoff erforderlich würde, was wiederum bedeutet, daß der Einsatzzeitraum des Materials wirkungsvoll verlängert wird.
Die Fig. 9 bis 13 erläutern das Verfahren II.
In diesem Fallbeispiel kommt ein Rohr (1) mit rundem Querschnitt zum Einsatz, dessen Außendurchmesser ungefähr 75% des Innendurchmessers des auszufütternden Zweigleitungsabschnitts (c) beträgt. Rohr (1) verfügt über eine runde, nicht-zusammengeklappte Form.
Vor Einführung des Rohres (1) in den Zweigleitungsabschnitt (c) wird ein zusammenlegbarer, ausdehnbarer, aufblasbarer und hitzebeständiger Schlauch (9) in das starre Kunststoffrohr (1), und zwar über dessen gesamte Länge, eingeführt. Das vordere Ende des Schlauches (9) ragt über das starre Kunststoffrohr (1) hinaus, und das Ende des hinausragenden Teils (9 a) wird mit einem Stopfen (10) verschlossen. Der Außendurchmesser des Stopfens (10) ist kleiner als der Innendurchmesser des starren Kunststoffrohres (1), das zur Ausfütterung ausgedehnt wird. In dem Schlauch (9) wird ein hitzebeständiger Schlauch (11) eingeführt, dessen vorderes Ende am inneren Ende des Stopfen (10) befestigt ist und dessen anderes Ende aus dem Schlauch (9) herausführt. Am vorderen Ende des Schlauches (11) befindet sich ein Metallelement (12) mit einer Verbindungsöffnung (12 a), mittels der das Innere des Schlauches (9) mit dem Inneren des Schlauches (11) in Verbindung steht.
Zur Ausfütterung des Zweigleitungsabschnitts (c) mit dem starren Kunststoffrohr, wird dieses, nachdem der hitzebeständige Schlauch (9) in das Rohr (1) eingeführt wurde, durch eine Arbeitsöffnung, d.h., durch eine Öffnung am äußeren Ende, das mit dem im Graben befindlichen Gully (b) verbunden ist, in den Zweigleitungsabschnitt (c) eingeführt. Wenn das eingeführte Ende des starren Kunststoffrohres (1) an das offene innere Ende des Zweigleitungsabschnitts (c) stößt, ist der Einführungsvorgang beendet. Das eingeführte vordere Ende des starren Kunststoffrohres (1) kann an das innere Ende des Zweigleitungsabschnitts (c) geführt werden, indem das Rohr (1) so weit eingeführt wird, wie dies der Länge des zuvor gemessenen Zweigleitungsabschnitts (c) entspricht. Dies ist ebenfalls möglich, indem die Länge des herausragenden Teils (9 a) des hitzebeständigen Schlauches (9) gleich dem Durchmesser der Hauptleitung (a) gemacht wird.
Befindet sich im Zweigleitungsabschnitt (c) ein gebogener Teilabschnitt, so kann das starre Kunststoffrohr (1) eingeführt werden, nachdem es von innen mit Dampf oder einem ähnlichen Medium flexibilisiert wurde. Da das starre Kunststoffrohr (1) dazu neigt abzuknicken, wenn es nicht von innen gestützt wird, erfolgt der Einführungsvorgang desselben in den Zweigleitungsabschnitt (c), nachdem ihm ein hitzebeständiger Schlauch (9) zugeführt wurde, wobei dieser so aufgeblasen wird, daß er das starre Rohr (81) selbst nicht ausdehnt.
Nachdem das starre Kunststoffrohr (1) zusammen mit dem hitzebeständigen Schlauch (9) in den Zweigleitungsabschnitt (c) eingeführt wurde, wird der Schlauch (9) am hinteren Ende mit einem Stopfen (13) verschlossen (siehe Fig. 11). Das hintere Ende des Gummischlauches (11) wird durch den hinteren Stopfen (13) aus dem Zweigleitungsabschnitt (c) und dem Schlauch (9) gezogen; an diesem Ende (11 a) wird ein Schließventil (14) angebracht.
Wird dem Schlauchinneren (9) über eine Leitung (15) und durch eine im hinteren Stopfen (13) befindliche Einlaßöffnung (13 a) Dampf aus einem Boiler (nicht abgebildet) zugeführt (Fig. 11), so strömt der Dampf durch den Schlauch (9), und zwar von dessem hinteren Ende aus hin zum vorderen Ende, während gleichzeitig das außenliegende starre Kunststoffrohr (1) erhitzt wird. Der Dampf wird in der Folge durch die Verbindungsöffnung (12 a) des Metallelements (12) und anschließend durch den Gummischlauch (11) abgeleitet. Anstatt den Dampf durch den Gummischlauch (11) zu leiten, kann er ebenfalls durch eine Öffnung (nicht abgebildet) im vorderen Stopfen 810) abgelassen werden.
Nachdem das starre Kunststoffrohr (1) mittels Dampf erhitzt und flexibilisiert wurde, wird die Öffnung des Ventils (14) entsprechend eingestellt, um so den Dampfdruck innerhalb des Schlauches (9) zu erhöhen, was zu einem Ausdehnen des Schlauches (9) führt und infolgedessen auch zu einem Ausdehnen des außenliegenden starren Kunststoffrohres (1). Der Ausdehnungsvorgang des Kunststoffrohres erfolgt radial zum Zweigleitungsabschnitt und somit wird die Ausfütterung desselben mittels des Rohres (1) gewährleistet.
Nach Beendigung des Ausfütterungsvorgangs wird der Dampf durch Frischluft ersetzt, wobei der in Schlauch 9 vorherrschende Innendruck erhalten bleibt. Dadurch wird das starre Kunststoffrohr (1) abgekühlt und verfestigt. In der Folge wird dann der Druck aus Schlauch (9) entlassen, wobei dieser sich dann zusammenzieht und aus dem starren Kunststoffrohr (1) entnommen werden kann. Der Ausfütterungsvorgang ist damit abgeschlossen.
Die Fig. 12 und 13 zeigen den Zweigleitungsabschnitt (c) mit einer aus dem starren Kunststoffrohr (1) hergestellten Ausfütterung (1′). Diese ist starr und behält ihre Form bei. Dadurch wiederum wird auch der so ausgekleidete Zweigleitungsabschnitt stabil.
Bei Verfahren II gibt es keine überflüssigen, abzutrennden Materialteile innerhalb der Hauptleitung (a), wie dies bei Verfahren I der Fall ist. Daher bietet Verfahren II eine weit effizientere Ausfütterung.

Claims (7)

1. Verfahren zur Herstellung einer Ausfütterung aus einem starren oder halbstarren Kunststoffrohr an der Innenoberfläche eines Zweigleitungsabschnitts, der an einem Ende mit einer unterirdischen Hauptleitung verbunden ist, durch das andere Ende, das als Arbeitsöffnung zur Erdoberfläche hin im wesentlichen offen ist, dadurch gekennzeichnet, daß man in den Zweigleitungsabschnitt von der Arbeitsöffnung her ein starres oder halbstarres Kunststoffrohr soweit einführt, wobei das vordere Ende des Rohrs im wesentlichen geschlossen ist, bis das geschlossene Ende in die Hauptleitung eingebracht ist, anschließend ein Fluid in das Rohr einleitet, um es durch Wärme- und Druckeinwirkung über das Fluid von innen radial zu der Zweigleitung auszudehnen und dadurch den Zweigleitungsabschnitt mit dem starren Kunststoffrohr auszukleiden, und im Inneren der Hauptleitung vorhandene, überflüssige Endbereiche der Ausfütterung mit einer Schneidvorrichtung abschneidet und entfernt, die ferngesteuert in der Hauptleitung bewegbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man als Wärme und Druck übertragendes Fluid Dampf verwendet.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man das starre Kunststoffrohr in radial flachgelegter Form in den Zweigleitungs­ abschnitt einführt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zu radial flachgelegter Form zusammengelegte starre Kunststoffrohr durch ein in das Rohr eingeführtes Federelement verstärkt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die unterirdische Hauptleitung an ihrer Innenoberfläche mit einer Rohrauskleidung versehen ist, die einen Öffnungsbereich aufweist, an dem die Hauptleitung mit dem Zweigleitungsabschnitt in Verbindung steht, und die Ausfütterung des Zweigleitungsabschnitts in den Öffnungsbereich der Ausfütterung der Hauptleitung eingepaßt ist, wobei die Verbindung zwischen beiden Ausfütterungen mit einem gummiähnlichen, elastischen, rohrförmigen Element, dessen Außenumfang gegebenenfalls mit einem Klebstoff beschichtet ist, oder einem rohrförmigen Element vom Hot-melt-Typ abgedichtet ist durch Anpassen des rohrfömigen Elements um einen bestimmten Bereich des starren Kunststoffrohrs, das die Ausfütterung des Zweigleitungsabschnitts ergeben soll, und Fressen des rohrförmigen Elements gegen den Öffnungsbereich der Ausfütterung der Hauptleitung, wenn das starre Kunststoffrohr ausgedehnt wird.
6. Verfahren zur Herstellung einer Ausfütterung aus einem starren oder halbstarren Kunststoffrohr an der Innenoberfläche eines Zweigleitungsabschnitts, der an einem Ende mit einer unterirdischen Hauptleitung verbunden ist, durch das andere Ende, das als Arbeitsöffnung zur Erdoberfläche hin im wesentlichen offen ist, dadurch gekennzeichnet, daß man in den Zweigleitungsabschnitt von der Arbeitsöffnung her ein starres oder halbstarres Kunststoffrohr soweit einführt, wobei das vordere Ende des Rohrs offen ist, bis das vordere Ende eine Öffnung an dem einen Ende des Zweigleitungsabschnitts erreicht hat, anschließend mit einem Fluid Wärme und Druck auf das starre Kunststoffrohr einwirken läßt, und zwar von innen mit Hilfe eines zusammenlegbaren, aufblasbaren, weichen Schlauchs, der in das starre Kunststoffrohr über dessen gesamte Länge frei eingeführt ist, um das starre Kunststoffrohr radial zur Zweigleitung auszudehnen und dadurch den Zweigleitungsabschnitt mit dem starren Kunststoffrohr auszukleiden, und anschließend den weichen Schlauch aus der Ausfütterung herauszieht.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß man als Fluid zur Wärme- und Druckeinwirkung auf das starre Kunststoffrohr Dampf verwendet.
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