Weitere Information
Die Funktionen der Zentralbank der Russischen Föderation werden in Artikel 75 der Landesverfassung sowie in einem Sondergesetz dargelegt. Die Verfassung garantiert der Russischen Zentralbank vollständige Unabhängigkeit und legt als oberste Aufgabe die Wahrung der Stabilität des Rubel fest. Darüber hinaus ist die Bank der alleinige Emittent von Banknoten und Münzen. Das russische Recht sieht vor, dass die Hälfte aller Einkünfte der Zentralbank in den Bundeshaushalt fließen.
Vorsitzender: Elvira Nabiullina