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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur fluidischen Inline-Behandlung von flachen Substraten, wobei
die Behandlung sowohl übliche nasschemische Verfahrensschritte
als auch insbesondere den schonenden und kontrollierten Transport
umfasst.
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Anlagen
zur Behandlung von flachen Substraten wie beispielsweise Siliziumwafern
sind aus dem Stand der Technik bekannt. Derartige Anlagen sind zumeist
zur Nassbehandlung der oft empfindlichen Substrate vorgesehen. Die
Nassbehandlung kann beispielsweise eine chemische Oberflächenmodifikation
oder eine mechanische Oberflächenbehandlung zur Reinigung
sein. Eine derartige als Prozessbehälter ausgebildete Anlage
ist in der Druckschrift
DE
199 34 300 C2 offenbart. Der dort beschriebene Prozessbehälter
weist zwei dauerhaft geöffnete Öffnungen aus,
durch welche das zu behandelnde Substrat linear durchgeführt
werden kann. Das Innere des Prozessbehälters ist derart
mit Behandlungsflüssigkeit gefüllt, dass das Substrat
jederzeit vollständig und beidseitig von Flüssigkeit
umgeben ist, weshalb sich die Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitspegels
befinden. Im Inneren des Prozessbehälters ist eine Vorrichtung
zur Ultraschallbehandlung angeordnet. Um das Herausfließen
der Behandlungsflüssigkeit aus den beidseitigen Öffnungen zu
vermeiden, liegt im Inneren des Prozessbehälters oberhalb
des Flüssigkeitspegels ein Unterdruck an, welcher sich
in die Behandlungsflüssigkeit fortpflanzt. Um aus dem Behälter
dennoch austretende oder durch das ausfahrende Substrat verschleppte Flüssigkeit
aufzufangen, ist am Ausgang eine Auffangrinne, ein Tropfenfänger,
und/oder eine Trocknungskammer angeordnet, mit welcher ein die Oberflächenspannung
des Behandlungsfluids herabsetzendes Fluid eingeleitet werden kann.
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Dieser
Stand der Technik weist zunächst den Nachteil auf, dass
durch den Unterdruck unbeabsichtigt außerhalb des Prozessbehälters
befindliche Schmutzpartikel in das Innere des Prozessbehälters gesogen
werden können. Um ein optimales Verhältnis zwischen
Substratdicke und Druckverhältnissen im Behälterinneren
zu erreichen, müssen die Druckverhältnisse unter
Umständen ständig nachjustiert werden. Um eine
Verschmutzung der Substrate zu vermeiden und eine gute Umwälzung
der Behandlungsflüssigkeit zu erreichen, muss stetig gereinigte Behandlungsflüssigkeit
von unten in den Prozessbehälter eingeleitet werden. Der
Transport der Substrate, der detailliert in der zeitgleich eingereichten
Anmeldung
DE 199 34
301 A1 beschrieben wird, erfolgt über an verschiedenen
Stellen des Substrates anliegenden Greifern, welche das Substrat
zunächst schiebend, dann ziehend durch die Behandlungskammer
bewegen. Zusätzlich sind seitlich angeordnete Auflageflächen
zur seitlichen Führung des Substrates vorgesehen, wobei
diese Führungen auf der gleichen Höhe angeordnet
sind wie vor und hinter der Behandlungskammer liegende Zu- und Wegführeinrichtungen.
Aus einer derartigen Anordnung resultieren entsprechende mechanische
Berührungen zwischen Substrat und Transportvorrichtung,
die zu Beschädigungen bis hin zur Zerstörung der
empfindlichen Substrate führen können.
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Aufgabe
der Erfindung ist demnach die Bereitstellung einer Vorrichtung und
eines Verfahrens zur Überwindung der genannten Nachteile
des Standes der Technik. Insbesondere soll die Erfindung auf einfache
Weise eine ggf. beidseitige und gleichmäßige Behandlung
von Substraten ermöglichen, wobei der im Hinblick auf die
Vermeidung von Verunreinigungen notwendige Aufwand möglichst
gering sein soll. Zudem soll die Erfindung eine hochreine Behandlung
von Substraten ermöglichen und somit sicherstellen, dass
sowohl der Eintrag von Partikeln in das Innere der Prozesskammer
als auch eine Re-Kontamination der Substrate mit bereits abgereinigten
Partikeln oder Bestandteilen innerhalb der Kammer weitgehend ausgeschlossen
werden. Ferner soll die Erfindung einen besonders schonenden Transport
der Substrate vor, während und nach der Behandlung ermöglichen,
wobei die Behandlung auch lediglich den Transport der Substrate
betreffen kann.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale der erfindungsgemäßen
Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie durch die Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß Anspruch 14 gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind den abhängigen
Ansprüchen sowie der nachfolgenden detaillierten Beschreibung und
den Figuren zu entnehmen.
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur fluidischen Inline-Behandlung
von flachen Substraten mit mindestens einem Prozessmodul. Insbesondere betrifft
die Erfindung eine derartige Behandlung unter schonendem und kontrolliertem
Transport der Substrate. Unter „Inline”-Behandlung-
ist die kontinuierliche Behandlung einer Vielzahl von Substraten
zu verstehen, wobei ein Substrat nach dem anderen in einer Reihe
angeordnet linear transportiert wird und dabei eine oder mehrere
Behandlungsstationen durchläuft. Eine Inline-Behandlung
ist von einer insbesondere im Bereich der Waferbehandlung häufig anzutreffenden „Batch-Behandlung” zu
unterscheiden, bei welcher die zu behandelnden Substrate nicht kontinuierlich,
sondern in Chargen als „Stapel” (engl. batch)
in die entsprechende Behandlungsanlage einfahren und der Behandlung
unterzogen werden. Wenngleich Batch-Anlagen im Hinblick auf die zur
Wirtschaftlichkeitserhöhung zwingend notwendigen hohen
Durchsätze erbringen, weisen sie auch eine Reihe von Nachteilen
auf. Beispielsweise fehlt bei Batch-Anlagen eine direkte Beeinflussbarkeit
der Behandlung auf die Substratoberfläche (z. B. mittels einer
Megaschall-Behandlung oder einer Beeinflussung der Anströmungsverhältnisse),
so dass die Gefahr unterschiedlicher Prozessergebnisse zwischen den
verschiedenen Substraten einer Batch-Behandlungscharge besteht.
Ein weiteres Problem kann sich durch unterschiedliche Prozesszeiten
der Substratober- bzw. Unterkante beim senkrechten Eintauchen in
ein Prozessbecken ergeben. Aus diesen Gründen wird zunehmend
der Inline-Behandlung der Vorzug gegeben. Die Substrate können
aus beliebigen Materialien bestehen, bevorzugt sind jedoch solche
Materialien, die sich zur Herstellung von elektronischen Strukturen
oder zur Solar-Energieerzeugung eignen, wie Halbleitermaterialien
(z. B. Silizium, Silizium-Germanium, Germanium, Galliumarsenid,
Galliumnitrid, Siliziumcarbid, ggf. auch als Schichten auf geeigneten
Trägermaterialien), Glas, Keramik, oder Kunststoff. Die
bevorzugt runden oder eckigen Substrate weisen dabei besonders bevorzugt
eine ebene (flache) Form oder zumindest eine ebene Unterseite auf, die
nötig ist, um einen besonders schonenden Transport zu ermöglichen,
worauf noch detailliert eingegangen wird. Die Substrate weisen typischerweise einen
Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von 300 bis 450 mm auf,
sie können jedoch auch kleiner oder bevorzugt auch größer
sein. Die fluidische Behandlung kann jede Art der Behandlung sein,
insbesondere eignet sich die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Behandlung mit Flüssigkeiten. Es können
jedoch auch Gase zur Behandlung eingesetzt werden, und die Behandlung
kann durch weitere Prozesse wie beispielsweise Reinigungsschritte
ergänzt werden bzw. nur diese umfassen.
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Wichtig
für die Vermeidung von unerwünschtem Ausschuss
bei der Behandlung von Substraten ist deren schonender Transport.
Insbesondere sollten die Funktionsflächen der Substrate,
wie beispielsweise die Ober- und Unterseiten von Siliziumwafern,
zu keinen Zeitpunkt mechanisch berührt werden, um Beschädigungen
und/oder Verunreinigungen der Flächen zu vermeiden. Eine
mechanische Berührung entsteht beispielsweise durch einen Transport
mit Rollen, Greifern, Rutschbahnen und dergleichen. Keine mechanische
Berührung dieser Funktionsflächen entsteht hingegen
durch den erfindungsgemäß vorgesehenen Transport
mit einem Fluid, sofern dieses Fluid entsprechend rein ist und keine
Partikel aufweist, die eine abrasive Wirkung entfalten könnten.
Eine weitere Gefahr durch mechanische Beschädigung entsteht
durch das stoßartige Berühren der Kanten der Substrate.
Derartige Berührungen können im Extremfall zu
Absplitterungen des Substratmaterials führen. Neben der
Beschädigung des Substrats können auch die Splitter
Beschädigungen weiterer Substrate hervorrufen, wenn keine
entsprechende Filterung erfolgt. Eine häufig in Stand der Technik
anzutreffende Quelle derartiger stoßartiger Berührungen
von Substratkanten stellen seitliche Anschläge, Führungskanten
und dergleichen dar, welche ein seitliches Ausbrechen der Substrate
von einer Transport- bzw. Behandlungsbahn verhindern sollen.
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Ebenfalls
wesentlich für eine wirtschaftliche Behandlung und ein
qualitativ hochwertiges Behandlungsergebnis ist die exakte Reproduzierbarkeit
des Behandlungsprozesses. Ein wichtiger Parameter im Rahmen einer
Inline-Behandlung ist die Behandlungszeit, also die Verweildauer
eines Substrates im Behandlungsbereich einer Behandlungskammer. Dies
ist insbesondere bei allen nasschemischen Prozessen der Fall. Daher
ist es unverzichtbar, einen exakt einstell- und kontrollierbaren
Vorschub vorzusehen, welcher insbesondere die in Transportrichtung gesehene
Position der Substrate zwischen Ein- und Ausgang bestimmt.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Vorrichtung mindestens ein Prozessmodul mit einer Behandlungskammer
zur Behandlung des bzw. der Substrate. Der Begriff „Behandlung” schließt
definitionsgemäß auch den Substrattransport als
solchen ein, und kann in bestimmten Fällen auch ausschließlich
den Transport betreffen. Die Behandlungskammer weist mindestens
eine im Wesentlichen horizontal in einer Behandlungsebene angeordnete
Behandlungsfläche auf. Die Behandlungsebene ist diejenige
Ebene, in welcher die gewöhnlich flach ausgestalteten Substrate
fortbewegt und behandelt werden, wobei es durchaus vorgesehen sein
kann, dass ein Substrat im Inneren der Behandlungskammer die Behandlungsebene
vorübergehend verlässt. Spätestens unmittelbar
vor dem Verlassen der Behandlungskammer muss sich das Substrat jedoch
wieder in der Behandlungsebene befinden. Die Behandlungsfläche
ist erfindungsgemäß zur Ausbildung eines unteren
Fluidkissens ausgestaltet. Zum Einfahren und Verlassen der Behandlungskammer
sind der Behandlungsfläche zwei Öffnungen als
Eingang und Ausgang zum linearen Durchführen der Substrate
in derselben Ebene zugeordnet. Mit anderen Worten, der jeweilige Ein-
und Ausgang liegt jeweils in einer gemeinsamen Behandlungsebene.
Erfindungsgemäß kann es sein, dass eine Behandlungskammer
mehrere beispielsweise nebeneinander liegende Eingänge
und/oder Ausgänge aufweist, insbesondere dann, wenn eine Behandlungskammer
mehrere Spuren zur parallelen Behandlung von Substraten umfasst.
Ferner kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein,
dass die Behandlungskammer mehrere Behandlungsebenen umfasst, wobei
es normalerweise bevorzugt ist, wenn alle Behandlungsebenen koplanar
angeordnet sind. Auch können mehrere Eingänge
und lediglich ein gemeinsamer Ausgang vorgesehen sein, so dass ursprünglich
unterschiedliche Behandlungsbahnen zusammengeführt werden.
Die in Transportrichtung der Substrate gesehene Länge der
Behandlungskammer wird in Abhängigkeit von der vorgesehenen Vorschubgeschwindigkeit
und der erforderlichen Behandlungsdauer gewählt.
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Ferner
umfasst die erfindungsgemäße Behandlungskammer
mindestens eine wenigstens einen Mitnehmer aufweisende Vorschubeinrichtung zum
kontrollierten Vorschub der Substrate innerhalb der Behandlungskammer.
Für die Wichtigkeit einer schonenden und kontrollierten
Behandlung sei auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die
Aufgabe des von der Behandlung umfassten Transports lässt sich
in die Unteraufgaben „Vorschub”, „Lagerung” und „Führung” untergliedern.
Der erfindungsgemäßen Vorschubeinrichtung kommt
dabei die Aufgabe des „Vorschubs” und der „Führung” zu.
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Die
Aufgabe der schonenden „Lagerung” wird erfindungsgemäß durch
ein weiteres Element der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gelöst. Hierzu umfasst die Behandlungskammer eines jeden
Prozessmoduls mindestens eine im Wesentlichen horizontal in einer
Behandlungsebene angeordnete Behandlungsfläche, welche
zur Ausbildung eines unteren Fluidkissens ausgestaltet ist. Eine
erfindungsgemäße Behandlungsfläche weist
Austrittsöffnungen auf, durch welche Fluid ausgegeben werden
kann. Die Austrittsöffnungen werden also mit einem unter mindestens
geringfügigem Überdruck stehenden Fluid beaufschlagt,
welches im Normalfall eine Flüssigkeit ist. Durch das Austreten
bildet sich auf der Behandlungsfläche eine stabile und
mehr oder weniger dicke Flüssigkeitsschicht. Diese Flüssigkeitsschicht lagert
erfindungsgemäß das Substrat. Dies geschieht auch
auf eine besonders schonende Art und Weise, da die Lagerung und
(bei gleichzeitigem Vorschub) auch der Transport des Substrats ohne
jeglichen mechanischen Kontakt zur jeweiligen Behandlungsfläche
stattfinden. Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst
die erfindungsgemäße Vorrichtung ferner eine oberhalb
der Behandlungsfläche und parallel zu ihr angeordnete weitere
Fläche, welche zur Ausbildung eines oberen Fluidkissens
ausgestaltet ist.
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Ferner
umfasst das Prozessmodul der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mindestens einen von der Behandlungskammer getrennten
Antriebsraum mit Antriebselementen für die Vorschubeinrichtung, sofern
die Antriebselemente nicht bereits vollständig innerhalb
der Behandlungskammer wie insbesondere als integrale Bestandteile
einer oder mehrerer Behandlungsflächen oder der seitlichen
Wandungen der Kammer angeordnet sind. Die Antriebselemente der Vorschubeinrichtung
sind im Rahmen entsprechender Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dementsprechend außerhalb der Behandlungskammer
in einem separaten und ggf. spülbaren Antriebsraum angeordnet.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Abrieb der beweglichen
Teile wie Lager und Führungen nicht erst in die eigentliche
Behandlungskammer gelangen kann, aus welcher er nur schwierig wieder
entfernbar wäre. Durch das erfindungsgemäße
Spülen mit Spülgas, Reinigungsflüssigkeit
oder besonders bevorzugt mit Wasser werden unerwünschte
Partikel auch aus dem Antriebsraum entfernt, bevor sie beispielsweise über
Durchgangsöffnungen von Antriebswellen oder dergleichen
in die Behandlungskammer gelangen.
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Damit
die Vorrichtung den erfindungsgemäß notwendigen
schonenden und kontrollierten Vorschub des Substrates gewährleisten
kann, umfasst die Behandlungskammer wie bereits erwähnt
mindestens eine wenigstens einen Mitnehmer aufweisende Einrichtung
zum kontrollierten Vorschub der Substrate (vorliegend auch kurz „Vorschubeinrichtung” genannt).
Diese Vorschubeinrichtung kann erfindungsgemäß in
mehreren Ausführungsformen dargestellt werden, wobei grundsätzlich
zwischen einer von oben, von unten oder von der Seite auf die Kante
eines Substrates wirkenden Vorschubeinrichtung unterschieden wird.
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Nach
einer ersten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
einschließlich ihres wenigstens einen Mitnehmers oberhalb
der Behandlungsebene angeordnet, und der oder die Mitnehmer sind
derart ausgestaltet, dass mit ihrem jeweiligen Ende die Kante eines
zu behandelnden Substrates berührt werden kann. Im Rahmen
dieser Ausführungsform kann die Vorschubeinrichtung als
separate bauliche Komponente oder als integraler Bestandteil einer
ggf. oberhalb der Behandlungsfläche vorhandenen weiteren Behandlungsfläche
zur Ausbildung eines oberen Fluidkissens ausgestaltet sein. Sofern
die Vorschubeinrichtung als separate bauliche Komponente dargestellt
ist, weist die weitere Behandlunsfläche vorzugsweise Aussparungen
für den wenigstens einen Mitnehmer auf, damit dieser die
Substratkante während ihres Transportes durch die Behandlungskammer dauerhaft
berühren kann.
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Nach
einer zweiten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
einschließlich ihres wenigstens einen Mitnehmers unterhalb
der Behandlungsebene als integraler Bestandteil der Behandlungsfläche
zur Ausbildung des unteren Fluidkissens angeordnet.
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Nach
einer dritten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
einschließlich ihres wenigstens einen Mitnehmers parallel
zur Vorschubrichtung seitlich der Behandlungsebene als integraler
Bestandteil der seitlichen Wandung der Behandlungskammer angeordnet.
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Für
den Fachmann ist klar, dass diese grundsätzlichen Ausgestaltungen
erfindungsgemäß in Abhängigkeit des konkreten
Anwendungsgebietes miteinander kombiniert werden können.
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Weiterhin
gilt erfindungsgemäß, dass die obigen Ausführungsformen
jeweils nicht nur mit einer einzigen, sondern bevorzugt mit zwei
Vorschubeinrichtungen realisiert werden können, die am
meisten bevorzugt baugleich ausgestaltet sind.
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Im
Rahmen der obigen ersten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
als separate bauliche Komponente daher vorzugsweise zweiteilig ausgeführt,
wobei jeder Teil wenigstens einen Mitnehmer aufweist. Die Mehrteiligkeit
ist insbesondere dann erforderlich oder vorteilhaft, wenn mehrere
Behandlungskammern hintereinander geschaltet werden und die Behandlungskammern
eine gewisse Mindestlänge überschreiten. Auch
wenn bereits das nächste Substrat in die Behandlungskammer
eingeführt werden soll, solange sich das vorherige Substrat
noch teilweise in der Behandlungskammer befindet, ist eine mehr-
wie insbesondere zweiteilige Vorschubeinrichtung notwendig. Die
mehrteilige Ausgestaltung der Vorschubeinrichtung bedeutet, dass
sie aus mindestens zwei Baugruppen besteht, die im Wesentlichen
identische Aufgaben erfüllen und daher einen im Wesentlichen
identischen Aufbau haben. Wesentlichster Unterschied der Teile zueinander
ist deren Positionierung im Inneren der Behandlungskammer. Gewöhnlich
wird vorgesehen sein, dass ein Teil einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung im
Eingangsbereich der Behandlungskammer angeordnet ist, während
sich ein weiterer Teil im Ausgangsbereich der Behandlungskammer
befindet. Dementsprechend wird der eine Teil eher für den
Vorschub des Substrats im Eingangsbereich, der andere Teil für
den Vorschub im Ausgangsbereich eingesetzt werden. Für
den Fall, dass das Prozessmodul mehrere Behandlungsebenen bzw. Behandlungsspuren umfasst,
können für jede dieser Behandlungsspuren eine
oder mehrere individuelle Vorschubeinrichtungen vorgesehen sein.
Es ist jedoch bevorzugt, die Teile der Vorschubeinrichtungen soweit
als möglich zusammenzufassen, was immer dann leicht möglich ist,
wenn auf parallelen Spuren synchronisiert behandelt und transportiert
werden soll.
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Alternativ
umfasst die obige erste Ausführungsform eine einteilige
Vorschubeinrichtung als separate bauliche Komponente, welche in
Bezug auf die Länge der Behandlungsebene einer Behandlungskammer
bevorzugt in etwa in der Mitte derselben angeordnet ist. Damit ein
fortdauernder Kontakt des oder der Mitnehmer an der Substratkante
gewährleistet ist, sind diese bevorzugt teleskopierbar ausgestaltet.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Mitnehmer die Substratkante
immer in Höhe der Behandlungsebene kontaktieren können.
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Erfindungsgemäß umfasst
jedes Teil einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung Mitnehmer. Nur
die Mitnehmer stehen dabei erfindungsgemäß in
unmittelbarem Kontakt mit dem Substrat. Ferner sind die Mitnehmer
derart ausgestaltet und angeordnet, dass mit ihnen das Substrat
auch geführt werden kann. Mit anderen Worten dient jedes
Teil der mehrteiligen Vorschubeinrichtung nicht nur dem Vorschub
des Substrats, sondern auch dem Halten der Spur desselben auf seinem
Weg durch die Behandlungskammer. Wie noch auszuführen ist,
kommt jedes Teil einer ein- oder mehrteiligen Vorschubeinrichtung
ohne seitliche Begrenzer oder Anschläge aus, so dass die
eingangs erwähnte Gefahr stoßartiger Belastungen
auf das Substrat nicht gegeben ist.
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Im
Rahmen der obigen ersten und zweiten Ausführungsform ist
die Vorschubeinrichtung als integraler Bestandteil der unteren bzw.
oberen Behandlungsfläche vorzugsweise mehr- wie insbesondere
zweiteilig ausgestaltet, wobei jedes Teil zwei Mitnehmer umfasst,
die parallel zueinander und vorzugsweise in einem bestimmten Abstand
voneinander angeordnet sind. Auch hier gilt, dass der eine Teil eher
am Eingang und der andere Teil eher am Ausgang der Behandlungskammer
angeordnet sind. Die jeweiligen Mitnehmer der Teile können
aus den Behandlungsflächen ausgefahren werden und berühren dann
die Substratkante, was vorzugsweise synchronisiert erfolgt. Nach
bestimmungsgemäß erfolgtem Vorschub können
die Mitnehmer wieder in die jeweilige Behandlungsfläche
eingefahren werden.
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Im
Rahmen der obigen dritten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
als integraler Bestandteil der seitlichen Wandungen der Behandlungskammer
und damit zweiteilig (beidseitig) ausgestaltet. Wie zuvor erläutert,
können die Mitnehmer seitlich aus der jeweiligen Wandung
ausgefahren werden, damit sie die Substratkante berühren,
was ebenfalls bevorzugt synchronisiert erfolgt.
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Erfindungsgemäß ist
bevorzugt vorgesehen, dass die in die jeweilige Vorschubrichtung
weisende Geschwindigkeit des Vorschubes derart einstellbar ist,
dass sie im Zusammenwirken mit der Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens dazu führt, dass das Substrat ständig
gegen den oder die Mitnehmer der Vorschubeinrichtung gedrückt
wird und auf diese Weise vermieden wird, dass sich das Substrat
unkontrolliert von dem Mitnehmer oder den Mitnehmern entfernt. Um
dies allgemein zu beschreiben, wird der Begriff einer Halterichtung
definiert:
Als Halterichtung wird im Folgenden die Richtung
eines Vektors verstanden, der die Summe der Vektoren darstellt,
die von jeweils einem Mitnehmer in der Ebene des Substrats zum Schwerpunkt
des Substrats zeigen, wie in 7A bis 7D veranschaulicht. 7A und 7C zeigen
schematisch eine Draufsicht auf zwei beispielhafte Anordnungen eines
Substrats 22 und zweier Mitnehmer 10, wobei der
Vektor der Halterichtung h ebenfalls dargestellt ist. Die Halterichtung
h zeigt somit immer von dem Bereich der Substratkante, an dem der
Mitnehmer 10 angreift, zum Zentrum des Substrats 22.
Bei mehreren Mitnehmern 10 ergibt sich die Halterichtung
aus einer Vektoraddition der entsprechenden einzelnen Einheitsvektoren.
Somit gibt die Halterichtung auch die Richtung an, in der Kräfte
von den Mitnehmern auf das Substrat wirken können.
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7A und 7C zeigen
auch beispielhaft Vektoren der Vorschubgeschwindigkeit VV und der Strömungsgeschwindigkeit
VF. 7B und 7D zeigen
die entsprechenden Vektoren in einem polaren Koordinatensystem.
Sowohl die Vorschubgeschwindigkeit VV, d.
h. die Geschwindigkeit, mit der die Vorschubeinrichtung bewegt wird,
als auch die Strömungsgeschwindigkeit VF des
Fluidkissens können eine Komponente in Richtung der Halterichtung h
aufweisen. Sind die Halterichtung und die entsprechende Geschwindigkeitskomponente
gleich gerichtet (wie beispielsweise im Fall der Vorschubgeschwindigkeit
VV in 7A und 7B),
so hat die Geschwindigkeitskomponente ein positives Vorzeichen,
sind sie entgegengerichtet (wie beispielsweise im Fall der Strömungsgeschwindigkeit
VF in 7A und 7B sowie
der Vorschubgeschwindigkeit VV und der Strömungsgeschwindigkeit
VF in 7C und 7D),
hat die Geschwindigkeitskomponente ein negatives Vorzeichen. Ist
die Geschwindigkeit senkrecht zur Halterichtung gerichtet, so ist
ihre Komponente in Halterichtung null.
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Vorzugsweise
können die Vorschubgeschwindigkeit VV und
die Strömungsgeschwindigkeit VF des
Fluidkissens vektoriell betrachtet so aufeinander abgestimmt werden,
dass die Komponente der Vorschubgeschwindigkeit VV in
Halterichtung die Komponente der Strömungsgeschwindigkeit
VF des Fluidkissens in Halterichtung übersteigt.
Mathematisch kann dies durch die Bedingung VV·h > VF·h
ausgedrückt werden, d. h. das Skalarprodukt der Vektoren
der Vorschubgeschwindigkeit VV und der Halterichtung
h muss unter Berücksichtigung des Vorzeichens größer
sein als das Skalarprodukt der Vektoren der Geschwindigkeit VF des Fluidkissens und der Halterichtung
h.
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Es
ist zwar nicht bevorzugt, aber auch nicht ausgeschlossen, dass die
Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens eine Komponente
hat, welche in Transportrichtung des Substrats weist. Ohne die erfindungsgemäße
Vorschubeinrichtung würde das Substrat unkontrolliert in
Richtung bzw. mit der Strömung driften, so dass keine exakt
definierte Behandlungszeit des Substrats erzielbar wäre.
Auch wenn die Vorschubeinrichtung langsamer als die in Transportrichtung
weisende Komponente des Fluids des Fluidkissens transportiert, ändert
sich diese Situation nicht. Das Substrat würde sich unkontrolliert
von den Mitnehmern entfernen. Nur dann, wenn die oben beschriebene
Bedingung erfüllt ist, ist jederzeit ein Anliegen der jeweiligen
Mitnehmer an der Kante des Substrats gewährleistet. Für
den Fall eines runden Substrats existiert lediglich eine umlaufende
Kante; die Mitnehmer schieben das Substrat vorzugsweise in seinem
hinteren Bereich in Transportrichtung. Der hintere Bereich ist der
Bereich der Kante, der Richtung Eingangsöffnung zeigt und
ist dadurch definiert, dass eine senkrecht auf der Transportrichtung
stehende und durch den Mittelpunkt des Substrats verlaufende Schnittebene
das runde Substrat in zwei Hälften teilt. Für
den Fall eines rechteckigen wie insbesondere eines quadratischen
Substrats ist es bevorzugt, wenn es von oben gesehen um 45 Grad
gedreht transportiert wird, so dass seine Diagonale in Transportrichtung
weist. Auf diese Weise wird eine Verjüngung bereitgestellt,
welche sich hinter dem Mittelpunkt des quadratischen Substrats befindet, und
an deren Kanten die erfindungsgemäßen Mitnehmer
in erfindungsgemäßer Weise angreifen können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, ein parallel
zur Transportrichtung ausgerichtetes Substrat zu transportieren;
hierbei besteht jedoch die Gefahr eines seitlichen Abdriftens des
Substrats aus der vorgesehenen Spur, wenn die Haftreibung zwischen
Mitnehmern und Substrat geringer wird als die beispielsweise durch
transportbedingte Strömungsabrisse entstehenden Querströmungskomponenten,
welche seitlich auf das Substrat wirken können und dieses aus
der Spur zu drücken versuchen.
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Weiter
ist vorgesehen, dass zumindest einer der zwei Öffnungen
als Eingang und Ausgang der erfindungsgemäßen
Vorrichtung eine Einheit zur Medienabtrennung zugeordnet ist. Die
Medienabtrennung ist demnach im Bereich des Eingangs und/oder Ausgangs
angeordnet. Die Medienabtrennung dient wahlweise dem Entfernen überschüssiger
Behandlungsflüssigkeit vom Substrat beim Verlassen der
Behandlungskammer, oder einer Gasbehandlung der Substratoberfläche.
Die Medienabtrennung oder Gasbehandlung kann jedoch auch zum Entfernen unerwünschter
Behandlungsflüssigkeit oder zur Oberflächenmodifikation
vor dem Einfahren des Substrats in die Behandlungskammer vorgesehen
sein, wozu die Medienabtrennung entsprechend im Eingangsbereich
der Behandlungskammer anzuordnen ist. Auf diese Weise wird eine
Kontamination der in der Behandlungskammer vorgesehenen Behandlungsflüssigkeit
vermieden oder kann zumindest verringert werden. Zusammenfassend
dient die Medienabtrennung einer Vermeidung der Medienverschleppung
zwischen einzelnen Prozessmodulen und/oder einer Gasbehandlung der
Substratoberflächen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung dient, wie bereits
ausgeführt, insbesondere der Fertigung bzw. Prozessierung
von elektronischen Erzeugnissen oder Solarzellen. Da in derartigem
Umfeld jegliche Verunreinigungen schnell zu einer Beschädigung bis
hin zu einer Zerstörung der Erzeugnisse führen können,
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das Innere
der Behandlungskammer bis auf die Öffnungen (den mindestens
einen Ein- und Ausgang) gegen die Umgebung abgedichtet ist. Hierzu
kommen die aus dem Stand der Technik bekannten passiven Verfahren
wie beispielsweise die Verwendung von Dichtungen, aber auch aktive
Verfahren wie beispielsweise das Vorsehen einer Behandlungskammeratmosphäre
aus hochreinem Schutzgas, und/oder das Beaufschlagen des Behandlungskammerinneren
mit einem leichten Überdruck, in Frage.
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Nach
einer weiteren und besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Behandlungskammer eine
oberhalb der Behandlungsfläche und parallel zu ihr angeordnete
weitere Fläche auf, welche zur Ausbildung eines oberen
Fluidkissens ausgestaltet ist. Dementsprechend sind in der Behandlungskammer
bevorzugt zwei sandwichartige Fluidkissen und damit zwei einander
zugewandte Behandlungsflächen vorhanden, welche die Behandlungsebene
einschließen. Auf diese Weise wird das Substrat beidseitig
schonend gelagert, wobei das Substrat auch in dieser Ausführungsform keinerlei
mechanischen Kontakt zu einer dieser Flächen aufweist.
Eine Kontamination durch herabfallende Partikel ist weitgehend ausgeschlossen.
Außerdem wird das Substrat durch die beidseitige Lagerung
sicherer gehalten und transportiert. Zudem ermöglicht das
obere Fluidkissen auch eine gezielte Verteilung der Flüssigkeit
auf der Substratoberfläche bzw. eine zusätzliche
Wirkung der Flüssigkeit z. B. durch eine Relativbewegung.
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Alternativ
kann auch eine andere, Fluid wie insbesondere Flüssigkeit
bereitstellende Einrichtung wie beispielsweise eine Spritzleiste
vorgesehen und oberhalb der Behandlungsebene angeordnet sein, wobei
es nicht zwingend erforderlich ist, dass diese Einrichtung den gesamten
Transportweg durch die Behandlungskammer abdeckt.
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Für
den Fall der Bereitstellung eines oberen Fluidkissens kann in Abhängigkeit
der konkreten Ausgestaltung der Vorschubeinrichtung vorzugsweise
vorgesehen sein, dass die das obere Fluidkissen erzeugende weitere
Fläche Aussparungen für den wenigstens einen Mitnehmer
aufweist. Diese Aussparungen sind von den Fluid ausgebenden Austrittsöffnungen
funktionell entkoppelt und dienen dazu, dass ein von oben operierender
Mitnehmer während seines Weges in Vorschubrichtung stets
zuverlässig die Kante eines Substrates kontaktieren kann.
Im Falle des Vorhandenseins einer mehr- d. h. beispielsweise zweiteiligen
Vorschubeinrichtung würde die obere Behandlungsfläche
entsprechend mehrere wie z. B. zwei Aussparungen aufweisen.
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Die
Anzahl an Aussparungen in der oder den Behandlungsflächen
entspricht gewöhnlich der Anzahl der Teile einer erfindungsgemäßen
Vorschubeinrichtung sowie der jeweiligen Anzahl der Mitnehmer eines
Teils. Die Aussparungen verlaufen entsprechend den von dem oder
den Mitnehmern auszuführenden Bewegungen und sind im Falle
mindestens zweier Mitnehmer pro Teil im Wesentlichen parallel zueinander
angeordnet. Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind
die Aussparungen für jeweils einen Teil einer mehr- wie
insbesondere zweiteiligen Vorschubeinrichtung mit mindestens zwei
Mitnehmern quer zur Transportrichtung voneinander beabstandet, wobei
der jeweilige Abstand im Falle einer zweiteiligen Vorschubeinrichtung
besonders bevorzugt derart unterschiedlich ist, dass eine Berührung der
Mitnehmer unterschiedlicher Teile ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere
dann erforderlich, wenn ein Substrat von den Mitnehmern eines ersten
Teils an die Mitnehmer eines weiteren Teils einer mehr- wie insbesondere
zweiteiligen Vorschubeinrichtung übergeben werden soll.
Entsprechend sind die Aussparungen für die Mitnehmer einer
mehr- wie insbesondere zweiteiligen Vorschubeinrichtung in der oder den
Behandlungsflächen derart angeordnet, dass eine Berührung
der Mitnehmer unterschiedlicher, aber zusammenwirkender Teile ausgeschlossen
ist. Für den Fall einer einteiligen Vorschubeinrichtung sind
unabhängig von der konkreten Ausführungsform bevorzugt
mindestens zwei Mitnehmer vorgesehen, deren Abstand zueinander in
Transportrichtung variiert. Während die Mitnehmer in ihrer
Position am Eingang der Behandlungskammer zur Gewährleistung einer
möglichst frühzeitigen Annahme eines eingeführten
Substrats weiter voneinander beabstandet sind, ist es vorteilhaft,
wenn sich der Abstand der Mitnehmer in Richtung zum Ausgang verringert,
damit das Substrat möglichst weit aus der Kammer herausgeführt
werden kann.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Einrichtung
zum Beaufschlagen der nach oben weisenden Substratseite mit Behandlungsfluid
umfasst. Dementsprechend ist mindestens aus einem der ggf. mehreren
Fluidkissen Behandlungsfluid ausgebbar, so dass das Substrat gleichzeitig
gelagert und von dem entsprechenden Fluid behandelt wird. Es kann
auch vorgesehen sein, dass die gesamte Behandlungsebene mehrere
und separat zu versorgende Fluidkissen umfasst, von denen einige
ein Behandlungsfluid, andere ein neutrales Fluid, und wieder andere
ein Reinigungsfluid ausgeben.
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Bevorzugt
umfasst die das untere Fluidkissen ausbildende Behandlungsfläche
und die zur Ausbildung des oberen Fluidkissens ggf. vorgesehene weitere
Fläche jeweils parallel zur Vorschubrichtung spiegelbildlich
ausgerichtete Reihen mit als Austrittsöffnungen dienenden
Bohrungen. Mit anderen Worten, die Reihen verlaufen in Vorschubrichtung
parallel zueinander und sind auf beiden Seiten einer Behandlungsfläche
gleich verteilt. Die Bohrungen befinden sich dabei in der Behandlungsfläche
des Fluidkissens. Sie können bevorzugt senkrecht in der
Behandlungsfläche stehen, es kann aber vorteilhaft sein,
wenn sie eine Neigung in und/oder entgegen der Vorschubrichtung
aufweisen. Diese Neigung verursacht eine Strömung in, quer
zur oder entgegen der Transportrichtung, was in bestimmten Fällen
vorteilhaft sein kann. Insbesondere für den Fall, dass
eine langsame oder vorübergehend gar keine Vorschubbewegung
gewünscht ist, dient eine entgegen der Transportrichtung
weisende Strömung dazu, ein jederzeit sicheres Anliegen
der Substrate an die Mitnehmer zu gewährleisten. Außerdem
vermeidet eine rückwärts gewandte Strömung
des Fluidkissens eine Re-Adsorption bereits abgereinigter Kontaminanten. Der
gleiche Effekt einer Re-Adsorptionsvermeidung kann jedoch auch durch
eine vorwärts gewandte Strömung erzielt werden.
Ferner kann es vorgesehen sein, dass die Bohrungen eine seitliche
Neigung aufweisen, woraus eine Strömung zur Mittellinie
der Behandlungsebene hin bzw. von ihr weg resultiert. Schließlich
kann es vorgesehen sein, dass das erfindungsgemäße
Fluidkissen mindestens einen Bereich aus einem hochporösen
Material aufweist, der beispielsweise aus Sintermaterial gefertigt
ist, und dass den Bohrungen bzw. dem mindestens einen Bereich aus
hochporösem Material ferner ein gemeinsamer oder mehrere
separat ansteuerbare Medienzuflüsse zugeordnet sind. Auf
diese Weise wird die unterschiedliche Beaufschlagbarkeit bestimmter
Bereiche mit unterschiedlichen Medien wie Behandlungs-, Transport-
und/oder Reinigungsfluiden ermöglicht. Die Behandlungsflächen
zur Ausbildung eines Fluidkissens können beispielsweise
gemäß
EP
650455 B1 oder
EP
650456 B1 gestaltet sein.
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Wie
bereits erwähnt, weist jede der mindestens einen Vorschubeinrichtung
bzw. jedes Teil einer mehr- wie ins besondere zweiteiligen Vorschubeinrichtung
wenigstens einen Mitnehmer auf. Bevorzugt weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung zwei Mitnehmer auf, die besonders bevorzugt identisch
ausgebildet sind. Die Teile einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung
sind bevorzugt oberhalb der Behandlungsfläche angeordnet.
Für den Fall von mindestens zwei Mitnehmern ist hierbei
erfindungsgemäß bevorzugt, dass diese senkrecht
zur Vorschubrichtung in einem Abstand nebeneinander angeordnet sind,
was bedeutet, dass sie in einer gemeinsamen Ebene liegen, welche
senkrecht auf der Transportrichtung steht, sich jedoch nicht zwingend
in einer senkrechten Ausrichtung befinden müssen. Genauer
ausgedrückt liegen die Mitnehmer bevorzugt auf einer Ebene,
deren Flächennormale ausschließlich aus Komponenten
besteht, die in Vorschubrichtung weisen. Die Mitnehmer sind demnach
bevorzugt nicht schräg versetzt oder gar hintereinander
angeordnet. Jeder Mitnehmer kann an seinem Ende beispielsweise V- oder
U-förmige Verzweigungen aufweisen, so dass ggf. mehrere
Berührflächen oder -punkte existieren, die einem
gemeinsamen Mitnehmer zugeordnet sind. Zudem sind die ggf. mehreren
Mitnehmer eines Teils bevorzugt von demselben Antriebselement angetrieben,
was bedeutet, dass sie beispielsweise an derselben Kinematik angeordnet
und von dieser bewegt werden. Jedes Teil ist aufgrund seiner Mitnehmeranordnung
daher geeignet, das Substrat vorzugsweise an seiner hinteren bzw.
in seinem hinteren Bereich liegenden Kante zu berühren
und in Vorschubrichtung zu bewegen. Besonders bevorzugt greift diese Berührung
symmetrisch am Substrat an, ein Vorschub ist jedoch auch mittels
asymmetrischen Kraftangriffs zu realisieren. Aus der Sicht des Substrats gesehen
wirkt daher bevorzugt jederzeit eine schiebende Kraft auf dasselbe,
wohingegen aus Sicht der einzelnen Teile einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung
auch eine ziehende Bewegung denkbar ist, nämlich insbesondere
dann, wenn ein im Bereich des Ausgangs angeordneter Teil der Vorschubeinrichtung ein
Substrat an dessen Hinterseite kontaktiert, welches sich noch im
mittleren Bereich der Behandlungskammer befindet. Trotzdem sind
die auf das Substrat wirkenden Kräfte ausschließlich
Druckkräfte.
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Um
eine Kollision von in Transportrichtung aufeinander folgenden Mitnehmern
zu vermeiden ist vorgesehen, dass die jeweiligen Mitnehmer der von einer
Behandlungskammer umfassten Teile einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung
derart parallel zur Vorschubrichtung voneinander beabstandet und
derart angeordnet sind, dass eine Berührung der Mitnehmer
benachbarter Teile ausgeschlossen ist, dass sie also nicht mit Mitnehmern
angrenzender Teile der mehrteiligen Vorschubeinrichtung kollidieren.
Mit anderen Worten, die seitlichen Abstände der jeweiligen Mitnehmer
sind so bemessen, dass aufeinander folgende Mitnehmer entweder zwischen
den vorhergehenden hindurch oder um sie herum fahren und das Substrat
ohne Kollision mit anderen Mitnehmern übernehmen können.
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Besonders
bevorzugt sind die Mitnehmer stabförmig ausgebildet und
weisen kugel- oder kugelsegmentähnliche Berührflächen
auf, so dass nach Möglichkeit nur eine Punkt-, oder Linienberührung, nicht
jedoch eine Flächenberührung zwischen Mitnehmer
und Substratkante auftritt. Zudem ist vorgesehen, dass die Mitnehmer
eines Teils an einer gemeinsamen Kinematik angeordnet sind, mit
welcher im Rahmen der Substratberührung die Positionierung
der Berührflächen in Bezug zur Substratkante während
der Behandlung jederzeit sicher einstellbar ist. Mit anderen Worten
muss die Kinematik dazu geeignet sein, dass die Berührflächen
immer in der richtigen Höhe in Bezug auf die Behandlungsebene
angeordnet sind. Dazu können bevorzugt die aus dem Stand
der Technik bekannten Kulissen- oder Gelenksteuerungen Verwendung
finden. Besonders effektiv kann diese Aufgabe mittels einer parallelogrammartigen
Kinematik gelöst werden. Aber auch Linearvorschübe
oder robotergeführte Vorrichtungen sind prinzipiell zur
Erfüllung dieses Zwecks geeignet, wenn auch aus Kosten-
und Komplexitätsgründen weniger bevorzugt.
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Ferner
ist optional vorgesehen, dass die Behandlungskammer mindestens eine
Ultra- und oder Megaschalleinrichtung umfasst. Diese kann im Bereich
des Eingangs, des Ausgangs, im mittleren Bereich, wahlweise ober-
und/oder unterhalb der Behandlungsebene angeordnet sein. Ferner
können auch mehrere gleiche oder unterschiedliche Ultra- und
oder Megaschalleinrichtungen in der Behandlungskammer angeordnet
sein, die sowohl parallel zur Behandlungsebene ausgerichtet sein
können, aber auch einen Winkel mit ihr einschließen
können. Die Ultra- und/oder Megaschalleinrichtungen können ferner
stationär oder bewegbar in der Behandlungskammer angeordnet
sein. Außerdem können auch andere Behandlungseinrichtungen
wie eine Gasbehandlung, eine Bestrahlungseinrichtung, oder auch Inspektionseinrichtungen
vorgesehen sein.
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Ferner
ist es bevorzugt, dass die Medienabtrennung eine unterhalb der Behandlungsebene
in einer Auffangwanne senkrecht angeordnete dünne Wand
wie insbesondere eine Folie zum Abtrennen von Behandlungsfluid aufweist.
Das Behandlungsfluid stammt dabei aus aufeinander folgend angeordneten
Prozessräumen, und es ist klar, dass der Inhalt eines Prozessmoduls
nicht mit dem Inhalt eines vorhergehenden Prozessmoduls verunreinigt
werden soll. Die Folie unterteilt eine Auffangwanne in zwei Volumina,
von denen eines dem vorhergehenden, das andere dem folgenden Prozessmodul
zugeordnet ist. Vorteilhafterweise sind diese Volumina separat entleerbar,
so dass der jeweilige Inhalt in der entsprechenden Behandlungskammer
wiederverwendet werden kann.
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Es
ist ebenfalls bevorzugt, dass die Einheiten zur Medienabtrennung
jeweils mindestens eine Düse zur Erzeugung eines Gasstroms
aufweisen. Ein derartiger Gasstrom kann mehrere Funktionen erfüllen.
Für den Fall, dass der Gasstrom scharf und gerichtet auf
die Oberfläche des Substrats auftrifft, dient der Gasstrom
dazu, am ein- oder ausfahrenden Substrat anhaftende Behandlungsflüssigkeit
abzustreifen. Es sei angemerkt, dass hierbei kein Marangoni-Effekt
angestrebt wird, da eine vollständige Trocknung der Substratoberfläche
weder notwendig noch gewünscht ist. Vielmehr ist ein völliges
Trockenfallen der Substratoberfläche häufig schädlich,
da es zu Schleiern o. Ä. kommen kann, die nicht mehr entfernbar
sind. Für den Fall, dass der Gasstrom eher weich und weniger
gerichtet auf die Substratoberfläche auftrifft, ist dieser
geeignet, eine Gasbehandlung des Substrats zu bewirken, beispielsweise
eine Hydrophilisierung ursprünglich hydrophober Oberflächen
mittels gasförmigen Ozons. Es ist daher bevorzugt, dass
die Medienabtrennung zumindest auch mit einem Behandlungsgas betreibbar
ist.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass
mehrere Prozessmodule hintereinander angeordnet sind. Dementsprechend
ist ein erstes Prozessmodul mit mindestens einem weiteren Prozessmodul
zu einer Prozesskette kombinierbar, wobei der (ggf. jeweilige) Ausgang
des vorhergehenden Prozessmoduls an den (ggf. jeweiligen) Eingang des
nächsten (stromabwärts) liegenden Prozessmoduls
ankoppelbar ist, und wobei die jeweiligen Behandlungsebenen koplanar
zueinander angeordnet sind. Ein Prozessmodul kann so beispielsweise
als Kettenglied einer Reinigungslinie eingesetzt werden.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform betrifft die
fluidische Behandlung den Transport sowie ggf. nasschemische Behandlungen flacher
Substrate. Die Behandlung kann sich dabei beispielsweise auf alle
in der Waferfertigung gängigen chemischen Prozesse beziehen,
wie z. B. auf eine Behandlung mit Lösungen von Fluorwasserstoff (HF),
Chlorwasserstoff (HCl), Schwefelsäure (H2SO4), Ozon (O3), Wasserstoffperoxid
(H2O2), Ammoniak
(NH3), Tetramethylammoniumhydroxid (TMAH,
N(CH3)4OH), sowie
auf Mischungen derselben. Gebräuchliche Mischungen sind insbesondere HF/O3, NH3/H2O2 (sog. SC1-Lösung), TMAH/H2O2, HF/H2O2, H2SO4/H2O2,
HF/HCl, und HCl/H2O2 (sog. SC2-Lösung),
jeweils in einem Lösungsmittel gelöst. Als Lösungsmittel
wird vorzugsweise Wasser, besonders bevorzugt entionisiertes Wasser
(DI-Wasser) eingesetzt. Die Behandlung kann sich jedoch auch auf
einen reinen Spülschritt mit entionisiertem Wasser beziehen.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur fluidischen Inline-Behandlung
von flachen Substraten unter Verwendung der vorstehend ausführlich
beschriebenen Vorrichtung. Beispielhaft wird im Folgenden von mindestens
zwei Mitnehmern pro Teil einer mehr- wie insbesondere zweiteiligen
Vorschubeinrichtung ausgegangen; selbstverständlich gilt
das erfindungsgemäße Verfahren aber auch für
Teile, welche nur einen einzelnen Mitnehmer umfassen. Erfindungsgemäß umfasst
das Verfahren die folgenden Schritte, wobei ergänzend auf
die obenstehenden Beschreibungen der Vorrichtungsbestandteile verwiesen
wird:
Zunächst muss sichergestellt sein, dass das
zu behandelnde Substrat sicher und beschädigungsfrei transportiert
werden kann. Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen,
dass ein unteres Fluidkissen auf der (unteren) Behandlungsfläche
ausgebildet wird. Dies geschieht erfindungsgemäß durch
entsprechendes Ausgeben von Fluid aus den in der Behandlungsfläche
befindlichen Bohrungen, so dass eine ausreichend dicke Fluidschicht
ausgebildet werden kann.
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Anschließend
wird das Substrat ausreichend weit durch die Eingangsöffnung
in die Behandlungskammer eingeführt, und zwar mindestens
so weit, bis das Substrat mit seiner nach unten weisenden Seite von
der Fluidschicht des Fluidkissens ohne mechanischen Kontakt mit
der Behandlungsfläche getragen wird. Das Einführen
selber kann daher auch mit anderen als den erfindungsgemäß vorgesehenen
Mitteln erfolgen; es ist jedoch bevorzugt, dass auch stromaufwärts
vor der Behandlungskammer bereits Vorrichtungen zum Einsatz kommen,
welche einen erfindungsgemäßen, weil besonders
schonenden und kontrollierbaren Transport des Substrates erlauben.
Das Einführen ist dann ausreichend weit fortgeschritten,
wenn sich die auf die breiteste Stelle des Substrates folgende Verjüngung
desselben zumindest geringfügig im Inneren der Behandlungskammer befindet.
Mit anderen Worten müsste beispielsweise der Mittelpunkt
eines runden Substrates zumindest etwas über die Innenseite
der Wand der Behandlungskammer in dieselbe hineinragen. Nur dann
ist es möglich, mit der erfindungsgemäßen
Vorschubeinrichtung das Substrat weiter in die Behandlungskammer
hinein zu bewegen.
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Nun
muss eine Steuerung der Mitnehmer eines ersten Teils der mehrteiligen
Vorschubeinrichtung dergestalt erfolgen, dass eine Berührung
der vorzugsweise hinteren bzw. der im hinteren Bereich liegenden
Kante des Substrates hergestellt wird. Wie erwähnt ist
dies nur dann möglich, wenn das Substrat sich ausreichend
weit im Inneren der Behandlungskammer befindet. Zur genaueren Beschreibung
dieses Schrittes im Hinblick auf runde oder quadratische Substrate
sei auf die Ausführungen zur Vorrichtung verwiesen.
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Dann
kann der Transport des Substrates mit den Mitnehmern des ersten
Teils einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung innerhalb der Behandlungskammer
erfolgen. Auf diesem Weg kann erfindungsgemäß die
Behandlung des Substrats stattfinden. Es ist selbstverständlich
auch möglich, den Transport zu unterbrechen, um beispielsweise
eine längere Verweilzeit des Substrats in der Behandlungskammer
zu ermöglichen. Während der gesamten Zeit ist
es jedoch erfindungsgemäß nötig, dass
ein kontinuierlicher Kontakt zwischen den Mitnehmern und dem Substrat
besteht. Dies kann erfindungsgemäß dadurch gewährleistet
werden, dass die Vorschubgeschwindigkeit und die Strömungsgeschwindigkeit des
Fluidkissens vektoriell betrachtet so aufeinander abgestimmt werden,
dass die Komponente der Vorschubgeschwindigkeit in Halterichtung
(gemäß Definition im Rahmen der Beschreibung der
Vorrichtung) die Komponente der Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens in Halterichtung übersteigt. Dies kann auf
mehrere Arten verwirklicht werden:
- a) Die Mitnehmer
berühren die hintere oder im hinteren Bereich liegende
Kante des Substrats, d. h. die dem Eingang zugewandte Kante, sodass die
Halterichtung in etwa vom Eingang zum Ausgang zeigt. Die Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens und die Vorschubgeschwindigkeit haben jeweils eine
positive Komponente in Halterichtung, wobei die Komponente der Vorschubgeschwindigkeit
in Halterichtung die Komponente der Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens in Halterichtung übersteigt. Beispielsweise
können die Vorschubgeschwindigkeit und die Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens gleich (z. B. vom Eingang hin zum Ausgang) gerichtet
sein. Der für die sichere Führung des Substrats
erforderliche ständige Kontakt der Mitnehmer mit der Substratkante
wird dadurch erreicht, dass der Betrag der Vorschubgeschwindigkeit
den Betrag der Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens übersteigt.
- b) Die Mitnehmer berühren wie im Fall a) die hintere
oder im hinteren Bereich liegende Kante des Substrats. Die Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens hat eine negative Komponente in Halterichtung und
die Vorschubgeschwindigkeit eine positive Komponente in Halterichtung.
Beispielsweise können die Vorschubgeschwindigkeit und die
Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens entgegengesetzt
gerichtet sein. In diesem Fall wird die hintere Substratkante stets
durch die Strömung des Fluidkissens gegen den oder die Mitnehmer
gedrückt. Das Substrat wird durch die Mitnehmer entgegen
der Strömungsrichtung des Fluidkissens vom Eingang zum
Ausgang transportiert.
- c) Die Mitnehmer berühren die vordere oder im vorderen
Bereich liegende Kante des Substrats, d. h. die dem Ausgang zugewandte
Kante, sodass die Halterichtung in Etwa vom Ausgang zum Eingang
zeigt. Die Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens und
die Vorschubgeschwindigkeit haben beide eine negative Komponente
in Halterichtung (z. B. vom Eingang zum Ausgang gerichtet), wobei
der Betrag der Komponente der Strömungsgeschwindigkeit
des Fluidkissens in Halterichtung den Betrag der Komponente der
Vorschubgeschwindigkeit in Halterichtung übersteigt. Unter
Beachtung des Vorzeichens gilt auch in diesem Fall, dass die Komponente
der Vorschubgeschwindigkeit in Halterichtung die Komponente der
Fluidgeschwindigkeit in Halterichtung übersteigt. In diesem
Fall wird das Substrat von der Strömung des Fluidkissens
vom Eingang Richtung Ausgang transportiert, wobei die Mitnehmer als
Stopper wirken, an denen die vordere Substratkante stets anliegt.
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Die
Fälle a) bis c) stellen typische Anwendungsmöglichkeiten
dar, das allgemeine Prinzip ist aber auch für schräg
zur Transportrichtung bis hin zu senkrecht zur Transportrichtung
gerichtete Strömungsrichtungen des Fluidkissens, für
Fluidkissen ohne Strömung, sowie für bezüglich
der Vorschubrichtung asymmetrisch angeordnete Mitnehmer gültig.
Die Vorschubgeschwindigkeit und die Strömungsgeschwindigkeit
(Richtung und Betrag) können innerhalb der Behandlungskammer
auch ortsabhängig variieren, wobei jedoch immer die o.
g. allgemeine Bedingung erfüllt sein sollte, um eine sichere Führung
des Substrats durch die Mitnehmer zu gewährleisten.
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Anschließend
kann eine Übergabe des Substrats an mindestens einen weiteren
Teil der Vorschubeinrichtung stattfinden, falls diese mehr- wie
insbesondere zweiteilig ausgeführt ist. Hierzu sind die
Mitnehmer beider Teile derart zu steuern, dass die Mitnehmer des
ersten Teils die Kante des Substrates solange berühren,
bis diese Kante von den Mitnehmern des weiteren Teils ebenfalls
berührt wird. Zumindest für einen kurzen Moment
berühren demnach sowohl die abgebenden als auch die übernehmenden
Mitnehmer das Substrat und stellen so sicher, dass es zu keinem
Zeitpunkt zu einer unkontrollierten Bewegung des Substrats kommt.
Insbesondere führen die Mitnehmer das Substrat auch, so
dass ein seitliches Ausbrechen desselben verhindert wird. Dadurch, dass
die abgebenden und die übernehmenden Mitnehmer erfindungsgemäß in
seitlicher Richtung jeweils unterschiedlich voneinander beabstandet
sind, ist eine Kollision der Mitnehmer unterschiedlicher Teile der
Vorschubeinrichtung während der Übergabe des Substrats
ausgeschlossen.
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Nach
erfolgter Übergabe findet der weitere Transport des Substrates
mit den Mitnehmern des weiteren Teils der mehrteiligen Vorschubeinrichtung innerhalb
der Behandlungskammer statt. Selbstverständlich kann auch
während dieses weiteren Transports eine Behandlung des
Substrats erfolgen. Auch ein Anhalten oder Umkehren des Vorschubs
gemäß vorstehender Beschreibung ist gewünschtenfalls möglich.
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Schließlich
wird das Substrat ausreichend weit aus der Ausgangsöffnung
aus der Behandlungskammer herausgeführt. Dieses Ausführen
ist dann ausreichend, wenn sich die auf die breiteste Stelle des
Substrates folgende Verjüngung desselben zumindest geringfügig
außerhalb der Behandlungskammer befindet. Dieser Schritt
ist demnach in Analogie zum weiter oben beschriebenen ausreichenden Hineinführen
des Substrats in die Behandlungskammer zu sehen. Für den
Fall, dass sich an das Prozessmodul ein weiteres Prozessmodul der
erfindungsgemäßen Art anschließt, kann
dieses das Substrat nur dann übernehmen, wenn das Substrat
wie vorstehend beschrieben ausreichend weit in dieses hineingeführt
wurde, was gleichbedeutend mit einem ausreichendem Herausführen
des Substrats aus dem vorhergehenden Prozessmodul ist.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße
Verfahren ferner auch das Abtrennen von am einfahrenden und/oder am
ausfahrenden Substrat anhaftender Medien wie insbesondere Behandlungsflüssigkeit
aus einem stromaufwärts angeordneten oder aus dem aktuellen Prozessmodul.
Hierzu kommt besonders bevorzugt die oben beschriebene Medienabtrennung
zum Einsatz. Der Schritt der Medienabtrennung kann sowohl vor als
auch nach der eigentlichen Behandlung in der Behandlungskammer vorgesehen
sein. Dementsprechend müssen ggf. auch eine entsprechende
Anzahl von Medienabtrennungen vorgesehen werden. Selbstverständlich
ist bei einer Abfolge von Prozessmodulen zwischen denselben im Normalfall
nur eine einzige Medienabtrennung vorzusehen. Eine Medienabtrennung
ist nicht unbedingt erforderlich, wenn in zwei aufeinander folgenden
Prozessmodulen dieselbe Flüssigkeit verwendet wird.
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Wie
weiter oben bereits angedeutet, ist bevorzugt vorgesehen, dass das
erfindungsgemäße Verfahren neben dem erfindungsgemäßen
schonenden und kontrollierten Transport der Substrate ferner wahlweise
einen oder mehrere der folgenden Schritte umfasst:
- – Eine einseitige oder beidseitige Behandlung des Substrates
mit einem Behandlungsfluida
- – Eine einseitige oder beidseitige Behandlung des Substrates
mit Ultra- und/oder Megaschall.
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Im
Rahmen der Behandlung kann das Substrat beispielsweise sowohl modifiziert
als auch gereinigt werden. Auch eine Inspektion, beispielsweise
mit Ultraschall oder anderen bildgebenden Verfahren, soll definitionsgemäß zur
Behandlung gezählt werden. Die Ultra- und/oder Megaschallbehandlung kann
bevorzugt gemäß den weiter oben beschriebenen
Varianten durchgeführt werden.
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Erfindungsgemäß ist
es bevorzugt, wenn das Substrat so weit aus dem Ausgang herausgeführt
wird, dass sich die auf die breiteste Stelle des Substrats folgende
Verjüngung desselben zumindest geringfügig im
Inneren eines folgenden Prozessmoduls befindet. Diese Art des Herausführens
erfüllt demnach die Kriterien des oben beschriebenen ausreichenden
Herausführens. Es ist erfindungsgemäß jedoch
auch möglich, wenn auch nicht bevorzugt, das Substrat weniger
weit aus dem Ausgang herauszuführen. Dies kann immer dann
sinnvoll sein, wenn nach einem letzten Prozessmodul ein anderweitiger Abtransport
der abschließend behandelten und demnach weniger empfindlichen
Substrate erfolgen kann, beispielsweise mittels Förderbändern,
Greifern oder mehrere Substrate fassenden Trageeinrichtungen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Mitnehmer eines weiteren Teils der mehrteiligen Vorschubeinrichtung ein
erstes Substrat durch den Ausgang aus der Behandlungskammer heraus
führen, während die Mitnehmer eines ersten Teils
der mehrteiligen Vorschubeinrichtung ein zweites Substrat durch
den Eingang in die Prozesskammer einführen. Dadurch können mehrere
Substrate gleichzeitig durch die Behandlungskammer geführt
werden, so dass eine weitere Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
erreicht wird. Durch die separate Steuerbarkeit der Teile der Vorschubeinrichtung
ist es auch möglich, ein Substrat bereits in die Behandlungskammer
zu transportieren, während ein zweites Substrat vorübergehend
im Inneren der Behandlungskammer stillsteht. Für diesen Fall
ist es lediglich notwendig sicherzustellen, dass rechtzeitig zur Übergabe
eines Substrats auch entsprechende Mitnehmer bereitstehen. Dies
kann sowohl durch ein rechtzeitiges Ausführen des behandelten
Substrats aus der Behandlungskammer, oder auch durch das Vorsehen
weiterer bzw. zusätzlicher Teile der mehrteiligen Vorschubeinrichtung
geschehen.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass mindestens die Übergabegeschwindigkeiten
und ggf. die auf die jeweiligen Substrate wirkenden Vorschub- und
ggf. Strömungsgeschwindigkeiten mehrerer aufeinander folgender Prozessmodule
miteinander synchronisiert sind. Auf diese Weise ist sichergestellt,
dass aus einem stromaufwärts angeordneten Prozessmodul
ausgeführte Substrate sicher und kontrolliert an das darauf
folgende Prozessmodul übergeben werden. Insbesondere ist
sichergestellt, dass es zu keinen Kollisionen aufgrund sich aufstauender
Substrate oder in ungünstiger Position befindlicher Mitnehmer
kommen kann.
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Figurenbeschreibung
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1A zeigt
die Seiten-Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Prozessmoduls.
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1B zeigt
eine Detailansicht des Eingangsbereiches.
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2 zeigt
die Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Prozessmoduls.
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3 zeigt
die Details einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Mitnehmer.
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4 zeigt die Details einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Medienabtrennung.
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5 zeigt
eine Abfolge mehrerer bevorzugter Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Prozessmodule mit dazwischen angeordneten Medienabtrennungen.
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6A–D
zeigt den typischen Bewegungsablauf einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mitnehmer beim Hineinfördern,
bei der Übergabe, und beim Herausfördern eines
Substrates im Rahmen der Behandlung unter Verwendung eines erfindungsgemäßen
Prozessmoduls.
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7A–D
veranschaulicht die Definition der Halterichtung sowie den bevorzugten
Zusammenhang zwischen der Halterichtung und den Vektoren der Vorschubgeschwindigkeit
und der Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens.
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8A zeigt
die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche mit Mitnehmern,
welche aus derselben herausragen.
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8B zeigt
eine Behandlungsfläche gemäß 8A in
einer Seitenansicht.
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9A zeigt
die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche mit Mitnehmern,
die seitlich in den Bereich derselben hineinragen.
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9B zeigt
eine Behandlungsfläche gemäß 9A in
einer Seitenansicht.
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10A zeigt die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche
mit Mitnehmern, die von oben in den Bereich derselben hineinragen.
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10B zeigt eine Behandlungsfläche gemäß 9A in
einer Seitenansicht.
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1A stellt
die Seiten-Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Prozessmoduls 1 dar. 1B zeigt
eine Detailansicht des Eingangsbereiches. Das Prozessmodul 1 umfasst
eine Behandlungskammer 2, welche einen Eingang 3 und
einen Ausgang 4 aufweist. Die Öffnungen 3 und 4 sind
in einer gemeinsamen Behandlungsebene 5 angeordnet, welche
sich über die gesamte Behandlungskammer 2 erstreckt.
Nach der dargestellten Ausführungsform ist die Behandlungs ebene 5 horizontal
ausgerichtet. Parallel und beiderseits dieser Behandlungsebene 5 ist
jeweils eine untere bzw. obere Behandlungsfläche 7A bzw. 7B angeordnet.
Diese begrenzen jeweils ein unterhalb der Behandlungsebene 5 angeordnetes
unteres Fluidkissen 6A und ein entsprechend oberhalb der
Behandlungsebene 5 angeordnetes oberes Fluidkissen 6B in Richtung
zur Behandlungsebene 5. Durch nicht dargestellte Bohrungen
in den Behandlungsflächen 6A bzw. 6B der
Fluidkissen 7A und 7B kann Fluid in Richtung der
Behandlungsebene 5 ausgegeben werden, so dass sich beidseitig
der Behandlungsebene 5 eine Schicht aus Fluid ausbildet.
Aufgrund der entgegen der Oberflächen eines Substrats 22 ausgerichteten
Strömungen wird das Substrat in der Behandlungsebene 5 getragen,
ohne die untere oder obere Behandlungsfläche 7A bzw. 7B mechanisch zu
berühren. Auf diese Weise ist eine besonders schonende
Lagerung des Substrats gewährleistet.
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Ebenfalls
im Bereich der Behandlungsebene 5 angeordnet sind mehrere
Megaschalleinrichtungen 8. Diese sind nach der dargestellten
Ausführungsform unter- und oberhalb der Behandlungsebene 6 angeordnet
und stehen parallel zu derselben. Es kann jedoch in bestimmten Fallen
auch vorgesehen sein, dass die Megaschalleinrichtungen 8 in
einem gewissen Winkel zur Behandlungsebene 5 gekippt angeordnet
sind (nicht dargestellt).
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Weiterer
wesentlicher Bestandteil der dargestellten Ausführungsform
ist eine mehr- wie insbesondere zweiteilig ausgestaltete und Mitnehmer 10 umfassende
Einrichtung zum kontrollierten Vorschub 9 der Substrate
(kurz: Vorschubeinrichtung) innerhalb der Behandlungskammer 2.
Diese Einrichtung besteht nach der dargestellten Ausführungsform
aus einem vorderen Teil 9A und einem hinteren Teil 9B, die
jeweils eine Kinematik 9C mit Gelenken umfassen. An jeder
Kinematik 9C sind dementsprechend vordere Mitnehmer 10A oder
hintere Mitnehmer 10B angeordnet, welche an ihrem Ende
Berührflächen 11 aufweisen, die zumindest
während der erfindungsgemäßen Übertragung
des Vorschubs auf die Substrate jederzeit in der Höhe der
Behandlungsebene 5 angeordnet sind (siehe dazu 6 nebst entsprechender Beschreibung).
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Vor
und hinter der Behandlungskammer 2 ist jeweils eine Medienabtrennung 14 angeordnet,
welche wahlweise einer Behandlung mit einem entsprechenden (Prozess-)Gas
dient, oder mit der ein Abstreifen überschüssigen
Fluids von dem Substrat erreicht werden kann. Die Positionierung
am Eingang 3 bzw. am Ausgang 4 ist dabei dergestalt,
dass der Abtrennspalt 15 im Wesentlichen mit der Behandlungsebene 5 kongruent
ist, so dass ein- bzw. ausfahrende Substrate keinen unnötigen
Belastungen durch Anheben oder Absenken ausgesetzt werden müssen.
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In 2 ist
die Draufsicht der Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Prozessmoduls 1 aus 1 dargestellt.
Neben den bereits dort dargestellten und daher an dieser Stelle
nicht nochmals beschriebenen Komponenten sind hier die Antriebselemente 12 für
die Vorschubeinrichtung 9 dargestellt, welche in einem
getrennt von der Behandlungskammer 2 angeordneten Antriebsraum 13 beherbergt sind.
Zum Betrieb der Kinematik 9C ragen entsprechende Wellen
durch die Trennwand zwischen Behandlungskammer 2 und Antriebsraum 13.
Nicht dargestellt ist eine bevorzugt vorgesehene Spülung
des Antriebsraumes 13, mit welcher Abrieb, der durch die Bewegung
der Antriebselemente 12 entsteht, abtransportiert werden
kann, bevor er durch die Durchbrüche zur Behandlungskammer
in dieselbe gelangt. Hierzu ist die Antriebskammer besonders bevorzugt mit
einem Unterdruck zu beaufschlagen, so dass Spülfluid durch
einen nicht dargestellten Einlass ein- und durch einen gleichfalls
nicht dargestellten Auslass abgesogen wird.
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Gut
erkennbar ist die unterschiedliche seitliche Beabstandung der vorderen
Mitnehmer 10A (links im Bild) und der hinteren Mitnehmer 10B (rechts
im Bild). Während die vorderen Mitnehmer 10A einen
Abstand aufweisen, der in etwa 80% des Substratdurchmessers beträgt,
haben die hinteren Mitnehmer 10B lediglich einen Abstand
von ca. 20% des Substratdurchmessers. Auf diese Weise kann sichergestellt
werden, dass bei einem Durchgreifen der hinteren durch die vorderen
Mitnehmer während der Übergabe des Substrats keine
Kollision der jeweiligen Mitnehmerpaare zu befürchten ist,
da eine Berührung der Mitnehmer 10A bzw. 10B jeweils
benachbarter Teile 9A bzw. 9B der Vorschubeinrichtung 9 ausgeschlossen
ist. Nach der dargestellten bevorzugten Ausführungsform
sind die Mitnehmer 10 jeweils eines Teils der mehrteiligen
Vorschubeinrichtung 9 symmetrisch zum in dieser Figur ebenfalls
dargestellten Substrat ausgerichtet und berühren dasselbe
lediglich an dessen im hinteren Bereich liegenden Kante. Nach einer
nicht gezeigten Ausführungsform kann der Angriffspunkt
auch nicht symmetrisch zum Substrat liegen, und es können
weniger oder mehr Mitnehmer für jedes Teil der Vorschubeinrichtung 9 vorgesehen
sein. Ferner können die Mitnehmer nicht nur wie gezeigt
von oben, sondern auch beispielsweise von der Seite und/oder aus
der oder den Behandlungsflächen herausfahrend an die Kante
des Substrates heranreichen und dieses vorwärts schieben.
Für den gezeigten Fall, dass die Mitnehmer 10 von
oben an das Substrat heranreichen, sind in der oberhalb der Behandlungsebene
liegenden oberen Behandlungsfläche entsprechende Durchführungsschlitze 16 vorgesehen.
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In 3 sind
die Details einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Mitnehmer 10 dargestellt. Diese weisen an einem ersten,
im Bild obenliegenden Ende als Gelenkaufnahmen ausgebildete Aufnahmen
für die sie bewegende Kinematik 9C nebst Antriebselementen 12 auf.
Die Mitnehmer 10 weisen eine stangenartige Form auf und
tragen an ihrem im Bild untenliegenden Ende Berührflächen 11,
die für den mechanischen Kontakt mit dem Substrat vorgesehen
sind. Um die Kontaktfläche soweit als möglich
zu minimieren, sind die Berührflächen 11 kugelförmig
ausgebildet. Nach anderen, nicht dargestellten Ausführungsformen
weisen sie eine sphärische, schneidenartige oder zylinderartige Form
auf.
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Die 4A und 4B zeigen
die Details einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Medienabtrennung 14. Diese umfasst mehrere Gasdüsen 17,
welche auf die Oberfläche des Substrats (nicht dargestellt)
gerichtet sind. Je nach Konfiguration der Gasdüsen 17 kann
der Gasstrahl eher weich oder eher hart ausfallen. Ein weicher Strahl
eignet sich dabei bevorzugt für eine Gasbehandlung der
Substratoberfläche, beispielsweise mittels Ozon zur Hydrophilisierung
des Substrats. Ein harter Strahl eignet sich hingegen bevorzugt
zum Abstreifen überschüssigen, noch an der Substratoberfläche
anhaftenden Fluids. Nach einer nicht dargestellten Ausführungsform
kann eine einzige Medienabtrennung 14 auch mehrere Gasdüsen 17 aufweisen,
die ggf. auch unterschiedliche Aufgaben wie beispielsweise Abstreifen
und Hydrophilisieren wahrnehmen.
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Ferner
weist die Medienabtrennung 14 eine unterhalb der Behandlungsebene 5 angeordnete Auffangwanne 18 auf.
Diese ist nach der dargestellten Ausführungsform mittels
einer senkrecht angeordneten dünnen Wand (Folie 19)
in zwei Halbvolumen aufgeteilt, von denen eines einem nicht dargestellten
vorhergehenden, das andere einem folgenden Prozessmodul zugeordnet
ist. Herab laufendes, von der Medienabtrennung 14 abgetrenntes
Fluid wird auf diese Weise in dasjenige Halbvolumen 20A bzw. 20B hineinlaufen,
welches der entsprechenden Behandlungskammer 2, aus dem
es stammt, zugewandt ist. Vorteilhafterweise sind die Halbvolumen 20A/B
separat entleerbar, so dass der jeweilige Inhalt in der entsprechenden
Behandlungskammer 2 wiederverwendet werden kann, wozu entsprechende Pumpvorrichtungen
vorzusehen sind (jeweils nicht dargestellt).
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In 5 ist
eine Abfolge mehrerer bevorzugter Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Prozessmodule 1 mit dazwischen angeordneten Medienabtrennungen 14 dargestellt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht alle
der vorstehend bereits beschriebenen Details dargestellt oder mit
Bezugszeichen versehen. Gezeigt sind je Prozessmodul 1 die Behandlungskammer 2,
die untere Behandlungsfläche 7A mit einer Megaschalleinrichtung 8,
die vordere und hintere Vorschubeinrichtung 9A, 9B,
sowie die Medienabtrennung 14. Wie aus der Figur unmittelbar ersichtlich,
ist es für den Fall aufeinander folgender Prozessmodule 1 lediglich
notwendig, dass jedes Prozessmodul 1 nur eine einzige Medienabtrennung 14 umfasst.
Eine Ausnahme bilden hierbei das erste und letzte Prozessmodul 1,
das gewünschtenfalls eine weitere Medienabtrennung 14 umfassen
kann. Besonders bevorzugt weisen alle Prozessmodule 1 die
gleiche Behandlungsebene 5 auf, so dass ein Wechsel derselben
beim Substratdurchlauf mehrerer Prozessmodule 1 entfallen
kann. Nicht unmittelbar ersichtlich, aber selbstverständlich
ist dabei, dass die Vorschub- und ggf. Strömungsgeschwindigkeiten
innerhalb zumindest benachbarter Module insofern aufeinander abgestimmt
oder synchronisiert sein müssen, dass es zu keinen Kollisionen
der Substrate kommen kann. Die Synchronisierung bezieht sich aber
lediglich auf die Übergabe eines Substrates von einem an
ein folgendes Prozessmodul 1; innerhalb der Behandlungskammern 2 unterschiedlicher
Prozessmodule 1 können die Vorschubgeschwindigkeiten
voneinander abweichen.
-
Die 6A–D
zeigen den typischen Bewegungsablauf einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mitnehmer 10 beim
Hineinfördern, bei der Übergabe, und beim Herausfördern
eines Substrates im Rahmen der Behandlung unter Verwendung eines
erfindungsgemäßen Prozessmoduls 1 in
einer Ansicht von schräg oben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
sind nicht relevante Komponenten weggelassen. Gezeigt sind die aus
zwei Teilen 9A und 9B bestehende Vorschubeinrichtung 9 mit den
entsprechenden vorderen und hinteren Mitnehmern 10A und 10B,
sowie die entsprechende Stellung der Kinematik 9C.
-
Die 6A zeigt
ein erfindungsgemäßes Prozessmodul 1,
an dessen Eingang 3 sich ein Substrat 22 befindet,
das auf der unteren Behandlungsfläche 7A angeordnet
ist. Es ragt soweit in die Behandlungskammer 2 hinein,
dass sich die auf die breiteste Stelle des Substrates folgende Verjüngung desselben
zumindest geringfügig im Inneren der Behandlungskammer 2 befindet.
Da das Substrat 22 rund ausgebildet ist, bedeutet dies,
dass das Zentrum des Substrates die Innenseite der Wandung des Eingangs 3 passiert
hat. Die zum vorderen Teil der Vorschubeinrichtung 9A gehörenden
vorderen Mitnehmer 10A sind zu diesem Zeitpunkt so positioniert, dass
ihre Berührflächen 11 die im hinteren
Bereich liegende Kante des Substrats berühren. Die Vorschubrichtung 21 ist
dabei durch den Pfeil angedeutet.
-
In 6B befindet
sich das Substrat 22 bereits vollständig im Inneren
der Behandlungskammer 2. Die vorderen Mitnehmer 10A haben
das Substrat in etwa ins Zentrum der Behandlungskammer vorgeschoben.
Die Berührflächen 11 befinden sich immer noch
in der Höhe der hinteren Kante des Substrats und somit
in der Behandlungsebene 5. Die zum hinteren Teil der Vorschubeinrichtung 9B gehörenden hinteren
Mitnehmer 10B greifen durch die vorderen Mitnehmer 10A hindurch
und befinden sich bereits in der Nähe der im hinteren Bereich
des Substrats liegenden Kante.
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In 6C haben
die hinteren Mitnehmer 10B das Substrat vollständig
von den vorderen Mitnehmern 10A übernommen, welche
das Substrat ihrerseits nicht mehr berühren. Nun bewegen
die hinteren Mitnehmer 10B das Substrat weiter in Vorschubrichtung 21 bzw.
in Richtung des Ausgangs 4. Sie bleiben während
des Berührens jederzeit in der Höhe der Behandlungsebene 5.
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In 6D haben
die hinteren Mitnehmer 10B das Substrat so weit aus dem
Ausgang 4 der Behandlungskammer 2 herausgeschoben,
dass sich die auf die breiteste Stelle des Substrates folgende Verjüngung
desselben zumindest geringfügig außerhalb der
Behandlungskammer 2 befindet. Für den Fall eines
runden Substrats bedeutet dies, dass dessen Zentrum die Wandung
des Ausgangs 4 passiert hat. Besonders bevorzugt schieben
die hinteren Mitnehmer 10B das Substrat soweit als möglich
aus dem Ausgang 4 heraus, damit es so weit in eine ggf. nachfolgend
angeordnete Behandlungskammer 2 eines weiteren Prozessmoduls
einfährt, dass dessen vordere Mitnehmer analog zur 6A die
im hinteren Bereich des Substrates liegende Kante desselben schiebend
berühren können und sich der Bewegungsablauf entsprechend
wiederholen kann.
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7A–D
veranschaulicht die Definition der Halterichtung sowie den bevorzugten
Zusammenhang zwischen der Halterichtung und den Vektoren der Vorschubgeschwindigkeit
und der Strömungsgeschwindigkeit des Fluidkissens.
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Als
Halterichtung wird demnach die Richtung eines Vektors verstanden,
der die Summe der Vektoren darstellt, die von jeweils einem Mitnehmer
in der Ebene des Substrats zum Schwerpunkt des Substrats zeigen,
wie in 7A bis 7D veranschaulicht. 7A und 7C zeigen
schematisch eine Draufsicht auf zwei beispielhafte Anordnungen eines Substrats 22 und
zweier Mitnehmer 10, wobei der Vektor der Halterichtung
h ebenfalls dargestellt ist. Die Halterichtung h zeigt somit immer
von dem Bereich der Substratkante, an dem der Mitnehmer 10 angreift,
zum Zentrum des Substrats 22. Bei mehreren Mitnehmern 10 ergibt
sich die Halterichtung aus einer Vektoraddition der entsprechenden
einzelnen Einheitsvektoren. Somit gibt die Halterichtung auch die
Richtung an, in der Kräfte von den Mitnehmern auf das Substrat
wirken können. 7A und 7C zeigen
auch beispielhaft Vektoren der Vorschubgeschwindigkeit VV und der Strömungsgeschwindigkeit VF.
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7B und 7D zeigen
die entsprechenden Vektoren in einem polaren Koordinatensystem. Sowohl
die Vorschubgeschwindigkeit VV, d. h. die Geschwindigkeit,
mit der die Vorschubeinrichtung bewegt wird, als auch die Strömungsgeschwindigkeit
VF des Fluidkissens können eine
Komponente in Richtung der Halterichtung h aufweisen. Sind die Halterichtung
und die entsprechende Geschwindigkeitskomponente gleich gerichtet
(wie beispielsweise im Fall der Vorschubgeschwindigkeit VV in 7A und 7B),
so hat die Geschwindigkeitskomponente ein positives Vorzeichen,
sind sie entgegengerichtet (wie beispielsweise im Fall der Strömungsgeschwindigkeit
VF in 7A und 7B sowie
der Vorschubgeschwindigkeit VV und der Strömungsgeschwindigkeit
VF in 7C und 7D),
hat die Geschwindigkeitskomponente ein negatives Vorzeichen. Ist
die Geschwindigkeit senkrecht zur Halterichtung gerichtet, so ist
ihre Komponente in Halterichtung null.
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Die 8A zeigt
die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche mit Mitnehmern,
welche aus derselben heraus ragen. Die 8B zeigt
eine Behandlungsfläche gemäß 8A in
einer Seitenansicht. Gezeigt ist aus Übersichtsgründen
lediglich die untere Behandlungsfläche 7A, auf
der sich mehrere Substrate 22 befinden, sowie Mitnehmer 10,
von denen nur die vorderen Mitnehmer 10A mit Bezugszeichen versehen
sind. Die Mitnehmer 10, 10A ragen durch Durchführungsschlitze 16,
von denen ebenfalls nur zwei mit Bezugszeichen versehen sind, durch
die Behandlungsfläche 7A durch. Die Mitnehmer 10 sind
in den Durchführungsschlitzen 16 bewegbar angeordnet.
Dabei ist sowohl eine Bewegung entlang der Längsachse eines
Durchführungsschlitzes 16, als auch eine senkrecht
zur Behandlungsfläche 7A verlaufende Bewegung
möglich. Die Bewegung entlang der Längsachse des
Durchführungsschlitzes 16 resultiert demnach in
einem Vorschub, der in Transportrichtung 21 auf die hinteren
Kanten der Substrate 22 wirkt, und ferner in einer fortschreitenden
Annäherung der Mitnehmer 10 eines Mitnehmerpaares 10' aneinander.
Ein Mitnehmerpaar 10' bildet demnach einen Teil der mehrteiligen
Vorschubeinrichtung. Vorliegend besteht also ein Mitnehmerpaar 10' aus
zwei Mitnehmern 10, welche in Transportrichtung 21 gesehen
jeweils die gleiche Position haben. In 8A trifft
dies beispielsweise für die mit Bezugszeichen 10A versehenen
Mitnehmer zu. Auf diese Weise ist es möglich, auch trotz
begrenzter Länge der letzten (im Bild rechts dargestellten)
Durchführungsschlitze 16 ein ausreichend weites
Herausschieben eines Substrates 22 aus dem Bereich der
Behandlungsfläche 7A zu erreichen. Die senkrecht
zur Behandlungsfläche 7A verlaufende Bewegbarkeit
der Mitnehmer 10, 10A, angedeutet durch den Pfeil 23,
dient einer Rückführung der Mitnehmer 10 nach Übergabe
eines Substrates 22 an die Ausgangsposition, ohne dass ein
sich gerade im Bereich des jeweiligen Durchführungsschlitzes
befindliches Substrat mit den zurückfahrenden Mitnehmern
kollidiert. Die Ausgangsposition zeichnet sich dadurch aus, dass
die Mitnehmer eines Mitnehmerpaares den größtmöglichen
Abstand zueinander haben. Während des Rückführens
sind die jeweiligen Mitnehmer erfindungsgemäß in
der Behandlungsfläche 7A versenkt angeordnet.
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Die
jeweils links im Bild dargestellte Situation zeigt ein Substrat 22,
welches von nur einem Mitnehmerpaar 10' transportiert wird.
Der Kontakt zwischen den Mitnehmern 10A und dem Substrat 22 wirkt
auf die hintere Kante des Substrats 22, wobei die Mitnehmer 10A bereits
in etwa den halben Weg entlang ihres jeweiligen Durchführungsschlitzes 16 zurückgelegt
haben.
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Die
jeweils rechts im Bild dargestellte Situation zeigt ein Substrat 22 kurz
vor der Übergabe von einem Mitnehmerpaar 10' an
ein darauf folgendes Mitnehmerpaar 10''. In dieser Situation
sind die Mitnehmer des ersten Mitnehmerpaares 10' noch
nicht ganz so weit einander angenähert wie in der nachfolgend
beschriebenen Situation. Die darauf folgenden Mitnehmer 10'' befinden
sich auch noch nicht in Kontakt mit der hinteren Kante des Substrates 22,
der Kontakt steht jedoch unmittelbar bevor.
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Die
jeweils mittig im Bild dargestellte Situation zeigt ein Substrat 22 bei
der Übergabe von einem ersten Mitnehmerpaar 10' zu
einem darauf folgenden Mitnehmerpaar 10''. Dabei hat das
Substrat 22 kurzfristig Kontakt mit beiden Mitnehmerpaaren 10', 10''. Während
sich die Mitnehmer des in Transportrichtung 21 gesehen
hinten liegenden Mitnehmerpaares 10' bereits stark einander
angenähert haben und so das Substrat 22 weitest
möglich in Transportrichtung 21 vorschieben, übernehmen
die noch weit auseinander liegenden Mitnehmer des darauf folgenden Mitnehmerpaares 10'' das
Substrat 22 durch Berühren an entsprechend weit
auseinander liegenden Punkten der hinteren Kante desselben. Auf
diese Weise ist eine Übergabe des Substrats 22 von
einem zum darauf folgenden Mitnehmerpaar möglich, ohne dass
die Mitnehmerpaare 10', 10'' miteinander kollidieren.
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Die
Bewegung der Mitnehmer 10 eines Mitnehmerpaares 10' ist
demnach jeweils auf die Bewegung des darauf folgenden Mitnehmerpaares 10'' abzustimmen,
um eine erfindungsgemäße Übergabe zu gewährleisten.
Die Bewegung mehrerer aufeinander folgender Mitnehmerpaare kann
hingegen in Gruppen synchron erfolgen. Das bedeutet, dass beispielsweise
jedes dritte Mitnehmerpaar jeweils die gleiche Bewegung ausführt,
so dass drei voneinander unabhängige Gruppen bereitgestellt
werden. Während beispielsweise die Mitnehmer der ersten
Gruppe gerade kurz vor dem Ende ihres Weges entlang des jeweiligen
Durchführungsschlitzes 16 sind und mit den Mitnehmern
der folgenden Gruppe die Übergabe vorbereiten, werden die
Mitglieder der dritten Gruppe gerade in versenkter Position an ihren
Ausgangspunkt zurückgeführt, usf. Auf diese Weise
lässt sich der Aufwand bei der Bereitstellung der einzelnen
Bewegungen reduzieren.
-
Die 9A zeigt
die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche mit Mitnehmern,
die seitlich in den Bereich derselben hinein ragen. Die 9B zeigt eine
Behandlungsfläche gemäß 9A in
einer Seitenansicht. Wie schon in der 8A und 8B sind
nur zur Erläuterung der Ausführungsform wesentliche
Teile gezeigt und redundante Bezugszeichen weggelassen.
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Die
Mitnehmer sind erfindungsgemäß wieder zu Paaren 10', 10'' zusammengefasst,
welche entsprechende Teile der mehrteiligen Vorschubeinrichtung
bilden. In der Seitenansicht (9B) ist
erkennbar, dass die Mitnehmer auch oberhalb der unteren Behandlungsfläche 7A sowie
der Substrate 22 angeordnet sind. Die Berührflächen 11 der
Mitnehmer erstrecken sich dabei soweit in Richtung der Behandlungsfläche 7A,
dass sie die Kante eines Substrats 22 berühren
können, wohingegen der übrige Mitnehmer in vertikaler
Richtung bevorzugt so weit von der Behandlungsfläche 7A beabstandet
ist, dass er nicht mit dem Substrat 22 kollidieren kann.
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Die
Mitnehmer sind dabei zum Einen in und entgegen der Transportrichtung 21 bewegbar,
um einen entsprechend gerichteten Vorschub auf die Substrate ausüben
zu können und anschießend wieder in eine Ausgangsposition
zurück zu fahren. Diese Ausgangsposition ist diejenige
Position, in welcher die Mitnehmer möglichst weit entgegen
der Transportrichtung positioniert sind. Ferner sind die Mitnehmer eines
Paares auch auf einander zu bewegbar, angedeutet durch die Pfeile 23.
Diese Bewegung entspricht der in der 8A, 8B gezeigten
Bewegung, bei welcher sich die Mitnehmer eines Paares aufeinander
zu bewegen können. Dementsprechend kann auch mit den Mitnehmern
gemäß der Ausführungsform aus 9A, 9B ein
analoger Effekt erreicht werden. Ergänzend sei auf die
obigen, entsprechenden Ausführungen verwiesen.
-
In
der 9A, 9B mittig dargestellt ist die
Situation, in der eine Übergabe eines Substrats von einem
Mitnehmerpaar 10' zu einem darauf folgenden Mitnehmerpaar 10'' gezeigt
ist. Aufgrund der sowohl in Transportrichtung 21 als auch
in Richtung der Mitnehmerachsen möglichen Bewegung wird eine Übergabe
ermöglicht, die analog zu dem in 8 beschriebenen Übergabevorgang
erfolgt. Daher wird ergänzend wiederum auf die obigen,
entsprechenden Ausführungen verwiesen. Gleiches gilt für
die Abstimmung und Synchronisation der Bewegungen einzelner Mitnehmerpaare.
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Die 10A zeigt die Draufsicht auf eine Behandlungsfläche
mit Mitnehmern, die von oben in den Bereich derselben hinein ragen.
Die 10B zeigt eine Behandlungsfläche
gemäß 9A in
einer Seitenansicht. Redundante Bezugszeichen wurden wieder aus Übersichtsgründen
weggelassen.
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Gemäß dieser
besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Vorschubeinrichtung
so ausgestaltet, dass die Mitnehmer 10A bzw. 10B eines
Teils 9A bzw. 9B baulich miteinander verbunden
sind. In Bezug auf ein Substrat 22 existiert jeweils ein
vorderer Teil 9A einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung, sowie
ein hinterer Teil 9B. (Aus der Sicht eines darauf folgenden
Substrates 22 wäre der hintere Teil der mehrteiligen
Vorschubeinrichtung 9B wieder mit 9A zu bezeichnen,
da er sich von diesem Substrat aus gesehen vor demselben befindet.)
Damit ein fortdauernder Kontakt der Mitnehmer 10A, 10B an
der jeweiligen Substratkante gewährleistet ist, sind die
Mitnehmer teleskopierbar ausgestaltet. Das bedeutet, dass sie sich
entlang ihrer Längsachse verlängern bzw. verkürzen
können, angedeutet durch die Pfeile 23. Auf diese
Weise ist sichergestellt, dass die Berührflächen 11 der
Mitnehmer 10A, 10B die Kante eines Substrats 22 immer
in der Höhe der Kante kontaktieren können.
-
Jeweils
links im Bild dargestellt ist die Situation kurz vor der Übergabe
eines Substrats 22 von einem vorderen Teil 9A der
mehrteiligen Vorschubeinrichtung zu einem (aus Sicht desselben Substrats 22) hinteren
Teil 9B der mehrteiligen Vorschubeinrichtung. Die Mitnehmer 10A weisen
eine kurze Länge auf, so dass ihre Berührflächen 11 in
der Ebene der Substratkante (Behandlungsebene) angeordnet sind. Die
Mitnehmer 10B weisen aus demselben Grund eine größere
Länge auf. Dies ist besonders gut in 10B (Seitenansicht) erkennbar, in welcher beispielsweise
der mittig im Bild angeordnete Teil nahezu senkrecht zur Behandlungsfläche 7A ausgerichtet ist,
wohingegen der darauf folgende Teil (rechts im Bild) einen Winkel
von ca. 45 Grad mit ihr einschließt. Um den erfindungsgemäßen
Vorschub auf das jeweilige Substrat ausüben zu können,
müssen die Berührflächen 11 der
Mitnehmer 10A, 10B in Transportrichtung 21 bewegbar
sein. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht,
dass jedes Teil 9A, 9B zusätzlich schwenkbar
ist, wie jeweils durch den Pfeil 24 angedeutet. Auf diese
Weise können die Mitnehmer 10A, 10B der
einzelnen Teile der mehrteiligen Vorschubeinrichtung ganz unterschiedliche
Positionen einnehmen, so dass auch die Berührflächen
entlang der Transportrichtung 21 unterschiedliche Positionen einnehmen
können. So stellt beispielsweise die in der 10A, 10B jeweils
mittig und rechts gezeigte Situation den Transport eines Substrates 22 dar,
welches nach der Übergabe nur noch mit einem Mitnehmerpaar
in Kontakt ist. Das rechts im Bild gezeigte Mitnehmerpaar ist dabei
so ausgerichtet und verschwenkt, dass es das kontaktierte Substrat 22 möglichst
weit in Transportrichtung 21 vorschieben kann. Im Gegensatz
dazu kontaktieren die Mitnehmer des Teils 10B das dort
angeordnete Substrat (zunächst) mit einer ziehenden Bewegung,
die (später, nicht dargestellt) in eine (aus Sicht des
Teils 10B gesehen) schiebende Bewegung übergehen
wird (nicht dargestellt).
-
Während
der (nicht dargestellten) Rückführung der Mitnehmer
eines Teils besteht kein Kontakt mit einem Substrat 22,
was einfach dadurch zu erreichen ist, dass sie ihre Länge
so weit reduzieren, bis keine Kollision während des Rückführens
mit dem Substrat 22 mehr möglich ist. Im Übrigen
gilt sinngemäß das im Rahmen der vorhergehenden
Figuren im Hinblick auf die Abstimmung und Synchronisation der Bewegungen
einzelner Mitnehmerpaare Gesagte.
-
Die
vorliegende Erfindung wurde anhand eines Prozessmoduls mit zwei
Teilen einer mehrteilig ausgebildeten Vorschubeinrichtung erläutert.
Es ist klar, dass die Erfindung auch mit einer anderen Anzahl derartiger
Teile und Mitnehmer entsprechend oder anlehnend an die zuvor genannten
Ausführungsformen realisiert werden kann, ohne vom Erfindungsgedanken
abzukommen.
-
Ferner
wurde gezeigt, dass die Erfindung eine Behandlung unter schonendem
und kontrollierbarem Transport eines Substrats erlaubt, wobei insbesondere
die beidseitige Behandlung ohne großen Aufwand möglich
ist. Die Erfindung erlaubt eine weitgehend von unerwünschten
Partikeln freie Behandlung, und sie erfüllt insbesondere
auch die Anforderungen hochreiner Behandlungsprozesse. Mittels der Medienabtrennung
einerseits und der bevorzugterweise entgegen der Vorschubrichtung
gerichteten Strömung des das Substrat tragenden Fluidkissens andererseits
ist eine Verschleppung von Behandlungsfluid bzw. eine Re-Kontamination
des Substrats mit bereits abgereinigten Komponenten nicht zu befürchten.
-
- 1
- Prozessmodul
- 2
- Behandlungskammer
- 3
- Eingang,
Eingangsöffnung
- 4
- Ausgang,
Ausgangsöffnung
- 5
- Behandlungsebene
- 6A
- unteres
Fluidkissen
- 6B
- oberes
Fluidkissen
- 7A
- untere
Behandlungsfläche
- 7B
- obere
Behandlungsfläche
- 8
- Megaschalleinrichtung
- 9
- Einrichtung
zum kontrollierten Vorschub, Vorschubeinrichtung
- 9A
- vorderer
Teil einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung
- 9B
- hinterer
Teil einer mehrteiligen Vorschubeinrichtung
- 9C
- Kinematik
- 10
- Mitnehmer
- 10A
- vordere
Mitnehmer
- 10B
- hintere
Mitnehmer
- 10'
- erstes
Mitnehmerpaar
- 10''
- folgendes
Mitnehmerpaar
- 11
- Berührflächen
- 12
- Antriebselemente
- 13
- Antriebsraum
- 14
- Medienabtrennung
- 15
- Abtrennspalt
- 16
- Durchführungsschlitze
- 17
- Gasdüse,
Düse
- 18
- Auffangwanne
- 19
- Folie
- 20A/B
- erstes/zweites
Halbvolumen
- 21
- Vorschubrichtung,
Transportrichtung
- 22
- Substrat
- 23
- Pfeil
- 24
- Pfeil
- VV
- Vorschubgeschwindigkeit
- VF
- Strömungsgeschwindigkeit
- h
- Halterichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19934300
C2 [0002]
- - DE 19934301 A1 [0003]
- - EP 650455 B1 [0036]
- - EP 650456 B1 [0036]