DE10060503A1 - Verfahren und Vorrichtung zur destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen, welche bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen, welche bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung beansprucht ein Verfahren und eine Vorrichtung zur desillativen Aufbereitung von Spaltproduktgemischen, die bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallen. Üblicherweise wird bei der destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen, die bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallen, das Spaltproduktgemisch in drei Hauptfraktionen aufgeteilt, wobei dazu zumindest zwei Destillationskolonnen eingesetzt werden. Die Verwendung von zwei Destillationskolonnen hat den Nachteil, dass die Investitionskosten, aber auch die Energiekosten bei diesen herkömmlichen Verfahren relativ hoch sind. DOLLAR A Durch das erfindungsgemäße Verfahren zur destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen lässt sich der apparative Aufwand und der Energieaufwand gegenüber herkömmlichen Anlagen deutlich reduzieren, da das Spaltproduktgemisch in nur einer Apparatur in die drei Hauptfraktionen aufgetrennt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren kann zur destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen, die bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden, insbesondere bei der Spaltung von Cumolhydroperoxid anfallen, eingesetzt werden. Durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es möglich, aus einem Spaltproduktgemisch, das bei der Spaltung von Cumolhxdroperoxid erhalten worden ist, Phenol und Aceton abzutrennen.
Description
Die Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur destillativen Aufarbeitung von Spalt
produktgemischen, welche bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallen. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur destillativen Aufarbeitung von Spalt
produkt, welches bei der Spaltung von Cumolhydroperoxid anfällt.
Das Verfahren der säurekatalysierten Spaltung von Cumolhydroperoxid in Phenol und Aceton
ist seit langem von besonderer industrieller Bedeutung. Bei dieser Herstellung von Phenol aus
Cumol nach dem Hockverfahren wird in einer ersten Reaktionsstufe, der so genannten
Oxidation, Cumol zu Cumolhydroperoxid (CHP) oxidiert und das CHP anschliessend in einer
Vakuumdestillation, der so genannten Konzentrierung auf 65 bis 90 Gew.-% aufkonzentriert. In
einer zweiten Reaktionsstufe, der so genannten Spaltung, wird das CHP durch Einwirken einer
Säure, zumeist Schwefelsäure, in Phenol und Aceton gespalten. Neben Phenol und Aceton weist
das Spaltprodukt weitere Verbindungen auf, die in den der Spaltung vorgelagerten
Reaktionsschritten entstanden sein können und die bei der Spaltung nicht oder nur teilweise
umgewandelt werden. Als wichtigste Verbindungen, die im Spaltprodukt neben Phenol und
Aceton vorliegen können, sind insbesondere α-Methylstyrol (AMS), Cumol und Acetophenon
zu nennen. Außerdem können im Spaltprodukt geringe Mengen von bereits in der Oxidation
gebildetem Dimethylphenylcarbinol (DMPC) vorliegen. Weitere Verunreinigungen umfassen
Verbindungen wie z. B. Methylbenzofuran (MBF), Hydroxyaceton, Mesityloxid (MO) und
Carbonylverbindungen wie z. B. (Acet-)Aldehyde und 2-Phenyl-propionaldehyd. Nach
Neutralisation des Spaltproduktes und eventueller Abtrennung einer wässrigen Phase wird das
Spaltprodukt destillativ aufgearbeitet.
Es sind unterschiedliche Verfahren zur destillativen Aufarbeitung des Spaltproduktes bekannt
(Ullmann's Encyclopädia of Industrial Chemistry, 5th completely revised edition, Vol. A19,
1991, VCH Verlagsgesellschaft mbH, Weinheim). Im Prinzip wird bei all diesen Verfahren das
Spaltprodukt zuerst neutralisiert, wobei wässrige Natronlauge, Amine, wässrige Phenolatlauge
und/oder Ionenaustauscherharz verwendet wird. Nach einer Phasentrennung wird der
organische Teil des neutralisierten Spaltproduktes in eine erste Kolonne überführt, in welcher
Rohaceton, welches Wasser, Hydroxyaceton, Cumol und/oder AMS aufweisen kann, vom
restlichen Spaltprodukt über Kopf abdestilliert wird. Dieses Rohaceton wird üblicherweise in
einem Wäscher alkalisch behandelt und erneut durch Destillation gereinigt. Zum Teil erfolgt die
Wäsche aber auch in der Kolonne. Das in der ersten Kolonne erhaltene Sumpfprodukt wird in
einer zweiten Kolonne destilliert, wobei restliches AMS und Cumol über den Kopf dieser
Kolonne abgezogen werden und üblicherweise einer Hydrierung zugeführt werden, in welcher
wieder Cumol hergestellt wird. Die Abtrennung von AMS und Cumol kann auch als
Azeotropdestillation mit Wasser durchgeführt werden. Das in der zweiten Kolonne verbleibende
Sumpfprodukt wird in einer Rohphenolkolonne destilliert.
Das erhaltene Rohphenol kann durch eine Extraktivdestillation mit Wasser und/oder durch
Behandlung mit einem sauren Ionenaustauscher und anschliessender Destillation weiter gereinigt
werden. Bei letztgenanntem Prozess werden Verbindungen, die sich destillativ schlecht von
Phenol trennen lassen, wie z. B. Mesityloxid und Hydroxyaceton, zu höher siedenden
Verbindungen kondensiert.
Auch in DE-AS 11 05 878 (Phenolchemie) wird das neutralisierte und in einer Rohaceton
kolonne vom Rohaceton abgetrennte Spaltprodukt in eine Kohlenwasserstoffkolonne überführt,
in welcher in Gegenwart von Wasser niedriger als Phenol siedende Kohlenwasserstoffe wie
AMS und Cumol über Kopf abdestilliert werden. Aus dem Sumpf der Kolonne wird die
organische Phase abgezogen und auf den Kopf einer nachgeschalteten Kolonne gegeben, in
welcher Wasser von Phenol und Hochsiedern, welche im Sumpf der Kolonne anfallen,
abgetrennt wird. Das Gemisch aus Phenol und Hochsiedern wird anschliessend in eine
Rohphenolkolonne überführt. Die in der Rohphenolkolonne und in der Reindestillation des
Phenols anfallenden Rückstände können dann einer Crackblase zugeführt werden, in welcher die
Rückstände aufgearbeitet werden und ein Teil Phenol zurückgewonnen wird. Diese
zurückgewonnenen Wertprodukte können wieder in die Kohlenwasserstoffkolonne überführt
werden.
In EP 0 032 255 (UOP) wird ein Verfahren zur Aufarbeitung von Spaltprodukt beschrieben, bei
welchem der organische Teil eines nahezu neutralisierten (pH ≈ 6) Spaltproduktes nochmals mit
Wasser gewaschen wird und dann der organische Teil in eine Rohacetonkolonne überführt wird,
in welcher das Rohaceton von dem restlichen Spaltprodukt abgetrennt wird. Der im Sumpf
verbleibende Rest wird direkt in eine Cumolkolonne überführt, in welcher das Rohphenol als
Sumpfprodukt anfällt, welches wiederum einer Reindestillation zugeführt wird. Das über Kopf
der Cumolkolonne abgezogene Gemisch, welches hauptsächlich AMS, Cumol und Wasser
aufweist, wird in einen Phasentrennbehälter überführt, in welchem eine wässrige Phase
abgetrennt wird. Die erhaltene organische Phase wird in eine Wäscherkolonne überführt, in
welcher das organische Gemisch mit Natronlauge behandelt wird, um noch vorhandenes Phenol
aus dem Gemisch von AMS und Cumol als Natriumphenolat zu entfernen. Das von Phenol
gereinigte Gemisch aus AMS und Cumol wird über den Kopf der Kolonne einer Hydrierung
zugeführt.
Auch in US 4.262.150 (UOP) wird dieselbe Kolonnenschaltung wie in EP 0 032 255 (UOP)
beschrieben eingesetzt. Der Unterschied zu EP 0 032 255 besteht darin, dass zur Neutralisation
des Spaltproduktes eine Extraktionskolonne an Stelle von einer oder mehreren Kombinationen
von Mischern und Phasentrennapparaturen eingesetzt wird.
In US 3.322.651 (UOP) wird die Verwendung von Stickstoffverbindungen, insbesondere von
Aminen zur Reinigung von Phenol, welches bei der Spaltung von CHP erhalten wurde,
beschrieben.
In US 5.510.543 (GE) wird ein Verfahren zur Aufarbeitung des Spaltproduktes aus der CHP-
Spaltung beschrieben, bei welchem das Spaltprodukt in einem Neutralisator durch Zugabe einer
Base, insbesondere Natronlauge, auf einen pH-Wert von 4,0 bis 4,9 eingestellt wird. Im
Neutralisator wird das Spaltprodukt in eine wässrige und eine organische Phase getrennt. Die
organische Phase wird in eine als Splitter bezeichnete Kolonne überführt, in welcher das
Spaltprodukt in eine Aceton-reiche Fraktion und eine Phenol-reiche Fraktion destillativ
aufgetrennt wird. Die Phenol-reiche Fraktion wird am Sumpf der Kolonne abgenommen und
einer Phenolreinigung zugeführt, die z. B. aus einer oder mehreren weiteren Destillationen
bestehen kann. Die Aceton-reiche Fraktion wird am Kopf der Kolonne abgenommen und einer
Acetonkolonne zugeführt, wobei dieser Fraktion vor Eintritt in die Kolonne soviel Base
zugesetzt wird, dass die Fraktion einen pH von ca. 9 aufweist, so dass die organischen Säuren,
die in dieser Fraktion ebenfalls vorliegen, neutralisiert werden. Das im Sumpf der Kolonne
anfallende Gemisch, welches neben Wasser auch Kohlenwasserstoffe sowie die Salze
organischer Säuren aufweist, wird in eine Phasentrennapparatur überführt, in welcher dieses
Gemisch in eine organische und eine wässrige Phase getrennt wird. Die organische Phase kann
zur Rückgewinnung von Cumol nochmals behandelt werden.
Es sind außerdem Verfahren entwickelt worden, in welchen einzelne Fraktionen, die bei der
destillativen Aufarbeitung von Spaltprodukt anfallen, speziell behandelt werden. So beschreibt
US 5.487.816 (UOP) ein Verfahren zur Abtrennung von AMS aus einem Gemisch, das Phenol,
AMS und Wasser aufweist und welches als Sumpfprodukt einer Rohacetonkolonne anfällt. Die
Rohacetonkolonne wird in diesem Fall so betrieben, dass Cumol aus dem Spaltprodukt am Kopf
der Rohacetonkolonne zusammen mit dem Aceton abgenommen wird. Das AMS und Phenol
aufweisende Gemisch wir in einer Kolonne so getrennt, dass im Sumpf der Kolonne
überwiegend Phenol anfällt, welches einer weiteren Aufarbeitung zugeführt werden kann und
am Kopf der Kolonne ein Gemisch aus AMS, Wasser und geringeren Mengen Phenol
abgenommen wird, welches kondensiert wird und durch Zugabe eines basischen Reagens auf
einen pH-Wert größer 6 eingestellt wird. Auf diese Weise wird erreicht, dass das Phenol
hauptsächlich in der wässrigen Phase vorliegt, während das AMS in einer organischen Phase
vorliegt, in welcher nur geringe Mengen an Phenol als Verunreinigung vorliegt. Durch eine
Phasentrennapparatur werden die Phasen voneinander getrennt. Die organische Phase kann einer
Hydrierung zugeführt werden, während die wässrige Phase als Rücklauf in die Kolonne
zurückgespeist werden kann.
In US 4.370.205 (UOP) enthält der aus dem Sumpf der Rohacetonkolonne abgenommene
Strom im Gegensatz zu dem in US 5.487.816 (UOP) beschriebenen Verfahren auch noch
Cumol. Vor diesem Hintergrund wird eine andere Kolonnen-Verschaltung vorgeschlagen.
Insbesondere werden zwei bei nahezu den gleichen Bedingungen betriebene Kolonnen
verwendet, bei denen als Sumpfprodukt überwiegend Phenol anfällt, während über Kopf
überwiegend AMS und Cumol abgenommen werden. Das als Sumpfprodukt in der ersten
Kolonne abgenommene Rohphenol wird weiteren Aufarbeitungsschritten zugeführt, das als
Sumpfprodukt in der zweiten Kolonne abgenommene Rohphenol wird in die erste Kolonne
zurückgespeist. Das Kopfprodukt der zweiten Kolonne wird in einer Wäscherkolonne mit
Natronlauge behandelt. Das Kopfprodukt dieser Kolonne, welches AMS und Cumol aufweist,
kann der Hydrierung zugeführt werden.
In US 4.251.325 (BP Chemicals) ist die Aufarbeitung einer Fraktion, die von Leichtsiedern und
Aceton befreit worden ist, dahingehend optimiert worden, dass die Cumolkolonne so betrieben
wird, dass am Kopf ein Gemisch abgenommen wird, welches Cumol, AMS und Hydroxyaceton
aufweist, wobei letzteres nahezu vollständig vom verbleibenden Rohphenol abgetrennt wird und
somit nicht bei der Phenolaufarbeitung aufwendig abgetrennt werden muss.
In US 4.333.801 (UOP) wird die Aufarbeitung einer Fraktion beschrieben, die AMS, Cumol,
Phenol, Wasser und Verunreinigungen wie z. B. Hydroxyaceton aufweist. Hauptanliegen dieses
Verfahrens ist die Abtrennung einer AMS/Cumol-Fraktion, die eine möglichst geringe
Konzentration an Phenol aufweist, von der Gesamtfraktion. Dies wird dadurch erreicht, dass die
Cumolkolonne in der Art betrieben wird, dass über den Kopf der Kolonne ein Gemisch von
Cumol und AMS abgenommen wird, welches kondensiert wird und in einen Phasentrennbehälter
gefahren wird. Möglicherweise vorhandenes Wasser wird abgetrennt und verworfen. Ein Teil
der organischen Phase wird als Rücklauf in den Kopf der Kolonne zurückgespeist. Ein anderer
Teil der organischen Phase wird einem Wäscher zugeführt, in welchem Phenolreste, welche die
Hydrierung stören würden, aus der Phase entfernt werden so dass diese Phase der Hydrierung
zugeführt werden kann. Aus einem Seitenabzug der Cumolkolonne wird eine AMS und Cumol
sowie ein azeotropes Gemisch von Wasser und Phenol aufweisende Fraktion entnommen, die
ebenfalls kondensiert und in einen Phasentrennbehälter überführt wird. Die wässrige Phase, die
Phenol enthalten kann, wird einer Aufarbeitung zugeführt. Die organische Phase, die Cumol,
AMS und soviel Phenol aufweist, wie gemäß Phasengleichgewicht zwischen organischer und
wässriger Phase in der organischen Phase verblieben ist, wird verdampft und dampfförmig
oberhalb des Seitenabzugs in die Cumolkolonne zurückgespeist. Aus dem Sumpf der Kolonne
wird eine Rohphenolfraktion entnommen.
Ein weiteres Verfahren wird in US 5.064.507 (Allied) beschrieben. Bei diesem Verfahren wird
das Spaltprodukt zuerst in einer Rohacetonkolonne vom Rohaceton getrennt. Das
Sumpfprodukt wird in eine Cumolkolonne überführt, in welcher Cumol und AMS vom
Spaltprodukt abgetrennt werden. Die Kolonne wird allerdings so betrieben, dass ein gewisser
Anteil an AMS im Sumpfprodukt noch vorhanden ist, da dieses bei der weiteren Aufarbeitung
des Phenols zur Abtrennung von MBF und anderer Verunreinigungen als Reaktionspartner bzw.
Lösungsmittel benötigt wird. Dieses Sumpfprodukt wird mit einem Amin, vorzugsweise
Hexamethylendiamin, in einem Reaktor mit Strömungsrohr-Charakteristik zur Reaktion
gebracht, um carbonylische Verunreinigungen, wie z. B. Acetol (Hydroxyaceton, HA) oder MO,
zu höher siedenden Verbindungen umzusetzen. Das so behandelte Produkt wird weiter
destillativ aufgearbeitet. Bis zum gereinigten Endprodukt Phenol, werden noch weitere vier
Kolonnen und zwei Reaktionszonen durchlaufen.
In US 5.131.984 (Allied) wird die destillative Aufarbeitung von Rohphenol, welches vom
überwiegenden Teil des Acetons, Cumols und AMS getrennt worden ist, beschreiben. Dieses
Rohphenol wird in einer Vakuumdestillationskolonne so behandelt, dass am Kopf der Kolonne
ein dampfförmiges Gemisch abgenommen wird, welches Phenol und Leichtsieder aufweist.
Dieses Gemisch wird in einen Kondensator gefahren, in welchem der überwiegende Teil des
dampfförmigen Gemisches kondensiert wird. Der kondensierte Teil des Gemisches wird in die
Kolonne zurückgefahren, wobei die Reinheit des als Produkt abgenommenen Phenols davon
abhängig war, ob das Kondensat am Kopf oder unterhalb des Kopfes in die Kolonne
zurückgespeist wurde. Der dampfförmige Teil, der unter anderem Leichtsieder und Säuren
aufweist, wird einer weiteren Behandlung z. B. einer weiteren Destillationskolonne zugeführt.
Aus der Vakuumdestillationskolonne wird aus einem Seitenabzug, zumindest einen
theoretischen Boden unterhalb des Kopfes der Kolonne angeordnet ist, eine Phenol aufweisende
Fraktion entnommen, die weiter aufgearbeitet werden kann.
Ein ähnliches Verfahren wird in US 5.122.234 (Allied) beschrieben mit dem Unterschied, dass
zusätzlich Wasser in die Kolonne gefahren wird und am Kopf der Kolonne ein Gemisch, welches
überwiegend Wasser und Phenol aufweist, abgenommen wird, welches teilweise kondensiert
und in die Kolonne zurückgefahren wird.
Alle bekannten Verfahren zur destillativen Aufarbeitung von Spaltprodukt sind relativ
aufwendig, da üblicherweise schon alleine zwei Destillationskolonnen zur Abtrennung der
Hauptbestandteile des Spaltproduktes in drei Hauptfraktionen, Rohaceton, AMS/Cumol und
Rohphenol notwendig sind. Auch die weitere Aufarbeitung der Hauptfraktionen zur Abtrennung
von unerwünschten Nebenprodukten, wie z. B. Wasser, erfordert einen hohen apparativen
Aufwand. Alle zur Zeit eingesetzten Verfahren haben einen relativ hohen Energieverbrauch,
insbesondere einen hohen Verbrauch an Dampf. Da die Produktion an Phenol mehrere Millionen
Tonnen pro Jahr umfasst, können schon kleine Einsparungen an Energie- oder
Investitionskosten über die Wettbewerbsfähigkeit eines Verfahrens entscheiden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es deshalb ein Verfahren zur destillativen Aufarbeitung
von Spaltprodukt aus der Spaltung von Cumolhydroperoxid bereitzustellen, bei welchem mit
geringerem Energieaufwand und geringerem apparativen Aufwand die Hauptprodukte Aceton,
Cumol/AMS und Phenol voneinander und von unerwünschten Nebenprodukten getrennt werden
können.
Überraschenderweise wurde gefunden, dass durch destillative Trennung des Spaltproduktes in
drei Hauptfraktionen in einem einzigen Destillationsschritt die Hauptprodukte mit geringerem
Energieaufwand und geringerem apparativen Aufwand effektiv voneinander getrennt werden
können als bei herkömmlichen Verfahren und auch die Abtrennung unerwünschter
Nebenprodukte vereinfacht wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Verfahren gemäß Anspruch 1 zur
destillativen Aufarbeitung von Spaltprodukt, welches bei der Spaltung von
Alkylarylhydroperoxiden anfällt, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das Spaltprodukt in
einem einzigen Destillationsschritt in zumindest drei Fraktionen aufgetrennt wird.
Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Destillationskolonne zur destillativen
Trennung von Spaltproduktgemischen aus der Cumolhydroperoxidspaltung gemäß Anspruch
15, die so dimensioniert ist, dass am Kopf der Kolonne eine mindestens 75 Gew.-% Aceton
aufweisende Rohacetonfraktion, am Sumpf der Kolonne eine zumindest 75 Gew.-% Phenol
aufweisende Rohphenolfraktion und seitlich eine Fraktion, die zumindest Hydroxyaceton und
Cumol und/oder α-Methylstyrol aufweist, abgenommen werden kann.
Ebenso ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Verfahren gemäß Anspruch 21 zur
Herstellung von Phenol und Aceton, welches die Schritte
- - Oxidation von Cumol zu Cumolhydroperoxid
- - Spaltung von Cumolhydroxperoxid
- - destillative Aufarbeitung des Spaltproduktgemisches, welches bei der Spaltung von Cumolhydroperoxid anfällt, umfasst und dadurch gekennzeichnet ist, dass das Spaltproduktgemisch in einem einzigen Destillationsschritt in zumindest drei Fraktionen aufgetrennt wird.
Außerdem ist Gegenstand der Erfindung Phenol, welches mittels eines Verfahrens gemäß
zumindest eines der Ansprüche 1 bis 8 erhalten wird.
Außerdem ist Gegenstand der Erfindung Aceton, welches mittels eines Verfahrens gemäß
zumindest eines der Ansprüche 1 bis 8 erhalten wird.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass durch die bei der Destillation
gewählten Trennschnitte die weitere Aufarbeitung des Spaltproduktgemisches bzw. der
einzelnen Fraktionen, die aus dem Spaltproduktgemisch erhalten werden, wesentlich vereinfacht
wird. Insbesondere durch die gemeinsame Abtrennung von Hydroxyaceton, AMS und Cumol
vom Phenol aufweisenden Rest des Spaltproduktgemisches wird die Aufarbeitung des Phenol
aufweisenden Restes wesentlich vereinfacht, da die bei herkömmlichen Verfahren, bei denen das
Hydroxyaceton in der Phenol-reichen Fraktion verbleibt und aus dieser dadurch entfernt wird,
dass das Hydroxyaceton durch Reaktion mit Phenol zu Verbindungen mit einem höheren
Siedepunkt als Phenol umgesetzt wird, die destillativ vom Phenol getrennt werden können,
durchgeführten Schritte entfallen und der Dampfverbrauch bei der Auftrennung in die genannten.
Trennschritte geringer ist.
Gegenüber herkömmlichen Verfahren weist das erfindungsgemäße Verfahren eine wesentlich
günstigere Energiebilanz und im Vergleich zu Verfahren, bei denen Hydroxyaceton durch
Reaktion mit Phenol aus dem Prozess entfernt wird, auch eine höhere Gesamtausbeute an
Phenol, bezogen auf den Phenolgehalt im Spaltproduktgemisch, auf. Die herkömmliche
Verfahrensweise erfordert einen relativ hohen Energieeinsatz. Außerdem wird bei
herkömmlichen Verfahren die Ausbeute an Phenol verringert, da das Hydroxyaceton mit dem
Phenol abreagiert oder es müssen teure Chemikalien, wie z. B. Amine zugesetzt werden, die
selbst bzw. deren Reaktionsprodukte wieder aufwendig aus dem Prozess entfernt werden
müssen.
Das erfindungsgemäße Verfahren, welches dieses Problem dadurch umgeht, dass das
Hydroxyaceton mit dem Cumol aus dem Spaltproduktgemisch abgetrennt wird, erfordert
außerdem einen wesentlich geringeren apparativen Aufwand, da durch die Trennung des
Spaltproduktgemisches in drei Fraktionen in einem einzigen Destillationsschritt sowohl die
Anzahl der benötigten Destillationskolonnen verringert wird, als auch die Anzahl der
Reaktionsapparaturen, die zur Verringerung des Gehalts von den diversen Nebenprodukten in
den Fraktionen benötigt werden, ebenfalls verringert wird.
Je nach Ausführung der einzelnen Prozessschritte, also Oxidation, Spaltung mit eventueller
Nachtemperung und Hydrierung kann der Dampfverbrauch über den gesamten Prozess pro kg
Phenol durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens im Vergleich mit herkömmlichen
Verfahren, für die ein Verbrauch von 3,2 kg Dampf/kg Phenol (aus: Phenol/Acetone/Cumene,
96/97-2, der Chem Systems, 303 South Broadway, Tarrytown, New York 10591) angegeben
wird, deutlich verringert werden. Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann der
Energieaufwand für die Herstellung von Phenol, welches jeweils zur Herstellung von Bisphenol-
A geeignet ist, einen deutlich verringert werden. Ebenso kann, je nach Ausführung der
einzelnen, oben genannten Prozessschritte, die Ausbeute an Phenol in Bezug auf das eingesetzte
Cumol gegenüber Verfahren, bei denen HA mit Phenol zu Hochsiedern umgesetzt wird, deutlich
gesteigert werden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird die Gesamtanzahl der in einer Kolonne
vorhandenen Böden unabhängig von der Anzahl der Böden als 100% Trennpotential definiert,
um auf diese Weise bei Kolonnen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Böden den Bereich
angeben zu können, bei welchem ein ähnliches Trennpotential vorliegt. Der Sumpf der Kolonne,
dass heisst der Bereich unter dem ersten Boden, hat entsprechend ein Trennpotential von 0%.
Am Kopf der Kolonne, dass heisst im Bereich über dem obersten Boden, liegt entsprechend der
Definition ein Trennpotential von 100% vor. Entsprechend dieser Definition hat eine 50 Böden
aufweisende Kolonne ein Trennpotential von 30% im Bereich des 15-ten Bodens.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann zur destillativen Aufarbeitung von Stoffgemischen
eingesetzt werden, die bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxide, insbesondere bei der
Spaltung von Cumolhydroperoxid in Aceton und Phenol, als Spaltproduktgemische anfallen. Die
Spaltproduktgemische können durch homogene oder heterogene Katalyse erhalten werden.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren auf Spaltproduktgemische angewendet,
die durch eine homogene, säurekatalysierte Spaltung erhalten werden. Als saurer homogener
Katalysator wird üblicherweise Schwefelsäure eingesetzt. Die Alkylarylhydroperoxide können
auf unterschiedliche dem Chemiker bekannte Art und Weise hergestellt worden sein.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren aber auf Spaltproduktgemische, die aus
der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden, insbesondere aus der Spaltung Cumolhydroperoxid
(CHP), stammen, welche entsprechend dem Prinzip der Hock'schen Phenolsynthese [H. Hock,
S. Lang, Ber. Dtsch. Chem. Ges. 77B, 257 (1944)] erhalten wurden, angewendet. Es versteht
sich von selbst, dass das erfindungsgemäße Verfahren auch auf Spaltproduktgemische
angewendet werden kann, die nach Verfahren erhalten werden, die Weiterentwicklungen des
Hock-Verfahrens darstellen, insbesondere Weiterentwicklungen der Prozessschritte Oxidation
und Spaltung.
Wird zur Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden, insbesondere von CHP, Säure als Katalysator
eingesetzt wird das Spaltproduktgemisch üblicherweise vor der destillativen Aufarbeitung auf
einen pH-Wert von 3 bis 10, vorzugsweise von 4 bis 7 eingestellt. Dies geschieht auf dem
Fachmann bekannte Weise durch Zugabe einer Base zum Spaltproduktgemisch. Die Base kann,
je nach betrieblichen Gegebenheiten ein Nebenprodukt aus dem Gesamtprozess, wie z. B. eine
Phenolatlauge, eine alkalische Waschlösung, wie sie z. B. bei der Acetonwäsche anfällt, eine
anorganische Base, wie z. B. Natronlauge, NaOH, Ammoniak oder Ammoniumhydroxid oder
eine organische Base wie z. B. ein Amin oder Diamin, wie z. B. Hexamethylendiamin.
Das Einstellen des pH-Wertes vor der destillativen Aufarbeitung kann auch durch Verwendung
von Ionenaustauscherharzen vorgenommen werden. Solche Harze und die Verwendung solcher
Harze sind dem Fachmann bekannt.
Aufgrund der Spaltreaktion, aber auch durch Zugabe von Katalysator oder
Neutralisationsmittel, weisen Spaltproduktgemische üblicherweise einen Anteil an Wasser auf.
Dieser kann auf dem Fachmann bekannte Art und Weise vor der Zuführung des
Spaltproduktgemisches zu dem erfindungsgemäßen Verfahren durch Zugabe von weiterem
Wasser oder Abtrennung einer wässrigen Phase vom Spaltproduktgemisch abgetrennt werden.
Vorzugsweise wird die wässrige Phase von dem Spaltproduktgemisch in zumindest einer
Phasentrennapparatur, wie z. B. einem Scheidebehälter oder einem Koaleszer abgetrennt. Ganz
besonders bevorzugt weist ein Spaltproduktgemisch, welches mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens destillativ aufgearbeitet werden soll, einen Wasser Gehalt von 1 bis 14 Gew.-%,
vorzugsweise von 6 bis 10 Gew.-% auf.
Aus der Neutralisation oder durch Verwendung von salzhaltigen Prozessströmen kann das
Spaltproduktgemisch Salze, insbesondere Natrium- oder org. Ammoniumsalze aufweisen.
Üblicherweise werden diese bei der Abtrennung der wässrigen Phase mit dieser von dem
organischen Teil der Spaltproduktphase abgetrennt. Zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist es vorteilhaft (wegen der Verringerung von Salzablagerungen an
Wärmetauschern; Fouling), wenn das Spaltproduktgemisch vor der erfindungsgemäßen
destillativen Aufarbeitung auf eine dem Fachmann bekannte Weise so behandelt wird, dass der
Natriumionengehalt kleiner 200 ppm, vorzugsweise kleiner 50 ppm beträgt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird im folgenden beispielhaft an Hand der destillativen
Aufarbeitung eines Spaltproduktgemisches, welches bei der säurekatalysierten homogenen
Spaltung von CHP anfällt, ohne dass das Verfahren auf diese Ausführungsart beschränkt sein
soll.
Dieses Spaltproduktgemisch kann, je nach Durchführung der Prozessschritte Oxidation,
Spaltung mit eventueller Nachtemperung, Neutralisation und/oder Phasentrennung in wässrige
und organische Phase, neben Wasser und den Hauptprodukten Phenol und Aceton sowie dem
bei der Oxidation nicht umgesetzten Einsatzstoff Cumol auch diverse Nebenprodukte, wie z. B.
α-Methylstyrol (AMS), Acetophenon, Hydroxyaceton (HA), Phenylbutene, 3-Methylcyclo
pentan, Dimethylphenylcarbinol (DMPC), Methylbenzofuran (MBF), Mesityloxid (MO) und
weitere Carbonylverbindungen wie z. B. Hexanon, Heptanon und 2-Phenyl-propionaldehyd,
aufweisen. Vorzugsweise weist das Spaltproduktgemisch zumindest von 20 bis 70 Gew.-%
Phenol, von 15 bis 45 Gew.-% Aceton, von 5 bis 30 Gew.-% Cumol, von 1 bis 5 Gew.-% AMS
und von 200 ppm bis 5 Gew.-% HA auf.
Erfindungsgemäß wird das Spaltproduktgemisch in einem einzigen Destillationsschritt in
zumindest drei Fraktionen aufgetrennt. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass das
Spaltproduktgemisch in eine Destillationsapparatur, vorzugsweise eine Destillationskolonne
überführt wird, die so dimensioniert ist, dass eine Auftrennung des Spaltproduktgemisches in
drei Fraktionen möglich ist.
Ganz besonders bevorzugt wird das Spaltproduktgemisch so in drei Fraktionen aufgetrennt,
dass zumindest eine Fraktion zumindest 75%, vorzugsweise zumindest 95% eines vor dem
Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen Ketons aufweist. Bei der Verwendung eines
Spaltproduktgemisches aus der CHP-Spaltung ist dieses Keton Aceton. Vorzugsweise wird
zumindest eine zweite Fraktion erhalten, die zumindest 75%, vorzugsweise zumindest 95%
eines vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen substituierten und/oder
unsubstituierten Phenols aufweist.
Eine dritte bei der erfindungsgemäßen destillativen Aufarbeitung eines Spaltproduktgemisches
erhaltene Fraktion weist vorzugsweise zumindest 75%, besonders bevorzugt zumindest 95%
des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen eingesetzten mono-, di- und/oder
trialkylsubstituerten Benzols auf. Im Falle der destillativen Aufarbeitung eines Spaltproduktge
misches aus der Spaltung von CHP weist diese dritte Fraktion vorzugsweise zumindest 75%,
besonders bevorzugt zumindest 95% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt
vorhandenen Cumols und zumindest 75%, besonders bevorzugt zumindest 95% des vor dem
Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen α-Methylstyrols aufweist.
Die erste Fraktion, die das Keton bzw. Aceton aufweist, wird vorzugsweise am Kopf der
Destillationskolonne abgetrennt. Die zweite Fraktion, die das substituierte oder unsubstituierte
Phenol aufweist, wird vorzugsweise am Sumpf der Kolonne abgenommen. Die dritte Fraktion,
welche das in der Oxidation eingesetzte und nicht umgesetzte mono-, di- und/oder
trialkylsubstituerte Benzol, im Falle der Herstellung von Phenol das Cumol aufweist, wird aus
einem Seitenabzug der Destillationskolonne abgenommen. Vorzugsweise befindet sich der
Seitenabzug oberhalb der Einspeisung des Spaltproduktgemisches in die Kolonne, welche
ebenfalls seitlich erfolgt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur destillativen Aufarbeitung wird vorzugsweise so
durchgeführt, dass die Sumpftemperatur in der Destillationskolonne von 140°C bis 200°C,
besonders bevorzugt von 170 bis 190°C beträgt. Die Temperatur im Kopf der Kolonne beträgt
vorzugsweise von 30 bis 90°C, besonders bevorzugt von 38 bis 58°C. Die Temperatur im
Inneren der Kolonne im Bereich des Seitenabzuges beträgt vorzugsweise von 60 bis 120°C,
besonders bevorzugt von 65 bis 90°C.
Es kann vorteilhaft sein, einen Teil der am Kopf, aus dem Sumpf und/oder aus dem Seitenabzug
aus der Kolonnen abgenommenen drei Fraktionen als Rücklauf in die Destillationskolonne
zurückzuspeisen.
Die Rückführung aus dem Sumpf in die Kolonne wird vorzugsweise über einen Wärmetauscher
beheizt, wobei als Heizmittel Dampf oder ein eine ausreichende Wärmeenergie aufweisender
Prozessstrom verwendet werden kann. Das Rückführungsverhältnis, definiert als Menge an
dampfförmig rückgeführtem Sumpfprodukt geteilt durch die Menge abgeführten Sumpfprodukt,
beträgt vorzugsweise von 0 bis 10.
Der Rücklauf des am Kopf dampfförmig abgenommenen Kopfproduktes wird vorzugsweise mit
einem Wärmetauscher kondensiert und als Flüssigkeit in die Destillationskolonne zurückgeführt.
Das Rücklaufverhältnis, definiert als Menge flüssig rückgeführtem Kopfprodukt geteilt durch
die Menge an abgeführtem Kopfprodukt beträgt vorzugsweise von 0,2 bis 20, besonders
bevorzugt von 2 bis 4.
Bei der aus dem Seitenabzug entnommenen Fraktion, die Wasser enthalten kann und in einer
Phasentrennapparatur in zwei Phasen aufgetrennt werden kann, kann es vorteilhaft sein, als
Rücklauf den organischen Teil dieser Fraktion, den wässrigen Teil dieser Fraktion oder eine
Mischung aus organischem und wässrigem Teil als Rücklauf in die Kolonne zurückzuführen.
Ganz besonders bevorzugt wird der wässrige Teil und der organische Teil dieser Fraktion
getrennt in die Destillationskolonne zurückgeführt. Das Rücklaufverhältnis in Bezug auf die
Menge an rückgeführtem Wasser und die Menge an entnommenem Wasser beträgt
vorzugsweise von 0,2 bis 3, ganz besonders bevorzugt von 0,4 bis 2. Das Wasser, welches in
die Kolonne zurückgeführt wird, kann flüssig oder dampfförmig, vorzugsweise flüssig in die
Kolonne gespeist werden. Das Rücklaufverhältnis in Bezug auf die Menge an rückgeführter und
die Menge an entnommener organischer Phase beträgt vorzugsweise von 0,1 bis 10, ganz
besonders bevorzugt von 0,5 bis 5. Der Rest des aus der Phasentrennapparatur erhaltenen
organischen Teils dieser dritten Fraktion wird, ebenso wie die am Kopf und am Sumpf der
Destillationskolonne abgenommene Fraktion einer weiteren Aufarbeitung zugeführt. Der Rest
des aus der Phasentrennapparatur erhaltenen wässrigen Teils der dritten Fraktion wird einer
Aufarbeitung oder Entsorgung zugeführt.
Es kann aber auch vorteilhaft sein, einen Teil des zur Aufarbeitung oder Entsorgung
vorgesehenen Wassers, unter Verwendung eines Wärmetauschers, dampfförmig in die Kolonne
zurückzuspeisen. Die Einspeisung erfolgt vorzugsweise unterhalb der Stelle, an welcher das
Spaltprodukt in die Destillationskolonne eingespeist wird.
Die weitere Aufarbeitung der im ersten Destillationsschritt erhaltenen drei Fraktionen erfolgt
vorzugsweise als destillative Aufarbeitung und kann wie im Stand der Technik bereits
beschrieben erfolgen. Die Aufarbeitung kann insbesondere angepasst an die Zusammensetzung
der Fraktionen erfolgen. Je nach Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahren können
störende Verunreinigungen, insbesondere Hydroxyketone, in der zweiten und/oder dritten
Fraktion vorliegen. Liegen die Hydroxyketone, wie z. B. Hydroxyaceton in der zweiten Fraktion
vor, so kann dieses z. B. von Phenol durch die verschiedenen im Stand der Technik
beschriebenen Verfahren abgetrennt werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
dieses so betrieben, dass die erfindungsgemäße dritte Fraktion zumindest 20%, vorzugsweise
zumindest 50% und ganz besonders bevorzugt zumindest 90% der vor dem Destillationsschritt
im Spaltprodukt vorhandenen Hydroxyketone aufweist. Im Falle der destillativen Aufarbeitung
eines Spaltproduktgemisches aus der Spaltung von CHP weist diese dritte Fraktion
vorzugsweise zumindest 90% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen
Hydroxyacetons aufweist.
Der Vorteil dieser Ausführungsart des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass sich
das Hydroxyaceton, welches in der dritten Fraktion vorhanden ist, im Wasser dieser Fraktion
anreichert. Das Hydroxyaceton geht in der Phasentrennapparatur überwiegend in die wässrige
Phase über und kann somit mit dem wässrigen Teil der dritten Fraktion auf einfache Weise aus
dem Prozess ausgeschleust werden. Vorzugsweise weist die wässrige Phase zumindest 75%,
besonders bevorzugt 95% und ganz besonders bevorzugt 98% des in der dritten, Cumol
und/oder AMS aufweisenden Fraktion vorhandenen Hydroxyacetons auf.
Es kann vorteilhaft sein, wenn das Spaltproduktgemisch nicht wie oben beschrieben in drei
Hauptfraktionen sondern in zumindest vier Hauptfraktionen aufgetrennt wird. Eine solche vierte
Fraktion, kann aus einem weiteren Seitenabzug, welcher oberhalb des Seitenabzugs, über den
die dritte, Cumol aufweisende Fraktion abgenommen wird, und unterhalb des Kopfes der
Kolonne angeordnet ist, und/oder aus einem weiteren Seitenabzug, welcher unterhalb der
Einspeisung des Spaltproduktgemisches und oberhalb des Sumpfes der Kolonne angeordnet ist,
abgenommen werden und weist zumindest eine organische Säure auf. Als organische Säure kann
diese vierte Fraktion z. B. Essigsäure, Oxalsäure, Ameisensäure oder Buttersäure oder ein
Gemisch aus zumindest einer dieser Säuren aufweisen. Vorzugsweise können solche zumindest
eine Säure aufweisende Fraktionen einer der destillativen Aufarbeitung vorgeschalteten
Neutralisation zugeführt werden. Es kann vorteilhaft sein, mehrere solcher Seitenabzüge
vorzusehen, um aus diesen Fraktionen aus der Kolonne ausschleusen zu können, die Säuren mit
unterschiedlichen Siedepunkten aufweisen.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die erste Fraktion, die im Falle der CHP-Spaltung zumindest 75% des im
Spaltproduktgemisch vor der destillativen Aufarbeitung vorhandenen Acetons aufweist,
vorzugsweise seitlich, vorzugsweise dampfförmig in eine Acetonkolonne überführt. In dieser
Kolonne wird das Aceton soweit von Verunreinigungen getrennt, dass es den Anforderungen an
Reinaceton (bestehen des Permanganattests gemäß ASTM D 1363-94) genügt. Als
Verunreinigungen, die vor Eintritt in die Acetonkolonne im Rohaceton vorhanden sind, sind
insbesondere Acetaldehyd als Verbindung mit einem niedrigeren Siedepunkt als Aceton und
Verbindungen, die einen höheren Siedepunkt als Aceton aufweisen, zu betrachten.
Zur Abtrennung der Verunreinigungen ist die Acetonkolonne so auszulegen, dass das
Reinaceton bevorzugt aus einem Seitenabzug abgenommen werden kann, während eine
Fraktion, in welcher sich Acetaldehyd angereichert, am Kopf der Kolonne abnehmen lässt. Diese
Fraktion kann teilweise direkt in die Acetonkolonne zurückgefahren werden, wobei ein
Wärmetauscher vorgesehen werden kann, mit welchem die mit Acetaldehyd angereicherte
Fraktion ganz oder teilweise kondensiert werden kann. Das Rücklaufverhältnis, definiert als
Menge an Rücklauf im Kopf geteilt durch die Menge im Seitenstrom, beträgt vorzugsweise von
0,1 bis 1000. Besonders bevorzugt wird die mit Acetaldehyd angereicherte Fraktion ganz oder
teilweise in eine Reaktionsapparatur überführt, wobei ebenfalls ein Wärmetauscher vorgesehen
sein kann, mit welchem die mit Acetaldehyd angereicherte Fraktion ganz oder teilweise
kondensiert werden kann, in der die Fraktion mit einem Reaktionspartner, der alkalische
Eigenschaften aufweist, vorzugsweise mit Natronlauge und ganz besonders bevorzugt mit einer
5 bis 20%-igen Natronlauge in Kontakt gebracht wird. Die Temperatur in dieser
Reaktionsapparatur beträgt vorzugsweise von 20 bis 60°C. Der Druck in dieser
Reaktionsapparatur beträgt vorzugsweise von 0,1 bis 2 bar. In dieser Reaktionsapparatur
reagiert das Acetaldehyd durch basische Katalyse in einer Aldolkondensationsreaktion z. B. mit
sich selbst ab zu 3-Hydroxybutyraldehyd (Acetaldol) oder mit Aceton ab zu Hydroxypentanon.
Insbesondere das Acetaldol und das Hydroxypentanon haben einen höheren Siedepunkt als
Aceton. Das Reaktionsgemisch aus dieser Reaktionsapparatur wird seitlich in die Aceton
kolonne zurückgefahren. Ein weiterer Teil des Kopfproduktes der Acetonkolonne kann auch
direkt aus dem Prozess ausgeschleust werden und einer Aufarbeitung oder thermischen Nutzung
zugeführt werden.
Am Sumpf der Acetonkolonne wird eine, Mischung von Verbindungen, die einen höheren
Siedepunkt als Aceton aufweisen abgenommen. Dieses Sumpfprodukt kann unter anderem
geringe Mengen Cumol und/oder AMS, die mit der ersten Fraktion aus der ersten
Destillationskolonne in die Acetonkolonne überführt wurden und Verbindungen aus der
Reaktionsapparatur aufweisen, insbesondere Natronlauge bzw. Wasser und die durch
Aldolkondensationsreaktionen entstandenen Folgeprodukte des Acetaldehyds, wie z. B.
Acetaldol. Es kann vorteilhaft sein, einen Teil des Sumpfproduktes dampfförmig in die Kolonne
zurückzufahren. Vorzugsweise beträgt das Rückführungsverhältnis von 0,2 bis 400. Der
restliche Teil des Sumpfproduktes kann einer Aufarbeitung oder Verwertung zugeführt werden.
Insbesondere kann es vorteilhaft sein, zur Gewinnung von im Sumpfprodukt enthaltenen Resten
an Cumol und/oder AMS das Sumpfprodukt oder Teile davon in eine Cumolkolonne
einzuspeisen, in welcher Cumol und AMS angereichert werden.
Die Acetonkolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass am Kopf der Kolonnen eine
Temperatur von 30 bis 60°C eingestellt wird. Die Sumpftemperatur beträgt vorzugsweise von
40 bis 110°C, besonders bevorzugt von 50 bis 80°C. Die Temperatur in der Acetonkolonne am
Seitenabzug, aus welchem das Reinaceton abgenommen wird, beträgt vorzugsweise von 30 bis
60°C. Die Acetonkolonne weist vorzugsweise von 10 bis 120 theoretische Trennstufen auf. Der
Seitenabzug, aus welchem das Reinaceton entnommen wird, befindet sich vorzugsweise in
einem Bereich der Kolonne, in welchem diese ein Trennpotential von 80 bis 99%, vorzugsweise
von 90 bis 95% aufweist. Das Einspeisen des Rohacetons, also der ersten Fraktion aus der
ersten Destillationskolonne erfolgt vorzugsweise in einen Bereich der Acetonkolonne, wo diese
ein Trennpotential von 0 bis 30% aufweist. Die Einspeisung des Reaktionsgemisches aus der
Reaktionsapparatur erfolgt vorzugsweise in einen Bereich der Acetonkolonne, wo diese ein
Trennpotential von 0 bis 30% aufweist.
Der organische Teil der dritten Fraktion aus der Phasentrennapparatur wird in eine
Cumolkolonne überführt. Diese wird vorzugsweise so dimensioniert, dass über Kopf
Verbindungen, die einen niedrigeren Siedepunkt als Cumol und/oder AMS aufweisen,
abgetrennt werden können, wie z. B. Wasser oder Acetaldol, am Sumpf der Kolonne
Verbindungen abgenommen werden können, die einen Siedepunkt aufweisen, der über dem von
AMS und Cumol liegt und aus einem Seitenabzug die Verbindungen Cumol und/oder AMS
abgenommen werden können. Vorzugsweise wird sowohl ein Teil des am Kopf als auch des am
Sumpf der Kolonne abgenommenen Produktes in die Kolonne zurückgespeist. Besonders
bevorzugt wird die Cumolkolonne so dimensioniert und die Verfahrensparameter so eingestellt,
dass ein aus dem Seitenabzug oder Sumpfbereich entnommenes Gemisch direkt der Hydrierung
zugeführt werden kann.
Die Cumolkolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass am Kopf det Kolonnen eine
Temperatur von 40 bis 170°C eingestellt wird. Die Sumpftemperatur beträgt vorzugsweise von
110 bis 180°C. Die Temperatur in der Cumolkolonne am Seitenabzug, aus welchem das Cumol
und/oder das AMS abgenommen wird, beträgt vorzugsweise von 110 bis 180°C. Die
Cumolkolonne weist vorzugsweise von 10 bis 90 theoretische Trennstufen auf. Der
Seitenabzug, aus welchem das Cumol und/oder AMS entnommen wird, befindet sich
vorzugsweise in einem Bereich der Kolonne, in welchem diese ein Trennpotential von 0 bis 50%
aufweist. Das Einspeisen der organischen Phase der dritten Fraktion aus der ersten
Destillationskolonne erfolgt vorzugsweise in einen Bereich der Cumolkolonne, wo diese ein
Trennpotential von 10 bis 80% aufweist.
Es kann auch vorteilhaft sein die Cumolkolonne so zu dimensionieren, dass über zumindest
einen weiteren Seitenabzug, der oberhalb des Seitenabzugs, aus welchem Cumol und/oder AMS
aus der Cumolkolonne entfernt werden, und unterhalb des Kopfes der Kolonne angeordnet ist,
zumindest eine weitere Fraktion abgenommen werden kann, die zumindest Mesityloxid, Ketone
und/oder Wasser aufweist. Durch das Vorsehen eines oder mehrerer solcher zusätzlicher
Seitenabzüge kann erreicht werden, dass als Kopfprodukt in der Cumolkolonne ein Produkt
erhalten wird, welches im wesentlichen Aceton, welches frei von Mesityloxid ist, aufweist,
welches einer weiteren Aufarbeitung, z. B. in der Acetonkolonne, zugeführt werden kann.
Die am Sumpf der ersten Destillationskolonne abgenommene zweite Fraktion, die
Rohphenolfraktion, welche einen Gehalt an Hydroxyaceton von kleiner 500 ppm, vorzugsweise
kleiner 100 ppm und ganz besonders bevorzugt kleiner 10 ppm aufweist, wird vorzugsweise
seitlich in eine Kolonne überführt, die im weiteren Verlauf als Rohphenolkolonne bezeichnet
wird. Diese Kolonne wird vorzugsweise so dimensioniert, dass über Kopf Verbindungen, die
einen niedrigeren Siedepunkt als Phenol aufweisen, abgetrennt werden können, wie z. B. Reste
von Cumol, AMS oder Aceton, am Sumpf der Kolonne Verbindungen abgenommen werden
können, die einen Siedepunkt aufweisen, der über dem von Phenol liegt und aus einem
Seitenabzug Phenol abgenommen werden kann. Vorzugsweise wird sowohl ein Teil des am
Kopf als auch des am Sumpf der Rohphenolkolonne abgenommenen Produktes in die Kolonne
zurückgeführt. Besonders bevorzugt wird die Rohphenolkolonne so dimensioniert und die
Verfahrensparameter so eingestellt, dass eine aus dem Seitenabzug entnommene Phenolfraktion
einer weiteren Phenolreinigung zugeführt werden kann. Auch bei dem Seitenabzug kann es
vorteilhaft sein, einen Teil der abgenommenen Fraktion als Rücklauf in die Rohphenolkolonne
zurückzuspeisen.
Die Rohphenolkolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass am Kopf der Kolonnen eine
Temperatur von 120 bis 200°C, vorzugsweise 130 bis 180°C eingestellt wird. Die
Sumpftemperatur beträgt vorzugsweise von 120 bis 220°C. Die Temperatur in der
Rohphenolkolonne am Seitenabzug, aus welchem das Phenol abgenommen wird, beträgt
vorzugsweise von 120 bis 190°C, besonders bevorzugt von 140 bis 190°C. Die
Rohphenolkolonne weist vorzugsweise von 10 bis 70 theoretische Trennstufen auf. Der
Seitenabzug, aus welchem das Phenol entnommen wird, befindet sich vorzugsweise in einem
Bereich der Kolonne, in welchem diese ein Trennpotential von 30 bis 90% aufweist. Das
Einspeisen der zweiten Fraktion aus der ersten Destillationskolonne, also des Rohphenols,
erfolgt vorzugsweise in einen Bereich der Rohphenolkolonne, wo diese ein Trennpotential von 0
bis 80% aufweist.
Es kann vorteilhaft sein, das Kopfprodukt der Rohphenolkolonne in die erste
Destillationskolonne zurückzufahren. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn das
Kopfprodukt der Rohphenolkolonne größere Mengen an Cumol, AMS und/oder Aceton
aufweist. Das Sumpfprodukt der Rohphenolkolonne, welches Verbindungen aufweist, die einen
höheren Siedepunkt als Phenol aufweisen, kann zur weiteren Einengung der Hochsieder einer
weiteren Destillation und/oder einer Crackung zugeführt werden.
Trotz des Vorteils, dass bei einer Crackung wertvolle Verbindungen wie z. B. AMS oder Phenol
zurückgewonnen werden können und somit die Gesamtausbeute des Prozesses erhöht wird,
kann es vorteilhaft sein, auf eine Crackung der Hochsieder zu verzichten, da der apparative
Aufwand als auch der Aufwand an Energie nicht immer durch die höhere Gesamtausbeute
kompensiert werden kann.
Vorzugsweise wird das Sumpfprodukt der Rohphenolkolonne in eine weitere
Destillationskolonne überführt, die im weiteren Hochsiederkolonne genannt wird. Das
Einspeisen des Sumpfproduktes aus der Rohphenolkolonne erfolgt vorzugsweise seitlich in die
Hochsiederkolonne. Diese Kolonne wird vorzugsweise so dimensioniert, dass über Kopf
Verbindungen, die einen Siedepunkt aufweisen, der im Bereich des Siedepunktes von Phenol
liegt, abgetrennt werden können, wie z. B. Reste von Phenol, Cumol, AMS oder Aceton und am
Sumpf der Kolonne Verbindungen abgenommen werden können, die einen Siedepunkt
aufweisen, der deutlich über dem von Phenol liegt. Vorzugsweise wird sowohl ein Teil des am
Kopf als auch des am Sumpf der Hochsiederkolonne abgenommenen Produktes in die Kolonne
zurückgeführt. Das Rücklaufverhältnis beträgt für das Kopfprodukt vorzugsweise von 0,5 bis
20. Das Sumpfprodukt kann einer Crackung oder vorzugsweise einer thermischen Verwertung
zugeführt werden. Das Kopfprodukt der Hochsiederkolonne wird vorzugsweise in die
Rohphenolkolonne zurückgespeist.
Die Hochsiederkolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass am Kopf der Kolonnen eine
Temperatur von 90 bis 180°C eingestellt wird. Die Sumpftemperatur beträgt vorzugsweise von
120 bis 220°C. Die Hochsiederkolonne weist vorzugsweise von 5 bis 70 theoretische
Trennstufen auf. Das Einspeisen des Sumpfproduktes aus der Rohphenolkolonne, erfolgt
vorzugsweise in einen Bereich der Hochsiederkolonne, wo diese ein Trennpotential von 40 bis
100% aufweist.
Die am Seitenabzug der Rohphenolkolonne abgenommene Phenolfraktion kann einer weiteren
destillativen Aufarbeitung zugeführt werden. Vorzugsweise wird diese Phenolfraktion vorher in
einem Reaktor behandelt. Die Behandlung besteht vorzugsweise aus einer Behandlung mit
einem sauren Katalysator, um unerwünschte Nebenprodukte zu höher oder niedriger als Phenol
siedenden Verbindungen umzusetzen. Ganz besonders bevorzugt werden saure Ionenaus
tauscher als saure Katalysatoren eingesetzt.
Zur weiteren destillativen Aufarbeitung der Phenolfraktion aus der Rohphenolkolonne, wird
diese behandelt oder unbehandelt in eine im folgenden als Reinphenolkolonne bezeichnete
Destillationskolonne überführt. Diese Kolonne wird vorzugsweise so dimensioniert, dass über
Kopf Verbindungen, die einen niedrigeren Siedepunkt als Phenol aufweisen, abgetrennt werden
können, wie z. B. Reste von Cumol, AMS, Aceton und/oder Wasser, am Sumpf der Kolonne
Verbindungen abgenommen werden können, die einen Siedepunkt aufweisen, der über dem von
Phenol liegt und aus einem Seitenabzug Phenol abgenommen werden kann. Vorzugsweise wird
sowohl ein Teil des am Kopf als auch des am Sumpf der Reinphenolkolonne abgenommenen
Produktes in die Kolonne zurückgeführt. Das Rücklaufverhältnis, definiert als Menge an
Rücklauf im Kopf geteilt durch die Menge im Seitenstrom, beträgt für vorzugsweise von 0,1 bis
1000. Das Rückführungsverhältnis beträgt für das Sumpfprodukt vorzugsweise von 0,1 bis 40.
Besonders bevorzugt wird die Reinphenolkolonne so dimensioniert und die Verfahrens
parameter so eingestellt, dass eine aus dem Seitenabzug entnommene Reinphenolfraktion einen
Gehalt an Verunreinigungen von kleiner 0,01 Gew.-%, vorzugsweise kleiner 0,005 Gew.-%
aufweist. Dieses Reinphenol kann einem Lager oder direkt einer weiteren Verwendung
zugeführt werden.
Die Reinphenolkolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass am Kopf der Kolonnen eine
Temperatur von 100 bis 190°C eingestellt wird. Die Sumpftemperatur beträgt vorzugsweise
von 120 bis 210°C. Die Temperatur in der Reinphenolkolonne am Seitenabzug, aus welchem
das Reinphenol abgenommen wird, beträgt vorzugsweise von 100 bis 190°C. Die
Reinphenolkolonne weist vorzugsweise von 10 bis 70 theoretische Trennstufen auf. Der
Seitenabzug, aus welchem das Reinphenol entnommen wird, befindet sich vorzugsweise in
einem Bereich der Kolonne, in welchem diese ein Trennpotential von 80 bis 95% aufweist. Das
Einspeisen der Phenolfraktion aus der Rohphenolkolonne, erfolgt vorzugsweise in einen Bereich
der Reinphenolkolonne, wo diese ein Trennpotential von 10 bis 80% aufweist, nicht aber in
dem Bereich der Kolonne, die das gleiche Trennpotential aufweist wie der Bereich, aus dem das
Reinphenol entnommen wird.
Es kann vorteilhaft sein, das Kopfprodukt der Reinphenolkolonne in die Rohphenolkolonne
zurückzufahren. Dies bietet sich insbesondere an, weil das Kopfprodukt der Reinphenolkolonne
häufig Cumol, AMS und/oder Aceton aufweist. Das Sumpfprodukt der Reinphenolkolonne,
welches Verbindungen aufweist, die einen höheren Siedepunkt als Phenol aufweisen, kann
ebenfalls in die Rohphenolkolonne zurückgespeist werden oder zur weiteren Einengung der
Hochsieder einer weiteren Destillation und/oder einer Crackung zugeführt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei einem Druck von 0,05 bis 2 bar durchgeführt
werden. Je nach eingestelltem Druck, bei welchen die einzelnen Verfahrensschritte durchgeführt
werden, sind die Temperaturen in diesen Verfahrensschritten entsprechend zu wählen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
von Phenol und Aceton, welches die Schritte
- - Oxidation von Cumol zu Cumolhydroperoxid
- - Spaltung von Cumolhydroxperoxid
- - destillative Aufarbeitung des Spaltproduktgemisches, welches bei der Spaltung von Cumolhydroperoxid anfällt, umfasst
und welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das Spaltproduktgemisch in einem einzigen
Destillationsschritt in zumindest drei Fraktionen aufgetrennt wird. Mit einem solchen
erfindungsgemäßen Verfahren kann Phenol auf eine energetisch sehr günstige Weise hergestellt
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur destillativen Aufarbeitung eines Spaltproduktgemisches,
welches bei der Spaltung eines Alkylarylhydroperoxids, insbesondere bei der Spaltung von CHP
anfällt, wird vorzugsweise in einer erfindungsgemäßen Destillationskolonne zur destillativen
Trennung von Spaltproduktgemischen aus der Cumolhydroperoxidspaltung, welche dadurch
gekennzeichnet ist, dass die Kolonne so dimensioniert ist, dass am Kopf der Kolonne eine
mindestens 75 Gew.-% Aceton aufweisende Rohacetonfraktion, am Sumpf der Kolonne eine
zumindest 75 Gew.-% Phenol aufweisende Rohphenolfraktion und seitlich eine Fraktion, die
zumindest Hydroxyaceton und Cumol und/oder α-Methylstyrol aufweist, abgenommen werden
kann.
Die erfindungsgemäße Destillationskolonne weist vorzugsweise eine Anzahl von theoretischen
Trennstufen von 20 bis 200, besonders bevorzugt von 30 bis 70 auf. Die Gesamtanzahl der in
der Destillationskolonne vorhandenen Böden wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung
unabhängig von der Anzahl der Böden als 100% Trennpotential definiert, um auf diese Weise
bei Kolonnen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Böden den Bereich angeben zu können bei
welchem ein ähnliches Trennpotential vorliegt. Der Sumpf der Kolonne, dass heißt der Bereich
unter dem ersten Boden, hat entsprechend ein Trennpotential von 0%. Am Kopf der Kolonne,
dass heißt der Bereich über dem obersten Boden, liegt entsprechend der Definition ein
Trennpotential von 100% vor.
Die erfindungsgemäße Destillationskolonne weist zumindest eine Einspeisemöglichkeit auf, die
vorzugsweise in einem Bereich der Destillationskolonne vorhanden ist, in welchem diese ein
Trennpotential von 20 bis 50% aufweist.
Die erfindungsgemäße Destillationskolonne weist außerdem zumindest einen Seitenabzug, bei
welchem eine Fraktion, die zumindest ein Hydroxyaceton, also im Fall der Spaltung von CHP
Hydroxyaceton und ein ein- oder mehrfach alkyliertes Benzol, im Fall der Spaltung von CHP
also Cumol und/oder α-Methylstyrol aufweist, abgenommen werden kann, auf. Vorzugsweise
ist dieser Seitenabzug an einem Bereich der Destillationskolonne installiert, bei welchem das
Trennpotential von 15 bis 95%, vorzugsweise von 60 bis 90% beträgt. So ist der Seitenabzug
bei einer erfindungsgemäßen Kolonne, die eine Anzahl von theoretischen Trennstufen von 50
aufweist, vorzugsweise zwischen der dreißigsten und fünfundvierzigsten Trennstufe installiert.
Es kann vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäße Destillationskolonne zumindest einen
weiteren Seitenabzug aufweist, bei welchem eine Fraktion, die zumindest eine organische Säure
aufweist, abgenommen werden kann. Als organische Säure kann die Fraktion z. B. Essigsäure,
Oxalsäure, Ameisensäure oder Buttersäure oder ein Gemisch aus zumindest einer dieser Säuren
aufweisen. Ein Säureabzug kann oberhalb und/oder unterhalb der Einspeisemöglichkeit
und/oder unterhalb und/oder oberhalb des Seitenabzugs vorgesehen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung werden in den
Abbildungen Fig. 1 und 2 beispielhaft beschrieben, ohne dass das Verfahren bzw. die
Vorrichtung auf diese Ausführungsarten beschränkt sein soll.
In Fig. 1 ist schematisch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Destillationskolonne
dargestellt. Die erfindungsgemäße Destillationskolonne K1 weist einen seitlichen Eingang auf,
in welchen Spaltproduktgemisch SP zur destillativen Aufarbeitung eingespeist werden kann. Am
Kopf und am Sumpf der Kolonne können das Kopfprodukt KP1 bzw. das Sumpfprodukt SP1
abgenommen werden. Die erfindungsgemäße Destillationskolonne weist jeweils
Rücklaufsysteme auf, mit welchen das Sumpf und/oder das Kopfprodukt ganz oder teilweise in
die Kolonne zurückgefahren werden kann. In diesen Rücklaufsystemen sind die Wärmetauscher
WT1 und WT2 installiert, mit welchen es möglich ist, dem als Rücklauf in die Kolonne
zurückgeführten Sumpf- oder Kopfprodukt Wärmeenergie hinzuzufügen oder zu entziehen.
Wird in der erfindungsgemäßen Destillationskolonne ein Spaltproduktgemisch, welches aus der
Spaltung von CHP stammt, destillativ aufgearbeitet, so reichert sich im Kopfprodukt Aceton an.
Im Sumpfprodukt reichert sich überwiegend Phenol sowie Verbindungen mit einem Siedepunkt
höher als Phenol an.
Die erfindungsgemäße Destillationskolonne weist weiterhin einen Seitenabzug auf, über welchen
eine Fraktion, die einen Siedepunkt aufweist, der zwischen dem des Kopfproduktes und dem des
Sumpfproduktes liegt, aus der Kolonne abgenommen wird. Wird in der erfindungsgemäßen
Kolonne ein Spaltproduktgemisch aus der Spaltung von CHP destillativ aufgearbeitet, so wird
über diesen Seitenabzug ein Gemisch aus der Kolonne ausgeschleust, welches zumindest Cumol,
AMS und/oder Wasser aufweisen kann. Dieses Gemisch wird über Leitung SCA in eine
Phasentrennapparatur PT1, wie z. B. einen Dekanter, überführt. Ein Teil der sich in dieser
Phasentrennapparatur gebildeten organischen Phase kann über RO in die Destillationskolonne
zurückgefahren werden. Der restliche Teil der organischen Phase kann einer weiteren
Aufarbeitung über CA zugeführt werden. Ein Teil der wässrigen Phase kann über RW1
ebenfalls in die Destillationskolonne K1 zurückgefahren werden, vorzugsweise wird diese
wässrige Phase flüssig in die Kolonne zurückgefahren. Der restliche Teil der wässrigen Phase
kann über W1 einer Verwertung oder Aufarbeitung zugeführt werden.
Optional kann ein weiterer Teil der wässrigen Phase dampfförmig oder flüssig in die Kolonne
über RW2 zurückgefahren werden, wobei die Einspeisung der wässrigen Phase vorzugsweise
unterhalb der Einspeisung des Spaltproduktgemisches SP erfolgt. Optional können außerdem
ein oder mehrere weitere Seitenabzüge SOS1 und SOS2 vorgesehen sein. Der Seitenabzug
SOS1 ist vorzugsweise zwischen der Einspeisung des Spaltproduktgemisches SP und dem
Sumpf der Kolonne angeordnet. Der Seitenabzug SOS2 ist vorzugsweise zwischen dem
Seitenabzug SCA und dem Kopf der Kolonne angeordnet. Über die Seitenabzüge SOS1 und
SOS2 können Fraktionen, die zumindest eine organische Säure aufweisen, aus der Kolonne
ausgeschleust werden.
In Fig. 2 ist eine schematische Darstellung des Gesamtverfahrens zur destillativen Aufarbeitung
von Spaltproduktgemischen, welche bei der Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden, am Beispiel
eines Spaltproduktgemisches, welches bei der Spaltung von CHP anfällt, dargestellt. Die
Darstellung enthält zur besseren Übersicht nicht die diversen Rückläufe an den Kolonnen.
Ebenso ist die wärmetechnische Verschaltung, dass heißt der Austausch von Wärmeenergie
zwischen den einzelnen Fraktionen oder Prozessströmen nicht dargestellt.
Über SP gelangt ein Spaltproduktgemisch zur destillativen Aufarbeitung in die Kolonne K1.
Das Spaltproduktgemisch kann bereits behandelt worden sein, z. B. kann der pH-Wert
eingestellt worden sein und/oder eine evtl. vorhandene wässrige Phase kann bereits abgetrennt
worden sein. In der Kolonne K1 wird das Spaltproduktgemisch in drei Fraktionen aufgeteilt.
Als Kopfprodukt KP1 wird eine Fraktion, in welcher sich Aceton angereichert hat, am Kopf der
Kolonne abgenommen. Eine Seitenstromfraktion SCA, in welcher sich Cumol, AMS und/oder
Wasser angereichert hat, wird seitlich der Kolonne K1 entnommen. Ein Phenol-reiches
Sumpfprodukt SP1 wird am Sumpf der Kolonne K1 abgenommen.
Diese Fraktion wird seitlich in die Acetonkolonne K2 überführt, in der das Kopfprodukt KP1 in
eine Reinacetonfraktion RA, die seitlich unterhalb des Kopfes der Kolonne abgenommen wird,
eine Aldehyd und Leichtsieder aufweisende Fraktion AA, die am Kopf der Kolonne
abgenommen wird und eine Sumpffraktion SP2, die am Sumpf der Kolonne abgenommen wird
und welche Verbindungen mit einem Siedepunkt, der höher als der von Aceton ist, aufweist,
aufgetrennt wird. Die Fraktion AA wird teilweise in einen Wäscher W gespeist, in welchen auch
eine Base B eingespeist wird oder über KP2 aus dem Prozess ausgeschleust. Das aus dem
Wäscher W abgezogene Produkt wird in die Kolonne K2 zurückgespeist. Das Reinaceton RA
wird einer weiteren Verwertung oder Lagerung zugeführt. Das Sumpfprodukt SP2 kann z. B.
einer Aufarbeitung AB, insbesondere einer Abwasseraufarbeitung zugeführt werden. Ein Teil
des aufgearbeiteten Sumpfproduktes AB2 kann seitlich in die Kolonne K3 eingespeist werden.
In die Kolonne K3 wird außerdem der organische Teil CA der Seitenstromfraktion SCA aus
Kolonne K1 eingespeist. Dieser wird in einer Phasentrennapparatur PT1 erhalten, in welchen
die Seitenstromfraktion eingespeist wird. Ein Teil RO des organischen Teils der
Seitenstromfraktion wird in die Kolonne K1 zurückgeführt. Der in der Phasentrennapparatur
PT1 erhaltene wässrige Teil der Seitenstromfraktion kann entweder aus dem Prozess als
Prozesswasser W1 ausgeschleust und/oder ganz oder teilweise in die Kolonne K1 als Rücklauf
RW zurückgefahren werden.
In Kolonne K3 wird der organische Teil der Seitenstromfraktion aus Kolonne K1, der Cumol
und/oder AMS enthält so destilliert, dass über einen Seitenabzug aus Kolonne K3 eine Fraktion
CAH, die Cumol und AMS aufweist und die geeignet ist direkt der Hydrierung von AMS zu
Cumol zugeführt zu werden, erhalten wird. Höher als AMS oder niedriger als Cumol siedende
Verbindungen werden als Kopfprodukt KP3 oder als Sumpfprodukt SP3 aus dem
Gesamtprozess ausgeschleust und können einer Verwertung zugeführt werden. Optional können
einer oder mehrere Seitenabzüge KM oberhalb des Seitenabzugs CAH und unterhalb des
Kopfes der Kolonne K3 vorgesehen werden, über welche Fraktionen abgenommen werden
können, die zumindest Mesityloxid und/oder Ketone, insbesondere von Aceton verschiedene
Ketone, aufweisen.
Das Phenol-reiche Sumpfprodukt SP1 aus Kolonne K1 wird seitlich in Rohphenolkolonne K4
eingespeist. Aus dieser Kolonne wird seitlich ein Rohphenol abgenommen, welches in einem
Reaktor HR, der z. B. einen sauren Festbettkatalysator aufweisen kann, weiterbehandelt wird
und welches dann in die Kolonne K5 überführt wird. Das Kopfprodukt KP4 wird in die
Kolonne K1 zurückgespeist. Das Sumpfprodukt SP4 aus Kolonne K4 wird in Kolonne K6
eingespeist. In dieser Kolonne werden Hochsieder wie z. B. Teer als Sumpfprodukt SP6 aus dem
Prozess ausgeschleust und einer Verwertung zugeführt. Das Kopfprodukt KP6 wird in die
Kolonne K4 zurückgespeist.
Das in die Reinphenolkolonne K5 überführte, im Reaktor HR behandelte, Rohphenol wird in
dieser Kolonne in Reinphenol RPH, welches seitlich der Kolonne K5 entnommen wird und
einer Verwendung oder Lagerung zugeführt wird, eine höher siedende Fraktion die als
Sumpfprodukt SP5 aus K5 abgenommen und in Kolonne K4 zurückgefahren wird und eine
niedriger siedende Fraktion die als Kopfprodukt KP5 der Kolonne K5 entnommen wird und
ebenfalls der Kolonne K4 zugeführt wird.
Ein Spaltproduktgemisch, welches unter anderem 48 Gew.-% Phenol, 10 Gew.-% Cumol, 3 Gew.-%
AMS, 27 Gew.-% Aceton, 0,03 Gew.-% Acetaldehyd, 0,1 Gew.-% Acetophenon, 0,1 Gew.-%
Hydroxyaceton und 9 Gew.-% Wasser aufwies, wurde seitlich, in Höhe des 40-ten
Bodens in eine wie in Fig. 1 und 2 beschriebene Destillationskolonne, die 90 Böden aufwies,
eingespeist.
Die Temperatur in der Kolonne wurde so eingestellt, dass die Kopftemperatur 47°C, die
Sumpftemperatur 179°C und die Temperatur am Seitenabzug 88 bis 89°C betrug. Der Druck
in der Destillationskolonne entsprach im Sumpf Atmosphärendruck. Ein Teil des
abgenommenen Kopfproduktes, welches unter anderem 99 Teile Aceton und 0,1 Teile
Acetaldehyd aufwies, wurde in Höhe des 8-ten Bodens in eine 40 Böden aufweisende
Acetonkolonne überführt.
Die Temperatur in der Acetonkolonne war so eingestellt, dass im Kopf der Kolonne eine
Temperatur von 42°C und im Sumpf der Kolonne eine Temperatur von 65°C vorlag. Am
Seitenabzug, der in Höhe des 35-ten Bodens angebracht war und aus welchem Reinaceton,
welches einen Gehalt an Verunreinigungen von kleiner 0,25 Gew.-% aufwies, abgenommen
wurde, lag eine Temperatur von 42,5°C vor. Das Kopfprodukt, welches einen Gehalt an
Acetaldehyd von 100 ppm aufwies, wurde kondensiert und in einen Wäscher gefahren, in
welchen pro kg Kopfprodukt außerdem 10 g einer 5%igen Natronlauge gefahren wurde. Die
Temperatur im Wäscher betrug 56°C. Das aus dem Wäscher abgezogene Gemisch wies einen
Gehalt an Acetaldehyd von kleiner 20 ppm auf.
Das Sumpfprodukt aus der Acetonkolonne, welches unter anderem Cumol, AMS und Wasser
aufwies, wurde in die Cumolkolonne überführt.
Die aus dem Seitenabzug der ersten Destillationskolonne abgenommene Fraktion wurde in einen
Scheidebehälter überführt. In diesem Scheidebehälter wurde eine wässrige Phase, die unter
anderem 98 Gew.-% Wasser und 1,3 Gew.-% Hydroxyaceton aufwies, von der organischen
Phase, die unter anderem 65 Gew.-% Cumol, 30 Gew.-% AMS, 2 Gew.-% Phenol und
0,2 Gew.-% Wasser aufwies, abgetrennt. Nach der Phasentrennung befanden sich über 95% des
in der abgenommenen Fraktion enthaltenen Hydroxyacetons in der wässrigen Phase. Ein Teil
der wässrigen Phase wurde verworfen. Der Rest der wässrigen Phase wurde in die erste
Destillationskolonne zurückgefahren.
Die im Scheidebehälter von der wässrigen Phase abgetrennte organische Phase wies einen
Gehalt an Hydroxyaceton von kleiner 1000 ppm auf. Diese organische Phase wurde teilweise in
die erste Destillationskolonne zurückgefahren. Der restliche Teil der organischen Phase wurde
in Höhe des 25-ten Bodens seitlich in die 60 Böden aufweisende Cumolkolonne gefahren. Die
Cumolkolonne wurde so betrieben, dass am Kopf der Kolonne eine Temperatur von 56°C und
im Sumpf der Kolonne eine Temperatur von 140°C vorlag. Aus einem Seitenabzug in Höhe des
14-ten Bodens wurde bei 138°C ein Gemisch aus AMS und Cumol abdestilliert, welches
weniger als 2 Gew.-% Verunreinigungen aufwies. Die am Kopf und aus dem Sumpf der
Cumolkolonne abgenommenen Leicht- bzw. Hochsieder wurden verworfen.
Das aus dem Sumpf der ersten Destillationskolonne abgenommene Sumpfprodukt, welches
unter anderem 94 Gew.-% Phenol und 1,6% Acetophenon aufwies, wird seitlich in Höhe des
26-ten Bodens in eine 70 Böden aufweisende Rohphenolkolonne gespeist. Diese Kolonne wird
so betrieben, dass am Kopf der Kolonne eine Temperatur von 176°C und im Sumpf der
Kolonne eine Temperatur von 203°C vorliegt. Die am Kopf der Rohphenolkolonne
abgenommene Fraktion wurde in die erste Destillationskolonne zurückgefahren. Die im Sumpf
der Rohphenolkolonne anfallende Fraktion wurde in eine weitere Kolonne, die so genannte
Hochsiederkolonne, überführt, in welcher die Hochsieder eingeengt wurden. Als Kopfprodukt
dieser 50 Böden aufweisenden Kolonne wurde bei 154°C eine Fraktion erhalten, die unter
anderem 95 Gew.-% Phenol und 5 Gew.-% Acetophenon aufwies. Diese Fraktion wurde in die
Rohphenolkolonne zurückgespeist. Das Sumpfprodukt aus der Hochsiederkolonne, welches bei
einer Temperatur von 203°C erhalten wurde, bestand aus einem Teer, der ein Gehalt an Phenol
von kleiner 5 Gew.-% aufwies. Aus der Rohphenolkolonne wurde in Höhe des 55-ten Bodens
bei einer Temperatur von 181°C ein Rohphenolstrom abgenommen.
Dieser Rohphenolstrom wies ein Gehalt an Phenol von 99 Gew.-% auf. Als Verunreinigungen
wies dieser Rohphenolstrom unter anderem 2-Methylbenzofuran, AMS, Mesitylaxid, geringe
mengen von Hydroxyaceton sowie Spuren von weiteren Verunreinigungen auf. Dieser
Rohphenolstrom wurde durch einen Reaktor, der 120 m3 des sauren Ionenaustauscherharzes
Amberlyst 15 als Katalysator aufwies, geleitet. Das so behandelte Rohphenol wurde in Höhe des
20-ten Bodens seitlich in eine 45 Böden aufweisende Reinphenolkolonne gefahren. Diese
Kolonne, die mit einem Unterdruck betrieben wurde, wies eine Kopftemperatur von 139°C und
einen Sumpftemperatur von 142°C auf. Der Reinphenolkolonne wurde seitlich in Höhe des 40-
ten Bodens bei einer Temperatur von 140°C ein Reinphenol, welches einen Gehalt an
Verunreinigungen kleiner 100 ppm aufwies, entnommen. Die am Kopf der Reinphenolkolonne
abgenommene Fraktion wurde unterhalb des Kopfes der Rohphenolkolonne wieder in diese
eingespeist. Die am Sumpf der Reinphenolkolonne abgenommene Fraktion wurde oberhalb des
Sumpfes der Rohphenolkolonne wieder in diese eingespeist.
Claims (23)
1. Verfahren zur destillativen Aufarbeitung von Spaltproduktgemischen, welche bei der
Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden anfallen,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spaltproduktgemisch in einem einzigen Destillationsschritt in zumindest drei
Fraktionen aufgetrennt wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine der Fraktionen zumindest 75% eines vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt
vorhandenen Ketons aufweist.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Keton Aceton ist.
4. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine der Fraktionen zumindest 75% eines vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt
vorhandenen substituierten und/oder unsubstituierten Phenols aufweist.
5. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine der Fraktionen zumindest 75% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt
vorhandenen Cumols und/oder 75% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt
vorhandenen α-Methylstyrols aufweist.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass diese Fraktion, die Wasser, Cumol und/oder AMS aufweist, zumindest 20% des vor
dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen Hydroxyacetons aufweist.
7. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest 75% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen
Cumols und/oder 75% des vor dem Destillationsschritt im Spaltprodukt vorhandenen α-
Methylstyrols aufweisende Fraktion in einer Phasentrennapparatur in eine wässrige und eine
organische Phase getrennt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der organischen Phase dem Destillationsschritt wieder zugeführt
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der organischen Phase einer Destillationskolonne (Cumolkolonne)
zugeführt wird, in welcher die organische Phase so aufgetrennt wird, dass über Kopf
Verbindungen abgenommen werden, die eine niedrigere Siedetemperatur als Cumol oder α-
Methylstyrol aufweisen, über den Sumpf Verbindungen abgenommen werden, die eine
höhere Siedetemperatur als Cumol oder α-Methylstyrol aufweisen und über einen
Seitenabzug die Verbindungen Cumol und/oder α-Methylstyrol abgenommen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die organische Phase in der Cumolkolonne so aufgetrennt wird, dass über zumindest
einen weiteren Seitenabzug, welcher oberhalb des Seitenabzugs, aus welchem Cumol
und/oder α-Methylstyrol aus der Cumolkolonne entfernt werden, und unterhalb des Kopfes
der Kolonne angeordnet ist, zumindest eine weitere Fraktion abgenommen werden kann,
die zumindest Mesityloxid, Ketone und/oder Wasser aufweist.
11. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der wässrigen Phase flüssig und/oder dampfförmig dem
Destillationsschritt wieder zugeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 7 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die wässrige Phase 75% des in der Cumol und/oder α-Methylstyrol aufweisenden
Fraktion vorhandenen Hydroxyacetons aufweist.
13. Verfahren nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spaltproduktgemisch vor der destillativen Aufarbeitung eine Konzentration an
Phenol von 20 bis 70 Gew.-% aufweist.
14. Verfahren nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spaltproduktgemisch vor der destillativen Aufarbeitung eine Konzentration an
Hydroxyaceton von 200 ppm bis 5 Gew.-% aufweist.
15. Destillationskolonne zur destillativen Trennung von Spaltproduktgemischen aus der
Cumolhydroperoxidspaltung,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne so dimensioniert ist, dass am Kopf der Kolonne eine mindestens 75 Gew.-
% Aceton aufweisende Rohacetonfraktion, am Sumpf der Kolonne eine zumindest
60 Gew.-% Phenol aufweisende Rohphenolfraktion und seitlich zumindest eine Fraktion,
die zumindest Wasser, Cumol und/oder α-Methylstyrol aufweist, abgenommen werden
kann.
16. Destillationskolonne nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne so dimensioniert ist, dass am Sumpf der Kolonne eine Phenol und
zumindest 75% des im Spaltproduktgemisch vorhandenen Hydroxyacetons aufweisende
Fraktion abgenommen werden kann.
17. Destillationskolonne nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne so dimensioniert ist, dass an zumindest einem Seitenabzug der Kolonne
eine Cumol und/oder α-Methylstyrol und zumindest 75% des im Spaltproduktgemisch
vorhandenen Hydroxyacetons aufweisende Fraktion abgenommen werden kann.
18. Destillationskolonne nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne einen Seitenabzug, bei welchem eine Fraktion, die zumindest
Hydroxyaceton und Cumol/oder α-Methylstyrol aufweist, abgenommen werden kann, in
einem Bereich der Kolonne aufweist, in welcher diese über ein Trennpotential von 15 bis
95% verfügt.
19. Destillationskolonne nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne von 20 bis 200 theoretische Trennstufen aufweist.
20. Destillationskolonne nach einem der Ansprüche 15 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kolonne zumindest einen Seitenabzug, bei welchem eine Fraktion, die zumindest
eine organische Säure aufweist, abgenommen werden kann, aufweist.
21. Verfahren zur Herstellung von Phenol und Aceton, welches die Schritte
dass das Spaltproduktgemisch in einem einzigen Destillationsschritt in zumindest drei Fraktionen aufgetrennt wird.
- - Oxidation von Cumol zu Cumolhydroperoxid
- - Spaltung von Cumolhydroxperoxid
- - destillative Aufarbeitung des Spaltproduktgemisches, welches bei der Spaltung von Cumolhydroperoxid anfällt, umfasst
dass das Spaltproduktgemisch in einem einzigen Destillationsschritt in zumindest drei Fraktionen aufgetrennt wird.
22. Phenol, erhältlich durch ein Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14.
23. Aceton, erhältlich durch ein Verfahren gemäß zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14.
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