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Die
Erfindung betrifft einen Feststeller für einen Flügel einer Tür, Fenstertür oder dergleichen, der mit
einem Verriegelungsbeschlag ausgerüstet ist wie z. B. einem Treibstangenbeschlag,
der auf mindestens ein Riegelorgan in Form einer Rolle einwirkt, welches
vor einer Stulpschiene verschiebbar ist und in der Verriegelungsstellung
mit einem Schließblech zusammenwirkt,
welches dazu passend an dem Festrahmen oder einem benachbarten Flügel der Tür, des Fensters
oder dergleichen angeordnet ist.
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Die
vorliegende Erfindung findet im Bereich von Baubeschlägen Anwendung
und betrifft insbesondere Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind,
den Halt eines Flügels
einer Tür
oder eines Fensters in einer Zwischen- oder Spaltöffnungsstellung
zu bewirken, dabei aber gleichwohl gesichert sind.
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Über das
Dokument FR-A-2.734.303 ist bereits eine Feststellvorrichtung für eine Tür, Fenstertür oder dergleichen
mit zwei Flügeln
bekannt. Insbesondere ist einer dieser beiden Flügel mit einem Verriegelungsbeschlag
vom Typ Treibstangenbeschlag oder Treibstangenschloss versehen,
der auf mindestens eine Treibstange einwirkt, die sich entlang des vorderen
lotrechten Holms des Flügels
erstreckt und dessen eines Ende mit einem im Falz am oberen oder
unteren Querholm des Festrahmens angeordneten Schließblech zusammenwirkt.
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Im
Grunde ist die Feststellvorrichtung gebildet von mindestens einer
Platte, die im Falz des zweiten Flügels angeordnet ist, einen
Teil aufweist, der sich oberhalb des ersten Flügels erstreckt, und in deren
Bereich zwei Öffnungen
vorgesehen sind, die das Ende der Treibstange aufnehmen können. So befindet
sich eine dieser Öffnungen
rechtwinklig zu dem Schließblech
an dem Festrahmen, wenn die beiden Flügel geschlossen sind. In die
zweite Öffnung kann
dieses Ende der Treibstange eintreten, wenn die beiden Flügel leicht
halbgeöffnet
sind.
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Angesichts
der vorstehenden Beschreibung lässt
sich verstehen, dass die über
das Dokument FR-A-2.734.303 bekannte Feststellvorrichtung nur bei
Türen oder
Fenstern mit zwei Flügeln
eingesetzt werden kann.
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Hierfür wurde
bereits ein Feststeller erfunden, der im Falz an dem Festrahmen
der Tür
oder des Fensters über
eine geeignete Befestigungsplatte befestigt wird. An dieser letzten
ist über
eine vorgegebene Winkelstrecke drehbar ein Schwenkarm gelagert,
der der Einwirkung von Rückstellfedermitteln ausgesetzt
ist, die ihn in die Spaltöffnungsstellung drücken können, d.
h. relativ zur Ebene der Tür
oder des Fensters versetzt. Ferner weist das Ende des Schwenkarms
einen Schlitz auf, mit dem das freie Ende einer Treibstange zur
Deckung kommt, das in der Verriegelungsstellung entweder gegenüber dem oberen
oder unteren Querholm des festzustellenden Flügels vorspringen kann.
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Nach
Entriegelung des Treibstangenbeschlags wird der Flügel, möglicherweise
unter der Einwirkung von Rückstellfedermitteln,
die auf den Schwenkarm des Feststellers einwirken, in eine Spaltöffnungsstellung
gebracht. Zu diesem Zeitpunkt kann der Treibstangenbeschlag in seine
Verriegelungsstellung gebracht werden, was zur Folge hat, dass das
Ende der Treibstange in die Öffnung
am Ende des Schwenkarms eintritt.
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Wenngleich
sich ein derartiges Feststellsystem von seiner Funktionsweise her
als einfach und besonders praktisch erweist, wird der Feststeller, wenn
der Flügel
geöffnet
wird, unter der Einwirkung von Rückstellfedermitteln
nichtsdestotrotz in eine relativ zur Ebene des Festrahmens vorspringende
Position gebracht, wodurch man aus Versehen an ihm hängen bleiben
könnte.
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Es
lässt sich
insbesondere feststellen, dass es schwierig ist, Türen oder
Fenster mit derartigen bekannte Feststellern zu versehen, wenn diese
bislang damit nicht ausgestattet waren. Das Justieren und die Montage
der Bestandteile dieses Feststellers machen nämlich sehr häufig das
Eingreifen eines Fachmanns erforderlich.
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Die
vorliegende Erfindung soll folglich eine Lösung für die vorgenannten Nachteile
vorschlagen, und zwar über
einen Feststeller, der, selbst wenn der Flügel der Tür oder des Fensters geöffnet ist,
weder über
den Umfang des Festrahmens noch des Flügels vorspringt. Dieser Feststeller
bleibt deswegen in seiner Funktionsweise vom Verriegelungsmechanismus,
mit dem das Fenster oder die Tür
versehen ist, abhängig,
in dem Sinne, dass er über
diesen Verriegelungsmechanismus betätigt werden kann.
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Ferner
besteht eine der Besonderheiten der vorliegenden Erfindung darin,
dass dieser Feststeller nachträglich
an einer Tür
oder an einem Fenster angebracht werden kann, ohne dass hierfür auf einen Fachmann
zurückgegriffen
werden muss, wobei der Feststeller an einem Flügel befestigt werden kann, ohne
diesen letzten oder auch den Verriegelungsbeschlag, mit dem er versehen
ist, hierfür
bearbeiten zu müssen.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung einen Feststeller für einen
Flügel
einer Tür,
Fenstertür
oder dergleichen, der mit einem Verriegelungsbeschlag ausgerüstet ist
wie z. B. einem Treibstangenbeschlag, der auf mindestens ein Riegelorgan
in Form einer Rolle einwirkt, welches vor einer Stulpschiene verschiebbar
ist und in der Verriegelungsstellung mit einem Schließblech zusammenwirkt,
welches dazu passend an dem Festrahmen oder einem benachbarten Flügel der
Tür, des
Fensters oder dergleichen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass er gebildet ist von einer Platte, die mit Verhakungsmitteln
für das
Zusammenwirken mit mindestens der Rolle versehen ist für ihre Verschiebung
unter der Einwirkung des Mechanismus des Verriegelungsbeschlages
zwischen einer inaktiven Stellung und einer aktiven Stellung, wobei
die Platte einen Einhakfinger aufweist, der bezüglich der Ebene des Flügels in
Richtung auf den Festrahmen versetzt ist und für das Zusammenwirken mit dem
Schließblech
vorgesehen ist, welches normalerweise dazu bestimmt ist, in der
auf den Festrahmen verriegelten Stellung des Flügels die Rolle aufzunehmen.
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Um
Grunde wird an mindestens einer der Rollen des Verriegelungsbeschlags
der Feststeller eingehakt, der auf diese Weise seine Bewegung auf der
Rolle aufnimmt, um ausgehend von der entsperrten und normalen Öffnungsstellung
des Flügels
in eine gesperrte Stellung überzugehen,
in der der Flügel
von seinem Festrahmen leicht beabstandet gehalten wird. Ferner macht
sich der Feststeller das Schließblech
zu Nutze, mit dem er in der geschlossenen Stellung des Flügels normalerweise
in Zusammenwirkung gebracht wird, wobei die Rolle die Übertragung
der Bewegung bewirkt. Somit erfordert die Anpassung eines derartigen
Feststellers keine weitere Anpassung im Bereich des Festrahmens.
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Entsprechend
einer weiteren Besonderheit der Erfindung wirkt die dem Feststeller
entsprechende Platte neben ihren Verhakungsmitteln für den Abgriff
der Bewegung im Bereich einer Rolle mit Führungsmitteln zusammen, die
an der Stulpschiene des Verriegelungsbeschlags angeordnet sind.
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Diese
Führungsmittel
sind an der Stulpschiene auf vorteilhafte Weise mit der Befestigungsschraube
befestigt, mit der diese an dem Rahmen befestigt werden kann.
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Entsprechend
einer weiteren Besonderheit der Erfindung sind die Führungsmittel
mit dem Feststeller und/oder dem Schließblech verbunden, mit dem der
Einhakfinger zusammenwirken kann, um diesen zu führen, um die oder eine der
Spaltöffnungsstellungen
des Flügels
zu erreichen.
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Die
Vorteile, die sich aus der vorliegenden Erfindung ergeben, bestehen
darin, dass der Feststeller im wesentlichen die Form eines einzigen,
sehr einfach ausgestalteten Teils hat, mit dem jede Art von Flügel von
vornherein oder im Nachhinein versehen werden kann, der einen Verriegelungsbeschlag
wie z. B. einen Treibstangenbeschlag, aufweist, der mindestens auf
ein Riegelorgan in Form einer Rolle für das Zusammenwirken mit einem
Schließblech
einwirkt, das im Bereich des Festrahmens der Tür, des Fensters oder dergleichen
vorgesehen ist.
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Durch
die für
die Führung
des Einhakfingers, um die eine oder andere Spaltöffnungsstellung des Flügels zu
erreichen, vorgesehenen Mittel ist es ferner möglich, dem Problem einer Fehlbedienung
gerecht zu werden, das auftreten könnte, wenn ein Benutzer versucht,
einen Flügel
der Tür
oder des Fensters unter der Einwirkung des Beschlags, der normalerweise
zu deren bzw. dessen Verriegelung dient, in eine Spaltöffnungsstellung
zu bringen.
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Diese
Beschreibung wird durch Einbeziehung der Figuren der beigefügten Zeichnungen
verständlicher.
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1 ist
eine schematische und perspektivische Darstellung eines Fensters,
dessen Flügel
halbgeöffnet
ist und an dessen vorderem lotrechten Holm ein Feststeller entsprechend
der Erfindung zum Vorschein kommt.
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2 ist
eine schematische Darstellung im Schnitt der vorderen lotrechten
Holme des Festrahmens bzw. des Flügels des Fensters in geschlossener
Stellung.
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3 ist
eine ähnliche
Darstellung wie 2, die die vorderen lotrechten
Holme des Festrahmens und des Flügels
zeigt, wenn dieser halbgeöffnet
ist.
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4 zeigt
in schematischer Teilansicht den einem Treibstangenbeschlag entsprechenden
Verriegelungsbeschlag, mittels dessen die Bewegung vom Feststeller
abgegriffen wird, der hier in seiner aktiven Stellung dargestellt
ist, d. h. der Flügel
ist relativ zum Festrahmen gesperrt.
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5 ist
eine ähnliche
Darstellung wie 4, wobei der Feststeller in
einer inaktiven Stellung dargestellt ist, die der Entriegelungsstellung
des Verriegelungsbeschlags entspricht.
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6 ist eine schematische Draufsicht, von der
Hinterseite der oberen Platine aus gesehen, die den Mitteln zur
Führung
des Feststellers an der Stulpschiene entspricht.
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7 ist eine schematische Darstellung im Aufriss
und Teilschnitt der hinteren Platine der Führungsmittel.
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8 ist
eine ähnliche
Darstellung wie 4 und entspricht einer anderen
Ausführungsform
des Feststellers.
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9 entspricht
einer Ausführungsform,
bei der das Schließblech
zwischen dem Einhakfinger des Feststellers und dem Treibstangenbeschlag
oder dem Treibstangenschloss eintreten kann, wodurch der Flügel eine
zweite Spaltöffnungsstellung
einnehmen kann.
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10, 11 und 12 zeigen
die Positionierung der Rolle relativ zum Schließblech nach der Entriegelung
und nachdem der Einhakfinger schrittweise in dieses letzte eingetreten
ist.
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13 schließlich ist
eine ähnliche
Darstellung wie 4 oder 8, wobei
der Einhakfinger einen kleineren Querschnitt hat, um Raum für den Feststeller
im Falz der Tür
oder des Fensters zu gewinnen.
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Wie
in 1 ersichtlich bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf Beschläge
für Türen, Fenster oder
dergleichen. So ist in 1 ein Fenster 1 dargestellt
mit einem Flügel 2,
der drehbar an einem Festrahmen 3 gelagert ist, wobei sich
die vorliegende Erfindung keinesfalls auf einen Rahmen vom Typ Fenster
oder Tür
mit nur einem Flügel
beschränkt.
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Der
Flügel 2 des
Fensters 1 ist ferner mit einem Verriegelungsbeschlag 4,
insbesondere einem Treibstangenbeschlag, versehen, der über eine Treibstange 5,
die in den 3, 4 und 5 zu sehen
ist, auf mindestens ein Riegelorgan in Form einer Rolle 6 einwirken
kann, die im Falz 7 des Flügels 2 vorspringt.
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Es
ist zu beachten, das die Bewegung der Treibstange oder Treibstangen 5 über einen
entsprechenden Betätigungsmechanismus
bewirkt wird, auf den der Benutzer insbesondere mittels eines Betätigungsgriffs 8 einwirken
kann.
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In
dem in 1 darstellten Fall ist der Verriegelungsbeschlag 4 in
Form eines Treibstangenbeschlags im Bereich einer Nut im Falz 7 des
Flügels 2 eingebaut,
wobei diese Nut mittels einer Stulpschiene 9 geschlossen
ist, die die Treibstange oder Treibstangen 5 abdeckt. Diese
erstrecken sich insbesondere entlang des vorderen lotrechten Holms 10 des
Flügels 2.
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Das
Riegelorgan in Form einer Rolle 6, das verschiebbar vor
der Stulpschiene 9 angeordnet ist, ist dafür vorgesehen,
in Verriegelungsstellung in ein Schließblech 12 einzutreten,
das hier der Festrahmen 3 trägt, wobei aber auch ein benachbarter
Flügel mit
diesem Schließblech 12 versehen
sein kann.
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Insbesondere
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf einen Feststeller 13,
mit dem ein derartiger Flügel 2 einer
Tür, eines
Fensters oder dergleichen 1 versehen sein kann. Dieser
Feststeller 13 ist gebildet von einer Platte 14,
die einerseits Verhakungsmittel 15 aufweist für das Zusammenwirken
mit mindestens den Rollen 6 für ihre Verschiebung unter der
Einwirkung dieses letzten und somit des Mechanismus des Verriegelungsbeschlages 4 insbesondere
von einer inaktiven Stellung 16, die in 5 zu
sehen ist und der Entriegelungsstellung des Verriegelungsbeschlags 4 entspricht,
in eine aktive Stellung 17, die in 4 dargestellt
ist und umgekehrt der Verriegelungsstellung des Verriegelungsbeschlags 4 entspricht.
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Wie
in den 4, 5 und 9 bis 13 zu
sehen ist, können
die Verhakungsmittel 15 die Form eines Hakens 15a aufweisen,
mit dem die Platte 14 versehen und dessen Öffnung einen
Querschnitt hat, der der Rolle 6 angepasst ist.
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Im
Rahmen einer weiteren, in 8 dargestellten
Ausführungsform
können
diese Verhakungsmittel 15 von einer Öse 15b im Bereich
der Platte 14 gebildet sein, die ihren Eingriff an der
Rolle 6 in der in 8 dargestellten
Weise gestattet.
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Wie
in den verschiedenen Figuren dargestellt, kann ein derartiger Haken 15a oder
eine derartige Öse 15b ferner
am Innenumfang 15c mit Zungen oder Vorsprüngen 15d ver sehen
sein, die sich unter dem Kopf der Rolle 6, im Grunde zwischen
dieser letzten und der Stulpschiene 9, einfügen können, um zu
bewirken, dass die Platte 14 an der Rolle 6 wirklich einhakt.
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In
der aktiven Stellung 17 des Feststellers weist die Platte 14 zur
Ebene 19 des Flügels 2 in
einer zur Öffnungsrichtung 20 entgegengesetzten Richtung
versetzt einen Einhakfinger 18 auf, der in das Schließblech 12 eintritt,
das normalerweise dafür vorgesehen
ist, eine Rolle 6 aufzunehmen, wenn der Flügel 2 nicht
festgestellt, sondern auf den Festrahmen 3 geschlossen
ist.
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Es
ist zu beachten, dass der Versatz zwischen dem Einhakfinger 18 und
der Ebene 19 des Flügels 2,
der durch die Achse der Rolle 6 verlaufen soll, höchstens
gleich dem Abstand 21 ist, der im Falz die Achse der Rolle 6 von
dem äußeren Überschlag 22 des
Festrahmens 3 trennt, wobei der Abstand 21 bei
auf den Festrahmen geschlossenem Flügel 2 gemessen wird.
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Insbesondere
unter Bezugnahme auf 13 lässt sich feststellen, dass
hier ein Einhakfinger 18 dargestellt ist, dessen Querschnitt 18' kleiner als
die Öffnung 12' in dem Schließblech 12 ist,
was natürlich eine
kleinere Breite der dem Feststeller 13 entsprechenden Platte 14 zur
Folge hat, damit dieser sich an einen kleineren Abstand 21 anpassen
kann, ohne dass sich dies auf die von dem Feststeller 13 bewirkte Öffnung nachteilig
auswirkt.
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Um
allerdings zu verhindern, dass sich in dieser, in 13 dargestellten
Spaltöffnungsstellung,
die dem Eingriff des Einhakfingers 18 in das Schließblech 6 entspricht,
dieser letzte, der einen kleineren Querschnitt 18' aufweist, insbesondere
unter der Einwirkung von Wind frei in dem Schließblech 6 bewegen kann,
kann auf diesem Einhakfinger 18 ein weiches Dämpfungselement 18'' aufgesetzt sein, das in 13 gestrichelt
dargestellt ist. Ein derartiges Element 18'' kann
die Form einer Gummikappe aufweisen, von der aus sich eine Anzahl
von weichen Lamellen oder Rippen erstreckt.
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Wie
ferner in 9 zu sehen ist, kann ein Abstand 40 zwischen
dem Einhakfinger 18 und der Rolle 6 eingehalten
sein, derart, dass das Schließblech 12 in
diesen eintreten kann, damit der Flügel 2 eine zweite
festgestellte und Spaltöffnungsstellung einnehmen
kann.
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Der
von der Platte 14 gebildete Feststeller 13 hat
auf vorteilhafte Weise eine zu einer mittleren Querebene 23 symmetrische
Form für
eine Rechts- oder Linksmontage am Flügel 2.
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Entsprechend
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung wirkt die dem
Feststeller 13 entsprechende Platte 14 mit Führungsmitteln 24 zusammen,
die der Stulpschiene 9 des Verriegelungsbeschlags 4 zugeordnet
sind. Im Grunde sind derartige Führungsmittel 24 nicht
nur dazu bestimmt, den Feststeller 13 bei seinen Bewegungen
unter der Einwirkung der Rolle 6 zu führen, sondern außerdem seinen
Halt relativ zu dem Flügel 2 zu
bewirken.
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Entsprechend
einer bevorzugten Ausführungsform
bestehen diese Führungsmittel 24 aus mindestens
einer oberen Führungsplatine 25,
die in 6 dargestellt ist und die zusammen
mit der Stulpschiene 9 die Platte 14 sandwichartig
einschließt.
Zu diesem Zweck weist die Führungsplatine 25 mindestens
eine Öffnung 26 für den Durchtritt
einer Befestigungsschraube 27 auf, die sich durch eine
längliche Öffnung 28 in
der Platte 14 erstreckt, deren Länge mindestens gleich dem Hub
ist, der dem Feststeller 13 unter der Einwirkung der Rolle 6 gegeben
werden kann.
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Vorzugsweise
ist die Befestigungsschraube 27 mindestens eine der Schrauben,
die zur Befestigung der Stulpschiene 9 an dem Flügel 2 beitragen.
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Um
die obere Platine 25 der Führungsmittel 24 an
der Stulpschiene 9 festklemmen zu können und der Platte 14 dennoch
ein funktionelles Spiel zu belassen, erstreckt sich unter der Platine 25 ein
Zapfen 29, der wiederum durch die längliche Öffnung 28 in der Platte 14 hindurchtreten
kann, um sich entweder auf der Stulpschiene 9 oder, entspre chend
der in den Figuren gezeigten Ausführungsform, auf einer zwischen
dieser und der Platte 14 einsetzbaren unteren Platine 30 abzustützen, derart,
dass die Stulpschiene 9 bei ihren Bewegungen nicht an der
Platte 14 reibt.
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Die
in 7 ersichtliche untere Platine 30 weist
vorzugsweise Einklippsmittel 31 auf, die mit der oberen
Platine 25 zusammenwirken können, damit diese sich miteinander
verbinden und dennoch die Platte 14 mit einem funktionellen
Spiel sandwichartig einschließen.
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Es
ist zu beachten, dass diese Führungsmittel 24,
die von der oberen Platine 25 und der unteren Platine 30 gebildet
sind, vorzugsweise aus einem Material mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten, insbesondere
aus Kunststoff, ausgebildet sind, um die Gleitbewegung der dem Feststeller 13 entsprechenden
Platte 14 zu erleichtern.
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Wie
in den 2 und 8 bis 13 zu sehen
ist, weist die Platte 14 letztlich in ihrer von dem Einhakfinger 18 abgewandten
Richtung einen Fortsatz 32 auf der sich auf der Falzseite 7 des
Flügels 2 derart
abstützen
kann, dass er sich einer Kraft widersetzt, die beispielsweise bei
einem Einbruchversuch bei festgestelltem Flügel erzeugt wird und die dazu führen könnte, dass
die Platte 14 um eine zur Stulpschiene 9 parallele
Achse gedreht wird. Wie insbesondere in 2 dargestellt,
kann der Fortsatz 32 außerdem in einer Abkantung enden,
die sich gegen eine Schulter 33 im Falz 7 des
Flügels 2 abstützt. Die Schulter 33 kann
die Prägung 34 sein,
mit der der Flügel 2 am
Umfang und an der Innenseite versehen ist. Sie bildet somit einen Überschlag,
der dazu bestimmt ist, sich an der Innenseite an dem Festrahmen 3 anzulegen,
wenn die Tür,
das Fenster oder dergleichen geschlossen wird.
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Auf
vorteilhafte Weise kann sie ferner direkt dem Feststeller 13 und/oder
dem Schließblech 12 zugeordnet
sein, mit dem der Einhakfinger 18 in Zusammenwirkung gebracht
wird, wobei Führungsmittel 42 die
Aufgabe haben, diesen letzten zu führen, um die eine oder andere
Spaltöffnungsstellung
zu erreichen. Diese Mittel 42 haben insbesondere den Zweck,
das Eintreten des Einhakfingers 18 in das Schließblech 12 und/oder
das Eintre ten dieses letzten zwischen dem Einhakfinger 18 und
der Rolle 6 zu erleichtern und/oder die Aufgabe zu erfüllen, bei
einer Fehlbedienung den Einhakfinger 18 relativ zum Schließblech 12 umzulenken.
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Letzten
Endes soll verhindert werden, dass, wenn ein Benutzer versucht,
den Flügel
einer Tür oder
eines Fensters in eine Spaltöffnungsstellung
zu bringen, indem er den Verriegelungsbeschlag vom Typ Treibstangenbeschlag
oder Treibstangenschloss betätigt,
der Benutzer eine Fehlbedienung verursacht, beispielsweise wenn
er diese schwer zu treffende Stellung sucht.
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Wie
in 10 ersichtlich, können derartige Führungsmittel 42 in
einer vollständig
entriegelten Stellung des Verriegelungsbeschlags insbesondere aus
einem Abstand bestehen, der zwischen dem freien Ende 43 des
Einhakfingers 18 und der Eintrittsöffnung 44 des Schließblechs
vorhanden ist und der größer sein
sollte als der Abstand zwischen der Eintrittsöffnung 44 des Schließblechs
und der Rolle 6; dieses Merkmal ist in 10 durch
den mit 45 bezeichneten Abstand verdeutlicht.
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Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass sich ausgehend von einer geschlossenen
Stellung und im Falle einer Entriegelung der Einhakfinger 18 des
Feststellers 13, sobald die Rolle 6 aus dem Schließblech 6 herausgezogen
ist, nicht an dem Schließblech 12 verklemmen
kann, selbst wenn der Beschlag nicht vollständig entriegelt wurde.
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Derartige
Führungsmittel 42 können auch von
einem Ende 43 des Einhakfingers 18 gebildet sein,
das eine zugespitzte oder an zumindest einer 46 seiner
zur Bewegungsrichtung des Flügels 2 rechtwinkligen
Seiten abgeschrägte
Form hat, wie in den 10 bis 12 zu
sehen ist.
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Es
lässt sich
insbesondere feststellen, dass im Rahmen einer Öffnung des Flügels 2,
um diesen in eine Feststellstellung zu bringen, zunächst die
Entriegelung des Verriegelungsbeschlags 4 betätigt wird,
wobei diese Betätigung,
wie in 10 zu sehen ist, nicht zu Ende
geführt
werden kann. In jedem Fall folgt ihr praktisch unmittelbar eine Verriegelungsbetätigung.
Wie in 11 dargestellt, kann sich daraus ergeben,
dass das Schließblech
auf die Rolle 6 trifft, die sich jedoch aufgrund der anfänglichen,
auf den Flügel 2 übertragenen
Bewegung und aufgrund ihrer abgerundeten Form von dem Schließblech 12 lösen könnte, was
zur Folge hätte,
dass der Einhakfinger 18 in dieses letzte eintritt. Da
dieser an seiner Seite 46 abgeschrägt ist, könnte er automatisch in die Öffnung 12' im Schließblech 12 eintreten,
wobei diese Bewegung, durch eine kegelstumpfförmige Mündung dieser Öffnung 12' noch verstärkt werden
könnte.
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Wie
in den 8 bis 12 ersichtlich, ist zu beachten,
dass sich diese Mündung
der Öffnung 12' in dem Schließblech 12 an
einer oder jeder ihrer Seiten erweitert.
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Wie
in den 4 und 5, 8 und 9 gezeigt
wird, kann eine der Seiten 47, 48, die die Öffnung 12' in dem Schließblech 12 seitlich
begrenzen, außerdem
deutlich kürzer
sein, um dem Eingang zu der Öffnung 12' mittels des
Einhakfingers 18 leichter zu finden.
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Ausgehend
von einer den 4 und 5 entsprechenden
Ausführungsform
neigt ein Benutzer bei dem Versuch, einen Flügel 2 in eine Spaltöffnungsstellung
zu bringen, der zuvor geöffnet
war, dazu, beim Schließen
des Flügels
die Verriegelung des Beschlags 4 betätigen. Wenn diese Betätigung mit
zu großem
Hub durchgeführt
wird, könnte
der Einhakfinger 18 auf das Schließblech 12 treffen.
An dieser Stelle würde
es ausreichen, eine umgekehrte Betätigung vorzunehmen, bis der
Einhakfinger 18 sich von der in das Rauminnere gerichteten
Seite 48 des Schließblechs 12 löst. Wenn
der Benutzer unmittelbar, nachdem dieser letzte sich von dem Schließblech 12 gelöst hat,
seine Betätigung
unterbricht, reicht der dem Einhakfinger 18 verliehene
Bewegungshub nicht aus, um diesem letzten das Passieren der entgegengesetzten
Seite 47 zu gestatten, die die Öffnung 12' in dem Schließblech 12 begrenzt.
Unter diesen Umständen
wird er sich notwendigerweise in dieser zu der Öffnung 12' anordnen.
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In
der den 9 bis 12 entsprechenden Ausgestaltung
ist die Außenseite 47,
die diese Öffnung 12' in dem Schließblech 12 begrenzt,
kürzer
als die Innenseite 48, was sich zugunsten der Leichtigkeitauswirkt,
mit der die Spaltöffnungsstellung
des Flügels 2,
ausgehend von dessen geschlossener Stellung zu treffen ist.
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Verständlicherweise
können
die verschiedenen Führungsmittel 42,
die oben erwähnt
wurden, unabhängig
voneinander oder miteinander kombiniert eingesetzt werden, ohne
dass dadurch der Sinn der vorliegenden Erfindung verändert wird.
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Dank
der Ausnützung:
- – eines
der Riegelorgane des Verriegelungsbeschlags 4 für die Betätigung der
Verschiebung des Feststellers 13;
- – der
Befestigungsmittel, die normalerweise zwischen dem Verriegelungsbeschlag
und dem Rahmen eingesetzt werden;
- – eines
Schließblechs,
mit dem entweder der Festrahmen oder ein benachbarter Flügel versehen
ist;
werden durch die Ausstattung einer Tür, eines
Fensters oder dergleichen mit einem Feststeller entsprechend der
Erfindung weder die übliche
Ausstattung des Rahmens noch die Eingriffe, wie Bearbeitungen oder
dergleichen, um diesen letzten mit einem herkömmlichen Verriegelungsbeschlag
auszurüsten,
in Frage gestellt. Somit lassen sich mit diesem Feststeller auf
sehr einfache Weise sowohl neue als auch bereits vorhandene Rahmen
in einem schnellen, einfachen und für den Benutzer verständlichen
Arbeitsgang ausrüsten.