DE3814593A1 - Verfahren zur herstellung von essbaren behaeltern - Google Patents
Verfahren zur herstellung von essbaren behaelternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
eßbaren Behältern, insbesondere von eßbaren Behältern
konischer Form, wie Waffel(spitz)tüten zum Aufnehmen von
Speiseeis, wie sog. Softeis, normales Speiseeis oder verschiedener
anderer Genuß- und Nahrungsmittel, d. h. von
Waffel(spitz)tüten und quadratischen Behältern, als Schalen
oder Becher (tarts) bezeichnet, die jeweils geringe
scheinbare Dichte und Porosität aufweisen und leicht und
von knusprigem Geschmack sind.
Eßbare Behälter zum Einfüllen von Speiseeis und dergl.
werden im allgemeinen in Spitztütenformen durch Ausbacken
eines Teigs hergestellt, der durch Kneten eines Gemisches
aus Grundzutaten, wie Weizenmehl und eine größere Wassermenge,
zubereitet worden ist. Das Ausbacken erfolgt auf
einer auf hoher Temperatur gehaltenen Heizplatte durch
einen auf die Herstellung solcher Spitztüten spezialisierten
Herstellern. Diese eßbaren Behälter werden sodann verpackt
und an Abnehmer für den Verkauf von Speiseeis versandt.
Da ein Vorzug von Waffel(spitz)tüten in ihrem sehr
knusprigen Geschmack liegt, ist die Handhabung der Waffeltüten
beim Ausbacken und danach sowie bei der Lieferung
zum Abnehmer mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden,
weil derartige Waffeltüten eine geringe Schlagfestigkeit
aufweisen und daher leicht beschädigt werden.
Zur Vermeidung der geschilderten Schwierigkeiten ist bereits
ein Verfahren vorgeschlagen worden (JP-OS 26 982/1984), bei
dem zu einer Grundzutat, wie Weizenmehl, Wasser in solcher
Menge zugegeben wird, daß aus dem Mehl ein knetbarer Teig
entsteht. Das so erhaltene Gemisch wird auf eine gegebene
Dicke ausgezogen bzw. -gerollt. Aus dem ausgerollten Teig
werden dann durch Ausstechen (rapping) Teigstücke einer
erforderlichen Form gebildet, die zu Spitztüten gerollt und
unmittelbar nach dem Ausbacken gehärtet werden, so daß
eßbare Behälter erhalten werden.
Das erstere bisherige Verfahren ist jedoch mit folgendem
Problem behaftet: Da die konischen eßbaren Behälter, die
unmittelbar nach dem Ausbacken gehärtet werden, versandt
werden sollen, können sie beim Versand leicht beschädigt
werden; beispielsweise fallen dabei etwa 20-30% der
Waffeltüten als Ausschluß an. Zur Vermeidung dieses Problems
kann dieses Verfahren beim Anwender angewandt werden,
d. h. in der Verkaufsstätte des Softeisverkäufers. Dabei
ergeben sich aber verschiedene weitere Probleme. Ein
Problem besteht darin, daß sich der Investitionsaufwand
für Geräte, wie Backmaschine und Gerät für Materialvorbereitung
erhöht, wobei in manchen Fällen Einschränkungen
bezüglich des Aufstellraums für solche Geräte in den Verkaufsstätten
vorliegen, abgesehen von der Schwierigkeit
der Handhabung der Waffeltüten und der Technik des Ausbackens
eines Materials, das unabhängig von seiner jeweiligen
Menge benötigt wird. Zudem ist auch die Bedienung
einer Backmaschine für Bedienungspersonal nicht einfach
beherrschbar, weil es sich dabei häufig um unqualifizierte
Teilzeitbeschäftigte handelt. Eine weitere Schwierigkeit
liegt in der Versorgung mit der erforderlichen elektrischen
Energie, wenn solche Ausrüstung im Speiseeis-Verkaufsstand
installiert wird. Dieses bisherige Verfahren
ist mithin nicht ohne weiteres in Speiseeis-Verkaufsstätten
durchführbar.
Das zweitgenannte bisherige Verfahren ist ebenfalls mit
verschiedenen Problemen verbunden, z. B. daß damit keine
Waffeltüten knuspriger Konsistenz erhalten werden können.
Der Hauptgrund für die Verwendung von Weizenmehl als Backbestandteil
besteht darin, daß Weizenmehl im Gegensatz zu
Reismehl, Kartoffelmehl und anderen Korn- oder Getreidemehlen,
die lediglich aus Stärke bestehen, auch Protein
enthält.
Stärke wird durch Wasser und Wärme in eine α-Form umgewandelt
und spielt eine wesentliche Rolle bei der Ausformung
verschiedener Genußwaren, von denen sie einen Bestandteil
darstellt. Bezüglich seiner Eignung für die
Verarbeitung von Genußwaren besitzt Weizenmehl Verarbeitungseigenschaften,
die hauptsächlich durch das darin
enthaltene Protein in Verbindung mit der einen Hauptbestandteil
bildenden Stärke bestimmt werden; dies steht im
Gegensatz zu anderen, als Grundbestandteile von Genußwaren
verwendeten Mehlen, wie Reis- und Kartoffelmehl. Die
Weizenmehl von anderen Mehlarten für Genußwaren unterscheidenden
Eigenschaften sind auf den Proteingehalt von
Weizenmehl zurückzuführen.
Weizenmehl unterscheidet sich von anderen Grundbestandteilen
oder -zutaten für Süß- oder Genußwaren dadurch, daß
beim Kneten von Weizenmehl mit Wasser die darin enthaltene
Proteinmoleküle Wasser absorbieren, hydratisiert und miteinander
gebunden werden, so daß eine Netzwerkstruktur
klebrigen und elastischen Glutens entsteht. Es läßt sich
sagen, daß die Erfindung auf der Einstellung des Wassergehalts
und der Wärmemenge für die Überführung der Stärke
in eine α-Form sowie auf der Steuerung und Überwachung
der Verwendung von Gluten und der Beherrschung seines Verhaltens
beruht.
Weizenmehl wird entsprechend den Eigenschaften und Mengen
des darin enthaltenden Proteins in Starkmehl, Mittelmehl
und Schwachmehl klassifiziert. Diese Klassifizierung beruht
auf den Mengen und den Eigenschaften des durch das
Protein gebildeten Glutens, und die Verwendung des Weizenmehls
hängt von diesen Mengen(gehalten) und Eigenschaften
ab.
Schwachmehl, das geringe Proteinmengen enthält, wird im
allgemeinen für die Herstellung von Süß- oder Genußwaren
verwendet; es wird dabei mit Zucker, Öl und Fett, Salz, Ei,
Milch, Gewürzen und Farbstoffen zusammen mit Wasser zu
einem Teig geknetet, der dann einer Wärmebehandlung unterworfen
wird. Bei dieser Wärmebehandlung wird die im Weizenmehl
enthaltene Stärke in α-Stärke überführt; das Gluten
bildende Protein wird einer irreversiblen Wärmedenaturierung
(Wärmekoagulation) unterworfen, wodurch verdaubare Nahrungsmittel
eines guten Geschmacks erhalten werden. Genußwaren
werden grundsätzlich auf die vorstehend beschriebene Weise
unter Verwendung von Weizenmehl als Hauptbestandteil hergestellt.
Wenn Weizenmehl mit Wasser verknetet wird, absorbiert das
Weizenmehl augenblicklich Wasser; die von der Stärke absorbierte
Wassermenge beträgt dabei 30 Gew.-%, bezogen auf
die Stärke, während die vom Protein absorbierte Wassermenge
200 Gew.-% beträgt. Das Wasser wird zu chemisch gebundenem
Wasser, das zu einer Solbildung der Stärke führt und die
Proteinmoleküle sich unter Bildung eines klebrigen und
elastischen Glutens aneinander binden läßt. Das entstandene
Stärkesol beginnt bei etwa 54°C unter Erhöhung seiner
Viskosität zu gelieren; es wird schließlich in eßbare und
verdaubare α-Stärke überführt. Bei weiterer Erwärmung wird
die α-Stärke dehydratisiert und verfestigt.
Andererseits bildet Gluten eine dreidimensionale, schwammartige
Netzwerkstruktur, die zur Bildung von starken
Skeletten in der Süß- oder Genußware aufgrund der irreversiblen
Wärmedenaturierung des Proteins während der
Erwärmung führt.
Während harte Genußwaren, die schwer kaubar sind, z. B.
Kekse und Hartbiskuits, auf die vorstehend beschriebene
Weise hergestellt wrden, können poröse Nahrungsmittel,
die einen knusprigen "Biß" aufweisen sollen und auf die
sich die Erfindung bezieht, nach dem im folgenden beschriebenen
Verfahren hergestellt werden. Dabei wird ein
Weizenmehlbestandteil mit Wasser so verknetet, daß etwaige,
im gekneteten Teig enthaltene Blasen in der durch das
Gluten aufgrund des Vorhandenseins von Ei oder einem
eßbaren oberflächenaktiven Mittel aus einem schaumbildenden
Emulgator, der im Grundmaterial enthalten ist, gebildeten
Netzwerkstruktur eingeschlossen sind. Diese, in
der Netzwerkstruktur enthaltenen oder eingeschlossenen
Blasen machen die gelierte α-Stärke, die eine Hauptkomponente
des verarbeiteten Grundmaterials darstellt, porös
als Folge der Verfestigung oder Erstarrung, die aufgrund
der Wärmedenaturierung des Glutens beim Erwärmen auftritt.
Bei weiterer Erwärmung wird das verarbeitete Grundmaterial
dehydratisiert, und die Stärke wird unter Bildung eines
porösen Genußwarenkörpers zum Erstarren gebracht. Bezüglich
der Knusprigkeit wird dieser Körper selbst jedoch insgesamt
aufgrund der starken, durch Gluten gebildeten dreidimensionalen
Netzwerkstruktur hart, auch wenn er porös
ist.
Wenn daher mit dem Grundmaterial ein Öl oder Fett verknetet
wird, breitet sich das Öl oder Fett aufgrund der
Wirkung des genannten eßbaren oberflächenaktiven Mittels
in einer Filmform im Grundmaterial aus, und es verhindert
die Bindung der Netzwerkstruktur des Glutens, so daß dem
Endprodukt damit Brüchigkeit und gute Knusprigkeit verliehen
werden kann.
Herkömmliche Süß- oder Genußwaren, wie Waffeln und dergl.,
die sich durch Knusprigkeit mit Brüchigkeit und einen guten
knackigen oder knusprigen Geschmack auszeichnen, können
erhalten werden durch Erwärmen des Grundmaterials, bis
nahezu das gesamte darin enthaltene Wasser ausgetrieben
worden ist, und durch weiteres Erwärmen auf eine Temperatur
von über 200°C.
Eßbare Behälter für Speiseeis werden allgemein zu dünnwandigen,
konischen sog. Waffel-Spitztüten oder schalenartigen
Behältern geformt, unmittelbar nachdem die
brüchigen und knusprigen Erzeugnisse mittels der vorstehend
beschriebenen Verarbeitung erhalten worden sind
und bevor sie abgekühlt sind. Derartige Behälter besitzen
daher eine sehr geringe Stoß- oder Schlagfestigkeit; sie
können beim Versand zu den Verkaufsstätten, in denen sie
zum Verkauf mit Speiseeis gefüllt werden (sollen), leicht
beschädigt werden, wenn sie in nicht einwandfrei verpacktem
Zustand zum Verbraucher geliefert werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können die oben geschilderten
Probleme vermieden und eine Beschädigung der
eßbaren Behälter dadurch verhindert werden, daß ein Grundmaterial
in einer Verkaufsstätte oder einem Verkaufsstand
zu einer spitztütenartigen oder schalenartigen Form
ausgebacken wird. Zudem wird dabei das Interesse der
Kunden durch den beim Ausbacken des Grundmaterials am
Verkaufsstand entstehenden angenehmen Geruch oder Überlagerung
durch andere Gerüche geweckt. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß Kunden den Geschmackssinn ihrer Zunge
zurückgewinnen können, nachdem dieser durch den Genuß des
Speiseeises abgestumpft worden ist, während die Kunden
dennoch den ursprünglichen Geschmack des Speiseeises genießen
können.
Es ist ein Verfahren bekannt, bei dem Weizenmehl mit Wasser,
das Zucker, Öl oder Fett und andere Zutaten enthält, verknetet
und das so erhaltene Gemisch auf eine Heizplatte
gegossen und zu Waffeln geformt wird, die dann mit Speiseeis
gefüllt und verkauft werden. Wie erwähnt, bildet jedoch
Weizenmehl schnell eine starke Netzwerkstruktur von
Gluten, wenn die Temperatur- und Rührbedingungen während
des Knetvorgangs mit Wasser nicht streng gesteuert werden,
auch wenn Schwachmehl mit einem geringen Proteinanteil
verwendet wird.
Stärke ist für die Entstehung der Gesamtform der Süß- oder
Genußware verantwortlich, während Gluten für die Entstehung
der Klebrigkeit eines für die Herstellung dieser
Ware verwendeten Grundmaterials, d. h. des Teiges, sowie
die Härte der endgültig erhaltenen Ware verantwortlich
ist.
Der Gute knackige oder knusprige Geschmack hängt von der
Größe, der Menge und der Gleichförmigkeit der Verteilung
der im Back-Grundmaterial enthaltenen Blasen ab, die ihrerseits
weitgehend von der Glutenmenge und der dadurch gebildeten
Netzwerkstruktur abhängen. Beispielsweise ermöglichen
Struktur und Menge des gebildeten Glutens die
gleichmäßige Zurückhaltung einer geeigneten Menge an
Blasen einer zweckmäßigen Größe im Material und auch die
Ausdehnung der Blasen aufgrund der Erwärmung nach Ausbacken
des Materials, um sie auf einer zweckmäßigen und gleichmäßigen
Größe zu halten.
Falls kein Gluten vorhanden ist, verschwindet die geeignete
Menge an Blasen einer zweckmäßigen Größe in der Genußware,
ähnlich wie der Schaum auf Bier, so daß die Blasen keine
geeignete Ausdehnung des Körpers bzw. der Masse des betreffenden
Produkts bewirken können.
Es ist eine strenge Steuerung der Arbeitsgänge erforderlich,
insbesondere des Arbeitsgangs, bei dem das Weizenmehl als
Hauptbestandteil oder -zutat enthaltende Genußwaren-
Grundmaterial unter Ausbildung des Glutennetzwerks erzeugt
wird, und des Vorgangs zum Ausbacken des so zubereiteten
Materials für die Herstellung einer Süß- oder Genußware,
die sich dann zu für Verkauf geeigneten Erzeugnissen umformen
läßt. Es kann dabei gesagt werden, daß sich diese
Arbeiten nicht ohne weiteres an Verkaufsstätten durchführen
lassen, in denen Speiseeis normalerweise durch Teilzeitbeschäftigte
verkauft wird. Die Erfindung bezweckt daher die
Ausschaltung dieser Schwierigkeit und die Schaffung eines
eßbaren Behälters oder Nahrungsmittelbehälters, der zu
Endprodukten, wie Waffeltüten, umformbar ist, die ohne jede
Beschädigungsgefahr als leichte Speiseeisbehälter eines
knackigen oder knusprigen Gefüges an der Verkaufsstätte
benutzt werden können, wobei diese Endprodukte beim Ausbacken
nicht nur einen angenehmen Geruch entwickeln, sondern
auch so zubereitet werden können, daß sie im noch warmen
Zustand von einer Heizplatte her serviert und mit Speiseeis
gefüllt werden können, was sich für die Kunden als angenehm
erweist.
Die Erfindung sieht ein spezielles Grundmaterial vor, das
durch Vermischen von Wasser und Hauptzutaten, wie Weizenmehl,
Öl oder Fett, Ei usw. zubereitet und bei zweckmäßiger
Temperatur und Feuchtigkeit in genau gesteuerter Weise in
einem geeigneten Mischungsverhältnis gelagert wird. Der so
zubereitete Teig wird sodann auf zweckmäßige Weise erwärmt,
um α-Stärke und ein geeignetes Glutennetzwerk, das nicht
zu stark ist und eine brauchbare Anordnung aufweist, zu
bilden. Der Teig wird anschließend mit zweckmäßiger Verteilung
von Blasen, welche die Knusprigkeit des Erzeugnisses
beeinträchtigen würden, wärmegehärtet, wobei die Wärmeverflüchtigung
der Blasen gesteuert wird, um Produkte einer
ersten Stufe mit einem zweckmäßigen Skelett bzw. Gefüge
zu bilden. Die auf diese Weise erhaltenen Erst- oder Vorprodukte
enthalten eine geeignete Menge an Wasser, so daß
sie eine ausreichende Weichheit behalten können, um eine
Beschädigung im Laufe der Lieferung zu Speiseeis-Verkaufsstätten
und während der verschiedenen Handhabungen an
diesen Verkaufsstätten zu vermeiden. Hierauf können
Waffel(spitz)tüten, die den fabrikmäßig hergestellten
entsprechen, in einem schnell durchführbaren Arbeitsgang
an der Verkaufsstätte geformt werden, wobei zum Ausbacken
der Vorprodukte an den Verkaufsstätten Wärmeenergie wirksam
genutzt wird. Wenn somit die Vorprodukte unter genauer
Steuerung aller Arbeitsgänge hergestellt werden, können sie
an den Verkaufsstätten in einfacher Weise auch durch unausgebildete
Teilzeitbeschäftigte zu Waffeltüten ausgebacken
werden, wobei gleichzeitig ein angenehmer Geruch
entsteht.
Mit anderen Worten: das Wesen der Erfindung besteht darin,
daß eine zweckmäßige Menge an Öl oder Fett mit Weizenmehl
vermischt wird, um zu verhindern, daß die Gluten-Netzwerkstruktur
zu stark wird. Dem so zubereiteten Gemisch wird
ein eßbares oberflächenaktives Mittel, wie Ei, zugemischt,
um die Ausbreitung von Öl- oder Fettfilmen aufgrund seiner
schaumbildenden Emulgierwirkung zu unterstützen und auch
die Aufrechterhaltung kleiner Blasen in einem Genußwarengefüge
zu begünstigen, so daß die Endprodukte einen guten
knusprigen Gemschmack beibehalten. Zur Unterstützung der genannten
Funktionen werden dem zubereiteten Gemisch Zucker
und Salz zugemischt. Weiterhin werden geeignete Geschmacksstoffe
diesem Gemisch zugegeben, das sodann mit einer geeigneten
Menge Wasser ausreichend und gleichmäßig zu einem
Teig verknetet wird, der hierauf so erwärmt wird daß die
Stärke des Weizenmehls in α-Stärke überführt und Gluten
durch die Wärme zu einer Netzwerkstruktur einer geeigneten
Stärke aufgrund der Hydratisierung des Proteins verfestigt
wird. Eine weitere Erwärmung des Teigs erfolgt unter gesteuerten
Bedindungen, um damit sicherzustellen, daß der
Wassergehalt auf einer Größe (4-20%) verbleibt, die ausreicht,
um einen übermäßigen Energieverbrauch beim Ausbacken
an den Verkaufsstätten zu verhindern und die Weichheit des
Teiges zu erhalten, so daß die Backerzeugnisse bei der Lieferung
zu den Verkaufsstätten keiner Beschädigung unterliegen.
Beispielsweise kann die angegebene Temperatur etwa
110-140°C betragen, und sie ist daher wesentlich niedriger
als die Temperatur, die bei den bisherigen Verfahren zur
Herstellung derartiger Genußwaren angewandt wird; die Behandlungszeit
liegt bei nur 30-90 s. Dieses, in einer
kurzen Zeit auf eine niedrige Temperatur erwärmte Nahrungsmittel-
Grundmaterial kann einfach zu z. B. Waffeltüten geformt
werden, indem es einfach einem endgültigen Ausbackvorgang
bei einer Temperatur von 180-220°C während einer
Zeitspanne von 45-60 s an der betreffenden Speiseeis-
Verkaufsstätte unterworfen wird, wobei - abgesehen von Backtemperatur
und -zeit - keine weiteren Faktoren berücksichtigt
zu werden brauchen. Dieses Grundmaterial ermöglicht
die Herstellung oder Erzeugung von leichten Speiseeisbehältern
mit knusprigem Geschmack nach einem zweistufigen
Ausbackverfahren unter Verwendung von Weizenmehl als
Hauptzutat.
Die Arbeitsgänge bis zu dem Punkt, an dem das erwärmte
Nahrungsmittel-Grundmaterial ausgeformt wird, stellen einen
kritischen und schwierigen Prozeß für die Zubereitung eines
Grundmaterials für Waffeltüten dar, die einen guten knackigen
oder knusprigen Geschmack besitzen und dünn und spröde
sind. Unausgebildetes Personal, wie Teilzeitbeschäftigte,
ist normalerweise nicht in der Lage, einen solchen Prozeß
an Speiseeis-Verkaufsstätten durchzuführen, weil ihm sehr
wenige Möglichkeiten und Mittel für die Steuerung des
Prozesses zur Verfügung stehen. Bei Verwendung des erfindungsgemäß
vorgesehenen, erwärmten Nahrungsmittel-Grundmaterials
lassen sich dagegen Waffeltüten in einfacher
Weise herstellen, indem das Grundmaterial letztlich zum
thermischen Verdampfen seines restlichen Wassergehalts
von 4-20% zwecks Aufrechterhaltung der Weichheit des
Erzeugnisses bei Lieferung oder Versand erwärmt wird.
Wenn der Restwassergehalt durch Erwärmen des Grundmaterials
eine Temperatur von 170°C oder höher, bei welcher der im
Grundmaterial enthaltene Zucker karamelisiert wird, verdampft
wird, behält das Grundmaterial eine wünschenswerte,
z. B. hellbraune Färbung. Das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht somit in einfacher Weise die Herstellung
der angestrebten Waffeltüten.
Erfindungsgemäß kann der Erwärmungsvorgang in eine Erwärmungsstufe,
die beim Hersteller (in der Fabrik) mit
Möglichkeit zur Gewährleistung einer zufriedenstellenden
Steuerung oder Regelung durchgeführt wird, und eine endgültige
oder End-Erwärmungsstufe unterteilt werden, die
an den Speiseeis-Verkaufsstätten durchgeführt wird; dies
bedeutet, daß es sich beim Erwärmungsvorgang um ein
zweistufiges Ausbacken handelt. Auf diese Weise können
Nahrungs- oder Genußwaren, wie heiße Waffeln, die unter
Verwendung von Weizenmehl als Hauptzutat erzeugt werden
und die spröde bzw. brüchig sind und einen guten Geschmack
aufweisen, unter gleichzeitiger Entstehung eines angenehmen
Geruchs bei Vermeidung jeglicher Beschädigungsgefahr
hergestellt werden.
Reiskekse als eine Sorte von Reiskuchen werden in Japan
seit Jahrhunderten ebenfalls unter Erwärmung in einem
zweistufigen Verfahren hergestellt. Bei diesem Verfahren
erfolgt jedoch eine Trocknung bei einer Temperatur unter
100°C, weshalb dieses Verfahren als zweistufiges Trocknungsverfahren
bezeichnet werden muß. Glutenfreies Reismehl als
Hauptbestandteil oder -zutat wird dabei bedampft, mit
Wasser verknetet und plattenförmig ausgerollt. Reiskeksen
entsprechende Portionen dieses Teiges werden mit gewünschter
Form aus der Teigplatte ausgestochen und dann in einem
Ofen bei 70-75°C auf einen Wassergehalt von etwa 20% getrocknet.
Diese Stufe wird als erste Trocknung bezeichnet.
Diese getrockneten Teigportionen werden während einer
langen Zeitspanne bei Raumtemperatur stehengelassen, so daß
durchscheinende, glasartige Teigportionen für Reiskekse
entstehen. Um diese Teigportionen in Reiskeksprodukte zu
überführen, werden sie in einem zweieten Trocknungsvorgang
wiederum in einem Ofen bis auf einen Wassergehalt von etwa
10-15% getrocknet. Nach dem zweiten Trocknungsvorgang
werden die Teigportionen unmittelbar auf Feuer bei einer
Temperatur von 200-260°C gebacken und zur Gewinnung der
Reiskeksprodukte mit Gewürzen, wie Sojasoße, gewürzt.
Dieses Verfahren unterscheidet sich vom zweistufigen Ausbackverfahren
für ein erfindungsgemäßes Material auf Weizenmehlbasis,
wobei diese zweistufige Trocknungsmethode erforderlich
ist, um bei Verwendung von Reismehl ohne Glutennetzwerk
blasenhaltige Kekse, d. h. Reiskuchen einer viskosen
Struktur, herstellen zu können.
Im folgenden ist der grundsätzliche Unterschied zwischen
Reiskeksen bzw. (scheibenweise) geschnittenem und getrocknetem
Reiskuchen und einer verarbeiteten Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlage beschrieben, die durch erfindungsgemäßes
zweistufiges Ausbacken eines Grundmaterials auf
Weizenmehlbasis erhalten wird.
Die Stärke von Reismehl, das einen Hauptbestandteil von
Reiskuchen darstellt, besteht im wesentlichen aus Aminopectin
und besitzt thermische Expansionsfähigkeit bzw.
Ausdehnbarkeit. Andererseits besitzt die Stärke von
Weizenmehl keine thermische Ausdehnbarkeit, und sie muß
daher in Verbindung mit Ei oder einem synthetischen eßbaren
oberflächenaktiven Mittel, das als Schaumbildungsmittel
dienen kann, eingesetzt werden.
Wie erwähnt, besteht ein wesentlicher Unterschied darin,
daß Weizenmehl sowohl Protein als auch Stärke enthält,
wobei die einzelnen, von Weizenmehl verschiedenen Zutaten
keine dreidimensionale Netzwerkstruktur aufweisen, wie
diejenige von Weizenmehl, die von der Güte und Menge des
durch Wasserabsorption und Hydratisierung des enthaltenen
Proteins erzeugten Glutens abhängt. Aus diesem Grund werden
z. B. Reiskuchen und insbesondere Reiskekse aufgrund der
thermischen Expansion des Aminopectins als Hauptbestandteil
der Stärke des Reismehls zu einer Volumenvergrößerung bzw.
einem "Aufgehen" gebracht. Beim Kneten eines Gemisches aus
Reismehl und Wasser entsteht jedoch ein Reiskuchen bzw.
-teig einer hohen Viskosität, weil die beim Knetvorgang darin
eingeschlossenen Luft-Blasen nicht freigesetzt werden.
Dieser Reiskuchen oder -teig wird entsprechend ausgeformt,
sodann in einem Ofen bei 70-75°C bis zu einem Wassergehalt
von etwa 20% getrocknet (erster Trocknungsvorgang)
und anschließend für eine längere Zeitspanne stehengelassen,
um einen Teig für die Herstellung von Reiskuchen zu bilden.
Vor dem Ausbacken des Teiges wird dieser, wie oben beschrieben,
erneut auf einen Wassergehalt von 10-15%
(zweiter Trocknungsvorgang) getrocknet und dann unmittelbar
auf dem Feuer bei 200-260°C ausgebacken und schließlich
mit einem Würzmittel, wie Sojasoße, gewürzt. Dieses
Verfahren zur Herstellung von Reiskeksen oder -kuchen ist
grundsätzlich verschieden vom zweistufigen Verfahren zur
Herstellung einer spröden oder brüchigen Genußware eines
angenehm knusprigen Geschmacks.
Im Hinblick auf die Mängel und Probleme beim Stand der
Technik liegt der Erfindung damit die Aufgabe zugrunde,
eine erwärmte Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage bereitzustellen,
die sich für die Herstellung von eßbaren Behältern,
z. B. sogen. Waffel(spitz)tüten, einer niedrigen
scheinbaren Dichte und Viskosität und hoher Knusprigkeit
eignet.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 gekennzeichneten
Maßnahmen gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
von eßbaren Behältern, das dadurch gekennzeichnet ist, daß
ein Teig, der durch Verkneten von Weizenmehl, Öl oder Fett,
Zucker, eines eßbaren oberflächenaktiven Mittels, wie Ei,
und Wasser, zubereitet worden ist, auf eine Heizplatte
geschüttet und auf dieser zur Bildung einer erwärmten
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage verteilt wird, wobei
das Erwärmen bei vergleichsweise niedriger Temperatur erfolgt,
bei welcher die im Teig enthaltene Stärke in α-Stärke
überführt und das Protein durch Wärme koaguliert wird und
im erwärmten Produkt bzw. Erzeugnis etwa 4-20% Wasser
zurückbleiben, die erwärmte Nahrungsmittelbasis unter
Kühlung aufbewahrt bzw. gelagert wird, die Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlage zum Erweichen derselben erneut
erwärmt wird und schließlich die Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
zu einem eßbaren Behälter einer gegebenen
Form ausgeformt wird.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1a eine perspektivische Darstellung einer Backvorrichtung,
Fig. 1b einen teilweise weggebrochenen Schnitt durch
die Backvorrichtung während eines Backvorgangs,
Fig. 2a eine perspektivische Darstellung einer Endstufen-
Backvorrichtung,
Fig. 2b eine perspektivische Darstellung der Endstufen-
Backvorrichtung in einem vom Betriebszustand
gemäß Fig. 2a verschiedenen Betriebszustand,
Fig. 2c einen Schnitt längs der Linie A - A in Fig. 2d,
Fig. 2d einen Schnitt längs der Linie B - B in Fig. 2c,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Vorgangs zur
Herstellung eines eßbaren Behälters aus einer
Basis bzw. einem Grundmaterial und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines beispielhaften,
erfindungsgemäß hergestellten eßbaren
Behälters.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird Weizenmehl mit Zucker
vermischt, um ihm eine geeignete Süße zu verleihen, und
dem Gemisch werden Öl oder Fett, Ei als eßbares oberflächenaktives
Mittel mit Wirkungen bezüglich Schaumbildung,
Emulgierung und stabiler Blasenerhaltung oder ein
synthetisch zusammengesetztes eßbares oberflächenaktives
Mittel mit gleicher Wirkung sowie gewünschtenfalls Backpulver,
Salz, Milch, Gewürzstoffe und Färbemittel zugesetzt.
Das so zubereitete Gemisch wird in einen Mischer
geschüttet und entsprechend den verwendeten Zutaten mit
Wasser in einer Menge versetzt, mit welcher ein erwärmtes
Produkt oder Erzeugnis porös und leicht gemacht werden
kann. Dieses Gemisch wird zu einem Teig 2 (vgl. Fig. 1a
und 1b) geknetet. Eine gegebene Menge des Teiges 2 wird
auf eine untere Platte 10 a von zwei Heizplatten 10 aufgegeben
und zu einer gekneteten, scheibenförmigen Grundlage
2 A ausgeformt, die dann zur Gewinnung einer erwärmten
oder vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage 11
erwärmt wird.
Die vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage 11
wird unter Kühlung gelagert; sie kann mittels erneuten Erwärmens
(Enstufen-Ausbacken) zu eßbaren Behältern, wie
Tüten oder Spitztüten geformt werden.
Beispielsweise wird die vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
11 in luftdicht verpacktem Zustand gelagert
und später zu Verbrauchern, wie Speiseeis-Verkaufsstätten,
geliefert, wo die Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
aus der Verpackung entnommen, zwischen elektrische Heizelemente
17 mit zwischengefügten Eisenplatten 18 in einem
toasterförmigen Heizgehäuse 20 (vgl. 2a bis 2d) eingebracht
und auf eine Temperatur von über 170°C erwärmt wird, bis
eine hellbraune Oberfläche erzielt ist. Damit wird eine
als Backerzeugnis zu bezeichnende , ausgebackene Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlage 11 A erhalten, welche dem
nach einem herkömmlichen kontinuierlichen Backverfahren
hergestellten Backerzeugnis entspricht. Diese ausgebackene
Grundlage 11 A wird unmittelbar zu einer in Fig. 3 dargestellten
Behälterformvorrichtung 12 zum Erzeugen von Spitztüten
überführt, in welcher die Grundlage 11 A zu einer
Spitztüte geformt wird; letztere wird anschließend durch
Kühlen gehärtet, so daß der spitzentütenförmige eßbare Behälter
14 gemäß Fig. 4 erhalten wird.
Wenn die Heizplatten 10 zum Ausbacken des Teiges mit einem
Waffelmuster 4 versehen sind, kann der vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage 11 ein entsprechendes
Muster erteilt werden, das sich dann an dem eßbaren Behälter
14 wiederholt.
Während der Formgebung wird der eßbare Behälter 14 in
der Formvorrichtung 12 leicht abgekühlt und damit gehärtet.
Der spitztütenförmige oder konische eßbare Behälter
14 behält somit seine Gestalt bei und kann in der
Verkaufsstätte mit Speiseeis gefüllt und verkauft werden.
Da die vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage 11
vorher erwärmt bzw. vorgebacken worden ist, ist die Stärke
in a-Stärke überführt worden, während das Protein koaguliert
und bis zu einem gewissen Grad in eine Gefügestruktur überführt
(skeletonized) worden ist. Die vorgebackene Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlage 11 behält jedoch eine gewisse
Flexibilität bzw. Biegsamkeit bei und unterliegt daher beim
Biegen keinem Bruch und auch keiner wesentlichen Beschädigung
durch Schlageinwirkung. Dies ist auf das Vorhandensein
von Öl- oder Fettfilmen, die zwischen die Stärke und das
Protein eindringen, und den Restwassergehalt mit einer geeigneten
Zuckermenge zurückzuführen. Die vorgebackene Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlage 11 bleibt daher beim Transport
im wesentlichen unbeschädigt, womit eines der Probleme beim
Stand der Technik ausgeräumt ist. Da außerdem das Erwärmen
(Vorbacken) bei einer Temperatur erfolgt, bei welcher die
Stärke in α-Stärke überführt und Protein thermisch
koaguliert wird, können die Erwärmungszeit verkürzt und
Umweltbeeinflussungen im Bereich des Orts, an welchem
die erste Backstufe stattfindet, herabgesetzt werden,
weil nur eine geringe Wärmemenge erzeugt wird. Da weiterhin
das endgültige Ausbacken durch Erwärmen der Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlage bis zum Erreichen einer
hellbraunen Oberfläche derselben durchgeführt wird, kann
auch die Ausbackzeit an den Speiseeis-Verkaufsstätten
verkürzt werden; gleichzeitig kann dabei auch das Problem
bezüglich der Wärmeerzeugung in diesen Verkaufsstätten im
wesentlichen gelöst werden.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von Beispielen
näher erläutert.
Weizenmehl80-120
Zucker30-60
Öl oder Fett10-30
Ei10-30
Monogly (Glycerinmonofettsäureester)0,5-2
Milchpulver3-5
Salz0,5
Farb- und Geschmacksstoffegeringe Menge
Wasser80-120
(Die Zahlen geben das Mischungsverhältnis in
Gewichtsteilen an)
Durch gründliches Rühren und Vermischen der Bestandteile
gemäß obiger Tabelle wird ein Teig 2 zubereitet, der dann
auf die untere Heizplatte 10 a von zwei Heizplatten 10
aufgegossen wird, die jeweils ein Gitter- oder Waffelmuster
aus Quadraten einer Seitenlänge von 10 mm aufweisen
und deren Oberflächen auf etwa 120-150°C erwärmt wurden.
Eine obere Heizplatte 10 b wird mittels eines Gelenks 10 c
an die untere Heizplatte 10 a angedrückt. Der zwischen den
beiden Heizplatten 10 a und 10 b befindliche Teig 2 wird
durch Erwärmen auf etwa 110-140°C für eine gegebene Zeit
gebacken. Nach dem Trennen der Heizplatten 10 a und 10 b
wird sodann eine erwärmte oder vorgebackene Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlage 11 einer Scheibenform entnommen.
Das Verschütten oder Aufgießen des Teiges geschieht unter
folgenden Bedingungen:
- 1. Aufgebrachte Teigmenge pro Charge: etwa 25-30 g.
- 2. Temperatur von oberer und unterer Heizplatte: 120-150°C.
- 3. Die Dicke des aufgeschütteten Teiges wird durch den zwischen den beiden Heizplatten festgelegten Spalt bestimmt, dessen Weite im wesentlichen der Dicke der vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage entspricht.
Das Erwärmen oder Vorbacken des Teiges erfolgt unter
folgenden Bedingungen:
- 1. Spaltenweite zwischen den Heizplatten entsprechend der Dicke der vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage (scheibenförmige Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage). Die Spaltenweite beträgt in allen Fällen 2,5 mm.
- 2. Erwärmungs- bzw. Vorbacktemperatur: 120°C;
Temperatur der Heizplatten: 150°C;
Erwärmungs- bzw. Vorbackzeit: 30-90 s.
Vorbacktemperatur: 120°C, 140°C, 150°C.
Vorbackzeit:
60 s, 75 s, 90 s (bei 120°C)
60 s, 75 s (bei 140°C)
45 s, 60 s (bei 150°C). - 3. Die Eigenschaften der (scheibenförmigen) vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage und der Restwassergehalt (mittels eines handelsüblichen Feuchtigkeitsmessers bestimmt) sind nachstehend angegeben:
Die einen großen Wassergehalt (17-20%) aufweisenden
vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen sind
weich. Wenn zehn Lagen oder Scheiben dieser Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlagen eines Durchmessers von jeweils
160 mm übereinandergeschichtet und mit einer Belastung
von 3 g/cm² beaufschlagt werden, kleben diese Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlagen zusammen. Sie lassen sich
jedoch ohne weiteres und ohne Beschädigung voneinander
trennen. Das Gitter- oder Waffelmuster jeder Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlage wird ebenfalls nicht beschädigt.
Obgleich die einen Wassergehalt von 15-17%
aufweisenden vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
ebenfalls weich sind, haften sie in einem
Stapel von 10 derartigen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
bei einer Belastung von 5 g/cm² nicht aneinander
an. Die einen Wassergehalt von 15-19% aufweisenden
vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
unterliegen keinem Bruch, wenn sie über einen
Winkel von etwa 180° gebogen werden.
In allen Fällen können vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
mit einem Gitter- oder Waffelmuster
einer Höhe von etwa 1,5 mm und einer Seitenlänge
von 10 mm erhalten werden. Obgleich diese Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlagen bereits in diesem Zustand verzehrt
werden können, weil die Stärke des Weizenmehls in
α-Stärke überführt worden ist, können Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
für eßbare Behälter einer guten
Knusprigkeit erzielt werden, wenn diese Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlagen durch Erwärmen bis zum Erreichen
einer hellbraunen Oberfläche derselben ausgebacken
werden.
Durch endgültiges Backen oder Ausbacken aller oben beschriebenen
vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
für 60 s bei 220°C (zweite Backstufe bzw.
Ausbackstufe) erhält man scheibenförmige, gelbbraune
Backerzeugnisse eines Restwassergehalts von etwa
0,3-0,4% und einer guten Knusprigkeit bzw. eines
angenehm kusprigen Geschmacks.
Da sich in den Vorbackerzeugnissen beim Biegen derselben
keine Risse bilden, können diese Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
ohne jede Beschädigungsgefahr transportiert
bzw. versandt werden.
Obgleich solche Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
unter Druck zusammenkleben, kann eine Haftung zwischen
ihnen durch Wachsauftragung oder Zwischenfügung von
Filmen, z. B. polymeren Filmen, verhindert werden. Wenn
eine gegebene Zahl von Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
(etwa zehn Lagen in einer Packung) in Kunststoffbeuteln
verpackt und letztere erforderlichenfalls in
einem Wellkarton gestapelt werden, können die Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlagen ohne Zusammendrückung
transportiert werden, wenn zwischen die einzelnen Beutel
in den Schichten Wellkartonlagen eingebracht werden.
Nach dem Lagern der beschriebenen vorgebackenen Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlagen in einem dunklen Raum bei
10°C für 24 h werden sie schließlich in einem toasterartigen
Heizgerät gemäß Fig. 2a bis 2d (endgültig) ausgebacken.
Das Heizgerät ist dabei mit Heizelementen 17
aus Nichrome-Drähten und diesen vorgesetzten, etwa 2 mm
dicken Eisenplatten 18 versehen. Letztere bilden flache
Heizplatten, die mit im wesentlichen gleichmäßiger
Temperaturverteilung erwärmt werden. Zwei oder mehr
vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen der
vorher beschriebenen Art werden jeweils zwischen zwei
flachen Heizplatten einer gegebenen Temperatur für eine
vorbestimmte Zeitspanne aufgehängt, um ihre Oberflächen
entsprechend zu erwärmen und das Endprodukt zu erhalten.
Die Oberflächentemperatur jeder Heizplatte beträgt
180-190°C; der Abstand zwischen den beiden Heizplatten
beträgt etwa 15 mm. Der Zwischenraum zwischen den jeweiligen
Oberflächen der vorgebackenen Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlage und der Oberfläche jeder Heizplatte
beträgt daher etwa 5 mm. Wenn anschließend eine
der ausgebackenen Scheiben mittels einer Formvorrichtung
zu einer Spitztüte geformt wird, bevor der Zuckerbestandteil
aufgrund einer Temperaturverringerung gehärtet
ist, läßt sich in einfacher Weise eine Spitztüte herstellen.
Die Eigenschaften der ausgebackenen scheibenförmigen
Produkte, die ohne Formung abgekühlt wurden,
sind nachstehend angegeben.
Obgleich jedes Erzeugnis knusprig ist und eine gute Konsistenz
zeigt, zeigt es sich, daß der Geschmack in geringem
Maße von den unterschiedlichen Ausbackbedingungen
abhängt.
Der Wassergehalt liegt im Bereich von 0,3-0,4%. Es
zeigt sich, daß die Vorbackbedingungen die ausgebackenen
Erzeugnisse nur geringfügig beeinflussen.
Dieses Beispiel beschreibt die Verwendung eines synthetischen
oberflächenaktiven Mittels.
Weizenmehl80-120 Zucker30-60 Öl oder Fett10-30 Eßbares oberflächenaktives Mittel2-6 Backpulver0,5-1,5 Milchpulver3-5 Salz0,5-1,0 Andere Zutaten
(Farb- und Geschmacksstoffe)geringe Menge Wasser80-120
Weizenmehl80-120 Zucker30-60 Öl oder Fett10-30 Eßbares oberflächenaktives Mittel2-6 Backpulver0,5-1,5 Milchpulver3-5 Salz0,5-1,0 Andere Zutaten
(Farb- und Geschmacksstoffe)geringe Menge Wasser80-120
Das in obiger Tabelle angegebene eßbare oberflächenaktive
Mittel ist ein Gemisch aus einem Glycerinfettsäureester
und einem Rohrzucker-Fettsäureester.
Die Bestandteile oder Zutaten gemäß obiger Tabelle werden
durch gründliches Rühren und Mischen in einen Teig 2 überführt,
der auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 zur Erzeugung
von vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
behandelt wird. Letztere werden dem gleichen
Ausbackvorgang wie in Beispiel 1 unterworfen. Die so erhaltenen
Erzeugnisse besitzen keinen durch Ei hervorgerufenen
Geschmack, sondern einen knusprigen, leichten Geschmack,
der sich nicht wesentlich von dem der Erzeugnisse gemäß
Beispiel 1 unterscheidet.
Erwärmungs- bzw. Vorbackbedingungen:
- 1. Die Spaltweite zwischen den Heizplatten entspricht der Dicke einer vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage (scheibenförmige Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage). Die Spaltweite beträgt in allen Fällen 2,5 mm.
- 2. Vorbacktemperatur: 130°C;
Temperatur der Heizplatten: 160°C;
Vorbackzeit: 30-90 s.
Vorbackzeit:
60 s, 75 s, 90 s (120°C)
60 s, 75 s (140°C)
45 s, 60 s (150°C). - 3. Die Eigenschaften der (scheibenförmigen) vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen und der Restwassergehalt (mittels eines handelsüblichen Feuchtigkeitsmessers bestimmt) sind nachstehend angegeben:
Die einen Wassergehalt von 12-15% aufweisenden vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen sind weich.
Wenn zehn Lagen oder Scheiben der Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
in einen Beutel gepackt und mit einer
Belastung von 5 g/cm² beaufschlagt werden, werden sie
zusammengedrückt, ohne aneinanderzuhaften oder zu kleben.
Beim Biegen über einen Winkel von etwa 90° erleiden sie
keinen Bruch.
Die einen Wassergehalt von 9-12% aufweisenden vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen werden
unter einer Belastung von 8 g/cm² nicht zusammengedrückt,
und sie verkleben dabei auch nicht miteinander. Beim
Biegen über einen Winkel von etwa 60° erleiden sie keinen
Bruch.
In allen Fällen werden vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
mit einem Gitter- oder Waffelmuster
einer Höhe von 1,5 mm und einer Seitenlänge von
10 mm erhalten. Diese vorgebackenen Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlagen können an sich in diesem Zustand
verzehrt werden, weil die Stärke des Weizenmehls
in α-Stärke überführt worden ist. Durch Ausbacken und
ein ein weiteres Erwärmen bis zum Erreichen einer hellbraunen
Färbung lassen sich jedoch Grundlagen für eßbare
Behälter eines knusprigen Geschmacks erzielen.
Alle vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
(111), (112), (121) und (122) werden schließlich 60 s
lang bei 200°C ausgebacken. Die Enderzeugnisse der
Grundlagen (111) und (112) sind leicht gelbbraun und
enthalten 0,3-0,4% Wasser. Die Enderzeugnisse aus
den Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen (121) und
(122) sind gelbbraun und enthalten 0,3-0,2% Wasser.
Da jede der beschriebenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
weich ist und beim Biegen unter einem Winkel
von z. B. etwa 90° keine Risse zeigt, können diese
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen, wenn sie in
Beutel zu je 10 Lagen derselben verpackt und diese
Beutel in einen Wellkarton eingebracht werden, ohne
Zusammendrückung und Zusammenhaften transportiert werden.
Die Bedingungen beim zweiten Backvorgang (Ausbacken)
sind dieselben wie in Beispiel 1; die Ausbackergebnisse
sind ebenfalls dieselben, wie in Verbindung mit Beispiel 1
beschrieben.
Durch gründliches Rühren der Zutaten gemäß der Tabelle von
Beispiel 1 wird ein Teig 2 zubereitet und anschließend auf
die untere Heizplatte 10 a gemäß Fig. 1a geschüttet, die
ein quadratisches Gitter- oder Waffelmuster einer Seitenlänge
von 10 mm aufweist und deren Oberfläche auf etwa
160-180°C vorgewärmt worden ist. Die obere Heizplatte 10 b
wird über das Gelenk 10 c an die untere Heizplatte 10 a angedrückt.
Der Teig 2 wird unter solchen Erwärmungsbedingungen
gebacken, bei denen die Temperatur des zwischen den beiden
Heizplatten 10 a und 10 b eingeschlossenen Teiges für eine
gegebene Zeit auf etwa 130-150°C gehalten wird. Anschließend
werden die beiden Heizplatten 10 a und 10 b voneinander
getrennt und der gebackene (scheibenförmige) Teig
aus der Vorrichtung entnommen, wobei eine vorgebackene
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage (11) erhalten wird.
Die Aufschüttbedingungen für den Teig sind folgende:
- 1. Aufgeschüttete Teigmenge pro Charge: etwa 25-30 g.
- 2. Temperatur von oberer und unterer Heizplatte: 160-180°C.
- 3. Die Dicke des aufgeschütteten Teiges wird durch die Spaltweite zwischen den beiden Heizplatten bestimmt, die im wesentlichen der Dicke der vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage 11 entspricht.
Die Erwärmungs- oder Vorbackbedingungen sind folgende:
- 1. Die Spaltweite zwischen den beiden Heizplatten entspricht der Dicke der (scheibenförmigen) vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage. Die Spaltweite beträgt in jedem Fall 2,5 mm.
- 2. Vorbacktemperatur: 140°C;
Temperatur der Heizplatten: 130-150°C;
Vorbackzeit: 40-90 s. TemperaturZeit140°C60 s, 75 s, 90 s 150°C45 s, 60 s - 3. Die Eigenschaften der vorgebackenen (scheibenförmigen) Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen und der Restwassergehalt (mittels eines handelsüblichen Feuchtigkeitsmessers bestimmt) nach dem ersten Backen bzw. Vorbacken sind nachstehend angegeben:
Die einen Wassergehalt von 8-10% aufweisenden vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen sind etwas
weich. Wenn sie in Scheiben oder Lagen dieser Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlagen in einem Beutel verpackt
und mit einer Belastung von 8 g/cm² beaufschlagt werden,
werden sie nicht zusammengedrückt und haften oder
kleben auch nicht aneinander. Beim Biegen über einen
Winkel von etwa 30° erleiden diese Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
keinen Bruch.
Die einen Wassergehalt von 4-7% aufweisenden vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen sind hart. Wenn
sie in Lagen oder Scheiben dieser Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
in einem Beutel verpackt und mit einer
Belastung von 10 g/cm² beaufschlagt werden, tritt weder
ein Zusammendrücken noch ein Zusammenhaften dieser Nahrungsmittelgrundlagen
auf. Sie lassen sich unter einem Winkel
von etwa 20° biegen, doch treten beim weiteren Biegen
Risse bzw. Sprünge auf. Bei Verwendung eines Kunststoffbehälters
für den Transport der Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
erleiden diese keinen Bruch.
In allen Fällen werden vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
mit einem Gitter- bzw. Waffelmuster
einer Höhe von etwa 1,5 mm und einer Seitenlänge von
10 mm in jeder Oberfläche erhalten. Diese vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen können an sich bereits
in diesem Zustand verzehrt werden, weil die Stärke
des Weizenmehls in α-Stärke überführt worden ist. Durch
Ausbacken dieser Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
durch weiteres Erwärmen bis zum Erreichen einer hellbraunen
Färbung lassen sich eßbare Behälter guter
Knusprigkeit erzielen.
Beim zweiten Backvorgang bzw. Ausbacken der vorgebackenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen (111), (112), (121)
und (122) bei 200°C für 60 s sind die Enderzeugnisse aus
den Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen (111) und
(112) leicht oder hell gelbbraun bei einem Restwassergehalt
von 0,1% oder darunter; die Enderzeugnisse aus den
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen (121) und (122)
sind braun und enthalten etwa 0,1% Restwasser. Insbesondere
bei den Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen mit
dem eingeprägten Waffelmuster sind dessen Oberseiten geringfügig
versengt.
Wenn die Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen schließlich
60 s lang bei 180°C ausgebacken werden, besitzen die Enderzeugnisse
eine gelbbraune Färbung und praktisch keinen
Restwassergehalt.
In den einen Restwassergehalt von etwa 8-10% aufweisenden
vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen entstehen
keine Risse, wenn sie unter einem Winkel von etwa
30° gebogen werden. Die einen Restwassergehalt von etwa
4-7% aufweisenden vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen
lassen sich unter einem Winkel von etwa
10° biegen. Wenn zehn Lagen oder Scheiben dieser Lebens-
oder Nahrungsmittelgrundlagen jeweils in einem Beutel verpackt
und die Beutel erforderlichenfalls in einem Wellkarton
gestapelt werden, wird daher eine Wellkartonlage
oder eine Schaumstoffplatte als Polstermedium zwischen die
einzelnen Beutel in den Lagen eingefügt, so daß sich die
vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen in
diesem Zustand beschädigungsfrei transportieren lassen.
In Beispiel 4 entsprechen die Ausbackbedingungen und die
betreffenden Ausbackergebnisse denen bei Beispiel 1.
Wenn - wie vorstehend beschrieben - beim erfindungsgemäßen
Verfahren ein durch Verkneten von Weizenmehl, Öl oder Fett,
Zucker, einem eßbaren oberflächenaktiven Mittel, wie Ei,
und Wasser zubereiteter Teig 2 auf die Heizplatte 10 a gegossen,
auf ihr verteilt und dann erwärmt wird, erfolgt
die Erwärmung des Teiges 2 bei einer vergleichsweise
niedrigen Temperatur, so daß die im Teig 2 enthaltene
Stärke in α-Stärke überführt wird, die Proteine durch
Wärme koaguliert werden und ein Restwassergehalt von etwa
4-20% verbleibt. Da das Backen bei einer niedrigen
Temperatur von etwa 110-160°C stattfindet, können daher
auch bei Zugabe einer vergleichsweise großen Wassermenge
zum Mehl als Hauptzutat alle Mängel der herkömmlichen
Verfahren vermieden werden, und es wird insbesondere die
für das Ausbacken des Teiges benötigte Energiemenge verringert.
Beim Ausliefern oder Transportieren der vorgegebenen
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen treten in
diesen außerdem keine Risse oder Sprünge auf, auch wenn sie
unter einem Winkel von etwa 30° gebogen werden, d. h. die
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen erfahren beim Transport
keinerlei Verformung oder Beschädigung. Auch wenn die
Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlagen geringfügig verformt
sind, können deshalb, weil beim zweiten Backvorgang bzw.
beim Ausbacken diese Form korrigiert werden kann, unabhängig
von einer solchen Verformung einwandfreie eßbare
Behälter, wie Spitztüten und Schalen oder Becher, erzeugt
werden. Da eine die eßbaren Behälter verwendende Verkaufsstätte
für Speiseeis, wie sogen. Softeis, nur mit einer
äußerst einfachen, toasterartigen kleinen Ausbackvorrichtung
einer Leistung von etwa 200-300 W und einer Konus-
oder Spitztütenformvorrichtung ausgestattet zu sein braucht,
lassen sich die eßbaren Behälter jeweils in kurzer Zeit und
mir nur einem geringen Raumbedarf für die Ausrüstung herstellen,
was eine große Senkung der Ausrüstungs-Investitionskosten
bedeutet. Außerdem bestehen dabei auch keinerlei
Einschränkungen bezüglich der elektrischen Energieversorgung.
Weiterhin entsteht beim Ausbacken der Lebens- oder
Nahrungsmittelgrundlagen für die Spitztüten an der Verkaufsstätte
ein angenehmer Geruch, welcher die Aufmerksamkeit
von möglichen Käufern erweckt. Da der Ausbackvorgang selbst
einfach ist und daher auch durch ungeübte Arbeitskräfte,
wie Teilzeitarbeitskräfte, in der Speiseeis-Verkaufsstätte
durchgeführt werden kann, läßt sich das Personalproblem
mildern.
Claims (4)
1. Verfahren zur Herstellung eßbarer Behälter, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Teig, der durch Verkneten von
Weizenmehl, Öl oder Fett, Zucker, einem eßbaren oberflächenaktiven
Mittel, wie Ei, und Wasser zubereitet
worden ist und auf eine Heizplatte gegossen und auf
dieser verteilt wird, zur Erzeugung einer wärmebehandelten
bzw. vorgebackenen Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
erwärmt wird, wobei das Erwärmen bei einer
gegebenen Temperatur für eine gegebene Zeitspanne in
der Weise erfolgt, daß die Stärke des Teiges in α-Stärke
überführt und das Protein des Teiges durch Wärmeeinfluß
koaguliert werden und daß die Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
einen geringen Restwassergehalt behält, die
vorgebackene Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage unter
Abkühlung gelagert wird, die Lebens- oder Nahrungsmittelgrundlage
sodann zu iher Wiedererweichung erneut erwärmt
und hierauf zu eßbaren Behältern einer gegebenen Form
geformt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Erwärmen bei einer gegebenen Temperatur während
einer gegebenen Zeitspanne in der Weise erfolgt, daß der
Teig einen Restwassergehalt von etwa 17 ± 2% aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Erwärmen bei einer gegebenen Temperatur während
einer gegebenen Zeitspanne in der Weise erfolgt, daß der
Teig einen Restwassergehalt von etwa 12 ± 3% aufweist.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Erwärmen bei einer gegebenen Temperatur während
einer gegebenen Zeitspanne in der Weise erfolgt, daß der
Teig einen Restwassergehalt von etwa 7 ± 3% aufweist.
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