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DE19836060B4 - Fahrzeugsitzanlage mit fernbedienbarer Entriegelung - Google Patents

Fahrzeugsitzanlage mit fernbedienbarer Entriegelung Download PDF

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DE19836060B4
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seat
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unlocking
vehicle
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Rainer Kober
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Siemens AG
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Abstract

Fahrzeugsitzanlage (1) mit fernbedienbarer Entriegelung, insbesondere für einen Personenkraftwagen, der zumindest eine Sitzfläche (2) und wenigstens eine dieser zugeordnete Rückenlehne (3) aufweist, wobei die Rückenlehne (3) und/oder die Sitzfläche (2) über einen Entriegelungsmechanismus verfügen, nach dessen Entriegelung sie getrennt oder gemeinsam aus einer Sitzposition in eine weitere Position klappbar sind, und der Entriegelungsmechanismus mindestens einen fernbedient betätigbaren Stellantrieb (5; 6; 7); (21; 22; 23) aufweist, der pneumatisch oder elektromotorisch oder elektrohydraulisch arbeitet, dadurch gekenn zeichnet, dass zur Ansteuerung des Stellantriebes (5; 6; 7); (21; 22; 23) oder der Stellantriebe (5, 6, 7, 21, 22, 23) wenigstens ein Bedienelement (25) in einem Gepäckraum des Fahrzeuges angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugsitzanlage mit fernbedienbarer Entriegelung gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
  • Eine Fahrzeugsitzanlage dieser Art ist aus der DE 38 03 602 A1 bekannt. Dort wird eine motorisch betriebene Entriegelung beschrieben, um einen Sitz anschließend mit einem Stellenantrieb in eine Endstellung verfahren zu können. Ein Betätigungsschalter sitzt bei verschwenkbarer Rückenlehne in deren Schwenkbereich, kann aber z. B. vom Kofferraum aus nicht erreicht werden.
  • Bekannt sind bei Fahrzeugen insbesondere Rücksitzbänke, die geteilt oder in ihrer Gesamtheit umklappbar sind, um eine größere Staufläche zusammen mit dem Volumen des Kofferraums erzielen zu können. Diese Rücksitzbänke weisen Rücksitzlehnen und Sitzflächen auf, die einzeln oder gemeinsam umklappbar sind. Dazu ist eine Entriegelung erforderlich, die am oberen Ende der Rücksitzlehne oder seitlich an einer Rückenlehne eines Fahrer- oder Beifahrersitzes angeordnet ist. Diese Entriegelung ist erst nach dem Einsteigen in das Fahrzeug erreichbar, wobei sie die Rücksitze betreffend vom Kofferraum überhaupt nicht erreicht werden kann. Dies ist insbesondere unter Komfortaspekten von Nachteil.
  • Bei den bekannten Sitzen ist seitlich oder am oberen Ende ein Knopf oder dergleichen angeordnet, der durch Ziehen oder Drücken auf einen Entriegelungsmechanismus in dem Sitz wirkt. Dieser Knopf ist in der Regel über Bowdenzüge mit diesem Entriegelungsmechanismus verbunden, wobei es im Falle eines Unfalles vorkommen kann, dass bei einem Heckaufprall oder auch bei einem Seitenaufprall infolge einer Deformation der Karosserie des Fahrzeuges Zugkräfte oder sonstige Kräfte in diesen Bowdenzug eingeleitet werden, die zu einem ungewollten Entriegeln des Entriegelungsmechanismusses führen. Dadurch ist die Sicherheit von Personen in dem Fahrzeug nicht mehr gewährleistet, da es aufgrund des geschilderten Vorganges zu Gefährdungen, insbesondere Verletzungen, der Personen kommen kann.
  • Bekannt bei Fahrzeugen des Herstellers Mercedes Benz (E-Klasse) sind Kopfstützen an der Rücksitzbank, die auf Tastendruck, wobei ein Taster im Cockpit des Fahrzeuges angeordnet ist, entriegelt werden können und aufgrund ihres Eigengewichtes von einer in etwa senkrechten Position in eine in etwa waagerechte Position umklappen, um eine bessere Sicht in den rückwärtigen Bereich des Fahrzeuges zu ermöglichen.
  • Aus der DE 29 39 115 A1 ist eine Fernbedienung zur Sitzverstellung bekannt.
  • Die Aufgabe liegt bei einer Fahrzeugsitzanlage der eingangs genannten Art in der Vermeidung der geschilderten Nachteile, sowie in einer Erhöhung des Bedienkomforts der Sitzanlage.
  • Die Lösung besteht darin, dass zur Ansteuerung des Stellantriebes oder der Stellantriebe wenigstens ein Bedienelement in einem Gepäckraum des Fahrzeuges angeordnet ist.
  • In vorteilhafter Weise ist für jedes Sitzteil (Sitzfläche, Rücksitzlehne, gegebenenfalls auch die Kopfstütze) ein eigener Stellantrieb vorgesehen, wobei bei dieser Anordnung der jeweilige Stellantrieb in dem zu entriegelnden Sitzteil oder dem dazugehörigen Sitzteil angeordnet ist. Der Stellantrieb kann aber auch in einem anderen Sitzteil oder überhaupt vom Sitz entfernt angeordnet sein, wobei dann der Stellantrieb über Verbindungselemente (wie Bowdenzüge oder dergleichen) mit dem Entriegelungsmechanismus in dem Sitz verbunden ist.
  • Die fernbediente Entriegelung kann mittels eines elektromotorischen, eines elektrohydraulischen oder eines pneumatischen Stellantriebes erfolgen.
  • Die Fernbedienung umfaßt zum Beispiel auch einen Handsender oder ein weiteres Bedienelement, das insbesondere im Innenraum des Fahrzeuges, angeordnet ist.
  • Jedem Stellantrieb zur Entriegelung kann auch ein Bedienelement zugeordnet werden.
  • Verschiedene Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Sitzanlage sind im folgenden beschrieben und anhand der Figuren erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 und 2: eine Sitzanlage mit pneumatisch wirkendem Stellantrieb zur Entriegelung,
  • 3: eine Sitzanlage mit elektromotorisch wirkendem Stellantrieb zur Entriegelung.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform einer Sitzanlage 1 gezeigt. Diese Sitzanlage 1 besteht aus zwei Sitzflächen 2 sowie den Sitzflächen 2 zugeordnete Rückenlehnen 3, die in etwa im Verhältnis 1/3 zu 2/3 getrennt voneinander umklappbar sind. Denkbar ist auch, dass eine einzige durchgehende Sitzfläche 2 einschließlich der zugehörigen Rückenlehne 3 oder auch mehr als zwei Sitzflächen 2 mit zugehörigen Rückenlehnen 3 vorhanden sind. Darüber hinaus ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder Sitzfläche 2 eine eigene Rückenlehne 3 zugeordnet ist und umgekehrt, da es auch denkbar ist, einer einzigen durchgehenden Sitzfläche 2 mehrere Rückenlehnen 3 oder umgekehrt zuzuordnen.
  • Die in 1 gezeigte Sitzanlage 1 umfaßt noch Kopfstützen 4, die am oberen Ende der Rückenlehnen 3 in an sich bekannter Weise angeordnet und ebenfalls umklappbar sind. Dies ist je doch nicht zwangsweise erforderlich, da beispielsweise die Kopfstützen 4 zusammen mit der zugehörigen Rückenlehne 3 umgeklappt werden können.
  • Diejenigen Elemente, die das Umklappen der Rückenlehnen 3 und/oder das Umklappen (oder auch ein Verschieben) der Sitzflächen 2 bewirken, sind nicht dargestellt, jedoch ansich bekannt. So ist in etwa im Drehpunkt zum Beispiel der Rückenlehne 3 ein Entriegelungsmechanismus vorhanden, der bewirkt, daß die Rückenlehne 3 in einer in etwa senkrechten Sitzposition gehalten wird oder nach Betätigung des Entriegelungsmechanismusses ein Umklappen der Rückenlehne 3 gestattet.
  • Weiterhin ist in 1 gezeigt, daß jeder Sitzfläche 2, Rückenlehne 3 und Kopfstütze 4 ein eigener Stellantrieb 5 bis 7 zugeordnet ist, wobei die Stellantriebe 5 bis 7 gemeinsam oder einzeln oder in Gruppen angesteuert den Entriegelungsmechanismus betätigen, so daß zum Beispiel die Sitzflächen 2 in Längsrichtung bewegt werden können und die Rückenlehnen 3 einschließlich ihrer Kopfstützen 4 umgeklappt werden können, so daß sie eine in etwa parallele Lage zu den Sitzflächen 2 einnehmen.
  • Die pneumatisch wirkenden Stellantriebe 5 bis 7 werden von einer Einrichtung 8 zur Druckerzeugung und Druckverteilung angesteuert. In dieser Einrichtung 8, die innerhalb oder außerhalb der Sitzanlage 1 angeordnet ist, ist eine Pumpe 9 (zum Beispiel eine Flügelzellenpumpe oder eine Membranpumpe) vorhanden, die von einem Elektromotor 10 betrieben wird. Die von der Pumpe 9 erzeugte Druckluft kann, nachdem sie einen Druckschalter 11 passiert hat, einem ersten 3/2-Wegeventil zugeleitet werden, welches dem Umschalten zwischen Sitzfläche- und Rückenlehnenbetätigung einerseits und Kopfstützenbetätigung andererseits dient. Ausgangsseitig sind an diesem 3/2-Wegeventil 12 zwei weitere 3/2-Wegeventile 13 und 14 angeschlossen, wobei das 3/2-Wegeventil 13 über Druckleitungen 15 mit den Stellantrieben 5 und 6 in den Sitzflächen 2 und den Rückenlehnen 3 verbunden ist. Das weitere 3/2-Wegeventil 14 ist über Druckleitungen 16 mit den Stellantrieben 7 in den Kopfstützen 4 verbunden. Durch Betätigung des Druckschalters 11 wird damit bewirkt, daß die Stellantriebe 5 bis 7 angesteuert werden und dadurch der jeweilige Entriegelungsmechanismus betätigt wird. Dadurch werden alle Stellantriebe 5 bis 7 gemeinsam angesteuert. Ist eine einzelne Ansteuerung oder eine Ansteuerung in Gruppen erwünscht, kann ein entsprechender Druckschalter auch zwischen dem 3/2-Wegeventil 12 und dem 3/2-Wegeventil 13 beziehungsweise zwischen dem 3/2-Wegeventil 12 und dem 3/2-Wegeventil 14 angeordnet werden. Damit ist eine voneinander getrennte Entriegelung einerseits der Sitzflächen 2 und der Rückenlehnen 3 und andererseits der Kopfstützen 4 möglich. Soll eine Entriegelung in Bezug auf die linke und die rechte Seite der Sitzanlage 1 erfolgen, sind entsprechende Druckschalter ausgangsseitig der beiden 3/2-Wegeventile 13 und 14 vorzusehen. Anstelle des in 1 dargestellten Druckschalters 11 kann auch der Elektromotor 10 zum Antrieb der Pumpe 9 eingeschaltet beziehungsweise ausgeschaltet werden. Denkbar ist auch eine Integration eines Druckspeichers in der Einrichtung 8, so daß der Elektromotor 10 nicht ständig betrieben werden muß.
  • Die in 1 gezeigte Ausführungsform hat den Vorteil, daß zur Druckversorgung aller Stellantriebe 5 bis 7 nur insgesamt drei 3/2-Wegeventile erforderlich sind.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Sitzanlage 1, wobei gleiche Elemente wie in 1 auch die gleichen Bezugsziffern erhalten haben. Die Ausführungsform gemäß 2 unterscheidet sich im wesentlichen nur in dem Aufbau der Einrichtung 8 zur Druckerzeugung und Druckverteilung, wobei hier dem Druckschalter 11 in der dargestellten Weise vier 3/2-Wegeventile 17 bis 20 nachgeordnet sind, mittels der die einzelnen Stellantriebe 5 bis 7 angesteuert werden. Mit dieser Ausführungsform ist die gleichzeitige Betätigung aller Stellantriebe 5 bis 7 möglich, wobei auch hier wieder denkbar ist, daß zum voneinander getrennten Verriegeln auch die einzelnen 3/2-Wegeventile 17 bis 20 einzeln oder in Gruppen ansteuerbar sind.
  • Bei den Ausführungsformen gemäß den 1 und 2 kann es sich bei dem Druckschalter 11 auch um einen solchen Druckschalter handelt, der den Druck in dem Leitungssystem konstant hält und der nicht zur Betätigung der Stellan triebe 5 bis 7 herangezogen wird. Ein solcher Druckschalter schaltet die Pumpe 9 (insbesondere deren Elektromotor 10) solange ein, bis ein vorgegebener Betriebsdruck in dem Leitungssystem aufgebaut ist. Wenn dieser Betriebsdruck erreicht oder überschritten wurde, schaltet der Druckschalter die Pumpe 9 ab. Gleiches gilt auch, wenn ein Druckspeicher verwendet wird. Unterschreitet der in dem Druckspeicher gemessene Druck den vorgegebenen Betriebsdruck, wird die Pumpe 9 eingeschaltet und solange betrieben, bis in dem Druckspeicher der zum zuverlässigen Betreiben der Stellantriebe 5 bis 7 erforderliche, vorgegebene Betriebsdruck erreicht ist. Dabei ist der Betriebsdruck so gewählt, daß er auch zum gleichzeitigen Betreiben aller Stellantriebe oder einer Gruppe von Stellantrieben ausreicht. Bei der Verwendung eines Druckschalters in der gerade geschilderten Betriebsweise sind dann den einzelnen Stellantrieben 5 bis 7 beziehungsweise den zugehörigen Ventilen oder den zugehörigen Druckleitungen wieder Druckschalter oder sonstige Mittel zugeordnet, die das Betätigen eines Stellantriebes gestatten. Diese Mittel können auch in oder an der Sitzanlage 1, insbesondere an der betreffenden Sitzfläche 1, der Rückenlehne 3 oder der Kopfstütze 4 vorgesehen sein.
  • Anstelle von pneumatisch wirkenden Stellantrieben können auch elektrohydraulisch wirkende Stellantriebe und die entsprechende Ausrüstung in der Einrichtung 8 zur Druckerzeugung und Druckverteilung eingesetzt werden.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform der Sitzanlage 1 mit elektromotorisch wirkendem Stellantrieb für den Entriegelungsmechanismus. In den Sitzflächen 2, den Rückenlehnen 3 sowie den Kopfstützen 4 sind elektromotorisch wirkende Stellantriebe 21 bis 23 angeordnet, wobei elektromotorisch wirkende Stellantriebe den Vorteil haben, daß nur – im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Druckleitungen – eine einfache Verkabelung zum Ansteuern der Stellantriebe erforderlich ist, wobei diese Verkabelung einfach, geschützt und nicht sichtbar in der Sitzanlage integriert werden kann. Dies ist zwar auch bei den Druckleitungen möglich, jedoch ist hier der Aufwand etwas höher, da solche Druckleitungen nicht in beliebigen Formen verlegbar sind. Im Gegensatz hierzu haben die pneumatisch wirkenden Stellantriebe den Vorteil der weitestgehenden Geräuschlosigkeit. Dies läßt sich aber bei elektromotorisch wirkenden Stellantrieben ebenfalls weitestgehend erreichen, wenn diese mit Dämm-Mitteln umgeben werden. Darüber hinaus ist die elektrische Verkabelung der Stellantriebe 21 bis 23 einfach, da höchstens zwei elektrische Kabel zu jedem Stellantrieb geführt werden müssen. Alternativ dazu kann die Verkabelung so ausgeführt sein, daß zu jedem Stellantrieb 21 bis 23 eine Hinleitung gelegt ist und alle Stellantriebe eine gemeinsame Rückleitung (zum Beispiel die Masseleitung des Fahrzeuges) aufweisen.
  • In 3 ist weiterhin gezeigt, daß die Stellantriebe 21 bis 23, die insbesondere einen auf dem Entriegelungsmechanismus wirkenden Elektromotor oder Elektromagneten aufweisen, an einer Steuereinrichtung 24 angeschlossen. Weiterhin sind an der Steuereinrichtung 24 ein oder mehrere Bedienelemente 25 angeschlossen, bei denen es sich um Schalter, Taster oder dergleichen handelt, die im Innenraum des Fahrzeuges beziehungsweise in einem Gepäckraum (Kofferraum) des Fahrzeuges angeordnet sind. Durch Betätigung eines Bedienelementes oder mehrerer Bedienelemente 25 können die Stellantriebe 21 bis 23 – je nach Verschaltung – getrennt, gemeinsam oder in Gruppen angesteuert werden. So ist es zum Beispiel denkbar, daß mit einem Bedienelement 25 nur die Rückenlehnen 3 entriegelt werden und mit einem weiteren Bedienelement 25 die Entriegelung der Stellantriebe 21, 22 oder 21 bis 23 einer Seite der Sitzanlage 1 entriegelt werden. Ist ein Bedienelement 25 im Kofferraum des Fahrzeuges angeordnet und soll mit diesem durch Umklappen der Rückenlehnen 3 eine Durchlademöglichkeit geschaffen werden, ist eine besonders komfortable Entriegelung möglich, ohne daß zuvor eine Entriegelung vom Innenbereich des Fahrzeuges aus hätte stattfinden müssen. Da das eine Bedienelement 25 oder die mehreren Bedienelemente 25 an gut zugänglichen Stellen im Fahrzeug angeordnet werden kann beziehungsweise können, ist auch eine einfache Entriegelung der gewünschten Elemente der Sitzanlage 1 ohne ergonomisch ungünstige Körperhaltung möglich. Zusätzlich kann noch jeweils ein Bedienelement 25 in der betreffenden Sitzfläche 2, der Rückenlehne 3 und/oder der Kopfstütze 4 angeordnet sein.
  • Weiterhin ist es möglich, die Entriegelung, das heißt die Ansteuerung eines Stellantriebes oder mehrerer Stellantriebe, mittels einer drahtlosen Fernbedienung 26 vorzunehmen. Bei dieser drahtlosen Fernbedienung 26 kann es sich um eine eigenständige Fernbedienung handeln, wobei es auch denkbar ist, daß diese Fernbedienung Bestandteil einer Fernbedienung für die Zugangsberechtigung (Zentralverriegelung) des Fahrzeuges ist. Zum Empfang der von der drahtlosen Fernbedienung 26 abgegebenen Signale weist die Steuereinrichtung 24 einen Empfänger 27 auf, der die von der drahtlosen Fernbedienung 26 abgegebenen Signale (Entriegelungswünsche der Bedienperson) in Ansteuersignale für die Stellantriebe 21 bis 23 umwandelt. Anstelle eines in der Steuereinrichtung 24 integrierten Empfängers 27 ist auch die Anordnung des Empfängers 27 an einer anderen Stelle im Fahrzeug möglich, wobei der Empfänger 27 in vorteilhafter Weise mit dem Empfänger für die Fernbedienung der Zugangsberechtigung kombiniert oder in dieser integriert ist. Bei dieser Ausführungsform ist dann lediglich eine Übermittlung von dem Empfänger zu der Steuereinrichtung 24 erforderlich, wobei auch die Steuereinrichtung 24 ein Bestandteil einer Steuereinrichtung für die Zugangsberechtigung sein kann.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit ist noch wenigstens einem Stellantrieb, insbesondere allen Stellantrieben 21 bis 23, beziehungsweise deren Entriegelungsmechanismen jeweils ein Rückmeldesensor 28 zugeordnet, der erfaßt, ob der Entriegelungsmechanismus beziehungsweise der zugehörige Stellantrieb die Stellung „verriegelt" oder „entriegelt" einnimmt beziehungsweise eingenommen hat. Wird zum Beispiel festgestellt, daß beim Einlegen eines Ganges oder beim Anfahren des Fahrzeuges ein Stellantrieb beziehungsweise ein Entriegelungsmechanismus sich noch in der Stellung „entriegelt" befindet, kann dem Fahrer oder einer sonstigen Bedienperson des Fahrzeuges optisch und/oder akustisch ein Hinweis auf diese Situation gegeben werden. Denkbar ist auch, daß das Anfahren oder Fahren oberhalb einer bestimmten Geschwindigkeit in dieser Stellung des Entriegelungsmechanismusses gesperrt wird. Ebenso kann eine Anzeige erfolgen, wenn sämtliche Stellantriebe beziehungsweise deren Entriegelungsmechanismus sich in der Stellung „verriegelt" befinden. Dies erhöht die Sicherheit für die Insassen des Fahrzeuges, da sichergestellt ist, daß sich alle Teile der Sitzanlage 1 im verriegelten Zustand befinden und nicht unvorhergesehen umklappen oder sich verschieben können. Bei dem Rückmeldesensor 28 handelt es zum Beispiel um einen Schalter in einem Stromkreis, der im Zustand „entriegelt" offen ist und im Zustand „verriegelt" geschlossen ist oder umgekehrt. Darüber hinaus sind berührungslos wirkende Sensoren auch einsetzbar.
  • Die in der 3 gezeigte Steuereinrichtung 24 kann auch bei den Ausführungsformen gemäß den 1 und 2 verwendet werden. Zu diesem Zweck erhält die Steuereinrichtung 24 das Ausgangssignal des Druckschalter 11 zur Konstanthaltung des Betriebsdruckes in den Druckleitungen 15 und 16, indem die Pumpe 9 (insbesondere deren Elektromotor 10) von der Steuereinrichtung 24 eingeschaltet beziehungsweise ausgeschaltet wird. Darüber hinaus steuert die Steuereinrichtung 24 in Abhängigkeit der Betätigung eines Bedienelementes 25 das betreffende Mittel zur Betätigung wenigstens eines Stellantriebes 5, 6 und/oder 7 an, um das betreffende Element der Sitzanlage 1 zu entriegeln.
  • Während bei der bisherigen Beschreibung der Erfindung davon ausgegangen wurde, daß zumindest die Sitzflächen 2 und die Rückenlehnen 3 nach ihrer Entriegelung manuell aus einer Sitzposition in zumindest eine weitere Position gebracht werden, ist es auch denkbar, daß nach der Entriegelung weitere Stellantriebe aktiviert werden, die dann diese bisherige manuelle Bewegung (umklappen, verschieben) oder eine Kombination von diesen Bewegungen, ausführen. So ist es beispielsweise bei einer Rücksitzbank eines Fahrzeuges denkbar, daß nach der Betätigung eines Bedienelementes 25, das zum Beispiel im Armaturenbrett angeordnet ist, oder nach der Betätigung der Fernbedienung 26 die Sitzfläche 2 automatisch entriegelt und verschoben wird, wonach die Rücklehnen 3 ebenfalls entriegelt und umgeklappt werden können, so daß sich das Ladevolumen des Fahrzeuges durch Umklappen der Rücksitzbank bequem auf Knopfdruck erhöht und damit die komfortable Schaffung der Durchlademöglichkeit gegeben ist. Es entfällt somit in vorteilhafter Weise die bisherige umständliche und unkomfortable Entriegelung von Rücksitzbänken zur Schaffung dieser Durchlademöglichkeit.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Rücksitzbank von Fahrzeugen beschränkt, sondern kann zum Beispiel auch bei zweitürigen Fahrzeugen angewandt werden, um zum Einsteigen einen Vordersitz umzuklappen. Ebenfalls ist eine Anwendung bei Flugzeugen und Schiffen denkbar.
  • 1
    Sitzanlage
    2
    Sitzfläche
    3
    Rückenlehne
    4
    Kopfstütze
    5
    Pneumatischer Stellantrieb
    6
    Pneumatischer Stellantrieb
    7
    Pneumatischer Stellantrieb
    8
    Einrichtung zu Druckerzeugung und Druckverteilung
    9
    Pumpe
    10
    Elektromotor
    11
    Druckschalter
    12
    3/2-Wegeventil
    13
    3/2-Wegeventil
    14
    3/2-Wegeventil
    15
    Druckleitung
    16
    Druckleitung
    17
    3/2-Wegeventil
    18
    3/2-Wegeventil
    19
    3/2-Wegeventil
    20
    3/2-Wegeventil
    21
    elektromotorischer Stellantrieb
    22
    elektromotorischer Stellantrieb
    23
    elektromotorischer Stellantrieb
    24
    Steuereinrichtung
    25
    Bedienelement
    26
    Fernbedienung
    27
    Empfänger
    28
    Rückmeldesensor

Claims (5)

  1. Fahrzeugsitzanlage (1) mit fernbedienbarer Entriegelung, insbesondere für einen Personenkraftwagen, der zumindest eine Sitzfläche (2) und wenigstens eine dieser zugeordnete Rückenlehne (3) aufweist, wobei die Rückenlehne (3) und/oder die Sitzfläche (2) über einen Entriegelungsmechanismus verfügen, nach dessen Entriegelung sie getrennt oder gemeinsam aus einer Sitzposition in eine weitere Position klappbar sind, und der Entriegelungsmechanismus mindestens einen fernbedient betätigbaren Stellantrieb (5; 6; 7); (21; 22; 23) aufweist, der pneumatisch oder elektromotorisch oder elektrohydraulisch arbeitet, dadurch gekenn zeichnet, dass zur Ansteuerung des Stellantriebes (5; 6; 7); (21; 22; 23) oder der Stellantriebe (5, 6, 7, 21, 22, 23) wenigstens ein Bedienelement (25) in einem Gepäckraum des Fahrzeuges angeordnet ist.
  2. Fahrzeugsitzanlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (5; 6; 7); (21; 22; 23) zur Entriegelung in der Sitzfläche (2) und/oder der Rückenlehne (3) angeordnet ist.
  3. Fahrzeugsitzanlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (5; 6; 7); (21; 22; 23) oder die Stellantriebe (5, 6, 7, 21, 21, 22, 23) über eine drahtlose Fernbedienung (26) ansteuerbar ist oder sind.
  4. Fahrzeugsitzanlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,, dass die Stellantriebe (5, 6, 7, 21, 21, 22, 23) gemeinsam oder einzeln oder in Gruppen ansteuerbar sind.
  5. Fahrzeugsitzanlage (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einem Stellantrieb (5; 6; 7); (21; 22; 23) ein Rückmeldesensor (28) zur Erfassung der Stellungen "verriegelt" und "entriegelt" zugeordnet ist.
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