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Die
Erfindung betrifft eine Fahrzeugsitzanlage mit fernbedienbarer Entriegelung
gemäß den Merkmalen
des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
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Eine
Fahrzeugsitzanlage dieser Art ist aus der
DE 38 03 602 A1 bekannt.
Dort wird eine motorisch betriebene Entriegelung beschrieben, um
einen Sitz anschließend
mit einem Stellenantrieb in eine Endstellung verfahren zu können. Ein
Betätigungsschalter
sitzt bei verschwenkbarer Rückenlehne
in deren Schwenkbereich, kann aber z. B. vom Kofferraum aus nicht
erreicht werden.
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Bekannt
sind bei Fahrzeugen insbesondere Rücksitzbänke, die geteilt oder in ihrer
Gesamtheit umklappbar sind, um eine größere Staufläche zusammen mit dem Volumen
des Kofferraums erzielen zu können.
Diese Rücksitzbänke weisen
Rücksitzlehnen
und Sitzflächen
auf, die einzeln oder gemeinsam umklappbar sind. Dazu ist eine Entriegelung
erforderlich, die am oberen Ende der Rücksitzlehne oder seitlich an
einer Rückenlehne
eines Fahrer- oder Beifahrersitzes angeordnet ist. Diese Entriegelung
ist erst nach dem Einsteigen in das Fahrzeug erreichbar, wobei sie
die Rücksitze
betreffend vom Kofferraum überhaupt
nicht erreicht werden kann. Dies ist insbesondere unter Komfortaspekten
von Nachteil.
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Bei
den bekannten Sitzen ist seitlich oder am oberen Ende ein Knopf
oder dergleichen angeordnet, der durch Ziehen oder Drücken auf
einen Entriegelungsmechanismus in dem Sitz wirkt. Dieser Knopf ist in
der Regel über
Bowdenzüge
mit diesem Entriegelungsmechanismus verbunden, wobei es im Falle
eines Unfalles vorkommen kann, dass bei einem Heckaufprall oder
auch bei einem Seitenaufprall infolge einer Deformation der Karosserie
des Fahrzeuges Zugkräfte
oder sonstige Kräfte
in diesen Bowdenzug eingeleitet werden, die zu einem ungewollten
Entriegeln des Entriegelungsmechanismusses führen. Dadurch ist die Sicherheit
von Personen in dem Fahrzeug nicht mehr gewährleistet, da es aufgrund des geschilderten
Vorganges zu Gefährdungen,
insbesondere Verletzungen, der Personen kommen kann.
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Bekannt
bei Fahrzeugen des Herstellers Mercedes Benz (E-Klasse) sind Kopfstützen an der Rücksitzbank,
die auf Tastendruck, wobei ein Taster im Cockpit des Fahrzeuges
angeordnet ist, entriegelt werden können und aufgrund ihres Eigengewichtes von
einer in etwa senkrechten Position in eine in etwa waagerechte Position
umklappen, um eine bessere Sicht in den rückwärtigen Bereich des Fahrzeuges
zu ermöglichen.
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Aus
der
DE 29 39 115 A1 ist
eine Fernbedienung zur Sitzverstellung bekannt.
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Die
Aufgabe liegt bei einer Fahrzeugsitzanlage der eingangs genannten
Art in der Vermeidung der geschilderten Nachteile, sowie in einer
Erhöhung des
Bedienkomforts der Sitzanlage.
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Die
Lösung
besteht darin, dass zur Ansteuerung des Stellantriebes oder der
Stellantriebe wenigstens ein Bedienelement in einem Gepäckraum des
Fahrzeuges angeordnet ist.
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In
vorteilhafter Weise ist für
jedes Sitzteil (Sitzfläche,
Rücksitzlehne,
gegebenenfalls auch die Kopfstütze)
ein eigener Stellantrieb vorgesehen, wobei bei dieser Anordnung
der jeweilige Stellantrieb in dem zu entriegelnden Sitzteil oder
dem dazugehörigen
Sitzteil angeordnet ist. Der Stellantrieb kann aber auch in einem
anderen Sitzteil oder überhaupt
vom Sitz entfernt angeordnet sein, wobei dann der Stellantrieb über Verbindungselemente
(wie Bowdenzüge oder
dergleichen) mit dem Entriegelungsmechanismus in dem Sitz verbunden
ist.
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Die
fernbediente Entriegelung kann mittels eines elektromotorischen,
eines elektrohydraulischen oder eines pneumatischen Stellantriebes
erfolgen.
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Die
Fernbedienung umfaßt
zum Beispiel auch einen Handsender oder ein weiteres Bedienelement,
das insbesondere im Innenraum des Fahrzeuges, angeordnet ist.
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Jedem
Stellantrieb zur Entriegelung kann auch ein Bedienelement zugeordnet
werden.
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Verschiedene
Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Sitzanlage sind im folgenden
beschrieben und anhand der Figuren erläutert.
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Es
zeigen:
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1 und 2: eine Sitzanlage mit pneumatisch wirkendem
Stellantrieb zur Entriegelung,
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3: eine Sitzanlage mit elektromotorisch wirkendem
Stellantrieb zur Entriegelung.
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In 1 ist eine erste Ausführungsform
einer Sitzanlage 1 gezeigt. Diese Sitzanlage 1 besteht
aus zwei Sitzflächen 2 sowie
den Sitzflächen 2 zugeordnete
Rückenlehnen 3,
die in etwa im Verhältnis
1/3 zu 2/3 getrennt voneinander umklappbar sind. Denkbar ist auch,
dass eine einzige durchgehende Sitzfläche 2 einschließlich der
zugehörigen
Rückenlehne 3 oder auch
mehr als zwei Sitzflächen 2 mit
zugehörigen Rückenlehnen 3 vorhanden
sind. Darüber
hinaus ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder Sitzfläche 2 eine
eigene Rückenlehne 3 zugeordnet
ist und umgekehrt, da es auch denkbar ist, einer einzigen durchgehenden
Sitzfläche 2 mehrere
Rückenlehnen 3 oder
umgekehrt zuzuordnen.
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Die
in 1 gezeigte Sitzanlage 1 umfaßt noch
Kopfstützen 4,
die am oberen Ende der Rückenlehnen 3 in
an sich bekannter Weise angeordnet und ebenfalls umklappbar sind.
Dies ist je doch nicht zwangsweise erforderlich, da beispielsweise
die Kopfstützen 4 zusammen
mit der zugehörigen
Rückenlehne 3 umgeklappt
werden können.
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Diejenigen
Elemente, die das Umklappen der Rückenlehnen 3 und/oder
das Umklappen (oder auch ein Verschieben) der Sitzflächen 2 bewirken, sind
nicht dargestellt, jedoch ansich bekannt. So ist in etwa im Drehpunkt
zum Beispiel der Rückenlehne 3 ein
Entriegelungsmechanismus vorhanden, der bewirkt, daß die Rückenlehne 3 in
einer in etwa senkrechten Sitzposition gehalten wird oder nach Betätigung des
Entriegelungsmechanismusses ein Umklappen der Rückenlehne 3 gestattet.
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Weiterhin
ist in 1 gezeigt, daß jeder
Sitzfläche 2,
Rückenlehne 3 und
Kopfstütze 4 ein
eigener Stellantrieb 5 bis 7 zugeordnet ist, wobei
die Stellantriebe 5 bis 7 gemeinsam oder einzeln
oder in Gruppen angesteuert den Entriegelungsmechanismus betätigen, so
daß zum
Beispiel die Sitzflächen 2 in Längsrichtung
bewegt werden können
und die Rückenlehnen 3 einschließlich ihrer
Kopfstützen 4 umgeklappt
werden können,
so daß sie
eine in etwa parallele Lage zu den Sitzflächen 2 einnehmen.
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Die
pneumatisch wirkenden Stellantriebe 5 bis 7 werden
von einer Einrichtung 8 zur Druckerzeugung und Druckverteilung
angesteuert. In dieser Einrichtung 8, die innerhalb oder
außerhalb
der Sitzanlage 1 angeordnet ist, ist eine Pumpe 9 (zum
Beispiel eine Flügelzellenpumpe
oder eine Membranpumpe) vorhanden, die von einem Elektromotor 10 betrieben wird.
Die von der Pumpe 9 erzeugte Druckluft kann, nachdem sie
einen Druckschalter 11 passiert hat, einem ersten 3/2-Wegeventil
zugeleitet werden, welches dem Umschalten zwischen Sitzfläche- und
Rückenlehnenbetätigung einerseits
und Kopfstützenbetätigung andererseits
dient. Ausgangsseitig sind an diesem 3/2-Wegeventil 12 zwei weitere
3/2-Wegeventile 13 und 14 angeschlossen, wobei
das 3/2-Wegeventil 13 über
Druckleitungen 15 mit den Stellantrieben 5 und 6 in
den Sitzflächen 2 und
den Rückenlehnen 3 verbunden
ist. Das weitere 3/2-Wegeventil 14 ist über Druckleitungen 16 mit
den Stellantrieben 7 in den Kopfstützen 4 verbunden.
Durch Betätigung des
Druckschalters 11 wird damit bewirkt, daß die Stellantriebe 5 bis 7 angesteuert
werden und dadurch der jeweilige Entriegelungsmechanismus betätigt wird.
Dadurch werden alle Stellantriebe 5 bis 7 gemeinsam angesteuert.
Ist eine einzelne Ansteuerung oder eine Ansteuerung in Gruppen erwünscht, kann ein
entsprechender Druckschalter auch zwischen dem 3/2-Wegeventil 12 und
dem 3/2-Wegeventil 13 beziehungsweise zwischen dem 3/2-Wegeventil 12 und
dem 3/2-Wegeventil 14 angeordnet werden. Damit ist eine
voneinander getrennte Entriegelung einerseits der Sitzflächen 2 und
der Rückenlehnen 3 und
andererseits der Kopfstützen 4 möglich. Soll
eine Entriegelung in Bezug auf die linke und die rechte Seite der
Sitzanlage 1 erfolgen, sind entsprechende Druckschalter
ausgangsseitig der beiden 3/2-Wegeventile 13 und 14 vorzusehen.
Anstelle des in 1 dargestellten
Druckschalters 11 kann auch der Elektromotor 10 zum
Antrieb der Pumpe 9 eingeschaltet beziehungsweise ausgeschaltet
werden. Denkbar ist auch eine Integration eines Druckspeichers in
der Einrichtung 8, so daß der Elektromotor 10 nicht
ständig
betrieben werden muß.
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Die
in 1 gezeigte Ausführungsform
hat den Vorteil, daß zur
Druckversorgung aller Stellantriebe 5 bis 7 nur
insgesamt drei 3/2-Wegeventile erforderlich sind.
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2 zeigt eine weitere Ausführungsform der
Sitzanlage 1, wobei gleiche Elemente wie in 1 auch die gleichen Bezugsziffern
erhalten haben. Die Ausführungsform
gemäß 2 unterscheidet sich im
wesentlichen nur in dem Aufbau der Einrichtung 8 zur Druckerzeugung
und Druckverteilung, wobei hier dem Druckschalter 11 in
der dargestellten Weise vier 3/2-Wegeventile 17 bis 20 nachgeordnet sind,
mittels der die einzelnen Stellantriebe 5 bis 7 angesteuert
werden. Mit dieser Ausführungsform
ist die gleichzeitige Betätigung
aller Stellantriebe 5 bis 7 möglich, wobei auch hier wieder
denkbar ist, daß zum
voneinander getrennten Verriegeln auch die einzelnen 3/2-Wegeventile 17 bis 20 einzeln
oder in Gruppen ansteuerbar sind.
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Bei
den Ausführungsformen
gemäß den 1 und 2 kann es sich bei dem Druckschalter 11 auch
um einen solchen Druckschalter handelt, der den Druck in dem Leitungssystem
konstant hält
und der nicht zur Betätigung
der Stellan triebe 5 bis 7 herangezogen wird. Ein
solcher Druckschalter schaltet die Pumpe 9 (insbesondere
deren Elektromotor 10) solange ein, bis ein vorgegebener
Betriebsdruck in dem Leitungssystem aufgebaut ist. Wenn dieser Betriebsdruck
erreicht oder überschritten
wurde, schaltet der Druckschalter die Pumpe 9 ab. Gleiches
gilt auch, wenn ein Druckspeicher verwendet wird. Unterschreitet
der in dem Druckspeicher gemessene Druck den vorgegebenen Betriebsdruck,
wird die Pumpe 9 eingeschaltet und solange betrieben, bis
in dem Druckspeicher der zum zuverlässigen Betreiben der Stellantriebe 5 bis 7 erforderliche,
vorgegebene Betriebsdruck erreicht ist. Dabei ist der Betriebsdruck so
gewählt,
daß er
auch zum gleichzeitigen Betreiben aller Stellantriebe oder einer
Gruppe von Stellantrieben ausreicht. Bei der Verwendung eines Druckschalters
in der gerade geschilderten Betriebsweise sind dann den einzelnen
Stellantrieben 5 bis 7 beziehungsweise den zugehörigen Ventilen
oder den zugehörigen
Druckleitungen wieder Druckschalter oder sonstige Mittel zugeordnet,
die das Betätigen
eines Stellantriebes gestatten. Diese Mittel können auch in oder an der Sitzanlage 1,
insbesondere an der betreffenden Sitzfläche 1, der Rückenlehne 3 oder
der Kopfstütze 4 vorgesehen
sein.
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Anstelle
von pneumatisch wirkenden Stellantrieben können auch elektrohydraulisch
wirkende Stellantriebe und die entsprechende Ausrüstung in der
Einrichtung 8 zur Druckerzeugung und Druckverteilung eingesetzt
werden.
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3 zeigt eine Ausführungsform
der Sitzanlage 1 mit elektromotorisch wirkendem Stellantrieb für den Entriegelungsmechanismus.
In den Sitzflächen 2,
den Rückenlehnen 3 sowie
den Kopfstützen 4 sind
elektromotorisch wirkende Stellantriebe 21 bis 23 angeordnet,
wobei elektromotorisch wirkende Stellantriebe den Vorteil haben,
daß nur – im Gegensatz
zu den bisher beschriebenen Druckleitungen – eine einfache Verkabelung
zum Ansteuern der Stellantriebe erforderlich ist, wobei diese Verkabelung einfach,
geschützt
und nicht sichtbar in der Sitzanlage integriert werden kann. Dies
ist zwar auch bei den Druckleitungen möglich, jedoch ist hier der
Aufwand etwas höher,
da solche Druckleitungen nicht in beliebigen Formen verlegbar sind.
Im Gegensatz hierzu haben die pneumatisch wirkenden Stellantriebe
den Vorteil der weitestgehenden Geräuschlosigkeit. Dies läßt sich
aber bei elektromotorisch wirkenden Stellantrieben ebenfalls weitestgehend
erreichen, wenn diese mit Dämm-Mitteln
umgeben werden. Darüber hinaus
ist die elektrische Verkabelung der Stellantriebe 21 bis 23 einfach,
da höchstens
zwei elektrische Kabel zu jedem Stellantrieb geführt werden müssen. Alternativ
dazu kann die Verkabelung so ausgeführt sein, daß zu jedem
Stellantrieb 21 bis 23 eine Hinleitung gelegt
ist und alle Stellantriebe eine gemeinsame Rückleitung (zum Beispiel die
Masseleitung des Fahrzeuges) aufweisen.
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In 3 ist weiterhin gezeigt,
daß die
Stellantriebe 21 bis 23, die insbesondere einen
auf dem Entriegelungsmechanismus wirkenden Elektromotor oder Elektromagneten
aufweisen, an einer Steuereinrichtung 24 angeschlossen.
Weiterhin sind an der Steuereinrichtung 24 ein oder mehrere
Bedienelemente 25 angeschlossen, bei denen es sich um Schalter,
Taster oder dergleichen handelt, die im Innenraum des Fahrzeuges
beziehungsweise in einem Gepäckraum
(Kofferraum) des Fahrzeuges angeordnet sind. Durch Betätigung eines
Bedienelementes oder mehrerer Bedienelemente 25 können die
Stellantriebe 21 bis 23 – je nach Verschaltung – getrennt, gemeinsam
oder in Gruppen angesteuert werden. So ist es zum Beispiel denkbar,
daß mit
einem Bedienelement 25 nur die Rückenlehnen 3 entriegelt
werden und mit einem weiteren Bedienelement 25 die Entriegelung
der Stellantriebe 21, 22 oder 21 bis 23 einer Seite
der Sitzanlage 1 entriegelt werden. Ist ein Bedienelement
25 im Kofferraum des Fahrzeuges angeordnet und soll mit diesem durch
Umklappen der Rückenlehnen 3 eine
Durchlademöglichkeit
geschaffen werden, ist eine besonders komfortable Entriegelung möglich, ohne
daß zuvor
eine Entriegelung vom Innenbereich des Fahrzeuges aus hätte stattfinden müssen. Da
das eine Bedienelement 25 oder die mehreren Bedienelemente 25 an
gut zugänglichen Stellen
im Fahrzeug angeordnet werden kann beziehungsweise können, ist
auch eine einfache Entriegelung der gewünschten Elemente der Sitzanlage 1 ohne
ergonomisch ungünstige
Körperhaltung
möglich.
Zusätzlich
kann noch jeweils ein Bedienelement 25 in der betreffenden
Sitzfläche 2,
der Rückenlehne 3 und/oder
der Kopfstütze 4 angeordnet
sein.
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Weiterhin
ist es möglich,
die Entriegelung, das heißt
die Ansteuerung eines Stellantriebes oder mehrerer Stellantriebe,
mittels einer drahtlosen Fernbedienung 26 vorzunehmen.
Bei dieser drahtlosen Fernbedienung 26 kann es sich um
eine eigenständige
Fernbedienung handeln, wobei es auch denkbar ist, daß diese
Fernbedienung Bestandteil einer Fernbedienung für die Zugangsberechtigung (Zentralverriegelung)
des Fahrzeuges ist. Zum Empfang der von der drahtlosen Fernbedienung 26 abgegebenen
Signale weist die Steuereinrichtung 24 einen Empfänger 27 auf,
der die von der drahtlosen Fernbedienung 26 abgegebenen
Signale (Entriegelungswünsche
der Bedienperson) in Ansteuersignale für die Stellantriebe 21 bis 23 umwandelt.
Anstelle eines in der Steuereinrichtung 24 integrierten
Empfängers 27 ist
auch die Anordnung des Empfängers 27 an
einer anderen Stelle im Fahrzeug möglich, wobei der Empfänger 27 in
vorteilhafter Weise mit dem Empfänger
für die Fernbedienung
der Zugangsberechtigung kombiniert oder in dieser integriert ist.
Bei dieser Ausführungsform
ist dann lediglich eine Übermittlung
von dem Empfänger
zu der Steuereinrichtung 24 erforderlich, wobei auch die
Steuereinrichtung 24 ein Bestandteil einer Steuereinrichtung
für die
Zugangsberechtigung sein kann.
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Zur
Erhöhung
der Sicherheit ist noch wenigstens einem Stellantrieb, insbesondere
allen Stellantrieben 21 bis 23, beziehungsweise
deren Entriegelungsmechanismen jeweils ein Rückmeldesensor 28 zugeordnet,
der erfaßt,
ob der Entriegelungsmechanismus beziehungsweise der zugehörige Stellantrieb die
Stellung „verriegelt" oder „entriegelt" einnimmt beziehungsweise
eingenommen hat. Wird zum Beispiel festgestellt, daß beim Einlegen
eines Ganges oder beim Anfahren des Fahrzeuges ein Stellantrieb beziehungsweise
ein Entriegelungsmechanismus sich noch in der Stellung „entriegelt" befindet, kann dem
Fahrer oder einer sonstigen Bedienperson des Fahrzeuges optisch
und/oder akustisch ein Hinweis auf diese Situation gegeben werden.
Denkbar ist auch, daß das
Anfahren oder Fahren oberhalb einer bestimmten Geschwindigkeit in
dieser Stellung des Entriegelungsmechanismusses gesperrt wird. Ebenso
kann eine Anzeige erfolgen, wenn sämtliche Stellantriebe beziehungsweise
deren Entriegelungsmechanismus sich in der Stellung „verriegelt" befinden. Dies erhöht die Sicherheit
für die
Insassen des Fahrzeuges, da sichergestellt ist, daß sich alle
Teile der Sitzanlage 1 im verriegelten Zustand befinden
und nicht unvorhergesehen umklappen oder sich verschieben können. Bei
dem Rückmeldesensor 28 handelt
es zum Beispiel um einen Schalter in einem Stromkreis, der im Zustand „entriegelt" offen ist und im
Zustand „verriegelt" geschlossen ist
oder umgekehrt. Darüber
hinaus sind berührungslos
wirkende Sensoren auch einsetzbar.
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Die
in der 3 gezeigte Steuereinrichtung 24 kann
auch bei den Ausführungsformen
gemäß den 1 und 2 verwendet werden. Zu diesem Zweck erhält die Steuereinrichtung 24 das
Ausgangssignal des Druckschalter 11 zur Konstanthaltung
des Betriebsdruckes in den Druckleitungen 15 und 16,
indem die Pumpe 9 (insbesondere deren Elektromotor 10)
von der Steuereinrichtung 24 eingeschaltet beziehungsweise
ausgeschaltet wird. Darüber
hinaus steuert die Steuereinrichtung 24 in Abhängigkeit
der Betätigung
eines Bedienelementes 25 das betreffende Mittel zur Betätigung wenigstens
eines Stellantriebes 5, 6 und/oder 7 an,
um das betreffende Element der Sitzanlage 1 zu entriegeln.
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Während bei
der bisherigen Beschreibung der Erfindung davon ausgegangen wurde,
daß zumindest
die Sitzflächen 2 und
die Rückenlehnen 3 nach
ihrer Entriegelung manuell aus einer Sitzposition in zumindest eine
weitere Position gebracht werden, ist es auch denkbar, daß nach der
Entriegelung weitere Stellantriebe aktiviert werden, die dann diese bisherige
manuelle Bewegung (umklappen, verschieben) oder eine Kombination
von diesen Bewegungen, ausführen.
So ist es beispielsweise bei einer Rücksitzbank eines Fahrzeuges
denkbar, daß nach der
Betätigung
eines Bedienelementes 25, das zum Beispiel im Armaturenbrett
angeordnet ist, oder nach der Betätigung der Fernbedienung 26 die
Sitzfläche 2 automatisch
entriegelt und verschoben wird, wonach die Rücklehnen 3 ebenfalls
entriegelt und umgeklappt werden können, so daß sich das Ladevolumen des
Fahrzeuges durch Umklappen der Rücksitzbank
bequem auf Knopfdruck erhöht
und damit die komfortable Schaffung der Durchlademöglichkeit
gegeben ist. Es entfällt
somit in vorteilhafter Weise die bisherige umständliche und unkomfortable Entriegelung
von Rücksitzbänken zur
Schaffung dieser Durchlademöglichkeit.
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Die
Erfindung ist nicht auf die Rücksitzbank von
Fahrzeugen beschränkt,
sondern kann zum Beispiel auch bei zweitürigen Fahrzeugen angewandt werden,
um zum Einsteigen einen Vordersitz umzuklappen. Ebenfalls ist eine
Anwendung bei Flugzeugen und Schiffen denkbar.
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- 1
- Sitzanlage
- 2
- Sitzfläche
- 3
- Rückenlehne
- 4
- Kopfstütze
- 5
- Pneumatischer
Stellantrieb
- 6
- Pneumatischer
Stellantrieb
- 7
- Pneumatischer
Stellantrieb
- 8
- Einrichtung
zu Druckerzeugung und Druckverteilung
- 9
- Pumpe
- 10
- Elektromotor
- 11
- Druckschalter
- 12
- 3/2-Wegeventil
- 13
- 3/2-Wegeventil
- 14
- 3/2-Wegeventil
- 15
- Druckleitung
- 16
- Druckleitung
- 17
- 3/2-Wegeventil
- 18
- 3/2-Wegeventil
- 19
- 3/2-Wegeventil
- 20
- 3/2-Wegeventil
- 21
- elektromotorischer
Stellantrieb
- 22
- elektromotorischer
Stellantrieb
- 23
- elektromotorischer
Stellantrieb
- 24
- Steuereinrichtung
- 25
- Bedienelement
- 26
- Fernbedienung
- 27
- Empfänger
- 28
- Rückmeldesensor