DE10055844B4 - Vorrichtung zur Überführung des Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in eine Greifposition - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Überführung des
Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in einem zweitürigen Kraftfahrzeug,
insbesondere ohne B-Säule,
aus einer zurückgezogenen,
den freien Durchstieg zu den Rücksitzen
gewährleistenden
Bereitschaftsposition in eine vorgeschobene, dem Fahrersitz und/oder
dem Beifahrersitz zugeordnete Greifposition, bei welcher ein starrer,
an seinem freien Ende mit einer dem Durchtritt des Gurtes dienlichen Öse versehener
Zubringerarm in einer vorzugsweise hinter einer Seitenverkleidung
des Wagenkastens untergebrachten Aufnahme gegen eine Verdrehung
um seine Längsachse
gesichert und derart aufgenommen ist, dass er im Zuge des Überführens des
Gurtumlenkbeschlages in die der Anlegestellung des Sicherheitsgurtes
entsprechende Greifposition diesen in eine bezüglich des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes
griffgerechte Stellung verbringt, wobei der Zubringerarm durch die
Kolbenstange (15) einer Zylinder/Kolbeneinheit (13) gebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass dem Kolben oder der Kolbenstange (15) der Zylinder/Kolbeneinheit
(13) eine Sicherung gegen ein Verdrehen um seine oder ihre Längsachse zugeordnet
ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Überführung des Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in eine Greifposition gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Eine Vorrichtung dieser Art zur Überführung des Gurtumlenkbeschlages, insbesondere eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes aus einer Bereitschaftsposition in eine Greifposition ist im Allgemeinen zunächst aus der DE-PS 27 13 172 bekannt. Danach ist vorgesehen, dass der Sicherheitsgurt bzw. die Schlosszunge des Sicherheitsgurtes nach dem Platznehmen der Insassen auf den jeweils zugeordneten Sitzen hinsichtlich der vorderen Sitze des Fahrzeuges automatisch in eine bezüglich der Benutzer der Vordersitze des Fahrzeuges günstige Greifposition verbracht wird. Zu diesem Zweck umfasst die bekannte Vorrichtung einen elektromotorisch angetriebenen Zubringerarm, welcher nach dem Platznehmen von Fahrer und Beifahrer im Verlauf einer geradlinigen Zustellbewegung den Sicherheitsgurt bzw. die Schlosszunge in eine dem Fahrer bzw. dem Beifahrer zugeordnete Zugriffsposition verbringt und unmittelbar nach Einführen der jeweiligen Schlosszunge in das Gurtschloss in seine Ausgangslage zurückläuft. Diese bekannte Vorrichtung ist auf den Einsatz eines eigenen Antriebsmotors für jeden der beiden den Vordersitzen des Fahrzeuges zugeordneten Zubringerarme angewiesen und gestaltet sich dadurch nicht nur im beträchtlichen Maße gewichtserhöhend, sondern auch hinsichtlich des erforderlichen Einbauraumes als aufwendig.
- Bei einer anderen aus der DE-PS 39 09 361 bekannten Bauart einer derartigen Vorrichtung zur Überführung des Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in eine Greifposition, ist ein über einen Teil seiner Länge hin als Zahnstange ausgebildeter Zubringerarm unterhalb einer als Schwenkhebel ausgebildeten und mit einem Antrieb ausgestatteten oberen Begrenzung der Seitenwandverkleidung angeordnet und seinerseits vermittels eines Ritzels durch einen Elektromotor längsverschieblich angetrieben. Zwar können durch diese Ausgestaltung einige der Unzulänglichkeiten der genannten Vorrichtung ausgeschlossen bzw. vermindert werden, jedoch bringt auch sie eine erhebliche Erhöhung des Gewichtes mit sich und erfordert zudem einen verhältnismäßig großen Einbauraum.
- Aus der DE-OS 2 108 483 ist ein Sicherheitsgurtsystem in einem insbesondere zweitürigen Kraftwagen mit einer in Abhängigkeit von der Öffnung der Tür selbsttätig bewegbaren Gurtführung bekannt, wobei die Gurtführung durch eine Betätigungseinrichtung in Fahrzeuglängsrichtung derart verschiebbar angeordnet ist, dass sich die Gurtführung bei geschlossener Tür in einer vorderen, von den Insassen leicht erreichbaren, und bei offener Tür in einer hinteren, den Ausstieg nicht behindernden Position befindet, wobei als Betätigungseinrichtung ein Arbeitszylinder vorgesehen ist, der einen federbelasteten Kolben mit einer Kolbenstange aufweist, deren eines Ende als Gurtführung ausgebildet ist.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art zum Überführung des Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in eine Greifposition zu schaffen, welche bei insgesamt relativ niedrigem Gewicht ohne Einbuße an Komfort für den Fahrzeugbenutzer mit einem geringeren Einbauraum auskommt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Bevorzugte oder zweckmäßige Ausgestaltungen und Abwandlungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 angegeben.
- Aus der Tatsache, dass der Zubringerarm und seine Aufnahme als Kolben/Zylindereinheit ausgebildet sind, ergibt sich zunächst ein geringer Einbauraum und kann ferner eine im Fahrzeug vorhandene Druckmittelquelle für die Antriebserzeugung mit genutzt werden, was zu einem Verzicht auf je einen eigenen Antriebsmotor für jeden Zubringerarm und damit naturgemäß zu einer beträchtlichen Gewichtsverminderung führt. Hand in Hand mit den Vorteilen einer Gewichtsverminderung und einer Verkleinerung des erforderlichen Einbauraumes ergibt sich durch die Ausbildung des Zubringerarmes und seiner Aufnahme als Kolben/Zylindereinheit zudem eine Verringerung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes. Zur Sicherstellung einer komfortablen Positionierung der Schlosszunge in der Greifposition ist diese drehsicher mit der Kolbenstange der Zylinder/Kolbeneinheit verbunden, wobei die Kolbenstange der Zylinder/Kolbeneinheit erfindungsgemäß mit einer Sicherung gegen eine Verdrehung um ihre Längsachse ausgestattet ist, wobei gegenüber einer teueren innenliegenden durch zueinander komplementäre Querschnittsprofilierungen von Zylinderinnenumfang und Kolben- bzw. Kolbenstangenaußenumfang gebildeten Verdrehsicherung eine außenliegende Verdrehsicherung bevorzugt wird.
- Bei einem mit einem durch Hydraulikzylinder angetriebenen Faltverdeck ausgestatteten Fahrzeug empfiehlt es sich die für die Verdeckbetätigung ohnehin vorhandene Druckmittelpumpe zugleich auch für die Druckmittelversorgung der Kolben/Zylindereinheiten für die Überführung des Gurtumlenkbeschlages des oder der Dreipunkt-Sicherheitsgurte in eine Greifposition zu nutzen, so dass, abgesehen von Leitungs- und Ventilanordnungen praktisch kein zusätzlicher Aufwand erforderlich ist.
- Die erfindungsgemäße Verdrehsicherung kann vorteilhaft als außenliegend angeordnete Parallelführung in der Form gebildet sein, dass ein Rohrabschnitt einerseits starr mit der Kolbenstange des Hydraulikzylinders verbunden ist und andererseits wenigstens eine drehsicher mit dem Zylinder der Zylinder/Kolbeneinheit verbundene Führung durchsetzt.
- Hinsichtlich der Druckmittelversorgung der Zylinder/Kolbeneinheiten ist vorgesehen, dass die Druckmittelversorgung für die der Zustellung des Gurtumlenkbeschlages bzw. der Schlosszunge in die Greifposition zugeordnete Zylinder-/Kolbeneinheit vermittels einer, beispielsweise zwei 3/4-Wege-Ventile umfassenden Ventilanordnung als Zweig eines an Bord des Fahrzeuges ohnehin vorhandenen Druckmittelsystems, insbesondere eines der Druckmittelversorgung für den Verdeckantrieb dienenden Druckmittelsystems ausgebildet ist.
- Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im Einzelnen erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine schematische schaubildliche Darstellung eines Fahrgastraumes mit einem auf einem Sitz befindlichen Passagier und der Vorrichtung nach der Erfindung, -
2 eine schaubildliche Darstellung auf die Vorrichtung nach der Erfindung, -
3 eine Einzelheit X der1 in größerem Maßstab, - Bei dem in der
1 dargestellten Cabrio-Fahrzeug z.B. ohne B-Säule befindet sich ein die Außenhaut1 einer Karosserieseitenwandung zum Türausschnitt2 hin abschließender Schlosssäulenstumpf3 unmittelbar hinter der Rückenlehne4 eines Vordersitzes, hier des Fahrersitzes5 des Fahrzeuges. Im Schlosssäulenstumpf3 ist frontseitig eine Ausnehmung6 vorgesehen, welche von einer Rosette7 umgeben ist. In einem Hohlraum zwischen der Außenhaut1 der Karosserieseitenwandung und einer Innenverkleidung8 der Karosserieseitenwandung ist eine ein Hauptlager9 eines in der Zeichnung nicht näher ausgeführten Faltverdeckes beinhaltende Konsole10 angeordnet und vermittels nur hinsichtlich ihrer Aufnahmebohrungen11 gezeigten Befestigungsmittel am Fahrzeugaufbau befestigt. An der Konsole10 ist ein Joch12 ausgebildet, welches von einer Zylinder/Kolbeneinheit13 durchsetzt ist. Die Zylinder/Kolbeneinheit13 besteht in der gezeigten Ausführungsform aus einer als Hydraulikzylinder und Kolbenstange15 ausgebildeten Einheit, wobei der an ihrem freien Ende eine einen Gurtumlenkbeschlag16 bildende Öse in einer quer zur Fahrtrichtung geneigten Ausrichtung tragenden Kolbenstange15 eine als außenliegende Parallelführung ausgebildete Verdrehsicherung zugeordnet ist. Die außenliegende Verdrehsicherung besteht dabei aus einem in einem Abstand zur Kolbenstange15 angeordneten und mit der den Gurtumlenkbeschlag16 bildenden Öse starr verbundenen Rohrmaterialabschnitt17 . Die lediglich im Ausführungsbeispiel als Rohrmaterialabschnitt dargestellte außenliegende Parallelführung durchgreift bei der gezeigten Ausführungsform zwei hintereinanderliegend angeordnete Führungsösen18 und19 , welche drehsicher mit dem Zylinder14 der Zylinder/Kolbeneinheit13 verbunden sind. Diese Parallelführung stellt sicher, dass bei ausgefahrener Kolbenstange15 die den Gurtumlenkbeschlag16 bildende Öse und zusammen mit dieser die Schlosszunge des Sicherheitsgurtes in einer griffgerechten Lage bereitgestellt werden. Zur Druckmittelversorgung der beiden Zylinder/Kolbeneinheiten13 wird bei der vorliegenden Ausführungsform eine der Druckmittelversorgung eines anhand zweier Zylinder20 und21 lediglich schematisch gezeigten, hydraulischen Verdeckantriebes zugeordnete Druckmittelpumpe verwendet. Die Druckmittelpumpe ist als 2-Wege Hydraulikaggregat22 ausgebildet, welches einen Systemdruck bis zu 140 bar liefern kann. Der der Rücklaufbewegung der Zylinder20 und21 des hydraulischen Verdeckantriebes und zudem auch der der Rücklaufbewegung der Zylinder-/Kolbeneinheiten13 zugeordnete Ausgang23 des 2-Wege Hydraulikaggregates22 ist über eine durchgehende Leitung24 und von dieser abzweigenden Stichleitungen25 ,26 ,27 und28 sowohl mit den Zylindern20 und21 als auch den beiden Zylinder/Kolbeneinheiten13 verbunden. In den der Vorschubbewegung der Zylinder20 und21 des hydraulischen Verdeckantriebes zugeordneten Ausgang29 des 2-Wege Hydraulikaggregates22 ist zur Abtrennung eines der Druckmittelversorgung der Zylinder/Kolbeneinheiten13 zugeordneten Leitungszweiges30 ein erstes 3/4 Wege Ventil31 eingeschaltet. Vermittels eines in den Leitungszweig30 ist außerdem ein weiteres 3/4-Wege Ventil32 geschaltet, welches der in Abhängigkeit von der Sitzbelegung erfolgenden Druckmittelbeaufschlagung einer oder beider der Zylinder/Kolbeneinheiten13 zugeordnet ist und von entsprechenden Sensoren angesteuert wird.
Claims (10)
- Vorrichtung zur Überführung des Gurtumlenkbeschlages eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes in einem zweitürigen Kraftfahrzeug, insbesondere ohne B-Säule, aus einer zurückgezogenen, den freien Durchstieg zu den Rücksitzen gewährleistenden Bereitschaftsposition in eine vorgeschobene, dem Fahrersitz und/oder dem Beifahrersitz zugeordnete Greifposition, bei welcher ein starrer, an seinem freien Ende mit einer dem Durchtritt des Gurtes dienlichen Öse versehener Zubringerarm in einer vorzugsweise hinter einer Seitenverkleidung des Wagenkastens untergebrachten Aufnahme gegen eine Verdrehung um seine Längsachse gesichert und derart aufgenommen ist, dass er im Zuge des Überführens des Gurtumlenkbeschlages in die der Anlegestellung des Sicherheitsgurtes entsprechende Greifposition diesen in eine bezüglich des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes griffgerechte Stellung verbringt, wobei der Zubringerarm durch die Kolbenstange (
15 ) einer Zylinder/Kolbeneinheit (13 ) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kolben oder der Kolbenstange (15 ) der Zylinder/Kolbeneinheit (13 ) eine Sicherung gegen ein Verdrehen um seine oder ihre Längsachse zugeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Kolben oder der Kolbenstange (
15 ) der Zylinder/Kolbeneinheit (13 ) zugeordnete Sicherung als außenliegend angeordnete Parallelführung ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Kolben oder der Kolbenstange (
15 ) der Zylinder-/Kolbeneinheit (13 ) zugeordnete Sicherung als innenliegend angeordnete Parallelführung in Form von durch zueinander komplementäre Querschnittsprofilierungen von Zylinderinnenumfang und Kolben- oder Kolbenstangenaußenumfang gebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die der Zylinder/Kolbeneinheit (
13 ) zugeordnete zugeordnete Sicherung als außenliegend angeordnete Parallelführung für die Kolbenstange (15 ) gestaltet und durch einen Rohrmaterialabschnitt (17 ) gebildet ist, der einerseits starr mit der Kolbenstange (15 ) des Zylinders (14 ) verbunden ist und andererseits wenigstens eine drehsicher mit dem Zylinder (14 ) der Zylinder-/Kolbeneinheit (13 ) verbundene Führungsöse (18 bzw.19 ) durchsetzt. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder/Kolbeneinheit (
13 ) samt Parallelführung (17 ,18 uns19 ) insgesamt an einer gleichzeitig auch das Hauptlager des Verdeckgestelles bildenden, unterhalb der Innenverkleidung (8 ) des Wagenkastens angeordneten Konsole (10 ) befestigt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die den Gurtumlenkbeschlag (
16 ) des Sicherheitsgurtes bildende Öse hängend am freien Ende der Kolbenstange (15 ) der Zylinder/Kolbeneinheit (13 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die den Gurtumlenkbeschlag (
16 ) des Sicherheitsgurtes bildenden Öse als Rastlage für die Bereitschaftsposition eine in den Stumpf einer Schlosssäule (3 ) der Fahrzeugkarosserie integrierte Rosette (7 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder/Kolbeneinheit (
13 ) durch einen Hydraulikzylinder gebildet wird. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckmittelversorgung für die der Zustellung des Gurtumlenkbeschlages in die Greifposition zugeordnete Zylinder/Kolbeneinheit (
13 ) vermittels einer Ventilanordnung als Zweig (30 ) eines an Bord des Fahrzeuges vorhandenen Druckmittelsystems, insbesondere für die Druckmittelversorgung für den Verdeckantrieb (20 ,21 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die der Druckmittelversorgung einerseits des Verdeckantriebes (
20 ,21 ) und zugleich der der Zustellung des Gurtumlenkbeschlages (16 ) in die Greifposition für die Schlosszunge zugeordneten Zylinder/Kolbeneinheit (13 ) dienende Hydraulikpumpe (22 ) als wirkrichtungsumkehrbares 2-Wege Hydraulikaggregat (22 ) ausgebildet ist, wobei in den einen (29 ) der beiden Ausgänge (23 bzw.29 ) des 2-Wege Hydraulikaggregates (22 ) hintereinanderliegend zwei 3/4-Wege Ventile (31 uns32 ) eingeschaltet sind.
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