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Die
Erfindung betrifft einen Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus
zum Öffnen
und Verschließen einer
Deckel-Einrichtung einer Ablagefach-Einrichtung für ein Fahrzeug
sowie eine Ablagefach-Einrichtung.
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Aus
der
DE 100 39 305
A1 ist ein Führungsmechanismus
für eine
Abdeckklappe eines Ablagefachs in einem Fahrzeug bekannt. Der Führungsmechanismus
umfasst vier Drehgelenke und zwei Hebel. Der erste Hebel ist über das
erste Drehgelenk mit dem Ablagefach und mit dem zweiten Drehgelenk
mit der Abdeckklappe drehbar verbunden. Der zweite Hebel ist über ein
drittes Drehgelenk mit dem Ablagefach und über ein viertes Drehgelenk
mit der Abdeckklappe drehbar verbunden.
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Aus
der
DE 195 42 198
A1 ist eine Armauflage mit einem daran beweglich angeordneten
Auflagedeckel bekannt. Dem Auflagedeckel ist eine Horizontalführung zugeordnet,
mittels der er zwischen einer das Ablagefach abdeckenden Ruheposition
und einer in Fahrzeuglängsrichtung
nach vorne gezogenen Auflageposition beweglich ist. Die Horizontalführung ist
abhängig
von einem Lösen
der Scharnieranordnung in Wirkstellung bringbar.
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Aus
der
DE 100 32 661
A1 ist eine Anordnung von zwei Deckeln zum Öffnen oder
Verschließen
eines Ablagefachs bekannt, die zum Öffnen des Ablagefachs beide
in entgegengesetzter Richtung schwenkbar sind.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine einen Mechanismus zum Öffnen und
Verschließen
einer Deckel-Einrichtung einer Ablagefach-Einrichtung für ein Fahrzeug
bereitzustellen, die günstig
für einen manuellen
Zugriff in das Ablagefach ist.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere
Ausführungsformen
sind in den auf diesen rückbezogenen
Unteransprüchen beschrieben.
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Erfindungsgemäß ist ein Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus
für eine
Ablagefach-Einrichtung
mit zumindest einer Deckel-Einrichtung mit einem ersten und einem
zweiten Deckel-Element, die relativ zueinander um eine Öffnungs-
und Schließ-Drehrichtung
drehbar und in einer Quer-Richtung zu dieser gesehen nebeneinander angeordnet
sind, wobei das erste oder das zweite Deckel-Element über eine
erste Drehgelenk-Einrichtung an der Ablagefach-Einrichtung angelenkt
ist und die Deckel-Elemente miteinander über eine zweite Drehgelenk-Einrichtung
gelenkig verbunden sind.
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Die
erste Drehgelenk-Einrichtung kann als Scharniergelenk ausgebildet
sein.
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Der Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus kann
zwei Deckel-Einrichtungen mit jeweils einem Paar von Deckel-Elementen
aufweisen, von denen jede ein einem Längsrand der Ablagefach-Einrichtung
gelegenes erstes Deckel-Element und ein an einer mittleren Bezugslinie
der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
gelegenes zweites Deckel-Element umfasst. Dabei kann die erste Drehgelenk-Einrichtung
an einem Längsrand
der Ablagefach-Einrichtung
angeordnet sein. Alternativ kann die erste Drehgelenk-Einrichtung
an der mittleren Bezugslinie der Öffnungs- und Schließ-Einrichtung
angeordnet sein.
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Auf
der dem Inneren der Ablagefach-Einrichtung abgewandten Seite der
Deckel-Einrichtungen kann
eine Abdeck-Haut angeordnet sein. Die Abdeck-Haut kann am ersten
Deckel-Element fixiert sein, um eine Beweglichkeit der Abdeck-Haut
in der Querrichtung zu verhindern, und am zweiten Deckel-Element
in Querrichtung mittels einer Führungs-Einrichtung beweglich
geführt
sein.
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Die
Führungs-Einrichtung
kann zur Führung der
inneren Randseite der Abdeck-Haut am inneren Deckel-Element aus
zumindest einer Führungs-Anordnung
mit jeweils einer Führungsbahn
und einem Führungs-Element
gebildet sein, wobei das Führungs-Element
an einem geeigneten Befestigungsmittel an der Abdeck-Haut angeordnet
ist und die Führungsbahn
an einem geeigneten Befestigungsmittel an dem zweiten Deckel-Element
angeordnet sein.
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Die
Führungs-Einrichtung
kann zur Führung der
inneren Randseite der Abdeck-Haut am inneren Deckel-Element aus
zumindest einer Führungs-Anordnung
mit jeweils einer Führungsbahn
und einem Führungs-Element
gebildet ist, wobei das Führungs-Element
an einem geeigneten Befestigungsmittel an dem zweiten Deckel-Element
und die Führungsbahn
an der Abdeck-Haut angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß wird weiterhin
eine Ablagefach-Einrichtung mit dem voranstehend bezeichneten Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus
vorgeschlagen.
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Im
folgenden wird die Erfindung an Hand der beiliegenden Figuren beschrieben,
die zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung einer Ablagefach-Einrichtung mit
einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
mit einer Deckel-Einrichtung mit jeweils zwei Deckel-Elementen in
der geschlossenen Stellung,
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2 eine
schematische Schnittdarstellung einer Ablagefach-Einrichtung mit
einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
mit zwei Deckel-Einrichtungen mit jeweils zwei Deckel-Elementen
in der geschlossenen Stellung,
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3 eine
perspektivische Darstellung einer Ablagefach-Einrichtung mit der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 2 mit einer Ausführungsform
einer Anordnung von Bedien-Elementen für die erfindungsgemäße Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung,
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4 einen
ersten Schritt zur Öffnung
eines ersten Deckel-Elements der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
der 2 nach einer ersten Seite des Ablagefachs,
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5 einen
zweiten Schritt zur Öffnung
eines ersten Deckel-Elements der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
der 2 nach einer ersten Seite des Ablagefachs,
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6 das
erste Deckel-Element der Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
der 2 in der offenen Stellung,
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7 eine
schematische Schnittdarstellung einer Ablagefach-Einrichtung mit
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
mit zwei Deckel-Elementen in der geschlossenen Stellung,
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8 eine
perspektivische Darstellung einer Ablagefach-Einrichtung mit der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 7 mit einer Ausführungsform
einer Anordnung von Bedien-Elementen,
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9 die
Ablagefach-Einrichtung mit der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 7, bei der eine von zwei Deckel-Einrichtungen
in einem ersten Öffnungszustand befindet,
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10 die
Ablagefach-Einrichtung mit der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 7, bei der sich eine von zwei
Deckel-Einrichtungen in einem zweiten Öffnungszustand befindet,
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11 die
Ablagefach-Einrichtung mit der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 7, bei der sich eine von zwei
Deckel-Einrichtungen in einem dritten Öffnungszustand befindet,
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12 die
Ablagefach-Einrichtung mit der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung
nach der 7, bei der sich eine von zwei
Deckel-Einrichtungen im vollständigen Öffnungszustand
befindet,
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13 einen
Schnitt durch eine Ausführungsform
einer Führungs-Einrichtung
zur Verbindung einer Abdeck-Haut mit einer Deckel-Einrichtung zur
Herstellung einer gegenseitigen Beweglichkeit,
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14 einen
Schnitt durch eine weitere Ausführungsform
der Führungs-Einrichtung
zur Verbindung einer Abdeck-Haut mit einer Deckel-Einrichtung, Die
erfindungsgemäße Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 ist
zur Öffnung
und zum Verschließen
einer Öffnung 2 einer
Ablagefach-Einrichtung 4 vorgesehen und weist zumindest
eine Deckel-Einrichtung mit jeweils einem ersten und einem zweiten
Deckel-Element oder
einer ersten und einer zweiten Deckel-Hälfte auf. Vorzugsweise sind
zwei Deckel-Einrichtungen 10, 20, also eine erste 10 und eine
zweite Deckel-Einrichtung 20, mit jeweils zwei Deckel-Elementen
oder Deckel-Hälften 11, 12 bzw. 21, 22 vorgesehen.
Die Deckel-Hälften
sind um eine Öffnungs-
und Schließ-Drehrichtung
X1 drehbar und sind in einer Quer-Richtung X2 zu dieser gesehen nebeneinander
angeordnet. Die Öffnung 2 der
Ablagefach-Einrichtung 4 ist aus einem sich in der Quer-Richtung
X2 erstreckenden ersten Querrand RA und einem diesem gegenüberliegenden
zweiten Querrand RB, die zu entsprechenden Querwänden WA bzw. WB gehören können, sowie
aus einem ersten und einem diesem gegenüberliegenden zweiten Längsrand,
die zu entsprechenden Längswänden W1
bzw. W2 gehören
können,
gebildet.
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Das
erste Deckel-Element 11 bzw. 21 ist über eine
erste Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 an der
Ablagefach-Einrichtung 4 angelenkt. Die erste Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 kann
als Scharniergelenk ausgebildet sein, das in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
den jeweiligen Längsrand R1,
R2 oder die jeweilige Längswand
W1 bzw. W2 gelenkig mit dem jeweiligen ersten Deckel-Element 11 bzw. 21 verbindet.
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Die
jeweiligen Deckel-Elemente oder Deckel-Hälften 11, 12 bzw. 21, 22 einer
Deckel-Einrichtung 10 bzw. 20 sind über eine
zweite Drehgelenk-Einrichtung 14 bzw. 24 miteinander
gelenkig verbunden, so dass diese um die Drehrichtung X1 gegeneinander
drehbar sind. Die zweite Drehgelenk-Einrichtung 14 bzw. 24 ist
vorzugsweise als Scharniergelenk ausgebildet.
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Die
Ausführungsform
der Einrichtung 1 mit nur einer Deckel-Einrichtung 10 (1b)
umfasst ein der ersten Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 nahes, erstes
Deckel-Element 11, das an einem Längsrand R1 oder einer Längswand
W1 gelegen ist, sowie ein zweites, frei bewegliches Deckel-Element 12,
dessen Beweglichkeit kinematisch insbesondere durch die Drehgelenk-Einrichtungen 13, 14 begrenzt
ist. Mit dem Ausdruck der freien Beweglichkeit soll ausgedrückt werden,
dass das zweite Deckel-Element 12 nicht selbst über eine
Drehgelenk-Einrichtung
an der Ablagefach-Einrichtung 4 angelenkt ist.
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Bei
der Ausführungsform
der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 mit
zwei Deckel-Einrichtungen 10, 20 weist
jedes Paar von Deckel-Elementen oder Deckel-Hälften 11, 12 bzw. 21, 22 ein
der ersten Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 nahes,
erstes Deckel-Element 11 bzw. 21 und ein an der
Mittelachse oder allgemein einer mittleren Bezugslinie M der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 gelegenes
zweites oder inneres Deckel-Element 12 bzw. 22 auf.
Die zwei Paare von Deckel-Elementen oder Deckel-Hälften 11, 12 bzw. 21, 22 sind
also in Bezug auf die mittlere Bezugslinie M einander gegenüberliegend
angeordnet.
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Bei
einer ersten Variante dieser Ausführungsform ist die erste Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 am
jeweiligen Querrand R1 bzw. R2 der Ablagefach-Einrichtung 4 angelenkt
und die zweiten Deckel-Elemente oder Deckel-Hälften 12 bzw. 22 nebeneinander
angeordnet (2 bis 6). Dabei sind
die der jeweils ersten Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 nahen
oder ersten Deckel-Elemente 11 bzw. 21 sozusagen
als äußere, d.h.
an einem Längsrand R1
bzw. R2 oder einer Längswand
W1 bzw. W2 gelegene Deckel-Elemente 11 bzw. 21 ausgebildet.
Die an der Mittelachse oder der mittleren Bezugslinie M der Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 gelegenen zweiten
Deckel-Elemente 12 bzw. 22 sind als in den kinematischen
Grenzen frei bewegliche und in bezug auf die mittlere Bezugslinie
M nebeneinanderliegend angeordnet.
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Bei
dieser Variante können
die Deckel-Einrichtungen 10, 20 von der mittleren
Bezugslinie M her geöffnet
werden.
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Bei
einer zweiten Variante dieser Ausführungsform ist die erste Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 am
jeweiligen Querrand R1 bzw. R2 der Ablagefach-Einrichtung 4 angelenkt
und die ersten Deckel-Elemente oder Deckel-Hälften 11 bzw. 21 nebeneinander
angeordnet ( 2 bis 6), so dass die
Deckel-Einrichtungen 10, 20 von der Wandseite W1
bzw. W2 her geöffnet
werden können.
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Erfindungsgemäß ist auf
der oberen Seite, d.h. der dem Inneren R der Ablagefach-Einrichtung 4 abgewandten
Seite der Deckel-Einrichtungen 10, 20 eine Abdeck-Haut 30 bzw. 40 angeordnet.
Mit dieser Abdeck-Haut kann der visuelle Eindruck und können die
haptischen Eigenschaften der dem Benutzer zugewandten Seite der
Ablagefach-Einrichtung 4 beeinflusst werden. Die Abdeck-Haut 30 bzw. 40 ist
am jeweiligen ersten Deckel-Element 11 bzw. 21 fixiert oder
befestigt, um eine Beweglichkeit der Abdeck-Haut in der Querrichtung
X2 zu verhindern. Vorzugsweise ist die Abdeck-Haut im Bereich der
ersten Drehgelenk-Einrichtung 13 bzw. 23 in
Querrichtung X2 fixiert. Die Befestigung der Abdeck-Haut kann auch
außerhalb
des ersten Deckel-Elements angeordnet sein.
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Die
Abdeck-Haut kann insbesondere aus einer flexiblen Textilfaser, z.B.
Polyamid (PA) mit Nylonstrumpf-ählichen
Eigenschaften gebildet sein.
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Vorzugsweise
ist die Abdeck-Haut 30 bzw. 40 auf der oberen
Seite des zweiten Deckel-Elements 12, 22 in
Querrichtung X2 jeweils mittels einer Führungs-Einrichtung 50, 60 beweglich
geführt.
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Die
Abdeck-Haut kann auch als dehnfähiges Material
ausgebildet sein, so dass alternativ eine Führungs-Einrichtung 50, 60 oder
keine Führungs-Einrichtung 50, 60 angeordnet
sein kann.
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Bei
der Ausführungsform
mit einer Führungs-Einrichtung 50, 60 ist
die Abdeck-Haut 30 bzw. 40 an ihrer ersten Randseite 41, 31 an
der am Ablagefach-Längsrand
R1 bzw. R2 angeordneten Längsseite
des ersten Deckel-Elements 11 bzw. 21 fixiert. Andererseits
ist die Abdeck-Haut 30 bzw. 40 an ihrer zweiten
Randseite 42, 32 vorzugsweise an der neben der
mittleren Bezugslinie M verlaufenden Längsseite des inneren Deckel-Elements 12 bzw. 22 in
Querrichtung beweglich gelagert.
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Die äußere Randseite 31 bzw. 41 der
Abdeck-Haut 30 bzw. 40 an der entsprechenden Seite der
Längswand
W1 bzw. W2 fixiert sein.
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Zwei
alternative Ausführungsformen
der Führungs-Einrichtung 50, 60 der
Abdeck-Haut 30 bzw. 40 an ihrer inneren Randseite 42 bzw. 32 sind
in den 13 und 14 am
Beispiel der Führungs-Einrichtung 60 für die Abdeck-Haut
der zweiten Deckel-Einrichtung 20 dargestellt und werden nachfolgend
an Hand dieser Figuren im Detail beschrieben. Diese Ausführungen
gelten in analoger Weise auch für
die der erste Deckel-Einrichtung 10 zugeordneten Führungs-Einrichtung 50.
Alternativ könnten
auch andere Führungs-Einrichtungen
verwendet werden.
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Die
Führungs-Einrichtung 60 zur
Führung
inneren Randseite 42 der Abdeck-Haut 40 am zweiten Deckel-Element 22 ist
aus zumindest zwei Führungs-Anordnungen 61, 62 mit
jeweils einer Führungsbahn 63 und
einem Führungs-Element 64 gebildet.
Das Führungs-Element 64 ist
an einem geeigneten Befestigungsmittel 67 entweder an der
Abdeck-Haut 30 bzw. 40 oder an dem inneren Deckel-Element 12 bzw. 22 angeordnet.
Entsprechend dieser Alternativen ist die Führungsbahn 63 an einem geeigneten
Befestigungsmittel 68 entweder an dem zweiten Deckel-Element 12, 22 bzw.
an der Abdeck-Haut 30, 40 angeordnet.
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Generell
können
je Führungsbahn
mehrere Führungs-Elemente 64 und
zumindest ein Führungs-Element 64 an
dem inneren Deckel-Element 12, 22 bzw. an der
Abdeck-Haut 30, 40 angeordnet sein. Auch kann
ein Führungs-Element 64 generell als
Gleit-Element 65 (6) oder
als Roll-Element 66 (7) ausgeführt sein,
um bei der Bewegung der Abdeck-Haut 30, 40 relativ
zum inneren Deckel-Element 12 zw. 22 an der Führungsbahn 63 zu
gleiten bzw. auf dieser zu rollen.
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Die
Führungsbahn 63 und
das Führungs-Element 64 sind
aufgrund ihrer Formgebung vorzugsweise derart ausgeführt, dass
die Beweglichkeit des Führungs-Elements 64 in
den Richtungen quer bezüglich
der Längsrichtung
der Führungsbahn 63 begrenzt
ist.
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Alternativ
können
die Führungs-Bahnen auch
mittels Befestigungs-Elementen an der Abdeck-Haut 30, 40 und
die Führungs-Elemente
am inneren Deckel-Element 12 bzw. 22 angeordnet
sein.
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Im
folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 an
Hand der 2, 4, 5 und 6 beschrieben:
Die 2 zeigt
die Öffnungs-
und Schließ-Einrichtung 1 in
der geschlossenen Stellung. Zur Öffnung der
zweiten Deckel-Einrichtung 20 wird die innere Randseite 42 des
inneren Deckel-Elements 22 in Richtung
zur zweiten Längswand
W2 oder zur äußeren Drehgelenk-Einrichtung 23 bewegt.
Bei der dargestellten Ausführungsform
wird dabei die mittlere Drehgelenk-Einrichtung 24 in eine
vom Innenraum R wegführende
Richtung bewegt ( 4 und 5), bis
die in der 6 dargestellte Endstellung erreicht wird,
bei der die innere Randseite 42 nahe der äußeren Drehgelenk-Einrichtung 23 gelegen
ist. Die in dieser Stellung aneinandergelegten Deckel-Elemente 21, 22 sind
in der geöffneten
Stellung ( 6) in einer aufrechten oder
senkrechten Stellung gezeigt. Je nach der Gestaltung der jeweiligen
Drehgelenk-Einrichtung (in der 6 die Drehgelenk-Einrichtung 23) kann
vorgesehen sein, dass die beiden Deckel-Elemente auch nach weiter
vom Innenraum R wegführend
umgeklappt werden können,
z.B. bis das erste Deckel-Element an der Außenseite der Längswand (hier
Längswand
W2) anliegen.
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Analog
ist die Funktionsweise bei der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus nach
den 7 bis 12, bei dem die Deckel-Einrichtungen 10, 20 von
der Wandseite W1 bzw. W2 her geöffnet
oder an der Wandseite W1 bzw. W2 geschlossen werden. Je nach der
Ausbildung des ersten Drehgelenk-Einrichtung 13, 23 kann
die Endstellung die aufrechte Stellung der geöffneten Deckel-Elemente (10)
oder eine Stellung sein, bei die geöffneten Deckel-Elemente auf
dem jeweils benachbarten ersten Deckel-Element (in der Darstellung
der 9 bis 12 das Deckel-Element 11) aufliegen.
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Analog
ist die Funktionsweise bei der Ausführungsform der Öffnungs-
und Schließ-Mechanismus nach
den 7 bis 12, bei dem die Deckel-Einrichtungen 10, 20 von
der Wandseite W1 bzw. W2 her geöffnet
oder an der Wandseite W1 bzw. W2 geschlossen werden.
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Um
Fehlfunktionen auszuschließen,
kann die jeweilige Drehgelenk-Einrichtung 13, 23 im
geöffneten
Zustand der Deckel-Einrichtung gegen Entriegelung gesperrt sein,
so dass nicht die komplette Deckel-Einrichtung entriegelt werden
und eventuell herausfallen kann. Dabei kann eine Einrichtung vorgesehen
sein, mit der die Deckel-Einrichtung gegen Fehlfunktion verriegelt
werden kann, wenn die Deckel-Einrichtung geöffnet wird.