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DE602005000403T2 - Abdeckklappe für eine Kraftfahrzeugkarrosserie und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Abdeckklappe - Google Patents

Abdeckklappe für eine Kraftfahrzeugkarrosserie und Kraftfahrzeug mit einer derartigen Abdeckklappe Download PDF

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DE602005000403T2
DE602005000403T2 DE602005000403T DE602005000403T DE602005000403T2 DE 602005000403 T2 DE602005000403 T2 DE 602005000403T2 DE 602005000403 T DE602005000403 T DE 602005000403T DE 602005000403 T DE602005000403 T DE 602005000403T DE 602005000403 T2 DE602005000403 T2 DE 602005000403T2
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DE
Germany
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axis
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flap according
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return means
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DE602005000403T
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David Jean-Francois Renou
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PSA Automobiles SA
Original Assignee
Peugeot Citroen Automobiles SA
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verschlussklappe für eine Karosserie eines Kraftfahrzeugs sowie ein Kraftfahrzeug, das eine derartige Klappe aufweist.
  • Viele Kraftfahrzeuge, vor allem so genannte Personenwagen, weisen in der Karosserie eine Öffnung auf, in die, vom Innern der Karosserie kommend, eine mit einem Kraftstoff-Vorratsbehälter verbundene Leitung mündet. Diese Öffnung ist mit einer Klappe verschlossen, deren Form an die Karosserieform angepasst und die um eine Achse schwenkbar angebracht ist. Die derart montierte Klappe kann zwischen einer ersten Stellung, in der die Klappe die Karosserieöffnung verschließt, und einer zweiten Stellung, in der der Zugriff zu der vom Kraftstoff-Vorratsbehälter kommenden Leitung frei ist, schwenken.
  • Andere Kraftfahrzeuge, vor allem gewerbliche, sind mit einer Klappe ausgestattet, die dazu bestimmt ist, eine Steuerung eines Werkzeugs zur hydraulischen Arbeit oder ei ner Ladebordwand jeweils zu verschließen oder zu ihr Zugriff zu gewähren.
  • Um den Zugriff auf diese Leitung oder Steuerung vor böswilligen Personen zu schützen, wird die Klappe von einem Riegel blockiert, wenn sie die Karosserieöffnung verschließt. Um die Klappe zu entsperren, wird der Riegel zum Beispiel von einem Kabel bewegt, das von Innenraum des Fahrzeugs kommt oder über eine Steuerung mit elektrischer Betätigung, die mit der Entriegelung der Türen des Fahrzeugs verbunden ist oder nicht.
  • Für die Freigabe des Zugriffs auf die vom Kraftstoff-Vorratsbehälter kommende Leitung bei entsperrter Klappe wurden bereits mehrere Verschlussklappenkonzepte vorgeschlagen. Den einfachsten Konzepten zufolge sind die Klappe an sich oder der Rand der Karosserieöffnung auf die eine oder andere unterschiedliche Art und Weise gestaltet, damit ein Benutzer des Fahrzeugs in der Zeit, wenn sich die Klappe noch in geschlossener Stellung befindet, zumindest einen Finger zwischen die Klappe und den Rand der Öffnung schieben und an der Klappe ziehen kann, um sie in eine geöffnete Stellung zu schwenken.
  • Einem verbesserten Konzept zufolge umfasst die Klappe ein Rückholmittel, im allgemeinen eine Feder, die derart angeordnet ist, dass die Klappe nach dem Entriegeln in eine halb geöffnete Stellung schwenkt, wodurch es für einen Benutzer des Fahrzeugs leichter wird, mindestens einen Finger zwischen die Klappe und den Rand der Öffnung zu schieben und an der Klappe zu ziehen, um sie in eine geöffnete Stellung zu schwenken.
  • Ein derart verbessertes Konzept ist zum Beispiel in der Druckschrift EP-A-0 803 393 beschrieben. Diesem Konzept zufolge ist eine Feder auf der Innenseite des Ladens einer Verschlussklappe angebracht, in der Nähe eines Hakens, der dazu bestimmt ist, von einem Verschlussriegel der Klappe zurückgehalten zu werden, solange der Laden versperrt ist. Die Feder stützt sich auf den Riegel und wird während der Zeit, in der sich der Laden in geschlossener Stellung be findet, komprimiert. Wenn der Laden entsperrt wird, entspannt sich die Feder und drückt dadurch die Laden in eine halb geöffnete Stellung.
  • Jedoch beschreibt die Druckschrift EP-A-0 803 393 nicht die Mittel, die es erlauben, den Laden vollständig zu öffnen, mit Ausnahme der Finger einer Hand, noch die Mittel, mit denen der Laden in vollständig geöffneter Stellung gehalten werden kann.
  • Einem weiter verbesserten Konzept zufolge, zum Beispiel dem in der Druckschrift DE-A-32 12689 beschriebenen Konzept, umfasst die Verschlussklappe zwei verschiedene Mittel, von denen eines ein Rückholmittel ist, das dazu bestimmt ist, den Laden aus der geschlossenen Stellung in eine halb geöffnete Stellung zu bewegen. Wenn der Benutzer des Fahrzeugs den Laden ergreift, um ihn vollständig zu öffnen, öffnet das zweite Mittel, ein kurbelförmiger Stift, den Laden vollständig und hält den Laden in der geöffneten Stellung.
  • Ein anderes Beispiel für eine weiter verbesserte Verschlussklappe ist in der Druckschrift EP-A-0 806 317 beschrieben, die den nächsten Stand der Technik beschreibt. Diese Klappe umfasst eine Feder und einen U-förmigen Stift, wobei eine Hälfte des Stifts als Schwenkachse der Klappe und die andere Hälfte als versetzte Schwenkachse der Feder dient.
  • Alle Verschlussklappen, die eine halb geöffnete Stellung einnehmen können, verwenden demnach mehrere Mittel, um den Laden der Klappe aus der geschlossenen jeweils in die halb geöffnete Stellung und in die geöffnete Stellung zu bewegen. Diese Konzepte verursachen erhebliche Herstellungskosten und Montagezeiten.
  • Deswegen besteht die Aufgabe der Erfindung auch darin, eine einfach konzipierte Verschlussklappe mit einer reduzierten Anzahl von Teilen vorzuschlagen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Verschlussklappe für eine Karosserie eines Kraftfahrzeugs erfüllt, wobei die Klappe einen Verschlussladen umfasst, der schwenkbar um eine erste starre Achse montiert ist, und ein Rückholmittel, das auf den Laden wirkt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Klappe ist das Rückholmittel schwenkbar um eine zweite starre Achse montiert und mit dem Laden durch eine dritte bewegliche Achse verbunden, so dass das Rückholmittel zwischen mindestens drei verschiedenen Stellungen schwenkbar ist, nämlich einer ersten Stellung, die einem ersten Beanspruchungszustand des Rückholmittels und einer geschlossenen Stellung des Verschlussladens entspricht, wobei sich die dritte Achse an einer Seite einer geraden Linie befindet, welche die erste Achse mit der zweiten Achse verbindet, einer zweiten Stellung, die einem neutralen Beanspruchungszustand des Rückholmittels und einer halb geöffneten Stellung des Verschlussladens entspricht, und einer dritten Stellung, die einem zweiten Beanspruchungszustand des Rückholmittels entspricht, der sich vom ersten unterscheidet, und einer geöffneten Stellung des Verschlussladens, wobei sich die dritte Achse an der anderen Seite der geraden Linie befindet, welche die erste Achse mit der zweiten Achse verbindet.
  • Die erfindungsgemäße Verschlussklappe ist derart konstruiert, dass nur ein einziges Mittel, im vorliegenden Fall ein Rückholmittel, verwendet wird, und derart aufgebaut, dass die Stellung des Rückholmittels, in der es am wenigsten oder vorzugsweise gar nicht beansprucht wird, sich also in einem neutralen Beanspruchungszustand befindet, diejenige ist, in welcher der Laden halb geöffnet ist. Die geschlossene Stellung des Ladens wird demzufolge durch Ausüben einer ersten Beanspruchung auf das Rückholmittel und die vollständig geöffnete Stellung durch Ausüben einer zweiten Beanspruchung auf das Rückholmittel erzielt, die sich von der ersten unterscheidet.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung umfasst der Begriff „Rückholmittel" unterschiedslos Zug-, Druck- und Drehfedern und jedes andere elastisch streckbar oder komprimierbare Mittel, das eine Rückholwirkung hervorruft. Um die Beschreibung der Erfindung zu vereinfachen, werden alle Ausführungsformen der Erfindung mit einer Feder als Rückholmittel beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Klappe kann im wesentlichen drei verschiedenen Konzepten gemäß konstruiert sein, die sich insbesondere durch die Stellung der Achse, um die der Laden schwenkt, in bezug zum Laden unterscheiden. Dem ersten Konzept zufolge befindet sich die Achse in der Art der Achse eines Türscharniers in unmittelbarer Nähe oder sogar auf der Kante des Ladens.
  • Dem zweiten Konzept zufolge ist der Laden mit einem als „Schwanenhals" bezeichneten Arm ausgestattet, wodurch die Achse in einer bestimmten Entfernung vom Laden angeordnet ist, was zur Folge hat, dass sich der Laden, wenn er schwenkt, vollständig außerhalb der Fahrzeugkarosserie bewegt.
  • Dem dritten Konzept zufolge ist der Laden mit einem kurzen Arm ausgestattet, der innerhalb des Umkreises des Ladens und in einer Entfernung von diesem befestigt ist, wodurch die Achse zum Innern des Ladens versetzt wird, was zur Folge hat, dass sich ein Teil des Ladens, wenn er schwenkt, innerhalb und der andere Teil außerhalb der Fahrzeugkarosserie bewegt.
  • Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Klappe fallen in den Bereich des zweiten Konzepts.
  • Die erfindungsgemäße Klappe weist der gewählten Ausführungsform entsprechend ebenfalls mindestens eines der folgenden Merkmale auf, die isoliert oder in jeder technisch möglichen Kombination Berücksichtigung finden:
    • – das Rückholmittel ist eine Feder; einer alternativen Lösung zufolge kann das Rückholmittel auch ein massiver, elastisch verformbarer Körper sein;
    • – das Rückholmittel ist eine Feder, die ausgebildet ist, um sowohl in der Verdrehung als auch in der Kompression beansprucht zu werden;
    • – das Rückholmittel ist eine Feder, die ausgebildet ist, um sowohl in der Dehnung als auch in der Kompression beansprucht zu werden;
    • – das Rückholmittel ist eine S-förmige Feder;
    • – das Rückholmittel ist eine Spiralfeder;
    • – die Klappe umfasst ein Verriegelungselement, das zum Verriegeln des Verschlussladens bestimmt ist, wenn sich dieser in geschlossener Stellung befindet;
    • – das Verriegelungselement ist ein Mittel, das elektrisch aus der Ferne bedienbar ist;
    • – das Verriegelungselement ist ein Mittel, das vom Innenraum des Fahrzeugs aus bedienbar ist;
    • – die Klappe umfasst ein Gehäuse mit einer Umfangswand mit einem Halter, der dazu bestimmt ist, eines der zwei gegenüberliegenden Enden des Rückholmittels aufzunehmen, wobei das andere Ende des Rückholmittels am Verschlussladen befestigt ist;
    • – der Halter bildet für das entsprechende Ende des Rückholmittels eine Abstützung und stellt für dieses Ende ein Lager dar, welches die zweite Schwenkachse des Rückholmittels umfasst;
    • – der Halter ist mit einer Bohrung versehen, die dazu bestimmt ist, das entsprechende Ende des Rückholmittels aufzunehmen und für dieses Ende ein Lager zu bilden, welches die zweite Schwenkachse des Rückholmittels umfasst;
    • – die Klappe umfasst einen Arm, der ein erstes, mit dem Verschlussladen verbundenes Ende und ein zweites, mit der ersten Schwenkachse des Verschlussladens verbundenes Ende hat;
    • – der Arm ist mit mindestens einem Flügel ausgestattet, der eine Bohrung umfasst, die dazu bestimmt ist, das entsprechende Ende des Rückholmittels aufzunehmen und die dritte Schwenkachse des Rückholmittels zu bilden;
    • – der Arm ist mit einer Rippe ausgestattet, die dazu bestimmt ist, auf das Rückholmittel eine Verdrehungsspannung auszuüben;
    • – wenn der Laden geschlossen ist, wird er in diesem Zustand von einem Stellorgan gehalten, das einen Riegel umfasst und zum Beispiel vom Fahrgastinnenraum des Fahrzeugs aus steuerbar ist.
  • Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Klappe. Die Beschreibung erfolgt unter Bezugsnahme auf die Zeichnungen, von denen:
    • – die 1 und 2 die erfindungsgemäße Klappe gemäß einer ersten Ausführungsform jeweils mit geschlossenem und halb geöffnetem Laden zeigen,
    • – die 3 die Veränderung der dritten Achse der erfindungsgemäßen Klappe gemäß der ersten Ausführungsform in Abhängigkeit von der Stellung des Ladens zeigt,
    • – die 4 die Veränderung der dritten Achse der erfindungsgemäßen Klappe gemäß einer zweiten Ausführungsform in Abhängigkeit von der Stellung des Ladens zeigt,
    • – die 5 und 6 zwei Varianten eines Halters für das Rückholmittel der erfindungsgemäßen Klappe zeigen, und
    • – die 7 und 8 Einzelheiten der Anordnung des Rückholmittels der erfindungsgemäßen Klappe gemäß der zweiten Ausführungsform zeigen.
  • Die erfindungsgemäße Verschlussklappe umfasst gemäß der auf den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ein Gehäuse 1 mit einer Umfangswand 2, die im wesentlichen der Öffnung in der Karosserie entspricht, und eine Rückwand 3, welche die Klappe in der Tiefe begrenzt.
  • Die Klappe umfasst weiterhin einen Verschlussladen 4, der schwenkbar um eine erste Achse 5 angeordnet ist, und eine Feder 6, die dazu bestimmt ist, auf einen gebogenen Arm 7 einzuwirken, der ein erstes, mit dem Laden 4 verbundenes Ende 8 und ein zweites Ende 9 aufweist, das eine Aufnahme für die Achse 5 umfasst. Die Feder 6 ist mittels einer zweiten Achse 61 schwenkbar auf der Umfangswand 2 und mittels einer dritten Achse 62 auf dem Arm 7 montiert. Der Laden 4 ist derart montiert, dass die dritte Achse 62 zwischen einer ersten Stellung B1, die dem geschlossenen Laden entspricht, einer zweiten Stellung B2, die dem halb geöffneten Laden entspricht, und einer dritten Stellung B4, die dem vollständig geöffneten Laden entspricht, verschiebbar ist. Bei Verschiebung zwischen der zweiten und der dritten Stellung durchläuft die dritte Achse unabhängig von der Bewegungsrichtung eine Übergangsstellung B3.
  • Die Feder 6 der erfindungsgemäßen Klappe ist eine S-förmige Feder mit zwei Enden 63, 64. Das Ende 63 ist in der Klappe auf einem Halter 21 angeordnet, der auf der 5 dargestellt ist, oder auf einem Halter 22 montiert, der auf der 6 dargestellt ist, und das Ende 64 ist mit dem Arm 7 über die dritte Achse 62 verbunden.
  • Wenn die Verschlussklappe geschlossen ist, wird der Laden 4 entgegen der Rückholkraft der Feder 6 durch einen Schnäpper 11 eines Verriegelungsmittels 10, der zu diesem Zweck mit einem Verriegelungsfinger 41 zusammenwirkt, der auf einer Innenseite des Ladens 4 angeordnet ist, in seiner geschlossenen Stellung gehalten: Beim Verschließen der Klappe wird der Verriegelungsfinger 41 durch Einrasten hinter den Schnäpper 11 blockiert, und umgekehrt, um den Laden 4 zu entsperren, wird der Schnäpper 11 zurückgezogen, um den Verriegelungsfinger 41 freizugeben. Das Verriegelungsmittel 10 wird elektrisch gesteuert oder vom Innenraum des Fahrzeugs durch ein Kabel.
  • Beim Verschließen der erfindungsgemäßen Klappe versetzt die Bewegung des Ladens 4 die Feder 6 in einen ersten Beanspruchungszustand, der durch eine elastische Dehnung der Feder gekennzeichnet ist.
  • Beim Öffnen der erfindungsgemäßen Klappe, wenn der Schnäpper 11 zurückgezogen wird und dadurch der Verriegelungsfinger 41 freigegeben, entspannt sich die Feder 6 und nimmt ihre spannungslose Länge oder Form an. Diese Entspannung der Feder 6 bewirkt, dass der Laden 4 leicht von der geschlossenen Stellung in eine halb geöffnete Stellung schwenkt.
  • Um die Verschlussklappe vollständig zu öffnen, muss der Laden 4 von der halb geöffneten Stellung in eine geöffnete Stellung geschwenkt werden. Zu diesem Zweck ergreift der Benutzer des Fahrzeugs den Laden 4 und veranlasst, dass dieser die Bewegung fortführt, die den Laden von der geschlossenen Stellung bis zu der halb geöffneten Stellung geführt hat. Diese Fortführung der Bewegung verschiebt die Achse 62 aus der Stellung B2, die der halb geöffneten Stellung des Ladens entspricht, zunächst in die Übergangsstellung B3, indem auf die Feder 6 eine Beanspruchung ausgeübt wird, die sich von der ersten unterscheidet.
  • Die Feder 6 ist nämlich gedehnt, wenn der Laden 4 geschlossen ist, und wird komprimiert, wenn man beginnt, den Laden 4 vollständig zu öffnen. Diese Kompression nimmt zu, bis die dritte Achse 62 die Stellung B3 auf der Geraden erreicht, die die zweite Achse 61 mit der ersten Achse 5 verbindet. Jenseits dieser Stellung B3, die Übergangsstellung genannt wird, weil die Achse 62 nicht in dieser Stellung verbleibt, sondern ihre Bewegung fortsetzt, entspannt sich die Feder 6 erneut, bis die Achse 62 die dritte Stellung B4 erreicht, die einerseits der geöffneten Stellung des Ladens 4 und andererseits dem zweiten Beanspruchungszustand der Feder 6 entspricht.
  • Da die Stellung B3 der Stellung B2 relativ nahe ist, reicht ein leichter Anstoß des Benutzers des Fahrzeugs aus, um das Öffnen des Ladens 4 anzuregen. Die 4 zeigt die Entwicklung der dritten Achse 62 zwischen den verschiedenen Stellungen B1 bis B9.
  • Gemäß dem Prinzip der vorliegenden Erfindung bestünde eine alternative Ausführung darin, die Feder zum Beispiel über der Achse 62 anzuordnen (in der auf der 1 dargestellten Anordnung). In diesem Fall würde die Feder kompri miert werden, solange der Laden geschlossen ist, und bei seiner Öffnung gedehnt.
  • Unabhängig von der gewählten Ausführungsform wird die Feder einem ersten Beanspruchungszustand unterworfen, wenn der Laden geschlossen ist, und dieselbe Feder wird danach einem zweiten Beanspruchungszustand unterworfen, der sich vom ersten zumindest im Hinblick auf die Art der Beanspruchung unterscheidet, aber auch oft, was die Kraft der Beanspruchung betrifft, wenn der Laden vollständig geöffnet ist.
  • In anderen Worten: Die Verschiebungen des Ladens zwischen den drei Stellungen geschlossen, halb geöffnet und vollständig geöffnet werden, unabhängig von ihren Bewegungsrichtungen, mit einem einzigen Mittel erzielt, hier einem einzigen Rückholmittel in Form der einzigen Feder 6.
  • Die 3 zeigt schematisiert die Entwicklung der dritten Achse 62, das heißt, ihre Verschiebung zwischen der ersten Stellung B1, der zweiten Stellung B2, der Übergangsstellung B3 und der dritten Stellung B4. Besonders bemerkenswert sind die Nähe der Stellungen B1 bis B3 zueinander und die Entfernung der Stellung B4. Auch ist einerseits auffällig, wie oben ausgeführt, dass sich die Übergangsstellung B3 auf der Geraden befindet, die die zwei Fixachsen 5 und 61 verbindet, und andererseits, dass der Abstand zwischen der zweiten Achse 61 und der dritten Achse 62 beim Übergang von der Stellung B1 in die Stellung B3 abnimmt und danach bis zur Stellung B4 zunimmt. Die Stellung B3 stellt damit einen Wendepunkt für den Umfang oder die Kraft der zweiten Beanspruchung dar, bevor in Stellung B4 der zweite Beanspruchungszustand erreicht wird, der wie der erste von der Art der Beanspruchung und ihres Umfangs bestimmt wird.
  • Die 4 stellt schematisiert für eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschlussklappe die Entwicklung der dritten Achse 62 dar, das heißt, ihre Verschiebung zwischen der ersten Stellung B1, der zweiten Stellung B2, der Übergangsstellung B3 und der dritten Stellung B4. Da diese zweite Ausführungsform der ersten auf den ersten Blick sehr ähnlich ist, ist die schematische Darstellung hier wichtiger als die Darstellung der materiellen Umsetzung. Da sich außerdem die erfindungsgemäße Klappe gemäß der zweiten Ausführungsform im wesentlichen nur durch ein zusätzliches Teil unterscheidet, beschränken sich die Zeichnungen weiterhin, was die zweite Ausführungsform betrifft, auf die Darstellung dieses Unterschieds.
  • Somit umfasst die Verschlussklappe gemäß der zweiten Ausführungsform eine Feder 6, die schwenkbar um eine zweite Achse 61 montiert und am Arm 7 des Ladens 9 durch die dritte Achse 62 befestigt ist. Der Arm 7 ist schwenkbar um die Achs 5 montiert. Wenn sich der Laden 4 in geschlossener Stellung befindet, ist die dritte Achse 62 in Stellung B1, und wenn sich der Laden 4 in vollständig geöffneter Stellung befindet, ist die dritte Achse 62 in Stellung B4. B4 bezeichnet auch die Stellung der Achse 62, wenn der Laden 4 in halb geöffneter Stellung ist. Bis hier entspricht die zweite Ausführungsform der ersten.
  • Die 4 zeigt jedoch, dass die Feder 6 gekrümmt ist, wenn sich der Laden 4 in geschlossener Stellung der Klappe befindet, und die dritte Achse 62 befindet sich in der Stellung B1, was in der Anordnung der ersten Ausführungsform nicht der Fall ist.
  • Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich nämlich von der ersten durch das Vorhandensein einer Rippe 71 auf dem Arm 7, wobei die Rippe auf der Rückseite des Arms 7 und gegenüber dem Halter 21 oder 22 der Feder 6 angeordnet ist. Damit hat die Rippe 71, wenn der Laden 4 in die geschlossene Stellung gedrückt wird, gegenüber der entsprechenden Seite des Arms 7 einen Vorsprung, der ausreicht, um auf die Feder 6 eine Querbeanspruchung auszuüben, die auf der 4 durch einen Pfeil und das Bezugszeichen 71 der Rippe angezeigt wird, wobei diese Querbeanspruchung die Krümmung der Feder 4 bewirkt.
  • Wenn sich der Laden 4 in geschlossener Stellung befindet, ist die dritte Achse 62 in Stellung B1, und die Feder 6 wird demzufolge von der Rippe 71 gekrümmt.
  • Wenn der Laden 4 entriegelt wird, entspannt sich die Feder 6, indem sie wieder gerade wird, währenddessen sich die Achse 62 in Richtung Stellung B2 weiterbewegt. Der Laden 4 befindet sich dann in halb geöffneter Stellung, wenn die Querbeanspruchung annulliert wird und sich die Achse 62 in Richtung der Stellung B2 weiterbewegt.
  • Die vollständige Öffnung der Klappe ausgehend vom halb geöffneten Laden 4 wird danach auf dieselbe Art und Weise erreicht wie bei einer Klappe gemäß der ersten Ausführungsform.
  • Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich damit von der ersten Ausführungsform dadurch, dass die erste Beanspruchung eine zusätzliche Beanspruchung unabhängig von der zweiten ist. Die erste Beanspruchung ist demnach der zweiten Beanspruchung gegenüber nicht entgegengesetzt, wie in der ersten Ausführungsform.
  • Die 5 bis 8 und insbesondere die 7 und 8 zeigen die Elemente der Verschlussklappe gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • Die 5 und 6 zeigen jeweils den Halter 21 und den Halter 22 für das Ende 63 der Feder 6. Der Halter 21, der in vorteilhafter Weise paarig verwendet wird, ist mit einer Aushöhlung 24 versehen, die für das Ende 63 der Feder 6 eine Auflage bildet. Der Halter 21 ist einfach anzufertigen, vor allem wenn es darum geht, die Umfangswand 2 des Gehäuses 1 durch Formen in einem einzigen Stück mit den zwei Haltern 21 herzustellen. Da der Halter 21 für die Feder 6 nur eine Auflage bietet, wird die Feder 6 nur an der Seite ihres Endes 64 auf dem Arm 7 montiert.
  • Der Halter 22 hingegen erlaubt es, die Feder 6 an ihren beiden Enden 63 und 64 zu montieren, da er eine Öffnung 23 aufweist, in die das Ende 63 der Feder 6 eingeführt werden kann. Der Halter 22 wird in vorteilhafter Weise paarig verwendet.
  • Die Halter 21 und 22 können ebenfalls für die Klappe gemäß der ersten Ausführungsform verwendet werden.
  • Die 7 zeigt die Rückseite des Arms 7. Dort sind insbesondere zwei Flügel 72 zu sehen, die jeweils mit einer Bohrung 73 versehen sind, die dazu bestimmt ist, das Ende 64 der Feder 6 aufzunehmen. Die Rückseite des Arms 7 ist weiterhin mit der weiter oben beschriebenen Rippe 71 ausgestattet.
  • Die 8 zeigt die Wirkung, die mit der Rippe 71 erzielt wird, wenn sich der Laden in geschlossener Stellung befindet.

Claims (16)

  1. Verschlussklappe für eine Karosserie eines Kraftfahrzeugs, wobei die Klappe einen Verschlussladen (4) umfasst, der schwenkbar um eine erste starre Achse (5) montiert ist, und ein Rückholmittel (6), das auf den Laden (4) wirkt, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) schwenkbar um eine zweite starre Achse (61) montiert und mit den Laden (4) durch eine dritte bewegliche Achse (62) verbunden ist, so dass das Rückholmittel (6) zwischen mindestens drei verschiedenen Stellungen (B1, B2, B3) schwenkbar ist, nämlich einer ersten Stellung (B1), die einem ersten Beanspruchungszustand des Rückholmittels (6) und einer geschlossenen Stellung des Verschlussladens (4) entspricht, wobei sich die dritte Achse (62) an einer Seite einer geraden Linie befindet, welche die erste Achse (5) mit der zweiten Achse (61) verbindet, einer zweiten Stellung (B2), die einem neutralen Beanspruchungszustand des Rückholmittels (6) und einer halb geöffneten Stellung des Verschlussladens (4) entspricht, und einer dritten Stellung (B4), die einem zweiten Beanspruchungszustand des Rückholmittels (6) entspricht, der sich vom ersten unterscheidet, und einer geöffneten Stellung des Verschlussladens (4), wobei sich die dritte Achse (62) an der anderen Seite der geraden Linie befindet, welche die erste Achse (5) mit der zweiten Achse (61) verbindet.
  2. Klappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) eine Feder ist.
  3. Klappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) eine Feder ist, die derart gestaltet ist, um Verdrehungs- und Kompressionsbeanspruchungen standzuhalten.
  4. Klappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) eine Feder ist, die derart gestaltet ist, um Dehnungs- und Kompressionsbeanspruchungen standzuhalten.
  5. Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) eine S-förmige Feder ist.
  6. Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückholmittel (6) eine Spiralfeder ist.
  7. Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Verriegelungselement (20) umfasst, das zum Verriegeln des Verschlussladens (4) bestimmt ist, wenn sich dieser in geschlossener Stellung befindet.
  8. Klappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (10) ein aus der Entfernung bedienbares Mittel ist.
  9. Klappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (10) ein vom Innenraum des Fahrzeugs bedienbares Mittel ist.
  10. Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse (1) mit einer Umfangswand (2) mit einem Halter (21, 22) umfasst, der dazu bestimmt ist, eines (63) der zwei gegenüberliegenden Enden (63, 64) des Rückholmittels (6) aufzunehmen, wobei das andere Ende (64) des Rückholmittels (6) am Verschlussladen (4) befestigt ist.
  11. Klappe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (21) eine Abstützung für das entsprechende Ende (63) des Rückholmittels (6) bildet und für dieses Ende (63) ein Lager bildet, welches die zweite Schwenkachse (61) des Rückholmittels (6) umfasst.
  12. Klappe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (22) mit einer Bohrung (23) versehen ist, die dazu bestimmt ist, das entsprechende Ende (63) des Rückholmittels (6) aufzunehmen und für dieses Ende (63) ein Lager zu bilden, welches die zweite Schwenkachse (61) des Rückholmittels (6) umfasst.
  13. Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Arm (7) umfasst, der ein erstes, mit dem Verschlussladen (4) verbundenes Ende (8) und ein zweites, mit der ersten Schwenkachse (5) des Verschlussladens (4) verbundenes Ende (9) hat.
  14. Klappe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (7) mit mindestens einem Flügel (72) ausgestattet ist, der eine Bohrung (73) umfasst, die dazu bestimmt ist, das entsprechende Ende (64) des Rückholmittels (6) aufzunehmen und die dritte Schwenkachse (62) des Rückholmittels (6) zu bilden.
  15. Klappe nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (7) mit einer Rippe (71) ausgestattet ist, die dazu bestimmt ist, auf das Rückholmittel (6) eine Verdrehungsbeanspruchung auszuüben.
  16. Kraftfahrzeug mit einer Karosserie, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Klappe nach einem der Ansprüche 1 bis 15 umfasst.
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