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Die
Erfindung betrifft eine Verschlussklappe für eine Karosserie eines Kraftfahrzeugs
sowie ein Kraftfahrzeug, das eine derartige Klappe aufweist.
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Viele
Kraftfahrzeuge, vor allem so genannte Personenwagen, weisen in der
Karosserie eine Öffnung
auf, in die, vom Innern der Karosserie kommend, eine mit einem Kraftstoff-Vorratsbehälter verbundene
Leitung mündet.
Diese Öffnung
ist mit einer Klappe verschlossen, deren Form an die Karosserieform
angepasst und die um eine Achse schwenkbar angebracht ist. Die derart
montierte Klappe kann zwischen einer ersten Stellung, in der die
Klappe die Karosserieöffnung
verschließt,
und einer zweiten Stellung, in der der Zugriff zu der vom Kraftstoff-Vorratsbehälter kommenden
Leitung frei ist, schwenken.
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Andere
Kraftfahrzeuge, vor allem gewerbliche, sind mit einer Klappe ausgestattet,
die dazu bestimmt ist, eine Steuerung eines Werkzeugs zur hydraulischen
Arbeit oder ei ner Ladebordwand jeweils zu verschließen oder
zu ihr Zugriff zu gewähren.
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Um
den Zugriff auf diese Leitung oder Steuerung vor böswilligen
Personen zu schützen,
wird die Klappe von einem Riegel blockiert, wenn sie die Karosserieöffnung verschließt. Um die
Klappe zu entsperren, wird der Riegel zum Beispiel von einem Kabel
bewegt, das von Innenraum des Fahrzeugs kommt oder über eine
Steuerung mit elektrischer Betätigung,
die mit der Entriegelung der Türen
des Fahrzeugs verbunden ist oder nicht.
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Für die Freigabe
des Zugriffs auf die vom Kraftstoff-Vorratsbehälter kommende Leitung bei entsperrter
Klappe wurden bereits mehrere Verschlussklappenkonzepte vorgeschlagen.
Den einfachsten Konzepten zufolge sind die Klappe an sich oder der Rand
der Karosserieöffnung
auf die eine oder andere unterschiedliche Art und Weise gestaltet,
damit ein Benutzer des Fahrzeugs in der Zeit, wenn sich die Klappe
noch in geschlossener Stellung befindet, zumindest einen Finger
zwischen die Klappe und den Rand der Öffnung schieben und an der
Klappe ziehen kann, um sie in eine geöffnete Stellung zu schwenken.
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Einem
verbesserten Konzept zufolge umfasst die Klappe ein Rückholmittel,
im allgemeinen eine Feder, die derart angeordnet ist, dass die Klappe nach
dem Entriegeln in eine halb geöffnete
Stellung schwenkt, wodurch es für
einen Benutzer des Fahrzeugs leichter wird, mindestens einen Finger
zwischen die Klappe und den Rand der Öffnung zu schieben und an der
Klappe zu ziehen, um sie in eine geöffnete Stellung zu schwenken.
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Ein
derart verbessertes Konzept ist zum Beispiel in der Druckschrift
EP-A-0 803 393 beschrieben. Diesem Konzept zufolge ist eine Feder
auf der Innenseite des Ladens einer Verschlussklappe angebracht,
in der Nähe
eines Hakens, der dazu bestimmt ist, von einem Verschlussriegel
der Klappe zurückgehalten
zu werden, solange der Laden versperrt ist. Die Feder stützt sich
auf den Riegel und wird während
der Zeit, in der sich der Laden in geschlossener Stellung be findet,
komprimiert. Wenn der Laden entsperrt wird, entspannt sich die Feder
und drückt
dadurch die Laden in eine halb geöffnete Stellung.
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Jedoch
beschreibt die Druckschrift EP-A-0 803 393 nicht die Mittel, die
es erlauben, den Laden vollständig
zu öffnen,
mit Ausnahme der Finger einer Hand, noch die Mittel, mit denen der
Laden in vollständig
geöffneter
Stellung gehalten werden kann.
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Einem
weiter verbesserten Konzept zufolge, zum Beispiel dem in der Druckschrift
DE-A-32 12689 beschriebenen Konzept, umfasst die Verschlussklappe
zwei verschiedene Mittel, von denen eines ein Rückholmittel ist, das dazu bestimmt
ist, den Laden aus der geschlossenen Stellung in eine halb geöffnete Stellung
zu bewegen. Wenn der Benutzer des Fahrzeugs den Laden ergreift,
um ihn vollständig
zu öffnen, öffnet das
zweite Mittel, ein kurbelförmiger Stift,
den Laden vollständig
und hält
den Laden in der geöffneten
Stellung.
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Ein
anderes Beispiel für
eine weiter verbesserte Verschlussklappe ist in der Druckschrift
EP-A-0 806 317 beschrieben, die den nächsten Stand der Technik beschreibt.
Diese Klappe umfasst eine Feder und einen U-förmigen Stift, wobei eine Hälfte des Stifts
als Schwenkachse der Klappe und die andere Hälfte als versetzte Schwenkachse
der Feder dient.
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Alle
Verschlussklappen, die eine halb geöffnete Stellung einnehmen können, verwenden
demnach mehrere Mittel, um den Laden der Klappe aus der geschlossenen
jeweils in die halb geöffnete
Stellung und in die geöffnete
Stellung zu bewegen. Diese Konzepte verursachen erhebliche Herstellungskosten
und Montagezeiten.
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Deswegen
besteht die Aufgabe der Erfindung auch darin, eine einfach konzipierte
Verschlussklappe mit einer reduzierten Anzahl von Teilen vorzuschlagen.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird mit einer Verschlussklappe für eine Karosserie
eines Kraftfahrzeugs erfüllt,
wobei die Klappe einen Verschlussladen umfasst, der schwenkbar um
eine erste starre Achse montiert ist, und ein Rückholmittel, das auf den Laden
wirkt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Klappe
ist das Rückholmittel
schwenkbar um eine zweite starre Achse montiert und mit dem Laden
durch eine dritte bewegliche Achse verbunden, so dass das Rückholmittel
zwischen mindestens drei verschiedenen Stellungen schwenkbar ist,
nämlich
einer ersten Stellung, die einem ersten Beanspruchungszustand des
Rückholmittels
und einer geschlossenen Stellung des Verschlussladens entspricht,
wobei sich die dritte Achse an einer Seite einer geraden Linie befindet,
welche die erste Achse mit der zweiten Achse verbindet, einer zweiten
Stellung, die einem neutralen Beanspruchungszustand des Rückholmittels
und einer halb geöffneten
Stellung des Verschlussladens entspricht, und einer dritten Stellung,
die einem zweiten Beanspruchungszustand des Rückholmittels entspricht, der
sich vom ersten unterscheidet, und einer geöffneten Stellung des Verschlussladens,
wobei sich die dritte Achse an der anderen Seite der geraden Linie befindet,
welche die erste Achse mit der zweiten Achse verbindet.
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Die
erfindungsgemäße Verschlussklappe
ist derart konstruiert, dass nur ein einziges Mittel, im vorliegenden
Fall ein Rückholmittel,
verwendet wird, und derart aufgebaut, dass die Stellung des Rückholmittels,
in der es am wenigsten oder vorzugsweise gar nicht beansprucht wird,
sich also in einem neutralen Beanspruchungszustand befindet, diejenige
ist, in welcher der Laden halb geöffnet ist. Die geschlossene
Stellung des Ladens wird demzufolge durch Ausüben einer ersten Beanspruchung
auf das Rückholmittel
und die vollständig
geöffnete
Stellung durch Ausüben
einer zweiten Beanspruchung auf das Rückholmittel erzielt, die sich
von der ersten unterscheidet.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung umfasst der Begriff „Rückholmittel" unterschiedslos Zug-,
Druck- und Drehfedern und jedes andere elastisch streckbar oder
komprimierbare Mittel, das eine Rückholwirkung hervorruft. Um
die Beschreibung der Erfindung zu vereinfachen, werden alle Ausführungsformen
der Erfindung mit einer Feder als Rückholmittel beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Klappe
kann im wesentlichen drei verschiedenen Konzepten gemäß konstruiert
sein, die sich insbesondere durch die Stellung der Achse, um die
der Laden schwenkt, in bezug zum Laden unterscheiden. Dem ersten
Konzept zufolge befindet sich die Achse in der Art der Achse eines
Türscharniers
in unmittelbarer Nähe
oder sogar auf der Kante des Ladens.
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Dem
zweiten Konzept zufolge ist der Laden mit einem als „Schwanenhals" bezeichneten Arm ausgestattet,
wodurch die Achse in einer bestimmten Entfernung vom Laden angeordnet
ist, was zur Folge hat, dass sich der Laden, wenn er schwenkt, vollständig außerhalb
der Fahrzeugkarosserie bewegt.
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Dem
dritten Konzept zufolge ist der Laden mit einem kurzen Arm ausgestattet,
der innerhalb des Umkreises des Ladens und in einer Entfernung von diesem
befestigt ist, wodurch die Achse zum Innern des Ladens versetzt
wird, was zur Folge hat, dass sich ein Teil des Ladens, wenn er
schwenkt, innerhalb und der andere Teil außerhalb der Fahrzeugkarosserie
bewegt.
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Die
nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Klappe
fallen in den Bereich des zweiten Konzepts.
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Die
erfindungsgemäße Klappe
weist der gewählten
Ausführungsform
entsprechend ebenfalls mindestens eines der folgenden Merkmale auf,
die isoliert oder in jeder technisch möglichen Kombination Berücksichtigung
finden:
- – das
Rückholmittel
ist eine Feder; einer alternativen Lösung zufolge kann das Rückholmittel
auch ein massiver, elastisch verformbarer Körper sein;
- – das
Rückholmittel
ist eine Feder, die ausgebildet ist, um sowohl in der Verdrehung
als auch in der Kompression beansprucht zu werden;
- – das
Rückholmittel
ist eine Feder, die ausgebildet ist, um sowohl in der Dehnung als
auch in der Kompression beansprucht zu werden;
- – das
Rückholmittel
ist eine S-förmige
Feder;
- – das
Rückholmittel
ist eine Spiralfeder;
- – die
Klappe umfasst ein Verriegelungselement, das zum Verriegeln des
Verschlussladens bestimmt ist, wenn sich dieser in geschlossener Stellung
befindet;
- – das
Verriegelungselement ist ein Mittel, das elektrisch aus der Ferne
bedienbar ist;
- – das
Verriegelungselement ist ein Mittel, das vom Innenraum des Fahrzeugs
aus bedienbar ist;
- – die
Klappe umfasst ein Gehäuse
mit einer Umfangswand mit einem Halter, der dazu bestimmt ist, eines
der zwei gegenüberliegenden
Enden des Rückholmittels
aufzunehmen, wobei das andere Ende des Rückholmittels am Verschlussladen
befestigt ist;
- – der
Halter bildet für
das entsprechende Ende des Rückholmittels
eine Abstützung
und stellt für dieses
Ende ein Lager dar, welches die zweite Schwenkachse des Rückholmittels
umfasst;
- – der
Halter ist mit einer Bohrung versehen, die dazu bestimmt ist, das
entsprechende Ende des Rückholmittels
aufzunehmen und für
dieses Ende ein Lager zu bilden, welches die zweite Schwenkachse
des Rückholmittels
umfasst;
- – die
Klappe umfasst einen Arm, der ein erstes, mit dem Verschlussladen
verbundenes Ende und ein zweites, mit der ersten Schwenkachse des Verschlussladens
verbundenes Ende hat;
- – der
Arm ist mit mindestens einem Flügel
ausgestattet, der eine Bohrung umfasst, die dazu bestimmt ist, das
entsprechende Ende des Rückholmittels
aufzunehmen und die dritte Schwenkachse des Rückholmittels zu bilden;
- – der
Arm ist mit einer Rippe ausgestattet, die dazu bestimmt ist, auf
das Rückholmittel
eine Verdrehungsspannung auszuüben;
- – wenn
der Laden geschlossen ist, wird er in diesem Zustand von einem Stellorgan
gehalten, das einen Riegel umfasst und zum Beispiel vom Fahrgastinnenraum
des Fahrzeugs aus steuerbar ist.
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Weitere
Merkmale und Vorzüge
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
zweier Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Klappe.
Die Beschreibung erfolgt unter Bezugsnahme auf die Zeichnungen,
von denen:
- – die 1 und 2 die
erfindungsgemäße Klappe
gemäß einer
ersten Ausführungsform
jeweils mit geschlossenem und halb geöffnetem Laden zeigen,
- – die 3 die
Veränderung
der dritten Achse der erfindungsgemäßen Klappe gemäß der ersten Ausführungsform
in Abhängigkeit
von der Stellung des Ladens zeigt,
- – die 4 die
Veränderung
der dritten Achse der erfindungsgemäßen Klappe gemäß einer
zweiten Ausführungsform
in Abhängigkeit
von der Stellung des Ladens zeigt,
- – die 5 und 6 zwei
Varianten eines Halters für
das Rückholmittel
der erfindungsgemäßen Klappe
zeigen, und
- – die 7 und 8 Einzelheiten
der Anordnung des Rückholmittels
der erfindungsgemäßen Klappe
gemäß der zweiten
Ausführungsform
zeigen.
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Die
erfindungsgemäße Verschlussklappe umfasst
gemäß der auf
den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform
ein Gehäuse 1 mit
einer Umfangswand 2, die im wesentlichen der Öffnung in der
Karosserie entspricht, und eine Rückwand 3, welche die
Klappe in der Tiefe begrenzt.
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Die
Klappe umfasst weiterhin einen Verschlussladen 4, der schwenkbar
um eine erste Achse 5 angeordnet ist, und eine Feder 6,
die dazu bestimmt ist, auf einen gebogenen Arm 7 einzuwirken, der
ein erstes, mit dem Laden 4 verbundenes Ende 8 und
ein zweites Ende 9 aufweist, das eine Aufnahme für die Achse 5 umfasst.
Die Feder 6 ist mittels einer zweiten Achse 61 schwenkbar
auf der Umfangswand 2 und mittels einer dritten Achse 62 auf
dem Arm 7 montiert. Der Laden 4 ist derart montiert,
dass die dritte Achse 62 zwischen einer ersten Stellung
B1, die dem geschlossenen Laden entspricht, einer zweiten Stellung
B2, die dem halb geöffneten
Laden entspricht, und einer dritten Stellung B4, die dem vollständig geöffneten
Laden entspricht, verschiebbar ist. Bei Verschiebung zwischen der
zweiten und der dritten Stellung durchläuft die dritte Achse unabhängig von
der Bewegungsrichtung eine Übergangsstellung
B3.
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Die
Feder 6 der erfindungsgemäßen Klappe ist eine S-förmige Feder mit zwei Enden 63, 64.
Das Ende 63 ist in der Klappe auf einem Halter 21 angeordnet,
der auf der 5 dargestellt ist, oder auf
einem Halter 22 montiert, der auf der 6 dargestellt ist,
und das Ende 64 ist mit dem Arm 7 über die
dritte Achse 62 verbunden.
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Wenn
die Verschlussklappe geschlossen ist, wird der Laden 4 entgegen
der Rückholkraft
der Feder 6 durch einen Schnäpper 11 eines Verriegelungsmittels 10,
der zu diesem Zweck mit einem Verriegelungsfinger 41 zusammenwirkt,
der auf einer Innenseite des Ladens 4 angeordnet ist, in
seiner geschlossenen Stellung gehalten: Beim Verschließen der
Klappe wird der Verriegelungsfinger 41 durch Einrasten
hinter den Schnäpper 11 blockiert,
und umgekehrt, um den Laden 4 zu entsperren, wird der Schnäpper 11 zurückgezogen,
um den Verriegelungsfinger 41 freizugeben. Das Verriegelungsmittel 10 wird
elektrisch gesteuert oder vom Innenraum des Fahrzeugs durch ein
Kabel.
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Beim
Verschließen
der erfindungsgemäßen Klappe
versetzt die Bewegung des Ladens 4 die Feder 6 in
einen ersten Beanspruchungszustand, der durch eine elastische Dehnung
der Feder gekennzeichnet ist.
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Beim Öffnen der
erfindungsgemäßen Klappe,
wenn der Schnäpper 11 zurückgezogen
wird und dadurch der Verriegelungsfinger 41 freigegeben,
entspannt sich die Feder 6 und nimmt ihre spannungslose
Länge oder
Form an. Diese Entspannung der Feder 6 bewirkt, dass der
Laden 4 leicht von der geschlossenen Stellung in eine halb
geöffnete
Stellung schwenkt.
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Um
die Verschlussklappe vollständig
zu öffnen,
muss der Laden 4 von der halb geöffneten Stellung in eine geöffnete Stellung
geschwenkt werden. Zu diesem Zweck ergreift der Benutzer des Fahrzeugs
den Laden 4 und veranlasst, dass dieser die Bewegung fortführt, die
den Laden von der geschlossenen Stellung bis zu der halb geöffneten
Stellung geführt
hat. Diese Fortführung
der Bewegung verschiebt die Achse 62 aus der Stellung B2,
die der halb geöffneten
Stellung des Ladens entspricht, zunächst in die Übergangsstellung
B3, indem auf die Feder 6 eine Beanspruchung ausgeübt wird,
die sich von der ersten unterscheidet.
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Die
Feder 6 ist nämlich
gedehnt, wenn der Laden 4 geschlossen ist, und wird komprimiert,
wenn man beginnt, den Laden 4 vollständig zu öffnen. Diese Kompression nimmt
zu, bis die dritte Achse 62 die Stellung B3 auf der Geraden
erreicht, die die zweite Achse 61 mit der ersten Achse 5 verbindet.
Jenseits dieser Stellung B3, die Übergangsstellung genannt wird,
weil die Achse 62 nicht in dieser Stellung verbleibt, sondern
ihre Bewegung fortsetzt, entspannt sich die Feder 6 erneut,
bis die Achse 62 die dritte Stellung B4 erreicht, die einerseits
der geöffneten Stellung
des Ladens 4 und andererseits dem zweiten Beanspruchungszustand
der Feder 6 entspricht.
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Da
die Stellung B3 der Stellung B2 relativ nahe ist, reicht ein leichter
Anstoß des
Benutzers des Fahrzeugs aus, um das Öffnen des Ladens 4 anzuregen.
Die 4 zeigt die Entwicklung der dritten Achse 62 zwischen
den verschiedenen Stellungen B1 bis B9.
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Gemäß dem Prinzip
der vorliegenden Erfindung bestünde
eine alternative Ausführung
darin, die Feder zum Beispiel über
der Achse 62 anzuordnen (in der auf der 1 dargestellten
Anordnung). In diesem Fall würde
die Feder kompri miert werden, solange der Laden geschlossen ist,
und bei seiner Öffnung
gedehnt.
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Unabhängig von
der gewählten
Ausführungsform
wird die Feder einem ersten Beanspruchungszustand unterworfen, wenn
der Laden geschlossen ist, und dieselbe Feder wird danach einem zweiten
Beanspruchungszustand unterworfen, der sich vom ersten zumindest
im Hinblick auf die Art der Beanspruchung unterscheidet, aber auch
oft, was die Kraft der Beanspruchung betrifft, wenn der Laden vollständig geöffnet ist.
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In
anderen Worten: Die Verschiebungen des Ladens zwischen den drei
Stellungen geschlossen, halb geöffnet
und vollständig
geöffnet
werden, unabhängig
von ihren Bewegungsrichtungen, mit einem einzigen Mittel erzielt,
hier einem einzigen Rückholmittel
in Form der einzigen Feder 6.
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Die 3 zeigt
schematisiert die Entwicklung der dritten Achse 62, das
heißt,
ihre Verschiebung zwischen der ersten Stellung B1, der zweiten Stellung
B2, der Übergangsstellung
B3 und der dritten Stellung B4. Besonders bemerkenswert sind die Nähe der Stellungen
B1 bis B3 zueinander und die Entfernung der Stellung B4. Auch ist
einerseits auffällig,
wie oben ausgeführt,
dass sich die Übergangsstellung
B3 auf der Geraden befindet, die die zwei Fixachsen 5 und 61 verbindet,
und andererseits, dass der Abstand zwischen der zweiten Achse 61 und
der dritten Achse 62 beim Übergang von der Stellung B1 in
die Stellung B3 abnimmt und danach bis zur Stellung B4 zunimmt.
Die Stellung B3 stellt damit einen Wendepunkt für den Umfang oder die Kraft
der zweiten Beanspruchung dar, bevor in Stellung B4 der zweite Beanspruchungszustand
erreicht wird, der wie der erste von der Art der Beanspruchung und
ihres Umfangs bestimmt wird.
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Die 4 stellt
schematisiert für
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verschlussklappe
die Entwicklung der dritten Achse 62 dar, das heißt, ihre
Verschiebung zwischen der ersten Stellung B1, der zweiten Stellung
B2, der Übergangsstellung
B3 und der dritten Stellung B4. Da diese zweite Ausführungsform
der ersten auf den ersten Blick sehr ähnlich ist, ist die schematische
Darstellung hier wichtiger als die Darstellung der materiellen Umsetzung.
Da sich außerdem
die erfindungsgemäße Klappe
gemäß der zweiten
Ausführungsform
im wesentlichen nur durch ein zusätzliches Teil unterscheidet,
beschränken
sich die Zeichnungen weiterhin, was die zweite Ausführungsform
betrifft, auf die Darstellung dieses Unterschieds.
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Somit
umfasst die Verschlussklappe gemäß der zweiten
Ausführungsform
eine Feder 6, die schwenkbar um eine zweite Achse 61 montiert
und am Arm 7 des Ladens 9 durch die dritte Achse 62 befestigt
ist. Der Arm 7 ist schwenkbar um die Achs 5 montiert.
Wenn sich der Laden 4 in geschlossener Stellung befindet,
ist die dritte Achse 62 in Stellung B1, und wenn sich der
Laden 4 in vollständig
geöffneter
Stellung befindet, ist die dritte Achse 62 in Stellung
B4. B4 bezeichnet auch die Stellung der Achse 62, wenn
der Laden 4 in halb geöffneter
Stellung ist. Bis hier entspricht die zweite Ausführungsform
der ersten.
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Die 4 zeigt
jedoch, dass die Feder 6 gekrümmt ist, wenn sich der Laden 4 in
geschlossener Stellung der Klappe befindet, und die dritte Achse 62 befindet
sich in der Stellung B1, was in der Anordnung der ersten Ausführungsform
nicht der Fall ist.
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Die
zweite Ausführungsform
unterscheidet sich nämlich
von der ersten durch das Vorhandensein einer Rippe 71 auf
dem Arm 7, wobei die Rippe auf der Rückseite des Arms 7 und
gegenüber dem
Halter 21 oder 22 der Feder 6 angeordnet
ist. Damit hat die Rippe 71, wenn der Laden 4 in
die geschlossene Stellung gedrückt
wird, gegenüber
der entsprechenden Seite des Arms 7 einen Vorsprung, der
ausreicht, um auf die Feder 6 eine Querbeanspruchung auszuüben, die
auf der 4 durch einen Pfeil und das
Bezugszeichen 71 der Rippe angezeigt wird, wobei diese
Querbeanspruchung die Krümmung
der Feder 4 bewirkt.
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Wenn
sich der Laden 4 in geschlossener Stellung befindet, ist
die dritte Achse 62 in Stellung B1, und die Feder 6 wird
demzufolge von der Rippe 71 gekrümmt.
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Wenn
der Laden 4 entriegelt wird, entspannt sich die Feder 6,
indem sie wieder gerade wird, währenddessen
sich die Achse 62 in Richtung Stellung B2 weiterbewegt.
Der Laden 4 befindet sich dann in halb geöffneter
Stellung, wenn die Querbeanspruchung annulliert wird und sich die
Achse 62 in Richtung der Stellung B2 weiterbewegt.
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Die
vollständige Öffnung der
Klappe ausgehend vom halb geöffneten
Laden 4 wird danach auf dieselbe Art und Weise erreicht
wie bei einer Klappe gemäß der ersten
Ausführungsform.
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Die
zweite Ausführungsform
unterscheidet sich damit von der ersten Ausführungsform dadurch, dass die
erste Beanspruchung eine zusätzliche
Beanspruchung unabhängig
von der zweiten ist. Die erste Beanspruchung ist demnach der zweiten
Beanspruchung gegenüber
nicht entgegengesetzt, wie in der ersten Ausführungsform.
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Die 5 bis 8 und
insbesondere die 7 und 8 zeigen
die Elemente der Verschlussklappe gemäß der zweiten Ausführungsform der
Erfindung.
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Die 5 und 6 zeigen
jeweils den Halter 21 und den Halter 22 für das Ende 63 der
Feder 6. Der Halter 21, der in vorteilhafter Weise
paarig verwendet wird, ist mit einer Aushöhlung 24 versehen, die
für das
Ende 63 der Feder 6 eine Auflage bildet. Der Halter 21 ist
einfach anzufertigen, vor allem wenn es darum geht, die Umfangswand 2 des
Gehäuses 1 durch
Formen in einem einzigen Stück
mit den zwei Haltern 21 herzustellen. Da der Halter 21 für die Feder 6 nur
eine Auflage bietet, wird die Feder 6 nur an der Seite
ihres Endes 64 auf dem Arm 7 montiert.
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Der
Halter 22 hingegen erlaubt es, die Feder 6 an
ihren beiden Enden 63 und 64 zu montieren, da er
eine Öffnung 23 aufweist,
in die das Ende 63 der Feder 6 eingeführt werden
kann. Der Halter 22 wird in vorteilhafter Weise paarig
verwendet.
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Die
Halter 21 und 22 können ebenfalls für die Klappe
gemäß der ersten
Ausführungsform
verwendet werden.
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Die 7 zeigt
die Rückseite
des Arms 7. Dort sind insbesondere zwei Flügel 72 zu
sehen, die jeweils mit einer Bohrung 73 versehen sind,
die dazu bestimmt ist, das Ende 64 der Feder 6 aufzunehmen. Die
Rückseite
des Arms 7 ist weiterhin mit der weiter oben beschriebenen
Rippe 71 ausgestattet.
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Die 8 zeigt
die Wirkung, die mit der Rippe 71 erzielt wird, wenn sich
der Laden in geschlossener Stellung befindet.