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DE102007024572A1 - Scharnier für eine Kraftfahrzeugtür - Google Patents

Scharnier für eine Kraftfahrzeugtür Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Scharnier für eine Kraftfahrzeugtür, insbesondere für eine Heckdrehtür eines Transporters, mit einem türseitigen und einem türsäulenseitigen Scharnierteil (10, 14), welche jeweils gelenkig mit einem Mittelteil (18) verbunden sind, und mit einem Türfeststeller (28), mittels welchem eines der Scharnierteile (10) und das Mittelteil (18) in ihrer gegenseitigen Lage zueinander zu arretieren sind, wobei eine Steuerungsstange (26) vorgesehen ist, welche jeweils gelenkig mit den beiden Scharnierteilen (10, 14) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Scharnier für eine Kraftfahrzeugtür, insbesondere für eine Heckdrehtür eines Transporters, der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Aus der DE 199 63 995 B4 ist bereits ein derartiges Scharnier als bekannt zu entnehmen, bei welchem ein türseitiges und ein türsäulenseitiges Scharnierteil über ein Mittelteil miteinander verbunden sind, wobei das Mittelteil seinerseits jeweils gelenkig mit den beiden Scharnierteilen verbunden ist. Damit das Scharnier- bzw. die Kraftfahrzeugtür in verschiedenen Offenenstellungen arretiert werden kann, ist ein Türfeststeller vorgesehen, welcher im Wesentlichen zweiteilig ausgebildet ist. Zum einen umfasst das säulenseitige Scharnierteil für eine 90°- und eine 180°-Arretierungsposition jeweils eine Rasttasche, in die ein am Mittelteil gelagerter Sperrbügel einrasten kann. Zum anderen umfasst das türseitige Scharnierteil einen um einen Drehzapfen verschwenkbaren Sperrhebel, der zur Darstellung einer 180°- und einer 270°-Arretierungsposition in am Mittelteil ausgebildeten Sperrtaschen eingreifen kann.
  • Als nachteilig bei diesem bekannten Scharnier ist der Umstand anzusehen, dass zur Darstellung der verschiedenen Arretierungspositionen der Türfeststeller – wie vorstehend beschrieben – zweiteilig zwischen dem Mittelteil und dem türseitigen Scharnierteil einerseits und dem Mittelteil und dem türsäulenseitigen Scharnierteil andererseits ausgebildet sein muss. Dies bedingt eine aufwändige Konstruktion des Scharniers, was sich negativ auf die Herstellungskoten niederschlägt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Scharnier der eingangs genannten Art zu schaffen, welches einfacher aufgebaut ist und demzufolge kostengünstiger hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Scharnier mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Um ein gegenüber dem Stand der Technik einfach aufgebautes und kostengünstiger fertigbares Scharnier zu schaffen, ist erfindungsgemäß eine Steuerstange vorgesehen, welche jeweils gelenkig mit den beiden Scharnierteilen verbunden ist. Durch diese über die Steuerstange geschaffene Verbindung der beiden Scharnierteile ist es möglich, einen Türfeststeller zu schaffen, welcher zwischen dem Mittelteil und einem der Scharnierteile – insbesondere dem türseitigen Scharnierteil – wirkt. Im Unterschied zum Stand der Technik gemäß der DE 199 63 995 B4 ist demzufolge durch das Vorsehen der Steuerstange eine funktional in zwei Bereiche getrennte Türfeststellung nicht mehr erforderlich. Vielmehr kann der Türfeststeller zwischen dem Mittelteil und lediglich einem der beiden Scharnierteile – insbesondere dem türseitigen Scharnierteil – vorgesehen werden.
  • Es ist ersichtlich, dass sich hierdurch eine bedeutende konstruktive Vereinfachung realisieren lässt, da der Türfeststeller selbst besonders einfach gestaltet werden kann. Der zusätzliche Aufwand der Anbringung einer Steuerstange ist hingegen deutlich geringer.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft gezeigt, wenn mittels des Türfeststellers das türseitige Scharnierteil und das Mittelteil in ihrer gegenseitigen Lage zueinander zu arretieren sind. Hierdurch kann eine besonders günstige Festlegung des Mittelteils an dem türseitigen Scharnierteil geschaffen werden, wobei das türsäulenseitige Scharnierteil dann über die Steuerungsstange ebenfalls relativ zu dem türseitigen Scharnierteil bzw. dem Mittelteil festgelegt ist.
  • Auf besonders einfache Weise lassen sich dabei verschiedene Arretierungspositionen des Scharniers bzw. der Kraftwagentür erreichen, wenn das Scharnierteil wenigstens eine Steuerkurve umfasst, welche mit einem korrespondierenden federbelasteten Arretierungsmittel des Türfeststellers zusammenwirkt. Um eine besonders zuverlässige Festlegung des Scharniers bzw. der Kraftfahrzeugtür zu erreichen, hat es sich als insbesondere vorteilhaft gezeigt, wenn das Scharnierteil zwei Steuerkurven umfasst, welche jeweils mit einem korrespondierenden federbelasteten Arretierungsmittel zusammenwirken.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft gezeigt, wenn die beiden Steuerkurven an jeweiligen Lagerarmen des Scharnierteils vorgesehen sind, zwischen welchen die Steuerstange gelagert ist. Hierdurch lässt sich eine optimale bauraumsparende Anordnung der Steuerkurven und Lagerung der Steuerstange ermöglichen.
  • Indem das eine bzw. die beiden Arretierungsmittel an dem Mittelteil des Scharniers festgelegt sind, lässt sich nicht nur eine einfache Türfeststellung des Mittelteils gegenüber dem entsprechend korrespondierenden Scharnierteil erreichen, sondern darüber hinaus auch eine besonders gut verborgene Anordnung des Türfeststellers bzw. der Arretierungsmittel.
  • Die Steuerkurven umfassen in weiterer Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt wenigstens eine Rastkontur oder eine Gleitkurve. Durch eine Rastkontur kann auf einfache Weise eine entsprechende Arretierungsposition des Scharniers bzw. der Kraftwagentür realisiert werden. Durch die jeweilige Gleitkurve lässt sich darüber hinaus die Bewegung der Kraftfahrzeugtür bzw. des Scharniers dahingehend beeinflussen, dass diese unter der Kraft des Arretierungsmittels in eine bestimmte Arretierungsposition gebracht werden kann.
  • Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn jedes der Arretierungsmittel wenigstens einen Federtopf umfasst, welchem jeweils ein federbelastetes Gleitstück zugeordnet ist. Ein derartiges Arretierungsmittel ist besonders einfach aufgebaut und äußerst wartungsarm.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht auf ein Scharnier für eine als Heckdrehtür eines Transporters ausgebildete Kraftfahrzeugtür mit einem türseitigen und einem türsäulenseitigen Scharnierteil, welche jeweils gelenkig sowohl über ein Mittelteil wie auch eine Steuerstange miteinander verbunden sind, und wobei zwischen dem Mittelteil und dem türseitigen Scharnierteil ein Türfeststeller mit zwei federbelasteten Arretierungsmitteln vorgesehen ist, welcher mit jeweils korrespondierenden Steuerkurven des türseitigen Scharnierteils zusammenwirkt und durch welche das Scharnier in ausgewählten Arretierungspositionen festlegbar ist, von welcher vorliegend die Schließstellung bzw. 0° Feststellung des Scharniers dargestellt ist;
  • 2 eine schematische und leicht perspektivische Rückansicht auf das Scharnier gemäß 1, welches vorliegend in einer um 90° geöffneten Arretierungsposition dargestellt ist; und in
  • 3a, 3b eine leicht perspektivische und schematische Draufsicht bzw. eine ausschnittsweise schematische Draufsicht auf das Scharnier gemäß den 1 und 2, welches vorliegend in einer um 270° geöffneten Position dargestellt ist.
  • In 1 ist in einer schematischen Perspektivansicht eines von vorzugsweise zwei Scharnieren dargestellt, mittels welchem eine vorliegend als Heckdrehtür eines Transporters ausgebildete, nicht weiter erkennbare Kraftfahrzeugtür angeschlagen ist. Das Scharnier ist dabei in 1 in einer Schließstellung bzw. einer 0°-Stellung der Kraftfahrzeugtür dargestellt.
  • Von dem Scharnier ist ein türseitiges Scharnierteil 10 erkennbar, welches über eine Mehrzahl von Schraubverbindungen 12 an einer außenliegenden Stirnseite einer nicht näher erkennbaren Kraftfahrzeugtür festgelegt ist. Des Weiteren umfasst das Scharnier ein türsäulenseitiges Scharnierteil 14, welches ebenfalls über in 2 erkennbare Schraubverbindungen 16 an einer korrespondierenden, nicht erkennbaren Türsäule festlegbar ist.
  • Die beiden Scharnierteile 10, 14 sind jeweils gelenkig mit einem Mittelteil 18 verbunden, welches in 1 der besseren Übersichtlichkeit halber lediglich gestrichelt angedeutet ist. Dabei umfasst sowohl das türseitige Scharnierteil 10, wie auch das türsäulenseitige Scharnierteil 14 jeweils zwei Lagerarme 20, 22, welche über jeweilige Lagerachsen 23, 24 schwenkbar mit dem Mittelteil 18 verbunden sind. Hierdurch sind die beiden Schwenkachsen A1 und A2 zwischen den Scharnierteilen 10, 14 und dem Mittelteil 18 gebildet.
  • Neben dem Mittelteil 18 sind die beiden Scharnierteile 10, 14 jeweils gelenkig mit einer Steuerungsstange 26 verbunden, welche jeweils im Zwischenraum zwischen den beiden korrespondierenden Lagerarmen 20, 22 im Bereich einer jeweils zugehörigen Achse S1 bzw. S2 gelagert ist. Es ist erkennbar, dass die vier Achsen A1, A2, S1, S2 ein parallelogrammartiges Vierpunktgelenk bilden, so dass die beiden Scharnierteile 10, 14 über das Mittelteil 18 bzw. die Steuerungsstange 26 miteinander bewegungsgekoppelt bzw. gemeinsam zu arretieren sind.
  • Von einem Türfeststeller 28 sind in 1 zwei Arretierungsmittel 30, 31 erkennbar, welche an einem Mittelsteg 32 des Mittelteils 18 festgelegt sind. Mit anderen Worten sind die beiden Arretierungsmittel 30, 31 relativ fest an dem Mittelteil 18 angeordnet.
  • Jedes der beiden Arretierungsmittel 30, 31 umfasst jeweils einen Federtopf 33, 34, innerhalb welchem ein Federelement nicht erkennbar aufgenommen ist. Des Weiteren ist jedem dem Arretierungselemente 30, 31 ein Gleitelement 35, 36 zugeordnet, welches durch die Federkraft des jeweiligen, innerhalb des Federtopfs 33, 34 angeordneten Federelements federbelastet ist. Die beiden Gleitelemente 35, 36 wirken hierbei mit jeweils korrespondierenden Steuerkurven 37, 38 zusammen, welche an der Außenumfangsseite bzw. an der Umfangsfläche der beiden Lasterarme 20 des türseitigen Scharnierteils 10 angeordnet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die beiden Gleitelemente 35, 36 hierzu mit einer jeweiligen stirnseitigen Gleitfläche versehen.
  • Aus der in 1 dargestellten Schließstellung bzw. 0°-Stellung ist das Scharnier bzw. die Kraftfahrzeugtür in die in 2 in einer schematischen und leicht perspektivischen Rückansicht dargestellte 90°-Offenstellung bewegbar. Anhand der Rückansicht gemäß 2 wird insbesondere erkennbar, dass die beiden Arretierungsmittel 30, 31 mit den Federtöpfen 33, 34 im Wesentlichen innerhalb des Mittelteils 18 angeordnet sind, welches seinerseits eine im Wesentlichen U-förmige Grundkontur mit den beiden Seitenwangen 39, 40 aufweist. Während der Bewegung des Scharniers aus der in 1 dargestellten Schließstellung in die in 2 dargestellte 90°-Offenstellung gleiten die beiden federbelasteten Gleitelemente 35, 36 entlang der korrespondierenden Steuerkurve 37, 38, bis diese in den Bereich einer jeweiligen, in 1 erkennbaren Rastkontur gelangen. Diese Rastkontur ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als umfangsseitig des jeweiligen Lagerarms 20 angeordnete, ebene Fläche der jeweils zugehörigen Steuerkurve 37, 38 ausgebildet, an welcher das jeweilige Gleitelement 35, 36 flächig in Anlage kommt. Durch die Haltekraft bzw. die definierten Haltemomente wird die Heckdrehtür somit im vorliegenden Fall in der 90°-Offenstellung gehalten. Wird diese 90°-Stellung durch einen Bediener überdruckt, so gleiten die Gleitelemente 35, 36 weiter, bis diese wie in den 3a und 3b gezeigte Position erreichen, in welcher das Scharnier bzw. die Kraftfahrzeugtür eine 270°-Offenstellung einnimmt.
  • Hierzu zeigen die 3a und 3b in einer schematischen und leicht perspektivischen Draufsicht bzw. einer ausschnittsweisen Draufsicht insbesondere das Zusammenwirken der Steuerkurven 37, 38 mit den korrespondierenden Gleitelementen 35, 36 der Arretierungsmittel 30, 31. Um dieses Zusammenspiel zu erkennen, ist sowohl bei 3a wie auch bei 3b das Mittelteil 18 lediglich gestrichelt angedeutet. Dabei ist insbesondere aus 3b erkennbar, dass die jeweilige Steuerkurve 37, 38 eine weitere Rastkontur 43, 44 umfasst, an welcher das jeweils korrespondierende Gleitelement 35, 36 wiederum flächig anlegt. Hierdurch wird die Arretierung des türseitigen Scharnierteils 10 gegenüber dem Mittelteil 18 in der 270°-Offenstellung des Scharniers erreicht, und zwar in identischer Weise, wie dies gemäß 2 in der 90°-Arretierungsstellung des Scharniers bzw. der Kraftwagentür erreicht wird.
  • Zwischen den Rastkonturen 41, 42, welche der 90°-Offenstellung der Kraftfahrzeugtür entsprechen, und den Rastkonturen 43, 44, welche der 270°-Offenstellung der Kraftwagentür entsprechen, kann jede der Steuerkurven 37, 38 eine Gleitkurve 45, 46 aufweisen. Diese Gleitkurven 45, 46 können beispielsweise beeinflussen, in welche Richtung das türseitige Scharnierteil 10 relativ zu dem Mittelteil 18 bewegt werden soll, wenn dieses zwischen den beiden jeweiligen Rastkurven 41 und 42 bzw. 43 und 44 positioniert ist. Mithin kann dadurch bestimmt werden, ob die sich in einer Zwischenstellung zwischen der 90°-Offenstellung und der 270°-Offenstellung befindende Kraftfahrzeugtür selbsttätig bzw. aufgrund der Haltekräfte der Arretierungsmittel 30, 31 in Richtung der Arretierung in der 90°-Arretierungsposition oder in der 270°-Arretierungsposition bewegen soll.
  • Insbesondere aus den 3a und 3b wird dabei erkennbar, dass durch die Steuerkurven 37, 38 die gegenseitige Lage des türseitigen Scharnierteils 10 gegenüber dem Mittelteil 18 bzw. deren jeweilige Arretierungspositionen zueinander bestimmt werden. Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist jedoch, dass damit einhergehend auch die Position des türsäulenseitigen Scharnierteils 14 relativ zu dem türseitigen Scharnierteil 10 und dem Mittelteil 18 bestimmt wird, und zwar über die Steuerstange 26. Diese sorgt nämlich dafür, dass durch die Vierpunkt-Gelenkanordnung mit den Achsen A1, A2, S1 und S2 über die beiden Steuerkurven 37, 38 eine Festlegung beider Scharnierteile 10, 14 wie auch des Mittelteils 18 erreicht wird.
  • Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass die vorliegenden Rastkonturen 41, 42, 43, 44 natürlich auch bei anderen Öffnungsschwenkwinkeln der Kraftfahrzeugtür vorgesehen sein könnten. Dasselbe gilt für die Gleitkurven 45, 46. Anstelle der abgeflachten Rastkonturen 41, 42, 43, 44 wären natürlich auch andere Gestaltungen wie beispielsweise Kerben oder dergleichen denkbar, mit welchen eine bestimmte Stellung mit einem definierten, durch die Arretierungsmittel 30, 31 ausgeübten Haltemoment zu gewährleisten wäre.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19963995 B4 [0002, 0006]

Claims (10)

  1. Scharnier für eine Kraftfahrzeugtür, insbesondere für eine Heckdrehtür eines Transporters, mit einem türseitigen und einem türsäulenseitigen Scharnierteil (10, 14), welche jeweils gelenkig mit einem Mittelteil (18) verbunden sind, und mit einem Türfeststeller (28), mittels welchem eines der Scharnierteile (10) und das Mittelteil (18) in ihrer gegenseitigen Lage zueinander zu arretieren sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerungsstange (26) vorgesehen ist, welche jeweils gelenkig mit den beiden Scharnierteilen (10, 14) verbunden ist.
  2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Türfeststellers (28) das türseitige Scharnierteil (10) und das Mittelteil (18) in ihrer gegenseitigen Lage zueinander zu arretieren sind.
  3. Scharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierteil (10) wenigstens eine Steuerkurve (37, 38) umfasst, welche mit einem korrespondierenden federbelasteten Arretierungsmittel (30, 31) des Türfeststellers (28) zusammen wirkt.
  4. Scharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierteil (10) zwei Steuerkurven (37, 38) umfasst, welche mit jeweils einem korrespondierenden federbelasteten Arretierungsmittel (30, 31) des Türfeststellers (28) zusammen wirken.
  5. Scharnier nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Steuerkurven (37, 38) an jeweiligen Lagerarmen (20) des Scharnierteils (10) vorgesehen sind, zwischen welchen die Steuerungsstange (26) gelagert ist.
  6. Scharnier nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine bzw. die zwei Arretierungsmittel (30, 31) an dem Mittelteil (18) des Scharniers festgelegt sind, wobei die jeweilige Steuerkurve (37, 38) beim Bewegen des Scharniers relativ zu dem korrespondierenden Arretierungsmittel (30, 31) zu bewegen ist.
  7. Scharnier nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Steuerkurve (37, 38) bzw. die beiden Steuerkurven (37, 38) wenigstens eine Rastkontur (41, 42; 43, 44) für das korrespondierende Arretierungsmittel (30, 31) aufweist bzw. aufweisen.
  8. Scharnier nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Steuerkurve (37, 38) bzw. die beiden Steuerkurven (37, 38) wenigstens eine Gleitkurve (45, 46) für das korrespondierende Arretierungsmittel (30, 31) aufweist bzw. aufweisen.
  9. Scharnier nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das eine bzw. die beiden Arretierungsmittel (30, 31) jeweils einen Federtopf (33, 34) aufweisen, welchem jeweils ein federbelastetes Gleitstück (35, 36) zugeordnet ist.
  10. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Scharnierteile (10, 14) zumindest in einem Winkel von etwa 90° und etwa 270° in ihrer gegenseitigen Lage zueinander zu arretieren sind.
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