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DE102004043310B4 - Untersetzungsgetriebe für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes - Google Patents

Untersetzungsgetriebe für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes Download PDF

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Abstract

Untersetzungsgetriebe für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes
– mit einer Ausgangswelle (20), die um eine Ausgangsachse (22) rotiert,
– mit einem Gehäuse, gegenüber dem die Ausgangswelle (20) drehbar ist,
– mit einer Zahnscheibe (26), die eine umlaufende erste Verzahnung (28) hat,
– mit einem Exzenterrad (50), das auf der Ausgangswelle (20) drehbar angeordnet ist, das eine exzentrische Antriebsfläche (52) hat, die um das Exzentermaß e zur Ausgangsachse (22) versetzt ist, und das einen Antriebsbereich aufweist,
– mit einem Ringrad (32), das eine umlaufende zweite Verzahnung (30), eine umlaufende dritte Verzahnung (34) und eine exzentrische Abtriebsfläche (54) aufweist, die mit der Antriebsfläche (52) zusammenwirkt,
– mit einem Zahnrad (38), das eine umlaufende vierte Verzahnung (36) aufweist,
wobei die erste Verzahnung (28) der Zahnscheibe (26) und die zweite Verzahnung (30) des Ringrades in einer ersten Winkelposition in Eingriff miteinander stehen und ein erstes Taumelgetriebe bildet, das...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Untersetzungsgetriebe nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, wie es aus der EP 0 211 687 A1 bekannt ist.
  • Untersetzungsgetriebe dieser Art sind in Verstellvorrichtungen für Kraftfahrzeugsitze vielfach im Einsatz. Sie haben sich bewährt. Sie haben eine relativ hohe Untersetzungszahl, dies ist insbesondere für Untersetzungsgetriebe vorteilhaft, die mittels eines Elektromotors angetrieben werden. Zum Stand der Technik wird verwiesen auf US 6,543,850 B1 .
  • Aus DE 25 40 098 A1 ist ein Gelenkbeschlag für Verstellvorrichtungen von Kraftfahrzeugsitzen bekannt, der ebenfalls zwei Taumelstufen aufweist. Aus DE 41 08 955 A1 ist ein Untersetzungsgetriebe für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes bekannt, das eine Stufe mit Schnecke und Schneckenrad und eine nachgeschaltete Taumelstufe hat.
  • Ein Problem bei Untersetzungsgetrieben dieser Art besteht in der Herstellungsgenauigkeit und Spielfreiheit. Untersetzungsgetriebe werden häufig für Verstellvorrichtungen eingesetzt, bei denen trotz längerer Hebelarme, den das eine und/oder das andere zu verstellende Teil ausbildet, möglichst geringes Spiel auftreten soll. Als Beispiel sei eine Verstellvorrichtung für die Neigung der Rückenlehne genommen. Bei dieser bildet die Rückenlehne einen relativ langen Hebel. Auch an der Oberkante der Rückenlehne darf kein merkliches Spiel einer Verstellvorrichtung zu spüren sein, die im Bereich der Achse der Rückenlehne angeordnet ist.
  • Ein weiteres Problem liegt in einem sauberen Zahneingriff der Verzahnungen der beiden Taumelstufen. Nach dem Stand der Technik hat das Ringrad eine gemeinsame Verzahnung, mit der sowohl die Zahnscheibe, als auch das Zahnrad in Eingriff steht. Dies führt aber dazu, dass die Zähne der Zahnpaarungen zumindest einer der beiden Taumelstufen nicht optimal ausgebildet werden können.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein Untersetzungsgetriebe anzugeben, das einfach zu montieren ist, eine optimale Geometrie der Verzahnungen zulässt, und das vorzugsweise eine in Axialrichtung kurze Bauhöhe ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Untersetzungsgetriebe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Die Ausgangswelle hat ein Ritzel, das mit ihr verbunden ist. Im praktischen Einsatz ist dieses Ritzel in Eingriff mit einem der beiden Teile des Kraftfahrzeugsitzes, die gegeneinander verstellt werden sollen.
  • Es ist ein Mitnehmer vorgesehen, der mit der Ausgangswelle verbunden ist. Das Zahnrad hat eine Mitnehmerfläche, die mit diesem Mitnehmer zusammenwirkt und eine drehfeste, lösbare Verbindung zwischen dem Mitnehmer und dem Zahnrad schafft. Dadurch ist eine einfache Montage des Getriebes möglich. Es ist vorteilhaft, den Mitnehmer mit dem Ritzel zu kombinieren, beispielsweise den Mitnehmer an einem Endbereich des Ritzels auszubilden.
  • Die beiden Taumelstufen können jeweils optimal aneinander angepasst werden. Im Gegensatz zum Stand der Technik kann die erste Verzahnung der Zahnscheibe exakt der zweiten Verzahnung des Ringrades angepasst werden, ohne hierbei Rücksicht auf die weiteren Verzahnungen nehmen zu müssen. Gleiches gilt für die dritte Verzahnung des Ringrades und die vierte Verzahnung, die wiederum optimal aufeinander abgestimmt werden können, ohne dabei auf die anderen Verzahnungen Rücksicht nehmen zu müssen. Dadurch können beide Taumelstufen optimal hinsichtlich ihres Zahneingriffes ausgelegt werden.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung sind die zweite Verzahnung und die dritte Verzahnung des Ringrades von unterschiedlichem Typ, entweder ist die zweite Verzahnung eine Außenverzahnung und die dritte Verzahnung eine Innenverzahnung oder umgekehrt ist die zweite Verzahnung eine Innenverzahnung und die dritte Verzahnung ist eine Außenverzahnung. Diese Ausbildung ermöglicht es, alle Verzahnungen in einer Radialebene anzuordnen. Dadurch wird die Bauhöhe gering und werden die Kippkräfte auf die Ausgangswelle klein.
  • Um eine möglichst hohe Untersetzung zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn der Unterschied in der Zahnzahl zwischen der ersten Verzahnung und der vierten Verzahnung möglichst gering ist. Es hat sich als sehr vorteilhaft herausgestellt, eine Taumelstufe so auszubilden, dass die Zahnzahl der beiden beteiligten Verzahnungen identisch ist. Diese Zahnstufe trägt dann nicht zur Untersetzung bei, sie bewirkt lediglich ein Enttaumeln, d. h. sie kompensiert die Taumelbewegung der anderen Taumelstufe. Die Untersetzung wird nur durch die andere Taumelstufe erreicht, die entsprechend ausgebildet ist. Vorteilhafterweise ist der Unterschied der Anzahl der Zähne der beiden beteiligten Verzahnungen eins.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung hat das Gehäuse ein Gehäuseteil und ist entweder die Zahnscheibe oder das Zahnrad einstückig mit diesem Gehäuseteil verbunden bzw. durch dieses Gehäuseteil ausgebildet. Dadurch wird ein separates Bauteil angespart, das Getriebe baut axial kurz.
  • Eine günstigere Ausführung erreicht man, wenn die beiden Verzahnungen des Ringrades eine Zahnzahl aufweisen, die sich möglichst wenig unterscheidet, insbesondere nur um eins unterscheidet und vorzugsweise sich nicht unterscheidet. Dies ermöglicht es, das Ringrad so auszubilden, dass bei jedem Zahn die Wanddicke des Ringrades im Wesentlichen gleich ist im Vergleich zu einem beliebig herausgegriffen Zahn. Das Ringrad hat also eine Festigkeit, die nicht im Wesentlichen mit dem Drehwinkel variiert.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen der Erfindung, die im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert werden. In dieser Zeichnung zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung in Form eines Montagebildes einer ersten Ausführung, ein Ritzel liegt vorn,
  • 2: eine Darstellung wie 1, jedoch nunmehr mit geänderter axialer Blickrichtung, das Ritzel liegt hinten,
  • 3: eine Draufsicht auf ein zusammengesetztes Getriebe, jedoch ohne Schneckenrad, Blickrichtung ähnlich wie in 2,
  • 4: einen Axialschnitt durch das zusammengesetzte Getriebe,
  • 5: ein axiales Schnittbild eines Getriebes ähnlich 4 in einer zweiten Ausführung, und
  • 6: ein axiales Schnittbild eines Getriebes in einer dritten Ausführung und ähnlich 4, jedoch nunmehr mit Handrad als Antrieb.
  • Im Folgenden wird zunächst die erste Ausführung nach den 1 bis 4 beschrieben. Die zugehörigen Ausführungen gelten jedoch auch für die weiteren Ausführungsbeispiele, diese weiteren Ausführungsbeispiele werden im Wesentlichen nur insoweit beschrieben, als sie sich vom ersten Ausführungsbeispiel unterscheiden.
  • Das Untersetzungsgetriebe hat eine Ausgangswelle 20, die sich, wie insbesondere 4 zeigt, durch das gesamte Getriebe erstreckt. Sie dient der Lagerung mehrerer Bauteile. Sie rotiert um eine Ausgangsachse 22. Weiterhin ist ein Gehäuse vorgesehen, von dem in den Figuren jeweils nur ein Gehäuseteil 24 dargestellt ist. Gegenüber diesem Gehäuseteil 24 dreht sich die Ausgangswelle 20, die Ausgangsachse 22 ist stationär gegenüber dem Gehäuseteil 24. Einstückig mit diesem Gehäuseteil 24 ist eine Zahnscheibe 26 ausgebildet, sie hat eine umlaufende Innenverzahnung, die Verzahnung der Zahnscheibe 26 wird im Folgenden erste Verzahnung 28 genannt. Das Gehäuseteil 24 ist ein im Wesentlichen flaches Bauteil, es kann durch Formstanzen, Prägen oder in anderer geeigneter Weise hergestellt werden. Die erste Verzahnung 28 ist durchgesetzt, geprägt oder in anderer Weise aus dem Material des Gehäuseteils 24 hergestellt.
  • Mit der Zahnscheibe 26 ist eine zweite Verzahnung 30 im Eingriff, diese ist als Außenverzahnung ausgeführt. Sie ist an einem Ringrad 32 ausgebildet, das noch eine weitere Verzahnung trägt, nämlich die dritte Verzahnung 34. Die erste Verzahnung 28 und die zweite Verzahnung 30 bilden eine erste Taumelstufe bzw. ein Exzentergetriebe. In bekannter Weise besteht eine Taumelstufe aus zwei Verzahnungen, einer Innenverzahnung und einer Außenverzahnung. Bei der Außenverzahnung liegen die Zahnspitzen auf einem Kreis, der um mindestens eine Zahnhöhe kleiner ist als der Kreis, auf dem die Zahnspitzen der Innenverzahnung liegen. Die Mittelpunkte beider Verzahnungen 28, 30 sind um ein Exzentermaß e versetzt.
  • Die beiden Verzahnungen 28, 30 sind exakt aufeinander angepasst, vorzugsweise sind es Evolventenverzahnungen. Mit der dritten Verzahnung 34 des Ringrades 32 ist eine vierte Verzahnung 36 im Zahneingriff, sie ist an einem Zahnrad 38 als Außenverzahnung ausgebildet. Dieses Zahnrad 38 befindet sich räumlich zwischen dem Gehäuseteil 24 und dem Ringrad 32. Die dritte Verzahnung 34 und die vierte Verzahnung 36 bilden eine zweite Taumelstufe. Auch ihre Verzahnungen sind optimal aufeinander angepasst. Die Exzentrizität e dieser Taumelstufe ist gleich der Exzentrizität der ersten Taumelstufe. Allerdings findet der Zahneingriff der Verzahnungen 28, 30 der ersten Taumelstufe 180° versetzt in Bezug auf die Ausgangsachse 22 zum Zahneingriff der zweiten Taumelstufe aus dritter Verzahnung 34 und vierter Verzahnung 36 statt. Dies zeigt 3. Dort ist zu erkennen, dass der Zahneingriff der ersten Taumelstufe in der zwölf Uhr Position stattfindet, während der Zahneingriff der zweiten Taumelstufe in der sechs Uhr Position stattfindet. Dadurch sind die Kräfte, die beide Taumelstufen auf die Ausgangswelle 20 ausüben, in Gegenrichtung zueinander. Da sich beide Verzahnungen in derselben Ebene befinden, kompensieren sich diese Kräfte praktisch zu Null. Somit ist die Kippbelastung der Ausgangswelle 20 gering.
  • Für die Zahnzahl der beiden Taumelstufen gilt folgendes: Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Zahnscheibe 26 minus 20 Zähne, wobei minus für Innenverzahnung steht. Die zugehörige zweite Verzahnung 30 hat plus 19 Zähne, wobei plus für Außenverzahnung steht. Die auf dem gleichen Ringrad 32 ausgebildete dritte Verzahnung 34 hat minus 19 Zähne, die zugehörige vierte Verzahnung 36 hat plus 18 Zähne. Die Zahndifferenz zwischen der ersten Verzahnung 28 und der vierten Verzahnung 36 beträgt damit zwei.
  • Es ist besonders günstig, eine der beiden Taumelstufen so auszubilden, dass die beiden Verzahnungen dieser Taumelstufe die gleiche tatsächliche Zahnzahl haben, also beispielsweise aus einer Paarung minus 20 und plus 20 zusammengesetzt sind. Eine derartige Taumelstufe trägt nicht zur Untersetzung bei, sie dient lediglich einem Enttaumeln. Ist eine derartige Taumelstufe vorgesehen, muss die andere Taumelstufe die Übersetzung bewirken, sie kann dann so ausgelegt sein, dass die Zahndifferenz eins beträgt. Dadurch wird eine möglichst hohe Untersetzung erreicht.
  • Das Gehäuseteil 24 hat eine Lagerbohrung 40, die zentrisch zur Ausgangsachse 22 ist. Ihr angepasst ist eine Lagerschulter 42 des Zahnrades 38 ausgebildet. Auf diese Weise ist das Zahnrad 38 im Gehäuseteil 24 um die Ausgangsachse 22 drehbar gelagert. Wie 4 zeigt, ist das Zahnrad 38 im Bereich seiner vierten Verzahnung 36 in direktem Kontakt mit der benachbarten Oberfläche des Gehäuseteils 24. Die in axialer Richtung gemessene Zahntiefe aller Verzahnungen 28, 30, 34, 36 ist im Wesentlichen gleich. Dadurch befindet sich das Zahnrad 38 innerhalb des Rücksprungs, der durch die Ausbildung der ersten Verzahnung 28 im Gehäuseteil 24 ausgebildet ist.
  • Auch die zweite Verzahnung 30 und die dritte Verzahnung 34 befinden sich im Bereich dieses Rücksprungs. Alle Verzahnungen 28, 30; 34, 36 liegen in einer Ebene.
  • Die beiden Verzahnungen 30 und 34 des Ringrades 32 haben die gleiche Zahnzahl. Dadurch variiert die Materialdicke des Ringrades 32 im Umlauf gesehen nur mit der Periode der Verzahnung und nicht noch zusätzlich, wie dies beispielsweise der Fall wäre, wenn sich die Zahnzahl der beiden Verzahnungen 30, 34 unterscheiden würde. Aufgrund der gleichen Zahnzahl dieser Verzahnungen 30, 34 wird eine gleich bleibende Festigkeit des Ringrades 32 unabhängig vom Winkel um die Ausgangsachse 22 erreicht.
  • Mit der Ausgangswelle 20 ist ein Ritzel 44 fest verbunden. Es steht auf der Seite des Gehäuseteils 24 vor, die den Verzahnungen 28, 30; 32, 34 gegenüberliegt und die bei fertig gestelltem Getriebe außen ist.
  • Ein zu den Verzahnungen gerichtetes Ende des Ritzels 44 ist abgedreht bzw. anderweitig abgestuft, dadurch wird ein Mitnehmer 46 gebildet. Dieser kann auch in anderer Form ausgeführt und in anderer Form mit der Ausgangswelle 20 verbunden sein. Dem Mitnehmer 46 entspricht eine Mitnehmerfläche 48, die im Zahnrad 38 ausgebildet ist. Durch Eingriff des Mitnehmers 46 in die Mitnehmerfläche 48 ist das Zahnrad 38 drehfest, aber in Axialrichtung lösbar, mit der Ausgangswelle 20 verbunden.
  • Das Getriebe hat ein Exzenterrad 50, das eine Innenbohrung aufweist, mit der es um die Ausgangswelle 20 drehbar gelagert ist. Es hat eine exzentrische Antriebsfläche 52, die das Exzentermaß e aufweist. Eine entsprechend ausgebildete exzentrische Abtriebsfläche 54 mit dem Exzentermaß e hat das Ringrad 32. Durch Zusammenwirken der beiden Flächen 52, 54 wird die Taumelbewegung der beiden Taumelstufen bewirkt. Wenn das Exzenterrad 50 gedreht wird, laufen die Winkelpositionen, in denen die jeweiligen Zahn stufen in Eingriff sind, um. Sie bleiben dabei immer um 180° versetzt. Geht man beispielsweise von der Position gemäß 3 aus, so erfolgt bei einem Drehen des Exzenterrades 50 ein Umlauf. Beispielsweise verlässt die erste Taumelstufe, deren Zahneingriff in der Winkelposition stattfindet, die 12 Uhr entspricht, diese Position und bewegt sich auf 1 Uhr zu. In gleichem Maße verlässt die zweite Zahnstufe, deren Zahneingriff in der sechs Uhr Position stattfindet, und geht auf 7 Uhr zu.
  • Der Antrieb des Exzenterrades 50 kann manuell oder motorisch und in sonstiger Weise erfolgen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt er so, dass er für eine motorische Verstellung geeignet ist. Hierzu ist das Exzenterrad 50 einstückig mit einem Mitnehmerrad 56 verbunden, das axial zum Exzenterrad 50 in Richtung entgegengesetzt zum Gehäuseteil 24 und/oder zu den Verzahnungen angeordnet ist. Das Mitnehmerrad 56 ist ein Schneckenrad. Es ist im Eingriff mit einer Schnecke 58. Die Drehachse dieser Schnecke 58 ist stationär bezüglich des Gehäuseteils 24.
  • Wie insbesondere aus 4 ersichtlich ist, baut das Getriebe relativ kurz. Die Getriebeteile befinden sich zwischen dem Mitnehmerrad 56 und dem Gehäuseteil 24. Die entsprechende axiale Abmessung wird im Wesentlichen durch die axiale Höhe der Verzahnungen und die Axialabmessung des Exzenterrades 50 bestimmt. Es ist möglich, auch das Exzenterrad auf der gleichen Ebene anzuordnen wie die Verzahnungen. In diese Richtungen gehen die beiden Ausführungsbeispiele nach den 5 und 6.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 5 ist es nicht die Zahnscheibe 26, die mit dem Gehäuseteil 24 zusammenhängt, vielmehr ist nun das Zahnrad 38 durch das Gehäuseteil 24 ausgebildet. Dadurch vertauschen im Wesentlichen nur die Zahnscheibe 26 und Zahnrad 38 ihre Funktionen. Es ist nun die Zahnscheibe 26, die drehfest mit der Ausgangswelle 26 verbunden ist, hierzu ist die Mitnehmerfläche 48 nunmehr an der Zahnscheibe 26 vorgesehen.
  • In umgekehrter Richtung erfolgt nun auch bei dieser Ausführung die Wechselwirkung zwischen der Antriebsfläche 52 des Exzenterrades 50 und der zugehörigen Abtriebsfläche 54 an Ringrad 32. Die Abtriebsfläche 54 ist nun eine auf dem Außenumfang des Ringrades 32 ausgebildete Fläche, entsprechend ist die Antriebsfläche 52 eine Fläche, die der Ausgangswelle 20 gegenüberliegt.
  • In der Ausbildung nach 6 liegt ein wichtiger Unterschied zu den früheren Ausführungsbeispielen darin, dass der Antrieb des Exzenterrades 50 nunmehr über ein Handrad 60 erfolgt. Es ist kein Getriebe mehr zwischengeschaltet, vielmehr erfolgt der Antrieb direkt. Wie im ersten Ausführungsbeispiel ist die Antriebsfläche 52 des Exzenterrades 50 eine radial außen liegende Fläche. Die Abtriebsfläche 54 des Ringrades 32 ist dementsprechend eine radial innenliegende Fläche. In diesem Ausführungsbeispiel hat das Ringrad 32 eine gleiche Anzahl von Zähnen seiner beiden Verzahnungen 30 und 34. Auch die erste Verzahnung 28, die wiederum einstückig mit dem Gehäuseteil 24 zusammenhängt, hat die gleiche Zahnzahl. Dadurch findet die Untersetzung nur in der zweiten Taumelstufe statt, die Zahnzahlen der dritten Verzahnung 34 und der vierten Verzahnung 36 unterscheiden sich nur um einen Zahn. Das Handrad 60 ist drehbar um die Ausgangswelle 20 gelagert, hier zeigt sich ein Vorteil der Konstruktion, Es ist möglich, die Ausgangswelle 20 durchgängig auszubilden und zudem wesentliche Teile des Getriebes an ihr zu lagern. Dies führt zu einer Abstützung dieser Teile und auch der Ausgangswelle 20. Es ist auch in günstiger Weise möglich, eine Verbindung zu einer anderen Sitzseite zu schaffen, auf der ein ähnliches Getriebe angeordnet sein kann.

Claims (12)

  1. Untersetzungsgetriebe für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugsitzes – mit einer Ausgangswelle (20), die um eine Ausgangsachse (22) rotiert, – mit einem Gehäuse, gegenüber dem die Ausgangswelle (20) drehbar ist, – mit einer Zahnscheibe (26), die eine umlaufende erste Verzahnung (28) hat, – mit einem Exzenterrad (50), das auf der Ausgangswelle (20) drehbar angeordnet ist, das eine exzentrische Antriebsfläche (52) hat, die um das Exzentermaß e zur Ausgangsachse (22) versetzt ist, und das einen Antriebsbereich aufweist, – mit einem Ringrad (32), das eine umlaufende zweite Verzahnung (30), eine umlaufende dritte Verzahnung (34) und eine exzentrische Abtriebsfläche (54) aufweist, die mit der Antriebsfläche (52) zusammenwirkt, – mit einem Zahnrad (38), das eine umlaufende vierte Verzahnung (36) aufweist, wobei die erste Verzahnung (28) der Zahnscheibe (26) und die zweite Verzahnung (30) des Ringrades in einer ersten Winkelposition in Eingriff miteinander stehen und ein erstes Taumelgetriebe bildet, das die Exzentrizität e aufweist, und wobei die dritte Verzahnung (34) des Ringrades und die vierte Verzahnung (36) des Zahnrades (38) in einer zweiten Winkelposition in Eingriff miteinander stehen, die in Bezug auf die Ausgangsachse (22) um 180° versetzt ist zu der ersten Winkelposition und ein zweites Taumelgetriebe bilden, das ebenfalls die Exzentrizität e hat, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ritzel (44) vorgesehen ist, das mit der Ausgangswelle (20) verbunden ist, dass in Nähe des Ritzels (44) ein Mitnehmer (46) vorgesehen ist, der mit der Ausgangswelle (20) verbunden ist, und dass im Zahnrad (38) eine Mitnehmerfläche (48) ausgebildet ist, die dem Mitnehmer (46) angepasst ist und steckbar zusammenwirkt und eine drehfeste, lösbare Verbindung zwischen dem Mitnehmer (46) und dem Zahnrad (38) schafft.
  2. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verzahnung (30) des Ringrades (32) eine Außenverzahnung und die dritte Verzahnung (34) des Ringrades (32) eine Innenverzahnung ist oder umgekehrt die zweite Verzahnung (30) des Ringrades (32) eine Innenverzahnung und die dritte Verzahnung (34) des Ringrades (32) eine Außenverzahnung ist.
  3. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein Gehäuseteil (24) hat, und dass das Gehäuseteil (24) entweder die Zahnscheibe (26) oder das Zahnrad (38) ausbildet.
  4. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verzahnung (30) des Ringrades (32) und die dritte Verzahnung (34) des Ringrades (32) jeweils eine Zahnzahl haben, die sich möglichst wenig unterscheidet, insbesondere sich nur um eins unterscheidet und vorzugsweise nicht unterscheidet.
  5. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (38) eine Lagerschulter (42) aufweist und dass das Gehäuse ein Gehäuseteil (24) aufweist, das eine Lagerbohrung (40) für diese Lagerschulter (40) ausbildet.
  6. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entweder die beiden Verzahnungen (28, 30) des ersten Taumelgetriebes oder die beiden Verzahnungen (34, 36) des zweiten Taumelgetriebes identische Zahnzahl aufweisen.
  7. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsbereich des Exzenterrades (50) als ein Schneckenrad (56) ausgebildet ist und dass eine Schnecke (58) vorgesehen ist, die im Eingriff mit diesem Schneckenrad (56) ist.
  8. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsbereich als Handrad (60) ausgebildet ist.
  9. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste bis vierte Verzahnung (36) in einer gemeinsamen Radialebene liegen.
  10. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zahnzahl der ersten Verzahnung (28) und die Zahnzahl der vierten Verzahnung (36) möglichst wenig unterscheiden, insbesondere um maximal zwei, bevorzugt nur um eins, unterscheiden.
  11. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ritzel (44) vorgesehen ist, das mit dem Mitnehmer (46) verbunden ist, insbesondere einstückig verbunden ist.
  12. Untersetzungsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die exzentrische Antriebsfläche (52) des Exzenterrades (50) axial gesehen in unmittelbarer Nähe der zweiten Verzahnung (30) und der dritten Verzahnung (34) des Ringrades (32) befindet und axial nicht gegenüber diesen beiden Verzahnungen (30, 34) versetzt ist.
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