DE1062056B - Entmistungseinrichtung - Google Patents
EntmistungseinrichtungInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01K—ANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
- A01K1/00—Housing animals; Equipment therefor
- A01K1/01—Removal of dung or urine, e.g. from stables
- A01K1/0146—Removal of dung or urine, e.g. from stables by means of manure-loaders, manure-ramps or manure-elevators associated with in-house removal systems
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Description
nk&tf erteilt.
,^"Unterlagen
,^"Unterlagen
DEUTSCHES
E 15853III/45 h
ANMELDETAG: 9. MAI 1958
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 23. JULI 1959
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 23. JULI 1959
Die Erfindung betrifft eine Entmistungseinrichtung mit einer Förderschnecke.
Solche Dungfördereinrichtungen sind bereits in Druckschriften beschrieben. Bei einer solchen bekannten
Einrichtung verläuft die Förderschnecke in einem hinter den Viehständen, im Bereich der Kotplatte geführten
Kanal, wobei sie in einem mit Einwurfschlitzen versehenen Schneckengehäuse angeordnet ist.
Man hatte zunächst die Gefährlichkeit solcher Förderschnecken nicht erkannt und die Einwurfschlitze
unabgedeckt und trotzdem so breit gehalten, daß nicht nur ein Arbeiter mit der Hand oder dem
Fuß, sondern auch die Tiere mit ihren Hufen in die laufende Förderschnecke hineingeraten können.
Eine solche Gefahr für Mensch und Tier ist jedoch nicht tragbar, so daß man bei einer anderen bekannten
Dungfördereinrichtung der beschriebenen Art die Einwurfschlitze in Form von einem aus Profilstäben
gebildeten Rost gestaltet hat, wobei die Stäbe verhältnismäßig engmaschig waren. Die beiden bekannten
Dungfördereinrichtungen stimmen jedoch in dem Merkmal überein, daß die Einwurfschlitze in der Abdeckung
des trichterförmigen Kanals für die Förderschnecke angeordnet sind. Bei einer solchen Anordnung
hat man nur die Wahl, entweder die Einwurfschlitze breit zu gestalten, jedoch eine große Gefahr
für Mensch und Tier hinzunehmen, oder die Einwurfschlitze sehr zu verengen, jedoch die Schwierigkeit
dabei in Kauf zu nehmen, daß die Beschickung der Förderschnecke auf diese Weise erschwert ist.
An diesen Schwierigkeiten liegt es auch, daß bisher Dungfördereinrichtungen mit Förderschnecken keine
praktische Bedeutung gewonnen haben, obwohl sie an sich eine Reihe von Vorteilen gegenüber den bekannten,
hin- und hergehenden Kratzerförderern aufweist.
Gemäß der Erfindung werden die Schwierigkeiten dadurch überwunden, daß das Schneckengehäuse mindestens
mit einer an sich bekannten, längsverlaufenden, dicht an die Schnecke heranreichenden Leiste
versehen ist, ferner mit der Kotplatte eben abschließt und mindestens an einer Seite eine vom Kreisquerschnitt
abweichende Form zur Anbringung von seitlichen Einwurf schlitzen aufweist, von denen Einwurfschächte
nach oben abzweigen und in die Kotplatte münden. Durch eine solche Maßnahme ist einerseits
die Gefahr für Mensch und Tier völlig ausgeschaltet, andererseits aber eine außerordentlich günstige Beschickung
der Förderschnecke gewährleistet. Auf Grund der nunmehr völlig sicheren Beschickung der
Schnecke ist es möglich, eine längsverlaufende, dicht an die Schnecke heranreichende Leiste anzuordnen,
die zwar die Förderleistung der Schnecke erheblich steigert, welche jedoch auch deren Gefährlichkeit ver-Entmistungseinrichtung
Anmelder:
Josef Eckart, Landshut (Bay.), Karlstr. 1
Josef Eckart, Landshut (Bay.), ist als Erfinder genannt worden
größert, denn wenn ein Lebewesen in eine solche
laufende Schnecke gerät, so quetscht die Förderschnecke in Verbindung mit der Leiste Gliedmaßen
ab. Die Hebung der Förderleistung bei Förderschnecken durch Anbringen einer solchen Abstreifleiste
ist bereits bei Getreide-Erntemaschinen, Mähdreschern u. dgl. bekannt. Jedoch war die Anwendung
bei Dungförderschnecken bisher nicht möglich, weil dadurch die an sich schon große Gefährlichkeit der
Förderschnecke noch erheblich gesteigert worden wäre.
Gemäß der Erfindung kann das Schneckengehäuse in seinem unteren Teil einen halbkreisförmigen Querschnitt
aufweisen, an den sich durch eine waagerechte Abdeckung verbundene lotrechte Seitenwände anschließen,
von denen mindestens eine mit den seitlichen Einwurfschlitzen versehen ist.
Bezüglich der Förderleistung ist es außerdem vorteilhaft, wenn die Drehrichtung der Schnecke so
gewählt ist, daß sich ihr jeweils oben befindlicher Teil auf die Einwurfschlitze zu bewegt.
Die Vorteile einer Entmistungseinrichtung mit einer Förderschnecke werden besonders günstig ausgenutzt,
wenn gemäß der Erfindung sich an die hinter den Viehständen verlaufende Förderschnecke außerhalb
des Stalles eine weitere, mit der ersten in an sich bekannter Weise durch ein Kreuzgelenk zu gemeinsamer
Drehung verbundene Förderschnecke anschließt, die jedoch in einem Schneckenrohr läuft, welches am
einen Ende durch eine elastische Verbindung am Schneckenrohr der inneren Förderschnecke befestigt
und am anderen Ende mittels eines Seilzuges nach den Seiten und der Höhe verstellbar aufgehängt ist.
Zur wahlweisen Verteilung des Dunges können dabei auf der Unterseite des äußeren Schneckengehäuses
verschließbare Verteileröffnungen angebracht sein.
Außerdem trägt es zur Beseitigung jeglicher Gefahr bei, wenn gemäß der Erfindung die Förderschnecken
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über eine Rutschkupplung von einem inner- oder außerhalb des Stalles geschützt angeordneten Motor
angetrieben werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 die eingebaute Einrichtung im Schnitt,
Fig. 2 und 3 einen Querschnitt durch die Fördereinrichtung und
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Kanal.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist im durch die Seitenwände 1 begrenzten Stall 2 hinter dem Viehstand 3
ein Kanal 4 im Boden des Stalles eingelassen. In diesem Kanal ist ein Rohr 5 aus Blech od. dgl. angeordnet, in welchem eine Förderschnecke 6 drehbar gelagert
ist (Fig. 2). Das Rohr 5 weist in seinem unteren Teil einen halbkreisförmigen Querschnitt auf, an den
sich lotrechte Seitenwände 5' anschließen. Das Rohr 5 ist derart ausgebildet und im Kanal 4 eingelassen, daß
es sich bis zur Kotplatte 7 erhebt, so daß eine der lotrechten Seitenwände 5' mit einer seitlichen Einwurfsöffnung
8 versehen sein kann. An die Einwurfsöffnung schließt sich ein Einwurfsschacht 9 an, dessen
öffnung mit der Kotplatte 7 abschließt und schräg nach unten in das Rohr 5 einmündet. Die Einwurfsöffnungen 8 und der Schacht 9 sind schlitzartig ausgebildet.
Das Rohr 5 wird oben abgedeckt durch einen z, B. mittels eines Gelenkes 23 befestigten Abdeckboden
10. Zweckmäßig ist die Einwurföffnung 8 mit den Schächten 9 auf der dem Vieh 11 zugekehrten
Seite angeordnet, so daß der von den Tieren auf die Kotplatte 7 abfallende Dung unmittelbar in die
Schächte 9 eingeräumt werden kann. Infolge dieser Schächte 9 und der schlitzartigen Einwurföffnungen 8
ist es auch bei laufender Fördereinrichtung völlig ausgeschlossen, daß sich das Vieh oder der Arbeiter
durch die Förderschnecke verletzen kann.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, können in dem Abdeckboden 10 des Kanals 5 noch weitereEinwurföffnungen
12 zur Reinigung der Schnecke vorhanden sein.
Die Förderschnecke 6 dreht sich gemäß dem Pfeil nach Fig. 2 derart, daß sich ihr jeweils oben befindlicher
Teil auf die seitliche Einwurföffnung 8 zu bewegt. Auf diese Art und Weise entsteht hinter der
Einwurföffnung 8 ein keilförmiger Einzugwinkel 13, in welchem der Dung beim Nachuntendrehen zusammengepreßt
und dadurch neben dem innigen Vermengen auch der Vorteil eines sofort einsetzenden
Transportes erzielt wird. Zum gleichen Zweck sind im Rohr 5 Längsleisten 14 befestigt, die bis dicht an die
Schnecke 6 heranreichen und so ein Wickeln des Dunges um die Förderschnecke 6 verhindern.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, ist es nicht unbedingt notwendig, die Förderschnecke in einem Rohr aus
Blech anzuordnen, vielmehr kann der Kanal 4 selbst in der vorher geschilderten Querschnittsausbildung ein
solches Rohr ersetzen. Auch hier ist die Anbringung seitlicher Einwurföffnungen 8 mit Schächten 9 möglich.
Die Abdeckung erfolgt wiederum mit Abdeckböden 10, in denen Öffnungen 12 vorhanden sein können.
Der Kanal 4 wird in der Regel betoniert und weist zum Verhindern des Wickeins des Dunges um
die Förderschnecke 6 Längsnuten 15 auf.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ragt das Rohr 5 der Förderschnecke 6 aus dem Stall 2 heraus. Es schließt
sich an dieses Rohr 5 ein weiteres Rohr 16 an, in welchem eine Förderschnecke 17 drehbar gelagert ist.
Diese Schnecke 17 ist mit der waagerecht verlaufenden Förderschnecke 6 durch ein Kreuzgelenk 18 zu
gemeinsamer Drehung verbunden. Das Schneckenrohr 16 ist mittels eines Seilzuges 19 heb- und senkbar aufgehängt,
der über eine Handwinde 20 betätigt werden kann, die außen an der Stallmauer 1 angebracht ist.
Damit das Rohr 16 sowohl vertikal als auch horizontal geschwenkt werden kann, schließt es sich mit Hilfe
von elastischen Verbindungen (nicht gezeichnet) an das Rohr 5 an.
Auf der Unterseite des äußeren Schneckenrohres 16 sind durch einen Schieber verschließbar Verteileröffnungen
21 bzw. 21' angeordnet, so daß der Dung
ίο in der Dunggrube 22 gleichmäßig verteilt werden
kann.
Der Kanal 4 ist um ein Stück 4' verlängert, so daß darin geschützt die Anordnung des Antriebes 23 und
einer Rutschkupplung 24 möglich ist, welche verhindert, daß die Anlage zu Schaden kommt, wenn
versehentlich in das Förderrohr 5 irgendein Gegenstand (z. B. eine Gabel usw.) eingebracht wird.
Der Kanal 4 kann selbstverständlich gleichzeitig als Jaucherinne dienen.
Die Vermengung des Dunges mit dem eingestreuten Stroh erfolgt in der Transportschnecke 6 bzw. 17
außerordentlich innig. Soweit eine noch größere Durcharbeitung des Dunges erwünscht ist, kann dies
auf einfache Art und Weise dadurch erzielt werden, daß die Steigung der Förderschnecke 6 allmählich
dem Stallausgang zu abnimmt. Auf alle Fälle verrottet der durch die Transportschnecken 6 und 17 geförderte
Dung unglaublich rasch.
An sich könnte auch im Rohr 5 eine dritte Abstreifleiste 14 unterhalb der Einwurföffnung 8 vorgesehen
werden. Es ist jedoch zweckmäßig, den Dung hauptsächlich im unteren Teil des Rohres 5 bzw. 16 zu fördern,
damit der Dung durch die Verteileröffnungen 21 bzw. 21' gut ausgeworfen wird.
Claims (6)
1. Entmistungseinrichtung, die eine in einem hinter den Viehständen im Bereich der Kotplatte
geführten Kanal verlaufende, in einem mit Einwurfschlitzen versehenen Schneckengehäuse angeordnete
Förderschnecke umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneckengehäuse (5) mindestens
mit einer an sich bekannten längsverlaufenden, dicht an die Schnecke (6) heranreichenden
Leiste (14) versehen ist, ferner mit der Kotplatte (7) eben abschließt und mindestens an einer Seite
eine vom Kreisquerschnitt abweichende Form zur Anbringung von seitlichen Einwurfschlitzen aufweist,
von denen Einwurfschächte nach oben abzweigen und in die Kotplatte münden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneckengehäuse (5) in
seinem unteren Teil einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist, an den sich durch eine waagerechte
Abdeckung (10) verbundene lotrechte Seitenwände (5') anschließen, von denen mindestens
eine mit den seitlichen Einwurfschlitzen (8) versehen ist.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung
der Schnecke (6) so gewählt ist, daß sich ihr jeweils oben befindlicher Teil auf die Einwurfschlitze
(8) zu bewegt.
4. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich
an die hinter den Viehständen (3) verlaufende Förderschnecke (6) außerhalb des Stalles (2) eine
weitere, mit der ersten (6) in an sich bekannter Weise durch ein Kreuzgelenk (.10) zu gemein-
samer Drehung verbundene Förderschnecke (17) anschließt, die jedoch in einem Schneckenrohr (16)
läuft, welches am einen Ende durch eine elastische Verbindung am Schneckenrohr (5) der inneren
Förderschnecke (6) befestigt und am anderen Ende mittels eines Seilzuges (19) nach den Seiten und
der Flöhe verstellbar aufgehängt ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Unterseite des äußeren
Schneckengehäuses (16) verschließbare Verteileröffnungen (21) angebracht sind.
6. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Förderschnecken (6, 17) über eine Rutschkupplung (24) von einem inner- oder außerhalb des Stalles
(2) geschützt angeordneten Motor (23) angetrieben werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 559 237, 876 614;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 708 554;
USA.-Patentschrift Nr. 2 672 970.
Deutsche Patentschriften Nr. 559 237, 876 614;
deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 708 554;
USA.-Patentschrift Nr. 2 672 970.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DEE15853A DE1062056B (de) | 1958-05-09 | 1958-05-09 | Entmistungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (1)
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ID=7069143
Family Applications (1)
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Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1062056B (de) |
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-
1958
- 1958-05-09 DE DEE15853A patent/DE1062056B/de active Pending
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