DE1251995B - Vorrichtung zum rationierten Futtern von Schweinen - Google Patents
Vorrichtung zum rationierten Futtern von SchweinenInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01K—ANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
- A01K5/00—Feeding devices for stock or game ; Feeding wagons; Feeding stacks
- A01K5/02—Automatic devices
- A01K5/0275—Automatic devices with mechanisms for delivery of measured doses
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
AOIk
i/00
Deutsche Kl.: 45 h-5/00
Nummer: 1 251 995
Aktenzeichen: B 85595 III/45 h
Anmeldetag: 28. Januar 1966
Auslegetag: 12. Oktober 1967
Beim Füttern von Schweinen ist es bekannt, das Futter in rationierten Mengen den Futtertrögen zuzuführen.
Es wurde bereits vorgeschlagen, oberhalb der Futtertröge einen Futterzuführungskanal vorzusehen,
in welchem das Futter durch eine Förderschnecke gefördert wird. Bei einer solchen bekannten
Vorrichtung ist der Zuführungskanal allseitig geschlossen und weist im Bereich des Futtertroges eine
verstellbare Wandfläche auf, so daß das Aufnahmevolumen des Futterzuführungskanals im Bereich des
betreffenden Futtertroges eingestellt werden kann. Durch Öffnen einer Wandung dieses Zuführungskanals kann die im Futterzuführungskanal enthaltene
Futtermenge in den Futtertrog geschüttet werden. Eine solche Ausbildung ist verhältnismäßig kompliziert,
da ja zum Zweck der Förderung der Futterzuführungskanal allseits geschlossen sein muß und die
Veränderung des Aufnahmevolumens dieses allseits geschlossenen Zuführungskanals konstruktive Schwierigkeiten
bereitet.
Es ist ferner eine Vorrichtung zur rationierten Fütterung von Schweinen bekannt, bei welcher oberhalb
der Futtertröge ein Futterzuführungskanal vorgesehen ist, in dem das Futtermittel durch ein Fördermittel,
beispielsweise durch eine Förderkette, aus einem Silo od. dgl. zu einem zwischen Futtertrog und
Futterzuführungskanal angeordneten, jedem Futtertrog zugeordneten Vorratsbehälter gefördert wird.
Ein Wandteil dieses Vorratsbehälters ist nun verstellbar ausgebildet, um das Aufnahmevolumen verändern
und daher die Futtermenge dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können.
Um jedoch die Fütterung der Schweine rentabel zu gestalten, soll nicht nur die Futtermenge, sondern
auch die Zusammensetzung des Futters, nämlich das Eiweiß-Stärke-Verhältnis während der Mastperiode
je nach Alter des Tieres individuell eingestellt werden. Das sogenannte Anfangsmastfutter weist einen hohen
Eiweißgehalt und das sogenannte Endmastfutter einen niedrigen Eiweißgehalt auf. Diese beiden Futterarten
sollen nun in verschiedenen Verhältnissen gemischt werden, wobei in Abständen von etwa 10 bis
14 Tagen der Anteil an Anfangsmastfutter reduziert und der Anteil an Endmastfutter erhöht wird, bis am
Ende der Mastperiode ausschließlich Endmastfutter verabreicht wird. Eine solche Veränderung der Zusammensetzung
dieser Futterarten konnte nun mit bekannten Vorrichtungen nicht vorgenommen werden,
was einen wesentlichen Nachteil darstellt, da eine über die ganze Mastperiode gleichbleibende Zusammensetzung
des Futters die Wirtschaftlichkeit der Mast in Frage stellen kann.
Vorrichtung zum rationierten Füttern von
Schweinen
Schweinen
Anmelder:
Rudolf Bauer K. G., Haar bei München
Als Erfinder benannt:
Gerhard Michalka, Feldkirchen bei München
Beanspruchte Priorität:
Österreich vom 7. Mai 1965 (A 4191/65)
Die Erfindung sucht die oben angeführten Nachteile zu vermeiden und eine Vorrichtung der obenerwähnten
Gattung zum rationierten Füttern von Schweinen zu schaffen, welche nicht nur eine Dosierung
der Futtermenge, sondern auch die Einstellung eines bestimmten Mischungsverhältnisses zwischen
zwei verschiedenen Futtermitteln gestattet. Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß der Vorratsbehälter
durch eine lotrechte ortsfeste Trennwand in Längsrichtung des Futterzuführungskanals
in zwei in ihrer Größe unabhängig voneinander veränderbare Räume unterteilt ist, von denen wahlweise
jeweils der eine oder der andere durch eine Klappe gegen Futterzulauf verschließbar ist. Hierbei ist zu
beiden Seiten der ortsfesten lotrechten Trennwand wenigstens eine zum Zweck der Veränderung des
Aufnehmevoiumens verstellbare und aufklappbare Trennwand vorgesehen. Es kann nun einmal der eine
und einmal der andere Raum des Vorratsbehälters durch den Futterzuführungskanal mit dem Futter
beschickt werden, wobei dadurch, daß das Ausnahmevolumen dieser beiden Räume verändert werden kann,
das Verhältnis zwischen den beiden Futterarten auf einfache Weise eingestellt wird. Nach Aufklappen der
zu öffnenden Wandteile beider Räume gelangt die aus den beiden Futterarten bestehende und wunschgemäß
dosierte Futtermenge automatisch in den Futtertrog. Es kann somit durch die Erfindung mit
einem einzigen Vorratsbehälter pro Futtertrog und mit einem einzigen Zuführungskanal für alle Vorratsbehälter
die gewünschte Futterzusammensetzung und -menge verabfolgt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt die Oberkante der ortsfesten Trennwand
in Abstand unterhalb einer sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Vorratsbehälters er-
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streckenden Austragöffnung, und weist eine Achse auf, um welche die zwischen der Trennwand angeordnete
Klappe schwenkbar ist. Die Klappe stellt somit einen beweglichen Fortsatz der ortsfesten
Trennwand dar, und je nach Stellung dieser Klappe gelangt das Futter von der Austragöffnung in den
einen oder den anderen Raum. Es ist somit auch bei Verwendung eines einzigen Futterzuführungskanals
nicht nötig, in diesen Futterzuführungskanal mehrere Austragöffnungen anzuordnen oder die Lage der
Austragöffnung zu verändern, sondern es wird allein durch Verschwenkung der Klappe ohne zusätzliche
Maßnahmen sofort das Futter in den gewünschten Raum des Vorratsbehälters gefördert.
Um eine Beschickung des zweigeteilten Vorratsbehälters mit den beiden Futterarten auf einfache
Weise zu ermöglichen, ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung an beiden Enden des Futter-Zuführungskanals
ein Futtersilo angeordnet, wobei die Fördervorrichtung ein Fördervermögen nach beiden
Richtungen aufweist. Es kann nun in der einen Förderrichtung das Futter aus dem einen Futtersilo
und in der anderen Förderrichtung das Futter aus dem anderen Futtersilo den entsprechenden Räumen
des Futtervorratsbehälters zugeführt werden, wobei die Anteile der beiden Futterarten individuell eingestellt
werden können.
Da die Futtermittelzufuhr durch einen einzigen Futterzuführungskanal erfolgt, ist es zweckmäßig, die
Klappen aller Vorratsbehälter gemeinsam verschwenkbar anzuordnen, so daß nach Beendigung der
Futterzuteilung zu den einen Räumen der Futtervorratsbehälter alle Klappen gemeinsam verschwenkt
werden können, worauf dann die Zuteilung der anderen Futterart zu den anderen Räumen des Futtervorratsbehälters
erfolgt. Ist die Förderrichtung der Förderkette umkehrbar, wird also die eine Futterart
von dem am einen Ende des Futterzuführungskanals angeordneten Futtersilo und die andere Futterart von
dern am anderen Ende des Futterzuführungskanals angeordneten Futtersilo zugeführt, so kann die
Schwenkbewegung der Klappen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Umkehr der Förderrichtung der Forderkette
gesteuert werden, wobei zweckmäßig diese in Abhängigkeit von der Förderrichtungsumkehr der
Förderkette gesteuerte Schwenkbewegung der Klappen nach einer Verzögerungszeit ausgelöst wird, die
der Durchlaufzeit eines Förderkettengliedes durch den ganzen Futterzuführungskanal entspricht. Es wird
dadurch dem Umstand Rechnung getragen, daß sich zunächst bei Förderrichtungsumkehr noch immer das
soeben geförderte Futter im Futterzuführungskanal befindet, welches erst in seinen Futtersilo zurückgefördert
werden muß, ehe das Futter aus dem anderen Futtersilo aus den Austragöffnungen austreten
kann.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 ein Prinzipschema der erfindungsgemäßen Einrichtung in Ansicht und
F i g. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der F i g. 1 in
größerem Maßstab.
Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, ist ein rohrförmiger Futterzuführungskanal 1 vorgesehen, welcher an
einem Ende in einen Futtersilo 2 und am anderen Ende in einen anderen Futtersilo 3 mündet. Mit der
strichpunktierten Linie 4 ist eine Förderkette angedeutet, welche durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor
angetrieben wird. Oberhalb der einzelnen Futtertröge sind Vorratsbehälter 5 angeordnet, welchen
das Futter aus den Silos 2 und 3 über den Futterzuführungskanal 1 zugeführt wird.
Wie F i g. 2 in größerem Maßstab zeigt, weist der Futterzuführungskanal 1 im Bereich eines jeden dieser Vorratsbehälter 5 eine Austragöffnung 6 auf. Diese Öffnung ist zweckmäßig als Schlitz ausgebildet, welcher sich über die gesamte Länge oder zumindest über den größten Teil der Länge des betreffenden Vorratsbehälters 5 erstreckt.
Wie F i g. 2 in größerem Maßstab zeigt, weist der Futterzuführungskanal 1 im Bereich eines jeden dieser Vorratsbehälter 5 eine Austragöffnung 6 auf. Diese Öffnung ist zweckmäßig als Schlitz ausgebildet, welcher sich über die gesamte Länge oder zumindest über den größten Teil der Länge des betreffenden Vorratsbehälters 5 erstreckt.
Der Vorratsbehälter 5 ist durch eine ortsfeste lotrechte,
längsverlaufende Trennwand 7 in zwei Räume 8 und 9 unterteilt. Der Raum 8 ist durch
einen abgewinkelten Wandteil 10 und der Raum 9 durch einen abgewinkelten Wandteil 11 begrenzt,
welche Wandteile gleichzeitig eine Seitenwand und einen Boden bilden. Diese abgewinkelten Wandteile
10 und 11 sind um Achsen 12 und 13 schwenkbar und höhenverstellbar angeordnet, wobei die Höhenverstellung
zweckmäßig stufenlos ermöglicht ist. Dies kann z. B. durch in Schlitze eingreifende Kiemmschrauben
erfolgen. Die Größe der Räume 8 und 9 ist nun abhängig von der Höheneinstellung der abgewinkelten
Wandteile 10 und 11. Je höher diese Wandteile eingestellt sind, desto kleiner ist das Aufnahmevolumen
des betreffenden Raumes 8 oder 9. An der Oberkante der ortsfesten Trennwand 7 ist
eine Klappe 14 angeordnet, welche um die Achse 15 verschwenkbar ist. In der in der Zeichnung dargestellten
Stellung liegt diese Klappe zur rechten Seite der Austragöffnung 6, so daß das aus dieser
Öffnung ausfallende Futter in den Raum 8 gelangt. Wird diese Klappe nach der linken Seite in die strichliert
dargestellte Stellung 14' geschwenkt, so gelangt das aus der Öffnung 6 ausfallende Futter in den
Raum 9. Durch ortsfeste Stirnwände 16 ist jeder Vorratsbehälter 5 an den Stirnseiten abgeschlossen.
Wenn die Förderkette 4 in der Pfeilrichtung α angetrieben
wird, wird das Futter aus dem Silo 2 in den Futterzuführungskanal 1 gefördert und gelangt beispielsweise
bei der in F i g. 2 voll ausgezogenen Stellung der Klappe 14 in den Raum 8. Sobald der
Raum 8 bis zur Höhe der Austragöffnung 6 angefüllt ist, wird automatisch der weitere Ausfall aus dieser
Öffnung 6 unterbrochen. Wenn der Raum 8 des letzten Futtervorratstroges in der Förderrichtung α gefüllt
ist, wird durch einen nicht dargestellten Schalter der Antrieb der Förderketten in der Richtung unterbrechen
und die Förderrichtung umgekehrt, so daß die Förderkette sich nun in der Richtung des Pfeiles b
bewegt. Bei dieser Förderung in der Richtung des Pfeiles b wird Futter aus dem Silo 3 in den FutterZuführungskanal
1 gefördert. Dieses Futter soll nun in die Räume 9 der Vorratsbehälter 5 gelangen, und zu
diesem Zweck muß die Klappe 14 in die strichpunktiert dargestellte Stellung 14' umgelegt werden. Die
Umlegung kann automatisch in Abhängigkeit von der Förderrichtungsumkehr der Förderkette erfolgen,
wobei jedoch eine gewisse Verzögerung vorgesehen sein muß, damit zum Zeitpunkt der Umlegung der
Klappe 14 in die Stellung 14' bereits an der betreffenden Stelle Futter aus dem Silo 3 in dem Futter-Zuführungskanal
1 vorliegt und das im Futterzuführungskanal 1 befindliche Futter wieder in den Silo 2
zurückgefördert wurde. Da der Vorratsbehälter 5 oben offen ist, kann bei der Umlegung der Klappe 14
in die Stellung 14' das im Raum 8 befindliche Futter
nach oben ausweichen, sofern es nicht zusammengedrückt wird.
Auch hier wird nun so lange gefördert, bis der Raum 9 des, in der Förderrichtung b gesehen, letzten
Vorratsbehälters 5 gefüllt ist, worauf dann der Antrieb stillgesetzt wird. Diese Stillsetzung des Förderantriebes
kann ebenfalls automatisch erfolgen und durch einen im, in der Förderrichtung b gesehen,
letzten Vorratsbehälter 5 angeordneten Fühler gesteuert werden, welcher den Füllungsgrad dieses Vorratsbehälters
erfaßt. Die Füllhöhe ist wieder dann erreicht, wenn die Austragöffnung 6 durch das im
Raum 9 befindliche Futter abgeschlossen ist.
Die Menge eines jeden Futteranteiles aus dem Silo 2 bzw. aus dem Silo 3 ist durch die Höheneinstellung
der abgewinkelten Wandteile 10 und 11 bestimmt. Sobald die Räume 8 und 9 aller Vorratsbehälter
gefüllt sind, können zum gewünschten Zeitpunkt die Vorratsbehälter 5 geöffnet werden, so daß
das Futter aus beiden Räumen 8 und 9 gleichzeitig in die unter diesen Vorratsbehältern 5 angeordneten
Futtertröge fällt und sich hierbei vermischt. Das Öffnen erfolgt einfach dadurch, daß die Wandteile 10
und 11 in die Stellungen 10' und 11' um die Achsen 12 und 13 geschwenkt werden. Die Wandteile 10
und 11 sind im stumpfen Winkel abgewinkelt, so daß ein kleinerer Schwenkwinkel genügt, um eine ausreichende
Öffnung zu erreichen.
Zweckmäßig sind die Achsen 15 der Klappen 14 als gemeinsame Welle ausgebildet, welche von einer
Stelle aus gedreht werden kann. Ebenso können auch die Achsen 12 und 13 der abgewinkelten Wandteile
10 und 11 als gemeinsame Wellen ausgebildet und von einer Stelle aus drehbar sein.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum rationierten Füttern von Schweinen mit einem oberhalb der Futtertröge
angeordneten Futterzuführungskanal, in welchem das Futtermittel durch eine Fördervorrichtung,
beispielsweise durch eine Förderkette, aus einem Silo od. dgl. zu einem zwischen Futtertrog und
Futterzuführungskanal angeordneten, jedem Futtertrog zugeordneten Vorratsbehälter gefördert
wird, dessen einer Wandteil zwecks Veränderung des Aufnahmevolumens verstellbar ausgebildet ist
und der einen aufklappbaren Wandteil aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorratsbehälter
(5) durch eine lotrechte ortsfeste Trennwand (7) in Längsrichtung des Futterzuführungskanals
(1) in zwei in ihrer Größe unabhängig voneinander veränderbare Räume (8, 9) unterteilt
ist, von denen wahlweise jeweils der eine oder der andere durch eine Klappe (14) gegen Futterzulauf
verschließbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante der Trennwand
(7) mit Abstand unterhalb einer sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Vorratsbehälters
(5) erstreckenden Austragöffnung (6) angeordnet ist und eine Achse (15) aufweist, um welche
die zwischen der Trennwand und der Austragöffnung angeordnete Klappe (14) schwenkbar ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden
des Futterzuführungskanals (1) ein Futtersilo (2, 3) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung nach
beiden Richtungen fördern kann.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappen (14)
aller Vorratsbehälter (5) gemeinsam verschwenkbar sind.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung
der Klappen (14) in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Umkehr der Förderrichtung der
Förderkette (4) ausgelöst wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung der
Klappen (14) nach einer Verzögerungszeit ausgelöst wird, die der Druchlaufzeit der Förderkette
durch den ganzen Futterzuführungskanal (1) entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stillsetzung
des Förderantriebes und/oder die Umkehr desselben in Abhängigkeit vom Füllungsgrad des in der Förderrichtung jeweils letzten
Vorratsbehälters (5) gesteuert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die beiden
Räume (8, 9) umschließenden Wandteile (10,11) unabhängig voneinander verstellbar und gemeinsam
aufklappbar sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 1182 894;
Handtechnische Forschung, 1963, Heft 2, S. 34.
Deutsche Patentschrift Nr. 1182 894;
Handtechnische Forschung, 1963, Heft 2, S. 34.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 677/91 10. 67 © Bundesdruckerei Berlin
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1251995B true DE1251995B (de) | 1967-10-12 |
Family
ID=605128
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DENDAT1251995D Pending DE1251995B (de) | Vorrichtung zum rationierten Futtern von Schweinen |
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Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1251995B (de) |
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