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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Strahlenquelle zur Verwendung
bei einer endovaskulären Strahlenbehandlung,
wobei die Strahlenquelle Strahlen abgebende Elemente umfasst und
geeignet ist, in einem Katheter der zu behandelnden ausgewählten Stelle
innerhalb des vaskulären
Systems eines Patienten zugeführt
zu werden. Die Erfindung betrifft des weiteren eine Vorrichtung
für die
vaskuläre
Strahlenbehandlung unter Verwendung der Strahlenquelle.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
endovaskuläre
Strahlenbehandlung ist heutzutage das Verfahren der Wahl, um die
Bildung von Narbengewebe in einem Blutgefäß zu verhindern, das auf verschiedene
Arten verletzt wurde, beispielsweise als Trauma aufgrund chirurgischer
oder diagnostischer Verfahren. Ein Bereich des vaskulären Systems
von besonderer Bedeutung mit Bezug auf eine solche Verletzung sind
die Koronararterien, die mit Verfahren zum Entfernen oder Verringern
von Verschlüssen
aufgrund von Plaque innerhalb der Arterien behandelt werden. Ein
teilweiser und sogar vollständiger
Verschluss der Koronararterien durch die Bildung von arteriosklerotischer
Plaque ist bekannt und ein ernsthaftes medizinisches Problem. Solche
Verschlüsse
können
unter Verwendung von Arterektomievorrichtungen, die die Plaque mechanisch
entfernen, harten Lasern oder weichen Lasern, die die Plaque verdampfen,
Stents, die die Arterie offen halten, und anderen Vorrichtungen
und Verfahren, die in der Technik bekannt sind, behandelt werden.
Die üblichste
von diesen ist die perkutane transluminale Koronarangioplastie, üblicher
als Ballonangioplastie bezeichnet.
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Bei
diesem Verfahren wird ein Katheter mit einem aufblasbaren Ballon
an seinem distalen Ende in die Koronararterie eingeführt. Der
nicht aufgeblasene Ballon wird an einer stenotischen Stelle positioniert,
und der Ballon wird aufgeblasen. Das Aufblasen des Ballons zerreißt die Plaque
und drückt
sie flach gegen die Arterienwand und dehnt die Arterienwand aus,
was zu einer Vergrößerung der
intraluminalen Passage und einem erhöhen Blutfluss führt. Nach
einer solchen Erweiterung wird der Ballon entleert und der Ballonkatheter
entfernt.
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Der
langfristige Erfolg der Ballonangioplastieverfahren ist aufgrund
der Restenosierung oder dem Wiederverschließen der intraluminalen Passage durch
die Arterie durch die Bildung von Narbengewebe sehr begrenzt. Ewa
30 bis 50 % der Patienten erleiden innerhalb von sechs Monaten nach
der Ballonangioplastie eine Restenosierung. Anscheinend ist die
Restenosierung in einem beträchtlichen
Ausmaß eine
natürliche
Heilungsreaktion auf die durch das Aufblasen des Angioplastieballons
verursachte Gefäßverletzung.
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Eine
solche Verletzung des Gefäßes setzt
typischerweise den natürlichen
Reparatur- und Heilungsprozess des Körpers in Gang. Während des Heilungsprozesses
sammeln sich Fibrin und Thrombozyten rasch im Endothel an und die
vaskulären glatten
Muskelzellen proliferieren und wandern in die Intima. Es wird angenommen,
dass die Bildung von Narbengewebe durch die Proliferation der glatten Muskeln
(Hyperplasie) hauptsächlich
zur Restenosierung nach einer Ballonangioplastie der Koronararterie
beiträgt.
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Frühere Versuche,
die Restenosierung zu hemmen, umfassten die Verwendung von verschiedenen
Lichttherapien, chemotherapeutischen Mitteln, Stents, Arterektomievorrichtungen,
harten und weichen Lasern usw. Der meistversprechende Ansatz zur
Hemmung der Restenosierung ist die Verwendung der endovaskulären Strahlentherapie,
d.h. das Aussetzen der restenotischen Stelle an ionisierende oder
radioaktive Strahlen.
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Obgleich
die endovaskuläre
Strahlentherapie im allgemeinen vorteilhaft angewendet worden ist,
haben die Vorrichtungen, die für
die Zuführung von
Strahlenquellen verfügbar
sind, und die Strahlenquellen selbst gewisse Nachteile, die ihre
Brauchbarkeit einschränken.
Typischerweise umfassen die Vorrichtungen einen Katheter, der mittels
eines in sie eingesetzten Führungsdrahts
zur Behandlungsstelle geführt
wird. Der Katheter wird dann zur innenseitigen Führung der Strahlenquelle zur
Behandlungsstelle verwendet.
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Ein
typisches Problem, das bei dem Katheter und/oder der Strahlenquelle
auftritt, hängt
mit der Steifigkeit der Quelle zusammen, die meistens direkt proportional
zu ihrer Länge
ist. So werden typischerweise kürzere
Strahlenquellen verwendet, damit sie den Biegungen der Arterie folgen
können.
Um die gesamte Stelle des zu behandelten Gefäßes zu bestrahlen, wird dann
eine sogenannte "schrittweise Behandlung" verwendet, bei der
die Strahlenquelle in dem Gefäß hin und
her bewegt wird. Da jedoch in einem sich konstant bewegenden Gefäß eine genaue Positionierung
nicht möglich
ist, sind die Strahlen bei dieser "schrittweisen Behandlung" nicht genau steuerbar.
So sind lange Quellen erwünscht,
die eine Einschrittbehandlung der Stelle in ihrer gesamten Länge gestatten.
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Beispielsweise
offenbart US-A-5,833,593 einen elastischen Quellendraht, der an
seinem Behandlungsende modifiziert ist, um ein radioaktives Element
aufzunehmen. Ein Stöpsel
dichtet den nichtmodifizierten Abschnitt der Quelle gegen das Lumen des
modifizierten Segments oder Behälters
ab, das bzw. der das radioaktive Element enthält. Beide Enden des Quellendrahts
sind abgedichtet, um ein Austreten von Radioaktivität zu verhindern.
Der Quellendraht wird dann in einen Katheter eingesetzt, um diesen
zur Behandlungsstelle zu führen.
Der modifizierte Abschnitt oder der Behälter selbst ist starr und nur elastisch
mit dem restlichen, nichtmodifizierten Bereich der Quelle verbunden.
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Aus
US-A-5,683,345 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren bekannt,
wobei die Vorrichtung einen länglichen
Katheterschlauch mit proximalen und distalen Endbereichen aufweist,
wobei sich ein oder mehrere Lumina dazwischen erstrecken. Ein oder mehrere
Behandlungselemente) oder Radioisotopenpräparat(e), das bzw. die radioaktives
Material enthalten, ist bzw. sind innerhalb des ersten Lumens anordenbar
und zwischen den proximalen und distalen Endbereichen unter der
Kraft von Flüssigkeit,
die durch die Lumina strömt,
bewegbar. Die gemäß diesem
Dokument verwendete Strahlenquelle besteht aus einzelnen Behandlungselementen,
die zur Bildung einer Folge von Behandlungselementen durch die Verwendung
von mehreren Längen
von hoch angelassenem Federdraht zusammengefügt werden können, um zu verhindern, dass
die Behandlungselemente zu sehr voneinander beabstandet werden, während sie
sich durch den Katheter bewegen.
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Die
internationale Patentanmeldung WO 97/18012 offenbart Verfahren und
Vorrichtungen zum Zuführen
von niedrigaktiver Strahlung, um eine neointimale Hyperplasie nach
einer Angioplastie oder anderen intravaskulären Verfahren zu hemmen. Bei einem
beispielhaften Verfahren wird ein Ballon (32) innerhalb
eines mit einem Stent versehenen Bereichs eines Blutgefäßes aufgeblasen,
um einen behandelten Bereich zu erzeugen. Der Ballon (32)
wird dann entleert, und eine radioaktive Quelle (10) innerhalb
einer Hülse
wird über
den entleerten Ballon (32) ausgerichtet. Der Ballon (32)
wird wiederum in dem Behandlungsbereich aufgeblasen, um die Hülse mit der
radioaktiven Quelle (10) 1 Minute bis 40 Minuten gegen
das Blutgefäß mit dem
Behandlungsbereich zu drücken,
um eine ausreichende Strahlendosis zur Hemmung der neointimalen
Hyperplasie zuzuführen.
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Andere
typische Nachteile, die bei Strahlenquellen des Standes der Technik
und Vorrichtungen des Standes der Technik zum Zuführen von
diesen zur Behandlungsstelle anzutreffen sind, hängen mit der Dauer der Aussetzung,
der Steuerbarkeit der Strahlenaussetzung (Dosierung, Homogeneität der Behandlung),
der Notwendigkeit der Durchführung einer "schrittweisen Behandlung" oder Schwierigkeiten
beim vollständigen
und gesteuerten Zurückziehen
der Strahlenquelle aus dem Katheter und deshalb mit dem Risiko einer
unerwünschten
Aussetzung von sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal,
das die Behandlungsvorrichtung handhabt, zusammen. Es ist die Aufgabe
der Erfindung, diese und andere Nachteile von Strahlenquellen des
Stands der Technik zu überwinden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Strahlenquelle, wie in den
beigefügten
Ansprüchen
offenbart, gelöst.
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Unter
einem ersten Aspekt betrifft die Erfindung eine Strahlenquelle zur
Verwendung bei der endovaskulären
Strahlenbehandlung, die mindestens zwei Behandlungselemente (Radioisotopenpräparate)
umfasst, die ein Strahlen abgebendes Element, eine Sicherheitsumhüllung für das Strahlen
abgebende Element und mindestens eine Endkappe umfassen, wobei die
Behandlungselemente in einem länglichen
Behälter
mit mindestens einer Ablenkungsstelle enthalten sind, wobei sich
die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) jeweils über einem
Bereich des inneren Lumens des Behälters befinden, wo zwei Endkappen
von Behandlungselementen einander gegenüberliegen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform besteht
der längliche
Behälter
aus einem hochelastischen Material wie Kunststoff, Kautschuk oder
einem gegenüber
dem Memory-Effekt beständigen
Material wie einer Ni-Ti-Legierung oder einer Aluminiumlegierung,
stärker
bevorzugt Nitinol oder Tinal-Legierung BB.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
der längliche
Behälter
ein Hohlzylinder oder ein Rohr vorzugsweise mit Endkappen oder Stöpseln, um
diesen zu verschließen.
Vorzugsweise sind diese Endkappen gerundete Endkappen, damit der
Behälter
leicht bewegt werden kann.
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Vorzugsweise
umfassen die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) Perforationsmuster, vorzugsweise
Laserperforationen des Behälters.
Diese Perforationen können
in einem Gürtel
um denselben herum angeordnet sein. Die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n)
kann bzw. können
auch mehrere helixförmige Öffnungen
im Behälter
aufweisen, die sehr gut in einem Gürtel um den länglichen Behälter herum
angeordnet werden können.
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Vorzugsweise
umfassen die Radioisotopenpräparate
kugelförmige
oder gerundete Endkappen an einem oder beiden Ende(n). Sie können voneinander
durch das Anordnen von mindestens einem Abstandshalter, vorzugsweise
in der Form einer Kugel zwischen ihnen, voneinander getrennt sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind die Radioisotopenpräparate
voneinander beabstandet und an der Innenwand des Behälters, vorzugsweise
mittels Punktschweißen,
befestigt.
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Unter
einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung für die endovaskuläre Strahlenbehandlung,
die (1) einen länglichen
Katheter mit einem proximalen Endbereich und einem distalen Endbereich
umfasst, wobei sich ein Lumen zur Aufnahme einer Strahlenquelle
erstreckt, (2) gegebenenfalls einen Führungsdraht und ein zweites
Lumen dafür,
und (3) eine Strahlenquelle umfasst, die ein oder mehrere
und vorzugsweise mindestens zwei Behandlungselemente (Radioisotopenpräparate) umfasst,
die ein Strahlen abgebendes Element, eine Sicherheitsumhüllung für das Strahlen
abgebende Element und mindestens eine Endkappe umfassen, wobei die
Radioisotopenpräparate
innerhalb eines länglichen
Behälters
mit mindestens einer Ablenkungsstelle enthalten sind, wobei sich
die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) jeweils über einem Bereich
des inneren Lumens des Behälters
befinden, wo zwei Endkappen von Behandlungselementen einander gegenüberliegen.
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Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung eine Röntgen-Fluoroskopievorrichtung
zum Überwachen der
Strahlenquelle.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die Vorrichtung eine magnetische Einrichtung zum Führen der
Strahlenquelle umfassen. In diesem Fall besteht der längliche
Behälter
vorzugsweise aus einem magnetischen Material wie Fe oder einer Fe-Legierung.
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Vorzugsweise
kann die Vorrichtung auch eine Sicherheitsumhüllung zum Lagern des länglichen
Behälters
und/oder der einzelnen Radioisotopenpräparate umfassen. Die Sicherheitsumhüllung kann
mit dem Katheterlumen in Strömungsverbindung
stehen und/oder kann eine getrennte oder abtrennbare Vorrichtung
für die
getrennte Lagerung und/oder Entsorgung sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Behälter
mit einem Transferdraht zum Bewegen desselben in einem Katheter
verbunden. Eine solche Verbindung kann elastisch oder starr sein
und erfolgt vorzugsweise am proximalen Endbereich des länglichen
Behälters.
Der Transferdraht kann auch eine Verlängerung des Behälters selbst
umfassen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Strahlenquelle in gerader (1a)
und gebogener (1b) Stellung, wobei 1c verschiedene
Formen von zu verwendenden Radioisotopenpräparaten zeigt.
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2 ist
eine schematische Zeichnung einer erfindungsgemäßen Strahlenquelle, die Kugeln
als Abstandshalter zwischen den Radioisotopenpräparaten zur Bildung von inneren
Gelenken umfasst.
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3 ist
eine schematische Zeichnung einer erfindungsgemäßen Strahlenquelle, wobei die
Radioisotopenpräparate
voneinander beabstandet und an der Innenwand des Behälters mittels
Punktschweißen
befestigt sind.
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4 ist
eine schematische Zeichnung einer erfindungsgemäßen Strahlenquelle, wobei die
Ablenkungsstelle des Behälters
beispielsweise durch Laserperforationen gebildet wird.
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5 ist
eine schematische Zeichnung des erfindungsgemäßen Behälters, wobei die Ablenkungsstelle
durch helixförmige Öffnungen
in dem Behälter
gebildet ist.
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6 ist
eine schematische Zeichnung des erfindungsgemäßen Katheters.
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In
den vorstehend angegebenen Abbildungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen
gleiche Teile der Strahlenquelle.
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DETAILLIERTE
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Nachstehend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
detaillierter offenbart und veranschaulicht. Strahlen im Sinn der
Anmeldung sind als ionisierende oder radioaktive Strahlen zu verstehen.
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Die
erfindungsgemäße Strahlenquelle
zur Verwendung bei der endovaskulären Strahlenbehandlung umfasst
ein oder mehrere, vorzugsweise mindestens zwei Behandlungselemente,
sogenannte Radioisotopenpräparate.
Diese Radioisotopenpräparate
umfassen ein Strahlen abgebendes Element oder einen Strahlen abgebenden
Kern und eine Sicherheitsumhüllung
für das
Strahlen abgebende Element. Die erfindungsgemäße Strahlenquelle ist dadurch
gekennzeichnet, dass die Radioisotopenpräparate in einem länglichen
Behälter
mit mindestens einer Ablenkungsstelle enthalten sind. Die Radioisotopenpräparate,
die in dem Behälter
zusammengehalten werden, bilden eine längliche elastische Strahlenquelle
gewünschter
Länge,
wobei die Länge
durch die Länge
des gewählten
Behälters
bestimmt wird.
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Der
Begriff "Behälter" bezieht sich auf
eine beliebige Einrichtung, die die Radioisotopenpräparate aufnehmen
und zusammenhalten kann, obgleich die Radioisotopenpräparate nicht
notwendigerweise direkt aneinander befestigt oder miteinander verbunden
sein müssen.
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Der
Begriff "Ablenkungsstelle" bezieht sich auf
eine Stelle, an der mindestens ein Ablenkungsteil des länglichen
Behälters
dazu veranlasst werden kann, von dessen Längsachse abzuweichen, typischerweise
mittels Biegen desselben. Das Biegen kann durch eine Art Gelenk,
das innen oder außen ausgebildet
ist, oder nur aufgrund der Elastizität des Behältermaterials selbst bewirkt
werden. Die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) ist bzw.
sind derart angeordnet, dass sich jede genau über dem Bereich des Innenlumens
des Behälters
befindet, wo die beiden Endkappen der Radioisotopenpräparate einander
gegenüberliegen.
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Der
Begriff "länglich" wird hier verwendet,
um anzugeben, dass der Behälter
eine Längsachse
besitzt, die größer als
seine Höhe
oder Tiefe ist. Es ist ersichtlich, dass die Gestalt des Behälters frei
gewählt
werden kann, vorausgesetzt, er erfüllt das vorstehend angegebene
Erfordernis, dass er "länglich" ist, und weiter
vorausgesetzt, dass seine Gestalt seine Bewegung in einem Katheter
nicht stört.
Typischerweise besitzt der Behälter
deshalb einen kreisförmigen
Querschnitt, er kann jedoch auch einen Querschnitt von unregelmäßiger, elliptischer,
rechteckiger, sechseckiger, achteckiger usw. Form haben.
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Vorzugsweise
besitzt der Behälter
die Form eines Hohlzylinders oder Rohrs, wobei er vorzugsweise an
beiden Enden Endstöpsel
oder Endkappen aufweist, die vorzugsweise gerundet sind (keine scharfen
Kanten aufweisen), um ihn zu verschließen. Der Behälter muss
jedoch nicht notwendigerweise dicht verschlossen sein, sondern kann
aus einem Netz oder einem gewebten oder nichtgewebten Material bestehen,
vorausgesetzt, dass es dieses Material gestattet, die Radioisotopenpräparate innerhalb der
Form des Behälters
zusammenzuhalten und gleichermaßen
das Vorsehen von Ablenkungsstellen darin gestattet.
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Der
Behälter
kann aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen, das gegen
Strahlen ausreichend beständig
ist, die Übertragung
von Strahlen durch es hindurch zulässt und die Bildung von Ablenkungsstellen
gestattet. Vorzugsweise besteht der Behälter aus einem elastischen
Material wie Kunststoff, thermoplastischem Kunststoff, Acryl, Kautschuk
oder aus einem gegenüber
dem Memory-Effekt
beständigen
Material wie Ni-Ti-Legierungen, beispielsweise Nitinol oder Aluminiumlegierungen
wie Tinal-Legierung BB. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Behälter
ein Hohlzylinder aus Nitinol und weist gerundete Endkappen aus dem
gleichen Material auf.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
der Behälter
aus einem metallischem Material, das entweder ein magnetisches Material
oder ein magnetisierbares Material, wie Stahl, rostfreier Stahl, Co,
Ni, Fe, Mn, Ferrite, Ag, Pb, Co, Cr, Hb oder ihre Legierungen sein
kann, bestehen oder dieses aufweisen, wobei das magnetisierbare
Material durch Anlegen eines externen Magnetfelds magnetisiert werden
kann.
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Der
längliche
Behälter
kann eine Beschichtungsschicht aufweisen, die die Verringerung von Reibung
gestattet, um die Bewegung des länglichen Behälters inner halb
des Katheters zu verbessern. Diese Beschichtung kann beispielsweise
aus Teflonmaterial oder einem ähnlichen
Material mit geringer Reibung bestehen, um die Reibung zwischen
dem länglichen
Behälter
und der Innenwand des Katheters, in dem er sich bewegt, zu verringern.
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Falls
der Behälter
selbst aus einem elastischen Material oder aus einem Netz, einer
gewebten oder nichtgewebten Bahn hergestellt ist, werden Ablenkungsstellen
durch die geeignete Wahl des Materials des Behälters gebildet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfassen
die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) Perforationsmuster,
vorzugsweise Laserperforationen des länglichen Behälters, die
vorzugsweise in einem Gürtel
um den Behälter
herum an einer geeigneten Stelle angeordnet sind, um eine Ablenkungsstelle
zu bilden. Die eine oder die mehreren Ablenkungsstelle(n) kann bzw.
können
gleichermaßen mehrere
helixförmige Öffnungen
in dem Behälter
umfassen. Diese sind wiederum in geeigneter Weise in einem Gürtel um
den Behälter
herum an einer geeigneten Stelle angeordnet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die Radioisotopenpräparate
gerundete, vorzugsweise kugelförmige
Endkappen an einer oder beiden Seiten auf. Diese gerundeten oder
kegelförmigen Endkappen
können
als Innengelenke dienen. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind die Radioisotopenpräparate
durch mindestens einen Abstandshalter, vorzugsweise in der Form
einer Kugel, die vorzugsweise etwa den gleichen Durchmesser wie
die Radioisotopenpräparate
hat, voneinander getrennt. Diese Kugel kann als Innengelenk dienen.
Bei dieser Ausführungsform
müssen
die Radioisotopenpräparate
nicht notwendigerweise gerundete oder kugelförmige Endkappen umfassen, sondern
sie können
auch flache Endkappen besitzen. Die Radioisotopenpräparate können durch
zwei oder mehrere Kugeln beabstandet sein, die dazwischen angeordnet
sind, sie sind jedoch vorzugsweise durch nur eine Kugel getrennt.
Der Abstandshalter selbst ist mit seinem Durchmesser durch den Innendurchmesser
des Behälter
begrenzt und kann einen kleineren Durchmesser als die Radioisotopenpräparate aufweisen, vorausgesetzt
er fungiert noch ausreichend als Innengelenk.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind die Radioisotopenpräparate
voneinander beabstandet und sind an der Innenwand des länglichen
Behälters
befestigt, um sie beabstandet zu halten und um es dadurch zu gestatten,
dass eine innere Ablenkungsstelle des Behälters geschaffen wird. Vorzugsweise
erfolgt das Befestig der Radioisotopenpräparate mittels Punktschweißen.
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Der
Innendurchmesser des Behälters
muss ausreichend sein, um die Radioisotopenpräparate mit ihrer Sicherheitsumhüllung, die
typischerweise einen Außendurchmesser
von 0,2 bis 0,8 mm aufweist, verschiebbar aufzunehmen. Was die Längsabmessung
betrifft, d.h. die innere Länge
des Lumens des länglichen
Behälters,
muss diese ausreichend sein, um ein oder mehrere, vorzugsweise mindestens
zwei Radioisotopenpräparate
aufzunehmen, und ist vorzugsweise ausreichend, um eine ausreichende
Anzahl von Radioisotopenpräparaten
aufzunehmen, um eine Strahlenquelle der gewünschten Länge zur Verfügung zu
stellen.
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Das
Innenlumen des Behälters
kann evakuiert sein, ein Gas oder eine beliebige geeignete Flüssigkeit
wie sterilisiertes Wasser, mit Phosphat gepufferte physiologische
Kochsalzlösung,
eine physiologische Kochsalzlösung,
einen inerten Kohlenwasserstoff usw. enthalten, vorausgesetzt, seine
Füllung stört die Strahlenbehandlung
nicht.
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Der
Außendurchmesser
des länglichen
Behälters
ist, was die untere Grenze betrifft, durch seinen Innendurchmesser
begrenzt und ist andererseits klein genug, um verschiebbar in einen
Katheter und ein zu behandelndes Blutgefäß zu passen. Vorzugsweise liegt
ein solcher Durchmesser im Bereich von oberhalb etwa 0,3 bis etwa
1 mm.
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Die
erfindungsgemäße Strahlenquelle
umfasst ein oder mehrere, vorzugsweise mindestens zwei Behandlungselemente
oder Radioisotopenpräparate.
Typischerweise wird die Anzahl der Radioisotopenpräparate,
die in dieser Strahlungsquelle enthalten sind, gewählt, um
die gewünschte
Länge des zu
behandelnden Gefäßes abzudecken.
Vorzugsweise deckt die Strahlenquelle eine Anzahl von Radioisotopenelementen
ab, die ausreichend ist, um eine Strahlenquelle mit einer Länge von
mindestens 4 mm, vorzugsweise einer Länge von 10 bis 50 mm, stärker bevorzugt
einer Länge
von 20 bis 40 mm zur Verfügung
zu stellen. Die Länge
des länglichen
Behälters
wird hierzu geeignet gewählt.
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Typischerweise
besitzen die einzelnen Radioisotopenpräparate eine Länge im Bereich
von 1,0 bis 10,0 mm, stärker
bevorzugt von 1,5 bis 4,0 mm und am meisten bevorzugt von 2,0 bis
3,0 mm. Vorzugsweise besitzen die Radioisotopenpräparate eine röhrenförmige Gestalt,
und der Außendurchmesser ihrer
Sicherheitsumhüllung
liegt im Bereich von 0,2 bis 1,0 mm, bevorzugt von 0,2 bis 0,8 mm.
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Die
Sicherheitsumhüllung
ist typischerweise eine Kapsel. Diese Kapsel kann länglich sein
und kann ein Hohlzylinder oder Rohr sein, der bzw. das einen ersten
und einen zweiten Endstöpsel
aufweist, sie kann jedoch eine beliebige Gestalt besitzen, die für das Bilden
von Radioisotopenpräparaten
geeignet ist, wie Kugeln, Ellipsoide, Doughnuts, Kegel, Rohre mit
flachem Ende, Scheiben, Würfel
usw., vorausgesetzt, dass sie einen Hohlraum zur Aufnahme und Umschließung des
Strahlen abgebenden Elements besitzt.
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Vorzugsweise
ist die Sicherheitsumhüllung eine
Metallkapsel, die beispielsweise aus einem Metall, ausgewählt aus
der Gruppe, umfassend rostfreien Stahl, Ag, Pt, Ti, Ni, Fe, Mn,
Cr, Nb, Co, Au oder ihre Legierungen, einschließlich Mischungen davon, hergestellt
ist. Stärker
bevorzugt umfasst die Sicherheitsumhüllung, d.h. das Radioisotopenpräparat, gerundete
oder kugelförmige
Endkappen an einem oder beiden Enden, wobei die Endkappen auch den vorstehend
angegebenen ersten und zweiten Endstöpsel bilden können. Die
Sicherheitsumhüllung kann
auch aus Glas oder Kunststoffmaterial wie Acryl, beispielsweise
durch Beschichten eines festen, Strahlen abgebenden Elements zum
Erhalten einer dichten Beschichtungsschicht gebildet werden, vorausgesetzt,
es verhindert den Austritt von Radioaktivität im Lumen des Katheters. Es
kann des weiteren eine Beschichtung, beispielsweise aus Teflonmaterial
oder einem ähnlichen
Material mit niedriger Reibung, umfassen, um die Reibung zwischen
dem Behandlungselement oder dem Radioisotopenpräparat und der Innenwand des
Behälters
zu verringern.
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Das
Strahlen abgebende Element, das in dieser Sicherheitsumhüllung enthalten
ist, umfasst jede α, β- und/oder γ-abgebende
Substanz, vorzugsweise einen reinen β-Strahler oder eine β- und γ-abgebende
Substanz. Typischerweise umfasst das Strahlen abgebende Element
ein oder mehrere radioaktive Material(ien), ausgewählt aus
der Gruppe, umfassend Cs137, Co57,
Sr89, Y90, Au198, Pd103, Se75, Sr90, Ru106, P32, Ir192, Re188, W188 und I125.
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Das
radioaktive Material kann in einem Feststoff wie Metall, Glas, Folie
oder Keramik oder in einer frei fließenden Form wie einem Pulver
oder einer Flüssigkeit
enthalten oder in einem Fluid dispergiert sein.
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Keine
Form oder kein Zustand des radioaktiven Materials ist kritisch,
vorausgesetzt, sie bzw. er gestattet dessen Einführung in die Sicherheitsumhüllung und
die sichere Einschließung.
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Die
Radioisotopenpräparate
werden durch Einführen
des Strahlen abgebenden Elements in eine Sicherheitsumhüllung und
Verschließen
derselben wie durch Befestigen des zweiten Endstöpsels beispielsweise durch
Schweißen
hergestellt. Die Radioisotopenpräparate
können
auch durch Beschichten eines in geeigneter Weise geformten, keramischen
radioaktiven Kerns mit einer Sicherheitsumhüllung, beispielsweise durch
Eintauchen des Kerns in eine Beschichtungslösung, Sputtern usw., gebildet werden.
Die gesamte Strahlenquelle wird dann durch Einführen der gewünschten
Anzahl von Radioisotopenpräparaten
in den länglichen
Behälter,
der zuvor durch bekannte Techniken hergestellt wurde, und Verschließen desselben,
falls gewünscht,
hergestellt.
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Die
Menge der Radioaktivität
liegt typischerweise im Bereich von 0,45 bis 25.000 mCi pro Zentimeter
des zu behandelnden Gefäßes in Abhängigkeit von
der verwendeten Strahlenquelle. Die abgegebenen Strahlen sollten
ausreichend sein, um eine gewünschte
Dosierung von 100 bis etwa 10.000 rad, vorzugsweise etwa 700 bis
5.000 rad, in etwa 2 bis 10 Minuten dem zu behandelnden Gewebe zuzuführen.
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Die
längliche
Strahlenquelle besitzt, wie in 1 gezeigt,
einen länglichen
Behälter
(1), der ein hohles Rohr (2) und zwei flache Endstöpsel (4)
mit gerundeten Kanten (4a) aufweist. Das Innenlumen (3)
des Behälters
ist geeignet, um mehrere Radioisotopenpräparate (5) aufzunehmen,
die eine Sicherheitsumhüllung
(5a) und ein Strahlen abgebendes Element (5b)
umfassen. Das hohle Rohr des Behälters
umfasst des weiteren Ablenkungsstellen (6). Wie aus 1 und 1a ersichtlich
ist, befinden sich die Ablenkungsstellen (6) in einem Bereich
des Rohrs, in dessen Inneren die kugelförmigen oder gerundeten Endkappen
(7) der zwei Radioisotopenpräparate (5) einander
gegenüberliegend
angeordnet sind. Dadurch fungieren die kugelförmigen Endkappen als Innengelenke,
um das Biegen der Ablenkungsstelle(n) zu unterstützen. Des weiteren gestatten
die Endkappen eine homogene, dreidimensionale Verteilung der Strahlen
aus dem Radioisotopenpräparat,
so dass das Biegen der Strahlen abgebenden Quelle oder des Behälters nicht
zu Inhomogenitäten
der Strahlen des umgebenden Gewebes führt.
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1c zeigt
verschiedene Arten von Radioisotopenpräparaten mit kugelförmigen (7a)
oder gerundeten (7b) Endkappen, die bei der erfindungsgemäßen Strahlenquelle
verwendet werden können.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in 2 gezeigt, sind die einzelnen Radioisotopenpräparate (5),
wie innerhalb des Behälterlumens
(3) enthalten, voneinander durch dazwischen angeordnete
Kugeln (8) beabstandet. Diese Abstandshalter in der Form
von Kugeln müssen kein
Strahlen abgebendes Element oder einen Kern umfassen, sondern können aus
einem neutralen, keine Strahlen abgebenden Material bestehen.
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Wie
in 2 gezeigt, können
die Radioisotopenpräparate
(5) kugelförmige
Endkappen (7) umfassen, sie können jedoch auch flache Enden
mit gerundeten Kanten (gerundete Endkappen) umfassen, da die eine
oder die mehreren Kugel(n), die zwischen den Radioisotopenpräparaten
angeordnet sind, bereits das Biegen der Ablenkungsstellen (6)
ausreichend unterstützen.
Wiederum befindet sich die Ablenkungsstelle (6) in geeigneter
Weise in einer Position, die die dazwischenliegende Kugel (8)
umgibt, um optimalerweise ein Gegenstück zu der inneren Ablenkungsstelle
des länglichen
Behälters
(1) zu schaffen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in 3 gezeigt, sind die in dem Behälterlumen (3) enthaltenen
Radioisotopenpräparate (5)
mittels Punktschweißen
an der Innenwand des länglichen
Behälters
(2) befestigt. Das Befestigen kann an einer oder mehreren
Stellen an der Sicherheitsumhüllung
(9) des Radioisotopenpräparats
stattfinden. Vorzugsweise sind die Ablenkungsstellen (6) des
Behälters
(2) derart angeordnet, dass sie zu den Spalten zwischen
den Radioisotopenelementen, die an der Behälterinnenwand befestigt sind,
passen.
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Wie
aus 4 und 5 ersichtlich ist, wird gemäß diesen
bevorzugten Ausführungsformen
jede der einen oder der mehreren Ablenkungsstelle(n) des Behälters bei
den jeweiligen Ausführungsformen durch
einen Gürtel
gebildet, der seinen Außendurchmesser
mit einem Perforationsmuster (10) oder beispielsweise helixförmigen Öffnungen
(11) umgibt.
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Die
erfindungsgemäße Strahlenquelle,
die einen länglichen
Behälter
mit mindestens einer Ablenkungsstelle und Radioisotopenpräparaten,
die in diesem Behälter
zusammengehalten werden, umfasst, stellt eine Strahlenquelle zur
Verfügung,
die durch Schieben oder Ziehen des gesamten Behälters bewegbar ist. Eine solche
Bewegung kann durch die Verwendung eines Transferdrahts bewirkt
werden, der mechanisch und/oder magnetisch mit einem Ende des länglichen
Behälters
verbunden ist.
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Die
Erfindung vereinfacht dadurch die Handhabung der Strahlenquelle
und vermeidet eine zufällige
Verteilung der Radioisotopenpräparate
innerhalb des Katheterlumens. Gleichzeitig ist die Länge der Quelle
nicht durch ihre Steifigkeit oder Starrheit aufgrund der mindestens
einen in dem Behälter
vorgesehenen Ablenkungsstelle begrenzt. So ermöglicht die erfindungsgemäße Strahlenquelle
eine längliche Quelle,
die eine Einschritt-Strahlenbehandlung von länglichen Segmenten des Gefäßes gestattet.
Aufgrund der einen oder der mehreren Ablenkungsstelle(n), die in
dem länglichen
Behälter
der erfindungsgemäßen Strahlenquelle
vorgesehen sind, kann die Strahlenquelle leicht den Biegungen und
Scheidewänden
eines Blutgefäßes innerhalb
eines zu behandelnden Körpers
folgen.
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Da
die erfindungsgemäße Strahlenquelle durch
Schieben und Ziehen bewegt werden kann, kann die erfindungsgemäße Strahlenquelle
in einem Katheter verwendet werden, der nur ein zentrales Lumen
für die
Aufnahme der Quelle und gegebenenfalls des Transferdrahts aufweist.
Dementsprechend kann die Strahlenquelle oder ihr Radioisotopenpräparat auf
der zentralen Achse des zu behandelnden Gefäßes angeordnet werden, um eine
gleichmäßige und homogene
Bestrahlung des umgebenden Gewebes zu gestatten. Dies ist als wichtiger
Aspekt zu betrachten, da die Strahlenintensität mit der Entfernung von der
Strahlenquelle stark abnimmt und eine nichtmittige Anordnung der
Strahlenquelle zu unvorhersehbaren und nicht steuerbaren Inhomogenitäten des Strahlenfelds
führt,
das von dieser gebildet wird. So führt eine nichtmittige Anordnung
der Strahlenquelle zu einer inhomogenen Bestrahlung des umgebenden Gewebes.
Dieses Problem wird durch die Verwendung der vorliegenden Strahlenquelle
gelöst.
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Erfindungsgemäß wird des
weiteren eine Vorrichtung für
die endovaskuläre
Strahlenbehandlung zur Verfügung
gestellt, die (1) einen länglichen Katheter mit einem
proximalen Endbereich, einem distalen Endbereich und einem sich
dazwischen erstreckenden Lumen zur Aufnahme einer Strahlenquelle,
(2) wahlweise einen Führungsdraht
in einem separaten Lumen und (3) eine Strahlenquelle, wie vorstehend
offenbart, aufweist.
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Unter
Bezugnahme auf 6 verwendet die erfindungsgemäße Vorrichtung
einen Katheter (12), der typischerweise aus Nylon hergestellt
ist, obgleich auch ein anderes Kunststoffmaterial verwendet werden
kann. Der Außendurchmesser
des Katheters ist gemäß der beabsichtigten
Anwendung, beispielsweise 5 mm oder kleiner, zur Verwendung bei
der Behandlung einer stenotischen Stelle einer Koronararterie dimensioniert.
Der Innendurchmesser des Lumens (14), der sich zwischen
dem distalen Endbereich (13a) und dem proximalen Endbereich
(13b) des Katheters erstreckt, ist entsprechend bemessen, um
den länglichen
Behälter
aufzunehmen und liegt typischerweise im Bereich von etwa 0,3 bis
etwa 1,0 mm. Der Katheter kann eine nicht ausreichende Festigkeit
oder Drehsteifigkeit zum Einsetzen entlang eines längeren gewundenen
Gefäßwegs haben
und kann dann die Verwendung eines Führungsdrahts erforderlich machen.
Dieser Führungsdraht
wird dann in einem separaten Lumen mit einem in den meisten Fällen kleineren
Durchmesser als derjenige des Lumens für die Aufnahme der Strahlenquelle
angeordnet. Typischerweise führen
Angioplastieverfahren zu einem Abstand zwischen der perkutanen Eintrittsöffnung und
der Koronararterie von etwa 90 bis 120 cm, wobei die Länge des
Katheters diesem entspricht. Das Lumen kann innen eine Beschichtung
aufweisen, um die Reibung zu verringern und/oder mit einer geeigneten
Flüssigkeit,
wie vorstehend für
den länglichen
Behälter
erwähnt,
gefüllt
sein.
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Um
das Positionieren des distalen Endbereichs (13a) des Katheters
(12) an der gewünschten zu
behandelnden Stelle zu unterstützen,
kann der Katheter über
einen Führungsdraht
(nicht gezeigt) vorwärts
bewegt werden, der zuvor auf eine in der Technik bekannten Art an
der gewünschten
Stelle eingesetzt worden ist. Der Führungsdraht ist einer, der
allgemein im Stand der Technik verwendet wird, und kann aus eine
beliebiger Art Metall, vorzugsweise gegenüber dem Memory-Effekt beständigen Metallen
hergestellt sein, d.h. Materialien, die eine Beanspruchung von bis
zu 1 % mit weniger als einer 1 %igen permanenten Änderung
ihrer ursprünglichen Konfiguration
aufnehmen können.
Bevorzugte Materialien umfassen Nickel-Titan-Legierungen wie Nitinol oder
Aluminiumlegierungen wie Tinal-Legierung
BB. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird wie vorstehend erwähnt
ein separater Draht, der sogenannte Transferdraht (16),
zur Bewegung der Strahlenquelle verwendet. In der Terminologie dieser
Beschreibung wird ein Führungsdraht
zum Führen
des Katheters verwendet, während
ein Transferdraht zum Bewegen der Strahlenquelle verwendet wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann des weiteren ein Sicherheitsumhüllungsgefäß zum Lagern der Strahlenquelle
und zum Abschirmen des zu behandelnden Patienten und des medizinischen
Personals gegenüber
der Einwirkung von Strahlen während
des Einführens
und Zurückziehens
des Katheters umfassen. Das Sicherheitsumhüllungsgefäß steht vorzugsweise in Strömungsverbindung
mit dem Katheter, obgleich es als separater und/oder abtrennbarer
Teil ausgebildet sein kann, um die separate Lagerung und Entsorgung
zu gestatten.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann des weiteren eine Röntgenfluoroskopievorrichtung
zum Überwachen
der Strahlenquelle umfassen, wie dies beispielsweise in US-A-5,833,593
beschrieben ist. Dies gestattet die genaue Positionierung der Strahlenquelle,
die in diesem Fall eine Markierungseinrichtung an einem oder beiden
Enden tragen kann, um so die genaue Steuerung der Behandlungsstelle
zu gestatten.
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Schließlich kann
die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein magnetisches Mittel zum Führen
der Strahlenquelle umfassen, falls die Strahlenquelle aus einem
magnetischen Behälter
erzeugt wird.
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Die
Strahlenquelle und Vorrichtung gemäß der Erfindung können bei
einem Verfahren für
die vaskuläre
Strahlenbehandlung verwendet werden, das die folgenden Schritte
umfasst:
- (a) Führen eines länglichen
Katheters mit einem proximalen Endbereich, einem distalen Endbereich
und einem sich dazwischen erstreckenden Lumen zur Aufnahme einer
Strahlenquelle zur ausgewählten,
zu behandelnden Stelle, vorzugsweise mittels eines Führungsdrahts
in einem separaten Lumen,
- (b) Einführen
der Strahlenquelle in den Katheter an seinem proximalen Endbereich,
wobei die Strahlenquelle ein oder mehrere, vorzugsweise mindestens
zwei Behandlungselemente (Radioisotopenpräparate) umfasst, wobei die
Radioisotopenpräparate
ein Strahlen abgebendes Element und eine Sicherheitsumhüllung für das Strahlen abgebende
Element umfassen und die Radioisotopenpräparate in einem länglichen
Behälter
mit mindestens einer Ablenkungsstelle enthalten sind,
- (c) Bewegen der Strahlenquelle zu dem distalen Endbereich, vorzugsweise
unter Verwendung eines Transferdrahts,
- (d) Halten der Strahlenquelle an dem distalen Ende während eines
bestimmten Zeitraums, und
- (e) Zurückziehen
der Strahlenquelle zum proximalen Endbereich, vorzugsweise unter
Verwendung eines Transferdrahts.
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Die
Schritte des Bewegens und/oder Zurückziehens (c) und/oder (e)
können
durch Schieben oder Ziehen der Strahlenquelle durchgeführt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Bewegung in Schritt (c) durch Schieben bewirkt, und die Bewegung
oder das Zurückziehen
in Schritt (e) wird durch Ziehen der Strahlenquelle bewirkt. Dazu
kann die Strahlenquelle mechanisch und/oder magnetisch mit einem
Transferdraht an ihrem proximalen Ende verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform
wird die Strahlenquelle an seinem proximalen Ende in das Katheterlumen
eingeführt und
wird unter Verwendung des Transferdrahts zu seinem distalen Ende
geschoben. Nach der vorher festgelegten Behandlungszeit wird die
Strahlenquelle durch Herausziehen des Transferdrahts aus dem Katheter
zurückgezogen.
Alternativ kann die Strahlenquelle mit dem Transferdraht an ihrem
distalen Ende ergriffen sein und kann von dem Transferdraht zu dem
distalen Ende des Katheters gezogen werden und von dort während des
Zurückziehens
desselben zurückgezogen
werden.
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Im
Fall einer Strahlenquelle, die einen magnetischen länglichen
Behälter
umfasst, kann die Bewegung der Strahlenquelle in den Schritten (c) und/oder
(e) durch Aufbringen eines externen Magnetfelds bewirkt werden.
Alternativ kann der Transferdraht in diesem Fall einen Magneten
umfassen, um die Strahlenquelle in Schritt (c) und/oder (e) magnetisch
zu ziehen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Transferdraht
selbst magnetisch und ist mit dem länglichen Behälter magnetisch
verbunden.
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Aufgrund
der Verwendung eines Katheters mit einem einzigen Lumen für die Aufnahme
und Bewegung von nur der Strahlenquelle kann der Innendurchmesser
des Lumens im Vergleich zu Kathetern, die mehrere solcher Lumina
enthalten, erhöht
werden. Dementsprechend können
ein größerer Behälter und
somit größere Radioisotopenpräparate verwendet
werden. Dies gestattet die Aufnahme höherer Strahlendosen in jedem
einzelnen Radioisotopenpräparat.
Die Verwendung eines einzigen Lumens gestattet des weiteren eine
zentrale Anordnung des Katheters und somit der Strahlenquelle innerhalb
des Gefäßes. Dadurch
wird eine gleichmäßige und
homogene Bestrahlung des umgebenden Gewebes erzielt. Da die Radioisotopenpräparate in
einem einzigen elastischen länglichen
Behälter
enthalten sind, tritt kein Spalt in dem bestrahlten Gebiet auf.
Daher muss die Strahlenquelle während
der Behandlung nicht bewegt werden, d.h. es ist keine "schrittweise Behandlung" erforderlich, um
die homogene Bestrahlung über
das gesamte Segment des zu behandelnden Gefäßes zu erhalten. Dies verbessert
die Steuerung der Behandlung weiter.
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Selbstverständlich ist
die erfindungsgemäße Strahlenquelle
nicht auf die Verwendung bei der Behandlung von restenosierenden
Stellen beschränkt, sondern
kann auch bei der Behandlung von beispielsweise Krebs durch dessen
innerer Bestrahlung verwendet werden.
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Obgleich
die Beschreibung mit Bezug auf die vorstehend angegebenen bevorzugten
Ausführungsformen
erfolgt ist, wird diese Beschreibung nicht als einschränkend erachtet,
und für
einen Fachmann ist die Möglichkeit
verschiedener Abänderungen
der Erfindung, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, ersichtlich,
ohne den Rahmen dieser Erfindung zu verlassen.