DE10204818C2 - Gerät und Verfahren zur Beladung von Implantationshohlnadeln mit Strahlungsquellen aus Strahlungsquellenketten zur interstitiellen Brachytherapie von Gewebe - Google Patents
Gerät und Verfahren zur Beladung von Implantationshohlnadeln mit Strahlungsquellen aus Strahlungsquellenketten zur interstitiellen Brachytherapie von GewebeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät sowie ein Verfahren zur
Konfektionierung und zur Zuführung von Strahlungsquellen aus
Strahlungsquellenketten gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1
und 22.
Das Gerät soll die Konfektionierung und Zuführung der
Strahlungsquellen vereinfachen und sicherer ausführen lassen.
Es sind bereits Verfahren und Vorrichtungen für die
permanente, interstitielle Brachytherapie von Gewebe mittels
Strahlungsquellen bekannt.
In der US 5,242,373 stellt Scott ein. Instrument zur
Implantation von radioaktiven Seeds in den Körper vor, das aus
mehreren Komponenten besteht: einer statischen, dünnen
Stützstange oder Stützkolben und einer weiteren dünnen Stange
(Mandrin), welche durch zwei Klemmblöcke in einem konstanten
Abstand gehaltenen wird. Der Mandrin ist mittels durchgehender
Bohrungen in den Klemmblöcken in longitudinaler Richtung
beweglich. Ein Block fungiert als Stopper, der andere als
bewegliche Schienenführung für den Mandrin. Des weiteren wird
ein längliches Magazin benutzt, das ebenfalls mit einem
durchgehenden Bohrungskanal, in dem sich mehrere Seeds in
einem bestimmten Abstand befinden, ausgestattet ist. Der
Seedabstand wird durch Zwischenstücke aus bioresorbierbarem
Material generiert. Das Gesamtsystem wird komplettiert durch
Implantationshohlnadeln, die in das zu behandelnde Gewebe
eingestochen werden.
Die Anwendung vollzieht sich schrittweise: Nach dem Einstechen
der Hohlnadel in die gewünschte Geweberegion wird mittels
eines Adapters das mit radioaktiven Seeds befüllte Magazin
derart an die Hohlnadel angeschlossen, dass beide
Durchgangskanäle übereinander passend ausgerichtet sind. In
das proximale Ende des Magazins wird anschließend die
Mandrinspitze eingeführt und mit dem beweglichen Führungsblock
entlang der Hauptstange bis an den Stopper geschoben. Hieraus
resultiert eine Zuführung des gesamten Magazininhaltes bis in
die Spitze der Hohlnadel. Die zu Beginn jeder Magazinzuführung
erfolgende Einstellung des Abstandes zwischen dem Stopper und
dem beweglichem Führungsblock, also der Schublänge, ist somit
ein kritischer Parameter für eine korrekte Seedzuführung in
die Nadelspitze.
Anschließend wird das nunmehr leere Magazin entlang des
Mandrins langsam bis zum Stopper zurückgezogen. Durch die
Kopplung zwischen Magazin und Nadel wird auch die Hohlnadel
aus dem Körper zurückgezogen und die Seeds und Abstandshalter
verbleiben im Körper des Patienten.
In der US 5,860,909 wurde dieser Ansatz weiterentwickelt. Im
Unterschied zur US 5,242,373 besteht dieses System aus einer
Konfiguration von gegeneinander verschiebbaren Elementen
innerhalb nur einer Bewegungsachse.
Der Applikator umfasst eine Hohlnadel, die in der üblichen
Weise in die Prostata eingestochen wird. Durch einen
Federverschluss wird die Nadel mit einem Spannfutter
verbunden, welches sich verschiebbar auf einem Grundkörper des
Applikators befindet. Der Grundkörper verbleibt, bezogen auf
die Ausrichtung zum Patienten und für die Dauer der
Implantation, stationär. Ein Seedmagazin, welches hier keine
Abstandshalter, sondern ausschließlich radioaktive Strahler
enthält, wird in einer vorbestimmten Ausrichtung senkrecht zur
Bewegungsachse in das Spannfutter gesteckt. Die Seeds werden
im Magazin durch eine Federklemme gehalten, die dafür sorgen
soll, dass sich jeweils ein Seed in einem durch zwei
gegenüberliegende Bohrungen gebildeten Durchgangskanal
befindet. Mit Hilfe eines Mandrins, der durch den nach dem
Zusammenschluss gebildeten Applikationskanal fährt, wird ein
Seed durch den Hohlraum des Applikators bis zur Spitze der
eingerasteten Nadel befördert.
Für die relative Bewegung des Spannfutters zum Grundkörper
stehen vorgegebene Raster verschiedener Abstände zur
Verfügung, um die Nadel relativ zum Applikatorkörper bei
konstanter Position des Mandrins zurückzuziehen und somit ein
Seed im Inneren der Prostata abzulegen. Die Nadelspitze
befindet sich anschließend im vorher festgelegten Abstand zu
dem ausgeworfenen Seed. Die Zuführung der gewünschten Anzahl
von Strahlern in die Nadelspitze wird durch das wiederholte
Zurückziehen und Vorschieben des Mandrins realisiert, wobei
jeweils ein Seed durch die Federkraft im Magazin in den
Einschubkanal gelangen soll.
Ein Nachteil dieser Systeme besteht in der mangelnden
Zuverlässigkeit. So kann es zu einem Verklemmen der Strahler
im Magazin kommen oder einem Verbiegen des Mandrins, so dass
der Eingriff unter- bzw. abgebrochen oder ein neues Magazin
oder Applikator verwendet werden muss. Außerdem können
mehreren Seeds an dieselbe Stelle implantiert werden.
Ein weiterer Nachteil besteht in der Notwendigkeit mehrere
Magazine verwenden zu müssen, da ein solches Magazin nur
maximal 15 Seeds aufnehmen kann, jedoch bis zu 100 Seeds - in
Abhängigkeit der Prostatagröße - für eine Operation benötigt
werden.
Eine faseroptische Überwachung des Seedauswurfes ist in WO 97/22379
beschrieben. Das dortige Implantationssystem besteht
aus einer integrierten Hohlnadel mit einer durchgehenden
Bohrung, die eine Seedzuführung ermöglicht. Eine ebenfalls in
das System integrierte dünne Stange besitzt eine Länge derart,
dass im System magazinierte Seeds aus dem System durch die
Nadel hindurch im Gewebe implantiert werden können. Ein
kombiniertes optisches Modul bietet eine visuelle
Unterstützung für den behandelnden Arzt, indem Ausführung und
Ergebnis des Seedabwurfes kontrolliert werden können.
Die Bedienung erfolgt manuell mit einem Zughebel, der an einem
Griff befestigt ist und die Implantation der Seeds steuert.
Die Strahler sollten ihren Implantationsort nach der Operation
nicht verändern, jedoch ist eine solche Seedbewegung im Körper
bekannt. Auch wenn der Verlust von einzelnen Seeds nicht
unbedingt einen großen Qualitätsverlust bezüglich der
verabreichten therapeutischen Dosis auf das Organ nach sich
zieht, ist man trotz allem bestrebt, Vorfälle solcher Art zu
unterbinden, da einzelne Seeds über die Urethra ausgeschieden
werden können.
Im Gegensatz zu der Verwendung von einzelnen, losen Seeds
existiert eine weitere Methode, in der die Implantate in einer
fest verbundenen Konfiguration mittels der Verwendung eines
bioresorbierbaren Materials (z. B. chirurgisches Nahtgut), in
welches die Quellen eingebracht sind, ins Gewebe eingesetzt
werden. Dadurch soll dem obigen Risiko der Seedwanderung im
Körper entgegengewirkt werden.
Diese Art von Seedketten oder -schnüren werden beispielsweise
aus den Strahlern selber, eventuell zusätzlichen
Abstandshaltern sowie einem resorbierbaren Material, in das
die Implantate eingeschlossen sind und zusammengehalten
werden, gebildet.
Bereits in dem Artikel von Palos et al. (Int. J. Rad. Oncol.
Biol. Phys. 1980, Vol. 6, pp. 381-385) beschreibt der Autor
detailliert das Einbringen von Seeds in resorbierbares
Nahtmaterial zur permanenten Implantation in erkranktes
Gewebe.
In einem weiteren Artikel von Scott (Surgery, Gynecology &
Obstetrics, 1976, Vol. 142, pp. 667-670) werden verschiedene
Implantationsmethoden für die Anwendung von Iod-125 Seeds in
resorbierbarem Vicryl-Nahtgut vorgestellt, welche jedoch alle
mit einem relativ hohen manuellen Aufwand verbunden sind.
In der EP 0 292 630 präsentiert Horowitz mehrere Zuführsysteme
für die Bestrahlungstherapie diverser Anwendungen, unter
anderem auch für die interstitielle Brachytherapie von
Prostatakarzinomen. In einer hervorgehobenen Ausführung werden
die radioaktiven Seeds in einem bioresorbierbaren Material der
bereits erwähnten Art in einer vorbestimmten Anordnung (z. B.
axial) eingebracht. Die Trägersubstanz sollte vorzugsweise ein
bis vierzehn Tage ihre Stabilität behalten und innerhalb von
70 bis 120 Tagen nach der Implantation im Gewebe absorbiert
sein.
Die Quellenform kann beispielsweise als Nadel bzw. als
Zylinder mit einer - bezogen auf den Durchmesser - wesentlich
größeren Länge mit einer flach zulaufenden Spitze ausgeführt
werden. Hierbei sind wiederum verschiedene Mechanismen
bezüglich der Zusammensetzung und Konfektionierungsmethode
aufgeführt. Die Bereiche zwischen den Seeds können mit
entsprechenden Vertiefungen, welche als "Sollbruchstelle"
fungieren, versehen sein. Eine weitere Möglichkeit besteht
darin, Segmente aus vom Trägermaterial umhüllten Seeds derart
zu bilden, dass mittels zueinander passenden bodenseitigen
Vertiefungen und kopfseitigen Erhöhungen (mit einem etwas
geringeren Durchmesser) die gewünschte Strahlerform durch
Zusammenstecken entsteht. In einer anderen Ausführung werden
Seeds und Abstandshalter aus bioresorbierbarem Material in
einen Hohlschlauch aus obigem Trägermaterial eingeführt,
dessen Spitze wiederum punktförmig ausgearbeitet ist.
Eine wesentliche Eigenschaft des Trägermaterials besteht in
der Härte des resultierenden Strahlers, derart, dass er
kontrolliert und in einer geradlinigen Bewegung, ohne durch
Deformationen diesen Vorgang zu behindern oder zu erschweren,
in das Tumorgewebe eingeführt werden kann.
Langton legt in EP 0 668 088 einen Apparat und eine Methode
zur Herstellung bzw. Behandlung einer Trägeranordnung für
radioaktive Seeds offen. Der Seedträger besteht wiederum aus
bioresorbierbarem Material, beispielsweise aus geflochtenem
Vicryl mehrerer Fasern.
Der Apparat besteht aus einem stabförmigen Behältnis, welches
eine durchgehende, Fläche aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass sich darin Vertiefungen konstanten Abstandes - für die
Seeds einerseits sowie (dazwischenliegend) für das
Nahtmaterial andererseits - befinden, so dass die gesamte
Strahlerkette eingepasst werden kann.
Eine Schutzhülle, geeignet, um die von den Seeds emittierte
ionisierende Strahlung zu absorbieren, kann über die Anordnung
geschoben werden.
Eine wesentliche Intention dieser Anordnung besteht darin, das
vorgefertigte Trägermaterial mit den umschlossenen Seeds in
der obigen Vertiefungsform zu fixieren, so dass der Abstand
zwischen den Seeds konstant bleibt. Anschließend wird die
gesamte Anordnung einem spezifischen thermischen Prozess
unterzogen. Als Konsequenz gewinnt die umhüllte Strahlerkette
eine spezifische Steife, die von Prozessparametern
(Temperatur, Druck, Zeit, etc.) abhängt. Durch die
vorgegebenen Abstände der Seedvertiefungen behalten die
Strahler während und nach dem thermischen Prozeß ihren
Abstand. Die gewonnene Festigkeit dient der verbesserten
Handhabung beim Umgang der Seedkette, insbesondere während des
Einführens in eine Hohlnadel.
Im zunehmenden klinischem Einsatz zeigte sich jedoch bald ein
gravierender Nachteil dieser Ausführung: Dieser besteht darin,
dass es hierbei zu Verstopfungen der Seedkette innerhalb der
Implantationshohlnadel kommen kann, insbesondere dann, wenn
Flüssigkeiten (z. B. Blut) in das Nadelinnere eindringen und
mit den Strands in Berührung kommen. Eine exakte Platzierung
innerhalb der Prostata wird dadurch erschwert. Es kommt
außerdem zu Verzögerungen während des Eingriffes und die Menge
an unbrauchbar gewordenen Strands wirkt sich negativ auf die
Kosten der Operation aus.
Es besteht deshalb der Bedarf für eine Anordnung aus
zusammenhängenden radioaktiven Seeds, die dahingehend
optimiert wird, eine sichere Führung und einen reibungsarmen
Durchgang durch Hohlnadeln zu gewährleisten.
Ein weiterer Nachteil der Ausführung nach EP 0 668 088 besteht
in der Handhabung bezüglich Vorbereitung und Umgang mit den
Strahlerketten nach der Auslieferung an die Anwender: Der oben
beschriebene Container enthält maximal 10 Seeds. Um eine
Implantation vorzubereiten, besteht die Notwendigkeit, gemäß
des Operations- und Dosisplans, die benötigte Anzahl an Seeds
zu konfektionieren. Dazu müssen - nachdem die äußere Hülle des
Containers entfernt ist - manuell die Verbindungen zwischen
den Seeds durchtrennt werden, um die nach dem Dosisplan
gewünschte Anzahl von der Seedkette abzuschneiden und zu
entnehmen. Hierbei kommt es zu einer Strahlenbelastung des
Personals, welches diese Implantationsvorbereitungen
durchführt.
Schließlich wird in der PCT Anmeldung WO 00/64538 von Reed ein
weiterer radioaktiver Strahler für die Brachytherapie
vorgestellt. Das verwendete Trägermaterial soll bio
resorbierbar, im Wesentlichen steif und in der Form eines
länglichen homogenen Stranges ausgeführt sein. Es werden des
weiteren diverse Methoden zum Einbringen und Fixieren der
Seeds beschrieben.
In EP 1 070 519 beschreibt Kindlein ein modulares Gerät sowie
eine Methode, die Einzelseeds und Abstandshalter aus separaten
kreisförmigen Magazinen prozessorgesteuert in Hohlnadeln
einführt, welche bereits in der vorbestimmten Implantations
stelle im Gewebe stecken.
In einer Ausführung des Gerätes sind folgende Bestandteile
enthalten:
- - ein elektronisches Steuerungsmodul, welches die Konfektionierungsanforderung der einzelnen Implantations bestandteile innerhalb des Hauptgerätes gemäß des patientenspezifischen Dosisplanes gespeichert hat und die mechanischen Abläufe überwacht
- - ein diesbezüglich gekennzeichneter Lademechanismus, der zunächst einen mit mehreren Kanälen ausgestatteten Zwischenspeicher befüllt, derart, dass ein elektronisch gesteuertes und angetriebenes Vorschubmodul, beispielsweise ein Draht, die in den Magazinen befindlichen Implantations bestandteile aus den Magazinpositionen heraus in besagte Kanäle zuführt.
Die Magazinierung der Seeds und bioresorbierbaren Abstands
halter erfolgt auf dem Rand von kreisförmigen Haltern, die in
einem Gehäuse drehbar gelagert sind. Die Magazinierung ist
dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Seed bzw.
Abstandshalter auf dem durch die Drehung beschriebenen
Kreisbogen so in ein durch zwei sich gegenüberliegenden
Bohrungen im Gehäuse gebildeten Durchgangskanal bewegt wird,
dass der Vorschubdraht diese aus dem Magazin in den dahinter
liegenden, als Zwischenspeicher fungierenden Kanal befördert.
Die Übertragung der in den Zwischenspeicherkanälen
befindlichen Seed- bzw. Abstandshalteranordnungen wird in der
Weise ausgeführt, dass nach einer Ankopplung der Hohlnadel,
welche sich an einem durch die Therapieplanung vorgegebenen
Koordinatensystem befindet, beispielsweise durch ein
Lochraster realisiert, an die distale Lage des Kanals, ein
durch einen elektromechanischen Antrieb bewegter und
prozessorgesteuerter Schubdraht von der proximalen Seite aus
die Implantationsanordnung, bestehend aus Seeds und
Abstandshaltern in die Spitze der Hohlnadel einschiebt. Eine
systemintegrierte Vorrichtung, die, gekoppelt an die Nadel,
diese nach erfolgter Seedeinführung zurückzieht, wobei der
Schubdraht seine maximale Vorschubposition während des
Rückzugsvorganges beibehält, bewirkt, dass die Implantations
anordnung aus Seeds und Abstandshaltern im Gewebe verbleibt.
Ein Nachteil dieses Systems besteht in der Verschleppung einer
eventuellen Kontamination von Körperflüssigkeiten, z. B. Blut,
durch den Vorschubdraht, der durch seine Führung mit einer
relativ großen Fläche im Inneren des Systems, unter anderem
der Magazine von Seeds und Abstandshaltern, in Berührung
kommt.
Aus der EP 0 576 101 A1 ist eine Strahlungsquellenkette
bekannt, welche zwei zylindrische Segmente gleichen
Durchmessers aufweist, welche durch ein zylindrisches Segment
mit verringertem Durchmesser verbunden sind. Diese
Strahlungsquellenkette ist derart ausgebildet, dass sie mit
einer entsprechenden Mimik eines Gegenlagers korrespondiert.
Aus der US 6 010 446 ist überdies ein im wesentlichen
zylinderförmigen Abstandshalter für Strahlungsquellenketten
bekannt, welcher ein Zentralsegment sowie zwei schalenförmige
Endsegmente aufweist und derart ausgebildet ist, um in einer
konventionellen Injektionsnadel zur Therapie von
Prostatakarzinomen platzierbar zu sein.
Die bekannten automatisierten Systeme haben einen relativ
komplexen Aufbau, verbunden mit einem verstärkten Einsatz von
elektronischen Bauteilen, an die besondere Anforderungen im
klinischen Einsatz zu richten sind. Des weiteren erhöht sich
die Störanfälligkeit der betreffenden Geräte, wobei eine
besondere Problematik sich aus der Reinigungs- bzw. Sterili
sationsnotwendigkeit ergibt, deren Ausführung und Anwendung
auf solche empfindlichen Teile stark eingeschränkt ist.
Alle Systeme sind außerdem für die Zuführung von Seedketten
nicht geeignet, obwohl diese einen Verwendungsanteil von ca.
50% innerhalb der interstitiellen Brachytherapie der Prostata
auf dem europäischen Markt haben.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gerät und ein Verfahren zur
Konfektionierung und Zuführung von Strahlungsquellen aus
Strahlungsquellenketten zur
interstitiellen Brachytherapie von Gewebe zu entwickeln, mit
denen die Nachteile der bekannten Vorrichtungen, Verfahren und
Strahlungsquellenketten vermieden werden und mit denen eine
einfache und sichere Handhabung bei der Zuführung von einer
für eine Implantation vorherbestimmten, genau dosierten Menge
von zusammenhängenden Strahlungsquellen (Seeds) in Hohlnadeln,
die sich innerhalb oder außerhalb eines zu behandelnden
Gewebes befinden, gewährleistet werden, wobei durch den
konstruktiven Aufbau eine sichere Führung und ein
reibungsarmer Durchgang der zusammenhängenden Seeds durch
Hohlnadeln, eine Minimierung der Störanfälligkeit und eine
optimale Reinigung bzw. Sterilisation und ein zuverlässiger
Strahlenschutz gegeben sein sollen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Gerätes gemäß
Anspruch 1 und durch die Merkmale des Verfahrens zur
Konfektionierung und Zuführung von Strahlungsquellenketten
nach Anspruch 22 gelöst. Vorteilhafte Aus
gestaltungen sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen angegeben.
Das Gerät zur Beladung von Implantationshohlnadeln mit
Strahlungsquellen in Strahlungsquellenketten zur interstitiel
len Brachytherapie von Gewebe ist dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein gelagertes, antreibbares, zylinderförmiges
Magazin zum Aufwickeln der Strahlungsquellenkette, mindestens
ein Antriebssystem für den Transport der Strahlungsquellen
kette aus dem Magazin in ein Führungssystem vorgesehen ist.
Dabei wird die Strahlungsquellenkette soweit in dem
Führungssystem vorgeschoben, dass sie unter einer
antriebsgesteuerten Trennvorrichtung so zu liegen kommt, dass
eine Teilkette, die eine definierte Anzahl von Seeds enthält,
abgetrennt werden kann. Weiterhin enthält das Gerät die schon
angesprochene Vorrichtung zum Durchtrennen der
Strahlungsquellenkette, sowie eine Kontrolleinrichtung zur
Überprüfung der korrekten Positionierung der
Strahlungsquellenkette vor dem Durchtrennen, damit die
Ummantelung der Strahlungsquellen beim Trennvorgang nicht
beschädigt wird. Die abgetrennte Teilkette wird dann durch
denselben oder weitere Antriebe bis in die Spitze einer
angeschlossenen Hohlnadel vorgeschoben. Alle wesentlichen
Bestandteile des Gerätes sind von einem
strahlungsabsorbierenden Gehäuse umschlossen. Die
Kontrolleinrichtung weist weiterhin Mittel zur Blockade des
Schneidvorgangs auf, die erst dann den Schneidvorgang
freigeben, wenn die korrekte Positionierung der
Strahlungsquellenkette (1) unter der Schneidvorrichtung
festgestellt wurde.
Das Verfahren zum Konfektionieren einer Strahlungsquellenteil
kette und zum Einbringen dieser Teilkette in Hohlnadeln bzw.
direkt in ein Gewebe ist dadurch gekennzeichnet, dass eine
antriebsgesteuerte Vorrichtung zur Zuführung und zur
Durchtrennung von Strahlungsquellenketten aus einem
zylinderförmigen Magazin an die Hohlnadel angekoppelt wird,
wobei die Strahlungsquellenkette entsprechend der gewünschten
Anzahl von Seeds aus dem Magazin herausgefördert, der
Durchtrennvorrichtung zugeführt, dort abgetrennt und die
abgetrennte Teilkette bis in die Hohlnadel oder sogar über die
Hohlnadel bis in den Patienten eingebracht wird, wobei
Bauelemente wie Sensor und/oder Detektor (29) zur Überwachung
und Einstellung der Durchtrennstelle eingesetzt werden, die
den Durchtrennvorgang nur freigeben, wenn der vorherbestimmte
Durchtrennort erreicht ist und sich keine Seeds (2) im
Trennbereich befinden.
Die Strahlungsquellenkette, bestehend aus Strahlungsquellen
und bioresorbierbaren Abstandshaltern im Wechsel, zusammen
gehalten von einer ebenfalls bioresorbierbaren Umhüllung, ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalter eine besondere
Form haben und dass die Umhüllung der Kette an den Positionen
von Strahlungsquellen und Abstandshaltern jeweils verschieden
eingefärbt oder markiert ist, so dass die Position der
Abstandshalter innerhalb der Kette eindeutig optisch zu
identifizieren ist.
Die Geometrie der Abstandshalter ist dabei im wesentlichen
zylindrisch. Der Durchmesser der Abstandshalter darf den
Durchmesser der verwendeten Seeds nicht überschreiten und die
Länge der Abstandshalter ist so zu wählen, dass der Abstand
benachbarter Seeds in der Kette dem therapeutischen Standard
entspricht. In Besonderheit weisen die hier verwendeten
Abstandshalter eine Taillierung auf. Die Länge einer solchen
Strahlungsquellenkette ist so groß, dass sie die Gesamtmenge
an Seeds enthält, die für die Behandlung eines Patienten
notwendig ist. Diese Strahlungsquellenkette wird in einem
Magazin mit strahlenabschirmender Umwandung eingebracht.
Dieses Magazin dient als Lagerbehälter. Es kann an das Gerät
angekoppelt werden. Ein Antriebsmechanismus bewegt das Magazin
und weitere Führungselemente derart, dass die Kette aus dem
Magazin herausbewegt und in das Führungssystem des Geräts
eingeführt wird.
Die Strahlungsquellenkette wird konfektioniert, das heißt, es
werden Teilketten, welche die jeweils therapeutisch geforderte
Menge an Seeds enthalten, abgetrennt und in die jeweilige
Implantationshohlnadel eingeführt. Dabei kann die Nadel
bereits in den Patienten eingeführt sein oder sie wird
operationsvorbereitend befüllt.
Der gesamte Ablauf ist mit wenigen Eingriffen des Anwenders
möglich, so dass ein bestmöglicher Strahlenschutz gewähr
leistet ist. Das Gerät ist so ausgelegt, dass eine
zuverlässige Reinigung und Sterilisation möglich ist.
Die Anwendung des Gerätes und des Verfahrens nach der
Erfindung gewährleisten, dass eine Anzahl von Seeds zur
Verfügung steht, die ausreicht, um eine Implantation zum
Beispiel in die Prostata durchzuführen.
Sollte am Ende der Behandlung noch ein Strahlenkettenrest
übrig bleiben, so kann dieser in das Magazin zurückbewegt
werden und dann mit dem Magazin entsorgt werden.
Das Magazin selbst besteht in einer bevorzugten Ausführung
aus einer zylinderförmigen Speicherrolle oder Spule, auf der
die Strahlungsquellenkette gelagert wird, indem sie um die
Rolle gewickelt ist. Das gesamte Zuführsystem und das Magazin
sind von einem Gehäuse umgeben, welches ausreichenden Schutz
vor der von der Strahlenkette emittierten ionisierenden
Strahlung bietet.
Vorzugsweise verfügt die Spule über eine Nut mit einer auf den
Außendurchmesser der Strahlungsquellenkette optimierten Tiefe,
in welche die Strahlungsquellenkette eingesetzt wird, derart,
dass die Nut eine Spiralform auf der Rolle beschreibt, so dass
ein konstanter Biegeradius der Kette beim Auf- und Abwickeln
gewährleistet bleibt.
Gleichzeitig ist der Spulenkörper Bestandteil eines Antriebs,
dadurch gekennzeichnet, dass dieser die Strahlungsquellenkette
oder Teile von ihr aus der Speicherposition (aufgewickelt auf
der Spule) mittels eines Führungssystems bis in die Spitze
einer an das Gerät angekoppelten Hohlnadel transportiert.
Hierzu steht mindestens ein weiterer zusätzlicher Antrieb zur
Verfügung, der die Bewegung der Strahlungsquellenkette
innerhalb der Führung erzeugt.
Ein weiterer Bestandteil des Gerätes ist eine Vorrichtung zum
kontrollierten Durchtrennen der Strahlungsquellenkette,
dadurch gekennzeichnet, dass ausschließlich an einer
vordefinierten Stelle diese Trennung erfolgt und dabei
ausgeschlossen wird, dass die Seedummantelung beschädigt wird.
Hiermit wird die für die Befüllung der Hohlnadel erforderliche
Anzahl an verbundenen Seeds und Abstandshaltern in einer
Teilkette bereitgestellt.
In einer möglichen Ausführung besteht die Trennvorrichtung
beispielsweise aus einer bewegten Metallscheibe, welche die
bioresorbierbaren Abstandshalter in der Mitte durchtrennt,
indem sie eine (exzentrische) Kreisbewegung ausführt. Dabei
ist die Scheibe am Rand ausreichend scharf und die auf den
Schneidgegenstand ausgeübte Kraft hinreichend groß, um das
Material der Abstandshalter durchzuschneiden, jedoch nicht
ausreichend, um die Metallummantelung der Seeds zu
beschädigen.
In einer anderen Ausführung wird die Scheibe durch einen
messerartigen Gegenstand ersetzt, der eine vertikale
Schneidbewegung ausführt.
Eine weitere Ausführung stellt eine thermische
Durchtrennvorrichtung dar, hier wird z. B. mit einem Heizdraht
in einer vertikalen Bewegung die Kette an der Position eines
Spacers durchtrennt. Dies hat den Vorteil, dass die
Beschädigung einer Seedummantelung ausgeschlossen ist.
Die Kontrolle eines definierten Schnittpunktes kann durch
verschiedene Verfahren gewährleistet werden:
Ein Verfahren besteht in der mechanischen Steuerung des Antriebes für die Strahlungsquellenkette, derart, dass der Vorschub der Strahlungsquellenkette in einer Abfolge diskreter Schritte erfolgt. Durch die Wahl einer geeigneten Schrittzahl - die Schrittweite ist durch die Gesamtlänge eines Seeds und eines Spacers bereits gegeben - und einer räumlichen Anordnung des Schneidesystems, derart, dass die Strahlungsquellenkette ausschließlich mit ihren Abstandshaltern innerhalb des Schnittbereiches zum Stehen kommt, kann erreicht werden, dass die Strahlungsquellenkette immer an einer vordefinierten Stelle durchtrennt wird. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie keine aufwendigen elektronischen Kontrollen des Schneidesystems erfordert und bietet sich an, wenn eine optische Unterscheidung zwischen Seed und Abstandshalter erschwert ist.
Ein Verfahren besteht in der mechanischen Steuerung des Antriebes für die Strahlungsquellenkette, derart, dass der Vorschub der Strahlungsquellenkette in einer Abfolge diskreter Schritte erfolgt. Durch die Wahl einer geeigneten Schrittzahl - die Schrittweite ist durch die Gesamtlänge eines Seeds und eines Spacers bereits gegeben - und einer räumlichen Anordnung des Schneidesystems, derart, dass die Strahlungsquellenkette ausschließlich mit ihren Abstandshaltern innerhalb des Schnittbereiches zum Stehen kommt, kann erreicht werden, dass die Strahlungsquellenkette immer an einer vordefinierten Stelle durchtrennt wird. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie keine aufwendigen elektronischen Kontrollen des Schneidesystems erfordert und bietet sich an, wenn eine optische Unterscheidung zwischen Seed und Abstandshalter erschwert ist.
Lassen sich die Positionen von Seeds und Spacern in der Kette
von außen optisch unterscheiden, etwa durch die oben
angeführte verschiedene Einfärbung oder Markierung der
Umhüllung, ist es möglich durch einfache Sichtkontrolle oder
durch den Einsatz von opto-elektronischen Sensoren die
korrekte Positionierung der Strahlungsquellenkette zu
überprüfen.
Weiter lassen sich auch Strahlungsdetektoren oder sonstige
Sensoren, welche die Lage der Seeds messen können, für eine
solche Kontrollvorrichtung einsetzen.
Diese sensor- bzw. detektorgesteuerten Ausführungen lassen
sich zusätzlich mit einem Mechanismus versehen, der den
Trennvorgang nur zulässt, wenn die Kette korrekt positioniert
ist.
Mit einem solchen Sensor- bzw. Detektorsystem ist es zudem
möglich die Zahl der Kettenelemente der abzutrennenden
Teilkette zu zählen, so dass man eine vom Vortrieb unabhängige
Kontrolle über die Länge der jeweiligen Teilkette, d. h. Anzahl
der enthaltenden Seeds, erhält.
Weitere integrative Bestandteile des Zuführsystems bilden die
Führungs- oder Transportkanäle, dadurch gekennzeichnet, dass
sie eine sichere und stabile Führung während der Bewegung der
Strahlungsquellenkette oder konfektionierter Teile
gewährleisten. Den Abschluss auf der der Hohlnadel zugewandten
Seite der Führung bildet ein Adapterstück, darauf ausgelegt,
an eine Implantationshohlnadel sicher anzukoppeln und einen
freien Übergang vom Führungsstück in das Lumen der Hohlnadel
sicherzustellen.
Der Ausgang der Koppelstelle (und somit des gesamten Gerätes)
ist so gesichert, dass nur bei einer angeschlossenen
Hohlnadel, das Innere der Führungswege geöffnet wird und die
konfektionierten Implantationsbestandteile in den Nadelkanal
übergehen können. Ein solcher Sicherungsverschluss ist
beispielsweise durch mindestens zwei gegeneinander
verschiebbare Lochblenden, oder mittels federbetriebener
Kugelverschlüsse realisierbar.
Ein weiterer Bestandteil des Zuführ- und Konfektioniersystems
ist ein zusätzlicher Antrieb für einen Vorschubdraht, der die
konfektionierte Strahlungsquellenkette - nachdem sie von dem
Antriebssystem der Strahlungsquellenkette in einen
Zwischenbereich transportiert wurde - weiter in die
Nadelspitze vorschiebt und dort verbleibt, sodass bei einem
Rückzug der Nadel die konfektionierte Teilkette im Gewebe
verbleibt. Die Einführung dieses separaten Antriebselementes,
z. B. eines Führungsdrahtes, in das Führungssystem erfolgt über
einen definierten, isolierten Zugang, so dass dadurch eine
räumliche Trennung zwischen der unkonfektionierten
Strahlungsquellenkette und dem Führungsdraht erfolgt, die dazu
beiträgt, einer Kontaminationsverschleppung, hervorgerufen
durch Körperflüssigkeiten, z. B. Blut, entgegenzuwirken.
Durch einen Steuerungsmechanismus ist sichergestellt, dass der
Draht nur hinter einem Strahlungsquellenkettenstück in die
Zuführung zur Nadel gelangt und nicht in das Verbindungsstück
eindringen kann, wenn dieses durch die Strahlungsquellenkette
blockiert ist, oder seinerseits den Vorschub der Strahlungs
quellenkette behindert, so dass eine Beschädigung der
Strahlungsquellenkettenumhüllung oder ihrer Bestandteile
ausgeschlossen ist.
In einer anderen Ausführung - insbesondere im Zusammenhang mit
der beschriebenen Methode einer Befüllung von Hohlnadeln bevor
diese in das Gewebe eingestochen werden - wird auf die
Verwendung eines Vorschubdrahtes verzichtet.
Des weiteren ermöglicht das Zuführsystem dem Anwender eine
Vorwahl über die Anzahl der Seeds in der zu konfektionierenden
Teilkette zu treffen, mit der jeweils die angekoppelte
Implantationshohlnadel beladen wird. Die Umsetzung wird
mittels der Steuerung des Strahlungsquellenkettenantriebs und
des Schneidesystems realisiert.
In einer möglichen Ausführung erfolgt die Bereitstellung gemäß
der Vorwahl über eine definierte Umdrehung aller Antriebsräder
bei der Abwickelung des Strahlungsquellenkettenmagazins bis
zum Schneidesystem, dadurch gekennzeichnet, dass der vorge
wählten Seedmenge eine diskrete Anzahl ganzzahliger Vielfacher
einer von der mechanischen Ausführung abhängigen Umdrehung
entspricht. Nach dem Schneiden ist die Vorschublänge des
Vorschubdrahtes auf die sich ergebende Länge des
abgeschnittenen Strahlungsquellenkettenteilstückes abgestimmt,
derart, dass der geometrische Endpunkt des Fahrweges der
Drahtspitze am der Hohlnadel abgewandten Seite des jeweiligen
Strahlungsquellenkettenteilstückes, bezogen auf seine Endstel
lung innerhalb der Hohlnadel, liegt. Somit besteht eine
Relation zwischen der vom Anwender vorgewählten Seedanzahl und
dem Vorschubweg, die als Information vom Apparat verarbeitet
wird.
Das neuartige Zuführ- und Konfektioniersystem ist so modular
aufgebaut, dass Bauteile, die besonders von der besagten Bio-
Kontamination gefährdet sind, leicht entfernt oder gereinigt
und sterilisiert werden können.
Das gesamte Gerät ist ferner so konzipiert, dass es eine
Umschließung besitzt, die für eine strahlenschutzgemäße
Abschirmung der durch die radioaktiven Seeds entstehenden,
ionisierenden Strahlung sorgt. Insbesondere das Magazin, in
dem die Strahlungsquellenkette lagert, ist so geschützt, dass
es ein Einsetzen bzw. Auswechseln mit einer für eine gesamte
Operation vorgesehenen Seedanzahl erlaubt und dabei die von
ihm ausgehende Dosisbelastung für den Anwender im Vergleich
die nach jetzigen Stand der Technik in der interstitiellen
Brachytherapie üblichen Dosisbelastungen signifikant
unterschreitet.
Zweckmäßige weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung für die Behandlung von Prostatakarzinom näher
erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Übersichtszeichnung einer
verwendeten Strahlungsquellenkette,
Fig. 2a eine Seitenansicht der Strahlungsquellenkette
nach Fig. 1,
Fig. 2b eine Ausschnittsvergrößerung der Kette aus Fig.
2a, die einen Abstandshalter zeigt,
Fig. 3 eine Ausführung der Seed- und Abstands
halterenden,
Fig. 4 eine stark vereinfachte, schematische Übersicht
einer Ausführung des Zuführsystems,
Fig. 5a die räumliche Darstellung der Spule mit
aufgewickelter Strahlungsquellenkette,
Fig. 5b die Darstellung der Spule mit aufgewickelter
Strahlungsquellenkette nach Fig. 5a in einer
Seitenansicht,
Fig. 6 die schematische Darstellung des Antriebs
systems zur Zuführung der Strahlungs
quellenkette zum Schneidesystem,
Fig. 7 die schematische Darstellung des Schneide
system,
Fig. 8 die schematische Darstellung des Magazins der
Drahtführung,
Fig. 9 die schematische Darstellung der Anschluss
stelle, in die der Führungsdraht in den Kanal
der Strahlungsquellenkette eintritt und
Fig. 10 die schematische Darstellung des Endstückes des
Führungssystems mit seiner Koppelstelle für die
Implantationshohlnadel.
Der Prostatatumor ist mittlerweile zur häufigsten
Krebserscheinung in der männlichen Bevölkerung und
gleichzeitig Ursache für den zweithäufigsten Anteil an
Todesfällen aufgrund von Krebserkrankungen geworden.
Neben Wärme- bzw. Kälteanwendungen und Hormonbehandlungen
bietet sich vor allem die Strahlentherapie - entweder allein
oder in Kombination mit anderen Verfahren - an. Ionisierende
Strahlen verursachen Schäden im Erbgut der Zellen. Krebszellen
haben ein weniger gut funktionierendes Reparatursystem als
normale Zellen; deshalb können die verursachten Schäden
schlechter behoben werden und die Krebszellen sterben ab.
Bei der temporären Brachytherapie mit der sog. Afterloading
Technik werden Strahlenquellen in Abhängigkeit der zu
verabreichenden Dosis nur für eine bestimmte Zeit in das
Tumorgewebe eingeführt. Dies geschieht mit entsprechend
plazierten Kanälen, z. B. Kathetern; die Bewegung der Quellen
kann manuell oder automatisiert erfolgen.
Hierbei implantiert man kleine, gekapselte Strahlenquellen,
die Radioisotope mit relativ kurzer Halbwertszeit und
niederenergetischer Strahlungscharakteristik enthalten (z. B.
Iod-125 oder Pd-103), in die Nähe oder direkt in das erkrankte
Gewebe, wo diese dauerhaft verbleiben und dabei eine
therapeutische Strahlendosis an ihre Umgebung abgeben und
somit die Krebszellen zerstören. Die auftretende Dosisleistung
ist im Vergleich zur temporären Therapie daher deutlich
reduziert.
Ein entscheidender Vorteil der permanenten Implantation
gegenüber der fraktionierten Therapieform bei temporären
Implantaten ist der einmalige Eingriff am Patienten. Zudem ist
aufgrund der Nuklidcharakteristik bei permanenten Implantaten
der Wirkungsradius begrenzt und das umliegende gesunde Gewebe
wird nicht belastet. Man ist dabei bestrebt, eine homogene
Verteilung der Dosis auf das erkrankte Gewebe anzuwenden und
Problemzonen, wie den Harnleiter, die Samenbläschen oder das
Rektum vor zu hoher Belastung zu schützen.
Dies macht eine exakte Plazierung der Seeds in der Prostata
notwendig.
Mit Hilfe von einzelnen Schichtbildern des Organs und einer
Kennzeichnung des Zielgebietes durch den Arzt wird durch den
Einsatz einer speziellen Software ein Plan für die
Positionierung der Strahler in Abhängigkeit vom verwendeten
Nuklid und Aktivität entwickelt.
Aus der Bilderfassung resultiert die Ausrichtung eines
rasterartigen Koordinatensystems, welches für alle
Ultraschallbilder der Prostata als Referenz dient. Dieses
virtuelle Raster wird mittels einer Loch-Rasterplatte
realisiert, die bezüglich der longitudinalen Ultraschallachse
und deren Bewegungsrichtung ausgerichtet ist. Die Lochplatte
fungiert nun während der Operation zur Orientierung für das
Einstechen der Hohlnadeln.
Die Brachytherapie der Prostata erfolgt auf unterschiedliche
Weisen, die sich im wesentlichen durch den Zeitpunkt der
Dosisplanung und der Befüllung der Implantationsnadeln
unterscheiden.
Bei der pre-operativen Dosisplanung werden die Nadeln
operationsvorbereitend nach den Vorgaben des Dosisplans
beladen. Dabei werden die Nadeln jeweils an das Gerät
angekoppelt, die Strahlungsquellenkette entsprechend der
geforderten Anzahl von Seeds für die jeweilige Nadel aus dem
Magazin herausgefördert, die Teilkette wird abgetrennt und
dann bis in die Spitze der Hohlnadel vorgeschoben.
Diese Nadeln werden dann im Operationssaal vom Arzt in den
Patienten von Hand eingestochen und die darin befindlichen
Seed-Teilketten in der Prostata mit Hilfe eines Mandrins
abgelegt.
Bei der intra-operativen Dosisplanung werden zunächst die
Nadeln in die Prostata unter transrektaler Ultraschall
bildkontrolle eingestochen und erst dann die Dosisplanung
durchgeführt. Hier werden also nicht nur Teilketten mit der
therapeutischen geforderten Anzahl von Seeds konfektioniert
und in Nadeln eingebracht, sondern die Ablage der Teilketten
wird direkt mit dem Gerät ausgeführt. Dies bedarf einer
modifizierten Ausführung des Gerätes.
Zunächst ist der Vorgang identisch mit dem Ablauf bei der
Methode der pre-operativen Planung, abgesehen davon, dass das
ganze Prozedere im Operationssaal stattfindet und die
anzukoppelnde Nadel sich bereits im Patienten befindet. Das
Gerät wird hier über eine geeignete Halterung mit dem
Zielsystemträger verbunden, damit keine ungewollten Kräfte auf
die Nadel übertragen werden und der Patient nicht verletzt
werden kann. Nachdem die konfektionierte Teilkette ebenfalls
bis in die Spitze vorgeschoben ist und dabei von dem
mandrinähnlichen Vorschubsystem dieser Gerätevariante fixiert
ist, wird der Arzt die distale Ablageposition der Teilkette
durch entsprechende Positionierung der Eindringtiefe der Nadel
gemäß seiner Planung einstellen. Die Ablage erfolgt nun,
indem ein Mechanismus des Geräts die Nadel zurückzieht,
während die Teilkette von dem oben angesprochenen Vorschub in
Position gehalten wird, sich also nicht mit der Nadel
zurückziehen kann, sondern vielmehr in der Prostata abgelegt
wird.
In Fig. 1 wird eine Ausführung einer verwendeten
Strahlungsquellenkette 1 in räumlicher Darstellung gezeigt.
Man erkennt die abwechselnd angeordneten Seeds 2 und
Abstandshalter (Spacer) 3.
Fig. 2a zeigt die Strahlungsquellenkette 1 nach Fig. 1 in
einer Seitenansicht und Fig. 2b die entsprechend
gekennzeichnete Ausschnittsvergrößerung aus Fig. 2a als
Querschnitt.
In dieser Konfiguration der Strahlungsquellenkette 1 befinden
sich zwischen zwei Seeds 2 bioresorbierbare Abstandshalter 3,
welche von einer Umhüllung 4, die ebenfalls bioresorbierbar
ist, umgeben sind. Zur verbesserten Erkennbarkeit durch
Sensoren und einem günstigeren Verhalten während des Abbaus im
Körper des Patienten nach der Implantation sind die Spacer 3
tailliert ausgeführt.
Auf der Umhüllung der Strahlenquellenkette 1 sind
Markierungen 5 angedeutet, welche die Position der Spacer 3
innerhalb der Kette 1 sicher identifizierbar machen sollen.
In einer möglichen Ausführungsform der Erfindung werden Spacer 3
mit Hohlraum verwendet, siehe auch Fig. 3. Dieser Hohlraum
soll die Sichtbarkeit der Spacer 3 in Ultraschallaufnahmen
verbessern.
Grundsätzlich gilt, dass der Außendurchmesser der Spacer 3
kleiner oder gleich dem Außendurchmesser der Seeds 2 ist.
Fig. 3 illustriert eine Ausführungsmöglichkeit der Stirnenden
7 der Abstandshalter 3, hier mit Hohlraum, die unmittelbar in
Kontakt zu den Stirnenden der Seeds 6 stehen und eine
Stabilisierung der Bestandteile der Strahlungsquellenkette 1
realisieren. Unter Berücksichtigung der während der Lagerung
auf der Spule 10 und der während der Bewegung im
Führungssystem (Fig. 4) auftretenden Biege-, Stauchungs- und
Zugkräfte sowie der Tatsache, dass trotz dieser Kräfte eine
Konstanz bezüglich der gesamten Strahlungsquellenkettenlänge
eine wichtige Vorraussetzung für eine sichere Funktion der
Apparatur und der Implantationsprozedur ist, bietet eine zu
den konkaven Seedenden 6 konträre konvexe Form der
Abstandshalterenden 7 eine diesbezüglich optimierte
Ausführung, die einerseits eine Drehung - ähnlich einem
Kugelgelenk - zulässt und gleichzeitig über eine hinreichend
große Kontaktfläche zur Druckübertragung verfügt.
Eine schematische Übersichtszeichnung einer möglichen
Ausführung des Zuführ- und Konfektioniersystems 9 für die
Strahlungsquellenkette 1 ist in Fig. 4 dargestellt.
Dabei ist nicht dargestellt, dass das Gerät von einem Gehäuse
umgeben ist, welches die Strahlung nach außen abschirmt.
Als Magazin für die Strahlungsquellenkette 1 fungiert eine
Spule 10 mit einer Antriebsachse 13, auf der sich die
aufgerollte Strahlungsquellenkette 1 befindet. In direktem
Anschluss ist der Beginn des Führungssystems positioniert, in
das die Strahlungsquellenkette 1 unmittelbar nach dem
Verlassen des Spulenkörpers 10 eingeführt wird. Das
Führungssystem besteht aus einem Rohr 12 mit einem geeigneten
Durchmesser. Zur Stabilisierung der Bewegung der
Strahlungsquellenkette 1 im Führungssystem befindet sich in
einem geeigneten Abstand ein zweiter Antrieb 14, bestehend aus
zwei ineinanderlaufenden Rädern 30, die den von der Spule 10
abgewickelten Teil der Strahlungsquellenkette 1 aufnehmen und
in Richtung eines Schneidesystems 8 transportieren.
Die Steuerung bzw. die Kopplung aller Antriebe 13, 14, die
eine zusammenhängende Strahlungsquellenkette 1 bewegen, ist
dadurch gekennzeichnet, dass ein synchroner Transport
gewährleistet ist, der verhindert, dass Spannungen oder
Stauchungen innerhalb der Strahlungsquellenkette 1 auftreten
und diese beschädigen.
Durch ein weiteres Führungsrohr 12 erfolgt die Zuführung in
das Schneidesystem 8, in der die vom Anwender vorgegebene
Anzahl von Seeds 2 und Abstandshaltern 3 konfektioniert wird.
Hieran schließt sich ein erneutes Führungsrohr 12 an, in dem
die Strahlungsquellenkette 1 bis zu einem als Y-Weiche
ausgeführten Anschlussstück 16 geführt wird.
Dieses als Zuführungsstück fungierende Anschlussstück 16
welches vorzugsweise ebenfalls ein aus Metall gefertigtes
Rohrstück ist, dient ausschließlich als Wegstück für einen
aus einem spulenförmigen Magazin 11 abgerollten Führungs- bzw.
Vorschubdraht 20, der hierüber in das Hauptzuführungsrohr 12
gelangt, um die konfektionierten Implantationsbestandteile in
Richtung der Implantationshohlnadel 19 vorzuschieben. Zu
diesem Zweck besitzt die Spule 11 des Führungsdrahtes 20 einen
eigenen Antrieb 15.
Den Abschluss des Endstückes des Führungsrohres 12 bildet ein
Kopplungsmechanismus in Form eines Adapterstückes 17, an
welches sich geeignete Implantationshohlnadeln 19 anschließen
lassen, derart, dass die Strahlungsquellenkette 1 ungehindert
in das Nadellumen eingeführt werden kann.
Fig. 5a zeigt die Spule 10 der Strahlungsquellenkette 1 in
einer räumlichen Darstellung. In der vorliegenden Ausführung
ist die Strahlungsquellenkette 1 fast vollständig auf dem
Spulenkörper 10 aufgerollt. Die Strahlungsquellenkette 1 ist
in einer in die Spulenkörperoberfläche eingebrachten Nut 22
eingebracht, die auf den Durchmesser der Strahlungs
quellenkette 1 optimal angepasst ist und eine Stabilisierung
bezüglich quer zur Richtung der Strahlungsquellenkette 1
wirkenden Kräfte bietet. Des weiteren ist die Wicklung der
Strahlungsquellenkette 1 dadurch gekennzeichnet, dass ein
konstanter Krümmungsradius gewährleistet ist, derart, dass die
einzelnen Wicklungen spiralförmig um den Spulenkörper 10
führen und in einem definierten Abstand zueinander liegen.
In der Seitenansicht Fig. 5b ist der Übergang der Strahlungs
quellenkette 1 in das Führungsrohrsystem 12 dargestellt.
Aufgrund der örtlich festen Position der Rohröffnung ist die
Spule 10 so gelagert, dass der Spulenkörper 10 während seiner
Drehbewegung eine Translation in Richtung seiner Drehachse
ausführt und somit die abgerollte Strahlungsquellenkette 1
immer senkrecht bezüglich der Spulenachse in den Rohreingang
eingeführt wird.
In Fig. 6 ist das zusammenhängende Antriebssystem der Spule 10
und der Sekundärantriebe in einer möglichen Ausführung
dargestellt, welche die Strahlungsquellenkette 1 dem
Schneidesystem 8 zuführen. Die Spule 10 ist mit einem
Antriebsrad ausgestattet, das mittels einer Riemenverbindung
23 in Verbindung mit dem Sekundärantrieb 14 steht. Dieser
besteht aus ineinandergreifenden Zahnrädern 30, welche über
eine Welle 31 mit den eigentlichen Antriebsrädern 14 in
Verbindung stehen, welche die Rotationsbewegung in eine
Translation der Strahlungsquellenkette 1 umwandeln. Hierfür
ist das Führungsrohr 12 unterbrochen und ermöglicht somit den
direkten Kontakt mit der Strahlungsquellenkette 1. Der
Anpressdruck auf die Strahlungsquellenkette 1 ist im
Zusammenhang mit einem geeigneten Profil so eingestellt, dass
einerseits ein Schlupf verhindert, andererseits eine
Beschädigung der Strahlerbestandteile ausgeschlossen wird. Die
Bewegung der Strahlungsquellenkette 1 kann sowohl in Richtung
des Schneidesystems 8, als auch in umgekehrter Richtung zur
Spule 10 erfolgen.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt des Durchtrenn- bzw. Schneide
systems 8 mit dem zur Spule 10 und zur Hohlnadel 19 führenden
Führungsrohr 12, in dem sich die Strahlungsquellenkette 1
befindet. Eine gemäß der Anwendervorgabe definierte Anzahl von
Seeds 2 mit dazwischenliegenden Abstandshaltern 3 liegt auf
der, zur Hohlnadel 19 führenden Seite der Apparatur. Die
Strahlungsquellenkette 1 wird für das Durchtrennen unterhalb
eines Schneidrades 28 positioniert, derart, dass sicherge
stellt ist, dass der Abstandshalter 3 in der Mitte durchtrennt
wird. Für die Schneidbewegung führt das Schneidrad 28 eine
(ggf. exzentrische) Rundbewegung aus, deren Antrieb
hinreichend stark ist, um das Material der Abstandshalter 3 in
einer einzigen Bewegung zu durchtrennen, wobei ein
Auflagestück 27 unterhalb des Abstandshalters 3 verhindert,
dass die Strahlungsquellenkette 1 durch die senkrecht zum
Führungsrohr 12 wirkende Kraft aus diesem hinausgedrückt wird.
Vor dem Schneiden wird die korrekte Lage der
Strahlungsquellenkette 1 bzw. des zu durchtrennenden
Abstandshalters 3 mittels eines Sensors 29 kontrolliert. Am
Ende des Schnittvorganges befindet sich das Schneidrad 28
wieder in seiner Ausgangsposition, so dass eine Vorschub
bewegung des abgeschnittenen Teils der Strahlungsquellenkette
1 (Teilkette) ermöglicht wird.
Fig. 8 zeigt das Drahtführungsmagazin 11, das hier als Spule
realisiert ist. Der Draht 20 besteht aus einer Nickel-Titan
Legierung und ist wie die Strahlungsquellenkette 1 mit einem
konstanten Radius auf der Spule 11 aufgewickelt. Die
zugehörige Antriebssteuerung ist dadurch gekennzeichnet, dass
ein Vorschub des Drahtes 20 in den Hauptkanal 12, in dem sich
die Strahlungsquellenkette 1 befindet, nur ermöglicht wird,
wenn die Eintrittsstelle nicht blockiert ist.
Fig. 9 zeigt die Anschlussstelle 16, hier als Y-Weiche ausge
führt, wobei der konfektionierte Teil der Strahlungsquellen
kette 1 (Teilkette) bereits in Richtung der Hohlnadel 19
hinter die Eintrittsöffnung transportiert wurde, so dass der
aus der Austrittsöffnung angetriebene Führungsdraht 20 hinter
den abgetrennten Teil der Strahlungsquellenkette 1 (Teilkette)
gelenkt werden kann und dessen weiteren Vorschub bewirkt. Die
Drahtspitze 24 des Führungsdrahtes 20 ist hier, als Beispiel
einer möglichen Ausführung, als Halbkugel ausgeführt und so
ausgearbeitet, dass diese ein dem Führungsrohrlumen und dem
Strahlungsquellenkettendurchmesser angepassten Querschnitt
hat, so dass einerseits eine optimale Fläche für die auf die
Strahlungsquellenkette 1 übertragene Schubkraft entsteht,
gleichzeitig jedoch die Beschädigungsgefahr der Strahlungs
quellenkette 1, z. B. durch scharfe Kanten, verhindert wird.
In einer anderen, nicht dargestellten Ausführung besitzt die
Drahtspitze 24 einen flachen kreisförmigen Abschluss mit
abgerundeten Kanten.
Die Vorschublänge des Führungsdrahtes 20 ist auf die Länge der
konfektionierten Strahlungsquellenkette 1 (Teilkette) in
Abhängigkeit der vorgewählten Seedanzahl abgestimmt, derart,
dass sichergestellt ist, dass jede konfektionierte Strahlungs
quellenkette 1 bis in die Spitze der Hohlnadel 19 geschoben
wird. Der mit der Spule 10 verbundene Teil der Strahlungs
quellenkette 1 wird in Richtung der Spule 10 hinter das
Schneidesystem 8 zurückgezogen, um anschließend die Schneide
prozedur erneut zu durchlaufen.
Fig. 10 zeigt die Kopplungsstelle des Gerätes mit der
Hohlnadel 19 zum Konfektionieren und Zuführen mit dem
Verschlusssystem im ungeöffneten (ungekoppelten) sowie im
geöffneten (gekoppelten) Zustand.
Den Abschluss des Führungsrohres 12 bildet das Adapterstück
17, hinreichend groß, um das Anschlussende der Hohlnadel 19
aufzunehmen. Eine mit einem Federmechanismus ausgestattete
zweiteilige Lochblende 25 verschließt den Durchgangskanal,
indem die exzentrisch sitzende kreisförmige Bohrung der
äußeren Blende 25 gegenüber der Bohrung der innen liegenden
Blende 25 verschoben ist. Damit wird verhindert, dass
unbeabsichtigt Implantationsbestandteile aus dem Gerät treten
können. Zur Öffnung des Verschlusses (Adapter) 17 muss eine
Hohlnadel 19 mit einem Gegenstück 26, z. B. einem weiblichen
Luer-Lock Adapter, mittels einer Drehbewegung in die äußere
Öffnung des Führungsrohres 12 angeschlossen werden, derart,
dass sich die Bohrung der äußeren Lochblende 25 exakt über die
Bohrung der inneren Blende 25 schiebt und damit ein
Durchgangskanal für die Strahlungsquellenkette 1 freigegeben
wird.
In einer nicht dargestellten Ausführung kann der Sicherungs
verschluss des Adapterstückes 17 auch durch zwei Kugeln
realisiert werden, die mittels Federkraft gegeneinander
gedrückt werden. Beim Durchgang eines Nadelendstückes mit
einem gegenüber dem Nadelaußendurchmesser vergrößertem
Abschlussring werden die beiden Kugeln senkrecht zur
Nadelbewegungsrichtung über den Ring gedrückt, so dass sie in
ihrer Endposition auf der Seite hinter dem Abschlussring in
einer vertieften Position liegen und somit die gesamte Nadel
fixieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass sich die Beschreibung der
Erfindung hauptsächlich auf die Behandlung von
Prostatakarzinomen bezieht. Dies soll jedoch keine
patentschutzrelevante Einschränkung bezüglich weiterer
medizinischer Anwendungen darstellen. Vielmehr sind eine
Vielzahl von Brachytherapien denkbar, in denen radioaktive
Strahlungsquellenketten in lebendes Gewebe zum Zwecke der
Abgabe einer Energiedosis implantiert werden.
1
Strahlungsquellenkette
2
Strahlungsquelle (Seed)
3
Abstandshalter
4
Umhüllung
5
Markierung der Spacerposition
6
Seedende
7
Abstandshalterende
8
Durchtrennvorrichtung
9
Gerät zur Konfektionierung und Zuführung
10
Spulenkörper (Magazin)
11
Drahtmagazin
12
Führungsrohr
13
Antriebsachse
14
Antrieb für Strahlungsquellenkette
15
Antrieb für Drahtmagazin
16
Anschluss (Y-Weiche)
17
Adapterstück
18
Weiterer Antrieb für
1
19
Implantationshohlnadel
20
Führungsdraht
21
Drahtführungsrohr
22
Nut
23
Antriebsriemen
24
Drahtspitze
25
Blende
26
Gegenstück
27
Auflagestück
28
Schneidrad
29
Sensor
30
Rad
31
Welle
Claims (23)
1. Gerät zur Beladung von Implantationshohlnadeln mit
Strahlungsquellen (Seeds) aus Strahlungsquellenketten zur
interstitiellen Brachytherapie von Gewebe,
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein gelagertes, antreibbares, zylinderförmiges Magazin (10) zum Aufwickeln der Strahlungsquellenkette (1),
mindestens ein Antriebssystem (13; 14) für den Transport der Strahlungsquellenkette (1) von dem Magazin (10) in ein Führungssystem (12) zur Zuführung der Strahlungsquellen kette (1) bis in die Spitze einer an das Führungssystem (12) angekoppelten Hohlnadel (19),
und dass eine antriebsgesteuerte Vorrichtung (8) zum Durchtrennen der Strahlungsquellenkette (1) an einer definierten Stelle sowie
eine Kontrolleinrichtung zur Verhinderung einer Beschädigung der Ummantelung der Strahlungsquellen vorgesehen sind, wobei die Kontrolleinrichtung Mittel zur Blockade des Schneidvorgangs aufweist, die erst dann den Schneidvorgang freigeben, wenn die korrekte Positionierung der Strahlungsquellenkette (1) unter der Durchtrennvorrichtung (8) festgestellt wurde und wobei alle wesentlichen Bestandteile des Gerätes von einem strahlungsabsorbierenden Gehäuse umschlossen sind.
mindestens ein gelagertes, antreibbares, zylinderförmiges Magazin (10) zum Aufwickeln der Strahlungsquellenkette (1),
mindestens ein Antriebssystem (13; 14) für den Transport der Strahlungsquellenkette (1) von dem Magazin (10) in ein Führungssystem (12) zur Zuführung der Strahlungsquellen kette (1) bis in die Spitze einer an das Führungssystem (12) angekoppelten Hohlnadel (19),
und dass eine antriebsgesteuerte Vorrichtung (8) zum Durchtrennen der Strahlungsquellenkette (1) an einer definierten Stelle sowie
eine Kontrolleinrichtung zur Verhinderung einer Beschädigung der Ummantelung der Strahlungsquellen vorgesehen sind, wobei die Kontrolleinrichtung Mittel zur Blockade des Schneidvorgangs aufweist, die erst dann den Schneidvorgang freigeben, wenn die korrekte Positionierung der Strahlungsquellenkette (1) unter der Durchtrennvorrichtung (8) festgestellt wurde und wobei alle wesentlichen Bestandteile des Gerätes von einem strahlungsabsorbierenden Gehäuse umschlossen sind.
2. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Antriebssystem für den Transport der Strahlungs
quellenkette (1) aus mindestens einer Rolle besteht, welche
die Strahlungsquellenkette (1) berührt und durch Reibung
schlupffrei von dem Magazin (10) in das Führungssystem (12)
befördert.
3. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung (8) zum Durchtrennen der Strahlungs
quellenkette (1) eine voreingestellte Länge als einen Teil
der abgewickelten Strahlungsquellenkette (1) (Teilkette) an
einer definierten Stelle durchtrennt, wobei die Länge der
Teilkette immer ein Vielfaches des Abstandes von Seed zu
Seed beträgt.
4. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontrolleinrichtung aus einem Fenster besteht, durch
das der Anwender die Lage der Seeds und Abstandshalter
erkennen und damit kontrollieren kann.
5. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontrolleinrichtung opto-elektronische Sensoren zur
Feststellung der Position der Seeds und/oder der
Abstandshalter in der Strahlungsquellenkette (1) und des
Durchtrennungsortes zwischen den einzelnen Seeds der
Strahlungsquellenkette (1) ohne Beschädigung der
Ummantelung der Seeds aufweist.
6. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kontrolleinrichtung Strahlungsdetektoren zur
Feststellung der Position der Seeds in der
Strahlungsquellenkette (1) aufweist.
7. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Funktion der Kontrolleinrichtung unabhängig von der
Funktion des Antriebssystems ist.
8. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein zusätzliches antreibbares Vorschub- bzw.
Führungselement (20) in Verbindung mit einem weiteren
Führungselement (21) vorgesehen ist, welches in das
Führungssystem (12) je nach Anwendungsfall vor oder hinter
der Durchtrennvorrichtung über eine Weiche mündet.
9. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein weiteres Magazin (11) mit einem darauf aufgewickelten
antreibbaren Vorschub- bzw. Führungselement (20) vorgesehen
ist.
10. Gerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Magazin (10) für die Strahlungsquellenkette (1) durch
einen Zylinder mit einer Nut (22) gebildet ist, deren Tiefe
dem Außendurchmesser der Strahlungsquellenkette (1)
angepasst ist, wobei die Nut (22) eine Spiralform auf der
Zylinderoberfläche beschreibt.
11. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
neben dem Magazinantrieb (13) mindestens ein weiterer
Antrieb (14) für das Weiterbewegen der Strahlungs
quellenkette (1) vorgesehen ist.
12. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Durchtrennvorrichtung (8) aus einer exzentrische
Kreisbewegungen ausführenden Metallscheibe (28) derart
gebildet ist, dass die bioresorbierbaren Abstandshalter (3)
der Strahlungsquellenkette (1) in der Mitte sicher
durchtrennt, die Metallummantelung der Seeds (2) jedoch
nicht beschädigt werden.
13. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Durchtrennvorrichtung (8) aus einem messerartigen
Element mit vertikaler Schneidbewegung gebildet ist.
14. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein thermisches Durchtrennen vorgesehen ist.
15. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Führungssystem (12) auf der der Nadel zugewandten Seite
der Führung ein Adapterstück (17) zur Ankopplung einer
Implantationshohlnadel (19) aufweist, wobei der Ausgang des
Führungssystems (12) über das Adapterstück (17) so
gesichert ist, dass nur bei einer angeschlossenen Hohlnadel
(19), das Innere der Führungswege geöffnet ist und die
Bestandteile der Strahlungsquellenkette (1) dann in den
Nadelkanal gelangen können.
16. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein modularer Aufbau derart vorgesehen ist, dass Bauteile,
die bei Einsatz direkt am Patienten biologisch
kontaminationsgefährdet sind, leicht entfernbar sind
und/oder gereinigt/sterilisiert werden können, wie den zur
Hohlnadel gerichtet gelegenen Teil des Führungssystems und
das Vorschub- bzw. Führungselement zum Einbringen der
Teilkette in die Hohlnadel.
17. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Strahlungsquellenkette (1) Strahlungsquellen (2) und
bioresorbierbare Abstandshalter (3) umfasst, welche im
Wechsel angeordnet sind und von einer ebenfalls
bioresorbierbaren Umhüllung (4) zusammengehalten werden,
wobei die Abstandshalter (3) eine besondere Form haben und
die Umhüllung der Kette (1) an den Positionen von
Strahlungsquellen (2) und Abstandshaltern (3) jeweils
verschieden eingefärbt oder markiert ist, so dass die
Position der Abstandshalter (3) innerhalb der Kette (1)
eindeutig optisch zu identifizieren ist.
18. Gerät nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstandshalter (3) im wesentlichen zylindrisch sind und
einen Durchmesser aufweisen, der höchstens dem der
verwendeten Strahlungsquellen (2) entspricht, und deren
Länge gewährleistet, dass der Abstand der Strahlungs
quellen (2) voneinander dem therapeutischen Standard
entspricht.
19. Gerät nach den Ansprüchen 17 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstandshalter (3) tailliert sind, also mittig einen
geringeren Durchmesser als an den Enden aufweisen.
20. Gerät nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstandshalter (3) von den Enden zur Mitte hin konisch
ausgeformt sind.
21. Gerät nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstandshalter (3) rohrförmig sind.
22. Verfahren zum Konfektionieren und zum Einbringen von
Strahlungsquellen (Seeds) in ein Gewebe, wobei die
Strahlungsquellen in definierter Anzahl in eine
Strahlungsquellenkette mit Abstandshaltern eingebracht sind
und zum Implantieren in das Gewebe einer Implantations
hohlnadel zugeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass
jeweils eine antriebsgesteuerte Vorrichtung (8, 9) zur
Zuführung und zur Durchtrennung von Strahlungsquellenketten
(1) aus einem zylinderförmigen Magazin (10) an die
Hohlnadel (19) angekoppelt wird, wobei die
Strahlungsquellenkette entsprechend der gewünschten Anzahl
von Seeds aus dem Magazin (10) herausgefördert, der
Durchtrennvorrichtung (8) zugeführt, dort abgetrennt und
als definierte Teilkette bis in die Hohlnadel eingebracht
wird, wobei Bauelemente wie Sensor und/oder Detektor (29)
zur Überwachung und Einstellung der Durchtrennstelle
eingesetzt werden, die den Durchtrennvorgang nur freigeben,
wenn der vorherbestimmte Durchtrennort erreicht ist und
sich keine Seeds (2) im Trennbereich befinden.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Konfektionslänge, bestimmt durch die enthaltene Anzahl
von Seeds, vorgewählt und daraus die Vorschubtiefe des
Vorschub-/Führungselementes beim Einbringen der Teilkette
in die Hohlnadel bestimmt wird.
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