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Die Erfindung betrifft eine Strahlenquelle
zur Verwendung in der endovaskulären
Strahlentherapie mit Spaltproduktradioaktivität und/oder durch Bestrahlung
aktivierter Radioaktivität.
Die Strahlenquelle wird in Form eines Drahtes bereitgestellt und
kann dazu geeignet sein, in einem Katheter an die für die Behandlung
ausgewählte
Stelle im Gefäßsystem
eines Patienten geführt
zu werden.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die endovaskuläre Strahlentherapie ist derzeit
das Verfahren der Wahl, um die Bildung von Narbengewebe in einem
Blutgefäß zu verhindern,
das auf unterschiedliche Weise verletzt wurde, z. B. als Trauma
aus einem chirurgischen oder diagnostischen Eingriff oder bei der
Behandlung von Krebs und Tumoren. Ein Bereich des Gefäßsystems,
der in Bezug auf solche Verletzungen besonders zur Besorgnis Anlass
gibt, betrifft die Koronararterien, die Eingriffen zur Entfernung
oder Verringerung von Blockaden durch Gefäßablagerungen innerhalb der
Arterien unterzogen werden. Eine teilweise oder gar vollständige Blockade
der Koronararterien durch Bildung arteriosklerotischer Plaque ist
bekannt und ein ernstes medizinisches Problem. Behandeln kann man
solche Blockaden durch Arteriektomievorrichtungen, die die Plaque
mechanisch entfernen, heiße oder
kalte Laserstrahlen, die die Plaque verdampfen, Stents, die die
Arterie offen halten, sowie andere Vorrichtungen und Verfahren,
die in der Technik bekannt sind. Am häufigsten ist die perkutane
transluminale Koronarangioplastik (percutaneous trans-luminal coronary
angioplasty = PTCA), die häufiger
als Ballonangioplastik bezeichnet wird.
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Ein langfristiger Erfolg von Ballonangioplastikeingriffen
ist größtenteils
begrenzt, weil es durch die Bildung von Narbengewebe zur Restenose
oder erneut zu einem Verschluss der intraluminalen Gänge durch
die Arterien kommt. Eine Restenose innerhalb von sechs Monaten nach
der Ballonangioplastik tritt bei etwa 30 bis 50% der Patienten auf.
Offenbar ist die Restenose zu einem signifikanten Ausmaß eine natürliche Heilungsantwort
auf die Gefäßverletzung durch
das Aufblasen des Angioplastikballons.
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Frühere Versuche, eine Restenose
zu hemmen, schlossen den Einsatz verschiedener Lichttherapien, chemotherapeutischer
Mittel, von Stents, Arteriektomievorrichtungen, heißen und
kalten Laserstrahlen und dergleichen ein. Der am meisten versprechende
Ansatz zur Hemmung der Restenose nach PTCA ist der Einsatz einer
endovaskulären Strahlentherapie,
d. h. die Einwirkung ionisierender oder radioaktiver Strahlen auf
die mögliche
oder tatsächliche
Restenosestelle (Brachytherapie).
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Ein weiteres wichtiges Gebiet für die Strahlenbehandlung
ist die lokalisierte interne Strahlenbehandlung von Krebs, Tumoren
und/oder nichtmalignen Zellwucherungen. Der Vorteil einer lokalisierten Strahlenbehandlung
besteht darin, dass das den Tumor umgebende gesunde Gewebe der möglicherweise
gefährlichen
Strahlung nur in sehr geringem Ausmaß ausgesetzt wird, da die Strahlen
spezifisch auf den Zielbereich des Tumors gerichtet werden können.
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Obwohl die endovaskuläre Strahlentherapie im
Allgemeinen bisher mit gutem Ergebnis angewandt worden ist, haben
die Vorrichtungen, die für die
Zuführung
der Strahlenquellen zur Verfügung
stehen, und die Strahlenquellen selbst gewisse Nachteile, die ihre
Brauchbarkeit einschränken.
Typischerweise umfassen die Vorrichtungen einen Katheter, der durch
einen darin befindlichen Führungsdraht
an die zu behandelnde Stelle geführt
wird. Dann wird der Katheter dazu verwendet, die Strahlenquelle
intern zur Behandlungsstelle zu leiten.
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Ein typisches Problem, das beim Katheter und/oder
der Strahlenquelle auftritt, hängt
mit der Steifigkeit der Quelle zusammen, die im Wesentlichen proportional
zu ihrer Länge
ist. Deshalb verwendet man typischerweise kürzere Strahlenquellen, damit
sie der gewundenen Anatomie des Herzens folgen können. Um die gesamte Stelle
des zu behandelnden Gefäßes zu bestrahlen,
setzt man eine sogenannte "mehrstufige
Behandlung" ein,
bei der die Strahlenquelle im Gefäß vor und zurück bewegt
wird. Da in einem ständig
in Bewegung befindlichen Gefäß jedoch
keine genaue Positionierung möglich
ist, kann die Strahlung in dieser "stufenweisen Behandlung" nicht genau gesteuert
werden. Daher sind lange Quellen erwünscht, die eine Einstufenbehandlung der
Stelle in ihrer gesamten Länge
ermöglichen.
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Beispielsweise offenbart US-A-5,833,593
einen flexiblen Draht als Quelle, der am Behandlungsende so modifiziert
ist, dass er ein radioaktives Element aufnehmen kann. Ein Pfropfen
dichtet den nicht modifizierten Teil der Quelle gegen das Lumen
des modifizierten Segments oder Behälters ab, das bzw. der das
radioaktive Element enthält.
Beide Enden des Quellendrahtes sind versiegelt, um die Durchlassstrahlung
von Radioaktivität
zu verhindern.
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US-A-5,683,345 offenbart einen Apparat
und ein Verfahren zur Brachytherapie. Die laut diesem Dokument verwendete
Strahlenquelle besteht aus einzelnen Behandlungselementen, die miteinander verbunden
sein können,
um einen "Zug" von Behandlungselementen
zu bilden, und zwar durch Einsatz mehrerer Stücke hochgetemperten Federdrahts,
der verhindern soll, dass die Behandlungselemente zu weit auseinandergezogen
werden, während
sie sich durch den Katheter bewegen.
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WO-A-97/19706 offenbart einen radioaktiven Verbundwerkstoff,
der aus einer polymeren Matrix, vorzugsweise einer biologisch abbaubaren
polymeren Matrix, und einem radioaktiven Pulver aus sehr feinen
radioaktiven Teilchen besteht. Diese polymere Matrix enthält das radioaktive
Pulver.
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US-A-5,322,499 offenbart ein radioaktives Kernmaterial,
das aus einer Legierung von Iridium und Platin besteht und in einer
Hülle aus
reinem metallischem Platin eingeschlossen ist. Der Kern gilt als spröde und bricht
unter mechanischer Belastung.
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US-A-4,994,013 offenbart eine radioaktive Quelle
für Radioisotopenpräparate oder
Strahlen. Sie umfasst einen strahlenundurchlässigen zentralen Markerstab.
Dieser ist mit einem Bindematerial überzogen, das ein radioaktive
Strahlen adsorbierendes Material und ein auf dem radioaktive Strahlen
adsorbierenden Material adsorbiertes radioaktives Material umfasst.
In diesem Dokument ist ein plastisches oder polymeres Bindematerial
erforderlich, das das radioaktive Strahlen adsorbierende Material
hält.
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Weitere typische Nachteile, auf die
man bei Strahlenquellen und Vorrichtungen zu deren Führung an
die zu behandelnde Stelle trifft, hängen mit der Dauer der Einwirkung
und der Steuerbarkeit der Strahlenexposition (Dosierung, Homogenität der Behandlung)
und der Notwendigkeit, eine "stufenweise Behandlung" durchzuführen, zusammen.
Es können auch
Schwierigkeiten dabei auftreten, die Strahlenquelle vollständig und
steuerbar aus dem Katheter herauszuziehen. Daher besteht das Risiko,
dass es zu unerwünschter
Exposition sowohl des Patienten als auch des medizinischen Personals
kommt, das die Therapievorrichtung bedient.
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Um dieses Problem zu lösen, offenbart
die Europäische
Patentanmeldung 99.111.100.6 eine Strahlenquelle, die einen durchbiegungsfähigen Behälter mit
mindestens zwei Elementen umfasst, die Radioisotopenpräparate oder
Strahlen emittieren. Der durchbiegungsfähige Behälter verbindet die relativ
kurzen und steifen Radioisotopenpräparate so, dass sie eine flexible
Strahlenquelle bilden. Auf älinliche
Weise lehrt
EP 99.111.099.0 die
Herstellung einer flexiblen Strahlenquelle durch direkte Verknüpfung der
einzelnen Radioisotopenpräparate,
während
sie noch eine relative Bewegung aufweisen. Dennoch tritt bei beiden
Strahlenquellen das Problem auf, dass sie in Bezug auf die Miniaturisierung insofern
beschränkt
sind, dass sie entweder den Behälter
benötigen
oder die Verknüpfung
zwischen den Radioisotopenpräparaten
hergestellt werden muss. Bei letzterer Strahlenquelle besteht außerdem das Risiko,
dass die Verknüpfung
zwischen den Radioisotopenpräparaten
während
der Behandlung unterbrochen wird. In diesem Fall kann es schwierig
sein, die ganze Strahlenquelle wieder aus dem zu behandelnden Körper herauszuziehen.
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Außerdem wird bei der Herstellung
von Radioisotopenpräparaten
oder der Quelle ständig
nach Miniaturisierung verlangt, da nur die Miniaturisierung ausreichend
kleine Quellen zur Verfügung
stellt, mit denen kleinere Gefäße des Patienten
behandelt werden können
und daher eine erfolgreiche Krebs- oder Tumortherapie an anderen
Stellen der Anatomie ermöglicht
wird.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung,
diese und weitere Nachteile von Strahlenquellen des Standes der
Technik zu überwinden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Diese Aufgabe wird durch die in den
Ansprüchen
offenbarte erfindungsgemäße Strahlenquelle gelöst. Im Einzelnen
stellt die Erfindung zur Verfügung:
eine Strahlenquelle für
die Brachytherapie in Form eines Drahtes, der eine Matrix aus einem
duktilen Bindematerial und einem radioaktiven und/oder aktivierbaren
Material umfasst, wobei das radioaktive und/oder aktivierbare Material
in Form einer unlöslichen
Verbindung verwendet wird, wobei sich die Verbindung vom Bindematerial
unterscheidet und in fein zerteilter Form zur Verfügung gestellt
und mit dem Bindematerial vermischt wird, dadurch gekennzeichnet,
dass das Bindematerial aus einem Metall oder einer Metalllegierung
besteht.
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Vorzugsweise hat das Bindematerial
einen niedrigen Einfangquerschnitt für das Verfahren der Aktivierung
des aktivierbaren Materials und/oder einen niedrigen Abschwächungsfaktor
für die
emittierte Strahlung. Das duktile Bindermaterial ist nicht keramisch
und umfasst ein Metall oder eine Metalllegierung.
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Ausgewählt wird das radioaktive oder
dann "aktivierte" Material vorzugsweise
aus β-Emittern, γ-Emittern
und/oder Röntgenstrahlen
emittierenden Materialien. Stärker
bevorzugt ist das radioaktive Material ein nukleares Spaltprodukt
oder ist ein Material, das durch nukleare Anregung durch Teilchen,
vorzugsweise Neutronen, Protonen oder Photonen aktiviert wird. Am
meisten bevorzugt hat das Material eine maximale Teilchenenergie
der β-Strahlung
von mindestens 500 keV oder eine Photonenenergie von γ- und/oder
Röntgenstrahlung
im Bereich von 20 bis 100 keV. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird dieses radioaktive und/oder aktivierbare Material aus Sr/Y-90,
Tm-170, P-32, C1-36, Ce-144, Tb-160, Ta-182, T1-204, W/Re-188, Ir-192 und Se-75
sowie Gemischen davon ausgewählt.
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Das radioaktive und/oder aktivierbare
Material wird in Form einer Verbindung verwendet, die unter den
herrschenden Bedingungen unlöslich
ist, vorzugsweise in Form eines Oxids, Fluorids, Titanats, Carbonats,
Cermits oder eines Keramikmaterials.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle hat im Allgemeinen
ein Verhältnis
von Länge
zu Durchmesser von > 2
: 1, eine Länge
im Bereich von weniger als 1 bis 25 mm und einen Durchmesser im
Bereich von 0,01 bis 1 mm.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle kann außerdem eine
Sicherheitsumschließung
umfassen, bei der es sich vorzugsweise um eine Kapsel oder eine
Beschichtung handelt.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle kann zur
Strahlentherapie eines Säugers,
vorzugsweise eines Menschen eingesetzt werden. Vorzugsweise wird
die erfindungsgemäße Strahlenquelle
in der Brachytherapie, insbesondere der endovasku lären Brachytherapie
eingesetzt, um Restenose, Krebs, Tumoren und nichtmaligne Zellwucherungen
oder Narbengewebe zu behandeln.
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Die Erfindung löst folgende Aufgaben: (1) Bereitstellung
einer Strahlenquelle mit erhöhter
mechanischer Stabilität
bei ausreichender Flexibilität der
Quelle, um den Windungen eines kleinen Gefäßes zu folgen; (2) Bereitstellung
verbesserter Sicherheit angesichts der Durchlassstrahlung radioaktiven Materials,
wenn die Quelle beschädigt
oder während ihrer
Herstellung auf andere Weise manipuliert wird, z. B. durch Schneiden
oder Formen; (3) eine erheblichen Vereinfachung bei der Herstellung
der Strahlenquelle, vor allem wenn man aktivierbare Materialien verwendet,
und (4) Ermöglichung
der Miniaturisierung der Quelle im Bereich von weniger als 1 mm.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Zur Verfügung gestellt wird durch die
Erfindung eine radioaktive Strahlenquelle in Form eines Drahtes,
der eine Matrix aus einem duktilen Bindematerial und einem radioaktiven
oder aktivierbaren Material gemäß der Definition
von Anspruch 1 umfasst. Dieses aktivierbare Material kann in ein
aktiviertes Material umgewandelt werden, üblicherweise ein Form eines
isotrop angereicherten stabilen Isotops, um die aktivierte Strahlenquelle
zu erhalten, die in der Therapie eingesetzt werden kann.
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Der hier verwendete Begriff "Draht" soll jede Form einer
Strahlenquelle einschließen,
die ein Verhältnis
von ihrer Längsachse
(Länge)
zu ihrem Durchmesser von > 2
: 1 hat. Das heißt,
die Strahlenquelle soll eine längliche
Form haben. Ihr Querschniitt muss nicht unbedingt kreisförmig sein,
sondern kann jeden geeigneten Querschnitt wie kreisförmig, oval,
elliptisch, polygonal, vorzugsweise quadratisch oder rechteckig,
hexagonal, oktagonal oder eine unregelmäßige Form haben, vorausgesetzt,
dieser Querschnitt beeinträchtigt
weder ihre Verwendung in einem Katheter noch das Vorwärtsschieben
durch einen Katheter. Der Begriff "Durchinesser" bezieht sich daher auf jede Achse,
die normal zur Längsachse
ist.
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Der Begriff "Draht" bedeutet ferner, dass die Strahlenquelle
duktile, elastische oder flexible Eigenschaften hat, so dass die
Strahlenquelle den Windungen der Gefäße im zu behandelnden Körper ohne weiteres
folgen kann. Vorzugsweise ist das als Matrix verwendete Bindematerial
daher ein nichtkeramisches Material und besteht aus einem Metall
oder einer Metalllegierung.
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Im Allgeineinen ist das Matrixbindematerial nicht
keramisch, um die Steifigkeit dieses Materials zu vermeiden. Alle
bekannten Metalle und/oder Legierungen, die zu Draht geformt werden
können,
können
als Matrixmaterial verwendet werden. Vorzugsweise hat die Matrix
oder das Bindematerial einen niedrigen Einfangquerschriitt, so dass
das angewandte Verfahren zur Aktivierung der Strahlung nur das aktivierbare
Material bzw. nach der Aktivierung das Radioaktivität emittierende
Material aktiviert, um den erwünschten
Strahlentyp zu erhalten. Eine weitere bevorzugte Eigenschaft der
Matrix oder des Bindematerials ist der geringe Abschwächungsfaktor
für den
emittierten Strahlentyp. Letztere Eigenschaft macht es möglich, die
Selbstabsorption der Strahlenquelle zu verringern und somit ein
hoinogeneres oder gleichmäßigeres
Strahlenfeld zur Verfügung
zu stellen. Die erste Eigenschaft verringert die Wahrscheinlichkeit,
das Bindematerial der Matrix zu aktivieren, das daher vorzugsweise
nicht aktiv ist.
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Das als Matrix verwendete Bindematerial
bildet darüber
hinaus vorzugsweise radioaktive Aktivierungsnuklide mit einer kurzen
Halbwertzeit (vorzugsweise weniger als ein Tag) in Fällen, wo
das Bindematerial durch die Aktivierungsbehand-1ung aktiviert wird, um das Strahlen
emittierende Element überhaupt
zu aktivieren. Stärker
bevorzugt wird das Bindematerial während der Aktivierung des Strahlen emittierenden
Elements nicht aktiviert.
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Beispiele für das Metall, das als duktiles
Bindematerial verwendet werden kann, umfassen aus der aus Al, Ag,
Au, Pb, Cd, Ce, Cr, Co, Cu, Fe, Hg, Hf, Bi, In, Mg, Mn, Mo, Nb,
Ni, Pd, Pt, Pr, Re, Rh, Sn, Si, Ta, Ti, Tb, Th, V, W, Y, Yb, Zn,
Zr oder deren Legierungen und Gemischen bestehenden Gruppe ausgewählte Metalle.
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Das duktile und/oder plastische Bindematerial
kann auch eine aus der aus Aluminiumlegierungen wie Al/Mg, Al/Cu,
Al/Cu/Mg, Al/Mg/Si, Al/Cr, Tinal-Legierung-BB, Kupferliegerungen
wie Messing, Bronzen, Eisenlegierungen wie Fe/Cr, Fe/Ni, Fe/Cr/Ni, Fe/Cr/Al,
Nickellegierungen wie Ni/Ti, Ni/Cr, Nitinol, Platinlegierungen,
Titanlegierungen wie Ti/Al, Ti/Al/V, Ti/Mo, Woods-Legierung, Inconel
und Amalgamen bestehenden Gruppe ausgewählte Metalllegierung umfassen.
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Stärker bevorzugt ist das Bindematerial
ein Material oder ein Gemisch von Materialien, das aus der Gruppe
Ag, Cu, Al, Ti, Ni, den Amalgamen und der Woods-Legierung ausgewählt wird. Am meisten bevorzugt
ist das Bindematerial Aluminium oder eine Aluminiumlegierung.
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Das Matrixmaterial kann durch Verwendung magnetischer
oder anderer magnetisierbarer Materialien modifiziert werden, um
magnetische Strahlenquellen zur Verfügung zu stellen, die magnetisch
mit einem Übertragungsdraht
verbunden werden können,
um die Strahlenquelle innerhalb des Katheterlumens vorwärts zu schieben
oder zurück
zu ziehen.
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Das Strahlen emittierende Element
oder radioaktive Material kann ein β-Emitter, ein γ-Emitter und/oder
ein Röntgenstrahlen
emittierendes Nuklid sein. Der Strahlenemitter kann ein Spaltprodukt
oder ein durch Strahlen aktivierter aktivierbarer Strahlenemitter
sein. Der Begriff "aktivierbares" Material bezeichnet
ein nichtradioaktives Material, das z. B. durch Teilchenbestrahlung
in einen radioaktiven Emitter umgewandelt werden kann. Der Begriff "aktiviertes Material" bezeichnet das Material,
das man durch diese Aktivierung erhält.
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Aktivierbare Materialien werden bevorzugt, da
die erfindungsgemäße Strahlenquelle
durch Routinemaßnahmen
hergestellt werden kann, ohne dass entsprechende Vorrichtungen erforderlich
sind, die das Herstellungspersonal und die Anlagen vor Strahlung
schützen.
Die finale Strahlenquelle wird dann aktiviert, z. B. durch Anregung
eines aktivierbaren Materials oder Kerns durch Beschießen mit
geladenen und ungeladenen Teilchen, vorzugsweise Neutronen, Protonen
oder Photonen. Bevorzugte aktivierbare Materialien sind Materialien,
die durch die vorstehenden nuklearen Reaktionen aktivierbar sind. Stärker bevorzugt
haben diese Materialien eine maximale Teilchenenergie von β-Strahlung
von mindestens 500 keV und eine Photonenenergie für die γ-Strahlung
und/oder Röntgenstrahlung
zwischen 20 keV und 100 keV. Diese radioaktiven Materialien sind weiche
Emitter, die wegen ihrer kurzen Abschwächungsdistanz bevorzugt bei
der Behandlung biologischer Materialien eingesetzt werden. Genauer
werden diese Materialien wegen ihres lokalen ionisierenden Effekts
und daher lokalisierten biologischen/ medizinischen Effekts besonders
gern verwendet.
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Durch die Wahl der vorstehenden Emitter kann
die Wahrscheinlichkeit der Emission von γ-Energien von mehr als 100 keV
auf ein leichter erträgliches
Maß ver ringert
werden. Wenn man diese bevorzugten β-Emitter und/oder γ-Emitter
und Röntgennuklide
verwendet, kann die notwendige Strahlenmenge außerdem leicht in die erfindungsgemäße Strahlenquelle
eingeführt
werden, und zwar in Form eines Drahtes, selbst wenn dieser Draht
sehr kleine Abmessungen im Bereich von weniger als einem Millimeter
hat.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das radioaktive (Spaltprodukt) oder aktivierte Material aus
der Gruppe Sr/Y-90, Tm-170, P-32, C1-36, Ce-144, Tb-160, Ta-182, T1-204,
W/Re-188, Ir-192 und Se-75 sowie Gemischen davon ausgewählt. Stärker bevorzugt
umfasst das aktivierbare Material Tm-170.
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Unter allen Umständen unterscheidet sich das
radioaktive oder aktivierbare/aktivierte Material von dem als Matrix
verwendeten Bindematerial. Je nach dem verwendeten Materialtyp wird
das radioaktive und/oder aktivierbare Material in Form einer Verbindung
verwendet, die unter den herrschenden Bedingungen unlöslich ist,
vorzugsweise in Form eines Oxids, Fluorids, Titanats, Carbonats,
Cermets oder Keramikmaterials.
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Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Strahlenquelle
wird das radioaktive und/oder aktivierbare Material in fein zerteilter
Form zur Verfügung
gestellt, vorzugsweise in Form eines Pulvers oder Granulats, und
wird mit dem Bindematerial der Matrix vermischt.
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Nach dem Mischen wird der Draht durch
herkömmliche
Techniken in die erwünschten
Abmessungen geformt, z. B. durch Walzen, Gießen, Schmieden usw. Wenn ein
aktivierbares Material verwendet wird, wird das Verfahren zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Strahlenquelle
einfacher, da alle Fabrikationsschritte zur Herstellung des Drahts
unter Verwendung des inaktiven Isotops vorgenommen werden können. In
diesem Fall besteht bei der Herstellung nämlich keine radiologische Gefahr
für die
Mitarbeiter. Außerdem
entfällt
bei Verwendung des inaktiven Isotops die Notwendigkeit für komplexe
Anlagen und Handhabungsverfahren, z. B. in umschlossenen Behältern, wie
es bei der Herstellung und Verarbeitung radioaktiver Materialien
erforderlich ist.
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Die erfindungsgemäße radioaktive Strahlenquelle
kann außerdem
eine Sicherheitsumschließung
umfassen. Diese Sicherheitsumschließung ist vorzugsweise eine
versiegelte Kapsel, besonders in Röhrenform, die den die Matrix
und das radioaktive Material umfassenden Draht umschließt. In einer
anderen Ausführungsform
kann die Sicherheitsumschließung
eine Beschichtung sein, die die Durchlassstrahlung von Radioaktivität aus dem
Draht verhindert.
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Verwendet man eine Kapsel, liegt
diese vorzugsweise in Form eines an beiden Enden versiegelten Röhrchens
vor. Die Kapsel kann aus Metallen oder Legierungen wie Stahl, vorzugsweise
rostfreiem Stahl, V, Ti, Ni, Au, Pt sowie Gemischen und Legierungen
davon hergestellt werden. Wenn man eine Beschichtung verwendet,
kann diese Ni, Cr, Co, Au, Pt, C oder Gemische davon umfassen. Eine
solche Beschichtung kann eine Dicke von mehreren nm bis zu mehreren
10 um haben, um die Durchlassstrahlung von Aktivität zu verhindern.
Eine Beschichtung kann auf Wunsch außerdem aus strahlungsbeständigen Kunststoffmaterialien
oder Gemischen davon mit einem der vorstehenden Materialien hergestellt
werden.
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Im Allgemeinen wird die Sicherheitsumschließung aus
einem Material hergestellt, das wie das Bindematerial der Matrix
einen niedrigen Einfangquerschnitt für das Verfahren zur Aktivierung
des aktivierbaren Materials und/oder einen geringen Abschwächungsfaktor
für die
emittierte Strahlung hat. Vorzugsweise bildet es radioaktive Isotopen
oder Aktivierungsnuklide mit einer kurzen Halbwertzeit (vorzugsweise
weniger als ein Tag) falls die Strahlenquelle – wenn überhaupt – nach der Herstellung aktiviert wird.
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Die Menge an Radioaktivität, die durch
die erfindungsgemäße Strahlenquelle
zur Verfügung
gestellt wird, liegt typischerweise im Bereich von bis zu 925 GBq
(25.00 mCi) pro Zentimeter des zu behandelnden Gefäßes, je
nachdem, welches radioaktive und/oder aktivierbare Material verwendet
wird. Die emittierte Strahlung sollte ausreichen, um in etwa 2 bis
10 Minuten eine erwünschte
Dosis von 1 bis etwa 100 Gy (100 bis etwa 10.000 Rad), vorzugsweise etwa
7 bis 50 Gy (etwa 700 bis 5.000 Rad) an das zu behandelnde Gewebe
abzugeben.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle hat vorzugsweise
ein Verhältnis
von Länge
zu Durchmesser von > 2
: 1, vorzugsweise 5 : 1 bis 25 : 1, stärker bevorzugt 8 : 1 bis 17
: 1. Außerdem
kann sie eine Länge
im Bereich von weniger als 1 bis 25 mm, vorzugsweise 1 bis 15 mm,
stärker
bevorzugt 2,0 bis 10 mm, und am meisten bevorzugt 2,5 bis 5 mm sowie einen
Durchmesser im Bereich von 0,01 bis 1 mm, vorzugsweise 0,1 bis 0,8
mm, stärker
bevorzugt 0,1 bis 0,5 mm und am meisten bevorzugt 0,2 bis 0,3 mm haben.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle kann bei
der intravaskulären
Strahlentherapie eines Säugers,
vorzugsweise eines Menschen eingesetzt werden. Genauer kann die
erfindungsgemäße Strahlenquelle
zur Behandlung von Krebs, Tumoren und anderer nichtmaligne Zellwucherungen
oder Narbengewebe verwendet werden. Am meisten bevorzugt setzt man
sie dazu ein, Restenose nach einer Ballonangioplastik zu verhindern.
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Die erfindungsgemäße Strahlenquelle kann mit
jeder bekannten Vorrichtung bzw. jedem Apparat, mit der bzw. dem
sie im zu behandelnden Körper
positioniert wird, eingesetzt werden. Ein solcher Apparat umfasst
typischerweise einen Katheter, mit dem die Strahlenquelle sicher
innerhalb der Gefäße des zu
behandelnden Körpers
vorwärts
geschoben werden kann. Die erfindungsgemäße Strahlenquelle kann als
solche oder als Radioisotopenpräparat
verwendet werden, um einen Zug von Strahlen emittierenden Elementen
oder Radioisotopenpräparaten
zu bilden. In einer bevorzugten Ausführungsform werden mindestens
zwei erfindungsgemäße Strahlenquellen
als Radioisotopenpräparate
verwendet, um einen Zug von Strahlenelementen zu bilden, wie z.
B. in den Europäischen
Patentanmeldungen 99.111.100.6 und 99.111.099.0 offenbart.
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Die Erfindung wird jetzt anhand spezifischer Beispiele
genauer offenbart. Diese Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung
und sollen den Rahmen der Erfindung nicht einschränken.
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Beispiel 1 -Thulium170-Draht
In diesem Beispiel geht es um einen kleinen Thuliumoxid-/Aluminiumdraht
als Strahlenquelle.
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Im ersten Schritt wird in der Natur
vorkommendes Tme169
2O3 in Form kleiner Teilchen mit Aluminiumpulver
vermischt, um ein gleichmäßig verteiltes
Gemisch aus beiden Materialien zu erhalten. Das Mischverhältnis von
Thuliumoxid zu Aluminiuin ist 15 Gew.-% zu 85 Gew.-%.
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Nach dein Mischen wird das Material
gepresst und nach bekannten Verfahren zu einem kleinen Draht von
etwa 0,3 mm Durchmesser und 2,5 mm Länge geformt. Dieser Draht wird
in eine dünne geschweißte Kapsel
aus reinem Vanadium einge passt, die anschließend versiegelt wird, um den
eingeführten
Thuliumoxid-/Aluminiuindraht
einzukapseln.
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Die gesamte Kapsel wird dann auf
einen Nuklearreaktor gelegt und einer Neutronenaktivierung unterzogen.
Dadurch entsteht aktives Tml70 aus Tm169 und das Herstellungsverfahren der Quelle
ist abgeschlossen. Dadurch erhält
man eine Strahlenquelle von 0,4 mm Außendurchrriesser und 3,0 mm Länge.
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Wenn man reines Vanadium als Verkapselungsmaterial
verwendet, entwickelt diese Kapsel wie das Aluminium als Bindematerial
der Matrix während des
Neutronenbeschusses keine langlebigen radioaktiven Isotopen. Daher
werden weder die äußerer Verkapselung
noch die Bindemittelmatrix des Drahtes radioaktiv.
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Beispiel 2 – Stromtium90-Draht Im zweiten Beispiel geht es um einen
kleinen Strontiumfluorid-/Aluminiumdraht.
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In diesem Fall wird radioaktives
Sr90F2 in Form eines
Pulvers in einem geschlossenen Behälter mit Aluminiumpulver gemischt.
Das Mischverhältnis ist
10 Gew.-% SrF2 zu 90 Gew.-% Al. Das Gemisch wird dann
gepresst und nach bekannten Verfahren zu einem Draht verarbeitet,
obwohl diese Verfahren unter Sicherheitsumschließungsbedingungen durchgeführt werden
müssen,
um die Verseuchung von Bedienungspersonal und Anlagen mit Strahlen
zu verhindern.
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Der schließlich erhaltene Draht hat Abmessungen
von 0,5 mm und 2,5 mm Länge.
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Bei einer anderen Ausführungsform
wurde die Aluminiummatrix durch eine Kupfermatrix ersetzt. In diesem
Fall erhielt man einen Draht von 0,3 mm Durchmesser und 2,3 mm Länge, der
in einem versiegelten Röhrchen
von 0,4 mm Durchmesser und 2,5 mm Länge eingekapselt wurde.
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Obwohl die Erfindung vorstehend anhand bevorzugter
Ausführungsformen
beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt. Dem Fachmann wird klar
sein, dass noch weitere Abwandlungen der in den beigefügten Ansprüchen definierten
Erfindung möglich
sind, ohne dass dadurch ihr Rahmen verlassen würde.