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Die Erfindung betrifft eine Verglasung,
die sich einrasten und in entsprechenden Gestaltungen durch Drehung öffnen lässt oder
gegebenenfalls auch nicht öffnen
lässt und
mindestens eine Scheibe aus Glas und/oder Kunststoff und mindestens
ein Scharnierelement umfasst, insbesondere eine Verglasung, deren
Scheibe mit einem Kunststoff aufgeformt ist. Sie ist weiterhin auf
diese im Rahmen einer Wandöffnung
angebrachte Verglasung sowie deren Einbau gerichtet.
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Üblicherweise
lässt sich
eine Verglasung auf zwei Arten öffnen:
durch Heben und Senken, d. h. durch Translation, und durch Drehung.
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Die Erfindung betrifft letzteren Öffnungsvorgang,
d. h., dass die Verglasung in gewisser Weise um eine vertikale oder
horizontale Achse schwenkt. Dabei ist die Öffnungsamplitude vom vorgesehenen Verwendungszweck
abhängig.
Bei der Heckscheibe eines Fahrzeugs kann sich die Verglasung beispielsweise
um 1 bis 6° öffnen lassen.
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Unter einer Scheibe aus Glas und/oder Kunststoff
ist eine Scheibe, beispielsweise aus Glas bzw. Kunststoff, oder
ein Verbund aus Glas- und/oder Kunststoffscheiben zu verstehen.
Dabei kann diese Assemblierung symmetrisch (die Außenscheiben
haben denselben Charakter, sie bestelen aus Glas oder Kunststoff)
oder asymmetrisch (die Außenscheiben haben
einen unterschiedlichen Charakter, eine besteht aus Glas und die
andere aus Kunststoff) sein. Diese Scheibe ist transparent oder
opak.
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Unter dem Rahmen einer Öffnung ist
die Halterung zu verstehen, in welche die Verglasung eingebaut wird.
Dabei kann es sich um den Rahmen eines Transportfahrzeugs, beispielsweise
eines Kraftfahrzeugs, oder die senkrechte Strebe eines Fensters oder
eine beliebige andere Halterung handeln.
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Die üblicherweise verwendeten Scharniere bestehen
aus einer Angel, in welcher sich die an der Verglasung befestigten
Bänder
drehen. Sie sind jedoch, da sie von außen sichtbar sind, unästhetisch und
relativ umfangreich. Weiterhin beinhaltet der Einbau einer mit diesem
Typ eines Scharniers versehenen Verglasung umständliche Arbeitsgänge wie
die Positionierung der Bänder
in den Angeln.
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Um diese Nachteile zu beheben, umfassen bestimmte
Scharniere ein Element aus einem elastischen Material oder spezieller
ein als Feder dienendes Material. Dabei kann es sich um Kunststoff
handeln, der auf eine transparente Scheibe aufgeformt ist und eine
Einschnürung
bildet, welche die Gelenkachse begrenzt, wie im Dokument FR 2 577
856 beschrieben. Jedoch kann ein Fehler in der Haftung zwischen
dem Scharnier und der Scheibe durch die häufigen Beanspruchungen des
Kunststoffs auftreten. Außerdem
kann eine Faltung in der Oberfläche des
letzteren mit unschönem
Aussehen auftreten. Dieser Typ eines Scharniers hat außerdem ein
Sicherheitsproblem, da er sich leicht mit einer Klinge zerschneiden
lässt.
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Um diese Nachteile zu beheben, ist
im Dokument
EP 0 646 483 ein
Scharnier beschrieben, das aus einem einzigen Element aus einem
elastischen Material gebildet ist, das gleichzeitig an der Scheibe und
dein Rahmen der Öffnung
durch mindestens eine Haftschicht befestigt ist. Die Befestigung
dieses Scharnierelements am Rahmen erfolgt durch Verschrauben oder
Verbolzen vom Inneren, beispielsweise eines Fahrzeugs, aus, was
besonders umständlich
ist und Zeit kostet.
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Im Dokument
EP 0 096 129 ist ein Scharnier aus
einem einzigen Element, einem elastischen Metall, beschrieben, das
durch Festklemmen im Rahmen der Öffnung
befestigt werden kann. Dabei ist das Mittel zur Befestigung des
Scharniers in der Öffnung
gemäß jenem
Dokument ein U-förmiges
Teil, das eine Nase besitzt und mit dem Rand des Rahmens der Öffnung überlappt,
während
sich die Nase in ein zuvor in den Rahmen gebohrtes Loch einfügt. Dieser
Typ einer Befestigung erfordert jedoch eine spezielle Form des Rahmens
der Öffnung,
um diese Überlappung
zu erlauben. Weiterhin besteht bei der Befestigung des Scharniers
am Rahmen die Gefahr, dass die Nase den Lack des Rahmens der Öffnung zerkratzt
und somit spätere
Korrosion verursacht.
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Deshalb liegt der Erfindung insbesondere
als Aufgabe zugrunde, eine sich durch Drehung öffnen lassende Verglasung bereitzustellen,
deren Scharnier von außen
nicht zu sehen ist, wobei es die Sicherheit gewährleistet und somit die Befestigung
an der Scheibe aus Glas und/oder Kunststoff und am Rahmen der Öffnung zufrieden
stellend ist.
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Der Erfindung liegt weiterhin als
Aufgabe zugrunde, eine Verglasung vorzuschlagen, deren Einbau im
Wesentlichen von außen
erfolgt und besonders einfach ist.
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Eine andere erfindungsgemäße Aufgabe
besteht darin, eine Verglasung vorzuschlagen, die sich durch Drehung öffnen lässt und
mit mindestens einem Scharnierelement und Dichtheits- und/oder Haltemitteln
versehen und einbaufertig ist.
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Die Erfindung betrifft eine Verglasung,
die fertig ist, in den Rahmen einer Öffnung im Wesentlichen von
außen
eingebaut zu werden und welche eine transparente Scheibe und mindestens
ein Scharnierelement umfasst.
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Erfindungsgemäß ist das Scharnierelement derart
konstruiert, dass der Einbau der Verglasung in den Rahmen einer Öffnung mit
einer in Bezug auf die von diesem Rahmen begrenzte Fläche senkrechten Annäherung und
anschließend
durch Einrasten in derselben Richtung erfolgt und das Scharnierelement
mindestens einen starren Stab und ein komplementäres Element umfasst, das am
Rahmen der Öffnung
befestigt werden kann und einen Hohlraum enthält, der ein Ende des Stabes
aufnehmen und im Inneren durch das Vorhandensein einer Auskehlung und
einer Einschnürung,
wobei sich die eine am Stab und die andere in der Wand des Hohlraums
befindet, mittels Festklemmen festhalten soll.
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So wird erfindungsgemäß das Öffnen oder Schließen der
Scheibe von einer nichtelastischen, mechanischen Bewegung verursacht,
was eine besonders zufrieden stellende Lebensdauer der sich öffnen lassenden
Verglasung sicherstellt.
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Unter einem starren Stab ist ein
Stab aus einem unverformbaren Material zu verstehen. Seine Steifigkeit
ist beispielsweise diejenige eines mittelharten Stahls. Das Material
ist vom Typ Stahl, eines beliebigen Metalls, einer Legierung oder
eines unverformbaren Kunststoffs.
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Der starre Stab ist mit dem Rahmen
der Wandöffnung
durch ein komplementäres
Element verbunden. Dieses umfasst einen Hohlraum, der vorgesehen
ist, ein Ende des starren Stabs aufzunehmen und festzuhalten. Es
wird vorzugsweise seinerseits in der Wandöffnung durch Festklemmen befestigt,
wobei ein elastischer Teil auf den Wänden einer Öffnung aufliegt, die zuvor
in den Rahmen der Wandöffnung
gebohrt worden ist. Seine Befestigung in der Wandöffnung wird
so von dem elastischen Teil sichergestellt. Das Festhalten des Stabs
im Hohlraum des komplementären
Elements wird durch Festklemmen erreicht. Dies kann das In-Berührung-Bringen eines
Teils des Stabes sein, der auf einem Teil mindestens einer Wand
der Öffnung
aufliegt, die in den Rahmen der Wandöffnung gebohrt worden ist,
wobei ein Zwischenraum übrig
gelassen wird, um die Drehbewegung des Stabs zu erlauben. Das Festklemmen kann
auch durch mindestens eine Auskehlung auf dem Stab und mindestens
eine Einschnürung
in der Wand des Hohlraums oder umgekehrt sichergestellt werden.
Das Festhalten des Stabs im Hohlraum kann weiterhin durch eine Kombination
dieser Mittel oder durch ein beliebiges anderes Mittel erreicht
werden, solange die Drehbewegung des Stabs im Hohlraum möglich ist.
Der Stab kann gegebenenfalls andere Freiheitsgrade und insbesondere
einen anderen Drehfreiheitsgrad besitzen.
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Das das komplementäre Element
bildende Material muss genügend
elastisch sein, um den Durchgang des Elements bei dessen Anordnung
im Loch zu erlauben. Dieses Material kann vom Typ eines Federstahls
sein.
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Die Abmessungen des komplementären Elements
sind von den Abmessungen des Stabes und der in die Wandöffnung gebohrten Öffnung abhängig. Seine
Höhe ist
etwas größer als
die Höhe
des Stabes, um die Kippbewegung zu erlauben, wobei ein geringer
Platzbedarf sichergestellt ist. Sie ist beispielsweise 1 bis 3 mm
größer als
die Höhe
des Stabes. Die Breite des quer zur Öffnung befindlichen Teils ist
etwas kleiner als der Durchmesser dieser Öffnung mit einer Abweichung
von weniger als oder gleich 0,2 mm.
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Das Ende des Stabs, das demjenigen
gegenüberliegt,
das mit dem Rahmen der Wandöffnung verbunden
ist, ist vorzugsweise wenigstens teilweise in einen Kunststoff eingebettet,
der wenigstens teilweise die Dichtheit zwischen der Verglasung und
der Wandöffnung
und/oder die Positionierung und den Halt der Verglasung in der Wandöffnung sichergestellt.
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Entsprechend einer vorteilhaften
Abwandlung formt dieser Kunststoff den Umfang der Scheibe aus Glas
und/oder Kunststoff auf. Er umfasst vorzugsweise eine Lippe, welche
die Anordnung und den Halt der Verglasung im Rahmen der Wandöffnung ermöglicht.
Ein ergänzendes
Mittel, um die Dichtheit zwischen der Verglasung und dem Rahmen der
Wandöffnung
an der in den Rahmen gebohrten Öffnung
zu vervollständigen,
kann ebenfalls vorgesehen werden. Dabei kann es sich um Kunststoffunterlegscheiben,
eine Klebstelle oder ein beliebiges anderes Dichtungsmittel handeln.
Dieses Mittel befindet sich beispielsweise zwischen dem aufformenden Kunststoff,
wenigstens teilweise, der Scheibe aus Glas und/oder Kunststoff und
dem Rahmen der Wandöffnung.
Das es bildende Material ist beispielsweise derart plastisch oder
plastelastisch, dass es die Bewegung des Stabs beim Öffnen oder
Schließen
der Scheibe mitmacht. Es besitzt vorzugsweise außerdem Hafteigenschaften gegenüber dem
die Wandöffnung
bildenden Material derart, dass der zusätzliche Einsatz eines Haftmittels
unnötig
wird. Dabei handelt es sich vorteilhafterweise um einen Kunststoff
der in der Wärme
haftfähig
ist, ohne jedoch zu fließen,
beispielsweise einen Schaumstoff, der mit einem Material vorimprägniert ist,
das abdichtende Eigenschaften verleiht, vom Typ vorimprägnierter
Polyvinylchloridschaumstoff ein Material vom Typ Butylkautschuk
oder ein Material, das ein Trocknungsmittel enthält, beispielsweise ein Polyisobutylen-Butylkautschuk-Gemisch,
das ein Trocknungsmittel, beispielsweise ein Molekularsieb, enthält. Gegebenenfalls
kann ein Haftvermittler aufgebracht werden, um die Haftung am Rahmen
der Wandöffnung
zu verbessern.
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Die Abmessungen des Stabs werden
vorzugsweise so gewählt,
dass das Ende des Stabs, das sich gegenüber demjenigen befindet, das
mit dem Rahmen der Wandöffnung
verbunden ist, in den die Scheibe aufformenden Kunststoff eingebettet
ist. Seine Gesamthöhe
beträgt
beispielsweise 1,5 bis 3 cm.
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Entsprechend einer bevorzugten erfindungsgemäßen Abwandlung
umfasst das Scharnierelement außer
dem Stab, der das Schließen
oder Öffnen
der Scheibe sicherstellt, ein Mittel zur Befestigung der Scheibe
an diesem Element. Dieses Befestigungsmittel ist ein Klemmmittel,
wodurch die Bildung von Löchern
in der transparenten Scheibe vermieden wird, insbesondere, wenn
diese aus einem zerbrechlichen Material, speziell Glas, besteht.
Dabei handelt es sich beispielsweise um ein U-förmiges Element, wobei die transparente
Scheibe durch Festklemmen im Hohlraum des U befestigt wird. Der
Stab ist beispielsweise mit diesem Befestigungsmittel fest verbunden.
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In dem die Scheibe aufformenden Kunststoff kann
mindestens ein Scharnierelement wenigstens teilweise eingebettet
sein.
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Die Scharnierelemente sind am Umfang
der Verglasung auf zwei unterschiedliche Arten verteilt, wobei beide
erfindungsgemäß sind.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform
umfasst die Verglasung ein oder mehrere Scharnierelemente, die im
Wesentlichen auf nur einer Seite angeordnet sind. Es ist dann möglich, sie
durch Drehung um einen oder mehrere Fixpunkte zu öffnen und
zu schließen,
der/die von dem/den verwendeten Scharnierelement/en gebildet wird/werden.
Die Verglasung kann in dem Teil ihres Umfangs, der sich gegenüber dem/den
Scharnierelement/en befindet, mit einem Verriegelungsmittel ausgestattet
sein. Diese Abwandlung eignet sich insbesondere für Seitenscheiben
von Kraftfahrzeugen wie ein Ausstellfenster oder eine hintere Seitenscheibe,
das/die sich beispielsweise durch Drehen um eine im Wesentlichen
vertikale Achse öffnen
läßt, sowie
für Schiebedächer von Kraftfahrzeugen.
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Entsprechend einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden mindestens zwei Scharnierelemente an verschiedenen Seiten
der Verglasung angeordnet. Diese läßt sich dann nicht mehr öffnen. Dabei
ist es selbstverständlich,
dass der Einbau einer feststehenden Verglasung dieses Typs besonders
leicht, einfach und schnell ist. Eine solche Verglasung bildet vorzugsweise
eine Verglasung für ein
Kraftfahrzeug wie eine Seitenscheibe, insbesondere mit kleinen Abmessungen,
eine Dachverglasung oder eine Scheinwerfer-Abdeckeinrichtung.
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Die Erfindung betrifft auch den Einbau
der Verglasung in den Rahmen einer Öffnung. Erfindungsgemäß ist dieser
Einbau besonders einfach, da er von außerhalb des Fahrzeugs erfolgt,
indem die Enden eines starren Stabs in den entsprechenden Hohlraum
eines komplementären
Elementes gedrückt
werden. Wenn entsprechend einer bevorzugten erfindungs gemäßen Abwandlung
die transparente Scheibe mit einem Kunststoff aufgeformt ist, der Dichtheit,
Anordnung und Halt der Verglasung im Rahmen der Öffnung sicherstellt, besteht
der Einbau darin, jeden Stab, der ein Scharnierelement bildet, in den
Hohlraum eines komplementären
Elements zu drücken.
Gegebenenfalls kann der Einbau auch das Aufbringen eines Dichtungsmittels
zwischen der Öffnung,
die in den Rahmen der Wandöffnung
gebohrt ist, und der Verglasung enthalten. Unabhängig davon ist es nicht erforderlich,
eine Haftschicht aufzubringen oder ein Befestigungsmittel zu verschrauben bzw.
zu verbolzen, um eine dauerhafte Befestigung der Verglasung in der
Wandöffnung
zu erhalten.
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Weitere Merkmale und Vorteile werden
anhand der folgenden Beschreibung erläutert, wobei
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1 eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Verglasung, die sich durch
Drehen öffnen lässt und
in eine Öffnung
eingebaut ist,
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2 zwei
schematische Schnitte durch zwei Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Scharnieren
entlang der Achse I von 1,
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3 einen
Schnitt durch eine Verglasung, die mit einem erfindungsgemäßen Scharnier
versehen ist, und
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4 einen
Schnitt durch eine Verglasung, die sich durch Drehen öffnen lässt und
mit einem Kunststoff aufgeformt ist, zeigt.
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In 1 ist
eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Verglasung gezeigt, die
in den Rahmen einer Öffnung 1 eingebaut
ist. Die Verglasung 100 lässt sich um eine hier vertikale
Gelenkachse I, die von der Strichellinie dargestellt wird, öffnen oder schwenken.
Die Verglasung umfasst eine Scheibe 2 aus Glas und/oder
Kunststoff und zwei Scharniere 3 zum Öffnen und Schließen. Die
Anzahl der Scharniere, die hier 3 beträgt, ist von den Abmessungen
der Verglasung abhängig.
Sie beträgt
vorzugsweise 2. Diese Scharniere sind am Um fang der Verglasung dargestellt.
Diese kann auch ein Verriegelungsmittel 4 umfassen, das
es gleichzeitig erlaubt, die Verglasung in geöffneter Position zu halten
oder sie in geschlossener Position zu verriegeln.
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2 ist
ein Schnitt entlang der Achse I von 1.
Jedes Scharnier 3 umfasst einen Stab 5, dessen
durch den Doppelpfeil F schematisch dargestellte Drehbewegung das Öffnen oder
Schließen
der Scheibe 2 bewirkt. Dieser Stab wird von einem komplementären Element 6 im
Rahmen der Wandöffnung 1 gehalten.
Dieses Element befindet sich in dieser Figur auf beiden Seiten einer Öffnung 7,
die zuvor in den Rahmen der Wandöffnung
gebohrt worden ist. Es umfasst einen elastischen Teil 8,
der durch Festklemmen auf den Wänden
der Öffnung 7 zur
Auflage kommt und es so am Rahmen der Wandöffnung befestigt. Es umfasst
außerdem
einen Hohlraum 9, um darin den Stab 5 festzuhalten.
Diese Figur enthält zwei
Schemata, die zwei Mittel zum Festhalten des Stabs im Hohlraum 9 des
komplementären
Elements und zwei Mittel zur Befestigung des komplementären Elements
in der Wandöffnung
darstellen. Weitere Kombinationen dieser verschiedenen Mittel können vorgesehen
werden, ohne den Erfindungsumfang zu verlassen.
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Im Schema 2a wird der Halt
des Stabs 5 von einer Einschnürung 10 sichergestellt,
die mit einer Auskehlung 11 zusammenwirkt, und sich in
der Wand der Öffnung 7 bzw.
am Stab 5 befinden. Ein freier Zwischenraum 12a und 12b erlaubt
die Bewegung des Stabs im Hohlraum 9. Die Befestigung des
komplementären
Elements am Rahmen der Wandöffnung
wird von dem elastischen Teil 8, der auf den Wänden der Öffnung 7 aufliegt,
sowie von Schenkeln 13a, 13b sichergestellt, die
auf der Oberfläche
des Rahmens 1, die an die Öffnung 7 angrenzt,
ruhen und so das komplementäre
Element 6 durch die Öffnung 7 hindurch
festhalten. Im Schema 2b ist das komplementäre Element
ein Kugelgelenk, das am Rahmen durch Festklemmen befestigt ist.
Der Halt des Stabs in der Öffnung
wird vom elastischen Teil 8 sichergestellt. Die Befestigung
des komplementären Elements
am Rahmen der Wandöffnung
wird gemäß diesem
Schema gleichzeitig von dem Teil 8, der auf den Wänden der Öffnung 7 aufliegt,
den Armen 14a und 14b, die sich mit der Wandöffnung 15a bzw. 15b in
Berührung
befinden, und den Schenkeln 16a und 16b sichergestellt.
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In 3 ist
eine erfindungsgemäße Scheibe 2 dargestellt,
die mit einem Scharnierelement 3 versehen ist. Dieses kann
gemäß Schema 2a oder 2b angebracht
werden. Es umfasst ein Mittel 17 zur Befestigung an der
Scheibe 2. Dieses Befestigungsmittel ist ein U-förmiges Teil, in welches die
Scheibe 2 eingefügt
wird, wobei die Schenkel 20 und 21 des Befestigungsmittels
mit der Seite 27 bzw. 28 der Scheibe 2 überlappen.
Gemäß einer
vorteilhaften Abwandlung wird die Befestigung der Scheibe 2 am
Befestigungsmittel 17 ausschließlich durch Festklemmen sichergestellt.
In dieser Figur ist das Ende 18 des Stabs 5, das
demjenigen gegenüberliegt,
das mit dem Rahmen der Öffnung
verbunden ist, fest mit dem Befestigungsmittel 17 verbunden.
Eine Überdicke 19,
die in gewisser Weise dein Kopf des Stabes entspricht, kann vorhanden
sein. Die zwei Schenkel 20 und 21 des Befestigungsmittels 17 können gegebenenfalls
eine unterschiedliche Länge
haben, wobei die innere Abmessung des Bodens 22 dieses
Mittels 17 im Wesentlichen gleich der Dicke der Scheibe 2 ist.
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In 4 ist
eine erfindungsgemäße Abwandlung
gezeigt, entsprechend welcher ein Teil des Scharniers in einen Kunststoff 23 eingebettet
ist, der den Rand der Scheibe 2 aufformt. Dieser Kunststoff umfasst
eine Lippe 24, die das Anordnen und/oder Festhalten der
Verglasung im Rahmen der Öffnung 1 ermöglicht.
Eine Überdicke 25 dieses
Kunststoffs kann vorteilhafterweise vorgesehen werden, um einen
Teil des Stabes 5 zu umhüllen. Weiterhin erlaubt sie
es, das Zusammendrücken
eines zusätzlichen Dichtungsmittels 26 bei
dessen Aufbringen einzustellen, insbesondere, wenn das das Dichtungsmittel 26 bildende
Material die Neigung zum Fließen
hat. So kann eine perfekte Dichtheit zwischen dem Rahmen der Wandöffnung und
der Verglasung erhalten werden.
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Die Erfindung betrifft weiterhin
ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Verglasung.
Dieses Verfahren umfasst die Stufen:
- – Befestigen
des Scharnierelements 3 an der Scheibe 2 aus Glas
und/oder Kunststoff durch Festklemmen, wobei dieses Element 3 ein
Mittel 17 zur Befestigung an der Scheibe und einen starren
Stab 5 umfasst, dessen Drehbewegung das Öffnen oder
Schließen
der Scheibe 2 bewirkt, wenn die Verglasung ein oder mehrere
Scharnier elemente 3 umfasst, das/die im Wesentlichen auf einer
einzigen Seite angeordnet ist/sind,
- – Anordnen
der Scheibe, die mit dem Scharnierelement 3 versehen ist,
in einer Form,
- – Schließen der
Form und
- – Spritzgießen eines
Kunststoffs, sodass dieser die transparente Scheibe aufformt, wobei
er wenigstens teilweise das Scharnierelement 3 umhüllt.
- Das Scharnier ist von außerhalb
des Fahrzeugs nicht zu sehen. Seine Befestigung in der Wandöffnung ist
besonders einfach.