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DE69512016T2 - Doppelklingen nassrasierer mit erhöhter leistung - Google Patents

Doppelklingen nassrasierer mit erhöhter leistung

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DE69512016T2
DE69512016T2 DE69512016T DE69512016T DE69512016T2 DE 69512016 T2 DE69512016 T2 DE 69512016T2 DE 69512016 T DE69512016 T DE 69512016T DE 69512016 T DE69512016 T DE 69512016T DE 69512016 T2 DE69512016 T2 DE 69512016T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung ist auf einen Rasierkopf gerichtet, wie er im Oberbegriff von Anspruch 1 definiert ist.
  • In der Vergangenheit sind viele verschiedene Gestaltungen zum Bereitstellen eines Rasierapparats vorgeschlagen worden, der eine glatte, komfortable und sichere Rasur bietet. Heute sind "Sicherheitsrasierer" üblich, bei denen eine Schutzschiene vor der Schneidkante einer vorderen Klinge angeordnet ist, während ein mit der Haut in Kontakt kommendes Kappenelement der hinteren Klinge eines Vielklingen-Rasierersystems folgt. Die Schutzschiene und das Kappenelement helfen bei der Steuerung des Winkels, mit dem die rasierte Haut auf die Schneidkanten der Klingen trifft.
  • Ein weiteres, früher offenbartes Konzept besteht darin, alle Klingen eines Rasierersystems mit einem Draht oder Faden zu umhüllen, um ein Begrenzungselement (fencing element) zu bilden. Diese Art von Rasierersystem ist besonders nutzbringend bei der Maximierung der Sicherheit und bei der Anwendung durch Personen mit empfindlicher Haut. Das US-Patent Nr. 1 035 548 vom 13. August 1912 offenbart einen geraden Rasierer mit einer langen Klinge, auf den spiralförmig ein Draht oder ein Faden gewickelt ist, um ein Begrenzungselement bzw. Umzäunungselement (fencing element) zu bilden. Eine weitere Form von Begrenzungselement ist durch Ferrara in dem US-Patent Nr. '3 263 330 vom 2. August 1966 offenbart, bei dem eine Rasierklingen-Schneidkante in einem gefalteten Metallblatt mit einer Reihe von Löchern eingekapselt ist, durch die Haare, aber keine Haut, zum Schneiden hindurchgeht.
  • Das US-Patent Nr. 3 505 734 im Namen von Iten vom 14. April 1970 offenbart eine Schneidklinge mit einem eigenständigen Begrenzungselement in der Form eines Drahts. Der Draht bzw. Faden eines ausgewählten Durchmessers wird um den Körper der Klinge gewickelt, wobei er deren äußerste Kante umgibt. Die Beabstandung zwischen aufeinanderfolgenden Wicklungen des Drahts wird relativ zu seinem Durchmesser gesteuert, um einen Schutz der Haut des Benutzers zu bieten und die Wahrscheinlichkeit von Schnitten oder Abschürfungen zu vermindern. Der ausgewählte kritische Fadendurchmesser und die Beabstandung zwischen aufeinanderfolgenden Fadenabschnitten an der Schneidkante der Klinge ermöglicht es, daß die umgrenzten Elemente der Klinge über die Haut gezogen werden, ohne mit dieser in Berührung zu kommen. Den Begrenzungselementen mit gewickeltem Draht wird eine gewisse Lagestabilität gegeben, indem sie an einer hinter der Kante liegenden Stelle an die Klinge punktgeschweißt werden, und indem der Draht durch Ausnehmungen in der Klingenkante geführt wird.
  • Eine weitere Anordnung ähnlich der von Iten ist in dem US-Patent Nr. 3 750 285 im Namen von Michelson vom 7. August 1973 offenbart. Die offenbarte Rasiererklinge weist eine begrenzte Schneidkante auf, die eine Vielzahl relativ kurzer und dünner Begrenzungselemente umfaßt, welche in relativer V-Form gebogen sind und an der Klingenkante durch eine permanente Befestigung der jeweiligen Enden jedes Begrenzungselements an der Rasierklingen-Basisstruktur an Punkten relativ nahe der Klingenschneidkante befestigt sind. Diese Begrenzungselemente können ebenso in Ausnehmungen sitzen, die in der Klingenkante ausgebildet sind, oder sie können, falls sie relativ weicher als die Klingenkante sind, die Klingenkante darin eingebettet aufweisen.
  • Während die oben erwähnten Gestaltungen von Iten und Michelson erfolgreich in der Isolierung der Haut von der äußersten Schneidkante der Rasierklinge sein mögen, führen sie zu Schwierigkeiten bei der Herstellung von Rasierklingen, die ihre Hauptmerkmale beinhalten. Zunächst müssen der Draht oder die Drähte aus biegsamem Material eine präzise Gleichheit in der Abmessung aufweisen. Zweitens muß er auch ausreichend flexibel zum Umwickeln um den Körper der Klinge oder zumindest über die Klingenkante und dennoch stark genug sein, um einer Durchtrennung zu widerstehen, wenn er die Klingenkante passiert und mit ihr in Kontakt kommt. Es muß berücksichtigt werden, daß der Draht, wenn er mit der äußersten Kante der Klinge in Kontakt kommt, wobei die Kante 300 bis 500 Ångström im Radius aufweist, er unweigerlich die Klingenkante beschädigt und einen solchen Kontaktabschnitt praktisch unfähig macht, komfortable Rasiereigenschaften zu bieten.
  • Im US-Patent Nr. 4 252 837 im Namen von Auton, das demselben Patentnehmer wie dem der vorliegenden Erfindung zugeteilt ist, und anderswo sind Techniken für Klingenabschirmungen zum Aufbringen von Begrenzungselementen auf eine Klingenkante ohne viele der Nachteile der vorher erwähnten Techniken nach dem Stand der Technik offenbart worden. Insbesondere können Epoxyharze an der Kante und an flankierenden Facetten einer Klinge unter Verwendung von Tintenstrahldrucktechniken aufgebracht werden, oder alternativ können die Begrenzungselemente durch Sputtern oder Ion-plattieren aufgebracht werden. Diese Techniken beseitigen einige der Einwände gegenüber den oben erwähnten vorbekannten Techniken. Die so aufgebrachten Begrenzungselemente können jedoch in Reaktion auf normale Rasierkräfte und / oder auf Mißbrauch von der Klinge verrückt bzw. losgerissen werden.
  • Die EP 0 559 130 A offenbart einen Rasiererkopf gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 mit einer Reihe von über die Länge der Klinge angeordneten Drähten. Die Drähte bilden einen Schutzschirm über den beiden Klingen des Rasierers.
  • Das US-Patent Nr. 4 211 006 im Namen von Halaby et al. vom 8. Juli 1980, das demselben Patentnehmer wie dem der vorliegenden Erfindung zugeteilt ist, offenbart eine Rasiererklinge mit Begrenzungselementen, die in in der Schneidkante und in flankierenden Oberflächen der Klinge ausgebildeten, zurückversetzten Sitzen durch Elektroplattieren aufgebracht sind.
  • Während die oben genannten Veröffentlichungen Verfahren zur Herstellung von Klingen offenbaren, die eine komfortablere Rasur bieten, opfern diese Gestaltungen Glätte bzw. Schärfe der Rasur im Austausch gegen Komfort. Es wäre deshalb wünschenswert, einen Rasiererkopf bereitzustellen, der nicht nur komfortabel ist, sondern auch eine glatte bzw. scharfe Rasur bietet. Zu diesem Zweck wäre es wünschenswert, einen Rasiererkopf bereitzustellen, der komfortabel ist und eine glattere bzw. schärfere Rasur bietet als Rasiererköpfe, bei denen alle Klingen durch eines oder mehrere Begrenzungselemente geschützt sind.
  • Der begleitende Anspruch 1 liefert eine Definition der Erfindung.
  • Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bieten eine Rasiererkopfgestaltung, welche eine Änderung der Hautflußeigenschaften beim Rasieren durch die umgrenzte Klinge ermöglicht, um Sicherheit während des Rasierens zu bieten, während das nicht umgrenzte Klingenelement mit der im wesentlichen kontinuierlich nicht obstruierten Schneidkante freiliegt, um eine Glätte bzw. Schärfe zu liefern, die mit einem gänzlich umgrenzten Klingensystem nicht erhältlich ist. Die vorliegende Erfindung ist besonders geeignet, eine sichere und glatte Rasur für Personen mit normaler Haut zu bieten, indem sie im wesentlichen dieselbe Sicherheit wie Systeme bietet, bei denen beide Klingen umhüllt oder anderweitig umgrenzt sind, während sie eine verbesserte Glätte bzw. Schärfe der Rasur bietet. Dies ist besonders wünschenswert für Rasierer mit "normaler" Haut gegenüber denen mit "empfindlicher" Haut.
  • Es folgt eine Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf den Rasierer gemäß Fig. 1,
  • Fig. 3 eine Vorderansicht des Rasiererkopfs gemäß Fig. 1, und
  • Fig. 4 eine Schnittansicht längs der Linien 4-4 von Fig. 1.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in den Fig. 1 bis 4 dargestellt, in denen ein Rasiererkopf eine Kappe 10, eine Kappenklinge 20, eine Anlageklinge 30 und eine segmentierte Schutzschiene 40 aufweist, die zwischen Seitenwänden 50 positioniert sind.
  • Während der dargestellte Rasiererkopf die Form einer Patrone aufweist, die mit einem separaten Rasierer verbunden zu werden vermag, sind die Vorteile der vorliegenden Erfindung ebenso auf andere Rasiererköpfe und andere Rasiersysteme anwendbar. Der Begriff "Rasiererkopf", wie er hier verwendet wird, bedeutet, daß er Patronen mit einschließt, die mit einem separaten Rasierer verbunden zu werden vermögen, ebenso wie den funktionellen Schneidabschnitt eines wegwerfbaren Rasierers, wobei der Handgriff und der Schneidabschnitt als eine einzige Einheit ausgebildet sind.
  • Wie in den Figuren gezeigt ist, umfaßt die Kappenklinge 20 eine Schneidkante 21, die im wesentlichen über ihre gesamte Länge nicht obstruiert bzw. nicht verstellt ist. Es ist ersichtlich, daß es zu Zwecken der vorliegenden Erfindung nicht nötig ist, daß die gesamte Schneidkante der "nicht verstellten" Klinge zum Kontakt mit der zu rasierenden Fläche freiliegt. In vorbekannten Rasierersystemen ist es üblich, die Ecken einer im wesentlichen rechteckigen Klinge innerhalb von abgeschirmten Abschnitten der Tragestruktur, z. B. Seitenwänden 50, zu positionieren, um das Risiko, die zu rasierende Fläche während des Rasierens zu schneiden, zu minimieren. Der Begriff "im wesentlichen kontinuierlich nicht verstellt", so wie er hier verwendet wird, wird benutzt, um anzuzeigen, daß ein Abschnitt der Schneidkante, der mindestens 50% der gesamten Schneidkante entspricht, kontinuierlich zum Schneiden von Haaren freiliegt.
  • Aus den Figuren ist ersichtlich, daß eine Mehrzahl diskreter, beabstandeter Abschnitte der Schneidkante 31 einer Anlageklinge 30 durch Begrenzungselemente (fencing elements) 60 an einer Berührung der zu rasierenden Hautfläche gehindert sind. Wie am besten aus der Schnitt ansicht von Fig. 4 hervorgeht, ist gemäß dieser dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung jedes Begrenzungselement 60 vorteilhafterweise in unmittelbarer Nähe zur oberen Oberfläche der Anlageklinge 30 und der Oberseite der Schneidkante 31 positioniert. Jedes Begrenzungselement ist durch Abschnitte der Halterungsstruktur in Position gehalten, die vor und hinter der Anlageklinge 30 angeordnet ist. In der dargestellten Weise sind die vorderen und hinteren Abschnitte des Begrenzungselements 60 innerhalb des formgegossenen thermoplastischen Materials festgehalten. Gemäß dieser bevorzugten dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gibt es keinen Abschnitt der Anlageklinge 30, der sich kontinuierlich über mehr als 15% der gesamten Schneidkante zwischen Begrenzungselementen 60 erstreckt.
  • Obwohl im Detail in den Figuren nicht dargestellt, ist die dargestellte Rasierpatrone an ihrer Unterseite ebenfalls mit geeigneten Verbindungselementen zur Befestigung an einem Rasierapparat versehen. Die zum Ausbilden der verschiedenen Elemente des Rasiererkopfs verwendeten Materialien können eine breite Vielfalt von Materialien umfassen. Beispielsweise ist es im Stand der Technik bekannt, thermoplastische Kunststoffe zu verwenden, die für Spritzguß besonders geeignet sind und die ausgezeichnete Dauerhaftigkeit und Lagerfähigkeit in den besonders beim Rasieren, Versand und Lagern angetroffenen Umgebungen aufweisen.
  • Während die dargestellten Begrenzungselemente 60 als ein kontinuierliches Filament ausgebildet sind, welches sich im allgemeinen in eine Spiralform um eine oder mehrere, aber weniger als alle der Klingen legt, fällt es auch in den Schutzumfang der Erfindung, eine Mehrzahl diskreter Elemente zu verwenden. Es ist auch möglich, Begrenzungselemente zu verwenden, die in zurückversetzten Schutzschienen sitzend aufgebracht sind, wie sie in dem US-Patent Nr. 4 211 006 im Namen von Halaby et al. und unter demselben Patentnehmer wie dem der vorliegenden Erfindung offenbart sind. Darüber hinaus können ein oder mehrere Begrenzungselemente als gestanztes Blech, z. B. durch Stanzen von Löchern in eine Metallfolie, ausgebildet sein.
  • Obwohl die dargestellte Ausführungsform eine Anlageklinge mit einer Mehrzahl von Begrenzungselementen und eine im wesentlichen kontinuierlich nicht verstellte Kappenklinge aufweist, kann diese Anordnung im Rahmen der vorliegenden Erfindung umgekehrt werden. So kann die Kappenklinge mit Begrenzungselementen versehen sein, während die Anlageklinge im wesentlichen kontinuierlich nicht verstellt ist. Darüber hinaus liegt es im Rahmen der vorliegenden Erfindung, ein Rasierersystem mit mehr als zwei Klingen mit Schneidkanten bereitzustellen, wobei mindestens eine Schneidkante im wesentlichen kontinuierlich nicht verstellt ist, während mindestens eine weitere Schneidkante durch Begrenzungselemente geschützt ist.
  • Ein weiterer bevorzugter Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt die Eingliederung eines Rasierhilfsmittels in eine oder mehrere der mit der Haut in Kontakt kommenden Oberflächen des Rasiersystems.
  • Wie in dem US-Patent Nr. 4 170 821 im Namen von Booth offenbart ist, kann ein Rasierhilfsmittel eines oder verschiedene Kombinationen der folgenden Mittel aufweisen:
  • A. ein Gleitmittel zur Verringerung der Reibungskräfte zwischen dem Rasierer und der Haut, z. B. ein mikroverkapseltes Silikonöl,
  • B. einen Wirkstoff, welcher den Widerstand zwischen den Rasiererteilen und der Haut vermindert, z. B. ein Polyethylenoxid mit dem Molekulargewichtsbereich zwischen 100.000 und 6.000.000, ein nicht-ionisches Polyacrylamid und / oder ein natürliches Polysaccarid, abgeleitet aus pflanzlichen Stoffen wie "Guar-Gum",
  • C. einen Wirkstoff, der die chemische Struktur des Haars verändert, um ein sehr leichtes Passieren der Rasierklinge durch die Barthaare zu gestatten, z. B. ein Enthaarungsmittel,
  • D. einen reinigenden Wirkstoff, der ein leichteres Auswaschen der Barthaare und der Hautreste von den Rasiererteilen gestattet, z. B. ein Silikonpolyethylenoxidblock-Copolymer und ein Waschmittel, z. B. Natriumlaurylsulfat,
  • E. einen medizinischen Wirkstoff zum Abtöten von Bakterien oder zum Reparieren von Hautschäden und Abschürfungen,
  • F. einen kosmetischen Wirkstoff zum Weichmachen, Glätten, Konditionieren oder Verbessern der Haut,
  • G. einen Blutgerinnungsstoff zum Verhindern von Blutungen, die bei Rasierschnitten auftreten.
  • Alternativ kann das Rasierhilfsmittel eines oder mehrere der in dem US-Patent Nr. 5 056 221 im Namen von Thoene offenbarten Rasierhilfsmittel aufweisen. Ein an der Kappe 10 angeordnetes Rasierhilfsmittel 15 ist in den Fig. 1 und 2 dargestellt.

Claims (13)

1. Rasiererkopf, umfassend:
Mittel zum Schneiden von Haar mit mindestens einer ersten Schneidkante (31) und einer zweiten Schneidkante (21),
Mittel (10, 50) zum Haltern einer Mehrzahl von Klingen (20, 30), wobei
eine erste Klinge (30) die erste Schneidkante (31) und eine zweite Klinge (20) die zweite Schneidkante (21) aufweist, sowie
mindestens ein Begrenzungselement (fencing element) (60),
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abschnitt des Begrenzungselements (60) nächst der ersten Schneidkante (31) angeordnet ist, um eine Anzahl diskreter Abschnitte der ersten Schneidkante (31) daran zu hindern, mit einer zu rasierenden Fläche in Kontakt zu kommen, während er die Zwischenabschnitte der ersten Schneidkante nicht versperrt bzw. behindert,
wobei die zweite Schneidkante (21) zum Kontakt mit einer gerade rasiert werdenden Fläche im wesentlichen kontinuierlich nicht versperrt bzw. behindert ist.
2. Rasiererkopf gemäß Anspruch 1, wobei das Begrenzungselement (60) ein um die erste Klinge herumgeführtes Faden- bzw. Faserelement umfaßt.
3. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, der eine Mehrzahl von in beabstandeter Beziehung über der ersten Schneidkante (31) positionierter diskreter Begrenzungselemente (60) aufweist.
4. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (60) vor und hinter der ersten Schneidkante (31) verankert ist.
5. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement in einem thermoplastischen Material verankert ist.
6. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Klinge (30) vor der zweiten Klinge (20) angeordnet ist.
7. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die erste Klinge (30) hinter der zweiten Klinge (20) angeordnet ist.
8. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, ferner ein Rasierhilfsmittel (15) aufweisend.
9. Rasiererkopf gemäß Anspruch 2 oder einem von diesem abhängigen Anspruch, wobei das Begrenzungselement (60) ein kontinuierliches Faden- bzw. Faserelement aufweist.
10. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (60) ein thermoplastisches Material aufweist.
11. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (60) eine gestanzte Folie aufweist.
12. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Begrenzungselement (60) eine durch galvanische Abscheidung aufgebrachte metallische Substanz aufweist.
13. Rasiererkopf gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Begrenzungselement (60) ein Epoxyharz aufweist.
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