DE60001516T2 - Rasiergerät - Google Patents
RasiergerätInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Nassrasursysteme und insbesondere auf Rasiergeräte, wie beispielsweise Einwegrasierer oder -kassetten, mit einer oder mehreren zwischen einer Schutzeinrichtung und einer Kappe angeordneten Rasierklingenschnittkanten.
- In herkömmlichen Nassrasursystemen umfasst ein Rasierer einen Griff und einen Scherkopf. Der Scherkopf, der entweder einteilig mit dem Griff ist oder eine separate, austauschbare Kassette bildet, nimmt eine oder mehrere Rasierklingen auf und umfasst eine Schutzeinrichtung sowie eine Kappe auf gegenüberliegenden Seiten der Klingenschnittkante, um die Klingenkante in einem vorbestimmten Abstand und Winkel relativ zur Haut zu halten.
- Die Schutzeinrichtung ist unter der Klinge vor der Klingenschnittkante angeordnet, um früher als die Klinge auf die Haut einzuwirken. Zusätzlich zur oben beschriebenen Festlegung der Rasiergeometrie wirkt die Schutzeinrichtung zum Vorspannen der Haut in einem vorbestimmten Ausmaß, um der Klinge ein eingehendes und sicheres Rasieren der Haut zu ermöglichen.
- Normalerweise ist die hauteingreifende Oberfläche der Schutzeinrichtung in bestimmter Weise strukturiert, zum Beispiel unter Verwendung von horizontalen Lamellen oder Rippen, wie beispielsweise im US-Patent Nr. 3939560 offenbart. Da die Schutzeinrichtung normalerweise Teil des Scherkopfes oder der Kassette ist, bestehen die Vorsprünge aus Metall oder einem Hartkunststoff.
- Es ist jedoch auch schon vorgeschlagen worden, eine Schutzeinrichtung bereitzustellen, die eine vom Scherkopf getrennte Einheit bildet, um die Schutzeinrichtung aus einem elastomeren Material gestalten zu können. Zum Beispiel wird im US-Patent Nr. 2548959 ein Rasierer aus Metall mit einem aus Gummi bestehenden Schutzelement offenbart. Die Schutzelemente aus Gummi werden entweder mechanisch am Kopf befestigt oder auf die Schutzeinrichtung aus Metall aufgeklebt.
- Zur Zeit befindet sich eine Rasierkassette auf dem Markt, welche ein elastisches Schutzelement in Form von mehreren Reihen aus flexiblen Rippen umfasst, die sich parallel zur Klingenkante erstrecken, wie im US-Patent Nr. 5191712 und US-Patent Nr. 5249361 offenbart. In der im '361-Patent offengelegten Kassette besteht die Schutzeinrichtung aus zwei Teilen, um das elastische Schutzelement am Kassettenkörper aus Kunststoff zu befestigen, nämlich einem Hauteingriffsteil, das aus einem elastomeren Material besteht und einem Basisteil aus einem starren Kunststoffmaterial. Das Basisteil aus starrem Kunststoff ist mit Verriegelungsgliedern versehen, so dass der Schutzaufbau auf einem Klingenkassettenkörper eingerastet werden kann. Ebenfalls ist zur Zeit eine Rasierkassette auf dem Markt, die eine Schutzschiene mit mehreren flexiblen, hauteingreifenden Stegen umfasst, welche sich in angrenzenden Abschnitten abwechselnd in positiven oder negativen Winkeln relativ zur Rasierrichtung erstrecken, wie im US-Patent Nr. 5689883 offenbart.
- Entsprechend einem ersten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Rasiergerät gemäß Anspruch 1 bereitgestellt.
- Entsprechend einem zweiten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Rasiergerät gemäß Anspruch 29 bereitgestellt.
- Optionale Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. Ein Rasiergerät wie beispielsweise ein Einwegrasierer oder eine Rasierkassette entsprechend der Erfindung weist vorzugsweise einen Scherkopf mit einem Kappenteil, einem Schutzteil sowie mindestens einer Rasierklinge auf. Der Scherkopf umfasst vorzugsweise ein aus einem vorzugsweise elastomeren Material gestaltetes Hautberührungsteil, welches in eine oder mehrere Aussparungen der Schutzeinrichtung spritzgegossen wird, so dass es sich quer über den Scherkopf erstreckt.
- Des Weiteren umfasst die Erfindung die folgenden optionalen Merkmale:
- Das Hautberührungsteil umfasst mehrere Vorsprünge, die in einer Reihe Hohlräume enthalten sind. Die Vorsprünge und die Hohlräume können in jeder gewünschten Form gestaltet werden, vorzugsweise sind die Vorsprünge und die Hohlräume jedoch in einer geometrischen Form gestaltet. Während jede geometrische Form, darunter Dreiecke, Rauten, Vierecke oder Kreise, verwendet werden kann, haben sowohl die Vorsprünge als auch die Hohlräume am vorteilhaftesten die geometrische Form eines Trapezes. Des Weiteren erstreckt sich ein fortlaufender Strang des elastomeren Materials parallel zur und angrenzend an die Schnittkante der Klingen. Die geometrische Form der Vorsprünge und Hohlräume verschafft dem Benutzer den Vorteil, dass sich die Spannung auf der Haut allmählich erhöht, während sich die Haut der Klinge oder den Klingen nähert. Zusätzlich halten die Hohlräume eine dosierte Menge an Rasiercreme und geben sie an die gerade rasierte Oberfläche ab. Das Spannen der Haut vor dem Rasieren wird weiterhin durch den fortlaufenden, an den Klingen angrenzenden Strang aus elastomerem Material gesteigert. Die neuartige Empfindung, die der Benutzer erlebt, kann durch die Dimensionen der Vorsprünge und des Hohlraums gesteuert werden. Zum Beispiel können die Vorsprünge genauso lang sein wie, aber auch länger oder kürzer sein als die Wände der Hohlräume. Auch können die Wände des Hohlraums in jeder Richtung abgeschrägt sein.
- Die vorliegende Erfindung verwendet Vorsprünge und Hohlräume, welche vorzugsweise genauso steif oder steifer sind als die Rippen, die in den aktuell auf dem Markt befindlichen Produkten verwendet werden. Die Erfinder haben herausgefunden, dass dort, wo biegsame Rippen sich senkrecht zur Rasierrichtung erstrecken und Wischblättern gleich die Rasiercreme und andere Gleitmittel entfernen, bevor die Klinge die Haut rasiert, die Pfosten und Hohlräume die Verteilung der Rasiercreme dosieren und eine Schicht aus Gleitmaterial auf der Haut belassen. Überdies bieten die verschiedenen Teile des Hautberührungsteils eine angenehme und bequeme Rasur.
- Die vorliegende Erfindung bietet zusätzliche Vorteile bei ihrer Verwendung in flexiblen Rasierkassetten. Derartige Kassetten haben einen Kassettenkörper, welcher in einer zu den Klingen senkrechten Richtung biegsam ist, so dass sich die Klinge den verschiedenen Konturen des Gesichts oder einer anderen zu rasierenden Oberfläche anpassen kann. Falls ein Hautberührungsteil mit zu der Klingenkante parallelen Rippen in einer flexiblen Kassette verwendet werden sollte, würden die Rippen als Versteifungsrippen gegen ein Biegen der Kassette wirken und somit seine normale Wirkungsweise beeinträchtigen. Im Gegensatz dazu ist das Hautberührungsteil der vorliegenden Erfindung wegen seinen Hohlräumen in der normalen Biegerichtung der Kassette vollständig biegsam.
- Die Aussparung in der Schutzeinrichtung zur Aufnahme des Hautberührungsteils kann zusätzlich zum Auflageteil einen Verbindungsteil zur Bildung einer mechanischen Verbindung umfassen, zum Beispiel in Form eines Schwalbenschwanzes zwischen dem Hautberührungsteil und der Schutzeinrichtung. Das Hautberührungsteil wird auf den Schutzbereich spritzgegossen, um die Aussparung so zu füllen, dass der im Bereich des Schwalbenschwanzes angeordnete Teil eine Schwalbenschwanzverbindung eingeht, um zur Positionssicherung des Hautberührungsteils beizutragen.
- Die das Hautberührungsteil tragende Schutzeinrichtung kann aus mehreren Schutzsegmenten bestehen, die parallel zur Sitzklinge angeordnet sind und dazwischenliegende Spalten haben. In diesem Fall wird jedes Schutzsegment durch eine Rippe abgestützt, die sich nach vorn von einem jeweiligen starren Auflagesegment erstreckt und mit einer Aussparung zum Sichern des Hautberührungsteils versehen ist.
- Das Hautberührungsteil kann mehrere Segmente aufweisen, die durch individuelle Schutzsegmente gesichert sind. Wo jedoch, wie oben diskutiert, das Hautberührungsteil elastomer ist, ist es aufgrund der Hohlräume sehr biegsam und braucht deshalb nicht aus mehreren Segmenten zu bestehen, sondern kann sich vorteilhaft ohne Unterbrechungen über den Rasierkopf als ein zusammenhängendes Teil erstrecken. Ein Hautberührungsteil kann ebenso an der Kappe gesichert sein, entweder als eine Alternative oder zusätzlich dazu.
- Es ist ein Vorteil der Erfindung, ein Rasiergerät mit einer Schutzeinrichtung bereitzustellen, deren Oberfläche aus biegsamen Hauteingriffsteilen gebildet wird, um die Haut vor dem Rasieren durch die Rasierklinge vorzuspannen, und welches eine sehr stabile Struktur bereitstellt, die in großen Stückzahlen in einem ökonomischen und qualitativ hochwertigen Herstellungsprozess gefertigt werden kann, sowie die Handhabung der Teile, die Zuführung und die normalerweise bei einer Kassette gestellten Anforderungen an die Unterbaugruppen minimiert.
- Es ist ebenfalls ein Vorteil der Erfindung, eine Reihe Hautberührungsteile auf der Schutzeinrichtung bereitzustellen, welche die Haut in einer verbesserten Weise vorspannen, dem Benutzer eine einzigartige Empfindung vermitteln und zusätzliche, vorher unentdeckte Verbrauchervorteile bezüglich einer eingehenden und bequemen Rasur liefern. Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in der Bereitstellung einer Reihe Hohlräume auf der Schutzeinrichtung, welche ebenfalls die Empfindung des Benutzers steigert sowie die richtige Menge an Rasiercreme auf der zu rasierenden Oberfläche dosiert.
- Zum besseren Verständnis der Erfindung wird Bezug auf die folgende nicht einschränkende, detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit den der Anmeldung beigefügten Zeichnungen genommen.
- Fig. 1 stellt eine perspektivische Ansicht einer Rasierkassette dar, die das Hautberührungsteil der vorliegenden Erfindung besitzt.
- Fig. 2 stellt eine vergrößerte Schnittansicht des Hautberührungsteils aus der Fig. 1 dar.
- Fig. 3 stellt eine perspektivische Ansicht des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Fig. 4 stellt eine Draufsicht des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Fig. 5 stellt eine Vorderansicht des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Fig. 6 stellt eine vergrößerte Draufsicht eines Abschnitts des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Fig. 7 stellt eine vergrößerte Draufsicht eines Abschnitts des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung mit abgeschrägten Vorsprüngen dar.
- Fig. 8 stellt ein Ende des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Fig. 9 stellt eine perspektivische Explosionsansicht eines Abschnitts des Hautberührungsteils der vorliegenden Erfindung dar.
- Die Rasierkassette mit dem Hauteingriffsteil der vorliegenden Erfindung kann durch zahlreiche Verfahren gebildet werden. Des Weiteren kann das Hauteingriffsteil der vorliegenden Erfindung entweder in einem Einwegrasierer verwendet werden, welcher aus einem Rasiergriff mit einer integrierten Rasierkassette besteht, die für eine gewisse Anzahl von Rasuren verwendet und dann als Ganzes entsorgt wird, oder in einem Mehrweg-Rasiersystem, in welchem die Rasierkassette ersetzt und der Rasiergriff wiederverwendet wird. Ein Verfahren zur Herstellung von Rasierern ist das Spritzgießen. Die Fig. 1 und 2 illustrieren eine spritzgegossene Rasierkassette 10, die ein Paar von einschneidigen Rasierklingen 12, 14, eine Kappe 16 sowie eine Schutzeinrichtung 18 umfasst. Die untere Klinge oder Sitzklinge 14 wird durch den Sitz 20 getragen, während die obere Klinge oder Kappenklinge oberhalb der Sitzklinge durch ein oder mehrere Distanzelemente 22 beabstandet angeordnet ist. In einer bevorzugten Rasierkassette ist die Kappe als mehrere Segmente mit dazwischen liegenden Spalten gegossen, um ein Biegen der Kassette 10 zu erleichtern und umfasst eine unten näher beschriebene Rasierhilfe 21. Beispiele von Rasiersystemen, welche eine flexible Klingenkassette benutzen, sind in Cartwright et al., US-Patentanmeldung Nr. 30913, Motta et al., US-Patent Nr. 4443939 und Butlin, US-Patent Nr. 5141694 offenbart und brauchen hier nicht weiter beschrieben zu werden. Derartige Rasiersysteme ermöglichen es der Klinge, den Konturen der Haut beim Rasieren zu folgen und bieten eine bessere Rasur.
- Während zwei Klingen zum Zweck der Veranschaulichung verwendet werden, kann das Hauteingriffsteil der vorliegenden Erfindung für Rasierkassetten mit einer, zwei, drei oder mehr Klingen benutzt werden.
- Entsprechend den allgemein bekannten Spritzgießverfahren werden die Klingen 12, 14 in einer Kassettengießform angeordnet und Kunststoff, vorzugsweise Polypropylen, wird eingespritzt, um den Sitz 20, die Kappe 16, die Distanzelemente 22 sowie die Schutzeinrichtung 18 zu formen, und dadurch die Klingen wie gezeigt zu sichern. Die Schutzeinrichtung 18 wird so spritzgegossen, dass sich quer über ihre vordere Oberfläche eine Aussparung 29 erstreckt, welche einen horizontalen Absatz 36, eine sich vertikal ausdehnende hintere Wand 37 und einen obersten Absatz 36a derartig umfasst, dass die Aussparung 29 teilweise in die Schutzeinrichtung 18 wie in der Fig. 2 gezeigt, eingelassen ist. Das Spritzgießen an sich zur Gestaltung von Rasierkassetten ist allgemein bekannt und braucht daher hier nicht im Detail beschrieben zu werden. Als ein Beispiel für ein geeignetes Spritzgießverfahren siehe US-Patent Nr. 5141694. Nachdem die Kassetteneinheit demgemäß spritzgegossen ist, wird das Hautberührungsteil 11 spritzvergossen, so dass die Aussparung 29 gefüllt wird.
- Die Schutzeinrichtung 18 umfasst ein Hautberührungsteil 11, welches ein Basisteil 27, eine Reihe Hohlräume und Vorsprünge, eine Vorderwand 25 und eine Rückwand 43 umfasst. Die Schutzeinrichtung 18 umfasst eine Aussparung 29 zur Aufnahme des Basisteils 27, so dass die Hohlräume und Vorsprünge aus der Schutzeinrichtung 18 herausragen und eine hautberührende Oberfläche bilden. Die Schutzeinrichtung ist an der Rasierkassette in einer ähnlichen Weise befestigt, wie die im US-Patent Nr. 5689883 beschriebene, und die Offenlegung dieses Patents ist hierin durch Verweis enthalten. Des Weiteren kann die Schutzeinrichtung entweder aus einem einzigen, einheitlichen Teil oder aus getrennten Segmenten bestehen, wie ebenfalls im US-Patent Nr. 5689883 offenbart.
- Die Schutzeinrichtung 18 umfasst eine äußerste Schutzoberfläche 146, welche im Allgemeinen entlang einer Tangente zwischen dem Kappenteil 16 und dem elastischen Häutberührungsteils 11 liegt. Diese Schutzoberfläche begrenzt das Ausmaß, mit dem der Rasierer in die Haut gedrückt werden kann, um die Haut vor Schnittverletzungen und Einritzungen zu schützen. Falls jedoch, wie in der bevorzugten Ausführungsform, ein Hautberührungsteil 11 entlang der Schutzeinrichtung 18 gestaltet ist, so ist es nicht notwendig, eine Schutzoberfläche 146 vorzusehen, da das Hautberührungsteil bei der Ausführung der schützenden Funktion behilflich sein wird. Vorzugsweise wird das Hautberührungsteil 11 aus einem elastomeren Material gebildet, welches sich chemisch mit den Oberflächen verbindet, die die Aussparung 29 in der Schutzeinrichtung 18 bilden. Bei der in der Fig. 2 gezeigten Schutzeinrichtung 18 ist die Aussparung 29 teilweise in die Schutzeinrichtung 18 eingelassen, so dass sie drei Oberflächen (ein gegenüberliegender horizontaler oberster Vorsprung 36a, ein unterster Vorsprung 36 und eine vertikale hintere Wand 37) hat, um das Basisteil 27 des Hautberührungsteils 11 zu sichern. Die bevorzugten Materialien für das Hautberührungsteil sind ein thermoplastisches Elastomer, wie beispielsweise Hercupren 1000, 3000 Reihe, Durometer 30 bis 90 A Skala, Kraton G Reihe, Durometer 30 bis 90 A Skala und Santopren 2271 Reihe, Durometer 30 bis 90 A Skala, wobei die Schutzeinrichtung 18 aus Polypropylen besteht. Am meisten bevorzugt ist die Verwendung eines thermoplastischen Elastomers mit einem Durometer der 45 Shore A Skala.
- Die bevorzugte Ausführungsform der Hohlräume und Hauteingriffsteile des Hautberührungsteils sind am besten in den Fig. 3-9 veranschaulicht. In dieser bevorzugten Ausführungsform weisen die Hauteingriffsteile eine Reihe von Vorsprüngen 15 auf, welche sich innerhalb von Hohlräumen 44 nach oben erstrecken, wobei jeder Hohlraum einen einzigen Vorsprung enthält. Die Vorsprünge haben vorzugsweise eine geometrische Gestalt, zum Beispiel die eines Dreiecks, einer Raute, eines Quadrats oder eines Kreises, und mehr als ein Vorsprung kann sich in jedem Hohlraum befinden. Am bevorzugtesten haben die Vorsprünge die Form eines Trapezes mit einer Vorderwand 40, einer oberen Wand 41, zwei Seitenwänden 50 und einer Rückwand 39. In dieser bevorzugten Ausführungsform sind die Schnitte der Seitenwände mit der oberen Wand und der Vorderwand leicht abgerundet, wie in der Fig. 6 gezeigt. Der Krümmungsradius dieser Schnitte kann im Bereich von ungefähr 0,05 mm-0,5 mm liegen, mit einem bevorzugten Krümmungsradius von etwa 0,13 mm. In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich jede Seitenwand des Trapezes mit einem Winkel von ungefähr 0-60 Grad und am bevorzugtesten mit etwa 15 Grad, von einer zur Vorderwand der Projektion senkrechten Linie nach außen. Während die Abmessungen variieren können, sieht eine bevorzugte Ausführungsform des trapezförmigen Vorsprungs einen Abstand von ungefähr 0,59 mm zwischen der Vorderwand und der Rückwand und von ungefähr 1,0 mm an der breitesten Stelle zwischen den Seitenwänden vor. Die bevorzugte Länge der Vorderwand des Vorsprungs, gemessen zwischen den Schnittpunkten der von den Seitenwänden gezogenen Tangenten mit der Vorderwand, liegt im Bereich von ungefähr 0,67 mm. Die bevorzugte Länge der Rückwand des Vorsprungs, gemessen zwischen den Schnittpunkten der von den Seitenwänden gezogenen Tangenten mit der Rückwand, liegt im Bereich von ungefähr 0,91 mm.
- Jeder Hohlraum umfasst eine obere Wand 46, Seitenwände 52, eine Vorderwand 51 und einen Boden 47, und jeder Hohlraum ist von den angrenzenden Hohlräumen durch Trennwände 42 getrennt. In der bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände 52 der Hohlräume und die Trennwände von der Vorderseite zur Rückseite ansteigend abgeschrägt, bis sich die Seitenwände und Trennwände mit der Rückwand 43 des Hautberührungsteils schneiden. Die Seitenwände der Hohlräume erstrecken sich vorzugsweise in einem weitgehend gleichen Winkel nach außen wie die Seitenwände der Vorsprünge, so dass die Seitenwände der Hohlräume im Wesentlichen parallel zu den Wänden der Vorsprünge verlaufen. Die Vorderwand 25 und die Rückwand 43 des Hauteingriffsteils sind durchgehend und im Wesentlichen parallel zur Schnittkante der Klinge oder der Klingen. In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich die Vorderwand 51 des Hohlraums im Bereich von ungefähr 0,10 mm-0,20 mm von der Stirnseite des vorderseitigen Abschnitts der Vorderwand 25 des Hauteingriffsteils entfernt, mit einem bevorzugten Abstand von ungefähr 0,11 mm-0,14 mm. Ebenfalls in einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich die Rückwand 46 des Hohlraums im Bereich von ungefähr 0,20 mm-0,30 mm von der Rückseite der Rückwand des Hauteingriffsteils entfernt, mit einem bevorzugten Abstand von ungefähr 0,22 mm- 0,26 mm. Vorzugsweise beträgt der Abstand von einer Wand des Vorsprungs zu einer Wand des Hohlraums ungefähr 0,2 mm. Um einen im Wesentlichen gleichen Abstand der Wände des Hohlraums von den Wänden des Vorsprungs zu ermöglichen, sind die Ecken der Wände der Hohlräume in einem bevorzugten Radius von ungefähr 0,33 mm gebogen. In einer bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich von beiden Enden des Hautberührungsteils Laschen 38 nach außen, um die Befestigung des Teils an der Rasierkassette zu erleichtern. Während sich die Abmessungen der Vorsprünge und Hohlräume ändern können, haben die Vorsprünge in der beispielhaften Ausführungsform der Fig. 3-9 eine Vorderwandhöhe im Bereich von ungefähr 0,3 mm-3,0 mm mit einer am meisten bevorzugten Vorderwandhöhe von etwa 0,86 mm. Die Vorsprünge haben eine Rückvvandhöhe im Bereich von ungefähr 0,3 mm-3,0 mm mit einer bevorzugten Rückwandhöhe von etwa 1.05 mm. Wie in der Fig. 7 veranschaulicht, sind die Vorsprünge nahe der oberen Wand 41 vorzugsweise gerundet oder nach innen abgeschrägt. Diese Rundung kann entweder über die gesamte Länge des Vorsprungs allmählich erfolgen oder auf den oberen Abschnitt des Vorsprungs konzentriert sein. Infolgedessen ist die Breite und Länge der Wände 39, 40 und 50 des Vorsprungs an der an den Hohlraumboden 47 angrenzenden Basis des Vorsprungs geringfügig größer als die Breite und Länge der Wände 39A, 40A und 50A am gegenüberliegenden Ende des Vorsprungs. Während jeder gewünschte Grad an Verjüngung verwendet werden kann, würde eine bevorzugte Verjüngung eine Verringerung der Breite und Länge des Vorsprungs an seinem höchsten Punkt von ungefähr 0,05 mm in jeder Richtung bezüglich seiner Breite und Länge an der Basis ergeben.
- Wie ebenfalls in der Fig. 7 veranschaulicht, können die Wände der Hohlräume gerundet oder nach außen, von den Vorsprüngen weg, abgeschrägt sein. Diese Rundung oder Abschrägung kann allmählich über die gesamte Länge der Hohlraumwände erfolgen oder auf den oberen Abschnitt der Hohlraumwand konzentriert sein. Infolgedessen wäre der Abstand zwischen den Wänden des Vorsprungs und den Wänden des Hohlraums an der Spitze der Hohlraumwände 46A, 50A und 51A geringfügig größer als an der Basis der Hohlraumwände. In dieser bevorzugten Ausführungsform wäre die Breite der Trennwände zwischen den jeweiligen Hohlräumen im Bereich von ungefähr 0,10 mm an der engsten Stelle zwischen den Hohlräumen. Während jeder gewünschte Grad an Abschrägung verwendet werden kann, würde eine bevorzugte Abschrägung eine Zunahme des Abstands zwischen den Wänden des Hohlraums von ungefähr 0,05 mm an ihren höchsten Stellen ergeben. Während sich die Höhe der Hohlraumseitenwände und der Trennwände ändern kann, sind in der bevorzugten Ausführungsform die Höhlraumseitenwände und die Trennwände nach oben abgeschrägt, bis sie ungefähr die gleiche Höhe wie die Vorsprünge haben. Demgemäß ist die Höhe der Vorderseite der Vorsprünge größer als die des entsprechenden Abschnitts der Trennwand, so dass sich die Vorsprünge nach oben über die Trennwand an diesem Punkt erstrecken. Um die Empfindung des Benutzers zu optimieren, erstrecken sich die Vorsprünge vorzugsweise über die Trennwände am Anfangspunkt des Hautkontaktes.
- Wenn sich der Rasierer in die Rasierrichtung F bewegt, erhöhen die trapezförmigen Vorsprünge allmählich die Spannung auf der Haut, während sich die Haut den Klingen nähert. Die Spannung auf der Haut bewirkt ein Strecken der Haut und schafft eine eingehendere und angenehmere Rasur. Der Hohlraum wirkt als Reservoir zum Sammeln und Speichern einer angemessenen Menge an Rasiercreme und gibt es in einer gleichmäßigen Weise ab, so dass eine optimale Menge an Rasiercreme an der Stelle auf der Haut vorhanden ist, wo die Klingen auf die Haut treffen. Dies steht im direkten Gegensatz zu einigen, gegenwärtig erhältlichen Rasiersystemen, bei denen Rippen weitgehend die gesamte Rasiercreme vor Eintreffen der Klingen wegwischen. Die durchgehende Gummirückwand des Hauteingriffteils bietet den zusätzlichen Vorteil, die Spannung der Haut kurz vordem Eintreffen der Sitzklinge zu verstärken. Dies trägt zusätzlich dazu bei, die Gründlichkeit und den Komfort der Rasur zu verbessern. Zusätzlich bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, dass die Kombination aus Vorsprüngen und Hohlräumen bei dem Benutzer eine einzigartige Empfindung hervorruft. Die Empfindung kann je nach Wunsch über eine Veränderung in Anordnung, Gestalt und Größe der Hohlräume und/oder der Vorsprünge variiert werden, wie in den weiter unten bekannt gemachten Ausführungsformen offenbart ist.
- In alternativen Ausführungsformen für das Hautberührungsteil können die Hautberührungsteile Hohlräume haben, welche einen kreisförmigen Charakter und keine getrennt festgelegten Seitenwände haben. Die Vorsprünge können praktisch jede gewünschte Gestalt annehmen, darunter quadratische, dreieckige, rechteckige, runde und/oder jede andere gewünschte geometrische Form. Ebenso können die Haütberührungsteile Vorsprünge von einer Höhe haben, die größer oder kleiner als die Höhe der Seitenwände der Hohlräume und der Trennwände ist. Bei einer weiteren Alternative können die Höhen der Vorsprünge variieren, so dass gewisse Vorsprünge höher als die Trennwände sind, während gewisse andere Vorsprünge kürzer als die Trennwände sind. Alternativ kann die Gestalt der Hohlräume variieren und die Gestalt der Vorsprünge kann entweder konstant sein oder variieren.
- Wie in der Fig. 2 gezeigt, umfasst vorzugsweise die Kappe 16 eine Aussparung 140, in der eine Rasierhilfe 21 angebracht ist. Der hier verwendete Begriff "Rasierhilfe" bezieht sich gleichermaßen entweder auf den rasurunterstützenden Wirkstoff in Kombination mit einer festen, wasserlöslichen mikroverkapselten oder mikroporösen Struktur, die den Wirkstoff enthält, oder auf den Wirkstoff selbst als einen wasserlöslichen festen Stoff.
- Beispielhafte Materialien zur Bildung der Rasierhilfe 21 können eine oder mehrere der im Folgenden genannten Kombinationen umfassen:
- A. Ein Schmiermittel zum Verringern der Reibkräfte zwischen dem Rasierer und der Haut, beispielsweise ein mikroverkapseltes Silikonöl.
- B. Ein Mittel, das den Widerstand zwischen den Rasiererteilen und der gerade rasierten Oberfläche verringert, z. B. ein Polyethylenoxid im Molekulargewichtsbereich zwischen 100.000 und 6 Millionen, ein nicht ionisches Polyacrylamid und/oder ein natürliches, aus Pflanzenmaterialien wie "Guargummi" gewonnenes Polysaccharid.
- C. Ein Mittel, das die chemische Struktur der Haare verändert, damit die Rasierklinge ganz leicht durch die Kotletten fahren kann, wie beispielsweise ein Enthaarungsmittel.
- D. Ein Reinigungsmittel, damit Kotletten- und Hautreste leichter aus den Rasiererteilen während der Rasur ausgewaschen werden können, z. B. ein Silikonpolyethylenoxid-Blockcopolymer und Detergens wie z. B. Natriumlaurylsulphat.
- E. Ein medizinisches Mittel zum Töten von Bakterien oder zum Reparieren von Hautschäden und -abschürfungen.
- F. Ein kosmetisches Mittel zum Weichmachen, Glätten, Festigen oder Verbessern der Haut.
- 6. Ein Blutgerinnungsmittel zum Unterdrücken von Blutungen aufgrund von Kratzern und Schnitten.
- H. Ätherische Öle.
- 1. Vitamin E, zum Beispiel in einer Zubereitung von Vitamin-E-Azetat, Natriumpyruvat und Sonnenblumenöl, auf einem Polytrap-Kügelchenträger.
- Die Ausgestaltung der Rasierhilfe, deren Anwendungsort auf der Rasierkassette, die Art der Befestigung und/oder weitere Mittel sowie das Einbringungsverfahren können stark variieren, um den speziellen Anforderungen gerecht zu werden.
- Die Mikroverkapselung ist in so einem Ausmaß entwickelt worden, dass es zur kontrollierten Abgabe einer großen Vielfalt von Wirkstoffen, darunter verschiedenen Ölen wie beispielsweise Silikonöl, verwendet werden kann. Zusätzliche, die Technik der Mikroverkapselung betreffende Informationen sind aus "Microencapsulation" erhältlich, Seiten 420-437 in "The Theory & Practice of Industrial Pharmacy", zweite Ausgabe, 1970, 1976, herausgegeben von Lea & Febiger, welche hierin durch Verweis enthalten sind. Weiterhin lehrt die Veröffentlichung der Union Carbide Corporation vom Mai 1977 mit dem Titel "Polyox, Water Soluble Resins: Forming Association Compounds" auf Seite 11 die Verwendung von Polyethylenoxid zur Mikroverkapselung von mit Wasser unvermischbaren Ölen und auf Seite 17 die Verwendung von Gelatine und Polyethylenoxid zur Bildung von löslichen Filmen für Anwendungen bei der Mikroverkapselung, welche ebenfalls durch Verweis enthalten ist.
- Eine andere Veröffentlichung der Union Carbide vom Mai 1972 mit dem Titel "Polyox, Water Soluble Resins: Thermoplastic Processing: Calendering, Extrusion; and Injection Molding" offenbart ein grundlegendes Verfahren für Spritzgießteile unter Verwendung von Polyethylenoxid. Diese Veröffentlichung beschreibt ebenfalls die Entstehung von kalandrierten Filmen und Bögen aus Polyethylen.
- Die US-Patente Nr. 3075033 und Nr. 3181973 zeigen Beispiele von Vorgehensweisen, durch die Polyethylenoxid mit einem unlöslichen Thermoplast (wie beispielsweise Polystyrol, aus dem die hier beschriebene Kappe 22 und der Sitz 12 oft hergestellt werden) vermischt und dann zu einer weichen Masse geformt werden kann. Das Polyethylenoxid wird dann unter Verwendung von Wasser aus der Masse freigesetzt.
- Die vorher erwähnte "The Theory & Practice of Industrial Pharmacy" offenbart in den Kapiteln 10 und 11 mit den jeweiligen Titeln "Compaction & Compression" und "Tablets", Seiten 296-358, eine Vielzahl von Druck - und/oder Verdichtungstechniken, welche mit Bindemitteln zur Bildung von Tafeln oder Stangen aus einer großen Vielfalt an Materialien verwendet werden können.
- Das vorstehende Geschilderte offenbart Techniken, durch die rasurunterstützende Wirkstoffe wie beispielsweise Silikonöl, in wasserlösliche Kapseln mikroverkapselt werden können. Solche Mikrokapseln können dann mit einem Klebstoff oder Bindemittel vermischt und an eine geeignete Oberfläche der Rasierkassette angeklebt werden. Ebenfalls werden verschiedene Techniken offenbart, durch die Polyethylenoxid in eine Matrix mit anderen Materialien, wie beispielsweise Polystyrol, geformt werden kann oder auch in Bögen oder Streifen, die an eine geeignete Oberfläche einer Rasierkassette angeheftet werden können.
- Diese Ausführungsformen der Erfindung wurden nur ausgewählt, um beispielhaft die grundlegenden Verfahren zur Anwendung der Rasierhilfe in Stangen-, Streifen- oder Teilchenform zu erläutern. Es ist offensichtlich, dass die Rasierhilfe an einer Außenfläche einer Rasierkassette befestigt, in die Kassette eingelassen, als integraler Bestandteil von einer oder mehreren grundlegenden Kassettenkomponenten (zum Beispiel deren Schutzstange oder ein Distanzstück zwischen den Klingen in einer Zweiklingenkassette) gestaltet werden kann und/oder in das Material imprägniert oder dispergiert werden kann, aus dem eine oder mehrere der die Klinge haltenden Kassettenkomponenten spritzvergossen oder anderweitig gebildet werden.
- Während beschrieben wurde, was gegenwärtig als bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung angesehen wird, werden die Fachleute erkennen, dass verschiedene Abänderungen und Modifikationen an der Erfindung vorgenommen werden können, ohne von der Erfindung abzuweichen, und es ist beabsichtigt, alle derartigen Abänderungen und Modifikationen als innerhalb des Rahmens der Erfindung liegend zu beanspruchen, wie in den beigefügten Ansprüchen festgelegt.
Claims (32)
1. Rasiergerät, aufweisend:
mindestens eine Rasierklinge (12,14) mit einer Schnittkante, sowie
einen Scherkopf, der die mindestens eine Rasierklinge (12,14) sichert,
wobei der Scherkopf ein Hauteingriffsteil mit mehreren Hohlräumen (44) hat,
wobei sich mindestens ein Vorsprung (15) innerhalb mindestens einer der
mehreren Hohlräume nach oben erstreckt:
2. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei sich mindestens ein Vorsprung (15) in
jedem der mehreren Hohlräume (44) nach oben erstreckt.
3. Rasiergerät nach Anspruch 2, wobei die mehreren Hohlräume (44) jeweils
vier Wände und einen Boden aufweisen.
4. Rasiergerät nach Anspruch 3, wobei das mindestens eine Hauteingriffsteil
einen Vorsprung (15) aufweist.
5. Rasiergerät nach Anspruch 4, wobei die mehreren Hohlräume (44) durch
Trennwände geteilt sind.
6. Rasiergerät nach Anspruch 5, wobei das Hautberührungsteil aus einem
elastomeren Material besteht.
7. Rasiergerät nach Anspruch 6, wobei das elastomere Material einen
Härtegrad (Shore-A-Skala) zwischen 30 und 90 hat.
8. Rasiergerät nach Anspruch 7, wobei das elastomere Material einen
9. Rasiergerät nach Anspruch 6, wobei mindestens einer der Vorsprünge (15)
eine geometrische Gestalt hat.
10. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei die Vorsprünge (15) jeweils die Form
eines Trapezes mit einer Vorderwand, einer Rückwand, zwei Seitenwänden,
einem Basisteil sowie einem Oberteil haben.
11. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die mehreren Hohlräume (44) jeweils
die Form eines Trapezes haben.
12. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die Vorderwand (40) der Vorsprünge
eine Länge im Bereich von etwa 0,3-3,0 mm hat.
13. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die Vorderwand (40) der Vorsprünge
eine Länge im Bereich von etwa 0,67 mm hat.
14. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die Rückwand (39) der Vorsprünge
eine Länge im Bereich von etwa 0,5-3,0 mm hat.
15. Rasiergerät nach Anspruch 11, wobei die Rückwand (39) der Vorsprünge
eine Länge im Bereich von etwa 1,0 mm hat.
16. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die beiden Seitenwände (50) der
Vorsprünge eine Länge von etwa 0,3-3,0 mm haben.
17. Rasiergerät nach Anspruch 10, wobei die Schnitte der beiden Seitenwände,
der Rückwand und der Vorderwand der Vorsprünge mit der oberen Wand der
Vorsprünge abgerundet sind.
18. Rasiergerät nach Anspruch 11, wobei ein Spalt im Bereich von etwa
0,1-0,2 mm zwischen den Vorder-, Rück - und Seitenwänden der
Vorsprünge und den Wänden der Hohlräume besteht.
19. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei die Hohlräume Rasiercreme so dosieren,
dass eine wirksame Menge auf der gerade rasierten Oberfläche aufgetragen
wird.
20. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei der Scherkopf des Weiteren eine
Rasierhilfe zum Auftragen eines Gleitfilms aufweist, falls es für eine
Nassrasur benutzt wird:
21. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei mindestens einer der Vorsprünge
kreisförmig ist.
22. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei mindestens einer der Vorsprünge
dreieckig ist.
23. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei mindestens einer der Vorsprünge
quadratisch ist.
24. Rasiergerät nach Anspruch 9, wobei mindestens einer der Vorsprünge
rechteckig ist.
25. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei mindestens einer der Hohlräume
kreisförmig ist.
26. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei mindestens einer der Hohlräume
dreieckig ist.
27. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei mindestens einer der Hohlräume
quadratisch ist.
28. Rasiergerät nach Anspruch 1, wobei mindestens einer der Hohlräume
rechteckig ist.
29. Rasiergerät, aufweisend:
mindestens eine Rasierklinge (12,14) mit einer sich in einer Richtung
erstreckenden Schnittkante,
einen Scherkopf, der die mindestens eine Rasierklinge sichert, wobei der
Scherkopf in einer zur Richtung der Schnittkante senkrechten Richtung
biegsam ist und
der Scherkopf ein Hautberührungsteil (11) mit Vorder- und Hinterkante
parallel zur Klingenkante umfasst, wobei das Hautberührungsteil ein flexibles,
am Scherkopf befestigtes Basisteil sowie mehrere, vom Basisteil ausgehende
Hauteingriffselemente umfasst, und wobei die Hauteingriffselemente mehrere
Hohlräume (44) und Vorsprünge (15) festlegen, um die Menge der
Rasiercreme auf der gerade rasierten Oberfläche zu dosieren, wobei sich
mindestens ein Vorsprung (15) innerhalb mindestens einer der mehreren
Hohlräume nach oben erstreckt.
30. Rasiergerät nach Anspruch 29, des Weiteren aufweisend einen vor der
Schnittkante liegenden Schutzbereich, der das Hautberührungsteil enthält.
31. Rasiergerät nach Anspruch 30, wobei das Hautberührungsteil auf den
Schutzbereich durch Insert-Technik geformt wird.
32. Rasiergerät nach einem der Ansprüche 29-31, wobei das Hautberührungsteil
aus einem Material besteht, der sich mit dem Scherkopf chemisch verbindet.
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