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DE69811743T2 - Rasiereinheit - Google Patents

Rasiereinheit

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Publication number
DE69811743T2
DE69811743T2 DE69811743T DE69811743T DE69811743T2 DE 69811743 T2 DE69811743 T2 DE 69811743T2 DE 69811743 T DE69811743 T DE 69811743T DE 69811743 T DE69811743 T DE 69811743T DE 69811743 T2 DE69811743 T2 DE 69811743T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fins
razor blade
disposed
blade
fin
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69811743T
Other languages
English (en)
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DE69811743D1 (de
Inventor
William Carson
Douglas R. Kohring
Alejandro Lee
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gillette Co LLC
Original Assignee
Gillette Co LLC
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Filing date
Publication date
Application filed by Gillette Co LLC filed Critical Gillette Co LLC
Publication of DE69811743D1 publication Critical patent/DE69811743D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69811743T2 publication Critical patent/DE69811743T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B26B21/40Details or accessories
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einer Rasierklingenstruktur und im Besonderen eine Schutzeinrichtung, die in Kombination mit einer Klinge oder Klingen in einem Rasierer oder einer Rasiererpatrone bzw. -einheit eingesetzt werden kann.
  • In dem am 3. April 1973 an Francis W. Dorion, Jr., erteilten U.S. Patent US-A-3.724.070 wird eine Klingeneinheit offenbart, bei der Klingeneinrichtungen zwischen den Klingeneinheitoberflächen gehalten werden, die mit der zu rasierenden Oberfläche entsprechend vor und hinter Schneidteilstücken der Klingeneinrichtung eingreifen können. Diese Oberflächen werden gemäß dem Stand der Technik allgemein als "Schutz-" und "Abdeck-" bzw. "Kappen-" Oberflächen bezeichnet.
  • Gemäß dem Stand der Technik wurden verschiedene Kombinationen aus Schutz-, Abdeck- und Klingeneinrichtungen offenbart. Kennzeichnende Kombinationen werden in dem am 25. September 1979 an John F. Francis erteilten U.S. Patent US-A-4.168.571 offenbart, wobei Schutz-, Abdeck- und Klingeneinrichtungen jeweils unabhängig voneinander beweglich sind; sowie in dem am 2. Juni 1981 an Chester F. Jacobson erteilten U.S. Patent US-A-4.270.268 sowie in der am 21. März 1991 im Namen von Alan Crook eingereichten U.S. Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 659.430. Weitere Offenbarungen derartiger Kombinationen finden sich in den U.S. Patenten US-A-4.270.268; US-A-4.488.357; US-A-4.492.024; US-A-4.492.025; US-A-4.498.235; US-A-4.551.916; US-A-4.573.266; US-A-4.586.255; US-A-4.378.634; US-A-4.587.729; und US-A-4.621.424, die alle an Chester F. Jacobson erteilt wurden und an den Zessionar der vorliegenden Erfindung abgetreten wurden.
  • In dem am 5. Oktober 1993 an Domenic V. Apprille, Jr. et al. erteilten und an den Zessionar der vorliegenden Erfindung übertragenen U.S. Patent US-A-5.249.36 wird ein Rasierklingenkörper in Form einer Kassettenstruktur offenbart, mit einem vor der bzw. den Klingen einer Rasiererkassette montierten Schutzelement, das sich parallel zu der bzw. den Klingen erstreckt. Bei dem Schutzelement handelt es sich um zweiteilige geformte Struktur mit einem oberen Teilstück aus einem elastomeren Material mit einer Mehrzahl auswärts vorstehender Vorsprünge und einem unteren Basisteilstück aus einem steifen Kunststoffmaterial, bei dem es sich vorzugsweise um Polypropylen handelt. Das untere Basisteilstück aus einem steifen Kunststoff weist einen nach unten vorstehenden, V- förmigen Querschnittsabschnitt und ein Paar vorstehender Elemente auf, die mit Zwischenabständen in der Klingenkassette angeordnet und getrennt sind, so dass eine Vertiefung bzw. Aussparung gebildet wird, in der das V-förmige Basisteilstück aufgenommen wird. Das zweiteilige Schutzelement, das das obere Teilstück aus einem elastomeren Material und das Basisteilstück aus einem steifen Kunststoff umfasst, wird durch den Zessionar der vorliegenden Erfindung unter der Handelsbezeichnung "Sensor Excel" vertrieben und wird von den Kunden gut angenommen, was sich auch in dem Erfolg im Handel ausdrückt.
  • Gemäß der Offenbarung in dem obengenannten U.S. Patent US-A-5.249.361 wird das Schutzelement aus zwei verschiedenen Bauteilen hergestellt, die vor der Montage in der Rasierklingeneinheit zusammengeführt werden, wobei ein separater Fertigungsschritt für die Herstellung des Schutzelements vor dem Einbau in die Rasierklingeneinheit erforderlich ist. Die letztendliche Kombination des Teilstücks aus einem elastomeren Material und des Basisteilstücks aus einem steifen Kunststoff ist notwendigerweise in der Breite in der Längsrichtung größer als wie dies bei einer Einheit aus einem elastomeren Material der Fall wäre, das direkt in der Rasierklingenstruktur installiert wird. Die Konfiguration der aufwärts vorstehenden Vorsprünge und deren Anordnung im Verhältnis zu den Klingen und zueinander unterliegt somit mehr Einschränkungen als wenn das Schutzelement als unitäres Element vorgesehen würde, das in der Rasierklingeneinheitstruktur getragen wird. In dem U.S. Patent US-A-5.546.660 wird eine Rasierklingeneinheit gemäß dem Oberbegriff der gegenständlichen Ansprüche 1 und 2 offenbart.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Rasierklingeneinheit mit einem Schutzelement vorzusehen, wobei das Schutzelement in situ in die Klingenträgerstruktur geformt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, ein elongiertes Schutzelement vorzusehen, das angrenzend an die Vorderkante der Rasierklingenstruktur ausgebildet ist, welche ein Basisteilstück und eine Mehrzahl von Finnen umfasst, die zueinander mit Zwischenabständen angeordnet sind, wobei die oberste Oberfläche jeder Finne unterhalb einer dahinter angeordneten Finne angeordnet ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, ein elongiertes Schutzelement vorzusehen, das angrenzend an die Vorderkante der Rasierklingenstruktur ausgebildet ist, welche ein Basisteilstück und eine Mehrzahl von Finnen umfasst, die zueinander mit Zwischenabständen angeordnet sind, wobei jede Finne in Richtung der primären Klinge mehr nach hinten geneigt ist als eine weiter vorne angeordnete Klinge.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, ein Schutzelement vorzusehen, das sich leicht in einer Rasierklingenstruktur montieren lässt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine Rasierklingeneinheit mit einfacher Konstruktion vorzusehen, die sich dadurch auch kostengünstig herstellen lässt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer Rasierklingenstruktur vorzusehen, wobei das Schutzelement nach Wunsch einfach in einer Mehrzahl von Konfigurationen ausgebildet werden kann.
  • Die vorstehenden und anderen Aufgaben der vorliegenden Erfindung, die im Verlauf der folgenden Beschreibung deutlich werden, werden durch das Vorsehen einer Rasierklingeneinheit mit einer elongierten Plattform und mindestens einem an der Plattform angeordneten Klingenelement erreicht. Ein elongiertes Schutzelement wird während dem Fertigungsprozess direkt an der Plattform ausgebildet.
  • Die Plattform wird allgemein aus einem steifen Kunststoffmaterial hergestellt, während das elongierte Schutzelement allgemein ein elastomeres Material umfasst. Das elastomere Material kann eine gemessene Shore-A-Härte im Bereich von 27 bis 75 aufweisen, und die Plattform ist mit einer Mehrzahl von Öffnungen versehen, durch die das Schutzelement geformt wird, um das Schutzelement im verriegelnden Eingriff mit der Plattform zu halten.
  • Das elongierte Schutzelement ist angrenzend an eine Vorderkante der elongierten Plattform ausgebildet und kann ein Basisteilstück mit einer Mehrzahl von Finnen umfassen, die jeweils zueinander mit Zwischenabständen angeordnet sind und deren oberste Oberfläche unterhalb der einer jeweils dahinter angeordneten Finne angeordnet ist.
  • Das Basisteilstück des Schutzelements wird allgemein durch eine im Wesentlichen gekrümmte Oberfläche gebildet, von der sich die Finnen erstrecken, wobei die Finnen an dem Basisteilstück eine maximale Dicke aufweisen und sich bis auf eine minimale Dicke an der obersten Oberfläche verjüngen.
  • Nachstehend wird Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen, die ein veranschaulichendes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigen, aus dem die neuartigen Merkmale und Vorteile der Erfindung deutlich werden. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht einer Rasierklingeneinheit zur Verwendung in einem Rasierinstrument und mit einer Konstruktion gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 eine auseinandergezogene Vorderansicht der verschiedenen Elemente der Struktur aus Fig. 1;
  • Fig. 3 eine der Abbildung aus Fig. 1 ähnliche perspektivische Vorderansicht, wobei ausgesuchte Elemente der Struktur aus Fig. 1 weggelassen wurden;
  • Fig. 4 eine Draufsicht von oben der Einzelheiten der Struktur aus Fig. 3;
  • Fig. 5 eine Vorderansicht weiterer Einzelheiten der Struktur aus den Abbildungen der Fig. 3 und 4;
  • Fig. 6 eine Draufsicht von oben des Plattformelements der Struktur aus den Abbildungen der Fig. 1 bis 5;
  • Fig. 7 eine Vorderansicht im Aufriss entlang der Linie VII- VII aus Fig. 6;
  • Fig. 8 eine vergrößerte Seitenansicht im Aufriss entlang der Linie VIII-VIII aus Fig. 4;
  • Fig. 9 eine Querschnittsansicht eines Teilstücks der Struktur aus Fig. 8 im vergrößerten Maßstab zur besseren Veranschaulichung; und
  • Fig. 10 eine vergrößerte Seitenansicht im Aufriss entlang der Linie X-X aus Fig. 4.
  • In nachstehendem Bezug auf die Zeichnungen und im Besonderen auf die Abbildungen der Fig. 1 und 2 ist eine Rasierklingeneinheit 10 dargestellt, die eine elongierte Plattform 12 zum Tragen eines Klingenpaars 13 und 14 umfasst, mit einem Abstandselement 16, das zwischen den Klingen angeordnet ist und die Klingen voneinander trennt. Ein Kappenelement 18 ist mit vier zylindrischen Nieten 20, 21, 22 und 23 versehen, die sich an der Plattform 12 montiert durch eine Mehrzahl runder Öffnungen 24 in den Klingen 13 und 14 und dem Abstandselement 16 erstrecken und in den in der Plattform 12 ausgebildeten runden Bohrungen 26, 27, 28 und 29 aufgenommen werden.
  • An der Vorderkante der Plattform 12 befindet sich ein Schutzelement 30 mit nach oben vorstehenden Finnen 31, 32 und 33. Das Schutzelement 30 wird in situ an der Plattform 12 ausgebildet und weist die Abschnitte bzw. Teilstücke 34, 35 und 36 auf, die an der entgegengesetzten Oberfläche bzw. der Unterseite der Plattform angeordnet sind, und einen Abschnitt bzw. ein Teilstück 37, das in einer an der Plattform 12 ausgebildeten Rille 38 ausgebildet ist. Hiermit wird festgestellt, dass das direkt an die Plattform 12 geformte Schutzelement 30 in der Darstellung aus Fig. 2 nicht separat erscheint, wobei die Teilstücke 34, 35 und 36 durch Öffnungen in der Plattform geformt werden und von dem Schutzelement getrennt werden würden, wenn das Schutzelement von der Plattform entfernt wird. Das Element 30 aus Fig. 2 ist somit als separate Einheit dargestellt, um die Einzelheiten der verschiedenen Komponenten der Rasierklingeneinheit 10 zu veranschaulichen.
  • Während das Schutzelement 30 hierin zwar an einem Teilstück einer Rasiererstruktur ausgebildet dargestellt ist, die ein Paar stationärer Klingen 13 und 14 aufweist, wird hiermit festgestellt, dass das hierin beschriebene Schutzelement in einer Rasiererstruktur oder einer Kassette eingesetzt werden kann, und wobei es ferner in Verbindung mit einer Klinge, mit einer Mehrzahl von Klingen oder in Kombination mit beweglichen Klingen eingesetzt werden kann, wie dies in dem vorstehend bereits genannten und an Apprille et al. erteilten U.S. Patent US-A-5.249.361 dargestellt wird.
  • In Bezug auf die Abbildungen der Fig. 3 bis 10 wird die Plattform 12, die in Kombination in der Rasierklingenstruktur 10 aus den Abbildungen der Fig. 1 und 2 vorgesehen ist, aus einem Polypropylen hergestellt, um die erforderliche Steifheit zum Tragen bzw. Stützen der Klingen 13 und 14 vorzusehen. Die Plattform ist mit einer Mehrzahl rechteckiger Bahnen 38 versehen, die sich angrenzend an die Vorderkante der Plattform von einer Oberfläche 39 nach oben erstrecken, und wobei eine Mehrzahl von Öffnungen 40 zwischen den Bahnen 38 ausgebildet ist, die sich durch die Oberfläche 39 erstrecken und an der Unterseite der Plattform 12 offen sind. Teilstücke des elastomeren Materials des Schutzelements 30 umgeben die Bahnen 38.
  • Die Plattform 12 aus dem vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst ein Paar von Befestigungselementen 42 und 43, die zur Montage der Rasierklingenstruktur an einem Handstück (nicht abgebildet) vorgesehen sind. Die Montage der Rasierklingenstruktur 10 an einem geeigneten Handstück wird hierin nicht näher erörtert oder beschrieben, da derartige Handstücke und die Verfahren zu deren Befestigung im Fach allgemein bekannt sind, verschiedene Formen annehmen können und nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung sind.
  • Vor der Montage der Plattform 12 in der Rasierklingeneinheit 10 wird das elongierte Schutzelement 30 durch Spritzguss an der Plattform ausgebildet, indem eine geeignete Spritzgussvorrichtung (nicht abgebildet) vorgesehen wird, die jede im Fach allgemein bekannte Art auf weisen kann, um die hierin beschriebene Konfiguration zu erreichen.
  • Das elongierte Schutzelement 30 wird allgemein aus einem thermoplastischen, elastomeren Material hergestellt, das so ausgewählt wird, dass es in den aufrecht stehenden Rippen 31, 32 und 33 Flexibilität vorsieht, um der Haut während der Rasur das bevorzugte Tastgefühl zu vermitteln. Zur Erzeugung dieser Flexibilität weist das ausgesuchte Material allgemein eine Shore-A-Härte von 27 bis 75 auf, wobei zu den Werkstoffen, die ausgewählt werden können, folgende zählen: Kraton G2705 mit einer Shore-A-Härte 55, das von der Shell Corporation hergestellt wird, Evoprene #966 mit einer Shore-A-Härte 27, das von der Gary Chemical Corporation, Leominster, Massachusetts, Santoprene 271-55 mit einer Shore-A-Härte 55 und Santoprene 271-73 mit einer Shore-A-Härte 73, die beide von der Advanced Elastomerics Corporation hergestellt werden.
  • Während das elongierte Element 30 zur Erzeugung der gewünschten Konfiguration auf jede Art und Weise injiziert werden kann, erfolgt das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Injektion an der Rückseite der Plattform 12 durch eine für diesen Zweck vorgesehene Rille 44. Während das Material durch die Rille 44 fließt, wird das Teilstück 37 in der Rille ausgebildet, und wobei das Material in der Form gehalten wird, um die Finnen 31, 32 und 33 zu erzeugen, und wobei es sich nach unten durch die Öffnungen 40 und um die rechteckigen Bahnen 38 erstreckt, so dass die elongierten Teilstücke 34, 35 und 36 auf der Unterseite der Plattform 12 gebildet werden, wie dies in der Abbildung aus Fig. 2 dargestellt ist. Dies sorgt für eine Verriegelung des flexiblen Materials an der steiferen Plattform 12, wobei das Schutzelement 30 an einer festen Position unter der Plattform gehalten wird. Ferner unterstützt die chemische Affinität zwischen den beiden Kunststoffen die Bindung. Diese Anordnung erleichtert in vorteilhafter Weise die Fertigung des Formens der zweiten Stufe in dem gleichen Formenhohlraum und das folgende Entfernen der vollständigen fertiggestellten Teileinheit aus Plattform 12 und Schutzelement 30.
  • Wenn die Rasierklingeneinheit 10 in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einem geeigneten Handstück (nicht abgebildet) verbunden ist, so ist es beabsichtigt, dass die Einheit um das Handstück drehbar ist. Aber selbst ohne dieses Merkmal ist vorgesehen, dass sich die Rasierklingeneinheit während der Rasur leicht dreht. Aus diesem Grund ist es besonders wünschenswert, dass die Finnen 31, 32 und 33 mit den radialen Oberflächen an der Vorderkante der Plattform 12 übereinstimmen, so dass die Rasiererstruktur während der Rasur gleichmäßiger über die Haut gleitet. Da es sich bei dem Schutzelement 30 jetzt um ein einziges unitäres Element handelt, existiert beim Formen des Schutzelements an der Struktur der Plattform 12 ein großer Spielraum.
  • Wie dies in der Abbildung aus Fig. 9 am besten dargestellt ist, wird das elongierte Schutzelement 30 in der vorliegenden Struktur so geformt, dass ein Basisteilstück 48 mit einer radialen Oberfläche 49 vorgesehen wird, von der sich die Finnen 31, 32 und 33 nach oben erstrecken. Die Finnen 31, 32 und 33 erstrecken sich allgemein senkrecht zu dem Schneidpfad der Schneidkanten der Klingen 13, 14. Die Finnen 31, 32 und 33 sind zueinander jeweils mit Zwischenabständen angeordnet, und jede Finne weist ihre oberste Oberfläche unterhalb der einer dahinter angeordneten Finne auf. Damit jede der Finnen 31, 32 und 33 jeweils eine zweckmäßige Flexibilität und Stärke aufweisen, weist jede Finne an ihrem Basisteilstück eine maximale Dicke auf und verjüngt sich zu einer minimalen Dicke an ihrer obersten Oberfläche.
  • Wie dies in den Abbildungen der Fig. 9 und 10 am besten dargestellt ist, weisen die Finnen 31, 32 und 33 distale Enden auf, die entfernt von dem Basisteilstück 48 entlang einer konvex gekrümmten Oberfläche angeordnet sind. Gemeinsam definieren die distalen Finnenenden eine Schutzoberfläche, welche eine Fläche überspannt, die größer ist als die Summe der Berührungsflächen, die durch die einzelnen distalen Enden definiert werden (d. h. die durch die distalen Finnenenden definierte Oberfläche und der Abstand zwischen den distalen Enden ist größer als die Oberfläche der distalen Finnenenden selbst). Aufgrund des vergleichsweise engen Abstands der Finnen 31, 32, 33 nimmt die Haut allgemein eine ununterbrochene Oberfläche wahr. Die Elastizität der Finnen und der höhere Reibungskoeffizient des elastomeren Materials der Finnen als des Plattformmaterials tragen zu einer angenehmen Zugkraft auf der Haut bei. Auf die Haut wird eine für die Rasur vorteilhafte Zugkraft ausgeübt, und zwar durch die Anordnung der Finnen, die sich allgemein senkrecht zu der Richtung einer Rasurbewegung über die Hautoberfläche erstrecken, d. h. der Rasurpfad ist allgemein parallel zu den Klingenkanten.
  • In erneutem Bezug auf die Abbildung aus Fig. 9 weist jede nacheinander weiter hinten angeordnete Finne 31, 32, 33, d. h. in Richtung der Klingen 13, 14, eine größere Neigung aus der Vertikalen (d. h. in Richtung der Klingen) auf als die jeweils davor angeordnete, benachbarte Klinge. Gemäß der Abbildung aus Fig. 9 ist jede Vorderkantenflanke 33a der Finne 33 mit einem nach hinten geneigten Winkel A von etwa 1º ungefähr vertikal angeordnet; wobei jede Vorderkantenflanke 32a der Finne 32 mit einem nach hinten geneigten Winkel B von etwa 5º angeordnet ist; und wobei jede Vorderkantenflanke 33a der Finne 33 mit einem nach hinten geneigten Winkel C von etwa 15º angeordnet ist. Die Anordnung der Finnen 31, 32, 33 wird auch als schräger oder nach hinten abgeschrägter Zustand bezeichnet, und die Anordnung sieht in vorteilhafter Weise eine größere Hautberührungsoberfläche in dem gleichen Raum des Basisteilstücks 48 vor als bei ausschließlich vertikalen Finnen, und wobei es nicht erforderlich ist, eine größere Anzahl von Finnen dichter an der primären Klinge 14 vorzusehen, die ansonsten die Exposition der primären Klinge 14 beeinflussen könnten, wodurch eine gute Zugkraft mit weniger Material und ohne Beeinträchtigung der Klingenexposition vorgesehen wird. Der schräge Zustand unterstützt ferner die Teilung der Spritzgusseinrichtung zur Freigabe der in situ geformten Kassette und Schutzeinrichtung. Wie dies in der Abbildung aus Fig. 9 dargestellt ist, können die Finnenflanken der Hinterkante 31b, 32b, 33b entgegengesetzt zu entsprechenden Vorderkantenflanken 31a, 32a, 33a zu einer Mittellinie geneigt sein, die jede Finne in einem Neigungswinkel schneidet, der von der aufrecht gerichteten vertikalen Achse weggehend ausgerichtet ist, wobei sich der Winkel von dem Neigungswinkel der entsprechenden Vorderkantenflanken unterscheidet, um die Flexibilität jeder Finne zu beeinflussen.
  • In vorteilhafter Weise gemäß den Abbildungen aus den Fig. 8 und 10 sowie im Gegensatz zu der Einheit, die in dem obengenannten U.S. Patent US-A-5.249.361 in Fig. 6 dargestellt ist, erstrecken sich das vordere Wandteilstück des Schutzelements 30 und die vordere Finne 230 nicht weiter nach vorne als die Plattform 12, was dazu beiträgt, einem Abziehen oder einem Abtrennen der Finne von der Plattform in dem vorderen Finnenbereich mit hoher Reibung zu widerstehen, und wodurch bei dem Benutzer die Wahrnehmung reduziert wird, dass die Ausrichtung zu der Haut während der Rasur zu "flach" ist. Die Anordnung der distalen Enden der Finnen 31, 32, 33 entlang einer allgemein konvexen oder gekrümmten Oberfläche, die durch die nach hinten schräg stehenden Finnen gebildet wird, ermöglicht eine natürliche Anpassung an die gekrümmten Hautoberflächen des Körpers, wie etwa des Gesichts, ohne dabei die Kassette bzw. die Patrone flach an die Hautoberfläche zu drücken, was der Fall sein könnte, wenn alle Finnen in einer breiten, flachen Oberfläche enden, wahrend weiterhin eine ausreichende Passgenauigkeit mit der Hautoberfläche vorgesehen wird, um dem Benutzer dadurch zu vermitteln, dass die Lage der Kassette während der Rasur entsprechend ausgerichtet wird. Die elastomeren Finnen 31, 32, 33 weisen in diesem progressiv schrägen Zustand den Vorteil einer hohen Zug- und Reibungskraft in einem tatsächlich kleinen Arbeitsbereich auf, und die Finnen unterstützen den Benutzer bei der komfortableren Ausrichtung der Kassette auf der zu rasierenden Oberfläche im Vergleich zu einer breiten, flachen Finnenspitzenfläche.
  • Wenn das elongierte Schutzelement 30 gemäß den Abbildungen aus den Fig. 3, 4 und 5 an der Plattform 12 ausgebildet ist, werden die Klingen 13 und 14, die Abstandselemente 16 und das Kappenelement 18 so montiert, dass eine Rasierklingeneinheit 10 gemäß der Abbildung aus Fig. 2 erzeugt wird. Die Rasierklingeneinheit 10 wird somit mit einem Schutzelement 30 aus einem im Wesentlichen elastischen thermoplastischen Material und einer Plattform 12 aus einem im Wesentlichen steifen Kunststoff vorgesehen, wobei die Plattform die Klingen 13 und 14 tragen bzw. stützen und starr an einem Handstück angebracht werden kann, um die Rasiererkonstruktion fertig zu stellen.

Claims (13)

1. Rasierklingeneinheit (10), die folgendes umfasst:
eine elongierte Plattform (12), die ein erstes Kunststoffmaterial umfasst;
mindestens ein Klingenelement (13, 14), das an der genannten Plattform (12) angeordnet ist und eine Schneidkante auf weist, die allgemein in eine Vorwärtsrichtung ausgerichtet ist, die einen Schneidpfad definiert; und
ein elongiertes Schutzelement (30), das ein zweites Kunststoffmaterial umfasst und angrenzend an die Vorderkante der genannten Plattform (2) und mit Zwischenabstand vor der genannten Schneidkante des Klingenelements angeordnet ist, wobei das genannte Schutzelement (30) ein Basisteilstück (48) auf weist, mit einer daran angeordneten Mehrzahl von Finnen (31, 32, 33);
wobei sich jede der genannten Finnen (31, 32, 33) von dem genannten Basisteilstück (48) aufwärts erstreckt und allgemein senkrecht zu dem genannten Schneidpfad und mit Zwischenabstand zwischen den jeweiligen Finnen, und wobei die oberste Oberfläche unter der einer dahinter angeordneten Finne (31, 32, 33) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten obersten Oberflächen gemeinsam eine auswärts konvex gekrümmte Oberfläche (49) schneiden, wobei auf die Haut eines Benutzers eine gleichmäßige, durchgehende Traktionskraft ausgeübt wird, wenn die Rasierklingeneinheit (10) während der Rasur die Ausrichtung im Verhältnis zu der Haut ändert.
2. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 1, wobei das genannte Basisteilstück (48) eine im Wesentlichen gekrümmte Oberfläche (49) umfasst, von der sich die genannten Finnen (31, 32, 33) erstrecken.
3. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 1, wobei jede der genannten Finnen (31, 32, 33) an dem genannten Basisteilstück. (48) eine maximale Dicke aufweist und sich zu einer geringsten Dicke an deren obersten Oberfläche verjüngt.
4. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 1, wobei das genannte Schutzelement (30) aus einem elastomeren Material hergestellt wird.
5. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 2, wobei jede der genannten Finnen (31, 32, 33) an dem genannten Basisteilstück (48) eine maximale Dicke aufweist und sich zu einer geringsten Dicke an deren obersten Oberfläche verjüngt.
6. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 1, wobei das genannte Schutzelement ein Basisteilstück mit einer Mehrzahl von Finnen (31, 32, 33) umfasst, die jeweils zueinander mit Zwischenabstand angeordnet sind und die zu dem genannten mindestens einen Klingenelement (13, 14) mehr geneigt sind als zu einer davor angeordneten Finne (33, 32, 33).
7. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 4, wobei das genannte elastomere Material gemessen auf der Shore A- Härteskala eine Härte im Bereich von 27 bis 75 aufweist.
8. Klingeneinheit (10) für einen Sicherheitsrasierer, die folgendes umfasst:
mindestens eine Klinge (13, 14);
eine Rasierklingen-Körperstruktur (12), welche die mindestens eine Klinge (13, 14) stützt und eine vordere Wand aufweist, die sich parallel zu einer Klingenkante erstreckt und vor der mindestens einen Klinge (13, 14) angeordnet ist; und
ein elongiertes Schutzelement (30), das in der Rasierklingen-Körperstruktur (12) angeordnet ist, um eine rasierte Hautoberfläche vor der mindestens einen Klinge (13, 14) während der Rasur zu berühren und zu dehnen, wobei das genannte Schutzelement (30) ein unitär geformtes Element aus einem elastomeren Material umfasst, wobei das genannte unitär geformte Element folgendes umfasst:
ein geformtes unteres Basisteilstück (48), das sich nach unten erstreckt, so dass es in Juxtaposition angrenzend an die vordere Wand der Körperstruktur (12) entlang der Länge des Schutzelements (30) angeordnet ist; und
ein geformtes oberes Teilstück mit einer Mehrzahl von Vorsprüngen, die von diesem nach oben vorstehen, so dass sie die Hautoberfläche berühren, an der die zumindest eine Klinge (13, 14) angewandt wird, wobei die genannten Vorsprünge mindestens drei Finnen (31, 32, 33) umfassen, die sich entlang einer oberen Oberfläche des genannten oberen Teilstücks der Schutzeinrichtung parallel zu der Klingenkante und mit Zwischenabstand zueinander erstrecken, wobei jede der genannten mit Zwischenabstand angeordneten Finnen (31, 32, 33) eine proximale Finnenbasis und eine distale Finnenkante oberhalb der genannten Finnenbasis aufweisen; dadurch gekennzeichnet, dass die genannten distalen Finnenkanten an einer im Wesentlichen konvex gekrümmten Oberfläche (49) angeordnet sind, und wobei aufeinanderfolgende Finnen (31, 32, 33) mehr in Richtung der genannten mindestens einen Klinge (13, 14) geneigt sind als davor angeordnete benachbarte Finnen (31, 32, 33), wobei das Schutzelement (30) mit der zu rasierenden Haut an einer Reihe einzelner Berührungsflächen eingreifen, welche sich über eine Fläche erstrecken, die größer ist als die Summe der Berührungsflächen einzelner distaler Finnenkanten.
9. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 8, wobei die genannten distalen Finnenkanten oberste Oberflächen aufweisen, die unter einer dahinter angeordneten Finne (31, 32, 33) angeordnet sind.
10. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 8, wobei das genannte geformte obere Teilstück des Schutzelements an einer allgemein konvex gekrümmten Oberfläche angeordnet ist, welche die proximalen Finnenbasen schneidet.
11. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 8, wobei jede der genannten Finnen (31, 32, 33) an der genannten proximalen Basis eine größte Dicke aufweist und sich zu einer kleinsten Dicke an der jeweiligen distalen Kante verjüngt.
12. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 8, wobei sich das genannte elastomere Schutzteilstück (30) nicht weiter nach vorne erstreckt als ein vorderstes Teilstück der vorderen Wand von der genannten mindestens einen Klinge (13, 14).
13. Rasierklingeneinheit (10) nach Anspruch 8, wobei das genannte elastomere Schutzteilstück (30) in situ in die genannte Rasierklingen-Körperstruktur (12) geformt wird.
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