Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuereinrichtung zur
Steuerung von Stellmotoren für die Verstellung eines
Kraftfahrzeugsitzes mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Patentanspruchs 1 bzw. mit den Merkmalen des Oberbegriffs
der nebengeordneten Patentansprüche 19 und 21.
Eine gattungsgemäße Steuereinrichtung ist bekannt
(DE 28 36 004 C2). Diese enthält neben einem kippbaren
Betätigungselement für die Sitzlehnenverstellung ein
Betätigungselement für Sitzhöhen- und Sitzlängsverstellung,
das
- - in horizontaler Richtung verschoben werden kann, um den
kompletten Fahrzeugsitz vor- oder zurückzubewegen,
- - in vertikaler Richtung verschoben werden kann, um die
Sitzehöhe zu verändern, und
- - um eine horizontale Achse geschwenkt werden kann, um
die relative Höhenlage zwischen der Vorderkante und der
Hinterkante des Sitzkissens zu verändern.
Die Betätigungselemente sind derart angeordnet, daß sie in
der Draufsicht Symbole der Umrisse eines Sitzes mit
Sitzlehne und Sitzkissen darstellen.
Eine mögliche Anordnung der elektrischen Schaltmittel in
der gattungsbildenden Steuereinrichtung wird in der
DE 28 39 367 C2 beschrieben.
Eine andere bekannte Steuereinrichtung (DE 35 13 050 A1)
weist ebenfalls Symbole für Sitzlehne und Sitzkissen auf,
die dort jedoch unbeweglich sind und in denen separate
Betätigungselemente angeordnet sind, die relativ zu den
Symbolen in sinnfälligen Richtungen bewegbar sind, um
elektrische Schaltmittel zu betätigen.
Es ist auch eine Anordnung von Betätigungselementen eines
Sitzverstellschalters bekannt (EP 02 60 213 A2), bei der
ebenfalls die Umrisse von Sitzlehne und Sitzkissen symbolisch
durch die Betätigungselemente wiedergegeben sind,
wobei das Sitzkissen durch insgesamt vier quadrantenartig
angeordnete Betätigungselemente repräsentiert ist. Zur
Betätigung der elektrische Schaltelemente müssen die
Betätigungselemente gedrückt werden, wobei sich durch
gleichzeitige Betätigung zweier Betätigungselemente andere Stellfunktionen
als durch Betätigung einzelner Betätigungselemente
ansteuern lassen.
Eine vierte bekannte Steuereinrichtung zur Sitzverstellung
(DE 85 16 069 U1) weist ebenfalls ein ein Sitzkissen
symbolisierendes rahmenartiges Betätigungselement auf, das zur
Sitzlängsverstellung als Ganzes in sinnfälliger Richtung
verschiebbar ist. Zwei weitere, eindrückbare Betätigungselemente
sind darin eingelassen, deren eines zum Anheben,
das andere zum Absenken des Sitzes dient. Letztere Anordnung -
die nicht mehr sinnfällig bedienbar ist - bildet
funktional einen einzigen Wechsler mit Mittellage und zwei
verschiedenen Betätigungselementen.
Mit den in den drei letztgenannten Druckschriften beschriebenen
Steuereinrichtungen lassen sich lediglich
dieselben Sitzverstellfunktionen steuern wie mit der
eingangs beschriebenen gattungsbildenden Steuereinrichtung.
Es ist ferner ein Fahrzeugsitz bekannt (DE 36 31 872 C1),
dessen Sitztiefe, das ist der Abstand zwischen der Sitzvorderkante
und der Sitzlehne, zur Anpassung an unterschiedliche
Oberschenkellängen der jeweiligen Insassen
elektromotorisch oder von Hand verändert werden kann.
Neben der mechanischen Alternative "Handrad" ist in dieser
Schrift aber keine Einrichtung zur manuellen Steuerung der
elektromotorischen Sitztiefenveränderung offenbart.
Bei einem anderen bekannten Fahrzeugsitz (DE 30 18 323 C2)
kann ebenfalls die Sitztiefe elektromotorisch oder hydraulisch
verstellt werden; in der letztgenannten Druckschrift
sind aber ebenfalls keine Mittel zur manuellen
Steuerung der Verstellantriebe offenbart.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine gattungsgemäße Steuereinrichtung
so weiterzuentwickeln, daß unter Beibehaltung
von deren sinnfälliger Bedienbarkeit die weitere
Funktion "Sitztiefe verstellen" realisiert werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 1 sowie mit den kennzeichnenden Merkmalen
des ersten nebengeordneten Patentanspruchs 19 und des
zweiten nebengeordneten Patentanspruchs 21 erfindungsgemäß
gelöst.
Durch Teilung des Betätigungselements für die Sitzkissenverstellung
wird die Betätigung des Sitzverstellschalters unter
Beibehaltung der direkt sinnfälligen Zuordnung noch weiter
differenziert, weil es nun möglich ist, entweder - wie
bisher auch - durch Verschieben wenigstens des einen Teils
des Betätigungselements den kompletten Sitz vor- oder zurückzuschieben,
oder durch Verschieben wenigstens des anderen Teils
des Betätigungselements die Sitztiefe zu verändern. Die bereits erwähnten,
schon bisher verfügbaren Verstellmöglichkeiten
bleiben selbstverständlich auch mit dem zweigeteilten
Betätigungselement gemäß der Erfindung erhalten.
Die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche 2 bis 18
offenbaren vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Steuereinrichtung nach Anspruch 1.
Für jede Bedienperson wird der Zweck des vorzugsweise in
Einbaulage horizontal unterteilten Betätigungselements
augenfällig, wenn dessen oberem Teil die Sitztiefenverstellung
und dessen unterem Teil die Sitzlängsverstellung
zugewiesen wird, weil es dem oberen Teil ohne weiteres
die ihm zugewandte Sitzkissenoberfläche - die es verlängern
oder verkürzen kann - und dem unteren Teil das
Chassis des Gesamtsitzes assoziieren kann.
Auch kann es von Vorteil für die Benutzerfreundlichkeit
sein, die beiden Teile des Betätigungselements zur Steuerung der
Verstellung der Sitztiefe gleichzeitig, jedoch gegensinnig
verschiebbar unter entsprechender Kontaktzuordnung zu
gestalten, um auch die Sitztiefenänderung sinnfällig an
dem Betätigungselement vortasten zu können.
Bei einer weiteren bevorzugten Formgebung der Betätigungselement-
Teile kann diese gegensinnige Verschiebung der Teile eine
Verlängerung oder eine Verkürzung der Gesamtlänge des
Betätigungselements aus einer neutralen Grundstellung heraus zur
Folge haben, was ebenfalls im Moment der Betätigung exakt
der gewünschten Verstellfunktion entspricht. Diese gegensinnige
Betätigung kann ohne weiteres durch eine "Scherbewegung"
des Daumens und eines Fingers einer Hand der
Bedienperson vorgenommen werden. Sie verhindert auch
weitgehend, daß bei der Sitztiefenverstellung versehentlich
beide Teile des Betätigungselements nach oben oder nach unten
verschoben werden und damit eine nicht beabsichtigte
Sitzverstellung nach oben oder unten ausgelöst wird.
Die gewohnte Längsverstellung des Sitzes im Fahrgastraum
kann bei den vorstehend genannten Ausführungen vorteilhaft
wieder durch Verschieben des gesamten Betätigungselements, also
gleichzeitige und gleichsinnige Verschiebung beider
Betätigungselement-Teile, gesteuert werden, wenn auch die elektrischen
Schaltmittel für die Längsverstellung beiden Betätigungselement-
Teilen zugeordnet werden.
Mit der im nebengeordneten Anspruch 19 vorgeschlagenen
Steuereinrichtung wird die Sitztiefenverstellung von einem
anderen Gesichtspunkt ausgehend interpretiert. Da die
Veränderung der Sitztiefe, wie bereits definiert, in jedem
Fall den Abstand zwischen der Sitzvorderkante und der
Sitzlehne betrifft, kann sie auch als eine relative Verschiebung
der Sitzlehne gegenüber dem Sitzkissen bzw.
dessen Vorderkante betrachtet werden, sei es, daß die
Sitzlehne feststeht und das Sitzkissen vollständig oder
abschnittsweise verschoben wird, wie es der üblichen
Realisierung entspricht, sei es, daß das Sitzkissen
feststeht und die Sitzlehne verschoben wird.
Nach dieser Betrachtungsweise wird eine überraschend einfache
Erweiterung der gattungsgemäßen Steuereinrichtung
zur Sitztiefenverstellung darin gefunden, das bisher nur
schwenkbare, die Sitzlehne symbolisierende Betätigungselement
nunmehr zusätzlich verschiebbar anzuordnen bzw. zu führen
und der Verschiebebewegung dieses Betätigungselements die Schaltmittel
für die Sitztiefenverstellung zuzuordnen. Vorzugsweise,
jedoch nicht zwingend, wird natürlich die Verschiebebewegung
dieses Betätigungselements entlang der Längserstreckung des
einteiligen, das Sitzkissen symbolisierenden Betätigungselements
geführt werden, um auch hier wieder eine sinnfällige
Betätigung und Steuerung der gewünschten Verstellbewegung
des Sitzes zu erreichen.
Noch eine andere Auslegung der Möglichkeit zur Sitztiefenverstellung
besteht gemäß dem zweiten nebengeordneten
Anspruch 21 darin, einem einteiligen Betätigungselement für
die Sitzlängsverstellung eine zweite Funktionsebene, quasi
eine Doppelbelegung, zuzuordnen, indem ihr auch die
Schaltmittel für die Sitztiefenverstellung unmittelbar
zugeordnet werden. Von besonderem Vorteil ist es dabei,
für beide Verstellungen nur einen Satz elektrischer
Schaltmittel vorzusehen, die durch Eindrücken oder Herausziehen
des Betätigungselements aus der Grunstellung - in der es
vorzugsweise die Sitzlängsverstellung steuert - über eine
dabei mitbetätigte Umschalteinrichtung umgeschaltet werden
können.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen
Steuereinrichtung gehen aus der Zeichnung von fünf Ausführungsbeispielen
der Steuereinrichtung und deren sich
hier anschließender eingehender Beschriebung hervor.
Es zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführung einer Steuereinrichtung,
bei der das Betätigungselement für die Sitzlängs-
und Sitztiefenverstellung durch eine geradlinig
horizontal verlaufende Teilfuge geteilt ist,
Fig. 2 eine zweite Ausführung einer Steuereinrichtung,
bei der das Betätigungselement für die Sitzlängs-
und Sitztiefenverstellung in zwei winklig
ausgebildete Teile geteilt ist, deren Gesamtumriß
wiederum ein Sitzkissen symbolisiert,
Fig. 3 eine dritten Ausführung eines geteilten Betätigungselements
für die Sitzlängs und Sitztiefenverstellung,
bei der ein an der Oberfläche sichtbarer Teilfugenabschnitt
einen breiten, schräg ansteigenden
Spalt bildet,
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 3 um 90° aus deren Ebene
herausgeklappte Ansicht des Betätigungselements,
Fig. 5 eine vierte Variante der Steuereinrichtung, bei
welcher ein schwenkbares Betätigungselement für die
Verstellung der Sitzlehnenneigung zusätzlich
relativ zum Betätigungselement für die Sitzlängsverstellung
verschiebbar ist, um die Veränderung der
Sitztiefe zu steuern, und
Fig. 6 ein Querschnitt einer fünften Variante der Steuereinrichtung, bei
welcher dem Betätigungselement für die Sitzlängsverstellung
eine zweite Funktionsebene zur Sitztiefenverstellung
zugeordnet wird.
Mit der in Fig. 1 gezeigten Ausführung einer Sitzlängs
1, die mit einem Betätigungselement 2 eine Kopfstütze,
mit einem Betätigungselement 3 eine Sitzrückenlehne
und mit einem Betätigungselement 4, das in einen oberen Teil
5 und einen unteren Teil 6 durch eine geradlinig horizontal
verlaufende Teilfuge 7 geteilt ist, ein Sitzkissen
eines nicht dargestellten, mittels Fremdkraft verstellbaren
Kraftfahrzeugsitzes symbolisiert, kann eine Bedienperson
die Betätigungselemente 2 und 4 mit Teilen 5 und 6 in
die jeweils mit Doppelpfeilen bezeichneten Richtungen
verschieben bzw. das Betätigungselement 3 verschwenken und
damit Verstellbewegungen der jeweils symbolisierten
Sitzbestandteile steuern. Die Betätigungselement-Teile 5 und 6 sind
in vertikaler Richtung nur gemeinsam verschiebbar, in
horizontaler Richtung jedoch sowohl gemeinsam als auch
einzeln verschiebbar, wie es durch die in beide eingezeichneten
horizontalen Doppelpfeile angedeutet ist. Alle
Betätigungselemente bzw. Teile sind dazu jeweils in bekannter Weise
in geeigneten Kulissen geführt und werden vorzugsweise
federnd in ihre dargestellten Ausgangslagen zurückgestellt.
Bei den erwähnten Verschieberichtungsangaben wird davon
ausgegangen, daß die Steuereinrichtung innerhalb des
Fahrzeugs in einer wenigstens annähernd vertikalen Ebene
(Türverkleidung oder seitliche Sitzwange) eingebaut ist,
so daß auch dann der Teil 5 oben und der Teil 6 unten
liegt.
Elektrische Festkontakte A, B, C, D bzw. E, F, G, H sind
schematisch angedeutet, die mit je einem den Betätigungselement-
Teilen 5 bzw. 6 zugeordneten Schaltkontakt 5K bzw. 6K
korrespondieren. Die jeweilige mechanische Verbindung
Betätigungselement-Teil-Schaltkontakt ist durch eine gestrichelte
Doppellinie angedeutet. Immer wenn einer der Schaltkontakte
5K bzw. 6K durch Verschiebung eines der Betätigungselement-
Teile 5 bzw. 6 in die entsprechende Richtung elektrisch
mit einem der ihm zugeordneten Festkontakte A-D bzw. E-
H kontaktiert wird, entsteht durch am Schaltkontakt anliegendes
elektrisches Potential ein elektrisches Signal an
einer mit den Festkontakten verbundenen Steuer- oder Auswerteschaltung,
welches wenigstens mittelbar zu einer entsprechenden
Steuerung eines im Kraftfahrzeugsitz angeordneten
Stellelements verwendet wird. Eine solche Steuer-
oder Auswerteschaltung ist z. B. immer dann vorhanden,
wenn auch eine Memory-Schaltung für programmier- und
abrufbare Sitzstellungen vorgesehen ist.
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Anordnung der
Schaltkontakte 5K und 6K so gewählt, daß der Schaltkontakt
5K dem hinteren Ende des Betätigungselement-Teils 5 und der Schaltkontakt
6K dem vorderen Ende des Betätigungselement-Teils 6 zugeordnet
ist. Jeder Schaltkontakt 5K bzw. 6K ist aus der
dargestellten Ruhelage in vier Richtungen schaltbar -
durch kleine Pfeile angedeutet -, welchen jeweils einer
der Festkontakte A bis D bzw. E bis H zugeordnet ist.
Die möglichen bzw. erforderlichen Sitzverstellfunktionen
sind damit nach folgender Tabelle I steuerbar:
Ersichtlich geben die Betätigungs-Fälle a) bis j) dieser
Tabelle die schon bisher möglichen Sitzverstellfunktionen
wieder, während die Fälle k) und l) die neu hinzugekommenen
Funktionen zur Veränderung der Sitztiefe wiedergeben.
Dabei sind die Fälle i) bzw. j) lediglich Überlagerungen
der Fälle f) und g) bzw. e) und h).
Sie entsprechen einer Schwenkbewegung des Betätigungselements 4 um
eine horizontale Achse gegen den bzw. im Uhrzeigersinn (in
der Zeichnungsebene). Es wird dabei von der in der gattungsbildenden
DE 28 36 004 C2 gezeigten Anordnung der
Verstellantriebe am Sitz ausgegangen.
Zusammengefaßt betrachtet werden die Festkontakte A, D, E
und H, also die jeweils bei horizontaler Verschiebung des
Betätigungselements 4 bzw. ihrer Teile 5 und 6 beaufschlagten Festkontakte,
jeweils allein zur Steuerung eines Verstellvorgangs
benutzt, während die Festkontakte B, C, F und G
sowohl allein als auch gemeinsam mit je einem anderen
Festkontakt für Steuerungszwecke beaufschlagbar sind.
Es kann zweckmäßig sein, die für die Beaufschlagung der
Festkontakte A und D notwendigen Verschiebewege des Teils
5 des Betätigungselements 4 länger zu machen als die für die Beaufschlagung
der Festkontakte E und H notwendigen Verschiebewege
des Teils 6 des Betätigungselements 4; dies beugt versehentlichen
Fehlbedienungen vor, die entstehen, wenn zur Sitzlängsverstellung
beide Teile 5 und 6 gleichzeitig verschoben
werden. Selbstverständlich könnte dieses Verschiebeweg-Verhältnis
auch umgekehrt werden.
Ausgehend von der erwähnten bekannten Schalteranordnung in
einem solchen Betätigungselement sind die jeweils einander gegenüberliegenden
Festkontakte A/D, B/C, E/H, F/G Teile von
Wechseltastern, deren Schaltkontakt mit neutraler Mittellage
jeweils durch die Schaltkontakte 5K bzw. 6K gebildet
ist, wobei je zwei Wechseltaster einen gemeinsamen Schaltkontakt
haben.
Eine solche Schalteranordnung kann z. B. mit einer an
elektrischem Potential liegenden kreuzförmigen Schaltwippe
mit vier Schaltarmen realisiert werden, die den jeweiligen
Schaltkontakt 5K bzw. 6K bildet, wobei die einzelnen,
kulissengeführten Verschiebebetätigungen des Betätigungselements
jeweils einen der Schaltarme niederdrücken und mit dem
diesem jeweils zugeordneten Festkontakt in Berührung
bringen.
Die in Fig. 2 gezeigte Variante 1′ der erfindungsgemäßen
Steuereinrichtung unterscheidet sich rein äußerlich nur im
unteren Teil von der erstbeschriebenen Ausführung durch
ein Betätigungselement 4′, das in zwei winklig geformte Betätigungselement-
Teile 5′ und 6′ aufgeteilt ist, die aber wieder im
Gesamtumriß ein Sitzkissen symbolisieren. Die winklige
Form der Betätigungselement-Teile wird durch je einen langen
Schenkel 5.1 bzw. 6.1 und einen kurzen Schenkel 5.2 bzw.
6.2 gebildet, die einander jeweils parallel gegenüberliegen.
Die horizontal angeordneten langen Schenkel 5.1 und
6.1 sind in der dargestellten Ruhelage durch einen schmalen,
nicht weiter verengbaren Teilfugenabschnitt 7′
voneinander getrennt. Die vertikal verlaufenden kurzen
Schenkel 5.2 bzw. 6.2 sind jeweils von den ihnen gegenüberliegenden
Enden der langen Schenkel 6.1 bzw. 5.1 durch
je einen breiten Teilfugenabschnitt 7′′ getrennt. Vertikal
in die kurzen Schenkel 5.2 bzw. 6.2 eingezeichnete Doppelpfeile
deuten deren Verschiebbarkeit in die Pfeilrichtungen
an.
Die breiten Teilfugenabschnitte 7′′ erlauben eine gegenseitige
Annäherung beider Teil-Betätigungselemente 5′ und 6′ in
horizontaler Richtung - durch kleine, gegeneinander
zeigende Pfeile im oberen Teilfugenabschnitt 7′′ angedeutet
-, und dadurch eine Verkürzung der Gesamtlänge des
Betätigungselements 4′, die sinnfällig einer Verkürzung der zur
stehenden Sitztiefe assoziiert werden kann. Eine
Bedienperson kann das Betätigungselement 4′ mit Daumen und Zeigefinger
einer Hand von oben her an ihrem vorderen - im Bild
linken - und hinteren - im Bild rechten - Rand bzw. an den
diese Ränder bildenden kurzen Schenkeln 5.2 und 6.2 der
Teile 5′ und 6′ umgreifen und zusammendrücken, woraus die
gleichzeitige gegensinnige Verschiebung beider Betätigungselement-
Teile 5′ und 6′ resultiert. Bei der Gestaltung der
Kulissenführungen für letztere ist dann darauf zu achten,
daß jeder Teil um nicht mehr als die Hälfte der Breite des
breiten Teilfugenabschnitts 7′′ auf den jeweils anderen
Betätigungselement-Teil zu verschoben werden kann, um eine notwendige
gleichzeitige Festkontaktbeaufschlagung - auf die
später noch eingegangen wird - zu gewährleisten. Natürlich
muß der dann noch mögliche horizontale Verschiebehub der
Betätigungselement-Teile 5′ bzw. 6′ noch hinreichend groß für die
zuverlässige Betätigung der elektrischen Schaltmittel
(insbesondere Festkontakte D und E) sein.
In Gegenrichtung ist durch eine Scherbewegung von Daumen
und Finger einer Hand, die jeweils an Ober- und Unterseite
angreifen - wobei diese Scherbewegung vorteilhaft durch
eine an diese Seiten angeformte Oberflächenstruktur, z. B.
eine angedeutete Riffelung R, unterstützt wird - auch eine
gleichzeitige gegensinnige Verschiebung beider Betätigungselement-
Teile 5′ und 6′ möglich - durch kleine, auseinander
zeigende Pfeile im unteren Teilfugenabschnitt 7′′
angedeutet -, die die gezeigte Gesamtlänge des Betätigungselements
4′ vergrößert und daher sinnfällig einer Verlängerung
der zur Verfügung stehenden Sitztiefe assoziierbar
ist. Auch bei dieser gegensinnigen Verschiebebewegung
stützen sich die beiden Betätigungselement-Teile aneinander ab, so
daß eine überlagerte Kippbewegung vermieden wird. Durch
einen sich über beide Betätigungselement-Teile 5′ und 6′ erstreckenden
geschwungenen, im wesentlichen horizontal verlaufenden
Doppelpfeil ist noch die gemeinsame Verschiebbarkeit
beider Teile angedeutet.
Wiederum ist jedem Betätigungselement-Teil 5′ bzw. 6′ ein Schaltkontakt
5K′ bzw. 6K′ zugeordnet, die jeweils wiederum mit
Festkontakten A bis D bzw. E bis H korrespondieren.
Die möglichen bzw. erforderlichen Sitzverstellfunktionen
der zweiten Variante sind damit z. B. nach folgender
Tabelle II steuerbar:
Ersichtlich weichen die Signalkombinationen der vorstehenden
Tabelle II gegenüber denen der Tabelle I ab;
Beaufschlagungen einzelner Festkontakte führen nur noch
bei der getrennten Verstellung von Sitzvorder- bzw.
-hinterkante zu Verstellbewegungen, während für alle
anderen Verstellbewegungen zwei Festkontakte gleichzeitig
beaufschlagt werden. Dies hat unter anderem den Vorteil,
daß eine Bedienperson sowohl bei der Längsverstellung des
kompletten Sitzes als auch bei der Veränderung der
Sitztiefe nicht mehr darauf achten muß, welchen der
Betätigungselement-Teile 5′ oder 6′ sie betätigen muß. Die Schaltmittel
für die Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes
und für die Sitztiefenverstellung desselben
Sitzes sind hier also beiden Betätigungselement-Teilen 5′ und 6′
zugeordnet.
Nach der zweiten Tabelle notwendige UND-Verknüpfungen
werden z. B. durch logische UND-Gatter realisiert, die ein
Ausgangssignal zur Aktivierung des jeweiligen Sitzverstellantriebs
nur dann erzeugen, wenn beide Festkontakte -
die an die Eingänge des jeweiligen UND-Gatters angeschlossen
sind - gleichzeitig beaufschlagt werden. In
einfacher Ausführung sind UND-Verknüpfungen jedoch nur bei
der Verstellung der Sitztiefe notwendig; dabei sind
jeweils die Festkontakte A und H (zur Vergrößerung der
Sitztiefe) bzw. D und E (zur Verkürzung der Sitztiefe) auf
Eingänge von UND-Gattern zu schalten. Die Fälle a) und d)
aus Tabelle II, in welchen jeweils beide Betätigungselement-Teile
5′ und 6′ gleichsinnig horizontal verschoben werden,
können gleich wie in den entsprechenden Fällen aus der
ersten Tabelle auch durch Auswertung der Beaufschlagung
einzelner Festkontakte realisiert werden, wobei z. B. dann
im Fall a) der Festkontakt E, im Fall d) der Festkontakt H
"leerbetätigt" wird.
Ferner ist es mit der skizzierten Anordnung der Schalter
möglich, im Fall d) lediglich das Signal von Festkontakt
H - anstelle von Festkontakt D - zur Steuerung des Vorgangs
"komplett zurückschieben" auszuwerten, weil dessen
einzige andere Beaufschlagung [Fall k)] nur in UND-Verknüpfung
mit der Beaufschlagung des Festkontakts A einen Verstellvorgang
auslöst.
Wie in Fig. 3 gezeigt, kann statt der winkligen Formgebung
beider Betätigungselement-Teile 5′ und 6′ selbstverständlich
auch ein stilistisch gefälligerer, schräg ansteigender
Verlauf eines Teilfugenabschnitts 7′′′ der zwei Betätigungselement-
Teile 5′′ und 6′′ trennenden Teilfuge 7 wenigstens auf
der als Sitzkissensymbol wahrnehmbaren Oberfläche vorgesehen
werden, wobei wieder darauf zu achten ist, daß
dessen Abmessungen, insbesondere seine auf die Richtung
der gegenseitigen Annäherung beider Betätigungselement-Teile 5′′
und 6′′ projizierte Breite, deren gegenseitige Annäherung
ermöglichen. In der gezeigten Ausführung verläuft die
eigentliche Teilfuge 7 wieder horizontal wie in der in
Fig. 1 gezeigten Variante; die manuelle Bedienung entspricht
jedoch der Variante aus Fig. 2. Anlehnend an die
Bezeichnungen in Fig. 2 ist der vordere - im Bild linke -
Rand des Betätigungselements 4′′ wieder durch einen (End-)Abschnitt
5.2 des Betätigungselement-Teils 5′′ gebildet, der hintere - im
Bild rechte - Rand des Betätigungselements 4′′ wieder durch einen
(End-)Abschnitt 6.2 des Betätigungselement-Teils 6′′.
Natürlich kann bei Bedarf auch der in Fig. 2 gezeigte
Verlauf der Teilfugenabschnitte 7′′ nur in der sichtbaren
Oberfläche vorgesehen werden, während die eigentliche
Teilfuge horizontal verläuft.
Fig. 4 zeigt schließlich noch eine gegenüber Fig. 3 um
90° aus deren Ebene herausgeklappte Ansicht des Betätigungselements
4′′ aus der in Fig. 3 eingetragenen Pfeilrichtung IV, die
die teilweise Überdeckung der beiden Teile 5′′ und 6′′
veranschaulicht und auch eine Ausführungsmöglichkeit für
eine formschlüssige Kupplung beider Teile 5′′ und 6′′
zeigt.
Insbesondere kann die gegenseitige Abstützung beider
Betätigungselement-Teile - in allen Ausführungsvarianten - durch
eine formschlüssige Kupplung bzw. Verbindung beider Teile
des Betätigungselements 4, 4′ bzw 4′′ realisiert werden, z. B. durch
die gezeigte Schwalbenschwanzführung oder eine andere
Nut-Feder-Verbindung, die zwar die gegensinnige Verschiebung
beider Teile in einer Richtung erlaubt, ein Aufweiten
der Teilfuge 7 jedoch verhindert.
In allen bisher gezeigten und anderen denkbaren Ausführungen
des geteilten Betätigungselements sind die Schaltmittel für
die Verstellung der Sitztiefe des Kraftfahrzeugsitzes
vorzugsweise wenigstens dem Teil des Betätigungselements zugeordnet,
der eine Begrenzung des in Einbaustellung vorn oben
gelegenen Randteils des Betätigungselements bildet, der in symbolischer
Form die Sitzflächenvorderkante repräsentiert. In
jedem Fall wird also die Bedienperson auch bereits der von
ihr manuell bewirkten Realtivbewegung dieses Betätigungselement-
Teils gegenüber dem anderen, wenigstens der Längsverstellung
des kompletten Sitzes zugeordneten Betätigungselement-Teil
sinnfällig eine Relativbewegung der Sitzvorderkante
gegenüber dem Sitzgestell ohne weiteres assoziieren
können.
Auf der elektrischen Seite der Steuereinrichtung können in
allen Ausführungsbeispielen wenigstens den Festkontakten,
die sowohl einzeln als auch gemeinsam mit einem anderen
Festkontakt beaufschlagt werden (Fälle b), c), i), j) in
Tabelle I und II), elektrische Verzögerungsmittel zugeordnet
werden, die bewirken, daß eine Sitzverstellung nach
Beaufschlagung eines einzelnen Festkontaktes erst geringfügig
verzögert einsetzt; wenn innerhalb der Verzögerungszeitspanne
noch ein weiterer Festkontakt zur Steuerung
einer überlagerten Verstellung beaufschlagt wird,
wird letztere ausgeführt, ansonsten die Verstellung, die
durch den einzeln beaufschlagten Festkontakt steuerbar
ist.
Fig. 5 stellt eine Variante der Steuereinrichtung gemäß
dem ersten nebengeordneten Anspruch 19 dar, die ebenfalls
eine sinnfällige Integration der Sitztiefenverstellung in
die gattungsbildende Steuereinrichtung darstellt. Die
Steuereinrichtung 1 hat nunmehr eine gegenüber dem gattungsbildenden
Stand der Technik rein äußerlich unveränderte
Form, also ein einteiliges Betätigungselement 4 als Symbol
für ein Sitzkissen, das in die jeweils mit Doppelpfeilen
bezeichneten Richtungen verschiebbar ist. Das Betätigungselement
3 - das Symbol für die Sitzrückenlehne - ist allerdings
nunmehr und im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten
Ausführung zusätzlich zu seiner Schwenkbarkeit in die
mit einem in Fig. 5 horizontal in der Längserstreckungsrichtung
des Betätigungselements 4 verlaufenden Doppelpfeil
bezeichneten Richtung verschiebbar. Damit kann
eine Bedienperson über zugeordnete elektrische Schaltmittel
die Veränderung der Sitztiefe steuern. Wieder sind die
Betätigungselemente 2, 3 und 4 jeweils in bekannter Weise in geeigneten
Kulissen geführt und werden vorzugsweise federnd in
ihre dargestellten Ausgangslagen zurückgestellt.
Da das Betätigungselement 3 in bekannter Weise winklig zum Betätigungselement
4 angeordnet ist, wodurch sich insgesamt ein zweiteiliges
Sitzsymbol ergibt, wird seiner Verschiebebewegung
nach links aus der dargestellten Stellung die Verkürzung
der Sitztiefe assoziiert und seiner Verschiebebewegung nach
rechts aus der dargestellten Stellung die Verlängerung der
Sitztiefe, da jeweils Verschiebebewegungen der Sitzlehne
gegenüber dem stillstehenden Sitzkissen vorgegeben werden.
Die elektrischen Schaltmittel zu dieser Variante brauchen
gegenüber der einleitend erwähnten bekannten Anordnung nur
um einen der Verschiebebewegung des Betätigungselements 3 zugeordnten
zweipoligen Wechsler mit Mittellage ergänzt zu
werden, der einen der Sitztiefenverstellung zugeordneten
Verstellantrieb wenigstens mittelbar steuert.
Natürlich sind auch in der letztbeschriebenen Variante
noch andere Bedienmöglichkeiten denkbar, so z. B. daß
beide Betätigungselemente 3 und 4 gleichzeitig gegensinnig verschoben
werden müssen, auseinander zur Verkürzung, zueinander
zur Verlängerung der Sitztiefe.
Selbstverständlich kann jeder der gezeigten Varianten abweichend
von den dargestellten Anordnungen der elektrischen
Schalterkontakte auch mit konventionellen Polwendeschaltern
ausgestattet werden, wenn keine elektronische
Steuer- oder Auswerteschaltung eingebaut werden soll.
Jeder Bewegungsrichtung eines Betätigungselements ist dann eine
Schaltachse zugeordnet, die nur in der jeweiligen Bewegungsrichtung
hin und her schwenkbar ist. Beispielsweise
ist im Fall des geteilten Betätigungselements 4 in Fig. 1 jedem der
vier dort gezeichneten Doppelpfeile eine solche Schaltachse
zugeordnet. Jeder der vier Schaltachsen ist ein
zweipoliger Wechsel-Schaltkontakt (Schaltwippe) zugeordnet,
dessen einer Pol Pluspotential und dessen anderer Pol
Massepotential führt. Jeder der beiden Auslenkeinrichtungen
der zweipoligen Schaltwippe aus ihrer Ruhelage sind
zwei Festkontakte zugeordnet, die jeweils unmittelbar mit
dem jeweils zu steuernden Stellmotor verbunden sind.
Schließlich zeigt Fig. 6 in starker Vereinfachung noch
eine vorteilhafte Möglichkeit zur Erweiterung der gattungsgemäßen
Steuereinrichtung um eine Sitztiefenverstellung
gemäß dem zweiten nebengeordneten Anspruch 21. In dieser
Ausführungsform hat das Betätigungselement 4 für die Sitzlängsverstellung
eine Grundstellung (durchgezogen gezeichnet), aus
der es in einer Ebene EI in Richtung des horizontalen
Doppelpfeils verschiebbar ist. Es ist je ein Elektromotor
MSL für die Sitzlängsverstellung und ein Elektromotor MST
für die Sitztiefenverstellung vorgesehen. Für die reversierende
Steuerung dieser beiden Motoren sind dem Betätigungselement 4
zwei Schaltwippen SW1 und SW2 zugeordnet, deren eine (SW1)
in nicht näher gezeigter Weise an Pluspotential und deren
andere (SW2) an Massepotential angeschlossen ist. Beide
Schaltwippen werden mittels dem Betätigungselement 4 über einen in
vertikaler Richtung federnden Stößel 8 bei deren Verschiebung
in horizontaler Richtung gleichzeitig betätigt.
Ein Festkontakt I korrespondiert mit dem linken Schaltkontakt
der Schaltwippe SW1 und ein Festkontakt J mit dem
rechten Schaltkontakt derselben Schaltwippe.
Ein Festkontakt K korrespondiert mit dem linken Schaltkontakt
der Schaltwippe SW2 und ein Festkontakt L mit dem
rechten Schaltkontakt derselben Schaltwippe.
Jeder der vier Festkontakte I, J, K und L ist fest mit je
einem Schaltkontakt eines Umschaltrelais 9 verbunden. Das
Umschaltrelais 9 wird seinerseits über einen Tastschalter
10 geschaltet. Dieser ist ebenfalls dem Betätigungselement 4 zugeordnet
und wird betätigt, wenn dieses aus seiner Grundstellung
in der Ebene EI - die durch angedeutete Federn und
weitere, nicht dargestellte geeignete Führungsmittel
eingestellt wird - vertikal nach unten in eine abweichende
Ebene EII gedrückt wird, in der es die gestrichelt
gezeichnete Stellung einnimmt.
In Umkehrung zur dargestellten Ausführung könnte der
Tastschalter 10 natürlich auch so ausgelegt werden, daß er
durch vertikales Herausziehen des Betätigungselements 4 aus seiner
Grundstellung nach oben geschaltet würde.
Es versteht sich von selbst, daß dieser Tastschalter so
ausgelegt wird, daß er bei in die abweichende Ebene hineinverstelltem
Schaltelement 11 auch bei dessen größter
Verschiebung zur Sitzverstellung geschlossen bleibt.
Die beiden Schaltwippen SW1 und SW2 bilden im Verein mit
den Festkontakten I, J, K und L einen Polwendeschalter der
weiter oben bereits angesprochenen Art.
Zur Verdeutlichung von dessen elektrischer Funktion sind
an den vier Schaltkontakten des Umschaltrelais 9 nochmals
Symbole für die dort bei Betätigung der Schaltwippen
anliegenden elektrischen Potentiale in Klammern eingezeichnet.
An die Festkontakte des Umschaltrelais 9 sind
die Klemmen der beiden Elektromotoren MSL und MST in
allgemein bekannter Weise angeschlossen, wobei in dessen
dargestellter Grunstellung - Erregerspule stromlos - der
Motor MSL für die Sitzlängsverstellung an den durch das
Betätigungselement 4 schaltbaren Polwendeschalter angeschlossen ist.
Zur Sitztiefenverstellung muß die Bedienperson also das
Betätigungselement zuerst gegen federnde Rückstellkräfte in die
abweichende Ebene EII verstellen und dann in gewohnter
Weise in die gewünschte Verstellrichtung des Sitzes
verschieben. Zur Sitztiefenverstellung ist also ein
geringfügig höherer Bedienungsaufwand notwendig, der
jedoch auch den Aufmerksamkeitswert für diese Verstellung
erhöht. Eine gewisse Absicherung gegen ungewollte Verstellung
der Sitztiefe kann durch Vorsehen einer nicht zu
leicht überdrückbaren Raste in der Richtung gewährleistet
werden, in die das Betätigungselement 4 zur Betätigung des Tastschalters
10 geschoben werden muß.
Denkbar, jedoch offenbar aufwendiger ist eine Ausführung
der letztgezeigten Variante, in der dem Betätigungselement jeweils
getrennte Schaltmittel für die Sitzlängsverstellung und
für die Sitztiefenverstellung zugeordnet sind, die je nach
der durch das Betätigungselement eingenommenen Ebene EI oder EII in
Funktion gesetzt werden. Eine Umschalteinrichtung wäre in
einer solchen Ausführung nicht mehr notwendig.