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DE3933561C1 - - Google Patents

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Publication number
DE3933561C1
DE3933561C1 DE3933561A DE3933561A DE3933561C1 DE 3933561 C1 DE3933561 C1 DE 3933561C1 DE 3933561 A DE3933561 A DE 3933561A DE 3933561 A DE3933561 A DE 3933561A DE 3933561 C1 DE3933561 C1 DE 3933561C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
actuating element
seat
control device
adjustment
switching
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE3933561A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Dipl.-Ing. Krieg (Fh), 7333 Ebersbach, De
Josef 7448 Wolfschlugen De Berger
Siegfried 7036 Schoenaich De Klink
Heinz 7032 Sindelfingen De Baumert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mercedes Benz AG filed Critical Mercedes Benz AG
Priority to DE3933561A priority Critical patent/DE3933561C1/de
Priority to GB9020939A priority patent/GB2236580B/en
Priority to IT48334A priority patent/IT1242061B/it
Priority to US07/593,909 priority patent/US5278363A/en
Priority to FR909012302A priority patent/FR2652786B1/fr
Priority to JP2266568A priority patent/JPH0755636B2/ja
Application granted granted Critical
Publication of DE3933561C1 publication Critical patent/DE3933561C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/0224Non-manual adjustments, e.g. with electrical operation
    • B60N2/0226User interfaces specially adapted for seat adjustment
    • B60N2/0228Hand-activated mechanical switches
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/0224Non-manual adjustments, e.g. with electrical operation
    • B60N2/0226User interfaces specially adapted for seat adjustment
    • B60N2/0229User interfaces specially adapted for seat adjustment characterised by the shape, e.g. switches having cushion or backrest shape
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H2217/00Facilitation of operation; Human engineering
    • H01H2217/04Mimics of controlled apparatus or symbol

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Human Computer Interaction (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Control Of Position Or Direction (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuereinrichtung zur Steuerung von Stellmotoren für die Verstellung eines Kraftfahrzeugsitzes mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 bzw. mit den Merkmalen des Oberbegriffs der nebengeordneten Patentansprüche 19 und 21.
Eine gattungsgemäße Steuereinrichtung ist bekannt (DE 28 36 004 C2). Diese enthält neben einem kippbaren Betätigungselement für die Sitzlehnenverstellung ein Betätigungselement für Sitzhöhen- und Sitzlängsverstellung, das
  • - in horizontaler Richtung verschoben werden kann, um den kompletten Fahrzeugsitz vor- oder zurückzubewegen,
  • - in vertikaler Richtung verschoben werden kann, um die Sitzehöhe zu verändern, und
  • - um eine horizontale Achse geschwenkt werden kann, um die relative Höhenlage zwischen der Vorderkante und der Hinterkante des Sitzkissens zu verändern.
Die Betätigungselemente sind derart angeordnet, daß sie in der Draufsicht Symbole der Umrisse eines Sitzes mit Sitzlehne und Sitzkissen darstellen.
Eine mögliche Anordnung der elektrischen Schaltmittel in der gattungsbildenden Steuereinrichtung wird in der DE 28 39 367 C2 beschrieben.
Eine andere bekannte Steuereinrichtung (DE 35 13 050 A1) weist ebenfalls Symbole für Sitzlehne und Sitzkissen auf, die dort jedoch unbeweglich sind und in denen separate Betätigungselemente angeordnet sind, die relativ zu den Symbolen in sinnfälligen Richtungen bewegbar sind, um elektrische Schaltmittel zu betätigen.
Es ist auch eine Anordnung von Betätigungselementen eines Sitzverstellschalters bekannt (EP 02 60 213 A2), bei der ebenfalls die Umrisse von Sitzlehne und Sitzkissen symbolisch durch die Betätigungselemente wiedergegeben sind, wobei das Sitzkissen durch insgesamt vier quadrantenartig angeordnete Betätigungselemente repräsentiert ist. Zur Betätigung der elektrische Schaltelemente müssen die Betätigungselemente gedrückt werden, wobei sich durch gleichzeitige Betätigung zweier Betätigungselemente andere Stellfunktionen als durch Betätigung einzelner Betätigungselemente ansteuern lassen.
Eine vierte bekannte Steuereinrichtung zur Sitzverstellung (DE 85 16 069 U1) weist ebenfalls ein ein Sitzkissen symbolisierendes rahmenartiges Betätigungselement auf, das zur Sitzlängsverstellung als Ganzes in sinnfälliger Richtung verschiebbar ist. Zwei weitere, eindrückbare Betätigungselemente sind darin eingelassen, deren eines zum Anheben, das andere zum Absenken des Sitzes dient. Letztere Anordnung - die nicht mehr sinnfällig bedienbar ist - bildet funktional einen einzigen Wechsler mit Mittellage und zwei verschiedenen Betätigungselementen.
Mit den in den drei letztgenannten Druckschriften beschriebenen Steuereinrichtungen lassen sich lediglich dieselben Sitzverstellfunktionen steuern wie mit der eingangs beschriebenen gattungsbildenden Steuereinrichtung.
Es ist ferner ein Fahrzeugsitz bekannt (DE 36 31 872 C1), dessen Sitztiefe, das ist der Abstand zwischen der Sitzvorderkante und der Sitzlehne, zur Anpassung an unterschiedliche Oberschenkellängen der jeweiligen Insassen elektromotorisch oder von Hand verändert werden kann. Neben der mechanischen Alternative "Handrad" ist in dieser Schrift aber keine Einrichtung zur manuellen Steuerung der elektromotorischen Sitztiefenveränderung offenbart. Bei einem anderen bekannten Fahrzeugsitz (DE 30 18 323 C2) kann ebenfalls die Sitztiefe elektromotorisch oder hydraulisch verstellt werden; in der letztgenannten Druckschrift sind aber ebenfalls keine Mittel zur manuellen Steuerung der Verstellantriebe offenbart.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine gattungsgemäße Steuereinrichtung so weiterzuentwickeln, daß unter Beibehaltung von deren sinnfälliger Bedienbarkeit die weitere Funktion "Sitztiefe verstellen" realisiert werden kann. Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie mit den kennzeichnenden Merkmalen des ersten nebengeordneten Patentanspruchs 19 und des zweiten nebengeordneten Patentanspruchs 21 erfindungsgemäß gelöst.
Durch Teilung des Betätigungselements für die Sitzkissenverstellung wird die Betätigung des Sitzverstellschalters unter Beibehaltung der direkt sinnfälligen Zuordnung noch weiter differenziert, weil es nun möglich ist, entweder - wie bisher auch - durch Verschieben wenigstens des einen Teils des Betätigungselements den kompletten Sitz vor- oder zurückzuschieben, oder durch Verschieben wenigstens des anderen Teils des Betätigungselements die Sitztiefe zu verändern. Die bereits erwähnten, schon bisher verfügbaren Verstellmöglichkeiten bleiben selbstverständlich auch mit dem zweigeteilten Betätigungselement gemäß der Erfindung erhalten.
Die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche 2 bis 18 offenbaren vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung nach Anspruch 1.
Für jede Bedienperson wird der Zweck des vorzugsweise in Einbaulage horizontal unterteilten Betätigungselements augenfällig, wenn dessen oberem Teil die Sitztiefenverstellung und dessen unterem Teil die Sitzlängsverstellung zugewiesen wird, weil es dem oberen Teil ohne weiteres die ihm zugewandte Sitzkissenoberfläche - die es verlängern oder verkürzen kann - und dem unteren Teil das Chassis des Gesamtsitzes assoziieren kann.
Auch kann es von Vorteil für die Benutzerfreundlichkeit sein, die beiden Teile des Betätigungselements zur Steuerung der Verstellung der Sitztiefe gleichzeitig, jedoch gegensinnig verschiebbar unter entsprechender Kontaktzuordnung zu gestalten, um auch die Sitztiefenänderung sinnfällig an dem Betätigungselement vortasten zu können.
Bei einer weiteren bevorzugten Formgebung der Betätigungselement- Teile kann diese gegensinnige Verschiebung der Teile eine Verlängerung oder eine Verkürzung der Gesamtlänge des Betätigungselements aus einer neutralen Grundstellung heraus zur Folge haben, was ebenfalls im Moment der Betätigung exakt der gewünschten Verstellfunktion entspricht. Diese gegensinnige Betätigung kann ohne weiteres durch eine "Scherbewegung" des Daumens und eines Fingers einer Hand der Bedienperson vorgenommen werden. Sie verhindert auch weitgehend, daß bei der Sitztiefenverstellung versehentlich beide Teile des Betätigungselements nach oben oder nach unten verschoben werden und damit eine nicht beabsichtigte Sitzverstellung nach oben oder unten ausgelöst wird.
Die gewohnte Längsverstellung des Sitzes im Fahrgastraum kann bei den vorstehend genannten Ausführungen vorteilhaft wieder durch Verschieben des gesamten Betätigungselements, also gleichzeitige und gleichsinnige Verschiebung beider Betätigungselement-Teile, gesteuert werden, wenn auch die elektrischen Schaltmittel für die Längsverstellung beiden Betätigungselement- Teilen zugeordnet werden.
Mit der im nebengeordneten Anspruch 19 vorgeschlagenen Steuereinrichtung wird die Sitztiefenverstellung von einem anderen Gesichtspunkt ausgehend interpretiert. Da die Veränderung der Sitztiefe, wie bereits definiert, in jedem Fall den Abstand zwischen der Sitzvorderkante und der Sitzlehne betrifft, kann sie auch als eine relative Verschiebung der Sitzlehne gegenüber dem Sitzkissen bzw. dessen Vorderkante betrachtet werden, sei es, daß die Sitzlehne feststeht und das Sitzkissen vollständig oder abschnittsweise verschoben wird, wie es der üblichen Realisierung entspricht, sei es, daß das Sitzkissen feststeht und die Sitzlehne verschoben wird.
Nach dieser Betrachtungsweise wird eine überraschend einfache Erweiterung der gattungsgemäßen Steuereinrichtung zur Sitztiefenverstellung darin gefunden, das bisher nur schwenkbare, die Sitzlehne symbolisierende Betätigungselement nunmehr zusätzlich verschiebbar anzuordnen bzw. zu führen und der Verschiebebewegung dieses Betätigungselements die Schaltmittel für die Sitztiefenverstellung zuzuordnen. Vorzugsweise, jedoch nicht zwingend, wird natürlich die Verschiebebewegung dieses Betätigungselements entlang der Längserstreckung des einteiligen, das Sitzkissen symbolisierenden Betätigungselements geführt werden, um auch hier wieder eine sinnfällige Betätigung und Steuerung der gewünschten Verstellbewegung des Sitzes zu erreichen.
Noch eine andere Auslegung der Möglichkeit zur Sitztiefenverstellung besteht gemäß dem zweiten nebengeordneten Anspruch 21 darin, einem einteiligen Betätigungselement für die Sitzlängsverstellung eine zweite Funktionsebene, quasi eine Doppelbelegung, zuzuordnen, indem ihr auch die Schaltmittel für die Sitztiefenverstellung unmittelbar zugeordnet werden. Von besonderem Vorteil ist es dabei, für beide Verstellungen nur einen Satz elektrischer Schaltmittel vorzusehen, die durch Eindrücken oder Herausziehen des Betätigungselements aus der Grunstellung - in der es vorzugsweise die Sitzlängsverstellung steuert - über eine dabei mitbetätigte Umschalteinrichtung umgeschaltet werden können.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung gehen aus der Zeichnung von fünf Ausführungsbeispielen der Steuereinrichtung und deren sich hier anschließender eingehender Beschriebung hervor.
Es zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführung einer Steuereinrichtung, bei der das Betätigungselement für die Sitzlängs- und Sitztiefenverstellung durch eine geradlinig horizontal verlaufende Teilfuge geteilt ist,
Fig. 2 eine zweite Ausführung einer Steuereinrichtung, bei der das Betätigungselement für die Sitzlängs- und Sitztiefenverstellung in zwei winklig ausgebildete Teile geteilt ist, deren Gesamtumriß wiederum ein Sitzkissen symbolisiert,
Fig. 3 eine dritten Ausführung eines geteilten Betätigungselements für die Sitzlängs und Sitztiefenverstellung, bei der ein an der Oberfläche sichtbarer Teilfugenabschnitt einen breiten, schräg ansteigenden Spalt bildet,
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 3 um 90° aus deren Ebene herausgeklappte Ansicht des Betätigungselements,
Fig. 5 eine vierte Variante der Steuereinrichtung, bei welcher ein schwenkbares Betätigungselement für die Verstellung der Sitzlehnenneigung zusätzlich relativ zum Betätigungselement für die Sitzlängsverstellung verschiebbar ist, um die Veränderung der Sitztiefe zu steuern, und
Fig. 6 ein Querschnitt einer fünften Variante der Steuereinrichtung, bei welcher dem Betätigungselement für die Sitzlängsverstellung eine zweite Funktionsebene zur Sitztiefenverstellung zugeordnet wird.
Mit der in Fig. 1 gezeigten Ausführung einer Sitzlängs 1, die mit einem Betätigungselement 2 eine Kopfstütze, mit einem Betätigungselement 3 eine Sitzrückenlehne und mit einem Betätigungselement 4, das in einen oberen Teil 5 und einen unteren Teil 6 durch eine geradlinig horizontal verlaufende Teilfuge 7 geteilt ist, ein Sitzkissen eines nicht dargestellten, mittels Fremdkraft verstellbaren Kraftfahrzeugsitzes symbolisiert, kann eine Bedienperson die Betätigungselemente 2 und 4 mit Teilen 5 und 6 in die jeweils mit Doppelpfeilen bezeichneten Richtungen verschieben bzw. das Betätigungselement 3 verschwenken und damit Verstellbewegungen der jeweils symbolisierten Sitzbestandteile steuern. Die Betätigungselement-Teile 5 und 6 sind in vertikaler Richtung nur gemeinsam verschiebbar, in horizontaler Richtung jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln verschiebbar, wie es durch die in beide eingezeichneten horizontalen Doppelpfeile angedeutet ist. Alle Betätigungselemente bzw. Teile sind dazu jeweils in bekannter Weise in geeigneten Kulissen geführt und werden vorzugsweise federnd in ihre dargestellten Ausgangslagen zurückgestellt.
Bei den erwähnten Verschieberichtungsangaben wird davon ausgegangen, daß die Steuereinrichtung innerhalb des Fahrzeugs in einer wenigstens annähernd vertikalen Ebene (Türverkleidung oder seitliche Sitzwange) eingebaut ist, so daß auch dann der Teil 5 oben und der Teil 6 unten liegt.
Elektrische Festkontakte A, B, C, D bzw. E, F, G, H sind schematisch angedeutet, die mit je einem den Betätigungselement- Teilen 5 bzw. 6 zugeordneten Schaltkontakt 5K bzw. 6K korrespondieren. Die jeweilige mechanische Verbindung Betätigungselement-Teil-Schaltkontakt ist durch eine gestrichelte Doppellinie angedeutet. Immer wenn einer der Schaltkontakte 5K bzw. 6K durch Verschiebung eines der Betätigungselement- Teile 5 bzw. 6 in die entsprechende Richtung elektrisch mit einem der ihm zugeordneten Festkontakte A-D bzw. E- H kontaktiert wird, entsteht durch am Schaltkontakt anliegendes elektrisches Potential ein elektrisches Signal an einer mit den Festkontakten verbundenen Steuer- oder Auswerteschaltung, welches wenigstens mittelbar zu einer entsprechenden Steuerung eines im Kraftfahrzeugsitz angeordneten Stellelements verwendet wird. Eine solche Steuer- oder Auswerteschaltung ist z. B. immer dann vorhanden, wenn auch eine Memory-Schaltung für programmier- und abrufbare Sitzstellungen vorgesehen ist.
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Anordnung der Schaltkontakte 5K und 6K so gewählt, daß der Schaltkontakt 5K dem hinteren Ende des Betätigungselement-Teils 5 und der Schaltkontakt 6K dem vorderen Ende des Betätigungselement-Teils 6 zugeordnet ist. Jeder Schaltkontakt 5K bzw. 6K ist aus der dargestellten Ruhelage in vier Richtungen schaltbar - durch kleine Pfeile angedeutet -, welchen jeweils einer der Festkontakte A bis D bzw. E bis H zugeordnet ist. Die möglichen bzw. erforderlichen Sitzverstellfunktionen sind damit nach folgender Tabelle I steuerbar:
Ersichtlich geben die Betätigungs-Fälle a) bis j) dieser Tabelle die schon bisher möglichen Sitzverstellfunktionen wieder, während die Fälle k) und l) die neu hinzugekommenen Funktionen zur Veränderung der Sitztiefe wiedergeben. Dabei sind die Fälle i) bzw. j) lediglich Überlagerungen der Fälle f) und g) bzw. e) und h). Sie entsprechen einer Schwenkbewegung des Betätigungselements 4 um eine horizontale Achse gegen den bzw. im Uhrzeigersinn (in der Zeichnungsebene). Es wird dabei von der in der gattungsbildenden DE 28 36 004 C2 gezeigten Anordnung der Verstellantriebe am Sitz ausgegangen.
Zusammengefaßt betrachtet werden die Festkontakte A, D, E und H, also die jeweils bei horizontaler Verschiebung des Betätigungselements 4 bzw. ihrer Teile 5 und 6 beaufschlagten Festkontakte, jeweils allein zur Steuerung eines Verstellvorgangs benutzt, während die Festkontakte B, C, F und G sowohl allein als auch gemeinsam mit je einem anderen Festkontakt für Steuerungszwecke beaufschlagbar sind. Es kann zweckmäßig sein, die für die Beaufschlagung der Festkontakte A und D notwendigen Verschiebewege des Teils 5 des Betätigungselements 4 länger zu machen als die für die Beaufschlagung der Festkontakte E und H notwendigen Verschiebewege des Teils 6 des Betätigungselements 4; dies beugt versehentlichen Fehlbedienungen vor, die entstehen, wenn zur Sitzlängsverstellung beide Teile 5 und 6 gleichzeitig verschoben werden. Selbstverständlich könnte dieses Verschiebeweg-Verhältnis auch umgekehrt werden.
Ausgehend von der erwähnten bekannten Schalteranordnung in einem solchen Betätigungselement sind die jeweils einander gegenüberliegenden Festkontakte A/D, B/C, E/H, F/G Teile von Wechseltastern, deren Schaltkontakt mit neutraler Mittellage jeweils durch die Schaltkontakte 5K bzw. 6K gebildet ist, wobei je zwei Wechseltaster einen gemeinsamen Schaltkontakt haben.
Eine solche Schalteranordnung kann z. B. mit einer an elektrischem Potential liegenden kreuzförmigen Schaltwippe mit vier Schaltarmen realisiert werden, die den jeweiligen Schaltkontakt 5K bzw. 6K bildet, wobei die einzelnen, kulissengeführten Verschiebebetätigungen des Betätigungselements jeweils einen der Schaltarme niederdrücken und mit dem diesem jeweils zugeordneten Festkontakt in Berührung bringen.
Die in Fig. 2 gezeigte Variante 1′ der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung unterscheidet sich rein äußerlich nur im unteren Teil von der erstbeschriebenen Ausführung durch ein Betätigungselement 4′, das in zwei winklig geformte Betätigungselement- Teile 5′ und 6′ aufgeteilt ist, die aber wieder im Gesamtumriß ein Sitzkissen symbolisieren. Die winklige Form der Betätigungselement-Teile wird durch je einen langen Schenkel 5.1 bzw. 6.1 und einen kurzen Schenkel 5.2 bzw. 6.2 gebildet, die einander jeweils parallel gegenüberliegen. Die horizontal angeordneten langen Schenkel 5.1 und 6.1 sind in der dargestellten Ruhelage durch einen schmalen, nicht weiter verengbaren Teilfugenabschnitt 7′ voneinander getrennt. Die vertikal verlaufenden kurzen Schenkel 5.2 bzw. 6.2 sind jeweils von den ihnen gegenüberliegenden Enden der langen Schenkel 6.1 bzw. 5.1 durch je einen breiten Teilfugenabschnitt 7′′ getrennt. Vertikal in die kurzen Schenkel 5.2 bzw. 6.2 eingezeichnete Doppelpfeile deuten deren Verschiebbarkeit in die Pfeilrichtungen an.
Die breiten Teilfugenabschnitte 7′′ erlauben eine gegenseitige Annäherung beider Teil-Betätigungselemente 5′ und 6′ in horizontaler Richtung - durch kleine, gegeneinander zeigende Pfeile im oberen Teilfugenabschnitt 7′′ angedeutet -, und dadurch eine Verkürzung der Gesamtlänge des Betätigungselements 4′, die sinnfällig einer Verkürzung der zur stehenden Sitztiefe assoziiert werden kann. Eine Bedienperson kann das Betätigungselement 4′ mit Daumen und Zeigefinger einer Hand von oben her an ihrem vorderen - im Bild linken - und hinteren - im Bild rechten - Rand bzw. an den diese Ränder bildenden kurzen Schenkeln 5.2 und 6.2 der Teile 5′ und 6′ umgreifen und zusammendrücken, woraus die gleichzeitige gegensinnige Verschiebung beider Betätigungselement- Teile 5′ und 6′ resultiert. Bei der Gestaltung der Kulissenführungen für letztere ist dann darauf zu achten, daß jeder Teil um nicht mehr als die Hälfte der Breite des breiten Teilfugenabschnitts 7′′ auf den jeweils anderen Betätigungselement-Teil zu verschoben werden kann, um eine notwendige gleichzeitige Festkontaktbeaufschlagung - auf die später noch eingegangen wird - zu gewährleisten. Natürlich muß der dann noch mögliche horizontale Verschiebehub der Betätigungselement-Teile 5′ bzw. 6′ noch hinreichend groß für die zuverlässige Betätigung der elektrischen Schaltmittel (insbesondere Festkontakte D und E) sein.
In Gegenrichtung ist durch eine Scherbewegung von Daumen und Finger einer Hand, die jeweils an Ober- und Unterseite angreifen - wobei diese Scherbewegung vorteilhaft durch eine an diese Seiten angeformte Oberflächenstruktur, z. B. eine angedeutete Riffelung R, unterstützt wird - auch eine gleichzeitige gegensinnige Verschiebung beider Betätigungselement- Teile 5′ und 6′ möglich - durch kleine, auseinander zeigende Pfeile im unteren Teilfugenabschnitt 7′′ angedeutet -, die die gezeigte Gesamtlänge des Betätigungselements 4′ vergrößert und daher sinnfällig einer Verlängerung der zur Verfügung stehenden Sitztiefe assoziierbar ist. Auch bei dieser gegensinnigen Verschiebebewegung stützen sich die beiden Betätigungselement-Teile aneinander ab, so daß eine überlagerte Kippbewegung vermieden wird. Durch einen sich über beide Betätigungselement-Teile 5′ und 6′ erstreckenden geschwungenen, im wesentlichen horizontal verlaufenden Doppelpfeil ist noch die gemeinsame Verschiebbarkeit beider Teile angedeutet.
Wiederum ist jedem Betätigungselement-Teil 5′ bzw. 6′ ein Schaltkontakt 5K′ bzw. 6K′ zugeordnet, die jeweils wiederum mit Festkontakten A bis D bzw. E bis H korrespondieren. Die möglichen bzw. erforderlichen Sitzverstellfunktionen der zweiten Variante sind damit z. B. nach folgender Tabelle II steuerbar:
Ersichtlich weichen die Signalkombinationen der vorstehenden Tabelle II gegenüber denen der Tabelle I ab; Beaufschlagungen einzelner Festkontakte führen nur noch bei der getrennten Verstellung von Sitzvorder- bzw. -hinterkante zu Verstellbewegungen, während für alle anderen Verstellbewegungen zwei Festkontakte gleichzeitig beaufschlagt werden. Dies hat unter anderem den Vorteil, daß eine Bedienperson sowohl bei der Längsverstellung des kompletten Sitzes als auch bei der Veränderung der Sitztiefe nicht mehr darauf achten muß, welchen der Betätigungselement-Teile 5′ oder 6′ sie betätigen muß. Die Schaltmittel für die Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes und für die Sitztiefenverstellung desselben Sitzes sind hier also beiden Betätigungselement-Teilen 5′ und 6′ zugeordnet.
Nach der zweiten Tabelle notwendige UND-Verknüpfungen werden z. B. durch logische UND-Gatter realisiert, die ein Ausgangssignal zur Aktivierung des jeweiligen Sitzverstellantriebs nur dann erzeugen, wenn beide Festkontakte - die an die Eingänge des jeweiligen UND-Gatters angeschlossen sind - gleichzeitig beaufschlagt werden. In einfacher Ausführung sind UND-Verknüpfungen jedoch nur bei der Verstellung der Sitztiefe notwendig; dabei sind jeweils die Festkontakte A und H (zur Vergrößerung der Sitztiefe) bzw. D und E (zur Verkürzung der Sitztiefe) auf Eingänge von UND-Gattern zu schalten. Die Fälle a) und d) aus Tabelle II, in welchen jeweils beide Betätigungselement-Teile 5′ und 6′ gleichsinnig horizontal verschoben werden, können gleich wie in den entsprechenden Fällen aus der ersten Tabelle auch durch Auswertung der Beaufschlagung einzelner Festkontakte realisiert werden, wobei z. B. dann im Fall a) der Festkontakt E, im Fall d) der Festkontakt H "leerbetätigt" wird.
Ferner ist es mit der skizzierten Anordnung der Schalter möglich, im Fall d) lediglich das Signal von Festkontakt H - anstelle von Festkontakt D - zur Steuerung des Vorgangs "komplett zurückschieben" auszuwerten, weil dessen einzige andere Beaufschlagung [Fall k)] nur in UND-Verknüpfung mit der Beaufschlagung des Festkontakts A einen Verstellvorgang auslöst.
Wie in Fig. 3 gezeigt, kann statt der winkligen Formgebung beider Betätigungselement-Teile 5′ und 6′ selbstverständlich auch ein stilistisch gefälligerer, schräg ansteigender Verlauf eines Teilfugenabschnitts 7′′′ der zwei Betätigungselement- Teile 5′′ und 6′′ trennenden Teilfuge 7 wenigstens auf der als Sitzkissensymbol wahrnehmbaren Oberfläche vorgesehen werden, wobei wieder darauf zu achten ist, daß dessen Abmessungen, insbesondere seine auf die Richtung der gegenseitigen Annäherung beider Betätigungselement-Teile 5′′ und 6′′ projizierte Breite, deren gegenseitige Annäherung ermöglichen. In der gezeigten Ausführung verläuft die eigentliche Teilfuge 7 wieder horizontal wie in der in Fig. 1 gezeigten Variante; die manuelle Bedienung entspricht jedoch der Variante aus Fig. 2. Anlehnend an die Bezeichnungen in Fig. 2 ist der vordere - im Bild linke - Rand des Betätigungselements 4′′ wieder durch einen (End-)Abschnitt 5.2 des Betätigungselement-Teils 5′′ gebildet, der hintere - im Bild rechte - Rand des Betätigungselements 4′′ wieder durch einen (End-)Abschnitt 6.2 des Betätigungselement-Teils 6′′.
Natürlich kann bei Bedarf auch der in Fig. 2 gezeigte Verlauf der Teilfugenabschnitte 7′′ nur in der sichtbaren Oberfläche vorgesehen werden, während die eigentliche Teilfuge horizontal verläuft.
Fig. 4 zeigt schließlich noch eine gegenüber Fig. 3 um 90° aus deren Ebene herausgeklappte Ansicht des Betätigungselements 4′′ aus der in Fig. 3 eingetragenen Pfeilrichtung IV, die die teilweise Überdeckung der beiden Teile 5′′ und 6′′ veranschaulicht und auch eine Ausführungsmöglichkeit für eine formschlüssige Kupplung beider Teile 5′′ und 6′′ zeigt.
Insbesondere kann die gegenseitige Abstützung beider Betätigungselement-Teile - in allen Ausführungsvarianten - durch eine formschlüssige Kupplung bzw. Verbindung beider Teile des Betätigungselements 4, 4′ bzw 4′′ realisiert werden, z. B. durch die gezeigte Schwalbenschwanzführung oder eine andere Nut-Feder-Verbindung, die zwar die gegensinnige Verschiebung beider Teile in einer Richtung erlaubt, ein Aufweiten der Teilfuge 7 jedoch verhindert.
In allen bisher gezeigten und anderen denkbaren Ausführungen des geteilten Betätigungselements sind die Schaltmittel für die Verstellung der Sitztiefe des Kraftfahrzeugsitzes vorzugsweise wenigstens dem Teil des Betätigungselements zugeordnet, der eine Begrenzung des in Einbaustellung vorn oben gelegenen Randteils des Betätigungselements bildet, der in symbolischer Form die Sitzflächenvorderkante repräsentiert. In jedem Fall wird also die Bedienperson auch bereits der von ihr manuell bewirkten Realtivbewegung dieses Betätigungselement- Teils gegenüber dem anderen, wenigstens der Längsverstellung des kompletten Sitzes zugeordneten Betätigungselement-Teil sinnfällig eine Relativbewegung der Sitzvorderkante gegenüber dem Sitzgestell ohne weiteres assoziieren können.
Auf der elektrischen Seite der Steuereinrichtung können in allen Ausführungsbeispielen wenigstens den Festkontakten, die sowohl einzeln als auch gemeinsam mit einem anderen Festkontakt beaufschlagt werden (Fälle b), c), i), j) in Tabelle I und II), elektrische Verzögerungsmittel zugeordnet werden, die bewirken, daß eine Sitzverstellung nach Beaufschlagung eines einzelnen Festkontaktes erst geringfügig verzögert einsetzt; wenn innerhalb der Verzögerungszeitspanne noch ein weiterer Festkontakt zur Steuerung einer überlagerten Verstellung beaufschlagt wird, wird letztere ausgeführt, ansonsten die Verstellung, die durch den einzeln beaufschlagten Festkontakt steuerbar ist.
Fig. 5 stellt eine Variante der Steuereinrichtung gemäß dem ersten nebengeordneten Anspruch 19 dar, die ebenfalls eine sinnfällige Integration der Sitztiefenverstellung in die gattungsbildende Steuereinrichtung darstellt. Die Steuereinrichtung 1 hat nunmehr eine gegenüber dem gattungsbildenden Stand der Technik rein äußerlich unveränderte Form, also ein einteiliges Betätigungselement 4 als Symbol für ein Sitzkissen, das in die jeweils mit Doppelpfeilen bezeichneten Richtungen verschiebbar ist. Das Betätigungselement 3 - das Symbol für die Sitzrückenlehne - ist allerdings nunmehr und im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführung zusätzlich zu seiner Schwenkbarkeit in die mit einem in Fig. 5 horizontal in der Längserstreckungsrichtung des Betätigungselements 4 verlaufenden Doppelpfeil bezeichneten Richtung verschiebbar. Damit kann eine Bedienperson über zugeordnete elektrische Schaltmittel die Veränderung der Sitztiefe steuern. Wieder sind die Betätigungselemente 2, 3 und 4 jeweils in bekannter Weise in geeigneten Kulissen geführt und werden vorzugsweise federnd in ihre dargestellten Ausgangslagen zurückgestellt.
Da das Betätigungselement 3 in bekannter Weise winklig zum Betätigungselement 4 angeordnet ist, wodurch sich insgesamt ein zweiteiliges Sitzsymbol ergibt, wird seiner Verschiebebewegung nach links aus der dargestellten Stellung die Verkürzung der Sitztiefe assoziiert und seiner Verschiebebewegung nach rechts aus der dargestellten Stellung die Verlängerung der Sitztiefe, da jeweils Verschiebebewegungen der Sitzlehne gegenüber dem stillstehenden Sitzkissen vorgegeben werden.
Die elektrischen Schaltmittel zu dieser Variante brauchen gegenüber der einleitend erwähnten bekannten Anordnung nur um einen der Verschiebebewegung des Betätigungselements 3 zugeordnten zweipoligen Wechsler mit Mittellage ergänzt zu werden, der einen der Sitztiefenverstellung zugeordneten Verstellantrieb wenigstens mittelbar steuert.
Natürlich sind auch in der letztbeschriebenen Variante noch andere Bedienmöglichkeiten denkbar, so z. B. daß beide Betätigungselemente 3 und 4 gleichzeitig gegensinnig verschoben werden müssen, auseinander zur Verkürzung, zueinander zur Verlängerung der Sitztiefe.
Selbstverständlich kann jeder der gezeigten Varianten abweichend von den dargestellten Anordnungen der elektrischen Schalterkontakte auch mit konventionellen Polwendeschaltern ausgestattet werden, wenn keine elektronische Steuer- oder Auswerteschaltung eingebaut werden soll. Jeder Bewegungsrichtung eines Betätigungselements ist dann eine Schaltachse zugeordnet, die nur in der jeweiligen Bewegungsrichtung hin und her schwenkbar ist. Beispielsweise ist im Fall des geteilten Betätigungselements 4 in Fig. 1 jedem der vier dort gezeichneten Doppelpfeile eine solche Schaltachse zugeordnet. Jeder der vier Schaltachsen ist ein zweipoliger Wechsel-Schaltkontakt (Schaltwippe) zugeordnet, dessen einer Pol Pluspotential und dessen anderer Pol Massepotential führt. Jeder der beiden Auslenkeinrichtungen der zweipoligen Schaltwippe aus ihrer Ruhelage sind zwei Festkontakte zugeordnet, die jeweils unmittelbar mit dem jeweils zu steuernden Stellmotor verbunden sind.
Schließlich zeigt Fig. 6 in starker Vereinfachung noch eine vorteilhafte Möglichkeit zur Erweiterung der gattungsgemäßen Steuereinrichtung um eine Sitztiefenverstellung gemäß dem zweiten nebengeordneten Anspruch 21. In dieser Ausführungsform hat das Betätigungselement 4 für die Sitzlängsverstellung eine Grundstellung (durchgezogen gezeichnet), aus der es in einer Ebene EI in Richtung des horizontalen Doppelpfeils verschiebbar ist. Es ist je ein Elektromotor MSL für die Sitzlängsverstellung und ein Elektromotor MST für die Sitztiefenverstellung vorgesehen. Für die reversierende Steuerung dieser beiden Motoren sind dem Betätigungselement 4 zwei Schaltwippen SW1 und SW2 zugeordnet, deren eine (SW1) in nicht näher gezeigter Weise an Pluspotential und deren andere (SW2) an Massepotential angeschlossen ist. Beide Schaltwippen werden mittels dem Betätigungselement 4 über einen in vertikaler Richtung federnden Stößel 8 bei deren Verschiebung in horizontaler Richtung gleichzeitig betätigt. Ein Festkontakt I korrespondiert mit dem linken Schaltkontakt der Schaltwippe SW1 und ein Festkontakt J mit dem rechten Schaltkontakt derselben Schaltwippe. Ein Festkontakt K korrespondiert mit dem linken Schaltkontakt der Schaltwippe SW2 und ein Festkontakt L mit dem rechten Schaltkontakt derselben Schaltwippe. Jeder der vier Festkontakte I, J, K und L ist fest mit je einem Schaltkontakt eines Umschaltrelais 9 verbunden. Das Umschaltrelais 9 wird seinerseits über einen Tastschalter 10 geschaltet. Dieser ist ebenfalls dem Betätigungselement 4 zugeordnet und wird betätigt, wenn dieses aus seiner Grundstellung in der Ebene EI - die durch angedeutete Federn und weitere, nicht dargestellte geeignete Führungsmittel eingestellt wird - vertikal nach unten in eine abweichende Ebene EII gedrückt wird, in der es die gestrichelt gezeichnete Stellung einnimmt.
In Umkehrung zur dargestellten Ausführung könnte der Tastschalter 10 natürlich auch so ausgelegt werden, daß er durch vertikales Herausziehen des Betätigungselements 4 aus seiner Grundstellung nach oben geschaltet würde.
Es versteht sich von selbst, daß dieser Tastschalter so ausgelegt wird, daß er bei in die abweichende Ebene hineinverstelltem Schaltelement 11 auch bei dessen größter Verschiebung zur Sitzverstellung geschlossen bleibt.
Die beiden Schaltwippen SW1 und SW2 bilden im Verein mit den Festkontakten I, J, K und L einen Polwendeschalter der weiter oben bereits angesprochenen Art.
Zur Verdeutlichung von dessen elektrischer Funktion sind an den vier Schaltkontakten des Umschaltrelais 9 nochmals Symbole für die dort bei Betätigung der Schaltwippen anliegenden elektrischen Potentiale in Klammern eingezeichnet. An die Festkontakte des Umschaltrelais 9 sind die Klemmen der beiden Elektromotoren MSL und MST in allgemein bekannter Weise angeschlossen, wobei in dessen dargestellter Grunstellung - Erregerspule stromlos - der Motor MSL für die Sitzlängsverstellung an den durch das Betätigungselement 4 schaltbaren Polwendeschalter angeschlossen ist. Zur Sitztiefenverstellung muß die Bedienperson also das Betätigungselement zuerst gegen federnde Rückstellkräfte in die abweichende Ebene EII verstellen und dann in gewohnter Weise in die gewünschte Verstellrichtung des Sitzes verschieben. Zur Sitztiefenverstellung ist also ein geringfügig höherer Bedienungsaufwand notwendig, der jedoch auch den Aufmerksamkeitswert für diese Verstellung erhöht. Eine gewisse Absicherung gegen ungewollte Verstellung der Sitztiefe kann durch Vorsehen einer nicht zu leicht überdrückbaren Raste in der Richtung gewährleistet werden, in die das Betätigungselement 4 zur Betätigung des Tastschalters 10 geschoben werden muß.
Denkbar, jedoch offenbar aufwendiger ist eine Ausführung der letztgezeigten Variante, in der dem Betätigungselement jeweils getrennte Schaltmittel für die Sitzlängsverstellung und für die Sitztiefenverstellung zugeordnet sind, die je nach der durch das Betätigungselement eingenommenen Ebene EI oder EII in Funktion gesetzt werden. Eine Umschalteinrichtung wäre in einer solchen Ausführung nicht mehr notwendig.

Claims (31)

1. Steuereinrichtung zur Steuerung von Stellmotoren für die Verstellung eines Kraftfahrzeugsitzes, enthaltend
  • - wenigstens ein Schaltelement mit einem wenigstens zur Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes im Fahrgastraum manuell verschiebbaren Betätigungselements in derartiger Anordnung, daß ihre Verschieberichtung sinnfällig der gewünschten Verstellrichtung des Kraftfahrzeugsitzes entspricht,
gekennzeichnet durch
  • - Teilung des Betätigungselements (4; 4′; 4′′) durch eine Teilfuge (7; 7′, 7′′; 7′′′) in zwei unabhängig voneinander verschiebbare Teile (5, 6; 5′, 6′; 5′′, 6′′),
  • - Zuordnung von Schaltmitteln (5K, A, D) für eine Verstellung des Abstands zwischen Sitzvorderkante und Sitzlehne (Sitztiefe) des Kraftfahrzeugsitzes wenigstens zu dem einen Teil (5) des Betätigungselements (4) und
  • - Zuordnung von Schaltmitteln (6K, E, H) für die Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes wenigstens zu dem anderen Teil (6) des Betätigungselements (4).
2. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch geradlinigen Verlauf der Teilfuge (7) durch das Betätigungselement (4), wobei die beiden Teile (5, 6) des Betätigungselements (4) entlang der Teilfuge (7) sowohl gemeinsam als auch einzeln verschiebbar sind und immer zueinander parallel ausgerichtet bleiben.
3. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
  • - Zuordnung der Schaltmittel (5K, A, D) für die Verstellung der Sitztiefe des Kraftfahrzeugsitzes wenigstens zu dem in Einbaustellung oben gelegenen Teil (5) des Betätigungselements (4) und
  • - Zuordnung der Schaltmitteln (6K, E, H) für die Verstellung der Sitztiefe des Kraftfahrzeugsitzes wenigstens zu dem in Einbaustellung unten gelegenen Teil (6) des Betätigungselements (4).
4. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 3, gekennzeichnet durch Zuordnung der Schaltmittel (5K, A, D) für die Verstellung der Sitztiefe des Kraftfahrzeugsitzes wenigstens zu dem Teil (5) des Betätigungselements (4), der symbolisch die Sitzvorderkante repräsentiert.
5. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 3 oder 4, gekennzeichnet dadurch, daß die die Beaufschlagung der jeweils zugeordneten Schaltmittel (5K, A, D bzw.. 6K, E, H) erforderliche Verschiebewege beider Betätigungselemente (5 bzw. 6) unterschiedlich sind.
6. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch Zuordnung der Schaltmittel (5K′, 6K′; A, D, E, H) für die Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes und für die Sitztiefenverstellung des Kraftfahrzeugsitzes zu beiden Teilen (5′, 6′) des Betätigungselements (4′), wobei
  • - durch gleichsinnige Verschiebung beider Teile (5′, 6′) des Betätigungselements (4′) die Schaltmittel (5K′, 6K′; A, E; D, H) zur Längsverstellung beaufschlagbar sind und
  • - durch gegensinnige Verschiebung beider Teile (5′, 6′) des Betätigungselements (4′) die Schaltmittel (5K′, 6K′; A, H; D, E) zur Sitztiefenverstellung beaufschlagbar sind.
7. Steuereinrichtung nach Anspruch 6, in welcher das Betätigungselement im unbetätigten Zustand eine durch einen vorderen und einen hinteren Rand definierte Gesamtlänge aufweist, gekennzeichnet durch
  • - Bildung des vorderen Rands des Betätigungselements (4′; 4′′) durch einen Abschnitt (5.2) eines (5′; 5′′) der Betätigungselement- Teile und Bildung des hinteren Randes des Betätigungselements (4′; 4′′) durch einen Abschnitt (6.2) des anderen Betätigungselement-Teils (6′; 6′′),
  • - Ausbildung wenigstens eines zwischen den Steuereinrichtung- Teilen (5′, 6′; 5′′, 6′′) verlaufenden Abschnitts (7′′; 7′′′) der Teilfuge (7, 7′) in einer Breite, die gegensinnige Verschiebung beider Betätigungselement-Teile (5′, 6′; 5′′, 6′′) unter Verkürzung bzw. Verlängerung der Gesamtlänge des Betätigungselements (4′; 4′′) ermöglicht, wobei
  • - durch gegensinnige Verschiebung im Verkürzungssinne die Schaltmittel (5K′, 6K′; D, E) im Sinne der Verringerung der Sitztiefe beaufschlagbar sind und
  • - durch gegensinnige Verschiebung im Verlängerungssinne die Schaltmittel (5K′, 6K′; A, H) im Sinne der Vergrößerung der Sitztiefe beaufschlagbar sind.
8. Steuereinrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch winklige Ausführung der beiden Teile (5′, 6′) des Betätigungselements (4′), wobei die beiden Schenkel (5.1, 5.2 bzw. 6.1, 6.2) jedes Teils (5′, 6′) parallel zu dem entsprechenden Schenkel des jeweils anderen Teils angeordnet sind, und Unterteilung der Teilfuge in einen zwischen zwei der Schenkel (5.1 und 6.1) in der Richtung der relativen Verschiebbarkeit beider Teile (5′, 6′) verlaufenden schmalen Teilfugenabschnitt (7′) mit unveränderlicher Weite und in zwei wenigstens auf der sichtbaren Oberfläche des Betätigungselements (4′) winklig zu dieser Richtung verlaufende breite, verlaufende Teilfugenabschnitte (7′′) mit beim gegensinnigen Verschieben der beiden Teile (5′, 6′) veränderlicher Breite.
9. Steuereinrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch wenigstens an der sichtbaren Oberfläche des Betätigungselements (4′′) geradlinig schräg ansteigenden Verlauf eines breiten Teilfugenabschnitts (7′′′) der Teilfuge (7) mit beim gegensinnigen Verschieben der beiden Teile (5′′, 6′′) veränderlicher Breite.
10. Steuereinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch Begrenzung des Verschiebehubs jedes Betätigungselement-Teils (5′, 6′; 5′′, 6′′) bei Annäherung beider Teile auf maximal die Hälfte der auf die Annäherungsverschieberichtung projizierten Breite des breiten Teilfugenabschnitts (7′′; 7′′′), wobei jedem Betätigungselement-Teil (5′, 6′; 5′′, 6′′) für diese Verschieberichtung zugeordnete Schaltmittel (5K′, 6K′; D, E) innerhalb dieses Verschiebehubs beaufschlagbar sind.
11. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, in welcher ferner Schaltmittel zur Verstellung der Sitzhöhe im Fahrzeug mittels des Betätigungselements schaltbar sind, gekennzeichnet durch Zuordnung der Schaltmittel (5K, 6K; 5K′, 6K′; B, F; C, G) zur Verstellung der Sitzhöhe zu beiden Teilen (5, 6; 5′, 6′) des Betätigungselements (4; 4′), so daß diese gleichzeitig vertikal verschoben werden müssen, um die Sitzhöhe zu verändern.
12. Steuereinrichtung nach Anspruch 11, in welcher ferner Schaltmittel zur Verstellung der Sitzneigung im Fahrzeug mittels des Betätigungselements schaltbar sind, gekennzeichnet durch Zuordnung der Schaltmittel (5K, 6K; 5K′, 6K′; B, F; C, G) zur Verstellung der Sitzneigung zu beiden Teilen (5, 6; 5′, 6′) des Betätigungselements (4; 4′), so daß diese gleichzeitig verschwenkt werden können, um die Sitzneigung zu verändern.
13. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, in der Schaltkontakte unmittelbar durch das Betätigungselement betätigt werden und dabei ihnen zugeordnete Festkontakte beaufschlagen, gekennzeichnet durch
  • - Zuordnung je eines Schaltkontakts (5K, 6K; 5K′, 6K′) zu jedem Teil (5, 6; 5′, 6′) des Betätigungselements (4; 4′) und
  • - Zuordnung von jeweils vier Festkontakten (A, B, C, D bzw. E, F, G, H) zu jedem Schaltkontakt (5K; 5K′ bzw. 6K; 6K′).
14. Steuereinrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch logische UND-Verknüpfungen solcher Festkontakte (A, H; D, E), die zur Aktivierung bestimmter Verstellbewegungen gleichzeitig beaufschlagt werden müssen.
15. Steuereinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch als kreuzförmige Schaltwippe ausgebildete Schaltkontakte mit vier Schaltarmen, die jeweils einem der Festkontakte (A-D, E-H) zugeordnet sind.
16. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 7, gekennzeichnet durch formschlüssige Kupplung der beiden Teile (5, 6; 5′, 6′; 5′′, 6′′) des Betätigungselements (4; 4′; 4′′).
17. Steuereinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche in Kombination mit einem getrennten Betätigungselement (3) zur Verstellung der Neigung einer Sitzlehne des Kraftfahrzeugsitzes, wobei das geteilte Betätigungselement (4) winklig zu dem getrennten Betätigungselement (3) angeordnet ist und beide Betätigungselemente zusammen einen Sitz mit Sitzkissen und Sitzlehne symbolisieren.
18. Steuereinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Kombination mit einem weiteren Betätigungselement zur Verstellung der Höhe der Kopfstütze des Kraftfahrzeugsitzes.
19. Steuereinrichtung zur Steuerung von Stellmotoren für die Verstellung eines Kraftfahrzeugsitzes, enthaltend,
  • - ein erstes Schaltelement mit einem ersten, wenigstens zur Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes im Fahrgastraum vorgesehenen Betätigungselement,
  • - ein zweites Schaltelement mit einem zweiten, wenigstens zur Verstellung der Neigung einer Sitzlehne in Bezug auf die Sitzfläche relativ zum Betätigungselement um eine Achse schwenkbaren Betätigungselement in derartiger Anordnung, daß ihre Schwenkbewegung sinnfällig der gewünschten Schwenkrichtung der Sitzlehne entspricht,
gekennzeichnet durch
  • - relativ zu dem ersten Betätigungselement (4) verschiebbare Führung des zweiten Betätigungselements (3),
  • - Zuordnung von Schaltmitteln für eine Verstellung des Abstands zwischen Sitzvorderkante und Sitzlehne (Sitztiefe) des Kraftfahrzeugsitzes zu Verschiebebewegungen des zweiten Betätigungselements (3).
20. Steuereinrichtung nach Anspruch 19, in welcher das erste und das zweite Betätigungselement winklig zueinander angeordnet sind und zusammen einen Sitz mit Sitzkissen und Sitzlehne symbolisieren, gekennzeichnet durch Führung der Verschiebebewegungen des zweiten Betätigungselements (3) in der Richtung der Längserstreckung des Betätigungselements (4).
21. Steuereinrichtung zur Steuerung von Stellmotoren für die Verstellung eines Kraftfahrzeugsitzes, enthaltend
  • - wenigstens ein Schaltelement mit einem wenigstens zur Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes im Fahrgastraum in einer Ebene aus einer Grundstellung verschiebbaren Betätigungselement in derartiger Anordnung, daß seine Verschieberichtung sinnfällig der gewünschten Verstellrichtung des Kraftfahrzeugsitzes entspricht,
  • - dem Betätigungselement zugeordnete Schaltmittel für die Längsverstellung des gesamten Kraftfahrzeugsitzes,
gekennzeichnet durch
  • - Zuordnung von Schaltmitteln (SW1, SW2, I, J, K, L; 9, 10) für eine Verstellung des Abstands zwischen Sitzvorderkante und Sitzlehne (Sitztiefe) des Kraftfahrzeugsitzes zu demselben Betätigungselement (4), wobei das Betätigungselement (4)
  • - in eine von der Ebene (EI) ihrer Grundstellung abweichende Ebene (EII) verschiebbar und
  • - nur in der abweichenden Ebene (EII) zur Beaufschlagung der Schaltmittel für die Verstellung der Sitztiefe entsprechend den von ihrer Grundstellung ausgehenden Sitzlängsverstellungs-Betätigungsrichtungen beweglich ist.
22. Steuereinrichtung nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch
  • - eine durch Verbringen des Betätigungselements (4) in die abweichende Ebene (EII) schaltbare Umschalteinrichtung (9, 10),
  • - Übereinstimmung der Schaltmittel (SW1, SW2, I, J, K, L) für die Sitzlängsverstellung und für die Sitztiefenverstellung und
  • - Umschaltung der Schaltmittel zur Steuerung des für die jeweils gewünschte Verstellung (Sitzlängsverschiebung/Sitztiefe) zu aktivierenden Stellmotors (MSL, MST) mittels der Umschalteinrichtung (9, 10).
23. Steuereinrichtung nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch parallel zu der Ebene (EI) der Grundstellung des Betätigungselements (4) verlaufende Anordnung der abweichenden Ebene (EII), wobei die abweichende Ebene (EII) durch Verschiebung des Betätigungselements (4) senkrecht zu der Ebene (EI) ihrer Grundstellung erreichbar ist.
24. Steuereinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, gekennzeichnet durch
  • - Federvorspannung des Betätigungselements (4) in die Ebene (EI) ihrer Grunstellung und
  • - Steuerung der Umschalteinrichtung (9, 10) durch einen mittels des Betätigungselements (4) bei dessen Verschiebung in die abweichende Ebene (EII) hinein schaltbare Tastschalter (10).
25. Steuereinrichtung nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch Umschaltung des Tastschalters bei Zugbetätigung des umzuschaltenden Betätigungselements (4) in die abweichende Ebene (EII) hinein.
26. Steuereinrichtung nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch Umschaltung des Tastschalters bei Druckbetätigung des umzuschaltenden Betätigungselements (4) in die abweichende Ebene (EII) hinein.
27. Steuereinrichtung nach Anspruch 25 oder 26, gekennzeichnet durch eine überdrückbare, die Verschiebung des umzuschaltenden Betätigungselements (4) in die abweichende Ebene (EII) hinein geringfügig behindernde Raste.
28. Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 27 in Kombination mit einem getrennten Betätigungselement zur Verstellung der Neigung einer Sitzlehne des Kraftfahrzeugsitzes, wobei das Betätigungselement (4) winklig zu dem getrennten Betätigungselement (3) angeordnet ist und beide Betätigungselemente zusammen einen Sitz mit Sitzkissen und Sitzlehne symbolisieren.
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