DE3804738C2 - - Google Patents
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- DE3804738C2 DE3804738C2 DE19883804738 DE3804738A DE3804738C2 DE 3804738 C2 DE3804738 C2 DE 3804738C2 DE 19883804738 DE19883804738 DE 19883804738 DE 3804738 A DE3804738 A DE 3804738A DE 3804738 C2 DE3804738 C2 DE 3804738C2
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- H01H—ELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
- H01H85/00—Protective devices in which the current flows through a part of fusible material and this current is interrupted by displacement of the fusible material when this current becomes excessive
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- H01H85/00—Protective devices in which the current flows through a part of fusible material and this current is interrupted by displacement of the fusible material when this current becomes excessive
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- H01H85/62—Protective devices wherein the fuse is carried, held, or retained by an intermediate or auxiliary part removable from the base, or used as sectionalisers the intermediate or auxiliary part being adapted for screwing into the base
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Description
Die Erfindung betrifft einen Sicherungssockel mit
den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen
Merkmalen (DE 35 38 914 A1).
Gängige Sicherungseinheiten beispielsweise mit sogenann
ten D- oder DO-Sicherungseinsätzen weisen in der
Regel einen Sicherungssockel mit einem Isoliergehäuse
auf. In diesem ist ein Schacht zur Aufnahme des
mit Endkontaktkappen versehenen Sicherungseinsatzes
vorhanden. Eine Fußschiene verbindet den Fußkontakt
des Sicherungseinsatzes mit dem eingangsseitig am
Sicherungssockel angeordneten Anschluß. Eine mit
einer Gewindebrille zum Aufschrauben einer Schraubkappe
versehene Kopfschiene dient zur elektrischen Verbindung
des Kopfkontaktes des Sicherungseinsatzes mit der
ausgangsseitigen Anschlußklemme.
Zur Anzeige eines Ansprechens der Sicherung weisen
Sicherungseinsätze sogenannte Kennmelder auf. Deren
Funktionsprinzip erscheint einfach: Sobald der Schmelz
leiter des Sicherungseinsatzes wegen Überlastung
des Stromkreises schmilzt, schmilzt auch der parallel
zum Schmelzleiter durch den Sicherungseinsatz gezogene
Spanndraht des Kennmelders, weil er nicht in der
Lage ist, den Strom des betreffenden Stromkreises
zu führen. Das Anzeigeplättchen des Kennmelders
springt dann unter der Wirkung einer kleinen Druckfeder,
die zwischen dem Anzeigeplättchen und dem Kopfkontakt
des Sicherungseinsatzes liegt, ab. Dadurch ist von
außen erkennbar, daß der Sicherungseinsatz defekt
ist. Durch mechanische Einflüsse wie Verklemmen
können die Anzeigeplättchen des Kennmelders
trotz Durchschmelzen des Kennmelderdrahtes in ihrer
ursprünglichen Normallage verbleiben. Dann ist nicht
erkennbar, ob die Sicherung ausgelöst hat. Wegen
der oft ungünstigen Beleuchtungsverhältnisse an
den Montageorten derartiger Sicherungen ist die
Erkennbarkeit der Kennmelderblättchen ohnehin an
sich eingeschränkt.
Es ist bereits vorgeschlagen worden, das Ansprechen
des Sicherungseinsatzes durch eine Überwachungs
elektronik zu detektieren. Dazu sind deren Anschluß
kontakte mit beiden Anschlußpolen des Sicherungssockels
verbunden. Bei intakter Sicherung besteht zwischen
den beiden Anschlußpolen nur eine sehr geringe
Potentialdifferenz. Nach dem Ansprechen des Sicherungs
einsatzes liegt an einer Anschlußklemme der Sicherung
die volle Versorgungsspannung, während die zweite
quasi auf Neutralpotential abgefallen ist. Der damit
verbundene, hohe Potentialunterschied zwischen den
beiden Anschlußpolen steuert die Überwachungselektronik,
worauf diese ein Signal abgibt. Hierbei kann es
sich um ein elektrisches, optisches, akustisches
Signal handeln.
Bei dem aus DE 35 38 914 A1 bekannten Sicherungssockel weist die
Schraubsicherung eine Überwachungselektronik in Form eines
elektro-optischen Signalgebers auf. Ihre Anschlußkontakte sind
mit den Anschlußpolen des Sicherungssockels, nämlich mit der
Stromzuführungsschiene und dem Stromableiter, ständig und
insbesondere unabhängig davon verbunden, ob der Sicherungseinsatz
in den Sicherungssockel eingesetzt ist oder nicht.
Problematisch bei einer derartigen Anordnung ist
die Tatsache, daß durch die zwischen die beiden
Anschlußpole der Sicherung geschaltete Überwachungs
elektronik eine galvanische Verbindung zwischen
beiden Anschlußpolen besteht. Trotz ausgelöstem
und sogar aus dem Sicherungssockel entnommenem
Sicherungseinsatz kann die Versorgungsspannung auf
die in diesem Zustand normalerweise spannungslose
Verbraucherseite der Sicherung durchgeschleift werden.
Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken sind offen
sichtlich.
Bekannt sind auch Schaltersicherungseinheiten, bei
denen die notwendige galvanische Trennung zwischen
eingangs- und ausgangsseitigem Anschluß auf mechanischem
Wege durch einen integrierten Schalter herbeigeführt
wird. Bei derartigen Geräten kann auf einfache Weise
die Überwachungselektronik zwischen zu- bzw. abschalt
bare Fußschiene und ausgangsseitigem Anschluß gelegt
werden. Mit dem Schaltvorgang für den Hauptstromkreis
läßt sich dann gleichzeitig die Überwachungselektronik
aktivieren bzw. inaktivieren. Solche Schaltersicherungs
einheiten sind jedoch wesentlich aufwendiger als
einfache Sicherungssockel.
Bekannt sind des weiteren Sicherungsschalter, bei
denen der Sicherungseinsatz in einer Einschwenk
vorrichtung gelagert ist, er also gleichermaßen
als Überlastschutz wie auch als Schaltstrecke des
Schalterteils fungiert. Auch bei derartigen Geräten
läßt sich auf einfache Weise die großhubige Bewegung
der Einschwenkvorrichtung beim Ein- bzw. Ausschalt
vorgang für die Aktivierung bzw. Inaktivierung der
Überwachungselektronik ausnutzen.
Bei beiden Gerätearten können sich bewegende Teile
so auf den Stromkreis der Überwachungselektronik
einwirken, daß in der Schaltstellung AUS auch die
Überwachungselektronik abgeschaltet ist, also der
ausgangsseitige Anschluß vom eingangsseitigen Anschluß
galvanisch getrennt ist. Dabei darf die galvanische
Trennung nicht nur im physikalischen Sinne erfolgen,
sondern es müssen die in nationalen und internationalen
Vorschriften festgelegten Mindest-Luftstrecken sicher
gestellt sein.
Aus DE 83 14 626 U1 ist ein Sicherungshalter mit einer Überwachungselektronik
in Form einer optischen Anzeige bekannt, die
entweder in das Isoliergehäuse des Sicherungshalters integriert
oder in ein Gehäuseteil eines zweiteiligen Gehäuses eingebaut
ist. Bei der letztgenannten Ausführungsform ist als optische
Anzeige jeweils eine Glühlampe vorgesehen, die über eigene
Anschlußkontakte verfügt und demzufolge mit einer getrennten
Spannungsquelle betrieben werden kann. Liegt die Glühlampe
jedoch parallel zum Sicherungseinsatz, muß eine elektrische
Verbindung zwischen der Glühlampe und den beiden Anschlußkontakten
bestehen. Dies ist analog bei der erstgenannten
Ausführungsform zwischen der Glimmlampe und den Anschlußkontakten
der Fall. Bei diesem Sicherungshalter besteht also das
Problem einer galvanischen Verbindung zwischen den jeweiligen
Anschlußkontakten, die auch dann nicht unterbrochen wird, wenn
der mit dem Schmelzeinsatz versehene Einsatzträger aus dem
Gehäuse bzw. Gehäuseteil herausgezogen wird. Es bestehen also
dieselben sicherheitstechnischen Bedenken wie beim eingangs
genannten Stand der Technik.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, einen Sicherungssockel der
eingangs genannten Art sicherheitstechnisch zu
verbessern. Die Lösung ist im kennzeichnenden Teil
des Anspruches 1 angegeben.
Mindestens ein Anschluß
kontakt der Überwachungselektronik ist derart
ausgebildet, daß er durch das Einsetzen des Sicherungs
einsatzes zwar in Kontakt mit einem Anschlußpol
des Sicherungssockels bringbar, jedoch durch die
Entnahme des Sicherungseinsatzes von diesem Anschlußpol
elektrisch getrennt ist. Damit ist bei entnommenem
Sicherungseinsatz eine galvanische Trennung zwischen
den beiden Anschlußpolen der Sicherung gewährleistet
und ausgeschlossen, daß die Versorgungsspannung
trotz entnommenem Sicherungseinsatz auf die Verbraucher
seite durchgeschleift wird. Da die galvanische Trennung
der beiden Anschlußpole selbsttätig durch die Entnahme
des Sicherungseinsatzes erfolgt, ist eine Fehlbedienung
und sicherheitstechnisch bedenkliche Unterlassung
der galvanischen Trennung der beiden Anschlußpole
wirkungsvoll verhindert.
Durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 2
ist es auf konstruktiv einfache Weise möglich, eine
geringe Schwenk- oder Schubbewegung der Fußschiene
gegen die Beaufschlagungskraft einer Druckfeder
derart zu übersetzen, daß diese Bewegung mittels
eines Übertragungshebels mit vergrößertem Hub auf
den beweglichen Anschlußkontakt der Überwachungs
elektronik übertragbar ist (DE-29 13 884 A1, DE-GM 17 36 675).
Durch die Federeigenschaften
der Kontaktzunge gemäß Anspruch 5 können Fertigungstoleranzen bei
der in Form eines Übertragungshebels oder -schiebers
ausgestalteten Betätigungsmechanik für die
Federkontaktzunge ausgeglichen werden (DE-35 28 914 A1).
Durch die konstruk
tive Anordnung von Fußschiene, Übertragungshebel
und Federkontaktzunge zueinander gemäß Anspruch 6 wird die Schwenk
bewegung der Fußschiene in eine Drehbewegung des
Übertragungshebels verwandelt. Diese Drehbewegung
wiederum erzeugt eine zur Schwenkbewegung der Fußschiene
gegenläufige Schwenkbewegung der Federkontaktzunge,
wodurch diese beiden Bauteile in bzw. außer Kontakt
verbringbar sind. Die Gegenläufigkeit der Schwenk
bewegungen und die Hebelverhältnisse bewirken auf
vorteilhafte Weise, daß trotz eines geringen Schwenk
winkels dieser beiden Bauteile eine vergleichsweise
große Schaltstrecke zur Verfügung steht. Bei entnommenem
Sicherungseinsatz wird damit eine zuverlässige
galvanische Trennung der Anschlußpole des Sicherungssockels
erzielt.
Der Übertragungshebel ist aus einem isolierenden
Material gefertigt, da sonst eine elektrisch
leitende Verbindung zwischen der Federkontaktzunge
und der Fußschiene auch bei geöffneter Schaltstrecke
vorhanden wäre.
Durch das Kennzeichen des Anspruches 7 wird eine
kompakte, flache Ausbildung der erfindungsgemäßen
Sicherung begünstigt.
Aus dem im Anspruch 8 angegebenen Längenverhältnis
zwischen den beiden Hebelarmen des Übertragungshebels
resultiert eine zusätzliche Vergrößerung des Bewegungs
hubes der Federkontaktzunge und damit der Schalt
strecke zwischen Federkontaktzunge und Fußschiene.
Durch das Kennzeichen des Anspruches 9 wird eine
eindeutig definierte Anlagefläche zwischen der Feder
kontaktzunge und dem diese beaufschlagenden Hebelarm
des Übertragungshebels geschaffen.
Nach Anspruch 10 wird eine Art Zwangskopplung zwischen
Fußschiene, Übertragungshebel und Federkontaktzunge
geschaffen. Damit ist jederzeit gewährleistet, daß
bei einem Herausnehmen des Sicherungseinsatzes die
Federkontaktzunge unter Einfluß der Schwenkbewegung
der Fußschiene bzw. des Übertragungshebels von der
Fußschiene elektrisch getrennt wird. Die Zwangskopplung
bringt zudem den Vorteil, daß die drei genannten
Bauteile jederzeit in einer definierten Stellung
zueinander stehen.
Durch die im Anspruch 11 angegebene Konstruktion
sind verschiedene Vorteile erreichbar. Zum einen
wird durch die im wesentlichen parallele Anordnung
der Fußschiene, Federkontaktzunge und des Übertragungs
hebels zueinander eine geringe Bauhöhe erzielt,
was der Kompaktheit des Sicherungssockels zugute
kommt. Diese Bauteile weisen zudem im wesentlichen
eine gemeinsame Schwenkebene auf, die durch die
Längserstreckungsrichtung der Fußschiene und die
Einsetz- bzw. Entnahmerichtung des Sicherungseinsatzes
gegeben ist. Dies begünstigt eine schmale Bauweise
des erfindungsgemäßen Sicherungssockels.
Zum anderen wird durch die Vorspannung der Federkontakt
zunge eine zuverlässige Kontaktöffnung zwischen
der Fußschiene und der Federkontaktzunge unterstützt.
Durch die Ausgestaltung des Sicherungssockels gemäß Anspruch 14
können die Anschlußleitungen für die Überwachungs
elektronik jeweils den räumlichen Verhältnissen
in den Sicherungssockeln angepaßt werden.
Durch eine Ausgestaltung des Sicherungssockels gemäß Anspruch 15
wird der ohnehin seitlich neben der aus Fußschiene,
Federkontaktzunge und Übertragungshebel gebildeten
Baugruppe und unterhalb der Anschlußklemme der Fuß
schiene vorhandene Raum zur Anordnung des Schaltungs
blockes der Überwachungselektronik genützt.
Dies ist insbesondere von
Vorteil, wenn mehrere derartige Sicherungssockel
reihenartig neben- und übereinander angeordnet sind.
Ein Austausch von herkömmlichen Sicherungssockeln gegen den
Erfindungsgegenstand ist wegen des unveränder
ten Raumbedarfs problemlos durchführbar.
Eine besonders langlebige und unempfindliche Anordnung
für die Bereitstellung des optischen Signals ist
im Anspruch 17 angegeben (DE-83 14 626 U1, FR-24 19 581 A).
Als Blinksignal ist das optische Signal der Über
wachungselektronik besonders auffällig. Deshalb
ist die auf optoelektronischer Basis aufgebaute
Überwachungselektronik gemäß Anspruch 18 als Blink
schaltung ausgebildet (DE-31 33 094 C2).
Grundsätzlich sind bei einer Verwendung
des erfindungsgemäßen Sicherungssockels zusammen mit herkömm
lichen Sicherungseinsätzen zwei Anzeigevorrichtungen
parallel nebeneinander vorhanden. Zum einen
weisen herkömmliche Sicherungseinsätze einen Kennmelder
auf, mittels dem nach wie vor ein Ansprechen des
Sicherungseinsatzes angezeigt wird. Parallel dazu
wird das Ansprechen durch die Überwachungselektronik
im Sicherungssockel detektiert. Im Zusammenspiel
beider Anzeigeelemente ist also eine hohe Verläßlichkeit
gegeben, da die Wahrscheinlichkeit für einen gleich
zeitigen Ausfall beider Elemente äußerst gering
ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Ansprüchen 3, 4, 12, 13 und 16
gekennzeichnet.
Die Erfindung wird in einem Ausführungsbeispiel
anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Sicherung bei geöffnetem
Sicherungssockel-Gehäuse und
Fig. 2 eine vergrößerte Detailansicht der Baugruppe
Fußschiene-Übertragungshebel-Federkontaktzunge
in verschiedenen Funktionsstellungen.
Die Erfindung weist einen Sicherungs
sockel (Sockel) 1 mit einem Isoliergehäuse 2 auf, das im
wesentlichen in der vertikalen Mittellängsebene
des Sockels 1 in zwei Gehäusehalbschalen geteilt ist.
In Fig. 1 ist die untere Gehäusehalbschale 3 gezeigt,
die daraufsitzende, im wesentlichen symmetrisch
dazu ausgebildete Gehäusehalbschale ist zur Darstellung der
inneren Teile des Sicherungssockels 1 entfernt. Von der parallel
zur Mittellängsebene angeordneten, großflächigen
Seitenwand 4 stehen etwa rechtwinklig an ihrem Rand
die Schmalseitenwände 5 sowie im inneren Bereich
verschiedene Querstege 6 ab. Letztere bilden mit
den analogen Querstegen der nicht dargestellten,
zweiten Gehäusehalbschale Kammern im Isoliergehäuse
2, von denen besonders der Schacht 7 zur Aufnahme
des Sicherungseinsatzes 8 hervorzuheben ist. Der
Schacht 7 erstreckt sich von der Gehäuseoberseite
9 etwa mittig bis in den Zentralbereich des Isolier
gehäuses 2 hinein.
Der Sicherungseinsatz 8 (von dem in Fig. 1 nur die
Fußkontaktseite sichtbar ist) weist als Endkontaktkappen
den Kopfkontakt und den Fußkontakt 10 auf.
In den parallel zum Schacht 7 angeordneten Außenbereichen
des Isoliergehäuses 2 sind durch die Schmalseitenwände
5′ und die parallel dazu verlaufenden Querstege
6′ die Anschlußkammern 11, 12 gebildet, in denen
die Anschlußklemmen (Anschlüsse) 13, 13′ des Sicherungssockels
1 angeordnet sind. Dabei handelt es sich um sogenannte
Mantelklemmen, in die durch seitliche Öffnungen
14 die entsprechenden Anschlußleitungen für den
Sicherungssockel 1 einführbar und durch Klemmschrauben
15 der Anschlußklemmen 13, 13′ fixierbar sind. Die
Klemmschrauben 15 sind über Öffnungen 16 in der
Gehäuseoberseite 9 zugänglich.
Zur Verbindung der Anschlußklemmen 13, 13′ mit dem
Sicherungseinsatz 8 dienen die Fußschiene 17 und die
Kopfschiene 18. Beide Schienen 17, 18 sind aus im
Querschnitt etwa rechteckförmigem Flacheisenmaterial
gefertigt. Ihre Flachebene ist rechtwinklig zur
Mittelebene angeordnet. Die Anschlußenden 19 der
Fuß- 17 und Kopfschiene 18 ragen in die Innenöffnungen
der Anschlußklemmen 13, 13′ hinein, wodurch sie elektrisch
angeschlossen und lagefixiert sind. Die Kopfschiene
18 ist nahe ihrem Anschlußende 19 rechtwinklig nach
oben abgekröpft, verläuft in einem von Querstegen
6 gebildeten Kanal 20 und ragt in den Schacht 7
hinein. Im Überdeckungsbereich mit diesem ist an
der Kopfschiene 18 die Gewindebrille 21 angeformt,
in die die aus Isoliermaterial gefertigte Schraubkappe
22 einschraubbar ist. Das äußerste Freiende 23 der
Kopfschiene 18 stützt sich auf einer Abwinklung
23 des Quersteges 6′′ ab.
Die Fußschiene 17 ist analog zur Kopfschiene 18
ausgebildet, jedoch weist die rechtwinklige Abkröpfung
nach unten. Sie ist nur über eine kurze Strecke
nahe ihrem Anschlußende 19 in einer leicht ansteigend
verlaufenden Durchbrechung 24 unter Spiel geführt.
Zwischen der Anschlußklemme 13 der Fußschiene 17
und der entsprechenden Anschlußkammer 12 besteht
ebenfalls ein Spiel, so daß die Fußschiene 17 in
der Durchbrechung 25 nach Art eines Wälzlagers
verschwenkt werden kann. Der nach unten abgekröpfte
Teil der Fußschiene 17 verläuft im wesentlichen
rechtwinklig zur Entnahme- 26 und Einsetzrichtung
27 des Sicherungseinsatzes 8 an den inneren Enden
28 der den Schacht 7 bildenden Querstege 6′′ unter
Abstand vorbei. Das Schwenkende 29 der Fußschiene
17 ist in Entnahmerichtung 26 von einer Schraubendruck
feder 30 beaufschlagt, die sich mit ihrem gegenüber
liegenden Ende am Gehäuseboden 31 abstützt. Bei
eingeschraubtem Sicherungseinsatz 8 ist damit zwischen
der Fußschiene 17 und dem Fußkontakt 10 ein vorteilhaft
hoher Kontaktdruck gegeben. Wird der Sicherungseinsatz
8 herausgeschraubt, so wird die Fußschiene 17 durch
die Schraubendruckfeder 30 um einen kleinen Winkel
verschwenkt, bis sie an den Enden 28 der Querstege
6′′ anschlägt (siehe Fig. 2).
Unterhalb der Fußschiene 17 ist zwischen dem Lagerbett
52 der Paßhülsenhaltefeder 53 und dem Gehäuseboden
31 der Übertragungshebel 32 angeordnet. Dieser ist
als zweiarmiger Winkelhebel ausgebildet, dessen
beide Hebelarme 33, 34 in einem stumpfen in
Richtung zur Fußschiene 17 geöffneten Winkel zueinander
stehen. In seiner Haupterstreckungsrichtung ist
der Übertragungshebel 32 etwa parallel zur Fußschiene
17 angeordnet. Er ist in der Nähe des Gehäusebodens
31 mittels zweier seitlicher Achsstummel 35 drehbar
gelagert, die in (nicht dargestellte) Ausnehmungen
in den beiden Gehäusehalbschalen eingreifen. Die
Achsstummel 35 sind dabei etwa in Verlängerung des
auf der Seite des Freiendes 29 der Fußschiene 17
liegenden Quersteges 6′′ angeordnet. Der eine Hebelarm
33 des Übertragungshebels 32 wird vom Freiende 29
der Fußschiene 17 beaufschlagt. Deren Verschwenkung
bewirkt also eine gleichzeitige Drehung des Über
tragungshebels 32. Der Übertragungshebel 32 selbst
ist einstückig aus einem Isoliermaterial gefertigt,
in seinem Querschnitt rechteckförmig ausgebildet
und an seinen Enden abgerundet.
Zwischen dem anderen, unterhalb des Sicherungseinsatzes 8
liegenden Hebelarm 34 und der Fußschiene 17 ist
die Federkontaktzunge 36 angeordnet. Diese besteht
aus einem im wesentlichen L-förmig gebogenen Federblech.
Deren L-Horizontalschenkel 37 verläuft im wesentlichen
parallel zur Fußschiene 17. Das Freiende 38 des
L-Horizontalschenkels ist auf seiner von der Fußschiene
17 abgewandten Seite von einem Anlagevorsprung 50
des Hebelarms 34 in Entnahmerichtung 26 des Sicherungs
einsatzes 8 beaufschlagt. Wie in Fig. 2 der Deutlichkeit
halber weggelassen, weisen die beiden Freienden der
Hebelarme 33, 34 in Entnahmerichtung 26 vorspringende,
hakenartig wirkende Ansätze 54 auf, die die Feder
kontaktzunge 36 und die Fußschiene 17 umgreifen.
Damit stehen diese beiden Bauteile 17, 36 und der
Übertragungshebel 32 unter Spiel in Eingriff
miteinander, sind bewegungstechnisch also zwangs
gekoppelt. An das Freiende 38 des L-Horizontalschenkels
37 ist ein halbzylinderförmiges, in Entnahmerichtung
26 konvex gewölbtes Kontaktbogenstück 39 angeformt.
Dieses bildet mit der Fußschiene 17 in der in Fig.
1 gezeigten Kontaktstellung eine im wesentlichen
linienförmige Kontaktfläche.
Der L-Vertikalschenkel 40 steht parallel zur Entnahme
richtung 26 nach oben und greift in eine Schlitzaus
nehmung 41 im Isoliergehäuse 2 ein. Die Schlitzaus
nehmung 41 weist an ihrem inneren Ende eine Hinter
schneidung 42 auf, mit der das bogenförmig ausgebildete
Ende des L-Vertikalschenkels 40 verrastet.
Unterhalb der Anschlußkammer 12 mit ihrer Anschluß
klemme 13 und seitlich neben der aus Übertragungshebel
32 und Federkontaktzunge 36 gebildeten Baugruppe
liegt in einem Gehäuse 43 der Schaltungsblock 44
der Überwachungselektronik. Diese weist drei Anschluß
kontakte auf, die über drei flexible, elektrische
Leitungen 45 mit dem L-Vertikalschenkel 40 der Feder
kontaktzunge 36, der Kopfschiene 18 und einer unterhalb
der Anschlußkammer 11 liegenden Neutral
leiter-Anschlußklemme 46 verbunden sind. Weiterhin
gehört zur Überwachungselektronik eine Leuchtdiode
47, die mit dem Schaltungsblock 44 über (nicht dar
gestellte) Leitungen in Verbindung steht. Die Leucht
diode 47 ist innerhalb des Isoliergehäuses 2 seitlich
neben der Anschlußkammer 12 angeordnet. Von der
Leuchtdiode 47 ausgehend verläuft im Isoliergehäuse
2 parallel zur Entnahmerichtung 26 ein Lichtleiter
48, der in der Gehäuseoberseite 9 mündet.
Anhand der Fig. 2 wird die Funktion der Ansprechanzeige
für den erfindungsgemäßen Sicherungssockel erläutert. In
dieser Figur ist mit durchgezogenen Linien die
Funktionsstellung der Fußschiene 17, des Übertragungs
hebels 32 und der Federkontaktzunge 36 bei eingesetztem
Sicherungseinsatz 8 gekennzeichnet. Gegen die
Beaufschlagung der Schraubendruckfeder 30 ist die
Fußschiene 17 durch den Sicherungseinsatz 8 in ihre
horizontale Lage verschwenkt. Da der eine Hebelarm
33 des Übertragungshebels 32 mit dem Schwenkende
29 der Fußschiene 17 bewegungsgekoppelt ist, wird
er durch die Verschwenkbewegung der Fußschiene 17
ebenfalls (bezogen auf Fig. 2) im Uhrzeigersinn
verschwenkt. Damit wird der L-Horizontalschenkel 37
der Federkontaktzunge 36 in Entnahmerichtung 26
verschoben, bis er mit seinem Kontaktbogenstück 39
an der dem Sicherungseinsatz 8 abgewandten Seite
der Fußschiene 17 anliegt. Der Schaltungsblock 44
der Überwachungselektronik ist also elektrisch sowohl
mit der Fußschiene 17 als auch mit der Kopfschiene
18 verbunden. Bei intaktem Sicherungseinsatz 8 ist
zwischen den beiden Schienen 17, 18 im wesentlichen
kein Potentialunterschied festzustellen, die Über
wachungselektronik spricht nicht an. Schmilzt der
Draht des Sicherungseinsatzes 8 wegen eines Kurz
schlusses durch, so liegt an der Fußschiene 17 die
volle Versorgungsspannung an, während das Potential
an der Kopfschiene 18 im wesentlichen zu Null wird.
Der damit verbundene Potentialunterschied veranlaßt
in bekannter Weise die Blinkschaltung der Überwachungs
elektronik, über ihre Leuchtdiode 47 ein Blinklicht
signal abzugeben. Das emittierte Licht wird über
den Lichtleiter 48 zur Gehäuseoberseite 9 geführt,
wo es für eine Überwachungsperson ohne weiteres
erkennbar ist. Zum Auswechseln des Sicherungseinsatzes
8 wird wie gewohnt die Schraubkappe 22 mit dem Siche
rungseinsatz 8 herausgeschraubt. Die Fußschiene
17 wird dadurch freigegeben und verschwenkt unter
Einfluß der Schraubendruckfeder 30 in die strichliert
dargestellte Stellung. Durch die Bewegungskopplung
von Fußschiene 17, Übertragungshebel (Hebel) 32 und Feder
kontaktzunge (Zunge) 36 werden der Hebel 32 und die Zunge 36
ebenfalls verschwenkt. Das Kontaktbogenstück 39
der Federkontaktzunge 36 hebt von der Fußschiene
17 ab und durchläuft die Trennstrecke 49, wodurch
eine vollständige, galvanische Trennung zwischen
Fuß- 17 und Kopfschiene 18 erfolgt. Gleichzeitig
ist der Schaltungsblock 44 potentialmäßig von den Anschluß
klemmen 13 des Sicherungssockels 1 getrennt, wodurch
die Blinkschaltung stillgelegt wird. Die Öffnungs
bewegung der Federkontaktzunge 36 wird durch deren
Vorspannung entgegen der Entnahmerichtung 26 unter
stützt. Die entsprechende Stellung der relevanten
Bauteile zueinander ist in Fig. 2 strichliert dar
gestellt. Durch das Verhältnis der Länge des anderen Hebelarmes
34 zur Länge des einen Hebelarmes 33 von etwa 2:1 wird
trotz des kleinen Verschwenkwinkels der Fußschiene
17 eine große Trennstrecke 49 zwischen dem Kontaktbogen
stück 39 der Federkontaktzunge 36 und der Fußschiene
17 erzielt. Das Maß dieser Trennstrecke 49 übertrifft
dabei das für Metallteile unterschiedlicher Polarität
vorgeschriebene Mindestmaß. Durch das in die Seitenwand
4 eingeformte Kontrollfenster 51 (Fig. 1) ist die
Trennstrecke 49 von außen erkennbar, also auf einfache
Weise überwachbar.
Claims (19)
1. Sicherungssockel (1), in dessen Isoliergehäuse (2)
- - ein Schacht (7) zur Aufnahme eines mit Endkontakt kappen (Kopfkontakt, Fußkontakt 10) versehenen Sicherungseinsatzes (8),
- - eine Fußschiene (17) zur elektrischen Verbindung des Fußkontaktes (10) des Sicherungseinsatzes (8) mit einem eingangsseitigen Anschluß (13) des Sicherungssockels (1),
- - eine Gewindebrille (21) zur elektrischen Verbindung des Kopfkontaktes des Sicherungseinsatzes (8) mit einem ausgangsseitigen Anschluß (13′) des Sicherungssockels (1) und
- - eine Überwachungselektronik angeordnet sind,
- - die das Ansprechen des Sicherungseinsatzes (8) durch ein Signal anzeigt und
- - deren Anschlußkontakte bei eingesetztem Sicherungseinsatz (8) mit beiden Anschlüssen (13, 13′) des Sicherungssockels (1) verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Anschlußkontakt (36, 37, 38, 39) der Überwachungs elektronik als beweglicher Kontakt ausgebildet ist, der durch mittelbare oder unmittelbare Beaufschlagung durch den Sicherungseinsatz (8) bei dessen Einsetzen in den Sicherungssockel (1) in eine Kontaktschließstellung und durch die Entnahme des Sicherungseinsatzes (8) in eine Kontaktöffnungsstellung überführbar ist, wobei dieser mindestens eine Anschlußkontakt der Überwachungseinrichtung
daß mindestens ein Anschlußkontakt (36, 37, 38, 39) der Überwachungs elektronik als beweglicher Kontakt ausgebildet ist, der durch mittelbare oder unmittelbare Beaufschlagung durch den Sicherungseinsatz (8) bei dessen Einsetzen in den Sicherungssockel (1) in eine Kontaktschließstellung und durch die Entnahme des Sicherungseinsatzes (8) in eine Kontaktöffnungsstellung überführbar ist, wobei dieser mindestens eine Anschlußkontakt der Überwachungseinrichtung
- - in der Kontaktschließstellung in elektrischem Kontakt mit einem der beiden Anschlüsse (13, 13′) des Sicherungssockels (1) steht und
- - in der Kontaktöffnungsstellung elektrisch getrennt von dem einen der beiden Anschlüsse (13, 13′) des Sicherungssockels (1) ist.
2. Sicherungssockel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Fußschiene (17) des Sicherungssockels (1) derart verschwenk- oder verschiebbar gelagert ist, daß sie beim Einsetzen (Einschrauben) des Sicherungs einsatzes (8) eine geringe Schwenk- oder Schubbewegung gegen die Kraft einer Feder (Schraubendruckfeder 30) ausführt und
- - daß die Fußschiene (17) einen Übertragungshebel (32) beaufschlagt, der die geringe Schwenk- oder Schub bewegung der Fußschiene (17) durch ein Hebelarmverhältnis mit vergrößertem Hub auf dem mindestens einen beweglichen Anschlußkontakt (36, 37, 38, 39) zur Her stellung des in der Kontaktschließstellung vorhandenen elektrischen Kontakts zwischen der Überwachungselektronik und der Fußschiene (17) überträgt.
3. Sicherungssockel nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der durch die Bewegung des Übertragungshebels
(32) beim Ein- und Ausschrauben des Sicherungs
einsatzes (8) erzeugte Hub des mindestens einen beweglichen Anschluß
kontaktes (36, 37, 38, 39) derart bemessen ist, daß bei entnommenem
Sicherungseinsatz (8) eine Trennstrecke (49) zwischen
diesem mindestens einen Anschlußkontakt und der Fußschiene (17)
des Sicherungssockels (1) mindestens so groß
ist, wie als Mindest-Luftstrecke zwischen Metall
teilen unterschiedlicher Polarität vorgeschrieben
ist.
4. Sicherungssockel nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennstrecke (49) zwischen dem mindestens einen beweglichen
Anschlußkontakt (36, 37, 38, 39) der Überwachungselektronik und
der Fußschiene (17) des Sicherungssockels (1)
durch ein in eine Seitenwand (4) des Isoliergehäuses
(2) eingebrachtes Kontrollfenster (51) von außen
sichtbar ist.
5. Sicherungssockel nach einem der vorgenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine bewegliche Anschlußkontakt (36, 37, 38, 39) der Überwachungselektronik
als eine Federkontaktzunge (36) ausgebildet ist.
6. Sicherungssockel nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der dem Schacht (7) für den Sicherungs
einsatz (8) abgewandten Seite der Fußschiene
(17) im wesentlichen parallel zu dieser der
Übertragungshebel (32), der zweiarmig ausgeführt ist, angeordnet ist, wobei
- - dessen einer Hebelarm (33) mit seinem Freiende am Schwenkende (29) der Fußschiene (17) anliegt und
- - dessen anderer Hebelarm (34) mit seinem Freiende
die zwischen diesem und der Fußschiene (17)
angeordnete Federkontaktzunge (36) in Entnahme
richtung (26) des Sicherungseinsatzes (8) zur
Übertragung der Schwenkbewegung der Fußschiene
(17) auf die Federkontaktzunge (36) derart
beaufschlagt, daß
- - bei eingesetztem Sicherungseinsatz (8) die Federkontaktzunge (36) an der Fußschiene (17) anliegt und
- - bei entnommenem Sicherungseinsatz (8) die Federkontaktzunge (36) von der Fußschiene (17) abgehoben ist.
7. Sicherungssockel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Übertragungshebel (32) als ein in einem Freiraum
zwischen einem Lagerbett (52) einer Paßhülsenhaltefeder
(53) und dem Boden (31) des Sicherungssockels
(1) gelagerter Winkelhebel ausgebildet ist, dessen
zwei Hebelarme (33, 34) einen stumpfen, in
Entnahmerichtung (26) des Sicherungseinsatzes (8) geöffneten Winkel bilden.
8. Sicherungssockel nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verhältnis der Länge des die Federkontakt
zunge (36) beaufschlagenden anderen Hebelarms (34) zur
Länge des von der Fußschiene (17) beaufschlagten einen
Hebelarms (33) etwa 2:1 beträgt.
9. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Federkontaktzunge (36) beaufschlagende andere
Hebelarm (34) an seiner Beaufschlagungsseite
mit einem Anlagevorsprung (50) versehen ist.
10. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Hebelarme (33, 34) des Übertragungs
hebels (32) an ihren Freienden mit der Fußschiene
(17) und der Federkontaktzunge (36) vorzugsweise
unter Spiel derart in Eingriff stehen, daß der
Übertragungshebel (32) und die Federkontaktzunge
(36) durch die Schwenkbewegung der Fußschiene
(17) in Entnahme- (26) und Schließrichtung (27) angetrieben
werden.
11. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federkontaktzunge (36) einseitig ein
gespannt ist und ein Freiende (38) aufweist, das
- - im wesentlichen parallel zur Fußschiene (17) angeordnet und
- - entgegen der Beaufschlagungsrichtung des anderen Hebelarms (34) des Übertragungshebels (32) vorgespannt ist.
12. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 6 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federkontaktzunge (36) L-förmig ausgebildet
ist und einen L-Horizontalschenkel (37), der das
Freiende (38) bildet, und einen L-Vertikalschenkel (40) aufweist,
und der L-Vertikalschenkel (40) in einer Schlitzausnehmung (41) des Isoliergehäuses
(2) eingreifend fixiert ist.
13. Sicherungssockel nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß an das Freiende (38) der Federkontaktzunge
(36) ein halbzylinderförmiges, in Entnahmerichtung
(26) konvex gewölbtes Kontaktbogenstück (39)
zur Anlage an der Fußschiene (17) angeformt
ist.
14. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 5 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußkontakte der Überwachungselektronik
jeweils über flexible elektrische Leitungen
(45) mit der Federkontaktzunge (36), einer Kopfschiene
(18) und einer Neutralleiter-Anschlußklemme
(46) des Sicherungssockels (1) verbunden sind.
15. Sicherungssockel nach einem der Ansprüche 5 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Schaltungsblock (44) der Überwachungs
elektronik seitlich neben der aus Federkontaktzunge
(36) und Übertragungshebel (32) gebildeten Baugruppe
unterhalb des eingangsseitigen Anschlusses (13) der Fußschiene
(17) angeordnet ist.
16. Sicherungssockel nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die auf optoelektronischer Basis aufgebaute
Überwachungselektronik eine Anzeigeleuchte aufweist,
deren optisches Signal an der Gehäuseoberseite
(9) des Sicherungssockels (1) aufscheint.
17. Sicherungssockel nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzeigeleuchte als eine innerhalb des Isolier
gehäuses (2) angeordnete Leuchtdiode (47) aus
gebildet ist, wobei für die Lichtübertragung
zur Gehäuseoberseite (9) ein von der Leuchtdiode
(47) ausgehender, in der Gehäuseoberseite (9)
mündender Lichtleiter (48) angeordnet ist.
18. Sicherungssockel nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die optoelektronische Überwachungselektronik als
eine Blinkschaltung ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883804738 DE3804738A1 (de) | 1987-03-11 | 1988-02-16 | Sicherungssockel mit ueberwachungselektronik |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE8703627 | 1987-03-11 | ||
DE19883804738 DE3804738A1 (de) | 1987-03-11 | 1988-02-16 | Sicherungssockel mit ueberwachungselektronik |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3804738A1 DE3804738A1 (de) | 1988-09-29 |
DE3804738C2 true DE3804738C2 (de) | 1991-10-02 |
Family
ID=25864898
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883804738 Granted DE3804738A1 (de) | 1987-03-11 | 1988-02-16 | Sicherungssockel mit ueberwachungselektronik |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3804738A1 (de) |
Family Cites Families (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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FR2419581A1 (fr) * | 1978-03-09 | 1979-10-05 | Legrand Sa | Coupe-circuit a prehenseur et indicateur de fusion |
DE2913884A1 (de) * | 1979-04-06 | 1980-10-16 | Leopold Neu | Schaltbare sicherungsvorrichtung |
FR2508701A1 (fr) * | 1981-06-30 | 1982-12-31 | Legrand Sa | Coupe-circuit a prehenseur et interrupteur de sectionnement |
DE3133094C2 (de) * | 1981-08-21 | 1986-11-13 | Lindner Gmbh, Fabrik Elektrischer Lampen Und Apparate, 8600 Bamberg | Schmelzsicherungslastschalter |
DE8314626U1 (de) * | 1983-05-18 | 1983-12-01 | Wickmann-Werke GmbH, 5810 Witten | Sicherungshalter mit einer optischen Anzeige |
DE3528914A1 (de) * | 1985-08-12 | 1987-02-19 | Siemens Ag | Schraubsicherung mit elektro-optischem signalgeber |
-
1988
- 1988-02-16 DE DE19883804738 patent/DE3804738A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3804738A1 (de) | 1988-09-29 |
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D2 | Grant after examination | ||
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