CH663694A5 - Sicherheits-steckdose. - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheits-Steckdose mit einem Sockel zum Haltern von mindestens zwei Anschlussklemmen und einem Gehäuse, dessen Frontplatte Löcher zum Einführen von Kontaktstiften in diese Anschlussklemmen aufweist, sowie mit einem zugeordneten Relais, das mindestens die die Spannung führende Anschlussklemme nur dann mit der Stromzuleitung verbindet, wenn Kontaktstifte in die mindestens zwei Anschlussklemmen eingeführt sind.
Es sind schon viele Ausführungsformen von Steckdosen bekannt, die das unbeabsichtigte, zufällige Berühren der spannungsführenden Anschlussklemme verhindern und darum insbesondere spielende Kinder schützen sollen. Eine erste Gruppe solcher Steckdosen enthält eine rein mechanische Sicherheitseinrichtung. Diese besteht aus einer hinter der Frontplatte des Gehäuses bzw. auf dem Sockel verschiebbar angeordnete Platte, die in der Ruhestellung die Anschlussklemmen abdeckt. Die Platte weist einen keilförmigen Querschnitt auf oder eine stark abgeschrägte Kante und ist derart gehaltert, dass sie beim gleichzeitigen Einführen von zwei Kontaktstiften quer zur Einführrichtung verschoben wird und die Anschlussklemmen freigibt. Eine zweite Gruppe solcher Steckdosen enthält neben der rein mechanischen Abdeckung der spannungsführenden Anschlussklemmen noch eine elektrische Sicherheitseinrichtung. Diese ist als Relais ausgebildet, dessen Kontakte im Ruhezustand und wenn die verschiebbare Platte die Anschlussklemmen abdeckt, die elektrische Leitung mindestens zu der spannungsführenden Anschlussklemme unterbricht. Beim gleichzeitigen Einführen von mindestens zwei Kontaktstiften in die Steckdose wird, wie bei den vorgenannten, rein mechanisch gesicherten Steckdosen, die Abdeckplatte verschoben und dadurch ein Schalter betätigt, der den Erregerstromkreis für das Relais schliesst, wodurch dessen Kontakte die Anschlussklemmen mit der elektrischen Leitung verbinden.
Ein wesentlicher Nachteil der einfach erscheinenden mechanischen Sicherheitseinrichtung ist, dass die Abdeckplatte über den gesamten Durchmesser der Anschlussklemmen verschiebbar sein muss, was einschliesslich des gewöhnlich umgebördelten Rands einer Verschiebestrecke von etwa 5 mm entspricht. Das Verschieben der Abdeckplatte längs dieser relativ langen Strecke durch die senkrecht zur Verschieberichtung einwirkenden Kontaktstifte behindert aber deren Einführung ganz wesentlich. Der Benutzer wird dann dazu verleitet, die Kontaktstifte unter unverhältnismässig grosser Kraftaufwendung in die Steckdose zu stossen, was deren Beschädigung bewirken kann.
Dieser Nachteil ist auch bei den Steckdosen mit einer elektrischen Sicherheitseinrichtung nur teilweise behoben. Zwar muss bei diesen Steckdosen die Abdeckplatte in der Ruhestellung nicht den gesamten Querschnitt der Anschlussklemme abdecken, die Verschiebestrecke muss aber immer noch gross genug sein, um den Schalter für den Erregerstromkreis des Relais zu betätigen. Ein weiterer Nachteil solcher Steckdosen ist, dass sie wegen des Schalters und des Relais grösser als ungesicherte Steckdosen sind und ein entsprechend grösseres Einbauvolumen benötigen.
Der vorliegenden Erfindung liegt darum die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitssteckdose zu schaffen, bei der mindestens die spannungsführende Anschlussklemme vom Netz getrennt ist, solange nicht die beiden Kontaktstifte eines Stekkers in die Steckdose eingeführt sind, deren Sicherheitseinrichtung das Einführen des Steckers praktisch nicht erschwert oder behindert und deren Abmessungen nicht grösser als die Abmessung der bisher gebräuchlichen Steckdosen sind.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe mit einer Sicher-
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heits-Steckdose der eingangs definierten Art gelöst, die gekennzeichnet ist durch mindestens eine zum Steuern des Relais vorgesehene Lichtschranke, die beim Einführen der Kontaktstifte betätigt wird.
Bei der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose können alle für die Lichtschranke oder die Lichtschranken erforderlichen Elemente im Gehäuse einer gebräuchlichen Steckdose angeordnet werden, weshalb für die erfindungsgemässe Steckdose kein grösseres Einbauvolumen als für die bekannten, ungesicherten Steckdosen erforderlich ist. Weiter benötigt die erfindungsgemässe Steckdose keinen mechanisch betätigten Schalter für den Erregerstrom des Relais in der Verbindungsleitung zu der Stromquelle und der mindestens einen Anschlussklemme, was die Störanfälligkeit der Sicherheits-Steckdose vermindert und insbesondere den Aufbau der Sicherheits-Steckdose ohne mechanisch bewegbare Teile ermöglicht. Schliesslich erlaubt die Verwendung einer Lichtschranke auch, dass mindestens die spannungsführende Anschlussklemme der Steckdose vom Netz getrennt wird oder bleibt, wenn Teile der Lichtschranke beschädigt werden.
Bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose ist jeder Anschlussklemme eine Lichtschranke zugeordnet, welche beiden Lichtschranken zwischen den Anschlussklemmen einen gemeinsamen Lichtsender oder Lichtempfänger aufweisen, dem ein Doppelprisma zugeordnet ist sowie ausserhalb der Anschlussklemmen je einen Lichtempfänger bzw. Lichtsender.
Bei dieser ersten Ausführungsform wirken die beiden Lichtschranken direkt mit den mindestens zwei Kontakt-Stiften des Steckers zusammen, weshalb weitere mechanisch bewegbare Teile nicht erforderlich sind.
Bei einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose ist den beiden Anschlussklemmen eine gemeinsame Lichtschranke zugeordnet, die eine quer zur Längsrichtung der Anschlussklemmen verschiebbare Brücke aufweist, die in ihrer Ruhestellung, in der die beiden Anschlussklemmen teilweise verdeckt sind, die Lichtschranke unterbricht und beim Einführen der beiden Kontaktstifte in eine Arbeitsstellung verschoben wird, in der die Lichtschranke geöffnet ist.
Bei dieser zweiten Ausführungsform wirkt die eine Lichtschranke mit Hilfe der verschiebbaren Brücke mit den beiden Kontaktstiften zusammen. Dabei ist der Verschiebeweg der Brücke wesentlich kleiner als bei den Abdeck-platten der bekannten Sicherheits-Steckdosen, was die sichere Funktion der Steckdose erhöht und die Möglichkeit einer Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung stark verringert.
Bei der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose wirkt die Lichtschranke mit einem elektronischen Verstärker zusammen, dessen Ausgangssignal die Erregung des Relais steuert. Als Lichtsender und -empfänger werden eine Lichtquelle und ein fotoelektrisches Bauelement verwendet. Diese können wahlweise in der Steckdose oder von der Steckdose entfernt angeordnet werden. Für die letztere Anordnung werden Lichtleiter zwischen der Lichtquelle und dem Lichtsender sowie zwischen dem Lichtempfänger und dem fotoelektrischen Bauelement vorgesehen. Dabei ist es möglich, die Erreger- und Signalleitung für die Lichtquelle und das fotoelektrische Bauelement oder die Lichtleiter für mehrere, an unterschiedlichen Orten montierte Steckdosen mit einem gemeinsamen Schaltkasten zu verbinden, indem die den Steckdosen zugeordneten Relais eingebaut sind.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der erfindungsgemässen Steckdose mit Hilfe der Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 a die Draufsicht auf den schematisch gezeichneten Sockel einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose mit einer Lichtschranke, die mit einer verschiebbaren Brücke zusammenwirkt,
Fig. 1 b die Seitenansicht des Sockels gemäss der Fig. 1,
Fig. 2 die schematische Darstellung einer Sicherheits-Steckdose, die mit Lichtleitern zusammenwirkt, um ein Relais in der Stromleitung zur Steckdose zu steuern,
Fig. 3 das Blockschema eines Verstärkerkreises, der in Übereinstimmung mit einem optischen Eingangssignal ein Relais steuert,
Fig. 4 die schematische Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform der Brücke und
Fig. 5 den schematisch gezeichneten Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose, mit zwei von den Kontaktstiften eines Stekkers zu betätigenden Lichtschranken.
Die in den Fig. 1 a und 1 b gezeigte Draufsicht bzw. Seitenansicht des Sockels einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose ist gegenüber den genormten Abmessungen für den Durchmesser und den gegenseitigen Abstand der Anschlussklemmen und Kontaktstifte im Massstab von etwa 1,5:1 vergrössert gezeichnet, um die erfindungsgemässen Merkmale dieser Steckdose deutlicher darzustellen. Der Sockel 10 besteht aus einem elektrisch isolierenden Material und dient zum Befestigen der Steckdose beispielsweise in einer Gebäudewand und zum Haltern der Teile der Steckdose. Dazu enthält der Sockel Bohrungen 11, 12, die auf der oberen oder Vorderfläche des Sockels in breite Ausnehmungen 13 bzw. 14 münden und zum Aufnehmen der Schrauben vorgesehen sind, mit denen die Steckdose befestigt wird. Der Sockel enthält zwei weitere Ausnehmungen 16, 17, in die je eine Anschlussklemme 18 bzw. 19 eingesetzt ist. Jede Anschlussklemme enthält eine Schraube 21 bzw. 22, mit der ein zur Stromleitung vorgesehener (nicht gezeigter) Draht elektrisch leitend mit der Klemme verbunden wird sowie zwei gegeneinander federnde Arme 23 bzw. 24, deren freie Enden über einem Sackloch 26 bzw. 27 des Sockels angeordnet sind und dieses umfasst.
Auf der Vorderfläche des Sockels und etwa im Bereich zwischen jeder der Ausnehmungen 13, 14 und den benachbarten Ausnehmungen 16, 17 ist je eine U-förmige Führungsschiene 31,32 befestigt. Zwischen die beiden Schenkel dieser Schiene ist eine stabförmige Brücke 33 eingelegt. Der Abstand zwischen den Innenflächen der Schenkel der Führungsschienen und der Dicke der Brücke ist so gewählt, dass letztere leicht zwischen den Schenkeln verschoben werden kann. Das freie Ende 34 bzw. 35 des einen Schenkels der Führungsschiene ist abgekröpft und hält eine zwischen der Brücke und diesem Ende eingelegte Druckfeder 37 bzw. 38. Die dem Verbindungssteg zwischen den Schenkeln der Führungsschiene benachbarte Seitenfläche 36 der Brücke ist abgeschrägt und schliesst mit dem Verbindungssteg einen spitzen Winkel von beispielsweise 30° ein. Die Anordnung der Führungsschiene auf dem Sockel ist so gewählt, dass die am Verbindungssteg der Schiene anliegende abgeschrägte Seitenfläche der Brücke in der in den Fig. la und lb gezeigten Ruhestellung, die zum Aufnehmen der Kontaktstifte vorgesehenen Sacklöcher 26, 27 etwa zur Hälfte verdeckt.
Den beiden Längsenden der Brücke benachbart sind die Enden 41,42 zweier optischer Leiter, beispielsweise Monofa-sern mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm angeordnet. Diese Monofasern sind für eine optimale Halterung, vorzugsweise durch eine Bohrung im Sockel, geführt. Die Brücke weist eine von einem Längsende zum anderen verlaufende Bohrung auf, in die ein weiterer Lichtleiter 43,
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vorzugsweise ebenfalls eine Monofaser, eingelegt ist. Die gegenseitige Anordnung der Enden 41,42 der optischen Leiter und der Endflächen des Lichtleiters 43 in der Brücke sind derart gewählt, dass sie in der in den Fig. la und lb gezeigten Ruhestellung gegeneinander versetzt sind.
Die Fig. 2 zeigt schematisch eine erfindungsgemässe Sicherheits-Steckdose 45, deren eine Anschlussklemme mittels eines Stromleiters 46 direkt mit dem Nulleiter einer Stromquelle 47 und deren andere Anschlussklemme mittels eines Stromleiters 48 über das Kontaktpaar 49 eines Relais 51 mit dem spannungsführenden Leiter der Stromquelle verbunden ist. Von der Steckdose sind weiter zwei Lichtleiter 52, 53, deren Enden 41,42 bereits beschrieben wurden, an einen elektronischen Verstärkerkreis 54 geführt, an dessen Ausgang die Erregerwicklung des Relais 51 angeschlossen ist.
In Fig. 3 ist ein Ausführungsbeispiel eines elektronischen Verstärkerkreises für eine selbstüberwachende Lichtschranke gezeigt. Der Verstärkerkreis enthält eine Lichtquelle 56, beispielsweise eine Licht emittierende Diode LED, zu der ein Steuertransistor 57 in Serie geschaltet ist. Weiter ist ein photoelektrisches Bauelement 58, beispielsweise eine Photodiode vorgesehen, zu der ein Widerstand 59 in Serie geschaltet ist. Die Verbindungsleitung von der Photodiode zu dem Seriewiderstand ist an den einen Eingang eines Verstärkers 61 geführt, dessen anderer Eingangan einer Referenzspannungsquelle angeschlossen ist. Vom Ausgang dieses Verstärkers führt eine erste Leitung an die Basis des Steuertransistors 57 und eine zweite, verzweigte Leitung an zwei monostabile Multivibratoren 62,63. Der Ausgang jedes Multivi-brators ist mit der Basis eines zugeordneten Transistors 64,66 verbunden, welche Transistoren mit der Wicklung 51 des Relais eine Serieschaltung bilden.
Solche Verstärkerkreise sind jedem Fachmann bekannt, weshalb auf eine detaillierte Beschreibung der genannten Bauelemente und deren Verknüpfung verzichtet wird. Die Arbeitsweise solcher Verstärkerkreise ist ebenfalls bekannt. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sei jedoch wiederholt, dass die Lichtquelle 56 leuchtet, wenn kein Licht auf die Photodiode 58 geleitet wird, und dass bei unbeleuchteter Photodiode die Wicklung 51 des Relais nicht erregt wird, und darum die Relaiskontakte 49 nicht geschlossen sind. Wenn der Lichtweg von der Lichtquelle 57 zur Photodiode 58 nicht unterbrochen ist, bilden die Photodiode 58, der Verstärker 61 und der Transistor 57 mit der Lichtquelle 56 einen Oszillator, dessen Frequenz durch die verwendeten Bauelemente bestimmt ist und der bewirkt, dass die Lichtquelle intermittierend aufleuchtet. Der oszillierende Oszillator treibt die monostabilen Multivibratoren 62,63, die über die Transistoren 64 bzw. 66 die Wicklung 51 des Relais erregen, dessen Kontakte 49 dann geschlossen werden.
Wenn in die beschriebene Sicherheits-Steckdose kein Stecker eingesteckt ist, d.h. keine Kontaktstifte in die Anschlussklemmen eingeführt sind, wird die Brücke 33 von den Federn 37,38 gegen die Verbindungsstege zwischen den beiden Schenkeln der Führungsschiene 31,32 gedrückt.
Dann ist der Brückenlichtleiter 43 gegenüber den Enden 41, 42 der Lichtleiter 52, bzw. 53 versetzt, wie es in den Fig. la und 1 b gezeigt ist. Damit ist der Lichtweg zwischen der Lichtquelle 56 und der Photodiode 58 unterbrochen, weshalb die Lichtquelle kontinuierlich leuchtet, das Relais 51 nicht erregt wird und das Kontaktpaar 59 offen und darum mindestens die zur Führung von Spannung vorgesehene Anschlussklemme vom Netz getrennt ist. Wird nun ein Stecker oder irgendein anderes Werkstück oder -zeug in eine der Anschlussklemmen 26 oder 27 eingeführt, dann wird der dieser Klemme benachbarte Teil der Brücke 33 gegen den Druck der ebenfalls benachbarten Feder 37 oder 38 verschoben. Dabei wird möglicherweise auch die eine Endfläche des Brückenlichtleiters 43 mit dem ihr benachbarten Ende 41 oder 42 eines der Lichtleiter ausgerichtet, während die andere Endfläche gegenüber dem ihr benachbarten Ende des Lichtleiters versetzt bleibt.
Es ist darum nicht möglich, durch Einstecken nur eines Kontaktstifts oder sonstigen Werkstücks oder-zeugs die beiden Endflächen des Brückenlichtleiters mit den benachbarten Enden der Lichtleiter auszurichten und dadurch die Sicherheits-Steckdose an das Netz anzuschliessen. Das gleiche gilt, wenn gleichzeitig zwei Stifte in die Steckdose und deren Anschlussklemmen eingeführt werden, welche Stifte aber beispielsweise zu dick oder zu dünn sind.
Wird ein Stecker, dessen Kontaktstifte den vorgeschriebenen Durchmesser aufweisen, in die Steckdose bzw. zwischen die Arme 23,24 der Anschlussklemmen eingeführt, dann wird die Brücke 33, während die vorderen Enden der Kontaktstifte längs der abgeschrägten Seitenfläche 36 der Brücke gleiten, gegen den Druck der beiden Federn 37,38 aus der in den Fig. la und lb gezeigten Ruhelage in eine Arbeitslage verschoben, in der die beiden Endflächen des Brückenlichtleiters 43 mit den Enden 41,42 der Lichtleiter 52 bzw. 53 ausgerichtet sind. Dann ist ein ununterbrochener Lichtweg zwischen der Lichtquelle 56 und der Photodiode 48 gebildet, über den die Photodiode beleuchtet wird. Wie bereits weiter oben beschrieben wurde, beginnt dann der Eingangsteil des Verstärkerkreises (Fig. 3) zu oszillieren, wodurch die Wicklung 51 des Relais erregt und dessen Kontaktpaar 49 geschlossen wird, so dass die Anschlussklemmen der Sicherheits-Steckdose an das Netz angeschlossen sind.
Es versteht sich und bedarf sicher keiner detaillierten Beschreibung, dass beim Herausziehen des Steckers aus der Steckdose die Brücke in ihrer Ruhestellung zurückverschoben und damit die Verbindung mindestens der spannungsführenden Anschlussklemme mit dem Netz wieder unterbrochen wird.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose kann auf vielerlei Weise abgewandelt und an spezielle Verwendungen oder Betriebsbedingungen angepasst werden. Beispielsweise kann eine dritte Anschlussklemme vorgesehen werden, die eine permanente Verbindung mit dem Nulleiter aufweist. Weiter ist es möglich, anstelle der in den Fig. 1 a und 1 b gezeigten Brücke, deren Brückenlichtleiter 43 sich über die gesamte Länge der Brücke erstreckt, eine T-förmige Brücke 33' zu verwenden, deren relativ kurzer Brückenlichtleiter 43' in dem schmalen Längsteil dieser Brücke angeordnet ist (Fig. 4). Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Sicherheit der Steckdose gegen ein unbeabsichtigtes Einschalten bei einer nichtkorrekten Verschiebung der Brücke um so grösser ist, je länger der Brückenlichtleiter ist. Es versteht sich auch, dass die Empfindlichkeit der gesamten Anordnung wesentlich gesteigert werden kann, wenn für den Brückenlichtleiter und die Lichtleiter zwischen dem Verstärkerkreis und der Sicherheits-Steckdose unterschiedliche Materialien mit unterschiedlichen Aperturwinkeln verwendet werden, so dass nur bei sehr genauer Ausrichtung der Lichtleiterenden genügend Licht übertragen wird, um den Verstärkerkreis zum Oszillieren anzuregen. Weiter versteht sich, dass als Lichtleiter nicht nur Monofasern der beispielsweise beschriebenen Art, sondern auch Faserbündel verwendet werden können, und dass die beschriebene Wirkung sowohl mit Glas- als auch mit Quarz- als auch mit Kunststoffasern erreicht wird.
Die in Fig. 5 in einem schematisch gezeichneten Schnitt gezeigte weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose weist ebenfalls einen Sockel 70 auf mit Ausnehmungen 71,72 und Bohrungen 73,74 zum Befestigen des Sockels an einem Bauwerk. Der Sockel enthält auch Ausnehmungen 76,77, in die Anschlussklemmen 78,79 eingelegt
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sind und Löcher 81,82 zum Aufnehmen der in die Anschlussklemmen eingeführten Kontaktstifte 83,84 eines (nicht gezeigten) Steckers. Weiter weist der Sockel ein zentrales und zwei seitlich angeordnete Durchgangslöcher 86 bzw. 87,88 auf, in die je ein Lichtleiter 89 bzw. 94,96 eingeführt ist. Das Ende des zentralen Lichtleiters 89 ist an die Grundfläche eines auf der (in Fig. 5 oberen) Vorderfläche des Sockels aufliegenden Doppelprisma 91 angekittet. Die freien Enden 92,93 der beiden durch die seitlichen Durchgangslöcher geführten Lichtleiter 94,96 sind in Richtung des Doppelprismas abgebogen.
Diese weitere Ausführungsform der Steckdose kann praktisch ebenso mit einem elektronischen Verstärkerkreis und einer Stromquelle verbunden werden, wie es in den Fig. 2 und 3 für die Ausführungsform gemäss der Fig. 1 gezeigt ist. Zu beachten ist lediglich, dass der Lichtleiter 52 und/oder 53 (Fig. 2 und 3) mindestens zweiadrig sein muss, damit zwei freie Enden 92,93 verfügbar sind. Ohne praktische Bedeutung ist es, ob der am Doppelprisma angekittete Lichtleiter 89 oder der Lichtleiter mit den zwei Adern 94,96 als Lichtsender oder als Lichtempfänger verwendet, d.h. ob deren andere Leiterenden zu der Lichtquelle bzw. dem fotoelektrischen Bauelement geführt werden. Weiter ist zu beachten, dass der elektronische Verstärker so abgewandelt wird, dass das Relais 51 nur dann erregt wird, wenn der Lichtweg der s beiden Lichtschranken, d.h. zwischen dem Doppelprisma 91 und dem freien Ende 92 des Leiters 94 sowie dem freien Ende 93 des Lichtleiters 96 unterbrochen ist. Entsprechende Änderungen des elektronischen Verstärkerkreises sind jedem Fachmann bekannt, weshalb sie hier nicht weiter io beschrieben werden.
Es versteht sich, dass diese weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Sicherheits-Steckdose auf vielerlei Arten modifiziert werden kann. Beispielsweise können die Lichtleiter durch elektrische Schwachstromleitungen ersetzt 15 werden, an deren steckdosenseitigen Enden als Lichtsender verwendete lichtemittierende Dioden bzw. als Lichtempfänger ein fotoelektrisches Bauelement angeschlossen sind. Es ist auch möglich, nur einen Lichtleiter durch eine Schwachstromleitung zu ersetzen, an die dann eine lichtemit-20 tierende Diode oder ein fotoelektrisches Bauelement angeschlossen ist.
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1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Sicherheits-Steckdose mit einem Sockel ( 10) zum Haltern von mindestens zwei Anschlussklemmen (18, 19) und einem Gehäuse, dessen Frontplatte Löcher zum Einführen von Rontaktstiften in diese Anschlussklemmen aufweist, sowie mit einem zugeordneten Relais (51 ), das mindestens die die Spannung führende Anschlussklemme nur dann mit der Stromzuleitung (47) verbindet, wenn Kontaktstifte in die mindestens zwei Anschlussklemmen eingeführt sind, gekennzeichnet durch mindestens eine zum Steuern des Relais vorgesehene Lichtschranke (41,43,42), die beim Einführen der Kontaktstifte betätigt wird.
2. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Anschlussklemme eine Lichtschranke (91,92; 91,93) zugeordnet ist, welche beide Lichtschranken zwischen den Anschlussklemmen einen gemeinsamen Lichtsender oder Lichtempfänger (89) aufweisen, dem ein Doppelprisma (91 ) zugeordnet ist, sowie ausserhalb der Anschlussklemmen je einen Lichtempfänger bzw. Lichtsender (92,93).
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PATENTANSPRÜCHE
3. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Anschlussklemmen (18,19) eine gemeinsame Lichtschranke (41,43,42) zugeordnet ist, die eine quer zur Längsrichtung der Anschlussklemmen verschiebbare Brücke (33) aufweist, die in ihrer Ruhestellung, in der die beiden Anschlussklemmen teilweise verdeckt sind, die Lichtschranke unterbricht und beim Einführen der beiden Kontaktstifte in eine Arbeitsstellung verschoben wird, in der die Lichtschranke geöffnet ist.
4. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtschranke (41,43,42) mindestens einen Lichtsender und mindestens einen Lichtempfänger aufweist und der oder die Lichtsender und der oder die Lichtempfänger die Austritts- bzw. Eintrittsenden (41, 42) von Lichtleitern (52,53) sind, deren ausserhalb der Steckdose und von dieser getrennt angeordneten Eintritts- bzw. Austrittsenden mit einer Lichtquelle (56) bzw. einem fotoelektrischen Bauelement (58) zusammenwirken.
5. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtschranke mindestens einen Lichtsender und mindestens einen Lichtempfänger aufweist und der oder die Lichtsender und der oder die Lichtempfänger in der Steckdose angeordnete Halbleiter-Bauelemente sind.
6. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtempfänger (58) mit dem Eingang eines elektronischen Verstärkers (61 ) verbunden ist, dessen Ausgangssignal die Erregung des Relais (51 ) steuert.
7. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur bessern optischen Kopplung zwischen dem Lichtsender und dem Lichtempfänger an der Brücke (33) ein Brückenlichtleiter (43) angeordnet ist.
8. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter (52,53) und/oder der Brückenlichtleiter (43) Faserlichtleiter sind.
9. Sicherheits-Steckdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (33) im Bereich ihrer seitlichen Enden und ausserhalb der beiden Anschlussklemmen (18,19) in zwei U-förmigen Führungsschienen (31,32) angeordnet ist, die mit einem Schenkel am Sockel befestigt sind und dadurch, dass jeder Führungsschiene eine Feder (37,38) zugeordnet ist, die die Brücke an den Verbindungssteg zwischen den beiden Schenkeln der Führungsschienen drückt oder zieht.
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