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Beleuchtetes elektrisches Installationsgerät
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Die Erfindung bezieht sich auf ein beleuchtetes elektrisches Installationsgerät,
bestehend aus einem Installationsgeräte-Sockel und einer Abdeckung, insbesondere
Schalter oder Steckdose mit einem am Installationsgeräte-Sockel lösbar befestigbaren
Lampenanhänger mit einsetzbarer Glüh- oder Glimmlampe für die Beleuchtung eines
entfernt vom Installationsgeräte-Sockel befindlichen Lichtaustrittsfensters an der
Abdeckung, bestehend aus einem Einsteckfuß für den Installationsgeräte-Sockel und
einer Fassung für die Glüh- oder Glimmlampe.
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Durch die DE-PS 21 07 737 ist ein elektrischer Installationsschalter
mit einem beleuchteten Betätigungsorgan bekanntgeworden, bei dem in einer Ausnehmung
des Installationsgeräte-Sockels ein Lampenanhänger mit auswechselbarer Signallampe
unterhalb des Betätigungsorgans angeordnet ist. Bei dieser Ausführung bilden die
Fassung für die Signallampe und der Träger für den Installationsgeräte-Sockel eine
bauliche und räumliche Einheit, die es ermöglicht, den Bereich der dem Lampenanhnger
senkrecht gegenüberliegenden Betätigungswippe des Installationsschalters zu beleuchten.
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Eine ähnliche Anordnung zeigen die deutschen Patentschriften 1 081
957 und 1 440 766 sowie die deutschen Offenlegungsschriften 1 415 168 und 1 465
311, bei denen jedoch das Betätigungscrgan relativ klein ausgebildet ist, so daß
der Lampenanhänger den Bereich der dem Lampenanhänger senkrecht gegenüberliegenden
Abdeckung des Installationsyerätes beleuchtet.
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Mit den bekannten Lampenanhängern kann jedoch kein Lichtaustrittsfenster
an der Abdeckung beleuchtet werden, das nicht
senkrecht über dem
Taiipenanhinyer angeordnet ist.
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Durch die DE-AS 25 21 753 und die DE:-OS 28 51 998 ist ein beleuchtetes
Installationsgerät bekannt, dessen Lampe im Installationsgeräte-Sockel angeordnet
ist, deren Licht mittels eines Lichtleitkörpers zu einem Lichtaustrittsfenster in
der Abdeckung geleitet wird. Bei dieser Anordnung kann das Lichtaustrittsfenster
relativ weit von der Lichtquelle entfernt oderSseitlich versetzt sein. Ein Teil
des von der Lichtquelle ausgestrahlten Lichtes wird stets am Lichtaustrittsfenster
austreten können. Es ist jedoch beachtlich, daß ein relativ großer Teil des Lichtes
absorbiert wird und das Lichtaustrittsfenster nicht erreicht. Außerdem benötigt
die Lampe innerhalb des Installationsgeräte-Sockels viel Platz, so daß sich die
Baugröße des Installationsgeräte-Sockels vergrößert.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Installationsgerät der
eingangs näher beschriebenen Art zu schaffen, bei dem auch bei einem relativ großen
Abstand zwischen dem Installationsgeräte-Sockel und dem Lichtaustrittsfenster, oder
bei einem gegenüber dem Installationsgeräte-Sockel seitlich versetzt angeordneten
Lichtaustrittsfenster, keine Lichtdämpfungsverluste eintreten.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Installationsgerät der
eingangs näher gekennzeichneten Art durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches
aufgeführten Maßnahmen gelöst.
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Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß eine optimale Ausleuchtung
des Lichtaustrittsfensters auch bei einem relativ großen Abstand zwischen dem Installationsgeräte-Sockel
und dem Lichtaustrittsfenster in der Abdeckung erfolgt. Dadurch, daß die Lichtquelle
unmittelbar dem Lichtaustrittsfenster gegenüberliegt, tritt keine Dämpfung des Lichtes
ein.
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Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem entweder das Lichtaustrittsfenster
dem Installationsgeräte-Sockel gegen-
überwiegt oder das licht einer
im Installationsgeräte-Sockel angeordneten I,ichtquelle durch einen Lichtleiter
zum Lichtaustrittsfenster geleitet wird, wird bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
die Lichtquelle an den Ort des Lichtaustritts hin verlegt. Es braucht dann nur die
elektriche Verbindung, beispielsweise von den Klemmen des Installationsgeräte-Sockels
über den Einsteckfuß und den Arm zur Fassung verlegt werden. Bei einem axialen Versatz
der Fassung gegenüber dem Einsteckfuß gemäß Anspruch 2, kann die Lage des Lichtaustrittsfensters
in der Abdeckung frei gewählt werden. Es braucht auf die bauliche Ausbildung keine
Rücksicht genommen zu werden. Eventuell zwischen dem Lichtaustrittsfenster und dem
Installationsgeräte-Sockel befindliche Hindernisse können durch eine entsprechende
Ausbildung des Armes umgangen werden.
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Bei einer parallelen Ausrichtung der Längsachsen gemäß Anspruch 3
kann beispielsweise eine direkte frontale Beleuchtung der Abdeckung erfolgen, wobei
u.U. eine Führung der Fassung in der Abdeckung beim Aufsetzen der Abdeckung erfolgen
kann.
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Gemäß Anspruch 4 kann die Beleuchtung außermittig, z.B.
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in einem Eckbereich der Abdeckung vorgesehen werden.
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Die Fassung-kann zylindrisch oder quaderförmig sein. Gemäß Anspruch
5 läßt sich die Bauhöhe des Lampenanhängers verringern. Der Verbindungsarm kann
beispielsweise bündig mit der Stirnseite der Fassung oder, gemäß Anspruch 6, bündig
mit der Stirnseite des Einsteckfußes abschließen. Der Vorteil besteht darin,daß
die Verlegung der Leiterbahnen für den Anschluß der Fassung an die Klemmenkontakte
des Installationsgeräte-Sockels sehr einfach erfolgen kann, indem beispielsweise
gemäß Anspruch 7 die Anschlußleiter lose in die Führungskanäle eingelegt werden.
Sofern ein Begrenzungswiderstand, z.B. für eine Glimmlampe, erforderlich ist, können
die Anschlußenden des Widerstandes als Leiterbahnen einerseits zu einem Klemmenkontakt
des Installationsgeräte-Sockels und andererseits zu einem Kontakt der Fassung benutzt
werden.
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Der Begrenzungswiderstand gemäß Anspruch 8 ist in der Aufnahme geschützt
und raumsparend angeordnet.
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Der Vorteil gemäß Anspruch 9 besteht darin, daß für die Befestigung
des Lampenanhängers keine zusätzlichen Befestigungsmittel erforderlich sind. Durch
die federelastischen Rastnasen nach Anspruch 10 wird ein Verschieben des Lampenanhängers
verhindert.
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Nachfolgend wird anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 die Vorderansicht eines Schalters
mit einem beleuchteten Lichtaustrittsfenster, Figur 2 die Draufsicht auf den Installationsgeräte-Sockel,
Figur 3 die Draufsicht auf den Lampenanhänger, Figur 4 einen Schnitt durch den Lampenanhänger
entlang der Linie a-b in Figur 3, Figur 5 einen weiteren Schnitt durch den Lampenanhänger
entlang der Linie c-d in Figur 3.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um einen
Aufputz-Schalter 6 mit einer haubenförmigen Abdeckung 7 und einem Installationsgeräte-Sockel
8. Beide Teile sind aus einem in der Elektro-Industrie gebräuchlichen Isolierstoff,
wie Thermo- oder Duroplast, gefertigt.
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Der Schalter 6 hat ein großflächiges Betätigungsorgan 9, das aus der
Mitte der Abdeckung 7 versetzt ist, so daß an einer Längsseite ein verbreiterter
Rand gebildet wird, der als Beschriftungsfeld 10 benutzt werden kann. An einer Seite
des Beschriftungsfeldes 10 befindet sich ein lichtdurchlässiges Fenster 11.
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Das Betätigungsorgan 9 ist mit dem Schaltglied 12 des Installationsgeräte-Sockels
8 in an sich bekannter Weise ge-
kuppelt, wobei das S':haltgiied
schwenkbar zwischen zwei Konsolen 13 gelagert ist und mit einem nicht dargestellten
Schaltnocken auf das ebenfalls nicht dargestellte Schaltwerk des Schalters arbeitet.
Der Installationsgeräte-Sockel 8 hat schraubenlose Anschlußklemmen 14, die jeweils
in den Eckbereichen angeordnet sind. Zwischen zwei Anschlußklemmen 14 befindet sich
eine etwa rechteckige Sockel-Ausnehmung 15 mit einer schwalbenschwanzartigen Führung
16 für den Lampenanhänger 17. Die Ausnehmung 15 weist an ihren parallelen Längsseiten
je eine nicht näher bezeichnete Öffnung auf, durch die die metallischen Klemmenkäfige
18 der Anschlußklemmen 14 erreichbar sind.
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Wie aus Figur 1 hervorgeht, befinden sich die Sockelausnehmung 15
und das Lichtaustrittsfenster 11 in keiner fluchtenden Lage, d.h. beide Teile 11,15
sind gegeneinander versetzt, und zwar befindet sich die Ausnehmung 15 auf der Längsachse
des Schalters, wogegen das Lichtaustrittsfenster 11 gegenüber der Längsachse seitlich
versetzt ist. Der Abstand der beiden Teile 11,15 ist also sowohl in Bezug auf die
Schalterlängsachse als auch in Bezug auf die quer zur Längsachse verlaufende Querachse
des Schalters verschieden.
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Ferner ist noch ein Höhenversatz zwischen beiden Teilen vorhanden.
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Der Lampenanhänger 17 läßt sich mit seinem Einsteckfuß 19 in die Sockelausnehmung
15 einsetzen. Zur Uberbrückung des Abstandes zwischen der Sockelausnehmung 15 und
dem Lichtaustrittsfenster 11 ist die Fassung 20 des Lampenanhängers 17 zur Aufnahme
der Glimm- oder Glühlampe 21 vom Einsteckfuß 19 räumlich getrennt und durch einen
starren Arm 22 einstückig mit dem Einsteckfuß 19 verbunden. Bei in die Ausnehmung
15 eingestecktem Einsteckfuß 19 befindet sich die Glimm- oder Glühlampe 21 der Innenseite
des Lichtaustrittsfensters 11 direkt gegenüber. Die Längsachse der Fassung 20 und
die Längsachse des Einsteckfußes 19 verlaufen parallel, wobei der Verbindungsarm
22 in einem rechten Winkel quer zur Querschnitts-längsachse am Einsteckfuß 19 und
am anderen Ende am Außenumfang der Fassung 20 angeformt ist.
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Wie aus Ji Figur 5 am be n he~ve"~yebt, schließt dcr Verbindungsarr,
22 bündig mit der Stirnscite 23 des Einsteckfußes 19 ab. In der Stirnseite 23 des
Einsteckfußes 19 sowie in dem Verbindunysarm 22 sind zwei nach oben offene lührungskanäle
24 zur Aufnahme der Verbindungsleitungen 25 vorhanden. Die Führungskanäle weisen
auf ihrer Länge mehrere nicht näher bezeichnete Rastaufnahmen auf, in die die Verbindungsleitungen
25 eingedrückt und festgehalten werden. Zwischen zwei derartigen Rastaufnahmen ist
ein Führungskanal 24 verbreitert und bildet eine Aufnahme 26 für einen in einer
Verbindungsleitung 25 liegenden Begrenzungswiderstand 27.
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Die Verbindungsleitungen 25 sind von der Stirnseite 23 des Einsteckfußes
19 abgewinkelt und verlaufen auf einem Teil ihrer Länge offen an den Längsseiten
des Einsteckfußes 19 entlang. Die freien Enden 28 sind hakenartig um Ausnehmungen
des Einsteckfußes 19 umgebogen, so daß dieser in Einsteckrichtung verlaufende Teil
29 der Verbindungsleitungen 25 einerseits in den oberen Rastaufnahmen und andererseits
durch die hakenförmigen Enden 28 unverrückbar festgelegt ist und die Gegenkontakte
30 für die Klemmenkäfige 18 der Anschlußklemmen 14 bilden, zwischen denen der Lampenanhänger
17 in der Sockelausnehmung 15 eingesetzt ist. Beim Einsetzen des .Einsteckfußes
19 greifen die als Gleitkontakte ausgebildeten Gegenkontakte 30 an den Außenwandungen
der zwei sich gegenüberliegenden Klemmenkäfige 18 ein und stellen die elektrische
Verbindung von den Kontakten der Lampe 21 zu den Anschlußklemmen 14 her.
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Für die mechanische Halterung des Einsteckfußes 19 in der Ausnehmung
15 ist am Einsteckfuß 19 eine der Führung 16 in der Ausnehmung 15 zugeordnete Führungsaufnahme
31 vorgesehen. An der der Stirnseite 23 des Einsteckfußes 19 gegenüberliecenden
Rückseite ist eine federelastische Lasche 32 mit Rastnasen 33 angeformt, die hinter
entsprechenden Rastaufnahmen des Installationsgeräte-Sockels 8 eingreifen und verhindern,
daß der iampenanhäncjer aus seiner Halterung heraus cschoben werden kann.