DE2757186A1 - Vorrichtung zur verarbeitung von stapeln druckfrischer wertscheinbogen - Google Patents
Vorrichtung zur verarbeitung von stapeln druckfrischer wertscheinbogenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Verarbeitung von
Stapeln druckfrischer, mehrnutziger Wertscheinbogen zu banderolierten
Wert scheinbündeln.
Es ist bereits eine Vorrichtung dieser Art zur Verarbeitung von druckfrischen Wertscheinbogen, insbesondere von Bogen mit Banknotendrucken,
bekannt, in welcher die am Ausgang der Numeriermas chine gebildeten
Bogenstapel automatisch schrittweise in einzelne Wertscheinbündel, welche die fertig auf Format geschnittenen Wertscheine, die sog. Einzelnutzen,
enthalten, zerteilt und diese einseinen Wertscheinbündel anschliessend banderoliert werden.
Zu diesem Zwecke werden die Bogenstapel, die meistens jeweils einhundert Bogen in der richtigen Nummernfolge enthalten, von Hand oder
automatisch mittels einer die Bogenstapel am Ausgang der Numeriermaschine übernehmenden Transportvorrichtung auf die Anlageeinrichtung
einer Schneidstation gegeben. In einem ersten Längsschneidwerk werden
die BogenrSnder auf einer der in Transportrichtung orientierten Seiten
ο jedes Bogenstapels beschnitten, dessen Laufrichtung sich dann um 90
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ändert, so dass nunmehr die dem beschnittenen Rand gegenüberliegende
Stapelseite zur neuen Vorderseite wird. Ein zweites Schneidwerk beschneidet zunächst die Ränder auf dieser Vorderseite des
Bogenstapel und zerteilt dann diesen Bogenstapel durch aufeinanderfolgende
Schnitte in Bündelstreifen. Ein drittes Längsschneidwerk beschneidet dann den Rand auf einer der in Transporlrichtung liegenden
kurzen Seiten jedes Bündelstreifens, der anschliessend seine
ο
Transportrichtung um 90 derart ändert, dass nunmehr die dem zuletzt beschnittenen Rand gegenüberliegende kurze Seite zur Vorderseite wird. Ein viertes Querschneidwerk schliesslich beschneidet zunächst diese Vorderseite jedes Bündelstreifens und zerteilt dann den Bündelstreifen durch aufeinanderfolgende Schnitte in einzelne Wertscheinbündel. Diese Wertscheinbündel passieren dann im Abstand hintereinander eine Banderolierstation, in welcher sie einzeln nacheinander mit einer Banderole umgeben werden. Die fertig banderolierten Wertscheinbündel werden dann weiter zu Wertecheinpaketen verarbeitet, die im allgemeinen jeweils zehn Bündel mit je einhundert Wertscheinen, also insgesamt eintausend Wertscheine umfassen.
Transportrichtung um 90 derart ändert, dass nunmehr die dem zuletzt beschnittenen Rand gegenüberliegende kurze Seite zur Vorderseite wird. Ein viertes Querschneidwerk schliesslich beschneidet zunächst diese Vorderseite jedes Bündelstreifens und zerteilt dann den Bündelstreifen durch aufeinanderfolgende Schnitte in einzelne Wertscheinbündel. Diese Wertscheinbündel passieren dann im Abstand hintereinander eine Banderolierstation, in welcher sie einzeln nacheinander mit einer Banderole umgeben werden. Die fertig banderolierten Wertscheinbündel werden dann weiter zu Wertecheinpaketen verarbeitet, die im allgemeinen jeweils zehn Bündel mit je einhundert Wertscheinen, also insgesamt eintausend Wertscheine umfassen.
Wenn bei der Herstellung der Bündelpakele die Nummernsequenz der
Wertscheine gewahrt werden soll, dann ist noch eine entsprechende Sortierung der Wertscheinbündel vor deren Verpackung zu Paketen
erforderlich, weil in der Regel die Nummernfolge innerhalb eines Bündels nicht die Fortsetzung der Nummernfolge im vorangehenden
Bündel ist. Numeriermaschinen für mehrnutzige Wertscheinbogen arbeiten
in der Regel eo, dass jeweils die gleichen Wertscheinpositionen
aufeinanderfolgender Bogen fortlaufend numeriert werden, während sich die Wertecheinpositionen auf ein und demselben Bogen durch die
Serienbezeichnung oder in den höheren Stellen der Nummern unterscheiden. Wenn daher auf einem Wertscheinbogen beispielsweise achtund-
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zwanzig Wertscheinpositionen vorgesehen sind, also sieben Reihen
mit je vier Wertscheindrucken, dann müssen für die anschliessende
Verpackung von jeweils zehn Wertscheinbündeln das erste, das neunundzwanzig et e, das siebenundfünfzigste, usw. , dann das zweite,
das dreissigste, das achtundfünfzigste usw. zusammengefasst werden,
um Pakete mit jeweils eintausend fortlaufend numerierten Banknoten zu erhalten, die zu einer bestimmten Tausenders er ie gehören. Auch
für diese Sortierung vor der Verpackung der Wertscheinbündel ist bereits eine automatische Vorrichtung bekannt geworden.
Es ist ferner üblich, dass ein Fachmann die druckfrischen Wertscheinbogen vor ihrer Zerschneidung daraufhin kontrolliert, ob Fehldrucke
vorhanden sind, und jeden defekten Wertscheindruck zwecks späterer Aussonderung mit einer Markierung versieht. Die erwähnte bekannte
Vorrichtung zur Verarbeitung von Wertscheinbogen ist dazu eingerichtet, dass die banderolierten Einzelbündel ein Detektor system passieren,
das auf die erwähnten Markierungen anspricht, und dass ferner eine
vom Fehler signal dieses Detektor sy sterne gesteuerte Entnahmeeinrichtung vorgesehen ist, welche die wenigstens einen Fehldruck enthaltenden
Wertscheinbündel insgesamt aus der Transportfolge entfernt. Ein solches Detektor sy et em kann beispielsweise induktiv arbeiten, und in
diesem Falle ist ein Markierungsmaterial zu wählen, welches die induktiven Eigenschaften des Wertscheins entsprechend verändert. Die
Leerstelle, die in der Transportfolge durch die Aussonderung eines
Wertscheinbündels entstanden ist, kann vor der Bildung der zu verpackenden Bündelpakete wieder durch ein einwandfreies Wertscheinbündel ersetzt werden. Bei diesem wieder eingefügten Wertscheinbündel
kann es sich um ein Ersatzbündel mit einwandfreien Wertscheinen handeln. Das ausgesonderte Wertscheinbündel kann jedoch auch eine
Wertschein-Austauschstation durchlaufen, in welcher jeder einzelne Fehldruck durch einen einwandfreien, numerierten Ersatzwertschein
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ersetzt wird; anschliessend wird dieses wieder hergestellte Wertscheinbündel
an der korrekten Stelle der Transportfolge, vor der Banderolier- bzw. Verpackungsstation für die Bündelpakete, wieder
eingefügt.
Die Kapazität einer derartigen, weitgehend automatisch arbeitenden
Vorrichtung zur Verarbeitung druckfrischer Wertscheinbogen wird nun, wie die Erfahrung zeigt, wesentlich durch die maximal mögliche
Arbeitsgeschwindigkeit der Banderolierstation für die einzelnen Wertscheinbündel
bestimmt. Für das Umschlingen der Wertscheinbündel mit der Banderole und für eine zuverlässige Verklebung derselben
sind minimal etwa zwei Sekunden erforderlich, eine Zeitspanne, die sich praktisch nicht unterschreiten lässt. Das bedeutet, dass mit
der beschriebenen bekannten Vorrichtung allenfalls etwa dreissig Bündel je Minute oder, da ein Bündel in der Regel einhundert Wert-Scheine
enthält, ungefähr 1801OOO Wertscheine je Stunde verarbeitet
werden können.
Moderne Druck- und Numeriermaschinen für Banknoten haben jedoch neuerdings eine Leistung von 8Ό00 bis 101OOO Bogen je Stunde. Wenn
jeder Bogen fünfzig Einzelnutzen aufweist, dann erlauben diese Maschinen die Herstellung von 400Ό00 bis 5OU1OOO Wertscheindrucke je Stunde,
was ungefähr Sechsundsechzig bis dreiundachzig Wertscheinbündel je Minute entspricht, wiederum vorausgesetzt, dass jedes Bündel einhundert
Wertscheine hat. Da die bekannte Vorrichtung nur maximal etwa dreissig Bündel je Minute zu verarbeiten erlaubt, kann die volle Leistung der
modernen Rotationsdruckmaschinen daher in Verbindung mit der bekannten Vorrichtung zur Verarbeitung der Wertscheinbogen nur knapp zur
Hälfte ausgenutzt werden.
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Das Ziel der Erfindung besteht darin, die Kapazität bzw. Leistung
einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art, d. h. also die Anzahl der je Zeiteinheit mit einer solchen Vorrichtung hergestellten, fertig banderolierten Wertscheinbündeln, zu erhöhen und
damit der Leistung moderner Druckmaschinen anzupassen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den durch die bisherige
Banderolier station bedingten Engpass bei der Verarbeitung von Stapeln druckfrischer Wertscheinbogen weitgehend zu beseitigen
und die Banderolierung zu beschleunigen.
Die Erfindung geht daher aus von einer Vorrichtung zur Verarbeitung
von Stapeln druckfrischer, mehrnutziger Wertscheinbogen zu banderolierten Wertscheinbündel, mit Schneidwerken, durch welche die
Bogenstapel in Bündelstreifen und dann diese Bündelstreifen in einzelne Wertscheinbündel zerschnitten werden, mit einer Banderolierstation für die Wertscheinbündel sowie mit die Schneidwerke
und die Banderolier station verbindenden Transportstrecken zur Beförderung der Bogenstapel, Bündelstreifen bzw. Wertscheinbündel.
Zur Lösung der genannten Aufgabe ist diese Vorrichtung er findung sgemäss gekennzeichnet durch Merkmale, wie sie im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruches 1 aufgeführt sind.
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Positionen gleichzeitig mit Banderolen versehen, so dass die das
letzte Schneidwerk verlassenden Wertscheinbündel bereits banderoliert
sind und der Engpass entfällt, den die Banderolier station bei der bisher bekannten Vorrichtung darstellte. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass
die Vorrichtung ohne weiteres der vollen Leistung moderner Druck- und Numeriermaschinen angepasst werden kann und gleichzeitig Banderoliereinrichtungen
verwendbar sind, welche nicht für die im Prinzip maximal mögliche Arbeitsgeschwindigkeit ausgelegt zu sein brauchen.
Man kann davon ausgehen, dass heute die meisten hergestellten Wertscheinbogen,
insbesondere beim Banknotendruck, wenigstens vier Wertscheindrucke je Reihe aufweisen, so dass also je Bündelstreifen
immer vier spätere Wertscheinbündel gleichzeitig banderoliert werden. Wenn man daher in diesem Falle einen Arbeitstäkt der Banderoliereinrichtungen
von etwa vier Sekunden vorsieht, dann erhält man, verglichen mit der bekannten Vorrichtung, bereit· die doppelte Leistung von etwa sechzig
Wertscheinbündeln je Minute, wobei gleichzeitig die erforderliche Arbeitsgeschwindigkeit der Banderolier einrichtung en nur ungefähr halb
• o gro·· wie die maximal mögliche ilt. Dadurch werden der Verschleiss
und die Störanfälligkeit der Banderoliereinrichtungen verringert und ihre Wartung vereinfacht; gegebenenfalls können sie auch einfacher aufgebaut
sein.
Da sich gegenwärtig und aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Zukunft
der Bedarf an neu auszugebenden Banknoten weltweit stark erhöht, zumal auch häufig die bisher in Form von Münzen ausgegebenen kleineren
Werte durch Scheine ersetzt werden, ist die durch die Vorrichtung nach der Erfindung erzielte Beschleunigung der Verarbeitung druckfrischer
Banknoten, und insbesondere die Anpassung an die volle Leistung moderner Bogendruckmaechinen und Numeriermaschinen, ausserordentlich
wichtig. So können z. B. Bogen, die zehn Reihen mit je fünf Wertscheindrucken, also fünfzig Einzelnutzen aufweisen und in üblichen Stapeln von
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j*» 100 Bogen verarbeitet werden, unter Verwendung einer Banderolierstation
mit fünf im Vier-Sekunden-Takt arbeitenden Banderoliereinrichtungen so rasch verarbeitet werden, dass je Minute etwa
fünfundsiebzig fertig banderolierte Bündel entstehen, was einer Leistung von 450'000 Wertscheinen oder 91OOO Bogen je Stunde entspricht. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass die fertig auf Format geschnittenen Wertscheine dem Bedienungspersonal nur noch in Form banderolierter
Bündel zugänglich sind, was einen möglichen Diebstahl einzelner Wertscheine praktisch ausschliesst. Diese Erhöhung der Sicherheit ist
besonders bei der Banknotenverarbeitung wesentlich.
Um zu vermeiden, dass das letzte, die Bündelstreifen zerteilende Schneidwerk mit einem ungünstig hohen Schnittrhythmus arbeiten muss,
ist, einem weiteren Erfindungsgedanken gemäss, die Anordnung vorzugsweise
so getroffen, dass jeweils mehrere banderolierte Bündelstreifen, vorzugsweise jeweils alle zu einem ursprünglichen Bogenstapel
gehörenden Bündelstreifen, reihenweise nebeneinander vor dieses letzte Schneidwerk gelangen und dieses Schneidwerk mit einem hinreichend
langen Messer bei jedem Schnitt gleichzeitig alle diese Bündelstreifen zerteilt. Dieses gleichzeitige Zerschneiden mehrerer getrennter Bündelstreifen
wird dadurch erleichtert, dass jeder Bündelstreifen erfindungsgemäss
bereits durch mehrere Banderolen zusammengehalten wird. Besonders im Hinblick auf die Verpackung der banderolierten
Bündel zu Paketen unter Wahrung der Nummernsequenz ist es zweckmässig,
jeweils alle zu einem ursprünglichen Bogenstapel gehörenden Bündelstreifen gleichzeitig zu zerteilen; dabei fallen also bei jedem
Schneidvorgang so viele Bündel an wie Nutzenreihen auf dem Bogen vorhanden waren, bei je zehn Reihen aufweisenden Bogen also jeweils
zehn Wertscheinbündel. Daher braucht auch das letzte Schneidwerk nur mit einer verhältnismässig langsamen Schneidbewegung zu arbeiten.
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In der erfindungsgemässen Vorrichtung befördert die zur Banderolierstation
führende Transportstrecke die am ersterwähnten Schneidwerk anfallenden Bündelstreifen senkrecht zu deren Längsrichtung vor die
Banderolierstation, in welcher zweckmässigerweise die Banderolierstationen
in Längsrichtung der zu banderolierenden Bündelstreifen verschiebbar und einstellbar angeordnet sind.
Die Anordnung ist ferner so getroffen, dass die ersten beiden Schneidwerke
Längsschneidwerke mit zwei parallel zueinander angeordneten und in Transportrichtung der Bogenstapel orientierten Messern zum gleichzeitigen
Beschneiden der seitlichen Bogenränder auf beiden Längsseiten
jeden Bogenstapels sind, das dritte Schneidwerk ein Querschneidwerk mit einem senkrecht zur Transportrichtung orientierten .Messer ist, mit
welchem zunächst ein Randbeschnitt auf der Vorderseite jedes Bogenstapels ausführbar und dann dieser Bogenstapel schrittweise in Bündelstreifen
zerteilbar ist, und das vierte Schneidwerk dazu eingerichtet und so orientiert ist, dass mit jedem Schnitt alle zu einem ursprünglichen
Bogenstapel gehörenden Bündelstreifen gleichzeitig schrittweise in Wertscheinbündel zerteilbar sind. Alle Schneidwerke sind vorteilhafterweise
gleichartig aufgebaut.
Die Vorrichtung nach der Erfindung trägt insbesondere der allgemeinen
Tendenz Rechnung, Bogen mit immer grösserer Nutzenzahl zu verwenden, weil bei gleicher Arbeitsgeschwindigkeit der Baderoliereinrichtungen
die Zahl der hergestellten banderolierten Bündel mit der Zahl der Nutzen je Reihe auf dem Bogen automatisch steigt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, auf der schematisch, in perspektivischer Ansicht, eine Vorrichtung dargestellt
ist.
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Nach dieser Zeichnung, auf welcher nur die zum Verständnis der
Erfindung erforderlichen Baueinheiten angedeutet sind, ist eine Bogenanlegvfinrichtung 1 vorgesehen, welche die Bogenstapel 2
zwecks Eingabe in die Schneidstation aufnimmt. Die Bogenstapel, welche gewöhnlich einhundert Bogen enthalten und am Ausgang der
nicht dargestellten Numerier maschine gebildet werden, können entweder von Hand angelegt oder mittels einer Transportvorrichtung
vom Ausgang der Numeriermaschine nacheinander automatisch zur Anlegeeinrichtung 1 befördert werden. Im folgenden sei angenommen,
dass jeder Wertscheinbogen achtundzwanzig Einzelnutzen aufweist,
die in sieben Reihen mit je vier nebeneinander liegenden Wertscheindrucken angeordnet sind.
Die Bogenstapel 2 werden in Pfeilrichtung auf einer Transportstrecke
zwei Längsechneidwerken 3 und 4 mit zwei parallel zueinander und in Transportrichtung orientierten Meisern zugeführt, welche gleichzeitig die seitlichen Bogenränder auf beiden Längsseiten jedes Bogenstapel« beschneiden. Anschließend gelangen die Bogenstapel in
Pfeilrichtung zu einem Querschneidwerk 5 mit einem senkrecht zur Transportrichtung orientierten Messer, welches zunächst auf der Vorderseite jedes Bogenstapels einen Randbeschnitt ausführt, dann schrittweise den Bogenstapel in Bündelstreifen zerteilt und schliesslich auf
der Hint-erseite des letzten Bündelstreifens den vierten Randbeschnitt ausführt. Im betrachteten Beispiel entstehen aus jedem Bogenstapel sieben Bündelstreifen 6, welche auf einer Transportstrecke
nacheinander vor eine Banderolier station 7 befördert werden, die im
betrachteten Beispiel vier in einer Reihe nebeneinander angeordnete Banderolier einrichtungen 7a, 7b, 7c und 7d hat. Alle Banderolier einrichtungen arbeiten gleichzeitig, so dass in dieser Station jeder Bündel·
streifen an den vier Wertscheinpositionen mit Banderolen 8 umgeben
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wird. Die fertig banderolierten Bündelstreifen 9 werden anschliessend
in ihrer Längsrichtung, wie durch einen Pfeil angedeutet, aus dem Bereich der Banderolierstation 7 auf eine Transportstrecke 10 verschoben, auf der sie wieder in der ursprünglichen Richtung im Sinne
der Pfeile weiterbewegt werden. Am Anfang der Transportstrecke 10, an der äusseren Ecke derselben, ist ein Zähler 11 vorgesehen, welcher
zur Kontrolle die einzelnen Blätter jedes banderolierten Bündelstreifens zählt. Diese Zählung kann mit einem hohen Mass an Sicherheit durchgeführt werden, weil die Streifen durch mehrere Banderolen fest
umschlossen sind. Gegebenenfalls können auch erforderliche Etikettierungen an der Transportstrecke 10 auf die einzelnen Baderolen aufgebracht werden.
Die banderolierten Bündelstreifen 9 werden dann auf eine Tischfläche
aufgeschoben, und jeweils sieben nebeneinander ausgerichtete 'Bündel-Streifen gelangen dann, rechtwinklig zur bisherigen Vorschubrichtung,
in das letzte Schneidwerk 13, welches ein sich mindestens über alle Bündelstreifen erstreckendes Messer aufweist. Schrittweise werden
dann mit diesem Messer alle sieben Streifenbündel gleichzeitig in einzelne, bereits banderolierte Wertscheinbündel zerschnitten, wobei im
betrachteten Beispiel je Schneidvorgang sieben Werts'-heinbündel und
je Bündelstreifen vier Wertscheinbündel anfallen. Die Reihen fertig geschnittener Wertscheinbündel 14 werden, beispielsweise mit Zangen,
in Pfeilrichtung auf eine Abtransporteinrichtung 15 gelegt, auf der sie in Richtung der ursprünglichen Förderbewegung, wie durch einen
Pfeil angedeutet, weiterbewegt werden. Die Weiterverarbeitung dieser banderolierten Wertscheinbündel zu verpackten Bündelpaketen kann
je nach Wunsch in verschiedener Weise erfolgen und hängt insbesondere, wie in der Einleitung bereits erwähnt, davon ab, ob Bündelpakete mit
oder ohne Nummernsequenz gewünscht werden und ob zuvor markierte Fehldrucke enthaltende Bündel ausgeschieden und durch einwandfreie
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Bündel ersetzt werden müssen. Unabhängig von der Art und Weise dieser möglichen Weiterverarbeitung ist jedoch die beschriebene
Vorrichtung nach der Erfindung, welche fertig banderolierte Wertscheinbündel liefert, stets anwendbar.
An den Schneidwerken 3,4 und 5, welche einen Randbeschnitt ausführen, sind Abfallschächte vorgesehen, die einen ungehinderten Fall
der Abfallstreifen auf ein zentrales Transportband gestatten; in der Zeichnung sind für das Schneidwerk 4 ein Abfallstreifen 16, das
Transportband 17 und ein Abfallbehälter 18 zur Aufnahme der Abfälle angedeutet.
Die Banderolier einrichtungen 7a bis 7d können längsverschiebbar
montiert sein, um gegebenenfalls die Banderolen versetzt zur Mitte des lianknolenbündels anzuordnen. Um unterschiedliche Dicken durch
eine ungleiche Verteilung des Stahlstichdrucks Ober die Wertscheinoberfläche bei der späteren Bündelpaketbildung auszugleichen, ist
zweckmässigerweise hinter dem letzten Schneidwerk 13 noch eine Drehstation angeordnet, die jedes zweite Wertscheinbündel um 180
dreht.
Wie bereits in der Einleitung zur Beschreibung ausführlich erläutert,
besteht der Hauptvorteil der Vorrichtung nach der Erfindung darin, dass die Leistung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen dieser Art
wesentlich erhöht wird, ohne dass es jedoch nötig wäre, die Arbeitsgeschwindigkeit der einzelnen Schneidwerke und Baderoliereinrichtungen zu erhöhen; vielmehr können die Banderoliereinrichtungen und
das letzte Schneidwerk, verglichen mit der eingangs beschriebenen bekannten Vorrichtung, mit einem langsameren Arbeitsrhythmus betrieben werden. Das Quer schneidwerk 5 und die Banderolier station 7
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arbeiten natürlich stets im selben Takt, der zweckmässigerweise ungefähr vier Sekunden betragen kann. Der Arbeitstakt des letzten
Schneidwerks hängt unter sonst gleichen Arbeitsbedingungen natürlich von der Anzahl der gleichzeitig zu zerteilenden Bündelstreifen ab und
wird in der Regel ebenfalls bei ungefähr vier Sekunden oder einer längeren Zeitspanne liegen. Mit der Vorrichtung nach der Erfindung
können selbstverständlich Bogen mit einer beliebigen Anzahl und Anordnung von Einzelnutzen bzw, Wertscheindrucken verarbeitet werden,
wobei sich lediglich die Anzahl der Banderoliereinrichtungen in der Banderolierstation 7 nach der Zahl der Wertscheindrucke je Reihe
richtet und die Länge des Messers des letzten Schneidwerks 13 entsprechend der Anzahl der gleichzeitig zu zerteilenden Bündelstreifen
zu wählen ist. So kann die Vorrichtung vorteilhafterweise im Hinblick auf das maximal gebräuchliche Bogenformat, auf welchem z. B. 14
Reihen mit je acht Wertscheindrucken untergebracht werden können, auegelegt sein, also acht Banderolierstationen aufweisen und für maximal
14 Bündeletreifen je Bogenstapel eingerichtet sein. .
Der gleichzeitige Beschnitt der beiden in Transportrichtung orientierten
Ränder der Bogen durch die ersten beiden Längsschneidwerke 3 und 4
vereinfacht den Arbeitsgang und vermeidet die Notwendigkeit, dass das letzte Schneidwerk 13 noch einen Randbeschnitt ausführen muss.
Vorteilhafterweise können alle vier Schneidwerke in der Vorrichtung nach der Erfindung völlig gleichartig konstruiert sein. Bei den Banderoliereinrichtungen
und Schneidwerken sowie den einzelnen Transportstrecken kann es sich um an sich bekannte Baueinheiten handeln, so
dass diese nicht näher beschrieben zu werden brauchen.
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Claims (7)
1. Vorrichtung zur Verarbeitung von Stapeln druckirischer, mehrnutziger Wertecheinbogen zu banderolierten Wertscheinbündeln, mit
Schneidwerken, durch welche die Bogenet apel in Bündelstreifen
und dann diese Bündelstreifen in einzelne Wertscheinbündel zerschnitten werden, mit einer Banderolittrstation für die Wertscheinbündel
βowie mit die Schneidwerke und die Banderolierstation verbindenden
Transportstrecken für die Bogenstapel, Bündelstreifen bzw. Wertscheinbündel, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolierstation
(7) zwischen dem die Bogenstapel (2) in Bündelstreifen (6) zerschneidenden Schneidwerk (5) und dem diese Bündelstreifen in Wertscheinbündel
(14) zerschneidenden Schneidwerk (13) angeordnet ist und so viele gleichzeitig arbeitende, in einer Reihe angeordnete Banderoliereinrichtungen (7a, 7b, 7c, 7d) aufweist wie Einzelwertscheine je Streifen vorhanden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportstrecke (10,12), welche zu dem die banderolierten
Bündelstreii'en (9) in Wertscheinbündel (14) zerschneidenden Schneidwerk (13) führt, dazu eingerichtet ist, jeweils mehrere Bündelstreifen
reihenweise nebeneinander vor diesem Schneidwerk (13) zu justieren, und dass dieses Schneidwerk (13) dazu eingerichtet ist, bei jedem
Schnitt gleichzeitig alle erwähnten Bündelstreifen (9) zu zerteilen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils
alle zu einem ursprünglichen Bogenstapel (2) gehörenden Bündelstreifen (9) gleichzeitig im letzten Schneidwerk (13) zerteilbar sind.
0900. G164.12D. 59
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C-I
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die zur Banderolierstation (7) führende Transportstrecke die am ersterwähnten Schneidwerk (5) anfallenden Bündel-Streifen
(6) senkrecht zu deren Längsrichtung vor die Banderolierstation (7) befördert.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Banderolier einrichtungen (Ta - 7d) in Längsrichtung der zu banderolierenden Bündelstreifen (6) verschiebbar und einstellbar
angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten beiden Schneidwerke (3,4) Längsschneidwerke mit zwei parallel zueinander angeordneten und in Transportrichtung
der Bogenstapel (2) orientierten Messern zum gleichzeitigen Beschneiden der seitlichen Bogenränder auf beiden Längsseiten jeden
Bogenstapels sind, das dritte Schneidwerk (5) ein Querschneidwerk mit einem senkrecht zur "Eansportrichtung orientierten Messer ist,
mit welchem zunächst ein Randbeschnitt auf der Vorderseite jedes Bogenstapels ausführbar und dann dieser Bogenstapel schrittweise
in Bündelstreifen (6) zerteilbar ist, und das vierte Schneidwerk (13)
dazu eingerichtet und so orientiert ist, dass mit jedem Schnitt alle zu einem urspr8nglichen Bogenstapel gehörenden Bündelstreifen (9)
gleichzeitig schrittweise in Wertscheinbündel (14) zerteilbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass alle vier Schneidwerke (3,4,5,13) gleichartig aufgebaut sind.
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CH63877A CH612639A5 (de) | 1977-01-19 | 1977-01-19 |
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