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Beschreibung
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Anordnung einer Schürfleiste an einer Räumschar eines Straßenräumgerätes.
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Die Erfindung betrifft die Anordnung einer Schürfleiste an einer
Räumschar eines Straßenräumgerätes, insbesondere Schneepfluges, bei der die Schürfleiste
an ihrem oberen Ende gelenkig mit dem vorderen Ende eines Lenkers verbunden ist,
der sich von einer an der Räumschar befestigten, mit Abstand hinter deren Unterkante
angeordneten Abstützung aus nach vorne erstreckt.
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Bei einer bekannten Anordnung dieser Gattung (DT-PS 1 213 461) ist
die gelenkige Verbindung zwischen dem oberen Ende der Schürfleiste und dem vorderen
Ende des Lenkers derart abgefedert, daß die Schürfleiste stets bestrebt ist, ihre
normale Betriebsstellung einzunehmen, in der sie schräg nach vorne unten geneigt
ist. Das obere Ende der Schürfleiste - und damit die gelenkige erbindung mit dem
Lenker - ist in der normalen Betriebs stellung mit Abstand unterhalb der Unterkante
der Räumschar angeordnet. Der Abstand zwischen dieser gelenkigen Verbindung und
der Unterkante der Räumschar ist durch eine mit dem Lenker fest verbundene Mantelfläche
in Form eines Walzenausschnittes überbrückt. Diese Mantelfläche schiebt sich beim
Hochschwenken des Lenkers in denRaum
hinter der Räumschar und liegt
dabei stets zumindest annähernd an deren Unterkante an.
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Diese bekannte Anordnung hat sich im allgemeinen bewährt; vorallem
hat sich gezeigt, daß sie Beschädigungen des damit ausgestatteten Straßenräumgerätes,
insbesondere Schneepfluges,beim Überfahren von Hindernissen zuverlässig vermeidet,
da die mit ihrer Unterkante an einem Hindernis hängenbleibende Schürfleiste sich
senkrecht stellen und nötigenfalls sogar nach hinten schwenken kann, ohne dabei
die verhältnismäßig schwere und deshalb träge Räumschar anzuheben, denn der Lenker
und die unmittelbar mit ihm verbundenen Teile sind im Vergleich zur Räumschar derart
leicht, daß sie den von der Schürfleiste auf den Lenker ausgeübten Kräften mit nach
oben gerichteter Komponente nahezu trägheitslos nachgeben, wenn diese Kräfte eine
für das Straßenräumgerät gefährliche Größe anzunehmen drohen. Unter ungünstigen
Umständen kann es jedoch vorkommen, daß der beim Überfahren eines Hindernisses nach
oben geschwenkte Lenker anschließend wieder nach unten in seine Betriebsstellung
schwenkt, ohne der Schürfleiste Zeit gelassen zu haben, in ihre nach vorne geneigte
Betriebs stellung zurückzukehren. Die Schürfleiste schleift dann in einer nach hinten
geneigten Stellung auf dem Boden und es ist erforderlich, die gesamte Räumschar
anzuheben, damit die Schürfleiste wieder ihre normale Betriebsstellung einnehmen
kann. Zwar weisen alle mit einer Anordnung der beschriebenen Gattung ausgestatteten
Straßenräumgeräte eine - meist pneumatische oder hydraulische - Hebevorrichtung
auf, die es ermöglicht, die Räumschar rasch und ohne Anstrengung für den Fahrer
des zugehörigen Fahrzeugs anzuheben, doch bedeutet die Notwendigkeit, dies zu tun,
immerhin eine Störung des Räumbetriebes, vorallem dann, wenn bei hoher Fahrgeschwindigkeit
während des Anhebens eine längere Strecke ungeräumt bleibt und anschließend nachgeräumt
werden muß.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ohne Preisgabe
des wesentlichen Vorteils einer gattungsgemäßen Anordnung, daß die schwere Räumschar
an den zum sicheren Überfahren von Hindernissen erforderlichen Ausweichbewegungen
nicht oder nur unwesentlich beteiligt ist, die gattungsgemäße Anordnung derart weiterzubilden,
daß die Schürfleiste nach dem Überfahren eines Hindernisses mit Sicherheit und ohne
nennenswerte Betriebsstörung wieder in ihre normale
Betriebsstellung
zurückkehrt.
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Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Räumschar
bis zur Vorderseite der Schürf leiste heruntergezogen ist, daß mit Abstand unterhalb
des Lenkers ein sich ebenfalls von der Abstützung nach vorne erstreckender unterer
Lenker gelenkig mit der Schürfleiste verbunden ist, und daß die Längen der beiden
Lenker so bemessen sind, daß die von ihnen geführte Schürf leiste bei jeder Bewegung
aus ihrer normalen Betriebsstellung nach oben zwangsweise mit ihrer Unterkante nach
hinten schwenkt und umgekehrt bei jeder Rückkehr aus einer angehobenen Stellung
zwangsweise mit ihrer Unterkante nach vorne schwenkt.
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Das Merkmal, daß die Räumschar bis zur Vorderseite der Schürfleiste
heruntergezogen ist, bedeutet, daß die Schürfleiste sich in ihrer normalen Betriebsstellung
an der Unterkante der Räumschar abstützen und bis zu einem gewissen Grad um diese
kippen kann, ohne mit ihr unmittelbar gelenkig verbunden zu sein, wie dies bei einem
bekannten, nicht gattungsgemäßen Straßenräumgerät (DT-PS 11 28 450) der Fall ist.
In der normalen Betriebsstellung der erfindungsgemäßen Anordnung kann der Schnee,
Kies, Schlamm od.dgl., den die Schürf leiste vom Boden, insbesondere einer Fahrbahn
abgeschürft hat, unmittelbar in die Räumschar fließen, obwohl zwischen der Schürfleiste
und der Räumschar weder ein Gelenk noch ein sonstiges Zwischenglied vorgesehen ist.
Die unmittelbare Anlage oder zumindest enge Nachbarschaft zwischen Schürfleiste
und Unterkante der Räumschar bleibt bei den im Betrieb auftretenden normalen Federungsbewegungen
der Schürfleiste erhalten, so daß ein Zwischenglied, beispielsweise in Gestalt der
eingangs beschriebenen Mantelfläche, zum Überbrücken eines Abstandes zwischen Schürfleiste
und Unterkante der Räumschar nicht erforderlich ist.
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Eine stets unmittelbare Anlage der Vorderseite einer Schürfleiste
an der Unterkante einer Räumschar ist zwar auch bei einer nicht gattungsgemäßen
bekannten Anordnung (QE-PS 264 572) gegeben, bei der die Schürf leiste an einem
mit der Räumschar starr verbundenen waagerechten Tragrohr entweder über eine um
dieses Tragrohr
schwenkbare Gewindespindel oder über einen um das
Tragrohr schwenkbaren Kniehebel höhenverstellbar aufgehängt und durch Federn von
hinten her gegen die Unterkante der Pflugschar gespannt ist. Hierbei ist die Schürfleiste
aber praktisch nicht imstande, beim Anstoßen an ein Hindernis zusätzlich zu ihrer
Ausweichbewegung nach oben eine Schwenkung nach hinten auszuführen und anschließend
selbsttätig in ihre Betriebsstellung zurückzukehren. Bei der bekannten Anordnung
mit Gewindespindel ist dies deshalb nicht möglich, weil eine Schwenkung der Schürfleiste
nach hinten voraussetzen würde, daß die gesamte Pflugschar samt Tragrohr angehoben
wird, und bei der bekannten Anordnung mit Kniehebel deshalb, weil der Kniehebel
bei Oberlastung der Schürfleiste nach hinten ausknickt, wodurch die nach vorne gerichtete
Neigung der Schürf leiste noch verstärkt wird, die Schürfleiste also jedenfalls
ohne Schwenkung der gesamten Pflugschar niht in eine zum überwinden eines Hindernisses
günstige, annähernd senkrechte oder sogar nach hinten geneigte Stellung gelangen
kann.
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Weitere Erfindungsmerkmale sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Ausführungsbeispiele mit weiteren Einzelheiten der Erfindung werden
im folgenden anhand einer schematischen Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung
zeigt: Fig.1 einen etwa in Fahrtrichtung verlaufenden senkrechten Schnitt eines
Straßenräumgerätes in normaler Betriebsstellung; Fig.2 einen entsprechenden senkrechten
Schnitt des Straßenräumgerätes beim Überfahren eines Hindernisses; Fig.3 den waagerechten
Schnitt III-III in Fig.1; Fig.4 einen der Fig.1 entsprechenden senkrechten Teilschnitt
einer abgewandelten Ausführungsform; und Fig.5 einen ähnlichen Teilschnitt einer
weiter abgewandelten Ausführungsform.
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Das in Fig.1 bis 3 dargestellte Straßenräumgerät weist eine Räumschar
11 auf, die im Profil S-förmig gewölbt ist: sie ist aus einer an ihrer Unterkante
12 beginnenden, von vorne gesehen konvexen Wölbung 13 und einer sich stetig daran
anschließenden, von vorne gesehen konkaven Wölbung 14 zusammengesetzt und erstreckt
sich über die ganze Breite des Straßenräumgerätes. Die Räumschar 11 kann
aus
Blech oder - vorallem im Bereich ihrer konvexen Wölbung 13 -aus einem Elastomer
bestehen und ist an ihrer Rückseite durch mehrere parallele, plattenartige Abstützungen
15 versteift. An den Abstützungen 15 sind zwei Lager 16 mit gemeinsamer senkrechter
Achse für eine Säule 17 befestigt. Die Säule 17 ist durch ein Parallelogrammlenkergestänge
18 und eine Hebevorrichtung 19 mit einer Geräteplatte 20 verbunden.
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Die Geräteplatte 20 läßt sich in üblicher Weise mit einer an der Vorderseite
eines Fahrzeugs, insbesondere Lastkraftwagens, befestigten, nicht dargestellten
Fahrzeugplatte kuppeln. Das Straßenräumgerät ist in bezug auf das Fahrzeug heb-
und senkbar, sowie um die senkrechte Achse der Lager 16 schwenkeinstellbar.
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An der Unterkante 12 der Räumschar 11 liegt in der normalen Betriebsstellung
gemäß Fig.1 die Vorderseite einer schräg nach vorne unten geneigten Schürfleiste
21 an. Die Schürfleiste 21 kann sich wie die Räumschar 11 in einem Stück über die
gesamte Breite des Straßenräumgerätes erstrecken oder, wie in Fig.3 angedeutet,
in zwei oder mehrere Abschnitte unterteilt sein. Die Schürfleiste 21 ist auswechselbar
an einer Rückenplatte 23 befestigt, die bei unterteilter Schürfleiste in eine entsprechende
Anzahl von Abschnitten unterteilt ist.
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Die Rückenplatte 23 bzw. jeder ihrer Abschnitte ist mit zwei oberen
Lenkern 24 und zwei unteren Lenkern 25 gelenkig verbunden.
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Die gelenkige Verbindung mit den oberen Lenkern 24 ist im Bereich
der Oberkante der Rückenplatte 23 angeordnet; die gelenkige Verbindung mit den unteren
Lenkern 25 liegt im Abstand darunter, in normaler Betriebsstellung der Schürfleiste
21 etwa in Höhe der Unterkante 12 der Räumschar 11. Die paarweise in je einer senkrechten,
zur Zeichnungsebene der Fig.1 und 2 parallelen Ebene liegenden oberen und unteren
Lenker 24 und 25 sind an ihren hinteren Enden gelenkig mit denAbstützungen 15 verbunden.
In der normalen Betriebsstellung gemäß Fig.1 erstrecken sich alle oberen Lenker
24 von der Rückenplatte 23 aus steil nach hinten oben, während sich die unteren
Lenker 25 anannähernd waagerecht nach hinten erstrecken.
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Die Lenker 24 und 25 sind im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis
3 von hochkantangeordneten Blattfedern gebildet, so daß die Lenker bei
Bewegung
in ihrer senkrechten Ebene die Schürfleiste 21 präzise steuern, zugleich aber waagerechten
Stößen quer zur Fahrtrichtung, also in Längsrichtung der Schürf leiste 21, federnd
nachgeben können Solche Stöße können beispielsweise dann auftreten, wenn das schräg
zur Fahrtrichtung eingestellte Straßenräumgerät mit seiner Schürfleiste 21 an einen
Randstein od.dgl. stößt.
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Es ist auch möglich, jedem Abschnitt der Schürf leiste 21 nur einen
einzigen oberen Lenker 24 und einen einzigen unteren Lenker 25 zuzuordnen. In diesemFall
können die Lenker beispielsweise von je einer sich zumindest annähernd über die
gesamte Länge des zugehörigen Abschnittes der Schürf leiste 21 erstreckenden Platte
aus einem Elastomer oder von je einem Rahmen aus federndem Rundstahl gebildet sein;
solche Lenker.sind in anderem Zusammenhang in der älteren deutschen Patentanmeldung
P 25 19 112.2-25 daxgestellt und beschrieben.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.1 und 2 sind die beiden jedem
Abschnitt der Schürfleiste 21 zugeordneten unteren Lenker 25 durch eine sich parallel
zu den Gelenkachsen dieser Lenker erstreckende Traverse 26 miteinander verbunden,
und die zugehörigen Abstützungen 15 sind ebenfalls durch eine Traverse 27 miteinander
verbunden. An den Traversen 26 und 27 sind Federbeine 28 mit je einem ihrer Enden
schwenkbar gelagert. Die Federbeine 28 stehen schon in der normalen Betriebsstellung
gemäß Fig.1 unter Vorspannung; ihrem Bestreben, die Lenker 24 und 25 nach unten
zu schwenken, setzt jedoch einAnschlag 29 eine Grenze. Der Anschlag 29 oder - falls
mehrere davon vorhanden sind, jeder von ihnen - ist im Zwickel zwischen den beiden
Lenkern 24 und 25 an der Rückseite der Rückenplatte 23 befestigt und drückt gemäß
Fig.1 gegen den bzw. einen unteren Lenker 25. Der Anschlag 29 besteht zumindest
teilweise aus einem Elastomer und läßt sich stärker als in Fig.1 dargestellt zusammendrücken,
wenn beim Überfahren kleiner Unebenheiten der Fahrbahn F nach oben gerichtete Kräfte
auf die Unterkante 22 der Schürfleiste 21 einwirken, so daß die Schürfleiste um
die Unterkante 12 der Räumschar 11 gekippt wird - bei Betrachtung gemäß Fig.1 im
Uhrzeigersinn - und dadurch mit der Fahrbahn F vorübergehend einen spitzeren Winkel
einschließt als den in Fig.1 dargestellten.
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Stößt die Schürfleiste 21 jedoch gegen ein größeres Hindernis H,
an dem sie hängenbleibt, dann bewirken die dabei entstehenden Kräfte eine Bewegung
der Schürfleiste und der Lenker 24 und 25, bei der die in Fig.2 dargestellte obere
Endstellung erreicht werden kann. Bei Annäherung an diese Endstellung wird der Anschlag
29 abermals wirksam; diesmal stößt er von unten gegen den oberen Lenker 24. In der
oberen Endstellung stößt die Oberkante der Rückenplatte 23 gegen einen an der Innenseite
der Räumschar 11 und/oder an den Abstützungen 15 befestigten Anschlag 30, der vorzugsweise
ebenfalls teilweise aus einem Elastomer besteht, beispielsweise als Schwingmetallelement
ausgebildet ist und die Form einer Leiste haben kann, die sich über die gesamte
Breite der Räumschar 11 erstreckt.
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Sobald die-Schürfleiste 21 das Hindernis H überwunden hat, bewirken
die nach unten gerichteten Kräfte der Federbeine 28, unterstützt durch das Eigengewicht
der vom Hindernis nach oben geworfenen Teile, daß die Schürfleiste 21 von den Lenkern
24 und 25 zwangsläufig gesteuert in ihre normale Betriebsstellung gemäß Fig.1 zurückkehrt.
Dabei berührt die Unterkante 22 der Schürf leiste 21 die Fahrbahn F erst kurz vor
dem Erreichen der normalen Betriebsstellung, nachdem die Schürfleiste schon wieder
eine nach vorne gerichtete Neigung angenommen hat und deshalb von der normalen Reibung
zwischen ihrer Unterkante 22 und der Fahrbahn F nicht wieder nach hinten geschwenkt
werden kann.
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Die in Fig.4 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von
derjenigen gemäß Fig.1 bis 3 dadurch, daß der bzw. jeder untere Lenker 25 nicht
unmittelbar an den starren Abstützungen 15 gelagert ist, sondern am unteren Ende
eines Zwischengliedes 31. Das bzw.
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jedes Zwischenglied 31 ist als zweiarmiger Hebel ausgebildet und um
eine waagerehte Achse 32 schwenkbar. Die Achse 32 verbindet die Abstützungen 15
miteinander und liegt oberhalb sowie etwas vor der gelenkigen Verbindung zwischen
dem Lenker 25 und dem Zwischenglied 31. Das obere Ende des bzw. jedes Zwischengliedes
31 ist durch ein Federbein 33 mit denAbstützungen 15 verbunden. Das Federbein 33
ist härter als das Federbein 28, so daß das Zwischenglied 31 normalerweise in seiner
aus Fig.4 ersichtlichen normalen Betriebsstellung
gehalten wird
und nur dann mit seinem hinteren Ende nach hinten ausweicht, wenn ein Stoß mit besonders
großer nach hinten gerichteter Komponente auf die Schürfleiste 21 einwirkt. Die
Schürfleiste 21 sowie die Lenker 24 und 25 sind deshalb noch besser gegen Beschädigungen
durch außergewöhnliche heftige Stöße geschützt als bei der Ausführungsform gemäß
Fig.1 bis 3.
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Die in ihrem unteren Bereich bei harten Stößen nach hinten nachgebenden
Zwischenglieder 31 haben die zusätzlichen Vorteile, daß sie den Schwenkbereich der
Schürfleiste 21 nach oben erweitern und daß sie selbst dann nicht beschädigt werden,
wenn ein Hindernis unmittelbar gegen das untere Ende eines solchen Zwischengliedes
stößt.
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Um den letztgenannten Vorteil vollständig ausnutzen zu können, ist
es vorteilhaft, wenn gemäß Fig.4 zumindest der untere Teil 13' der konvexen Wölbung
der Räumschar aus einem Elastomer besteht und infolgedessen selbst beim Anstoßen
an besonders hohe Hindernisse nicht beschädigt wird.
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Einen ähnlichen Schutz gegen besonders heftige Stöße bietet die Ausführungsform
gemäß Fig.5, bei der als obere und untere Lenker 24' und 25' Blattfedern mit liegendem
Rechteckquerschnitt vorgesehen sind. Bei dieser Anordnung sind Federbeine entbehrlich,
wenn - wie in Fig.5 dargestellt - die Lenker 24' und 25' an ihren hinteren Enden
nicht gelenkig, sondern starr mit den Abstützungen 15 verbunden sind. Von Bedeutung
ist, daß die Lenker 24' und 25' nach unten vorgewölbt sind, also schon in der normalen
Betriebs stellung eine von unten gesehen konvexe Wölbung aufweisen; diese Wölbung
verstärkt sich, wenn die Schürfleiste 21 analog Fig.2 an einem Hindernis hängenbleibt
und eine teils gleitende, teils abwälzende Bewegung über das Hindernis hinweg ausführt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig.5 kann anstelle des in Fig.1,2 und 4 dargestellten
elastischen Anschlages 29 ein starrer Anschlag 29' vorgesehen sein, der in der normalen
Betriebsstellung auf den Lenker 25' drückt und dessen Elastizität ausnützt, so daß
die Schürfleiste 21 auch hier imstande ist, sich kleineren Unebenheiten der Fahrbahn
durch Kippen um die Unterkante 12 der Räumschar 11 anzupassen.
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Ein zusätzlicher Schutz, insbesondere des unteren Lenkers 25 oder
25' gegen Stauchungen, läßt sich bei allen dargestellten Ausführungsformen dadurch
erzielen, daß die Rückenplatte 23 sich über die Oberkante der Schürfleiste 21 hinauserstreckt,
elastisch ist, insbesondere aus einem Elastomer besteht, und sich infolgedessen
im Bereich zwischen der Oberkante der Schürfleiste 21 und der gelenkigen Verbindung
mit dem oberen Lenker 24 biegen kann, wenn ein harter Stoß auf die Schürf leiste
einwirkt.