DE20221252U1 - Vorrichtung beispielsweise für die persönliche Hygiene - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung,
insbesondere zur Aufbewahrung in einer Brieftasche, Jackentasche,
Tragetasche oder dergleichen, wobei die Vorrichtung hinsichtlich
ihrer Größe wie eine
Kreditkarte ausgebildet ist und vorzugsweise eine Anzeigeoberfläche besitzt,
die für
eine kommerzielle Verwendung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung aus einem verhältnismäßig steifen Material,
wie etwa Karton oder Kunststoff, hergestellt ist und dass die Vorrichtung
in einem Eckbereich mit einem flexiblen Finger (46) versehen ist,
der an einem äußeren Ende
(48) einen Schlitz oder eine Verengung (50) aufweist, der bzw. die
für die
Entfernung einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts
dient, das sich in die Haut einer Person oder eines Tiers gebissen
und seine Schnauze in die Haut hinein gebohrt hat.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, beispielsweise zur Körperpflege gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Anordnungen dieser Art sind beispielsweise als kleine Wegwerfpackungen bekannt, die meist die Form von Aufreißtüten aus einer Kunststoff- oder Metallfolie haben, die ein gefaltetes Feuchttuch zum Reinigen der Hände und/oder des Gesichts enthalten. In Verbindung mit dem Autowaschen in automatischen Waschanlagen an Tankstellen ist außerdem bekannt, dass entsprechende Aufreißtüten aus einer Kunststoff- oder Metallfolie, die ein vorbereitetes Tuch für die Verwendung beim Entfernen von Wachs von der Windschutzscheibe des Fahrzeugs enthalten, ausgehändigt werden. Manchmal werden mehrere aneinander haftende Aufreißtüten ausgehändigt, die mittels Perforationen voneinander getrennt werden sollen und Tücher, die mit unterschiedlichen Reinigungsmitteln präpariert sind, und möglicherweise ein Trockentuch zum abschließenden Abwischen der Windschutzscheibe des Fahrzeugs enthalten können.
- Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine neue und verbesserte Vorrichtung der im Oberbegriff erwähnten Art zu schaffen, die Personen auf einfache Weise ermöglicht, eine oder mehrere solche Vorrichtungen mit sich zu führen, um die Hände oder andere Körperteile, z. B. die Achselhöhlen, zu reinigen und ein Deodorant oder einen Duftstoff auf diese Körperbereiche aufzubringen.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem verhältnismäßig steifem Werkstoff wie etwa Karton oder Kunststoff hergestellt ist und dass die Vorrichtung in einem Eckbereich mit einem flexiblen Finger versehen ist, der an einem äußeren Ende mit einem Schlitz oder einer Verengung versehen ist, zur Entfernung einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts, das in die Haut einer Person oder eines Tiers gebissen und seine Schnauze in die Haut gebohrt hat. Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann sehr kostengünstig hergestellt und vertrieben werden, da die Vorrichtung wegen der bevorzugten Anzeigeoberfläche teilweise durch kommerzielle Werbung finanziert werden kann.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist zweckmäßigerweise so ausgebildet, dass ein weiterer Eckbereich ebenfalls mit einem im Wesentlichen spitzwinkligen Schlitz oder einer Verengung versehen ist und dadurch zum Lösen einer Zecke oder eines ähnlichen Insekts agepasst ist.
- Vorzugsweise ist die Vorrichtung gemäß der Erfindung so ausgebildet, dass das Reinigungstuch vorzugsweise eine Größe hat, die größer als jene des Trägers oder Aufnahmebehälters ist.
- Zweckmäßigerweise ist die Vorrichtung ferner so ausgebildet, dass die Abdeckfolien mit einem Eck- oder Zungenabschnitt versehen sind, der nicht mit der Vorrichtung verbunden und zum Abziehen der Abdeckfolien vorgesehen ist.
- Es kann ferner vorteilhaft sein, dass die Vorrichtung mit einer vorzugsweise transversalen Perforation versehen ist, die sich zwischen dem Tuch und dem Träger bzw. Aufnahmebehälter erstreckt und als Hilfe beim Unterteilen der Vorrichtung in einen Teil, der ein abgedecktes Tuch enthält, und einen Teil, der einen abgedeckten Träger bzw. einen abgedeckten Aufnahmebehälter enthält, dient.
- Ferner kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung so beschaffen sein, dass sie auf einer Seite zwei mit Folie abgedeckte Felder aufweist, nämlich ein Feld, in das ein Desinfektionstuch gelegt ist, und ein Feld, in das ein Pflaster gelegt ist, und dass die Felder außen mittels eines oder mehrerer Abdeckfolienteile abgedeckt sind, die vorzugsweise aus einer einfach entfernbaren (abziehbaren) Kunststoff- oder Metallfolie bestehen.
- Die Erfindung wird im Folgenden genauer in Verbindung mit der Zeichnung erläutert, in der:
-
1 eine Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung zeigt, -
2 eine weitere Ausführung einer Vorrichtung gemäß der Erfindung zeigt, -
3 eine alternative Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung zeigt, -
4 die Vorderseite einer nochmals weiteren Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in Form einer "Borreliose-Karte" für die Verwendung beim Entfernen einer Zecke zeigt, -
5 die Rückseite der in4 gezeigten "Borreliose-Karte" zeigt und -
6 eine bevorzugte Ausführungsform einer "Borreliose-Karte" gemäß der Erfindung zeigt. - Die in
1 gezeigte Vorrichtung2 hat die Größe einer Kreditkarte, d. h. eine Länge von etwa 85 mm, eine Breite von etwa 54 mm und eine Dicke von etwa 2 mm. Auf einer Seite, die in der Papierebene in1 nach unten zeigt, weist die Vorrichtung2 eine Anzeigeoberfläche auf, die als Werberaum vorgesehen ist, der zu der Finanzierung der Vorrichtung beitragen kann, so dass sie billig und attraktiv hergestellt werden kann. Auf der nach oben weisenden Seite ist die Vorrichtung mit Hygieneartikeln in Form eines vorzugsweise gefalteten Reinigungstuchs4 versehen, das in dem ersten, linken Feld5 enthalten ist, das außen durch ein Folienteil6 abgedeckt ist, das längs des Umfangs des Feldes5 mit der Vorrichtung2 verbunden ist. Die Abdeckfolie6 ist vorzugsweise einfach entfernbar (abziehbar). Das Reinigungstuch4 ist mit einem Reinigungsmittel und möglicherweise mit einem Antitranspirant präpariert. Eine Ecke7 der Abdeckfolie6 ist nicht mit der Vorrichtung2 verbunden, so dass es einfach ist, die Folie6 zu ergreifen, um sie abzuziehen, um einen Zugang zu dem Reinigungstuch zu schaffen. - Ein kleineres rechtes Feld
8 , das ebenfalls durch eine abziehbare Abdeckfolie9 abgedeckt ist, enthält einen Träger, z. B. einen Bausch10 , für einen Duftstoff, alternativ ist es als Aufnahmebehälter11 ausgebildet, der einen Duftstoff enthält. - Die Abdeckfolien
6 und9 sind voneinander durch eine transversale Perforation12 getrennt, die es auch ermöglicht, die Vorrichtung2 in zwei Teile zu zerbrechen, nämlich in einen Teil, der das Reinigungstuch4 enthält, und einen Teil, der den Träger, den Bausch10 oder den Aufnahmebehälter11 enthält. - Eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung
14 gemäß der Erfindung ist in2 gezeigt, in der das größte linke Feld15 ein größeres Reinigungstuch (Feuchttuch) oder möglicherweise einen befeuchteten Reinigungsbausch, der mit einem Reinigungsmittel, z. B. Chlorhexidin, und möglicherweise mit einem Antitranspirant präpariert ist, enthält. Ein kleineres, rechtes Feld16 ist rund geformt. Dieses Feld16 , das eine Abdeckfolie mit einer Abreißzunge17 aufweist, enthält einen Duftstoff und kann als ein kleiner Aufnahmebehälter ausgebildet sein, oder einen Träger für den Duftstoff enthalten. - Eine alternative Vorrichtung
18 gemäß der Erfindung, die Rasierzubehör enthält, ist in3 gezeigt, wobei die Vorrichtung18 an der Oberseite einen Schaftabschnitt20 besitzt, der so ausgebildet ist, dass er längs einer Perforation21 abgebrochen werden kann und der dann mit einem quer verlaufenden, ebenfalls abbrechbaren Messerabschnitt22 verbunden werden kann, der seinerseits längs einer transversalen Perforation23 abgebrochen wird und eine Kerbe24 aufweist, in die ein Endabschnitt24 des Schaftabschnitts20 , der im Voraus durch Abbrechen eines äußersten Endabschnitts25 ausgebildet worden ist, befestigt werden kann. Die Vorrichtung18 weist außerdem zwei Felder26 und27 auf, wovon ein Feld26 Rasiercreme oder -gel enthält, während das andere Feld einen Träger oder einen Aufnahmebehälter für eine Aftershave-Lotion enthält. Beide Felder26 und27 sind durch Abdeckfolien28 bzw.29 abgedeckt, die jeweils einen Zungenabschnitt30 besitzen, der das Abziehen der Abdeckfolien erleichtert. - Wie erwähnt, hat die Vorrichtung gemäß der Erfindung vorzugsweise eine Größe, die einer Kreditkarte entspricht, d. h. sie ist mit runden Ecken entworfen und besitzt eine Länge von etwa 85 mm, eine Breite von etwa 54 mm und eine Gesamtdicke von etwa 4 mm, vorzugsweise weniger als 2 mm.
- Beispielsweise kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung so entworfen sein, dass das gefaltete Reinigungstuch eine Länge/Breite von etwa 44 × 44 mm hat und dass der Träger oder Aufnahmebehälter eine Länge/Breite von etwa 24 × 44 mm hat. Alternativ kann das gefaltete Reinigungstuch eine Länge/Breite von etwa 56 × 44 mm haben, während der Träger oder Aufnahmebehälter entsprechend eine Länge/Breite von etwa 12 × 44 mm haben kann.
- Eine weitere Alternative wäre, dass der Träger oder Aufnahmebehälter, der mit einem Duftstoff präpariert ist bzw. ihn enthält, rund, z. B. mit einem Durchmesser von 12 mm, oder elliptisch ausgebildet ist, z. B. mit einer Länge der Nebenachse von etwa 12 mm und mit einer Länge der Hauptachse von etwa 20 mm.
- Die in den
4 und5 gezeigte "Borreliose-Karte"32 ist in einem Eckbereich34 mit einem spitzwinkligen Schlitz oder Ausschnitt36 ausgebildet, der für die Entfernung einer Zecke oder eines ähnlichen Insekts geeignet ist, das in die Haut einer Person oder eines Tiers, z. B. eines Hundes, gebissen und sich in die Haut gebohrt hat. - Die Karte
32 ist auf der Vorderseite beispielsweise mit den folgenden Anweisungen bedruckt: - STOPPT die ZECKE!
-
- – Ordnen Sie den Schlitz der Borreliose-Karte unter dem Bauch der Zecke so nahe wie möglich bei der Haut an
- – Schieben Sie die Karte nach vorn, so dass die Zecke ruhig und fest herausgehoben wird
- – Behandeln Sie anschließend mit Chlorhexidin und möglicherweise mit dem Pflaster
- Der offenbarte Schlitz oder Ausschnitt
36 , der in einem kreisförmigen Loch enden kann, kann alternativ oder ergänzend an einer kurzen Seite der Karte vorgesehen sein. Dadurch wirkt die "Borreliose-Karte" wie eine vorgespannte Feder, die nach der Anordnung unter der und um die Zecke von selbst eine bestimmte Zug- oder Hubwirkung auf die Zecke ausübt, so dass diese einschließlich der Mundabschnitte aus der Haut gezogen oder gehoben wird. Gemäß einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die "Borreliose-Karte" mit einer Öffnung in Form eines Schlüssellochs oder eines anderen geeigneten Profils entworfen sein, das ermöglicht, die Karte nach unten über die Zecke zu bewegen und sie in einer Verengung der Öffnung festzuklemmen. - Auf der Rückseite der Karte
32 (5 ) sind zwei mit Folie abgedeckte Felder vorhanden, d. h. ein Feld38 , in das ein Desinfektionsreinigungstuch40 gelegt ist, das mit Chlorhexidin befeuchtet ist, und ein Feld42 , in das ein Stück Pflaster44 gelegt ist. - Eine bevorzugte Ausführungsform einer "Borreliose-Karte" ist in
6 gezeigt, wo ein Eckbereich mit einem flexiblen Finger46 versehen ist, der an einem äußeren Ende48 mit einem Schlitz oder einer Verengung50 versehen ist, die bei der Entfernung einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts verwendet wird. Der flexible Finger46 trägt zur Optimierung der Funktion der "Borreliose-Karte" bei, so dass die Zecke sicher gehalten werden kann. Außerdem ist die in6 gezeigte "Borreliose-Karte" an einer weiteren Ecke52 mit einem zusätzlichen kleineren Schlitz oder einer zusätzlichen kleineren Verengung54 versehen. - Die bevorzugte Ausführungsform einer "Borreliose-Karte", die in
6 gezeigt ist, ist aus einem verhältnismäßig dünnen Kunststoff hergestellt, der vorzugsweise keine gedruckten Anweisungen besitzt, da die "Borreliose-Karte" in dieser Form vorzugsweise in eine gefaltete, kartenähnliche Broschüre oder Gebrauchsanleitung gelegt ist, die schließlich in eine transparente Kunststoffpackung eingeschweißt ist und die ferner mehrere einzeln verpackte Reinigungstücher und/oder mehrere einzeln verpackte Pflaster enthalten kann. - Gemäß einer weiteren Alternative kann der Hygieneartikel der Vorrichtung gebildet sein durch Rasierzubehör in Form eines Wegwerfrasierers, der möglicherweise aus mehreren Teilen hergestellt ist, und von Rasierschaum oder -gel in dem Aufnahmebehälter und möglicherweise einer Aftershave-Lotion, die in dem Träger oder in einem weiteren Aufnahmebehälter enthalten ist.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung Restaurant-Zubehör in Form einer Anzahl von Aufnahmebehältern aufweisen, die beispielsweise Salz, Pfeffer, Zahnstocher und möglicherweise ein Stück eines blattförmigen Kaugummis zur Zahnreinigung enthalten können.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung Nähzubehör in Form mehrerer Aufnahmebehälter, die z. B. Nähfäden, Nähnadeln, Knöpfe, Sicherheitsnadeln und dergleichen enthalten.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung Rauchzubehör in Form mehrerer Aufnahmebehälter enthalten, die beispielsweise mehrere Streichhölzer und einen Pfeifenreiniger enthalten.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung einen Aufnahmebehälter aufweisen, der wenigstens ein Verhütungsmittel enthält. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Vorrichtung Medizin, insbesondere in Form von Pillen oder Tabletten, beispielsweise Kopfschmerztabletten oder Kautabletten gegen sauren Magen und dergleichen, enthält.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung so ausgebildet sein, dass die Hygieneartikel eine Antirauchartikel in Form mehrerer Nikotinpflaster und/oder vorzugsweise blattförmiger Nikotinkaugummis bestehen.
- Schließlich ist zu erwähnen, dass die Vorrichtung im Prinzip sehr unterschiedliche Gegenstände oder Artikel wie etwa Schrauben, Nägel oder Süßigkeiten (Konfekt) enthalten kann.
Claims (4)
- Vorrichtung, insbesondere zur Aufbewahrung in einer Brieftasche, Jackentasche, Tragetasche oder dergleichen, wobei die Vorrichtung hinsichtlich ihrer Größe wie eine Kreditkarte ausgebildet ist und vorzugsweise eine Anzeigeoberfläche besitzt, die für eine kommerzielle Verwendung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung aus einem verhältnismäßig steifen Material, wie etwa Karton oder Kunststoff, hergestellt ist und dass die Vorrichtung in einem Eckbereich mit einem flexiblen Finger (
46 ) versehen ist, der an einem äußeren Ende (48 ) einen Schlitz oder eine Verengung (50 ) aufweist, der bzw. die für die Entfernung einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts dient, das sich in die Haut einer Person oder eines Tiers gebissen und seine Schnauze in die Haut hinein gebohrt hat. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass außerdem ein weiterer Eckbereich (
52 ) mit einem im Wesentlichen spitzwinkligen Schlitz oder Verengung (54 ) vorgesehen ist, der bzw. die zum Lösen einer Zecke oder eines ähnlichen Insekts angepasst ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einer Seite zwei mit Folie abgedeckte Felder aufweist, nämlich ein Feld (
38 ), in das ein Desinfektionstuch (40 ) gelegt ist, und ein Feld (42 ), in das ein Pflaster (44 ) gelegt ist, und dass die Felder außen durch ein oder mehrere Abdeckfolienteile abgedeckt sind, die vorzugsweise aus einer einfach entfernbaren (abziehbaren) Kunststoff- oder Metallfolie bestehen. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuch (
40 ) eine Größe aufweist, die größer als jene des Feldes (38 ) ist, und dass die Abdeckfolien mit einem Eck- oder Zungenabschnitt versehen sind, der nicht mit der Vorrichtung verbunden und zum Abziehen der Abdeckfolien vorgesehen ist.
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 20050818 |
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R071 | Expiry of right | ||
R071 | Expiry of right |