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DE69900836T2 - Auftragevorrichtung mit Patrone für Einfachgebrauch - Google Patents

Auftragevorrichtung mit Patrone für Einfachgebrauch

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DE69900836T2
DE69900836T2 DE69900836T DE69900836T DE69900836T2 DE 69900836 T2 DE69900836 T2 DE 69900836T2 DE 69900836 T DE69900836 T DE 69900836T DE 69900836 T DE69900836 T DE 69900836T DE 69900836 T2 DE69900836 T2 DE 69900836T2
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LOreal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Einzeldosis-Applikator zum Aufbringen eines Produkts auf einen Träger, insbesondere auf die Haare, die Haut oder die Nägel. Im allgemeinen liegt ein solches Produkt entweder in Form eines einzigen Bestandteils oder in Form eines Produkts mit zwei Bestandteilen vor, welche der Benutzer kurz vor dem Gebrauch mischt. Genauer gesagt, ist der erfindungsgemäße Applilcator von der mit Hilfe von Einzelpackungen wiederauffüllbaren Art, die je eine für eine einzige oder mehrere Anwendungen notwendige Menge von Produkt enthalten. Diese Einzelpackungen haben den Vorteil, hermetisch verschlossen werden zu können, insbesondere durch eine zerreißbare dünne Folie, wodurch das in jeder Einzelpackung verpackte Produkt vor der Umgebungsluft geschützt wird, um jede Verschlechterung während der Lagerzeit zu vermeiden. Diese Einzelpackungen können mittels Durchstoßen der Folie kurz vor dem Auftragen des Produkts geöffnet werden. Nach der Verwendung des Produkts wird die leere Einzelpackung weggeworfen und durch eine neue ersetzt.
  • Zu den Produkten, die in einer solchen Einzelpackung verpackt werden können, gehören Haarlotionen, Haarfärbemittel, kosmetische oder dermatologische Cremes und Lotionen, flüssigen Fonds de Teint, Nagellacke, Schminkprodukte flüssiger oder pastenförmiger Konsistenz usw.
  • Im allgemeinen hat der erfindungsgemäße Applikator die Form eines im wesentlichen flachen Trägers, der mit einer Auftragvorrichtung versehen ist, die an die Art des aufzutragenden Produkts angepaßt ist und ein homogenes Auftragen des Produkts auf dem Träger ermöglicht.
  • Aus der Druckschrift FR-A-2 595 587 ist ein Einzeldosis-Applikator bekannt, der mit einer Abdeckfolie versehen ist, um das Produkt während der Lagerungszeit zu schützen. Dieser Applikator weist eine biegsame Auftragfläche mit vielen Ausgabeöffnungen auf. Ein System zum Durchbohren der Abdeckfolie ist vorgesehen, um das in einem zusammendrückbaren Behälter enthaltene Produkt freizugeben. Bei der Anwendung des Produkts drückt der Benutzer auf die Auftragfläche um die Abdeckfolie manuell zu durchbohren. Ein Nachteil dieses Applikators liegt darin, daß zwei unterschiedliche Drückvorgänge an zwei unterschiedlichen Stellen erforderlich sind, einerseits, um die Einzelpackung zu öffnen, und andererseits, um das Produkt herauszudrücken. Außerdem gibt es bei diesem Vorgang die Gefahr, sich die Finger zu beschmutzen und einen Teil des Produkts zu verschütten.
  • Die Druckschrift US-A-4 415 288 beschreibt einen Applikator, der mittels einer austauschbaren Patrone wiederauffüllbar ist. Dieser Applikator besitzt einen für die Aufnahme der Patrone geeigneten Raum, wobei eine in dem Raum angeordnete Punktionsnadel vorgesehen ist, um bei ihrer Einführung in den Raum eine Membran der Patrone zu durchbohren. Durch einen axialen Schub der Patrone wird die Membran zerrissen, und das so freigesetzte Produkt wird zu einer schwammartigen Auftragvorrichtung geleitet. Unter der Wirkung eines seitlichen Zusammendrückens der Patrone wird die Auftragvorrichtung mit Produkt getränkt. Der große Nachteil dieses Applikators ist ähnlich dem Nachteil des oben beschriebenen Applikators.
  • Außerdem ist aus der Druckschrift US-A-3 217 720 ein weiterer wiederauffüllbarer Applikator bekannt, der ebenfalls mit einer wiederauffüllbaren Patrone ausgestattet ist, die in einem geeigneten Raum enthalten ist. Wie im Fall des Applikators gemäß US-A-4 415 288 muß die Patrone axial zu einem Durchstoßmittel geschoben werden, welches die Öffnung eines Endes der Patrone und ihr Inkontaktbringen mit einem Auftragvorrichtung ermöglicht. Das zweite Ende der Patrone weist eine elastisch verformbare Wand auf, die die Ausgabe einer Produktdosis ermöglicht. Eine elastische Kappe ist vorgesehen, um einerseits den die Patrone enthaltenden Raum zu verschließen und andererseits die Patrone axial in Richtung des Durchstoßmittels zu schieben. Der Aufbau dieser Patrone, sowie die mehrteilige Struktur der Gesamtheit dieses Applikators sind relativ schwierig und erfordern ein aufwendiges Montagewerkzeug. Folglich erlaubt die Struktur dieses Applikators nicht seine industrielle Herstellung zu einem günstigen Preis.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Applikator für ein Produkt, bei dem das Produkt vor seiner Verwendung geschützt ist, insbesondere durch eine Abdeckfolie, und dessen Öffnung und die Ausgabe des Produkts durch einen gleichen Vorgang erfolgen.
  • Ein anderer Gegenstand der Erfindung ist ein wiederauffüllbarer Applikator, um die Verwendungskosten zu minimieren.
  • Noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Herstellung eines wiederauffüllbaren Applikators zur Ausgabe und zum Auftragen eines Produkts aus zwei Bestandteilen, insbesondere eines Oxidationshaarfärbemittels.
  • Noch ein weiterer Gegenstand ist die Herstellung eines Applikators mit geringen Abmessungen, dessen Herstellungs- und Montagekosten vorteilhaft sind.
  • Weitere Gegenstände der Erfindung gehen detailliert aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
  • Somit bezieht die Erfindung sich auf einen Applikator, der aufweist:
  • a) eine Auftragvorrichtung, die mit einer zu behandelnden Oberfläche, insbesondere der menschlichen Haut, den Haaren oder den Nägeln, in Verbindung gebracht werden kann,
  • b) einen mit der Auftragvorrichtung verbundenen Träger, der in lösbarer Weise mindestens eine Einzelpackung mindestens eines Produkts von flüssiger bis pastenförmiger Konsistenz aufnehmen kann, wobei die Einzelpackung(en) eine erste Wand aufweist (aufweisen), die als Reaktion auf einen durch mindestens ein im Träger ausgebildetes Fenster hindurch auf sie ausgeübten Druck verformbar ist, wobei der Träger Öffnungsmittel aufweist, die als Reaktion auf diesen Druck eine zweite Wand der Einzelpackung(en) durchstoßen kann, um das in ihr (ihnen) enthaltene Produkt auszustoßen, wobei die Einzelpackung(en) im Inneren des Trägers unbeweglich ist (sind), wobei Mittel vorgesehen sind, um unter dem Druck das Produkt über mindestens eine Öffnung im Träger zum Auftragvorrichtung zu leiten.
  • Gemäß einem interessanten Aspekt der Erfindung besteht der Träger aus mindestens zwei Teilen, die miteinander gelenkig verbunden sind. Ein erster Teil weist die Öffnungsmittel auf, ein zweiter, einen Raum bildender Teil ist in der Lage, eine erste Einzelpackung des Produkts aufzunehmen und weist ein erstes Fenster auf.
  • Gemäß einem weiteren interessanten Aspekt der Erfindung ist der erste Teil des Trägers mit der Auftragvorrichtung verbunden, wobei die Ausgabeöffnung sowie die Leitmittel für das Produkt im ersten Teil ausgebildet sind.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann der erfindungsgemäße Applikator zur Ausgabe von zwei Produktdosen dienen, entweder um eine doppelte Dosis eines gleichen Produkts auszugeben, oder um ein Produkt aus zwei verschiedenen Bestandteilen auszugeben, die vor dem Aufbringen auf die zu behandelnde Fläche gemischt werden müssen. Zu diesem Zweck besitzt der Träger vortelihafterweise drei gelenkig miteinander verbundene Teile, wobei ein erster Teil einen Raum zur Aufnahme einer ersten Einzelpackung des Produkts bildet und ein erstes Fenster aufweist. Ein zweiter Teil weist die Öffnungsmittel auf, während ein dritter Teil zwischen dem ersten und dem zweiten Teil angeordnet ist. Der dritte Teil bildet einen Raum, der eine zweite Einzelpackung aufnehmen kann und besitzt ein zweites Fenster, während die Öffnungsmittel in der montierten Stellung des Applikators zwischen der zweiten Wand der ersten Einzelpackung und der zweiten Wand der zweiten Einzelpackung angeordnet sind, um als Reaktion auf einen durch das erste bzw. zweite Fenster hindurch ausgeübten Druck die zweite Wand der ersten und der zweiten Einzelpackung zu durchbohren. Vorteilhafterweise sind das erste und das zweite Fenster so angeordnet, daß durch einen Druck zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger des Benutzers die ersten verformbaren Wände der ersten und der zweiten Einzelpackung die Verschiebung jeder zweiten Wand, die zum Beispiel die Form einer zerreißbaren Abdeckfolie hat, in Richtung auf die Öffnungsmittel bewirken. Diese Mittel, die vorzugsweise aus einer Nadel bestehen, bewirken dann das Zerreißen der zweiten Wand (oder dünnen Folie) jeder Einzelpackung. Der ausdauernde Druck auf die erste Wand jeder Einzelpackung bewirkt dann den Ausstoß des Produkts aus jeder Einzelpackung und seine Leitung zur Ausgabeöffnung.
  • Wenn man ein Produkt mit zwei verschiedenen Bestandteilen auftragen will, sind vorteilhafterweise Mittel vorgesehen, um die Mischung der beiden Produkte zu begünstigen. Vorteilhafterweise bestehen die Mischmittel aus mindestens einem Zickzackdurchlaß, der vorzugsweise im Leitkanal angeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt bei einem Applikator für die Ausgabe von zwei Produktdosen die Montage des Applikators durch ein erstes Umklappen des zweiten Teils auf den dritten Teil um eine erste Gelenkachse und dann durch ein zweites Umklappen des zweiten und des dritten Teils auf den ersten um eine zweite Gelenkachse parallel zur ersten.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der Träger aus einem Stück gebildet, wobei die Gelenkverbindungen zwischen den zwei oder drei Teilen des Trägers von Folienscharnieren gebildet werden.
  • Im allgemeinen hängt die Form der Auftragvorrichtung von der Art des aufzutragenden Produkts und der Art des Trägers ab. Zum Auftragen eines Haarfärbemittels ist die Auftragvorrichtung zum Beispiel vorteilhafterweise ein Kamm. Zum Auftragen eines flüssigen Lippenstifts ist ein aus einem Härchenbüschel bestehender Pinsel besser geeignet. In anderen Fällen kann es vorteilhaft sein, das Produkt mittels eines Schaumstoffs oder eines Sintermaterials mit offenen Zellen aufzutragen. Für ein gezieltes Auftragen eines flüssigen Behandlungsprodukts kann die Verwendung einer hohlen Auftragspitze vorgesehen werden.
  • Vorteilhafterweise wird jede Produkt-Einzelpackung von einem Schiffchen gebildet, das gemäß in der Pharmaindustrie zur Verpackung von Pillen oder Tabletten wohl bekannter Techniken wärmegeformt wird. So kann das Schiffchen ausgehend von einer zum Beispiel aus Polyvinylchlorid PVC, Polyacrylnitril (PAN), Polypropylen (PP) bestehenden Folie oder ausgehend von einer Folie wärmegeformt werden, die von einem PE/EVOH/PA-(Polyethylen/Polyethylen-Vinylalkohol/Polyamid) oder PE/VDC/PP-(Polyethylen/Polyvinylidenchlorid/ Polypropylen)-Komplex gebildet wird. Nach dem Füllen mit Produkt wird auf dieses Schiffchen durch Schweißen die zweite Wand aufgebracht, die eine zerreißbare Folie bildet, die zum Beispiel aus einer Aluminiumfolie besteht und eine von dem Schiffchen gebildete Öffnung verschließt. In manchen Fällen kann das wärmegeformte Schiffchen durchsichtig oder durchscheinend sein.
  • Dies ermöglicht es, das im Schiffchen verpackte Produkt sichtbar zu machen.
  • Abgesehen von den oben beschriebenen Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer ganzen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erklärt werden, in denen:
  • Fig. 1 einen Haarbehandlungs-Applikator gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in der betriebsbereiten Stellung zeigt,
  • Fig. 2a in Perspektive eine Produkt-Einzelpackung zeigt, die eine Nachfüllung für den Appilkator der Fig. 1 bildet;
  • Fig. 2b eine Ansicht der Produkt-Einzelpackung der Fig. 2a im Axialschnitt zeigt;
  • Fig. 3 eine Perspektivansicht des Applikators aus Fig. 1 während der Montage zeigt;
  • Fig. 4 eine Perspektivansicht eines Applikators gemäß einer zweiten Ausführungsform zeigt;
  • Fig. 5 eine Perspektivansicht des Applikators der Fig. 4 während der Montage zeigt.
  • In den Fig. 1 bis 3 ist mit dem Bezugszeichen 1 ein Applikator gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung bezeichnet. Der Appilkator 1 besitzt einen Träger 2, in den eine Produkt-Einzelpackung 7 eingesetzt ist. Diese Einzelpackung 7 besteht aus einer ersten wärmegeformten Wand 9, zum Beispiel aus Polypropylen, Polyvinylchlorid oder einem Acrylnitrilcopolymer (BAREX®), die einen Hohlkörper definiert, in dem eine gegebene Menge eines Produkts P verpackt ist. Dieses Produkt P ist zum Beispiel ein Haarbehandlungsprodukt. Im betrachteten Ausführungsbeispiel hat der Hohlraum die Form einer Halbkugel. Der Hohlraum wird von einer zerreißbaren Abdeckfolie 10 verschlossen, die zum Beispiel aus einer Metallfolie, wie einer Aluminiumfolie, oder aus einer Folie besteht, die aus einem Komplex gebildet wird, der mindestens eine Metallschicht und eine thermoplastische Schicht aufweist. Die so gebildete Einzelpackung hat eine Wölbung 9a und einen flachen Rand 9b von im wesentlichen quadratischer Form.
  • Der Träger 2 besitzt einen ersten Teil 4 quadratischer Form, von dem eine Seite 4a sich in der Ebene des Trägers verlängert und eine Auftragvorrichtung in Form eines Kamms 12 bildet. Die Dicke des Kamms 12 ist wesentlich geringer als die Dicke des ersten Teils 4. Über der Basis des Kamms 12 in der Seite 4a des Trägers ist eine Öffnung 5 vorgesehen, die sich über einen wesentlichen Bereich der Breite des Kamms erstreckt und zum Austritt des Produkts dient. Der Teil 4 weist außerdem zwei parallele Flanken 4b, 4c auf, die die Seitenränder des Applikators begrenzen. Der Teil 4 ist mit einem Boden 4d versehen, der eine kreisförmige Ausnehmung 14 aufweist, die über einen Kanal 3 zur Öffnung 5 führt, um die Leitung des Produkts P zur Ausgangsöffnung 5 zu gewährleisten. Im Boden 14a der Ausnehmung 14 sind Öffnungsmittel 17 aufgebracht, die die Abdeckfolie der Einzelpackung beim Auftragen des Produkts durchstoßen sollen. Hier haben die Öffnungsmittel die Form von zwei pyramidenförmigen Nadeln.
  • Auf der der Auftragvorrichtung 12 entgegengesetzten Seite ist der erste Teil 4 an einen zweiten Teil 6 angelenkt. Die von der Auftragvorrichtung 12, dem ersten Teil 4 und dem zweiten Teil 6 gebildete Einheit ist aus einem Stück. Ein Folienscharnier 18 ermöglicht es, den zweiten Teil 6 auf den ersten Teil umzuklappen, um sich zwischen die beiden Flanken 4b, 4c des ersten Teils einzufügen. Der zweite Teil 6 ist mit einer Vertiefung 6a versehen, die an die Form des Rands 9b der Einzelpackung angepaßt ist. Der zweite Teil weist außerdem in seiner Mitte ein kreisförmiges Fenster 16 auf, dessen Durchmesser im wesentlichen gleich dem Durchmesser der Wölbung 9a ist, so daß die Wölbung 9a aus dem zweiten Teil 6 vorstehen kann. Durch Umklappen des zweiten Teils auf den ersten Teil wird die Einzelpackung im Applikator festgesetzt und dieser ist betriebsbereit.
  • Um das Produkt auf die Haare aufzubringen, übt der Benutzer einen Druck auf die Spitze der Wölbung 9a aus. Durch diesen Vorgang schiebt das unter Druck stehende Produkt die Abdeckfolie 10 der Einzelpackung 7 in Richtung der Nadeln 17, um sie von diesen zerreißen zu lassen. Das immer noch unter Druck stehende Produkt füllt die Ausnehmung 14 und wird über den Kanal 3 zur Ausgangsöffnung 5 geleitet, wo es sich an der Basis der Zinken des Kamms 12 sammelt. Durch Führen der Zinken des Kamms durch die Haare kann das Produkt Strähne für Strähne auf die Haare aufgebracht werden.
  • Nach der Benutzung öffnet der Benutzer den Applikator durch Schwenken des zweiten Teils 6 um das Folienscharnier 18, um die verbrauchte Einzelpackung 7 zu entnehmen. Dann kann eine neue Einzelpackung für die folgende Verwendung eingesetzt werden.
  • Natürlich ist die Erfindung nicht auf einen Kammapplikator beschränkt. So kann eine beliebige andere Auftragvorrichtung vorgesehen werden, wie z. B. ein Pinsel, eine sich verjüngendes Auftragspitze, eine Auftragvorrichtung aus gesintertem Material oder aus schwammförmigem Schaumstoff.
  • Vorteilhafterweise sind mehrere Einzelpackungen in Form einer Leiste verpackt, wie dies übrigens für die Aufmachung von pharmazeutischen Tabletten bekannt ist. In diesem Fall sind die Einzelpackungen voneinander durch gelochte Linien getrennt.
  • In den Fig. 4 und 5 sieht man einen Applikator 101 gemäß einer zweiten Ausführungsform, der für die gleichzeitige Anwendung von zwei Einzelpackungen 7, 7' eines Produkts P, P' ausgebildet ist. Das aufzutragende Produkt ist zum Beispiel ein Oxidationshaarfärbemittel. In diesem Fall enthält eine erste Einzelpackung 7 in einem geeigneten Träger eine Zusammensetzung auf der Basis von Färbemittel-Ausgangsstoffen, und eine zweite Einzelpackung 7' enthält ein Oxidationsmittel. Die Außenform der Einzelpackungen 7, 7' entspricht im wesentlichen derjenigen der für die Fig. 1 bis 3 beschriebenen Einzelpackung 7. In den Fig. 4 und 5 tragen die im wesentlichen gleichen oder die gleiche Aufgabe wie die Teile der Fig. 1 bis 3 erfüllenden Teile die gleichen Bezugszeichen, erhöht um 100.
  • Unter Bezugnahme insbesondere auf Fig. 5 weist der Applikator 101 einen aus drei Teilen 104, 106, 120 bestehenden Träger 102 auf. Ein erster Teil 104 ist mit einem zweiten Teil 120 über einen dritten Teil 106 verbunden. Der dritte Teil 106 oder Zwischenteil ist mit dem ersten und dem zweiten Teil über Folienscharniere 118, 122 verbunden, die das Umklappen des zweiten Teils auf den dritten und dann das Umklappen der vom zweiten und dritten Teil gebildeten Einheit auf den ersten Teil 104 ermöglichen. Der erste Teil 104 und der dritte Teil 106 sind mit Vertiefungen 104a, 106a versehen, die es ermöglichen, die Ränder 9b, 9b' der Einzelpackungen 7, 7' aufzunehmen. In der Mitte des ersten und des dritten Teils ist ein kreisförmiges Fenster 116, 124 ausgebildet, dessen Durchmesser so gewählt ist, daß die Wölbung 9a, 9a' jeder Einzelpackung 7, 7' in der montierten Stellung des Applikators zu beiden Seiten des Applikators vorstehen kann, wie dies insbesondere in Fig. 4 zu sehen ist.
  • Der zweite Teil 120 weist einen kreisförmigen Ausschnitt 121 auf, in dem sich radial zwei diametral entgegengesetzte Zungen 123 erstrecken. Jede Zunge besitzt an ihrem freien Ende eine Durchstoßnadel 117, die zu beiden Seiten der Ebene des zweiten Teils 120 vorsteht. In der montierten Stellung des Applikators befinden sich die Durchstoßnadeln 117 vor der ausfransbaren Wand 10, 10' jeder Einzelpackung 7, 7'. Außerdem weist der zweite Teil 120 einen Leitkanal 126 für das Produkt auf. Dieser Kanal 126 bildet mehrere Schleifen und stellt einen Zickzackdurchlaß 128 dar, der es ermöglicht, bei der Ausgabe eine homogene Mischung der Produkte P, P' zu erhalten, wenn diese von unterschiedlicher Art sind. Der Zickzackdurchlaß 128 mündet in einer Aussparung 129 länglicher Form, die zum Folienscharnier 122 hin ausgerichtet ist. Die Aussparung 129 ist der Achse des Scharniers 122 benachbart. Wenn der Appilkator in der montierten Stellung ist, kommt die Aussparung 129 vor die Ausgabeöffnung 105, wodurch die Leitung des Produkts P, P' von den Einzelpackungen 7, 7' über den Zickzackdurchlaß 128 und die Öffnung 105 auf die Zinken 113 des Auftragkamms 112 ermöglicht wird.
  • Die den Ausstoß des Produkts P, P' ermöglichende Betriebsweise ist im wesentlichen die gleiche wie die in bezug auf die Fig. 1 bis 3 beschriebene. Wenn man den Zeigefinger und den Daumen auf die Wölbungen 9a, 9a' legt, wie in Fig. 4 gezeigt, schieben die in den Einzelpackungen 7, 7' enthaltenen Produkte P, P', indem sie in Richtung der Pfeile F, F' zusammengepreßt werden, die zerreißbaren Wände 10, 10' (siehe Fig. 5) zu den Nadeln 117. Nach der Durchbohrung dieser Wände 10, 10' wird unter der Wirkung des Schubs des auf die Wände 9a und 9a' durch die Finger ausgeübten Drucks das Produkt auf die Auftragvorrichtung 12 geleitet, wie oben bereits beschrieben.
  • Die obige detaillierte Beschreibung bezieht sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Selbstverständlich können Veränderungen vorgenommen werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu verlassen.

Claims (15)

1. Applikator (1, 101), der aufweist:
a) eine Auftragvorrichtung (12), die mit einer zu behandelnden Oberfläche in Verbindung gebracht werden kann,
b) einen mit der Auftragvorrichtung (12) verbundenen Träger (2, 102), der in lösbarer Weise mindestens eine Einzelpackung (7, 7') mindestens eines Produkts (P, P') von flüssiger bis pastenförmiger Konsistenz aufnehmen kann, wobei die Einzelpackung(en) eine erste Wand (9, 9') aufweist (aufweisen), die als Reaktion auf einen auf sie durch mindestens ein im Träger ausgebildetes Fenster (16, 116, 214) hindurch ausgeübten Druck (F, F') verformbar ist, wobei der Träger Öffnungsmittel (17, 117) aufweist, die als Reaktion auf diesen Druck eine zweite Wand (10, IO') der Einzelpackung(en) durchstoßen kann, um das in ihr (ihnen) enthaltene Produkt auszustoßen, wobei die Einzelpackung(en) im Inneren des Trägers (2, 102) unbeweglich ist (sind), wobei Mittel (3, 14) vorgesehen sind, um unter dem Druck das Produkt über mindestens eine Öffnung (5, 105) im Träger zur Auftragvorrichtung (12) zu leiten.
2. Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 102) aus mindestens zwei Teilen (4, 6) besteht, die gelenkig miteinander verbunden sind, wobei ein erster Teil (4) die Öffnungsmittel (17) aufweist und ein zweiter, einen Raum (6a) bildender Teil (6) in der Lage ist, eine erste Einzelpackung (7) des Produkts aufzunehmen und ein erstes Fenster (16) aufweist.
3. Applikator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (4) mit der Auftragvorrichtung (12) verbunden ist, wobei die Öffnung (5) sowie die Leitmittel (3, 14) für das Produkt im ersten Teil ausgebildet sind.
4. Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (102) drei gelenkig miteinander verbundene Teile (104, 106, 120) aufweist, wobei ein erster Teil (104) einen Raum (104a) zur Aufnahme einer ersten Einzelpackung (7) des Produkts bildet und ein erstes Fenster (116) aufweist, ein zweiter Teil (120) die Öffnungsmittel (117) aufweist, und ein dritter Teil (106) zwischen dem ersten (104) und dem zweiten Teil (12ß) angeordnet ist, wobei der dritte Teil einen Raum (106a) bildet, der eine zweite Einzelpackung (7') aufnehmen kann und ein zweites Fenster (124) aufweist, wobei die Öffnungsmittel in der montierten Stellung des Applikators zwischen der zweiten Wand (10) der ersten Einzelpackung (7) und der zweiten Wand (10') der zweiten Einzelpackung (7') angeordnet sind, um als Reaktion auf einen durch das erste bzw. zweite Fenster (116, 124) hindurch ausgeübten Druck (F, F') die zweite Wand (10, 10') der ersten und der zweiten Einzelpackung (7, 7') zu durchbohren.
5. Applilcator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Montage des Applikators durch ein erstes Umklappen des zweiten Teils (120) auf den dritten Teil (106) um eine erste Gelenkachse (122) und dann durch ein zweites Umklappen des zweiten (120) und des dritten Teils (106) auf den ersten (104) um eine zweite Gelenkachse (118) parallel zur ersten erfolgt.
6. Applikator nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einzelpackung (7') ein Produkt (P') enthält, daß sich vom in der ersten Einzelpackung (7) enthaltenden Produkt (P) unterscheidet, wobei die Produkte dazu bestimmt sind, vor dem Auftragen auf die zu behandelnde Fläche gemischt zu werden.
7. Applikator nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel, insbesondere in Form eines Zickzackdurchlasses (128), vorgesehen sind, um die Mischung der beiden Produkte (P, P') zu begünstigen.
8. Applikator nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (128) vom zweiten Teil (120) getragen werden.
9. Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2, 102) aus einem Stück besteht.
10. Appilkator nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (die Gelenke) von Folienscharnieren gebildet wird (werden).
11. Applikator nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragvorrichtung (12) aus einem Stück mit dem Träger (2, 102) ausgebildet ist.
12. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragvorrichtung (12) insbesondere aus einer mit Zähnen und/ oder Härchen versehenen Einrichtung, einem Schaumstoffblock, einem Sintermaterial oder einer hohlen Auftragspitze besteht.
13. Appilkator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelpackung(en) aus einem wärmegeformten Schiffchen (7, 7') bestehen, wobei die zweite Wand aus einer dünnen, zerreißbaren Folie (10, 10') besteht, die eine vom Schiffchen gebildete Öffnung verschließt.
14. Applikator nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Schiffchen (7, 7') aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden thermoplastischen Material besteht.
15. Verwendung eines Applikators (1, 101) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zum Auftragen eines Produkts oder einer Mischung von Haarbehandlungsprodukten.
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