DE69129022T2 - Auftrags-/Wischgerät sowie Anordnung und Herstellverfahren solcher Wischgeräte - Google Patents
Auftrags-/Wischgerät sowie Anordnung und Herstellverfahren solcher WischgeräteInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein laminiertes Mehrschichtenkissen als Einwegprodukt und ein Verfahren zur Herstellung des laminierten Kissens. Die Erfindung betrifft insbesondere ein verbessertes manuell benutzbares und als Applizier-/Wischkissen geeignetes Mehrschichtenkissen. Das Mehrschichtenkissen weist ein Vlies-Basiskissen, eine undurchlässige Abschirmung oder Barriere zum Schutz des Benutzers vor dem Kontakt mit den Flüssigkeiten oder Festsubstanzen am Basiskissen sowie einen Handgriff auf.
- Eine Vielzahl von Artikeln wird in breitem Maße zum Abwischen und Applizieren von Substanzen von bzw. auf äußere Flächen des Menschen wie Haut, Fingernägel und Zehennägel oder, während eines operativen Eingriffs, im Körper des Menschen wie inneren Organen und Knochen eingesetzt. Diese Artikel finden sowohl im medizinischen als auch im nichtmedizinischen Bereich breite Anwendung. Kleine Watte- oder Viskosefaserbällchen, -kissen oder -gazestücke sind wahrscheinlich die am häufigsten für diese Zwecke verwendeten handelsüblichen Artikel. Kleine Schwämme werden auch sehr oft verwendet.
- Im Bereich der Medizin werden diese Artikel zur Reinigung der Haut und anderer Oberflächen wie derer innerer Organe durch das Aufbringen von Desinfektions- oder Lösungsmitteln und/oder das Wegwischen von Blut und anderen Flüssigkeiten einschließlich Körperflüssigkeiten u.a. Stoffen verwendet. Die Wattebällchen, Schwämme und Gaze- oder Mullkissen werden mit den Fingern ergriffen und auf den betreffenden Bereich aufgebracht, um Flüssigkeiten oder andere Substanzen wegzuwischen oder aufzutragen. Ein Problem im Zusammenhang mit diesem Stand der Technik ist jedoch, daß die Finger häufig durch die Flüssigkeit oder andere Substanzen verunreinigt werden und diese somit zum Übertragungsmedium für Verunreinigungen oder Krankheitserreger auf andere Menschen oder Körperpartien werden können. Dieses Problem ist besonders akut im Zusammenhang mit durch Flüssigkeiten übertragenen Krankheiten wie AIDS und Hepatitis.
- Im Bereich der Kosmetik und Körperpflege werden diese Artikel in großem Maße zum Auftragen oder Entfernen von Makeup und zum Auftragen anderer Körperpflegepräparate wie Lotionen, Cremes und Nagellackentferner verwendet. Leider verhindern die betreffenden Artikel auch hier nicht, daß das Makeup oder Körperpflegepräparat auf die Finger gelangt, was oft unerwünscht ist. So kann z.B. ein meist auf Acetonbasis hergestellter Nagellackentferner während des Gebrauchs auf die Finger der Hand, mit der der Artikel gehalten wird, gelangen. Dies kann zu Verletzungen der Finger führen oder zum ungewollten Entfernen des Nagellacks von den Nägeln dieser Hand. Außerdem kann ungewollt Nagellack von benachbarten Nägeln entfernt werden. Durch dieses Übertragen wird auch Makeup oder Körperpflegepräparat verschwendet.
- Die besagten Artikel haben meist keine bestimmte Form, d.h. sie sind formlos, und weisen daher keine definierten Ränder auf. Deshalb sind sie für das Aufbringen oder Abwischen von Substanzen auf bzw. von Flächen mit gekrümmtem Rand wie Fingernägeln und Flächen mit gerader Begrenzung wie dem Bereich zwischen Nase und Wange nicht optimal geeignet. Andere Artikel weisen nur entweder gekrümmte oder gerade Ränder auf und sind bei Flächen mit einer jeweils anderen Form nicht sehr wirksam einsetzbar.
- Ein Beispiel für den Stand der Technik ist in der US-A- Nr. 4 053 242 offenbart. Dieses Patent offenbart eine Kombination aus einem Applizierelement und einer Ausgabepackung, wobei das Applizierelement als annähernd T- förmiges Einweg-Applizierelement für Präparate beschrieben wird und einen in sich zusammenfaltbaren und im gefalteten Zustand flach aufliegenden Kissenabschnitt von im wesentlichen einheitlicher Dicke aufweist, so daß es in einem Ausgabebehälter stapelbar ist. Bei der Entnahme aus dem Behälter entfaltet sich der Kissenabschnitt des jeweiligen Applizierelements automatisch zu einer für das Aufbringen eines Präparats geeigneten Form. Im gefalteten Zustand des Applizierkissenabschnitts ist die Fläche zum Aufbringen des Präparats in sich gefaltet und das auf die Applizierfläche des Applizierelements aufgebrachte bzw. in sie eingetränkte Präparat vor Verunreinigung geschützt.
- Ein weiteres Beispiel für Applizierelemente ist in der US- A-Nr. 3 737 939 dargestellt. Dieses Patent offenbart ein entweder als Schwamm oder aus mehreren Einzellagen ausgebildetes Kissen mit annähernd sechseckiger Form, das zwei auf gleicher Ebene angeordnete geschlitzte Applizierelement- Stützlagen aufweist, wobei die obere Lage als Handgriff faltbar ist und die zweite Lage als Barrierelage dient.
- Das durch die Erfindung zu lösende Problem ist die Bereitstellung eines verbesserten und als Applizier- oder Wischelement einsetzbaren Mehrschichtenkissens, durch das zumindest einige der vorgenannten Nachteile vermieden werden.
- Dieses Problem wird mit der Erfindung durch die in den Ansprüchen 1, 5 oder 6 beschriebenen Merkmale erreicht. Vorteilhafte Weiterentwicklungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Die Erfindung betrifft ein als Applizier- oder Wischelement einsetzbares laminiertes Mehrschichtenkissen. Das laminierte Kissen weist ein Basiskissen, eine biegsame undurchlässige Abschirmung und einen einstellbaren Handgriff auf. Das Basiskissen weist eine im wesentlichen ebene Befestigungsfläche auf und besteht aus weichem, biegsamen und reversibel absorptionsfähigem Vlies. Die undurchlässige Abschirmung weist eine obere Fläche und eine gegenüberliegende untere Fläche auf, wobei letztere an der Befestigungsfläche festgelegt ist. Die Abschirmung ist deckungsgleich mit dem Basiskissen. Der einstellbare Handgriff ist an der Deckfläche der undurchlässigen Abschirmung befestigt.
- Ein laminiertes Kissen weist vorzugsweise Basiskissenränder mit annähernd rechtwinklig zur Befestigungsfläche liegender Seitenfläche auf. Wenigstens je einer dieser Ränder ist bogenförmig und einer gerade. Beim Aufbringen oder Abwischen einer Substanz auf bzw. von einer Fläche, z.B. einem Teil des menschlichen Körpers, kann jeweils der dieser konkreten Flächenform nahekommende Rand des laminierten Kissens gewählt werden. Dadurch ermöglicht das laminierte Kissen ein präziseres Aufbringen oder Entfernen der Substanz von der Fläche, ohne daß von einer angrenzenden Fläche Substanz abgewischt bzw. etwas auf diese übertragen wird.
- Das Material des Basiskissens ist dazu in der Lage, Substanzen wie Flüssigkeiten zu absorbieren und unter Druck wieder abzugeben. Der zur Abgabe der absorbierten Substanz erforderliche Druck läßt sich durch Pressen des Basiskissens gegen die jeweilige Fläche erzeugen.
- Die undurchlässige Abschirmung verhindert ein Durchdringen der flüssigen oder festen Substanz am oder im Basiskissen zu den Fingern des Benutzers. Ein Kontakt der Finger mit der Substanz wird also vermieden. Sofern keine zusätzliche Abschirmung gewünscht wird, geht die Abschirmung vorzugsweise nicht über die Ränder des Basiskissens hinaus. Sie schützt den Benutzer auch vor von anderen Personen stammenden flüssigen und/oder festen Substanzen.
- Der einstellbare Handgriff gestattet die Drehung des Basiskissens und der undurchlässigen Abschirmung in Bezug auf diesen Handgriff, so daß ein Anschmiegen des Basiskissens an die Fläche bei gleichzeitiger Gewährleistung einer bequemen Handhabbarkeit des Handgriffs durch den Benutzer möglich ist.
- Das laminierte Kissen ist biegsam und flexibel und kann sich deshalb auch an unregelmäßige Oberflächen anpassen, wodurch die gesamte Applizier-/Wischfläche gleichzeitig genutzt wird. Das laminierte Kissen kann eine auf die Oberfläche aufzubringende Substanz aufweisen. Das Basiskissen kann herstellungsseitig mit einem Medikament, Kosmetikpräparat, Lösungsmittel oder ähnlichem getränkt sein.
- Die Erfindung betrifft außerdem ein Herstellungsverfahren des laminierten Mehrschichtenkissens, das folgende Verfahrensschritte aufweist: Vorsehen eines Basiskissens in Lagenform mit einer oberen Befestigungsfläche; Vorsehen einer lagenförmigen undurchlässigen Abschirmung mit einer unteren und einer oberen Fläche; Aufbringen eines Klebemittels auf wenigstens die Befestigungsfläche oder die untere Fläche; Vorsehen einer Lage mit einer unteren Fläche zur Erzeugung des Handgriffs; selektives Aufbringen eines Klebemittels auf wenigstens die obere oder die untere Fläche zur Erzeugung eines teilweisen Haftens von Abschirmung und grifferzeugender Lage beim Verbinden von Abschirmung und grifferzeugender Lage; Nebeneinanderlegen von oberer Befestigungsfläche und unterer Fläche zum Verbinden von Basiskissen und Abschirmung; sowie Nebeneinanderlegen von oberer Fläche und unterer Fläche zum Verbinden von Abschirmung und grifferzeugender Lage. Das Verfahren kann als weiteren Schritt ein Schneiden der verbundenen Elemente Basiskissen, Abschirmung und grifferzeugende Lage zur Form des laminierten Kissens und zur Erzeugung eines Haftabschnitts und eines Freiabschnitts an der grifferzeugenden Lage aufweisen. Nach dem Schneiden steht der Freiabschnitt der grifferzeugenden Lage zur Drehung und zu einer Nutzung als Handgriff zur Verfügung.
- Die Erfindung wird nun weiter mit Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen
- Fig. 1 eine Perspektivansicht einer Ausführungsform des laminierten Kissens,
- Fig. 2 eine Ansicht des laminierten Kissens nach Fig. 1 von vorn,
- Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Herstellungsverfahrens des laminierten Kissens nach Fig. 1,
- Fig. 4 eine Ansicht einer Anordnung laminierter Kissen von der Seite,
- Fig. 5 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform des laminierten Kissens,
- Fig. 6 eine Ansicht des laminierten Kissens nach Fig. 5 entlang der Geraden 6-6 von vorn,
- Fig. 7 eine schematische Darstellung eines bevorzugten Herstellungsverfahrens des laminierten Kissens nach Fig. 5,
- Fig. 8 eine Seitenansicht einer Auftragvorrichtung zum Auftragen von Klebemittel auf die Abschirmung,
- Fig. 9 eine Seitenansicht einer Auftragvorrichtung zum selektiven Auftragen von Klebemittel auf die grifferzeugende Lage,
- Fig. 10 eine Ansicht der drei Lagen zur Erzeugung des laminierten Kissens in unverbundener Form entlang der Geraden 10-10 in Fig. 7,
- Fig. 11 eine Ansicht einer alternativen Ausführungsform des laminierten Kissens von oben,
- Fig. 12 eine Ansicht des laminierten Kissens nach Fig. 11 entlang der Geraden 12-12 von der Seite, und
- Fig. 13 eine Ansicht von oben einer Angrdnung laminierter Kissen.
- In den Zeichnungen, insbesondere in Fig. 1 und 2, ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen laminierten Kissens 10 dargestellt. Das laminierte Kissen 10 weist ein Basiskissenelement oder einen Basiskissenabschnitt 12 mit einer unteren bzw. Applizier-/Wischfläche 14 und einer oberen oder obersten und im wesentlichen parallelen ebenen Befestigungsfläche 16 auf. Das Basiskissen 12 ist ein Absorbierkissen zum Absorbieren einer Flüssigkeit oder Aufnehmen einer Substanz wie festem Puder entweder zum Reinigen einer Oberfläche o.a. von dieser Flüssigkeit oder Substanz, oder zum Aufbringen dieser auf die Oberfläche.
- Das Basiskissen 12 weist wenigstens einen bogenförmigen Rand 11 mit einer im wesentlichen rechtwinklig zur Befestigungsfläche 16 liegenden Seitenfläche 13 auf. Das Basiskissen 12 weist weiterhin mindestens einen geraden Rand 17 mit einer im wesentlichen rechtwinklig zur Befestigungsfläche 16 liegenden Seitenfläche 19 auf. Das Basiskissen 12 weist vorzugsweise zwei gegenüberliegende bogenförmige Ränder 11 und zwei gegenüberliegende gerade Ränder 17 auf.
- Das Basiskissen 12 ist an einer unteren Fläche 22 einer für Flüssigkeiten und Feststoffe undurchlässigen Abschirmung oder Barriere 18 und an einem Handgriff 20 befestigt, wobei der aufrecht stehende Handgriff 20 an der Abschirmung oder Barriere 18 befestigt ist.
- Wie in Fig. 5 und 6 gezeigt weist das bevorzugte laminierte Kissen 10A eine am Basiskissen 12 befestigte und mit dieser deckungsgleiche undurchlässige Abschirmung 18A auf. Der Handgriff 20A weist eine teilweise an einer oberen Fläche 25 der Abschirmung 18A angeklebte untere Fläche 27 zur Erzeugung eines Haftabschnitts 21 und eines Freiabschnitts 23 auf. Der Freiabschnitt 23 ist entlang eines Falzes oder einer Kerbe 19 zum Ermöglichen einer Drehung des Handgriffs 20A in Bezug auf die Abschirmung 18A und das Basiskissen 12 beweglich. Die Abschirmung 18A ist vorzugsweise biegsam und undurchlässig für die Flüssigkeiten und Feststoffe am Basiskissen 12.
- Das laminierte Kissen läßt sich aufgrund seines Aufbaus problemlos in verschiedenen Größen herstellen, wobei eine im Vergleich zu den häufig verwendeten Wattebällchen u.ä. besser geeignete Größe dargestellt ist. Zu diesem Zweck läßt sich das Applizierelement von solcher Größe herstellen, daß der Handgriff in einem Abstand von ca. 12mm (1/2 Zoll) bis ca. 25mm (1 Zoll) nach oben steht und damit etwas über die typische oder durchschnittliche Größe eines menschlichen Fingers 24 und 26 nach Fig. 2 hinausgeht. Die Breite des laminierten Kissens kann vorzugsweise ungefähr das Doppelte der Handgriffhöhe betragen, d.h. ca. 25 bis 50mm (1 bis 2 Zoll). Das laminierte Kissen kann etwas länger als breit sein.
- Diese Größe von laminiertem Kissen und Handgriff ermöglicht sein einfaches und bequemes Ergreifen und Handhaben zwischen zwei benachbarten Fingern, wie auch dargestellt. Ein Ergreifen mit Daumen und Zeigefinger oder anderen Fingern ist natürlich ebenfalls möglich. Die Abschirmung oder Barriere schützt die Hand bzw. die Finger vor der Verunreinigung durch eine Flüssigkeit oder andere im Basiskissen enthaltene, absorbierte oder mit diesem in Berührung gekommene Substanzen. Dieser einfache und wirtschaftliche Aufbau ermöglicht auch eine einfache und kostengünstige Herstellung laminierter Kissen.
- Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung eines typischen Herstellungsprozesses und Verfahrens für die erfindungsgemäßen laminierten Kissen 10. Ein erster Extruder 30 extrudiert ein Tförmiges Element 32 mit umgekehrtem T-Querschnitt, das aus einem dünnen, flexiblen Kunststoffmaterial von z.B. ungefähr 0,02 bis 0,0-3mm Dicke bestehen kann. Ein benachbarter und parallel dazu angeordneter Extruder oder Spender 34 stellt ein fortlaufendes längliches Element 36 aus geeignetem Basiskissenmaterial bereit. Die Elemente 32 und 36 werden durch ein Paar gegenüberliegende und in der von den jeweiligen Pfeilen gezeigten Richtung drehende Walzen 38 und 40 geführt. Die Walzen 38 und 40 fügen die beiden Elemente 32 und 36 an den zusammengehörenden Flächen zusammen und verbinden sie zu einer einstückigen Struktur, die weiter über ein Aufnahmeelement oder dgl. 42 vorwärts transportiert wird, über dem wiederum eine von einem geeigneten Hydraulik- oder Druckluftzylinder 46 angetriebene, sich auf- und abbewegende Schneidvorrichtung 44 zum Zerschneiden der verbundenen Struktur zu den laminierten Kissen 10 angeordnet ist. Die Walze 38 drückt einen Mittelschenkel 28 des T-Stabs 32 nach unten in eine ebene Stellung parallel zu einer Seite der Abschirmung 18, gleichzeitig werden die Elemente 32 und 36 vom Schneidelement 44 zerschnitten. Bei Wegbewegung des Schneidelements 44 kann sich der Handgriff 20 nach oben aufrichten oder nach oben gedreht werden. Die laminierten Kissen 10 können wie in Fig. 3 gezeigt vollständig in einzelne und getrennte laminierte Kissen oder zu einer Anordnung 48 aus trennbaren laminierten Kissen wie in Fig. 4 gezeigt geschnitten werden. Der Aufnahmeelement 42 und das Schneidelement 44 werden je nach gewünschtem Ergebnis ausgewählt.
- Fig. 4 zeigt mehrere in ähnlicher Weise wie in Fig. 3 geformte laminierte Kissen, bei denen die Basiskissen 12 jedoch durch einen Verbindungsstreifen 50 miteinander verbunden bleiben, so daß der Satz oder die Anordnung 48 laminierter Kissen 10 auf eine Rolle oder dgl. gewickelt und durch Abreißen einzelner laminierter Kissen abgegeben werden kann. In einer nicht dargestellten Ausführungsform kann die Anordnung 48 eine Anzahl von Zeilen oder Spalten laminierter Kissen 10 aufweisen. Als weitere Möglichkeit läßt sich eine Anzahl von Anordnungen 48 nestartig stapeln und in einer Schachtel verpacken. Zur Benutzung wird der Verbindungsstreifen 50 am gewählten laminierten Kissen abgerissen und das Kissen so von dem/den benachbarten getrennt.
- In einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform wird der Verbindungsstreifen 50 von der Abschirmung oder dem Handgriff gebildet.
- Fig. 7 zeigt ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen laminierten Kissens, wobei dieses 3 Schichten aufweist. Eine Walze 52 stellt lagenförmiges Basiskissenmaterial 54, eine Walze 56 lagenförmiges undurchlässiges Abschirmungsmaterial 58 und eine Walze 60 lagenförmiges grifferzeugendes Material 62 bereit. Ein herkömmliches Klebemittel wird auf die untere Fläche 22 des undurchlässigen Abschirmungsmaterials 58 mittels einer Vollflächen-Klebemittelauftragvorrichtung 64 aufgebracht. Das Klebemittel kann jedoch auch auf die Befestigungsfläche 16 des Basiskissenmaterials aufgebracht werden. Diese alternative Ausführungsform ist nicht dargestellt. Ein herkömmliches Klebemittel wird durch eine Teilflächen- bzw. Streifen- Klebemittelauftragvorrichtung 66 selektiv in Streifen auf die obere Fläche 25 des undurchlässigen Abschirmungsmaterials 58 aufgebracht. Das Klebemittel kann auch selektiv auf die untere Fläche 27 des grifferzeugenden Materials 62 aufgebracht werden, was ebenfalls nicht dargestellt ist. In weiteren ebenso nicht dargestellten alternativen Ausführungsformen wird Klebemittel auf wenigstens die Befestigungsfläche 16 oder die untere Fläche 22 sowie selektiv auf wenigstens die obere Fläche 25 oder die untere Fläche 27 aufgebracht. Die Materialien 54, 58 und 60 werden dann unter Druck zwischen zwei gegenüberliegenden Walzen 68 mit durch Pfeile angezeigter Drehrichtung hindurchgeführt. Die Walzen 68 liefern eine zum Miteinanderverkleben der Materialien 54, 58 und 62 ausreichende Druckkraft und erzeugen eine laminierte Bahn 70. Die laminierte Bahn kann dann zur Erzeugung laminierter Kissen in eine wie in Fig. 3 gezeigte Baugruppe aus Aufnahmeelement 42 und Schneidelement 44 geführt werden. Wie bereits erwähnt kann die Aufnahme- und Schneidelementbaugruppe auch entsprechend zur Erzeugung einer Anordnung laminierter Kissen gewählt werden.
- Wahlweise läßt sich das grifferzeugende Material 60 entweder vor oder nach dem Durchlaufen der Walzen 68 einkerben. Das Einkerben läßt sich mittels einer Kerbwalze 65 oder einer Kompressionswalze 67 durchführen.
- Fig. 8 zeigt die Vollflächen-Klebemittelauftragvorrichtung 64 in Form einer Walze zum Bereitstellen von Klebemittel auf der gesamten unteren Fläche oder Befestigungsfläche.
- Fig. 9 zeigt die Teilflächen- bzw. Streifen- Klebemittelauftragvorrichtung 66 zum selektiven Aufbringen von Klebemittelstreifen auf die untere oder obere Fläche. Die Streifen-Auftragvorrichtung 66 weist Klebemittelauftragabschnitte 72 mit dazwischenliegenden Abschnitten 74 auf, die kein Klebemittel auftragen.
- Fig. 10 zeigt die obere Fläche 25 des undurchlässigen Abschirmungsmaterials 58 mit klebstoffbehafteten Flächen 76 und klebstofffreien Flächen 78. Das grifferzeugende Material 62 weist Falzlinien 80 auf, die so angeordnet sind, daß der Handgriff nach dem Schneiden der laminierten Bahn besser in die 5 gewünschte Lage gedreht werden kann.
- Fig. 11 und 12 zeigen eine alternative Ausführungsform des laminierten Kissens 10B. Das laminierte Kissen 10B weist ein Basiskissen 12A, einen konkav gekrümmten Rand 82 und einen konvex gekrümmten Rand 84 auf, weiterhin eine Seitenfläche 86 des konkav gekrümmten Rands 82 und eine Seitenfläche 88 des konvex gekrümmten Rands 84. Der konkav gekrümmte Rand 82 und die Seitenfläche 86 können auf Oberflächen mit konvexem Rand (nicht dargestellt) benutzt werden, der konvex gekrümmte Rand 84 und die Seitenfläche 88 auf einer Oberfläche mit konkavem Rand (ebenfalls nicht dargestellt). Das laminierte Kissen 10B weist außerdem wie oben beschrieben verwendete gerade Ränder 17A auf.
- Fig. 13 zeigt eine Anordnung 48A aus vier laminierten Kissen 10B. Es versteht sich jedoch, daß die Anzahl der laminierten Kissen in der Anordnung 48A nicht auf vier beschränkt sein muß und die Anordnung sowohl symmetrisch als auch asymmetrisch sein kann. Verbindungsstreifen 10A und 50B verlaufen zwischen benachbarten laminierten Kissen 10B und halten die Anordnung 48A zusammen. Der Verbindungsstreifen 50B kann als abtrennbare Begrenzungslinie zwischen den geraden Rändern 17A der laminierten Kissen 10B ausgebildet sein. Die Verbindungsstreifen 10A und 50B ermöglichen das Abtrennen einzelner laminierter Kissen 10B von der Anordnung 48A.
- Das Basiskissen kann aus einer beliebigen Anzahl von Schaumstoffverbindungen sowie einem Textil- oder Fasermaterial, Gaze, Schwamm o.a. in gewebter oder Vliesform und dgl. bestehen. Vorzugsweise besteht es aus einem weichen, biegsamen und reversibel absorptionsfähigen Vliesstoff. Diesem noch vorzuziehen ist ein im wesentlichen flusenfreies Material. Das bevorzugte Basiskissenmaterial ist in der Lage, eine flüssige oder feste Substanz aufzunehmen und nachfolgend bei Druckbeauf schlagung wieder abzugeben. Das Basiskissen besteht am besten aus herkömmlichem Baumwollfilz, bei dem der Verfilzungseffekt der Baumwollfasern typischerweise durch eine Behandlung mit Wasser erzeugt wird. Ein handelsüblicher Baumwollfilz ist Webril von der Firma International Paper Co., Veratec Division, in Walpole, Massachussetts.
- Handgriff und Abschirmung können aus dem gleichen Material bestehen, wobei jedes geeignete undurchlässige und nichtreaktive Material wie durch entsprechende Behandlung undurchlässig gemachtes Papier oder eine geeignete dünne Kunststofffolie einsetzbar ist. Das Material ist biegsam und weist ein zusammenhängendes Gefüge auf, so daß es leicht handhabbar ist und den gewünschten Aufbau von Handgriff, Abschirmung und Basiskissen ermöglicht.
- Die Abschirmung weist vorzugsweise eine Dicke in der Größenordnung von ca. 0,02 bis 0,03mm auf.
- Vorzugsweise reagiert das Material von Handgriff und Abschirmung nicht mit den Substanzen, die mit dem Basiskissen aufgetragen, abgewischt oder in dieses eingetränkt werden sollen. Das laminierte Kissen kann vorzugsweise auch aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
- Geeignete Materialien für die undurchlässige Abschirmung sind z.B. mit Latex oder Harz getränktes oder beschichtetes und so undurchlässig gemachtes Papier, lagenförmiger Kunststoff wie Polyethylen und Polypropylen und dgl.. Der Handgriff kann aus dem gleichen Material wie die Abschirmung bestehen, vorausgesetzt dieses weist eine ausreichende Festigkeit zur Gewährleistung der Handhabbarkeit und zum Aufbringen der gewünschten Kraft auf das laminierte Kissen auf.
- Eine geeignete Bindung zwischen Abschirmung bzw. Barriere und Basiskissen ist eine nichtreaktive Bindung, die auf mechanische, elektromagnetische oder andere Art zwischen den Stoffen erzielbar ist. Es sind auch Klebemittel einsetzbar.
- Zur Erzeugung der später in laminierte Kissen zu zerschneidenden lagenförmigen Bahn ist ein herkömmliches Klebemittel verwendbar, das eine ausreichende Bindung der verschiedenen Materialschichten gewährleistet und im wesentlichen weder mit den Substanzen, denen das Basiskissen ausgesetzt ist, reagiert noch von diesen abgebaut wird.
- Das laminierte Kissen ist zum Aufbringen verschiedener Substanzen wie Flüssigkeiten, Pasten, Puder und dgl. auf verschiedene Oberflächen einsetzbar und/oder zum Entfernen dieser. Das laminierte Kissen kann auch mit einer auf zubringenden Substanz getränkt sein. Es weist viele Verwendungsmöglichkeiten auf, zu denen das Entfernen von Nagellack mit Azeton oder Lösungsmitteln u.ä., das Auftragen und/oder Entfernen von Gesichts- und anderen Hautreinigungsmitteln, Feuchtigkeitspräparaten, Makeup usw. gehören. Es ist auch im medizinischen Bereich einsetzbar, entweder für das Aufbringen verschiedener Präparate und dgl. oder zum Reinigen. Zu diesem Zweck läßt sich das Kissen keimfrei machen.
Claims (8)
1. Applizier-/Wischkissen (10) zum Auftragen einer Flüssigkeit
oder einer Festsubstanz und zum Beseitigen einer Flüssigkeit
oder einer Festsubstanz durch Abwischen, des Typs, der ein
Absorbierkissen (12), eine undurchlassige Abschirmung oder
Barriere (18) und einen flexiblen Handgriff (20) aufweist,
wobei das Absorbierkissen (12) reversibel absorbierend ist und
eine Applizier-/Wischfläche (14), eine der Applizier-
/Wischfläche (14) entgegengesetzte Befestigungsfläche (16) und
einen äußeren Umfang definierende Ränder (11, 17) aufweist,
wobei die undurchlässige Abschirmung oder Barriere (18)
eine untere Fläche (22), welche an der Befestigungsfläche (16)
des Absorbierkissens (12) befestigt ist, eine obere Fläche (25)
und einen Außenumfang definierende Ränder aufweist, wobei sich
der Außenumfang der undurchlässigen Abschirmung oder Barriere
(18) mit dem Außenumfang des Absorbierkissens (12) deckt, wobei
der Handgriff (20) und die obere Fläche (25) mittels eines
Klebemittels miteinander verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Handgriff (20) L-förmig ist und einen Haftabschnitt
(21), welcher an der oberen Fläche (25) der undurchlässigen
Abschirmung oder Barriere (18) befestigt ist, und einen
Freiabschnitt (23) aufweist, welcher entlang einer einzelnen
geraden Faltlinie (19) derart schwenkbar mit dem Haftabschnitt
(21) verbunden ist, daß der Freiabschnitt (23) relativ zu der
undurchlässigen Abschirmung oder Barriere (18) von einer zu der
undurchlässigen Abschirmung oder Barriere benachbarten Position
aus drehbar ist, wobei der Haftabschnitt (21) und der
Freiabschnitt (23) Ränder aufweisen, welche einen Außenumfang
definieren, der sich mit den Außenumfängen des Absorbierkissens
(12) und der undurchlässigen Abschirmung oder Barriere (18)
deckt.
2. Applizier-/Wischkissen (10B) nach Anspruch 1, mit vier
Rändern, von denen zwei Ränder bogenförmig, z.B. ein konkav
gekrümmter Rand (82) und ein konvex gekrümmter Rand (84), sind
und von denen zwei Ränder (17A) gerade sind.
3. Applizier-/Wischkissen (10, 10A, 10B) nach Anspruch 1 oder
2, wobei das Absorbierkissen (12) z.B. aus gewebtem oder nicht
gewebtem Fasermaterial oder Gewebematerial oder Gaze oder
Schwamm ist.
4. Applizier-/Wischkissen (10, 10A, 10B) nach einem der
Ansprüche 1, 2 oder 3, wobei die undurchlässige Abschirmung
oder Barriere (18) einendünnen Kunststoffilm aufweist.
5. Reihe (48) von Applizier-/Wischkissen (10) gemäß dem Kissen
nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit
wenigstens einem ersten und einem zweiten Applizier-
/Wischkissen (10), von denen jedes aufweist:
ein reversibel absorbierendes Kissen (12) mit einer
Applizier-/Wischfläche (14), einer der Applizier-/Wischfläche
(10) entgegengesetzten Befestigungsfläche (16) und einen
Außenumfang definierenden Rändern (11, 17),
eine undurchlässige Abschirmung oder Barriere (18)
mit einer unteren Fläche (22), welche an der Befestigungsfläche
(16) des Absorbierkissens (12) befestigt ist, einer oberen
Fläche (25) und einen Außenumfang definierenden Rändern, wobei
sich der Außenumfang der undurchlässigen Abschirmung oder
Barriere (18) mit dem Außenumfang des Absorbierkissens (12)
deckt,
einen L-förmigen, flexiblen Handgriff (20) mit einem
Haftabschnitt (21), welcher an der oberen Fläche (25) der
undurchlässigen Abschirmung oder Barriere (18) befestigt ist,
und einem Freiabschnitt (23), welcher entlang einer einzelnen
geraden Faltlinie (19) derart schwenkbar mit dem Haftabschnitt
(21) verbunden ist, daß der Freiabschnitt (23) von einer zu der
undurchlässigen Abschirmung oder Barriere benachbarten Position
aus relativ zu der undurchlässigen Abschirmung oder Barriere
(18) drehbar ist, wobei der Haf tabschnitt (21) und der
Freiabschnitt (23) Ränder aufweisen, welche einen Außenumfang
definieren, der sich mit den Außenumf ängen des Absorbierkissens
(12) und der undurchlässigen Abschirmung oder Barriere (18)
deckt, und
einen ersten Rand (17A), wobei der erste Rand (17A)
des ersten Applizier-/Wischkissens (10B) benachbart zu dem
ersten Rand des zweiten Applizier-/Wischkissens (10B)
angeordnet ist, und
einem dünnen, zerreißbaren Verbindungsstreifen (50),
welcher den ersten Rand (17A) des zweiten
Applizier/Wischkissens (10B) anschließt, wobei der Verbindungsstreifen
(50) von wenigstens dem Absorbierkissen (12), der
undurchlässigen Abschirmung oder Barriere (18) oder dem
Handgriff (20) des ersten und des zweiten Applizier-
/Wischkissens (10B) ausgebildet ist.
6. Verfahren zum Herstellen einer Mehrzahl von für die
Verwendung als Applizierrnittel oder Wischer geeigneten
Mehrschichtkissen (10) gemäß dem Kissen nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, mit den Schritten:
Vorsehen von blattförmigem Basiskissenmaterial (54) mit
einer oberen Befestigungsfläche (16)
Vorsehen von blattförmigem, undurchlässigem
Abschirmungsoder Barrierematerial (58) mit einer unteren Fläche (22) und
einer oberen Fläche (25),
Auftragen von Klebemittel auf wenigstens die obere
Befestigungsfläche (16) des Basiskissenmaterials (54) oder die
untere Fläche (22) des undurchlässigen Abschirmungs- oder
Barrierematenals (58),
Vorsehen von blattförmigem Handgriffherstellungsmaterial
(62) mit einer unteren Fläche (27),
selektives Auftragen von Klebemittel, beispielsweise in
Streifen (76), auf wenigstens die obere Fläche (25) des
undurchlässigen Abschirmungs- oder Barrierematerials (58) oder
die untere Fläche (27) des Handgriffherstellungsmaterials (62),
um auf das Verbinden des undurchlässigen Abschirmungs- oder
Barrierematerials (58) und des Handgriffherstellungsmaterials
(62) eine Haftung des undurchlässigen Abschirmungs- oder
Barrierematerials (58) und eines Abschnitts des
Handgriffherstellungsmaterials (62) aneinander zu bewirken, wo
Klebemittel aufgebracht ist,
Zusammenbringen der oberen Befestigungsfläche (16) und der
unteren Fläche (22) zum Verbinden des Basiskissenmaterials (54)
und des undurchlässigen Abschirmungs- oder Barrierematerials
(58) und Zusammenbringen der oberen Fläche (25) und der unteren
Fläche (27) zum Verbinden des undurchlässigen
Abschirmungsoder Barrierematerials (58) und des
Handgriffherstellungsmaterials (62) durch Aneinanderkleben des
undurchlässigen Abschirmungs- oder Barrierematerials (58) und
des Handgriffherstellungsmaterials (62), wo Klebemittel
beispielsweise in Streifen (76) aufgetragen ist, um ein
laminiertes Blatt (70) herzustellen, und
Abschneiden des laminierten Blatts (70) zum Herstellen
individueller Mehrschichtkissen (10), wobei das Abschneiden
derart ist, daß jedes derart hergestellte Mehrschichtkissen
(10) einen Handgriff (20) mit einem Haftabschnitt (21), welcher
an der oberen Fläche (25) der undurchlässigen Abschirmung oder
Barriere (18) befestigt ist, wo Klebemittel beispielsweise in
Streifen (76) auf die obere Fläche (25) des undurchlässigen
Abschirmungs- oder Barrierematerials (58) oder die untere
Fläche (27) des Handgriffherstellungsmaterials (62) aufgebracht
wurde, und einem Freiabschnitt (23) aufweist, welcher entlang
einer einzelnen geraden Faltlinie (19) schwenkbar mit dem
Haftabschnitt (21) verbunden ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei welchem das
Handgriffherstellungsmaterial (62) entlang der Faltlinie (19)
zwischen dem Haftabschnitt (21) und dem Freiabschnitt (23)
eingekerbt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6, bei welchem ein Klebemittel-
Streifenbildungs-Beschichter (66) verwendet wird, welcher eine
Mehrzahl von Klebemittel-Beschichtungsabschnitten (72) mit
zwischen den Klebemittel-Beschichtungsabschnitten (72)
vorgesehenen klebmitteifreien Beschichtungsabschnitten (74) zum
selektiven Auftragen von Klebemittel in Streifen (76) auf
wenigstens die Oberfläche (25) des undurchlässigen
Abschirmungs- oder Barrierematerials (58) oder die untere
Fläche (27) des Handgriffherstellungsmaterials (62) aufweist.
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