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DE20214534U1 - Trainingsgerät zum Training der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur von Personen - Google Patents

Trainingsgerät zum Training der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur von Personen

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DE20214534U1
DE20214534U1 DE20214534U DE20214534U DE20214534U1 DE 20214534 U1 DE20214534 U1 DE 20214534U1 DE 20214534 U DE20214534 U DE 20214534U DE 20214534 U DE20214534 U DE 20214534U DE 20214534 U1 DE20214534 U1 DE 20214534U1
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Description

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TRAININGSGERÄT ZUM TRAINING DER ARM-, BAUCH- UND RÜCKENMUSKULATUR VON PERSONEN
Die Erfindung betrifft ein Trainingsgerät, insbesondere zum Training der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur von Personen, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Trainingsgeräte zur Steigerung der körperlichen Fitness , sowie zur therapeutischen und krankengymnastischen Behandlung von Personen sind in vielfacher Form aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise in von Form von Barren, auf deren Holmen sich die jeweiligen Personen mit Hilfe ihrer Arme abstützen, um die jeweiligen Übungen zur Festigung der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur etc. durchzuführen.
Hierbei ist es von Nachteil, dass die z.B. aus dem Sportunterricht bekannten Barren üblicherweise eine Konstruktion aus massivem Gusseisen aufweisen, die einen mobilen Einsatz beispielsweise als Übungsgerät zu Hause oder in den Räumen eines Therapeuten aufgrund der Größe und des Gewichts des Gerätes in der Regel nicht zulässt.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trainingsgerät zu schaffen, welches einen geringen Raumbedarf aufweist, sich mobil transportieren lässt und mit welchem eine Vielzahl von Übungen zur Festigung der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur sowie zur Entlastung der Wirbelsäule, insbesondere im Falle von Bandscheibenproblemen, durchführen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Gemäß der Erfindung umfasst ein Trainingsgerät eine erste und zweite Stützeinrichtung, auf denen sich die Person mit Hilfe ihres rechten und linken Armes abstützen kann. Die erste und zweite Stützeinrichtung weisen hierbei einen eigensteifen Rahmen aus Metall,
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insbesondere Aluminium oder Kunststoff auf, der vorzugsweise aus einem Rundrohr oder aus einem Kastenprofil aufgebaut ist. Die stangenförmigen Stützelemente sind an ihrem einen Ende mittels einer ersten Querstrebe, und ungefähr im Bereich der Mitte der stangenförmigen Stützelemente über eine zweite Querstrebe, nach Art eines Trapezes miteinander verbunden.
Auf der Oberseite der ersten Querstrebe einer jeden Stützeinrichtung ist hierbei eine gepolsterte Auflage, insbesondere aus Schaumgummi oder Zellkautschuk angeordnet, auf der sich die Person bei der Durchführung der Übungen mit ihrem Achselbereich aufstützt.
Zwischen der ersten und zweiten Querstrebe ist weiterhin gemäß der Erfindung eine dritte Querstrebe im Wesentlichen parallel zur ersten und zweiten Querstrebe angeordnet, die zur Anpassung an unterschiedliche Armlängen an vorgegebenen Positionen lösbar mit dem ersten und dem zweiten stangenförmigen Stützelement verbunden ist.
Die Position der dritten Querstrebe wird dabei je nach der Länge der Arme der das Gerät benutzenden Person relativ zu der ersten Querstrebe oder zweiten Querstrebe verstellt, bis eine Unterstützung des Achselbereichs der Person auf der gepolsterten Auflage erhalten wird, wenn sich diese mit der Hand auf der dritten Querstrebe abstützt.
Hierdurch wird in vorteilhafter Weise eine sehr direkte Verbindung zwischen der Person und der zugehörigen ersten und zweiten Stützeinrichtung des Trainingsgeräts hergestellt, durch die sich bei der Durchführung von Übungen auch über einen längeren Zeitraum hinweg ein für die Arme ermüdungsfreies Arbeiten erzielen lässt, insbesondere dann, wenn therapeutische Übungen zur Entlastung der Wirbelsäule durchgeführt werden, die darin bestehen, dass der Körper ohne Unterstützung durch die Füße im Wesentlichen vertikal hängen gelassen wird.
Das erste und das zweite stangenförmige Stützelement sind vorzugsweise in einem Winkel zueinander angeordnet, der beispielsweise im Bereich zwischen 0° und 30 ° liegen kann. Hierbei erweitert sich der Abstand zwischen dem ersten und zweiten stangenförmigen
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Stützelement vorzugsweise in Richtung zu den freien, der ersten Querstrebe gegenüberliegen Enden der Stützelemente hin, mit denen sich die erste und zweite Stützeinrichtung jeweils auf dem Boden abstützten.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass durch den vergrößerten Abstand der freien Enden der ersten und zweiten stangenförmigen Stützelemente eine erhöhte Kippsicherheit der ersten und zweiten Stützeinrichtung erhalten wird, wodurch auch Übungen - beispielsweise ein Winkelstütz mit vorgehaltenen Beinen - möglich sind, bei denen der Schwerpunkt der Person zur Erzeugung einer zu überwindenden Kraftwirkung aus dem Zentrum der ersten und zweiten Stützeinrichtung herausbewegt wird.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist es weiterhin vorteilhaft, wenn die dritte Querstrebe an ihren Enden mit jeweiligen Eingriffselementen versehen ist, die in zugehörige, am ersten und zweiten stangenförmigen Stützelement gebildete Aufnahmen eingreifen. Diese Eingriffselemente können beispielsweise federbeaufschlagte verschiebbare Rastzapfen oder Rastbolzen sein, die in zugehörige Bohrungen in den ersten und zweiten stangenförmigen Stützelementen eingreifen, und die durch ein entsprechendes Herausdrücken von Hand eine Veränderung der Position der dritten Querstrebe in eine darüber liegende oder darunter liegende Rastposition zulassen.
In gleicher Weise ist es jedoch auch möglich, dass die Eingriffselemente durch einfache Steckbolzen oder Schrauben oder durch ein Klemmverbindung etc., gebildet werden.
Um bei einer winkligen Ausgestaltung der ersten und zweiten stangenförmigen Stützelemente die Länge der dritten Querstrebe bei einer Verstellung derselben von einer oberen Rastposition in eine untere Rastposition anpassen zu können, weist die dritte Querstrebe vorzugsweise ein mit dem ersten stangenförmigen Stützelement verbundenes Außenrohr sowie ein in das Außenrohr einschiebbares, mit dem zweiten stangenförmigen Stützelement verbundenes Innenrohr auf. Hierdurch ergibt sich eine mechanisch einfache, zuverlässige und auch stabile Konstruktion, die eine schnelle Verstellung der dritten Querstrebe ermöglicht.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, welche zudem die Anpassung der ersten und zweiten Stützeinrichtung an unterschiedliche Körpergrößen und Beinlängen ermöglicht, sind das erste und zweite stangenförmige Stützelement längenveränderlich ausgestaltet, was beispielsweise in gleicher Weise wie bei bekannten Gehstützen mittels eines in das als Außenrohr ausgebildete stangenförmige Stützelement einschiebbaren Innenrohres erzielt werden kann, das sich über entsprechende Rastmittel in zugehörigen Bohrungen an vorgegebenen Positionen relativ zum Außenrohr arretieren lässt.
Hierbei kann es zur Erhöhung der Reibung sowie auch zur Schonung des Bodens vorgesehen sein, dass die freien Enden des ersten und zweiten Stützelements mit Auflagefüßen versehen sind, die beispielsweise die Form einer Kugel besitzen und aus einem weichen elastischen Material gefertigt sind, beispielsweise aus Zellkautschuk oder Gummi.
Durch diese zumindest teilweise kugelförmige Ausgestaltung der Auflagefüße ergibt sich der Vorteil, dass die erste und zweite Stützeinrichtung ohne die Gefahr eines Wegrutschens auf lediglich einen der beiden zugehörigen Auflagefüße gekippt werden können, um Übungen durchzuführen, die insbesondere der Förderung des Gleichgewichtsgefühls der Person dienen.
Schließlich kann es gemäß einer letzten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, die Konstruktion des eigensteifen Rahmens in der Weise zu wählen, dass das erste stangenförmige Stützelement im Wesentlichen senkrecht angeordnet ist, und das zweite stangenförmige Stützelement nach Art eines Trapezes im Winkel zum ersten stangenförmigen Stützelement verläuft. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, die erste und zweite Stützeinrichtung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes mit dem ersten stangenförmigen Stützelement unmittelbar in der Nähe einer senkrechten Wand zu positionieren, um Übungen durchzuführen, bei denen die Person sich mit ihrem Rücken oder ihrem Gesäß an der Wand abstützt, während sie beispielsweise eines oder beide Beine anhockt oder vor sich ausstreckt.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Stützeinrichtung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes zur Verdeutlichung der daran angeordneten Bauteile,
Fig. 2 eine schematische Seitendarstellung des erfindungsgemäßen Trainingsgerätes bei der Durchführung einer Trainingsübung, bei der die zugehörige Person ihre Beine gestreckt vor dem Körper nach Art eines Winkelstützes ausstreckt, und
Fig. 3 eine Aufsicht auf ein erfindungsgemäßes Trainingsgerät, bei dem die beiden Stützeinrichtungen über eine bogenförmige Quertraverse verbunden sind.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfasst ein erfindungsgemäßes Trainingsgerät 1 eine erste und zweite Stützeinrichtung 2, von denen aufgrund der flächigen Darstellung lediglich eine Stützeinrichtung gezeigt ist.
Die erste und die zweite Stützeinrichtung 2 weisen einen eigensteifen Rahmen 4 aus Metall, vorzugsweise Aluminium oder Kunststoff auf, der ein erstes Stützelement 6 und ein zweites, im Winkel dazu angeordnetes Stützelement 8 umfasst, die über eine erste Querstrebe 10 sowie eine zweite Querstrebe 12 aus Rundrohr oder aus Kastenprofilen miteinander verbunden sind. Die erste Querstrebe 10 ist mit einer gepolsterten Auflage 11 für den Achselbereich einer in Fig. 2 dargestellten Person 14, beispielsweise aus Zellkautschuk oder geschäumtem Kunststoff, versehen, wobei die zugehörigen Enden der ersten und zweiten Stützelemente 6, 8 zur Vermeidung von Verletzungen vorzugsweise mit Abdeckplatten 13 aus dem selben Material bedeckt sind.
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Wie der Darstellung von Fig. 1 weiterhin entnommen kann, befindet sich zwischen der ersten Querstrebe 10 und der zweiten Querstrebe 12 eine dritte Querstrebe 16, die ein mit einem Griff 18 ummanteltes Außenrohr 20 sowie ein in das Außenrohr 20 zur Veränderung der Länge der dritten Querstrebe einschiebbares Innenrohr 22 umfasst. Das Außenrohr 20 und das Innenrohr 22 sind über zugehörige Eingriffsmittel in Form von Bolzen 24 und 26 mit den zugehörigen ersten und zweiten stangenförmigen Stützelementen 6 und 8 lösbar verbunden, die sich durch zugehörige Aufnahmen in Form von in den Stützelementen 6, 8 gebildeten Löchern 28 und 30 durch diese hindurch erstrecken. Hierdurch lässt sich der Abstand zwischen der ersten Querstrebe 10 und der dritten Querstrebe 16 an die jeweilige Armlänge einer Person anpassen, so dass sich diese in vorteilhafter Weise mit ihren Achseln auf der Auflage 11 abstützen kann, während sie mit ihrer Hand den Griff 18 umgreift.
Wie in Fig. 1 weiterhin gezeigt ist, weisen das erste und das zweite Stützelement 6, 8 an ihren freien Enden kugelförmige Auflagefüße 32 auf, deren Position relativ zur ersten Querstrebe 10 dadurch verstellbar ist, dass diese an mit Löchern 34 versehenen Innenrohren 36 aufgenommen sind, die innerhalb des ersten und zweiten Stützelements 6, 8 in Richtung der Pfeile 38 verschiebbar und mit Hilfe von durch die Löcher 34 in den Innenrohren 36 hindurchgeführten Bolzen oder Rastelementen 40 in einer gewünschten Position positionierbar sind, wie dies von Gehstützen her bekannt ist.
Gemäß der Darstellung von Fig. 2 werden die erste und zweite Stützeinrichtung 2, die jeweils als Einzelteile frei beweglich und dadurch in hohem Maße mobil einsetzbar sind, zur Durchführung von Trainingsübungen von der zu trainierenden Person 14 an den Griffen 18 ergriffen, wobei die Achselbereiche der Person 14 auf den jeweiligen Auflagepolstern 11 zu liegen kommen.
Die Übungen können hierbei beispielsweise darin bestehen, dass die Person 14 eines oder beide Beine vor dem Körper anhebt, ein Bein vorspreizt und eines zurückspreizt, beide Beine zurückspreizt, den Oberkörper nach vorn beugt und hierbei gleichzeitig das Gesäß und die Beine nach hinten bewegt und anhebt, oder ihren gesamten Körper nach vorne oder
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hinten bewegt, um zur Schulung des Gleichgewichtssinns die erste und/oder zweite Stützeinrichtung auf den vorderen oder hinteren Auflagefuß 32 zu kippen, wobei beispielsweise eine Fußspitze auch am Boden verbleiben kann, etc. Die Art und die Durchführung der Übungen ist jedoch nicht auf die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
Gemäß einer weiteren, in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die erste und zweite Stützeinrichtung 2 über eine Quertraverse 42 miteinander verbunden, derart, dass das Trainingsgerät 1 frei stehend aufstellbar ist, und die zuvor beschriebenen Übungen durchgeführt werden können, ohne dass die Person 14 die beiden Stützeinrichtungen 2 in seitlicher Richtung durch Anspannen der Arm- und Rumpfmuskulatur seitlich fixieren muss. Die Quertraverse 42 ist bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bogenförmig ausgestaltet, und lösbar mit den beiden seitlichen Stützeinrichtungen 2 vorzugsweise über nicht näher dargestellte Rastelemente verbunden, die z.B. entsprechend den zuvor beschriebenen Rastelementen ausgestaltet sein können. Zusätzlich zur Quertraverse 42 können zur Erhöhung der Stabilität gewünschten Falls noch weitere Quertraversen vorgesehen sein, die in Fig. 3 jedoch aus darstellungstechnischen Gründen nicht mit gezeigt sind.
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Liste der Bezugszeichen
1 erfindungsgemäßes Trainingsgerät
2 erste/zweite Stützeinrichtung
4 Rahmen
6 erstes Stützelement
8 zweites Stützelement
10 erste Querstrebe
11 gepolsterte Auflage
12 zweite Querstrebe
13 Abdeckplatten
14 Person
16 dritte Querstrebe
18 Griff
20 Außenrohr
22 Innenrohr
24 Bolzen am ersten Stützelement
26 Bolzen am zweiten Stützelement
28 Löcher im ersten Stützelement
30 Löcher im zweiten Stützelement
32 Auflagefüße
34 Löcher
36 Innenrohre
38 Pfeile
40 Rastelemente
42 Quertraverse
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Claims (12)

1. Trainingsgerät zum Training der Arm-, Bauch- und Rückenmuskulatur von Personen (14), umfassend eine erste und zweite Stützeinrichtung (2), auf denen sich die Person (14) mit Hilfe ihrer Arme abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Stützeinrichtung (2) jeweils einen eigensteifen Rahmen (4) aufweisen, der ein erstes und zweites stangenförmiges Stützelement (6, 8) sowie eine erste und zweite, die Stützelemente (6, 8) nach Art eines Trapezes miteinander verbindende Querstrebe (10, 12) umfasst, wobei die erste Querstrebe (10) mit einer gepolsterten Auflage (11) für den Achselbereich einer Person (14) versehen ist, und dass eine dritte Querstrebe (16) vorgesehen ist, die zur Anpassung an unterschiedliche Armlängen an vorgegebenen Positionen zwischen der ersten und zweiten Querstrebe (10, 12) lösbar mit dem ersten und zweiten stangenförmigen Stützelement (6, 8) verbindbar ist, derart, dass sich die Person (14) mit ihrem Achselbereich auf der gepolsterten Auflage (11) aufliegend über die Arme auf der dritten Querstrebe (16) abstützen kann.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite stangeförmige Stützelement (6, 8) im Winkel zueinander angeordnet sind, derart, dass sich der Abstand der Stützelemente zueinander von der ersten Querstrebe (10) aus zur zweiten Querstrebe (12) hin erweitert.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Querstrebe (16) an ihren Enden mit Eingriffselementen (24, 26) versehen ist, die in zugehörige, am ersten und zweiten stangenförmigen Stützelement (6, 8) gebildet Aufname (28, 30) eingreifen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Querstrebe (16) zur Veränderung der Länge der Querstrebe (16) ein mit dem ersten stangenförmigen Stützelement (6) verbundenes Außenrohr (20) sowie ein in das Außenrohr (20) einschiebbares, mit dem zweiten stangenförmigen Stützelement (8) verbundenes Innenrohr (22) umfasst.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Querstrebe (16) mit einem Griffelement (18) versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den freien Enden des erste und zweiten Stützelements (6, 8) Auflagefüße (32) angeordnet sind, über welche sich die Stützeinrichtung (2) während des Trainings auf dem Boden abstützt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite stangenförmige Stützelement (6) im Bereich der Auflagefüße (32) längenveränderbar ausgestaltet sind, um den Abstand zwischen der ersten Querstrebe (10) und den Auflagefüßen (32) an die Körpergröße der Person anpassen zu können.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefüße (32) kugelförmig ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefüße (32) aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi oder Zellkautschuk, bestehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefüße (32) mit einer Auflagefläche versehen sind, die im Wesentlichen plan zum Boden verläuft.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Stützeinrichtung (2) über eine Quertraverse (42) miteinander verbunden sind, derart, dass das Trainingsgerät (1) frei stehend aufstellbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Quertraverse (42) bogenförmig ausgestaltet ist.
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