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DE202004016009U1 - Klips- oder Schnappbefestigung zur Festlegung einer dünnen Wand an einen Wandträger - Google Patents

Klips- oder Schnappbefestigung zur Festlegung einer dünnen Wand an einen Wandträger Download PDF

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DE202004016009U1
DE202004016009U1 DE200420016009 DE202004016009U DE202004016009U1 DE 202004016009 U1 DE202004016009 U1 DE 202004016009U1 DE 200420016009 DE200420016009 DE 200420016009 DE 202004016009 U DE202004016009 U DE 202004016009U DE 202004016009 U1 DE202004016009 U1 DE 202004016009U1
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Abstract

Schnappbefestigung (10, 110, 210, 310, 410, 510, 610, 710, 810, 910, 1010, 1110, 1210, 1310, 1410, 1510, 1610, 1710, 1810, 1910) zur Festlegung einer mit einem Durchbruch (13) versehenen dünnen Wand (14), wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe oder dgl., an einem ebenfalls mit einem Durchbruch versehenen Wandträger (16), wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl., mit einem am Wandträger (16) in dessen Durchbruch (12) anbringbaren Fußteil (18), mit sich von diesem wegerstreckendem Kopfteil (20), welcher in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils (20) in Richtung zum Fußteil (18) einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser (49) aufweist, welcher Kopfteil (20) ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch (13) der dünnen Wand (14) gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil (13) unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers (49) radial nach außen wirkenden Federkraft (28) aufnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil (20) eine Führung oder Kanal (33, 34)...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schnappbefestigung zur Festlegung einer mit Durchbruch versehenen dünnen Wand, wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe oder dgl., an einem Wandträger, wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl., mit einem am Wandträger im Durchbruch anbringbaren Fußteil mit sich von diesem wegerstreckenden Kopfteil, welcher Kopfteil in seinem Längsschnitt einen vom Kopfende in Richtung zum Fußteil einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser aufweist, welcher Kopfteil ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch der dünnen Wand gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers radial nach außen wirkenden Federkraft aufnehmbar ist.
  • Eine derartige Schnappbefestigung ist aus einem von der Fa. Böllhoff GmbH, Archimedesstr. 1–4, 33649 Bielefeld, herausgegebenen Prospektblatt bereits bekannt. Ein mittels eines ein Gewinde aufweisenden Fußteils am Wandträger befestigbarer Stift besitzt dort einen kugel- bis ballonförmigen Kopf, der das männliche Einsteckteil darstellt, während als weibliches Einsteckteil eine mit Kragen versehene Kappe dient, die in eine Öffnung der dünnen Wand klipsartig einsteckbar ist und aufgrund des aus einem nachgiebigen Kunststoff bestehenden Baumaterials ermöglicht, den Kopf federnd aufzunehmen.
  • Nachteilig ist hier die Tatsache, daß das Kunststoffmaterial seine Integrität und Federkraft im Laufe der Zeit und bei häufiger Belastung verlieren kann und daß eine hohe Festigkeit der Halterung nicht gewährleistet ist. Außerdem ist der Aufbau sehr kompliziert und teuer.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schnappbefestigung der o.g. Art dahingehend zu schaffen, daß diese Nachteile vermieden werden und eine zeitlich unbegrenzt anhaltende hohe Federkraft gewährleistet ist, und daß die Konstruktion durch ihre Einfachheit eine billige Herstellung ermöglicht und eine einfache Montage eine billigere Herstellung von z. B. Blechschränken und aller Art Verkleidungen und Abdekungen und Endverschlüsse ermöglicht.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß bei einer Schnappbefestigung der eingangs genannten Art das Kopfteil eine Führung oder Kanal für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder in eine über das Ende der Führung oder des Kanals hinausragende gedrückte Schubelemente darstellt, deren aus dem Führungskanal hinausragende Enden in einer senkrecht zur dünnen Wand liegenden Projektionsebene eine dreieckige oder ballenförmige Gestalt haben. (Anspruch 1)
  • Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß eine Stahlfeder mit ihren zeitlich unveränderlichen Federeigenschaften verwendet werden kann, im Gegensatz zum Stand der Technik, wo mit derzeit sich veränderndes Kunststoffmaterial die Federkraft liefern muß.
  • Ein weiterer Vorteil ist, daß die Federkraft beliebig hoch gemacht werden kann, einfach durch Anwendung von entsprechend hohe Federkonstante aufweisenden Federeinrichtungen, während bei Kunststoff die Federkraft durch die Materialeigenschaften des Kunststoffes begrenzt sind.
  • Das weibliche Einsteckteil ist beim Stand der Technik in einem runden Durchbruch in der dünnen Wand anzuordnen, bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wird das weibliche Einsteckteil vorzugsweise aus einem rechteckigen Durchbruch in der dünnen Wand, vorzugsweise in einem Abkantungsbereich am Rande der dünnen Wand gebildet, wodurch ermöglicht wird, einen kleineren, weil schmaleren Durchbruch vorzusehen, ohne daß dabei die Festigkeit leiden muß. (Anspruch 2).
  • Eine besonders günstige Ausführungsform ergibt sich erfindungsgemäß dann, wenn die Schubelemente zwei verschieblich nebeneinander (oder hintereinander) liegende Platten mit jeweils einem in Bewegungsrichtung langgestreckten Durchbruch darstellen, die jeweils allein oder gemeinsam einen Aufnahmeraum für eine Spiraldruckfeder bilden, wobei im zweiten Ende die Durchbrüche derart weg von den balligen oder dreieckigen freien Enden verschoben angeordnet sind, daß die gemeinsame Feder die beiden Platten in deren Bewegungsrichtung auseinander drängt. (Anspruch 3 und 4).
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weisen die Kanten der Durchbrüche Vorsprünge oder Rücksprünge zur Fixierung der Spiraldruckfeder und der Platten auf (Anspruch 5). Dadurch kann die Spiralfeder in den Platten oder der Platte vormontiert werden, so daß die spätere Montage in einem männlichen Einsteckteil erleichtert wird.
  • Gemäß einer noch anderen Ausbildung der Erfindung sind die Druckfeder und die Durchbruchkanten derart geformt, daß die Druckfeder die beiden Platten aneinander hält und zu einer vormontierbaren Handhabeeinheit werden läßt. (Auch Anspruch 5).
  • Auch das trägt zur Vereinfachung der Handhabung vor und während der Montage bei.
  • Gemäß einer noch anderen Weiterbildung der Erfindung weisen die Platten an ihrer äußeren Längskante einen Einschnitt zur Begrenzung ihrer Längsbewegung durch einen in den Einschnitt hineinragenden Vorsprung oder Stift auf (Anspruch 6). Besonders günstig ist es, wenn erfindungsgemäß die beiden Platten in einem U-förmigen Gehäuse längsverschieblich geführt sind, dessen Schenkelenden an einer vom Fußteil gebildeten Grundplatte befestigt sind oder einstückig ausgehen. (Anspruch 7).
  • Das U-förmige Gehäuse kann im Stegbereich einen Durchbruch zur Aufnahme eines Stiftes aufweisen (Anspruch 8), der in bereits geschilderter Weise zur Begrenzung der Längsbewegung der Platte oder der Platten dient.
  • Das Fußteil kann von einem Schraubbolzen gebildet sein, mit dem das Fußteil an einem Wandträger, wie Gehäuserahmen, Wandöffnungsrand und dgl. festlegbar ist, indem eine Mutter auf dem Bolzen aufgeschraubt wird (Anspruch 9). Es entspricht der Befestigungsart des Stiftes beim Stand der Technik.
  • Alternativ kann aber der Fußteil auch von einer mit Befestigungslöchern versehene Befestigungsplatte gebildet sein (Anspruch 10), um die Möglichkeit zu haben, mittels entsprechenden durch die Befestigungslöcher hindurch steckbaren Schrauben den Fußteil festlegen zu können.
  • Der Fußteil kann auch von einer die Längskanten des Durchbruchs in der dünnen Wand überdeckenden Platte gebildet sein (Anspruch 11).
  • Das Fußteil kann auch die eine Seite eines gepreßten Metallprofils, wie Aluprofil oder eines gerollten Metallblechprofils, wie Stahlblechprofil oder eines gespritzten Kunststoffprofils sein. (Anspruch 12, 13, 14).
  • Besonders günstig ist aber, den Fußteil von einer Anordnung ähnlich dem gespiegelten Kopfteil zu gestalten (Anspruch 15). Bei solcher Ausführungsform ist es günstig, wenn die beiden Teile eine gemeinsame zwischen ihnen liegende Grundplatte aufweisen. (Anspruch 16).
  • Die Fußplatte des Kopfteils kann aber auch von dem Steg des Fußteils gebildet oder getragen sein. (Anspruch 17).
  • In diesem Fall ist es günstig, wenn das Fußteil eine größere Längserstreckung als das Kopfteil aufweist und mit seinem Steg Auflageschultern für die dünne Wand bildet (Anspruch 18). Dies gibt einen Anschlag senkrecht zur Ebene der dünnen Wand, der dann nicht von anderen Bauelementen des Wandträgers oder des Gehäuses gebildet werden muß.
  • Die freien Enden der verschieblichen Platten des Fußteils können eine derartige unsymmetrische Dachform haben, daß das Fußteil in einen geeigneten Durchbruch in einer dünnen Wand oder Wandträger unter Einschieben der längsverschieblichen Platten unter Führung des flacher geneigten Daches eingeschoben werden kann, eine Rückwärtsbewegung unter Führung des steileren Teils des Daches aber wegen Selbsthemmung der Platten in ihrer Führung nicht möglich ist. (Anspruch 19).
  • Eine derartige Anordnung läßt sich nicht ohne besonderes Werkzeug wieder lösen, was in vielen Fällen von Vorteil ist.
  • Werden selbsthemmende Schnappbefestigungen verwendet, ist es günstig, wenn das in dem der selbsthemmenden Schnappbefestigung umfassenden Gehäuse stirnseitig und/oder rückseitig ein Werkzeug wie Schlüssel einführbar ist, der durch Drehung die Schubelemente gegen die Federkraft zurückzuziehen in der Lage ist.
  • Dadurch wird im Bedarfsfall die Demontage eine derartige Befestigung ermöglicht.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Gehäuse mit Befestigungsnocken versehen sein, die in einer Durchbruchöffnung in einer dünnen Wand einklipsbar sind.
  • Aus dem Gehäuse kann eine Betätigungswelle vom Betätigungsrad oder ein Schlüssel hervortreten, mit dem die Schubelemente des Gehäuses zurück ziehbar sind.
  • Gestaltet man das Betätigungsrad so, daß es in der Öffnungsstellung sich arretieren läßt, erleichtert das die Betätigung einer Schnappbefestigung, bei denen mehrere Betätigungsräder vorhanden sind.
  • Von dem Gehäuse kann auch eine Griffeinrichtung vorspringen, was zum Beispiel günstiger ist, wenn es sich bei dem Gehäuse um eine Schublade oder eine Einschubeinrichtung handelt.
  • Das Gehäuse kann sowohl eine nicht selbsthemmende Schnappbefestigung wie auch eine selbsthemmende Schnappbefestigung umschließen, wobei die beiden Arten der Schnappbefestigung zueinander bezüglich der Entfernung zur Ebene der dünnen Wand auf gleicher Höhe sind oder versetzt.
  • Das Fußteil kann als Befestigungslöcher Langlöcher aufweisen, was dann günstig ist, wenn die Anordnung als Bock dienen soll, die verschiebbar angeschraubt werden soll.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Schublade oder Einschub mit einem dünnwandigen Frontbereich, wobei die Frontplatte die dünne Wand und die Schubladenaufnahme den Wandträger gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 darstellt.
  • Die Erfindung richtet sich auch auf einen Schrank mit einer dünnen Wand oder Türblatt, bei dem die Schnappbefestigung gemäß einer der vorhergehenden Ausgestaltungen ausgebildet ist. (Anspruch 28).
  • Die dünne Wand kann eine oder mehrere Handgriffe oder Griffmulden aufweisen, um so die Handhabung der dünnen Wand zu erleichtern (Anspruch 29). In einem solchen Falle ist es günstig, wenn die Mulden in Durchbrüchen angeordnet sind, in die eine Schnappbefestigung ähnlich der des Fußteils der obigen Ausführungsformen eingreift.
  • Soll die Anbringung der Befestigung unsichtbar sein, kann eine Doppelabkantung dies ermöglichen, alternativ ist aber auch möglich, die dünne Wand mit Stegen zu versehen, die Durchbrüche zur Aufnahme der symmetrisch dachförmigen Enden der Schnappbefestigung gemäß einer der vorhergehenden Ausführungsformen aufweist. (Anspruch 30).
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • 1A einen an ein Schaltschrankrahmen angelenkte Schaltschranktür, die durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Schnappbefestigung in geschlossener Stellung gehalten wird;
  • 1B eine ausgeschnittene Draufsicht auf den im Türblatt und im Türrahmen vorgesehenen Durchbruch für die erfindungsgemäß ausgestaltete Schnappbefestigung;
  • 2 die in 1A eingesetzte als Türverschluß dienende Schnappbefestigung in einer Seitenansicht, die mittels Fußteil in Form einer ähnlich aufgebauten Schnappbefestigung am Türrahmen festlegbar ist;
  • 3A in einer perspektivische Ansicht und
  • 3B in einer Seitenansicht eine Schnappbefestigung mit einem Fußteil, der von einer mit Befestigungsbohrungen versehenen Befestigungsplatte gebildet ist;
  • 4 eine Ausführungsform, bei der der Fußteil von einem Schraubbolzen gebildet ist;
  • 5A eine perspektivische Ansicht eines doppelt U-förmigen Gehäuses für jeweils zwei zueinander verschieblich angeordneten verschieblichen Platten,
  • 5B eine Stirnansicht,
  • 5C eine Axialschnittansicht entlang der Schnittfläche B-B der 5B und
  • 5D eine Ansicht von oben auf das Gehäuse gemäß 5A;
  • 6 eine mit Durchbruch und Seitenkantenausschnitt versehene Platte zur Verwirklichung der Schnappbefestigung am Türrahmen;
  • 7A eine perspektivische Ansicht,
  • 7B eine Seitenansicht und
  • 7C eine Ansicht von oben auf eine mit Durchbruch und Seitenkanteneinschnitt versehene Montageplatte mit symmetrischer dreieckiger Spitze, die gemäß
  • 8 eine Spitze mit einer konkaven Dreieckseite und gemäß
  • 9 eine ballige Spitze (mit konvexer Dreieckseite) aufweist;
  • 10A zeigt eine Schnittansicht ähnlich der der 1A durch eine mit erfindungsgemäß ausgebildeter Schnappbefestigung versehene Schrankwand;
  • 10B eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie A-A der 10A;
  • 10C eine Ansicht von oben auf die Ausführungsform gemäß 10A,
  • 10D eine perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 10A;
  • 11A den Seitenrahmen mit Seitenwand eines Schrankes, bei dem erfindungsgemäße Schnappbefestigungen sowie muldenartige Handgriffanordnungen vorgesehen sind,
  • 11B eine (vergrößerte) Schnittansicht entlang der Linie E-E der 11A;
  • 11C eine (vergrößerte) Schnittansicht entlang der Schnittlinie D-D der 11A;
  • 11D eine perspektivische Ansicht auf den Rahmen gemäß 11A mit einer erfindungsgemäß ausgestalteten Schnappbefestigung gemäß 11B und 11C;
  • 12 einen Querschnitt durch den Rahmen eines mit Türblatt versehenen Schrankes und dessen Schnappbefestigung;
  • 13A und 13B eine Ansicht von oben und eine Schnittansicht entlang der Linie F-F der 13A des Schrankes gemäß 12 zur Erläuterung einer auf die Hinterfläche des Türblatts aufgeschweißten Halterung mit Durchbrüchen zur Aufnahme der Enden der Schubplatten der Schnappbefestigung;
  • 14A bis 14D Ausführungsformen der Schubplatten mit Ausgestaltungen zur Bildung einer handhabbaren Einheit aus Platten und Feder;
  • 15A eine Schnittansicht und
  • 15B eine Seitenansicht eines Schnappelements, bei dem der Fußteil von einer Platte 218 gebildet wird;
  • 16A eine Schnittansicht und
  • 16B eine Seitenansicht und
  • 16C das Gehäuse gemäß 16A oder bei mit einem Werkzeug zum Eindrücken eines nach innen weisenden Vorsprungs zum Festhalten der Platten;
  • 17A eine Schnittansicht durch eine Art doch ähnlich der 2, jedoch in Blechtechnik hergestellt;
  • 17B eine Anordnung ähnlich der 1A, jedoch wiederum in Blechtechnik hergestellt;
  • 17C das zugehörige Gehäuse des klipsbaren Verbindungsteils;
  • 17D eine Schnittansicht durch die in dem Gehäuse gemäß 17A einbringbaren Platten;
  • 18 eine Gehäuseform ähnlich der 17C, jedoch mit einer vorspringenden Führung für Platten;
  • 19A eine Seitenansicht und
  • 19B eine Ansicht von der Seite auf ein Gehäuse, das in Spritzgußtechnik hergestellt ist;
  • 19C eine Draufsicht und
  • 19D eine Seitenansicht zugehöriger Platten;
  • 20 ein Gehäuse ähnlich der 18, jedoch in Spritzgußtechnik hergestellt;
  • 21A, 21B eine Ausführungsform gemäß 15A, 15B mit besonders stabiler Halterung, geschraubt;
  • 21C eine Ansicht von hinten auf die Ausführungsform gemäß 21A zur Darstellung, daß hier jeweils zwei Plattenpaare vorgesehen sind;
  • 22A eine Ansicht ähnlich der 21A, wobei jedoch die Platten nicht nebeneinander sondern hintereinander angeordnet sind;
  • 22B eine Ansicht von der Seite und
  • 22C eine Ansicht von oben auf die Ausführungsform gemäß 22A;
  • 23A, 23B, 23C und 23D die zugehörige verkürzte Platte mit Feder;
  • 24A und 24B sowie 24C drei Darstellungen eines alternativen, besonders stabilen Schnappelements;
  • 25A und 25B sowie 25C in verschiedenen Ansichten ein Schnappelement, das mittels Stopfen arretierbar ist und mittels Schlüssel lösbar ist;
  • 27A bis 27E verschiedene Ansichten der zugehörigen Schiebeplatten;
  • 28A, 28B, 28C und 28D eine Ausführungsform mit gesicherter Feder;
  • 29A bis 29C die zugehörige Platte und die zugehörige Feder;
  • 30A, 30B eine noch andere Ausführungsform;
  • 31 das zugehörige Gehäuse;
  • 32A und 32B die zugehörige Platte;
  • 33A und 33B eine noch andere Ausführungsform;
  • 34A bis 34D eine Ausführungsform ähnlich der 20, die mit Schlüssel lösbar ist;
  • 35 den zugehörigen Durchbruch in der dünnen Wand;
  • 36 eine Anwendung, bei der die Öffnung von außen möglich ist;
  • 37 eine entsprechende Anwendung mit Lösungsmöglichkeit von hinten;
  • 38A und 38B die Durchbrüche für die dünne Wand bzw. Wandträger bei Verwendung eines Gehäuses gemäß 41A und 41B;
  • 39A und 39B die entsprechenden Durchbrüche für eine Ausführungsform gemäß 40A bis 40C;
  • 40A bis 40D ein Gehäuse, das mittels von der Gehäusewand gebildeten Klipsvorsprüngen in dem Wandträger arretierbar ist;
  • 41A und 41B eine entsprechende andere Form;
  • 42 einen Axialschnitt durch das Gehäuse gemäß 40A bis 40D;
  • 43A bis 43D eine noch andere Ausführungsform, bei der ein Griff verwendet wird;
  • 44 eine Schnittansicht einer Anwendung mit einer Ausführungsform die durch ein Rad lösbar ist;
  • 45A bis 45C eine Ausführungsform mit Griff, bei der die selbsthemmende und die nicht selbsthemmende Befestigung in einem einzigen Gehäuse angeordnet sind;
  • 46 in einer Darstellung ähnlich der 45 eine Ausführungsform, bei der die selbsthemmende und die nicht selbsthemmende Arretierung auf unterschiedlichen Ebenen im gleichen Gehäuse angeordnet sind;
  • 47 die zugehörige Durchbruchform für die Ausführungsform gemäß 45A bis 45C;
  • 48A eine Stirnansicht und
  • 48B eine Seitenansicht von geeigneten selbsthemmenden Platten für die Ausführungsform gemäß 45A und 45B;
  • 48C die entsprechende Darstellung für eine nicht selbsthemmende Platte;
  • 49A, 49B und 49C die Darstellung einer weiteren Alternative für eine selbsthemmende Platte;
  • 50A und 50B eine als Bock verwendbare erfindungsgemäß ausgestaltete Schnappbefestigung;
  • 51A und 51B in einer Längsschnittansicht und einer Querschnittsansicht eine als Verbinder zweier dünner Wände ausgestaltete Ausführungsform;
  • 52A und 52 eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf den Verbinder gemäß 51A;
  • 53 eine Ansicht ähnlich der 51B, jedoch mit noch nicht verbundenen Wänden;
  • 54 eine Seitenansicht einer Schnappbefestigung mit Halteelementen, die um eine parallel zur Ebene der dünnen Wand liegende Achse schwenkbar sind, während bei der Ausführungsform gemäß den
  • 55A, 55B und 55C diese Achse senkrecht zur dünnen Wand liegt.
  • 1A zeigt in einer Querschnittsansicht eine Schnappbefestigung 10 zur Festlegung einer mit einem Durchbruch 13 versehenen dünnen Wand 14, wie Gehäusewand, hier Türblatt 14, Klappe oder dgl., an einem ebenfalls mit einem Durchbruch 12 versehenen Wandträger 16, wie ein Gehäuserahmen, bzw. Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl., mit einem am Wandträger 16 im Durchbruch 12 anbringbaren Fußteil 18 mit von diesem sich wegerstreckendem Kopfteil 20, welcher in seinem Längsschnitt, der als Seitenansicht in 2 zu erkennen ist, vom Ende des Kopfteils 20 in Richtung zum Fußteil 18 einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser aufweist, welcher Kopfteil 20 ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch 13 in der dünnen Wand 14 gebildeten oder getragenen Einsteckteil unter Überwindung einer radial in Längsschnittrichtung wirkenden Federkraft, siehe die Feder 28 in 3B, aufnehmbar ist. Das Kopfteil 20 der Schnappbefestigung 10 besitzt Führungen oder Kanäle 33, 34 für ein oder zwei Schubelemente 23, die durch zumindest eine Feder 28 in eine über das Ende des Führungskanals hinausragende Stellung gedrückt wird oder werden, siehe die 3B. Das aus dem Führungskanal 33 bzw. 34 herausragende Ende hat eine dreieckige, siehe 2 oben, aber auch 7B Gestalt, besteht also aus Schrägflächen oder Dreieckseiten 25, 27, wie in 7B erkennbar. Zwei derart identisch aufgebaute Schubelemente 23 sind gegenläufig nebeneinander innerhalb des Kanals 33, 34 angeordnet und sind gegeneinander und bezüglich der vier Wände des Kanals verschieblich. Diese Hin- und Herbewegung der Schubelemente 23 wird begrenzt durch einen Ansatz 42, der Teil eines Stopfens 66 sein kann, der durch eine passende Öffnung, siehe 5D, Bezugszahl 32 in der Schmalwand des Kopfteils 20 angeordnet ist. Dieser Ansatz reicht in eine Einsenkung 79 des Schubelementes 23 hinein und schlägt an dessen Endflächen 38, 39 an. Während sich somit der Stopfen 66 in Stellung befindet, wie in 3B erkennbar können die beiden gegeneinander läufigen Schubelemente 23, 123 nicht aus der Gehäuseführung herausfallen, andererseits werden sie durch die Feder 28 in eine Stellung gedrückt, die in 3B erkennbar ist, und bei der diese mit ihrer Dreieckspitze über die Führungskanäle hinausragen. Die Schrägflächen 25, 27 bilden somit die zunächst anwachsende und dann wieder abfallende Durchmessererstreckung des Kopfteils, von der anfangs die Rede war. Dieses Schnappelement 10 kann somit in den Durchbruch 12, der vom Türblatt 14 gebildet wird, eingeschoben werden, wobei die Schrägfläche 27 an der Schmalkante dieses Durchbruches entlang gleitet und dabei das Schubelement 23 gegen die Kraft der Feder 28 in den Führungskanal zurückdrückt, bis die Spitze des Dreiecks erreicht ist, woraufhin sich das Schubelement 23 wieder nach außen bewegt und die Kante des Durchbruches entlang der Schrägfläche 25 nach unten gleitet und bewirkt, daß sich das Schnappelement wieder aus der Öffnung hinaus bewegt. Bei gleicher Schrägung wie bei der Schrägfläche 27 erlaubt die Schrägfläche 25 eine Auswärtsbewegung, die allerdings auch abgewandelt werden kann, indem diese Schrägfläche 25 konkav, wie bei 25' oder konvex wie bei 27'' gestaltet wird, wodurch die Kraftaufwendung, die notwendig ist , um das Schnappelement wieder zu lösen, verändert wird.
  • Wie 1A erkennen läßt, befindet sich der Durchbruch 12 für die Schnappbefestigung an einer Abkantung des Türblattes 14, so daß die Befestigung dann, wenn die Tür geschlossen ist, nicht sichtbar ist. Die Öffnung des Gehäuses 16 kann statt durch eine Tür, die ein Scharnier 11 und einen Türgriff 15 aufweist, auch durch ein Wandteil verschlossen werden, bei dem das Scharnier 11 weggelassen wird und statt dessen über Öffnungen 112, 113 eine ähnliche Schnappeinrichtung angebracht werden könnte, wie sie links bei 10 dargestellt ist. Diese Wand 114 kann einen zweiten Handgriff 115 haben, um die Handhabung zu erleichtern, kann aber auch ohne Handgriff sein.
  • Allgemein kann es sich bei der Abkantung links in 1A des Rahmens 16 um eine Wandöffnung handeln, die durch ein entsprechendes Verschlußteil verschlossen werden soll.
  • Die Befestigung des Schnappelements 10 am Türrahmen 16 od. dgl. kann auf herkömmliche Weise mittels eines Schraubbolzens erfolgen, siehe die an der Fußplatte 218 angebrachte Bolzenanordnung 219, 4, oder gemäß 3A, 3B mittels hier nicht dargestellter Schrauben, die durch Bohrungen 119 in der Fußplatte 118 angeordnet sind. Günstiger und an den oberen Teil der Schnappbefestigung angepaßt ist eine Konstruktion, die aus 1 ebenfalls hervorgeht und erkennen läßt, daß das Fußteil im wesentlichen den gespiegelten Aufbau des Kopfteils 21 hat.
  • Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß, siehe 6, die Schrägflächen 26, 24 unterschiedliche Steigung aufweisen. Mit der Schrägfläche 26 wird das Einschieben des Fußteils in eine entsprechende Öffnung 12, 112 in einem Rahmen od. dgl. dadurch erleichtert, daß eine relativ schwache Neigung vorgesehen ist, die keine Selbsthemmeffekte zuläßt. Demgegenüber ist aber die Schrägung 24, die überwunden werden muß, um das Bauteil wieder aus der Öffnung herauszuziehen, so steil, daß Selbsthemmeffekte auftreten und ohne besonderes Werkzeug diese Entfernung des Bauteils aus der Öffnung nicht zuläßt.
  • Eine besonders günstige Art die Federkraft aufzubringen, ist in den 14A bis 14D erläutert. Die beiden Schubelemente bestehen dabei aus zwei nebeneinander verschieblich liegenden Platten 122, siehe 14B, mit jeweils einem in Bewegungsrichtung langgestreckten Durchbruch 146. Diese beiden Durchbrüche, die nebeneinander liegen, bilden gemeinsam einen Aufnahmeraum für eine Spiraldruckfeder 128, wobei die Durchbrüche 146 derart weg von den balligen oder dreieckigen freien Enden verschoben angeordnet sind, daß die Feder die beiden Platten in deren Bewegungsrichtung auseinander drängt, also gemäß 14B nach rechts und nach links.
  • Die anderen Kanten des Durchbruches 146 können Vorsprünge 186 aufweisen, um die Feder innerhalb dieses Aufnahmeraums zu fixieren oder gleichzeitig die beiden nebeneinanderliegenden verschieblichen Platten 122 als Handhabbare Einheit zusammenzuhalten, wie in 14C und 14D (unterschiedliche Plattenstärken) erläutert wird.
  • Falls diese Montageeinheit nicht erforderlich ist oder die Anordnung sich ohnehin hält, kann der Vorsprung 186 aber auch weggelassen werden. Ohnehin werden nach Montage in den Kanälen die Federn und die Platten automatisch zueinander gehalten, und zwar durch die Wände des Kanals.
  • Der Aufbau der Schnappbefestigung gemäß 2 ist daher insofern von besonderem Vorteil, als sowohl die Schnappbefestigung durch Klipsvorgang in dem Rahmen 16 befestigt werden kann, wie auch dann anschließend eine dünne Wand, wie Tür 14 über die Schnappbefestigung geschoben und so arretiert werden kann, jedoch mit der Möglichkeit, durch entsprechend hohe Zugkraft die Tür wieder zu öffnen. Das ist bei der Schnappbefestigung des Fußes 19 nicht möglich. Um den zu demontieren, muß ein Werkzeug oder große Fingerkraft aufgewendet werden, um die beiden Schubelemente 22 gegen die Kraft der zugehörigen Feder in das Gehäuse soweit hineinzudrücken, daß die Durchbruchkanten des zugehörigen Durchbruches 12 über die steile Schrägfläche 24 hinweg gelangen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 1A liegt die Abkantung der dünnen Wand 14 direkt neben der Abkantung des Rahmens 16, wobei nur die Dicke der Platte sie voneinander trennt. Bei der Ausführungsform gemäß 11B ist die Anordnung so gewählt, daß dieser Abstand größer ist, was manchmal von Vorteil sein kann. Zu diesem Zweck wird das Fußteil umgedreht.
  • Die 10A, 10B, 10C und 10D zeigen nochmal in verschiedene Ansichten die Ausführungsform, bei der die dünne Wand 14 unter Verwendung der erfindungsgemäßen doppelten Schnappbefestigung 19, 20 am Türrahmen 16 lösbar fixiert wird.
  • Hat das Türblatt keine Abkantung, an der eine zum Einschnappen geeignete Aufnahmeöffnung angebracht werden kann, kann gemäß den 12, 13A und 13B bei einem Schaltschrank mit einem Türrahmen 116 und einem Türblatt 114 dieses Türblatt 114 mit Stegen 17 mit von der freien Fläche des Türblatts ausgehenden Stegen 17 ausgestattet werden, die sich gegenüberliegen und Durchbrüche 21 aufweisen, in die Schubelemente 123 einfahren können.
  • Bei 15A, 15B werden zwei dünne Wände mit einem Fußteil gemäß der Erfindung miteinander verbunden, wobei die zwei dünnen Wände 14 und 16 mittels selbsthemmenden Schubelementen 323 und damit derart gehalten werden, daß sie nur mit Werkzeug voneinander gelöst werden können. Das zugehörige Gehäuse kann aus gespritzter Metallegierung oder Kunststoff hergestellt werden und hat dann die Form gemäß 15B, während bei 16B die gleiche Form durch Rollbearbeitung von Blech entstanden ist. Man kann gemäß 16A durch zwei Einschnitte 59 einen Steg 61 frei machen, der anschließend mit einem Preßwerkzeug in das Profil hineingedrückt wird, wie 16C erkennen läßt. Der eingepreßte Teil dient dann als Vorsprung zur Begrenzung der Bewegung der Schubelemente 323.
  • Diese aus Blech gerollte Ausführungsform kann noch erweitert werden zu einer Form, wie in 17A, 17B, 17C dargestellt ist, bei der ein Doppelpaar von Schubelementen ohne dazwischenliegende Bodenplatte in einer für diese Schubelemente ausreichend Platz bietenden Profilform verschiebbar gehalten sind. Man kann hier auch die beiden Paare von Schubelementen voneinander trennen, gemäß 18 ist dies durch eine nach innen gestülpte Faltung des Blechmaterials möglich, siehe Bezugszahl 331. Die in 16C dargestellte Ausführungsform läßt sich auch aus Metall oder Kunststoff spritzen, ein Beispiel ist in den 19A und 19B gegeben und 20 zeigt die entsprechende Technik in Verbindung mit einem doppelkanaligen Profil. Da die Ansätze 342 gemäß 16C, 442 gemäß 19A und 19B und 545 gemäß 20, letzteres eine Spritzguß- bzw. Kunststoffversion, nachgiebig sind, kann das jeweilige Schubelementpaar 323, 423 bzw. 422 bei vorstehenden aber im Moment des Einschiebens nachgiebigem Ansatz eingeschoben werden, der dann in den Rücksprungbereich gelangt und zurück federt. Auf diese Weise läßt sich ein getrenntes Stopfenteil vermeiden, wie es bei den vorherigen Ausführungsformen erläutert worden ist.
  • Die in den 21A, 21B und 21C dargestellte Konstruktion ist ähnlich der gemäß 19A, 19B, wobei jedoch statt einem Paar von Schubplatten 422 gemäß 19C hier zwei Paare von Schubplatten 622 vorgesehen sind. Das Kopfteil 620 ist hier mittels zweier Schrauben 40 mit dem Fußteil 618 verbunden, wobei die Schraube 20 in einen Ansatz 41 eingeschraubt ist, der vom Fußteil 618 vorspringt. Eine in den Bewegungsweg von jeweils zwei Schubelementen 622 reichende Madenschraube zur Begrenzung des Bewegungsweges ist bei 44 dargestellt. Bei der Anordnung gemäß 22A, 22B, 22C besitzen die Schubelemente 722 eine parallel zur Ebene der dünnen Wand sich erstreckende Öffnung 46, in der die Spiralfeder 728 eingefügt werden kann. Diese Feder stützt sich an der Bodenfläche 48 einer die Feder aufnehmenden Sackbohrung 50 ab, wobei sie mit ihrem anderen Ende gegen die Kante 52 des Schubelementes 722 drückt und dieses dadurch gegen die Kante des Durchbruchs in der dünnen Wand 714 drückt. Dabei gleitet das Halteelement 722, das eine flache Scheibe darstellt, wie 22C erkennen läßt, in einem entsprechend geformten schlitzförmigen Raum 54, der im Kopfteil 720 angeordnet ist. Der schlitzförmige Raum 54 reicht soweit in den Kopfteil 720 hinein, siehe 22A, daß das Schubelement 722 ganz eingeschoben werden kann. Die Begrenzung der Bewegung nach außen ergibt sich dann, wenn das Schubelement 722 mit seiner hinteren Kante der Öffnung 46 die Bodenfläche 48 für die Feder 728 erreicht hat, weil dann diese Kante 56 an das Federende der Feder 728 anschlägt und damit die Feder ihre Druckwirkung auf das Metallstück 722 verliert.
  • In 24A, 24B, 24C ist zu erkennen, daß der einzige Unterschied zu der Konstruktion gemäß 6A bis 6C darin liegt, daß zwischen Anlagefläche 360 und Schrägfläche 624 ein Abstand B liegt, der die Dicke zusätzlicher dünner Wände 816, 817 aufzunehmen in der Lage ist. So unterscheidet sich die Ausführungsform gemäß den 24A bis 24C von der gemäß 22A bis 22C dadurch, daß das Schubelement 822 nicht schmal ist, sondern im Gegenteil eine große Breite aufweist, wobei an den Seitenflächen 62 halbrunde Ausnehmungen 64 zur Aufnahme des halben Querschnitts der Feder 828 vorgesehen sind. Die zweite Hälfte der Drahtfeder 828 wird von einem entsprechenden im Querschnitt halbkreisförmigen Raum aufgenommen, der in dem Kopfteil 28 gebildet ist und dem Schlitzteil 54 gemäß 22A entspricht.
  • In den 25A, 25B, 25C ist eine Ausführungsform dargestellt, die es einerseits ermöglicht, mittels eines Stopfens 66 die Halteelemente 922 in ihrer ausgefahrenen, in 25A dargestellten Stellung zu blockieren, andererseits aber auch die Möglichkeit eröffnet, nach Entfernung des Stopfens 66 mittels eines Schlüssels 68 die Halteelemente 922 gegen die Kraft der Feder 988 zurückzuziehen und dadurch eine Lösung des Verbindungselementes von der dünnen Wand 914 zu ermöglichen, wann immer dies gewünscht ist. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Schrägfläche 70, siehe auch die Einzelteildarstellung der Halteelemente 922 in den 26A, 26B und 27A, 27B, 27C, welche Schrägfläche dazu führt, daß diese Halteelemente durch den Federdruck der Feder 928 nach außen in Richtung auf die Kanalwände 72 gedrängt werden, wodurch im Kanal Reibung entsteht, die die Halteelemente 922 möglicherweise bereits ausreichend fixiert, so daß der in 25A erkennbare Fixierungsstopfen 66 dann nicht mehr benötigt wird. Ist der Stopfen 66 zur Sicherung der Halteelemente 922 nicht nötig, braucht der Stopfen 66 auch nicht entfernt zu werden, wenn der Löseschlüssel 68 durch die Öffnung 74 im Kanaldeckel 76 in den durch die beiden Halteelemente 922 gebildeten Rücksprungbereich 78 eingeführt werden soll. Wird der Schlüssel 68 dann gemäß 25A gegen Uhrzeigerrichtung gedreht, drückt der Schlüssel mit seinen Flügeln 80 gegen die Endfläche 82 des Rücksprungbereichs 78 und verschiebt dabei das Halteelement 922 in den Kanal hinein, bis die in 27C dargestellte Stellung erreicht ist, zu welchem Zeitpunkt der Schlüssel um 90° verdreht ist und sich selbst hält. Dann kann die ganze in 25A dargestellte Einheit aus dem Durchbruch in der dünnen Wand 914 herausgezogen werden, worauf die eventuell miteinander verklemmten Bauteile wieder getrennt werden können.
  • Gut zu erkennen ist auch der Aufnahmeraum 84 für die Federn 928, siehe die 26A bis 27C.
  • In den 28A bis 28D ist als Halteelement 1022 ein flaches Metallstück dargestellt, das eine Öffnung 1046 zur Aufnahme einer Feder 1028 aufweist, sowie zwei sich gegenüberliegende Vorsprünge 1066, die sich an der Feder 1028 unter Abstützung derselben anlehnen, so daß hier eine Handhabeeinheit von Halteelement und Feder gegeben ist, ähnlich wie bei 14A bis 14D geschildert.
  • Diese Einheit kann in den entsprechend geformten Schlitzraum 1054 im Kopfteil 1020 aufgenommen werden, siehe die 28A, wobei die für die Feder vorgesehene Aussparung 1084 kürzer ist als die entsprechende Aussparung 1054 für das Halteelement 1022, wodurch die Feder 1028 eine Anlagefläche bekommt, wenn das Halteelement 1022 in die Stellung gemäß 28A geschoben wird.
  • Bringt man am Ende der Aussparung 1084 für die Feder einen Noppen 86 an, kann sich die Feder dort festhalten und es wird ein Herausfallen des Halteelements 1022 mit der Feder 1028 verhindert.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 30A, 30B, 31, 32A und 32B ist aus fertigungstechnischen Gründen der Kanal 1134 nach oben hin offen, siehe 31, wobei, die Halteelemente 1122 nicht ungeführt bleiben, weil das Halteelement 1122 im Querschnitt L-förmig ausgestaltet wird, so daß bei zwei nebeneinander laufenden L-förmigen Elementen sich ein T bildet, wie es in 30B erkennbar wird. Da die Halteelemente 1122 bei dieser Ausführungsform nicht arretiert sind, wird die Einführung des Verbindungsteils 1110 in den Durchbruch 1112 der dünnen Wand 1116 erleichtert, wenn vor der Einlaufschräge 90 eine gerade Kante 88 vorgesehen ist.
  • Auch die vom Rumpfteil 1120 gebildeten schrägen Flächen, siehe die 30B und 31, erleichtern das Einbauen in eine rechteckige Öffnung 1112 in einer dünnen Wand 1116.
  • In ein Sackloch mit T-artigem Querschnitt, z. B. in der Stirnseite des Verschlußgehäuses, nicht dargestellt, kann auch ein einstückiges, T-förmiges Klipselement eingeführt werden, obwohl dieses Klipselement nach oben hin ebenfalls offen wäre.
  • Die Form des Durchbruchs muß nicht rechteckig sein, wie bei den bisher dargestellten Ausführungsformen, sie kann auch rund sein, wenn die gegebene Verdrehbarkeit nicht stört oder sogar gewünscht wird, oder zwei Durchbrüche oder Noppen eine Drehung verhindern, oder eine Kreuzform (ähnlich dem "Roten Kreuz") aufweisen, mit dann z.B. vier jeweils um 90 Winkel-Grad versetzten Halteelementen, was eine besonders hohe Drehsicherung ergibt, neben besonders hoher Haltefestigkeit, oder eine Ovalform oder noch eine noch andere, jeweils geeignet erscheinende Form, an die das Kopfteil anzupassen wäre.
  • Ein praktisches Anwendungsbeispiel für die in 25A, 25B bis 27C geschilderte Ausführungsform ist in den 34 bis 37 dargestellt. Hier wird eine dünne Wand 1214 auf einen Wandträger 1216 festgehalten, welche Wand 1214 und welcher Träger 1216 jeweils einen Durchbruch 1212 bzw. 1213 aufweisen, durch welche Durchbrüche ein Schnappbefestigungselement 1210 hindurchsteckbar und hinter dem Träger verriegelbar ist, wie in 34A erkennbar. Zum Lösen besitzt das Schnappbefestigungsteil 1210 sowohl am Vorderende wie auch an der Hinterseite jeweils einen Durchbruch 1274, so daß der entsprechende Schlüssel 68 sowohl von vorne wie auch von hinten eingesteckt werden kann, um das Befestigungselement wieder zu lösen und die dünne Wand 1214 von dem Wandträger 1216 zu trennen.
  • Dieses Lösen von vorne bzw. von hinten ist in den 36 bzw. 37 angedeutet.
  • Aus optischen Gründen aber auch um ein Staubeindringen zu verhindern, kann die Öffnung 1274 durch einen Stopfen 66 verschlossen sein, der zugleich dazu dienen könnte, die Halteelemente 1122 zu arretieren, so daß keine ungewollte Lösung sich ergibt.
  • Ein weiteres Anwendungsbeispiel zeigen die 39 bis 44. In 38 ist ein rechteckiger Durchbruch 1313 in einer dünnen Wand 1314 und ein Durchbruch 1312 in einem Wandträger 1316 zu erkennen. Der Durchbruch 1413 und der Durchbruch 1412 hat zwei parallele Kanten und dazu senkrecht abgerundete Kanten, siehe 38A und 38B. Alle Durchbrüche bilden Einschnitte in den sich gegenüberliegenden parallelen Wänden.
  • In die Öffnung 1312 der dünnen Wand 1314 läßt sich ein Gehäuse 1335 einklipsen, wobei der Klipsvorgang durch Nasen 1337 bewerkstelligt wird, die von dem Kunststoffgehäuse vorspringen, aber so weit nachgiebig sind, daß sie beim Einschieben der Kante der Bohrung 1312 nachgeben können. Damit ist das Gehäuse innerhalb der dünnen Wand 1314 festgelegt. Das Gehäuse 1335 bildet gleichzeitig Kanäle oder Führungen 1333 für Platten bzw. Schubelemente 1323, die sich ähnlich der geschilderten Art und Weise gemäß 25A bis 27C zurückziehen lassen, wenn ein Knopf 43, der durch die Flanschanordnung 1318 nach innen reicht und dort gelagert ist, um eine viertel Drehung gedreht wird, wobei die Halteelemente 1322 soweit zurückgezogen werden, daß der Durchbruch des Wandträgers 1318 frei kommt, wobei die Rücksprünge in dem Durchbruch 1312 dazu dienen, die Nasen 1337 durchzulassen, die ja nicht zurückgezogen werden. Dieser Vorgang ist in 40D zu erkennen. Die Konstruktion kann gemäß den bereits geschilderten Ausführungsformen so getroffen werden, daß bei 90° sich die Auslösevorrichtung arretiert, so daß mehrere derartige Schnappbefestigungen 1310 gleichzeitig gelöst gehalten und aus einem Wandträger 1316 herausgezogen werden können.
  • Ein solcher Fall ist auch in 44 dargestellt, bei der zwei derartige Schnappbefestigungen 1310 eine dünne Wand 1314, wie beispielsweise ein Wandelement oder eine Verschlußanordnung von einem Wandträger 1316 angebracht ist, beispielsweise an den Rahmen eines Gehäuses.
  • Der Flansch 1318 der Schnappbefestigung kann auch einen Griff umfassen, siehe 43B und 43A, der die Betätigungsschraube 43 umschließen mag.
  • Bei der in 45A, 45B und 45C dargestellten Ausführungsform befindet sich im Gehäuse 1535 sowohl eine nicht selbsthemmende Schnappbefestigung 1523 wie auch eine selbsthemmende Schnappbefestigung 1522, wobei die selbsthemmende Schnappbefestigung 1522 die Anordnung am Wandträger 1415 festhält, und die nicht selbsthemmende Schnappbefestigung 1523 eine dünne Wand 1516 am Wandträger 1514 entfernbar halten kann.
  • 46 zeigt, daß die beiden Arten der Schnappbefestigung 1522, 1523 zueinander bezüglich der Entfernung zur Ebene der dünnen Wand 1540 versetzt sein können. Zu der in 45B dargestellten Anordnung gehören, die in 47 dargestellt sind. Dabei ist der für die nicht selbsthemmende vorgesehene Durchbruch mit 1512 gekennzeichnet und etwas größer als der für die selbsthemmende Befestigung notwendige Durchbruch, der bei 1513 etwas enger dargestellt ist.
  • Als Plattenelemente können unterschiedliche Konstruktionen angewendet werden, wie sie für vorstehend schon im einzelnen geschildert worden sind.
  • 48A und 48B zeigen eine selbsthemmende Version, 48C eine entsprechende nicht selbsthemmende Version.
  • Die 49A, 49B und 49C zeigen ein Beispiel von Platten, wie sie in ähnlicher Form in den 30 bis 32 geschildert worden sind.
  • In den 50A und 50B sind in zwei Ansichten eine Schnappbefestigung mit nicht selbsthemmenden Platten dargestellt, bei der der Fußteil als Bock verstellbar angeschraubt werden kann. Durch die Verstellbarkeit kann eine Anpassung an eine aufgehängte Tür erreicht werden.
  • In 51A bis 53 dient die erfindungsgemäße Schnappbefestigung 1710 als Verbinder für zwei an der vorgesehenen Verbindungsstelle mit Durchbrüchen 1712, 1713 versehene dünne Wände 1714, 1716, wie Metallblech, als ein Ersatz für eine Schweißverbindung, die bei manchen Metallen, wie Edelstahl schwierig ist und zu Verfärbungen führt, oder einer umständlichen Schraubverbindung, deren Teile in Schaltschränken bei Herabfallen zu Kurzschlüssen führen kann, oder Nietungen, wobei die erfindungsgemäße Schnappverbindung auch dort einsetzbar ist, wo die Verbindungsstelle schlecht oder gar nicht zugänglich ist, wenn die Verbindung hergestellt werden soll.
  • Die Lösung besteht darin, daß Fußteil 1718 und Kopfteil 1720 ein gemeinsames Gehäuse 1735 aufweisen, mit in beiden Teilen 1718, 1720 annähernd spiegelbildlich zur Gehäusemittellinie angeordneten Halteelementen 1722, 1722', die so gestaltet sind, daß sie in Einschubrichtung gegen Federkraft 1728 selbsthemmend sind und die Durchbruchränder mit einer Schrägfläche 1724, 1724' in Eingriff nehmen, wobei entlang der Außenwand des Gehäuses 1735 in Höhe der Schrägfläche 1724 der Halteelemente des Kopfteils 1720 im wesentlichen parallel zur Einschubrichtung ein Auflagerand 1718 verläuft, der die anliegenden Ränder des Durchbruchs 1712 in der einen Wand 1716 abdeckt und von dem Durchbruch 1713 in der zweiten Wand 1714 aufnehmbar ist. (51A bis 53)
  • Die Anordnung ist insoweit ähnlich der der 2, bei der jedoch nur der Fußteil 22 selbsthemmende Halteelemente 22 aufweist, der Kopfteil 20 jedoch nicht. Bei der Anordnung gemäß 51A ist die Steigung der Schrägfläche 1724 größer und dadurch auch selbsthemmend.
  • Auch hier brauchen die Durchbrüche nicht unbedingt rechteckig zu sein, andere Formen, wie insbesondere Kreisform lassen sich auch verwirklichen, Das Gehäuse hat dann entsprechend angepaßte Außenkontour.
  • Statt dem Stopfen 1766 zur Wegbegrenzung der Halteelemente zu verwenden, kann auch ein durch die Rücksprünge 1779 reichender Querstift vorgesehen werden, der in den Längswänden gehalten ist, nicht dargestellt.
  • Ebenso ist möglich, in kinematischer Umkehr die Halteelemente mit Vorsprüngen zu versehen, die in vom Gehäuse gebildete Rücksprünge oder Langlöcher reichen und den Bewegungsweg der Halteelemente beschränken.
  • Statt linear verschiebliche Halteelemente einzusetzen, kann man in vielen Fällen auch eine Schwenkbewegung benutzen. So zeigt 54 eine Schnappbefestigung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Halteelemente 1822 im Abstand (A) zur dünnen Wand 1816 um eine zur Ebene der dünnen Wand 1816 parallele Achse drehbar angeordnete Hebel sind. (54)
  • Alternativ kann die Schnappbefestigung aber auch dadurch gekennzeichnet sein, daß die Halteelemente 1922 im Abstand zur dünnen Wand 1916 um eine zur Ebene der dünnen Wand 1916 senkrechte Achse drehbar angeordnete Hebel sind (55A bis 55C).
  • 10,110, 210, 310–1910
    Schnappbefestigung, Verbindungsteil
    11
    Scharnier
    12, 112, 1112, 1212. 1712
    Durchbruch im Wandträger
    13, 113, 1213, 1313, 1713
    Durchbruch in der dünnen Wand, weibliches
    Einsteckteil
    14, 114, 714, 914, 1314, 1514, 1714
    dünne Wand
    15,115
    Griff, Handgriff, Handmulde
    16, 816, 1116, 1216, 1316, 1716, 1816
    Wandträger
    17, 817
    Steg, dünne Wand
    18, 118, 218, 318, 418, 618, 1618, 1718
    Flansch, Fußteil, Fußplatte, Grundplatte,
    Befestigungsplatte
    119, 219, 319
    Bolzen, Bohrung, Fußteil
    20, 320, 720, 1020, 1720
    Kopfteil, männliches Einsteckteil
    21
    Durchbruch
    22, 122, 322, 422, 622, 722, 822, 922, 1022,
    1122, 1322, 1522, 1722, 1722', 1822
    Halteelemente, Schubelemente, Platten
    23, 123, 223, 323, 423, 1523
    Schubelemente, Halteelemente
    24, 424, 1724, 1724'
    Dachform, steilerer Teil
    25, 25'
    Dreieckseite, Schrägfläche
    26
    Dachform, flacher Teil
    27, 27'
    Dreieckseite, Schrägfläche
    28, 728, 828, 928,1028, 1728
    Federelement
    29
    Werkzeug
    30
    Achse
    331
    Einstülpung
    32
    Durchbruch
    33
    Führung, Kanal
    34, 1134
    Führung, Kanal
    35, 935, 1335, 1735
    Gehäuse
    36
    Durchbruchkante
    37
    Befestigungsnocken
    38
    Endfläche, Anschlagfläche
    39
    Endfläche, Anschlagfläche
    40
    Schraube
    41
    Ansatz
    42, 342, 442, 542
    Ansatz, Vorsprung, Stift
    43
    Drehknopf, Schlüssel
    44
    Madenschraube
    45
    Griffeinrichtung
    46,146
    Durchbruch
    47
    Durchbruch
    48
    Bodenfläche
    49
    Durchmesser des Kopfteils;
    Bewegungsrichtung
    50
    Sackbohrung
    51
    herausragendes Ende des Schubelements
    52
    Kante
    53
    herausragendes Ende des Halteelements
    54,1054
    Schlitzraum
    56
    Kante
    57
    Auflageschultern
    58
    Arm
    59
    Einschnitt
    360
    Anlagefläche
    61
    Steg
    62
    Seitenfläche
    64
    Ausnehmung
    66,1766
    Stopfen, Ansatz, Vorsprung, Stift
    68
    Schlüssel
    70
    Schrägfläche
    72
    Kanalwand
    74,1274
    Öffnung
    76
    Kanaldeckel
    78
    Rücksprungbereich
    79, 1779
    Einschnitt, Einsenkung
    80
    Flügel
    82
    Endfläche
    84, 1084
    Aufnahmeraum
    86, 186
    Noppen, Vorsprung
    88
    gerade Kante
    90
    Einlaufschräge
    A
    Abstand
    B
    Abschnitt

Claims (33)

  1. Schnappbefestigung (10, 110, 210, 310, 410, 510, 610, 710, 810, 910, 1010, 1110, 1210, 1310, 1410, 1510, 1610, 1710, 1810, 1910) zur Festlegung einer mit einem Durchbruch (13) versehenen dünnen Wand (14), wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe oder dgl., an einem ebenfalls mit einem Durchbruch versehenen Wandträger (16), wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl., mit einem am Wandträger (16) in dessen Durchbruch (12) anbringbaren Fußteil (18), mit sich von diesem wegerstreckendem Kopfteil (20), welcher in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils (20) in Richtung zum Fußteil (18) einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser (49) aufweist, welcher Kopfteil (20) ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch (13) der dünnen Wand (14) gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil (13) unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers (49) radial nach außen wirkenden Federkraft (28) aufnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil (20) eine Führung oder Kanal (33, 34) für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder (28) in eine über das Ende der Führung oder des Kanals (33, 34) hinausragenden Stellung gedrückte Schubelemente oder Halteelemente (22, 23) darstellt, deren aus der Führung oder dem Kanal hinausragende Enden (51, 53) in einer senkrecht zur dünnen Wand (14) liegenden Projektionsebene eine dreieckige oder ballenförmige (7B, 8, 9, 6) Gestalt haben.
  2. Schnappbefestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das weibliche Einsteckteil (13) aus einem vorzugsweise im wesentlichen rechteckigen Durchbruch (13) in der dünnen Wand (14), vorzugsweise in einem Abkantungsbereich am Rande der dünnen Wand (14) besteht.
  3. Schnappbefestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubelemente (23) zwei verschieblich nebeneinander oder hintereinander liegende Platten mit jeweils einem in Bewegungsrichtung langgestreckten Durchbruch (47) darstellen, die jeweils alleine oder gemeinsam einen Aufnahmeraum für eine Spiraldruckfeder (28) bilden.
  4. Schnappbefestigung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei gemeinsamen Aufnahmeraum für die Feder (28) die Durchbrüche (47) derart weg von den balligen oder dreieckigen freien Enden verschoben angeordnet sind, daß die gemeinsame Feder (28) die beiden Platten (23) in deren Bewegungsrichtung (49) auseinander drängt.
  5. Schnappbefestigung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten der Durchbrüche (46, 47,146) Vorsprünge (z. B. 186) oder Rücksprünge zur Fixierung der Feder (28) und der Platten (22, 23, 122) aufweisen.
  6. Schnappbefestigung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (22, 23, 122) an ihrer einen äußeren Längskante eine Einschnitt (79) zur Begrenzung ihrer Längsbewegung durch einen in den Einschnitt (79) hineinragenden Ansatz, Vorsprung, Stopfen oder Stift (66) aufweisen.
  7. Schnappbefestigung nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (123) in einem U-förmigen Gehäuse (35) längsverschieblich geführt sind, dessen Schenkelenden an einer vom Fußteil (18) gebildeten Grundplatte (118, 218) befestigt sind oder einstückig ausgehen.
  8. Schnappbefestigung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das U-förmige Gehäuse (35) im Stegbereich einen Durchbruch (32) zur Aufnahme eines Stiftes (66) oder Stopfens (66) aufweist.
  9. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (218) einen Schraubbolzen (219) umfaßt.
  10. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil von einer mit Befestigungslöchern versehenen Befestigungsplatte (118) gebildet ist.
  11. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (118) von einer die Längskanten des Durchbruchs (13) in der dünnen Wand (14) überdeckenden Platte (118) gebildet ist.
  12. Schnappbefestigung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (318) die eine Seite eines gepreßten Metallprofils, wie Aluminiumprofils ist (15B).
  13. Schnappbefestigung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (318') die eine Seite eines gerollten Metallblechprofils, wie Stahlblechprofil (16B) ist.
  14. Schnappbefestigung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (418) die eine Seite eines gespritzten Kunststoffprofils (19A, 19B) ist.
  15. Schnappbefestigung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (322) im wesentlichen den gleichen, insbesondere gespiegelten Aufbau des Kopfteils (12; 323, 17A, 17B, 17C, 18, 20) hat.
  16. Schnappbefestigung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (22, 23) eine gemeinsame zwischen ihnen liegende Fußplatte (18, 118) aufweisen.
  17. Schnappbefestigung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußplatte (18) des Kopfteils (320) von dem Steg des Fußteils (319) gebildet oder getragen ist (11B, 11C).
  18. Schnappbefestigung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteil (319) eine größere Längserstreckung als der Kopfteil (320) aufweist und mit seinem Steg Auflageschultern (57) für die dünne Wand (14) bildet (11B).
  19. Schnappbefestigung nach Anspruch 16, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (51) der Platten (22) des Fußteils (19) eine derartige unsymmetrische Dachform (26, 24) haben, daß das Fußteil (19) in einen geeigneten Durchbruch (12) in einer dünnen Wand oder Wandträger (16) unter Einschieben der längsverschieblichen Platten (22) unter Führung des flacher geneigten Teil (26) der Dachform (26) eingeschoben werden kann, eine Rückwärtsbewegung unter Führung des steileren Teils (24) des Daches aber wegen Selbsthemmung der Platten (22) in ihrer Führung (19) nicht möglich ist.
  20. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß in dem die selbsthemmende Schnappbefestigung umfassenden Gehäuse (935) stirnseitig und/oder rückseitig ein Werkzeug wie Schlüssel (68) einführbar ist, der durch Drehung die Schubelemente gegen die Federkraft (28) zurückzuziehen in der Lage ist (25A bis 27C; 36, 37).
  21. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (1335) mit Befestigungsnocken (37) vorgesehen ist, das in eine Durchbruchöffnung (1313) in der dünnen Wand (1314) einklipsbar sind, und daß aus dem Gehäuse (1335) ein Betätigungsrad oder Drehknopf (43) oder Schlüssel hervortritt, mit dem die Schubelemente (1322) in das Gehäuse (1335) zurückziehbar sind.
  22. Schnappbefestigung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsrad (46) in der Öffnungsstellung sich arretiert.
  23. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 7 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Gehäuse (1335) eine Griffeinrichtung (45) vorspringt.
  24. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse sowohl eine nicht selbsthemmende Schnappbefestigung (1523) wie auch eine selbsthemmende Schnappbefestigung (1522) umschließt (45A, 45B, 45C; 46).
  25. Schnappbefestigung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arten der Schnappbefestigung (1522, 1523) zueinander bezüglich der Entfernung zur Ebene der dünnen Wand (1514) versetzt im Gehäuse (46) angeordnet sind.
  26. Schnappbefestigung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (1618) als Befestigungslöcher Langlöcher aufweist.
  27. Schublade oder Einschub mit einer dünnwandigen Frontplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte die dünne Wand (1314) und die Schubladenaufnahme (1316) den Wandträger gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 darstellt.
  28. Schrank mit einer dünnen Wand oder Türblatt, gekennzeichnet durch eine Schnappbefestigung oder mehrere Schnappbefestigungen nach einem der Ansprüche 1 bis 26.
  29. Schrank nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß in der dünnen Wand (14) eine oder mehrere Handgriffe oder Handmulden (115) in Durchbrüchen angeordnet sind, in die eine Schnappbefestigung ähnlich der des Fußteils der Ansprüche 1 bis 23 aufweisen.
  30. Schrank nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die dünne Wand (114) Stege (17) mit Durchbrüchen (21) zur Aufnahme der symmetrisch dachförmigen Enden (53) der Schnappbefestigung (nicht selbsthemmende Schnappbefestigung) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 26 aufweist.
  31. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 als Verbinder für zwei an der vorgesehenen Verbindungsstelle mit Durchbrüchen (1712, 1713) versehene dünne Wände (1714, 1716), wie Metallblech, dadurch gekennzeichnet, daß Fußteil (1718) und Kopfteil (1720) ein gemeinsames Gehäuse (1735) aufweisen, mit in beiden Teilen (1718, 1720) annähernd spiegelbildlich zur Gehäusemittellinie angeordneten Halteelementen (1722, 1722'), die so gestaltet sind, daß sie in Einschubrichtung gegen Federkraft (1728) selbsthemmend sind und die Durchbruchränder mit einer Schrägfläche (1724, 1724') in Eingriff nehmen, mit entlang der Außenwand des Gehäuses (1735) in Höhe der Schrägfläche (1724) der Halteelemente des Kopfteils (1720) im wesentlichen parallel zur Einschubrichtung ein Auflagerand (1718) verläuft, der die anliegenden Ränder des Durchbruchs (1712) in der einen Wand (1716) abdeckt und von dem Durchbruch (1713) in der zweiten Wand (1714) aufnehmbar ist. (51A bis 53)
  32. Schnappbefestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (1822) im Abstand (A) zur dünnen Wand (1816) um eine zur Ebene der dünnen Wand (1816) parallele Achse drehbar angeordnete Hebel sind. (54)
  33. Schnappbefestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (1922) im Abstand zur dünnen Wand (1916) um eine zur Ebene der dünnen Wand (1916) senkrechte Achse drehbar angeordnete Hebel sind. (55A bis 55C)
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