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Die
Erfindung betrifft eine Schnappbefestigung zur Festlegung einer
mit Durchbruch versehenen dünnen
Wand, wie Gehäusewand,
Türblatt, Klappe
oder dgl., an einem Wandträger,
wie Gehäuserahmen,
Türrahmen,
Wandöffnungsrand
oder dgl., mit einem am Wandträger
im Durchbruch anbringbaren Fußteil
mit sich von diesem wegerstreckenden Kopfteil, welcher Kopfteil
in seinem Längsschnitt
einen vom Kopfende in Richtung zum Fußteil einen zunächst anwachsenden
und dann wieder abfallenden Durchmesser aufweist, welcher Kopfteil
ein männliches
Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem
Durchbruch der dünnen
Wand gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung
einer in Richtung des Durchmessers radial nach außen wirkenden
Federkraft aufnehmbar ist.
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Eine
derartige Schnappbefestigung ist aus einem von der Fa. Böllhoff GmbH,
Archimedesstr. 1–4,
33649 Bielefeld, herausgegebenen Prospektblatt bereits bekannt.
Ein mittels eines ein Gewinde aufweisenden Fußteils am Wandträger befestigbarer Stift
besitzt dort einen kugel- bis ballonförmigen Kopf, der das männliche
Einsteckteil darstellt, während
als weibliches Einsteckteil eine mit Kragen versehene Kappe dient,
die in eine Öffnung
der dünnen
Wand klipsartig einsteckbar ist und aufgrund des aus einem nachgiebigen
Kunststoff bestehenden Baumaterials ermöglicht, den Kopf federnd aufzunehmen.
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Nachteilig
ist hier die Tatsache, daß das Kunststoffmaterial
seine Integrität
und Federkraft im Laufe der Zeit und bei häufiger Belastung verlieren kann
und daß eine
hohe Festigkeit der Halterung nicht gewährleistet ist. Außerdem ist
der Aufbau sehr kompliziert und teuer.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schnappbefestigung der o.g. Art dahingehend
zu schaffen, daß diese
Nachteile vermieden werden und eine zeitlich unbegrenzt anhaltende
hohe Federkraft gewährleistet
ist, und daß die
Konstruktion durch ihre Einfachheit eine billige Herstellung ermöglicht und
eine einfache Montage eine billigere Herstellung von z. B. Blechschränken und
aller Art Verkleidungen und Abdekungen und Endverschlüsse ermöglicht.
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Gelöst wird
die Aufgabe dadurch, daß bei
einer Schnappbefestigung der eingangs genannten Art das Kopfteil
eine Führung
oder Kanal für
ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder in eine über das
Ende der Führung
oder des Kanals hinausragende gedrückte Schubelemente darstellt,
deren aus dem Führungskanal
hinausragende Enden in einer senkrecht zur dünnen Wand liegenden Projektionsebene
eine dreieckige oder ballenförmige
Gestalt haben. (Anspruch 1)
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Durch
diese Maßnahme
wird erreicht, daß eine
Stahlfeder mit ihren zeitlich unveränderlichen Federeigenschaften
verwendet werden kann, im Gegensatz zum Stand der Technik, wo mit
derzeit sich veränderndes
Kunststoffmaterial die Federkraft liefern muß.
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Ein
weiterer Vorteil ist, daß die
Federkraft beliebig hoch gemacht werden kann, einfach durch Anwendung
von entsprechend hohe Federkonstante aufweisenden Federeinrichtungen,
während
bei Kunststoff die Federkraft durch die Materialeigenschaften des
Kunststoffes begrenzt sind.
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Das
weibliche Einsteckteil ist beim Stand der Technik in einem runden
Durchbruch in der dünnen Wand
anzuordnen, bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform wird das weibliche
Einsteckteil vorzugsweise aus einem rechteckigen Durchbruch in der
dünnen
Wand, vorzugsweise in einem Abkantungsbereich am Rande der dünnen Wand
gebildet, wodurch ermöglicht
wird, einen kleineren, weil schmaleren Durchbruch vorzusehen, ohne
daß dabei die
Festigkeit leiden muß.
(Anspruch 2).
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Eine
besonders günstige
Ausführungsform ergibt
sich erfindungsgemäß dann,
wenn die Schubelemente zwei verschieblich nebeneinander (oder hintereinander)
liegende Platten mit jeweils einem in Bewegungsrichtung langgestreckten
Durchbruch darstellen, die jeweils allein oder gemeinsam einen Aufnahmeraum
für eine
Spiraldruckfeder bilden, wobei im zweiten Ende die Durchbrüche derart
weg von den balligen oder dreieckigen freien Enden verschoben angeordnet
sind, daß die
gemeinsame Feder die beiden Platten in deren Bewegungsrichtung auseinander
drängt.
(Anspruch 3 und 4).
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Gemäß einer
weiteren Ausbildung der Erfindung weisen die Kanten der Durchbrüche Vorsprünge oder
Rücksprünge zur
Fixierung der Spiraldruckfeder und der Platten auf (Anspruch 5).
Dadurch kann die Spiralfeder in den Platten oder der Platte vormontiert
werden, so daß die
spätere
Montage in einem männlichen
Einsteckteil erleichtert wird.
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Gemäß einer
noch anderen Ausbildung der Erfindung sind die Druckfeder und die
Durchbruchkanten derart geformt, daß die Druckfeder die beiden Platten
aneinander hält
und zu einer vormontierbaren Handhabeeinheit werden läßt. (Auch
Anspruch 5).
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Auch
das trägt
zur Vereinfachung der Handhabung vor und während der Montage bei.
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Gemäß einer
noch anderen Weiterbildung der Erfindung weisen die Platten an ihrer äußeren Längskante
einen Einschnitt zur Begrenzung ihrer Längsbewegung durch einen in
den Einschnitt hineinragenden Vorsprung oder Stift auf (Anspruch
6). Besonders günstig
ist es, wenn erfindungsgemäß die beiden
Platten in einem U-förmigen Gehäuse längsverschieblich
geführt
sind, dessen Schenkelenden an einer vom Fußteil gebildeten Grundplatte
befestigt sind oder einstückig
ausgehen. (Anspruch 7).
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Das
U-förmige
Gehäuse
kann im Stegbereich einen Durchbruch zur Aufnahme eines Stiftes aufweisen
(Anspruch 8), der in bereits geschilderter Weise zur Begrenzung
der Längsbewegung
der Platte oder der Platten dient.
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Das
Fußteil
kann von einem Schraubbolzen gebildet sein, mit dem das Fußteil an
einem Wandträger,
wie Gehäuserahmen,
Wandöffnungsrand
und dgl. festlegbar ist, indem eine Mutter auf dem Bolzen aufgeschraubt
wird (Anspruch 9). Es entspricht der Befestigungsart des Stiftes
beim Stand der Technik.
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Alternativ
kann aber der Fußteil
auch von einer mit Befestigungslöchern
versehene Befestigungsplatte gebildet sein (Anspruch 10), um die
Möglichkeit
zu haben, mittels entsprechenden durch die Befestigungslöcher hindurch
steckbaren Schrauben den Fußteil
festlegen zu können.
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Der
Fußteil
kann auch von einer die Längskanten
des Durchbruchs in der dünnen
Wand überdeckenden
Platte gebildet sein (Anspruch 11).
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Das
Fußteil
kann auch die eine Seite eines gepreßten Metallprofils, wie Aluprofil
oder eines gerollten Metallblechprofils, wie Stahlblechprofil oder
eines gespritzten Kunststoffprofils sein. (Anspruch 12, 13, 14).
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Besonders
günstig
ist aber, den Fußteil
von einer Anordnung ähnlich
dem gespiegelten Kopfteil zu gestalten (Anspruch 15). Bei solcher
Ausführungsform
ist es günstig,
wenn die beiden Teile eine gemeinsame zwischen ihnen liegende Grundplatte aufweisen.
(Anspruch 16).
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Die
Fußplatte
des Kopfteils kann aber auch von dem Steg des Fußteils gebildet oder getragen sein.
(Anspruch 17).
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In
diesem Fall ist es günstig,
wenn das Fußteil
eine größere Längserstreckung
als das Kopfteil aufweist und mit seinem Steg Auflageschultern für die dünne Wand
bildet (Anspruch 18). Dies gibt einen Anschlag senkrecht zur Ebene
der dünnen
Wand, der dann nicht von anderen Bauelementen des Wandträgers oder
des Gehäuses
gebildet werden muß.
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Die
freien Enden der verschieblichen Platten des Fußteils können eine derartige unsymmetrische Dachform
haben, daß das
Fußteil
in einen geeigneten Durchbruch in einer dünnen Wand oder Wandträger unter
Einschieben der längsverschieblichen
Platten unter Führung
des flacher geneigten Daches eingeschoben werden kann, eine Rückwärtsbewegung unter
Führung
des steileren Teils des Daches aber wegen Selbsthemmung der Platten
in ihrer Führung nicht
möglich
ist. (Anspruch 19).
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Eine
derartige Anordnung läßt sich
nicht ohne besonderes Werkzeug wieder lösen, was in vielen Fällen von
Vorteil ist.
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Werden
selbsthemmende Schnappbefestigungen verwendet, ist es günstig, wenn
das in dem der selbsthemmenden Schnappbefestigung umfassenden Gehäuse stirnseitig
und/oder rückseitig
ein Werkzeug wie Schlüssel
einführbar
ist, der durch Drehung die Schubelemente gegen die Federkraft zurückzuziehen
in der Lage ist.
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Dadurch
wird im Bedarfsfall die Demontage eine derartige Befestigung ermöglicht.
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Gemäß einer
noch anderen Ausführungsform
der Erfindung kann das Gehäuse
mit Befestigungsnocken versehen sein, die in einer Durchbruchöffnung in
einer dünnen
Wand einklipsbar sind.
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Aus
dem Gehäuse
kann eine Betätigungswelle
vom Betätigungsrad
oder ein Schlüssel
hervortreten, mit dem die Schubelemente des Gehäuses zurück ziehbar sind.
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Gestaltet
man das Betätigungsrad
so, daß es in
der Öffnungsstellung
sich arretieren läßt, erleichtert
das die Betätigung
einer Schnappbefestigung, bei denen mehrere Betätigungsräder vorhanden sind.
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Von
dem Gehäuse
kann auch eine Griffeinrichtung vorspringen, was zum Beispiel günstiger
ist, wenn es sich bei dem Gehäuse
um eine Schublade oder eine Einschubeinrichtung handelt.
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Das
Gehäuse
kann sowohl eine nicht selbsthemmende Schnappbefestigung wie auch
eine selbsthemmende Schnappbefestigung umschließen, wobei die beiden Arten
der Schnappbefestigung zueinander bezüglich der Entfernung zur Ebene
der dünnen
Wand auf gleicher Höhe
sind oder versetzt.
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Das
Fußteil
kann als Befestigungslöcher Langlöcher aufweisen,
was dann günstig
ist, wenn die Anordnung als Bock dienen soll, die verschiebbar angeschraubt
werden soll.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Schublade oder Einschub mit einem dünnwandigen
Frontbereich, wobei die Frontplatte die dünne Wand und die Schubladenaufnahme
den Wandträger
gemäß einem der
Ansprüche
1 bis 19 darstellt.
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Die
Erfindung richtet sich auch auf einen Schrank mit einer dünnen Wand
oder Türblatt,
bei dem die Schnappbefestigung gemäß einer der vorhergehenden
Ausgestaltungen ausgebildet ist. (Anspruch 28).
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Die
dünne Wand
kann eine oder mehrere Handgriffe oder Griffmulden aufweisen, um
so die Handhabung der dünnen
Wand zu erleichtern (Anspruch 29). In einem solchen Falle ist es
günstig, wenn
die Mulden in Durchbrüchen
angeordnet sind, in die eine Schnappbefestigung ähnlich der des Fußteils der
obigen Ausführungsformen
eingreift.
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Soll
die Anbringung der Befestigung unsichtbar sein, kann eine Doppelabkantung
dies ermöglichen,
alternativ ist aber auch möglich,
die dünne Wand
mit Stegen zu versehen, die Durchbrüche zur Aufnahme der symmetrisch
dachförmigen
Enden der Schnappbefestigung gemäß einer
der vorhergehenden Ausführungsformen
aufweist. (Anspruch 30).
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
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Es
zeigt:
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1A einen
an ein Schaltschrankrahmen angelenkte Schaltschranktür, die durch
eine erfindungsgemäß ausgebildete
Schnappbefestigung in geschlossener Stellung gehalten wird;
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1B eine
ausgeschnittene Draufsicht auf den im Türblatt und im Türrahmen
vorgesehenen Durchbruch für
die erfindungsgemäß ausgestaltete Schnappbefestigung;
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2 die
in 1A eingesetzte als Türverschluß dienende Schnappbefestigung
in einer Seitenansicht, die mittels Fußteil in Form einer ähnlich aufgebauten
Schnappbefestigung am Türrahmen festlegbar
ist;
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3A in
einer perspektivische Ansicht und
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3B in
einer Seitenansicht eine Schnappbefestigung mit einem Fußteil, der
von einer mit Befestigungsbohrungen versehenen Befestigungsplatte gebildet
ist;
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4 eine
Ausführungsform,
bei der der Fußteil
von einem Schraubbolzen gebildet ist;
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5A eine
perspektivische Ansicht eines doppelt U-förmigen Gehäuses für jeweils zwei zueinander verschieblich
angeordneten verschieblichen Platten,
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5B eine
Stirnansicht,
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5C eine
Axialschnittansicht entlang der Schnittfläche B-B der 5B und
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5D eine
Ansicht von oben auf das Gehäuse
gemäß 5A;
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6 eine
mit Durchbruch und Seitenkantenausschnitt versehene Platte zur Verwirklichung der
Schnappbefestigung am Türrahmen;
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7A eine
perspektivische Ansicht,
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7B eine
Seitenansicht und
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7C eine
Ansicht von oben auf eine mit Durchbruch und Seitenkanteneinschnitt
versehene Montageplatte mit symmetrischer dreieckiger Spitze, die
gemäß
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8 eine
Spitze mit einer konkaven Dreieckseite und gemäß
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9 eine
ballige Spitze (mit konvexer Dreieckseite) aufweist;
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10A zeigt eine Schnittansicht ähnlich der der 1A durch
eine mit erfindungsgemäß ausgebildeter
Schnappbefestigung versehene Schrankwand;
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10B eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie
A-A der 10A;
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10C eine Ansicht von oben auf die Ausführungsform
gemäß 10A,
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10D eine perspektivische Darstellung der Anordnung
gemäß 10A;
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11A den Seitenrahmen mit Seitenwand eines Schrankes,
bei dem erfindungsgemäße Schnappbefestigungen
sowie muldenartige Handgriffanordnungen vorgesehen sind,
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11B eine (vergrößerte) Schnittansicht entlang
der Linie E-E der 11A;
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11C eine (vergrößerte) Schnittansicht entlang
der Schnittlinie D-D der 11A;
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11D eine perspektivische Ansicht auf den Rahmen
gemäß 11A mit einer erfindungsgemäß ausgestalteten Schnappbefestigung
gemäß 11B und 11C;
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12 einen
Querschnitt durch den Rahmen eines mit Türblatt versehenen Schrankes
und dessen Schnappbefestigung;
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13A und 13B eine
Ansicht von oben und eine Schnittansicht entlang der Linie F-F der 13A des Schrankes gemäß 12 zur
Erläuterung
einer auf die Hinterfläche
des Türblatts
aufgeschweißten
Halterung mit Durchbrüchen
zur Aufnahme der Enden der Schubplatten der Schnappbefestigung;
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14A bis 14D Ausführungsformen der
Schubplatten mit Ausgestaltungen zur Bildung einer handhabbaren
Einheit aus Platten und Feder;
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15A eine Schnittansicht und
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15B eine Seitenansicht eines Schnappelements,
bei dem der Fußteil
von einer Platte 218 gebildet wird;
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16A eine Schnittansicht und
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16B eine Seitenansicht und
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16C das Gehäuse
gemäß 16A oder bei mit einem Werkzeug zum Eindrücken eines
nach innen weisenden Vorsprungs zum Festhalten der Platten;
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17A eine Schnittansicht durch eine Art doch ähnlich der 2,
jedoch in Blechtechnik hergestellt;
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17B eine Anordnung ähnlich der 1A,
jedoch wiederum in Blechtechnik hergestellt;
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17C das zugehörige
Gehäuse
des klipsbaren Verbindungsteils;
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17D eine Schnittansicht durch die in dem Gehäuse gemäß 17A einbringbaren Platten;
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18 eine
Gehäuseform ähnlich der 17C, jedoch mit einer vorspringenden Führung für Platten;
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19A eine Seitenansicht und
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19B eine Ansicht von der Seite auf ein Gehäuse, das
in Spritzgußtechnik
hergestellt ist;
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19C eine Draufsicht und
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19D eine Seitenansicht zugehöriger Platten;
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20 ein
Gehäuse ähnlich der 18,
jedoch in Spritzgußtechnik
hergestellt;
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21A, 21B eine
Ausführungsform gemäß 15A, 15B mit
besonders stabiler Halterung, geschraubt;
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21C eine Ansicht von hinten auf die Ausführungsform
gemäß 21A zur Darstellung, daß hier jeweils zwei Plattenpaare
vorgesehen sind;
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22A eine Ansicht ähnlich der 21A, wobei jedoch die Platten nicht nebeneinander
sondern hintereinander angeordnet sind;
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22B eine Ansicht von der Seite und
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22C eine Ansicht von oben auf die Ausführungsform
gemäß 22A;
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23A, 23B, 23C und 23D die
zugehörige
verkürzte
Platte mit Feder;
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24A und 24B sowie 24C drei Darstellungen eines alternativen, besonders
stabilen Schnappelements;
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25A und 25B sowie 25C in verschiedenen Ansichten ein Schnappelement,
das mittels Stopfen arretierbar ist und mittels Schlüssel lösbar ist;
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27A bis 27E verschiedene
Ansichten der zugehörigen
Schiebeplatten;
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28A, 28B, 28C und 28D eine
Ausführungsform
mit gesicherter Feder;
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29A bis 29C die
zugehörige
Platte und die zugehörige
Feder;
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30A, 30B eine
noch andere Ausführungsform;
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31 das
zugehörige
Gehäuse;
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32A und 32B die
zugehörige
Platte;
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33A und 33B eine
noch andere Ausführungsform;
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34A bis 34D eine
Ausführungsform ähnlich der 20,
die mit Schlüssel
lösbar
ist;
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35 den
zugehörigen
Durchbruch in der dünnen
Wand;
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36 eine
Anwendung, bei der die Öffnung von
außen
möglich
ist;
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37 eine
entsprechende Anwendung mit Lösungsmöglichkeit
von hinten;
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38A und 38B die
Durchbrüche
für die
dünne Wand
bzw. Wandträger
bei Verwendung eines Gehäuses
gemäß 41A und 41B;
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39A und 39B die
entsprechenden Durchbrüche
für eine
Ausführungsform
gemäß 40A bis 40C;
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40A bis 40D ein
Gehäuse,
das mittels von der Gehäusewand
gebildeten Klipsvorsprüngen
in dem Wandträger
arretierbar ist;
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41A und 41B eine
entsprechende andere Form;
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42 einen
Axialschnitt durch das Gehäuse
gemäß 40A bis 40D;
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43A bis 43D eine
noch andere Ausführungsform,
bei der ein Griff verwendet wird;
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44 eine
Schnittansicht einer Anwendung mit einer Ausführungsform die durch ein Rad
lösbar ist;
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45A bis 45C eine
Ausführungsform mit
Griff, bei der die selbsthemmende und die nicht selbsthemmende Befestigung
in einem einzigen Gehäuse
angeordnet sind;
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46 in
einer Darstellung ähnlich
der 45 eine Ausführungsform, bei der die selbsthemmende
und die nicht selbsthemmende Arretierung auf unterschiedlichen Ebenen
im gleichen Gehäuse angeordnet
sind;
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47 die zugehörige Durchbruchform für die Ausführungsform
gemäß 45A bis 45C;
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48A eine Stirnansicht und
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48B eine Seitenansicht von geeigneten selbsthemmenden
Platten für
die Ausführungsform gemäß 45A und 45B;
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48C die entsprechende Darstellung für eine nicht
selbsthemmende Platte;
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49A, 49B und 49C die Darstellung einer weiteren Alternative
für eine
selbsthemmende Platte;
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50A und 50B eine
als Bock verwendbare erfindungsgemäß ausgestaltete Schnappbefestigung;
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51A und 51B in
einer Längsschnittansicht
und einer Querschnittsansicht eine als Verbinder zweier dünner Wände ausgestaltete
Ausführungsform;
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52A und 52 eine Seitenansicht
und eine Draufsicht auf den Verbinder gemäß 51A;
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53 eine
Ansicht ähnlich
der 51B, jedoch mit noch nicht verbundenen
Wänden;
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54 eine
Seitenansicht einer Schnappbefestigung mit Halteelementen, die um
eine parallel zur Ebene der dünnen
Wand liegende Achse schwenkbar sind, während bei der Ausführungsform gemäß den
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55A, 55B und 55C diese Achse senkrecht zur dünnen Wand
liegt.
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1A zeigt
in einer Querschnittsansicht eine Schnappbefestigung 10 zur
Festlegung einer mit einem Durchbruch 13 versehenen dünnen Wand 14,
wie Gehäusewand,
hier Türblatt 14,
Klappe oder dgl., an einem ebenfalls mit einem Durchbruch 12 versehenen
Wandträger 16,
wie ein Gehäuserahmen,
bzw. Türrahmen,
Wandöffnungsrand
oder dgl., mit einem am Wandträger 16 im
Durchbruch 12 anbringbaren Fußteil 18 mit von diesem
sich wegerstreckendem Kopfteil 20, welcher in seinem Längsschnitt,
der als Seitenansicht in 2 zu erkennen ist, vom Ende
des Kopfteils 20 in Richtung zum Fußteil 18 einen zunächst anwachsenden
und dann wieder abfallenden Durchmesser aufweist, welcher Kopfteil 20 ein
männliches
Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem
Durchbruch 13 in der dünnen
Wand 14 gebildeten oder getragenen Einsteckteil unter Überwindung
einer radial in Längsschnittrichtung
wirkenden Federkraft, siehe die Feder 28 in 3B,
aufnehmbar ist. Das Kopfteil 20 der Schnappbefestigung 10 besitzt
Führungen
oder Kanäle 33, 34 für ein oder
zwei Schubelemente 23, die durch zumindest eine Feder 28 in
eine über
das Ende des Führungskanals
hinausragende Stellung gedrückt
wird oder werden, siehe die 3B. Das aus
dem Führungskanal 33 bzw. 34 herausragende Ende
hat eine dreieckige, siehe 2 oben,
aber auch 7B Gestalt, besteht also aus
Schrägflächen oder
Dreieckseiten 25, 27, wie in 7B erkennbar.
Zwei derart identisch aufgebaute Schubelemente 23 sind
gegenläufig
nebeneinander innerhalb des Kanals 33, 34 angeordnet
und sind gegeneinander und bezüglich
der vier Wände
des Kanals verschieblich. Diese Hin- und Herbewegung der Schubelemente 23 wird
begrenzt durch einen Ansatz 42, der Teil eines Stopfens 66 sein
kann, der durch eine passende Öffnung,
siehe 5D, Bezugszahl 32 in der
Schmalwand des Kopfteils 20 angeordnet ist. Dieser Ansatz
reicht in eine Einsenkung 79 des Schubelementes 23 hinein
und schlägt
an dessen Endflächen 38, 39 an.
Während
sich somit der Stopfen 66 in Stellung befindet, wie in 3B erkennbar können die
beiden gegeneinander läufigen
Schubelemente 23, 123 nicht aus der Gehäuseführung herausfallen,
andererseits werden sie durch die Feder 28 in eine Stellung
gedrückt,
die in 3B erkennbar ist, und bei der
diese mit ihrer Dreieckspitze über
die Führungskanäle hinausragen.
Die Schrägflächen 25, 27 bilden
somit die zunächst
anwachsende und dann wieder abfallende Durchmessererstreckung des Kopfteils,
von der anfangs die Rede war. Dieses Schnappelement 10 kann
somit in den Durchbruch 12, der vom Türblatt 14 gebildet
wird, eingeschoben werden, wobei die Schrägfläche 27 an der Schmalkante
dieses Durchbruches entlang gleitet und dabei das Schubelement 23 gegen
die Kraft der Feder 28 in den Führungskanal zurückdrückt, bis
die Spitze des Dreiecks erreicht ist, woraufhin sich das Schubelement 23 wieder
nach außen
bewegt und die Kante des Durchbruches entlang der Schrägfläche 25 nach unten
gleitet und bewirkt, daß sich
das Schnappelement wieder aus der Öffnung hinaus bewegt. Bei gleicher
Schrägung
wie bei der Schrägfläche 27 erlaubt die
Schrägfläche 25 eine
Auswärtsbewegung,
die allerdings auch abgewandelt werden kann, indem diese Schrägfläche 25 konkav,
wie bei 25' oder
konvex wie bei 27'' gestaltet wird,
wodurch die Kraftaufwendung, die notwendig ist , um das Schnappelement wieder
zu lösen,
verändert
wird.
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Wie 1A erkennen
läßt, befindet
sich der Durchbruch 12 für die Schnappbefestigung an
einer Abkantung des Türblattes 14,
so daß die
Befestigung dann, wenn die Tür
geschlossen ist, nicht sichtbar ist. Die Öffnung des Gehäuses 16 kann
statt durch eine Tür,
die ein Scharnier 11 und einen Türgriff 15 aufweist,
auch durch ein Wandteil verschlossen werden, bei dem das Scharnier 11 weggelassen
wird und statt dessen über Öffnungen 112, 113 eine ähnliche Schnappeinrichtung
angebracht werden könnte,
wie sie links bei 10 dargestellt ist. Diese Wand 114 kann einen
zweiten Handgriff 115 haben, um die Handhabung zu erleichtern,
kann aber auch ohne Handgriff sein.
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Allgemein
kann es sich bei der Abkantung links in 1A des
Rahmens 16 um eine Wandöffnung
handeln, die durch ein entsprechendes Verschlußteil verschlossen werden soll.
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Die
Befestigung des Schnappelements 10 am Türrahmen 16 od. dgl.
kann auf herkömmliche Weise
mittels eines Schraubbolzens erfolgen, siehe die an der Fußplatte 218 angebrachte
Bolzenanordnung 219, 4, oder
gemäß 3A, 3B mittels
hier nicht dargestellter Schrauben, die durch Bohrungen 119 in
der Fußplatte 118 angeordnet
sind. Günstiger
und an den oberen Teil der Schnappbefestigung angepaßt ist eine
Konstruktion, die aus 1 ebenfalls
hervorgeht und erkennen läßt, daß das Fußteil im
wesentlichen den gespiegelten Aufbau des Kopfteils 21 hat.
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Der
wesentliche Unterschied besteht darin, daß, siehe 6,
die Schrägflächen 26, 24 unterschiedliche
Steigung aufweisen. Mit der Schrägfläche 26 wird
das Einschieben des Fußteils
in eine entsprechende Öffnung 12, 112 in
einem Rahmen od. dgl. dadurch erleichtert, daß eine relativ schwache Neigung
vorgesehen ist, die keine Selbsthemmeffekte zuläßt. Demgegenüber ist
aber die Schrägung 24, die überwunden
werden muß,
um das Bauteil wieder aus der Öffnung
herauszuziehen, so steil, daß Selbsthemmeffekte
auftreten und ohne besonderes Werkzeug diese Entfernung des Bauteils
aus der Öffnung
nicht zuläßt.
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Eine
besonders günstige
Art die Federkraft aufzubringen, ist in den 14A bis 14D erläutert.
Die beiden Schubelemente bestehen dabei aus zwei nebeneinander verschieblich
liegenden Platten 122, siehe 14B,
mit jeweils einem in Bewegungsrichtung langgestreckten Durchbruch 146.
Diese beiden Durchbrüche,
die nebeneinander liegen, bilden gemeinsam einen Aufnahmeraum für eine Spiraldruckfeder 128,
wobei die Durchbrüche 146 derart weg
von den balligen oder dreieckigen freien Enden verschoben angeordnet
sind, daß die
Feder die beiden Platten in deren Bewegungsrichtung auseinander
drängt,
also gemäß 14B nach rechts und nach links.
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Die
anderen Kanten des Durchbruches 146 können Vorsprünge 186 aufweisen,
um die Feder innerhalb dieses Aufnahmeraums zu fixieren oder gleichzeitig
die beiden nebeneinanderliegenden verschieblichen Platten 122 als
Handhabbare Einheit zusammenzuhalten, wie in 14C und 14D (unterschiedliche Plattenstärken) erläutert wird.
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Falls
diese Montageeinheit nicht erforderlich ist oder die Anordnung sich
ohnehin hält,
kann der Vorsprung 186 aber auch weggelassen werden. Ohnehin
werden nach Montage in den Kanälen
die Federn und die Platten automatisch zueinander gehalten, und
zwar durch die Wände
des Kanals.
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Der
Aufbau der Schnappbefestigung gemäß 2 ist daher
insofern von besonderem Vorteil, als sowohl die Schnappbefestigung
durch Klipsvorgang in dem Rahmen 16 befestigt werden kann,
wie auch dann anschließend
eine dünne
Wand, wie Tür 14 über die
Schnappbefestigung geschoben und so arretiert werden kann, jedoch
mit der Möglichkeit,
durch entsprechend hohe Zugkraft die Tür wieder zu öffnen. Das
ist bei der Schnappbefestigung des Fußes 19 nicht möglich. Um
den zu demontieren, muß ein Werkzeug
oder große
Fingerkraft aufgewendet werden, um die beiden Schubelemente 22 gegen
die Kraft der zugehörigen
Feder in das Gehäuse
soweit hineinzudrücken,
daß die
Durchbruchkanten des zugehörigen
Durchbruches 12 über
die steile Schrägfläche 24 hinweg
gelangen.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 1A liegt
die Abkantung der dünnen
Wand 14 direkt neben der Abkantung des Rahmens 16,
wobei nur die Dicke der Platte sie voneinander trennt. Bei der Ausführungsform
gemäß 11B ist die Anordnung so gewählt, daß dieser Abstand größer ist,
was manchmal von Vorteil sein kann. Zu diesem Zweck wird das Fußteil umgedreht.
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Die 10A, 10B, 10C und 10D zeigen
nochmal in verschiedene Ansichten die Ausführungsform, bei der die dünne Wand 14 unter
Verwendung der erfindungsgemäßen doppelten Schnappbefestigung 19, 20 am
Türrahmen 16 lösbar fixiert
wird.
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Hat
das Türblatt
keine Abkantung, an der eine zum Einschnappen geeignete Aufnahmeöffnung angebracht
werden kann, kann gemäß den 12, 13A und 13B bei
einem Schaltschrank mit einem Türrahmen 116 und
einem Türblatt 114 dieses Türblatt 114 mit
Stegen 17 mit von der freien Fläche des Türblatts ausgehenden Stegen 17 ausgestattet werden,
die sich gegenüberliegen
und Durchbrüche 21 aufweisen,
in die Schubelemente 123 einfahren können.
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Bei 15A, 15B werden
zwei dünne Wände mit
einem Fußteil
gemäß der Erfindung
miteinander verbunden, wobei die zwei dünnen Wände 14 und 16 mittels
selbsthemmenden Schubelementen 323 und damit derart gehalten
werden, daß sie nur
mit Werkzeug voneinander gelöst
werden können.
Das zugehörige
Gehäuse
kann aus gespritzter Metallegierung oder Kunststoff hergestellt
werden und hat dann die Form gemäß 15B, während
bei 16B die gleiche Form durch Rollbearbeitung
von Blech entstanden ist. Man kann gemäß 16A durch
zwei Einschnitte 59 einen Steg 61 frei machen, der
anschließend
mit einem Preßwerkzeug
in das Profil hineingedrückt
wird, wie 16C erkennen läßt. Der
eingepreßte
Teil dient dann als Vorsprung zur Begrenzung der Bewegung der Schubelemente 323.
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Diese
aus Blech gerollte Ausführungsform kann
noch erweitert werden zu einer Form, wie in 17A, 17B, 17C dargestellt
ist, bei der ein Doppelpaar von Schubelementen ohne dazwischenliegende
Bodenplatte in einer für
diese Schubelemente ausreichend Platz bietenden Profilform verschiebbar
gehalten sind. Man kann hier auch die beiden Paare von Schubelementen
voneinander trennen, gemäß 18 ist
dies durch eine nach innen gestülpte
Faltung des Blechmaterials möglich, siehe
Bezugszahl 331. Die in 16C dargestellte Ausführungsform
läßt sich
auch aus Metall oder Kunststoff spritzen, ein Beispiel ist in den 19A und 19B gegeben
und 20 zeigt die entsprechende Technik in Verbindung
mit einem doppelkanaligen Profil. Da die Ansätze 342 gemäß 16C, 442 gemäß 19A und 19B und 545 gemäß 20, letzteres
eine Spritzguß-
bzw. Kunststoffversion, nachgiebig sind, kann das jeweilige Schubelementpaar 323, 423 bzw. 422 bei
vorstehenden aber im Moment des Einschiebens nachgiebigem Ansatz eingeschoben
werden, der dann in den Rücksprungbereich
gelangt und zurück
federt. Auf diese Weise läßt sich
ein getrenntes Stopfenteil vermeiden, wie es bei den vorherigen
Ausführungsformen
erläutert
worden ist.
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Die
in den 21A, 21B und 21C dargestellte Konstruktion ist ähnlich der
gemäß 19A, 19B,
wobei jedoch statt einem Paar von Schubplatten 422 gemäß 19C hier zwei Paare von Schubplatten 622 vorgesehen
sind. Das Kopfteil 620 ist hier mittels zweier Schrauben 40 mit dem
Fußteil 618 verbunden,
wobei die Schraube 20 in einen Ansatz 41 eingeschraubt
ist, der vom Fußteil 618 vorspringt.
Eine in den Bewegungsweg von jeweils zwei Schubelementen 622 reichende
Madenschraube zur Begrenzung des Bewegungsweges ist bei 44 dargestellt.
Bei der Anordnung gemäß 22A, 22B, 22C besitzen die Schubelemente 722 eine
parallel zur Ebene der dünnen
Wand sich erstreckende Öffnung 46,
in der die Spiralfeder 728 eingefügt werden kann. Diese Feder
stützt
sich an der Bodenfläche 48 einer
die Feder aufnehmenden Sackbohrung 50 ab, wobei sie mit
ihrem anderen Ende gegen die Kante 52 des Schubelementes 722 drückt und
dieses dadurch gegen die Kante des Durchbruchs in der dünnen Wand 714 drückt. Dabei gleitet
das Halteelement 722, das eine flache Scheibe darstellt,
wie 22C erkennen läßt, in einem entsprechend
geformten schlitzförmigen
Raum 54, der im Kopfteil 720 angeordnet ist. Der
schlitzförmige Raum 54 reicht
soweit in den Kopfteil 720 hinein, siehe 22A, daß das
Schubelement 722 ganz eingeschoben werden kann. Die Begrenzung
der Bewegung nach außen
ergibt sich dann, wenn das Schubelement 722 mit seiner
hinteren Kante der Öffnung 46 die
Bodenfläche 48 für die Feder 728 erreicht
hat, weil dann diese Kante 56 an das Federende der Feder 728 anschlägt und damit
die Feder ihre Druckwirkung auf das Metallstück 722 verliert.
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In 24A, 24B, 24C ist zu erkennen, daß der einzige Unterschied zu
der Konstruktion gemäß 6A bis 6C darin
liegt, daß zwischen
Anlagefläche 360 und
Schrägfläche 624 ein
Abstand B liegt, der die Dicke zusätzlicher dünner Wände 816, 817 aufzunehmen
in der Lage ist. So unterscheidet sich die Ausführungsform gemäß den 24A bis 24C von
der gemäß 22A bis 22C dadurch,
daß das
Schubelement 822 nicht schmal ist, sondern im Gegenteil
eine große
Breite aufweist, wobei an den Seitenflächen 62 halbrunde
Ausnehmungen 64 zur Aufnahme des halben Querschnitts der Feder 828 vorgesehen
sind. Die zweite Hälfte
der Drahtfeder 828 wird von einem entsprechenden im Querschnitt
halbkreisförmigen
Raum aufgenommen, der in dem Kopfteil 28 gebildet ist und
dem Schlitzteil 54 gemäß 22A entspricht.
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In
den 25A, 25B, 25C ist eine Ausführungsform dargestellt, die
es einerseits ermöglicht,
mittels eines Stopfens 66 die Halteelemente 922 in
ihrer ausgefahrenen, in 25A dargestellten
Stellung zu blockieren, andererseits aber auch die Möglichkeit
eröffnet,
nach Entfernung des Stopfens 66 mittels eines Schlüssels 68 die
Halteelemente 922 gegen die Kraft der Feder 988 zurückzuziehen und
dadurch eine Lösung
des Verbindungselementes von der dünnen Wand 914 zu ermöglichen,
wann immer dies gewünscht
ist. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Schrägfläche 70,
siehe auch die Einzelteildarstellung der Halteelemente 922 in
den 26A, 26B und 27A, 27B, 27C, welche Schrägfläche dazu führt, daß diese Halteelemente durch
den Federdruck der Feder 928 nach außen in Richtung auf die Kanalwände 72 gedrängt werden,
wodurch im Kanal Reibung entsteht, die die Halteelemente 922 möglicherweise
bereits ausreichend fixiert, so daß der in 25A erkennbare Fixierungsstopfen 66 dann
nicht mehr benötigt wird.
Ist der Stopfen 66 zur Sicherung der Halteelemente 922 nicht
nötig,
braucht der Stopfen 66 auch nicht entfernt zu werden, wenn
der Löseschlüssel 68 durch
die Öffnung 74 im
Kanaldeckel 76 in den durch die beiden Halteelemente 922 gebildeten
Rücksprungbereich 78 eingeführt werden
soll. Wird der Schlüssel 68 dann
gemäß 25A gegen Uhrzeigerrichtung gedreht, drückt der
Schlüssel
mit seinen Flügeln 80 gegen
die Endfläche 82 des
Rücksprungbereichs 78 und
verschiebt dabei das Halteelement 922 in den Kanal hinein,
bis die in 27C dargestellte Stellung erreicht
ist, zu welchem Zeitpunkt der Schlüssel um 90° verdreht ist und sich selbst
hält. Dann
kann die ganze in 25A dargestellte Einheit aus
dem Durchbruch in der dünnen
Wand 914 herausgezogen werden, worauf die eventuell miteinander
verklemmten Bauteile wieder getrennt werden können.
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Gut
zu erkennen ist auch der Aufnahmeraum 84 für die Federn 928,
siehe die 26A bis 27C.
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In
den 28A bis 28D ist
als Halteelement 1022 ein flaches Metallstück dargestellt,
das eine Öffnung 1046 zur
Aufnahme einer Feder 1028 aufweist, sowie zwei sich gegenüberliegende
Vorsprünge 1066,
die sich an der Feder 1028 unter Abstützung derselben anlehnen, so
daß hier
eine Handhabeeinheit von Halteelement und Feder gegeben ist, ähnlich wie
bei 14A bis 14D geschildert.
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Diese
Einheit kann in den entsprechend geformten Schlitzraum 1054 im
Kopfteil 1020 aufgenommen werden, siehe die 28A, wobei die für die Feder vorgesehene Aussparung 1084 kürzer ist als
die entsprechende Aussparung 1054 für das Halteelement 1022,
wodurch die Feder 1028 eine Anlagefläche bekommt, wenn das Halteelement 1022 in die
Stellung gemäß 28A geschoben wird.
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Bringt
man am Ende der Aussparung 1084 für die Feder einen Noppen 86 an,
kann sich die Feder dort festhalten und es wird ein Herausfallen
des Halteelements 1022 mit der Feder 1028 verhindert.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 30A, 30B, 31, 32A und 32B ist
aus fertigungstechnischen Gründen
der Kanal 1134 nach oben hin offen, siehe 31,
wobei, die Halteelemente 1122 nicht ungeführt bleiben,
weil das Halteelement 1122 im Querschnitt L-förmig ausgestaltet wird,
so daß bei
zwei nebeneinander laufenden L-förmigen Elementen
sich ein T bildet, wie es in 30B erkennbar
wird. Da die Halteelemente 1122 bei dieser Ausführungsform
nicht arretiert sind, wird die Einführung des Verbindungsteils 1110 in
den Durchbruch 1112 der dünnen Wand 1116 erleichtert,
wenn vor der Einlaufschräge 90 eine
gerade Kante 88 vorgesehen ist.
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Auch
die vom Rumpfteil 1120 gebildeten schrägen Flächen, siehe die 30B und 31, erleichtern
das Einbauen in eine rechteckige Öffnung 1112 in einer
dünnen
Wand 1116.
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In
ein Sackloch mit T-artigem Querschnitt, z. B. in der Stirnseite
des Verschlußgehäuses, nicht dargestellt,
kann auch ein einstückiges,
T-förmiges Klipselement
eingeführt
werden, obwohl dieses Klipselement nach oben hin ebenfalls offen
wäre.
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Die
Form des Durchbruchs muß nicht
rechteckig sein, wie bei den bisher dargestellten Ausführungsformen,
sie kann auch rund sein, wenn die gegebene Verdrehbarkeit nicht
stört oder
sogar gewünscht
wird, oder zwei Durchbrüche
oder Noppen eine Drehung verhindern, oder eine Kreuzform (ähnlich dem "Roten Kreuz") aufweisen, mit
dann z.B. vier jeweils um 90 Winkel-Grad versetzten Halteelementen,
was eine besonders hohe Drehsicherung ergibt, neben besonders hoher
Haltefestigkeit, oder eine Ovalform oder noch eine noch andere,
jeweils geeignet erscheinende Form, an die das Kopfteil anzupassen
wäre.
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Ein
praktisches Anwendungsbeispiel für
die in 25A, 25B bis 27C geschilderte Ausführungsform ist in den 34 bis 37 dargestellt.
Hier wird eine dünne
Wand 1214 auf einen Wandträger 1216 festgehalten,
welche Wand 1214 und welcher Träger 1216 jeweils einen
Durchbruch 1212 bzw. 1213 aufweisen, durch welche
Durchbrüche
ein Schnappbefestigungselement 1210 hindurchsteckbar und
hinter dem Träger
verriegelbar ist, wie in 34A erkennbar.
Zum Lösen
besitzt das Schnappbefestigungsteil 1210 sowohl am Vorderende
wie auch an der Hinterseite jeweils einen Durchbruch 1274,
so daß der
entsprechende Schlüssel 68 sowohl
von vorne wie auch von hinten eingesteckt werden kann, um das Befestigungselement
wieder zu lösen
und die dünne
Wand 1214 von dem Wandträger 1216 zu trennen.
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Dieses
Lösen von
vorne bzw. von hinten ist in den 36 bzw. 37 angedeutet.
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Aus
optischen Gründen
aber auch um ein Staubeindringen zu verhindern, kann die Öffnung 1274 durch
einen Stopfen 66 verschlossen sein, der zugleich dazu dienen
könnte,
die Halteelemente 1122 zu arretieren, so daß keine
ungewollte Lösung sich
ergibt.
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Ein
weiteres Anwendungsbeispiel zeigen die 39 bis 44.
In 38 ist ein rechteckiger Durchbruch 1313 in
einer dünnen
Wand 1314 und ein Durchbruch 1312 in einem Wandträger 1316 zu
erkennen. Der Durchbruch 1413 und der Durchbruch 1412 hat
zwei parallele Kanten und dazu senkrecht abgerundete Kanten, siehe 38A und 38B. Alle
Durchbrüche
bilden Einschnitte in den sich gegenüberliegenden parallelen Wänden.
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In
die Öffnung 1312 der
dünnen
Wand 1314 läßt sich
ein Gehäuse 1335 einklipsen,
wobei der Klipsvorgang durch Nasen 1337 bewerkstelligt
wird, die von dem Kunststoffgehäuse
vorspringen, aber so weit nachgiebig sind, daß sie beim Einschieben der Kante
der Bohrung 1312 nachgeben können. Damit ist das Gehäuse innerhalb
der dünnen
Wand 1314 festgelegt. Das Gehäuse 1335 bildet gleichzeitig
Kanäle
oder Führungen 1333 für Platten
bzw. Schubelemente 1323, die sich ähnlich der geschilderten Art und
Weise gemäß 25A bis 27C zurückziehen
lassen, wenn ein Knopf 43, der durch die Flanschanordnung 1318 nach
innen reicht und dort gelagert ist, um eine viertel Drehung gedreht
wird, wobei die Halteelemente 1322 soweit zurückgezogen
werden, daß der
Durchbruch des Wandträgers 1318 frei kommt,
wobei die Rücksprünge in dem
Durchbruch 1312 dazu dienen, die Nasen 1337 durchzulassen, die
ja nicht zurückgezogen
werden. Dieser Vorgang ist in 40D zu
erkennen. Die Konstruktion kann gemäß den bereits geschilderten
Ausführungsformen
so getroffen werden, daß bei
90° sich
die Auslösevorrichtung
arretiert, so daß mehrere
derartige Schnappbefestigungen 1310 gleichzeitig gelöst gehalten
und aus einem Wandträger 1316 herausgezogen
werden können.
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Ein
solcher Fall ist auch in 44 dargestellt,
bei der zwei derartige Schnappbefestigungen 1310 eine dünne Wand 1314,
wie beispielsweise ein Wandelement oder eine Verschlußanordnung
von einem Wandträger 1316 angebracht
ist, beispielsweise an den Rahmen eines Gehäuses.
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Der
Flansch 1318 der Schnappbefestigung kann auch einen Griff
umfassen, siehe 43B und 43A,
der die Betätigungsschraube 43 umschließen mag.
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Bei
der in 45A, 45B und 45C dargestellten Ausführungsform befindet sich im
Gehäuse 1535 sowohl
eine nicht selbsthemmende Schnappbefestigung 1523 wie auch
eine selbsthemmende Schnappbefestigung 1522, wobei die
selbsthemmende Schnappbefestigung 1522 die Anordnung am
Wandträger 1415 festhält, und
die nicht selbsthemmende Schnappbefestigung 1523 eine dünne Wand 1516 am
Wandträger 1514 entfernbar halten
kann.
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46 zeigt,
daß die
beiden Arten der Schnappbefestigung 1522, 1523 zueinander
bezüglich
der Entfernung zur Ebene der dünnen
Wand 1540 versetzt sein können. Zu der in 45B dargestellten Anordnung gehören, die
in 47 dargestellt sind. Dabei ist
der für
die nicht selbsthemmende vorgesehene Durchbruch mit 1512 gekennzeichnet
und etwas größer als
der für
die selbsthemmende Befestigung notwendige Durchbruch, der bei 1513 etwas enger
dargestellt ist.
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Als
Plattenelemente können
unterschiedliche Konstruktionen angewendet werden, wie sie für vorstehend
schon im einzelnen geschildert worden sind.
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48A und 48B zeigen
eine selbsthemmende Version, 48C eine
entsprechende nicht selbsthemmende Version.
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Die 49A, 49B und 49C zeigen ein Beispiel von Platten, wie sie in ähnlicher Form
in den 30 bis 32 geschildert
worden sind.
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In
den 50A und 50B sind
in zwei Ansichten eine Schnappbefestigung mit nicht selbsthemmenden
Platten dargestellt, bei der der Fußteil als Bock verstellbar
angeschraubt werden kann. Durch die Verstellbarkeit kann eine Anpassung
an eine aufgehängte
Tür erreicht
werden.
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In 51A bis 53 dient
die erfindungsgemäße Schnappbefestigung 1710 als Verbinder
für zwei
an der vorgesehenen Verbindungsstelle mit Durchbrüchen 1712, 1713 versehene
dünne Wände 1714, 1716,
wie Metallblech, als ein Ersatz für eine Schweißverbindung,
die bei manchen Metallen, wie Edelstahl schwierig ist und zu Verfärbungen
führt, oder
einer umständlichen
Schraubverbindung, deren Teile in Schaltschränken bei Herabfallen zu Kurzschlüssen führen kann,
oder Nietungen, wobei die erfindungsgemäße Schnappverbindung auch dort
einsetzbar ist, wo die Verbindungsstelle schlecht oder gar nicht
zugänglich
ist, wenn die Verbindung hergestellt werden soll.
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Die
Lösung
besteht darin, daß Fußteil 1718 und
Kopfteil 1720 ein gemeinsames Gehäuse 1735 aufweisen,
mit in beiden Teilen 1718, 1720 annähernd spiegelbildlich
zur Gehäusemittellinie
angeordneten Halteelementen 1722, 1722', die so gestaltet sind,
daß sie
in Einschubrichtung gegen Federkraft 1728 selbsthemmend
sind und die Durchbruchränder mit
einer Schrägfläche 1724, 1724' in Eingriff
nehmen, wobei entlang der Außenwand
des Gehäuses 1735 in
Höhe der
Schrägfläche 1724 der
Halteelemente des Kopfteils 1720 im wesentlichen parallel zur
Einschubrichtung ein Auflagerand 1718 verläuft, der
die anliegenden Ränder
des Durchbruchs 1712 in der einen Wand 1716 abdeckt
und von dem Durchbruch 1713 in der zweiten Wand 1714 aufnehmbar ist.
(51A bis 53)
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Die
Anordnung ist insoweit ähnlich
der der 2, bei der jedoch nur der Fußteil 22 selbsthemmende
Halteelemente 22 aufweist, der Kopfteil 20 jedoch
nicht. Bei der Anordnung gemäß 51A ist die Steigung der Schrägfläche 1724 größer und
dadurch auch selbsthemmend.
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Auch
hier brauchen die Durchbrüche
nicht unbedingt rechteckig zu sein, andere Formen, wie insbesondere
Kreisform lassen sich auch verwirklichen, Das Gehäuse hat
dann entsprechend angepaßte
Außenkontour.
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Statt
dem Stopfen 1766 zur Wegbegrenzung der Halteelemente zu
verwenden, kann auch ein durch die Rücksprünge 1779 reichender
Querstift vorgesehen werden, der in den Längswänden gehalten ist, nicht dargestellt.
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Ebenso
ist möglich,
in kinematischer Umkehr die Halteelemente mit Vorsprüngen zu
versehen, die in vom Gehäuse
gebildete Rücksprünge oder
Langlöcher
reichen und den Bewegungsweg der Halteelemente beschränken.
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Statt
linear verschiebliche Halteelemente einzusetzen, kann man in vielen
Fällen
auch eine Schwenkbewegung benutzen. So zeigt 54 eine Schnappbefestigung,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Halteelemente 1822 im
Abstand (A) zur dünnen
Wand 1816 um eine zur Ebene der dünnen Wand 1816 parallele
Achse drehbar angeordnete Hebel sind. (54)
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Alternativ
kann die Schnappbefestigung aber auch dadurch gekennzeichnet sein,
daß die
Halteelemente 1922 im Abstand zur dünnen Wand 1916 um eine
zur Ebene der dünnen
Wand 1916 senkrechte Achse drehbar angeordnete Hebel sind
(55A bis 55C).
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-
- 10,110,
210, 310–1910
- Schnappbefestigung, Verbindungsteil
- 11
- Scharnier
- 12,
112, 1112, 1212. 1712
- Durchbruch
im Wandträger
- 13,
113, 1213, 1313, 1713
- Durchbruch
in der dünnen
Wand, weibliches
-
- Einsteckteil
- 14,
114, 714, 914, 1314, 1514, 1714
- dünne Wand
- 15,115
- Griff,
Handgriff, Handmulde
- 16,
816, 1116, 1216, 1316, 1716, 1816
- Wandträger
- 17,
817
- Steg,
dünne Wand
- 18,
118, 218, 318, 418, 618, 1618, 1718
- Flansch,
Fußteil,
Fußplatte,
Grundplatte,
-
- Befestigungsplatte
- 119,
219, 319
- Bolzen,
Bohrung, Fußteil
- 20,
320, 720, 1020, 1720
- Kopfteil,
männliches
Einsteckteil
- 21
- Durchbruch
- 22,
122, 322, 422, 622, 722, 822, 922, 1022,
-
- 1122,
1322, 1522, 1722, 1722',
1822
- Halteelemente,
Schubelemente, Platten
- 23,
123, 223, 323, 423, 1523
- Schubelemente,
Halteelemente
- 24,
424, 1724, 1724'
- Dachform,
steilerer Teil
- 25,
25'
- Dreieckseite,
Schrägfläche
- 26
- Dachform,
flacher Teil
- 27,
27'
- Dreieckseite,
Schrägfläche
- 28,
728, 828, 928,1028, 1728
- Federelement
- 29
- Werkzeug
- 30
- Achse
- 331
- Einstülpung
- 32
- Durchbruch
- 33
- Führung, Kanal
- 34,
1134
- Führung, Kanal
- 35,
935, 1335, 1735
- Gehäuse
- 36
- Durchbruchkante
- 37
- Befestigungsnocken
- 38
- Endfläche, Anschlagfläche
- 39
- Endfläche, Anschlagfläche
- 40
- Schraube
- 41
- Ansatz
- 42,
342, 442, 542
- Ansatz,
Vorsprung, Stift
- 43
- Drehknopf,
Schlüssel
- 44
- Madenschraube
- 45
- Griffeinrichtung
- 46,146
- Durchbruch
- 47
- Durchbruch
- 48
- Bodenfläche
- 49
- Durchmesser
des Kopfteils;
-
- Bewegungsrichtung
- 50
- Sackbohrung
- 51
- herausragendes
Ende des Schubelements
- 52
- Kante
- 53
- herausragendes
Ende des Halteelements
- 54,1054
- Schlitzraum
- 56
- Kante
- 57
- Auflageschultern
- 58
- Arm
- 59
- Einschnitt
- 360
- Anlagefläche
- 61
- Steg
- 62
- Seitenfläche
- 64
- Ausnehmung
- 66,1766
- Stopfen,
Ansatz, Vorsprung, Stift
- 68
- Schlüssel
- 70
- Schrägfläche
- 72
- Kanalwand
- 74,1274
- Öffnung
- 76
- Kanaldeckel
- 78
- Rücksprungbereich
- 79,
1779
- Einschnitt,
Einsenkung
- 80
- Flügel
- 82
- Endfläche
- 84,
1084
- Aufnahmeraum
- 86,
186
- Noppen,
Vorsprung
- 88
- gerade
Kante
- 90
- Einlaufschräge
- A
- Abstand
- B
- Abschnitt