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Die
Erfindung betrifft eine Schließleiste
mit einem Schließleistenprofil,
das mit mindestens einem ersten Durchbruch versehen ist, dem mindestens eine
erste Tasche zugeordnet ist zur Aufnahme eines Riegels oder einer
Falle im endmontierten Zustand.
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Derartige
Schließleisten
sind bekannt. Diese Schließleisten
bestehen aus einem Schließleistenprofil,
in dem Durchbrüche
und ggf. Schraublöcher vorhanden
sind, wobei den Durchbrüchen
entsprechende Taschen zugeordnet sind. Diese Taschen dienen einerseits
zur Aufnahme eines Riegels einen Hauptschlosses. Es können aber
noch andere Taschen vorhanden sein, die die Falle des Türschlosses
aufnehmen und somit auch einen sogenannten Verschlußpunkt bilden.
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Da
diese Schließleisten
eine feste Zuordnung der Taschen zudem Schließleistenprofil aufweisen, ist
es notwendig, für
die unterschiedlichen Anschläge,
nämlich
dem Rechts- oder Linksanschlag, auch unterschiedliche Schließleistenprofile,
zumindest aber unterschiedliche Taschen verwenden zu müssen. Hinzu
kommt, daß derartige
Schließleisten meist
an Ort und Stelle mit den Schraubbohrungen versehen werden müssen, um
diese Schließleisten an
den Zargen anbringen zu können.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schließleiste
der eingangs genannten Art anzugeben, die mit technisch einfachen
Mitteln eine universelle Anwendbarkeit ermöglicht und gleichzeitig einfach
an Zargen anbringbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Schließleiste der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die mindestens
eine erste Tasche einen langgestreckten Befestigungsflansch aufweist und
die erste Tasche bezüglich
der Längsmittellinie des
Befestigungsflansches außermittig
angeordnet ist.
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Der
Kern der Erfindung besteht darin, daß aufgrund der Außermittigkeit
der Tasche bezüglich der
Längserstreckung
des Befestigungsflansches zumindest ein großer Rand an der Längsseite
der Taschenöffnung
vorhanden ist, und ggf. auch noch ein kleiner Rand auf der gegenüberliegenden
Seite, und dieser Befestigungsflansch je nach Wahl des Randes der
zur Anlage an die Schließleiste
im Bereich des Durchbruchs gebracht wird, man entweder ein geringes
Achsmaß oder
durch einfaches Drehen des Befestigungsflansches ein größeres Achsmaß erhalten kann.
Die üblichen
Achsmaße
betragen dabei in etwa 9mm bzw. 13mm. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere
Anpassung an die Position der Riegel und Fallen, sondern ermöglicht auch
noch durch einfaches Ausrichten und ggf. Drehen des Befestigungsflansches
bezüglich
des Schließleistenprofils
die Verwendung ein und desselben Befestigungsflansches für den sogenannten
Rechts- als auch für
den sogenannten Linksanschlag.
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Obwohl
die Ausbildung des Befestigungsflansches lediglich mit einer Tasche
in vielen Fällen schon
ausreichend ist, sind die meisten Türschlösser doch sowohl mit einer
Falle als auch mit einem Riegel zum Verschließen der Tür versehen, so daß eine Ausführungsform
mit einem zweiten Durchbruch sowie mit einer zweiten Tasche ebenfalls
vorgeschlagen wird.
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Da
je nach Türschließsystem
aber auch noch mehr Fallen und/oder Riegel beim Betätigen des Schlosses
der Tür
verfahren werden können,
ist es auch möglich,
einen dritten und vierten Durchbruch und dementsprechend eine dritte
und vierte Tasche vorzusehen.
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Eine
besonders einfache Ausführungsform ist
dann gegeben, wenn alle Taschen die gleiche Außermittigkeit mit gleicher
Positionierung aufweisen.
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Obwohl
es durchaus möglich
ist, während der
Montage der Schließleiste
das Schließleistenprofil
mit dem Befestigungsflansch fest zu verbinden, ist es wirtschaftlicher
insbesondere im Hinblick auf eine Wiederverwendbarkeit dieser Schließleiste,
wenn der die Tasche(n) aufweisende Befestigungsflansch mit dem Schließleistenprofil
lösbar
verbunden ist.
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Zur
Anpassung bzw. auch zur Einstellung des Verschlußpunktes ist es besonders vorteilhaft, wenn
das Schließleistenprofil
mit mindestens zwei Langlöchern
versehen ist zur Aufnahme von Befestigungsschrauben, die in mit
den Langlöchern
korrespondierenden Schraubenaufnahmen des Befestigungsflansches
eingreifen.
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Dies
kann auch noch dadurch erleichtert werden, daß jeder Durchbruch größer ist
als die Öffnung
der entsprechenden korrespondierenden Tasche.
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Zur
Erhöhung
der optischen Gefälligkeit, aber
auch zur Verringerung einer Verletzungsmöglichkeit ist es vorteilhaft,
wenn die Langlöcher
zur Aufnahme der Köpfe
der Befestigungsschrauben mit Absenkungen versehen sind.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß jede Mittellinie
in Längsrichtung
der Langlöcher
die Längsachse
des Schließleistenprofils
unter einem Winkel von 90° bis 30° schneidet.
Dabei werden zwei Winkelgrößen bevorzugt.
Zum einen beträgt
der Winkel, unter dem sich diese genannten Mittellinien schneiden,
90°. Aus Stabilitätsgründen bezüglich des
Schließleistenprofils,
aber auch zur Erhöhung
des Befestigungsgrades zwischen dem Schließlei stenprofil und dem Befestigungsflansch
ist es besonders vorteilhaft, wenn dieser Winkel 45° beträgt.
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Wenn
um die Langlöcher
auf der zu dem Befestigungsflansch weisenden Seite des Schließleistenprofils
ein vorspringender Kragen vorhanden ist, kann eine festere Verbindung
zwischen diesem Kragen und dem entsprechenden Bereich des Befestigungsflansches
erzielt werden.
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Diese
Befestigungskraft kann dadurch noch mehr gesteigert werden, wenn
der Befestigungsflansch im Bereich um die Schraubenaufnahmen auf der
zum Schließleistenprofil
weisenden Seite eine unebene Oberfläche aufweist.
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Als
besonders einfach und vorteilhaft ist es dabei, wenn die unebene
Oberfläche
eine Riffelung aufweist, die netz- oder streifenförmig ausgebildet ist.
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Wenn
die Absenkungen und/oder die Kragen wellenförmig ausgebildet sind, kann
einerseits die oben angegebene Verbindung zwischen Befestigungsflansch
und Schließleistenprofil
noch weiter gesteigert werden. Andererseits ist es aber dann auch
möglich,
den Befestigungsschrauben, die durch die Langlöcher eingebracht worden sind,
auch noch eine zusätzliche
Drehsicherung zu geben.
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Eine
weitere Steigerung erfährt
diese Verbindungskraft zwischen Schraubkopf und Langloch, wenn der
zum Langloch weisende Bereich des Schraubkopfes ebenfalls wellenförmig bzw.
mit radial verlaufenden Rippen ausgebildet ist.
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Die
Erfindung ist für
alle denkbaren Schließleisten
geeignet. Wenn aber die Schließleiste
ein im Querschnitt C-förmiges Schließleistenprofil
aufweist sowie mit mindestens einem Systemklip versehen ist, der
von dem C-förmigen
Schließleistenprofil
umgeben ist, ist es besonders wünschenswert,
daß der
an dem C-förmigen
Schließleistenprofil
ange brachte Systemklip vor der Montage der Schließleiste
an dem Türprofil
sicher in der gewünschten
Position im C-förmigen
Schließleistenprofil
gehalten wird. Dies wird dadurch sichergestellt, daß die Verbindung
zwischen dem Systemklip und dem C-förmigen Schließleistenprofil
eine klemmende Verbindung ist.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß erste und zweite kleine Schenkel
des C-förmigen Schließleistenprofils
zum langen Schenkel hin geneigt sind. Dadurch wird die Klemmwirkung
des C-förmigen
Schließleistenprofils
für den
Systemklip noch weiter erhöht.
Die ersten und zweiten kleinen Schenkel sind daher sozusagen nach
innen geneigt und befinden sich außerhalb der Lotrechten auf
dem langen Schenkel des C-förmigen Schließleistenprofils.
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Dabei
ist eine bevorzugte Neigung dadurch gegeben, daß der erste und/oder der zweite
kleine Schenkel ausgehend von der Lotrechten auf den entsprechenden
Teil des langen Schenkels um etwa 14° nach innen geneigt sind.
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Um
das klemmende Halten des Systemklips im C-förmigen Schließleistenprofil
noch weiter zu erhöhen,
ist es vorteilhaft, wenn der lange Schenkel nahe dem zweiten kurzen
Schenkel einen abgeknickten Abschnitt aufweist. Außerdem wird
dadurch noch das optische Erscheinungsbild der Schließleiste
gefälliger.
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Damit
dabei der Systemklips noch besser in das C-förmige Schließleistenprofil
einpaßbar
ist, ist es vorteilhaft, wenn der Systemklip einen verschwenkbaren
an den abgeknickten Abschnitt angepaßten Klipsarm aufweist.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung ist dabei gegeben, wenn der Klipsarm über eine
Sollknickstelle mit dem übrigen
Abschnitt des Systemklips verbunden ist. Dadurch kann sich der Systemklip
noch besser an die Kontur des C-förmigen Schließ leistenprofils
anpassen, ohne daß bei
der Anbringung des Systemklips große Biegekräfte angewandt werden müssen.
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Dabei
sieht eine vorteilhafte Weiterbildung es vor, daß das freie Ende des Klipsarms
mit einem mit dem zweiten kurzen Schenkel korrespondierenden Schenkel
versehen ist, der mindestens einen nach außen gerichteten Steg aufweist.
Dies erhöht des
weiteren die Paßform
des Systemklips. Außerdem
können
aufgrund des mindestens einen vorhandenen Steges Maßungenauigkeiten
ausgeglichen werden, ohne daß dadurch
die Klemmwirkung negativ beeinflußt wird.
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Besonders
vorteilhaft ist dabei, wenn der Klipsarm nahe dem Steg beziehungsweise
den Stegen eine Aussparung oder Freimachung aufweist. Dies erleichtert
zum einen das Einbringen des Systemklips. Zum anderen ist dies aber
auch eine weitere Maßnahme,
um Maße
und Genauigkeiten ausgleichen zu können.
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Um
ein Befestigen der Schließleiste
zu erleichtern, ist es vorteilhaft, wenn im C-förmigen Schließleistenprofil
in der Nähe
eines/ des ersten kurzen Schenkels ein erstes Loch zur Aufnahme
eines Befestigungsbolzens vorhanden ist. Dadurch ist die Anbringung
der Schließleiste
erheblich erleichtert, da die entsprechenden Bohrungen für die Bolzen
nicht mehr vor Ort erstellt werden müssen. Zum anderen ist aber
auch dadurch die optimale Lage der Befestigungsbolzen in Abhängigkeit
von dem entsprechenden Schließleistenprofil
der Tür
optimal vorgebbar.
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Damit
die Köpfe
der Befestigungsbolzen nicht mehr über die Oberfläche der
Schließleiste
bzw. des C-förmigen
Schließleistenprofils überstehen
können,
ist es vorteilhaft, wenn das erste Loch sich in einer Senkung befindet.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, daß der
Systemklip ein mit dem ersten Loch korrespondiertes zweites Loch
aufweist. Dies hat im wesentlichen die gleichen Vorteile wie die
vorherige Anbringung des ersten Lochs in dem C-förmigen Schließleistenprofil.
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Wenn
aber noch der Systemklip eine Führungssenkung
aufweist, die innen an der Senkung anliegt, ist eine exakte Positionierung
des Systemklips in dem C-förmigen
Schließleistenprofil
noch leichter erreichbar.
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Von
besonderem Vorteil ist dabei, wenn der Systemklip einen das zweite
Loch umgebenden Zentrierkragen aufweist, der durch das erste Loch
hindurchragt. Dies ermöglicht
ein schnelles und genaues Einlegen des Systemklips in das C-förmige Schließleistenprofil.
Durch die Führungssenkung
gelangt der Zentrierkragen genau in das erste Loch der Schließleiste,
und der Befestigungsbolzen wird außerdem noch durch die Führungsbohrung
gerade zentriert. Dadurch ist nach der Einbringung des Systemklips
kein Verrutschen desselben mehr möglich.
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Damit
beim Eindrehen des Befestigungsbolzens ein sich dabei aufdrückender
Grat nicht stört und
die Schließleiste
in der richtigen Position bleibt, ist es vorteilhaft, wenn die dem
C-förmigen
Schließleistenprofil
abgewandte Seite des Systemklips im Bereich des zweiten Lochs mit
Spanfreimachungen versehen ist.
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Aus
Material- und auch Gewichtsersparnisgründen ist es vorteilhaft, wenn
im Bereich und um das zweite Loch Aushöhlungen vorhanden sind.
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Ein
die Sicherheit erhöhender
und auch optisch ansprechender Abschluß ist dann gegeben, wenn der
Systemklip an einer Stirnseite mit einer aufsetzbaren oder integralen
Abdeckkappe versehen ist.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn der Systemklip an der vom C-förmigen Schließleistenprofil
wegweisenden Oberflä che
eine Profilierung aufweist, die an mindestens einem Systemprofil,
bevorzugt an mehreren Systemprofilen angepaßt ist. Dazu dienen auch die
oben angegebenen Aushöhlungen.
Insbesondere wenn diese Oberflächen
des Systemklips an mehrere Systemprofile angepaßt sind, kann auf die zur Zeit
notwendige Vielzahl unterschiedlicher Schließleisten verzichtet werden,
da mit der erfindungsgemäßen Schließleiste
mit einem bestimmt ausgeformten Systemklip auch mehrere Systemprofile
paßgenau
abgedeckt werden.
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In
einigen Anwendungsfällen
werden die Schließleisten
bei Türen
oder Fenstern vorgesehen, die einen Innenraum von der Außenwelt
trennen. Dabei kann insbesondere das C-förmige Schließleistenprofil,
vor allen Dingen wenn es aus Metall gefertigt ist, eine Wärme- oder
Kältebrücke bilden.
Um dies auszuschließen,
ist es vorteilhaft, wenn der erste Schenkel des C-förmigen Schließleistenprofils
kürzer ist
als der daran anliegende Bereich des Systemklips. Selbstverständlich ist
es dabei auch möglich
vorzusehen, den zweiten Schenkel des C-förmigen Schließleistenprofils
kürzer
als den daran anliegenden Bereich des Systsemklips oder kürzer als
den korrespondierenden Schenkel des Kliparms auszubilden.
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Dies
kann selbstverständlich
auch kombiniert werden.
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Damit
die freien Enden der ersten und/oder zweiten Schenkel noch besser
thermisch getrennt werden können,
ist es vorteilhaft, wenn die Stirnfläche des freien Endes des ersten
und/oder des zweiten Schenkels des C-förmigen Schließleistenprofils auf
entsprechend ausgebildete Vorsprünge
des Systemklips aufliegt oder aufliegen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht dabei vor, daß das freie Ende des ersten
und/oder zweiten Schenkels in den entsprechenden Vorsprüngen aufgenommen
sind.
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Vielfach
sind auch schon die entsprechenden Schließleisten aufnehmenden Rahmen
mit einer thermischen Trennung versehen. Dann ist es vorteilhaft,
wenn der Klipsarm mindestens einen vom C-förmigen Schließleistenprofil
weg weisenden Profilierungsvorsprung aufweist, der im Betriebszustand
mit einer in einem Blendrahmen angeordneten thermischen Trennvorrichtung
in Kontakt bringbar ist.
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Mit
Hilfe der letztgenannten Ausführungsformen
ist sichergestellt, daß im
eingebauten Zustand der Schließleiste
keine Wärme-
bzw. Kältebrücke im Bereich
dieser Schließleisten
auftreten können.
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In
einigen Fällen
wird diese Schließleiste
für Türen verwandt,
die mittels eines elektrischen Türöffners geöffnet werden
können.
Dazu ist es wünschenswert,
wenn die Falle des Türschlosses
für die Einzugsbewegung
eine Unterstützung
erfährt.
Daher ist es gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft, wenn ein entsprechendes
Gleitflächenelement
zur Führung
einer Falle beim Öffnen
des Türflügels vorhanden
ist.
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Eine
Möglichkeit
der Anbringung für
dieses Gleitflächenelement
besteht darin, wenn dieses Gleitflächenelement an derjenigen Tasche,
die der Falle des Türschlosses
zugeordnet ist, in der Nähe des
Befestigungsflansches angeordnet ist.
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Alternativ
ist es aber auch möglich,
daß das Gleitflächenelement
an einem Plattenelement angeordnet ist, das im Bereich desjenigen
Durchbruchs, der im Betriebszustand der Aufnahme der Falle des Türschlosses
dient, befestigbar ist. Dieses zusätzliche Plattenelement kann
selbstverständlich
auf verschiedene Arten und Weisen befestigt werden. Möglichkeiten
bestehen durch Klipsen, Kleben, Annieten oder Anschrauben.
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Es
ist eine Vielzahl von Materialien für die Schließleiste
und deren Einzelteile denkbar, vorteilhafter ist es aber, wenn sie
aus Metall, Kunststoff, verstärktem
Kunststoff oder aus einer Kombination dieser drei Materialien besteht.
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Die
Schließleiste
ist selbstverständlich
für alle
Bereiche des Tür-
oder Flügelrahmens
verwendbar und nicht nur im Schloßbereich.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele,
sowie aus den Figuren, auf die Bezug genommen wird. Es zeigen:
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1 eine
Perspektive Darstellung einer Schließleiste gem. eines ersten Ausführungsbeispiels;
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2a bis 2c mehrere
Ansichten eines Details der Schließleiste gem. 1;
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3a, 3b zwei
perspektivische Ansichten des in 2 gezeigten
Bereichs;
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4a bis 4d eine
Drauf-, eine Seiten- sowie zwei Perspektivansichten eines weiteren
Teils gem. 1;
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5a, 5b zwei
Draufsichten zur Darstellung des unterschiedlichen Achsmaßes;
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6a, 6b perspektivische
Darstellungen der entsprechenden Position der Befestigungsflansche
mit Tasche gem. 5;
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7 eine
Explosionsdarstellung zur Erzielung des in 5a gezeigten
Montagezustands;
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8 eine
Explosionsdarstellung zur Erreichung des in 5b gezeigten
Montagezustands;
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9 eine
Explosionsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels mit schräggestellten Langlöchern mit
Absenkungen;
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10a, 10b eine
Explosionsansicht gemäß eines
weiteren Ausführungsbeispiels
mit wellenförmigen
Absenkungen der Langlöcher
sowie mit Riffelungen bei dem Befestigungsflansch sowie eine Detail ansicht
des wellenförmig
abgesenkten Langlochs;
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11 eine
perspektivische Darstellung des in 9 gezeigten
Ausführungsbeispiels
aus einer anderen Sicht;
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12 einen
Querschnitt durch eine Schließleiste
gemäß eines
sechsten Ausführungsbeispiels;
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13 eine
perspektivische Ansicht eines C-förmigen Schließleistenprofils
einer Schließleiste gemäß 12;
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14 eine
perspektivische Ansicht eines Systemklips der Schließleiste
gemäß 12;
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15 eine
perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht eines Systemklips
mit einer Abdeckkappe gemäß eines
siebten Ausführungsbeispiels;
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16a bis 16c verschiedene
Ansichten des Systemklips gemäß 14;
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17 eine
Schnittansicht des Systemklips gemäß 14 und 16,
geschnitten entlang der Linie VI-VI von 16c;
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18 ein
aus mehreren Einzelfiguren bestehendes Diagramm zur Verdeutlichung
des Einbringens und Einpassens des Systemklips in das C-förmige Befestiungsprofil;
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19 einen
Querschnitt durch eine Schließleiste
gemäß eines
achten Ausführungsbeispiels;
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20 einen
Querschnitt durch eine Schließleiste
gemäß eines
neunten Ausführungsbeispiels;
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21 einen
Querschnitt durch eine Schließleiste
gemäß eines
zehnten Ausführungsbeispiels;
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22 einen
Querschnitt durch eine Schließleiste
gemäß eines
elften Ausführungsbeispiels;
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23 eine
Schnittansicht durch eine Tür- oder
Flügelrahmenanordnung
mit der Schließleiste gemäß 12–22;
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24a,24b eine Perspektiv- sowie eine
Schnittansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für eine Tasche
mit Befestigungsflansch; und
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25a, 25b eine
der 24 ähnliche Darstellung
mit einem separaten Plattenelement für das Gleitflächenelement.
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Anhand
der 1 bis 25 werden nunmehr mehrere Ausführungsbeispiele
für eine Schließleiste 10, 110 beschrieben.
Dabei bedeuten, sofern nichts anderes vermerkt wird, gleiche Bezugszeichen
gleiche technische Merkmale.
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Die
Schließleiste 10,110 weist
ein im Querschnitt C-förmiges Schließleistenprofil 112 auf,
das weiter unten noch genauer beschrieben werden wird. In dem Schließleistenprofil 12 ist
mindestens ein erster Durchbruch 14 vorhanden, dem mindestens
eine erste Tasche 16 zugeordnet ist. Diese Tasche dient zur
Aufnahme eines Riegels oder einer Falle, wenn die Schließleiste
endmontiert ist.
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Die
mindestens eine erste Tasche 16 weist einen langgestreckten
Befestigungsflansch 18 auf, wobei diese erste Tasche 16 bezüglich der
Längsmittellinie
L des Befestigungsflansches 18 außermittig angeordnet ist. Dies
ist besonders anschaulich in 6a,6b zu
sehen. Dabei sind die Schließleisten 10,
die lediglich einen Durchbruch 14 und eine Tasche 16 aufweisen,
in die 2,3,9 und 10 dargestellt.
In den 4 bis 8 sind Schließleisten 10 dargestellt,
die zusätzlich
noch einen zweiten Durchbruch 20 sowie eine zweite Tasche 22 aufweisen.
Auch dabei sind die entsprechenden Taschen 16 und 22 bezüglich der
Längsmittellinie
L des Befestigungsflansches 18 außermittig angeordnet.
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Lediglich
in 1 ist eine Schließleiste 10 gezeigt,
die insgesamt vier Durchbrüche 14,20,24 und 28 aufweist,
denen jeweils eine Tasche 16,22,26 und 30 zugeordnet
sind.
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Obwohl
bei allen Fig. die Taschen 16,22,26 und 30 alle
mit der gleichen Außermittigkeit
bezüglich der
Längsmittelli nie
L gezeigt sind, ist es selbstverständlich möglich, dies auch bedarfsgerecht
zu variieren.
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Des
weiteren weisen alle Befestigungsflansche 18 mindestens
eine Schraubenaufnahme 36 auf, in die eine über mindestens
ein entsprechendes Langloch 32 eingebrachte Befestigungsschraube 34 eingreift.
Die gezeigten Befestigungsflansche 18 sind daher mit den
Schließleistenprofilen 12 lösbar verbunden
bzw. verbindbar. Allerdings sind auch andere Befestigungsarten durchaus
möglich.
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Zur
Erhöhung
der Einstellmöglichkeit
des Achsmaßes,
das in den 5a und 5b angedeutet
ist, ist bei den gezeigten Ausführungsbeispielen
jeder Durchbruch 14,20,24 und 28 größer ausgebildet
als die Öffnung
der entsprechenden korrespondierenden Taschen 16,22,26 und 30.
Die Größe der Durchbrüche 14,20,24,28 ist
dabei so bemessen, wie besonders anschaulich in 5a und 5b gezeigt,
daß die
jeweilige Öffnung
der Taschen 16,22,26,30 bei
jeder der zwei möglichen
Montagepositionen durch die entsprechenden Durchbrüche 14,20,24,28 vollständig sichtbar
ist.
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Aus 8 ist
entnehmbar, daß der
Befestigungsflansch 18 lediglich um 180° gedreht zu werden braucht,
um den in 5b gezeigten Montagezustand
zu erhalten.
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Damit
die Schraubenköpfe
der Befestigungsschrauben 34 nicht übermäßig oder überhaupt nicht über der
Oberfläche
des Schließleistenprofils 12 vorsteht,
sind gemäß eines
weiteren in 9 gezeigten Ausführungsbeispiels
die Langlöcher 32 mit
Absenkungen 38 versehen.
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Die
in 9 gezeigten Langlöcher 32 haben bezogen
auf die vorangehenden 1 bis 8 eine geänderte Orientierung
ihrer Längsmittelachse. In
den 1 bis 8 sind die Längsmittelachsen der Langlöcher 32 im
wesentlichen senkrecht zur Längsachse
des Schließleistenprofils 12 angeordnet, während bei
dem Ausführungsbeispiel
gem. 9 diese Längsmittelachse
um etwa 45° geneigt
zur Längsachse
des Schließleistenprofils 12 angeordnet ist.
Selbstverständlich
ist dieser Neigungswinkel nicht auf 45° begrenzt. Besonders vorteilhaft
haben sich Winkel zwischen 90° und
30° erwiesen.
Diese Neigung der Langlöcher 32 gem. 9 bietet
mehrere Vorteile. Zum einen wird die Stabilität des Schließleistenprofils 12 verglichen
zu dem senkrechten Verlaufs der Langlöcher 32 gem. der 1 bis 8 geringer
geschwächt,
es ist also stabiler. Zum anderen ist mit dieser Neigung der Langlöcher 32 auch
noch eine gewisse Korrektur der Höhe des Schließleistenprofils 12 zusätzlich möglich. Ansonsten
wird der Verlauf der Langlöcher 32 dazu
verwandt, die beiden unterschiedlichen Befestigungspositionen der
Befestigungsflansche 18 zu ermöglichen. Außerdem dient dieser langgestreckte
Verlauf der Langlöcher 32 auch
noch der Andruckverstellung.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
gem. der 9 bis 11 weisen
die Langlöcher 32 zudem auch
noch auf der zu dem Befestigungsflansch 18 weisenden Seite
des Schließleistenprofils 12 vorspringende
Kragen 40 auf.
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Diese
Kragen 40 können
die Befestigungskraft zwischen dem Befestigungsflansch 18 und
dem Schließleistenprofil 12 aufgrund
von einem gewissen Eindringvermögen
in das Material des Befestigungsflansches 18 erhöhen.
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Eine
weitere Erhöhung
der Befestigungskraft ist möglich,
wenn der Befestigungsflansch 18 im Bereich um die Schraubenaufnahmen 36 auf
der zum Schließleistenprofil 12 weisenden
Seite eine unebene Oberfläche
aufweist. Eine Möglichkeit,
eine unebene Oberfläche
zu erhalten, ist in der 10a gezeigt,
in der die oben genannten Bereiche mit einer Riffelung R versehen
sind. Diese Riffelung R kann sowohl netz- als auch streifenförmig ausgebildet sein.
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In
den 10a und 10b ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei welchem die Langlöcher 32 eine
Absenkung 38 aufweisen, die wellenförmig ausgebildet ist. Diese
wellenförmige
Oberfläche
der Absenkung 38 dient einer Drehsicherung der Befestigungsschraube 34.
Diese Drehsicherung kann noch dadurch erhöht werden, wenn der Kopf der
Befestigungsschraube 34 auf der zum Schließleistenprofil 12 weisenden
Seite korrespondierend wellenförmig
oder sternförmig
mit Rillen versehen ausgebildet ist. Ferner ist es möglich, was
in den Figuren nicht gezeigt ist, daß auch die Kragen 40 entsprechend
wellenförmig
ausgebildet sind. Dies ist besonders einfach dann möglich, wenn
das Schließleistenprofil 12 mittels
Stanzen hergestellt wird. Diese Wellenförmigkeit der Kragen 40 erhöht noch
weiter den Befestigungsgrad zwischen Befestigungsflansch 18 und
Schließleistenprofil 12.
Die wellige Oberflächenform
des entsprechenden Teils des Schraubenkopfes ist in 11 angedeutet.
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Anhand
der 12 bis 23 wird
nunmehr auf weitere Ausführungsbeispiele
für eine
Schließleiste 110 Bezug
genommen.
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Wie
oben schon angegeben, kann die Schließleiste 110 ein im
Querschnitt C-förmiges Schließleistenprofil 112 aufweisen,
sowie mindestens einen Systemklip 114, der von dem C-förmigen Schließleistenprofil 112 umgeben
ist. Die Befestigung des Systemklips 114 im C-förmigen Schließleistenprofil 112 ist
dadurch gegeben, daß der
Systemklip 114 in dem C-förmigen Schließleistenprofil 112 klemmend
gehalten ist.
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Dabei
besteht eine Möglichkeit,
diese klemmende Halterung noch fester auszugestalten, daß erste
und zweite Schenkel 116 und 118 des C-förmigen Schließleistenprofil 112 zum
langen Schenkel 120 hin geneigt sind.
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Dazu
kann als Besonderheit gewählt
werden, daß der
erste 116 und/oder der zweite kleine Schenkel 118 ausgehend
von der Lotrechten auf den entsprechenden Teil des langen Schenkels 120 um etwa
14° nach
innen geneigt sind.
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Eine
weitere Erhöhung
der Klemmwirkung ist dadurch möglich,
daß der
lange Schenkel 120 nahe dem zweiten kurzen Schenkel 118 einen
abgeknickten Abschnitt 122 aufweist. Dadurch wird die Klammerwirkung
des C-förmigen
Schließleistenprofil 112 noch
erhöht.
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Damit
dann der Systemklip 114 einfacher in das C-förmige Schließleistenprofil 112 eingeklipst werden
kann, weist der Systemklip 114 einen verschwenkbaren, an
den abgeknickten Abschnitt 122 angepaßten Klipsarm 124 auf.
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Dabei
kann es vorkommen, daß der
Klipsarm 124 aufgrund des abgeknickten Abschnitts 122 eine zu
große
Spannung aufweist. Diesem wird dadurch begegnet, daß der Klipsarm 124 über eine
Sollknickstelle 126 mit dem übrigen Abschnitt des Systemklips 114 verbunden
ist. Diese Sollknickstelle 126 besteht in diesem Fall aus
einer Kerbe, die auf dem dem C-förmigen
Schließleistenprofil 112 abgewandten Oberflächenbereich
des Systemklips 114 angeordnet ist.
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Es
kann vorkommen, daß die
Abmessungen sowohl für
das C-förmige Schließleistenprofil 112 als auch
für den
Systemklip 114 Toleranzschwankungen unterliegen. Um diesem
Sorge zu tragen, ist es vorgesehen, daß das freie Ende des Klipsarms 124 mit dem
zweiten kurzen Schenkel 118 korrespondierenden Schenkel 118' versehen ist,
der zudem mindestens einen nach außen gerichteten Steg 28 aufweist.
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Damit
dieser nach außen
gerichtete Steg 128 eine gewisse elastische Nachgiebigkeit
aufweist, ist der Klipsarm 124 nahe dem Steg 128 bzw.
den Stegen 128 mit einer Aussparung oder Freimachung 130 versehen.
Dies ist insbesondere gut aus 14 entnehmbar.
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Damit
das C-förmige
Schließleistenprofil 112 der
Schließleiste 110 nicht
vor Ort für
den Einbau mit Durchlässen
für Bolzen
zu versehen ist, weist das C-förmige
Schließleistenprofil 112 in
der Nähe
des ersten kurzen Schenkels 116 ein erstes Loch 132 zur Aufnahme
derartiger Befestigungsbolzen auf.
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Da
das erste Loch 132 sich in einer Senkung 134 befindet,
können
die Köpfe
der Befestigungsbolzen so angeordnet werden, daß sie zumindest mit der nach
außen
weisenden Oberfläche
des C-förmigen
Schließleistenprofil 112 abschließen oder
aber geringfügig
darunter angeordnet sind. Der Systemklip 114 ist mit einem
mit dem ersten Loch 132 korrespondierenden zweiten Loch 136 versehen.
Außerdem
weist dieser Systemklip 114 bei diesem zweiten Loch 136 auch
noch eine Führungssenkung 138 auf, die
innen an der Senkung 134 des C-förmigen Schließleistenprofil 112 anliegt.
Diese Führungssenkung 138 ermöglicht ein
schnelles und genaues Einlegen des Systemklips 114 in das
C-förmige
Schließleistenprofil 112,
da durch diese Führungssenkung 138 ein
Zentrierkragen 140 hindurchragt. Dieser Zentrierkragen 140 umgibt
das zweite Loch 136 des Systemklips 114 und ragt
durch das erste Loch 132 des C-förmigen Schließleistenprofil 112 hindurch.
Daher ist sichergestellt, daß der
Zentrierkragen 140 genau in das erste Loch 132 des
C-förmigen
Schließleistenprofil 112 hineinragt.
Durch diese Anordnung wird der Befestigungsbolzen, beispielsweise
eine Schraube, gerade zentriert. Des weiteren dient diese Anordnung
dazu, daß diese
Verbindung zwischen C-förmigem Schließleistenprofil 112 und
dem Systemklip nach dem Verklipsen nicht mehr verrutschen kann.
-
Ferner
weist die dem C-förmigen
Schließleistenprofil 112 abgewandte
Seite des Systemklips 114 im Bereich des zweiten Lochs 136 eine
Spanfreimachung 142 auf. Diese Spanfreimachung 142 stellt sicher,
daß beim
Eindrehen des Befestigungsbolzens bzw. der Schraube der sich dabei
aufdrückende
Grat ferngehal ten wird, so daß die
Schließleiste 110 in
der richtigen Position verbleibt.
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Wie
sich insbesondere aus den 16a und 16c ergibt, sind im Bereich des zweiten Lochs 136 Aushöhlungen 144 vorhanden.
Diese Aushöhlungen 144 dienen
zum einen der Materialersparnis. Zum anderen dienen sie aber auch
dazu, den Systemklip 114 für mehrere Systemprofile, an
die die Schließleiste 110 anzuschließen ist,
angepaßt
auszugestalten. Bisher wurden nämlich
die entsprechenden Schließleisten
an die Profile speziell angepaßt. Dies
ist nunmehr nicht mehr notwendig, da mit einem sogenannten Grundkörper für den Systemklip 114 mehrere
Systemprofile mit dem gleichen Systemklip 114 und somit
auch mit der Schließleiste 110 versehen
werden können.
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Wie
sich insbesondere aus 15 ergibt, ist der Systemklip 114 an
einer bzw. an beiden Stirnseiten mit einer aufsetzbaren oder integralen
Abdeckkappe 146 versehen bzw. versehbar.
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In
den 19 bis 22 sind
achte bis elfte Ausführungsbeispiele
der Schließleiste 110 gezeigt, die
eine thermische Trennung sicherstellen.
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Das
in 19 dargestellte achte Ausführungsbeispiel der Schließleiste 110 ist
im wesentlichen identisch mit den ersten und zweiten Ausführungsbeispielen.
Der Unterschied zu diesen ersten und zweiten Ausführungsbeispielen
besteht darin, daß der
zweite Schenkel 118 des C-förmigen Schließleistenprofil 112 nicht
so lang ausgebildet ist wie der korrespondierende Schenkel 118' des Klipsarms 124.
Dadurch ist sichergestellt, daß dieser zweite
Schenkel 118 im eingebauten Zustand der Schließleiste 110 nicht
an den entsprechenden Blendrahmen anstoßen und somit eine thermische Verbindung
herstellen kann.
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Bei
dem in 20 gezeigten neunten Ausführungsbeispiel
der Schließleiste 110 ist
eine weitere Maßnahme
im vergleich zu dem achten Ausführungsbeispiel
gemäß 19 vorgesehen.
Diese Maßnahme
besteht darin, daß der
erste Schenkel 116 des C-förmigen Schließleistenprofils 112 in
diesem Fall ebenfalls kürzer
ausgebildet ist, als der entsprechende Bereich des Systemklips 114.
Bei diesem neunten Ausführungsbeispiel
sind also beide Enden der ersten und zweiten Schenkel 116 und 118 so
ausgebildet, daß sie
im eingebauten Zustand nicht mehr den Blendrahmen kontaktieren können.
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Selbstverständlich ist
es möglich,
obwohl nicht in den Figuren dargestellt, auch lediglich nur den
ersten Schenkel des C-förmigen
Schließleistenprofils 112 kürzer auszugestalten.
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Das
in 21 gezeigte zehnte Ausführungsbeispiel der Schließleiste 110 entspricht
im wesentlichen dem vierten Ausführungsbeispiel
gemäß 20.
Im Unterschied dazu sind die entsprechenden Stirnflächen der
ersten und zweiten Schenkel 116 und 118 auf Vorsprüngen 150 und 152 abgestützt, die
von dem Systemklip 114 gebildet bzw. einstückig damit
verbunden sind. Obwohl es in den Figuren nicht dargestellt ist,
ist es auch hier möglich,
lediglich eine der beiden Stirnflächen der ersten und zweiten
Schenkel 116 und 118 mit einem der Vorsprünge 150 und 152 in
Kontakt zu bringen.
-
Im
Unterschied zu dem zehnten Ausführungsbeispiel
gemäß 21 weist
das elften Ausführungsbeispiel
der Schließleiste 110 gemäß 22 eine
weitere Maßnahme
dahingehend auf, daß das freie
Ende des zweiten Schenkels 118 in dem entsprechenden Vorsprung 152 aufgenommen
ist. Es liegt also nicht nur die Stirnfläche des freien Endes des zweiten
Schenkels 118 an dem Vorsprung 152 an, sondern
das gesamte freie Ende ist von dem Material des Vorsprungs 152 umgeben.
Es ist zwar ebenfalls in den Figuren nicht dargestellt, aber auch hier
ist es möglich,
lediglich ein freies Ende der freien Schenkel 116 und 118,
also entweder nur das freie Ende des ersten Schenkels 116 oder
aber beide freien Enden der ersten und zweiten Schenkel 116 und 118 mit
dem entsprechenden Material der Vorsprünge 150 und 152 zu
umgeben.
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In 23 ist
die Schließleiste 110 gemäß 19 in
eingebautem Zustand dargestellt. Hier ist deutlich erkennbar, daß der Klipsarm 124 mit
einem von dem C-förmigen
Schließleistenprofil 112 weg weisenden
Profilvorsprung 148 eine thermische Trennvorrichtung 156 kontaktiert.
Diese thermische Trennvorrichtung 156 ist in dem Blendrahmen 154 vorgesehen
und stellt sicher, daß in
dem Blendrahmen 154 selbst keine Wärme- bzw. Kältebrücken auftreten können. Aus 23 ist
deutlich entnehmbar, daß das
C-förmige
Schließleistenprofil 112 bzw.
die Stirnfläche
des freien Endes des ersten Schenkels 116 lediglich an
dem nach außen
weisenden Teil des Blendrahmens 154 anliegt, also nur mit
seinem ersten Schenkel 16, wohingegen der zweite Schenkel 118 deutlich
von dem entsprechenden Blendrahmenbereich beabstandet ist. Hier
ist also eindeutig ein thermischer Fluß durch das C-förmige Schließleistenprofil 112 unterbrochen.
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Selbstverständlich können auch
die Ausführungsbeispiele
gemäß der 20 bis 22 an
dem von der 12 gezeigten Blendrahmen 154 befestigt werden.
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Es
wird eindeutig darauf hingewiesen, daß die achten bis elften Ausführungsbeispiele
der Schließleiste 110 auch
noch mit den unterschiedlichen Merkmalen der übrigen Ausführungsbeispielen beliebig kombiniert
werden können.
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In 18 ist
ein Diagramm bezüglich
der Einbringung des Systemklips 114 an dem C-förmigen Schließleistenprofil 112 erkennbar.
In 18 ganz oben ist das C-förmige Schließleistenprofil 112 noch ohne
Systemklip 114 dargestellt. Dieser befindet sich direkt
unterhalb des C-förmigen
Schließleistenprofils 112,
wobei der Klipsarm 124 noch nicht an seiner Sollknickstelle 126 eingeknickt
worden ist. Um den Systemklip 114 in das C-förmige Schließleistenprofil 112 einzubringen,
wird nunmehr der Klipsarm 124 an der Sollknickstelle 126 eingeknickt.
Dann wird der Systemklip 114 so in das C-förmige Schließleistenprofil 112 derart
eingesetzt, daß der
Zentrierkragen 140 durch das erste Loch 132 hindurchragt
und die Führungssenkung 138 des
Systemklips 114 an der Innenwand der Senkung 134 des
C-förmigen Schließleistenprofils 112 anliegt.
Dann wird der Klipsarm 124 so weit verschwenkt bis er vollständig an dem
abgeknickten Abschnitt 122 und dem zweiten kleinen Schenkel 118 des
C-förmigen
Schließleistenprofils 112 anliegt.
Dabei werden die Stege 128 aufgrund der Freimachung 130 in
Richtung dieser Freimachung 130 verschoben. Wegen der Elastizität drücken dann
nach vollständigem
Einsetzen des Systemklips 114 diese Stege 128 an
den zweiten kleinen Schenkel 118 und klemmen zusätzlich noch
den Systemklip 114 in dem C-förmigen
Schließleistenprofil 112 fest.
Dieser Zustand ist in 18 ganz unten gezeigt. Diese
Beschreibung des Einbaus einer Schließleiste 110 gilt selbstverständlich auch
für die Ausführungsbeispiele
gemäß 19 bis 22.
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Dadurch
ist eine einfache und stets sichere Verbindung zwischen C-förmigem Schließleistenprofil 112 und
Systemklip 114 gegeben.
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In
den 24 und 25 sind
zwei weitere Ausführungsbeispiele
dargestellt, die insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn für die Tür ein elektrisches
Türöffnersystem
verwandt wird. Diese Neuerung besteht aus einem Gleitflächenelement 42,
das der Führung
einer Falle beim Öffnen
des Türflügels dient
und somit das Öffnen
der Tür
in einem derartigen Falle erleichtert.
-
Dabei
kann das Gleitflächenelement 42 entweder
direkt an derjenigen Tasche 16 in der Nähe des Befestigungsflansches 18 angeordnet
sein, welche Tasche 16 der Falle des Türschlosses zugeordnet ist.
-
Obwohl
in den Figuren lediglich eine Tasche 16 mit Gleitflächenelement 42 dargestellt
ist, ist es selbstverständlich,
daß zur
Ausnutzung der erfindungsgemäßen Möglichkeiten
der Anpassung von unterschiedlichen Achsmaßen und auch für Rechts- und
Linksanschläge
selbstverständlich
auch eine zweite Tasche mit einem derartigen Gleitflächenelement 42 versehen
werden kann, die dann im gedrehten Zustand des Befestigungsflansches 18 der
Falle des Türschlosses
zugeordnet ist.
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Eine
weitere Möglichkeit,
das Gleitflächenelemet 42 anzubringen
besteht darin, wie sich aus 25a,25b ergibt, dieses Gleitflächenelement 42 an
einem Plattenelement 44 anzuordnen. Dieses Plattenelement 44 ist
selbstverständlich
mit einer Öffnung
versehen, die dem entsprechenden Durchbruch oder Taschenöffnung entspricht.
Das Plattenelement 44 ist daher im wesentlichen rahmenförmig ausgebildet.
Dieses Plattenelement 44 kann entweder an dem Befestigungsflansch 18 oder
aber auch auf dem Schließleistenprofil
selbst angeklebt, angeklipst, angenietet oder auch angeschraubt
werden.
-
Für die Schließleiste 110 können Metall, Kunststoff,
verstärkter
Kunststoff oder Kombinationen dieser drei Materialien verwandt werden.
-
- 10
- Schließleiste
- 12
- Schließleistenprofil
- 14
- erster
Durchbruch
- 16
- erste
Tasche
- 18
- Befestigungsflansch
- 20
- zweiter
Durchbruch
- 22
- zweite
Tasche
- 24
- dritter
Durchbruch
- 26
- dritte
Tasche
- 28
- vierter
Durchbruch
- 30
- vierte
Tasche
- 32
- Langloch
- 34
- Befestigungsschraube
- 36
- Schraubenaufnahme
- 38
- Absenkung
- 40
- Kragen
- 42
- Gleitflächenelement
- 44
- Plattenelement
- R
- Riffelung
- L
- Längsmittellinie
- 110
- Schließleiste
- 112
- C-förmiges Schnließleistenprofil
- 114
- Systemklip
- 116
- erster
Schenkel
- 118
- zweiter
Schenkel
- 118'
- korrespondierender
Schenkel
- 120
- langer
Schenkel
- 122
- abgeknickter
Abschnitt
- 124
- Klipsarm
- 126
- Sollknickstelle
- 128
- Steg
- 130
- Freimachung
- 132
- erstes
Loch
- 136
- Senkung
- 138
- Führungssenkung
- 140
- zentrierkragen
- 142
- Spanfreimachung
- 144
- Aushöhlung
- 146
- Abdeckkappe
- 148
- Pofilierungsvorsprung
- 150
- Vorsprung
- 152
- Vorsprung
- 154
- Blendrahmen
- 156
- thermische
Trennvorrichtung