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Die
Erfindung betrifft einen Verschluß, insbesondere Vorreiber-
und/oder Stangenverschluß,
mit in einem rechteckigen Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktürblatt,
montierbarem Gehäuse,
umfassend ein Kopfteil mit den Randbereich des Durchbruchs abdeckendem
Flansch, ein vom Kopfteil ausgehenden, den Durchbruch durchragenden
Rumpfteil, und vom Rumpfteil ausgehenden Klemmteil, der den Randbereich
der dünnen
Wand zwischen sich und dem Flansch einklemmt.
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Ein
solcher Verschluß ist
aus der
EP 0261266
B1 bereits bekannt. Zur Verklemmung der verschiedenen Bestandteile
des dort offenbarten Verschlusses dienen Schrauben. Die Benutzung
von Schrauben bei der Montage von Verschlüssen ist aber in heutiger Zeit
zu zeitraubend geworden, so daß hier
angestrebt wird, mit weniger oder ganz ohne Verschraubungen auszukommen.
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Aus
der
EP 0894175 B1 ist
ein Stangenverschluß bekannt,
bei dem der Schloßkasten
mit Rastzungen ausgestattet ist, die einstückig aus dem Schloßkastenmaterial
heraus gegossen werden und das Türblatt
zwischen sich und dem Flansch des Kastens einklemmen.
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Aus
der
US-PS 5 435 159 ist
eine Klipsbefestigung für
die Schnellmontage eines Verschlußgehäuses bekannt, das beispielsweise
in einem runden Durchbruch in einer dünnen Wand angeordnet werden
kann. Das für
einen Vorreiberverschluß gedachte
Gehäuse
umfaßt
ein auf der einen, äußeren Seite der
dünnen
Wand anzuordnendes, den äußeren Rand
des Durchbruches überdeckendes
Kopfteil, nämlich
einen Flansch, von dem ein den Durchbruch in montierter Stellung
durchragendes Rumpfteil ausgeht, von dem in Richtung seiner Außenfläche nachgiebige
Zungenelemente vorspringen, deren freies Ende eine Schrägfläche zur
spielfreien Abstützung des
Rumpfteils auf dem Rand des Durchbruches der anderen, inneren Seite
der dünnen
Wand aufweist. Die Haltekraft der mit dem Rumpfteil einstückigen Halte-
und Zungenelemente ist bei den genannten Druckschriften abhängig von
deren Federspannung, die vom benutzten Kunststoffmaterial abhängt und daher
nicht beliebig groß gemacht
werden kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Verschluß der eingangsgenannten Art
zu schaffen, der diese Nachteile nicht aufweist.
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Gelöst wird
die Aufgabe dadurch, daß das Klemmteil
eine unter Federspannung stehende Keilfläche aufweist, die eine zugehörige Durchbruchkante
zwischen Lochleibung des Durchbruchs und der vom Flansch abgewandten
Fläche
der dünnen
Wand in Eingriff nimmt, wobei aber das Rumpfteil und das Klemmteil
zwei getrennte Teile sind, nicht, wie beim klipsbaren Stand der
Technik, einstückig.
Dadurch kann eine optimale Materialwahl für das Rumpfteil, vorzugsweise
Kunststoff, einerseits und für
das Klemmteil, beispielsweise Metall, andererseits gewählt werden.
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Demgegenüber kann
das Rumpfteil und das Kopfteil durchaus einstückig gespritzt sein, was die Montage
vereinfachen könnte.
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Alternativ
können
aber das Rumpfteil und das Kopfteil auch zwei Teile sein, die verschraubt, verschweißt, verklebt,
verklipst, oder dergleichen sind.
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Es
sind Ausführungsformen
denkbar, bei denen das Klemmteil eine im wesentlichen U-förmige Feder
darstellt, die mit Ihrem Stegbereich am Rumpfteil des Gehäuses gehalten
ist und mit ihren beiden Schenkelbereichen jeweils sich gegenüberliegende Keilflächen zur
Ineingriffnahme zweier sich gegenüberliegender Durchbruchkanten
bilden. Eine derartige Feder könnte
mit dem Rumpfteil verschraubt sein, oder in einem seitlich geöffnetem
Schlitz des Rumpfteils gehalten sein.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung umfaßt der Verschluß einen
in den Kopfteil des Gehäuses
an dessen einen Ende einschwenkbar gelagerten, an dessen anderen
Ende verriegelbaren Handhebel, wobei das Gehäuse im Bereich von Hebellagerung
und Hebelverriegelung den Türblattdurchbruch
durchragende Rumpfteile bildet, und wobei zumindest ein weiteres
den Durchbruch durchragendes Rumpfteil für die Halterung der Klemmteile vorgesehen
ist. Insbesondere zur Montage des Verschlusses in einem einzigen
langgestreckten rechteckigen Durchbruch ist es günstig, wenn das weitere den
Durchbruch durchragende Rumpfteil zwischen den beiden anderen Rumpfteilen
angeordnet ist.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
ist es günstig,
insbesondere zur Montage des Verschlusses in zwei rechteckigen Durchbrüchen in
der dünnen
Wand – zwei
weitere die beiden Durchbrüche durchragende
Rumpfteile vorzusehen, die vorzugsweise außerhalb bezüglich der beiden anderen Rumpfteile
angeordnet sind und sich an gegenüberliegende Längskanten
der Durchbrüche
abstützen.
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Falls
der Verschluß ein
Stangenverschluß ist,
umfassend einen im Rumpfteil mittig angeordneten Aufnahmeraum für ein Ritzel,
das mit in dem Gehäuse
axial geführten,
perforierten und/oder gezahnten Flachbandstangen kämmt und
das an seinem nach außen – in Richtung
der dünnen
Wand – liegenden
Ende mit einem Drehantrieb, wie Vierkant, versehen ist, der mittels
Steckschlüssel
betätigbar
ist, ist es günstig,
wenn das Ritzel an seinem anderen, nach innen weisenden Ende von
einer Feder gestützt
ist, die mit ihrem Stegbereich am Rumpfteil des Gehäuses verschraubt
ist, und mit ihren freien Enden die Keilflächen bildet, die sich an den
inneren Kanten der kürzeren
Seiten des Durchbruchs abstützen.
Die Feder hat hier somit eine doppelte Funktion, einmal die Abstützung des
Ritzels, zum anderen die Abstützung des
Schloßkastens
im rechteckigen Durchbruch.
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Gemäß einer
Weiterbildung kann das Rumpfteil des Verschlusses eine Kopfschraube
umfassen, die mit ihrem Fuß im
Drehantrieb eingeschraubt gehalten ist und mit ihrem Kopf das Ritzel an
dem Fuß axial
festhält
hält, und
wobei ein im Querschnitt U-förmiger Deckel
mit von seinen freien Schenkelenden nach innen weisenden Ansätzen die Stangen
umgreift und auf der Ritzelverzahnung festhält. Dies führt zu einer weiteren Vereinfachung
der Montage, da die Stangen nicht durch einen Schloßkasten
hindurchgesteckt werden müssen,
sondern einfach, gewünschtenfalls
zusammen mit dem Ritzel, in den Deckel eingelegt und durch Klipsanordnungen des
Deckels festgehalten werden, wobei dies eine Vormontage und damit
eine vormontiertes Bauteil ergibt, die auf das im rechteckigen Durchbruch
eingesteckte Rumpfteil aufgesetzt und dann mit der Kopfschraube
festgelegt werden kann.
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Gemäß einer
noch anderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Verschluß ein
Stangenverschluß,
umfassend einen im Rumpfteil mittig angeordneten Aufnahmeraum für ein Ritzel,
das mit in dem Gehäuse
axial geführten,
perforierten und/oder gezahnten Flachbandstangen kämmt und
das an seinem nach außen – in Richtung
der dünnen
Wand – liegenden
Ende mit einem Drehantrieb, wie Vierkant, mittels Steckschlüssel betätigbar ist,
wobei erfindungsgemäß das Ritzel
an seinem anderen, nach innen weisenden Ende von einer Kappe gestützt ist, und
daß zwei
Federteile, die mit ihrem einen Ende am Rumpfteil des Gehäuses verschraubt
sind, mit ihren freien Enden die Keilflächen bilden, die sich an den
inneren Kanten der kürzeren
Seiten des Durchbruchs abstützen.
Auch diese Ausführungsform
hat gegenüber
dem Stand der Technik den Vorteil, daß durch geeignete Wahl des
Federmaterials eine gewünschte
Haltefestigkeit erreichbar ist, ohne daß an das Material des Schloßkastens,
das beispielsweise ein Kunststoff ist, höhere Anforderungen als üblich gestellt
werden müssen.
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Ein
im Querschnitt U-förmiger
Deckel kann mit von seinen freien Schenkelenden nach innen weisenden
Ansätzen
die Stangen umgreifen und auf der Ritzelverzahnung festhalten, was
eine Alternative zur vorhergehenden Ausführungsform darstellt. Da infolge
der Anlegbarkeit der Stangen diese nicht durch den Schloßkasten
hindurch geschoben werden müssen,
genügt
es, wenn die Flachbandstangen nur soviel Durchbrüche bzw. Zähne aufweisen, z.B. fünf, in die
das Ritzel eingreifen kann, wie für eine Ritzeldrehung von z.B.
180 Grad erforderlich ist, so daß die Axialverschiebung der
Stangen durch das Ritzel begrenzt wird und keine sonstigen Maßnahmen
für diese
Begrenzung der Bewegung der Stangen vorgesehen werden müssen.
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Um
besonders saubere Begrenzung zu erhalten, kann es günstig sein,
wenn das Ritzel Zahnanschlagflächen
für die
Begrenzung der Zahnstangenverschiebung aufweist, die mit der Stangenoberfläche in Eingriff
treten.
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Wie
beim Stand der Technik besteht die Möglichkeit, ein Längsende
des Kopfteils mit die Rückseite
der dünnen
Wand ergreifenden Klemmhaken zu versehen, während das andere Längsende mit
den erfindungsgemäßen klipsbaren
Klemmelementen ausgestattet ist, beispielsweise mit dem bereits
erwähnten
von einer Feder gebildeten Klemmelementen.
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Es
gibt auch noch andere Ausführungsformen
für diese
Klemmelemente. So ist das Klemmteil gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
ein in einer Führung
axial gegen Federkraft verschiebliches oder ein um eine Achse verschwenkbares
Klemmelement mit begrenztem Bewegungsspiel vorgesehen, wobei die
Bewegung so begrenzt wird, daß die
Klemmfläche
des Klemmelements mit selbsthemmenden spitzen Winkeln zur Ebene
der dünnen
Wand zu liegen kommt. Das Klemmteil kann dadurch in seiner Bewegung
begrenzt werden, daß es
an einem vom Kopfteil gebildeten Anschlag anschlägt. Alternativ kann das Klemmteil
dadurch in seiner Bewegung begrenzt werden, daß es an einem vom gegenüberliegendem Klemmteil
gebildeten Anschlag anschlägt.
Die Klemmteile können
durch eine in ihnen gehaltene Spiraldruckfeder in eine Klemmstellung
gedrängt werden.
Um bei kurzen Klemmteilen ihre Führung
zu verbessern ist es günstig,
wenn die Klemmteile in ihren Führungsbereichen
eine doppelt T-förmigen Querschnitt
aufweisen.
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Die
Klemmteile können
durch Keil- oder Stifteinrichtungen nach dem einklipsen arretiert
werden, um eine noch bessere Halterung zu erlangen. Um bei einem
Stangenverschluß das
Ritzel vor Verschmutzung zu bewahren, ist es günstig, wenn das Kopfteil einen
Rücksprung
zur Aufnahme des einen Endes einer Abdeckung aufweist, dessen anderes
Ende in einen zweiten Durchbruch einklipsbar ist. Die Stangenführung des
Schloßkastens
kann einen Noppen zum arretierendem Eingreifen in die Stangenperforation oder
-verzahnung aufweisen.
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Das
das Ritzel lagernde Gehäuse
kann weiterhin eine Führung
für die
eine Seite von im Querschnitt doppelt gekröpften Stangen bilden, wobei
das Gehäuse
einen aufklipsbaren Deckel umfaßt,
der die andere Seite der Stange(n) lagert. Dies ist wiederum ein
Vorteil bezüglich
der schnellen Montagemöglichkeit
durch Klipseinrichtungen, die nicht nur für das Gehäuse selbst Gültigkeit
hat, sondern auch für
weitere Einzelteile und Zubehörteile
des Stangenverschlusses.
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Auf
diese Weise können
Verschraubungen überhaupt
vermieden werden und alle Elemente des Stangenverschlusses durch
Klipsfestigungen montiert werden.
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Bei
der Klipsbefestigung stellt sich das Problem, daß bei Bedarf die Verbindung
wieder gelöst werden
muß, was
bei Schraubverbindungen einfach ist, hier aber besondere Maßnahmen
erforderlich machen kann. So ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
es günstig,
wenn der Deckel im Bereich der Klipsvor- oder Rücksprünge einen Ansatz zum Anheben
bzw. Lösen
der Klipsvor- oder Rücksprünge bildet,
der von einem üblichen
Werkzeug, wie Schraubendreher, oder von einem Finger ergriffen werden
kann.
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So
könnte
auch eine Ausführungsform
vorgesehen werden, bei der die Klemmstücke Flächen oder Ansätze aufweisen,
bei deren Ineingriffnahme, sei es mit Fingern, sei es mit Werkzeugen,
sich die Selbsthemmung wieder löst.
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Nicht
nur der Schloßkasten
eines Stangenverschlusses kann durch Klipsbefestigung montiert werden,
sondern, wie schon erwähnt,
auch die Stangenführungen
und/oder die Verriegelungselemente sowie andere Teile, die der Stangenverschluß aufweist, wobei
wiederum Klemmelemente gemäß der Erfindung
vorzusehen sind, um die Beschlagteile in rechteckigen Durchbrüchen klipsartig
zu befestigen.
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Als
Beispiel für
andere Klipselemente sei erwähnt,
daß der
Schloßkastendeckel
beispielsweise durch Haken gehalten wird, die vom Schloßkastenrumpfteil
ausgehen. Der Schloßkastendeckel
kann allerdings auch seitlich in Stangenrichtung aufschiebbar sein.
Dabei ist es besonders günstig,
wenn die Kappe konisch ist, um hier eine besonders hohe Festigkeit
zu erreichen.
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Falls
ein Spritzgußverfahren
Probleme bereitet, eine bestimmte Schloßkastenform zu spritzen, kann
es günstig
sein, wenn der Schloßkasten
aus einem Kopfteil und einem darauf z. B. aufgeschraubten Rumpfteil
besteht, also zweiteilig ist, wobei der Schloßkasten auch einen Adapter
zur Montage eines Vorreibers mit angelenkten Rundstangen umfassen kann.
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Die
Erfindung wird anschließend
anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
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Es
zeigt:
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1A in
einer Seitenansicht einen in einem Durchbruch in einer dünnen Wand
eingebauten Schwenkhebelverschluß gemäß der Erfindung;
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1B eine
Ansicht von hinten auf den eingebauten Verschluß;
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1C eine
Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie IC-IC;
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1D den
zugehörigen
Ausschnitt in der dünnen
Wand;
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2A in
einer Seitenansicht und
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2B in
einer Ansicht von hinten einen in zwei Durchbrüche eingebauten Schwenkhebelverschluß;
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2C eine
Schnittansicht entlang der Linie IIC-IIC der 2B;
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2D eine
Seitenansicht des einen Endes des Schwenkhebelverschlusses;
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3A, 3B und 3C verschiedene Ansichten
einer alternativen Befestigung, bei der die Klemmfeder nicht geschraubt
sondern gesteckt ist;
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4A eine
Seitenansicht,
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4B eine
Ansicht von unten,
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4C eine
Schnittansicht,
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4D eine
Ansicht von oben auf einen Schloßkasten gemäß der Erfindung,
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4E einen
klipsbaren Deckel zur Halterung der Stangen;
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4F eine
Seitenansicht und
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4G eine
Ansicht von oben auf die zugehörige
Feder; und
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4H und
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4I eine
alternative Ausführungsform;
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5A in
einer Seitenansicht einen Schwenkhebelverschluß mit einer anders gestalteten Klemmbefestigung;
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5B eine
Ansicht von hinten auf den Schwenkhebelverschluß gemäß 5A;
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5C eine
Ansicht von oben auf den Schwenkhebelverschluß gemäß 5A;
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5D eine
Schnittansicht durch die Befestigungseinrichtung mit axial verschieblichen
Klemmteilen;
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5E eine
alternative Befestigung mittels verschwenkbarer Klemmteile;
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5F eine
alternative Form der Verriegelung am Ende des Schwenkhebels;
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5G eine
zugehörige
geeignete Einbauöffnung;
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6A eine
alternative Form der Schwenkhebelbefestigung mittels Haken einerseits
und Klemmteilen andererseits;
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6B eine
zugehörige
geeignete Einbauöffnung;
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7A, 7B und 7C drei
verschiedene Ansichten eines alternativen Klemmteils, das sich um
eine zur Befestigungsfläche
senkrechte Achse drehen kann;
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8C eine
zugehörige
geeignete Einbauöffnung;
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8A und 8B zwei
verschiedene Ansichten eines Klemmteils mit arretierender konischer Schraube;
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9A bis 9H eine
weitere Ausführungsform
von Klemmteilen, die sich an einem Gehäuserücksprung sich abstützen;
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10A bis 10C eine
noch andere Ausführungsform ähnlich der 9A bis 9H;
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11A eine Seitenansicht,
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11B eine Ansicht von hinten,
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11C eine Ansicht von oben,
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11D eine Schnittansicht, eines alternativen Schloßkastens
mit Zusatzabdeckung für
einen zweiten Durchbruch,
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11E eine Klipseinrichtung zum Festhalten der Verriegelungsstangen,
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11F die Verriegelungsstange;
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11G ein Schnitt entlang der Linie A-A der 11A;
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11H eine Ansicht von oben,
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11I eine Seitenansicht des fertig montierten Schloßkastens
gemäß 11A,
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11J den zugehörigen
Schloßkasten;
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11L, 11M, 11N Seitenansicht, Stirnansicht und zugehörige Feder
des Klemmteils der 11A und 11 B;
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11O und 11P das
zugehörige
Ritzel mit seinen Abflachungen;
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11K eine alternative Ausführungsform und
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11Q eine vergrößerte Darstellung
der in 11O dargestellten Seitenwände mit
Noppen zur Rüttelsicherung
der Stangen;
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12A eine Seitenansicht eines in den zwei rechteckigen
Durchbrüchen
in einer dünnen Wand
eingebauten Schwenkhebelverschlusses mit Befestigungshaken einerseits
und Klemmteilbefestigung andererseits;
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12B eine Ansicht von vorn auf den Schwenkhebelverschluß gemäß 12A;
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12C eine Stirnansicht von oben auf den Verschluß gemäß 12A;
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13 eine
alternative Ausführungsform
mit einem Knebelgriff und zusätzlich
vorgesehenen klipsbaren Abdeckeinrichtung für den zweiten Durchbruch;
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14A, 14B und 14C eine Seitenansicht, eine Schnittansicht und
eine Ansicht von unten auf einen Schwenkhebelverschluß mit einklipsbaren
Verriegelungsstangen;
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14D den Grundaufbau des Verriegelungskastens;
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14E eine Ansicht von oben auf den montierten Kasten
mit eingesetzten Stangen;
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14F die zugehörige
in diesen Stangenverschluß montierbare
Stange;
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14H die Art und Weise wie montiert werden kann;
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14I in einer verkleinerten Darstellung den in
einer Tür
montierten Verschluß;
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14J eine Seitenansicht und
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14K eine Ansicht von oben auf den klipsbaren und
hier lösbaren
Deckel des Schloßkastens,
der die Stangen auch festhält;
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15A eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäß befestigten
Stangenverschluß mit zusätzlich montierbarem
Vorreiber;
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15B eine Ansicht von oben auf die Anordnung gemäß 15A;
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15C eine Ansicht von hinten auf die Anordnung
gemäß 15A;
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15D eine Seitenansicht auf den Schloßkasten
sowie eine Schnittansicht durch den zugehörigen aufklipsbaren und hier
lösbaren
Deckel;
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16A eine Seitenansicht und
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16B eine Ansicht von oben auf eine mittels Klipsbefestigung
in einem Türrahmen
montierten Verriegelungsteil;
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17A bis 17F verschiedene
Ansichten eines weiteren erfindungsgemäß ausgebauten Schloßkastens
für einen
Stangenverschluß;
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18A bis 18D verschiedene
Ansichten eines Schwenkhebelverschlusses und eines Steckschlüsselverschlusses
mit alternativer Montage des speziell geformten Verriegelungsstangenendes;
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19A und 19B einen
Drehriegelverschluß mit
erfindungsgemäßer Befestigung;
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19C bis 19E eine
Ausführungsform für einen
Stangenverschluß mit
aufsetzbarer Kappe, die die Stangen hält;
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20A bis 20D verschiedene
Ansichten eines zweiteiligen, durch Schrauben vormontierten Schloßkastens
mit erfindungsgemäßen Klemmteilen;
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21A bis 21B eine
Seitenansicht und eine Ansicht von vorn auf ein erfindungsgemäß befestigtes
Verriegelungsteil;
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22 eine
Schnittansicht durch einen Schaltschrank zur Erläuterung der Montage;
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23A eine Ansicht von oben,
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23B eine Seitenansicht und
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23C eine Ansicht von hinten auf einen erfindungsgemäß mit Klemmteilen
befestigten Vorreiberverschluß;
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23D die zugehörige
Einbauöffnung
in einer dünnen
Wand;
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24A, 24B, 24C drei verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäß befestigten Schloßkastens
mit Adapter zur Befestigung eines Drehriegels sowie angelenkter
Rundstangen;
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24D und 24E das
zugehörige
Adapterstück;
und
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24F und 25G eine
Ansicht von oben einer Seitenansicht des zugehörigen Drehriegels mit Anlenkpunkten
für die
Rundverschlußstangen.
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1A zeigt
in einer Seitenansicht einen gemäß der Erfindung
aufgebauten Verschluß 10 hier
als Stangenverschluß mit
zusätzlichem
Vorreiber konzipiert, mit in einem rechteckigen Durchbruch in einer dünnen Wand 16,
beispielsweise Blechschranktürblatt,
montierbarem "Gehäuse",umfassend einen Kopfteil
bzw. Mulde 24 mit den Rand 20 des Durchbruchs 12 abdeckendem
Flansch, einen vom Kopfteil 24 ausgehenden, den Durchbruch 12 durchragenden Rumpfteil 22,
und mit einem vom Rumpfteil 22 ausgehenden Klemmteil 36,
der den Randbereich 20 der dünnen Wand 16 zwischen
sich und dem Flansch bzw. das Kopfteil 24 einklemmt, wobei
erfindungsgemäß das Klemmteil 36 eine
unter Federspannung, hier der Feder 44, stehende Keilfläche 38 aufweist, die
eine zugehörige
Durchbruchkante 40 zwischen Lochleibung 41 des
Durchbruchs 12 und der vom Flansch 24 abgewandten
Fläche 42 der
dünnen Wand 16 in
Eingriff nimmt, wobei im Unterschied zu Zunge wie beim Stand der
Technik das Rumpfteil 22 und das Klemmteil 36 zwei
getrennte Teile sind, die hier mittels Befestigungsschrauben 21 miteinander verbunden
sind. Rumpfteil 26 und Kopfteil 24 sind im übrigen hier
aber einstückig
gespritzte Bauteile, müssen
es aber nicht sein, wie nachfolgend gezeigt wird, siehe die 20A bis 20E,
wo die beiden Teile miteinander verschraubt sind, was die Herstellung dann
vereinfacht, wenn hinterschnittene Teile zu erstellen sind, was
nur mit Spritzwerkzeugen mit Schiebern ermöglicht wird, die teuer sind.
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Statt
Verschraubung der beiden Teile können auch
die Verklebung in Frage kommen, ebenso wie die Verschweißung, Verklebung
oder auch Verklipsung, nicht näher
dargestellt.
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Der
hier dargestellte Verschluß ist
ein sogenannter Schwenkhebelverschluß, bei dem ein aus der Mulde 24 herausschwenkbarer
Handhebel oder Schwenkhebel 22, der eine in der Mulde 24 gelagerte Antriebswelle 66 verdrehen
kann, an welcher Welle 66 hier ein Vorreiber oder Verschlußriegel 52 drehstarr
befestigt ist. Der Handhebel oder Schwenkhebel 22 ist in
eingeschwenkter Stellung, die in den 1A und 1B dargestellt
ist, in der Mulde durch ein Verriegelungselement wie Zunge 70 eines Schließzylinders,
der sich an der Hintergrifffläche 74 legt,
arretierbar.
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Das
Klemmteil 38, hierin Form der Feder 44 besitzt
neben der Keilfläche 38 noch
die Einlaufschrägfläche 21,
die von dem Rand des Durchbruches 12 bei Seite gedrückt wird,
wenn man das Bauteil durch den Durchbruch 12 hindurchschiebt.
Dabei bewegt sich das freie Ende 45 der Feder 44 innerhalb eines
vom Kopfteil 24 gebildeten Einschnitts 23 von der
dargestellten Anlagefläche
in Ruhestellung weg in eine Richtung zum Fußteil 26 und springt
zurück, sobald
der Klemmteil 38 der Feder 44 die Kante 40 des
Durchbruches 12 erreicht hat.
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Durch
die Steilheit der Fläche 38 kann
verhindert werden, das durch Ziehen am Kopfteil 24 das Bauelemente
wieder aus seiner Montagestellung herausgezogen werden kann. Zum
Lösen des
Verschlusses von der dünnen
Wand 16 ist daher ein Zusammendrücken der freien Enden der Federn
von Hand oder mittels eines geeigneten Werkzeuges notwendig.
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Die
bei dieser 1C dargestellte das Klemmteil
bildende Feder 36 ist im wesentlichen U-förmige gestaltet,
und die Feder ist mit Ihrem Stegbereich 19 am Rumpfteil 26 des
Gehäuses
mittels der Schraube 41 gehalten. Mit ihren beiden Schenkelbereichen
bildet sie sich jeweils gegenüberliegende
Keilflächen 38 zur
Ineingriffnahme zwei sich gegenüberliegender
Durchbruchkanten 40, wie 1C erkennen
läßt.
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Will
man die Verschraubung vermeiden, kann man gemäß 3A, 3B oder 3C die dort
dargestellte Feder 44 mit ihrem Stegbereich in einen seitlich
geöffnetem
Schlitz 51 des Rumpfteils 226 einschieben, aus
welcher Stellung gemäß 3A die
Feder 244 nicht mehr entweichen kann, während der Schwenkhebel montiert
ist, da die Schmalseite des Durchbruches 212 sie daran
hindert.
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2A zeigt
in einer Seitenansicht, 2B in
einer Ansicht von hinten und 2C in
einer Schnittansicht entlang der Schnittlinie 2C-2C einen Schwenkhebelverschluß mit Vorreiberzunge ähnlich der
Ausführungsform
gemäß 1A bis 1C, wobei
hier jedoch das Gehäuse
im Bereich von Hebellagerung und Hebelverriegelung den Türblattdurchbruch
durchragende Rumpfteile bildet, und daß zumindest ein weiteres den
Durchbruch 112 durchragendes Rumpfteil 126 vorgesehen
ist, um die Klemmteile 136 mit Keilfläche 138 festzuhalten,
hier wiederum mit einer Befestigungsschraube 141. Wie 2B erkennen
läßt, sind
sowohl am oberen Ende wie auch am unteren Ende jeweils ein Rumpfteil
vorgesehen, das neben dem Rumpfteil 111 für die Lagerung
eines Vorreibers 152 und am anderen Ende Rumpfteil 113 für die Hebelverriegelung 170 jeweils noch
Befestigungsrumpfteile 126 vorgesehen, die die Federelemente
tragen. Rumpfteile 111 wie 113 führen die
Mulde innerhalb des Türblattes,
wie auch die Rumpfteile 126, oben und unten eine Ausrichtung übernehmen
können.
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Die
die Federelemente haltenden Rumpfteile 126, 226 sind
vorzugsweise außerhalb
bezüglich
der beiden anderen Rumpfteile 111, 113, angeordnet, welche
federn sich an gegenüberliegende
Längskanten
der Durchbrüche
abstützen.
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Die 4A zeigt
in einer Axialschnittansicht, die 4B in
einer Ansicht von hinten und die 4C in
einer Querschnittansicht einen Schloßkasten für einen Stangenverschluß, bei dem
ein Ritzel 315, betätigt
durch einen hier nicht dargestellten Steckschlüsselverschluß, eine
Verriegelungstange 371 verschieben kann. Der Schloßkasten
umfaßt
einen Rumpfteil 326, auf dem ein Ritzel 315 drehbar gehalten
ist, festgelegt beispielsweise durch eine Schraube 372.
Das Ritzel 315 kämmt
mit perforierten Flachstangen 371 und ist an seinem nach
außen – in Richtung
der dünnen
Wand 316 – liegenden
Ende mit einem Drehantrieb 322, wie ein Vierkant, mittels Steckschlüssel, nicht
dargestellt, betätigbar.
Das Ritzel 315 ist an seinem anderen, nach innen weisenden
Ende von einer Feder 344 gestützt, die mit ihrem Stegbereich
am Rumpfteil 326 des Gehäuses verschraubt ist, wozu
Durchbrüche 343 vorgesehen sind,
durch die Schrauben 341 hindurchgeführt und in das Rumpfteil eingeschraubt
sind. Die Feder 344 bildet mit ihren freien Enden 345 die
Keilflächen 338, die
sich an den inneren Kanten der kürzeren
Seiten des Durchbruchs, in dem das Bauteil montiert ist, abstützen. Zur
besseren Führung
des Ritzels weist die Feder eine Bohrung 363 auf, durch
die ein Ansatz des Ritzels 315 hindurchreicht und drehbar
gehalten wird, wie 4A erkennen läßt.
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Gemäß 4H und 4I ist
die Feder 344 jedoch zweiteilig und besteht aus den Teilen 344-1 und 344-2,
wobei das Ritzel 315 durch die Feder nicht gehalten wird.
Statt dessen dient für
diesen Zweck ein Deckel 367 mit einer Öffnung 363-1, der nach
Montage der Stangen 371 über das Rumpfteil 326 gesteckt
und mittels hinter den Stangen 371 sich verhakenden und
verklipsenden Seitenwänden 373 festgehalten
wird. In diesem Fall wird somit die Stange 371 oder zwei
Stangen 371 durch das Ritzel gehalten, das Ritzel wiederum
durch die Schraube 372, wobei die Stangen wiederum den
Deckel 367 arretieren. Deckel 367, Stange(n) 371 und
Ritzel 315 bilden eine vormontierbare Einheit, die auf
das durch den Wanddurchbruch hindurchragende Rumpfteil 326 aufgesetzt
und dann mit einer Kopfschraube 372 mit diesem Rumpfteil
verbunden werden kann.
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Der
Vorteil dieser Konstruktion ist wieder die Einfachheit der Montage,
indem die Stangen nicht durchgeschoben werden müssen, sondern auf das Ritzel
seitlich aufgesteckt werden, wonach dann durch Überstülpen und klipsartiges Verriegeln
des Deckels 367 die Vormontage und ggf. die Montage beendet
wird, letzteres, falls das Ritzel 315 mittels Schraube 372 mit
der im Rumpfteil 326 gelagerten Welle 322 bereits
verschraubt ist.
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Bei
der in 5A, 5B, 5C dargestellten
Ausführungsform
handelt es sich um einen durch Schwenkhebel betätigbaren Vorreiberverschluß, bei dem
anstelle von Federelementen Klemmeinrichtungen vorgesehen sind,
die einen Aufbau gemäß 5D haben
können.
Im einzelnen ist zu sagen, daß hier
der Schwenkhebelverschluß im Bereich
eines jeden Durchbruches 412 und 414 ein auf der
einen, äußeren Seite
418 der dünnen
Wand 416 anzuordnendes, den äußeren Rand 420 des Durchbruchs 412 bzw. 414 überdeckendes
Kopfteil, hier in Form einer den Schwenkhebel 422 aufnehmenden
Mulde 424, aufweist, von welchem Kopfteil bzw. Mulde 424 ein
den Durchbruch 412 bzw. 414 in montierter Stellung
jeweils durchragendes Rumpfteil 426 ausgeht. Von diesem
Rumpfteil 426 springen, wie 5D darstellt,
in Richtung der Außenfläche 34 nachgiebige
Zungen- oder Halteelemente 436 vor, deren freies Ende eine
Schrägfläche 436 und Klemmbereich 438 zur
spielfreien Abstützung
des Rumpfteils 426 auf dem Rand oder der Kante 440 des
Durchbruches 412 bzw. 414 der anderen, inneren
Seite 442 der dünnen
Wand 416 aufweist.
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Die
von dem Kopfteil, jeweils von der Mulde 424, ausgehenden
Rumpfteile 426 weisen gegen beliebige Kraft einer Feder 444 zwischen
dem Rumpfteil 426 verschieblich angeordnete Halteelemente 436 auf,
wobei diese Halteelemente nach ihrer Montage im Rumpfteil durch
sich verriegelnde Verriegelungselemente 446, 448 gehalten
werden.
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In
der 5B ist dargestellt, daß die Verriegelungselemente
sich gegenseitig verhakende Haken darstellen, wobei das Material
dieser Haken beispielsweise aus Polyamid besteht, also flexibel
genug ist, um beim linearen Einschieben der Halteelemente 436 in
das Rumpfteil 426 ausreichend ausweichen und aneinander
vorbei gelangen zu können
und zurückfedernd
sich gemäß 5B oben
und unten befestigt zu verhaken, so daß sie in der 5B dargestellten
Stellung verharren und so die von der Mulde 424 ausgehenden
Rumpfteile in dem zugehörigen Rechteckdurchbruch
sicher festhalten werden. Diese Sicherung kann durch entsprechend
kräftige
Federeinrichtungen 444 so gestaltet werden, daß unter normalen
Umständen
und Betriebsbedingungen die Halteelemente 436 gegen die
Kraft der Feder 444 nicht zurückweichen.
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Umfaßt der Verschluß, wie hier
dargestellt, einen sich hinter einer Türrahmenabkantung 450 legende
Vorreiberzunge 452, werden die beiden diametral gegenüberliegenden
Halteelemente 436 unterschiedlich stark belastet. Die auf
Seiten der Zunge 452 in seiner hinteren Stellung ausgeübte Druck
wird zum größten Teil
von dem dem Halteelement 436 gegenüberliegenden Rand 420 der
Vorreibermulde aufgenommen, während
das Halteelement 436 hier nicht belastet ist, was auf der
gegenüberliegenden Seite
genau umgekehrt ist, da dort das Halteelement am stärksten belastet
ist.
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Um
dieser unterschiedlichen Belastung Rechnung zu tragen, kann es günstig sein,
das besonders belastete Klipselement 136 aus Metall zu fertigen,
und nicht aus Kunststoff. Da gleichzeitig das weniger stark belastete
Halteelement 436 aus Kunststoff oder speziell Polyamid
gefertigt ist, bleibt dieses Halteelement nachgiebig und ermöglicht so
das federnde Zurückweichen
beim Einschieben und das gegenseitige Verriegeln der beiden Halteelemente 436.
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Während bei
der Ausführungsform
gemäß 5C die
beiden Verriegelungsteile 36 in einem zur Türblattebene
parallelen, im Querschnitt rechteckigen Zylinder verschieblich angeordneten
Schlitten 456 sind, die durch eine zwischen ihnen angeordnete verrastende
Hakeneinrichtung 446, 438 gegen die Kraft von
zwei Druckfedern 444, die sich an einer mittigen Wand 458 abstützen, gehalten
werden, ist bei der Ausführungsform
gemäß 5E die
Anordnung derart gestaltet, daß die
Halteelemente in einem Abstand zur Türblattebene 416 um
eine zur Türblattebene
parallele Achse 460 drehbar angeordnete Hebel sind. Die
beiden Hebel werden an ihren inneren Enden jeweils durch eine gemeinsame
kräftige
Druckfeder nach außen
gedrückt.
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Durch
die Klipseinrichtungen gelingt es, den dargestellten Hebelverschluß durch
einfaches Eindrücken
in zwei passend gestaltete Rechteckdurchbrüche in der dünnen Wand
zu montieren, indem beim Einschieben in Richtung der Muldenachse
liegende Kanten der beiden Durchbrüche 412, 414 die anliegenden
Schrägflächen 436 der
Halteelemente gegen die Kraft der Feder 444 sich nach innen
drücken
und nach Erreichen der Keilfläche 438 zurückspringen
und damit die Mulde 424 im Türblatt 418 festlegen.
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Wie
aus den 5A und 5B hervorgeht, dient
ein oberer Rumpfteil 426-1, der von der Mulde 414 vorspringt,
als Lager für
eine Antriebswelle 466, an deren außerhalb des Türblatts
liegende Ende der Handhebel 422 um eine zur Türblattebene
senkrechte Achse 68 herausschwenkbar angelenkt ist, während das
innere Ende der Welle 466 mit einem Vierkantende ausgestaltet
ist, auf dem eine eine Vierkantöffnung
aufweisende Zunge 452 aufgesteckt und mit einer Befestigungsschraube 472 gehalten
ist. An den Lagerblock für
die Welle 466 schließt
sich oberhalb und/oder unterhalb jeweils ein Halteelement 426 an, wobei
die Halteelemente sowie der Lagerblock zusammen die Abmessungen
für den
Durchtritt durch die rechteckige Öffnung 412 im Türblatt 416 bilden.
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Am
unteren Ende der Mulde ist eine Aufnahme 430 für einen
von dem Handhebel 422 ausgehendes Zylinderschloßverriegelungsteil,
mit exzenterbewegter Zunge oder Daumen 470 vorgesehen,
der hinter eine Rücksprungfläche 474 durch
Betätigung eines
Zylinderschlüssels 476 in
eingeklappter Stellung verriegelt werden kann.
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Um
bei abgezogenem Schlüssel
eine Einklappbewegung und Verriegelung des Handhebels durchführen zu
können,
ist gemäß 5F ein
Federhintergriff 474-1 vorgesehen, wobei auch hier die
rotierende Zunge durch Klipseinrichtungen drehstarr auf der Zylinderwalze
montierbar sein kann.
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In 6A zeigt
in einer Seitenansicht einen Schwenkhebelverschluß, der an
seinem unteren Ende eine Hakenbefestigung mit einem Haken 100 aufweist,
am oberen Ende eine Klipsbefestigungseinrichtung wie vorstehend
beschrieben.
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In
den 7A, 7B und 7C ist
eine Ausführungsform
für ein
Befestigungselement 636 dargestellt, bei dem die Klipsbefestigung
aus zur Türblattebene
im Abstand um einen zur Türblattebene senkrechte
Achse drehbar angeordnete Hebeleinrichtung 636 vorgesehen
ist, die durch Federeinrichtungen nach außen gedrückt werden, um damit Randbereich
einer im Türblatt 616 angeordneten rechteckigen Öffnungen
zu ergreifen.
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Eine
zugehörige
Durchbruchöffnung
zeigt 8C.
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Die 10A, 10D und 10E, 9F, sind Darstellungen einer
Befestigung, bei der der gemäß 10A obere Teil ein Schwenkhebel, gemäß 10A untere Teil ein Schlüsselschild in einem rechteckigen
Durchbruch einer dünnen Wand
befestigt werden können.
Hier ist eine einzelne Feder vorgesehen, die die beiden Halteelemente 836 aus
der zurückgedrückten Stellung
gemäß 10E in die eingeklipste Stellung gemäß 10D drückt, wenn
das Bauteil bzw. Beschlag in die Einbauöffnung eingedrückt wird.
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Die
zwei Halteelemente 736 sind in den 10G und 10H als Einzelteil in zwei verschiedenen Ansichten
nochmals herausgezeichnet.
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Die 10B und 10C zeigen
das zugehörige
Einzelteil als Schlüsselschild.
Von Bedeutung ist, daß hier
der Haken des Halteelementes 736 sich an einer Wanddurchbrechung 896 abstützt. Statt
der vorstehend beschriebenen Lösung
mit dem Mittelsteg und den zwei Federn, wobei sich die Halteelemente
gegeneinander halten, ist hier eine Lösung gefunden, mit nur einer
Feder und stirnflächiger Öffnung,
in der sich die Klipselemente mit Haken im montierten Auslieferungszustand
halten. Bei der in den 9A, 9D, 9E, 9B, 9C, 9G, 9H dargestellte
Ausführungsform,
die ähnlich
gestaltet ist, wie die Ausführungsform
gemäß der 10A bis 10G,
ist statt der stirnflächigen Öffnung eine
seitliche im Halte- bzw. Führungskanal vorgesehen,
wobei in beiden Fällen
jedoch der Vorteil der ist, daß man
mit nur einer Feder auskommt.
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In
den 8A und 8B ist
eine Ausführungsform
in zwei verschiedenen Ansichten dargestellt, bei der mit der konischen
Schraube 798 zwei Halteelemente 736 auseinander
gedrückt
werden, wodurch sich eine besonders große Haltekraft ergibt, wobei
der Schraubenkopf innen liegt und eine Blindbefestigung damit nicht
möglich
ist, man könnte
aber auch mit einer Schraube von außen eine konische Mutter anziehen,
was die gleiche Wirkung hätte,
und außerdem
eine Blindmontage ermöglichen
würde.
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Zu
dem in 6A gezeigten Schwenkhebel sei
noch erwähnt,
daß dieser
mit einer am unteren Ende angeordneten, an sich bekannten Hakenbefestigung
arbeitet, wobei jedoch am oberen Ende erfindungsgemäße Halteelemente
vorgesehen sind. Da gemäß 6A am
unteren Ende nur geringe Kräfte wirksam
werden, reicht eine Hakenbefestigung mittels Hakens 100 aus,
während
im Zungenbereich, 552, wo die Schließkräfte und die Verdrehung des Handhebels
bewirken, daß größere Kräfte auftreten, die
erfindungsgemäße Einrichtung 536 vorgesehen ist,
sei es eine der vorstehenden Ausführungsformen, sei es speziell
die Ausführungsform
mittels konischer Schraube, wie oben beschrieben.
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Auf
diese Weise läßt sich
je nach Belastung die optimale Befestigungsart wählen.
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Während beim
Schwenkhebelverschluß gemäß 6A ein
oberes Ende mit zwei Halteelementen 536 festgelegt ist,
ist bei den Ausführungsform gemäß der 11A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K,
ist eine Befestigung mittels in einem Kanal angeordneter Befestigungselemente
vorgesehen, siehe Bezugszahl 1036. Die Befestigung erfolgt
hier mit an den Stirnseiten angeordneten Halteelementen, die, da
sie etwas kürzer
sind als bei anderen Ausführungsformen,
zusätzlich
durch eine Nut geführt
werden, die bei 1065 zu erkennen ist, siehe 11L, 11M und 11N, während
die Lagerung des Ritzels, dargestellt in den 11O und 11P, in einem Rumpfteil 1032 erfolgt,
der in 11H zu erkennen ist, in 11K ist zusätzlich
ein Deckel 1067 zu erkennen, der eine zusätzliche
Lagerung für
das Ritzel darstellt. Dieser Deckel kann sich entweder in einem
Rücksprung
im Rumpfteil des Beschlages abstützen,
oder aber an den Kanten der Verschlußstangen 1071, wie in
den 11E und 11D zu
erkennen ist. Letzteres würde
wieder eine Vormontage von Stangen, Ritzel und Deckel ermöglichen,
wie Fig. 4C bereits erwähnt.
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Während die 11A–G einen
Steckschlüsselverschluß zum Inhalt
haben, bei dem der zweite Durchbruch eine Klipseinrichtung gemäß 11A, 11G verschlossen
wird, die an den Schloßkasten
gemäß 11G ansetzt, ist in den 12A, 12B und 12C ein
Schwenkhebelverschluß dargestellt,
der an seinem unteren Ende mit einem Haken und an seinem oberen
Ende mit zwei Klemmelementen 1136 gemäß der Erfindung befestigt ist.
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13 ist
wiederum eine Anordnung, bei der nur ein Durchbruch benötigt wird,
es handelt sich um einen Hebelverschluß, während der andere Durchbruch
wiederum durch eine Zusatzeinrichtung, die klipsbar ist, verschlossen
ist.
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Der
in den 14A, 14B, 14C dargestellte Schwenkhebelverschluß besitzt
an seinem einen Ende einen Haken 1381, und an seinem anderen
Ende eine erfindungsgemäße eine
Klipsbefestigung 1336, siehe 14B.
Die Kappe des Schloßkastens
ist hier stirnseitig klipsbar, siehe die 14A,
Bezugszahl 1380. Wie 14H erkennen läßt, sind
die Stangen im Querschnitt beidseitig gekröpft, was zu einer besonders
schmalen Bauweise führt.
Die Stangenperforation ist am Ende verbreitert, siehe Bezugszahl 1383,
um eine Montage gemäß 14H zu ermöglichen.
Das Lösen
des Klipsverschlusses des Deckels bei 1381 wird dadurch
erleichtert, daß dort
ein Schlitz 1385 vorgesehen ist, in den ein Schraubenzieher
eingesteckt und dadurch der Klips ausgehebelt werden kann. Bei der
in den 15A, B und C dargestellte Verschluß besitzt eine klipsbare Kappe 1480,
die den Vorteil hat, daß sie mittels
Betätigung
der Hebel 1485 von Hand wieder gelöst werden kann.
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16A und 16B zeigen
eine Stangenverriegelung, die ebenfalls klipsartig im Türblatt bzw. Türrahmen
befestigbar ist, mittels der erfindungsgemäßen Befestigungselemente 1536,
wobei das Rumpfteil 1526 zwecks leichterer Einführbarkeit
in den zugehörigen
Durchbruch konisch ist.
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Die 17A, B, C, D, E, F, G, H zeigen
eine Ausführungsform, bei
der ein Deckel 1680 durch zwei vom Rumpfteil ausgehende
Haken gemäß 17F gehalten werden. Bei der in den 18A, 18B, 18C, 18D dargestellten
Ausführungsform
eines Knebelverschlusses wird auf einen Deckel verzichtet, statt
dessen dienen Haken 1773 dazu, direkt die Stangen des Verschlusses
zu halten, wie 18C erkennen läßt. Statt
dessen kann bei der hier gemäß 18G, 18H gewählten Form
des Ritzels eine Verschlußstange 1771 gemäß 18I und 18J von
oben eingesteckt werden, die dann einrastet, wenn der Haken 1773 sie
umgreift. Wenn das Ritzel somit von einer Schraube 1772 gehalten
wird, siehe 18D, werden die Stangen klipsartig
von Haken 1773 festgehalten.
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Die
Konstruktion ist sowohl in einem Durchbruch montierbar, siehe den
Knebelgriff gemäß 18B und 18C,
wie auch in zwei Durchbrüchen,
wie in 18F dargestellt wird, wenn ein Schwenkhebelverschluß gemäß 18A, 18B, 18E benutzt wird.
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Benutzt
man wiederum einen Deckel 1780 gemäß 18L,
werden die Stangen wiederum durch ihn gehalten. 18K zeigt eine Verriegelungsstange, bei der ein
Ritzel gemäß 11O und 11B verwendbar
ist. Dazu muß jedoch
zum Montieren die Stange die in 18K dargestellte
Form aufweisen, d. h., zumindest zwei seitlich offene Einschnitte,
die zum montieren notwendig sind, während die nachfolgenden verschlossenen
Durchbrüche
den Rest der Drehwinkeländerung
des Ritzels ausmachen können.
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Auch
diese Stange ist rechts und links verwendbar.
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Die 19A, 19B zeigen
in zwei verschiedenen Ansichten einen Stangenverschluß mit Vorreiber,
bei dem das Gehäuse
durch die Vorreiberzunge gehalten wird, bzw. durch eine das Ritzel
tragende Schraube, siehe 19B.
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Bei
den 19C, 19D, 19E handelt es sich um einen Steckschlüsselverschluß für Stangen,
bei denen ein aufzuschiebender Deckel 1980 vorgesehen wird,
der durch eine Klipseinrichtung mit Handlösung, 1973, gekennzeichnet
ist.
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Die 20A, 20B, 20C und 20D wie 20E zeigen eine Ausführungsform, wobei der das Kopfteil 2024 und
das Rumpfteil 2026 zwei verschiedene Teile sind, die aus
spritzgußtechnischen
Gründen,
beispielsweise wegen einer Dichtnut besser zweiteilig gespritzt
werden, anschließend allerdings
dann mit einem Schraubensatz miteinanderverbunden werden, bevor
sie dann in eine Türöffnung montiert
werden. Hier ist ausnahmsweise dann das Klemmelement 2036 mit
dem Rumpfteil 2026 einstückig.
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In
den 21A, 21B ist
eine klipsartig befestigbare Verriegelungseinrichtung für Rollzapfen dargestellt,
die von einer Stange 2171 getragen werden, ähnlich wie
in 16A, 16B.
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22 zeigt
als Ausführungsbeispiel
einen Schaltschrank mit einem Schrankrahmen und mit einem Türblatt 2016,
das am Rahmen 2015 mit Scharnierblättern 2080, 2082 am
Rahmen angelenkt ist. Die Scharnierblätter können in gleich gelagerten und gleich
großen Öffnungen
mittels der erfindungsgemäßen Klemmelemente 2236 befestigt
werden, wie die Verschlußelemente,
beispielsweise die Stangenführung
gemäß 2136 auf
der linken Seite von 22. Das vereinfacht die Herstellung
von derartigen mit Durchbrüchen
versehenen Blechschränken
enorm.
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Bei
der in den 23A bis 23D dargestellten
Ausführungsformen
handelt es sich um einen einfachen Vorreiber, der mit einer entsprechend
geformten Kopfscheibe oder Kopfteil 2324 ausgestattet ist,
wobei das Arretierteil 2336 an den Schmalseiten des Rechteckdurchbruchs
anliegen.
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Bei
den 24A, B, C, D, E, F, G dargestellten
Ausführungsform handelt
es sich um ein erfindungsgemäß eingeklipstes
Gehäuse
mit Befestigungselementen 2436, welches Gehäuse einen
aufgesetzten Adapter 2487, dargestellt in den 24D und 24E,
aufweist, mittels welchen Adapter 2487 eine Flügelzunge 2489,
dargestellt in den 24F und 24G,
montiert werden kann. An die Flügelzunge
lassen sich dann Rundstangen 2475 anlenken, wie in den 24A, 24B dargestellt.
Der Adapter bildet Anschlagflächen 2491,
siehe 24C, an die die Nase 2493 zur
Drehwinkelbegrenzung der Flügelzunge 2489 anschlägt.