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DE19937796B4 - Druckwerk - Google Patents

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DE19937796B4
DE19937796B4 DE19937796A DE19937796A DE19937796B4 DE 19937796 B4 DE19937796 B4 DE 19937796B4 DE 19937796 A DE19937796 A DE 19937796A DE 19937796 A DE19937796 A DE 19937796A DE 19937796 B4 DE19937796 B4 DE 19937796B4
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Josef Göttling
Horst Dauer
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
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    • B41F13/44Arrangements to accommodate interchangeable cylinders of different sizes to enable machine to print on areas of different sizes
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    • B41F13/08Cylinders
    • B41F13/24Cylinder-tripping devices; Cylinder-impression adjustments
    • B41F13/26Arrangement of cylinder bearings
    • B41F13/30Bearings mounted on sliding supports

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einem Druckwerk für eine Rollenrotationsdruckmaschine mit mindestens zwei je einen eigenen Antriebsmotor aufweisenden Druckwerkszylindern, von denen mindestens einer zum anderen mittels einer Schlittenführung am Maschinengestell im Abstand einstellbar ist, weist zur Erzielung eines einfachen, kostengünstigen Aufbaus das Maschinengestell wenigstens eine Tragwand auf, die seitlich neben den Druckwerkszylindern angeordnet ist. Dabei ist eine senkrecht zu einer an die Stirnflächen der Druckwerkszylinder gelegten Ebene verlaufende Wandung der Tragwand mit Führungselementen für die Schlitten versehen, an denen je ein verstellbarer Druckwerkszylinder gelagert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Druckwerk für eine Rollenrotationsdruckmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der EP 0 875 377 A1 und der DE 195 40 149 C1 sind bereits Flexodruckmaschinen bekannt, bei denen die Zylinder auf einem Tragarm horizontal angeordnet sind und die die Zylinder tragenden Schlitten können durch rotierende Zylinder verschoben werden. Horizontale Tragarme eignen sich weniger für Offsetdruckmaschinen.
  • Aufgabe der Erfidung ist es, eine Konstruktion mit Verschiebespindel aufzuzeigen, wo Zylinder übereinander angeordnet werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Druckwerk mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst. Bei Anwendung der Erfindung ergibt sich ein kompakter, raumsparender Aufbau des Druckwerks.
  • Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung.
  • Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In den Zeichnungen zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Doppeldruckwerkes mit fliegend gelagerten Druckwerkzylindern,
  • 2 eine perspektivische Darstellung eines Doppeldruckwerkes mit beiderseitiger Lagerung der Zylinder,
  • 3 eine perspektivische Darstellung einer Schrägbettmaschine mit einem Gewindetrieb für die Schlitten,
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung mit einem Zahnstangenantrieb für die Schlitten,
  • 5 eine der 3 entsprechende Darstellung mit einem Linearmotor-Antrieb für die Schlitten,
  • 6 einen senkrechten Schnitt durch ein Doppeldruckwerk zum Offsetdruck,
  • 7 ein Schema in einem senkrechten Schnitt zur Darstellung des Einsatzes von Druckwerkzylindern unterschiedlicher Größe,
  • 8 einen Schnitt durch ein Doppeldruckwerk mit achsparallel versetzten Zylindern,
  • 9 ein Doppeldruckwerk mit Bebilderungseinrichtung in einer der 3 entsprechenden Darstellung,
  • 10 ein Doppeldruckwerk in einer der 3 entsprechenden Darstellung mit einer ausschwenkbaren Tragwand,
  • 11 ein Doppeldruckwerk in einer der 3 entsprechenden Darstellung mit einer verschiebbaren Tragwand, und
  • 12 einen Schnitt durch einen Druckwerksturm mit senkrechter Bahnführung.
  • Das Druckwerk gemäß 1 weist eine Tragwand 1 auf, an der gleich ausgebildete Schlitten 2 bis 5 geführt sind. Jeder Schlitten 2 bis 5 trägt einen Druckwerkzylinder 6 bis 9 und nimmt einen nicht dargestellten Antriebsmotor für seinen Druckwerkzylinder 6 bis 9 auf. Die Tragwand 1 ist dabei seitlich neben den Stirnseiten 6a bis 9a der Druckwerkzylinder 6 bis 9 angeordnet. Zur Führung der Schlitten 2 bis 5 trägt eine Wandung 10 der Tragwand 1, die senkrecht zu einer die Stirnseiten 6a bis 9a der Druckwerkzylinder 6 bis 9 gelegten, gedachten Ebene verläuft, zwei Führungselemente 11, 12, an denen entsprechend geformte Gleitstücke 13, 14 der Schlitten, z.B. 2, gleiten können. Die Führungselemente 11, 12 sind hier als Schienen ausgebildet und auf ihrer ganzen Länge an der Wandung 10 der Tragwand befestigt. Um ein Abheben der Schlitten 2 bis 5 von der Tragwand 1 zu verhindern, ist eine formschlüssige Schlittenführung vorgesehen. Hierzu haben im Ausführungsbeispiel die Führungselemente 11, 12 einen T-förmigen Querschnitt. Das Querhaupt 19 jedes Führungselements 11, 12 greift dabei in eine hinterschnittene Nut des Gleitstückes 13 bzw. 14 ein. Es ist jedoch auch möglich, das Führungselement 11, 12 als hinterschnittene Nut auszubilden und dann das entsprechende Gleitstück 13, 14 mit einem T-förmigen Querschnitt zu versehen. Zwischen einem oberen Ansatz 15 und einem unteren Ansatz 16 an der Wandung 10 ist ein stangenförmiges Leitelement in Form einer Gewindespindel 17 fest angeordnet. Jeder der Schlitten 2 bis 5 trägt ein Vortriebsmittel, das aus einem angetriebenen Rad 18 besteht. Dreht sich das Rad 18, so bewegt sich der Schlitten z.B. 2 mit dem Druckwerkzylinder 6 in bzw. entgegen der Richtung des Pfeiles a. Alle Schlitten 2 bis 5 weisen ein kastenartiges Gehäuse auf, das die Einbauteile umschließt. Der konkrete Aufbau dieser Vorrichtung ist anhand von 3 beschrieben. Ein derartiges Druckwerk ist beispielsweise zum beidseitigen Bedrucken eine Bedruckstoffbahn im Offsetdruck oder indirekten Tiefdruck geeignet. Dabei bilden die Druckwerkzylinder 6 und 9 die das zu druckende Bild tragenden Formzylinder und die Druck werkzylinder 7 und 8 Übertragungszylinder, die das zu druckende Bild auf die nicht gezeigte, zwischen den Zylindern 7 und 8 durchlaufende Bedruckstoffbahn transportieren.
  • Durch Verfahren des Schlittens 2 nach oben und des Schlittens 5 nach unten können die Druckwerkzylinder 6 und 9 von den Druckwerkzylinder 7 und 8 abgehoben werden, so dass die Möglichkeit besteht, Druckwerkzylinder 6 bis 9 oder auf diese aufgespannte Hülsen zu wechseln. Durch entsprechendes Verfahren der Schlitten 3 und 4 um einen geringeren Weg als die Schlitten 2 und 5 können auch die Druckwerkzylinder 7 und 8 voneinander getrennt werden, so dass auch hier ein etwaiger hülsenförmiger Belag gewechselt werden könnte. Dabei besteht die Möglichkeit, auch Druckwerkzylinder 6 bis 9 oder Hülsen unterschiedlicher Durchmesser bzw. unterschiedlicher Dicke einsetzen zu können.
  • Zur Druckanstellung können die Druckwerkzylinder 6 bis 9 zweckmäßig um in Abhängigkeit von der Dicke der Bedruckstoffbahn vorher festgelegte Wegstrecken zueinander verfahren werden. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Kraft zur Pressung der einzelnen Zylinder zueinander als Maß für die gegenseitige Anstellung zu verwenden. Dies kann beispielsweise über die Veränderung des Drehmomentes des Antriebsmotors für das Rad 18 erfolgen. Beide Möglichkeiten werden durch die linearen Anstellbewegungen der Druckwerkzylinder 6 bis 9 begünstigt.
  • 2 zeigt ein Doppeldruckwerk mit zwei Tragwänden 20, 21. Der Tragwand 20 sind wiederum vier Schlitten 22 bis 25 und der Tragwand 21 vier Schlitten 26 bis 29 zugeordnet. Zwischen den Schlitten 22 und 26 ist ein Druckwerkzylinder 30 angeordnet, der an beiden Enden an je einem der Schlitten 22 bis 25, 26 bis 29 gelagert ist. Entsprechend sind zwischen den Schlitten 23 und 27 ein Druckwerkzylinder 31, zwischen den Schlitten 24 und 28 ein Druckwerkzylinder 32 und zwischen den Schlitten 25 und 29 ein Druckwerkzylinder 33 gelagert. Zur Führung der Schlitten 22 bis 25 sind an einer Wandung 34 der Tragwand 20, die senkrecht zu einer an die Stirnseiten der Druckwerkzylinder 30 bis 33 gelegten, gedachten Ebene verläuft, zwei Führungs elemente 35, 36 T-förmigen Querschnitts, die in entsprechende hinterschnittene Nuten an den Schlitten eingreifen, angebracht. Außerdem trägt die Wandung 34 wiederum zwei Ansätze 37, 38, zwischen denen eine ein stangenförmiges Leitelement bildende Gewindespindel 39 fest angeordnet ist. Die nur schematisch angedeutete Gewindespindel 39 wirkt mit einem nicht dargestellten, später beschriebenen Vortriebsmittel an jedem der Schlitten 22 bis 25 zusammen. Jeder der Schlitten 22 bis 25 nimmt wiederum einen Antriebsmotor für den zugeordneten Druckwerkzylinder auf.
  • An der Tragwand 21 sind ebenfalls zwei Führungselemente 40, 41 T-förmigen Querschnitts an einer parallel zur Wandung 34 verlaufenden Wandung 42 angebracht. An dieser Wandung 34 sind ferner eine als Gewindespindel 43 ausgebildetes stangenförmiges Leitelement zwischen zwei Ansätzen 44, 45 fest angebracht. Auch die Gewindespindel 43 wirkt mit einem nicht dargestellten, nachfolgend beschriebenen Vortriebsmittel an jedem der Schlitten 26 bis 29 zusammen. Die Schlitten 26 bis 29 sind beim dargestellten Ausführungsbeispiel kleiner als die Schlitten 22 bis 25 ausgebildet, weil sie lediglich den Antrieb für das Vortriebsmittel aufnehmen, während der Antrieb der Druckwerkzylinder 30 bis 31 nur von der Seite der Schlitten 22 bis 25 erfolgt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Schlitten gleich auszubilden und auch in den Schlitten 26 bis 29 einen Antriebsmotor zur Drehung der Druckwerkzylinder 30 bis 33 vorzusehen. Die Schlitten 26 bis 29 sind hier nach Art eines Reitstocks ausgebildet und weisen daher einen zurückziehbaren Achszapfen zur Lagerung des einen Endes jedes Druckwerkzylinders auf. Außerdem ist der Verstellweg der Schlitten 26 bis 29 unter Berücksichtigung ihrer Höhe, d.h. Erstreckung in Verschieberichtung a, größer als der maximale Durchmesser einer einzusetzenden Hülse bemessen. Durch Zurückziehen der Achszapfen und entsprechendes Verfahren der Schlitten 26 bis 29 können daher die Enden der Druckwerkzylinder 30, 33 freigelegt werden, so dass die ein Druckbild tragenden Hülsen dieser Zylinder oder die Zylinder selbst, ausgewechselt werden können.
  • Dadurch, dass jede Tragvorrichtung mit den Führungselementen und die Schlitten vor den Stirnwänden der Druckwerkzylinder nebeneinander angeordnet sind, lässt sich die Breite des Druckwerks gering halten. Bei der Anordnung nach 2 sind weiterhin die Tragwände 20, 21 durch obere Verbindungsstücke 46 und untere Verbindungsstücke 47 zu einem Portal zusammengefasst. Hierdurch wird ein biege- und torsionssteifes Maschinengestell in kompakter Bauweise erreicht.
  • Das Druckwerk gemäß 3 weist zwei seitliche Tragwände 50, 51 auf, die oben und unten durch Verbindungsstücke 52, 53 zu einem Schrägbett miteinander verbunden sind. An der vorderen, gegenüber der Waagerechten geneigten Wandung 54 der Tragwand 50 sind zwei nur schematisch angedeutete, wie bei den Ausführungsbeispielen nach 1 oder 2 ausgebildete Führungselemente 55, 56 angebracht, an denen kastenartige Schlitten 57 bis 60 geführt sind. An der vorderen Wandung 61 der Tragwand 51 ist ein Führungselement 62 angebracht, an der Schlitten 63 bis 66 geführt sind. An den Schlitten 57 bis 60 sowie 63 bis 66 sind Druckwerkzylinder 67 bis 70 gelagert. Die Schlitten 57 bis 60 nehmen je einen nicht dargestellten Antriebsmotor zur Rotation der Zylinder 67 bis 70 auf. Dabei verlaufen die Neigungen der Wandungen 54 und 61 senkrecht zu einer an die Stirnflächen der Druckwerkzylinder 67 bis 70 gelegten, gedachten Ebene und parallel zu einer durch die Achsen der Druckwerkzylinder 67 bis 70 gelegten Ebene.
  • An den Wandungen 54 und 61 ist mittels Ansätzen 71, 72 bzw. 73, 74 je ein als Gewindespindel 75, 76 ausgebildetes stangenförmiges Leitelement fest angebracht. Wie 3 zeigt, weist der Schlitten 57 ein Rad 77 mit einem im Zentrum befindlichen Muttergewinde auf, in das die Gewindespindel 75 eingreift. Das Rad 77 ist drehbar, aber gegen axiale Verschiebung gesichert im Schlitten 57 gelagert. Im Schlitten 57 ist weiterhin ein Stellmotor 78 untergebracht, der über einen Kettentrieb 79 mit einer Außenverzahnung des Rades 77 in Antriebsverbindung steht. Anstelle eines Kettentriebes könnte auch ein Riementrieb mit Innenverzahnung Verwendung finden. Der Stellmotor 78 ist als Elektromotor ausgebildet. Hierdurch werden bewegte mechanische Antriebsmittel zwischen der Tragwand 50 und dem Schlitten 57 zur Übertragung der Stellbewegung vermieden. Es ist jedoch auch möglich auf die Welle des Stellmotors 78 ein Zahnrad aufzusetzen, das direkt mit einer Außenverzahnung des Rades 77 zusammenwirkt. Anstelle dieses beschriebenen Gewindetriebes kann auch ein Kugelgewindetrieb, ein Rollengewindetrieb oder ein Wälzringgewindetrieb Verwendung fin den. Der Schlitten 57 nimmt weiterhin einen nicht gezeigten Antriebsmotor für die Rotation des Druckwerkzylinders 67 auf. Die weiteren Schlitten 58 bis 60 weisen analoge Stelleinrichtungen mit einem Stellmotor und einem inneren Muttergewinde versehenes Rad auf der Gewindespindel 75 auf. In gleicher Weise nimmt der Schlitten 63 ein Rad 80 mit einem inneren Muttergewinde, das frei drehbar, aber axial unverschiebbar gelagert ist, und einen Stellmotor 81 auf, die wiederum über einen Kettentrieb 82 miteinander in Verbindung stehen. Die Schlitten 64 bis 66 sind gleichartig ausgebildet.
  • 3 zeigt die Lage der Druckwerkzylinder 67 bis 70 zur Durchführung eines Wechsels der das Druckbild tragenden Hülsen 83, 84. Während die Schlitten 57 bis 60 in der Druckabstellung stehen, in der die Druckwerkzylinder 67 bis 70 geringfügig voneinander abgehoben sind, stehen die Schlitten 63 und 66 jeweils in ihrer oberen bzw. unteren Endposition. Der Zugang zu den einen Enden der Druckwerkzylinder 67 und 70 ist daher frei, so dass die Hülsen 83, 84 ausgewechselt werden können. 3 läßt erkennen, dass einer der mittleren Druckwerkzylinder 68, 69 auch unverstellbar angeordnet sein könnte.
  • Das Druckwerk nach 4 unterscheidet sich von demjenigen nach 3 lediglich durch Verwendung anderer Mittel zur Verstellung der Schlitten. Hier findet als stangenförmiges Leitelement eine fest angeordnete Zahnstange 90 Verwendung. In die Zahnstange greift ein Ritzel 91 ein, das auf die Welle eines Stellmotors 92 aufgesetzt ist. Der Stellmotor 92 ist wiederum fest im Schlitten 93 angeordnet. Dieser Schlitten 93 nimmt weiterhin einen Antriebsmotor für die Rotation des Druckwerkzylinders 94 auf. In gleicher Weise ist vor dem anderen Ende der Druckwerkzylinder eine Zahnstange 95 fest angeordnet, in die ein Ritzel 96 eines Stellmotors 97 eingreift. Der Stellmotor 97 und das Ritzel 96 sind in einem Schlitten 98 angeordnet. Die Zahnstangen 90 und 95 sind in allseits geschlossenen Ausnehmungen der Schlitten 93 und 98 so geführt, dass die Ritzel 91, 96 stets im Eingriff mit den Zahnstangen 90, 95 bleiben. Die weiteren Schlitten des Druckwerks sind analog ausgebildet.
  • Auch das Druckwerk gemäß 5 stimmt bis auf die Mittel zum Verstellen der Schlitten mit dem Druckwerk nach 3 überein. Hier ist das stangenförmige Leitelement als Sekundärteil 100 bzw. 101 eines Linearmotors ausgebildet. Mit dem Sekundärteil 100, 101, wirkt eine das Vortriebselement bildendes Primärteil 104 bzw. 105, das fest im Schlitten 102, 103 angeordnet ist, zur Verschiebung der Schlitten zusammen.
  • 6 zeigt die weitere Ausgestaltung eines Druckwerkes nach 3 zur Durchführung eines beidseitigen Drucks auf einer Bedruckstoffbahn 110 im Offsetverfahren. Hier sind an die als Formzylinder ausgebildeten Druckwerkzylinder 67, 70 zwischen den Tragwänden, von denen nur die Tragwand 50 dargestellt ist, verschiebbar angeordnete Anschubkästen 111, 112 vorgesehen, die je ein Feuchtwerk 113, 114 und ein Farbwerk 115, 116 aufnehmen. In der in 6 gezeigten Stellung sind die Farb- und Feuchtwerke an die Druckwerkzylinder 67, 70 angestellt. In gestrichelten Linien sind die Positionen der Einschubkästen 111, 112 bei abgestellten Farb- und Feuchtwerken dargestellt. An die als Übertragungszylinder wirkenden Druckwerkzylinder 68, 69 können Wascheinrichtungen 117, 118 in der gleichen Weise wie die Einschubkästen 111, 112 angestellt bzw. von diesen Zylindern abgehoben werden.
  • 7 zeigt die Verhältnisse beim Einsatz unterschiedlich großer Druckwerkzylindern. Mit den Bezugszeichen 120 bis 123 sind die Positionen der Druckwerkzylinder mit den kleinsten einsetzbaren Durchmessern und die zugehörigen Positionen der mit den Bezugszeichen 124 bis 127 bezeichneten Schlitten angegeben. Dabei sind die Druckwerkzylinder 120 und 123 Formzylinder und die Druckwerkzylinder 121 und 122 Übertragungszylinder eines Offsetdruckwerkes. In dieser dargestellten Position läuft die Bedruckstoffbahn 128 in Richtung des Pfeiles b zwischen den Zylindern 121 und 122 hindurch. Dabei umschlingt sie den Druckwerkzylinder 121 im Auslauf stärker als den Druckwerkzylinder 122. Ein unkontrolliertes längeres Anhaften der Bahn teilweise an einem und teilweise an den anderen der Druckwerkzylinder 121, 122 ist in Folge der Schrägstellung der durch die Achsen der Druckwerkzylinder 121 und 122 gelegten Ebene zur Ebene der Bedruckstoffbahn vermieden.
  • Mit den Bezugsziffern 120a und 123a sind die möglichen Endlagen der Druckwerkzylinder 120 und 123 in der Stellung zum Hülsen- bzw. Zylinderwechsel bezeichnet. In dieser Position sind auch die Druckwerkzylinder 121 und 122 von einander abgestellt, was aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist.
  • Mit den Bezugszeichen 129 bis 132 sind die zum Einsatz vorgesehenen Druckwerkzylinder größten Durchmessers in der Druck-An-Stellung dargestellt. Auch in diesem Fall wird der als Übertragungszylinder wirkende Druckwerkzylinder 130 von der ablaufenden Druckstoffbahn 128 stärker umschlungen als der Druckwerkzylinder 131.
  • Mit 129a und 132a ist die Lage dieser Zylinder in der Druck-Ab-Stellung gezeigt. Die Lage der Druckwerkzylinder 130 und 131, die in dieser Stellung geringfügig von einander abgehoben sind, ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Zeichnung ebenfalls nicht näher dargestellt.
  • In 8 ist angedeutet, dass die Achsen der Druckwerkzylinder nicht in einer Ebene liegen müssen. Hier sind die Druckwerkzylinder 133 und 134 sowie die Druckwerkzylinder 135 und 136 gegeneinander versetzt. Auch die Druckwerkzylinder 134, 135 können versetzt sein. Dies ist insbesondere zweckmäßig, wenn die Führungselemente 137 senkrecht verlaufen, um wiederum eine größere Umschlingung an einem der mittleren Druckwerkzylinder zu erreichen.
  • Die 9 bis 11 gehen von im Prinzip nach der 3 aufgebauten Druckwerken aus. Die hiermit übereinstimmenden Teile und ihre Funktion sind daher nicht nochmals beschrieben.
  • Beim Druckwerk gemäß 9 sind an dem oberen Verbindungsstück 140 und an dem unteren Verbindungsstück 141 des Schrägbett-Maschinengestells je eine Führung 142, 143 angebracht. An jeder Führung ist verschiebbar eine Bebilderungseinrichtung 144 bzw. 145 gelagert. Die Länge der Führungen 142, 143 ist so bemessen, dass die Bebilderungseinrichtungen 144, 145 entlang der ganzen Länge der als Formzylinder ausgebildeten Druckwerkzylinder 146 und 147 bewegt werden können. Zusätzlich sind die Führungen 142, 143 bis hinter die Schlitten 148, 149 verlängert, so dass die Bebilderungseinrichtungen 144, 145 in eine Stellung überführbar sind, in der sie außerhalb des Bereichs der Druckwerkzylinder 146, 147 stehen. Zusätzlich kann eine Löscheinrichtung zum Löschen der Bebilderung vorgesehen sein.
  • 10 zeigt ein Druckwerk mit einer Tragwand 150, die um eine Achse B-B an den Verbindungsstücken 151, 152 schwenkbar gelagert ist. Hierdurch kann die eine Reihe der Schlitten 153 bis 156 mit kegelstumpfförmigen, festen Achszapfen von den Druckwerkzylindern 157 bis 160 abgeklappt werden. Dies bietet eine weitere Möglichkeit, die Druckwerkzylinder 157 bis 160 als ganzes auszuwechseln oder auf den Zylindern aufgebrachte Hülsen auszutauschen.
  • Eine ähnliche, dem gleichen Zweck dienende Anordnung zeigt 11. Hier ist die eine Tragwand 161 in bzw. entgegen der Richtung des Pfeiles c verschiebbar. Hierzu sind an dem oberen Verbindungsstück 162 Führungsschienen 163 und ein als Gewindespindel 164 ausgebildetes Leitelement angebracht. In gleicher Weise sind am unteren Verbindungsstück 165 Führungsschienen 166 und ein als Gewindespindel 167 ausgebildetes Leitelement vorgesehen. In der Tragwand 161 ist dann für jede Gewindespindel 164, 167 ein Vortriebsmittel angeordnet, das entsprechend den Teilen 77 bis 79 gemäß 3 ausgebildet und daher nicht nochmals dargestellt ist. Anstelle einer Gewindestange kann zur Verschiebung der Tragwand 161 auch eine andere vorstehend zur Verschiebung der Schlitten erläuterte Vorrichtung Anwendung finden.
  • Zum Auswechseln der Druckwerkzylinder 168 bis 171 wird die Tragwand 161 in Richtung des Pfeiles c bis in ihre äußere Endlage verschoben. Dann können die Druckwerkzylinder oder auf diese aufgebrachte Hülsen ausgewechselt werden.
  • 12 zeigt einen Druckwerkturm, durch den eine Bedruckstoffbahn 173 senkrecht geführt ist. Hierzu ist an einer horizontal angeordneten Tragwand 174 ein wegen der Umschlingungsverhältnisse an den beiden Gummituchzylindern 175, 176 nur schwach gegen die Waagerechte geneigtes Leitelement 177 vorgesehen, an dem Schlitten 178 bis 181 für die beiden Gummituchzylinder 175, 176 und die beiden Plattenzylinder 182, 183 einstellbar verfahrbar sind. Die weiteren Elemente zur Führung und Einstellung der Schlitten sind wie bei den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen ausgebildet und daher nicht nochmals dargestellt. Die nicht dargestellten, sich parallel zu dem Leitelement 177 erstreckenden schienenförmigen Führungselemente sind wiederum an einer Wandung 184 der Tragwand 174 angebracht, die senkrecht zu einer an die Stirnseiten der Druckwerkzylinder 175, 176, 182, 183 gelegten Ebene verläuft.
  • Wie 12 weiterhin erkennen lässt, können zusätzlich mehrere horizontale Tragwände 185 bis 187 mit den zugehörigen Druckwerkzylindern übereinander angeordnet sein. Eine derartige Konfiguration ist insbesondere für den Druck von Zeitungen und Zeitschriften geeignet. Wenn kein beidseitiger Vier-Farben-Druck gewünscht wird, können auch zwei, drei oder vier verschiedene Bedruckstoffbahnen durch diese Druckwerke geführt werden.
  • Ein weiterer Vorteil der vorbeschriebenen Anordnungen ist darin zu sehen, dass unter Verwendung gleich aufgebauter Komponenten die Anzahl der Zylinder flexibel und modular geändert werden kann. So können beispielsweise Druckwerke mit zwei Zylindern für Flexo- oder direkten Tiefdruck oder Druckwerke mit vier Zylindern für Offset- oder indirekten Tiefdruck unter Verwendung standardisierter Komponenten aufgebaut werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einem Vier-Zylinder-Druckwerk wahlweise eine Bedruckstoffbahn in indirekten Druck beidseitig oder zwei Bahnen je einseitig in direktem Druck zu bedrucken. In beiden Fällen können die äußeren Druckwerkzylinder das Druckbild tragen, während die beiden inneren Druckwerkzylinder im einen Fall als das Druckbild übertragende Gummituchzylinder und im anderen Fall als Gegendruckzylinder, die dann zweckmäßig voneinander abgehoben sind, ausgebildet sein können.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, so ist es nicht zwingend, die Druckwerke mit vier Druckwerkzylindern auszubilden. Beispielsweise könnten auch drei Druckwerkzylinder vorgesehen sein.

Claims (31)

  1. Druckwerk für eine Rollenrotationsdruckmaschine, mit – mindestens zwei je einen eigenen Antriebsmotor aufweisenden Druckwerkzylindern (6-9, 30-33, 67-70), von denen mindestens einer in einem Schlitten (2-5, 22-29, 57-60, 63-66) gelagert und zum anderen mittels einer Schlittenführung am Maschinengestell im Abstand einstellbar ist, – mit wenigstens einer Tragwand (1, 20, 21, 50, 51) des Maschinengestells, die seitlich neben den Enden der Druckwerkzylindern (6-9, 30-33, 67-70) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, – dass die Tragwand (1, 20, 21, 50, 51) eine tragende Außenwandung (10) aufweist, die zu einer an die Stirnflächen der Druckwerkzylinder (6-9, 30-33, 67-70) gelegten Ebene senkrecht verläuft, wobei auf der tragenden Außenwandung (10) angeordnet sind: – Führungselemente (11, 12, 35, 36, 40, 41, 55, 56, 62) für die Schlitten (2-5, 22-29, 57-60, 63-66), an denen je ein verstellbarer Druckwerkzylinder (6-9, 30-33, 67-70) gelagert ist, – ein feststehendes stangenförmiges Leitelement (17, 39, 43, 75, 76, 90, 95, 100) parallel zu den Führungselementen (11, 12, 35, 36, 55, 56, 62), wobei an jedem Schlitten (2-5, 22-29, 57-60, 63-66) ein mit dem Leitelement (17, 39, 43, 75, 76, 90, 95, 100) zur Verschiebung des Schlittens (2-5, 22-29, 57-60, 63-66) zusammenwirkendes angetriebenes Vortriebsmittel gelagert ist.
  2. Druckwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckwerkzylinder (6-9, 30-33, 67-70) gegen Zylinder abweichenden Durchmessers auswechselbar in den Schlitten (2-5, 22-29, 57-60, 63-66) gelagert sind.
  3. Druckwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Druckwerkzylinder (6-9, 30-33, 67-70) Hülsen unterschiedlicher Dicke aufziehbar sind.
  4. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Druckwerkzylinder (6-9) fliegend in einem Schlitten (2-5) gelagert ist.
  5. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Enden jedes Druckwerkzylinders (30-33) in je einem an einer Tragwand (20, 21) geführten Schlitten (22-29) gelagert sind.
  6. Druckwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die an der zweiten Tragwand (21) geführten Schlitten (26-29) lediglich einen Stellmotor aufweisen.
  7. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Stellmotore der Schlitten (57-60, 63-66) als Elektromotoren ausgebildet sind.
  8. Druckwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitten (26-29) am einen Ende der Druckwerkzylinder (30-33) nach Art eines Reitstocks ausgebildet sind und einen zurückziehbaren Achszapfen zur Lagerung je eines Druckwerkzylinders (30-33) aufweisen.
  9. Druckwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstellweg der Schlitten (26-29) am einen Ende der Druckwerkzylinder (30-33) unter Berücksichtigung ihrer Höhe größer als der maximale Durchmesser einer einzusetzenden Hülse oder eines Druckwerkzylinders bemessen ist.
  10. Druckwerk nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwand (1) oder die Tragwände (20, 21) senkrecht angeordnet sind.
  11. Druckwerk nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwand oder die Tragwände (174, 185-187) horizontal angeordnet sind.
  12. Druckwerk nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwand oder die Tragwände (50, 51) schräg zur Laufrichtung der Bedruckstoffbahn angeordnet sind.
  13. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragwände (20, 21, 50, 51, 150, 161) durch Verbindungsstücke (46, 47, 52, 53, 151, 152, 162) an ihren oberen und unteren Enden zu einem Portal-Maschinengestell, vorzugsweise einem Schrägbett-Maschinengestell, miteinander verbunden sind.
  14. Druckwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Tragwände (150) am Maschinengestell schwenkbar angelenkt ist.
  15. Druckwerk nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Tragwände (161) am Maschinengestell in Achsrichtung der Druckwerkzylinder (168-171) verschiebbar geführt ist.
  16. Druckwerk nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem Verbindungsstück (140, 141) eine Bebilderungseinrichtung (144, 145) angebracht ist.
  17. Druckwerk nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Bebilderungseinrichtung (144, 145) parallel zur Achse der Druckwerkzylinder (6-9, 30-33, 67-70) verschiebbar angeordnet ist.
  18. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Tragwand (1, 20, 21, 50, 51) etwa gleich der Länge der den oder die Motoren aufnehmenden Schlitten (2-5, 22-29, 57-60, 63-66) bemessen ist.
  19. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass für die einen Antriebsmotor zur Rotation des Druckwerkzylinders (6-9, 30-33, 67-70) aufnehmenden Schlitten (2-5, 22-25) zwei Führungsschienen (11, 12, 35, 36) vorgesehen sind.
  20. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12, 35, 36, 40, 41, 55, 56, 62) auf ihrer ganzen Länge fest mit der Tragwand (1, 20, 21, 50, 51) verbunden sind.
  21. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitten (2-5) ein kastenförmiges Gehäuse aufweisen, das die Einbauteile umschließt.
  22. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement als Gewindespindel (17, 75, 76) und das Vortriebselement als in dem Schlitten (2, 57, 63) drehbar, aber axial unverschiebbar gelagertes Rad (18) mit einem inneren Muttergewinde ausgeführt ist, die zusammen einen Gewindetrieb bilden.
  23. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement als Zahnstange (90, 95) und das Vortriebselement als Ritzel (91, 96) ausgebildet sind, die zusammen einen Zahnstangentrieb bilden.
  24. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement als schienenförmiger Stator (100, 101) und das Vortriebselement als fest am Schlitten (102, 103) angebrachte Rotorwicklung (104, 105) ausgebildet ist, die zusammen einen Linearmotor bilden.
  25. Druckwerk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindetrieb als Kugelgewindetrieb ausgebildet ist.
  26. Druckwerk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindetrieb als Rollengewindetrieb ausgebildet ist.
  27. Druckwerk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindetrieb als Wälzringgewindetrieb ausgebildet ist.
  28. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass es als vier Zylinder (6-9) umfassendes Schön- und Widerdruckwerk für Offset- oder indirekten Tiefdruck, ausgebildet ist.
  29. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Zylinder umfasst und für Flexo- oder direkten Tiefdruck ausgestaltet ist.
  30. Druckwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass eine formschlüssige Schlittenführung vorgesehen ist.
  31. Druckwerk nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12) einen T-förmigen Querschnitt aufweisen und in eine hinterschnittene Nut im Gleitstück (13, 14) der Schlitten (2-5) eingreifen.
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