DE19905860A1 - Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine - Google Patents
Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden TextilmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle (10) einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine. DOLLAR A Der Arbeitsstellenrechner (32) ist dabei mit einem Fadenzugkraftsensor (54) zum Überwachen der Fadenzugkraft eines von einer Ablaufspule (12) zu einer Auflaufspule (14) laufenden Fadens (22), einem Fadenspanner (36) zum Regulieren der Fadenzugkraft dieses Fadens verbunden sowie einer Fadenschneideinrichtung (52) zum kontrollierten Trennen des laufenden Fadens ausgestattet. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Arbeitsstellenrechner (32) entsprechend der vom Fadenzugkraftsensor (54) ermittelten Fadenzugkraft den Anpreßdruck (APD) der auf den Faden (22) wirkenden Fadenbremseinrichtung (114, 116) des Fadenspanners (36) vorgibt, den vorgegebenen Anpreßdruck (APD¶ist¶) mit einem vorbestimmten Grenzwert für den Anpreßdruck (APD¶max¶) vergleicht und bei Erreichen oder Überschreiten des Wertes (APD¶max¶) für eine vorgegebene Zeitspanne (t¶2¶-t¶1¶) den Spulprozeß unterbricht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer
Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
Solche Kreuzspulen herstellende Textilmaschinen sind
beispielsweise durch die DE 196 50 932 A1 bekannt.
Derartige, sogenannte Kreuzspulautomaten besitzen eine
Vielzahl von als Spulstellen ausgebildeten Arbeitsstellen,
die üblicherweise in Längserstreckung der Spulmaschine
nebeneinander angeordnet sind. Zur Steuerung und Überwachung
ist dabei jeder Spulstelle ein separater
Arbeitsstellenrechner zugeordnet. Die einzelnen
Arbeitsstellenrechner sind außerdem über einen Maschinenbus
mit einer Zentralsteuereinheit der Spulmaschine verbunden.
Zum Ver- und Entsorgen ihrer Arbeitsstellen weisen derartige
Kreuzspulautomaten in der Regel eine Logistikeinrichtung in
Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems auf. In diesem
Spulen- und Hülsentransportsystem laufen, aufrecht auf den
Dornen von Transporttellern stehend, Ablaufspulen, sogenannte
Spinnkopse beziehungsweise Leerhülsen um.
Des weiteren verfügen solche Spulmaschinen über ein die
Arbeitsstellen selbsttätig versorgendes Serviceaggregat in
Form eines sogenannten Kreuzspulenwechslers.
Der Kreuzspulenwechsler übergibt fertiggestellte
Auflaufspulen aus dem Spulenrahmen der Arbeitsstelle an eine
maschinenlange Transporteinrichtung, die die Kreuzspulen zu
einer maschinenendseitig angeordneten Übergabestation
befördert. Anschließend wechselt das Serviceaggregat eine
neue Leerhülse in den Spulenrahmen der betreffenden
Arbeitsstelle ein.
Es ist bekannt, während des Umspulens des Garns von einer
Ablaufspule auf eine Auflaufspule den laufenden Faden durch
einen Fadenzugkraftsensor zu überwachen und die Fadenzugkraft
mittels eines Fadenspanners auf einem vorbestimmten Niveau zu
halten. Das heißt, mittels des Fadenspanners wird eine im
wesentlichen konstante Fadenzugkraft des laufenden Fadens
eingestellt, um auf diese Weise ein gleichmäßiges Aufspulen
des Fadens auf der Auflaufspule sicherzustellen.
Aus der DE 41 29 803 A1 ist bekannt, die aktuelle
Fadenzugkraft des laufenden Fadens mit einem
Fadenzugkraftsensor zu detektieren. Mittels einer von diesem
Fadenzugkraftsensor durchgeführten Fadenzugkraftmessung am
laufenden Faden wird ein Stellsignal für den Fadenspanner
bereitgestellt, der entsprechend dem Stellsignal eine mehr
oder weniger große Bremswirkung auf den laufenden Faden
ausübt. Der Fadenspanner besitzt hierzu eine mit einer
variablen Andruckkraft beaufschlagbare Fadenbremseinrichtung.
Ein derartiger Fadenspanner ist beispielsweise aus der
DE 41 30 301 A1 bekannt. Durch das Zusammenwirken des
Fadenzugkraftsensors mit dem Fadenspanner wird
sichergestellt, daß das Garn mit einer definierten
Fadenzugkraft auf die Auflaufspule gespult wird.
Bei dem aus der DE 41 29 803 A1 bekannten Fadenzugkraftsensor
wird der Faden über ein Fadenführungselement geführt, das an
einem Kopfende einer in einem Magnetfeld angeordneten
Tauchspule angebracht ist. Mit einem derartigen
Fadenzugkraftsensor kann ein Tauchspulenstrom zum Halten der
Position der Tauchspule als direkte Größe für die
Fadenzugkraft entnommen werden, da eine proportionale
Abhängigkeit zwischen der Fadenzugkraft und dem
Tauchspulenstrom besteht. Durch Auswertung des
Tauchspulenstroms läßt sich somit der Verlauf der
Fadenzugkraft überwachen.
Beim Betrieb der Spulmaschine können Betriebszustände
auftreten, bei denen der Faden nicht im Bereich der
Fadenbremseinrichtung des Fadenspanners läuft. Der Faden
läuft beispielsweise neben, vor oder hinter der
Fadenbremseinrichtung. Da der Umspulvorgang hierdurch nicht
unmittelbar betroffen ist, ist diese Fehlführung des Fadens
nicht immer unmittelbar erkennbar, jedoch ist hierbei
nachteilig, daß es durch die fehlende Regulierung der
Fadenzugkraft zu einer fehlerhaften, in der Regel zu weich
gewickelten Auflaufspule kommt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der gattungsgemäßen Art anzugeben, mit dem eine hohe
Wickelqualität der Auflaufspulen sichergestellt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit
den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
Dadurch, daß der Anpreßdruck einer auf den Faden wirkenden
Fadenbremseinrichtung des Fadenspanners durch den
Arbeitsstellenrechner vorgegeben und ständig mit einem
vorbestimmten Anpreßdruck-Grenzwert verglichen wird, kann
sofort festgestellt werden, wenn der augenblickliche
Anpreßdruck den vorgegeben Grenzwert und für eine vorgebbare
Zeitspanne erreicht bzw. überschritten hat.
Auf diese Weise ist zuverlässig gewährleistet, daß jedes
Erreichen beziehungsweise Überschreiten des Grenzwertes über
eine vorbestimmte Zeitspanne, das seine Ursache
beispielsweise in einer fehlerhaften Fadenführung haben kann,
sofort detektiert wird, und entsprechende Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden können. Hierdurch wird vorteilhafterweise
vermieden, daß eine Auflaufspule durch einen fehlerhaft
geführten Faden zu weich und somit fehlerhaft gespult wird.
Insgesamt erhöht sich damit die Effektivität der
Spulmaschine, da durch frühzeitiges Erkennen eines Problems
unmittelbar korrigierend eingegriffen werden kann. Ferner ist
durch das erfindungsgemäße Verfahren sichergestellt, daß alle
hergestellten Auflaufspulen eine im wesentlichen
gleichbleibende, hohe Spulenqualität aufweisen, insbesondere
mit einer gleichbleibenden, definierten Fadenspannung
aufgespult sind.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist des weiteren
vorgesehen, daß der Anpreßdruck der Fadenbremseinrichtung
während eines Hochlaufens der Spule nach einem Spleißvorgang,
in dem Oberfaden und Unterfaden gesucht und automatisch
verbunden wurden, überwacht wird. Hierdurch kann bereits
unmittelbar nach Anlaufen der Arbeitsstelle eine unkorrekte
Führung des Fadens, insbesondere im Bereich des
Fadenspanners, erkannt werden. Das heißt, wenn der Faden
nicht richtig im Fadenspanner zwischen dessen Bremstellern
geführt ist, wird dies vom Arbeitsstellenrechner aufgrund des
Erreichens oder Überschreitens eines vorgegebenen
Anpreßdruckgrenzwertes sofort erkannt und automatisch ein
kontrollierter Fadenschnitt durchgeführt.
Anschließend wird eine vorgebbare Länge des Fadens wieder von
der Auflaufspule abgespult und abgeschnitten. Der Spulprozeß
wird schließlich nach dem neuerlichen Verbinden des
Unterfadens mit dem Oberfaden fortgeführt. Durch diese
Maßnahme wird vorteilhafterweise erreicht, daß eine durch
eine nicht ordnungsgemäße Führung des Fadens fehlerhaft auf
die Auflaufspule aufgewickelte Fadenmenge sofort wieder von
der Auflaufspule entfernt werden kann. Es wird somit eine
gleichbleibende Qualität der gesamten Auflaufspule
sichergestellt. Bevorzugt kann vorgesehen sein, daß nach
mehrmaligem wiederholten Ansprechen der
Anpreßdrucküberwachung in der Anlaufphase die Arbeitsstelle
stillgesetzt und ein entsprechendes Störsignal generiert
wird.
Ferner ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, daß die Überwachung des Anpreßdruckes der
Fadenbremseinrichtung auch während des regulären
Spulprozesses durchgeführt wird. Somit kann auch hier, wenn
der Faden mit einer Spulgeschwindigkeit von bis zu 2.000 m/min
läuft, durch Überwachen des Anpreßdruckes der
Fadenbremseinrichtung eine ordnungsgemäße Führung des Faden
und damit eine definierte Fadenzugkraft sichergestellt
werden. Auch hier erfolgt, wenn der Anpreßdruck für eine
vorgebbare Zeitspanne einen vorgegeben Grenzwert erreicht
oder überschritten hat, ein kontrollierter Fadenschnitt.
Anschließend wird ein Störsignal generiert, das eine
notwendige Überprüfung und/oder Reparatur der betreffenden
Arbeitsstelle anzeigt.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich
aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Arbeitsstelle (Spulstelle)
einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des
Arbeitsstellenrechners einer Spulstelle, der mit
einem Fadenzugkraftsensor, einem Fadenspanner sowie
einer Fadenschneideinrichtung in Verbindung steht.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht eine mit 10 bezeichnete
Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine 1.
Derartige, als Kreuzspulautomaten bekannte Textilmaschinen
verfügen über eine Vielzahl nebeneinander angeordneter
Spulstellen (Arbeitsstellen) 10, auf denen Ablaufspulen 12
(nachfolgend auch Spinnkopse genannt) zu großvolumigen
Auflaufspulen 14 (nachfolgend auch Kreuzspulen genannt)
umgespult werden. Die Spinnkopse 12 gelangen hierbei über
eine Transporteinrichtung 16 zu den einzelnen Spulstellen 10.
Die Transporteinrichtung 16 umfaßt, wie an sich bekannt, eine
Vielzahl, im einzelnen nicht näher bezeichneter
Transportstrecken, auf denen, auf Transporttellern 20
aufgesteckt, Spinnkopse 12 oder Leerhülsen 18 befördert
werden.
Von einem sich in Spulposition I befindenden Spinnkops 12
wird ein Faden 22 abgezogen. Der vom Spinnkops 12 abgezogene
Faden 22 passiert auf seinem Weg zur Kreuzspule 14 in
Fadenlaufrichtung 24 zunächst einen Unterfadensensor 28, der
über eine Signalleitung 30 mit einem Arbeitsstellenrechner 32
verbunden ist.
Mittels dieses Unterfadensensors 28 wird zum Beispiel nach
einem Fadenbruch oder einem kontrollierten Fadenschnitt, vor
Einleitung der Oberfadensuche, festgestellt, ob überhaupt ein
Unterfaden 34 vorhanden ist.
Oberhalb des Unterfadensensors 28 ist ein Fadenspanner 36
angeordnet. Der Fadenspanner 36 umfaßt, wie in Fig. 2
angedeutet ist, zwei Bremsteller 114, 116, die auf den
laufenden Faden 22 einen Anpreßdruck APD ausüben. Der
Fadenspanner 36 wird zu diesem Zweck vom
Arbeitsstellenrechner 32 über eine Steuerleitung 38 definiert
angesteuert.
Außerhalb des regulären Fadenlaufweges ist eine
Fadenendenverbindungseinrichtung 40, die beispielsweise als
pneumatischer Spleißer ausgebildet ist, angeordnet. Die
Spleißeinrichtung 40 ist über eine Signalleitung 42 ebenfalls
mit dem Arbeitsstellenrechner 32 verbunden. Im weiteren
Verlauf des Fadenlaufweges ist zur Feststellung von
Garnfehlern ein Fadenreiniger 44 angeordnet. Mittels des
Fadenreinigers 44 wird ständig die Qualität des laufenden
Fadens überwacht. Die Signale des Fadenreinigers 44 werden
zur Auswertung über eine Signalleitung 48 dem
Arbeitsstellenrechner 32 zugeführt. Beim Auftreten eines
Garnfehlers wird von dem Arbeitsstellenrechner 32 über eine
Steuerleitung 50 eine Schneideinrichtung 52 betätigt und der
Faden 22 getrennt.
In Fadenlaufrichtung 24 sind nach dem Fadenreiniger 44 noch
ein Fadenzugkraftsensor 54 sowie eine Paraffiniereinrichtung
46 angeordnet. Der Fadenzugkraftsensor 54 ist dabei über eine
Signalleitung 56 ebenfalls mit dem Arbeitsstellenrechner 32
verbunden.
Während des Spulbetriebes wird mittels des
Fadenzugkraftsensors 54 ständig die Fadenzugkraft des
laufenden Fadens 22 überwacht und entsprechend dem vom
Fadenzugkraftsensor 54 gelieferten Fadenzugkraftsignal Fspist
über den Arbeitsstellenrechner 32 der Fadenspanner 36
angesteuert. Das heißt, die Bremsteller 114, 116 des
Fadenspanners 36 beaufschlagen den Faden 22 mit einem
Anpreßdruck APDist, der sicherstellt, daß sich am laufenden
Faden 22 eine im wesentlichen konstante Fadenzugkraft Fspist
einstellt, die eine gleichmäßige Packungsdichte der
zu fertigenden Kreuzspule 14 gewährleistet.
Auf die Paraffiniereinrichtung 46 folgt in Fadenlaufrichtung
24 schließlich ein Fadenführer 58, über den der Faden 22 auf
eine Spultrommel 60, eine sogenannte Nuttrommel, aufläuft,
die für eine kreuzweise Verlegung des Fadens 22 nach der
Wicklungsart "wilde Wicklung" sorgt. Die Kreuzspule 14 ist
über eine nicht näher dargestellte Hülse in einem schwenkbar
gelagerten Spulenrahmen 64 drehbar gelagert und liegt dabei
mit ihrem Außenumfang an der einzelmotorisch angetriebenen
Spultrommel 60 an, die die Kreuzspule 14 über Reibschluß
mitnimmt.
Die Spulstelle 10 besitzt ferner eine Saugdüse 66 sowie ein
Greiferrohr 68. Das Greiferrohr 68 dient dabei zum Ergreifen
des vom Spinnkops 12 stammenden Unterfadens 34, der bei einem
kontrollierten Fadenreinigungsschnitt oder bei einem
Fadenbruch oberhalb des Fadenspanners in der Regel im
Fadenspanner 36 gehalten ist. Das um eine Drehachse 72
verschwenkbare Greiferrohr 68 ist an eine zentrale
Unterdruckversorgung 76 der Spulmaschine 1 angeschlossen, die
mit einer Unterdruckquelle 78 in Verbindung steht. Die
Greiferrohrmündung bewegt sich dabei entlang der gestrichelt
eingezeichneten Bewegungsbahn 74. Das Verschwenken des
Greiferrohrs 68 erfolgt, durch den Arbeitsstellenrechner 32
gesteuert, über eine an sich bekannte und daher nicht näher
dargestellte Antriebseinrichtung.
Die Saugdüse 66 dient zum Aufnehmen eines auf die Kreuzspule
14 aufgelaufenen Oberfadens 80. Hierzu ist die Saugdüse 66 um
eine Drehachse 82 derart verschwenkbar, daß ihre Mündung 84
eine Bewegungsbahn 86 durchläuft. Die Saugdüse 66 ist
ebenfalls mit der Unterdruckversorgung 76 verbunden. Die
Schwenkbewegung der Saugdüse 66 wird über den
Arbeitsstellenrechner 32 durch Ansteuern einer an sich
bekannten, nicht dargestellten Antriebseinrichtung,
vorzugsweise eines Kurvenscheibenpaketes, ausgelöst.
Die Spulstelle 10 umfaßt weitere mechanische, elektrische und
pneumatische Komponenten, die im Rahmen der vorliegenden
Beschreibung nicht näher erläutert werden sollen.
In Fig. 2 ist schematisch der Arbeitsstellenrechner 32 sowie
dessen Verschaltung mit dem Fadenspanner 36, dem
Fadenzugkraftsensor 54 und der Fadenschneideinrichtung 52
dargestellt.
Der in Fig. 2 lediglich stark schematisch dargestellte
Fadenspanner 36 ist an sich bekannt und beispielsweise in der
DE 195 26 901 A1 ausführlich beschrieben.
Als Fadenzugkraftsensor 54 kommt vorzugsweise eine
Einrichtung zur Verwendung, wie sie beispielsweise durch die
DE 41 29 803 A1 ebenfalls bekannt ist.
Eine elektrisch ansteuerbare Fadenschneideinrichtung, wie sie
unter der Bezugszahl 52 angedeutet ist, ist im
Textilmaschinenbau seit langem Stand der Technik. Solche
Einrichtungen weisen in der Regel eine durch einen
Elektromagnet gezielt ausfahrbare Schneide auf, die bei
Bestromung des Elektromagneten gegen einen Anschlag gedrückt
wird und dabei den vor der Schneide vorbeilaufenden Faden
zuverlässig durchtrennt.
Der Arbeitsstellenrechner 32, der im Ausführungsbeispiel über
einen Fadenspannungs-Sollwertgeber 90, einen Anpreßdruck-
Grenzwertgeber 100, einen Regler 99, einen Komparator 92
sowie über einen mit einem Zeitglied 96 ausgestatteten
Komparator 102 verfügt, ist über eine Signalleitung 56 mit
dem Fadenzugkraftsensor 54, über eine Stelleitungen 50 mit
der Fadenschneideinrichtung 52 und über eine Stelleitung 38
mit dem Fadenspanner 36 verbunden.
Wie in Fig. 2 angedeutet, wird der Komparator 92 dabei über
die über die Signalleitung 56 mit den Fadenzugkraft-Istwerten
Fspist sowie über die Signalleitung 91 mit den Fadenzugkraft-
Sollwerten Fspsoll versorgt. Das generierte Komparatorsignal
gelangt über die Signalleitung 95 zum Regler 99, der über die
Stelleitung 38 dafür sorgt, daß am Fadenspanner 36 ein
Anpreßdruck APDist ansteht, der eine konstante Fadenzugkraft
Fspist gewährleistet.
Das Reglersignal wird über die Leitung 97 des weiteren auf
den Komparator 102 gegeben, der vorzugsweise mit einem
Zeitschaltglied 96 ausgestattet ist. Der Komparator 102 ist
über eine Leitung 101 außerdem mit einem Anpreßdruck-
Grenzwertgeber 100 verbunden, sowie ausgangsseitig über die
Stelleitung 50 an die Fadenschneideinrichtung 52
angeschlossen.
Während des Umspulprozesses läuft der von der Ablaufspule 12
abgewickelte Fadens 22 auf seinem Weg zur Auflaufspule 14 in
der Regel zwischen den Bremstellern 114, 116 des Fadenspanner
36. Durch definiertes Einstellen des Anpreßdruckes APD der
Bremsteller 114, 116 wird dabei dafür gesorgt, daß der Faden
22 mit zumindest annähernd konstantes Fadenzugkraft auf die
Kreuzspule 14 aufgespult wird. Die Fadenzugkraft wird während
des gesamten Spulprozesses durch den Fadenzugkraftsensor 54
überwacht.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, daß der Faden 22 nicht
zwischen den Bremstellern 114, 116 geführt ist, sondern vor,
hinter oder neben diesen Bremstellern läuft. Da eine solche
Fehlführung des Fadens 22 vom Bedienpersonal oft nicht
bemerkt wird, besteht in diesen Fällen die Gefahr, daß der
Faden 22, obwohl die Bremsteller mit maximalem Anpreßdruck
angestellt sind, mit einer zu niedrigen Fadenzugkraft
aufgespult wird, was zu einer fehlerhaften, weil zu weich
gespulten Auflaufspule 14 führt.
Zu einer solchen Fehlführung des Fadens 22 kann es während
des regulären Spulbetriebes, beispielsweise durch
Herausspringen des Fadens infolge einer Fadenschlinge kommen.
Eine Fehlführung des Fadens kann allerdings auch durch nicht
ordnungsgemäßes Wiedereinführen des Fadens im Zuge eines
Fadenverbindungsvorganges nach einem Fadenschnitt oder einem
Fadenbruch entstehen.
Erfindungsgemäß wird die Fadenzugkraft des laufenden Fadens
22 ständig über den Fadenzugkraftsensor 54 abgetastet und der
ermittelte Fadenzugkraft-Istwert Fspist im Komparator 92 mit
einem Fadenzugkraft-Sollwert Fspsoll verglichen, der von einem
Fadenzugkraft-Sollwertgeber 90 vorgegeben wird.
Ausgangsseitig ist der Komparator 92 mit einem Regler 99
verbunden, der dafür sorgt das am Fadenspanner 36 stets der
erforderlich Anpreßdruck APD anliegt.
Das entsprechende Reglersignal, das jeweils einem bestimmten
Anpreßdxuck APDist der Bremsteller 114, 116 des Fadenspanners
36 entspricht, wird außerdem auf einen weiteren Komparator
102 gelegt, der mit einem Zeitschaltglied 96 ausgestattet
ist.
Der Komparator 102 ist eingangsseitig noch mit einem
Anpreßdruck-Grenzwertgeber 100 verbunden, der den maximal
zulässigen Anpreßdruck APDmax festlegt.
Wenn der Komparator 102 bei seinem Vergleich feststellt, daß
der Anpreßdruck APDist eine vorgegebene Zeitspanne t2-t1 den
vorgegebenen maximalen Anpreßdruck APDmax erreicht oder
überschreitet, wird über die Stelleitung 50 die
Fadenschneideinrichtung 52 aktiviert und der laufende Faden
22 getrennt.
Der Arbeitsstellenrechner 32 löst daraufhin noch folgende
Aktionen aus:
Über eine nicht dargestellte Antriebseinrichtung wird sofort der Spulenrahmen 64 von der Spultrommel 60 abgehoben und dadurch verhindert, daß das auf die Umfangsfläche der Kreuzspule 14 auflaufende Fadenende (Oberfaden 80) durch die Spultrommel 60 so eingewalzt wird, daß es später durch die Saugdüse 66 nicht mehr aufnehmbar ist. Die Kreuzspule 14 wird außerdem durch eine (nicht dargestellt) Spulenbremse in den Stillstand abgebremst. Außerdem wird durch den Unterfadensensor 28 detektiert, ob ein Unterfaden 34 vorliegt. Bei einem positiven Signal des Unterfadensensors 28 wird ein Fadenendenverbindungsvorgang gestartet. Dies bedeutet, zunächst wird das Greiferrohr 68 derart angesteuert, daß seine Mündung in den Fadenlaufweg des Fadens 22 gelangt und den am Fadenspanner 36 festgelegten Unterfaden 34 greift. Anschließend wird das Greiferrohr 68 entlang der Bewegungsbahn 74 verschwenkt, so daß der gegriffene Unterfaden 34 in die Spleißeinrichtung 40 eingelegt wird. Nachfolgend oder gleichzeitig wird die Oberfadenaufnahme gestartet. Zu diesem Zweck wird die Mündung 84 der Saugdüse 66 an den Umfang der Kreuzspule 14 angeschwenkt und die Spultrommel 60 entgegen der Aufwickelrichtung angetrieben, so daß die Kreuzspule 14 rückwärts dreht. Durch den an der Mündung 84 der Saugdüse 66 anliegenden Unterdruck wird der Oberfaden 80 von der Oberfläche der Kreuzspule 14 aufgenommen und gegebenenfalls mittels einer innerhalb der Saugdüse 66 angeordneten (nicht dargestellten) Fadenschneid- und Sensoreinrichtung ausgereinigt, das heißt, das fehlerhaft, weil zu weich, auf die Kreuzspule 14 aufgewickelte Fadenstück wird herausgeschnitten und abgesaugt.
Über eine nicht dargestellte Antriebseinrichtung wird sofort der Spulenrahmen 64 von der Spultrommel 60 abgehoben und dadurch verhindert, daß das auf die Umfangsfläche der Kreuzspule 14 auflaufende Fadenende (Oberfaden 80) durch die Spultrommel 60 so eingewalzt wird, daß es später durch die Saugdüse 66 nicht mehr aufnehmbar ist. Die Kreuzspule 14 wird außerdem durch eine (nicht dargestellt) Spulenbremse in den Stillstand abgebremst. Außerdem wird durch den Unterfadensensor 28 detektiert, ob ein Unterfaden 34 vorliegt. Bei einem positiven Signal des Unterfadensensors 28 wird ein Fadenendenverbindungsvorgang gestartet. Dies bedeutet, zunächst wird das Greiferrohr 68 derart angesteuert, daß seine Mündung in den Fadenlaufweg des Fadens 22 gelangt und den am Fadenspanner 36 festgelegten Unterfaden 34 greift. Anschließend wird das Greiferrohr 68 entlang der Bewegungsbahn 74 verschwenkt, so daß der gegriffene Unterfaden 34 in die Spleißeinrichtung 40 eingelegt wird. Nachfolgend oder gleichzeitig wird die Oberfadenaufnahme gestartet. Zu diesem Zweck wird die Mündung 84 der Saugdüse 66 an den Umfang der Kreuzspule 14 angeschwenkt und die Spultrommel 60 entgegen der Aufwickelrichtung angetrieben, so daß die Kreuzspule 14 rückwärts dreht. Durch den an der Mündung 84 der Saugdüse 66 anliegenden Unterdruck wird der Oberfaden 80 von der Oberfläche der Kreuzspule 14 aufgenommen und gegebenenfalls mittels einer innerhalb der Saugdüse 66 angeordneten (nicht dargestellten) Fadenschneid- und Sensoreinrichtung ausgereinigt, das heißt, das fehlerhaft, weil zu weich, auf die Kreuzspule 14 aufgewickelte Fadenstück wird herausgeschnitten und abgesaugt.
Anschließend wird die Saugdüse 66 entlang der Bewegungsbahn
86 nach unten verschwenkt, so daß der Oberfaden 80 ebenfalls
in die Spleißeinrichtung 40 eingelegt wird. Der Oberfaden 80
wird dabei durch die Saugdüse 66 sowohl in Anlage an den
Fadenzugkraftsensor 54 gebracht als auch in den Fadenreiniger
44 eingefädelt.
Über die Stelleitung 42 wird anschließend die
Spleißeinrichtung 40 veranlaßt, den Unterfaden 34 mit dem
Oberfaden 80 zu verbinden. Anschließend wird, vom
Arbeitsstellenrechner 32 initiiert, der Spulenrahmen 64
wieder abgesenkt, so daß die Kreuzspule 14 wieder mit der
Spultrommel 60 in Kontakt kommt und der Spulprozeß wieder
aufgenommen wird.
Die dabei am Faden 22 entstehende Fadenzugkraft
(Fadenspannung) wird sofort über den Fadenzugkraftsensor 54
erfaßt und über die Signalleitung 56 als Fadenzugkraftsignal
Fspist dem Arbeitsstellenrechner 32 zugeleitet, der auch die
vorstehend beschriebene Kontrolle des Anpreßdruckes APD des
Fadenspanners 36 durchführt.
Wenn der Arbeitsstellenrechner 32 dabei feststellt, daß
wiederum für eine vorbestimmte Zeitspanne ein vorgegebener
Grenzwert des Anpreßdruckes erreicht oder überschritten wird,
wird abermals ein kontrollierter Fadenschnitt durchgeführt
und anschließend ein neuer Fadenverbindungsvorgang gestartet.
Wenn auch nach dem dritten Fadenverbindungsvorgang ein zu
hoher Anpreßdruck des Fadenspanners 36 registriert wird, wird
die betreffende Spulstelle in Blockierung gesetzt. Ein
Rotlicht an der Spulstelle zeigt dabei an, daß ein manueller
Eingriff durch das Bedienungspersonals notwendig ist.
Ein Überwachung des Anpreßdruckes des Fadenspanners 36
erfolgt nicht nur während des Hochlaufens der Arbeitsstelle
10 nach einem Fadenverbindungsvorgang, das heißt bei einer
relativ geringen Spulgeschwindigkeit des Fadens 22 von
beispielsweise 100 m/min. sondern auch während des regulären
Spulprozesses, bei dem beispielsweise Spulgeschwindigkeiten
von zirka 2000 m/min des Fadens 22 erreicht werden.
Wird während des regulären Spulbetriebes festgestellt, daß
der Anpreßdruck APDist für eine vorbestimmte Zeitspanne einen
vorgegebenen Grenzwert erreicht oder überschritten hat, sorgt
auch hier der Arbeitsstellenrechner 32 dafür, daß es zu einem
kontrollierten Fadenschnitt und zu einem Stillsetzen der
betreffenden Spulstelle 10 kommt.
Insgesamt wird durch die Überwachung des Anpreßdruckes APDist
des Fadenspanners 36 erreicht, daß fehlerhaft (zu weich)
aufgewickelter Faden 22 sofort erkannt wird und eine
Fehlerbeseitigung unmittelbar eingeleitet werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren führt somit insgesamt zu einer
Sicherung der Qualität der von den Spulmaschinen 1
hergestellten Kreuzspulen 14.
Claims (7)
1. Verfahren zum Betreiben einer Arbeitsstelle einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, mit einem an
einen Arbeitsstellenrechner angeschlossenen
Fadenzugkraftsensor zum Überwachen der Fadenzugkraft eines
von einer Ablaufspule zu einer Auflaufspule laufenden
Fadens sowie einem Fadenspanner zum Regulieren der
Fadenzugkraft,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitsstellenrechner (32) entsprechend der vom
Fadenzugkraftsensor (54) ermittelten Fadenzugkraft den
Anpreßdruck (APD) einer auf den Faden (22) wirkenden
Fadenbremseinrichtung (114, 116) des Fadenspanners (36)
vorgibt, diesen vorgegebenen Anpreßdruck (APDist) mit einem
vorbestimmten Grenzwert für den Anpreßdruck (APDmax)
vergleicht und wenn der Grenzwert für eine vorgegebene
Zeitspanne (t2-t1) erreicht oder überschritten wird, den
Spulprozeß unterbricht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Überwachung des Anpreßdruckes (APDist) während des
Hochlaufens der Arbeitsstelle (10) nach einem
durchgeführten Spleißvorgang erfolgt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß, wenn der Grenzwert des Anpreßdruckes
(APDmax) für die vorgegebene Zeitspanne (t2-t1) erreicht
oder überschritten wird, ein kontrollierter Fadenschnitt
durchgeführt, eine vorgebbare Länge des Fadens (22) von
der Auflaufspule (14) zurückgespult und abgeschnitten
wird, und nach erfolgtem neuen Spleißvorgang der
Spulprozeß fortgesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verfahrensschritte wenigstens einmal wiederholt werden und
bei neuerlichem Erreichen des Grenzwertes des
Anpreßdruckes (APDmax) für die vorgegebene Zeitspanne
(t2-t1) die Arbeitsstelle (10) in Blockierung gesetzt,
das heißt, abgeschaltet wird.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Überwachung des Anpreßdruckes
(APDist) während des regulären Spulprozesses der
Arbeitsstelle (10) erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei
Erreichen oder Überschreiten des Grenzwertes des
Anpreßdruckes (APDmax) für die vorgegebene Zeitspanne
(t2-t1) die Arbeitsstelle (10) in Blockierung gesetzt, das
heißt, abgeschaltet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorgebbare Zeitspanne (t2-t1)
zwischen 1 s und 3 s, insbesondere 2 s beträgt.
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