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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbinden eines mit einer Auflaufspule verbundenen Oberfadens und eines mit einer Ablaufspule verbundenen Unterfadens an einer Arbeitsstelle einer Spulmaschine, wobei der Oberfaden mittels einer ersten Saugdüse von der Auflaufspule erfasst, aufgenommen und in eine Fadenverbindungseinrichtung eingelegt wird und der Unterfaden mittels einer zweiten Saugdüse erfasst, aufgenommen und in die Fadenverbindungseinrichtung eingelegt wird und anschließend die beiden Fadenenden miteinander verbunden werden. Die Erfindung betrifft ferner eine Arbeitsstelle einer Spulmaschine mit einer Vorrichtung zum Verbinden eines Oberfadens und eines Unterfadens. Die Vorrichtung umfasst eine erste Saugdüse, die zur Erfassung, zur Aufnahme und zum Einlegen des Oberfadens in eine Fadenverbindungseinrichtung ausgebildet ist und eine zweite Saugdüse, die zur Erfassung, zur Aufnahme und zum Einlegen des Unterfadens in die Fadenverbindungseinrichtung ausgebildet ist.
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Die
DE 199 38 432 A1 offenbart eine Arbeitsstelle einer Spulmaschine mit einer Vorrichtung zum Verbinden eines Oberfadens und eines Unterfadens und beschreibt ein entsprechendes Verfahren. Zur Handhabung des Oberfadens ist eine erste Saugdüse vorhanden, die schwenkbar gelagert ist und mit Unterdruck beaufschlagt wird. Die erste Saugdüse weist einen Saugschlitz auf, der es ermöglicht, das Ende des Oberfadens auf der Auflaufspule zu erfassen. Der Saugschlitz erstreckt sich in axialer Richtung der Auflaufspule. Die zweite Saugdüse zur Behandlung des Unterfadens ist als Greiferrohr ausgebildet. Das Greiferrohr kann zur Erfassung des Unterfadens ebenfalls mit Unterdruck beaufschlagt werden. Es weist eine Greiferrohrklappe auf, an der ein Fadenverlegungshaken angeordnet ist.
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Bei einer Fadenunterbrechung, wie sie nach einem Fadenbruch oder einem Reinigerschnitt auftritt, ist der Unterfaden in der Regel in einem Fadenspanner gehalten, während der Oberfaden auf die Oberfläche der Auflaufspule aufgelaufen ist. Während des Spulprozesses ist die erste Saugdüse in einer unteren Position hinter dem Fadenlauf positioniert. Das heißt, zur Erfassung des Oberfadens bei einer Fadenunterbrechung muss die erste Saugdüse zunächst in eine obere Position schwenken, so dass sich die erste Saugdüse mit ihrem Saugschlitz vor der Auflaufspule befindet. Zur Erfassung des Oberfadens wird die erste Saugdüse mit Unterdruck beaufschlagt und die Auflaufspule langsam gegen die Wickelrichtung gedreht. Wenn die Saugdüse den Oberfaden aufgenommen hat, schwenkt sie in die untere Position und legt dabei den Oberfaden in die als Spleißeinrichtung ausgebildete Fadenverbindungeinrichtung ein. Anschließend wird mittels des Greiferrohres der Unterfaden abgeholt. Das Greiferrohr wird hierzu mit seiner Greiferrohrmündung in einem Bereich knapp unterhalb des Fadenspanners geschwenkt und ergreift dort pneumatisch den Unterfaden. Beim Herabschwenken wird die Greiferrohrklappe mittels einer Steuerkulisse geöffnet. Beim Hochschwenken des Greiferrohres schließt die Greiferrohrklappe wieder und fixiert dadurch den Unterfaden mechanisch. Auf seinem Weg in die obere Endlage schneidet das Greiferrohr mit seinem an der Greiferrohrklappe angeordneten Fadenverlegehaken den Weg des Oberfadens und nimmt diesen mit. Mittels einer oberen Steuerkulisse wird die Greiferrohrklappe vor Erreichen der oberen Endposition kurzzeitig geöffnet und der Unterfaden unter der Wirkung des anstehenden Unterdruckes gestrafft. Gleichzeitig führt das Öffnen der Greiferrohrklappe zu einer Straffung des um den Fadenverlegehaken herumlaufenden Oberfadens. Der Spleissvorgang kann nun durchgeführt werden. Nach erfolgter Fadenverbindung kann das Greiferrohr zurückgeschwenkt werden. Die erste Saugdüse dagegen befindet sich hinter dem Fadenlauf und kann aufgrund ihrer Ausdehnung quer zur Fadenlaufrichtung nicht hochgeschenkt werden. Sie verbleibt während des Spulprozesses bis zur nächsten Fadenunterbrechung in der unteren Position. Es ist nachteilig, dass die Saugdüse erst nach einer Fadenunterbrechung in eine Position vor die Auflaufspule hochgeschwenkt werden kann, da sich dadurch die Zeit für die Durchführung der Fadenverbindung verlängert. Je länger eine Schaltung zur Verbindung von Ober- und Unterfaden dauert, desto geringer ist die Produktivität der Spulmaschine.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Zeit für die Fadenverbindung zu verkürzen und damit die Produktivität der Spulmaschine zu erhöhen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Verfahrensanspruches 1 sowie des Vorrichtungsanspruches 5 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Zur Lösung der Aufgabe ist während des Spulvorganges die erste Saugdüse mit ihrem Saugschlitz im Bereich der Auflaufspule in einer Ausgangsstellung positioniert und ein Saugdüsenkopfteil mit dem Saugschlitz der ersten Saugdüse ist in einer ersten Stellung so positioniert, dass der Saugschlitz in Richtung der Auflaufspule weist. Bei einer Fadenunterbrechung wird die erste Saugdüse mit Saugluft beaufschlagt, um den Oberfaden zu erfassen. Die erste Saugdüse wird nach Erfassen und Aufnehmen des Oberfadens mit dem aufgenommenen Oberfaden in eine Fadeneinlegestellung für das Einlegen des Oberfadens in die Fadenverbindungseinrichtung verschwenkt. Nach dem Fadenverbindungsvorgang wird das Saugdüsenkopfteil, das an einem rohrförmigen Anschlussteil der ersten Saugdüse drehbar gelagert ist, um die Längsachse des rohrförmigen Anschlussteils aus der ersten Stellung soweit in eine zweite Stellung gedreht, dass die erste Saugdüse vorbei an dem Fadenlauf verschwenkt werden kann. Danach wird die erste Saugdüse vorbei an dem Fadenlauf wieder in ihre Ausgangsstellung verschwenkt und das Saugdüsenkopfteil wird, nachdem die erste Saugdüse den Fadenlauf der Arbeitsstelle passiert hat, wieder in die erste Stellung gedreht.
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Erfindungsgemäß ist die erste Saugdüse während des normalen Spulprozesses betriebsbereit im Bereich der Auflaufspule positioniert. Das heißt, bei einer Fadenunterbrechung kann die Oberfadensuche sofort beginnen. Um dies zu erreichen, wird die erste Saugdüse unmittelbar nach einer Fadenverbindung mit dem Saugschlitz im Bereich der Auflaufspule platziert. Ermöglicht wird dies durch ein Drehen des Saugdüsenkopfteils. In der ersten Stellung des Saugdüsenkopfteils, in der der Saugschlitz in Richtung der Auflaufspule weist, hat das Saugdüsenkopfteil eine relativ große Ausdehnung quer zum Fadenlauf. Die Länge des Saugschlitzes orientiert sich an der Breite der Auflaufspule, damit der Faden sicher erfasst werden kann. Zur Erfassung des Oberfadens muss die Längsausdehnung des Saugschlitzes im Wesentlichen parallel zur Achse beziehungsweise zur Umfangsfläche der Auflaufspule angeordnet sein. Damit die erste Saugdüse nach der Fadenverbindung an dem im Fadenlauf befindlichen Faden vorbeischwenken kann, wird das Saugdüsenkopfteil auf dem rohrförmigen Anschlussteil gedreht. Der größte seitliche Abstand des Saugdüsenkopfteils vom Fadenlauf wird mit einer Drehung um die Längsachse des rohrförmigen Anschlussteils um 90° erreicht. Je nach Ausbildung des Saugdüsenkopfteils kann jedoch eine geringe Drehung ausreichend sein, damit die erste Saugdüse am Fadenlauf vorbeischwenken kann. Die Längsausdehnung des Saugschlitzes ist bei einer Drehung um 90° im Wesentlichen senkrecht zur Achse beziehungsweise zur Umfangsfläche der Auflaufspule. Die Ausdehnung der ersten Saugdüse in axialer Richtung der Auflaufspule wird durch das Drehen des Saugdüsenkopfteils deutlich reduziert. Aus diesem Grund kann die erste Saugdüse an dem im regulären Fadenlauf befindlichen Faden vorbei in eine obere Stellung geschwenkt werden und damit wieder in die Ausgangsstellung mit dem Saugschlitz in Bereich der Auflaufspule. Um den Oberfaden bei der nächsten Fadenunterbrechung sofort erfassen zu können, muss auch das Saugdüsenkopfteil wieder in die erste Stellung gedreht werden. Das Verschwenken der ersten Saugdüse von der Fadeneinlegeposition zurück in die Ausgangsposition kann durchgeführt werden, während der Spulprozess bereits wieder anläuft. Die Zeit für die Fadenverbindung und damit die Zeit der Spulunterbrechung verkürzt sich also gegenüber dem Stand Technik um die Schwenkzeit der ersten Saugdüse.
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Die Zeit für die Fadenverbindung kann weiter reduziert werden, wenn das Erfassen, das Aufnehmen und das Einlegen in die Fadenverbindungseinrichtung des Unter- und Oberfadens teilweise gleichzeitig erfolgt. Die zweite Saugdüse kann den Unterfaden bereits erfassen und aufnehmen, während die erste Saugdüse den Oberfaden erfasst, aufnimmt und in die Fadenverbindungseinrichtung einlegt. Das heißt, nach dem Einlegen des Oberfadens kann der Unterfaden sofort in die Fadenverbindungseinrichtung eingelegt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird während des Spulprozesses die Position der ersten Saugdüse in Abhängigkeit von dem Durchmesser der Auflaufspule so verändert, dass der Abstand des Saugschlitzes von der Auflaufspule während des Spulprozesses in einem vorgegebenen Bereich bleibt. Während des Spulprozesses nimmt der Durchmesser der Auflaufspule stetig zu. Ohne eine Anpassung der Position der ersten Saugdüse an den Spulendurchmesser müsste also die Position der ersten Saugdüse so gewählt werden, dass der Abstand des Saugschlitzes von der Auflaufspule zunächst eher groß ist, da der Abstand mit zunehmendem Durchmesser abnimmt und ansonsten die Gefahr der Kollision von Saugdüsenkopfteil und Auflaufspule besteht. Bei zu großem Abstand verschlechtert sich jedoch die Sicherheit, mit der das Fadenende von der Auflaufspule aufgenommen werden kann. Ein Schwenken der ersten Saugdüse in Richtung der Auflaufspule nach Eintritt der Fadenunterbrechung kostet zusätzlich Zeit. Die bevorzugte Ausführungsform sorgt also dafür, dass die Sicherheit, mit der das Fadenende aufgefunden werden kann, während der gesamten Spulreise unverändert bleibt, ohne dass sich die Zeit für die Fadenverbindung verlängert.
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Nachdem eine Fadenunterbrechung erkannt wurde, wird die Auflaufspule abgebremst, um die Fadenverbindung durchführen zu können. Bei dem im Stand der Technik bekannten Verfahren wird die erste Saugdüse erst nach dem Eintreten der Fadenunterbrechung in den Bereich der Auflaufspule geschwenkt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Spule in der Regel bereits im Stillstand und das Fadenende ist auf die Auflaufspule aufgelaufen. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren befindet sich die erste Saugdüse beim Eintritt der Fadenunterbrechung jedoch betriebsbereit vor der Auflaufspule. Deshalb wird vorteilhafterweise die erste Saugdüse bereits während des Bremsvorganges der Auflaufspule mit Saugluft beaufschlagt. Dadurch kann bereits das auflaufende Fadenende, das heißt bevor es vollständig auf die Auflaufspule aufgelaufen ist, erfasst werden. Oder es wird zumindest die Ablage des Oberfadens auf die Auflaufspule so beeinflusst, dass das aufgelaufene Fadenende leichter erfasst wird.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ferner eine Arbeitsstelle einer Spulmaschine mit einer Vorrichtung zum Verbinden eines mit einer Auflaufspule verbunden Oberfadens und eines mit einer Ablaufspule verbundenen Unterfadens vorgeschlagen. Die Vorrichtung umfasst eine erste Saugdüse, die zur Erfassung, zur Aufnahme und zum Einlegen des Oberfadens in die Fadenverbindungseinrichtung ausgebildet ist und eine zweite Saugdüse, die zur Erfassung, zur Aufnahme und zum Einlegen des Unterfadens in die Fadenverbindungseinrichtung ausgebildet ist. Erfindungsgemäß umfasst die erste Saugdüse ein rohrförmiges Anschlussteil und ein Saugdüsenkopfteil mit einem Saugschlitz. Das Saugdüsenkopfteil ist so an dem rohrförmigen Anschlussteil angeordnet, dass das Saugdüsenkopfteil um die Längsachse des rohrförmigen Anschlussteils aus einer ersten Stellung soweit in eine zweite Stellung drehbar ist, dass die erste Saugdüse vorbei an dem Fadenlauf verschwenkt werden kann. Ein Drehantrieb ist zur Ausführung der Drehung ausgebildet. In der ersten Stellung weist der Saugschlitz in Richtung einer in der Arbeitsstelle befindlichen Auflaufspule, wenn die erste Saugdüse mit dem Saugschlitz in einer Ausgangsstellung im Bereich der in der Arbeitsstelle befindlichen Auflaufspule positioniert ist. In der zweiten Stellung kann die erste Saugdüse mit dem Saugdüsenkopfteil aus einer Fadeneinlegestellung für das Einlegen des Oberfadens in die Fadenverbindungseinrichtung vorbei an einem im Fadenlauf befindlichen Fadens in die Ausgangsstellung schwenken.
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Eine Steuereinrichtung kann zur Steuerung des Verbindungsvorgangs dazu ausgebildet sein, nach einer Fadenverbindung den Drehantrieb so anzusteuern, dass das Saugdüsenkopfteil in die zweite Stellung dreht und einen Schwenkantrieb zum Schwenken der ersten Saugdüse so anzusteuern, dass die erste Saugdüse an dem im Fadenlauf befindlichen Faden vorbei in die Ausgangsstellung schwenkt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer Arbeitsstelle einer Spulmaschine während des Spulvorganges;
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2 eine Seitenansicht der Arbeitsstelle aus 1 während des Fadenverbindungsvorganges;
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3 eine schematische Vorderansicht der Arbeitsstelle aus 1 unmittelbar nach der Fadenverbindung;
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4 eine schematische Vorderansicht der Arbeitsstelle mit gedrehtem Saugdüsenkopfteil.
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In 1 ist in Seitenansicht schematisch eine insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Spulmaschine, im Ausführungsbeispiel ein Kreuzspulautomat, dargestellt. Derartige Kreuzspulautomaten weisen üblicherweise zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen 2, auch Spulstellen genannt, auf.
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Auf diesen Spulstellen 2 werden, wie bekannt und daher nicht näher erläutert, die auf einer Ringspinnmaschine produzierten Spinnkopse 9 zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult. Die Spinnkopse 9 sind dabei die Ablaufspulen, von denen der Faden 50 abgespult wird. Die Kreuzspulen 15 bilden die Auflaufspulen, auf die der Faden aufgewickelt wird.
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Nach ihrer Fertigstellung werden die Kreuzspulen 15 mittels eines selbsttätig arbeitenden Serviceaggregates, vorzugsweise eines (nicht dargestellten) Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 21 übergeben und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert.
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Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen außerdem eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 3 auf. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 3 laufen, auf Transporttellern 8, Spinnkopse 9 beziehungsweise Leerhülsen um.
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Des Weiteren verfügt ein solcher Kreuzspulautomat 1 üblicherweise über eine Zentralsteuereinheit, die über einen Maschinenbus sowohl mit den separaten Arbeitsstellenrechnern 29 der einzelnen Spulstellen 2 als auch mit einer Steuereinrichtung des Serviceaggregates verbunden ist.
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Von dem vorstehend erwähnten Hülsentransportsystem 3 sind in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 4, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 5, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 6 sowie die Hülsenrückführstrecke 7 dargestellt.
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Die angelieferten Spinnkopse 9 werden in der Abspulstellung 60, die sich im Bereich der Quertransportstrecken 6 an den Spulstellen 2 befindet, zu großvolumigen Kreuzspulen 15 umgespult. Die einzelnen Spulstellen verfügen dabei, wie bekannt und daher nur angedeutet, über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb dieser Arbeitsstellen gewährleisten. Diese Einrichtungen sind beispielsweise eine Saugdüse 12, ein Greiferrohr 25 sowie eine Fadenverbindungseinrichtung 10. Die Fadenverbindungseinrichtung 10 ist dabei vorzugsweise als pneumatischer Spleißer ausgebildet. Der pneumatische Spleißer ist bezüglich des regulären Fadenlaufes etwas zurückgesetzt und besitzt eine obere Klemm- und Schneideinrichtung und eine untere Klemm- und Schneideinrichtung.
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Solche Spulstellen 2 verfügen außerdem über Fadenspanner 31 und weitere, nicht näher dargestellte Einrichtungen, wie einen Fadenreiniger, eine Paraffiniereinrichtung, eine Fadenschneideinrichtung, einen Fadenzugkraftsensor sowie einen Unterfadensensor.
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Eine insgesamt mit der Bezugszahl 24 gekennzeichnete Spulvorrichtung besteht aus einem Spulenrahmen 28, der um eine Schwenkachse 13 beweglich gelagert ist und eine Einrichtung zum drehbaren Haltern einer Kreuzspulenhülse aufweist. Während des Spulprozesses liegt die Kreuzspule 15 mit ihrer Oberfläche auf einer Nuttrommel 14 und wird von dieser über Reibschluß angetrieben.
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Wie vorstehend bereits angedeutet, verfügt jede Spulstelle 2 über eine Saugdüse 12 sowie ein Greiferrohr 25, die jeweils über einen Saugluftanschluß an einen maschinenlangen Saugkanal 37 angeschlossen sind.
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Die Saugdüse 12 ist um eine Achse 16 schwenkbar gelagert. Die Schwenkbewegung der Saugdüse 12 wird von dem Schwenkantrieb 11, der in dem Spulstellengehäuse 36 angeordnet ist, ausgeführt. Die Ansteuerung des Schwenkantriebes 11 erfolgt durch den Arbeitsstellenrechner 29. Die Saugdüse 12 weist im Bereich der Achse 16 eine nicht dargestellte steuerbare Verbindung zu dem Saugkanal 37 auf. Die Saugdüse 12 umfasst ein rohrförmiges Anschlussteil 41 und ein Saugdüsenkopfteil 40. Das Saugdüsenkopfteil 40 weist einen Saugschlitz 44 zum Ansaugen beziehungsweise Erfassen eines auf die Kreuzspule 15 auflaufenden beziehungsweise aufgelaufenen Fadenendes auf. Das Saugdüsenkopfteil 40 ist drehbar mit einem Ende des rohrförmigen Anschlussteils 41 verbunden. Das Saugdüsenkopfteil 40 kann dabei um die Längsachse 42 des rohrförmigen Anschlussteils 41 gedreht werden. Die Längsachse 42 des rohrförmigen Anschlussteils 41 ist in den 3 und 4 als strichpunktierte Linie dargestellt. Zum automatischen Drehen des Saugdüsenkopfteils 40 ist am rohrförmigen Anschlussteil 41 ein Drehantrieb 43 angeordnet. Die Saugdüse 12 kann mittels des Schwenkantriebes 11 mit ihrem Saugschlitz 44 im Bereich der Kreuzspule 15 positioniert werden. Damit der Saugschlitz 44 das auflaufende oder aufgelaufene Fadenende erfassen kann, wird das Saugdüsenkopfteil mittels des Drehantriebes 43 so positioniert, dass der Saugschlitz 44 in Richtung der Kreuzspule weist. Dabei verläuft der Saugschlitz 44 in etwa parallel zu der Umfangsfläche der Kreuzspule 15. Abweichungen von der Parallelität ergeben sich bedingt durch die Spulenform zum Beispiel bei konischen Spulen.
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Das Greiferrohr 25 ist um eine Drehachse 26 schwenkbar gelagert und weist an seinem freien Ende außerdem eine Greiferrohrklappe 18 auf, die es ermöglicht, die Greiferrohrmündung zu verschließen.
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Die 1 zeigt den Zustand der Spulstelle im normalen Spulprozess. Die Saugdüse 12 ist mit ihrem Saugschlitz 44 im Bereich der Kreuzspule 15 positioniert und der Saugschlitz weist in Richtung der Kreuzspule 15. Während des Spulprozesses nimmt der Durchmesser der Kreuzspule 15 zu. Dadurch ändert sich der Abstand des Saugschlitzes 44 von der Umfangsfläche der Kreuzspule 15. Um dies auszugleichen wird die Saugdüse 12 in Abhängigkeit vom Durchmesser der Kreuzspule 15 um die Achse 16 bewegt. Auf dieses Weise kann der Abstand des Saugschlitzes 44 zur Umfangsfläche der Kreuzspule 15 in einem vorgegebenen Bereich gehalten werden. Der Abstand wird dabei so klein vorgegeben, dass ein auflaufendes oder ein aufgelaufenes Fadenende möglichst sicher erfasst werden kann. Gleichzeitig muss der Abstand so groß sein, dass die während des Spulprozesses rotierende Kreuzspule 15 nicht mit der Spitze des Saugdüsenkopfteils 40 kollidiert.
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Das Greiferrohr 25 ist während des normalen Spulprozesses in einer unteren Stellung positioniert. Das heißt, die Greiferrohrmündung ist unterhalb der Fadenverbindungseinrichtung 10 positioniert und aus Sicht des Bedieners vor dem Lauf des Faden 50.
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Die Abläufe bei einer Fadenunterbrechung werden in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel von dem Arbeitsstellenrechner 29 gesteuert. Es ist aber auch möglich, dass die Steuerung von einer anderen Steuereinrichtung der Textilmaschine vorgenommen wird, zum Beispiel der Zentralsteuereinheit.
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Bei einem Fadenbruch oder bei einem Reinigerschnitt wird der Unterfaden 55 in der Regel in dem Fadenspanner 31 gehalten, während der Oberfaden 52 auf die Oberfläche der Kreuzspule 15 aufläuft.
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Sobald die Fadenunterbrechung von der Spulstelle erkannt wird, wird die Saugdüse 12 mit Saugluft beaufschlagt. Gleichzeitig wird der Bremsvorgang der Kreuzspule eingeleitet. Damit ist die Saugdüse 12 bereits während des Bremsvorganges mit Saugluft beaufschlagt. Dadurch kann bereits der auflaufende Faden von der Saugdüse 12 erfasst werden und die Ablage des Oberfadens 52 auf die Kreuzspule 15 wird verbessert.
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Alternativ oder wenn die oben beschriebene Oberfadenerfassung nicht erfolgreich war, kann die abgebremste Kreuzspule 15 langsam gegen die Wickelrichtung gedreht werden, wobei das aufgelaufene Fadenende von der mit Saugluft beaufschlagten Saugdüse 12 erfasst wird. Erfindungsgemäß befindet sich die Saugdüse 12 mit dem Saugschlitz 44 bereits im Bereich der Kreuzspule 15. Es entsteht kein Zeitverlust für das Hochschwenken der Saugdüse 12.
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Nachdem die Saugdüse 12 den Oberfaden 52 aufgenommen hat, schwenkt sie von seiner Ausgangsstellung, die in 1 dargestellt ist, in eine Fadeneinlegestellung, die in 2 dargestellt ist, und legt dabei den Oberfaden 52 in die Spieißeinrichtung 10 sowie in einen Reiniger, eine Schneideinrichtung sowie eine unterhalb der Spleißeinrichtung 10 angeordnete, geöffnete Klemm- und Schneidvorrichtung ein. Die Saugdüse 12 schwenkt dabei entlang der gestrichelten Linie 47.
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Bereits während der Oberfaden 52 erfasst und in die Spieißeinrichtung 10 eingelegt wird, wird mittels des Greiferrohres 25 der Unterfaden 55 abgeholt. Das Greiferrohr 25 wird hierzu mit seiner Greiferrohrmündung 27 in einen Bereich knapp unterhalb des Fadenspanners geschwenkt und ergreift dort pneumatisch den Unterfaden 55. Ein an der Greiferrohrklappe 18 angeordneter Steuernocken gleitet dabei über eine (nicht dargestellte) untere Steuerkulisse, so dass sich die Greiferrohrklappe 18 öffnet. Sobald das Greiferrohr 25 den Unterfaden erfasst hat, kann es ein Stück hochgeschwenkt werden, so dass sich die Greiferrohrklappe 18 schließt und der Unterfaden mechanisch fixiert wird.
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Sobald sich die Saugdüse 12 in der Fadeneinlegestellung befindet, kann das Greiferrohr 25 entlang der gestrichelten Linie 48 weiter nach oben geschwenkt werden. Auf seinem Weg in die obere Endlage schneidet das Greiferrohr 25 mit seinem an der Greiferrohrklappe 18 angeordneten Fadenverlegungshaken den Weg des Oberfadens 52 und nimmt diesen mit.
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Die obere Steuerkulisse 33 sorgt dafür, dass im Bereich der oberen Endlage die Greiferrohrklappe 18 etwas geöffnet wird und der Unterfaden 55 unter der Wirkung des anstehenden Unterdruckes gestrafft wird. Der an der Greiferrohrklappe 18 angeordnete Fadenverlegehaken führt außerdem zu einer Straffung des um denselben herumlaufenden Oberfadens 52.
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Sowohl der Oberfaden als auch der Unterfaden sind nun in die Spleißeinrichtung 10 eingelegt und die eigentliche Fadenverbindung kann durchgeführt werden. Sobald die Fadenverbindung durchgeführt ist, schwenkt das Greiferrohr 25 wieder in die untere Position, bei der sich die Greiferrohrmündung vor dem Fadenlauf befindet.
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Die 3 und 4 zeigen jeweils eine Vorderansicht der Spulstelle der 1 und 2. Die 3 zeigt den Zustand unmittelbar nach der Fadenverbindung durch die Spleißeinrichtung 10. Der Spulvorgang kann wieder anlaufen. Das Greiferrohr 25 befindet sich entsprechend 1 bereits wieder in der unteren Position, die das Greiferrohr 25 auch während des normalen Spulprozesses einnimmt. Die Saugdüse 12 ist jedoch noch in der Fadeneinlegestellung positioniert. Das Saugdüsenkopfteil 40 befindet sich hinter dem im Fadenlauf befindlichen Faden 50. Ein Hochschwenken der Saugdüse ist so nicht möglich, da das Saugdüsenkopfteil 40 den Faden 50 schneiden würde. Deshalb wird erfindungsgemäß das Saugdüsenkopfteil 40 um die Längsachse 42 des rohrförmigen Anschlussteils 41 um 90° aus der in 3 dargestellten ersten Stellung in eine zweite Stellung gedreht. Die 4 zeigt den Zustand nach der Drehung mit dem Saugdüsenkopfteils 40 in der zweiten Stellung. Das Saugdüsenkopfteil befindet sich nun nicht mehr hinter dem Faden 50 sondern neben dem Faden. Es kann nun der Schwenkantrieb 11 aktiviert werden und die Saugdüse 12 schwenkt in eine obere Position, so dass sich das Saugdüsenkopfteil 40 und damit der Saugschlitz 44 im Bereich der Kreuzspule befindet. Wenn die Saugdüse 12 die Ausgangsstellung erreicht hat, wird das Saugdüsenkopfteil 40 wieder um 90° zurück in die erste Stellung gedreht.
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Die Drehung des Saugdüsenkopfteils 40 zurück in die erste Stellung kann alternativ auch schon während des Schwenkens der Saugdüse 12 erfolgen. Es ist lediglich erforderlich, dass das Saugdüsenkopfteil 40 den Fadenlauf passiert hat.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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