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DE19617269C2 - Mehrteilige Fassadenklammer - Google Patents

Mehrteilige Fassadenklammer

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DE19617269C2
DE19617269C2 DE19617269A DE19617269A DE19617269C2 DE 19617269 C2 DE19617269 C2 DE 19617269C2 DE 19617269 A DE19617269 A DE 19617269A DE 19617269 A DE19617269 A DE 19617269A DE 19617269 C2 DE19617269 C2 DE 19617269C2
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DE
Germany
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facade
base plate
joint
clamp
clip
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DE19617269A
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Klaus Reinwarth
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Bwm Duebel & Montagetech
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    • E04F13/0801Separate fastening elements
    • E04F13/0832Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements
    • E04F13/0833Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements not adjustable
    • E04F13/0841Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements not adjustable the fastening elements engaging the outer surface of the covering elements, not extending through the covering
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F13/08Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements
    • E04F13/0801Separate fastening elements
    • E04F13/0832Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements
    • E04F13/0833Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements not adjustable
    • E04F13/0846Separate fastening elements without load-supporting elongated furring elements between wall and covering elements not adjustable the fastening elements engaging holes or grooves in the side faces of the covering elements

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fassadenklammer nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Fassadenklammer ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 70 47 060 bekannt. Dort ist ein Paneeleclip beschrieben, bei dem ein Klemmteil zwischen zwei Haltelappen eines Halteteils einsteckbar ist. Dieser Paneeleclip ist nur theoretisch zum Einhängen von Fassadenplatten geeignet. Insbesondere aufgrund eines möglichen Aufbiegens der beiden Haltelappen ist eine sichere Befestigung von Fassadenplatten nicht möglich.
Des weiteren ist eine Profilholzkralle aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 85 18 381 bekannt, die aus ähnlichen Gründen nicht zum Befestigen von Fassadenplatten geeignet ist.
Einteilige Fassadenklammern, die zum Befestigen von Fassadenplatten geeignet sind und auch zu diesem Zweck eingesetzt werden, sind zum Beispiel von der Firma Buchtal bekannt. Sie bestehen im wesentlichen aus einer ausgestanzten Platte, die auf einer Unterkonstruktion befestigt, zum Beispiel aufgenietet werden kann. Aus dieser Platte sind Lippen ausgestanzt oder ausgeschnitten, die an einer Kante mit der Platte verbunden bleiben und zu Haken gebogen sind, in die Fassadenplatten eingehängt werden können.
Diese bekannten Fassadenklammern sind in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Die eingehängten Fassadenplatten sind zum Teil erheblichen Windzuglasten ausgesetzt. Im ungünstigsten Fall können die Fassadenplatten so von der Unterkonstruktion weggedrückt werden, daß die Haken aufgebogen werden. Daher müssen die bekannten Fassadenplatten aus besonders festem Material, zum Beispiel Edelstahl A4 mit einer Festigkeit von 90 kg/mm2, bestehen. Dieses Material ist aber schlecht zu schneiden und zu biegen. Die Werkzeuge zur Herstellung der bekannten Fassadenklammern aus diesem oder ähnlichem Material haben also unter Umständen geringe Standzeiten. Dies gilt besonders für Freischnittstempel, die relativ empfindlich sind.
Daraus folgt aber auch, daß man Material mit einer noch höheren Festigkeit nicht verwenden kann, weil die Herstellungsverfahren hier Grenzen sehen. Unter Umständen muß eine größere Anzahl von Fassadenklammern eingesetzt werden als unter normalen Bedingungen nötig wäre, damit die Fassadenplatten den Windzuglasten standhalten.
Die bekannten Fassadenklammern werden gerne mehrfarbig gewünscht. Die von außen sichtbaren Haken sollen an die Farbe der einzuhängenden Fassadenplatten angepaßt sein, damit sie optisch weniger auffallen. Die Platte sollte hingegen dunkelfarbig sein, um optisch in den Hintergrund zu treten. Das Färben der Fassadenklammern geschieht derzeit durch manuelles Eintauchen in verschiedene Farbzubereitungen. Das ist nicht nur umständlich und teuer, sondern auch im Ergebnis unbefriedigend, denn es läßt sich nur eine ungefähre Angleichung an die Farbe der Fassadenplatten erzielen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die oben geschilderten Nachteile zu vermeiden und Fassadenklammern bereitzustellen, die einfacher herzustellen und zu bearbeiten sind und trotzdem die erwünschte Festigkeit aufweisen.
Bei einer Fasadenklammer der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Kennzeichens des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße zweiteilige Fassadenklammer hat den Vorteil, daß man die Grundplatte und die Fugenklammern aus Material unterschiedlicher Festigkeit, zum Beispiel verschiedener Dicke, herstellen kann. Während die Grundplatte aus einem leicht zu schneidendem Material bestehen kann, müssen die Klammern lediglich gebogen werden und können daher aus festerem Material sein. Die Fugenklammern können daher den Windzuglasten besser standhalten, ohne daß sie aufgebogen werden. Das bedeutet, daß man auch keine zusätzlichen Fassadenklammern benötigt, um eventuell mangelnde Festigkeit auszugleichen. Besonders vorteilhaft ist es, daß die Fugenklammern paßgenau zur Gewichtsverteilung gefertigt werden können.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß man die Fugenklammern an Fassadenplatten verschiedener Dicke anpassen und dennoch immer die gleiche Grundplatte verwenden kann. Man braucht nicht für jede Fassadenplatte eine separate Fassadenklammer.
Die einzelnen Teile können problemlos unabhängig voneinander eingefärbt werden. Besonders vorteilhaft ist es, die Einzelteile im Pulverbeschichtungsverfahren zu färben. Sie können dazu zum Beispiel auf Drähte gesteckt und elektrostatisch, zum Beispiel mit geeigneten Pulverlacken, beschichtet werden, die anschließend gesintert werden. Die Pulverbeschichtung hat den weiteren Vorteil, daß die Farbe der Fugenklammern wesentlich besser an diejenige der Fassadenplatten angepaßt werden kann.
Die Fixierung der Fassadenplatten und die Ableitung der auf die erfindungsgemäße Fassadenklammer einwirkenden Kräfte ist durch den Formschluß zwischen Grundplatte und Fugenklammer gewährleistet. Dieser Formschluß kann entweder dadurch erzielt werden, daß sowohl die Grundplatte als auch die Fugenklammern Prägungen bzw. Abkröpfungen aufweisen, so daß die betreffenden Flächenelemente paßgenau aneinander liegen. Die Fugenklammer ist bevorzugt in eine Öffnung der Grundplatte so einhängbar, daß sie die geprägten Flächenelemente der Grundplatte formschlüssig umgreift. Derart gestaltete erfindungsgemäße Fassadenklammern finden Verwendung als Anfangs- oder Endklammer. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß beim Ausstanzen bzw. Ausschneiden der Öffnungen in die Grundplatte rechteckige Lippen geschaffen werden, die über eine ihrer Kanten mit der Grundplatte verbunden bleiben und zu Stützelementen gebogen werden können. Auf diese Stützelemente ist eine Fugenklammer in Form eines Hutprofils aufsteckbar. Der Formschluß wird also zwischen den Stützelementen und den Schenkeln der Fugenklammer hergestellt. Diese Fassadenklammern dienen als Kreuzklammern. Die Haken der Fugenklammern, in die die Fassadenplatten später eingehängt werden, sind ohne weiteres an die Dicke der Fassadenplatten anzupassen.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1A und 1B eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fassadenklammer in auseinandergenommenem bzw. zusammengesetztem Zustand;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die in Fig. 1A gezeigte Grundplatte;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die in Figur iß dargestellte Fassadenklammer;
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6A bis 6C eine sequentielle Darstellung des Zusammensetzens der in Fig. 1B dargestellten Fassadenklammer;
Fig. 7A und 7B eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fassadenklammer in auseinandergenommenem bzw. zusammengesetztem Zustand;
Fig. 8 eine Draufsicht auf die in Fig. 7A gezeigte Grundplatte;
Fig. 9 einen Schnitt entlang der Linie IX-IX in Fig. 8 zusammen mit einem Längsschnitt durch die in Fig. 7A dargestellte Fugenklammer;
Fig. 10 eine Draufsicht auf die in Fig. 7B dargestellte Fassadenklammer;
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Linie XI-XI in Fig. 10.
Die in den Fig. 1A und 1B dargestellte erfindungsgemäße Fassadenklammer findet Verwendung als Anfangsklammer, d. h. am unteren bzw. oberen Ende der Fassade.
Die Fassadenklammer 1 (vgl. Fig. 1A, 2 und 3) weist eine im wesentlichen rechteckige Grundplatte 2 mit zwei längeren Kanten 2a, 2b und zwei kürzeren Kanten 2c, 2d auf. Die Grundplatte 2 ist nicht eben, sondern profiliert. In der Nähe der kürzeren Kanten 2c, 2d weist sie parallel zu diesen Kanten verlaufende Prägungen 3, 4 auf (vgl. Fig. 3), die sich über die gesamte Fläche der Grundplatte 2 bis zu den Kanten 2a bzw. 2b erstrecken. In die geprägten Flächen 5, 6 sind rechteckige Öffnungen 7, 8 eingeschnitten, deren Breite der Breite der geprägten Flächen 5, 6 entspricht. Oberhalb der Öffnungen 7, 8, in der Nähe der Kante 2a, befinden sich waagerechte Schlitze 9, 10, die sich ebenfalls über die gesamte Breite der geprägten Flächen 5, 6 erstrecken. In der Mitte der die beiden Prägungen 3, 4 verbindenden Fläche 11 der Grundplatte 2 befinden sich zwei Bohrungen 12, 13. Die Grundplatte 2 wird durch diese Bohrungen 12, 13 hindurch an der Unterkonstruktion befestigt, zum Beispiel festgenietet. Die Grundplatte 2 ist somit entlang einer Achse 5 spiegelsymmetrisch aufgebaut.
Die Fugenklammer 15 ist im Querschnitt im wesentlichen L- förmig mit einem langen Schenkel 16 und einem kurzen Schenkel 17. Der lange Schenkel 16 weist in seinem oberen Drittel in der Nähe des freien Endes 18 eine Abkröpfung 19 auf. Die abgekröpfte Fläche 20 ist in etwa quadratisch. Das freie Ende 18 ist als L-förmige Abbiegung 21 ausgebildet. Der kurze Schenkel 17 verläuft rechtwinklig zum langen Schenkel 16 und ist in etwa in der Mitte ebenfalls rechtwinklig zu einem Haken 23 gebogen. Auf der Grundfläche 24 des kurzen Schenkels 17 ist eine Nase 25 eingeformt, die zusammen mit der Innenfläche 22 des langen Schenkels 16 einen Spalt 26 formt. Im zusammengesetzten Zustand rastet die untere Kante 2b der Grundplatte 2 in den Spalt 26 ein (vgl. Fig. 1B).
In den Fig. 1A und 6A bis 6C ist dargestellt, wie die Fassadenklammer zusammengesetzt wird. Die Fugenklammer 15 wird von der Rückseite der Grundplatte 2 her in Richtung des Pfeils A in Fig. 1A in die Grundplatte eingesteckt. Dann wird der lange Schenkel 16 von der Rückseite her durch die Öffnung 7 geführt (Pfeil B in Fig. 6A), und die Abbiegung 21 wird in den Schlitz 9 eingesteckt (Pfeil C in Fig. 6B). Beim Zusammendrücken von Fugenklammer 15 und Grundplatte 2 rastet die Kante 2b der Grundplatte 2 in den Spalt 26 ein (vgl. Fig. 6B, 6C).
Das Ergebnis ist in den Fig. 1B, 4, 5 und 6C dargestellt. Die Innenfläche 22 des langen Schenkels 16 der Fugenklammer 15 hintergreift die Grundplatte 2 und liegt formschlüssig an der Rückseite der geprägten Flächen 5, 6 der Grundplatte 2 an. Die Rückseite der erfindungsgemäßen Fassadenklammer ist dadurch völlig eben und liegt über ihre gesamte Fläche an der Unterkonstruktion an, was zu ihrer erhöhten Festigkeit beiträgt (vgl. Fig. 5, 6C). Die Grundplatte 2 sitzt ferner fest und formschlüssig auf der Innenfläche 24 des kurzen Schenkels 17 der Fugenklammer 15 auf. Dadurch und durch die Fixierung der Abbiegung 21 in den Sehlitzen 9, 10 ist eine sichere Verbindung der beiden Elemente (Grundplatte 2, Fugenklammer 15) gewährleistet, die bei eingehängter Fassadenplatte auch starken Windzugbelastungen standhält. Die fertig zusammengesetzte Fassadenklammer 1 wird an den Bohrungen 12, 13 an der Unterkonstruktion festgenietet un die Fassadenplatte wird eingehängt.
Die Fugenklammer 15 kann aus festerem, zum Beispiel dickerem Material als die Grundplatte 2 hergestellt sein. Grundplatte 2 und Fugenklammern 15 können unterschiedlich eingefärbt sein. Bevorzugt wird ein Pulverbeschichtungsverfahren, zum Beispiel die elektrostatische Beschichtung mit geeigneten Pulverlacken und anschließende Sinterung, weil die Fugenklammern damit wesentlich genauer an die farbliche Gestaltung der einzuhängenden Fassadenplatte angepaßt werden können. Die Länge des kurzen Schenkels 17 und damit die Größe der Grundfläche 24 kann an die Dicke der einzuhängenden Fassadenplatten angepaßt werden, ohne daß der Formschluß zwischen Grundplatte 2 und Fugenklammer 15 dadurch irgendwie beeinflußt wird, weil der Spalt 26 immer die gleiche, an die Grundplatte 2 angepaßte Größe hat und der lange Schenkel 16 unverändert bleibt.
Die in den Fig. 7A und 7B dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fassadenklammer 30 dient als Kreuzklammer, d. h. sie sitzt in der Stoßfuge zwischen zwei Fassadenplatten.
Solche Kreuzklammern benötigen ein Hakenpaar mit je zwei Haken, von denen einer nach unten (für die untere Fassadenplatte) und eine nach oben (für die obere Fassadenplatte) gerichtet ist.
Die Grundplatte 31 ist ebenfalls im wesentlichen rechteckig mit zwei langen Kanten 31a, 31b sowie zwei kurzen Kanten 31c, 31d (vgl. Fig. 7A, 8, 9). Auch bei der Grundplatte 31 sind, in der Nähe der kurzen Kanten 31c, 31d, rechteckige Prägungen 32, 33 vorgesehen, die allerdings etwas breiter sind als diejenigen der Anfangsklammer 1. Die Prägungen verlaufen parallel zu den Kanten 31c, 31c, erstrecken sich allerdings nicht über die gesamte Breite der Grundplatte 31, sondern enden knapp unter den Kanten 31a, 31b. In die geprägten Flächen 34, 35 sind rechteckige Öffnungen 36, 37 eingeschnitten, die zwar schmaler als die geprägten Flächen 34, 35 sind, sich jedoch über die gesamte Länge der Prägungen 32, 33 erstrecken. Die Öffnungen 36, 37 sind durch Querstege 38, 39 in obere Öffnungen 36a, 37a und untere Öffnungen 36b, 37b unterteilt. Die ausgeschnittenen Lippen 40a, 40b bzw. 41a, 41b sind über eine ihrer Kanten mit den Querstegen 38, 39 verbunden und an dieser Kante so gebogen, daß sie sich im rechten Winkel zu den geprägten Flächen 34, 35 erstrecken und im Querschnitt zusammen mit den Querstegen 28, 29 ein U- förmiges Profil resultiert. Die Lippen dienen als Stützflächen 40, 41 für die Fugenklammern, wie weiter unten noch beschrieben wird. Sie sind im dargestellten Ausführungsbeispiel gekürzt. Diese Kürzungen können aber beliebig vorgenommen werden, je nach der Dicke der einzuhängenden Fassadenplatten. In der Mitte der die beiden Prägungen 32, 33 verbindenden Fläche 42 der Grundplatte 31 befinden sich zwei Bohrungen 43, 44. Die Grundplatte 31 wird durch diese Bohrungen 43, 44 hindurch an der Unterkonstruktion befestigt, zum Beispiel festgenietet. Auch die Grundplatte 31 ist also entlang einer Achse S spiegelsymmetrisch aufgebaut.
Die Fugenklammern 45 der Fassadenklammer 30 sind im wesentlichen Hutprofile mit einem im Querschnitt U-förmigen Grundkörper 46 bestehend aus zwei durch ein Mittelstück 49 verbundenen Schenkeln 47, 48, deren freie Enden rechtwinklig zu Haken 50, 51 aufgebogen sind. Die Innenflächen 47', 48' der Schenkel 47, 48 weisen je eine Nase 52, 53 auf. Wie aus den Fig. 7B und 11 ersichtlich ist, dienen die Nasen 52, 53 als Anschläge für die freien Enden der Stützflächen 40, 41.
Die Fugenklammern 45 werden einfach von der Rückseite der Grundplatte 31 her auf die Stützflächen 40, 41 aufgesteckt (vgl. Pfeil D in Fig. 7A). Die resultierende Fassadenklammer ist in den Fig. 7B, 10, 11 und dargestellt. Aus den Figuren ist ersichtlich, daß der Formschluß aus der Anlage der Stützflächen 40, 41 bzw. der Querstege 38, 39 an die Innenflächen des U-förmigen Grundkörpers 46 der Fugenklammer 45 resultiert. Aus Fig. 11 ist zu ersehen, daß die Rückseite der Fassadenklammer 30 aufgrund der Prägungen ebenfalls völlig eben ist, das Mittelstück 49 der Fugenklammer 45 also nicht hervorsteht. Die Fassadenklammer 30 liegt also mit ihrer ganzen Fläche an der Unterkonstruktion an. Eine weitere Sicherung gegen Verrutschen erfolgt durch die Nasen 52, 53, die über die Stützflächen 40, 41 geschoben werden, an deren freien Enden einrasten und dann als Anschläge dienen und die Fugenklammern gegen ein Herausrutschen entgegen der Richtung des Pfeils D in Fig. 7A sichern.
Die Fugenklammer 45 kann an die Dicke der einzuhängenden Fassadenplatte angepaßt werden, indem die Schenkel 47, 48 des U-förmigen Grundkörpers 46 entsprechend verlängert werden. Wenn die Stützflächen 40, 41 der Grundplatte 2 unverändert bleibt, erfolgt die Verlängerung zwischen den Nasen 52, 53 und den Haken 50, 51. Wenn die Stützflächen 40, 41 ebenfalls verlängert werden, werden die Schenkel 47, 48 zwischen den Nasen 52, 53 und dem Mittelstück 49 verlängert.
Die fertig zusammengesetzte Fassadenklammer 30 wird an eine Unterkonstruktion angenietet und anschließend werden die Fassadenplatten eingehängt.
Die erfindungsgemäßen Fassadenklammern 1, 30 können an die an der jeweiligen Fassade auftretenden Belastungen und an die Dicke der Fassadenplatten problemlos angepaßt werden, indem die Fugenklammern 15, 45 jeweils individuell in verschiedenen Größen und aus geeignetem, besonders festem Material hergestellt werden. Diese Variierung der Fugenklammern 15, 45 hat keinen Einfluß auf die Gestaltung der Grundplatten 2, 31, die daher immer einheitlich aussehen können. Der Formschluß zwischen Grundplatten 2 bzw. 31 und Fugenklammern 15 bzw. 45 wird dadurch nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise erhält man einfach herzustellende, an die jeweiligen Anwendung anzupassende Fassadenklammern, deren Bauteile individuell eingefärbt und somit auch optisch an die einzuhängenden Fassadenplatten angepaßt werden können.
Bezugszeichenliste
1
Fassadenklammer
2
Grundplatte
21
,
2
b,
2
c,
2
dKanten der Grundplatte
3
,
4
Prägungen
5
,
6
geprägte Flächen
7
,
8
Öffnungen
9
,
10
Schlitze
11
Fläche
12
,
13
Bohrung
15
Fugenklammer
16
langer Schenkel
17
kurzer Schenkel
18
freies Ende von
16
19
Abkröpfung
20
abgekröpfte Fläche
21
L-förmige Abbiegungen
22
Innenfläche
23
Haken
24
Innenfläche
25
Nase
26
Spalt
30
Fassadenklammer
31
Grundplatte
31
a,
31
b,
31
c,
31
dKanten der Grundplatte
32
,
33
Prägungen
34
,
35
geprägte Flächen
36
,
37
Öffnungen
36
a,
37
aobere Öffnungen
36
b,
37
buntere Öffnungen
38
,
39
Querstege
40
,
41
Stützflächen
42
Fläche
43
,
44
Bohrungen
45
Fugenklammer
46
Grundkörper
47
,
48
Schenkel
47
',
48
'Innenflächen
49
Mittelstück
50
,
51
Haken
52
,
53
Anschläge, Nasen
A, B, C, DPfeile
SAchse

Claims (16)

1. Mehrteilige Fassadenklammer (1, 30) zum Einhängen von Fassadenplatten mit einer auf einer Unterkonstruktion befestigbaren Grundplatte (2, 31) und mindestens einer Fugenklammer (15, 45), welche unter Formschluß reversibel an der Grundplatte (2, 31) befestigbar ist, dadurch gekennzeichet, daß die Fugenklammer (15, 45) wenigstens ein Hakenelement aufweist, und daß der Formschluß durch eine Fläche (22, 49) der Fugenklammer (15, 45) erreicht wird, die mindestens eine Fläche (5, 39) der Grundplatte (2, 31) auf der Rückseite der Grundplatte (2, 31) hintergreift, wobei im Bereich unterschiedlicher Kanten der Fläche (5, 39) der Grundplatte (2, 31) die Fläche (22, 49) der Fugenklammer (15, 45) durch eine Abkröpfung (19) und einen Hakenschenkel (47, 48) fortgesetzt wird, welche jeweils von der Rückseite zur Vorderseite der Grundplatte (2, 31) verlaufen.
2. Fassadenklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (2, 31) mindestens eine Öffnung (7, 8 bzw. 36, 37) für eine Fugenklammer (15, 45) aufweist.
3. Fassadenklammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fugenklammer (15) einen Schenkel (16) mit einem zweiten Hakenelement (21) aufweist, das in eine Öffnung (9) in der Grundplatte (2) einhängbar ist.
4. Fassadenklammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hakenelement (23) eine Kante (2b) der Grundplatte (2) umgreift.
5. Fassadenklammer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (16) die Grundplatte (2) ganz oder teilweise hintergreift.
6. Fassadenklammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (31) mindestens ein Stützelement (40, 41) für den Formschluß aufweist.
7. Fassadenklammer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fugenklammer (45) ein Hutprofil ist, das auf das Stützelement (40, 41) aufsteckbar ist.
8. Fassadenklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützelement (40, 41) ein in einer Öffnung (36, 37) der Grundplatte (31) befindliches U-Profil ist.
9. Fassadenklammer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das U-Profil an einen in der Öffnung (36, 37) angebrachten Quersteg (38, 39) angeformt ist.
10. Fassadenklammer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fugenklammern (15, 45) eine größere Festigkeit als die Grundplatte (2, 31) aufweisen.
11. Fassadenklammer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Grundplatte (2, 31) und Fugenklammern (15, 45) verschiedenfarbig eingefärbt sind.
12. Fassadenklammer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfärbung eine Pulverbeschichtung ist.
13. Fassadenklammer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Grundplatte (2, 31) und Fugenklammern (15, 45) aus Edelstahl bestehen.
14. Fassadenklammer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Hakenelemente (23, 50, 51) der Fugenklammern (15, 45) an die Dicke der einzuhängenden Fassadenplatten angepaßt ist.
15. Verwendung der Fassadenklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 10 bis 14 als Anfangsklammer.
16. Verwendung der Fassadenklammern nach einem der Ansprüche 1, 2, 6 bis 14 als Kreuzklammer.
DE19617269A 1996-04-30 1996-04-30 Mehrteilige Fassadenklammer Expired - Lifetime DE19617269C2 (de)

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EP97106131A EP0805243B1 (de) 1996-04-30 1997-04-15 Mehrteilige Fassadenklammer
AT97106131T ATE220165T1 (de) 1996-04-30 1997-04-15 Mehrteilige fassadenklammer
DE59707623T DE59707623D1 (de) 1996-04-30 1997-04-15 Mehrteilige Fassadenklammer
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