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AT402836B - Halteeinrichtung für platten, insbesondere glasplatten, in ausschnitten von bauteilen - Google Patents

Halteeinrichtung für platten, insbesondere glasplatten, in ausschnitten von bauteilen Download PDF

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AT402836B
AT402836B AT0143494A AT143494A AT402836B AT 402836 B AT402836 B AT 402836B AT 0143494 A AT0143494 A AT 0143494A AT 143494 A AT143494 A AT 143494A AT 402836 B AT402836 B AT 402836B
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Baumgartner Johannes
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/54Fixing of glass panes or like plates
    • E06B3/58Fixing of glass panes or like plates by means of borders, cleats, or the like
    • E06B3/5892Fixing of window panes in openings in door leaves

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  • Civil Engineering (AREA)
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  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)

Description

AT 402 836 B
Die Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung für Platten, insbesondere Glasplatten, in Ausschnitten von Bauteilen nach dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 2.
Bei bekannten Halteeinrichtungen insbesondere für Glasplatten in Ausschnitten von Türblättern, Paneelen, Fensterrahmen od. dgl. werden Schrauben od. dgl. um den Ausschnitt eingesetzt, mit welchen eine, die Glasplatte haltende Leiste befestigt wird. Dabei muß die Leiste sehr stark ausgebildet sein, was hohe Kosten verursacht und die Gestaitungsmöglichkeiten erheblich einschränkt. Überdies ist eine Vormontage der Glasscheibe aufgrund der Beschädigungsgefahr der Leiste beim Transport und damit der Gefahr des Lockerns der Scheibe nur mit großem zusätzlichem Aufwand z.B. während des Transports möglich. Schließlich ist mit den fix eingesetzten Schrauben auch eine Beschädigung bzw. Beeinträchtigung des Türblattes oder Paneels verbunden, sodaß falsch gesetzte Schrauben das Aussehen erheblich verschlechtern bzw. den Ausschnittsbereich schwächen können.
Die AT-PS 355 278 und die DE-OS 1 509 850 beschreiben Systeme, bei welchen die Scheibe im Rahmen durch aufgesteckte Profile und elastischer Dichtungseinlagen gehalten werden. Dabei erfüllt das Profil sowohl die Halteaufgabe als auch die optische Ausgestaltung, welche bei der Vormontage im Werk oder während des Transports leicht beschädigt werden kann. Schon bei leichter Beschädigung der, die Scheibe haltenden Abdeckungen ist ein Herausfallen der Scheibe oder ein Bruch derselben durch Verschiebung in der Abdeckung resultieren. Beim Gegenstand der DE-OS 1 509 850 wird die Grundplatte, welche die Abdeckung hält, am Innenrand des Rahmens festgeschraubt, wodurch eine bedeutende Schwächung dieses Bereiches verbunden ist. Eine derartige Schwächung des ohnehin durch das Ausschneiden der Öffnung für die Scheibe mechanisch beeinträchtigten Bereiches ist auch bei der Halteeinrichtung für Planen gemäß der AT-PS 341 743 gegeben, bei welcher auf eine am Rahmen befestigte Grundplatte auf beiden Seiten der Platte Halteelemente aufgeschoben und eingerastet werden, welche ihrerseits die Platte mittels elastischer Klemmlippen halten. Anschließend können Abdeckprofile auf die Halteelemente aufgeschoben werden, welche aber keine Haltefunktion erfüllen. Bei schräger oder liegender Anordnung während des Transports kann die Scheibe aus der Grundplatte herausgedrückt werden und herausfallen oder durch Verkantung brechen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Halteeinrichtung für Platten, welche eine sichere, toleranzausgleichende Montage, allenfalls bereits im Herstellungswerk und einen einfachen Transport zum Bestimmungsort erlaubt und gleichzeitig die oben erwähnten Nachteile bekannter Systeme vermeidet. Der Ausschmittsbereich soll möglichst wenig Bearbeitung erfordern und nicht beschädigt werden.
Gelöst wird die erfindungsgemäße Aufgabe dadurch, daß das Grundelement in an sich bekannter Weise als Haltespange zum schwimmenden Aufsetzen auf einen inneren Randbereich des Ausschnittes des mit der Platte zu versehenden Bauteils vorliegt, daß die Haltespange aus einem Mittelstück und 2wei dagegen in dieselbe Richtung abgekanteten Schenkein besteht, wobei das Mittelstuck oder zumindest einer der Schenkel auf die Mittelebene der Haltespange hin elastisch vorgespannt ist, vorzugsweise die Flächen der Schenkel mit dem Mittelstück einen Winkel kleiner 90 * einschließen, und daß die Bohrungen im Mittelstück der Haltespange im wesentlichen normal auf die Ebene des Mittelstückes (3a) der Haltespange ausgerichtet sind. Damit müssen keinerlei Bohrungen oder Ausnehmungen im Randbereich des Ausschnittes im Türblatt, Paneel od. dgl. vorgenommen werden, sondern die Haltespange wird einfach und schnell auf den Ausschnittsrand aufgeschoben und bleibt dort aufgrund der Klemmkraft der beiden Schenkel auf die vordere bzw. hintere Seite des Ausschnittsrandes ohne weiteren Arbeitsaufwand fixiert. Danach kann bereits die Glasscheibe in den Ausschnitt eingesetzt werden, wobei sie durch die Anlageprofile auf der Haltespange unmittelbar und ohne weiteren Aufwand in der gewünschten Position zu liegen kommt, was weitere Arbeitsschritte zur Einpassung entbehrlich macht. Geringe Toleranzen zwischen den Abmessungen der Glasscheibe und dem Ausschnitt werden von den Haltespangen bzw. deren Anlageprofilen ausgeglichen. Schließlich kann eine überflüssige oder falsch positionierte Haltespange rasch und einfach abgenommen und wiederverwendet werden, wobei keine gröberen Beschädigungen oder negative Beeinträchtigungen des Randbereiches des Ausschnittes Zurückbleiben. Die Bohrung für die Befestigung des Profils auf der Haltespange kann gleichzeitig auch zur Fixierung der Haltespange im Ausschnitt dienen bzw. kann zumindest eine weitere Bohrung zu diesem Zweck in der Haltespange vorgesehen sein.
Unter Erzielung der selben Vorteile wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch dadurch gelöst, daß das Grundelement in an sich bekannter Weise als Haltespange zum schwimmenden Aufsetzen auf einen inneren Randbereich des Ausschnittes des mit der Platte zu versehenden Bauteils vorliegt, daß die Haltespange aus einem Mittelstück und zwei dagegen in dieselbe Richtung abgekanteten Schenkeln besteht, wobei das Mittelstück mit einem vom Beginn der Schenkel beabstandeten Anlageprofil für die Platte versehen bzw. in Form eines derartigen Profils ausgebildet ist und das Mittelstück oder zumindest einer der Schenkel auf die Mittelebene der Haltespange hin elastisch vorgespannt ist, vorzugsweise die 2
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Flächen der Schenkel mit dem Mittelstück einen Winkel Kleiner 90* einschlieBen, und daß die Bohrungen im Mittelstück der Haltespange im wesentlichen normal auf die Ebene des Mittelstückes der Haltespange ausgerichtet sind. In weiterer Folge ist bei dem Anlageprofil immer sowohl die Ausführung mit getrennt angefertigtem und auf der Haltespange allenfalls lösbar fixiertem, als separater Bauteil ausgeführtem Anlageprofil als auch die Variante der Haltespange mit in Form des Anlageprofils ausgeführtem Bereich ihres Mittelabschnittes gemeint.
Die Breite der Haltespange und/oder des Anlageprofiles in Richtung des Umfangs des mit der Platte zu versehenden Ausschnitts des Bauteils beträgt vorteilhaftenweise zwischen 0,5 und 10 cm, vorzugsweise zwischen 2 und 5 cm. Diese Maße lassen eine ausreichende Festigkeit der Haltespange, der Verbindung zwischen Spange und Anlageprofil bzw. weiteren Zusatzteilen als auch eine auf den Einsatzfall abgestimmte Befestigungslänge bzw. Anzahl von Befestigungspunkten für die Glasscheibe im Ausschnitt zu.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Haltespange aus zwei, vorzugsweise gleichartig geformten Metallteilen bestehen, die jeweils einen Teil des Mittelstückes sowie jeweils einen der Schenkel bilden, welche Metallteile mittels eines Zwischenstückes aus wärmeisolierenden bzw. nichtwärmeleitenden Material, beispielsweise aus Kunststoff, miteinander verbunden sind.
Vorteilhafterweise sind zur bestmöglichen Fixierung der Metallteile im Zwischenstück diese jeweils mit zumindest einer vorzugsweise durchgehenden Bohrung versehen, welche Bohrung sich in jenem Bereich der Teile befindet, der innerhalb des Zwischenstückes zu liegen kommt und in zusammengebautem Zustand vom Material des Zwischenstückes ausgefüllt bzw. durchsetzt ist.
Zur endgültigen und sicheren Fixierung, die auch den einfachen und gegen Lösen der Platte bzw. Glasscheibe gesicherten Transport des Bauteils beispielsweise vom Herstellungswerk, wo der Ausschnitt und die Platte bzw. Glasscheibe vorgefertigt und letztere eingesetzt werden kann, zum Bestimmungsort gestattet, ist bei der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung vorgesehen, daß das Halteprofil maximal dieselbe Breite wie die Haltespange aufweist und gegenüber dem Anlageprofil bzw. dem entsprechend ausgeführten Bereich der Haltespange durch eine Bohrung in einem Schenkel des Halteprofils mit der Haltespange vorzugsweise lösbar verbunden ist.
Vorteilhafterweise weisen das Anlageprofil und das Halteprofil gleiche Form auf. Dies vereinfacht die Anfertigung der Einzelteile durch Verwendung möglichst vieler Gleichteile. Auf der Haltespange sind beide Profile dann im fertigen Zustand in entgegengesetzter Orientierung montiert.
Vorteilhafterweise sind das Anlage- und das Halteprofil im wesentlichen U-förmige Profile, deren Öffnungen von der Mitte bzw. der Symmetrieebene der Haltespange abgewandt sind, wobei zumindest einer der Schenkel des Anlage- oder Halteprofils mit einer Haltestruktur, beispielsweise einer sich über die innere Oberfläche der Schenkel erhebenden bzw. unter diese Oberfläche in Form einer Ausnehmung reichenden Struktur, versehen ist. Dies gestattet eine einfache Fertigung bei großer Stabilität der Profile und guter Haltewirkung.
Zum Schutz der Glasscheibe vor Beschädigung kann vorgesehen sein, daß die der Mitte der Haltespange zugewandten Abschnitte des Halte- und/oder Anlageprofils sowie der zwischen diesen Profilen liegende Abschnitt der Haltespange mit einer weichen, vorzugsweise elastischen Beschichtung versehen ist. Alternativ dazu kann auch eine im wesentlichen U-förmige Manschette aus elastischem, vorzugsweise weichem Material auf die Glasscheibe aufgesteckt werden, wobei die Manschette eine maximal der Breite der Haltespange entsprechende Breite und eine maximal der Höhe der zur Mitte der Haltespange gewandten Abschnitte der Profile entsprechende Höhe aufweist.
Um die Haltespangen und die darauf befindlichen Profile und den Randbereich des Ausschnittes abzudecken und kleinere Fertigungstoleranzen sowie allfällige leichtere Beschädigungen oder Fehler zu verdecken, als auch um den Randbereich des Ausschnittes bezüglich Form und Farbgebung ohne Beeinflußung durch den Zwang der Fixierung der Glasscheibe freier gestalten zu können, ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung das Abdeckprofil in Form einer Glasleiste ausgebildet, welche vom der Mitte der Haltespange zugewandten Ende des Halteprofils bzw. des Anlageprofils bis über die Länge der Schenkel der Haltespange im Randbereich des Ausschnittes reicht, wobei die Innenseite der Glasleiste um zumindest die Dicke der Schenkel der Haltespange von der vorderen bzw. hinteren Seite des mit der Platte zu versehenden Bauteils beabstandet ist und vorzugsweise ein am Bauteil außerhalb der Schenkel aufliegender Steg entlang des Umfanges der Glasleiste vorgesehen ist.
Vorteilhafterweise erstreckt sich die Glasleiste über zumindest einen gebogenen Abschnitt oder Eckbereich des Ausschnittes im Bauteil hinweg, vorzugsweise über den gesamten Umfang des Ausschnittes, wobei in Bereichen größerer Winkeländerungen die Glasleiste von innen her bis hin zum außerhalb der Enden der Schenkel der Haltespangen liegenden Steg ausgeschnitten, zusammengebogen und die aneinander liegenden inneren Teile der Glasleiste allenfalls zumindest punktweise miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Verklebung oder Punktschweißung. Derart kann aus einem einfach, billig und schnell 3
AT 402 836 B herzustellenden geraden Profil ein über gebogene oder Eckbereiche verlaufender und vorzugsweise ein geschlossener Rahmen durch die Glasleiste gebildet werden, der durch die Abschlußstege während der Herstellung genügend Zusammenhalt und Stabilität hat, bis er an den inneren Berührungspunkten der ausgeschnittenen Stellen verbunden wird. Kein aufwendiges und langwieriges Herstellen einzelner Rahmenteile, deren Einpassen, vorübergehendes Fixieren, anschließendes Verbinden, usw. ist mehr nötig.
In der nachfolgenden Beschreibung wird anhand der beigefügten Zeichnungen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung naher erläutert.
Dabei zeigen Fig. 1 den Randbereich eines, mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung versehenen Türblattes, Paneels, Fensterrahmens od. dgl. im Schnittbild und Fig. 2a bis 2c eine vorteilhafte Ausführungsvariante der Haltespange.
Der Randbereich des Ausschnittes im Türblatt, Paneel, Fensterrahmens od. dgl. ist mit 1 bezeichnet und wie der gesamte Bauteil vorzugsweise mit einer vorderen Deckschicht 1a sowie einer hinteren Deckschicht 1b versehen. Innerhalb der Stirnseiten 1c des Ausschnittes soll die Glasscheibe 2 eingesetzt und fixiert werden.
Zu diesem Zweck ist, je nach der Größe des Ausschnitts bzw. dessen Umfangs, eine gewisse Anzahl von Haltespangen 3 vorgesehen, die entlang der Stirnseiten 1c und auch in den allfälligen Eckpunkten des Ausschnittes verteilt und auf die Stirnseiten 1c aufgedrückt werden. Die Haltespangen 3 weisen ein Mittelstück 3a auf, das entlang der Stirnseite 1c des Ausschnittes verläuft, und das in einen abgekanteten Schenkel 3b auf der vorderen Seite des Türblattes od. dgl. und einen zweiten abgekanteten Schenkel 3c auf der hinteren Seite übergeht.
Die Schenkel 3b, 3c sind zumindest im Grundzustand etwas auf die Mittelebene der Haltespange 3 hin gebogen oder entsprechend abgekantet, sodaß deren Enden einen geringeren Abstand voneinander aufweisen als das Türblatt im Randbereich 1 des Ausschnittes, einschließlich der Deckschichten 1a, 1b, dick ist. Beim Aufdrücken der Spange 3 werden die Schenkel 3b, 3c aufgespreizt und dadurch aufgrund der elastischen Verformung des Materials eine die Haltespange 3 festklemmende Kraft hervorgerufen. Es erfolgen jedoch keinerlei den Ausschnittsbereich schwächende Eingriffe wie Bohrungen, Ausstemmungen od. dgl. Die Haltespangen 3 sind so vorgespannt, daß sie sich nach dem Aufschieben durch Federkraft selbst halten und dem durch den Ausschnitt geschwächten Türblatt bzw. Paneel Stabilität verleihen.
Auch das Mittelstück 3a könnte, beispielsweise durch im Grundzustand gebogene Ausführung, alternativ zur oben beschriebenen Ausführung der Schenkel 3b, 3c oder zusätzlich dazu elastisch vorgespannt sein und derart die Klemmwirkung der Schenkel hervorrufen bzw. unterstützen.
Auf dem Mittelstück 3a der Haltespangen 3 ist ein Anlageprofil 4 vorgesehen, das vorzugsweise auf dem Mittelstück 3a durch z.B. Verschraubung, Verklebung oder Verschweißung vormontiert ist. Die genannte Verbindung kann auch lösbar ausgeführt sein, sodaß allenfalls verschieden geformte oder dimensionierte Profile 4 montiert oder durch andere Profile ersetzt werden können. Andererseits kann zur Reduzierung der Teilezahl des Systems auch das Mittelstück 3a der Haltespange 3 entsprechend zu einem Anlageprofil geformt sein, beispielsweise durch Abkanten, Ziehen oder ähnliche Verformungstechniken.
Das Anlageprofil 4 weist vorzugsweise U-Form auf, wobei ein Schenkel 4a auf dem Mittelstück 3a aufliegt und mit diesem verbunden ist, der zweite Schenkel 4b sich im wesentlichen senkrecht zum ersten Schenkel 4a und dem Mittelstück 3a erstreckt und der Glasscheibe 2 als Anlagefläche dient, und der dritte Schenkel 4c im wesentlichen parallel zum ersten Schenkel 4a wieder von der Mittel- bzw. Symmetrieebene der Haltespange 3 nach außen hin verläuft. Der dritte Schenkel 4c weist vorzugsweise eine weiter unten noch in ihrer Funktion naher erläuterte Struktur 4d auf, die sich über die Ebene der inneren Oberfläche des Schenkels 4c erhebt. Diese Struktur 4d kann eine Nase, ein Wulst, eine kugelkalottenförmige Wölbung od. dgl. sein. Allenfalls kann aber auch eine Aufrauhung der inneren Oberfläche des Schenkels 4c oder eine entsprechend der zuvor beschriebenen Struktur 4d geformte Ausnehmung vorhanden sein.
Die Glasscheibe 2 kann nun eingesetzt und auf die Anlageprofile 4 der Haltespangen 3 aufgelegt bzw. an diese angelegt werden. Nachdem dies geschehen ist, werden auf der den Anlageprofilen 4 gegenüberliegenden Seite der Glasscheibe 2 Halteprofile 5 befestigt, welche Halteprofile 5 vorzugsweise gleich den Anlageprofilen 4 ausgeführt, jedoch entgegengesetzt orientiert auf der Haltespange 3 befestigt werden. Die Befestigung erfolgt vorzugsweise durch Verschrauben, Verkleben oder Verschweißen, wobei das Mittelstück 3a und/oder der darauf zu liegen kommende Schenkel 5a vorzugsweise entsprechend vorbereitet, beispiel-weise mit Bohrungen in entsprechenden, auf die Dicke der Glasscheiben abgestimmten Abständen versehen sind. In diesem Zustand ist die Verglasung bereits fertig montiert und garantiert einen optimalen Halt. Ungenauigkeiten von Ausschnitt, Glasscheibe, etc. können durch die schwimmend im Randbereich des Ausschnittes befestigten Haltespangen 3 ausgeglichen werden.
Im Bereich jeder Haltespange 3 ist vorteilhafterweise eine im wesentlichen U-förmige Manschette 6 aus weichem, elastischem Material zur geschützten und stoßdämpfenden Fixierung der Glasscheibe 2 zwischen 4

Claims (11)

  1. AT 402 836 B den Schenkeln 4b und 5b der Profile 4 und 5 auf den Rand der Glasscheibe 2 aufgeschoben. Die besagten Haltespangen 3 und Profile 4, 5 sowie die Manschetten 6 haben vorteilhafterweise eine Breite zwischen 0.5 und 10 cm, vorzugsweise etwa 4 cm. Als weiterer Arbeitsvorgang kann noch auf beiden Seiten der Glasscheibe 2 eine Glasleiste 7 noch im Herstellungswerk oder auf der Baustelle aufgeklipst werden. Das Aufstecken der Glasleiste 7, deren Oberfläche variabel gestaltbar und den Wünschen des Kunden entsprechend ausgewählt bzw. angefertigt werden kann, kann nach dem Lackieren des Türblattes bzw. Paneels erfolgen. Auch das Mitlackieren der Glasleisten 7 in der Farbe des Türblattes bzw. Paneels ist möglich. Die Glasleisten 7 sind mit Verbindungsmitteln zu den Profilen 4 und 5 versehen, wobei diese Verbindungsmittel vorzugsweise als elastisch verformbare Schenkel 7a oder funktionsgleiche Elemente auf der der Stirnseite 1c zugewandten Seite ausgeführt sind. Diese Schenkel 7a werden beim Aufschieben der Glasleisten 7 verformt, wobei eine Kraft hervorgerufen wird, die den Schenkel 7a gegen die allenfalls aufgerauhte Innenseite des Schenkels 4c b2w. 5c der Profile 4 bzw. 5 preßt. Dadurch entsteht eine kraftschlüssige Verbindung, welche die Glasleiste 7 hält. Im dargestellten Fall wird die Haltewirkung noch dadurch verbessert, daß die Schenkel 7a der Glasleiste 7 die Struktur 4d bzw. 5d im aufgeschobenen Zustand hintergreift und somit eine Art Rastverbindung realisiert ist. Die Glasleiste 7 verläuft von den als Anlage für die Glasscheibe 2 dienenden Schenkeln 4b bzw. 5b der Profile 4 bzw. 5 über die Stirnseite 1c des Ausschnittes bis auf die vordere bzw. hintere Seite des Türblattes od. dgl. Die Innenseite der Glasleiste 7 ist dabei soweit vom Türblatt od. dgl. beabstandet, daß sie die Schenkel 3b, 3c der Haltespangen 3 bestenfalls berührt, vorzugsweise oberhalb derselben verläuft. Der äußere Rand der Glasleiste 7 wird durch einen Steg 7b gebildet, der außerhalb der Enden der Schenkel 3a, 3b auf dem Türblatt bzw. dessen Deckschichten 1a, 1b aufliegt. Bei dieser Ausführung der Glasleisten 7 besteht die Möglichkeit der Fertigung als gerades Profil, wobei für die Herstellung von Ecken das gerade Profil bis zum Steg 7b entsprechend dem gewünschten Winkel der Ecke ausgeschnitten, zusammengebogen und die zusammenstoßenden Stirnseiten des Profils miteinander verbunden werden. In dieser Weise kann ein einstückiger, vollständig geschlossener Rahmen einfach und rasch hergestellt werden, der den gesamten Umfangshereich des Ausschnittes abdeckt und genügend strukturelle Stabilität aufweist, sodaß aufwendige Anpassungs-, Fixierungs* und erst daran anschließende Verbindungsschritte für Einzelteile eines Rahmens entfallen. Eine vorteilhafte Variante für eine erfindungsgemäße Haltespange 3 ist in den Fig. 2a bis 2c dargestellt. Im Längsschnitt gemäß Fig. 2a ist zu erkennen, daß die Haltespange 3 gemäß der dargestellten Ausführungsform aus zwei metallischen, abgekanteten Teilen 31, 32 besteht, die miteinander nicht direkt in Kontakt stehen, sondern mittels eines Zwischenstückes 33 aus nicht-wärmeleitendem bzw. wärmeisolierendem Material miteinander verbunden sind. Die beiden Teile 31, 32 sind damit thermisch voneinander getrennt. Um die Verbindung der metallischen Teile 31, 32 mit dem Zwischenstück 33, das vorzugsweise aus Kunststoff, wie insbesondere Polyamid angefertigt ist, besonders haltbar und gegen Herausziehen der Teile 31, 32 aus dem Zwischenstück 33 zu sichern, sind die Teile 31, 32 mit zumindest einer vorzugsweise durchgehenden Bohrung 34 versehen. Diese Bohrung 34 befindet sich in jenem Bereich der Teile 31, 32 der innerhalb des Zwischenstückes 33 zu liegen kommt und wird vom Material des Zwischenstückes 33 ausgefüllt bzw. durchsetzt, wie aus den Fig. 2b und 2c besser ersichtlich. Allenfalls ist zur Verbesserung der Stabilität der Teile 31, 32 zumindest ein gekanteter Bereich 35 vorgesehen. Vorzugsweise ist in der Symmetrieebene jedes metallischen Teiles 31, 32 zumindest eine, vorzugsweise zumindest zwei Bohrungen 36 vorgesehen, welche zur Befestigung der Profile 4, 5 auf der Haltespange 3 und/oder zur Fixierung der Haltespange 3 im Ausschnitt des Türblattes, Paneels od. dgl. dienen. Damit wird ein ungewolltes Verrutschen oder Lösen der Haltespange 3 aus der vorgesehenen Position verhindert. Selbstverständlich können die stabilisierenden, abgekanteten Bereiche 35 und die Bohrungen 36 in der dargestellten oder gleichartiger Weise bei jeder beliebigen Ausführung der Haltespange 3, d. h. auch bei einteiliger Ausführung gemäß dem weiter oben beschriebenen Ausführungsbeispiel, bei Formgebung der Haltespange mit angeformtem Anlageprofil, etc., vorgesehen sein. Patentansprü che 1. Halteeinrichtung für Platten, insbesondere Glasplatten, in Ausschnitten von Bauteilen, bestehend aus zumindest einem Grundelement und zumindest einem Anlageprofil auf der einen Seite der Platte und zumindest einem Halteprofil auf der anderen Seite der Platte, wobei das Grundelement zur Verbindung mit dem Anlageprofil und/oder dem Halteprofil vorbereitet ist und das Anlageprofil und/oder Halteprofil 5 AT 402 836 B mit zumindest je einem Abdeckprofil verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement in an sich bekannter Weise als Haltespange (3) zum schwimmenden Aufsetzen auf einen inneren Randbereich (1c) des Ausschnittes des mit der Platte (2) zu versehenden Bauteils vorliegt, daß die Haltespange (3) aus einem Mittelstück (3a) und zwei dagegen in dieselbe Richtung abgekanteten Schenkeln (3b, 3c) besteht, wobei das Mittelstück (3a) oder zumindest einer der Schenkel (3b, 3c) auf die Mittelebene der Haltespange hin elastisch vorgespannt ist, vorzugsweise die Flächen der Schenkel (3b, 3c) mit dem Mittelstück (3a) einen Winkel kleiner 90’ einschließen, und daß die Bohrungen (36) im Mittelstück (3a) der Haltespange (3) im wesentlichen normal auf die Ebene des Mittelstückes (3a) der Haltespange (3) ausgerichtet sind.
  2. 2. Halteeinrichtung für Platten, insbesondere Glasplatten, in Ausschnitten von Bauteilen, bestehend aus zumindest einem Grundelement und zumindest einem Anlageprofil auf der einen Seite der Platte und zumindest einem Halteprofil auf der anderen Seite der Platte, wobei das Grundelement zur Verbindung mit dem Halteprofil vorbereitet ist und das Anlageprofil und/oder Halteprofil mit zumindest je einem Abdeckprofil verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement in an sich bekannter Weise als Haltespange (3) zum schwimmenden Aufsetzen auf einen inneren Randbereich (1c) des Ausschnittes des mit der Platte (2) zu versehenden Bauteils vorliegt, daß die Haltespange (3) aus einem Mittelstück (3a) und zwei dagegen in dieselbe Richtung abgekanteten Schenkein (3b, 3c) besteht, wobei das Mittelstück (3a) mit einem vom Beginn der Schenkel (3b, 3c) beabstandeten Anlageprofil (4) für die Platte (2) versehen bzw. in Form eines derartigen Profils ausgebildet ist und das Mittelstück (3a) oder zumindest einer der Schenkel (3b, 3c) auf die Mittelebene der Haltespange hin elastisch vorgespannt ist, vorzugsweise die Flächen der Schenkel (3b, 3c) mit dem Mittelstück (3a) einen Winkel kleiner 90 * einschließen, und daß die Bohrungen (36) im Mittelstück (3a) der Haltespange (3) im wesentlichen normal auf die Ebene des Mittelstückes (3a) der Haltespange (3) ausgerichtet sind.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Haltespange (3) und/oder des Anlageprofils (4) in Richtung des Umfangs des mit der Platte zu versehenden Ausschnitts (1) des Bauteils zwischen 0,5 und 10 cm, vorzugsweise zwischen 2 und 5 cm, beträgt.
  4. 4. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltespange (3) aus zwei, vorzugsweise gleichartig geformten Metallteilen (31,32) besteht, die jeweils einen Teil des Mittelstückes (3a) sowie jeweils einen der Schenkel (3b, 3c) bilden, welche Metallteile (31,32) mittels eines Zwischenstückes (33) aus wärmeisolierendem bzw. nicht-wärmeleitendem Material, beispielsweise aus Kunststoff, miteinander verbunden sind.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallteile (31, 32) jeweils mit zumindest einer vorzugsweise durchgehenden Bohrung (34) versehen sind, welche Bohrung (34) sich in jenem Bereich der Teile (31, 32) befindet, der innerhalb des Zwischenstückes (33) zu liegen kommt und in zusammengebautem Zustand vom Material des Zwischenstückes (33) ausgefüllt bzw. durchsetzt ist.
  6. 6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteprofil (5) maximal dieselbe Breite wie die Haltespange (3) aufweist und gegenüber dem Anlageprofil (4) bzw. dem entsprechend ausgeführten Bereich der Haltespange (3) durch eine Bohrung in einem Schenkel des Halteprofils (5) mit der Haltespange (3) vorzugsweise lösbar verbunden ist.
  7. 7. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlageprofil (4) und das Halteprofil (5) gleiche Form aufweisen.
  8. 8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlageprofil (4) und das Halteprofil (5) im wesentlichen U-förmige Profile sind, deren Öffnungen von der Mitte bzw. Symmetrieebene der Haltespange (3) abgewandt sind, wobei zumindest einer der Schenkel (4c, 5c) des Anlageprofils (4) oder Halteprofils (5) mit einer Haltestruktur (4d, 5d), beispielsweise einer sich über die innere Oberfläche der Schenkel (4c, 5c) erhebenden bzw. unter diese Oberfläche in Form einer Ausnehmung reichenden Struktur, versehen ist.
  9. 9. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die der Mitte der Haltespange (3) zugewandten Abschnitte des Halteprofils (5b) und/oder des Anlageprofils (4b) 6 AT 402 836 B sowie der zwischen diesen Profilen liegende Abschnitt der Haltespange (3) mit einer weichen, vorzugsweise elastischen Beschichtung versehen sind.
  10. 10. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil in Form einer Glasleiste (7) ausgebildet ist, welche vom der Mitte der Haltespange (3) zugewandten Ende des Halteprofils (5) bzw. des Anlageprofils (4) bis über die Länge der Schenkel (3b, 3c) der Haltespange (3) im Randbereich des Ausschnittes reicht, wobei die Innenseite der Glasleiste (7) um zumindest die Dicke der Schenkel (3b, 3c) der Haltespange (3) von der vorderen bzw. hinteren Seite des mit der Platte (2) zu versehenden Bauteils beabstandet ist und vorzugsweise ein am Bauteil außerhalb der Schenkel (3b, 3c) aufliegender Steg (7b) entlang des Umfanges der Glasleiste (7) vorgesehen ist.
  11. 11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Glasleiste (7) über zumindest einen gebogenen Abschnitt oder Eckbereich des Ausschnittes im Bauteil (1) hinweg, vorzugsweise über den gesamten Umfang des Ausschnittes, erstreckt, wobei in Bereichen größerer Winkeländerungen die Glasleiste (7) von innen her bis hin zum außerhalb der Enden der Schenkel (3b, 3c) der Haltespangen (3) liegenden Steg (7b) ausgeschnitten, zusammengebogen und die aneinander liegenden inneren Teile der Glasleiste (7) allenfalls zumindest punktweise miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Verklebung oder Punktschweißung. Hiezu 2 Blatt Zeichnungen 7
AT0143494A 1994-07-20 1994-07-20 Halteeinrichtung für platten, insbesondere glasplatten, in ausschnitten von bauteilen AT402836B (de)

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