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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Reinigen von Matratzen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Beim Reinigungsvorgang erfolgt ein
Entfernen anhaftender Schmutzpartikel sowie ein Abtöten von
Bakterien und Keimen.
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Bei den Matratzen kann es sich um
Matratzen aller Art, wie zum Beispiel Natur-, Latex- oder Schaumstoffmatratzen
handeln. Unter dem Begriff Matratzen sind nachfolgend auch artähnliche
Polstergegenstände
zu verstehen.
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Es ist bekannt, zu reinigende Matratzen
mit Wasch-, Spül-
und Desinfektionsmitteln zu behandeln. Die Matratzen werden dazu
im Durchlaufverfahrern durch eine stationäre Reinigungsanlage transportiert.
Insbesondere durch die Verwendung flüssiger Medien sind diese Lösungen technisch
sehr aufwendig und daher meistens nur als stationäre Anlagen
ausgebildet. In der
DE
37 29 608 C wird eine Waschanlage für Matratzen beschrieben, bei
der die Matratzen stehend an mit Hochdruckflüssigkeit beaufschlagbaren Rohren
vorbeigeführt
werden. Aus der
DE
34 12 214 A1 ist eine Waschanlage für Matratzen bekannt, welche
mehrere Wannen zur Aufnahme von Wasch-, Desinfektions- und Spülflüssigkeiten
aufweist. Derartig technisch aufwendige Anlagen sind vorzugsweise
für den
zentralen Einsatz in großen
Dienstleistungsbetrieben vorgesehen. Zum Vor-Ort-Reinigen von Matratzen,
zum Beispiel im Beherbergungs- oder Krankenhausbereich, ist es üblich, die
Schmutzpartikel durch mechanisches Einwirken und Absaugen zu entfernen.
Das mechanische Lösen der
Schmutzpartikel erfolgt dabei vorzugsweise durch Bürsten. Aber
auch der Einsatz von Schwingungserzeugern, oder die Behandlung mittels
Mikrowellen ist üblich,
und unter anderem in den
DE
41 39 199 A1 und
DE
35 055 571 A1 beschrieben.
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Zum Abtöten von Bakterien und Keimen
ist es weiterhin bekannt, die Matratzen der Einwirkung von UV-Licht
oder Ozon auszusetzen. Derartige Lösungen sind Gegenstand der
DE 92 11 977 U1 ,
DE 296 15 855 U1 sowie
der
DE 44 26 647 A1 .
Auch die t Behandlung der Matratzen mit Dampf gehört zum allgemein
bekannten Stand der Technik. Beim Einsatz von manuell und frei bewegten
Saugerdüsen
ist nachteilig, dass aufgewirbelte Schmutzpartikel trotzdem in die
Umgebung gelangen können.
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Weiterhin ist aus der
DE 299 11 501 U1 eine Vorrichtung
zum Reinigen von Matratzen bekannt, bei welcher die Schmutzpartikel
mechanisch und trocken abgelöst
und abgesaugt werden. Dazu ist in einem transportablen Gehäuse eine
Auflagefläche
für die
zu reinigende Matratze angeordnet, wobei die Matratze das Gehäuse auf
dieser Auflagefläche durchläuft. Über der
liegenden Matratze sind hängend
Behandlungseinrichtungen, wie Staubsauger, Sprüheinrichtungen und UV-Strahler
angeordnet. Diese Behandlungseinrichtungen müssen vertikal verstellbar sein,
um sie in einen für
die Reinigung optimalen Abstand zu Matratze bringen zu können. Da das
Reinigen der Matratze im Durchlaufverfahren erfolgt, befindet sich
beim Reinigungsvorgang immer ein Teil der Matratze außerhalb
des Gehäuses
der Vorrichtung. Insbesondere beim mechanischen Einwirken von Klopfeinrichtungen
können
sich Schmutzpartikel schon außerhalb
des Gehäuses
ablösen
und in die Umgebung gelangen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
Vorrichtung zum maschinellen, vorzugsweise trockenen, aber trotzdem
wirkungsvollen Reinigen von Matratzen zu schaffen, welche einen
kompakten Aufbau aufweist. Dabei soll das Reinigen der Matratzen
innerhalb eines geschlossenen Gehäuses möglich sein.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die Vorteile der Erfindung bestehen
insbesondere im einfachen und kompakten Aufbau sowie der unkomplizierten
Bedienung der Vorrichtung, da einfach durch das Einführen bzw.
Auflegen der Matratze der definierte Abstand zu den Walzenbürsten gewährleistet
ist. Da sich normalmaßige
Matratzen während
des Reinigungsvorgangs vollständig
innerhalb der Vorrichtung befinden, können keine abgelösten Schmutzpartikel
in die äußere Umgebung
der Vorrichtung gelangen.
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Vorteilhaft bei der im Patentanspruch
2 angegebenen Lösung
ist insbesondere der kostengünstige
Aufbau sowie die Möglichkeit,
auch andere Polstergegenstände,
zum Beispiel Teile von Polstermöbeln,
bequem reinigen zu können,
ohne dass diese aufwendig fixiert werden müssen. Außerdem ist auf diese Weise
auch das Reinigen von Matratzen möglich, deren Liegeflächen größer als
der Stabrost sind.
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Die Anordnung von UV-Lampen am Bürstenwagen
gemäß Patentanspruch 4 gewährleistet
eine wirkungsvolle Desinfektion der Matratze während des Bürstprozesses, da die UV-Lampen
sehr nah an dem Matratzenoberflächen
und den Reinigungsbΰrsten
angeordnet werden können.
Der gemäß Patentanspruch
3 angeordne- to Absaugtrichter gewährleistet ein effektives und
sicheres Absaugen der gelösten
Schmutzpartikel. Die Anordnung von Austrittsdüsen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch
5 ermöglicht
auch den Einsatz weiterer Reinigungs- und Desinfektionsmedien unmittelbar
an der Reinigungsstelle.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird im folgenden anhand von Zeichnungen näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 die
schematische Vorderansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt
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2 die
schematische Seitenansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt
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3 eine
schematische Perspektivansicht des Inneren einer Vorrichtung ohne
Matratze
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
als mobile Vorrichtung realisiert. In einem auf Rollen fahrbaren
Gehäuse 18 ist
im oberen Bereich ein horizontaler Stabrost 14 zum Auflegen
einer zu reinigenden Matratze 1 angeordnet. An der hinteren
Seite des horizontalen Stabrostes 14, in 2 links, befindet sich ein vertikaler
Stabrost 15. Unterhalb des Stabrostes 14 ist auf den
Lauf schienen 11 und 12 ein Bürstenwagen 2 horizontal
verfahrbar montiert.
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Auf diesem Bürstenwagen 2 befindet
sich die um ihre Längsachse
drehbar angetriebene horizontale Walzenbürste 3. Hinter dem
Stabrost 15 ist die in gleicher Weise rotierende vertikale
Walzenbürste 4 angeordnet.
Die Borsten der Walzenbürsten 3 und 4 durchgreifen
dabei die Stabroste 14 und 15 deutlich. Der Rotationsantrieb
der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt über den
gemeinsamen Antriebsmotor 9 und das zwischengeschaltete
Kegelradgetriebe 13. Unterhalb des Stabrostes 14 befindet
sich der gestellfest montierte Antriebsmotor 8, welcher über das
mit seinen Enden am Bürstenwagen 2 befestigte
und um eine gestellfeste Umlenkrolle 19 geführte Zugmittel 10 den
Bürstenwagen 2 translatorisch
antreibt. Der ebenfalls translatorische Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt
dabei vorteilhaft jeweils entgegengesetzt zur translatorischen Linearbewegung
des Bürstenwagens 2.
Unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 ist
am Bürstenwagen 2,
im wesentlichen sich über
dessen gesamte Breite erstreckend, der Absaugtrichter 5 angeordnet,
welcher über
den Saugschlauch 6 mit dem Elektrosauger 7 in
Wirkverbindung steht. Auf dem Bürstenwagen 2 sind
jeweils parallel vor und hinter den Walzenbürsten 3 und 4 die stabförmigen UV-Lampen 16 und 17 montiert.
In den Figuren wurde auf die Darstellung der notwendigen Elektroinstallation
verzichtet.
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Zum Reinigen einer im Ausführungsbeispiel dargestellten
Matratze 1 wird diese aus Richtung A (in 2) durch eine vorteilhaft, an dieser
Seite der Vorrichtung ausgebildete Öffrtung im Gehäuse 18 mit einer
ihrer Liegeflächen
auf den horizontalen Stabrost 14 aufgelegt, und zwar so,
dass die Matratze 1 an der Hinterseite der Vorrichtung
an dem vertikalen Stabrost 15 fest anliegt. Durch ihr Eigengewicht
oder auch zusätzliche
Gegenhaltemaßnahmen
verbleibt die Matratze 1 in dieser Position.
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Nach dem elektrischen Inbetriebsetzen
der Vorrichtung wird über
den Elektrosauger 7 und den Saugschlauch 6 im
Absaugtrichter 5 eine Saugwirkung eingestellt. Der Bürstenwagen 2 wird
translatorisch entlang der Matratze 1 verfahren, wobei
es durch die definiert an der Matratze 1 anliegenden Borsten
der rotierenden Walzenbürsten 3 und 4 zum mechanischen
Ablösen
der Schmutzpartikel an den entsprechenden zwei Flächen der
Matratze 1 kommt. Gleichzeitig erfolgt durch die Einwirkung
der UV-Lampen 16 und 17 ein Abtöten von
Bakterien und Keimen. Die abgelösten
und behandelten Schmutzpartikel werden durch den vorteilhaft unterhalb
der Walzenbürsten 3 und 4 befindlichen
Absaugtrichter 5 sicher und vollständig aufgenommen und dem Sammelbehälter des
Elektrosaugers 7 zugeführt.
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Zum Reinigen der kurzen vertikalen
.Matratzenflächen
wird die Matratze 1 herausgezogen und entsprechend in der
horizontalen Ebene gedreht wieder eingeschoben, so dass die jeweilige
kurze Matratzenfläche
an dem vertikalen Stabrost 15 zur Anlage kommt. Nach erfolgtem
Reinigungslauf wird die Matratze 1 zum Reinigen der verbleibenden
Flächen so
gewendet, dass sie mit ihrer zweiten Liegefläche auf dem Stabrost 14 aufliegt,
und mit der zweiten langen vertikalen Matratzenfläche am Stabrost 15 anliegt.
Durch entsprechendes Drehen und Wenden ist auch das Reinigen von
Matratzen möglich,
die größer als
die Fläche
der Stabroste 14 und 15 sind.
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Die Erfindung ist nicht nur auf die
im Ausführungsbeispiel
dargestellte Lösung
beschränkt,
sondern es sind auch Vorrichtungen mit stehender Anordnung der Matratze
mög- 1ich, wodurch insbesondere
für den
mobilen Einsatz vorteilhafte schmale Bauformen möglich sind. Bei aufwendigeren
Vorrichtungen können
auch mehrseitig Bürsten
zum Einsatz kommen. Weiterhin ist der Einsatz von Dampf oder anderen
Medien über
am Bürstenwagen
installierte Austrittsdüsen
möglich.
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- 1
- Matratze
- 2
- Bürstenwagen
- 3
- Walzenbürste
- 4
- Walzenbürste
- 5
- Absaugtrichter
- 6
- Saugschlauch
- 7
- Elektrosauger
- 8
- Antriebsmotor
- 9
- Antriebsmotor
- 10
- Zugmittel
- 11
- Laufschiene
- 12
- Laufschiene
- 13
- Kegelradgetriebe
- 14
- Stabrost
- 15
- Stabrost
- 16
- UV-Lampen
- 17
- UV-Lampen
- 18
- Gehäuse
- 19
- Umlenkrolle