DE3625784C2 - Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insb. der Medizin und/oder Labortechnik - Google Patents
Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insb. der Medizin und/oder LabortechnikInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Spülmaschine nach dem Oberbegriff des An
spruchs 1.
Nach DE-GM 78 27 678 wird zum besseren Trocknen des Spülguts der gesamte Appa
rat, in dem das Spülgut gereinigt wird, durch eine Unwucht des sich drehenden Radial
gebläses in Schüttelbewegung versetzt. Dies bewirkt zwar auch eine Abschleuderung
von sich bildenden Tropfen am Spülgut, durch die relativ gleichmäßige Bewegung die je
des einzelne Glas im Träger ausführt ist das Abschleudern jedoch nicht vollständig.
Zudem muß durch den Aufbau des Gerätes dieses selbst insgesamt bewegt werden.
In DE-AS 21 36 032 ist eine Spülmaschine gezeigt, bei der ein das Spülgut aufnehmen
der Drahtkorb auf Rollen in den Spülraum gefahren werden kann. Beim Erreichen der
Kupplungsposition zwischen dem Spülwasser-Druckrohr im Gehäuse und dem Spül
wasser-Verteilsystem am Drahtkorb fahren die Rollen in Vertiefungen der Führungs
schiene. Dadurch erfährt der Drahtkorb eine Vertikalbewegung nach unten und dichtet
somit die elastische Rohrverbindung zwischen dem Drahtkorb und dem Gehäuse ab.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Anmeldung die Aufgabe zugrunde eine Spülma
schine so zu konstruieren, daß ein effektiveres Abschleudern von Tropfen erreicht wird,
wobei gleichzeitig nur ein geringer Teil der gesamten Spülmaschine bewegt werden soll.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Sowohl beim erfindungsgemäßen Verfahren als auch durch die erfindungsgemäße Vor
richtung läßt sich das Spülgut durch eine Schüttelbewegung von üblicher Tropfenbildung
und von vorbeschriebenen Flüssigkeitsansammlungen weitgehend befreien, so daß die
am Spülgut und auch am Träger anhaftende Flüssigkeit sich auf eine normale Benet
zung reduzieren läßt.
Hierdurch läßt sich die Verweilzeit des Spülguts sowohl für den Fall, in dem das Spülgut
sofort weiter verwendet werden soll, als auch für den Fall, in dem das Spülgut getrock
net werden soll, erheblich reduzieren, weil das Spülgut im ersten Fall unmittelbar nach
dem Schütteln aus dem Spülraum entnommen und der Weiterverwendung zugeführt
werden kann, ohne daß eine wesentliche Verunreinigung der Umgebung bzw. des Ortes
der Weiterverwendung zu befürchten ist und im zweiten Fall, in dem das Spülgut voll
ständig getrocknet werden soll, die Trocknungszeit sich erheblich verringert, weil die
am Spülgut und auch am Träger anhaftende Flüssigkeit einer üblichen Benetzung gro
ßer Oberfläche entspricht und deshalb leicht und schnell abtrocknet.
Das Maß der Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsge
mäßen Vorrichtung ist abhängig von der Intensivität und auch von der Richtung, in der
die Schüttelbewegung erfolgt. Es ist möglich, die Schüttelbewegung durch eine Bewe
gung nur in einer Richtung mit anschließender Abbremsung oder durch Hin- und Herbe
wegungen zu erzeugen, wobei der Wechsel der Bewegungsrichtung plötzlich erfolgen
soll.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Schüttelbewegung in senkrechter Richtung auszu
führen, wodurch unter Ausnutzung der Gravitation eine wirksame Ablösung der Tropfen
und/oder Flüssigkeitsansammlungen erfolgt.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 läßt sich die Gravitation zur wirksamen Ablö
sung vorhandener Tropfen oder Flüssigkeitsansammlungen ausnutzen.
Die Ausbildungen nach den Ansprüchen 3 bis 10 enthalten vorteilhafte Weiterbildungen
unter Verwendung eines Wagens als Träger für das Spülgut.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist es gem. Anspruch 4 vorteilhaft, den Exzenter an
einem Rad des Wagens angreifen zu lassen, wodurch aufgrund der Umfangsbewegung
des Exzenters übertragene Schubbewegungen auf den Wagen eleminiert werden, die bei
der Ausgestaltung gem. Anspruch 3 möglich sind. Desweiteren sind in den vorgenann
ten Ansprüchen einfache und zweckmäßige Bauformen enthalten.
Die Ansprüche 9 bis 11 beziehen sich auf einen Anschluß zum Zuführen von Spülflüssig
keit und/oder einer Luftströmung in den Spülraum, wobei aufgrund der erfindungsge
mäßen Ausgestaltung der Anschluß selbst oder ein Bauteil desselben, vorzugsweise
ein spülmaschinenseitiges oder wagenseitiges Mundstück, das in der Einschubstellung
des Wagens mit einem zweiten Mundstück des Anschlusses in Kontakt kommt, der
Schüttelbewegung zu folgen vermag. Dabei ist die Abdichtung im Bereich der Mund
stücke durch die die Mundstücke zusammenpressende Federkraft gewährleistet.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in einer
vereinfachten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäß ausgestaltete Spülmaschine
im Querschnitt;
Fig. 2 die in Fig. 1 allgemein mit X bezeichnete Einzelheit
in vergrößerter Schnittdarstellung;
Fig. 3 den Teilschnitt III-III in Fig. 1.
Die wesentlichen Teile der in Fig. 1 allgemein mit
1 bezeichneten Spülmaschine sind ein Gehäuse 2, das
mittels einer Tür 3 einen Spülraum 4 umschließt, eine
unterhalb des Spülraumes 4 angeordnete Pumpe 5, die
von einem E-Motor 6 antreibbar ist und zum einen mit
einem Saugrohr 7 und zum anderen mit einem Druckrohr
8 mit dem Spülraum 4 in Verbindung steht, einem Wagen
9, der auf Schienen 11 in den Spülraum 4 wahlweise
ein- und ausschiebbar ist und Spritzdüsen 12 bis 14
für die Spülflüssigkeit, die unterhalb des allgemein
mit 15, 16 angeordneten Spülgutes, im Bereich desselben
und oder oberhalb desselben angeordnet sein können.
Es sind beispielhaft zwei Arten von Traganordnungen
für das Spülgut 15, 16 dargestellt. Im linken Bereich
des Wagens 9 stehen von diesem senkrecht nach oben
Rohre 17 ab, die die Spritzdüsen 13 aufweisen. Auf
die Rohre 17 sind flaschenförmige Gefäße aufgesteckt,
die innenseitig mittels der Spritzdüsen 13 gespült
werden. Außenseitig werden die Gefäße mittels der Spritz
düsen 12 gespült, die an einem unterhalb des Wagens
3 angeordneten, ansich bekannten Drehrohr 18 angeordnet
sind, das im Spülbetrieb aufgrund des Rückstoßprinzips
in einer horizontalen Ebene dreht.
Der rechte Bereich des Wagens 9 ist als Korb 19 ausgebil
det, in dem in besonderen Gefachen oder Stützen das
Spülgut 16 verschiedener Art, z. B. Operationswerkzeuge,
aufgenommen ist.
Die oberhalb des Spülgutes 15, 16 angeordneten Spritzdüsen
14 können an einem zweiten Drehrohr 21 angeordnet sein,
das an einer das Spülgut 15, 16 überbrückenden Traverse
22 des Wagens 9 in einer horizontalen Ebene drehbar
gelagert ist.
Zu den Spritzdüsen 13, 14 gelangt die Spülflüssigkeit
durch Kanäle in den betreffenden Bauteilen des Wagens
9, wobei letzterer durch einen zentralen Anschlußstutzen
in Form eines Mundstücks 23 an die durch das Druckrohr
8 gebildete Zuführungsleitung anschließbar ist, die
ebenfalls ein Mundstück 24 aufweist. Die Anordnung
ist so getroffen, daß in der in Fig. 1 dargestellten
Einschubstellung des Wagens 9 die Mundstücke 23, 24
miteinander fluchten und in Kontakt stehen, so daß
die Verbindung der allgemein mit 25 bezeichneten Zufüh
rungsleitung für Spülflüssigkeit geschlossen ist.
In der Einschubstellung des Wagens 9 befinden sich
dessen vier Räder 26 in Mulden 27 der Schienen 11,
die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Winkel
schienen gebildet sind. D.h., der Wagen 9 senkt sich
beim Einfahren in die Mulden 27 um einen gewissen Betrag.
Damit das Mundstück 24 der durch das Absenken des Wagens
9 hervorgerufenen Bewegung des Mundstücks 23 zu folgen
vermag, ist es axial verschiebbar im Druckrohr 8 gelagert
und durch eine Druckfeder 28 in seine durch einen angedeu
teten Anschlag 20 begrenzte Ausschubstellung vorgespannt.
In dieser Stellung kann das Mundstück 24 vom Mundstück
23 des Wagens 9 beim Einschieben desselben überfahren
werden. Beim Absenken des Wagens 9 in den Mulden 27
geraten die Mundstücke 23, 24 in axialen Kontakt und
das Mundstück 24 wird durch das Mundstück 23 um einen
geringen Betrag eingeschoben, so daß aufgrund der vorhande
nen Federkraft die Mundstücke 23, 24 durch eine permanente
Kraft gegeneinander gedrückt werden.
Dem Wagen 9 ist eine allgemein mit 31 bezeichnete Schüttel
vorrichtung zugeordnet, bestehend aus vier antreibbaren
Exzentern 32, von denen jeweils ein Exzenter 32 jedem
Rad 26 zugeordnet ist. Die Exzenter 32 sind unterhalb
der den Wagen 9 tragenden horizontalen Schenkel 33
der Schienen 11 angeordnet, wobei die Exzenter 32 die
Schenkel 33 in Ausnehmungen 34 durchsetzen und gegen
die Räder 26 wirken. Die Drehrichtung (Pfeil 35) kann
vorteilhafter Weise so angeordnet sein, daß aufgrund
des Kontaktes der Exzenter 32 mit dem Wagen 9 eine
Einschubwirkung auf letzteren ausgeübt wird. Dies ist
insbesondere bei einem Wagen 9 ohne Räder von Bedeutung.
Dadurch, daß die Exzenter 32 gegen die frei drehbaren
Räder 26 des Wagens 9 wirken, ist die vorbeschriebene
Kraftkomponente weitgehend ausgeschaltet, eben weil
die Räder 26 frei drehen können. Jeweils zwei axial
miteinander fluchtende Exzenter 32 sind auf einer Antriebs
welle 36 angeordnet, die in Lagern 37 an den Schienen
11 oder den Seitenwänden des Gehäuses 2 gelagert sein
kann.
Die Ausgestaltung nach Fig. 3 unterscheidet sich von
der nach Fig. 1 dadurch, daß die Mulden 27 im Schenkel
33 fortgelassen und durch die Ausnehmungen 34 ersetzt
sind, in die die Räder 26 um einen gewissen Betrag
eintauchen.
Durch das Drehen der Exzenter 32 wird aufgrund deren
Exzentrizität der Wagen 9 angehoben und wieder abgesenkt.
Dabei erhält er zunächst eine nach oben gerichtete
Bewegung und dann eine nach unten gerichtete Bewegung,
wobei insbesondere die nach unten gerichtete Bewegung
abrupt beendet wird, weil die Räder 26 auf den Schienen
11 aufsetzen, die somit als Anschläge die Bewegung
begrenzen. Es ist jedoch auch möglich, die Anordnung
so zu treffen, daß der Wagen 9 fortwährend mit den
Exzentern 32 in Kontakt steht, so daß ein Aufsetzen
auf den Schienen 11 ausbleibt.
Aufgrund der vorbeschriebenen beschleunigten Schüttelbewe
gungen werden
Tropfen am Spülgut 15, 16 und am Wagen 9 einschl. der
einzelnen Tragorgane (Korb 19) sowie Flüssigkeitsansamm
lungen, die sich im Bereich von einander kontaktierenden
Oberflächen zwischen dem Spülgut untereinander und/oder
zwischen letzterem und den tragenden Teilen aufgrund
von Adhäsion sammeln, abgelöst, so daß die am Spülgut
15, 16 und am Wagen 9 vorhandene Flüssigkeit auf
üblicher Benetzung beruht. D.h., es ist lediglich ein
dünner Flüssigkeitsfilm vorhanden, der verhältnismäßig
leicht und schnell durch Verdunsten abtrocknet. Das
Ablösen der Tropfen bzw. Flüssigkeitsansammlungen bewirkt
nicht nur eine erhebliche Verkürzung der Trocknungszeit,
sondern es werden auch Flecken am Spülgut weitgehend
vermieden, die im Bereich von langsam abtrocknenden
Flüssigkeitsansammlungen entstehen.
Dieser Verdunstungs- bzw. Trocknungsprozeß kann durch
eine ansich bekannte Vorrichtung zur Erzeugung einer
vorzugsweise erwärmten Luftströmung im Spülraum beschleu
nigt werden. Die Einschaltung kann durch einen nicht
dargestellten Zeitschalter automatisch erfolgen.
Die Schüttelbewegung kann durch eine oder mehrere Um
drehungen des Exzenter 32 hervorgerufen werden. Das
Einleiten der Schüttelbewegung kann ebenfalls automatisch 6
nach Beendigung des Spülvorgangs erfolgen. Die Schüttelzeit
kann ebenfalls automatisch durch einen Zeitschalter
gesteuert werden, d. h. beendet werden.
Claims (11)
1. Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insbesondere der Medizin- und/oder
Labortechnik, mit einem Spülraum, einem darin auf Rollen bewegbaren Spülgut
träger und einem Anschluß für Spritzdüsen, dadurch gekennzeichnet, daß
im Programmschritt Trocknen mit Hilfe eines Exzenters (32) eine Schüttelbewe
gung erzeugt wird, die auf den Spülgutträger (9, 19) in der Form wirkt, daß der
Exzenter (32) gegen eine Kraft bewegt wird die Kraft den Träger (9, 19) gegen
einen Anschlag (11) zurückbewegt.
2. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (32)
den Träger (9, 19) aufwärts bewegt.
3. Spülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreh
richtung (35) des Exzenters (32) an der Berührungsstelle mit dem Wagen (9, 25)
in Einschubrichtung gerichtet ist.
4. Spülmaschine nach den vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß
der Exzenter (32) an mindestens einem Rad (26) des Wagens (9) angreift.
5. Spülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (32)
den den Wagen (9) tragenden Boden oder die das Rad (26) tragende Schiene (11)
in einer Ausnehmung (34) durchsetzt.
6. Spülmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad
(26) sich in der Einschubstellung des Wagens (9) in einer Mulde (27) des Bodens
oder der Schiene (11) befindet und der Exzenter (32) im Bereich der Mulde (27)
angeordnet ist.
7. Spülmaschine nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gezeichnet, daß jedem Rad (26)
des Wagens (9) in dessen Einschubstellung ein Exzenter (32) zugeordnet ist.
8. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils axial miteinander fluchtende Exzenter (32) auf einer gemeinsamen An
triebswelle (36) angeordnet sind.
9. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsamer
Anschluß (8) oder ein Anschlußglied (24) für am Träger (9) angeordnete Spritz
düsen (13, 14) vorgesehen ist und der Anschluß oder das Anschlußglied (24)
längs der Schüttelbewegung nachgiebig gehalten ist.
10. Spülmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (8)
teleskopierbar ist und das bewegliche Teleskopteil (24) durch eine Federkraft
(28) in Richtung auf das zugehörige Anschlußteil (23) vorgespannt ist.
11. Spülmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche
Teleskopteil ein Mundstück (24) ist, das durch Absenken des Wagens (9) mit ei
nem im Wagen (9) angeordneten Mundstück (23) in Kontakt kommt.
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