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DE3625784C2 - Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insb. der Medizin und/oder Labortechnik - Google Patents

Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insb. der Medizin und/oder Labortechnik

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DE3625784C2
DE3625784C2 DE3625784A DE3625784A DE3625784C2 DE 3625784 C2 DE3625784 C2 DE 3625784C2 DE 3625784 A DE3625784 A DE 3625784A DE 3625784 A DE3625784 A DE 3625784A DE 3625784 C2 DE3625784 C2 DE 3625784C2
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DE
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eccentric
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DE3625784A
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Stierlen Maquet AG
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Publication date
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
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    • B01L13/00Cleaning or rinsing apparatus
    • B01L13/02Cleaning or rinsing apparatus for receptacle or instruments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B01L3/56Labware specially adapted for transferring fluids
    • B01L3/569Glassware

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  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Spülmaschine nach dem Oberbegriff des An­ spruchs 1.
Nach DE-GM 78 27 678 wird zum besseren Trocknen des Spülguts der gesamte Appa­ rat, in dem das Spülgut gereinigt wird, durch eine Unwucht des sich drehenden Radial­ gebläses in Schüttelbewegung versetzt. Dies bewirkt zwar auch eine Abschleuderung von sich bildenden Tropfen am Spülgut, durch die relativ gleichmäßige Bewegung die je­ des einzelne Glas im Träger ausführt ist das Abschleudern jedoch nicht vollständig. Zudem muß durch den Aufbau des Gerätes dieses selbst insgesamt bewegt werden.
In DE-AS 21 36 032 ist eine Spülmaschine gezeigt, bei der ein das Spülgut aufnehmen­ der Drahtkorb auf Rollen in den Spülraum gefahren werden kann. Beim Erreichen der Kupplungsposition zwischen dem Spülwasser-Druckrohr im Gehäuse und dem Spül­ wasser-Verteilsystem am Drahtkorb fahren die Rollen in Vertiefungen der Führungs­ schiene. Dadurch erfährt der Drahtkorb eine Vertikalbewegung nach unten und dichtet somit die elastische Rohrverbindung zwischen dem Drahtkorb und dem Gehäuse ab.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Anmeldung die Aufgabe zugrunde eine Spülma­ schine so zu konstruieren, daß ein effektiveres Abschleudern von Tropfen erreicht wird, wobei gleichzeitig nur ein geringer Teil der gesamten Spülmaschine bewegt werden soll.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Sowohl beim erfindungsgemäßen Verfahren als auch durch die erfindungsgemäße Vor­ richtung läßt sich das Spülgut durch eine Schüttelbewegung von üblicher Tropfenbildung und von vorbeschriebenen Flüssigkeitsansammlungen weitgehend befreien, so daß die am Spülgut und auch am Träger anhaftende Flüssigkeit sich auf eine normale Benet­ zung reduzieren läßt.
Hierdurch läßt sich die Verweilzeit des Spülguts sowohl für den Fall, in dem das Spülgut sofort weiter verwendet werden soll, als auch für den Fall, in dem das Spülgut getrock­ net werden soll, erheblich reduzieren, weil das Spülgut im ersten Fall unmittelbar nach dem Schütteln aus dem Spülraum entnommen und der Weiterverwendung zugeführt werden kann, ohne daß eine wesentliche Verunreinigung der Umgebung bzw. des Ortes der Weiterverwendung zu befürchten ist und im zweiten Fall, in dem das Spülgut voll­ ständig getrocknet werden soll, die Trocknungszeit sich erheblich verringert, weil die am Spülgut und auch am Träger anhaftende Flüssigkeit einer üblichen Benetzung gro­ ßer Oberfläche entspricht und deshalb leicht und schnell abtrocknet.
Das Maß der Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung ist abhängig von der Intensivität und auch von der Richtung, in der die Schüttelbewegung erfolgt. Es ist möglich, die Schüttelbewegung durch eine Bewe­ gung nur in einer Richtung mit anschließender Abbremsung oder durch Hin- und Herbe­ wegungen zu erzeugen, wobei der Wechsel der Bewegungsrichtung plötzlich erfolgen soll.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Schüttelbewegung in senkrechter Richtung auszu­ führen, wodurch unter Ausnutzung der Gravitation eine wirksame Ablösung der Tropfen und/oder Flüssigkeitsansammlungen erfolgt.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 2 läßt sich die Gravitation zur wirksamen Ablö­ sung vorhandener Tropfen oder Flüssigkeitsansammlungen ausnutzen.
Die Ausbildungen nach den Ansprüchen 3 bis 10 enthalten vorteilhafte Weiterbildungen unter Verwendung eines Wagens als Träger für das Spülgut.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist es gem. Anspruch 4 vorteilhaft, den Exzenter an einem Rad des Wagens angreifen zu lassen, wodurch aufgrund der Umfangsbewegung des Exzenters übertragene Schubbewegungen auf den Wagen eleminiert werden, die bei der Ausgestaltung gem. Anspruch 3 möglich sind. Desweiteren sind in den vorgenann­ ten Ansprüchen einfache und zweckmäßige Bauformen enthalten.
Die Ansprüche 9 bis 11 beziehen sich auf einen Anschluß zum Zuführen von Spülflüssig­ keit und/oder einer Luftströmung in den Spülraum, wobei aufgrund der erfindungsge­ mäßen Ausgestaltung der Anschluß selbst oder ein Bauteil desselben, vorzugsweise ein spülmaschinenseitiges oder wagenseitiges Mundstück, das in der Einschubstellung des Wagens mit einem zweiten Mundstück des Anschlusses in Kontakt kommt, der Schüttelbewegung zu folgen vermag. Dabei ist die Abdichtung im Bereich der Mund­ stücke durch die die Mundstücke zusammenpressende Federkraft gewährleistet.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in einer vereinfachten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäß ausgestaltete Spülmaschine im Querschnitt;
Fig. 2 die in Fig. 1 allgemein mit X bezeichnete Einzelheit in vergrößerter Schnittdarstellung;
Fig. 3 den Teilschnitt III-III in Fig. 1.
Die wesentlichen Teile der in Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichneten Spülmaschine sind ein Gehäuse 2, das mittels einer Tür 3 einen Spülraum 4 umschließt, eine unterhalb des Spülraumes 4 angeordnete Pumpe 5, die von einem E-Motor 6 antreibbar ist und zum einen mit einem Saugrohr 7 und zum anderen mit einem Druckrohr 8 mit dem Spülraum 4 in Verbindung steht, einem Wagen 9, der auf Schienen 11 in den Spülraum 4 wahlweise ein- und ausschiebbar ist und Spritzdüsen 12 bis 14 für die Spülflüssigkeit, die unterhalb des allgemein mit 15, 16 angeordneten Spülgutes, im Bereich desselben und oder oberhalb desselben angeordnet sein können.
Es sind beispielhaft zwei Arten von Traganordnungen für das Spülgut 15, 16 dargestellt. Im linken Bereich des Wagens 9 stehen von diesem senkrecht nach oben Rohre 17 ab, die die Spritzdüsen 13 aufweisen. Auf die Rohre 17 sind flaschenförmige Gefäße aufgesteckt, die innenseitig mittels der Spritzdüsen 13 gespült werden. Außenseitig werden die Gefäße mittels der Spritz­ düsen 12 gespült, die an einem unterhalb des Wagens 3 angeordneten, ansich bekannten Drehrohr 18 angeordnet sind, das im Spülbetrieb aufgrund des Rückstoßprinzips in einer horizontalen Ebene dreht.
Der rechte Bereich des Wagens 9 ist als Korb 19 ausgebil­ det, in dem in besonderen Gefachen oder Stützen das Spülgut 16 verschiedener Art, z. B. Operationswerkzeuge, aufgenommen ist.
Die oberhalb des Spülgutes 15, 16 angeordneten Spritzdüsen 14 können an einem zweiten Drehrohr 21 angeordnet sein, das an einer das Spülgut 15, 16 überbrückenden Traverse 22 des Wagens 9 in einer horizontalen Ebene drehbar gelagert ist.
Zu den Spritzdüsen 13, 14 gelangt die Spülflüssigkeit durch Kanäle in den betreffenden Bauteilen des Wagens 9, wobei letzterer durch einen zentralen Anschlußstutzen in Form eines Mundstücks 23 an die durch das Druckrohr 8 gebildete Zuführungsleitung anschließbar ist, die ebenfalls ein Mundstück 24 aufweist. Die Anordnung ist so getroffen, daß in der in Fig. 1 dargestellten Einschubstellung des Wagens 9 die Mundstücke 23, 24 miteinander fluchten und in Kontakt stehen, so daß die Verbindung der allgemein mit 25 bezeichneten Zufüh­ rungsleitung für Spülflüssigkeit geschlossen ist.
In der Einschubstellung des Wagens 9 befinden sich dessen vier Räder 26 in Mulden 27 der Schienen 11, die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Winkel­ schienen gebildet sind. D.h., der Wagen 9 senkt sich beim Einfahren in die Mulden 27 um einen gewissen Betrag. Damit das Mundstück 24 der durch das Absenken des Wagens 9 hervorgerufenen Bewegung des Mundstücks 23 zu folgen vermag, ist es axial verschiebbar im Druckrohr 8 gelagert und durch eine Druckfeder 28 in seine durch einen angedeu­ teten Anschlag 20 begrenzte Ausschubstellung vorgespannt. In dieser Stellung kann das Mundstück 24 vom Mundstück 23 des Wagens 9 beim Einschieben desselben überfahren werden. Beim Absenken des Wagens 9 in den Mulden 27 geraten die Mundstücke 23, 24 in axialen Kontakt und das Mundstück 24 wird durch das Mundstück 23 um einen geringen Betrag eingeschoben, so daß aufgrund der vorhande­ nen Federkraft die Mundstücke 23, 24 durch eine permanente Kraft gegeneinander gedrückt werden.
Dem Wagen 9 ist eine allgemein mit 31 bezeichnete Schüttel­ vorrichtung zugeordnet, bestehend aus vier antreibbaren Exzentern 32, von denen jeweils ein Exzenter 32 jedem Rad 26 zugeordnet ist. Die Exzenter 32 sind unterhalb der den Wagen 9 tragenden horizontalen Schenkel 33 der Schienen 11 angeordnet, wobei die Exzenter 32 die Schenkel 33 in Ausnehmungen 34 durchsetzen und gegen die Räder 26 wirken. Die Drehrichtung (Pfeil 35) kann vorteilhafter Weise so angeordnet sein, daß aufgrund des Kontaktes der Exzenter 32 mit dem Wagen 9 eine Einschubwirkung auf letzteren ausgeübt wird. Dies ist insbesondere bei einem Wagen 9 ohne Räder von Bedeutung. Dadurch, daß die Exzenter 32 gegen die frei drehbaren Räder 26 des Wagens 9 wirken, ist die vorbeschriebene Kraftkomponente weitgehend ausgeschaltet, eben weil die Räder 26 frei drehen können. Jeweils zwei axial miteinander fluchtende Exzenter 32 sind auf einer Antriebs­ welle 36 angeordnet, die in Lagern 37 an den Schienen 11 oder den Seitenwänden des Gehäuses 2 gelagert sein kann.
Die Ausgestaltung nach Fig. 3 unterscheidet sich von der nach Fig. 1 dadurch, daß die Mulden 27 im Schenkel 33 fortgelassen und durch die Ausnehmungen 34 ersetzt sind, in die die Räder 26 um einen gewissen Betrag eintauchen.
Durch das Drehen der Exzenter 32 wird aufgrund deren Exzentrizität der Wagen 9 angehoben und wieder abgesenkt. Dabei erhält er zunächst eine nach oben gerichtete Bewegung und dann eine nach unten gerichtete Bewegung, wobei insbesondere die nach unten gerichtete Bewegung abrupt beendet wird, weil die Räder 26 auf den Schienen 11 aufsetzen, die somit als Anschläge die Bewegung begrenzen. Es ist jedoch auch möglich, die Anordnung so zu treffen, daß der Wagen 9 fortwährend mit den Exzentern 32 in Kontakt steht, so daß ein Aufsetzen auf den Schienen 11 ausbleibt.
Aufgrund der vorbeschriebenen beschleunigten Schüttelbewe­ gungen werden Tropfen am Spülgut 15, 16 und am Wagen 9 einschl. der einzelnen Tragorgane (Korb 19) sowie Flüssigkeitsansamm­ lungen, die sich im Bereich von einander kontaktierenden Oberflächen zwischen dem Spülgut untereinander und/oder zwischen letzterem und den tragenden Teilen aufgrund von Adhäsion sammeln, abgelöst, so daß die am Spülgut 15, 16 und am Wagen 9 vorhandene Flüssigkeit auf üblicher Benetzung beruht. D.h., es ist lediglich ein dünner Flüssigkeitsfilm vorhanden, der verhältnismäßig leicht und schnell durch Verdunsten abtrocknet. Das Ablösen der Tropfen bzw. Flüssigkeitsansammlungen bewirkt nicht nur eine erhebliche Verkürzung der Trocknungszeit, sondern es werden auch Flecken am Spülgut weitgehend vermieden, die im Bereich von langsam abtrocknenden Flüssigkeitsansammlungen entstehen.
Dieser Verdunstungs- bzw. Trocknungsprozeß kann durch eine ansich bekannte Vorrichtung zur Erzeugung einer vorzugsweise erwärmten Luftströmung im Spülraum beschleu­ nigt werden. Die Einschaltung kann durch einen nicht dargestellten Zeitschalter automatisch erfolgen.
Die Schüttelbewegung kann durch eine oder mehrere Um­ drehungen des Exzenter 32 hervorgerufen werden. Das Einleiten der Schüttelbewegung kann ebenfalls automatisch 6 nach Beendigung des Spülvorgangs erfolgen. Die Schüttelzeit kann ebenfalls automatisch durch einen Zeitschalter gesteuert werden, d. h. beendet werden.

Claims (11)

1. Spülmaschine zum Spülen von Spülgut, insbesondere der Medizin- und/oder Labortechnik, mit einem Spülraum, einem darin auf Rollen bewegbaren Spülgut­ träger und einem Anschluß für Spritzdüsen, dadurch gekennzeichnet, daß im Programmschritt Trocknen mit Hilfe eines Exzenters (32) eine Schüttelbewe­ gung erzeugt wird, die auf den Spülgutträger (9, 19) in der Form wirkt, daß der Exzenter (32) gegen eine Kraft bewegt wird die Kraft den Träger (9, 19) gegen einen Anschlag (11) zurückbewegt.
2. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (32) den Träger (9, 19) aufwärts bewegt.
3. Spülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dreh­ richtung (35) des Exzenters (32) an der Berührungsstelle mit dem Wagen (9, 25) in Einschubrichtung gerichtet ist.
4. Spülmaschine nach den vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (32) an mindestens einem Rad (26) des Wagens (9) angreift.
5. Spülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (32) den den Wagen (9) tragenden Boden oder die das Rad (26) tragende Schiene (11) in einer Ausnehmung (34) durchsetzt.
6. Spülmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad (26) sich in der Einschubstellung des Wagens (9) in einer Mulde (27) des Bodens oder der Schiene (11) befindet und der Exzenter (32) im Bereich der Mulde (27) angeordnet ist.
7. Spülmaschine nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gezeichnet, daß jedem Rad (26) des Wagens (9) in dessen Einschubstellung ein Exzenter (32) zugeordnet ist.
8. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils axial miteinander fluchtende Exzenter (32) auf einer gemeinsamen An­ triebswelle (36) angeordnet sind.
9. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein gemeinsamer Anschluß (8) oder ein Anschlußglied (24) für am Träger (9) angeordnete Spritz­ düsen (13, 14) vorgesehen ist und der Anschluß oder das Anschlußglied (24) längs der Schüttelbewegung nachgiebig gehalten ist.
10. Spülmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (8) teleskopierbar ist und das bewegliche Teleskopteil (24) durch eine Federkraft (28) in Richtung auf das zugehörige Anschlußteil (23) vorgespannt ist.
11. Spülmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Teleskopteil ein Mundstück (24) ist, das durch Absenken des Wagens (9) mit ei­ nem im Wagen (9) angeordneten Mundstück (23) in Kontakt kommt.
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