DE10215675A1 - Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von MatratzenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft das Reinigen von Matratzen aller Art, wie zum Beispiel Natur-, Latex- oder Schaumstoffmatratzen sowie artgleiche Polstergegenstände. Beim Reinigungsvorgang erfolgt ein Entfernen anhaftender Schmutzpartikel sowie ein Abtöten von Bakterien und Keimen. Es ist üblich, Matratzen mechanisch sowie mit Wasch-, Spül- und Desinfektionsmitteln zu behandeln. Dazu sind maschinelle Lösungen bekannt, welche sich durch ihre aufwendige Anlagentechnik nur für den stationären bzw. zentralen Einsatz eignen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich durch einen einfachen und kompakten Aufbau und ein unkompliziertes Wirkprinzip aus. Dazu weist die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Stabrost mit parallel angeordneten Roststäben für die Auflage der Matratze auf. Ein längs zum Ablauf der Roststäbe angetrieben verfahrbarer Bürstenwagen besitzt eine quer zum Verlauf der Roststäbe angeordnete und rotierend angetriebene Walzenbürste sowie eine unterhalb der Walzenbürste angeordnete Absaugwanne, wobei die Walzenbürste den Stabrost in Richtung Matratze durchgreift.
Description
- Die Erfindung betrifft das Reinigen von Matratzen aller Art, wie zum Beispiel Natur-, Latex- oder Schaumstoffmatratzen. Unter dem Begriff Matratzen sind nachfolgend auch artähnliche Polstergegenstände zu verstehen. Beim Reinigungsvorgang erfolgt ein Entfernen anhaftender Schmutzpartikel sowie ein Abtöten von Bakterien und Keimen.
- Es ist bekannt, zu reinigende Matratzen mit Wasch-, Spül- und Desinfektionsmitteln zu behandeln. Die Matratzen werden dazu im Durchlaufverfahren durch eine stationäre Reinigungsanlage transportiert. Insbesondere durch die Verwendung flüssiger Medien sind diese Lösungen technisch sehr aufwendig und daher meistens nur als stationäre Anlagen ausgebildet. In der DE 37 29 608 C1 wird eine Waschanlage für Matratzen beschrieben, bei der die Matratzen stehend an mit Hochdruckflüssigkeit beaufschlagbaren Rohren vorbeigeführt werden. Aus der DE 34 12 214 A1 ist eine Waschanlage für Matratzen bekannt, welche mehrere Wannen zur Aufnahme von Wasch-, Desinfektions- und Spülflüssigkeiten aufweist. Derartig technisch aufwendige Anlagen sind vorzugsweise für den zentralen Einsatz in großen Dienstleistungsbetrieben vorgesehen. Zum Vor-Ort-Reinigen von Matratzen, zum Beispiel im Beherbergungs- oder Krankenhausbereich, ist es üblich, die Schmutzpartikel durch mechanisches Einwirken und Absaugen zu entfernen. Das mechanische Lösen der Schmutzpartikel erfolgt dabei vorzugsweise durch Bürsten. Aber auch der Einsatz von Schwingungserzeugern, oder die Behandlung mittels Mikrowellen ist üblich, und unter anderem in den DE 41 39 199 A1 und DE 350 55 571 A1 beschrieben.
- Zum Abtöten von Bakterien und Keimen ist es weiterhin bekannt, die Matratzen der Einwirkung von UV-Licht oder Ozon auszusetzen. Derartige Lösungen sind Gegenstand der DE 92 11 977 U1, DE 296 15 855 U1 sowie der DE 44 26 647 A1. Auch die Behandlung der Matratzen mit Dampf gehört zum allgemein bekannten Stand der Technik. Beim Einsatz von manuell und frei bewegten Saugerdüsen ist nachteilig, dass aufgewirbelte Schmutzpartikel trotzdem in die Umgebung gelangen können.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum maschinellen, vorzugsweise trockenen, aber trotzdem wirkungsvollen Reinigen von Matratzen in einer relativ abgeschirmten Umgebung zu schaffen, welche einen kompakten Aufbau aufweist und dadurch auch mobil ausgebildet sein kann.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere im einfachen und kompakten Aufbau sowie der unkomplizierten Bedienung der Vorrichtung, da einfach durch das Einführen bzw. Auflegen der Matratze der definierte Abstand zu den Walzenbürsten gewährleistet ist.
- Vorteilhaft bei der im Patentanspruch 2 angegebenen Lösung ist insbesondere der kostengünstige Aufbau sowie die Möglichkeit, auch andere Polstergegenstände, zum Beispiel Teile von Polstermöbeln, bequem reinigen zu können, ohne dass diese aufwendig fixiert werden müssen. Außerdem ist auf diese Weise auch das Reinigen von Matratzen möglich, deren Liegeflächen größer als der Stabrost sind.
- Die Anordnung von UV-Lampen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch 3 gewährleistet eine wirkungsvolle Desinfektion der Matratze während des Bürstprozesses, da die UV-Lampen sehr nah an den Matratzenoberflächen und den Reinigungsbürsten angeordnet werden können. Der gemäß Patentanspruch 4 angeordnete Absaugtrichter gewährleistet ein effektives und sicheres Absaugen der gelösten Schmutzpartikel. Die Anordnung von Austrittsdüsen am Bürstenwagen gemäß Patentanspruch 5 ermöglicht auch den Einsatz weiterer Reinigungs- und Desinfektionsmedien unmittelbar an der Reinigungsstelle.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen näher beschrieben.
- Es zeigen:
- Fig. 1 die schematische Vorderansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt
- Fig. 2 die schematische Seitenansicht einer Vorrichtung im Teilschnitt
- Fig. 3 eine schematische Perspektivansicht des Inneren einer Vorrichtung ohne Matratze.
- Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als mobile Vorrichtung realisiert. In einem auf Rollen fahrbaren Gehäuse 18 ist im oberen Bereich ein horizontaler Stabrost 14 zum Auflegen einer zu reinigenden Matratze 1 angeordnet. An der hinteren Seite des horizontalen Stabrostes 14, in Fig. 2 links, befindet sich ein vertikaler Stabrost 15. Unterhalb des Stabrostes 14 ist auf den Laufschienen 11 und 12 ein Bürstenwagen 2 horizontal verfahrbar montiert.
- Auf diesem Bürstenwagen 2 befindet sich die um ihre Längsachse drehbar angetriebene horizontale Walzenbürste 3. Hinter dem Stabrost 15 ist die in gleicher Weise rotierende vertikale Walzenbürste 4 angeordnet. Die Borsten der Walzenbürsten 3 und 4 durchgreifen dabei die Stabroste 14 und 15 deutlich. Der Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt über den gemeinsamen Antriebsmotor 9 und das zwischengeschaltete Kegelradgetriebe 13. Unterhalb des Stabrostes 14 befindet sich der gestellfest montierte Antriebsmotor 8, welcher über das mit seinen Enden am Bürstenwagen 2 befestigte und um eine gestellfeste Umlenkrolle 19 geführte Zugmittel 10 den Bürstenwagen 2 translatorisch antreibt. Der ebenfalls translatorische Rotationsantrieb der Walzenbürsten 3 und 4 erfolgt dabei vorteilhaft jeweils entgegengesetzt zur translatorischen Linearbewegung des Bürstenwagens 2. Unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 ist am Bürstenwagen 2, im wesentlichen sich über dessen gesamte Breite erstreckend, der Absaugtrichter 5 angeordnet, welcher über den Saugschlauch 6 mit dem Elektrosauger 7 in Wirkverbindung steht. Auf dem Bürstenwagen 2 sind jeweils parallel vor und hinter den Walzenbürsten 3 und 4 die stabförmigen UV-Lampen 16 und 17 montiert. In den Figuren wurde auf die Darstellung der notwendigen Elektroinstallation verzichtet.
- Zum Reinigen einer im Ausführungsbeispiel dargestellten Matratze 1 wird diese aus Richtung A (in Fig. 1) durch eine vorteilhaft an dieser Seite der Vorrichtung ausgebildete Öffnung im Gehäuse 18 mit einer ihrer Liegeflächen auf den horizontalen Stabrost 14 aufgelegt, und zwar so, dass die Matratze 1 an der Hinterseite der Vorrichtung an dem vertikalen Stabrost 15 fest anliegt. Durch ihr Eigengewicht oder auch zusätzliche Gegenhaltemaßnahmen verbleibt die Matratze 1 in dieser Position.
- Nach dem elektrischen Inbetriebsetzen der Vorrichtung wird über den Elektrosauger 7 und den Saugschlauch 6 im Absaugtrichter 5 eine Saugwirkung eingestellt. Der Bürstenwagen 2 wird translatorisch entlang der Matratze 1 verfahren, wobei es durch die definiert an der Matratze 1 anliegenden Borsten der rotierenden Walzenbürsten 3 und 4 zum mechanischen Ablösen der Schmutzpartikel an den entsprechenden zwei Flächen der Matratze 1 kommt. Gleichzeitig erfolgt durch die Einwirkung der UV-Lampen 16 und 17 ein Abtöten von Bakterien und Keimen. Die abgelösten und behandelten Schmutzpartikel werden durch den vorteilhaft unterhalb der Walzenbürsten 3 und 4 befindlichen Absaugtrichter 5 sicher und vollständig aufgenommen und dem Sammelbehälter des Elektrosaugers 7 zugeführt.
- Zum Reinigen der kurzen vertikalen Matratzenflächen wird die Matratze 1 herausgezogen und entsprechend in der horizontalen Ebene gedreht wieder eingeschoben, so dass die jeweilige kurze Matratzenfläche an dem vertikalen Stabrost 15 zur Anlage kommt. Nach erfolgtem Reinigungslauf wird die Matratze 1 zum Reinigen der verbleibenden Flächen so gewendet, dass sie mit ihrer zweiten Liegefläche auf dem Stabrost 14 aufliegt, und mit der zweiten langen vertikalen Matratzenfläche am Stabrost 15 anliegt. Durch entsprechendes Drehen und Wenden ist auch das Reinigen von Matratzen möglich, die größer als die Fläche der Stabroste 14 und 15 sind.
- Die Erfindung ist nicht nur auf die im Ausführungsbeispiel dargestellte Lösung beschränkt, sondern erfindungsgemäß sind auch Vorrichtungen mit stehender Anordnung der Matratze möglich, wodurch insbesondere für den mobilen Einsatz vorteilhafte schmale Bauformen möglich sind. Bei aufwendigeren Vorrichtungen können auch mehrseitig Bürsten zum Einsatz kommen. Weiterhin ist der Einsatz von Dampf oder anderen Medien über am Bürstenwagen installierte Austrittsdüsen möglich. Bezugszeichenliste 1 Matratze
2 Bürstenwagen
3 Walzenbürste
4 Walzenbürste
5 Absaugtrichter
6 Saugschlauch
7 Elektrosauger
8 Antriebsmotor
9 Antriebsmotor
10 Zugmittel
11 Laufschiene
12 Laufschiene
13 Kegelradgetriebe
14 Stabrost
15 Stabrost
16 UV-Lampen
17 UV-Lampen
18 Gehäuse
19 Umlenkrolle
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, bei der die
Schmutzpartikel mechanisch und trocken abgelöst und
abgesaugt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung mindestens einen Stabrost (14) mit parallel
angeordneten Roststäben für die Auflage oder die Anlage der
Matratze (1) aufweist, dass ein längs zum Verlauf der
Roststäbe des Stabrostes (14) angetrieben verfahrbarer
Bürstenwagen (2), eine quer zum Verlauf der Roststäbe
angeordnete und rotierend angetriebene Walzenbürste (3)
aufweist, wobei die Borsten der Walzenbürste (3) den
Stabrost (14) in Richtung Matratze deutlich durchgreifen.
2. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, nach
Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
einen Stabrost (14) mit zugehöriger Walzenbürste (3) zur
Auflage einer Matratze (1) sowie rechtwinklig dazu einen
Stabrost (15) mit zugehöriger Walzenbürste (4) zur Anlage
der vertikalen Flächen der Matratze (1) aufweist.
3. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, nach
Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am
verfahrbaren Bürstenwagen (2) ein Absaugtrichter (5) angeordnet
ist.
4. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, nach einem der
Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am
verfahrbaren Bürstenwagen (2), neben den Walzenbürsten
(3; 4), UV-Lampen (16; 17) angeordnet sind.
5. Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen, nach einem der
Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am
Bürstenwagen (2) Austrittsdüsen für Dampf oder andere
Medien angeordnet sind.
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2002
- 2002-04-10 DE DE2002115675 patent/DE10215675B4/de not_active Expired - Fee Related
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