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Die
Erfindung betrifft einen Schlackenkübel mit einer unter Formschlussverbindung
lösbar
an der Behälterwand
anbringbaren Halteeinrichtung, welche eine an der Behälterwand
vorgesehene Stützfläche unter
vertikaler Abstützung
des Kübels
hintergreift und die von dem Kübel
seitlich vorstehende Haltezapfen zum Anhängen des Kübels an Kranhaken oder dergleichen
aufweist.
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Bekanntermaßen werden
solche Schlackenkübel
mit einem Fassungsvolumen von 20 m3 und
mehr in der Hüttenindustrie
benutzt. Die Halteeinrichtung dieser bekannten Schlackenkübel weist einen
Ring auf, von dem, in der Draufsicht gesehen, die Haltezapfen diametral
vorstehen. Der sich nach unten verjüngende Behälter lässt sich in den Ring einsetzen,
wobei der Behälter
mit seiner Außenwand und
ggf. nahe dem Öffnungsrand
an der Außenwand gebildeten
Vorsprüngen
auf dem Ring aufsitzt. Die Haltezapfen sind mit dem Ring über nach
oben abstehende Schenkel verbunden und oberhalb des Öffnungsrandes
des Behälter
angeordnet. Um den schweren Kübel über die
Zapfen sicher zu halten, muß der
Ring verhältnismäßig massiv
sein.
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Schlackenkübel, welche
die eingangs erwähnten
Merkmale aufweisen, sind ferner aus der
US 2 149 891 sowie der
US 2 823 028 bekannt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen neuen Schlackenkübel der
eingangs erwähnten
Art zu schaffen, dessen Halteeinrichtung sich bei geringerem Material aufwand
für die
Herstellung leichter handhaben und insbesondere leichter mit dem
Schlackenkübel
verbinden lässt.
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Diese
Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
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Vorteilhaft
entfällt
durch diese Erfindungslösung
der materialaufwendige, verhältnismäßig schwer
handhabbare Haltering. Die Halteeinrichtung lässt sich leichter am Kübel anbringen.
Im Unterschied zum Stand der Technik, bei dem sowohl der Behälter als
auch die ringförmige
Halteeinrichtung bewegt werden mussten, bedarf es bei dem Kübel nach
der Erfindung zur Anbringung der Halteeinrichtung am Behälter nur
noch einer Bewegung der separaten Halteteile.
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Während es
denkbar ist, die Tasche derart auszubilden, dass die separaten Halteteile
radial in die Tasche einführbar
sind, erfolgt in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die
Einführung
des Halteteils in die Tasche von unten her, wobei der Taschenboden
die obengenannte Stützfläche bildet. Das
Halteteil könnte
z.B. einen U-förmigen
Abschnitt mit einem in die Tasche einschiebbaren U-Schenkel aufweisen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Tasche eine an einem Ende offene, hinterschnittene
Nut für
die Aufnahme eines an dem separaten Halteteil vorgesehenen Verbindungsstücks auf,
wobei Nut und Verbindungsstück
z.B. eine Schwalbenschwanzführung
für das
Halteteil bilden.
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Vorteilhaft
verjüngen
sich die Tasche und das Verbindungsstück in Einschubrichtung, so
dass sich das Halteteil leichtgängig
in die Tasche einführen lässt.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weisen die separaten Halteteile jeweils einen Schenkel
auf, an dessen oberem Ende horizontal der Haltezapfen und an dessen
unterem Ende in zum Haltezapfen entgegengesetzter Richtung das Verbindungsstück vorsteht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine die Lösung des
separaten Halteteils aus der Tasche verhindernde Verriegelungseinrichtung
vorgesehen, wobei z.B. eine Verriegelung durch Sperrbolzen erfolgen
kann. Durch diese Verriegelungseinrichtung wird das Halteteil auch
dann am Behälter
festgehalten, wenn am Haltezapfen keine Haltekraft anliegt.
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Zur
Herstellung der Formschlussverbindung an der Behälterwand vorgesehene Verbindungsteile sind
vorzugsweise einstückig
mit dem, z.B. als Gussteil herstellbaren, Behälter ausgebildet.
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Vorzugsweise
handelt es sich auch bei den Halteteilen um einstückig, insbesondere
durch Gießen,
hergestellte Teile.
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An
dem gemäß der alternativen
Ausführungsform
in die Bohrung in dem Schenkelteil eingeführten Zapfen kann stirnseitig
eine die Bohrung hintergreifende Halteplatte angebracht werden,
welche ferner drehfest mit dem Schenkel verschraubbar ist, wozu
der Schenkel die Bohrung umgebende Gewindelöcher aufweist.
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Dieses
Halteteil kann mehrteilig mit einem Zapfenteil und einem Schenkelteil
ausgebildet sein, wobei in einer bevorzugten Ausführungsform
der Zapfenteil einen Ansatz aufweist, welcher in eine Bohrung in
dem Schenkelteil eingreift. Ein aus der Bohrung vorstehender Endabschnitt
des Ansatzes kann mit wenigstens einer tangentialen Nut versehen sein,
in die ein mit dem Schenkelteil verbundener Haltesteg eingreift,
so dass eine Formschlussverbindung zwischen dem Zapfenteil und Schenkelteil
gebildet ist.
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Ein
am anderen Ende des Zapfenteils vorgesehener Ansatz kann in eine
Bohrung in einem von dem Zapfenteil radial vorstehenden Anschlagteil
eingreifen, wobei dieser Anschlagteil mit dem Zapfenteil in ähnlicher
Weise wie der Zapfenteil mit dem Schenkelteil verbunden sein kann.
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Die
Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels und der beiliegenden,
sich auf dieses Ausführungsbeispiels
beziehenden Zeichnungen näher
erläutert
werden. Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
für einen
Kübel nach
der Erfindung in einer Seitenansicht,
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2 den
Kübel von 1 in
einer zu der Ansicht von 1 senkrechten Seitenansicht,
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3 ein
in dem Kübel
von 1 verwendetes Halteteil mit einem Haltezapfen,
und
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4 eine
die Verbindung des Halteteils von 3 mit der
Kübelwand
erläuternde
Teilschnittansicht,
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5 einen
Haltezapfen für
einen Kübel
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
für die
vorliegende Erfindung in einer geschnittenen Seitenansicht,
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6 den
Haltezapfen von 5 in einer zu der Seitenansicht
von 5 um 90° gedrehten
Seitenansicht, und
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7 einen
Zapfenteil für
die Bildung des Halteteils von 5.
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Mit
dem Bezugszeichen 1 ist in den Figuren die Wand eines sich
nach unten verjüngenden,
einen Schlackenkübel
bildenden Behälters
bezeichnet, dessen Fassungsvermögen
in dem betreffenden Ausführungsbeispiel
bei etwas über
20 m3 liegt.
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Am
oberen Rand des Behälters
sind einander diametral gegenüberliegend
Taschen 2 gebildet, in die von unten her Halteteile 3 einschiebbar
sind.
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Wie
insbesondere aus 4 hervorgeht, weisen die beiden
Taschen eine hinterschnittene Nut 4 auf, die unten offen
und oben durch eine Stützfläche 5 zur
vertikalen Abstützung
des Behälters
am Halteteil 3 begrenzt ist.
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In
die hinterschnittene Nut 4 greift ein Verbindungsstück 6 ein,
das mit einem vertikalen Schenkel 7 des Halteteils 3 verbunden
ist. Von dem vertikalen Schenkel 7 des Halteteils 3 steht
am oberen Ende in entgegengesetzter Richtung zu dem Verbindungsstück 6 ein
Haltezapfen 8 vor, der am freien Ende einen nach unten
gerichteten Anschlag 9 aufweist. Wie insbesondere 4 zu
entnehmen ist, bilden das Verbindungsstück 6 und die Nut 4 eine
Schwalbenschwanzführung
für das
Halteteil 3.
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An
der Unterseite der Taschen sind jeweils zwei Vorsprünge 10 mit
je einer Durchgangsbohrung für
einen Sperrbolzen 11 gebildet, welcher das Halteteil 3 in
der Tasche 2 gegen Herausrutschen nach unten sichert.
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An
der Behälterwand 1 sind
ferner einander diametral gegenüberliegend
Wandverstärkungen 12 gebildet.
Durch Schläge
gegen die Behälterwand
im Bereich der Wandverstärkungen 12 kann
an der Wandinnenseite anhaftendes Material gelöst werden.
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Um
90° versetzt
zu den Wandverstärkungen 12 stehen
von der Behälterwand 1 zwei
Bügel 13 und ein
den Bügel
mit der Behälterwand 1 verbindender Bolzen 14 vor.
Der Bügel 13 und
die Wandverstärkungen 12 bilden
um den Umfang verteilt nach unten weisende Stützflächen, über die der Behälter beim Transport,
z.B. in einem Waggon, auf einer geeigneten Halterungsunterlage abstützbar ist.
Der Bolzen 14 dient zur Bildung einer Drehlagerung, die
es gestattet, den Behälter
zum Abkippen darin befindlicher Schlacke zu verschwenken.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind alle von der Behälterwand 1 vorspringenden
Teile einstückig
mit dem im Gießverfahren
hergestellten Behälter 1 ausgebildet.
Auch bei den Halteteilen 3 handelt es sich um einstückig hergestellte
Gussteile.
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Zur
Montage des vorangehend beschriebenen, eine Halteeinrichtung aufweisenden
Schlackenkübels
werden die Verbindungsstücke 6 der
Halteteile 3 von unten her in die hinterschnittene Nut 4 der
Taschen 2 eingeführt.
Eine Verengung der Führungsnut 4 sowie
auch eine Verjüngung
des Verbindungsstücks 6 in
Einschubrichtung erlauben einen verklemmungsfreien, leichtgängigen Einschub
des Verbindungsstücks 6 in
die Tasche 2. Abschließend erfolgt
eine Sicherung der Halteteile 3 in den Taschen 2 durch
Anbringung der Sperrbolzen 11 an den Vorsprüngen 10.
Die Sperrbolzen weisen eine zur Bolzenachse geneigte Abflachung
(nicht gezeigt) auf, die dem Verbindungsstück 6 zugewandt ist,
so dass die Sperrbolzen 11 das Verbindungsstück 6 in
der Tasche 2 verkeilen.
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Der
mit den Halteteilen 3 versehene Schlackenkübel ist
mit Hilfe eines Krans transportierbar. An den Enden einer Traverse
angeordnete Kranhaken greifen an den Haltezapfen 8 an.
Der Anschlag 9 verhindert ein Abrutschen des Kranhakens
vom Haltezapfen B. Mit Hilfe des Krans kann der Schlackenkübel z.B.
in einen Waggon gehoben werden, wo er mit den Unterseiten der Wandverstärkungen 12 und
der Bügel 13 auf
einer Halterung aufliegt.
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Beim
Transport durch den Kran sitzt der Behälter 1 mit seinen
Stützflächen 5 auf
der der Stützfläche 5 zugewandten
Stirnseite des Verbindungsstücks 6 auf,
so dass über
die Stützfläche 5 die
vertikale Last des Behälters
abgetragen wird. Ansonsten dient die Führungsnut vor allem zur Abtragung
von Drehmomenten, die an den Halteteilen 3 angreifen.
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Falls
sich nach Gebrauch des Kübels
die Sperrbolzen 11 gelockert haben und die Gefahr besteht,
dass sie aus den Bohrungen in den Vorsprüngen 10 herausfallen,
können
sie unter weiterer Verkeilung der Verbindungsstücke 6 in den Taschen 2 nachgestellt
werden.
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Es
wird nun auf die 5 bis 7 Bezug genommen,
in denen gleiche oder gleichwirkende Teile jeweils mit derselben
Bezugszahl wie in den vorangehenden Figuren bezeichnet sind, wobei
der betreffenden Bezugszahl der Buchstabe a beigefügt ist.
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Ein
Halteteil 3a weist einen Haltezapfen 8a auf, welcher
mit einem zur Zapfenachse senkrechten Schenkel 7a verbunden
ist.
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In
dem Schenkel 7a ist im Abstand zu dem Haltezapfen 8a eine
Bohrung 6a mit einer zur Zapfenachse parallelen Bohrungsachse
gebildet, in welche ein von einem zu haltenden Kübel vorstehender Zapfen 2a eingreifen
kann.
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Im
Unterschied zu dem vorangehend beschriebenen einstückigen Halteteil 3 ist
das Halteteil 3a aus mehreren Teilen zusammengesetzt, nämlich aus
einem in 7 gesondert dargestellten Zapfenteil 14,
einem dem Schenkel 7a bildenden Schenkelteil 34,
einem mit dem Zapfenteil 14 verbindbaren Anschlagteil 15 sowie
vier Haltestegen 16 bis 19 zur formschlüssigen Befestigung
des Zapfenteils 14 an dem Schenkelteil 34 und
des Anschlagteils 15 an dem Zapfenteil 14.
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Der
Zapfenteil 14 weist einen Mittelabschnitt und zwei gegenüber dem
Mittelabschnitt im Durchmesser verringerte Ansätze 20 und 21 auf,
von denen der längere
Einsatz 20 in eine Bohrung 26 in dem Schenkelteil 34 einsteckbar
ist und der kürzere
Ansatz 21 zur Aufnahme des mit einer Bohrung 27 versehenen
Anschlagteils 15 dient.
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Beide
Ansätze 20 und 21 weisen
an einem aus der Bohrung 26 bzw. 27 vorstehenden
Endabschnitt einander gegenüberliegende
tangentiale Nuten 22 und 23 bzw. 24 und 25 auf.
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Beim
Zusammenfügen
der vorangehend beschriebenen Teile des Halteteils 3a werden
der längere
Ansatz 20 in die Bohrung 26 des Schenkelteils 34 und
der kürzere
Ansatz 21 in die Bohrung 27 des Anschlagteils 15 jeweils
bis zum Anschlag gegen den Mittelabschnitt des Zapfenteils 14 eingeführt. Mit
Hilfe der Haltestege 17 bis 19, welche in die
tangentialen Nuten 22 bis 25 eingreifen, lässt sich
dann zwischen dem Zapfenteil 14 und dem Schenkelteil 34 bzw.
dem Anschlagteil 15 eine Formschlussverbindung herstellen.
Die Haltestege 16 und 17 sind an dem Anschlagteil 15 durch
Schraubverbindungen 28 und 29 und die Haltestege 18 und 19 an
dem Schenkelteil 34 durch Schraubverbindungen 30 und 31 befestigt.
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Zur
Verbindung mit dem Kübel
wird der von dem Kübel
vorstehende Zapfen 2a in die Bohrung 6a des Schenkels 7a eingeführt und
die Stirnseite des Zapfens 2a durch Verschraubung mit einer
nicht gezeigten Halteplatte verbunden, welche die Bohrung 6a in
dem Schenkel 7a hintergreift. Die Halteplatte lässt sich
mit dem Schenkel 7a verschrauben, wozu an dem Schenkel 7a die
Bohrung 6a umgebende Gewindebohrungen 32 und 33 mit
unterschiedlichen Durchmessern vorgesehen sind. Die Gewindebohrungen 32 dienen
dabei der Verschraubung, die Gewindebohrungen 33 dem Abdrücken von
dem Kübel mittels
entsprechender Schrauben.