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DE19609830C1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen

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Publication number
DE19609830C1
DE19609830C1 DE1996109830 DE19609830A DE19609830C1 DE 19609830 C1 DE19609830 C1 DE 19609830C1 DE 1996109830 DE1996109830 DE 1996109830 DE 19609830 A DE19609830 A DE 19609830A DE 19609830 C1 DE19609830 C1 DE 19609830C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bracket
bolt
housing
locking
hoist
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1996109830
Other languages
English (en)
Inventor
Eckhard Bube
Gerald Krebber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABUS Kransysteme GmbH
Original Assignee
ABUS Kransysteme GmbH
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66DCAPSTANS; WINCHES; TACKLES, e.g. PULLEY BLOCKS; HOISTS
    • B66D3/00Portable or mobile lifting or hauling appliances
    • B66D3/18Power-operated hoists
    • B66D3/26Other details, e.g. housings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen, insbesondere von Kettenzügen, mittels eines verriegelbaren Bügels, der an dem Hebezeug angebracht ist und der im wesentlichen V-förmig ausgeführt ist.
Kleinhebezeuge, insbesondere Kettenzüge, sind überwiegend mittels einer Aufhängeöse oder eines Bügels, die fest mit dem Hebezeug verbunden sind, mit einem an einem Tragwerk verankerten Haken oder einem laufschienengebundenen Fahrwerk verbunden. Bei Verwendung an einem Fahrwerk weist letzteres einen horizontal angeordneten Tragebolzen auf, der in aufgehängtem Zustand des Hebezeugs durch die Aufhängeöse bzw. den Bügel gesteckt und verriegelt ist. Die bekannten Konstruktionen weisen den Nachteil auf, daß das Hebezeug beim Aufhängen in eine Position gebracht werden muß, in der das Auge der Aufhängeöse bzw. die durch den Bügel gebildete Öffnung exakt mit den Aufnahmebohrungen des an dem Fahrwerk angeordneten Tragebolzens fluchten muß. Nur in dieser Position ist es möglich, den Tragebolzen durch die Öse bzw. den Bügel zu schieben und zu verriegeln, so daß das Hebezeug sicher getragen wird. Dieser Vorgang wird wesentlich durch das hohe Eigengewicht des Hebezeugs erschwert. So weist z. B. ein Kleinhebezeug mit einer zulässigen Traglast von 250 kg ein Eigengewicht von ca. 20 kg auf, ohne daß dabei das Gewicht der Kette berücksichtigt ist. Hebezeuge, die für eine höhere Traglast zugelassen sind, haben ein noch höheres Eigengewicht. Von einem Menschen sind Hebezeuge mit einem solchen Eigengewicht gerade noch mit zwei Händen zu tragen. Bei dem oben beschriebenen Arbeitsgang zum Aufhängen des Hebezeugs ist es jedoch nötig, zum Einschieben des Bolzen durch die Aufhängeöse bzw. den Bügel des Hebezeugs für einen kurzen Moment eine Hand von dem Hebezeug zu nehmen. In diesem Moment muß das gesamte Eigengewicht des Hebezeugs von der anderen Hand - vielleicht unterstützt durch eine Schulter - in Position übernommen werden. Dies ist insbesondere bei Hebezeugen mit einer hohen zulässigen Traglast sehr schwierig. Dies gilt auch für ein weiterhin bekanntes Hebezeug (vgl. GB 2 184 991 A), das als Vorrichtung zum Aufhängen einen verriegelbaren Bügel aufweist, der an dem Hebezeug angebracht ist. Der Bügel ist im wesentlichen V-förmig ausgeführt und an seinem einen Ende um einen in einem Gehäuse des Hebezeuges angeordneten Bolzen schwenkbar gelagert. Auch bei dieser bekannten Vorrichtung ist es notwendig, zumindest beim Abnehmen des Hebezeugs kurzzeitig eine Hand von dem Hebezeug zu nehmen. Dabei ist des weiteren zu berücksichtigen, daß das Auf- und Abhängen des Hebezeugs oftmals in großer Höhe erfolgt, was eine Zuhilfenahme beispielsweise von Leitern oder Hubbühnen erfordert, wodurch die Standfestigkeit verringert wird. Ähnliche Probleme treten auf, wenn das Hebezeug aus Service-Gründen oder aufgrund einer Verwendung an einem anderen Ort abgenommen werden muß.
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen zu schaffen, die das Aufhängen und Abnehmen der Hebezeuge vereinfacht. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Bügel an seinem einen Ende um einen in einem Gehäuse des Hebezeugs angeordneten Bolzen schwenkbar gelagert und an seinem dem Bolzen abgewandten Ende in einer Verriegelungseinheit einrastbar ist, die mit dem Gehäuse in Verbindung steht. Vorteilhaft ist der Bügel an seinem dem Bolzen abgewandten Ende mit Vertiefungen versehen, von denen in verriegeltem Zustand des Bügels zwei Verriegelungselemente aufgenommen sind, die entgegen der Wirkung von Federn in Kanälen des Gehäuses geführt sind.
Mit der Erfindung ist eine Vorrichtung geschaffen, bei der das Aufhängen von Hebe­ zeugen wesentlich vereinfacht ist, da mit Hilfe des drehbar gelagerten Bügels auf die exakt fluchtende Position von Aufhängeöse bzw. Bügel mit den Bohrungen für den Tragebolzen verzichtet werden kann. Dadurch entfällt das einhändige Halten des Hebezeuges.
In Weiterbildung der Erfindung greift an dem Verriegelungselementen eine Entriegelung an, die im Querschnitt ein U-förmiges Profil aufweist und an deren beiden freien Enden Ansätze angeformt sind, die auf den Verriegelungselementen abgestützt und in ihrer Mitte mit einer langlochförmigen Öffnung versehen sind, die rechtwinklig zu der Längsmittellinie der Entriegelung angeordnet ist. Durch die Verwendung einer solchen Entriegelung ist es möglich, ohne großen Aufwand die Vorrichtung zu lösen und somit das Hebezeug von dem Fahrwerk abzunehmen.
In einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist der Öffnungswinkel des Bügels mittels eines Anschlags begrenzt, der lagerseitig an dem Bügel angeordnet ist, und der Bügel an seinem freien Ende mit einem abgewinkelten Bereich versehen, der in geöffnetem Zustand des Bügels eine Schiefe Ebene zur Waagerechten bildet und in verriegeltem Zustand eine senkrechte Position einnimmt. Bei dieser Weiterbildung der Erfindung ist der Öffnungswinkel des Bügels nach dem Entriegeln derart begrenzt, daß der Tragebolzen nicht vollständig von dem Bügel freigegeben wird, sondern ein Teil des Gewichts des Hebezeugs von dem abgewinkelten Bereich des Bügels aufgenommen wird. Dadurch ist verhindert, daß beim Abnehmen des Hebezeugs schlagartig das gesamte Eigengewicht des Hebezeugs von dem Monteur gehalten werden muß. M. a. W.: Die gesamte auftretende Kraft wird in zwei Komponenten zerlegt, von der die Bedienperson nur eine aufzunehmen braucht, während die verbleibende Kraft weiterhin von dem Bügel übernommen wird.
In Ausgestaltung der Erfindung weist das lagerseitige Ende des Bügels ein Auge auf, an dem eine Nase angeformt ist; und ist an dem Lagergehäuse eine Arretiereinrichtung schwenkbar angeordnet, die von einem mehrarmigen Hebel gebildet ist, der ein abgewinkeltes Ende, an dem eine Feder angreift, ein freies Ende, das in geöffnetem Zustand des Bügels an dem Bügel anliegt, und einen Arm aufweist, der von dem Lagergehäuse abgewandt angeordnet und bei geschlossenem Bügel von dem Tragebolzen abgestützt ist. Durch die Anordnung einer Arretiereinrichtung mit einer Feder an dem lagerseitigen Ende des Bügels ist eine Möglichkeit zur automatischen Arretierung des Bügels in geöffnetem Zustand geschaffen. Dadurch ist wirksam verhindert, daß sich der Bügel beim Heranführen des Hebezeugs an den Tragebolzen selbständig in die Verriegelungsposition bewegt und das Hebezeug zunächst wieder abgelegt werden muß, um den Bügel zu entriegeln und erneut zu öffnen. Durch die Verwendung des Armes, der von dem Lagergehäuse abgewandt angeordnet ist, ist es möglich, die Arretierung des Bügels dadurch zu lösen, daß beim Heranführen des Hebezeugs an den Tragebolzen dieser den Arm belastet, wodurch entgegen der Kraft der Feder der Hebel um seine Drehachse geschwenkt wird, was das Freigeben der Nase und somit das Freigeben des Bügels zur Folge hat, wodurch ein Verriegeln des Bügels ermöglicht ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 teilweise in Seitenansicht, teilweise im Schnitt eine Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen in verriegeltem und in geöffnetem Zustand;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung im Schnitt entlang der Schnittlinie A-A in verriegeltem Zustand.
Die Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen weist einen Bügel 1 auf. Der Bügel 1 ist an seinem einen Ende in einem Lager 2 schwenkbar gelagert, das an einer Grundplatte 7 der Vorrichtung befestigt ist. An seinem dem Lager 2 abgewandten freien Ende ist der Bügel 1 in verriegeltem Zustand der Vorrichtung in einer Verriegelungseinheit 3 gehalten. An der Verriegelungseinheit 3 ist eine Entriegelung 4 vorgesehen; an dem Lager 2 eine Arretiereinrichtung 5. In verriegeltem Zustand ist das Hebezeug mit Hilfe des Bügels 1 an einem Tragebolzen 6 aufgehängt.
Der Bügel 1 hat eine im wesentlichen V-förmige Gestalt. An seinem freien Ende weist der Bügel 1 einen abgewinkelten Bereich 11 auf, der in geöffnetem Zustand des Bügels 1 eine Position einnimmt, in der er eine schiefe Ebene mit geringem Neigungswinkel zur Horizontalen bildet. In dem abgewinkelten Bereich 11 befinden sich Vertiefungen 12. An seinem in dem Lager 2 befindlichen Ende weist der Bügel 1 ein Auge 13 auf. Durch das Auge 13 ist ein Bolzen 21 gesteckt, der in einem Lagergehäuse 22 des Lagers 2 angeordnet ist. An dem Übergang von dem V- förmigen Bereich des Bügels 1 in das Auge 13 befindet sich auf der dem freien Ende des Bügels 1 abgewandten Seite ein Anschlag 14. Durch den Anschlag 14 ist der Schwenkwinkel des Bügels 1 um das Lager 2 begrenzt. An dem Außenumfang des Auges 13 ist an den Bügel 1 eine Nase 15 angeformt. Der Bügel 1 ist lagerseitig mit einer Feder 16 versehen, die in geöffnetem Zustand des Bügels 1 eine Kraft erzeugt, die den Bügel 1 automatisch um die Drehachse des Lagers 2 in die Verriegelungsposition bewegt. Die Feder 16 ist vorzugsweise als Spiralfeder ausgeführt.
Die Verriegelungseinheit 3 ist mit Schrauben 31 an der Grundplatte 7 der Vorrichtung befestigt. Sie besteht im wesentlichen aus einem Mittelteil 32, das eine trichterförmige Vertiefung 33 aufweist, die dem Bügel zugewandt geöffnet ist und sich in Richtung des Bügels 1 erweitert. In das Mittelteil 32 sind Kanäle 34 eingebracht, die V-förmig zueinander angeordnet sind, wobei die aufeinander gerichteten Enden der Kanäle 34 dem Bügel 1 zugewandt angeordnet sind. In den Kanälen 34 sind Verriegelungselemente 35 geführt, die im Ausführungsbeispiel die Form von Zylindern aufweisen. Die Verriegelungselemente 35 sind auf Federn 36 abgestützt, die sich ihrerseits auf dem Boden der dem Bügel 1 abgewandten Enden der Kanäle 34 abstützen.
Die Entriegelung 4 weist ein im Querschnitt U-förmiges Profil auf. An ihren beiden freien Enden sind Ansätze 41 angeformt, die sich auf den Verriegelungselementen 35 der Verriegelungseinheit 3 abstützen. Die Entriegelung 4 ist von dem dem Bügel 1 zugewandten Bereich des Mittelteils 32 der Verriegelungseinheit 3 geführt. Sie weist eine langlochförmige Öffnung 42 auf, die rechtwinklig zu ihrer Längsmittellinie angeordnet ist.
Die Arretiereinrichtung 5 hat die Form eines mehrarmigen Hebels. Sie ist mit einem Bolzen 51 an dem Lagergehäuse 22 des Lagers 2 schwenkbar befestigt. An ihrem dem Tragebolzen 6 abgewandten, über den Bolzen 51 fortgeführten Teil weist die Arretiereinrichtung 5 ein abgewinkeltes Ende 52 auf. An dem abgewinkelten Ende 52 liegt eine Druckfeder 53 an, die sich in einer Bohrung 54 befindet, die in die Grundplatte 7 der Vorrichtung eingebracht ist. An ihrem dem abwinkelten Ende 52 abgewandten Teil weist die Arretiereinrichtung 5 die Form eines Bogens mit großem Radius auf. Aufgrund der auf das abgewinkelte Ende 52 wirkenden Kraft der Feder 53 liegt das freie Ende 55 an dem Auge 13 des Bügels 1 an. Zu dem abgewinkelten Ende 52 parallel weist die Arretiereinrichtung 5 einen Arm 56 auf, der von dem Lagergehäuse 22 des Lagers 2 abgewandt angeordnet ist.
In verriegeltem Zustand der Vorrichtung ist der Bügel 1 mit seinem abgewinkelten Bereich 11 in die trichterförmige Vertiefung 33 der Verriegelungseinheit 3 einge­ steckt. In diesem Zustand sind die Verriegelungselemente 35 unter der Wirkung der Federn 36 in die Vertiefungen 12 des Bügels 1 eingerastet. Der Tragebolzen 6 ist von dem Bügel 1 umschlossen und befindet sich im höchsten Punkt des Bügels 1. Gleichzeitig drückt der Tragebolzen 6 auf den Arm 56 der Arretiereinrichtung 5. Er wirkt damit entgegen der Feder 53 und bewirkt eine Drehung der Arretiereinrichtung 5 um den Bolzen 51, so daß das freie Ende 55 der Arretiereinrichtung 5 nicht mehr an dem Auge 13 des Bügels 1 anliegt. Soll nun die Vorrichtung geöffnet werden, so wird die Entriegelung 4 in Richtung der Verriegelungselemente 35 gedrückt, wodurch die Ansätze 41 die Verriegelungselemente 35 entgegen der Kraft der Federn 36 in die Kanälen 34 hinein und aus den Vertiefungen 12 des Bügels 1 heraus bewegen, so daß der Bügel 1 von der Verriegelungseinheit 3 freigegeben wird. Durch das auf den Bügel 1 wirkende Gewicht des Hebezeugs, dem der Tragebolzen 6 entgegenwirkt, öffnet sich der Bügel 1 und dreht sich dabei um das Lager 2. Der Bügel 1 öffnet sich soweit, bis der Anschlag 14 auf der Grundplatte 7 aufliegt. Bei diesem Öffnungswinkel liegt der Tragebolzen 6 an dem abgewinkelten Bereich 11 des Bügels 1 an. Durch den in geöffnetem Zustand leicht geneigten abgewinkelten Bereich 11 gleitet der Tragebolzen 6 an dem Bügel 1 entlang, wodurch die Bedienperson zunächst nur einen Teil des Eigengewichts des Hebezeugs halten muß; das Hebezeug fällt beim Abnehmen nicht mit seinem gesamten Eigengewicht sofort in die Hände der Bedienperson. Darüber hinaus ist der Winkel des abgewinkelten Bereichs 11 des Bügels 1 so gewählt, daß in geöffneten Zustand des Bügels 1 der Tragebolzen 6 auf jeden Fall an dem Bügel 1 entlanggleitet. Damit ist sichergestellt, daß unter keinen Umständen versehentlich die Bedienperson das Hebezeug in geöffnetem Zustand des Bügels 1 verläßt.
In geöffnetem Zustand des Bügels 1 bewirkt die Feder 16, daß der Bügel 1 in Verriegelungsposition gebracht wird. Dem wirkt die Arretiereinrichtung 5 entgegen, da unter der Kraft der Feder 53 das freie Ende 55 an dem Auge 13 anliegt und somit die Nase 15 beim durch die Feder 16 bewirkten Drehen des Bügels 1 gegen dieses freie Ende 55 stößt. Diese Arretierung wird aufgelöst, indem eine Kraft auf den Arm 56 der Arretiereinrichtung 5 wirkt, die ein Drehmoment erzeugt, das größer ist als das aus der Kraft der Feder 53 auf das Ende 52 resultierende. Dadurch wird die Arretiereinrichtung 5 um den Bolzen 51 gedreht und die Nase 15 des Bügels 1 freigegeben, so daß der Bügel 1 unter der Kraft der Feder 16 in Richtung seiner Verriegelungsposition schwenkt. Die Kraft der Feder 16 des Bügels 1 ist größer als die entgegenwirkende Kraft der Federn 36, die auf die Verriegelungselemente 35 wirken. Dadurch ist gewährleistet, daß der Bügel 1 beim Erreichen der Verriegelungsposition automatisch verriegelt.
Durch die Verwendung des unter Federeinwirkung stehenden Bügels 1 ist es möglich, daß die Bedienperson beim Aufhängen des Hebezeugs die ganze Zeit beide Hände an dem Hebezeug beläßt, da das Hebezeug nur in einfacher Weise in die Position gebracht werden muß, in der der Tragebolzen 6 auf den Arm 56 der Arretiereinrichtung 5 einwirkt, wodurch unter Einwirkung der Feder 16 auf den Bügel 1 dieser automatisch in Verriegelungsposition fährt und sich selbsttätig verriegelt. Dadurch ist das Aufhängen von Hebezeugen deutlich vereinfacht.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Aufhängen von Hebezeugen, insbesondere von Kettenzügen, mittels eines verriegelbaren Bügels, der an dem Hebezeug angebracht ist und der im wesentlichen V-förmig ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (1) an seinem einen Ende um einen in einem Gehäuse (22) des Hebezeugs angeordneten Bolzen (21) schwenkbar gelagert und an seinem dem Bolzen (21) abgewandten Ende in einer Verriegelungseinheit (3) einrastbar ist, die mit dem Gehäuse (22) in Verbindung steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (1) an seinem dem Bolzen (21) abgewandten Ende mit Vertiefungen (12) versehen ist, von denen in verriegeltem Zustand des Bügels (1) zwei Verriegelungselemente (35) aufgenommen sind, die entgegen der Wirkung von Federn (36) in Kanälen (34) des Gehäuses (22) geführt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs­ elemente (35) die Form von Zylindern aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (34) V-förmig zueinander angeordnet sind, wobei die aufeinander gerichteten Enden der Kanäle (34) dem Bügel (1) zugewandt angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Verriegelungselementen (35) eine Entriegelung (4) angreift, die im Querschnitt ein U-förmiges Profil aufweist und an deren beiden freien Enden Ansätze (41) angeformt sind, die auf den Verriegelungselementen (35) abgestützt und in ihrer Mitte mit einer langlochförmigen Öffnung (42) versehen sind, die rechtwinklig zu der Längsmittellinie der Entriegelung (4) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (1) lagerseitig eine Feder (16) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungswinkel des Bügels (1) mittels eines Anschlags (14) begrenzt ist, der lagerseitig an dem Bügel (1) angeordnet ist, und der Bügel (1) an seinem freien Ende mit einem abgewinkelten Bereich (11) versehen, der in geöffnetem Zustand des Bügels (1) eine schiefe Ebene zur Waagerechten bildet und in verriegeltem Zustand eine senkrechte Position einnimmt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (1) an seinem lagerseitigen Ende ein Auge (13) aufweist, an dem eine Nase (15) angeformt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Lagergehäuse (22) eine Arretiereinrichtung (5) schwenkbar angeordnet ist, die von einem mehrarmigen Hebel gebildet ist, der ein abgewinkeltes Ende (52), an dem eine Feder (53) angreift ein freies Ende (55), das in geöffnetem Zustand des Bügels (1) an dem Auge (13) des Bügels (1) anliegt, und einen Arm (56) aufweist, der dem Lagergehäuse (22) abgewandt angeordnet und bei geschlossenem Bügel (1) an dem Tragebolzen (6) abgestützt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2184991A (en) * 1985-11-20 1987-07-08 Yang Tai Her Lifting apparatus

Patent Citations (1)

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GB2184991A (en) * 1985-11-20 1987-07-08 Yang Tai Her Lifting apparatus

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