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Die Erfindung betrifft eine Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Bekanntlich müssen bei der Herstellung von Textilspulen wenigstens zwei Bedingungen erfüllt werden. Zum einen muss die betreffende Textilspule rotiert und zum anderen muss der auf die Textilspule auflaufende Faden längs der Spulenachse traversiert werden. Durch relativ schnelles Traversieren des auflaufenden Fadens kann dabei eine so genannte Kreuzspule erstellt werden, die sich nicht nur durch einen verhältnismäßig stabilen Spulenkörper, sondern auch durch ein gutes Ablaufverhalten auszeichnet.
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Bei modernen Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen, so genannten Kreuzspulautomaten, deren Arbeitsstellen oft mit Wickelgeschwindigkeiten von bis zu 2000 m/min arbeiten, müssen entsprechend auch die Fadenverlegeeinrichtungen der Spulvorrichtungen mit sehr hohen Traversiergeschwindigkeiten betrieben werden können. Im Zusammenhang mit den Spulvorrichtungen solcher Kreuzspulautomaten wurden daher in der Vergangenheit bereits verschiedene Fadenverlegeeinrichtungen entwickelt, die eine Changierung des auf die Spule auflaufenden Fadens mit hoher Geschwindigkeit ermöglichen.
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Es sind beispielsweise Spulvorrichtungen bekannt, bei denen die Kreuzspule durch eine so genannte Spulenantriebswalze rotiert wird und die Traversierung des auflaufenden Fadens mittels eines separaten Fingerfadenführers erfolgt.
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In der Textilindustrie sehr verbreitet sind auch Spulmaschinen mit Spulvorrichtungen, die über eine so genannte Fadenführungstrommel verfügen. Solche Fadenführungstrommeln weisen eine umlaufende Fadenführungsnut auf und sind außerdem für einen reibschlüssigen Antrieb einer Kreuzspule konzipiert.
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Derartige Fadenführungstrommeln weisen allerdings den Nachteil auf, dass, unabhängig vom Spulendurchmesser, stets ein gleicher Verlegewinkel gegeben ist, was zur Folge hat, dass es bei bestimmten Drehzahlverhältnissen zwischen der Kreuzspule und der Fadenführungstrommel, wenn keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden, zu so genannten Wicklungsbildern kommt, die beim späteren Abspulen zu erheblichen Problemen führen.
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Sowohl bei Spulvorrichtungen, die mit einem Fingerfadenführer ausgestattet sind, als auch bei Spulvorrichtungen, die über eine Fadenführungstrommel verfügen, besteht im Falle einer Spulunterbrechung, insbesondere bei einem Fadenbruch, aber auch bei einem kontrollierten Fadenreinigerschnitt, außerdem stets die Gefahr, dass das mit der Kreuzspule verbundene Fadenende, der so genannte Oberfaden, nicht auf die Oberfläche der Kreuzspule aufläuft, sondern neben die Oberfläche der Kreuzspule fällt, wobei während des Spulprozesses Fadenbrüche häufig aufgrund von Spannungsspitzen im Faden entstehen, die sich zum Beispiel bei einer Verhakung des Fadens auf dem Vorlagekops oder zum Vorlagekopsende hin durch Reibung des Fadens an der Hülsenoberfläche einstellen. Solche nach einem Fadenbruch neben die Oberfläche der Kreuzspule gefallenen Fäden werden in Fachkreisen auch als Fallfäden bezeichnet. Da solche Fallfäden oft durch die Oberfadensaugdüse der Spulstelle nicht mehr handhabbar sind und deshalb einen manuellen Eingriff des Bedienpersonals erfordern, oder, wenn sie sich vor der Fadenaufnahme durch die Oberfadensaugdüse unbemerkt um die Spulenhülse der Kreuzspule gewickelt haben, immer ein Ausschusskriterium für die betreffende Kreuzspule darstellen, sollte das Auftreten derartiger Fallfäden beim Wickeln von Kreuzspulen möglichst vermieden werden.
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In der
EP 1 807 335 B1 ist eine Spulvorrichtung beschrieben, bei der eine in einem Spulenrahmen gehalterte Kreuzspule auf einer einzelmotorisch beaufschlagbaren Antriebswalze aufliegt, die während des Spulprozesses die Kreuzspule über Reibschluss mitnimmt. Die zugehörige Fadenverlegeeinrichtung ist als Fingerfadenführer ausgebildet, der ebenfalls einen eigenen Antrieb aufweist. Um das Auftreten von Fallfäden zu vermeiden, wird bei dieser Spulvorrichtung beim Auftreten einer Spulunterbrechung der Antrieb des Fingerfadenführers durch einen Spulstellenrechner derart angesteuert, dass der Fadenführer sofort in eine Position in der Spulenmitte verlagert wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das mit der Kreuzspule verbundene Fadenende stets zuverlässig auf die Mantelfläche der Kreuzspule aufläuft.
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Auch von Spulvorrichtungen, die mit Fadenführungstrommeln ausgestattet sind, sind verschiedene Vorrichtungen bekannt, mit denen das Auftreten von Fallfäden vermieden werden soll. In der Vergangenheit sind beispielsweise bereits Vorrichtungen entwickelt worden, bei denen Fallfäden dadurch vermieden werden sollen, dass ein Fadenreinigerschnitt verzögert ausgeführt wird. Das heißt, ein Fadenreinigerschnitt wird erst zu einem Zeitpunkt ausgeführt, wenn der Faden durch die Fadenführungstrommel in Richtung der Spulenmitte changiert wird.
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Solche beispielsweise in der
DE 40 25 696 A1 oder in der
EP 0 631 962 B1 beschriebenen Vorrichtungen sind allerdings bei Fadenbrüchen, die bekanntlich völlig unkontrolliert auftreten, in der Regel wirkungslos. Das bedeutet, bei diesen bekannten Vorrichtungen besteht im Falle eines Fadenbruches nach wie vor die Gefahr, dass es zu Fallfäden kommt.
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Des Weiteren ist es im Zusammenhang mit Spulvorrichtungen bekannt, im Fadeneinlaufbereich vor einer Fadenführungstrommel eine stationäre Fadenführung anzuordnen, die eine seitliche Begrenzung für den Faden bildet und verhindern soll, dass ein Faden nach einer Spulunterbrechung neben die Oberfläche der Kreuzspule fallen kann. Solche stationär angeordneten Fadenbegrenzungseinrichtungen sind zum Beispiel in der
DE 42 20 188 A1 oder in der
FR-PS 1.442.108 beschrieben. In der Praxis haben sich diese Fadenbegrenzungseinrichtungen allerdings nicht immer als zuverlässig erwiesen. Das heißt, bei derartig ausgestatteten Spulvorrichtungen ist es trotz der stationären Fadenbegrenzungseinrichtungen oft zum Auftreten von Fallfäden gekommen.
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In der
AT-PS 245 990 ist eine Spulvorrichtung mit einer vergleichbaren Fadenleiteinrichtung beschrieben. Ein vor einer Fadenführungstrommel installiertes Fadenleitblech ist dabei als Luftführungskanal ausgebildet, dessen Querschnitt in Drehrichtung der Fadenführungstrommel abnimmt. Die rotierende Fadenführungstrommel initiiert innerhalb der Fadenleiteinrichtung eine Luftströmung mit Strömungskomponenten in Richtung Kreuzspulenmitte. Diese Strömungskomponenten sollen verhindern, dass ein Faden im Falle einer Spulunterbrechung neben die Oberfläche der Kreuzspule fallen kann.
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Durch die
JP 03-42468 A ist des Weiteren eine Spulvorrichtung bekannt, bei der entweder seitlich neben der Fadenführungstrommel oder im Bereich der Spulenaufnahmeteller eines Spulenrahmens Luftdüsen installiert sind, die im Bedarfsfall definiert zuschaltbar sind. Die Luftdüsen sollen verhindern, dass es im Falle einer Spulunterbrechung zum Auftreten von Fallfäden kommt, bzw. sollen Fäden, die neben die Oberfläche der Kreuzspule gefallen sind, wieder auf die Oberfläche der Kreuzspule zurückblasen.
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Schließlich ist in der
EP 0 814 045 A2 eine Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine beschrieben, bei der im Bereich der Fadenführungstrommel eine definiert ansteuerbare Fadenführungseinrichtung angeordnet ist. Diese bekannte Fadenführungseinrichtung weist zwei schwenkbar gelagerte, pneumatisch betätigbare Fadenführungsarme auf, die, beispielsweise bei nachlassender Fadenspannung, in Richtung der Spulenmitte verschwenkbar sind. Die nach innen schwenkenden Fadenführungsarme sollen dabei den mit der Kreuzspule verbundenen Oberfaden zur Spulenmitte führen und dadurch vermeiden, dass Fallfäden entstehen.
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Die bekannten Einrichtungen zur Vermeidung von Fallfäden weisen allerdings verschiedene Nachteile auf. Die Einrichtungen sind beispielsweise entweder in ihrem konstruktiven Aufbau verhältnismäßig aufwendig, das heißt, die Einrichtungen beanspruchen relativ viel Platz und sind kostspielig, oder die Einrichtungen arbeiten nicht sehr zuverlässig. Die bekannten Einrichtungen stellen folglich keine optimale Lösung zur Bewältigung des Problems ”Fallfäden” dar.
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Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, die den Betrieb der Arbeitsstellen von Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen sicherer macht und mit der insbesondere sichergestellt werden kann, dass Fallfäden stets auf eine durch die Fadensaugdüse händelbare Länge gekürzt werden bzw. der Fallfaden der Fadensaugdüse angeboten werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die im Anspruch 1 beschriebene Spulvorrichtung, bei der wenigstens einer der pulenrahmenarme des Spulenrahmens mit einer stationären Abschirmkappe ausgestattet ist, die einen rotierbar gelagerten Spulenaufnahmeteller des Spulenrahmenarmes zumindest teilweise überdeckt und über wenigstens eine Fadentrennschneide zum Ablängen eines nach einer Spulunterbrechung neben der Mantelfläche der Kreuzspule befindlichen Fadenendes verfügt, hat insbesondere den Vorteil, dass mit einer solchen Vorrichtung, obwohl sie sehr kostengünstig ist, auf einfache Weise vermieden werden kann, dass nach einer Spulunterbrechung Fallfäden mit einer kritischen Länge existieren. Das heißt, die Abschirmkappe sorgt auch bei einem Fadenbruch stets dafür, dass der Fallfaden stets auf eine unkritische Länge gekürzt wird, wobei unter einer unkritischen Länge eine Länge verstanden wird, bei der einerseits gewährleistet ist, dass eine sichere Handhabung des Fadenendes durch die Oberfadensaugdüse der Arbeitsstelle gegeben und bei der andererseits sichergestellt ist, dass sich das Fadenende nicht unbemerkt um die Spulenhülse herumwickeln kann.
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Die erfindungsgemäße Abschirmkappe macht folglich nicht nur manuelle Eingriffe des Bedienpersonals überflüssig, sondern verhindert auch zuverlässig, dass es aufgrund einer unglücklichen Ablage eines langen Fallfadens an der Kreuzspule zu einem erheblichen Wickelfehler kommen kann, durch den die Kreuzspule dann „Out-of-Standard” werden könnte.
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Wie im Anspruch 2 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass der Spulenrahmen zur Aufnahme einer konischen Kreuzspule eingerichtet und die Abschirmkappe an dem Spulenrahmenarm angeordnet ist, der dem kleineren Durchmesser der Kreuzspule benachbart ist. Eine solche Anordnung der Abschirmkappe ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil beim Wickeln von konischen Kreuzspulen im Falle einer Spulunterbrechung der mit der Kreuzspule verbundene Oberfaden fast immer in Richtung des kleinen Durchmessers abgelenkt wird. Das heißt, der Oberfaden bleibt entweder im Bereich des kleinen Durchmessers der konischen Kreuzspule auf der Spulenoberfläche liegen, oder der Oberfaden fällt im Bereich des kleinen Durchmessers als Fallfaden so neben die Kreuzspule, dass er sich um die Abschirmkappe wickelt und dabei von dieser auf eine unkritische Länge abgeschnitten wird. In beiden Fällen steht einer ordnungsgemäßen Wiederaufnahme des Spulbetriebes nichts im Wege.
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In einer alternativen, im Anspruch 3 beschriebenen Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Spulenrahmen zur Aufnahme einer zylindrischen Kreuzspule eingerichtet ist.
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In einem solchen Fall sind vorzugsweise Abschirmkappen im Bereich beider Spulenrahmenarme des Spulenrahmens angeordnet. Durch die Anordnung von Abschirmkappen auf beiden Seiten des Spulenrahmens wird zuverlässig sichergestellt, dass ein Fallfaden, egal auf welcher Seite er neben die Kreuzspule fällt, stets ordnungsgemäß abgelängt wird.
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Gemäß Anspruch 4 ist in vorteilhafter Ausführungsform des Weiteren vorgesehen, dass die Abschirmkappe jeweils mit zwei Fadentrennschneiden ausgestattet ist.
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Die erste Fadentrennschneide weist dabei gegen die Aufwickelrichtung der Kreuzspule, während die zweite Fadentrennschneide gegen die Abwickelrichtung der Kreuzspule weist. Eine solche Ausbildung stellt sicher, dass ein Fallfaden, unabhängig von der augenblicklichen Wickelrichtung der Kreuzspule zuverlässig so abgeschnitten wird, dass er anschließend durch die Fadensaugdüse problemlos aufgenommen werden kann.
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Wie im Anspruch 5 beschrieben, sind die Fadentrennschneiden der Abschirmkappe jeweils als V-förmige Öffnung ausgebildet und weisen wenigstens eine Schneidkante auf. Mit solchermaßen ausgebildeten Fadentrennschneiden ist unter allen Bedingungen ein sicheres Ablängen von Fallfäden und damit ein sicherer Betrieb der Arbeitsstellen gewährleistet.
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In vorteilhafter Ausführungsform ist außerdem vorgesehen, dass die Abschirmkappe als Druckgussteil ausgebildet ist (Anspr. 6). Druckgussteile sind für den vorgesehen Anwendungszweck sehr geeignete Bauteile, die, insbesondere wenn sie in größerer Stückzahl gefertigt werden, kostengünstig herstellbar sind.
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In alternativer Ausführungsform kann die Abschirmkappe allerdings auch, wie im Anspruch 7 beschrieben, als Tiefziehteil ausgebildet sein. Auch solche Tiefziehteile sind, wenn sie in größerer Stückzahl gefertigt werden, kostengünstig herstellbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 schematisch in Seitenansicht eine Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, mit einer durch eine Fadenführungstrommel angetriebene, konische Kreuzspule sowie einer erfindungsgemäßen Abschirmkappe an einem der Spulenrahmenarme,
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2 die in 1 dargestellte Arbeitsstelle, in Vorderansicht,
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3 in einem größeren Maßstab, eine an einem Arm des Spulenrahmens installierte, erfindungsgemäße Abschirmkappe.
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In 1 ist in Seitenansicht schematisch eine Arbeitsstelle 2 einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, im vorliegenden Fall eines sogenannten Kreuzspulautomaten 1, dargestellt. Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen, wie bekannt, zwischen ihren (nicht dargestellten) Endgestellen jeweils eine Vielzahl derartiger Arbeitsstellen 2 auf. Auf diesen Arbeitsstellen 2 werden, wie ebenfalls bekannt und daher nicht näher erläutert, die auf einer vorgeschalteten Ringspinnmaschine produzierten Spinnkopse 3 zu großvolumigen Kreuzspulen 5 umgespult, die nach ihrer Fertigstellung mittels eines (nicht dargestellten) Serviceaggregates, beispielsweise eines Kreuzspulenwechslers, auf eine maschinenlange Kreuzspulentransporteinrichtung 7 übergeben und zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert werden.
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Solche Kreuzspulautomaten 1 weisen außerdem oft eine Logistikeinrichtung in Form eines Spulen- und Hülsentransportsystems 6 auf. In diesem Spulen- und Hülsentransportsystem 6 laufen, auf Transporttellern 11, die Spinnkopse 3 beziehungsweise Leerhülsen um. Von dem Spulen- und Hülsentransportsystem 6 sind in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 24, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 25, eine der zu den Spulstellen 2 führenden Quertransportstrecken 26 sowie die Hülsenrückführstrecke 27 dargestellt.
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Die einzelnen Spulstellen 2 verfügen des Weiteren, wie bekannt und daher nur angedeutet, jeweils über verschiedene Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb derartiger Arbeitsstellen gewährleisten. Eine dieser Einrichtungen ist beispielsweise die mit der Bezugszahl 4 gekennzeichnete Spulvorrichtung, die einen um eine Schwenkachse 12 beweglich gelagerten Spulenrahmen 8 zum Haltern einer konischen Kreuzspule 5 aufweist. Im vorliegenden Fall liegt die konische Kreuzspule 5 während des Spulprozesses mit ihrer Mantelfläche 31 auf einer Fadenführungstrommel 9 auf und wird von dieser über Reibschluss mitgenommen. Die Fadenführungstrommel 9 sorgt während des Spulprozesses außerdem für die ordnungsgemäße Changierung des auflaufenden Fadens 16 und ist zu diesem Zweck mit einer umlaufenden Fadenführungsnut 10 ausgestattet. Das heißt, der auflaufende Faden 16 wird durch die Fadenführungstrommel 9, wie in 2 schematisch angedeutet, zwischen den beiden Stirnseiten 32 und 33 der Kreuzspule 5 traversiert.
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Anstelle einer Fadenführungstrommel können die Arbeitsstellen der Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine selbstverständlich auch mit Spulvorrichtungen ausgestattet sein, bei denen die Fadenverlegeeinrichtung als definiert ansteuerbarer, einzelmotorisch angetriebener Fingerfadenführer ausgebildet ist und die Rotation der Kreuzspule mittels einer Spulenantriebswalze erfolgt. Auch solche Fingerfadenführer sind zuverlässige, für hohe Wickelgeschwindigkeiten geeignete Fadenverlegeeinrichtungen.
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Der Spulenrahmen 8 ist vorteilhafterweise, wie nachfolgend anhand der 3 näher erläutert, im Bereich seines Spulenrahmenarmes 13 mit einer erfindungsgemäßen Abschirmkappe 15 ausgestattet.
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Wie in 1 weiter dargestellt, verfügt die Arbeitsstelle 2 außerdem jeweils über einen Fadenreiniger 22, der über eine Signalleitung 29 an einen Arbeitsstellenrechner 28 angeschlossen ist sowie über eine im Bereich des Fadenreinigers 22 angeordnete Fadenschneideinrichtung 23, die über eine Leitung 30 vom Arbeitsstellenrechner 28 ansteuerbar ist. In vorteilhafter Ausführungsform ist außerdem ein Fadenzugkraftsensor 20 vorgesehen, der über eine Signalleitung 21 ebenfalls mit dem Spulstellenrechner 28 verbunden ist. Weitere, an jeder Arbeitsstelle 2 vorhandene Einrichtungen sind die Oberfadensaugdüse 35, mit der ein nach einer Spulunterbrechung auf die Mantelfläche 31 der Kreuzspule 5 aufgelaufenes Fadenende, der so genannte Oberfaden, aufgenommen und in eine Fadenspleißvorrichtung 36 eingefädelt werden kann. Zum Aufnehmen des Unterfadens, der mit dem Spinnkops 3 verbunden ist, ist eine Unterfadensaugdüse, ein so genanntes Greiferrohr 37 vorhanden, das nach einer Spulunterbrechung den Unterfaden ebenfalls in die Fadenspleißvorrichtung 36 einfädelt.
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Die 2 zeigt eine Spulvorrichtung 4 einer Arbeitsstelle 2 in Vorderansicht.
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Wie vorstehend bereits im Zusammenhang mit der 1 angedeutet, liegt eine zwischen den Spulenrahmenarmen 13, 14 eines Spulenrahmens 8 drehbar gelagerte, konische Kreuzspule 5 mit ihrer Mantelfläche 31 auf einer Fadenführungstrommel 9. Die Fadenführungstrommel 9, die mit einer umlaufenden Fadenführungsnut 10 ausgestattet ist, wird durch einen Antrieb 38 einzelmotorisch beaufschlagt und rotiert die Kreuzspule 5 reibschlüssig.
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Wie dargestellt, wird der während des Spulprozesses in der Fadenführungsnut 10 der Fadenführungstrommel 9 geführte, auflaufende Faden 16 zwischen den Stirnseiten 32, 33 der Kreuzspule 5 traversiert.
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Wie aus 2 weiter ersichtlich, ist im Bereich des kleinen Durchmessers d der konischen Kreuzspule 5, das heißt, am Spulenrahmenarm 13 des Spulenrahmens 8 eine Abschirmkappe 15 angeordnet, die den zugehörigen Spulenaufnahmeteller 17 wenigstens teilweise überfasst.
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Wie in 3 dargestellt, ist am Spulenrahmenarm 13 des Spulenrahmens 8 eine Abschirmkappe 15 festgelegt, die einen im Spulenrahmenarm 13 gelagerten Spulenaufnahmeteller 17, der wahlweise in Spulenaufwickelrichtung Sauf oder in Spulenabwickelrichtung Sab rotiert werden kann, wenigstens teilweise überfasst. Die Abschirmkappe 15 weist zwei Fadentrennschneiden 18, 19 auf, die ihrerseits jeweils über wenigstens eine Schneidkante 34 verfügen.
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Wie aus 3 weiter ersichtlich, sind die Fadentrennschneiden 18, 19 als V-förmige Öffnung ausgebildet, wobei die erste Fadentrennschneide 18 gegen die Spulenaufwickelrichtung Sauf weist, während die zweite Fadentrennschneide 19 gegen die Spulenaufwickelrichtung Sab gerichtet ist.
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Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung:
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Wie in den 1 und 2 angedeutet, wird während des regulären Spulbetriebes von einem auf einem Transportteller 11 angeordneten, in einer Abspulstellung im Bereich der Quertransportstrecke 26 positionierten Spinnkops 3 ein Faden 16 abgewickelt und auf eine großvolumige, konische Kreuzspule 5 aufgewickelt, die während des Spulprozesses drehbar zwischen den Spulenrahmenarmen 13, 14 eines Spulenrahmens 8 gehalten ist. Die Kreuzspule 5 liegt dabei mit ihrer Oberfläche 31 auf einer Fadenführungstrommel 9 auf, die durch einen elektromagnetischen Antrieb 38, der über eine Steuerleitung 39 mit dem Arbeitsstellenrechner 28 verbunden, definiert antreibbar ist. Die Fadenführungstrommel 9, die eine Fadenführungsnut 10 zum Traversieren des auf die Spule auflaufenden Fadens 16 aufweist, nimmt die konische Kreuzspule 5 reibschlüssig mit.
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Der Faden 16 durchquert auf seinem Weg zur Kreuzspule 5 verschiedene Einrichtungen, zum Beispiel einen Fadenreiniger 22 sowie eine Fadenschneideinrichtung 23. Der laufende Faden 16, der durch den Fadenreiniger 22 auf Fadenfehler hin überwacht wird, erzeugt im Fadenreiniger 22 unter anderem ein dynamisches Fadenlaufsignal, das über die Signalleitung 29 auf den Spulstellenrechner 28 übertragen wird. Bleibt dieses dynamische Fadenlaufsignal, beispielsweise aufgrund eines Fadenbruches, aus, wird die betreffende Arbeitsstelle 2 auf Störung geschaltet. Das heißt, die Kreuzspule 5 und die Fadenführungstrommel 9 werden in den Stillstand abgebremst.
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Es kann bei einer solchen Spulunterbrechung allerdings nicht sicherstellt werden, dass der mit der Kreuzspule 5 verbundene Oberfaden zuverlässig auf die Mantelfläche 31 der Kreuzspule 5 aufläuft.
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Insbesondere bei konischen Kreuzspulen, wie sie in 1 und 2 dargestellt sind, kommt es gelegentlich vor, dass der Oberfaden im Bereich des kleinen Durchmessers d der konischen Kreuzspule 5 neben die Kreuzspule 5 fällt. Ein solches als Fallfaden bezeichnetes Fadenende wickelt sich um die am Spulenrahmenarm 13 angeordnete Abschirmkappe 15 herum und wird durch eine der Fadentrennschneiden 18 bzw. 19 gekappt.
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Das heißt, der Fallfaden wird auf eine Länge gekürzt, die unkritisch ist und bei der der Faden durch die nach oben schwenkende Oberfadensaugdüse 35 problemlos erfasst, von der Oberfläche 31 der Kreuzspule 5 aufgenommen und zu einer Fadenspleißvorrichtung 36 überführt werden kann, wo das Fadenende des Oberfadens mit dem Fadenende eines Unterfadens verbunden wird, den das spulstelleneigene Greiferrohr 37 herangeschafft hat.
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Nach dem Spleißen der Fadenenden von Ober- bzw. Unterfaden wird der reguläre Spulprozess fortgesetzt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1807335 B1 [0008]
- DE 4025696 A1 [0010]
- EP 0631962 B1 [0010]
- DE 4220188 A1 [0011]
- FR 1442108 [0011]
- AT 245990 [0012]
- JP 03-42468 A [0013]
- EP 0814045 A2 [0014]